Reklamation | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 09:05:26 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Reklamation | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Checkliste „So reklamieren Sie richtig“ – Nutzen Sie die Schriftform und beschreiben Sie die Mängel bis ins kleinste Detail https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/checkliste-so-reklamieren-sie-richtig-nutzen-sie-die-schriftform-und-beschreiben-sie-die-maengel-bis-ins-kleinste-detail/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/checkliste-so-reklamieren-sie-richtig-nutzen-sie-die-schriftform-und-beschreiben-sie-die-maengel-bis-ins-kleinste-detail/#respond Fri, 13 May 2022 09:05:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61614 Der Fehler an einer Ware fällt erst nach dem Kauf auf und dann haben Sie die Möglichkeit zur Reklamation. Die Reklamation ist Ihr gutes Recht und das dürfen Sie auch durchsetzen. Wir geben Ihnen Informationen,

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Der Fehler an einer Ware fällt erst nach dem Kauf auf und dann haben Sie die Möglichkeit zur Reklamation. Die Reklamation ist Ihr gutes Recht und das dürfen Sie auch durchsetzen. Wir geben Ihnen Informationen, wie Sie ihr Recht bekommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Händler muss zwei Jahre dafür gerade stehen, dass er Ihnen mangelfreie Ware übergeben hat und die Frist beginnt mit dem Kauf.
  • Der Hersteller ist nicht für die Behebung von irgendwelchen Mängeln zuständig, sondern der Verkäufer ist dafür verantwortlich.
  • Der Händler schließt den Umtausch aus! Auch das ist kein Problem, denn auch dann ist eine Reklamation möglich.

Das Display bleibt schwarz, die Kaffee-Maschine streikt oder die Naht der neu gekauften Jacke geht auf – das müssen Sie nicht hinnehmen. Bei der Reklamation im Geschäft will der Verkäufer Sie ausbremsen und Ihnen die fehlerhafte Ware nicht umtauschen, dann machen Sie sich keine Sorgen, denn das Recht ist auf Ihrer Seite.

Es kommt immer wieder vor, dass ein Verkäufer die Pflicht von sich abwälzt und an den Hersteller verweist, wenn ein Produkt einen Fehler aufweist. Der Verkäufer sagt, dass Sie sich an den Hersteller direkt wenden müssen. Sie haben die nachfolgend beschriebenen Rechte.

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Die Gewährleistung

Der Händler beziehungsweise der Verkäufer ist verpflichtet Ihnen eine Frist von zwei Jahren einzuräumen und innerhalb dieser Zeit haben Sie ein Reklamationsrecht.

Die Frist beginnt ab dem Tag des Kaufes und der Händler übergibt in der Regel ein mangelfreies Produkt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

Die Ware zeigt schon innerhalb der ersten 6 Monate an, dass ein Fehler vorhanden ist, dann geht man davon aus, dass der Fehler schon von Anfang an vorhanden war. Erst nach diesem Zeitpunkt müssen Sie nachweisen, dass die Sache schon beim Kauf einen defekt hatte oder der Fehler schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.

Die Garantie

Neben der gesetzlichen Gewährleistung bieten einige Hersteller oder Händler ihren Kunden sogenannte Garantien an.

Eine Garantie hat keinen festen Umfang und der Hersteller beziehungsweise der Händler legt den Umfang der Leistung selber fest, denn es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Viele Schadensfälle werden in der Hersteller-Garantie ausgeschlossen, aber in anderen Fällen kann die Garantie eine gute Zusatzgewährleitung sein. Detaillierte Informationen rund um die Garantie finden Sie in den entsprechenden Bedingungen. Innerhalb der zweijährigen Gewährleitungszeit entscheiden Sie als Kunde selber, welche Art günstiger ist, entweder die Garantie oder die Gewährleistung.

Geben Sie sich nicht zu schnell mit dem Hinweis auf die Herstellergarantie ab!

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Musterbrief für die Geltendmachung der Gewährleistung (Mängelanzeige)

Wenn gekaufte Produkte nicht einwandfrei funktionieren oder gar bei Auslieferung schon beschädigt sind, können Verbraucher gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Dieser muss im Rahmen der Sachmängelhaftung für eine Nachbesserung sorgen. Mit diesem Formular

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Die Reklamation

Reklamieren Sie defekte Ware im besten Fall immer schriftlich und beschreiben Sie die aufgetretenen Mängel so genau wie möglich.

