Schmerztherapie | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:42:59 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Schmerztherapie | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Akupunktur: Wann zahlt die Kasse? Qualifizierte Ärzte und Therapeuten helfen bei Schmerzen durch Akupunktur https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/akupunktur-wann-zahlt-die-kasse-qualifizierte-aerzte-und-therapeuten-helfen-bei-schmerzen-durch-akupunktur/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/akupunktur-wann-zahlt-die-kasse-qualifizierte-aerzte-und-therapeuten-helfen-bei-schmerzen-durch-akupunktur/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:42:59 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62275 Eine so genannte IGel-Leistung ist z.B. die Akupunktur. Seit 2007 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen diese Leistung inzwischen auch bei chronischen Rückenschmerzen der Lendenwirbelsäule und des Kniegelenks. Bei anderen Erkrankungen zahlen die Krankenkassen die Akupunktur manchmal

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Eine so genannte IGel-Leistung ist z.B. die Akupunktur. Seit 2007 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen diese Leistung inzwischen auch bei chronischen Rückenschmerzen der Lendenwirbelsäule und des Kniegelenks. Bei anderen Erkrankungen zahlen die Krankenkassen die Akupunktur manchmal auch, aber dazu informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Akupunktur ist eine Leistung der Krankenkasse, wenn Sie chronische Lendenwirbelsäulenschmerzen oder Kniegelenksarthrose haben und die Schmerzen länger als sechs Monate vorhanden sind.
  • Jeder Patient hat einen Anspruch auf zehn Sitzungen pro Krankheitsfall und die Sitzungen sind innerhalb von maximal sechs Wochen möglich.
  • Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse schon vor dem Behandlungsbeginn, ob es sich bei der Akupunktur um eine IGel-Leistung handelt oder bei Erkrankung die Kosten anteilig oder komplett übernommen werden.
  • Eine Kostenübernahme ist auch bei den Krankenzusatzversicherungen möglich.

Was ist eigentlich Akupunktur?

Bei der Akupunktur handelt es sich um eine spezielle Therapieform und die stammt aus der traditionellen chinesischen Medizin.

In definierte Punkte des Körpers sticht man feine sterile Einmalnadeln ein und diese Punkte liegen an den Energiebahnen, die auch als Meridiane bezeichnet werden. Mit Hilfe der Akupunktur werden Blockaden im Körper gelöst und die Selbstheilungskräfte aktiviert.

Der Therapeut kann während der Behandlung auch weitere Verfahren anwenden, denn manchmal werden die Akupunkturnadeln auch erwärmt oder während der Behandlung auf und ab bewegt. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Umgebung der Einstichstellen leicht mit den Fingern massiert wird. Auch Reizstrom kann zur Stimulation sehr hilfreich sein. Es gibt nicht nur die klassische Körperakupunktur, sondern auch einige andere Verfahren und die kommen ergänzend oder zusätzlich in Betracht. Dazu gehören zum Beispiel die Laserakupunktur oder die Nadelstichtechnik für Schädel und Ohren.

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  • Damit die Therapeuten und Ärzte die Abrechnung mit der Krankenkasse machen können, müssen sie spezielle Voraussetzungen erfüllen. Zuerst müssen Sie eine Zusatz-Weiterbildung im Bereich Akupunktur haben und darüber hinaus über vertiefte Kenntnisse in der Psychosomatik und der Schmerztherapie verfügen.
  • Hat der Therapeut oder der Arzt diese Qualifikationen nicht, dann darf er die Leistungen nicht privat abrechnen, sondern muss Sie auf den Kassenanspruch hinweisen. Zudem muss er Sie an einen anderen Arzt mit vorliegender Genehmigung überweisen.
  • Bei einem Heilpraktiker müssen Sie die Sitzungen selber bezahlen.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die klassische Körperakupunktur seit 2007, aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Die Akupunktur wird nur zur Kassenleistung, wenn Sie chronische Lendenwirbelsäulenschmerzen oder eine Arthrose im Kniegelenk haben, aber nur, wenn die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten vorhanden sind.

In einem solchen Fall haben Sie Anspruch auf bis zu zehn Sitzungen für jeden Krankheitsfall und das innerhalb von sechs Wochen. Die Kassen zahlen manchmal auch bis zu 15 Sitzungen innerhalb von 12 Wochen, wenn es einen begründeten Ausnahmefall gibt. Eine Sitzung dauert in der Regel etwa 30 Minuten. Eine erneute Akupunktur-Behandlung kann erst nach 12 Monaten vorgenommen werden, nachdem die letzte Behandlung abgeschlossen ist.

Die Behandlung muss von einem qualifizierten Arzt durchgeführt werden, damit die Krankenkasse die Kosten übernehmt. Auch Fachärzte wie Orthopäden oder Internisten dürfen die Behandlung durch Akupunktur nur machen, wenn sie gewisse Voraussetzungen als Qualifikation aufweisen. Unter anderem brauchen sie eine Ausbildung zur Akupunktur und vertiefte Kenntnisse im Bereich Schmerztherapie und Psychosomatik. Eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung ist ebenfalls notwendig.

Wichtig:

Der Arzt darf die Leistungen nicht privat abrechnen, wenn er über die notwendigen Voraussetzungen nicht verfügt und die Genehmigung nicht hat. Er muss Sie auf Ihren Kassenanspruch erst einmal hinweisen und Sie anschließend zu einem Arzt mit vorliegender Genehmigung überweisen.

