Selbstbehalt | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:24:56 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Selbstbehalt | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Wahltarife der Krankenkassen für besondere Beitragsregelungen eignen sich nicht für jeden Versicherten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wahltarife-der-krankenkassen-fuer-besondere-beitragsregelungen-eignen-sich-nicht-fuer-jeden-versicherten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wahltarife-der-krankenkassen-fuer-besondere-beitragsregelungen-eignen-sich-nicht-fuer-jeden-versicherten/#respond Fri, 13 May 2022 08:24:56 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63025 Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, dass sie den Versicherten einen Teil der Beiträge erlassen, wenn es sich um einen besonderen Wahltarif handelt. Aber die Krankenkassen tragen ein gewisses Risiko, wenn sie das machen.  Sie

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Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, dass sie den Versicherten einen Teil der Beiträge erlassen, wenn es sich um einen besonderen Wahltarif handelt. Aber die Krankenkassen tragen ein gewisses Risiko, wenn sie das machen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit den Versicherten flexible Tarifmodelle anzubieten.
  • Bei den flexiblen Tarifmodellen handelt es sich um Wahltarife mit finanziellen Vorteilen, aber sie richten sich in erster Linie an gesunde Versicherte. Gesunde Versicherte nehmen keine Leistung in Anspruch.
  • Die Versicherten binden sich an die Krankenkasse und dafür für ein bis drei Jahre, wenn sie sich für einen solchen Tarif entscheiden.
  • Sie haben auch weiterhin ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangt oder den Beitrag erhöht.

Sie haben keine Möglichkeit in einen dieser freiwilligen Wahltarife zu kommen, wenn Ihre Versicherungsbeiträge von einer dritten Partei gezahlt werden. Gerade bei Beziehern von Arbeitslosengeld I oder II ist das nicht möglich, denn die Beiträge werden von den Behörden übernommen.

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Das Thema Beitragsrückerstattung

Die Beitragsrückerstattung ist ein spezieller Tarif, der nicht bei allen Versicherten zum Tragen kommt, denn nur wenn Sie keine Leistung in Anspruch genommen haben, dann können Sie davon profitieren.

Die Beitragsrückerstattung ist ein Tarif von der Krankenkasse. Versicherte bekommen bei diesem Tarif einen Teil der gezahlten Versicherungsbeiträge zurück, wenn sie oder ein mitversicherter Familienangehöriger keine Leistungen in Anspruch nimmt. Ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen, bestimmte Schutzimpfungen und Arztbesuche, bei denen keine Verordnung zum Tragen kommt.

Dieser Tarif hat einen großen Vorteil, denn der Versicherte geht kein Risiko mit ihm ein. Die Krankenkasse übernimmt bei einer Erkrankung auch in diesem Tarif die Kosten, aber es gibt auch einen Nachteil. Sie binden sich für mehrere Jahre an die Krankenkasse, mindestens ein Jahr zumindest. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Sie sich bei Beschwerden nicht an einen Arzt wenden, nur damit Sie die Jahresprämie bekommen. Das kann dazu führen, dass es zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung kommt oder dass Sie eine Krankheit verschleppen.

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Bei den Leistungen machen die Krankenkassen starke Unterschiede, denn es kommt immer darauf an, welche Informationen in den Tarifinformationen stehen. Sie können auch weiterhin Leistungen nutzen, aber einige führen dazu, dass Sie die Prämie verlieren. Werfen Sie einen Blick in die Tarifbedingungen, die sich in der Satzung befinden. Sie haben die Möglichkeit die Satzung bei der Krankenkasse einzufordern oder Sie nutzen die Möglichkeit die Internetseite aufzurufen.

Der Selbstbehalttarif

Der Selbstbehalttarif ähnelt auf den ersten Blick dem Tarif mit der Beitragsrückerstattung, denn auch hier können Sie einen Bonus bekommen.

Sie verursachen für die Krankenkasse weniger Kosten, dann haben Sie die Möglichkeit einen Bonus zu bekommen. Der Bonus kann im Höchstfall bei 600 Euro liegen, aber Sie gehen das Risiko ein, dass Sie im Krankheitsfall die Behandlungskosten bis zu einer festgelegten Summe selber tragen müssen. Bei dieser Summe spricht man von einem festgelegten Selbstbehalt und diesen zahlen Sie selber. Die mögliche Prämie hängt in der Regel von der Höhe des Einkommens ab, denn je höher das Einkommen desto höher ist die Prämie, aber auch der Selbstbehalt.

