SCHUFA | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 10:31:32 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png SCHUFA | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Scoring mit Kundendaten: So verlangen Sie Auskunft bei Schufa & Co. – einmal im Kalenderjahr gibt es eine kostenfreie Auskunft https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/scoring-mit-kundendaten-so-verlangen-sie-auskunft-bei-schufa-co-einmal-im-kalenderjahr-gibt-es-eine-kostenfreie-auskunft/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/scoring-mit-kundendaten-so-verlangen-sie-auskunft-bei-schufa-co-einmal-im-kalenderjahr-gibt-es-eine-kostenfreie-auskunft/#respond Sun, 27 Feb 2022 10:31:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61987 Die einzelnen Auskunfteien, wie die Schufa, betreiben inzwischen das so genannte „Scoring“. Dabei geht es um die Sammlung von personenbezogenen Informationen. Sie ziehen daraus Rückschlüsse auf die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Aber Sie haben immerhin die

Der Beitrag Scoring mit Kundendaten: So verlangen Sie Auskunft bei Schufa & Co. – einmal im Kalenderjahr gibt es eine kostenfreie Auskunft erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
Die einzelnen Auskunfteien, wie die Schufa, betreiben inzwischen das so genannte „Scoring“. Dabei geht es um die Sammlung von personenbezogenen Informationen. Sie ziehen daraus Rückschlüsse auf die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Aber Sie haben immerhin die Möglichkeit, die Daten abzufragen und im Notfall sogar korrigieren zu lassen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Fordern Sie eine Auskunft bei der Auskunftei an und finden Sie heraus, welche Informationen gespeichert sind.
  • Einmal im Jahr bietet die Schufa einen kostenfreien Auszug an. Andere Auskunfteien verlangen eine Gebühr für die Ausstellung und auch die Schufa verlangt für weitere Auskünfte eine Gebühr.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit falsche Daten zu entfernen oder lassen Sie diese sperren, denn nur so verbessern Sie ihren Score.

Klammheimliche Bonitätsprüfungen

Die Lieferung der Waschmaschine ist nur mit Vorkasse möglich und Kredite gibt es nur noch zu sehr hohen Zinsen. Die meisten Kunden wissen nicht, warum das passiert und dabei ist die Erklärung sehr einfach. Hinter dem Rücken der Kunden wirken Kräfte vollkommen unbemerkt und die wirken sich auf die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit aus. Gesammelte Daten werden mit Hilfe eines speziell ausgeklügelten Punkte- und Bewertungssystems verglichen und es entsteht ein Score-Wert.

Viele Banken, Mobilfunkunternehmen und Onlinehändler setzen auf die automatisierte Bonitätsprüfung und fragen bei den Auskunfteien nach der Kreditwürdigkeit der Kunden nach. Ein guter Wert sorgt dafür, dass Kauf auf Raten oder Rechnung möglich ist. Alle Unternehmen wollen schließlich Geld für ihre Waren oder Dienstleistungen, und nicht auf offenen Forderungen sitzen bleiben. In den meisten Fällen ist den Verbrauchern überhaupt nicht klar, welche Informationen zur Erstellung des Score-Wertes verwendet werden. Auch auf Nachfrage geben die Auskunfteien über die Kriterien keine wirkliche Auskunft und Sie erfahren nicht, warum Sie negativ oder positiv bewertet werden. Die einzige Möglichkeit besteht darin, dass Sie eine Auskunft einfordern und die Daten kontrollieren. Eventuell müssen Sie eine Anpassung vornehmen lassen, aber das ist schnell gemacht und kein großer Aufwand.

Flugzeug Welt Reisen
Datenklau bei EasyJet: Hacker erbeuten Daten von neun Millionen Kunden

Bei der Fluggesellschaft EasyJet ist es zu einem Datenleck gekommen. Hacker haben Presseberichten zufolge neun Millionen Kundendaten abgefangen. Welche Daten die Hacker erbeuteten und ob Sie von dem Datenklau betroffen sind, erfahren Sie im Artikel.