Nutzen Sie dazu einen Brief oder senden Sie eine detaillierte E-Mail. Sie haben auch die Möglichkeit einer mündlichen Reklamation und dafür ist es sinnvoll, wenn Sie sich vor und während des Gesprächs Notizen machen.

  • Name des Gesprächspartners
  • Datum
  • Reklamationsgründe
  • Ergebnis des Gesprächs
  • gesetzte Fristen

sind während des Gesprächs aufzuschreiben.

Die Fristen

Sie vereinbaren mit dem Verkäufer immer zuerst eine Frist und innerhalb dieser Frist hat der Verkäufer das recht die mangelhafte Ware zu reparieren.

Dazu muss die Reklamation in der Gewährleistungsfrist liegen, aber es besteht auch die Möglichkeit eines einfachen Umtauschs. Das heißt, Sie erhalten einfach eine fehlerfreie neue Ware. Der Zeitraum für eine solche Frist liegt in der Regel bei ein bis zwei Wochen und diese Zeit ist auch angemessen.

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Die weiteren Rechte des Kunden

Sie haben das Recht weitere Rechte geltend zu machen, wenn innerhalb der festgelegten Frist der Reparaturversuch mehrfach scheitert.

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten oder, dass der Kaufpreis reduziert wird. Sie pochen auf einen reduzierten Preis, wenn das Produkt erhebliche Mängel aufweist und Sie nicht von dem Kaufvertrag zurücktreten möchten.

Unterschiede zum Umtausch

Sie haben mit Sicherheit schon gelesen, dass einige Händler schreiben, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist.

Aber kaputte Ware können Sie trotzdem reklamieren, denn der Umtausch ist eine freiwillige Leistung. In der Regel wird vom Umtausch Gebrauch gemacht, wenn Ihnen die Ware nach dem Kauf doch nicht mehr gefällt und das will der Verkäufer mit dem Umtauschausschluss ausschließen. Das Mangelrecht ist gesetzlich geregelt und gilt für alle Gegenstände, die Sie bei einem Händler kaufen können und dazu gehören auch die reduzierten Waren.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Reklamation

1. Was ist ein Grund für die Reklamation?

Die Grundvoraussetzung für eine Reklamation ist ein Sachmangel und der Sachmangel steht vor dem Gefahrenübergang. Der Zeitpunkt der Produktübergabe wird als Gefahrenübergang bezeichnet. Beispielsweise gibt der Hersteller die Ware an den Verkäufer und dieser die Ware an den Käufer. Der Zeitpunkt zwischen den einzelnen Posten ist der Gefahrenübergang, in dem ein Mangel auftreten kann. Der Mangel ist der Grund zur Reklamation.

2. Wie verfasst man eine Reklamation?

Die Reklamation sollte schriftlich verfasst werden und in ihr beginnen Sie mit der Betreffzeile, beschreiben die Mängel genau und setzen Forderungen. Zudem müssen Sie eine Frist festlegen und am Ende folgt die Unterschrift.

3. Wo liegt der Unterschied zwischen einem Umtausch oder einer Reklamation?

Bei einem Umtausch handelt es sich um die Rückgabe einer Ware aufgrund von Missfallen oder das Kleidungsstück passt einfach nicht. Die Ware ist heil und kann wieder verkauft werden. Bei einer Reklamation weist die Ware einen Mangel auf und kann nicht in den Neuverkauf gehen, sondern wird repariert oder durch ein neues Produkt getauscht.

4. Wie lange kann ich die Ware beim Händler reklamieren?

Es gibt eine gesetzlich festgelegte Frist, die bei zwei Jahren liegt. Innerhalb dieser Zeit können Sie die Ware problemlos reklamieren.

5. Der Fehler besteht schon nach vier Monaten – was mache ich jetzt?

Ihnen fehlt ein Mangel schon nach vier Monaten auf, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass es sich um einen Fehler ab Werk handelt und der Hersteller kümmert sich um die Reklamation.

