Ruhestand | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:57:32 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Ruhestand | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Krankenversicherung der Rentner: So versichern Sie sich im Ruhestand – Vergleichen Sie die Angebote, Leistungen und Beiträge https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankenversicherung-der-rentner-so-versichern-sie-sich-im-ruhestand-vergleichen-sie-die-angebote-leistungen-und-beitraege/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankenversicherung-der-rentner-so-versichern-sie-sich-im-ruhestand-vergleichen-sie-die-angebote-leistungen-und-beitraege/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:57:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63374 Sie sind in der Krankenversicherung für Rentner versichert, wenn Sie z.B. eine gesetzliche Rente beziehen. Hier ist die Rede von der KVdR. Wir haben Ihnen daher einige wichtige Informationen zusammengestellt, damit Sie sich über die

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Sie sind in der Krankenversicherung für Rentner versichert, wenn Sie z.B. eine gesetzliche Rente beziehen. Hier ist die Rede von der KVdR. Wir haben Ihnen daher einige wichtige Informationen zusammengestellt, damit Sie sich über die aktuellen Regelungen informieren können.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel sind Sie in der Krankenversicherung für Rentner versichert, wenn Sie eine gesetzliche Rente beziehen, aber nicht jeder Rentner ist automatisch ein Pflichtmitglied.
  • Es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, damit es zu einer Pflichtmitgliedschaft kommt und dazu zählen die Vorversicherungszeiten. Die spätere Hälfte des Erwerbslebens ist ausschlaggebend.
  • Sie können die Zeiten nicht erfüllen, dann können Sie sich gesetzlich freiwillig versichert. Aber dann verlangt die Krankenkasse auch Beiträge auf private Einnahmen und dazu gehören Kapitalerträge oder Einnahmen aus der privaten Altersvorsorge.
  • Sie zahlen den Beitrag zur Krankenversicherung unabhängig von den Einkünften, wenn Sie sich privat krankenversichern und wenn die finanzielle Belastung zu hoch ist, dann denken Sie über einen Tarifwechsel nach.
  • Sie erhalten von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Krankenversicherungsbeitragszuschuss und der wird aus der Rente mit Prozentzahlen berechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind.

In der Regel sind Sie in der Krankenversicherung für Rentner versichert, wenn Sie eine gesetzliche Rente beziehen. Diese Krankenversicherung wird von der gesetzlichen Krankenkasse betrieben und dazu gehören beispielsweise die BKK, die AOK oder Ersatzkassen. Aber Sie werden als Rentner nicht automatisch zu einem Pflichtmitglied, denn für einige Rentner kommt eine freiwillige Mitgliedschaft in Frage und andere wollen sich eher privat versichern.

Die häufigsten Fragen beantworten wir Ihnen!

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Wer wird Pflichtmitglied in der KVdR?

Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Sie in der Krankenversicherung der Rentner, kurz nur KVdR, als Pflichtmitglied aufgenommen werden.

Zuerst müssen Sie in der zweiten Hälfte Ihrer Erwerbszeit mindestens 90% in einer gesetzlichen Versicherung verbracht haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich versichert waren oder privat. Sogar die Zeit in der Familienversicherung ist z.B. anrechenbar. Sie waren vielleicht im Ausland und in einer gesetzlichen Krankenkasse im Ausland versichert? Dann können Sie allerdings die Zeit nur anrechnen lassen, wenn Sie im Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Land mit Sozialversicherungsabkommen waren.

Für jedes Kind können Sie inzwischen als Vorversicherungszeit eine Zeit von drei Jahren anrechnen lassen. Sogar z.B. Pflegekinder können dazu gezählt werden. Spezielle Bedingungen sind notwendig, wenn es sich um Adoptiv- oder Stiefkinder handelt. Die Anrechnungsmöglichkeiten von Kindern können Sie auch nutzen, wenn Sie privat krankenversichert sind. Eventuell besteht die Möglichkeit, dass Sie in die gesetzliche Krankenversicherung rutschen können, aber dann spielen auch noch weitere Umstände eine wichtige Rolle.

Besondere Regelungen gelten für Personengruppen wie Künstler oder Waisenrentner. Sie können sich aber auch freiwillig in die gesetzliche Krankenkasse begeben oder sich privat versichern, wenn Sie die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllen.

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Ein kleines Beispiel

Frau Meier ist im Jahr 1956 geboren und hat im Juli 1971 eine Ausbildung zur Verkäuferin begonnen. Zu diesem Zeitpunkt war sie 15 Jahre alt und arbeitete bis 1986 in dem Beruf. In diesem Jahr kam ihre Tochter auf die Welt und während der Kinderziehung arbeitete sie nicht. Sie war über den verbeamteten Ehemann privat versichert. Frau Meier begann erst nach 15 Jahren wieder in ihrem Beruf zu arbeiten und ist seit 2001 wieder versicherungspflichtig. Sie hat bis zur Rente gearbeitet und stellte im Jahr 2021 einen Rentenantrag. Sie ist 65 Jahre alt.

Somit reicht ihr Erwerbsleben von 1971 bis 2021 und die Krankenkasse zählt nur die letzten 25 Jahre also von 1996 bis 2021. Davon war Frau Meier noch 5 Jahre in der privaten Versicherung. Damit Sie aber in die Krankenversicherung für Rentner kommt fehlen ihr Versicherungsjahre, aber das ist nicht der Fall. Aber Sie kann die 3 Jahre für die Erziehung der Tochter anrechnen lassen und dann erfüllt sie die Vorversicherungszeiten, so dass sie in die KVdR kommt.