0 Kommentare

Pläne der Auskunfteien müssen gestoppt werden

Die Schufa und die CRIF Bürgel sind zwei bekannte Auskunfteien und laut Medienberichten wollen beide umfangreiche Persönlichkeitsprofile speichern und zur Verfügung stellen.

Sie wollen z.B. über Strom- und Gaskunden eine zentrale Datenbank erstellen und Energieanbieter sollen darauf einen Nutzen ziehen. Alle Informationen rund um Strom und Gas sollen dadurch in dem E-Pool gespeichert werden. Darunter befinden sich in der Regel auch gestörte und ungestörte Vertragsverhältnisse sowie die Laufzeiten. Die Informationen sollen von Verbrauchern gesammelt werden, aber das kann z.B. für Wechselkunden zu einem großen Problem werden. Sie könnten es daher schwer haben, einen neuen Anbieter zu finden. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW verstößt das Ansinnen jedoch gegen die neue Datenschutzgrundverordnung. Sie sieht nämlich vor, dass Daten nur gesammelt werden dürfen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.

Datenschützer sehen die Pläne daher ebenfalls sehr kritisch. Auch die Mitglieder des Arbeitskreises Auskunfteien hätten inzwischen erhebliche Zweifel an der Verarbeitung solchen Daten. Das ist zumindest aus einer Mitteilung zu erkennen.

Hacker Datendiebstahl Symbolbild
Datenpanne: Millionen Kundendaten der Marriott-Tochter Starwood gestohlen

Erneut ist es Hackern gelungen, zahlreiche sensible Kundendaten zu stehlen. Der Datendiebstahl betrifft diesmal Kunden der Hotelkette Starwood, die zu Marriott gehört. Zu den Hotelmarken von Starwood gehören die bekannten Hotels Westin und Sheraton. Wir erklären, welche Daten

0 Kommentare

Auskunft kostenlos einholen

Sie haben die Möglichkeit sich einen Überblick über das eigene Profil zu verschaffen, denn einmal im Jahr bieten Auskunfteien eine kostenfreie Auskunft für jeden Verbraucher an.

Die Schufa, Creditreform, Bürgel, Deltavista, avarto infoscore und andere Auskunfteien ermöglichen allen Verbrauchern einmal im Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft. Zudem haben Sie die Möglichkeit, dass unrichtige Angaben korrigiert werden können und somit die Berechnung der Kreditwürdigkeit nicht mehr beeinflussen.

Einmal im Jahr sollten Sie von der Einholung der Auskunft Gebrauch machen, denn dann erhalten Sie einen Einblick in die personenbezogenen Daten und Sie finden heraus, welche Daten gesammelt und weitergegeben werden. Sie haben sogar das Recht die Namen der Unternehmen zu erhalten, welche die Daten über Sie bekommen haben.

Kosten – Achtung!

Sie können die kostenlose Auskunft formlos schriftlich, per Mail, SMS, Fax oder telefonisch anfordern. Mit Hilfe eines Musterbriefs fragen Sie einfach die Daten ab und das funktioniert nicht nur bei Schufa und Co., sondern auch bei allen anderen Unternehmen.

Es gibt mittlerweile auch Internetseiten, die eine Abfrage möglich machen und diese ist meist kostenfrei, aber manchmal sind mehr als nur ein paar Klicks notwendig. Hinter einigen kostenfreien Varianten verstecken sich aber auch kostenpflichtige Varianten und hier müssen Sie aufpassen. Passen Sie auf, sonst zahlen Sie für eine Auskunft, die normalerweise kostenfrei ist.

Fordern Sie die Auskunft immer ohne Personalausweiskopie an, denn ein Identitätsnachweis ist nur notwendig, wenn Sie Ihre Identität nicht zweifelsfrei nachweisen können. Das passiert meist, wenn die Adresse bei der Auskunftei eine andere ist als in der Anforderung. Nur in diesem Fall schicken Sie eine Personalausweiskopie zum Anbieter. Zur Identifizierung reichen Name, Anschrift und Geburtsdatum, so dass Sie alle anderen Informationen ruhig schwärzen können.