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Fazit

Reklamationen sind immer ärgerlich, denn Sie haben sich für eine Ware entschieden und erwarten auch volle Funktionsfähigkeit. Immer wieder kommt es vor, dass nach kurzer Zeit die ersten Mängel auftreten. Der Sauger saugt nicht mehr richtig oder das Display vom Handy bleibt einfach schwarz. In einem solchen Fall müssen Sie eine Reklamation durchführen. Reklamieren Sie immer in schriftlicher Form und verwenden Sie ein Einschreiben oder eine E-Mail. Beschreiben Sie die Mängel sehr genau und setzen Sie eine Frist. Reklamationen sind Rechte des Käufers und Ihr Recht dürfen Sie durchsetzen!

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Telefonrechnung prüfen: So reklamieren Sie falsche Abrechnungen – Widerrufen Sie die strittigen Beträge bei dem Anbieter und informieren Sie Ihren Hauptanbieter https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telefonrechnung-pruefen-so-reklamieren-sie-falsche-abrechnungen-widerrufen-sie-die-strittigen-betraege-bei-dem-anbieter-und-informieren-sie-ihren-hauptanbieter/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telefonrechnung-pruefen-so-reklamieren-sie-falsche-abrechnungen-widerrufen-sie-die-strittigen-betraege-bei-dem-anbieter-und-informieren-sie-ihren-hauptanbieter/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:31:10 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65162 Bei einem Blick auf die Telefonrechnung stellen Sie fest, dass irgendwas nicht stimmt. Aber was dann? Wir erklären Ihnen, welche Vorgehensweise richtig ist, wie Sie die Telefonrechnung überprüfen und die falschen Beträge reklamieren. Die Pflichtangaben

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Bei einem Blick auf die Telefonrechnung stellen Sie fest, dass irgendwas nicht stimmt. Aber was dann? Wir erklären Ihnen, welche Vorgehensweise richtig ist, wie Sie die Telefonrechnung überprüfen und die falschen Beträge reklamieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie bekommen einmal im Monat eine Telefonrechnung, auch wenn Sie mehrere Telefonanbieter verwenden.
  • Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche Informationen auch der kompletten Telefonrechnung nachzulesen sein müssen und wenn die Laufzeit mehr als einen Monat beträgt, dann müssen mehr Angaben vorhanden sein.
  • Wenn Sie mit der Telefonrechnung nicht einverstanden sind, dann können Sie eine Reklamation schreiben. Dazu haben Sie acht Wochen nach Erhalt der Rechnung Zeit. Nutzen Sie im besten Fall ein Einschreiben zur Versendung.
  • Beträge, die Sie nicht reklamieren müssen Sie auch weiterhin fristgerecht bezahlen, denn ansonsten kann der Anbieter Sie anmahnen.

Die Pflichtangaben auf der Telefonrechnung

Heute ist es keine Seltenheit, dass mehrere Telefonanbieter verwendet werden und trotzdem erhalten Sie nur eine Telefonrechnung.

Sie haben einen Anschluss bei der Telekom Deutschland GmbH, aber Sie finden auf Ihrer Rechnung auch andere Gesellschaften wie Call-by-Call-Anbieter oder Betreiber von Mehrwertdiensten. Die folgenden Punkte müssen in der kompletten Telefonrechnung auf jeden Fall zu finden sein:

  • Die konkrete Bezeichnung der in Rechnung gestellten Leistungen.
  • Die komplette Höhe der Entgelte, die auf jeden einzelnen Anbieter entfallen. In der Gesamtübersicht müssen die einzelnen Rechnungspositionen aufgeführt sein, damit Sie die Rechnung gut nachvollziehen können. Allerdings ist es nicht notwendig, dass die Preise der einzelnen Verbindungen in der Rechnung stehen. Erst, wenn Sie als Kunde einen Einzelverbindungsnachweis verlangen, muss der Anbieter eine genaue Auflistung rausgeben.
  • Die Anbieter mit Namen, ladungsfähiger Adresse und kostenfreier Kundendienstrufnummer.
  • Ein Hinweis, dass Sie als Kunde gegen die in Rechnung gestellten Forderungen auch einen Widerspruch erheben können.
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Die Mindestvertragslaufzeit