Die Sitzungen durch einen Heilpraktiker werden nicht von der Kasse übernommen und diese zahlen Sie aus der eigenen Tasche.

Tipp:

Auch bei anderen Erkrankungen oder bei der Geburtsvorbereitung bezuschussen oder bezahlen einige Krankenkasse die Akupunktur. Für die Versicherten geschieht das durch die freiwillige Satzungsleistung oder im Rahmen eines Bonusprogrammes. Außerdem ist Akupunktur nicht immer eine kostenpflichtige IGel-Leistung und ein Nachfragen bei der Krankenkasse kann sich durchaus lohnen.

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Patiententipps

Die Akupunktur wird immer beliebter und aus dem Grund sollten Sie sich die folgenden Tipps zu Herzen nehmen.

  • Sie haben Interesse an einer Akupunkturbehandlung, dann fragen Sie Ihren Arzt auf jeden Fall nach dem Nutzen der Behandlung und vergleichen Sie den Nutzen mit anderen Therapieformen.
  • Der Arzt hat Ihnen eine kostenpflichtige Akupunktur angeboten, dann wenden Sie sich vor Behandlungsbeginn an Ihre Krankenkasse und klären Sie eine eventuelle Kostenübernahmen oder einen Zuschuss.
  • Sie besitzen eine Krankenzusatzversicherung, dann sollten Sie schauen, ob die Kosten für eine solche Behandlung inbegriffen sind.
  • Vor Behandlungsbeginn vergewissern Sie sich, dass Ihr Arzt die Leistung auch mit der Kasse abrechnen darf. Setzen Sie sich mit der Kassenärztlichen Vereinigung in Verbindung und erfahren Sie, ob und welcher Arzt in der Nähe die Qualifikation und die Genehmigung hat.
  • Lassen Sie sich vor der Behandlung ein Schriftstück mit den Kosten für eine Sitzung ausstellen, wenn Sie die Akupunktur selber bezahlen. Zudem sollten Sie fragen, wie viele Sitzungen notwendig sind.
  • Die Akupunktur sollte nur von einem erfahrenen Therapeuten vorgenommen werden und auf der Homepage der Deutschen Ärztegesellschaft für Akupunktur finden Sie Informationen.
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Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Von Asthma bis Rauchentwöhnung mit Akupunktur

Die wissenschaftliche Studienlage zur Akupunktur für drei unterschiedliche Behandlungen hat der IGel-Monitor analysiert.

  • Akupunktur in der Schwangerschaft ist als unklar bewertet, denn die Studien haben zwar positive Effekte gezeigt, aber diese waren sehr gering. Zudem hat die Studie keine hohe Qualität gehabt und somit ist auf die Ergebnisse kein Verlass.
  • Akupunktur zur Migräneprophylaxe ist positiv bewertet, denn zahlreiche Studien haben gezeigt, dass die Akupunktur die Schmerzen lindern kann. Sie hat die Möglichkeit die Schmerzen genauso gut zu lindern wie Medikamente und deren Nutzen ist nachgewiesen.
  • Die Akupunktur zur Spannungskopfschmerz-Prophylaxe ist als unklar bewertet, denn es fehlen Vergleiche mit Medikamenten, so dass weder ein Nutzen noch ein Schaden aufgezeigt werden kann.

Fachlich abgesicherte und leicht verständliche Informationen zum Thema Akupunktur liefert die Webseite des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Dort finden Sie auch Informationen zu anderen Krankheiten, wie Asthma, Allergien, Menstruationsbeschwerden oder Hilfe zur Rauchentwöhnung mit Akupunktur.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Akupunktur

1. Wie ist die Wirkung von Akupunktur?

Die Akupunktur ist ein Heilverfahren, dass es schon seit mehr als 2.500 Jahren gibt. Dazu werden kleine Nadeln in die Nervenpunkte des Körpers gestochen und sie reizen die Nervenbahnen, so dass verschiedene biochemische Prozesse im Körper ausgelöst werden. Dadurch können Schmerzen zum Beispiels gelindert werden.

2. Wie lange die Akupunktur?

Akupunktur findet in mehreren Sitzungen statt und jede Sitzung hat eine Dauer von 20 bis 30 Minuten.

3. Wie merkt man die Wirkung der Akupunktur?

Nachdem die Nadeln im Körper sind merken Sie diese nicht mehr, aber es kommt zu einem leichten Ziehen, einem Kribbeln und einem Wärmegefühl. Danach setzt die Entspannung ein und die Wirkung ist da.

4. Zahlt die Krankenkasse die Akupunktur?

Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit 2007 die Kosten für Akupunktur in besonderen Fällen. Bei anderen Erkrankungen müssen Sie die Leistung selber bezahlen.

5. Was kostet eine Akupunktur-Sitzung?

Die Kosten für eine Akupunktur-Sitzung unterscheiden sich nach der Behandlungsdauer, aber Sie können mit bis zu 70 Euro für eine Sitzung rechnen.

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Fazit

Alternative Heilmethoden sind seit Jahren auf dem Vormarsch und immer mehr Menschen setzen auf diese Methoden, um ihrem Leiden ein Ende zu machen oder es zumindest zu verbessern. Eine solche Methode ist die Akupunktur, die schon seit Jahrtausenden zur Anwendung kommt. Auch hierzulande kommt Akupunktur immer häufiger zum Einsatz. Eine Sitzung dauert bis zu 30 Minuten, kostet bis zu 70 Euro und sollte nur von qualifizierten Ärzten und Therapeuten gemacht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Leistung teilweise oder ganz. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, aber schon vor der Behandlung.

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