Smart Meter | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 08:45:44 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Smart Meter | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Smart Meter: Die neuen Stromzähler kommen – Der Verbraucher muss den Einbau dulden und die Kosten übernehmen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/smart-meter-die-neuen-stromzaehler-kommen-der-verbraucher-muss-den-einbau-dulden-und-die-kosten-uebernehmen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/smart-meter-die-neuen-stromzaehler-kommen-der-verbraucher-muss-den-einbau-dulden-und-die-kosten-uebernehmen/#respond Sun, 24 Apr 2022 08:45:44 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58509 In den Haushalten gibt es die digitalen Zähler und die Smart Meter und beide Geräte gehören zu den Messeinrichtungen für Strom. Die digitalen Zähler gehören zur modernen Messeinrichtung und sind sehr beliebt, dann gibt es

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In den Haushalten gibt es die digitalen Zähler und die Smart Meter und beide Geräte gehören zu den Messeinrichtungen für Strom. Die digitalen Zähler gehören zur modernen Messeinrichtung und sind sehr beliebt, dann gibt es die Smart Meter, deren Einbau geduldet wird und die zu dem intelligenten Messsystemen gehören. Die Smart Meter ermitteln aber nicht nur den Verbrauch des Stroms, sondern sendet die Daten auch an den Anbieter. Beide Varianten sind mit hohen Kosten bestückt.

Das Wichtigste in Kürze

  • In den kommenden Jahren erhalten alle Haushalte eine moderne Messeinrichtung für Strom und hierbei ist die Rede von einem digitalen Stromzähler.
  • Außerdem müssen einige Haushalte den Einbau eines intelligenten Messsystems dulden und die sind unter dem Namen Smart Meter bekannt.
  • Die intelligenten Messsysteme, zu denen der Smart Meter gehört, speichert nicht nur den Stromverbrauch, sondern sendet die Daten auch an den Stromanbieter und den Netzbetreiber.
  • Die modernen Stromzähler verursachen höhere Kosten, aber mittlerweile gibt es eine gesetzlich festgelegte Obergrenze in dieser Hinsicht.

Smart Meter, intelligentes Messsystem, moderne Messeinrichtung – was bedeuten diese Begriffe überhaupt?

Das intelligente Messsystem ist auch unter dem Namen Smart Meter bekannt und besteht aus zwei Elementen. Ein Element ist der digitale Stromzähler und das andere Element ist das Kommunikationsmodul.

Das Kommunikationsmodul ermöglicht die Datenübertragung. Ein intelligentes Messsystem ermittelt den Verbrauch des Stroms, speichert die Daten ab und verarbeitet sie. Der neue Stromzähler wird von dem Messstellenbetreiber eingebaut und gewartet, außerdem ist er dafür verantwortlich, dass die aufgenommenen Daten an den Stromversorger und den Netzbetreiber gesendet werden.

Der moderne, digitale Stromzähler ersetzt mittlerweile den alten, analogen Stromzähler, die unter dem Namen Ferraris-Zähler bekannt sind. Der digitale Stromzähler ist die moderne Messeinrichtung und kann problemlos mit dem Kommunikationsmodul gekoppelt werden. Durch das Kommunikationsmodul wird aus der modernen Messeinrichtung ein intelligentes Messsystem. Das Modul wird auch Smart-Meter-Gateway genannt. Der Smart-Meter-Gateway ermöglicht die Übertragung der beiden Richtungen, also können die Daten nicht nur gesendet, sondern auch empfangen werden. In Zukunft lassen sich die elektrischen Geräte ein- und ausschalten, wenn sie an ein Smart Home angebunden werden. Diese Option bietet sich an, wenn der Strom zu bestimmten Tageszeiten deutlich günstiger ist und Sie den günstigen Preis wahrnehmen. Mit Hilfe einer Solarstromanlage wird der Stromfluss gesteuert, wenn ein intelligentes Messsystem eingebaut ist und so kann beispielsweise ein Elektroauto zum günstigen Strompreis geladen werden.

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Moderne Messeinrichtung und intelligentes Messsystem – wer bekommt was?