Sollte die Mindestvertragslaufzeit länger als ein Monat sein, dann müssen auch noch die folgenden Informationen auf der Telefonrechnung stehen:

  • Datum des Vertragsbeginns
  • Zeitpunkt für das Ende der Mindestvertragslaufzeit
  • Kündigungsfrist
  • letzter Kalendertag für den Eingang der Kündigung, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern
  • Hinweis auf Informationen zum Ablauf eines Anbieterwechsels auf der Bundesnetzagentur-Internetseite

Diese Informationen sind nicht verpflichtend, wenn der Vertrag nur auf einen Monat oder noch kürzer festgeschrieben ist.

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Verwirrung durch Mahnung

Ihr Telefonanbieter leitet die Rechnungsbeträge der fremden Anbieter manchmal an die entsprechenden Gesellschaften weiter, wenn Sie die Rechnung pünktlich beglichen haben.

Kommt es zu einer unpünktlichen Bezahlung, dann mahnt Ihr Anbieter nur die eigenen Forderungen an. Die Beträge der anderen Gesellschaften muss er in einem solchen Fall nicht eintreiben.

Das bedeutet, wenn Sie nach einer Zahlungsaufforderung Ihres Hauptanbieters nur dessen Forderungen ausgleichen, kommt es zu weiteren Mahnschreiben der anderen Anbieter. Das können Sie nur verhindern, indem Sie die komplette Summe an Ihren Hauptanbieter überweisen, denn dann muss er die offenen Beträge der anderen Anbieter weiterleiten. Damit es nicht zu Mahnungen und weiterführenden Problemen kommt, sollten Sie den Rechnungsbetrag immer komplett und zu einer bestimmten Frist überweisen. Wichtig ist, dass das Geld zur Frist auf dem Konto des Anbieters gutgeschrieben sein muss.

Die Frist beginnt aber erst, wenn die Rechnung sich in Ihrem Briefkasten oder dem Mail-Postfach befindet und im Streitfall müssen Sie das auch nachweisen.

Korrekte Forderungen müssen Sie immer rechtzeitig begleichen oder nutzen Sie das Lastschriftverfahren, damit die Telefonentgelte rechtzeitig vom Konto abgebucht werden.

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Musterbrief: Rückzahlung von zu Unrecht abgebuchten Beträgen auf Telefonrechnung

Sie haben eine Telefonrechnung bekommen, auf der ein Betrag für die Leistung eines Drittanbieters abgebucht wurde? Wenn der Drittanbieter nach Widerspruch und Aufforderung Ihnen das Geld nicht zurück zahlt, können Sie Ihre Ansprüche bei Ihrem

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Reklamation der Telefonrechnung

Sie sind mit der Telefonrechnung nicht einverstanden, dann müssen Sie diese sofort beanstanden und dabei helfen Ihnen die folgenden Punkte.

  • Reklamieren Sie nicht nur die bestimmten Rechnungsposten bei dem jeweiligen Anbieter, sondern reklamieren Sie die Forderungen auch gegenüber Ihrem Hauptanbieter. Wenn Sie mit einer Forderung durch einen Call-by-Call-Anbieter nicht einverstanden sind, dann bekommt er eine schriftliche Reklamation, aber auch Ihr Hauptanbieter bekommt eine entsprechende Information.
  • Sie müssen die Reklamation innerhalb von acht Wochen schreiben und die Frist beginnt ab Erhalt der Rechnung. Wichtig ist, dass Sie früh eine Reklamation schreiben, denn wenn Sie die Einwendungsfrist verpassen, dann verfällt die Nachweispflicht für einzelne Verbindungen.
  • Reklamieren Sie die Rechnung und fordern Sie einen Einzelverbindungsnachweis und eine technische Prüfung an.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit einer schriftlichen Beschwerden, denn im eigenen Interesse muss die Reklamation schriftlich erfolgen und im Idealfall per Einschreiben mit Rückschein oder per Einwurfeinschreiben verschickt werden. Dadurch haben Sie für einen potentiellen Streitfall handfeste Beweise.
  • Begründen Sie die Reklamation, damit Sie eine Anschlusssperre vermeiden und die Überprüfung leichter machen.
  • Zahlen Sie die anderen Rechnungsbeträge immer fristgerecht, denn ansonsten mahnt Ihr Anbieter Sie an.
  • Sie wollen nur einen Teil der Telefonrechnung nicht begleichen, dann informieren Sie nicht nur den Nebenanbieter, sondern auch Ihren Hauptanbieter. Es reicht aus, wenn Sie dem Hauptanbieter die Position mitteilen, welche Sie nicht zahlen wollen. Wenn Sie diese Information nicht geben, dann wird der gezahlte Betrag auf alle Positionen zu gleichen Teilen aufgeteilt und es kommt zu Mahnungen von allen Anbietern, wenn offene Forderung bestehen bleiben.
  • Unstrittige Teilbeträge sind sofort zu zahlen, denn dadurch vermeiden Sie Unannehmlichkeiten. Wenn Sie das Lastschriftverfahren zur Zahlung nutzen, dann widersprechen Sie bei der Bank und überweisen nur den unbeanstandeten Teil.

