Rückzahlung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 10:10:26 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Rückzahlung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Gerichtliches Mahnverfahren einleiten: So kommen Sie ohne hohe Kosten an Ihr Geld! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-ohne-hohe-kosten-an-ihr-geld/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-ohne-hohe-kosten-an-ihr-geld/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:10:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63987 Es ist lästig seinem Geld hinterherzulaufen, aber Sie haben die Möglichkeit Ihre Forderung nicht nur aktiv, sondern auch ohne hohe Anwaltskosten einzutreiben. Dazu müssen Sie sich nur mit dem sogenannten Mahnverfahren beschäftigen. Sie haben eine

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Es ist lästig seinem Geld hinterherzulaufen, aber Sie haben die Möglichkeit Ihre Forderung nicht nur aktiv, sondern auch ohne hohe Anwaltskosten einzutreiben. Dazu müssen Sie sich nur mit dem sogenannten Mahnverfahren beschäftigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geringe Summen lassen sich mit dem sogenannten gerichtlichen Mahnverfahren eintreiben, wenn Sie Ihr Geld von einem Anbieter nicht innerhalb einer vereinbarten Zahlungsfrist bekommen.
  • Im Vergleich zu einer Klage ist das Mahnverfahren deutlich günstiger und Sie kommen meist viel schneller an Ihr Geld.
  • Zuerst fordern Sie den Schuldner mit einer schriftlichen Mahnung zur Zahlung auf und wenn er dann nicht zahlt, dann leiten Sie das Mahnverfahren ein.
  • Durch das Mahnverfahren verzögert sich die Verjährung der finanziellen Ansprüche.

Sie haben eine ausstehende Geldzahlung nicht erhalten, dann spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Online-Händler, eine Versicherung, dem Energieversorger oder dem Telefonanbieter handelt. Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, damit Sie an Ihr Geld kommen. Gerade bei kleineren Summen lohnt sich die Anwendung des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Symbolbild Recht
E-Mail mit Haftbefehl von GV Anton Richter ist Betrug – Nicht zahlen und nicht reagieren

Der Schreck ist groß. Aktuell wird eine E-Mail vom Obergerichtsvollzieher Anton Richter aus Hamburg versendet. Darin geht es um vermeintliche Schulden aus einem Zeitschriften-Abo. Angeblich sollen Sie verhaftet werden, wenn Sie nicht zahlen.  Kriminelle denken

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Geldforderungen mit dem Mahnverfahren durchsetzen

Sie haben online Ware bestellt und diese innerhalb der Widerrufsfrist ordnungsgemäß an den Anbieter zurückgesandt, aber die Kaufpreiserstattung lässt auf sich warten.

In der Regel winken die Anwälte dankend ab, denn bei dem geringen Streitwert sind die Anwaltsgebühren und der Aufwand viel zu hoch. Also lohnt sich eine Klage aufgrund des geringen Geldbetrages eher nicht, aber was können Sie machen?

In diesen Fällen lohnt sich das gerichtliche Mahnverfahren, denn die Vorteile sind eindeutig. Mit dem Mahnverfahren sparen Sie eine Menge Anwaltskosten und das Verfahren ist nicht so aufwendig wie eine Klage. Zudem läuft das Mahnverfahren fast automatisch ab, so dass Sie keine Gerichtsverhandlung brauchen, auch wenn die Gegenseite sich gegen die Forderung ausspricht.

Aber Achtung: Lassen Sie die Forderungen auf keinen Fall verjähren!

In der Regel verjähren die einfachen Geldforderungen nach drei Jahren und wenn Sie auf eine Rückzahlung warten, dann sollten Sie innerhalb dieser Frist handeln, wenn Sie Ihr Geld noch erhalten wollen.

Wichtig ist, dass eine einfache Zahlungsaufforderung meist nicht ausreicht, um eine Verjährung zu verhindern. Sie müssen das sogenannte Verfahren zur Rechtsverfolgung einleiten und dazu gehört entweder eine Klage oder ein gerichtliches Mahnverfahren.