Deutsche Telekom AG Logo
Telekom Sicherheitsteam: E-Mail „Ihre Daten wurden gestohlen…“ Echt oder Fälschung

Eine E-Mail von T-Online mit dem Betreff „Ihre Daten wurden gestohlen und sind im Internet einsehbar“ oder „Unbefugter Zugriff auf Ihr Kundencenter – Bitte erneuern Sie Ihr Passwort“, sorgt seit längerer Zeit für Misstrauen und

15 comments

Transparente Informationen über die persönlichen Daten

Wichtig ist, dass die kostenlose Auskunft transparent genug ist, damit Sie auch alle Informationen verstehen.

Aber beachten Sie, dass die Auskunfteien nicht nur aussagekräftige Informationen sammeln, sondern auch andere Merkmale eine Rolle spielen. Nicht nur offene Rechnungen oder das Zahlverhalten spielt eine Rolle, auch das Wohnumfeld und die Wohndauer hält die Auskunftei fest.

Die strengen Auflagen zur Score-Wert-Erstellung

Die Unternehmen melden offene Forderungen nur unter sehr strengen Vorlagen bei den Auskunfteien und dadurch schützen sich die Unternehmen untereinander vor nicht zahlenden Kunden.

Sie müssen eine Erlaubnis unterschrieben haben, dass das Unternehmen die Zahlungsrückstände bei der Auskunftei melden darf oder es muss ein berechtigtes Interesse an der Weitergabe der Daten bestehen.

Die Informationen zu den Zahlungsrückständen dürfen nur zur Scorewert-Erstellung im Bereich Bonität und Zahlungsfähigkeit genutzt werden, wenn Sie zweimal schriftlich abgemahnt wurden. Zudem muss eine vierwöchige Frist zwischen der ersten und den weiteren Mahnungen bestehen. Erst danach ist eine Weitergabe der Daten möglich und Sie müssen über die Datenweitergabe informiert werden. Außerdem ist die Weitergabe nur zulässig, wenn Sie keine Einwände gegen die Forderung haben.

Sie haben einen Vertrag mit haltlosen Zahlungsaufforderungen bekommen und Sie haben Einwände gegen die Forderungen, dann schützt es Sie nicht vor einem Eintrag in die Auskunftei. Das Unternehmen wird die Daten an die Auskunftei weiterleiten und im schlimmsten Fall bekommen andere Unternehmen die falschen Informationen und Ihr Score sinkt.

Comdirect Presse-Foto Symbolbild
Comdirect Phishing: Diese Spam-Mails sind eine Fälschung

Kunden der Direktbank Comdirect müssen aktuell besonders wachsam sein. Bundesweit werden gefälschte E-Mails mit dem Betreff „aktuelle Information“ vom Absender [email protected] versendet. Wir erklären, wie die Fake-Mails aussehen und welche Gefahr besteht. Gefälschte E-Mails werden

2 comments

Lassen Sie falsche Daten korrigieren!

Die Auskunfteien müssen falsche oder unzulässig gespeicherte Daten entweder berichtigen, sperren oder komplett löschen. Ein formloses Schreiben reicht für einen Korrekturwunsch vollkommen aus, aber Sie müssen angeben, welche Daten falsch sind. Entsprechende Unterlagen reichen Sie als Beweismittel ein, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Auskunft bei Schufa und Co.

1. Wie oft kann ich eine Auskunft von der Schufa verlangen?

Sie haben die Möglichkeit regelmäßig eine Auskunft von der Schufa einzuholen, aber einmal im Jahr erstellt sie die Auskunft mit allen wichtigen Informationen kostenfrei. Alle weiteren Auskünfte müssen Sie bezahlen.

2. Was kostet eine Schufa-Auskunft?

Die Kosten für eine Schufa-Auskunft variieren zwischen den einzelnen Anbietern. In der Regel müssen Sie mit Gebühren in Höhe von bis zu 20 Euro rechnen. Zusendungsgebühren sind in dem Preis schon enthalten.