Hilfreich:

Beantragen Sie bei Ihrem Hauptanbieter die sogenannten Einzelverbindungsnachweise, denn damit haben Sie auch in Zukunft die Telefonrechnung gut im Blick. Dazu können Sie sich einfach online an das Kundencenter wenden oder einen formlosen Brief oder eine Mail verschicken.

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Die Beweispflicht

Der Netzbetreiber muss Ihnen beweisen, dass die Verbindungen richtig berechnet sind und es keinen technischen Defekt gegeben hat, wenn Sie Ihre Telefonrechnung beanstanden.

Auch die technischen Einrichtungen zur Ermittlung der Verbindungsentgelte müssen einwandfrei funktioniert haben und das muss der Hauptanbieter beweisen. In der Regel wird der Einzelentgeltnachweis (EEN) dafür verwendet und gleichzeitig werden alle technischen Anlagen geprüft. Wenn Sie eine Reklamation schreiben, dann haben Sie das Recht, das Ergebnis der Prüfung einzusehen.
Stimmen Sie auf keinen Fall der sofortigen Löschung von Verbindungdaten zu, wenn Sie einen Vertrag unterschreiben. Nach dem Rechnungsversand sollten die Daten ungekürzt gespeichert werden. Zudem sollten Sie sich nicht mit einer technischen Prüfung zufrieden geben, sondern auch ein kostenloses Prüfprotokoll erstellen lassen. Sie brauchen keine Rechnung zu bezahlen, solange Sie das Papier nicht in den Händen halten.

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Musterbrief: Drittanbieter-Forderung / Abofalle zurückweisen

Auf Ihrer Mobilfunkrechnung erscheint unter Drittanbieter-Forderungen plötzlich ein Abo, welches Sie nie abgeschlossen haben? Dann sind Sie eventuell auf eine Abofalle hereingefallen. Den geforderten Betrag sollten Sie auf jedem Fall bei dem Drittanbieter zurückfordern und

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Gut zu wissen

Kommt es bei der Prüfung zur Feststellung eines Mangels, dann wird immer zu Gunsten des Kunden entschieden und der Rechnungsposten scheint falsch zu sein. Ist die Prüfung und die EVN ohne Befund, dann müssen Sie beweisen, dass die Rechnung nicht richtig ist. Allerdings reicht es nicht aus, wenn Sie Abwesenheit beweisen können, denn schließlich können Familienmitglieder, Untermieter oder Nachbarn Zugang zum Telefon gehabt haben.
Sie müssen für die Verbindung durch Dritte nicht aufkommen, wenn Sie eindeutig beweisen können, dass Sie mit allen Mitteln versucht haben, den Zugang zum Telefon zu verhindern. Bei einem Telefonmissbrauch durch einen Einbrecher haben Sie in der Regel sehr gute Karten.