Bei dem Mahnverfahren handelt es sich um ein einfaches Verfahren, welches nicht umfangreich ist und Ihnen trotzdem zu Ihrem Recht verhelfen kann. Zuerst müssen Sie behaupten, dass Sie einen Zahlungsanspruch haben, aber eine inhaltliche Prüfung findet meist nicht statt. Es kommt erst zu einer Prüfung, wenn der Angehmahnte einen Widerspruch einleitet und es zu einem Verfahren vor Gericht kommt. Eine geltend gemachte Forderung per Mahnbescheid muss also Hand und Fuß haben.

2018-09-09 Mahnung Abmahnung Abrechnung Rechnung von Rechtsanwalt mit Virus
Abmahnung /Forderung von Rechtsanwälten wegen Urheberrechtsverletzung (Kanzlei Schmitz & Lehnen/Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky)

Ab Februar 2020 haben zahlreiche E-Mail-Nutzer eine Abmahnung im Namen von Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH, Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky oder der Anwaltssozietät Kanzlei Schmitz & Lehnen, Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber

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Das gerichtliche Mahnverfahren einleiten

Mit diesen fünf Schritten können Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

  • Mahnung schreiben

Sie haben eine ausstehende Zahlung nicht erhalten, dann sollten Sie im ersten Schritt eine schriftliche Mahnung schreiben, so dass Sie den Schuldner zur Zahlung auffordern können. Der erste Schritt ist wichtig, damit Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten können. Es ist nicht verpflichtend, dass Sie den Schuldner dreimal anmahnen müssen, denn eine zugestellte Mahnung ist ausreichend.

Sie müssen bei der Mahnung darauf achten, dass die Forderung klar und deutlich zu erkennen ist.

  • Nennen Sie den Grund für die Forderung und die genaue Höhe.
  • Setzen Sie eine Zahlungsfrist und in der Regel spricht man von zwei Wochen.
  • Geben Sie Ihre Bankverbindung an.
  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer von der Rechnung müssen im Mahnschreiben vorhanden sein.
  • Versenden Sie das Mahnschreiben immer per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie im Zweifel das Verschicken auch nachweisen können.
  • Mahnbescheid beantragen

Sie haben die Mahnung geschrieben und trotz gesetzter Zahlungsfrist ist nichts passiert, dann können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Aber denken Sie daran, dass das Mahnverfahren streng formalisiert ist. Das bedeutet, für die einzelnen Schritte im Verfahren sind Vordrucke vorhanden und dessen Nutzung ist zwingend vorgeschrieben.

Zunächst müssen Sie einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen, damit Sie das Verfahren beginnen können. Das Gericht stellt dem Schuldner im nächsten Schritt einen Mahnbescheid mit der Post zu.

Den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids können Sie entweder mit Hilfe des offiziellen Vordrucks machen oder online bestellen. In allen größeren Schreibwarenläden bekommen Sie einen entsprechenden Antrag.

Sie können den Mahnantrag aber auch direkt online als Barcodeantrag stellen oder als online übermittelte Datei, wenn eine Signaturkarte vorhanden ist. Dann wenden Sie sich an das Mahnportal der Bundesländer. Dort finden Sie auch eine genaue Anleitung, wie Sie den Mahnbescheid ausfüllen müssen. Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen, dann wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht Ihres Wohnortes.

Das Gericht stellt Ihnen alle weitere Formulare für das Mahnverfahren zur Verfügung.

Die Bezeichnung des Anspruches muss genau erfolgen, damit Sie eine Verjährung verhindern können. Die Anspruchsart können Sie entweder mit einer vorgegebenen Liste machen oder als freie Formulierung.

  • Zustellung des Mahnbescheides

Das Amtsgericht kümmert sich um die Zustellung, wenn Sie einen Antrag auf Erlass des Mahnbescheides gestellt haben.