3. Wie bekomme ich eine Schufa-Auskunft?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten eine Schufa-Auskunft zu bekommen. Die einfachste Möglichkeit liefert das Internet mit den entsprechenden Seiten. Dort können Sie einfach ein Formular ausfüllen und nach einigen Tagen ist die Auskunft in der Post. Auch telefonisch oder per SMS können Sie eine Auskunft einfordern.

4. Welche Daten stehen in der Schufa?

In der Schufa stehen viele persönliche Daten, darunter Name, Anschrift und Geburtsdatum. Aber auch Zahlungsverhalten, Wohnort, Kreditanfragen und offene Forderungen sind enthalten. Anhand der Informationen wird ein Score-Wert erstellt, der Aussage über Ihr Zahlverhalten gibt.

5. Wer hält sich an den Score-Wert?

An den Score-Wert halten sich alle Unternehmen, wie Banken, Onlineshops und Versandhäuser, denn sie wollen zahlungsfähige und solvente Kunden.

Mastercard Kreditkarte Symbolbild
Mastercard und Visacard: Phishing-Mail mit Betreff „Ihre Mastercard wurde eingefroren“ im Umlauf

Kriminelle versuchen an die Daten von Kreditkarteninhabern zu gelangen. Dafür schicken die Gauner eine Spam-Mail mit dem Betreff „Kostenpflichtige Schließung Ihrer Karte“ , „Schließung Ihrer Karte“ oder „Ihr Kartenkonto wurde gesperrt“ an beliebige E-Mail-Nutzer. Angesprochen

10 comments

Fazit

Auskunfteien wie die Schufa sind für Unternehmen aus verschiedenen Branchen sehr wichtig, denn sie enthalten wichtige Informationen über die einzelnen Verbraucher. Gerade die Daten über die Zahlmoral und die offenen Forderungen spielt für die Unternehmen eine wichtige Rolle, denn zahlende Kunden sind für Unternehmen entscheidend. Sie haben die Möglichkeit einmal im Jahr eine kostenfreie Auskunft zu bekommen, wenn Sie einen formlosen Antrag stellen. Achten Sie darauf, dass falsche Daten gelöscht oder gesperrt werden, denn alle Daten sind für den Score-Wert zuständig.

Der Beitrag Scoring mit Kundendaten: So verlangen Sie Auskunft bei Schufa & Co. – einmal im Kalenderjahr gibt es eine kostenfreie Auskunft erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/scoring-mit-kundendaten-so-verlangen-sie-auskunft-bei-schufa-co-einmal-im-kalenderjahr-gibt-es-eine-kostenfreie-auskunft/feed/ 0
VeriPay: Verbraucherzentralen warnen vor ungewollten Kreditkarten https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/veripay-verbraucherzentralen-warnen-vor-ungewollten-kreditkarten/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/veripay-verbraucherzentralen-warnen-vor-ungewollten-kreditkarten/#comments Wed, 22 Mar 2017 15:47:01 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=9992 Haben Sie eine Kreditkarte von VeriPay per Nachnahme oder sogar eine Rechnung beziehungsweise Mahnung bekommen? Immer mehr Verbraucher beschweren sich über untergeschobene Kreditkarten, Rechnungen und Inkassoforderungen. Wir erklären, was die Marktwächter bisher herausgefunden haben und

Der Beitrag VeriPay: Verbraucherzentralen warnen vor ungewollten Kreditkarten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
Haben Sie eine Kreditkarte von VeriPay per Nachnahme oder sogar eine Rechnung beziehungsweise Mahnung bekommen? Immer mehr Verbraucher beschweren sich über untergeschobene Kreditkarten, Rechnungen und Inkassoforderungen. Wir erklären, was die Marktwächter bisher herausgefunden haben und mit welchem Musterbrief Sie reagieren können.

Werbeanrufe sind grundsätzlich nicht neu und zahlreiche Produkte werden direkt am Telefon verkauft. Das ist auch kein Problem, wenn der Verbraucher sein Einverständnis für den Anruf gegeben hat und der Verkauf seriös und fair abläuft. Doch gerade daran kommen nun in Bezug auf den Kreditkartenanbieter VeriPay aus Heerlen/Niederlande Zweifel auf.

