Reiseversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 23 Feb 2022 09:51:55 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Reiseversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Insolvenzen der Reiseanbieter: So sind Verbraucher abgesichert https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/insolvenzen-der-reiseanbieter-so-sind-verbraucher-abgesichert/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/insolvenzen-der-reiseanbieter-so-sind-verbraucher-abgesichert/#respond Fri, 05 Feb 2021 13:56:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60934 Die Corona-Pandemie hat die Tourismusbranche schwer getroffen. Reisen ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Viele bereits gebuchte Reisen mussten wieder abgesagt werden. Doch schaffen es die Tourismusunternehmen sich wieder aufzurappeln? Oder stehen sie vor der Pleite?

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Die Corona-Pandemie hat die Tourismusbranche schwer getroffen. Reisen ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Viele bereits gebuchte Reisen mussten wieder abgesagt werden. Doch schaffen es die Tourismusunternehmen sich wieder aufzurappeln? Oder stehen sie vor der Pleite? Und was machen Sie als Verbraucher im Falle einer Insolvenz?

Sowohl die Tourismusbranche als auch Reisende selber wurden von der Corona-Pandemie sehr schwer getroffen. Durch die Sicherheitsmaßnahmen, um die Verbreitung des Virus zu einzudämmen, ist das Reisen nur eingeschränkt möglich, wenn überhaupt. Viele Tourismusunternehmen stehen in diesem Jahr möglicherweise vor einer Pleite.

Insbesondere die Veranstalter von Pauschalreisen werden hart getroffen. Aufgrund der wieder geltenden Insolvenzantragspflicht könnten viele Tourismusunternehmen in diesem Jahr pleitegehen. Verbraucher befürchten, dass sie bei Ausfall der Reise auf ihren Kosten sitzen bleiben könnten.

Verluste durch Corona

Das Jahr 2020 war ein Horrorjahr für die gesamte Tourismusbranche. Insgesamt beklagt sie Verluste von 28 Milliarden Euro für das Jahr. Davon sind Deutschlandweit etwa 11.000 Reisebüros, 2.300 Veranstalter und unzählige Dienstleister betroffen. Großartige Veränderungen sind aktuell noch nicht abzusehen. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Reisebranche in diesem Jahr wohl ebenfalls keine schwarzen Zahlen schreiben wird.

Grund hierfür sind die Beschränkungen und Reisewarnungen, die sich ständig ändern. Das sorgt wiederum für Unsicherheit, sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Verbrauchern. Sie möchten sich verständlicherweise ungern mit dem Virus infizieren. Je nach Reisedestination könnte auch eine Quarantäne drohen. Das sind alles Risiken, die niemand auf sich nehmen will.

Selbst die ausgetüftelten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen bringen zumindest aktuell nichts, da die Branche durch den Lockdown ohnehin handlungsunfähig ist.

Neues Gesetz soll mehr Schutz bieten

Bereits im Sommer 2020 hat die Bundesregierung eine neue Insolvenzregelung auf den Weg gebracht, die Veranstalter von Pauschalreisen entlasten soll. Dabei sollen sowohl die Unternehmen als auch deren Kunden im Falle einer Insolvenz abgesichert sein. Allerdings ist sie bislang noch nicht in Kraft getreten.

Die neue Regelung besagt, dass Reiseveranstalter in einen gemeinsamen Fonds einbezahlen. Nur dann dürfen sie überhaupt noch Pauschalreisen anbieten. Gleichzeitig sollen sie sich ihrer Bonität entsprechend Rücklagen zulegen. Zuerst sollen mögliche Reiseausfälle durch diese Rücklagen der Veranstalter kompensiert werden. Sind diese aufgebraucht, greift der Rettungsfonds des Bundes.

Auf diese Weise bleiben Reisende nicht auf ihren Kosten sitzen. Zudem müssen die Steuerzahler nicht für Ausfälle aufkommen, wie es etwa bei der Pleite der Firma „Thomas Cook“ der Fall war.

Mögliche Pleite bei Reiseanbietern

Wie bereits erwähnt, ist diese neue Insolvenzregelung bislang jedoch noch nicht in Kraft getreten. Da mit dem Jahreswechsel jedoch wieder die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen wieder gilt, gehen Experten davon aus, dass es möglicherweise eine Pleitewelle bei den Reiseunternehmen geben wird. Das sagte zumindest der Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, Klaus Müller, in einem Artikel des Handelsblatts.