Schon seit einigen Jahren läuft der flächendeckende Einbau der modernen Messeinrichtungen, denn das Messstellenbetriebsgesetzt sieht vor, dass seit 2017 in privaten Haushalten ein intelligentes Messsystem eingebaut wird.

Allerdings muss man auch sagen, dass der offizielle Start für den Einbau der intelligenten Messsysteme durch die Markterklärung vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik erst Ende Januar 2020 erfolgte. Die Messstellenbetreiber müssen seit dem 24. Februar 2020 mit dem Einbau der neuen, modernen Geräte beginnen.

Es gibt einen gesetzlichen Zwang für die Messstellenbetreiber für bestimmte Stromkunden. Diese sind in drei Gruppen unterteilt:

  • Die intelligenten Messysteme sind ab sofort einzubauen, wenn ein Haushalt einen Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden im Jahr hat. Der Durchschnittswert der letzten drei Verbrauchsjahre ist dafür ausschlaggebend und wenn keine ausreichenden Werte vorliegen, dann wird ein Verbrauch von 2.000 kWh eingesetzt. Bei deutlich niedrigeren Verbrauchswerten kann der Messstellenbetreiber selber entscheiden, ob er ein intelligentes Messsystem einbaut oder nicht.
  • Strom erzeugende Anlagen, die eine Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt haben, bekommen die Messeinrichtungen ab Herbst 2020. Liegt die Nennleistung unter den 7, dann kann der Betreiber wieder frei entscheiden, ob ein Einbau stattfinden oder nicht.
  • Haushalte, die eine steuerbare Verbrauchseinrichtung haben, sind ebenfalls ab Herbst 2020 geplant. Das kommt immer dann in Frage, wenn eine Nachtspeicherheizung oder eine Wärmepumpe vorhanden ist und eine Steuerung mit dem Netzbetreiber vereinbar ist.

Sie haben als Stromkunde kein Recht dem Einbau einer intelligenten Messeinrichtung zu widersprechen. Es spielt keine Rolle, ob der Betreiber zum Einbau verpflichtet ist oder es freiwillig macht.

Es gibt aber auch Haushalte, bei denen der Einbau eines intelligenten Messsystems nicht geplant ist und diese Haushalte bekommen in den nächsten Jahren einen digitalen Zähler, das bedeutet eine moderne Messeinrichtung. Das Gesetz hat in diesem Bezug einen flächendeckenden Einbau bis zum Jahr 2032 vorgesehen und aus dem Grund bekommen viele Verbraucher jetzt schon Schreiben, in denen über den Einbau informiert wird. Neubauten bekommen direkt eine moderne Messeinrichtung und auch nach umfangreichen Renovierungen wird direkt eine solche Einrichtung eingebaut.

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Achtung

Der Einbau von neuen Zählern wird schrittweise durchgeführt und das mit Hilfe des örtlichen Netzbetreibers. Die Netzbetreiber sind verpflichtet den Einbau durchzusetzen und aus dem Grund treten sie mit den Haushalten in Verbindung und Sie müssen nicht aktiv sein. Zahlreiche Verbraucher erhalten ein Schreiben mit der Einbauankündigung.

Der Messstellenbetreiber muss die Haushalte mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau informieren und auf einen möglichen Betreiberwechsel hinweisen. 14 Tage vor dem eigentlichen Einbau muss der Betreiber Sie schriftlich über den Einbautermin informieren und dabei muss auch ein zweiter Termin feststehen.

Die Betreiber von Solaranlagen können keine eigenen Messungen mehr ohne den Messstellenbetrieb vornehmen und auch dazu erhalten Sie ein Schreiben.

Sie können sich nicht gegen den Einbau wehren, auch wenn Ihnen erhebliche Kostenerhöhungen bevorstehen. Allerdings haben Sie theoretisch die Möglichkeit einen Anbieterwechsel durchzuführen oder sich ein individuelles Angebot einzuholen. Im Moment befinden sich aber nur sehr wenige Messstellenbetreiber auf dem Markt und das macht einen Wechsel sehr schwierig. Mieter haben bis 2020 das Recht den Messstellenbetreiber selber auszusuchen und danach geht dieses Recht an den Vermieter über. Ein Musterbrief für die Kündigung beim Messstellenbetreiber liegt bei der Bundesnetzagentur vor.