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Wer hat die Möglichkeit sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen?

Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenversicherungspflicht für Rentner befreien lassen.

Diese Möglichkeit besteht für Sie, wenn Sie privat krankenversichert sind und beihilfefähig. Sie können die private Krankenversicherung bei Rentenbezug weiterführen, aber Sie müssen innerhalb von drei Monaten einen Befreiungsantrag bei der Krankenkasse stellen.

Überlegen Sie sich die Befreiung sehr gut, denn die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel dauerhaft und bedeutet, dass eine Rückkehr in die KVdR nicht mehr möglich ist.

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Welcher Rentner kann sich in die freiwillige Krankenversicherung begeben?

Sie können sich grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, wenn Sie die Mindestversicherungszeit für die KVdR nicht erfüllen.

Damit Sie in der Versicherung versichert werden, müssen Sie Vorversicherungszeiten erfüllen. Im Jahr 2013 kam ein Gesetz heraus und das besagt, dass normalerweise keine Vorversicherungszeiten vorliegen müssen, wenn die Versicherungspflicht oder die Familienversicherung endet und eine freiwillige Weiterversicherung möglich ist.

Eine Familienversicherung kommt in der Regel für Rentner in Frage, die nicht in die KVdR kommen und nur geringe Einnahmen haben.

Welche Änderungen gibt es für Selbstständige?

Sie arbeiten hauptberuflich in der Selbstständigkeit und beantragen eine gesetzliche Rente, dann sind Sie nicht automatisch krankenversicherungspflichtig.

In diesem Fall bleibt die bisherige Krankenversicherung bestehen, denn sie wird als vorrangig bezeichnet. Allerdings gilt diese Regelung nicht, wenn Sie die Selbstständigkeit nur als Nebenberuf ausgeübt haben.

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Wie viel kosten die Krankenkassenbeiträge?

Auf die gesetzliche Rente müssen Sie prinzipiell Beiträge für die Krankenkasse zahlen und unter bestimmten Voraussetzungen gilt diese Regelung auch für Renten aus dem Ausland.  

Betroffen sind auch Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, wozu auch der Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit gehört. Normalerweise gilt der allgemeine Beitragssatz und dafür werden die Einnahmen bis zu 4.837,50 Euro zur Berechnung rangezogen. Die Rentenversicherungsträger zahlen den halben Krankenversicherungsbeitrag, so dass dieser direkt von dem Auszahlungsbetrag einbehalten wird. Sie bekommen Vorsorgebezüge oder Arbeitseinkommen, dann sind Sie für die Abführung der Beiträge selber verpflichtet.

Mieten, Zinsen und sonstige beitragspflichtige Einnahmen werden bei freiwilligen Versicherten berücksichtigt und unter bestimmten Bedingungen kommen sogar die Einnahmen des Ehegatten zum Tragen. Sie können die Beiträge des freiwilligen Versicherten beeinflussen. In den Beitragsverfahrensgrundsätzen des GKV-Spitzenverbandes sind alle genauen Details dazu geregelt.

Die freiwilligen Versicherten zahlen die ganzen Beiträge und erhalten einen Zuschuss zur Krankenversicherung, wenn sie einen Antrag beim Rentenversicherungsträger stellen. Dieser wird prozentual zur gesetzlichen Rente ausgerechnet.

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Haben Sie auch Post von der Bundesstelle für Seuchenschutz bekommen, in der es um einen COVID-19 Test geht? Aus dem Schreiben geht hervor, dass Sie zu einer Risikogruppe gehören und von Amtswegen zum Test verpflichtet

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Gut zu wissen

Die Krankenversicherungen können kassenindividuelle und einkommensabhängige Zusatzbeiträge von den Versicherten verlangen, aber die betroffenen Mitglieder müssen das nicht hinnehmen. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse die Beiträge erhöht oder neue Zusatzbeiträge verlangt. Der Rentenversicherungsträger und der Rentner tragen den Zusatzbeitrag jeweils zu 50%, so dass die kompletten Kosten geteilt werden.

Der Rentenversicherungsträger oder die Zahlstelle führen normalerweise die Krankenkassenbeiträge ab, dann wird die Erhöhung erst mit einer zweimonatigen Verzögerung deutlich. Der Hintergrund dazu ist, dass es sich um eine Systemumstellung handelt und Rentenversicherungsträger und Zahlstellen eine Übergangsfrist erhalten.

In welcher Situation sind Privatversicherte?

Bei den freiwilligen Versicherten zahlt der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss für die Beiträge, wenn Sie Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben.

Rentner haben die Möglichkeit, wenn der finanzielle Druck zu hoch wird, in Sachen Leistungen ein wenig abzuspecken. Aber Sie können auch die Selbstbeteiligung erhöhen oder einfach einen gleichwertigen Tarif mit niedrigeren Beiträgen suchen. Allerdings kommt es vor, dass durch eine Änderung des Versicherungsschutzes auch einige Ansprüche verloren gehen, denn der Standardtarif ist halt nur Standard.

Der Standardtarif hat einen geschwächten Leistungsumfang, aber allein durch die niedrige Beitragszahlung kann es zu einer vereinfachten finanziellen Situation kommen.

Der Beihilfeanspruch von Personen kann sich mit dem Ruhestand ändern und Sie haben die Möglichkeit, dass innerhalb von sechs Monaten eine erneute Prüfung Ihrer Gesundheit notwendig wird.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Wie sieht es mit Direktversicherung und Beiträgen aus?

Es gibt Kapitalleistungen und -abfindungen, welche zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung genutzt werden und diese sind gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherungspflichtig.