Aller Wahrscheinlichkeit wird es in diesem Jahr ebenfalls zu Reiseausfällen aufgrund der Corona-Pandemie kommen, möglicherweise noch mehr als im Jahr zuvor. Dadurch werden eine Vielzahl von Unternehmen Insolvenz anmelden müssen. Allerdings wird es dann für die entsprechenden Versicherungen schwierig, diese ganzen Kosten zu tragen. Es ist also wichtig, dass eine Lösung nicht erst Ende 2021 gefunden wird.

Reisesicherungsschein

Normalerweise würde bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters eine entsprechende Pflichtversicherung greifen. Sie sichert ihn bei Konkurs und Zahlungsfähigkeit ab, sodass die Reisekosten an die Verbraucher auf jeden Fall rückerstattet werden können. Der sogenannte Reisesicherungsschein wird in der Regel mit der Bestätigung der Reise geschickt und sollte vorliegen, bevor eine Anzahlung zur Reise geleistet wurde.

Kommt es zu einer Insolvenz bevor die Reise überhaupt beginnt, werden die Reisekosten oder die Anzahlungen von dieser Versicherung erstattet.

Geht das Unternehmen während der Reise bankrott, muss der Urlaub abgebrochen werden. Ansonsten gehen etwaige Entschädigungsansprüche verloren. Die Insolvenzversicherung zahlt dann aufkommende Kosten. Allerdings ist die Versicherungssumme pro Jahr für die Unternehmen auf 110 Millionen Euro gedeckelt. In Zeiten von Corona kann diese Summe jedoch schnell überschritten werden. In der Folge könnten die Steuerzahler für die Kosten aufkommen.

Kann eine Reiseversicherung zusätzlich schützen?

Eine Reiseversicherung kann zwar ziemlich hilfreich sein, allerdings schützt sie nicht vor der Insolvenz eines Reiseunternehmens. Zudem hilft sie Verbrauchern nicht weiter, wenn sie sich lediglich vor einer Ansteckung fürchten. Allerdings ist sie trotzdem sinnvoll, wenn es beispielsweise darum geht, aufgrund einer Krankheit die Reise abzubrechen oder gar nicht erst anzutreten.

Beispielsweise genügt ein positiver Corona-Test hierfür oder ein anderes ärztliches Attest, das eine Krankheit bescheinigt. Wer wegen eines Verdachts in Quarantäne muss, ist jedoch ebenfalls nicht versichert. Verbraucher sollten sich vor der Reise und vor Abschluss einer Reiserücktrittversicherung genau informieren.

Ansprüche, wenn das Reisebüro bankrott geht

Genauso gilt es sich zu informieren, wenn es um die Ansprüche geht, die geltend gemacht werden. Generell gilt, dass das Reisebüro nämlich nicht gleichzusetzen ist mit dem Veranstalter der Reise. Reisebüros vermitteln die Verbraucher an die Reiseveranstalter. Letztere müssen in der Regel seltener einen Insolvenzantrag stellen als Reisebüros. Meldet das Reisebüro Konkurs, bietet selbst der Reisesicherungsschein keinen Schutz.

Die Kosten wurden zwar beim Büro bereits bezahlt, das hat das Geld jedoch noch nicht an den Veranstalter überwiesen. Die Rechnung ist als beim Veranstalter noch offen. Mit entsprechenden Belegen über geleistete Zahlungen können Verbraucher jedoch beim Veranstalter ihr Recht geltend machen und die Reise wahrscheinlich dennoch antreten. Mit den offenen Forderungen muss sich der Veranstalter dann wohl an den Insolvenzverwalter des Reisebüros wenden.

Grundsätzlich gilt, dass es aktuell durch Corona noch eine wirklich unsichere Zeit ist, um auf Reisen zu gehen. Wie sich das Jahr entwickeln wird, ist noch unklar. Wichtig ist, dass Verbraucher bei ihren Planungen und Buchungen die Augen aufbehalten, um eventuellen Problemen und Notsituationen bei ihrer Reise aus dem Weg zu gehen.

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Auslandsreisekrankenversicherung – für gesetzlich Versicherte sinnvoll https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/auslandsreisekrankenversicherung-fuer-gesetzlich-versicherte-sinnvoll/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/auslandsreisekrankenversicherung-fuer-gesetzlich-versicherte-sinnvoll/#respond Mon, 19 Oct 2020 03:05:47 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55149 Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist immer dann angebracht, wenn Sie eine private Reise ins Ausland unternehmen und gesetzlich versichert sind. Fakt ist, dass gesetzliche Krankenkassen bestenfalls einen teilweisen Schutz außerhalb Deutschlands bieten.  Krankenversichert innerhalb Europas Die Europäische

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Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist immer dann angebracht, wenn Sie eine private Reise ins Ausland unternehmen und gesetzlich versichert sind. Fakt ist, dass gesetzliche Krankenkassen bestenfalls einen teilweisen Schutz außerhalb Deutschlands bieten. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Vergleichen Sie unbedingt die Preise verschiedener Auslandsreisekrankenversicherungen ohne Selbstbeteiligung für Einzelpersonen oder Familien.
  • Im Kleingedruckten finden Sie Ausschlüsse, die Ihnen bekannt sein sollten.
  • Wie sieht es mit dem Rücktransport aus? Der sollte bereits durchgeführt werden, wenn als medizinisch „sinnvoll“ (und nicht als medizinisch „notwendig“) eingestuft.