Ein Messstellenbetreiber, den Sie selber wählen, ist nicht an die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen gebunden.

Die Kosten der neuen Stromzähler

Das Gesetz hat eine Obergrenze festgelegt, so dass der Einbau eines intelligenten Messsystems oder eine moderne Messeinrichtung nur gewisse Kosten im Jahr entstehen.

Der Messstellenbetreiber darf nur eine höhere Rechnung ausstellen, wenn Sie sich für einen anderen Betreiber entscheiden oder Sie sich den Zähler freiwillig einbauen lassen.

Jährliche Preisobergrenzen für Smart Meter
Stromkunde mit Preisobergrenze (brutto)
Stromverbrauch bis einschließlich 2.000 kWh/Jahr 23 €/Jahr
Stromverbrauch über 2.000 bis einschließlich 3.000 kWh/Jahr 30 €/Jahr
Stromverbrauch über 3.000 bis einschließlich 4.000 kWh/Jahr 40 €/Jahr
Stromverbrauch über 4.000 bis einschließlich 6.000 kWh/Jahr 60 €/Jahr
Stromverbrauch über 6.000 bis einschließlich 10.000 kWh/Jahr 100 €/Jahr
Stromverbrauch über 10.000 bis einschließlich 20.000 kWh/Jahr 130 €/Jahr
PV-Neuanlage oder anderer Strom erzeugende Neuanlage, Nennleistung über 1 bis einschließlich 7 kW 60 €/Jahr
PV-Anlage oder anderer Strom erzeugende Anlage, Nennleistung über 7 bis einschließlich 15 kW 100 €/Jahr
Wärmepumpe, Nachtspeicher o.a. steuerbarer Verbrauchseinrichtung 100 €/Jahr

Die Kostenhöhe hängt von der Strommenge beziehungsweise der Leistung der stromerzeugenden Anlage ab. Ein Haushalt mit vier Personen, der ein Verbrauch von 3.400 Kilowattstunden im Jahr hat, kann mit Kosten von bis zu 40 Euro rechnen.

Vergleich:

  • In NRW liegen die Kosten für eine bisherige Messeinrichtung bei rund 13 Euro im Jahr.
  • Eine moderne Messeinrichtung kostet Sie im Jahr maximal 20 Euro.
  • Es entstehen weitere Kosten, wenn für den Einbau der Umbau des ganzen Zählerschranks notwendig ist.

Der Umbau des Zählerschranks kann sehr teuer sein, aber die ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Umbau meist nicht notwendig ist und nur im Notfall zu machen ist. Nur bei 25% der Haushalte muss ein solcher Umbau stattfinden und das auch nur bei Gebäuden, die vor 1965 gebaut wurden. In einem solchen Fall steigen die Kosten und das auf einige Tausend Euro, so dass Sie als Verbraucher im Endeffekt für die Kosten aufkommen.

Die neuen Stromzähler senden und empfangen Daten

Die moderne Messeinrichtung besitzt kein Kommunikationsmodul und kann somit weder Daten senden noch empfangen.

Die gespeicherten Daten bleiben im System und müssen abgelesen werden, genau wie bei den herkömmlichen Zahlen auch.

Anders sieht es mit den intelligenten Messsystemen aus, denn der Stromversorger bekommt durch das Kommunikationsmodul alle Daten des Haushaltes zugesendet und eine Selbstablesung entfällt. Grundsätzlich eignen sich die intelligenten Messsysteme für alle Haushalte, die unter einem Verbrauch von 10.000 kWh im Jahr liegen und genau diese Zahlen lassen sich auch übermitteln.