Im Grunde hat der Mahnbescheidempfänger drei Möglichkeiten zu reagieren:

  • Er zahlt die offene Forderung und die Sache ist vom Tisch.
  • Es passiert nicht, dann sollten Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit dem Vollstreckungsbescheid können Sie Ihren Ansprüchen durch einen Gerichtsvollzieher mehr Kraft verleihen.
  • Er legt Widerspruch ein und dann kommt es zu einem Prozess vor Gericht, wenn Sie das beantragt haben. In der Regel kommt das Gericht zum Tragen, welches in der Nähe des Zahlungspflichtigen ist. Sie müssen Ihren Anspruch schriftlich begründen, denn dazu wird das Gericht Sie auffordern. Sie haben die Möglichkeit das selber zu tun, wenn bei kleinen Klagesummen ist ein Anwalt nicht unbedingt notwendig. Theoretisch können Sie auf einen Anwalt verzichten, wenn es sich um einen einfachen Sachverhalt handelt und Sie diesen auch leicht beweisen können. Beachten Sie, dass allerlei Fristen und Formalitäten beachtet werden müssen. Also sollten Sie eine gewisse Erfahrung mitbringen, wenn Sie kein Risiko in Bezug eines formellen Fehlern eingehen wollen.
  • Es passiert bei einem Widerspruch nicht, wenn Sie keine Durchführung eines streitigen Verfahrens beantragt haben. Allerdings bleiben Sie auf den Kosten für das Mahnverfahren sitzen.
  • Vollstreckungsbescheid beantragen

Nach der Zustellung des Mahnbescheides passiert nicht, dann sollten Sie einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen. Der Hintergrund ist einfach, denn nur mit einem Vollstreckungsbescheid gibt es einen Vollstreckungstitel und mit ihm können Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen.

Einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids können Sie:

  • frühestens nach Ablauf der 14-tätigen Widerspruchsfrist
  • spätestens bis sechs Monate nach Mahnbescheidzustellung stellen.

Sie bekommen den Vordruck für den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids automatisch mit der Zustellungsnachricht des Mahnbescheids vom Gericht. Der Vordruck ist mit der Geschäftsnummer, dem Betreff und der Rücksendeanschrift ausgestattet und auf der Rückseite befindet sich ein Durchschriftexemplar für die Akten.

Sie erhalten nur mit dem offiziellen Vordruck einen Vollstreckungstitel und der ausgefüllte Bescheid

  • kann von Ihnen selber zugestellt
  • vom Gericht zugestellt

werden. Wenn Sie sich selber um die Zustellung kümmern, dann bekommen Sie zwei Ausfertigungen vom Gericht zugesandt. Handelt es sich um eine gerichtliche Zustellung, dann bekommt nur der Schuldner eine vollstreckbare Ausfertigung zugesandt. Das Zustelldatum steht ebenfalls drauf.

Innerhalb einer zwei wöchigen Frist hat der Schuldner die Möglichkeit einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzureichen. In diesem Fall wird es dann zu einem automatischen Zivilprozess kommen.

  • Antrag auf Zwangsvollstreckung

Der Empfänger hat das Recht einen Widerspruch einzulegen, aber wenn er dies nicht tut, dann hat der Vollstreckungsbescheid die Wirkung eines Urteils. Jetzt können Sie die Zwangsvollstreckung vorantreiben und Ihre Ansprüche mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers umsetzen.

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Zahlreiche Verbraucher erhalten aktuell eine Mahnung der Firma FLX EK Forderungsmanagement aus Berlin über 597,53 Euro. Angekündigt wird in den Schreiben eine Pfändung beziehungsweise Kontosperrung. Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie Sie

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Das richtige Gericht für das Mahnverfahren

In Deutschland gibt es mittlerweile nur noch das automatisierte, zentrale Mahnverfahren, so dass die früher genutzten manuellen und dezentralen Verfahren heute nicht mehr aktiv sind.

Das zentrale Mahngericht des Bundeslandes ist zuständig für das Mahnverfahren. Aber keine Sorge, denn auch wenn Sie den Antrag bei einem anderen Gericht einreichen, dann wird eine Weiterleitung zum zuständigen Amtsgericht in die Wege geleitet. Allerdings sollten Sie beachten, dass der Antrag erst rechtlich und fristwahrend aktiv ist, wenn er beim zuständigen Mahngericht eingeht.

Gerichtskosten und Zustellkosten

Beim Gericht entstehen durch den Eingang der Anträge Kosten und Sie müssen für die Gerichtsgebühren und die Zustellkosten für die Bescheide selber aufkommen.

Die Gebührenhöhe hängt von der offenen Geldforderung ab.

