Restschuldversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 28 Feb 2022 10:56:48 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Restschuldversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Restschuldversicherungen lohnen sich nicht immer und für jeden https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/restschuldversicherungen-lohnen-sich-nicht-immer-und-fuer-jeden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/restschuldversicherungen-lohnen-sich-nicht-immer-und-fuer-jeden/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:56:48 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64546 Mit Hilfe der Restschuldversicherung können Kreditnehmer ihre Angehörigen absichern, falls es zu einem Notfall kommt und sie nicht mehr zahlen können. Allerdings zählt die Restschuldversicherung nicht immer und manchmal verlangt der Anbieter sehr hohe Stornoabschläge

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Mit Hilfe der Restschuldversicherung können Kreditnehmer ihre Angehörigen absichern, falls es zu einem Notfall kommt und sie nicht mehr zahlen können. Allerdings zählt die Restschuldversicherung nicht immer und manchmal verlangt der Anbieter sehr hohe Stornoabschläge auf erstattete Prämien. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Restschuldversicherung wird in der Regel als Zusatzprodukt angeboten. Sie greift z.B., wenn Sie einen Kredit abschließen wollen oder ein Auto mit Hilfe eines Darlehens kaufen möchten.
  • Der Sinn der speziellen Versicherung ist die Absicherung der Angehörigen. Etwa bei Jobverlust, längerer Krankheit oder im Todesfall können Sie die Raten nicht mehr zahlen und sie übernimmt dann die Restschuld.
  • In erster Linie hört sich die Restschuldversicherung sehr gut an, aber häufig kommt sie nicht zum Einsatz und das liegt an den unzähligen Ausschlussklauseln. Aus dem Grund sollten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters lesen.
  • Eine Umfrage der Marktwächter hat gezeigt, dass es sehr hohe Stornoquoten in Bezug auf die Restschuldversicherung gibt.

Die Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung ist eine Zusatzversicherung, die bei Aufnahme eines Kredits oder bei einem Direktvertrieb mit Darlehen angeboten wird.

Sie wollen bei der Bank einen Kredit aufnehmen oder Sie haben sich z.B.  für den Kauf von Möbeln oder einem Auto entschieden, dann kommt die Restschuldversicherung zum Einsatz. Die spezielle Versicherung soll Darlehensnehmer gegen

  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Tod

absichern und die offene Restschuld übernehmen, damit die Angehörigen das nicht müssen. Im Grunde handelt es sich bei der Restschuldversicherung also eigentlich um eine Art Risiko-Lebensversicherung, die sehr teuer ist. Der geplante Darlehensverlauf ist für die Höhe der Versicherungssumme zuständig.

Schon seit Jahren stehen die Restschuldversicherungen in der Kritik. Viele Anbieter koppeln inzwischen die Versicherungsprämie zusammen mit den Vermittlungskosten in Form eines einmaligen Betrags – und zwar direkt zu Vertragsbeginn. Die Kreditsumme wird oft auch durch die Kosten der speziellen Versicherung erhöht. Dadurch steigen z.B. die Zinsen auf das Darlehen und Sie müssen mehr an die Bank zurückzahlen.

Abgeschlossen wird eine Restschuldversicherung daher in der Regel für

  • Ratenkredite
  • Baufinanzierungen
  • Autokredite
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Die Tücken der Restschuldversicherung

Allerdings ist es durchaus unsicher, ob die Restschuldversicherung im Falle einer Zahlungsunfähigkeit überhaupt die Zahlung übernimmt.

Der Grund sind die umfangreichen Ausschlussklauseln in den Vertragsbedingungen. Es gibt daher Restschuldversicherungen, die nur zahlen, wenn

  • die Wartezeit abgelaufen oder die Karenzzeit zu Ende ist.
  • ein begrenzter Zeitraum eingehalten wird.
  • eine Obergrenze erreicht wird, aber nicht bis zu Genesung oder neuer Anstellung.
  • der Todesfall eintritt, aber nicht bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit.
  • eine Arbeitslosigkeit eintritt, aber nur bei unbefristeten Verträgen.
  • keine vorherigen Erkrankungen vorliegen.

Der Versicherungsfall tritt eher selten ein, denn das haben die Zahlen der Bundesregierung eindeutig gezeigt. Allein im Jahr 2015 wurden z.B. nur etwa 0,3% der bestehenden Verträge durch die Restschuldversicherung übernommen.

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Ausschlussklauseln beachten!

Sie können z.B. mit einem Blick auf das Kleingedruckte schnell herausfinden, wann die Restschuldversicherung wirklich zahlt. Ein Berater der Verbraucherzentrale kann Ihnen auch helfen. Auf jeden Fall lohnt es sich im Vorfeld, die zahlreichen Anbieter miteinander zu vergleichen und auf die Bedingungen zu achten. Sie sollten auf keinen Fall direkt einen Kreditvertrag und dazu nur deshalb eine Restschuldversicherung abschließen, weil es bequem ist.

Restschuldversicherung hat hohe Stornoquoten

Die Untersuchung der Marktwächter hat gezeigt, dass bei der Restschuldversicherung ungewöhnlich hohe Stornoquoten vorhanden sind.

Die Stornoquote gibt Informationen darüber, wie viele Versicherungsverträge innerhalb eines Kalenderjahres abgebrochen werden. Es wurden 23 Restschuldversicherer gefragt und die Stornoquote liegt den meisten Anbietern bei mehr als 50% und zwar aufgrund der Versicherungsrisiken Tod und Arbeitsunfähigkeit. Allerdings handelt es sich um eine nicht repräsentative Befragung.

Aufgrund dieser Informationen fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband die Begrenzung der Provisionshöhen und eindeutige Regelungen, so dass die Prämie der Restschuldversicherung nicht mehr über den Kredit mitfinanziert wird.