Sie müssen aber einen Zusammenhang mit dem Berufsleben aufweisen und dazu liefern wir ein einfaches Beispiel.

Bei krankenversicherungspflichtigen Rentnern sind private Lebens- und Rentenversicherung von der Regelung nicht betroffen. Rechnerisch wird das ausgezahlte Kapital auf zehn Jahre verteilt und dann wird ein monatlicher Beitrag ermittelt. Es gibt einen monatlichen Freibetrag, der auf die Einnahmen aus einer betrieblichen Altersvorsorge gilt, so dass nur ein Betrag der höher als 164,50 Euro liegt zur Berechnung dient. Allerdings betrifft diese Regelung nur die versicherungspflichtigen Mitglieder und nicht die freiwillig Versicherten. Außerdem kommt der Freibetrag auch nur bei der Krankenversicherung zur Anwendung und nicht bei der Pflegeversicherung, denn hier bleibt es bei den bekannten Regelungen zu den Freigrenzen.

Interessant:

Das Bundesverfassungsgericht hat für die Rentner entschieden und dafür gesorgt, dass der privat finanzierte Anteil aus einer Direktversicherung nicht auf die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge umgelegt werden darf. Allerdings sagt das Bundesverfassungsgericht auch, dass die Einstufung der Leistung in „privat“ im Versicherungsschein vorhanden sein muss (Az.: BvR 1660 / 08). Zum Vergleich diente ein vorhergegangenen Urteil (Az.: 1 BvR 100 /15 und 1 BvR 249 / 15), wo nach der betrieblichen Phase die versicherungspflichtigen Rentner weiter in die Pensionskasse Beiträge zahlen mussten. Bei freiwillig versicherten Rentnern sieht die Sachlage anders aus. Schließlich werden die Beiträge überwiegend aus privater Natur heraus bezahlt und somit profitieren Sie von dem Urteil kaum.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Krankenversicherung für Rentner

1. Wie hoch ist der aktuelle Krankenkassenbeitrag für Rentner?

Der Krankenkassenbeitrag für Rentner ist bei allen Krankenkassen einheitlich hoch und liegt aktuell bei 14,6%.

2. Wer zahlt die Krankenversicherung während der Rente?

Die Krankenversicherung während der Rente wird zu gleichen Teilen von der Rentenversicherungskasse und von dem Rentner bezahlt.

3. Wie wird die Höhe des Krankenkassenbeitrags für einen Rentner berechnet?

Der Rentner zahlt auf das Einkommen also auf die Rente einen Betrag von 14,6% an die Krankenkasse. Dadurch ist er versichert und kann jederzeit einen Arzt aufsuchen.

4. Kann ich als Rentner einfach die Krankenkasse wechseln?

Natürlich haben Sie die Möglichkeit einfach die Krankenkasse zu wechseln, aber bedenken Sie, dass je älter Sie werden desto eher verlangt die Krankenkasse einen Gesundheitscheck. Der Beitrag kann dadurch deutlich steigen.

5. Der Beitrag steigt – kann ich mein Sonderkündgungsrecht nutzen?

Die Krankenkasse hat die Beiträge angehoben und die Leistungen sind gleich geblieben, dann haben Sie die Möglichkeit von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

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Enkeltrick aktuell: „Weißt Du wer dran ist?“ Betrügerische Anrufe (Übersicht)

Bundesweit versuchen Kriminelle mit dem Enkeltrick ahnungslose Senioren reinzulegen. In dieser Warnung finden Sie die neuesten Fälle und eine Übersicht der Tricks. Außerdem sehen Sie im Video, wie eine Seniorin das falsche Spiel erkannte und

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Fazit

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, so dass auch Rentner zu jeder Zeit in einer Krankenversicherung sind. Allerdings können Sie sich entscheiden, ob Sie freiwillig versichert oder pflichtversichert sein wollen. Erkundigen Sie sich über die Leistungen und Angebote, damit Sie die beste Versicherung für die eigene Lebenssituation finden.

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Steuererklärung für Rentner: Spartipps von der Steuer-Expertin, damit Sie auch im Alter keine Steuernachzahlung haben https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/steuererklaerung-fuer-rentner-spartipps-von-der-steuer-expertin-damit-sie-auch-im-alter-keine-steuernachzahlung-haben/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/steuererklaerung-fuer-rentner-spartipps-von-der-steuer-expertin-damit-sie-auch-im-alter-keine-steuernachzahlung-haben/#respond Thu, 15 Apr 2021 06:05:30 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62833 Die Steuer-Expertin Gabriele Waldau-Cheema hat ein Interview gegeben und erklärt, worauf Pensionäre und Rentner bei ihrer Steuererklärung achten müssen. Zudem gibt die Expertin sinnvolle Spartipps, die Ihnen helfen können.  Gabriele Waldau-Cheema ist eine staatlich geprüfte

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Die Steuer-Expertin Gabriele Waldau-Cheema hat ein Interview gegeben und erklärt, worauf Pensionäre und Rentner bei ihrer Steuererklärung achten müssen. Zudem gibt die Expertin sinnvolle Spartipps, die Ihnen helfen können. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ruhestand schützt leider nicht vor dem eher lästigen Papierkram, denn auch als Rentner müssen Sie eine Steuererklärung machen.
  • Sie sind verpflichtet eine Steuererklärung als Rentner zu machen, wenn das Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt.
  • Die Expertin liefert Tipps und Tricks rund um die Steuererklärung für Rentner.

Gabriele Waldau-Cheema ist eine staatlich geprüfte Betriebswirtin und Bilanzbuchhalterin, die seit 15 Jahren die Beratungsstellen des Aktuellen Lohnsteuerhilfevereins leitet. Außerdem arbeitet Sie seit über 30 Jahren für verschiedene Steuerkanzleien.

