Restschuld | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 30 Dec 2021 19:05:36 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Restschuld | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Geplatzte Immobilienkredite: Institute kassieren unzulässig https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geplatzte-immobilienkredite-institute-kassieren-unzulaessig/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geplatzte-immobilienkredite-institute-kassieren-unzulaessig/#respond Thu, 30 Dec 2021 19:04:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67731 Die meisten Immobilien lassen sich nur mit Hilfe einer Baufinanzierung oder eines Immobilienkredits bauen oder kaufen. Dazu müssen Sie sich an Ihre Hausbank wenden und nach Auszahlung regelmäßig die Rückzahlungsraten zahlen. Es kommt immer wieder

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Die meisten Immobilien lassen sich nur mit Hilfe einer Baufinanzierung oder eines Immobilienkredits bauen oder kaufen. Dazu müssen Sie sich an Ihre Hausbank wenden und nach Auszahlung regelmäßig die Rückzahlungsraten zahlen. Es kommt immer wieder vor, dass Kunden ihre Raten nicht mehr zahlen können und dann kündigen die Banken und Sparkassen die Immobilienkredite. Sie verlangen manchmal viel mehr Geld als ihnen eigentlich zusteht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Darlehen kann die Bank aus verschiedenen Gründen kündigen, aber der häufigste Grund ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
  • Wenn die Banken oder Sparkassen das Darlehen kündigen, dann verlangen sie in den meisten Fällen nicht nur Verzugszinsen, sondern auch die ausgebliebenen Ratenzahlung und die vorhandene Restschuld.
  • Juristen sind nicht nicht einig, ob die Banken und Sparkassen die Verzugszinsen verlangen dürfen, so dass Gerichte diese Frage klären müssen.

Ausgebliebene Raten, bestehende Restschuld und Verzugszinsen

In der Regel kündigen Banken und Sparkassen ein Darlehen nur, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig oder unvollständig nachkommt.

Das kann aus den unterschiedlichsten Gründen der Fall sein, aber in der Regel hat sich der Kunde finanziell komplett übernommen und kann seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Dann hat die Bank das Recht das Darlehen zu kündigen. Die Banken und Sparkassen verlangen dann nicht nur die ausgebliebenen Ratenzahlungen und die bestehende Restschuld vom Kunden, sondern können auch Verzugszinsen geltend machen. Informationen dazu finden Sie im §497 Abs. 1 des BGB.

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Vorfälligkeitsentschädigung ist umstritten

Die Kreditinstitute verlangen manchmal nicht nur einen Verzugszins, sondern auch eine Vorfälligkeitsentschädigung und diese ist meist sehr viel höher als der Verzugszins.

Juristen sind sich in dieser Sache nicht ganz einig, so dass der Bundesgerichtshof in Sachen Vorfälligkeitsentschädigung eine Entscheidung treffen muss und das hat er auch getan. Der Bundesgerichtshof hat zu Gunsten der Kunden entschieden und am 16. Januar 2016 ein Urteil gesprochen (Az: XI ZR103/15). Darin stellen die Richter fest, dass die Banken und Sparkassen anstelle der Verzugszinsen keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen.

Zudem haben die Richter beschlossen, dass die betroffenen Darlehensnehmer die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von den Banken und Sparkassen zurückverlangen können. Darüber hinaus können Sie sogar Zinsen zurückverlangen.

Allerdings müssen Sie auf die Fristen achten, denn in der Regel gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, so dass Sie ihr Recht nur innerhalb dieser Frist geltend machen können. Der Widerstand der Banken und Sparkassen ist deutlich höher, wenn Sie sich mit einer älteren Forderung an sie wenden.

Der Bundesgerichtshof hat zum §498 des BGB entschieden, wobei es um die Fassung bis zum 10. Juni 2010 geht, aber nach Auffassung vieler Experten ist das Urteil auch für die aktuellen Sachverhalte geltend.

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Bankabrechnung prüfen

Wenn also auf Ihrer Bankabrechnung nicht nur die Restschuld und die ausstehenden Zinszahlungen, sondern auch der Verzugszins und eine Vorfälligkeitsentschädigung auftaucht, dann handelt es sich um eine falsche Abrechnung.

Schließlich hat das Gericht eine eindeutige Entscheidung getroffen. Wichtig ist, dass Sie ihre Bankabrechnung genau prüfen, denn die Verzugszinsen dürfen im Höchstfall nicht mehr als 2,5% über dem normalen Basissatz liegen. Der aktuelle Basissatz liegt bei minus 0,88%.

Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern

Die Banken haben die Möglich, wenn Sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, die Zwangsversteigerung einzuleiten.