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Zahlungsaufforderung der Proceed Collection Service GmbH – Ihre Erfahrungen

Verbraucher erhalten immer wieder Zahlungsaufforderungen von dem Inkassounternehmen Proceed Collection Services GmbH aus Essen. In einigen Fällen geht aus den Anschreiben der genaue Grund der Forderung offenbar nicht hervor. Sind diese Forderungen berechtigt und wie sollten sich Verbraucher

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Einschränkungen für das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren eignet sich in erster Linie bei geringen Streitwerten oder einem eindeutigen Sachverhalt.

Allerdings gibt es zwei Einschränkungen:

  • Der Schuldner darf für den Mahnbescheid keinen Widerspruch schreiben, denn dann kommt es zu einem normalen Klageverfahren, damit Sie Ihre Forderungen geltend machen können.
  • Der Schuldner muss einen Wohnsitz in Deutschland haben, denn für einen Schuldner im Ausland sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

Für die hier genannten Ausführungen gilt das deutsche Mahnverfahren, also zumindest wenn der Schuldner seinen Wohnsitz innerhalb des Landes hat.

Computer E-Mail Symbolbild
Fiese E-Mail Zahlungsaufforderung/Unterlassungserklärung von Rechtsanwälten schockt Empfänger

Eine E-Mail im Namen diverser Rechtsanwaltskanzleien sorgt für Ärger. Darin geht es um eine „Letzte außergerichtliche Mahnung“ oder eine Unterlassungserklärung. Es soll Geld für ein Zeitschriften-Abo, eine begangene Urheberrechtsverletzung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eingetrieben

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Das europäische Mahnverfahren

Innerhalb des EU-Raums haben Sie auch die Möglichkeit eine schnelle und kostengünstige Geldeintreibung durchzusetzen.

In einem solchen Fall kommt das europäische Mahnverfahren ins Spiel. Dazu können Gläubiger und Schuldner in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten ansässig sein. Für europäische Mahnverfahren ist in Deutschland das Amtsgericht Berlin-Wedding zuständig, aber nur wenn es nicht um arbeitsrechtliche Ansprüche geht.

Beim europäischen Mahnverfahren gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Antragsformular „Formblatt A“ aus.
  • Das Gericht stellt einen europäischen Zahlungsbefehl aus und stellt ihn auch zu, wenn der Antrag offensichtlich begründet ist.
  • Das Gericht erklärt den Zahlungsbefehl als vollstreckbar, wenn kein Widerspruch innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung eingeht.
  • Danach können Sie den Zahlungstitel auch zwangsweise durchsetzen, aber das muss im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat gemacht werden. Kommt es zu einem Einspruch, dann beginnt auch hier ein ordentlicher Zivilprozess.

Allerdings sollten Sie sich im Vorfeld anwaltlich beraten lassen, wenn es um einen Fall mit Auslandsbezug geht.

Fake-Inkasso fordert Geld fuer Streaming-Seiten
E-Mail von ELON LTD – 1. Mahnung! vom Inkasso für Streamingportal – nicht zahlen

E-Mails der MICKEY AFC LTD, ELTON LTD, LESS MEDIA LIMITED, GOMO LIMITED, GOGAN LIMITED, AERN SOLUTIONS LTD oder RICKEY BUSINESS LTD  erreichen derzeit zahlreiche Verbraucher. Darin wird ein angeblich offener Betrag aus einem Streaming-Portal für

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema gerichtliches Mahnverfahren

1. Wie viele Mahnungen muss ich schreiben?

Weitläufig sind viele Menschen der Ansicht, dass drei Mahnungen zu schreiben sind, aber das ist nicht richtig. Gesetzlich ist nur eine Mahnung notwendig.

2. Darf ich bei der ersten Mahnung schon zusätzliche Gebühren aufschlagen?

Schon bei der ersten Mahnung dürfen Sie Mahngebühren verlangen, aber diese sollten verhältnismäßig sein.

3. Sind 12,50 Euro Mahngebühren zu viel?

Grundsätzlich gibt es keine feste Regelung über die Höhe der Mahngebühren, aber grundsätzlich bestimmt die Höhe der Forderung auch die Höhe der Mahngebühren.