Die Marktwächter der Verbraucherzentrale Sachsen berichten, dass sich im Februar und März 2017 Verbraucher aus acht Bundesländern beschwert haben. Den Verbrauchern ist die Bestellung einer Prepaid-Kreditkarte nicht bekannt. Sie bekommen jedoch Post von VeriPay und des Inkassounternehmens Euro Collect GmbH. 

Carmen Friedrich, Teamleiterin des Marktwächters Finanzen in der Verbraucherzentrale Sachsen meint dazu: „[…] Der Anbieter VeriPay ist uns im Zusammenhang mit der Vermittlung von sogenannten SCHUFA-freien Krediten und Prepaid-Kreditkarten schon länger bekannt. Neu ist, dass den Verbrauchern die Kreditkarten nunmehr am Telefon untergeschoben werden.“

Grundsätzlich verweisen wir in Bezug auf Werbeanrufe auf unseren Ratgeber Werbeanrufe loswerden: So verhalten Sie sich richtig. Schnell wird den Angerufenen von geschickten Verkäufern ein Produkt untergeschoben. Vergleichsweise hoch ist der Aufwand, die Bestellung zu stornieren.

Ist der Anruf des Verbrauchers zulässig?

Grundsätzlich benötigt der Anrufer die Einwilligung des Angerufenen. Wir empfehlen, dass Sie sich zu Beginn des Telefonats die Telefonnummer und die Firma des Anrufers notieren. Auch der Zeitpunkt des Anrufes ist wichtig, wenn Sie sich später beschweren möchten. Wer ganz sicher gehen möchte, führt grundsätzlich keine Verkaufsgespräche über ankommende Telefonate und nimmt auch keine Geschenke an. Denken Sie immer daran, es hat ohnehin niemand etwas zu verschenken.  

Das Problem: Viele Verbraucher haben das Einverständnis für den Werbeanruf gegeben. Häufig geschieht das im Rahmen der Teilnahme an Gewinnspielen. Wir warnen vor diesem Werbeeinverständnis in Zusammenhang mit Gewinnspielen immer wieder. Dieses wird oft unbekannten Firmen gegeben. Wenn diese anrufen, ist das Gewinnspiel längst vergessen. Falls Sie sich ganz sicher sind, dass Sie kein Einverständnis erteilt haben, dann können Sie sich entweder bei der Bundesnetzagentur oder über die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen beschweren.

So laufen die Anrufe von VeriPay laut Verbrauchern ab

Alles beginnt mit einem ganz normalen Werbeanruf, der von den Betroffenen allerdings als aufdringlich wahrgenommen wird. Angeboten wird eine Kreditkarte. Doch dabei wird scheinbar nicht ganz mit offenen Karten gespielt. Die Marktwächter berichten, dass der Angerufene angeblich eine Kreditkarte aufgrund einer Teilnahme an einem Gewinnspiel bekommen soll. Andere Geschädigte erklären, dass der Anruf angeblich im Auftrag der Hausbank kam, um die Zusendung einer neuen Kreditkarte abzustimmen. 

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Das Ergebnis ist immer gleich: Den Verbrauchern wird offenbar ein Vertrag für eine Prepaid-Kreditkarte untergeschoben. Jedenfalls bekamen die Angerufenen kurze Zeit später eine Nachnahmesendung für knapp 100 Euro. Wer diese nicht annahm, weil er wissentlich nichts bestellt hatte, erhielt wenig später eine Inkassoforderung der Firma Euro Collect GmbH. Wegen der nicht bezahlten Kreditkartenbestellung sollten plötzlich rund 180 Euro bezahlt werden.

[…]Nach eigenen Angaben waren die Betroffenen sich dabei nicht bewusst, in irgendeiner Form eine kostenpflichtige Kreditkarte bestellt zu haben.Carmen Friedrich, Teamleiterin des Marktwächters Finanzen in der Verbraucherzentrale Sachsen

Angeblich gibt es eine Aufzeichnung des Telefonats für die Kreditkartenbestellung, womit die Forderungen des Kreditkartenanbieters begründet und legitimiert werden. 