Rechnungen: TK-Anbieter müssen Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit angeben

Unübersichtliche Verträge und deren Inhalte im Bereich der Telekommunikation sollen bald der Vergangenheit angehören. Eine neue Verordnung der Bundesnetzagentur soll mehr Klarheit zu Leistungen, Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen für Telekommunkationsverträge schaffen. Auf jeder Rechnung steht zukünftig,

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Telefonrechnung prüfen

1. Wie kann ich die Telefonrechnung prüfen lassen?

Schreiben Sie innerhalb einer Frist einen Widerruf oder eine Reklamation und überweisen Sie nur den unbestrittenen Rechnungsbetrag. Der Hauptanbieter wird dann eine Überprüfung durchführen.

2. Meine Tochter hat in meiner Abwesenheit Mehrwertdienste ohne mein Wissen angerufen – muss ich das zahlen?

Ja, denn es handelt sich um Ihren Telefonanschluss und die Tochter hat ungehinderten Zugang zum Telefon.

3. Reicht es, wenn ich dem Hauptanbieter einen Widerruf zukommen lasse?

Nein, denn Sie müssen einen Widerruf für den Anbieter der bestrittenen Kosten fertig machen und müssen aber auch Ihren Hauptanbieter informieren.

4. Wie lang ist die Frist für einen Widerspruch?

Die Frist für einen Widerspruch liegt aktuell bei acht Wochen. Die acht Wochen beginnen nach Erhalt der Telefonrechnung.

5. Gibt es Musterbriefe für einen Widerruf der Telefonrechnung?

Im Internet finden Sie Musterbriefe, welche Sie für einen Widerruf bei Ihrer Telefongesellschaft nutzen können.

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Fazit

Die monatliche Telefonrechnung ist keine Überraschung, aber es kommt immer wieder vor, dass Beträge vorhanden sind, die Sie sich nicht erklären können. Zahlen Sie nicht einfach die Telefonrechnung, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie für die Verbindung nicht verantwortlich sind. Schreiben Sie innerhalb von acht Wochen einen Widerruf und fordern Sie den Hauptanbieter zu einer Prüfung auf. Überweisen Sie aber innerhalb der normalen Frist die unbestrittenen Beträge.

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Reklamation: Recht auf einwandfreie Lebensmittel und Umtausch bei mangelhaften Produkten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/reklamation-recht-auf-einwandfreie-lebensmittel-und-umtausch-bei-mangelhaften-produkten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/reklamation-recht-auf-einwandfreie-lebensmittel-und-umtausch-bei-mangelhaften-produkten/#respond Mon, 28 Feb 2022 04:32:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68629 Im Supermarktregal können Sie mitunter auf verdorbene Lebensmittel treffen, aber das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Auch der Blick in den Imbiss um die Ecke müssen Sie nicht hinnehmen, wenn der Blick Ihnen den Atem

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Im Supermarktregal können Sie mitunter auf verdorbene Lebensmittel treffen, aber das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Auch der Blick in den Imbiss um die Ecke müssen Sie nicht hinnehmen, wenn der Blick Ihnen den Atem verschlägt und Sie direkt keinen Appetit mehr haben. Sie brauchen den Ärger nicht runterzuschlucken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Supermarkt können Sie die mangelhaften Lebensmittel direkt beanstanden, auch wenn Sie schon zu Hause sind und Ihnen dann erst auffällt, dass das gekaufte Lebensmittel mangelhaft ist.
  • Sie können sich aber auch an die Hersteller oder Behörden wenden, wenn Sie Beschwerden haben und sich von den Händlern nicht ernstgenommen fühlen.
  • Das Thema Verpackungen ist immens, so dass mittlerweile klar ist, dass die Verpackung von losen Lebensmitteln nicht mitgewogen werden darf.

Mangelhafte Lebensmittel reklamieren

Sie haben das Recht auf einwandfreie Ware und somit haben Sie die Möglichkeit die mangelhaften Lebensmittel direkt im Geschäft zu reklamieren. 

Der Händler muss Ihnen das beanstandete Produkt dann durch ein einwandfreies Produkt ersetzen und wenn das nicht möglich ist, dann muss der Händler das Geld erstatten. Sie haben sogar die Möglichkeit eine Preisminderung zu erhalten, aber das ist nur in speziellen Ausnahmefällen möglich.