Senior Rentner Rente Geld Finanzen Symbolbild
Geld vom Staat: Das müssen Rentner über die Grundsicherung wissen

Eine niedrige Rente können sich Senioren mit der staatlichen Grundsicherung aufbessern lassen. Doch viele Rentner wissen gar nicht was ihnen zusteht, welches Vermögen sie haben dürfen und was die Voraussetzungen für den staatlichen Zuschuss sind.

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Das Thema Rentenbesteuerung 

Sie sollten sich so früh wie möglich mit dem Thema Absicherung im Alter beschäftigen und aus dem Grund kann es nie zu früh sein.

Die Weichen lassen sich in jungen Jahren deutlich besser stellen als im Alter. Auch die spätere Besteuerung spielt eine wichtige Rolle, denn die Möglichkeiten sind umfangreich und eine gute, frühzeitige Planung schützt Sie in Zukunft vor unschönen Überraschungen.

Rentner sind steuerpflichtig

Seit 2005 gibt es das Alterseinkünftegesetz und seit den das Gesetz in Kraft getreten ist müssen auch die gesetzlichen Renten teilweise besteuert werden.

Der steuerfreie Rentenanteil wird jährlich abgeschmolzen und bis einschließlich 2040 ist eine Neurentenbesteuerung von 100% erreicht. Nicht die einzelne Rente wird beteuert, sondern eigentlich die Summe aller Einkünfte und darauf findet dann auch die Steuertabelle ihre Anwendung. Im Grunde spricht man also eigentlich nicht von der Rentenbesteuerung, sondern eher von der Rentnerbesteuerung.

Steuern Symbolbild
Bundeszentralamt für Steuern: E-Mail über Steuerrückerstattung ist Betrug

Haben Sie auch eine E-Mail vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen? Angeblich haben Sie Anspruch auf eine Erstattung wegen einer Steuerrückzahlung. Doch ist diese E-Mail echt oder handelt es sich um Betrug? In der Vergangenheit haben

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Rentner und berufstätige Ehegatten getrennt veranlagen?

In den meisten Fällen ist es nicht zu empfehlen, dass Rentner und berufstätige Ehegatten eine getrennte Veranlagung machen, um Steuern zu sparen.

Die gemeinsame Veranlagung und die Anwendung des Splittungstarifs ist meist ein sehr großer steuerlicher Vorteil.

Steuerpflichtig nach Rentenerhöhung?

Die Erhöhung der Rente ist in den letzten Jahren immer sehr gering ausgefallen und lag unter 2%. 

Im gleichen Atemzug sind die Abzüge für die Kranken- und Pflegekasse angestiegen und diese sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Der Grundfreibetrag ist von 8.652 Euro im Jahr 2016 auf 9.168 Euro im Jahr 2019 angestiegen, aber aufgrund dieses Anstiegs kommt es nicht zu einer Steuerpflicht.

Steueridentifikationsnummer
Finanzamt: Steuerliche Identifikationsnummer beantragen oder erfragen

Die steuerliche Identifikationsnummer wird immer wieder benötigt. Deswegen ist es wichtig, dass Sie diese zur Hand haben. Sollte sie doch einmal verloren gehen, verlegt oder vergessen werden, können Sie die Steueridentifikationsnnummer beim Bundeszentralamt für Steuern

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Steuererklärung abgeben und was lässt sich absetzen?

Im Jahr des Rentenbeginns sollten alle Neurentner eine Steuererklärung machen und im Idealfall erhalten Sie eine Steuererstattung.

Es lohnt sich manchmal auch eine freiwillige Steuererklärung zu machen, wenn von den Guthabenzinsen die Kapitalertragssteuer einbehalten wurde, so dass der Sparer eine Erstattung erwarten kann.

Das ist aber unterschiedlich und wird durch die Einkunftsart bestimmt. Im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen und den Sonderausgaben kann ein hohes Sparpotential versteckt sein und da sollten Sie an folgende Dinge denken:

  • Spenden
  • krankheitsbedingte Kosten
  • Brille
  • Hörgeräte
  • Zahnersatz
  • Fahrten zu Therapeuten
  • Fahrten zu Ärzten
  • Krankenhausfahrten

Belege sammeln, aber die richtigen

„Das Steuerrecht ist die Erziehung zur Kleinlichkeit“, das sagte schon der Schriftsteller Otto Galo.

Sammeln Sie einfach einmal alle Belege des gesamten Jahres, von den gefahrenen Kilometern zum Arzt bis hin zu den Apothekenquittungen. Sie werden sich am Ende des Jahres wundern, dass so viel zusammen gekommen ist. Eine beachtliche Summe kommt auch bei den Kleinstspenden zusammen, denn auch die Kleinbeträge ergeben am Ende des Jahres eine ansehnliche Summe. Bündeln Sie die Spenden und nutzen Sie bargeldlose Zahlungen, denn dann haben Sie sofort einen Steuererklärungsnachweis.

Steuern Symbolbild
E-Mail vom Bundeszentralamt für Steuern wegen Steuerrückerstattung enthält Virus

Nein, Sie bekommen keine Steuerrückerstattung. Eine E-Mail im Namen des Bundeszentralamtes fur Steuern mit dem Betreff „Wichtige informationen uber Steuerruckerstattung“ suggeriert genau das. In Wirklichkeit wird über den angehängten Steuerbescheid jedoch ein Virus verbreitet. In der

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Die besonderen Spar-Tipps

Seit einigen Jahren sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerbegünstigt.