Die Versicherten binden sich mit der Wahl dieses Tarifes für drei Jahre an die Krankenkasse. Die sogenannten Selbstbehalttarife sind für die Mitglieder der Krankenkasse vorgesehen und ein einbeziehen der Familienversicherten ist nicht möglich.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Selbstbehalt auf einige Leistungen und Angebote beschränkt wird, wie zum Beispiel für Kuren oder Zahnersatz.

Im Grunde gilt, dass bei Krankheit oder Verletzung der Versicherte immer ein gewisses Risiko trägt und einen Teil der Kosten selber tragen muss, denn die Prämie fällt meist geringer aus als der Selbstbehalt.

Wichtig:

Unterschiedlich ist die Beteiligung der Kosten für die medizinische Versorgung, denn es gibt teilweise sogar Pauschalen zur Kostenberechnung. Aber es besteht auch die Möglichkeit, dass die Kosten auf den Selbstbehalt direkt angerechnet werden. Die Prämie kann aber auch bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen komplett wegfallen.

Sie sollten immer vorsichtig sein, wenn Ihnen die Krankenkasse einen Tarif anbietet, bei dem Sie einen prozentualen Anteil an den Behandlungskosten tragen müssen. Hier entsteht ein großes finanzielles Risiko und dem sollten Sie sich nicht aussetzen.

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Beitragsrückerstattung und Selbstbehalt als Kombination

Einige Krankenkasse bieten Ihnen die Möglichkeit der Tarifkombination, so dass Sie einen Bonus von bis zu 900 Euro im Jahr bekommen können. 

In der Regeln bündeln die Tarife aber auch alle dargestellten Risiken, so dass der Maximalbetrag in den meisten Fällen nur von sehr gut verdienenden und gesunden Versicherten erreicht wird.

Mittlerweile gibt es aber auch spezielle Tarife, bei denen keine finanzielle Prämie gezahlt wird, sondern die Krankenkasse zusätzliche Angebote im Bereich Vorsorge- und Prävention anbietet. Dazu können beispielsweise Ernährungs- oder Entspannungskurse gehören, aber auch die Kombination mit einer Auslandsreisekrankenversicherung kann hier möglich sein.

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Die variablen Kostenerstattungstarife

In der Regel sind die variablen Kostenerstattungstarife sehr unterschiedlich gestaltet und können demnach verschiedene Bereiche der medizinischen Versorgung beinhalten.

Dabei wird die medizinische Versorgung in stationäre und zahnärztliche Leistungen unterteilt, aber in der Regel sind alle Versorgungsleistungen enthalten. Aber es gibt auch Tarife, die nur auf die ambulante Versorgung setzen.

Der Arzt rechnet bei den Kostenerstattungstarifen immer direkt mit dem Versicherten ab, wobei diese Methode an Privatpatienten erinnert. In der Praxis bedeutet das, dass Sie die Rechnung des Arztes oder des Therapeuten bekommen und diese auch zuerst zahlen müssen. Zudem haben die Ärzte die Möglichkeit mehr Geld für Ihre Leistung zu verlangen, denn bei diesen Tarifen greift die Vergütungsregelung für Privatpatienten und nicht die Regelung für Kassenpatienten. Die beglichene Rechnung müssen Sie dann bei der Krankenkasse einreichen und im besten Fall erhalten Sie die Kosten erstattet. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den Vertragsbedingungen ab.

In den meisten Fällen zahlen diese Versicherten eine zusätzliche Prämie an die Krankenkasse und somit erhalten Sie höhere Behandlungskosten als ein gesetzlich Versicherter. Es ist sogar möglich, dass Leistungen abgedeckt sind, die nicht in den vorgeschriebenen Leistungskatalog fallen.

Die Kostenübernahme der Krankenkasse ist aber auf jeden Fall auf eine bestimmte Behandlung und festgelegte Höhe der Kosten begrenzt. Es besteht die Gefahr, dass die Versicherten einen hohen Teil der Kosten aus der eigenen Tasche zahlen müssen ohne eine Erstattung zu bekommen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wahltarife der Krankenkassen

1. Was sind Wahltarife der Krankenkassen?

Bei den Wahltarifen der Krankenkasse handelt es sich um spezielle Versicherungstarife, die von der Standard Regelversorgung abweichen und sich nicht für jeden Versicherten eignen.