Wichtig ist, dass Sie beim Einkauf unbedingt den Bon mitnehmen, auch wenn es sich teilweise um einen unnötigen Zettel handelt. Der Grund ist aber einfach, denn vielleicht sind Sie schon auf dem Weg nach Hause und laden den Einkauf aus. Beim Auspacken oder verstauen fällt Ihnen beim Fisch ein übler Geruch auf oder die Milch hat einen leichten Chemiegeschmack, dann müssen Sie das nicht hinnehmen. Auch wenn Ihnen der Mangel erst zu Hause auffällt, können Sie sich wehren und dazu ist der Kassenbon ein wichtiges Hilfsmittel. Sie nehmen den Kassenbon und das Lebensmittel mit, fahren zum Händler und verlangen einen Umtausch oder Ihr Geld zurück.

Wenn der Händler Ihre Beanstandungen nicht ernst nimmt oder es kommt zu regelmäßigen Verstößen, dann müssen Sie sich nicht mehr mit dem Händler ärgern, sondern können sich direkt an die zuständige Behörde wenden.

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Lebensmittel sind in Verpackungen verpackt, wobei sie verschiedene Funktionen erfüllen. Der Hauptzweck einer Verpackung ist, dass das Produkt vom Verpackungszeitpunkt über den Transport bis hin zur Lagerung geschützt ist. Dabei muss die Verpackung aber auch

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Beschwerden bei den zuständigen Behörden

Sie können Ihre Beschwerden aber nicht nur beim Händler loswerden, denn auch die zuständigen Behörden haben immer ein offenes Ohr für den Verbraucher.

Die zuständigen Behörden sind eine wichtige Anlaufstelle, aber nicht nur, wenn es um mangelhafte Lebensmittel geht, sondern auch wenn die Herkunftsangaben auf den Verpackungen falsch sind oder die Verpackung deutlich mehr Inhalt vorgaukelt als eigentlich vorhanden. Der Händler nimmt die Beanstandungen nicht ernst, dann wenden Sie sich doch einfach an die zuständigen Behörden.

Die Behörden werden Sie in jedem Punkt ernst nehmen und eine Kontrolle beim Händler veranlassen, denn damit können weitere Verbraucher vor eventuellen Schäden geschützt werden.

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Gut zu wissen

Mittlerweile gibt es zahlreiche Behörden, die sich mit diesen Themen befassen, so dass nicht immer direkt klar ist, welche Behörde zuständig ist. Je nach Grund kann das Amt für Lebensmittelüberwachung, aber auch der Verbraucherschutz oder Ordnungs-, Eich- oder Veterinäramt zuständig sein. Die Behörden machen Kontrollen und untersuchen die genommenen Proben. Übrigens kann eine Beschwerdenprobe kostenlos untersucht werden.

Wenn Sie sich an die Behörde wenden, um eine Beschwerde vorzubringen, dann braucht die Behörde nicht nur Ihren Namen, sondern auch Ihre vollständige Adresse. Zudem müssen Sie genaue Angaben zum Reklamationsgrund vorbringen, das Produkt und das Geschäft nennen und auch ansonsten alle wichtigen Hinweise weiterreichen. Die Händler müssen mit Sanktionen rechnen, wenn die Behörden einen Verstoß feststellen.

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Häufig werden über die Rechnung des Mobilfunkanbieters Leistungen von Drittanbietern berechnet. Per Gerichtsurteil wurden die Rechte der Kunden in diesem Zusammenhang gestärkt. Was sich geändert hat, lesen Sie in unserem Artikel. Nehmen Sie mit Ihrem

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Achtung

Die Verbraucher werden nicht immer über die Ergebnisse der Behördenkontrolle informiert. Sie haben aber die Möglichkeit sich zu erkundigen und dazu können Sie sich entweder direkt an die Behörde wenden oder die Verbraucherzentralen.

Beschwerden beim Hersteller

Sie haben aber auch die Möglichkeit sich direkt an den Hersteller zu wenden, wenn Sie eine verdorbene Praline in der Packung finden und können vielleicht sogar mit einem großzügigen Ersatz rechnen.

Allerdings ist das Kulanz vom Hersteller und kein Muss, denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Art der Wiedergutmachung. Außerdem ist das Beweismittel dann nicht mehr vorhanden, denn der Hersteller verlangt das Einschicken der verdorbenen Produkte.