Diese Leistungen werden anteilig mit 20% von der zu zahlenden Steuer direkt abgezogen und das ist anders als bei Sonderausgaben oder den außergewöhnlichen Belastungen. Sie sparen also nur, wenn Sie auch Steuern zahlen. Die Zahlung muss unbedingt bargeldlos erfolgen, denn auch das ist eine Voraussetzung zum Sparen. Die kleinen Beträge werden in der Regel mit Bargeld bezahlt und somit geht es an der Steuererstattung einfach vorbei.

Melden Sie die Haushaltshilfe oder den Gärtner unbedingt bei der Mini-Jobzentrale an, denn dann können Sie diese Kosten plus die Sozialabgaben von der Steuer absetzen. Die Steuererstattung kann sogar deutlich höher sein als die Sozialabgaben der Mini-Jobzentrale. Die Anmeldung ist einfach und Sie haben ein gutes Gewissen. Als Zugabe ist einer Steuerersparnis drin.

Schweiz Flagge Symbolbild
Vorsicht Virus: E-Mail „Steuerrückzahlung“ und „Steuern“ von Schweizerische Steuerverwaltung ist Spam

Eine E-Mail im Namen der Schweizerische Steuerverwaltung kündigt eine Steuerrückzahlung in Höhe von 795,65 CHF oder 938,45 CHF an. Dafür müssen Sie nur das beigefügte Formular ausfüllen. Doch genau das dürfen Sie nicht öffnen. Es

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Steuererklärung für Rentner

1. Welches Formular für die Steuererklärung brauchen Rentner?

Rentner müssen in der Steuererklärung auf die Anlage R achten und detaillierte Angaben in Bezug auf die Bezüge machen.

2. Wie hoch darf die Rente sein, ohne dass Steuern zu zahlen sind?

Der Steuerfreibetrag liegt zurzeit bei 9.000 Euro für einen Single und für ein Ehepaar liegt der Betrag bei 18.000 Euro im Jahr.

3. Wo bekomme ich das Formular für die Steuererklärung für Rentner her?

Die Formulare für die Steuererklärung für Rentner gibt es in manchen Gemeinden im Bürgerbüro, aber auch das Internet hält die entsprechenden Formulare bereit.

4. Wie hoch ist die Steuer auf die Rente?

72% der Jahresbruttorente muss versteuert werden und die restlichen 28% sind steuerfrei. Sie gelten als Rentenfreibetrag.

5. Wie viel Steuern muss ich auf die Rente bezahlen?

Der Steuersatz in Deutschland liegt aktuell zwischen 14 und 45% auf das gesamte Jahreseinkommen.

Symbolbild Macbook, iPhone
Vorsicht Mac-Nutzer: E-Mail mit Malware im Umlauf – Fragen zu der Steuererklärung

Trojaner, Viren und andere Schädlinge treffen nur Windows-Nutzer? Falsch gedacht. Auch Mac-Nutzer müssen aufpassen, dass sie auf fiese Spam-Nachrichten mit Schadsoftware nicht hereinfallen. Denn aktuell treibt eine E-Mail mit dem Betreff „Fragen zu der Steuererklärung“

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Fazit

Rentner müssen in Deutschland einen Teil ihrer Rente steuerlich geltend machen und aus dem Grund ist es sinnvoll auch als Rentner eine Steuererklärung zu machen. Planen Sie die Altersvorsorge schon in jungen Jahren, damit Sie im Alter keine bösen Überraschungen erleben. Die entsprechenden Formulare für die Rentenbesteuerung gibt es im Internet oder bei den entsprechenden Behörden. Lassen Sie sich von einem Steuerberater helfen!

Der Beitrag Steuererklärung für Rentner: Spartipps von der Steuer-Expertin, damit Sie auch im Alter keine Steuernachzahlung haben erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Betriebsrente: Mit dem Arbeitgeber für die Rente sparen – Finanzielle Sicherheit im Alter bietet die Betriebsrente https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/betriebsrente-mit-dem-arbeitgeber-fuer-die-rente-sparen-finanzielle-sicherheit-im-alter-bietet-die-betriebsrente/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/betriebsrente-mit-dem-arbeitgeber-fuer-die-rente-sparen-finanzielle-sicherheit-im-alter-bietet-die-betriebsrente/#respond Fri, 11 Dec 2020 10:14:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57581 Zusammen mit der gesetzlichen Rente können Sie mit der Betriebsrente für das Alter vorsorgen. Die betriebliche Altersvorsorge, wie die Betriebsrente bezeichnet wird, lohnt sich aber nicht immer. Zudem gibt es einige Dinge zu beachten. Seit

Der Beitrag Betriebsrente: Mit dem Arbeitgeber für die Rente sparen – Finanzielle Sicherheit im Alter bietet die Betriebsrente erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Zusammen mit der gesetzlichen Rente können Sie mit der Betriebsrente für das Alter vorsorgen. Die betriebliche Altersvorsorge, wie die Betriebsrente bezeichnet wird, lohnt sich aber nicht immer. Zudem gibt es einige Dinge zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zusätzlich zur gesetzlichen Rente können Sie mit der betrieblichen Altersvorsorge für das Alter vorsorgen und das sogar mit staatlicher Förderung.
  • Neuverträge, die nach 2019 abgeschlossen werden, sind mit einem Arbeitgeberzuschuss von 15% verstehen. Der Zuschuss ist verpflichtend. Für bereits bestehende Verträge gilt das Gleiche, aber erst ab 2022.
  • Die zusätzliche Absicherung nehmen Sie mit, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente alleine bezahlt.
  • Ihr Einkommen mindert sich durch die Beiträge der Betriebsrente, denn sie gehen vom Bruttogehalt ab. In der Ansparphase sparen Sie Sozialangaben und Steuern.
  • Die ausgezahlte Betriebsrente wird im Ruhestand allerdings komplett versteuert. Sie sind aber gesetzlich krankenversichert und es kommen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung dazu.