4. Wie lange muss ich dem Schuldner zur Zahlung Zeit geben?

In Deutschland wird den Schuldnern meist eine Zahlungsfrist von 14 Tagen, aber auch 30 Tagen gegeben.

5. Wann kommt es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren?

Zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt es meistens, wenn der Schuldner auf die Mahnung nicht reagiert und die offene Forderung nicht bezahlt.

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Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Heute kommt es immer wieder vor, dass offene Forderungen nicht bezahlt werden und dann haben Sie die Möglichkeit ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege zu leiten. Wichtig ist, dass Sie alle formellen Richtlinien einhalten und mit der Mahnung beginnen. Erst, wenn die Mahnung keinen Erfolg hat, dann können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben. Es ist deutlich günstiger als eine Klage.

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Lebens- und Rentenversicherungen: Bei Kündigung durch die Versicherung unbedingt widersprechen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/lebens-und-rentenversicherungen-bei-kuendigung-durch-die-versicherung-unbedingt-widersprechen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/lebens-und-rentenversicherungen-bei-kuendigung-durch-die-versicherung-unbedingt-widersprechen/#respond Thu, 27 Jan 2022 05:09:20 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68171 In den letzten Jahren ist bekannt geworden, dass die Lebens- und Rentenversicherungen von den Versicherungen gekündigt werden und das nur, weil die Konditionen zum Abschluss für die Unternehmen deutlich schlechter waren. Heute versuchen die Unternehmen

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In den letzten Jahren ist bekannt geworden, dass die Lebens- und Rentenversicherungen von den Versicherungen gekündigt werden und das nur, weil die Konditionen zum Abschluss für die Unternehmen deutlich schlechter waren. Heute versuchen die Unternehmen immer noch die Lebens- und Rentenversicherung von älteren Kunden zu kündigen, aber mit Hilfe eines Widerspruchs können Sie sich zur Wehr setzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mittlerweile gibt es einige Urteile vom Bundesgerichtshof und diese besagen, dass die älteren, bereits gekündigten Verträge immer noch mit einem Widerspruch belegt werden können.
  • Wenn Sie sich für einen Widerspruch entscheiden, dann müssen Sie damit rechnen, dass der Versicherer immens hohe Nachzahlungen verlangt.
  • In den meisten Fällen weisen die Versicherer ihre Kunden ab und stützen sich darauf, dass die Urteile des Bundesgerichtshofs nicht auf die eigenen Verträge zutreffen.
  • Der Expertenrat ist allerdings eindeutig und der besagt, dass Sie sich auf keinen Fall einfach abwimmeln lassen sollen.

Widerspruch einlegen, wenn die Versicherung mit einer Kündigung kommt

Private Kapitallebens- und Rentenversicherungen wurden vor einigen Jahrzehnten noch sehr häufig abgeschlossen und zu diesem Zeitpunkt haben die Versicherungen auch einen guten Deal gemacht.

Mittlerweile hat sich die Situation stark verändert und die älteren Verträge sind für die Versicherungen nicht mehr rentabel, sondern eher ein Minusgeschäft. Aus dem Grund versuchen die Versicherungen die alten Verträge umgehend zu kündigen. Das gilt ganz besonders für Verträge, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden. Aber Sie müssen die Kündigung nicht einfach hinnehmen, denn unter bestimmten Voraussetzungen können Sie der Kündigung widersprechen.

Eine Möglichkeit ist, wenn Sie im Vorfeld eigentlich schon selber eine Kündigung geschickt haben. Dazu hat der Bundesgerichtshof schon im Jahr 2014 ein Urteil gesprochen. Auch ein Jahr später gab es dazu noch ein weiteres Urteil, so dass es mittlerweile zwei Urteile für diese Sache gibt.

Besonders interessant sind die beiden Urteile, wenn Sie sich deutlich früher von der Versicherungspolice getrennt haben und Sie im gleichen Atemzug nur einen geringen Teil der eingezahlten Beiträge zurückbekommen haben. Wenn Sie sich in so einem Fall für einen Widerspruch entscheiden, dann können Sie mit einer sehr hohen Nachzahlung rechnen.