Krankenversichert innerhalb Europas

Die Europäische Krankenversicherungskarte wiegt so manchen gesetzlich Versicherten in der Sicherheit, auch im Ausland einen guten Schutz zu haben.

Obgleich zwischen Deutschland und vielen Ländern – auch außerhalb der EU – ein Sozialversicherungsabkommen besteht, kann es passieren, dass Urlauber  Ihre medizinische Versorgung zahlen müssen. Dies ist immer ganz oder teilweise der Fall, wenn die behandelnde Praxis Ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht anerkennt. Dann nämlich behandelt der Arzt oder das Krankenhaus Sie als Privatpatient zu entsprechend hohen Kosten. Üblich ist zudem, dass Sie unmittelbar nach der erfolgten Behandlung die Rechnung begleichen müssen. Gerade bei einem mehrtägigen Klinikaufenthalt kommen schnell einige Tausend Euro zusammen.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten nicht den Rücktransport aus dem Ausland als Leistung an. Das heißt, für den Rücktransport kämen zusätzliche Kosten auf Sie zu. Ausschließlich eine private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Transportkosten zum Heimatort. Für häufig wenige Euro pro Jahr steht Ihnen ein guter Schutz im Ausland zu.

Preisvergleich

Je nach bevorzugtem Reiseziel und der Reisedauer bieten Auslandsreisekrankenversicherungen das passende Paket an Leistungen.

Üblicherweise berücksichtigt eine Auslandsreisekrankenversicherung Auslandsreisen, die eine Dauer von maximal sechs oder acht Wochen haben. Wer sich für den Zeitraum einer mehrmonatigen Auslandsreise versichern möchte, muss unter speziellen Tarifen wählen. Derartige Tarife sind erheblich teurer als die für einige Wochen Urlaub. Unter anderem wenden sich diese Policen an Schüler, die ein Auslandsjahr planen und an Senioren, die den Winter in Südeuropa verleben möchten.

Sofern Sie nicht nur für sich, sondern für alle Familienmitglieder eine Auslandskrankenversicherung suchen, können Sie bereits unter Angeboten ab etwa 20 Euro pro Jahr wählen. Prüfen Sie in jedem Fall das Leistungsspektrum und vergleichen Sie die in Frage kommenden Tarife miteinander. Wichtig für den Familienschutz ist, welches Höchstalter der Kinder die Versicherung maximal vorgibt. Häufig müssen sich Kinder ab 18 Jahren selbst versichern. Bei einigen Versicherungen ist dies erst ab 21 oder 23 Jahren  notwendig.

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Das Kleingedruckte

Auch für Auslandsreisekrankenversicherungen gilt, dass vor Vertragsabschluss sämtliche Details bekannt sein sollten.

Auch für den Abschluss einer Reisekrankenversicherung sollte das Preis-Leistungs-Verhältnis den Ausschlag geben. Der Haupttexteil der meisten Verträge klingt recht ähnlich und beinhaltet ein vergleichbares Leistungspaket. Es ist grundsätzlich ratsam, den gesamten Vertragstext durchzulesen, damit Ihnen keine versteckte Klausel entgeht. So schließen einige Versicherungen Leistungen bei Sportunfällen unterschiedlicher Art aus.

Ferner kann der Vertrag Passagen enthalten, die chronisch Erkrankten Leistungen versagen. Jedoch gibt es auch Versicherungen, die eine Zahlung ausschließen, wenn sich der Versicherte ein halbes Jahr vor Reiseantritt aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes behandeln ließ. Auch für den Fall, dass ein Arzt schon vor Reiseantritt eine notwendige Behandlung formuliert hat, erfolgt möglicherweise keine Versicherungsleistung. Gerade chronisch Kranke sollten also ganz genau hinschauen, was sie abschließen. Es ist Ihnen als chronisch Erkrankter nicht möglich, den gewünschten privaten Versicherungsschutz abzuschließen? Dann fragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach einer passenden Reisekrankenversicherung im gewählten Urlaubsland. Lassen Sie sich vorsichtshalber von Ihrem behandelnden Arzt vor der Abreise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.