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Die Notwendigkeit einer Restschuldversicherung

Werfen Sie einen Blick auf die vorhandenen Versicherungen, bevor Sie sich für eine Restschuldversicherung entscheiden. Sie sind inzwischen meist ausreichend abgesichert, wenn Sie schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung oder eine Risikolebensversicherung haben. Schließen Sie daher eher eine Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung ab, wenn Sie eine solche Versicherung nicht haben. Verzichten Sie dagegen in diesem Fall auf eine Restschuldversicherung.

Kündigen oder widerrufen der Restschuldversicherung

Sie müssen für eine ordentliche Kündigung immer auf die vertraglichen Fristen achten, so dass Sie nicht einfach kündigen können.

Beachten Sie zudem, dass es sich bei dem Darlehens- und Versicherungsvertrag um zwei separate Verträge handelt, so dass dies sich auch auf die Kündigung der Restschuldversicherung auswirkt. Sie können einen Vertrag auflösen, aber das bedeutet nicht, dass Sie gleichzeitig aus dem zweiten Vertrag raus sind. Ein Beispiel ist eine Umschuldung, denn dann nehmen Sie einen neuen Kredit auf und tilgen den alten Kredit mit dem neuen Geld. Allerdings müssen Sie die Restschuldversicherung beim alten Anbieter einzeln kündigen.

Wichtig:

Es kommt z.B. vor, dass die Bank von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht. In diesem Fall kündigt sie dann den Kreditvertrag , wenn Sie die vereinbare Restschuldversicherung kündigen. Für die Bank ist die Versicherung schließlich eine Art Sicherheit.

Der Widerruf ist eine Alternative zur Kündigung der Restschuldversicherung und hierfür haben Sie 30 Tage nach Abschluss der Versicherung Zeit. Allerdings müssen Sie die Versicherung schriftlich widerrufen und somit treten Sie vom Vertrag zurück. Damit es am Ende nicht zu Problemen kommt, sollten Sie eine Zustellung per Einschreiben durchführen und das gilt auch für eine ordentliche Kündigung.

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Gesetzgeberabsichten durch Welcome-Letter verzerrt

Die Restschuldversicherer sind seit Anfang 2018 in der Pflicht, dass sie Neukunden nach einer Woche nach Vertragsabschluss über ihre Rechte belehren.

Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Belehrung schon direkt beim Vertragsabschluss stattgefunden hat, denn eine weitere Belehrung ist Pflicht. Außerdem müssen die Restschuldversicherer auch das Produktinformationsblatt noch einmal rausgeben, Damit hat der Kunde keine Möglichkeit zur Beanstandung. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten „Welcome-Letter“ und in ihm müssen die Widerrufsmöglichkeiten und -fristen neutral nachzulesen sein, so dass eine Unabhängigkeit zum Kreditvertrag deutlich wird.

Eine Anbieterumfrage von 24 Restschuldversicherern hat gezeigt, dass einige Versicherungsunternehmen die „Welcome-Letter“ als Werbeplattform nutzen. Es hat sich gezeigt, dass viele der „Welcome-Letter“ die gesetzgeberische Ansicht nicht zu 100% erfüllen und neutral über das Widerrufsrecht informieren.

Außerdem hat die Marktwächter-Umfrage gezeigt:

  • 18 von 24 „Welcome-Letter“ sind mit Aussagen bestückt, so dass der eigentliche Zweck des Schreibens nicht mehr eindeutig zu erkennen ist.
  • 6 „Welcome-Letter“ geben Aufschluss darüber, dass die Versicherung eine rechtliche Verpflichtung hat, Ihnen die Widerrufsbelehrung und die Produktinformationen erneut zuzusenden.
  • 5 Versicherer sind in der Lage den Beginn der Widerrufsfrist korrekt zu benennen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Restschuldversicherung

1. Wie sinnvoll ist eine Restschuldversicherung?

Die Restschuldversicherung ist eine Art Sicherheit, denn bei hohen Kreditsummen und einer langen Laufzeit, ist es heute üblich, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Dadurch sichern die Kreditgeber sich ab und in der Regel erhalten Sie die Kreditsumme nur, wenn Sie eine solche Versicherung abschließen.

2. Wonach richtet sich die Restschuldversicherung?

Die Restschuldversicherung richtet sich nach der Höhe der Kreditsumme und sollte 10% dieser Summe auf keinen Fall überschreiten.

3. Was deckt die Restschuldversicherung ab?

Die Police sichert den Kreditnehmer ab, so dass im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Tod die Zahlungen übernommen werden. Z.B. im Todesfall  ist dies sinnvoll, wenn die Angehörigen nicht mit den Schulden belastet werden sollen.

4. Wann wird die Restschuldversicherung ausgezahlt?

Die Auszahlung der Restschuldversicherung kommt auf den Anbieter an. Während einige Anbieter nur im, Todesfall zahlen, gibt es inzwischen auch Anbieter, die im Fall eines plötzlichen Pflegefalles, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit bezahlen. Aufschluss geben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.Wie wird die Restschuldversicherung bezahlt?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Restschuldversicherung zu bezahlen. Während einige Anbieter eine Komplettsumme zu Beginn der Vertragslaufzeit verlangen, können Sie bei anderen Anbietern eine monatliche Beitragssumme zahlen.

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Fazit

Die Restschuldversicherung ist inzwischen eine gängige Zusatzversicherung beim Abschluss eines Kreditvertrages. Banken und andere Anbieter sichern sich mit der Restschuldversicherung gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit ab, so dass die Versicherung die Restschuld übernimmt. Wichtig ist, dass Sie sich die Klauseln genau durchlesen, denn viele Versicherungen zahlen nur in seltenen Fällen.

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