Hauskauf
Baufinanzierung – das Versicherungsdarlehen im Überblick

Eine ganz spezielle Form der Baufinanzierung ist das Lebensversicherungsdarlehen, aber im Grunde handelt es sich auch um ein Bankdarlehen. Beim Lebensversicherungsdarlehen besteht die monatliche Rückzahlungsrate nur aus dem Darlehenszins und es ist kein Tilgungsanteil eingerechnet.

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Voraussetzungen für einen Widerspruch

Natürlich müssen bestimmte Voraussetzungen für einen Widerspruch vorhanden sein, denn ansonsten haben Sie keine Chance gegen die Versicherer.

Im Grunde gibt es eigentlich nur zwei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Entweder hat der Versicherer Sie fehlerhaft informiert oder nicht ausreichend. Das bedeutet, wenn der Versicherer Sie über den Vertrag nicht ganz genau informiert hat und einige Sachen eher verschweigt, dann sind die Voraussetzungen für einen Widerspruch sehr gut.

Eine Möglichkeit besteht zum Beispiel darin, wenn der Versicherer Sie nicht auf die Widerspruchsbelehrung ausreichend und korrekt informiert hat. Eigentlich handelt es sich um seine Pflicht, Sie ausführlich zu informieren, aber es gibt immer wieder Versicherer, die ihrer Pflicht nicht nachkommen. Die Gründe sind unterschiedlich.

Eine weitere Möglichkeit besteht, wenn die Versicherungsbedingungen oder die Verbraucherinformationen nicht ausgehändigt wurden. Die Versicherungsbedingungen sind für Sie sehr wichtig, denn dort finden Sie alle Informationen rund um den Vertrag und wenn Sie Versicherung Ihnen diese Informationen nicht ausgehändigt hat, dann haben Sie das Recht auf einen Widerspruch, wenn die Versicherung die Kapitallebens- oder Rentenversicherung kündigen will.

BGH-Lebensversicherung
Gekündigte/beitragsfreie Lebensversicherung: Rückkaufswert oft zu gering – BGH-Urteile sorgen für Hoffnung bei den Lebens- und Rentenversicherungen

In der Vergangenheit sind viele Versicherungsnehmer aus ihren kapitalgebundenen oder fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen ausgestiegen. Bei so Manchem war die vorzeitige Kündigung keine gute Idee. Verträge, die nur einige Jahre gelaufen sind und vorzeitig gekündigt

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Versicherer lehnen Widerspruch ab

Auch wenn Sie im Recht sind und einen Widerspruch verfassen, bedeutet es nicht, dass die Versicherer den Widerspruch einfach so hinnehmen.

Einige der Versicherer lehnen den Widerspruch direkt ab und nutzen dafür die unterschiedlichsten Argumente, aber viele der Argumente treffen einfach nicht zu. Es liegen Schreiben vor, dass die Ergo, Generali und Provinzial auf diese Art und Weise versucht haben, den Widerspruch der Kunden einfach nicht hinzunehmen. Es gibt mit Sicherheit noch andere Versicherungsgesellschaften, die solche Schreiben an ihre Kunden verschickt haben.

Kapital-Lebensversicherung
Private Altersvorsorge – Die gesetzliche Rente reicht nicht aus

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine langfristige Vermögensbildung zu erhalten. Die Möglichkeiten unterscheiden sich anhand der Lebenssituation, dem Alter und der Risikobereitschaft. Als Vorsorgeprodukte werden nicht nur Fonds, Immobilien und Wertpapiere angeboten, sondern auch Versicherungen.

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Informationen helfen

Die Urteile des Bundesgerichtshofs sind eine gute Sache, denn gerade Verbraucher, die ihre Versicherungspolice schon vor einiger Zeit gekündigt haben, können Ihre Rechte noch ausschöpfen.

Wichtig ist, dass Sie sich ausführlich informieren, denn dann können Sie mit einer erheblichen Nachzahlung rechnen, obwohl Sie bis dahin nur einen kleinen Teil der gezahlten Beiträge erhalten haben. Die Versicherungen werden natürlich versuchen, die Zahlung zu verhindern und den Widerspruch ablehnen. Mit ausreichend Informationen und einem Widerspruch können Sie die Zahlung einfordern.