Mastercard und Visacard: Phishing-Mail mit Betreff "Sperrung Ihrer Karte" im Umlauf
Gewinnspiel Mastercard Kreditkarte: Abzocke am Telefon

Eine Gewinnspielteilnahme im Internet bedeutet häufig, dass Sie ein Werbeeinverständnis gegeben haben. Infolge dessen erfolgen in letzter Zeit gehäuft Anrufe über eine gewonnene Kreditkarte. Warum Sie sich hier auf kein Gespräch einlassen sollten und was die

9 comments

Wie sollten Sie auf die Forderung von VeriPay reagieren?

Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand. Sobald Sie eine unberechtigte Forderung oder gar das Schreiben eines Inkassounternehmens erhalten, sollten Sie darauf reagieren. Wenn Sie keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben, sollten Sie das dem Absender der Rechnung oder dem Inkassounternehmen mitteilen. Dafür können Sie diese kostenlosen Musterbriefe der Verbraucherzentrale verwenden. Denken Sie daran, den Text an Ihre spezielle Situation anzupassen.

Wir haben in dieser Angelegenheit auch mit der Anwaltskanzlei elixir rechtsanwälte | martens & partner aus Frankfurt gesprochen. Die Kanzlei wehrt derartige Forderungen von Verbrauchern ab und hat die Erfahrung, dass bei Einschaltung eines Rechtsanwalts die Gläubiger oft von weiteren Forderungen absehen. Auf keinen Fall sollten Sie derartige Forderungen voreilig und ungeprüft bezahlen, rät Rechtsanwalt Florian Schuh. Im Gespräch mit Onlinewarnungen.de erklärte der auch im Inkasso und der Inkassoabwehr tätige Rechtsanwalt:

[…] Wir empfehlen unserem Mandanten generell, zunächst die aufgezeichnete telefonische Bestellung anzufordern. VeriPay ist in der Pflicht zu beweisen, dass die Prepaid-Kreditkarte wirklich zu den angegebenen Konditionen von dem Verbraucher bestellt wurde. […]Rechtsanwalt Florian Schuh

Im Inkassoschreiben der Euro Collect GmbH wird auch darauf hingewiesen, dass die offene Forderung an die SCHUFA übermittelt wird. Das beunruhigt verständlicherweise viele Verbraucher. Rechtsanwalt Schuh gibt Entwarnung und teilt uns dazu mit:

[…] Wer die Forderung gegenüber dem Unternehmen beziehungsweise Inkassodienstleister bestritten hat, muss davor keine Angst haben. Bei der SCHUFA dürfen nur unbestrittene Forderungen aufgenommen werden. Das steht so auch im Schreiben von Euro Collect. […]Rechtsanwalt Florian Schuh

Generell sollten Sie darauf achten, dass Sie den Schriftverkehr mit VeriPay und der Euro Collect GmbH nur per Einwurf-Einschreiben oder wenigstens per Fax mit Sendebericht versenden, damit Sie einen Zugangsnachweis in den Händen halten.

Haben Sie auch Ärger mit VeriPay

Über die Kommentare unter diesem Artikel können Sie mit anderen Lesern diskutieren und sich zu diesem Thema austauschen. Bitte berichten Sie uns auch von dem Werbeanruf und wie dieser in Ihrem Fall abgelaufen ist. Sie helfen damit anderen Lesern und nehmen diesen die Angst vor unbegründeten Forderungen. Haben Sie noch Fragen, die in diesem Artikel unbeantwortet geblieben sind? Auch diese beantworten wir über die Kommentare oder Sie senden bei vertraulichen Fragen eine E-Mail an [email protected].

Nützliche Links zu diesem Thema

 

Der Beitrag VeriPay: Verbraucherzentralen warnen vor ungewollten Kreditkarten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/veripay-verbraucherzentralen-warnen-vor-ungewollten-kreditkarten/feed/ 59