2. Für wen eignet sich ein Wahltarif?

In der Regel eignet sich der Wahltarif nur für Personen, die eine sehr gute Gesundheit haben und ein hohes Einkommen, denn die Kosten sind in der Regel zuerst immer selber zu tragen.

3. Wie läuft die Zahlung bei einem Wahltarif?

Sie gehen ganz normal zum Arzt und lassen sich behandeln, aber danach wird es anders als bei gesetzlich Standardversicherten. Sie erhalten eine Rechnung für die erbrachten Leistungen und gehen in Vorkasse. Danach reichen Sie die Rechnung bei der Krankenkasse ein und erhalten einen gewissen Betrag zurück.

4. Kann jeder Arzt mit einem Wahltarif besucht werden?

Ja, Sie haben auch weiterhin freie Arztwahl und können sich den Arzt selber aussuchen.

5. Wie hoch ist der Beitrag bei einem Wahltarif?

Die Beitragshöhe bei einem Wahltarif der Krankenkasse ist unterschiedlich und wird anhand der Krankenkasse, der Leistung und der Einkommenshöhe des Versicherten gewählt.

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Fazit

Neben der gesetzlichen Standardregelung und der Privatversicherung der Krankenkasse gibt es heute eine Reihe von Wahltarifen. Wahltarife eignen sich nicht für alle Versicherten. In der Regel sind sie nur für Versicherte mit einem hohen Einkommen und einer guten Gesundheit geeignet, denn bei einer Leistung zahlen Sie bis zu einem festgelegten Betrag die Behandlungskosten selber. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!

Der Beitrag Wahltarife der Krankenkassen für besondere Beitragsregelungen eignen sich nicht für jeden Versicherten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Wohngebäudeversicherung: Erhebliche Preiserhöhungen sorgen für Kündigungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohngebaeudeversicherung-erhebliche-preiserhoehungen-sorgen-fuer-kuendigungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohngebaeudeversicherung-erhebliche-preiserhoehungen-sorgen-fuer-kuendigungen/#respond Mon, 28 Feb 2022 11:03:10 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64873 Viele Versicherungen schrecken Hausbesitzer mit Erhöhungen der Prämien, aber davon müssen Sie sich nicht beeindrucken lassen. Achten Sie aber immer darauf, dass Sie nicht von der Versicherung gekündigt werden, sondern kündigen Sie lieber selber.  Kündigung

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Viele Versicherungen schrecken Hausbesitzer mit Erhöhungen der Prämien, aber davon müssen Sie sich nicht beeindrucken lassen. Achten Sie aber immer darauf, dass Sie nicht von der Versicherung gekündigt werden, sondern kündigen Sie lieber selber. 

Das Wichtigste in Kürze

  • In den letzten Jahren sind die Prämien für Wohngebäudeversicherungen immer mehr gestiegen, sodass viele Eigentümer einen ordentlichen Schrecken bekommen haben.
  • Lassen Sie es nicht auf eine Kündigung durch den Versicherer ankommen, sondern kündigen Sie selber.
  • Lesen Sie sich die neuen Bedingungen gründlich durch und unterzeichnen Sie nichts, womit Sie nicht einverstanden sind.

Kündigung droht bei Unterschriftsvermeidung

Ihnen droht die Kündigung der Wohngebäudeversicherung, wenn Sie Ihrer Unterschrift nicht unter die Beitrags- oder Bedingungsanpassungen setzen.

Aber Sie sollten keine Kündigung seitens des Versicherers vermeiden, denn bei einem Neuvertrag müssen Sie angeben, dass es sich um eine Kündigung von Seiten des Versicherers handelt. Die neue Versicherung kann nicht nur die neue Versicherung ablehnen, sondern auch eine deutlich höhere Prämie verlangen oder Sie mit einem hohen Selbstbehalt versehen.

Sie schaffen es nicht mehr, sich ausreichend Angebote vor der Kündigung einzuholen, dann schließen Sie die erst beste Versicherung an. Danach haben Sie die Möglichkeit sich in aller Ruhe nach einer neuen Versicherung mit optimalen Konditionen für Sie umzuschauen.

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Ein Muss ist die Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer ein Muss, denn mit ihr ist der Hausbesitzer vor Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser geschützt.