Seit Jahren sinkt das Rentenniveau und das macht vielen Menschen Angst. Damit Sie im Alter den gewohnten Lebensstandard halten können, müssen Sie zusätzliches Kapital ansparen. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Möglichkeit, aber was genau steckt eigentlich dahinter und welche Vor- und Nachteile sind vorhanden, das sind Fragen die Sie klären sollten. Lohnt sich eine Betriebsrente überhaupt? Die wichtigsten Punkte zum Thema Betriebsrente erklären wir.

Symbolbild Rentner Geld
Wie hoch ist die neue Grundrente und wer bekommt sie? – Fragen und Antworten zu dem Thema Grundrente

Jetzt ist sie beschlossen. Die Rede ist von der Grundrente ab 2021. Die Bundesregierung hat die Weichen für das zusätzliche Geld der Rentner gestellt. Doch wer hat Anspruch auf die Grundrente und wie hoch ist

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Die betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung, Altersvorsorge oder Betriebsrente ist eine finanzielle Leistung. Der Arbeitgeber sagt die Leistung dem Arbeitnehmer für die Altersversorgung zu.

Es geht um die folgenden Leistungen:

  • Altersvorsorge, dazu gehört eine lebenslange Rentenzahlung für den Arbeitnehmer
  • Hinterbliebenenversorgung, das bedeutet, beim Tod der versicherten Person erhält der Ehe- oder Lebenspartner die Rente.
  • Invaliditätsversorgung, die auch als Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente bezeichnet wird

Der Arbeitgeber schließt für diese Leistungen einen speziellen Vertrag ab. Der Vertrag wird entweder mit der Pensionskasse, dem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung abgeschlossen. Der Arbeitgeber überweist jeden Monat, vom Lohn des Arbeitnehmers, einen festen Betrag. Er dient zum Aufbau der Altersversorgung.

Allerdings wird zwischen zwei Varianten unterschieden:

  • Der Arbeitgeber finanziert die Betriebsrente komplett allein.
  • Der Arbeitnehmer gibt einen Teil des Lohns und der Arbeitgeber einen Zuschuss.

Der erste Fall ist einfach. Sie zahlen kein Geld in die Betriebsrente ein und trotzdem nehmen Sie die zusätzliche Versorgung auf jeden Fall mit. Allerdings zahlen Sie auf die spätere Rente Einkommenssteuer, das ist aber bei allen Formen der betrieblichen Altersvorsorge der Fall. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung fallen zudem die vollen Beträge für Kranken- und Pflegeversicherung an.

Der zweite Fall ist deutlich schwerer. Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine sogenannte Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass ein Teil seines Bruttogehalts in die Betriebsrente eingezahlt wird. Das lohnt sich aber nur, wenn der Arbeitgeber auch einen Teil übernimmt. Er sollte sich mit mindestens 20% des Bruttogehalts beteiligen, deutlich besser sind 30%.

Zur Betriebsrente gibt es seit dem Jahr 2019 einen höheren Arbeitgeberzuschuss.

Die betriebliche Altersvorsorge wird immerhin von der Bundesregierung gefördert. Neu abgeschlossene Verträge werden inzwischen vom Arbeitgeber mit mindestens 15% gefördert, das ist seit 2019 Pflicht. In der Ansparphase gibt es eine Menge Steuervorteile, die viele Sparer überzeugen sollen. Ob sich eine Betriebsrente lohnt ist nicht immer eindeutig, den Abgaben sind die Kürzungen gegenüber zu stellen.

Im Arbeits- und Tarifvertrag sind die finanziellen Förderungen geregelt. Einige Unternehmen haben sogar eine Betriebsvereinbarung. Ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15% ist seit 2019 für alle neuen Verträge verpflichtend, aber nur wenn er Sozialversicherungsbeiträge spart. Für bestehende Verträge zählt das auch, allerdings erst ab 2022. Die Betriebsrente ist folglich eine gute Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen. Aber der Arbeitgeber muss sich mit mindestens 20% am Bruttobeitrag beteiligen.

Computer Nutzung Versicherung
Schutz durch Cyberpolicen oder Cyberversicherungen – Was ist besser?

Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die

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Lohnt sich die Betriebsrente?

Die Frage, ob und für wen sich eine Betriebsrente lohnt, kann nicht so einfach beantwortet werden. Es müssen verschiedene Faktoren und die individuellen Situationen berücksichtigt werden.

Das eindeutige Werbeargument einer Betriebsrente ist inzwischen das Motto: „Heute sparen, morgen zahlen!“ Beim Abschluss einer Betriebsrente zahlen die Arbeitsnehmer und die Arbeitgeber bis zum Höchstbeitrag keine Sozialabgabe und keine Steuern.

Das ist ein großer Vorteil, der sich aber bei der Auszahlung reduziert. Die Rente ist zu 100% steuerpflichtig und die Steuerhöhe hängt immer vom individuellen Steuersatz ab. Im Grunde handelt es sich eigentlich nur um eine Verschiebung der Abgabe von der Ansparphase zur Rentenphase.