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Musterbrief für die Geltendmachung der Gewährleistung (Mängelanzeige)

Wenn gekaufte Produkte nicht einwandfrei funktionieren oder gar bei Auslieferung schon beschädigt sind, können Verbraucher gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Dieser muss im Rahmen der Sachmängelhaftung für eine Nachbesserung sorgen. Mit diesem Formular

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Bei Tiefkühlware zu beachten

In den Lebensmittelgeschäften sind die Tiefkühlgeräte mit Thermometern ausgestattet, die gut sichtbar sind. Die Temperatur muss konstant auf -18 Grad stehen. Tabu sind vereiste und verschmutzte Tiefkühlgeräte. Die vereisten Verpackungen sind ein Indiz dafür, dass die Verpackung schon angetaut oder beschädigt ist.

Bei Verpackungen zu beachten

Wichtig ist, dass die Verpackungen von Käse, Aufschnitt, Obst, Gemüse und Feinkostsalaten von der Ladentheke nicht mitgewogen werden. Beim Kauf an der Frischetheke sollten Sie darauf achten, dass die „Tara-Taste“ beim Abwiegen gedrückt ist und ansonsten machen Sie den Verkäufer einfach darauf aufmerksam.

Zusatzkosten nicht vergessen

Immer wieder hört man, dass es Unternehmen gibt, die für das Schneiden von Wurst und Käse eine Extragebühr berechnen, aber das ist nicht immer korrekt. Wenn der Händler das verlangt, dann muss das auf einem Schild gut sichtbar zu lesen sein.

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Deutsche Post / DHL: Ärger und Probleme mit der Zustellung – Ihre Erfahrungen ▶

Die Beschwerden aufgrund von Ärger mit Paketen und Briefen nehmen zu. 2019 stieg die Zahl der Post-Beschwerden erneut an. Es gibt also offenbar massive Probleme mit der Brief- und Paketzustellung. Bei Beschwerden im 5-stelligen Bereich

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Lebensmittelreklamation

1. Was passiert mit einer Packung schimmeligem Käse aus dem Supermarkt?

Wenn Sie nach dem Einkauf eine Packung schimmeligen Käse im Einkaufskorb haben, dann nehmen Sie den Kassenzettel und das Produkt und gehen Sie zum Verkäufer. Er muss den Käse gegen ein einwandfreies Produkt umtauschen oder Ihnen das Geld wiedergeben.

2. Wie lange kann ich ein verdorbenes Lebensmittel beim Händer zurückgeben?

Grundsätzlich sollten Sie das verdorbene Lebensmittel sofort zum Händler zurückbringen, aber nehmen Sie das Produkt und den Kassenzettel mit. Lassen Sie es nicht tagelang noch im Kühlschrank stehen, denn das kann auch die anderen Lebensmittel betreffen.

3. Welche Behörde ist für widerkehrende Hygienemängel zuständig?

Wenden Sie sich an das Ordnungsamt, denn die Behörde kann Ihnen helfen, das richtige Amt zu finden. Ein Hygienemangel im Supermarkt oder Restaurant ist ein ernster Verstoß und es muss sofort gehandelt werden.

4. Wie kann man Fleisch reklamieren?

Wenn Sie mangelhaftes Fleisch gekauft haben, dann reklamieren Sie das Produkt direkt im Laden. Weisen Sie den Verkäufer darauf hin und verlangen Sie den Eintausch gegen einwandfreies Fleisch.

5. Wie wird ein Beschwerdebrief verfasst?

Sie wollen einen Beschwerdebrief schreiben, dann sollten Sie zuerst alle wichtigen Eckdaten aufschreiben. Zudem den Anlass für Ihr Schreiben und nutzen Sie Anreden und höfliche Formulierungen. Bleiben Sie sachlich und beschreiben Sie die Beschwerde genau.

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Fazit

Jeder Verbraucher hat das Recht auf einwandfreie Lebensmittel oder Waren und wenn das nicht der Fall ist, dann besteht die Möglichkeit zur Reklamation. Die Reklamation findet entweder direkt beim Verkäufer statt oder beim Hersteller. Bei wiederholten Verstößen können Sie auch Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen. Dazu nutzen Sie ein sachliches Beschwerdeschreiben.

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