Allerdings handelt es sich nicht um eine Versicherung für den Hausrat, sondern nur für das Gebäude selber. Die Versicherung übernimmt die Kosten für alle Schäden, die sich an der Immobilie befinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie wieder in Stand gebracht wird oder neu aufgebaut.

Allein aus Sicherheitsgründen ist die Wohngebäudeversicherung ein Mus, denn in der Regel verlangen die Geldinstitute bei Vergabe eines Kredits eine solche Versicherung. Nur dann vergeben sie ein Darlehen zur Hausfinanzierung.

Sie müssen sich die Zustimmung der Sparkasse oder der Bank einholen, wenn Sie die Versicherung wechseln wollen. Das ist wichtig, wenn die Bank oder die Sparkasse im Grundbuch eingetragen ist.

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Die Ausstiegsklauseln

Der Vertrag der Wohngebäudeversicherung darf nicht nur vom Kunden, sondern auch vom Versicherer ordentlich gekündigt werden.

Wichtig ist, dass die Frist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres eingehalten wird. Eine außerordentliche Kündigung ist nach einem Schaden und innerhalb eines Monats möglich.

Kündigung nur mit neuem Vertrag

Die Wohngebäudeversicherung ist ein optimaler Schutz, um sich vor einem Totalverlust der eigenen vier Wände abzusichern.

Das finanzielle Risiko ist hoch und aus dem Grund sollten Sie die bestehende Versicherung nur kündigen, wenn Sie schon eine andere Option zur Verfügung haben. Das Geldinstitut muss zudem der Kündigung zustimmen, wenn es im Grundbuch steht. Das Geldinstitut wird der Kündigung nur zustimmen, wenn Sie einen anderen Versicherer an der Hand haben und dieser den Schutz übernimmt.

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Nachhaltige Folgen bei Kündigung durch die Versicherung

Wenn die Versicherung Ihre Wohngebäudeversicherung kündigt, dann kommt es zu weitreichenden Folgen. 

Es spielt keine Rolle, warum die Versicherung Sie gekündigt hat, aber mit einer Kündigung seitens der Versicherung haben Sie es schwer eine neue Versicherung zu finden. Gerade attraktive Konditionen fallen eher weg und Sie müssen das nächstmögliche Angebot annehmen. Das bedeutet aber auch, dass die Prämien sehr hoch sein können oder die Versicherung nur mit Hilfe einer Selbstbeteiligung abgeschlossen wird.

Aus dem Grund empfehlen wir, dass Sie selber kündigen, wenn Sie den Verdacht haben, dass die Versicherung Sie kündigen will. Schauen Sie sich rechtzeitig nach einer neuen Versicherung um und vergleichen Sie die Angebote.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wohngebäudeversicherung

1. Wann kann ich die Wohngebäudeversicherung kündigen?

Sie können die Wohngebäudeversicherung immer drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres ordentlich kündigen. Im Schadensfall können Sie auch außerordentlich innerhalb eines Monats kündigen.

2. Sparkasse verweigert die Kündigung der Wohngebäudeversicherung – darf sie das?

Wenn die Sparkasse im Grundbuch steht und das geldgebende Institut ist, dann hat die Sparkasse das Recht sich gegen die Kündigung auszusprechen.

3. Die Wohngebäudeversicherung will mich kündigen – was soll ich tun?

Schauen Sie sich sofort nach einer neuen Versicherung um und kündigen Sie auf jeden Fall zuerst, denn mit einer Kündigung seitens des Versicherers finden Sie kaum eine neue Versicherung.

4. Wann muss die Wohngebäudeprämie bezahlt werden?

In der Regel wird die Prämie für die Wohngebäudeversicherung einmal im Jahr abgebucht. Sie können aber auch alle drei Monate eine Rate zahlen. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung.

5. Die Prämien werden erhöht, kann ich einfach kündigen?

Sie haben die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen, wenn die Wohngebäudeversicherung die Prämie erhöht, aber das sollten Sie nur, wenn Sie schon eine andere Versicherung haben.

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Fazit

Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für Hausbesitzer, denn sie sichert vor vielen Schäden und am Ende vor einem finanziellen Ruin ab. Durch die Erhöhungen der Beiträge sind immer mehr Kunden auf der Suche nach einer Versicherung mit besseren Konditionen. Wichtig ist, dass Sie immer selber kündigen. Wenn die Versicherung Sie kündigt, dann finden Sie kaum eine gute Versicherung.

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