Die abgabefreien Höchstgrenzen der Betriebsrente

In die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds investieren Arbeitnehmer bis zu 4% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze ohne Abzug von Sozialabgaben. Bis zu 8% kann der Arbeitgeber ohne Abzug von Steuern investieren.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt jedes Jahr immer zum 1. Januar. Im Jahr 2019 lag die Grenze bei 80.400 Euro und im Jahr 2020 bei 82.800 Euro. Im Jahr 2020 beträgt der höchste sozialabgabenfreie Anteil 276 Euro und der steuerfreie Anteil 552 Euro.

Die Beiträge für die Betriebsrente gehen vom Bruttogehalt ab und das reduziert das Einkommen immens. Aber der Arbeitnehmer spart eine Menge Steuern und Sozialabgaben.

Nur bei den Altverträgen, die vor 2004 abgeschlossen wurden, gibt es noch sehr günstige Ertragsanteilbesteuerung. Bei anderen Arten der Altersvorsorge ist das inzwischen anders herum. Die Arbeitnehmer versteuern hierbei das Einkommen komplett, dafür wird die Rente am Ende nur sehr gering versteuert. Die betriebliche Altersvorsorge hat also einen großen Pluspunkt und der liegt im Steuersatz des Rentenalters. Zum Zeitpunkt der Berufsfähigkeit ist der Steuersatz allerdings sehr gering.

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Beispielrechnung

Gehalt ohne Umwandlung Gehalt mit Umwandlung
Bruttogehalt 2500,00 Euro 2500,00 Euro
Entgeltumwandlung 0,00 Euro 0,00 Euro
Steuer- und

beitragspflichtiges Brutto

2500,00 Euro 2350,00 Euro
abzüglich Steuer 335,76 Euro 295,77 Euro
abzüglich Sozialabgaben 504,38 Euro 474,11 Euro
Netto-Gehalt 1659,87 Euro  1580,12 Euro
Nettoaufwand 79,75 Euro

Der Nettoaufwand beträgt bei einem monatlichen Sparbeitrag von 150 Euro also nur 79,75 Euro. Der Arbeitnehmer verzichtet auf die 79,75 Euro durch die Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber dagegen überweist 150 Euro als Ansparung zur Betriebsrente.

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Rente kann durch Entgeltumwandlung gemindert werden

Das oben genannte Beispiel klingt gut, aber das ist leider nur die halbe Wahrheit, denn die Entgeltumwandlung reduziert die Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung. Demnach auch die Ansprüche auf

  • Kranken-,
  • Eltern-,
  • Arbeitslosengeld
  • Erwerbsminderungsrente
  • Rente

Das nachfolgende Beispiel zeigt, wie hoch der Verlust sein kann.

200 Euro monatliche Entgeltumwandlung über einen Zeitraum von 37 Jahren. Dadurch liegt die Rentenanpassung bei 1,1% im Jahr. Die Einzahlung in die Betriebsrente beträgt folglich insgesamt 88.800 Euro und bei der Verrentung fehlen Entgeltpunkte von 1,6859. Der Rentenwert durch die Verrentung liegt bei 49,54 Euro. Somit kommen Sie auf einen monatlichen Rentenverlust von 83,52 Euro.

Ein 30-jähriger Arbeitnehmer hat ein Bruttogehalt von 3.000 Euro und vereinbart eine Entgeltumwandlung von 200 Euro im Monat. Dann fehlen der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2.400 Euro. Im Jahr 2019 hat das einen Verlust von 0,06169 an Entgeltpunkten oder knapp 2 Euro Rente ausgemacht. Bei einer genauen Kontrolle, einer moderaten Rentenanpassung und einer Erhöhung des Einkommens ergibt sich nach 37 Jahren ein Verlust von 83 Euro. Somit bekommen Sie auf Dauer 83 Euro Rente weniger.

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Die Sozialabgaben der gesetzlich Krankenversicherten

Bei der Betriebsrente gibt es noch einen weiteren Nachteil, der sich auf die Besteuerung der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht.

Es gibt nicht nur eine nachteilige Besteuerung, sondern die gesetzlich Krankenversicherten müssen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente zahlen. Die Zahlung erfolgt nicht nur für den Arbeitnehmeranteil, sondern auch für den Arbeitgeberanteil.

Im Jahr 2020 beträgt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung etwa 14,6%. Dazu kommen dann noch ein Zusatzbetrag von etwa 1,15 und der Beitragssatz für die Pflegeversicherung von etwa 3,05%. Bei Kinderlosen ab 23 Jahre beträgt der Prozentsatz dagegen 3,3.

Der durchschnittliche Gesamtbetrag liegt bei 18,75% und Kinderlosen bei 19%. Ab dem Jahr 2020 gibt es für geringe Betriebsrenten einen Freibetrag, der mittlerweile von Jahr zu Jahr ein wenig angehoben wird.

Die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung entfällt dann, wenn die Summe aller Betriebsrenten monatlich nicht höher als 159,25 Euro liegt. Der Freibetrag wird allerdings verrechnet, wenn die Betriebsrente höher ist.

Bei einer Betriebsrente von 800 Euro im Monat muss der Bezieher nur für 640,75 Euro Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. An die Krankenkasse sind 100,60 Euro abzuführen, wenn es bei den oben genannten Prozentsätzen bleibt. Die Beiträge für die Pflegeversicherung werden aber von den vollen 800 Euro berechnet.

Wichtig!

Sie haben die Möglichkeit statt einer lebenslänglichen Rentenzahlung auch eine einmalige Teilzahlung zu leisten. Dann zahlen Sie immerhin die Sozialabgaben nur für höchstens 10 Jahre.

Vor- und Nachteile der Betriebsrente

Die Betriebsrente hat noch weitere Vor- und Nachteile.