Der Hintergrund ist einfach, denn wenn Sie eine Renten- und Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben, dann mussten Sie Abschluss- und Vertriebskosten zahlen. Wenn Sie sich für eine Kündigung entscheiden, dann behält der Versicherer das Geld ein und das können mehrere Tausend Euro sein. Entscheidend ist hier der Vertrag.

Wenn dann noch ein Fehler in der Widerrufsbelehrung vorhanden ist, dann haben Sie nicht nur 14 Tage lang das Recht einen Widerruf zu verfassen, sondern das Widerrufsrecht gilt dann für immer. Somit besteht die Möglichkeit, dass Sie auch nach einigen Jahren dem Vertrag widersprechen können. Das Ergebnis ist, dass Sie alle Zahlungen zurückbekommen können.

Riesterrente, Geld, Altersarmut, Rentenversicherung
Riester-Rente: Allianz zieht Kunden zu viel Geld aus der Tasche

Zu hohe Abschluss- und Vertriebskosten haben einige Versicherer von Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung kassiert. Auch die Allianz Lebensversicherung gehört zu diesen Versicherern. Wann wurde zu viel Geld verlangt und wie bekommen Sie das Geld wieder?

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Widerspruchsrecht

1. Wie lange habe ich das Recht auf Widerspruch?

Grundsätzlich haben Sie 14 Tage nach Vertragsabschluss das Recht auf einen Widerspruch, aber wenn es einen Fehler in der Widerrufsbelehrung gibt, dann können Sie auch noch einige Jahre später von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

2. Warum kündigen die Versicherer die Renten- und Kapitallebensversicherungen?

Der Grund ist einfach und eher wirtschaftlich, denn zwischen 1995 und 2007 waren die Konditionen deutlich anders. Heute lohnen sich die alten Verträge für die Versicherer nicht mehr und somit versuchen sie aus den Verträgen rauszukommen.

3. Wie hoch kann die Zahlung nach einem Widerspruch sein?

Es gibt keine pauschalen Zahlen für die Höhe der Rückzahlung, denn der Vertrag ist entscheidend. Die Rückzahlungshöhe kann mitunter mehrere Tausend Euro betragen, aber das müssen Sie kontrollieren.

4. Wie sinnvoll ist es einen Anwalt für den Widerruf einzuschalten?

Dadurch, dass viele Versicherer den Widerspruch in erster Distanz ablehnen werden, ist ein Anwalt keine schlechte Idee. Lassen Sie den Anwalt prüfen, ob Ihr Vertrag zu den Verträgen mit Rückzahlung gehört, und lassen Sie ihn die Verhandlungen führen. Er kennt sich mit den Gesetzen und Urteilen besser aus und wird Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

5. Wie wird ein Widerruf verfasst?

Ein Widerruf muss immer in schriftlicher Form erfolgen und es müssen alle wichtigen Informationen von der Vertragsnummer bis hin zu den persönlichen Daten vorhanden sein. Verschicken Sie den Widerruf immer per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Beleg in der Hand haben.

Symbolbild Vertrag Unterschrift
Verbraucherzentrale warnt vor Lebensversicherer Prisma Life und Vertrieb Afa AG

Unkündbare Nebenvereinbarungen beim Abschluss einer Lebensversicherung und unangemessen hohe Provisionen sind der Grund für die Warnung der Marktwächter. Im Visier der Verbraucherschützer ist nicht nur der Lebensversicherer Prisma Life, sondern auch die Vertriebsorganisation Afa AG. Der Lebensversicherer

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Fazit

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie dem Lebens- und Rentenversicherungsvertrag widersprechen, wenn er zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurde. Die Versicherer werden versuchen, den Widerspruch zu ignorieren und ihn abzulehnen, aber dann müssen Sie hartnäckig sein und einen Anwalt für Versicherungsrecht einschalten. Wenn die Voraussetzungen stimmen, dann können Sie mit einer Nachzahlung von mehreren Tausend Euro rechnen.

Der Beitrag Lebens- und Rentenversicherungen: Bei Kündigung durch die Versicherung unbedingt widersprechen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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