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Vorleistungsklausel und Nachleistungsfrist

Die Vorleistungsklausel und die befristete Nachleistungsfrist können mit erheblichen Kosten für den Versicherten verbunden sein.

Ist eine Vorleistungsklausel Bestandteil des Versicherungsvertrages, zahlt die Auslandsreisekrankenversicherung lediglich den Teil der Kosten, den die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. Für Sie als Versicherten  heißt das, dass Sie sowohl mit der gesetzlichen Krankenkasse als auch mit der Auslandsreisekrankenversicherung abrechnen  müssen.

Wer im Urlaub erkrankt, kann möglicherweise nicht zum ursprünglich gebuchten Termin zurückreisen. In einem solchen Fall macht sich eine ausreichend lange oder aber unbefristete Nachleistungsfrist bezahlt. Denn nur dann können Sie davon ausgehen, dass der Versicherer auch nach dem eigentlichen Ende der Reise noch Kosten übernimmt.

Der Rücktransport

Keine Frage: die medizinische Versorgung ist in Deutschland besser als in vielen anderen Ländern. Deshalb sollten Sie auf den aus medizinischer Sicht sinnvollen Rücktransport Wert legen. Privat Versicherte sollten ebenfalls den möglicherweise zweckmäßigen Rücktransport beachten und gegebenenfalls eine Reiseversicherung abschließen. Und wenn es nur passiert, um die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht zahlen zu müssen.

Nicht empfehlenswert sind Tarife, die den Rücktransport nur aus medizinisch notwendigem Grund vorsehen. Medizinisch notwendig ist nämlich gleichzusetzen mit einer absolut unzureichenden medizinischen Versorgung im Urlaubsland.

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Kostenintensives und Selbstbeteiligung

Ihnen wird im Ausland eine sehr teure Behandlung vorgeschlagen? Dann holen Sie sich unbedingt die Zusage zur Kostenübernahme von Ihrer Versicherung ein!

Durch eine Selbstbeteiligung fällt der Versicherungsbetrag zwar niedriger aus, aber im Ernstfall zahlen Sie diesen Betrag. Das ist selbst dann der Fall, wenn die Behandlungskosten kaum den Selbstbeteiligungsbetrag überschreiten. Entscheiden Sie sich deshalb lieber gegen eine Selbstbeteiligung.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Auslandsreisekrankenversicherung

1. Ist es möglich, die Reisekrankenversicherung erst im Urlaub abzuschließen?

Üblicherweise muss der Vertragsabschluss wenigstens einen Tag vor Abreisetermin erfolgen. Kaum eine Versicherung lässt den Abschluss nach Urlaubsantritt zu.

2. Kann ich die Dauer der Reisekrankenversicherung im Urlaub verlängern?

Reisekrankenversicherungen, die für einen bestimmten Zeitraum geschlossen wurden, können Sie nicht einfach verlängern. Ist absehbar, dass Sie länger unterwegs sind, sollten Sie deshalb eine dementsprechende Versicherung abschließen.

3. Wer ist im Rahmen einer Familienversicherung krankenversichert?

Abgesehen von Lebenspartnern, die dieselbe Meldeadresse haben, sind auch die dort gemeldeten minderjährigen Kinder mitversichert. Die Versicherung gilt auch im Fall einzeln reisender Familienmitglieder.

4. Gibt es Extra-Tarife für Work & Travel?

Ja, einige Versicherungen bieten Teilnehmern an Work & Travel besondere Tarife an. Auf jeden Fall sollten sich die Teilnehmer rechtzeitig für eine Auslandsreisekrankenversicherung entscheiden, um gut abgesichert zu sein.

5. Was muss ich für den Notfall dabeihaben?

Es ist unerlässlich, die Versicherungsnummer und die Notrufnummer der gewählten Versicherung mitzuführen. Im Krankheitsfall muss die Versicherung zeitnah über den Stand der Dinge informiert werden.

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Fazit

Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sollten sich rechtzeitig um eine Auslandsreisekrankenversicherung kümmern. Gerade bei einer derartigen Versicherung gilt, dass keinesfalls der günstigste Preis das wichtigste Argument ist. Vielmehr muss das Leistungspaket maßgeschneidert sein, damit der Reisende oder die Reisenden gut geschützt sind und nicht auf etwaigen Behandlungskosten sitzen bleiben. Vergleichen Sie nur die Tarife hinsichtlich des Versicherungsbetrages, die Ihren Anforderungen auch entsprechen.

 

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