Mit dem Erlös können die Banken ihre Forderungen begleichen und wenn das der Fall ist, dann können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung inklusive der Zinsen zurückverlangen. Das ist aber nur möglich, wenn alle Forderungen der Bank komplett beglichen sind und Sie sich an die Fristen halten. Im Internet finden Sie entsprechende Musterbriefe, die Ihnen bei der Rückforderung mit Sicherheit eine gute Anleitung sein können.

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Privatinsolvenz 

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Ihren finanziellen Pflichten nachzukommen, dann sollten Sie sich um eine Privatinsolvenz bemühen.

Warten Sie nicht zu lange, denn die Schulden wachsen von Monat zu Monat immer weiter an und die Gläubiger lassen immer nur eine gewisse Weile mit sich reden. Wenden Sie sich an einen Privatinsolvenzberater, denn er kann Ihnen bei allen Schritten hilfreich zur Seite stehen.

Wichtig ist, wenn Sie die Vorfälligkeitsentschädigung mitsamt der Zinsen von der Bank zurückgezahlt bekommen, dann können Sie über das Geld nicht frei verfügen. Das Guthaben wird dann an den Insolvenzverwalter gezahlt und dieser verteilt das Geld auf die vorhandenen Gläubiger, um Ihre Schulden zu begleichen. Somit haben Sie vom dem Geld zwar nichts, aber der Berg Ihrer Schulden wird ein ganzes Stück kleiner.

Viele verschiedene Konsumentenberatungsstellen können Ihnen bei der Berechnung Ihrer Ansprüche helfen, wenn die Banken oder Sparkassen Ihren Immobilienkredit gekündigt haben. Wenn Sie Verzugszinsen und eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, dann haben Sie Anspruch auf eine Rückzahlung.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema gekündigte Darlehen

1. Wann darf die Bank einen Darlehensvertrag kündigen?

Die Bank darf aus verschiedenen Gründen Ihren Darlehensvertrag kündigen, aber der wichtigste Grund ist, wenn Sie ihre Zahlungen nicht mehr leisten können. Dabei spielt es meist keine Rolle, ob Sie die Zahlungen unpünktlich oder nur in kleinerer Höhe leisten, denn sobald die Zahlungen nicht vollständig und pünktlich geleistet werden, begehen Sie Vertragsbruch und das führt zur Kündigung.

2. Was passiert bei einer Darlehenskündigung seitens der Bank?

Für Sie ist eine Darlehenskündigung in mehreren Punkten ein Problem, denn es kommt meist sogar zu einem negativen Eintrag bei der Schufa. Im Grunde verschlechtert sich Ihre Bonität und das wirkt sich auf alle laufenden Verträge und Rechnungen aus. Die schlechte Bonität haftet eine ganz lange Weile an Ihnen und das ist keine gute Sache.

3. Welche Möglichkeiten habe ich bei einer Darlehenskündigung?

Wenn die Bank die Darlehenskündigung in schriftlicher Form ausgesprochen hat, dann sollten Sie klären, ob das rechtlich in Ordnung ist. Dazu sollten Sie sich einen rechtlichen Beistand an die Seite holen.

4. Kann ich auch einen Darlehensvertrag vorzeitig kündigen?

Sie als Kreditnehmer haben das Recht den Darlehensvertrag vor Ablauf der Frist zu kündigen, aber Sie müssen bedenken, dass Sie den kompletten Darlehensbetrag an die Bank zurückzahlen müssen und war sofort und nicht wie ausgemacht in Raten.

5. Welche Rechte habe ich bei einer unwirksamen Kündigung der Bank?

Wenn die Bank Ihnen unrechtmäßig kündigt, dann besteht das Darlehen unverändert dort und die Bank kann auch weiterhin nur die Ratenzahlung verlangen. Sie müssen den Betrag nicht in einer Summe zurückzahlen. Zudem steht Ihnen ein Anspruch auf Schadenersatz zu. Des Weiteren darf kein negativer Schufaeintrag erfolgen.

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Fazit

In den letzten Jahren mussten viele Banken die Darlehensverträge vorzeitig kündigen und die Gründe sind vielfältig, aber der eindeutigste Grund ist eine Nichtzahlung. Zahlt der Kunde seine Raten nicht, dann hat die Bank das Recht eine Kündigung auszusprechen. Allerdings darf die Bank keine Verzugszinsen und eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Hat die Bank das getan, dann können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung innerhalb von drei Jahren mit rechtlichem Beistand zurückfordern. Achtung, wenn Sie in der Privatinsolvenz stecken, dann fließt die Rückzahlung in die Zahlung Ihrer Schulden!

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