Vorteile

  • In der Ansparphase besteht ein Pfändungsschutz und eine „Hartz IV-Sicherheit“: Der Zugriff auf die Beiträge ist verboten und wenn Sie eine Grundsicherung beantragen, dann darf das Kapital nicht angerechnet werden. Es zählt nicht zum anrechenbaren Vermögen.
  • Kostenvorteile: Die Verwaltungs- und Abschlusskosten können geringer ausfallen, wenn der Arbeitgeber eine gute Produktauswahl trifft.
  • Invaliditätsleistungen: Bei der Betriebsrente gibt es nur eine sehr vereinfachte Gesundheitsprüfung und ein Abschluss gibt es auch, obwohl Vorerkrankungen bestehen. Allerdings ist zu bedenken, dass Invaliditätsleistungen nicht im Vertrag enthalten sein müssen.
  • Freibetragsregelung: Die Betriebsrente wird nicht komplett angerechnet, wenn Sie im Rentenalter die Grundsicherung beantragen. Ein Betrag von 100 Euro im Monat bleibt unberührt und außerdem sind bis zu 30% anrechnungsfrei.

Nachteile

  • Fehlende Flexibilität: Das Kapital ist erst nach Rentenbeginn verfügbar und bei einem Jobwechsel lässt sich der Vertrag nicht übertragen. Es muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden und der aktuelle Vertrag wird entweder stillgelegt oder privat weitergeführt.
  • Hohe Kosten: Die meisten Betriebe bieten ihren Arbeitnehmern nur die bekannten Direktversicherungen an. Sie haben die gleichen Konditionen, wie die Produkte, die auf dem Markt angeboten werden.
  • Eingeschränkte Produktauswahl und fehlende Transparenz: Der Arbeitgeber wählt den Versorgungsträger selbst aus. Die Vorauswahl trifft meist ein Vermittler und dadurch fehlt eine neutrale Beratung zu den Kosten, den Anlageformen und den Leistungen.
  • Anlagerisiko trägt der Sparer: Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, den vereinbarten Betrag an die Versorgungseinrichtung zu zahlen. Es gibt aber keine Garantie über die Rentenhöhe, denn eine Garantie muss der Arbeitgeber nicht geben und zudem ist er nicht Haftungsverpflichtet.
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Lohnt sich eine Betriebsrente für mich? – Tipps für die Beurteilung

Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge für die Betriebsrente komplett alleine, dann nehmen Sie die zusätzliche Absicherung natürlich mit.

Ansonsten gilt immer:

  • Eine betriebliche Altersvorsorge macht Sinn, wenn Sie eine geringe Rente erwarten oder befürchten, dass Sie in Zukunft auf Grundsicherung angewiesen sind.
  • Die Planung einer Selbstständigkeit oder ein häufiger Jobwechsel sorgt dafür, dass Sie über den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge nachdenken sollen.
  • Die Betriebsrente ist gut, wenn sich der Arbeitgeber an den Beiträgen beteiligt. Im Idealfall übernimmt er 20%, besser sind 30%, denn er spart dadurch die Sozialabgaben.
  • Die Kosten spielen eine wichtige Rolle. Vor dem Abschluss lassen Sie sich das Angebot aushändigen, indem alle konkreten Angaben von der Kostenhöhe beim Abschluss bis zu den laufenden Kosten der Verwaltung enthalten sind.
  • Sie sollten sich auf jeden Fall über die Höhe des Rentenverlustes bei der gesetzlichen Rente informieren.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Betriebsrente

1. Was bleibt von der Betriebsrente übrig?

Eine Betriebsrente ist aus verschiedenen Punkten eine gute Idee, um für das Alter vorzusorgen. Aber im Rentenalter zahlen Sie auf die Betriebsrente Steuern und die normalen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Was am Ende von der Betriebsrente übrig bleibt, ist abhängig von der Person.

2. Wie hoch sind die Sozialabgaben bei der Betriebsrente?

Die Abgabe in Bezug auf die Betriebsrente liegen im Durchschnitt bei 15,5 % im Monat.

3. Wird die Betriebsrente auf die Grundrente angerechnet?

Es gibt einen Einkommensfreibetrag, der für die Betriebsrente und die Grundrente gilt. Liegt das Einkommen oberhalb des Freibetrags, dann werden 60% auf die Grundrente angerechnet.

4. Wie wird die Einmalzahlung für die Betriebsrente versteuert?

Die Einmalzahlung für die Betriebsrente ist gar nicht zu versteuern.

5. Was ändert sich seit diesem Jahr bei der Betriebsrente?

Seit 2020 zahlen Betriebsrentner nur noch einen Teil der Betriebsrente zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings muss der Zusatzbetrag über dem Freibetrag von 159 Euro liegen.

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Fazit

Die Betriebsrente ist eine gute Möglichkeit, um frühzeitig für das Alter vorzusorgen. Gerade in der heutigen Zeit ist die gesetzliche Rente in Zukunft nicht mehr ausreichend und viele Rentner sind auf Grundsicherung angewiesen. Die Betriebsrente kann damit Schluss machen. Bei der Betriebsrente zahlen nicht nur Sie, sondern auch der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber spart Sozialabgaben und Sie erhalten weniger Einkommen ausgezahlt. Aber dafür können Sie im Rentenalter auf ein gutes Kapital zurückgreifen und einen entspannten Lebensabend genießen, ohne finanzielle Sorgen.

Der Beitrag Betriebsrente: Mit dem Arbeitgeber für die Rente sparen – Finanzielle Sicherheit im Alter bietet die Betriebsrente erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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