Bei einem intelligenten Messsystem ist der Energieversorger in der Pflicht Ihnen die monatlichen Verbrauchsinformationen bereitzustellen und das Ganze sogar kostenfrei. Das ist nur möglich, wenn die monatlichen Werte an ihn übermittelt werden. Das gleiche Prinzip gilt, wenn Sie eine monatliche, eine vierteljährliche oder eine halbjährliche Abrechnung wollen. Das ist aber nur möglich, wenn Sie die Daten in den entsprechenden Intervallen an den Versorger schicken.

Besitzen Sie eine Strom erzeugende Anlage oder verbrauchen mehr als 10.000 kWh, dann bekommen Sie ein tägliches Protokoll. Das Protokoll bekommt auch der Netzbetreiber und der Energieversorger und es beinhaltet einen 15-Minuten-Intervall an Aufzeichnungen des Vortages.

Sie haben außerdem die Möglichkeit noch detailliertere Daten zu senden oder zu empfangen, aber dafür müssen Sie mit dem Versorger einen zusätzlichen Vertrag abschließen. Ein solcher Vertrag ist sinnvoll, wenn Sie die Nutzung variabler Stromtarife haben.

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Risiken und Nutzen der neuen Stromzähler

Die modernen Messeinrichtungen, also die digitalen Stromzähler ohne ein Kommunikationsmodel, speichern nicht nur die Kilowattstunden des verbrauchten Stroms, sondern halten auch den Stromverbrauch im Zeitverlauf fest.

Sie lesen also nicht nur den aktuellen Zählerstand ab, sondern auch die bezogene Leistung. Zudem stellen Sie fest, wie hoch der Verbrauch am letzten Tag, der letzten Woche oder im letzten Monat war und diese Angaben motivieren zum Sparen. Das Ablesen der Werte ist bei einer modernen Messeinrichtung noch sehr schwierig, denn um die Zahlen zu lesen ist eine Taschenlampe notwendig.

Das intelligente Messsystem ist an das intelligente Stromnetz angebunden und somit ist eigentlich eine Ablesung auf der Ferne möglich, aber nur theoretisch. Im Grunde sind häufige und exakte Abrechnungen durchaus möglich und das ohne vorherige Abschlagszahlungen. Bei den intelligenten Messsystemen ist ein Werteabruf über ein Online-Portal geplant und das soll künftig als Standard zählen. Allerdings besteht diese Möglichkeit nicht, wenn eine moderne Einrichtung ohne Einbindung installiert ist.

Die Daten werden per Funk oder Kabel versendet und das bedeutet, dass Personen mit kriminellen Absichten das System angreifen können. Die Personen haben die Möglichkeit aus den gespeicherten Daten die Gewohnheiten und den Alltag der Bewohner zu verfolgen und aus dem Grund dürfen die Daten auf keinen Fall in fremde Hände fallen.

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Achtung

Das Gesetz stellt aus besagtem Grund hohe Anforderungen an die Sicherheit, aber nicht nur bei der Software, sondern auch bei der Hardware. Die Messstellenbetreiber sind verpflichtet die Anforderungen einzuhalten und dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik nachzuweisen, so dass kein Fremdzugriff möglich ist.

Die Systeme haben keinen direkten finanziellen Nutzen, so dass der Verbraucher in erster Linie höhere Kosten hat und ansonsten keine Änderung. Leider gibt es im Moment keine variablen Tarife, damit am Abend der Strom günstiger wird oder die Spülmaschine erst am Abend angeschaltet wird. Die eingesetzten Geräte müssen an das Smart Home angeschlossen sein, ansonsten funktioniert das nicht.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Smart Meter

1. Kann ich einen Smart Meter ablehnen?

Die deutschen Verbraucher sind verpflichtet den Einbau eines Smart Meters zu dulden, das hat der Bundestag beschlossen und gesetzlich festgelegt. Sie haben demnach kein Recht auf den Einbau zu verzichten, so dass Sie ein Smart Meter auf jeden Fall erhalten.

2. Wie gefährlich sind Smart Meter?

Ein Smart Meter gibt permanent Strahlung ab und Studien haben festgestellt, dass durch die dauerhafte Strahlung gesundheitliche Probleme auftreten können. Kopfschmerzen, Krampfanfälle und Schlafstörungen sind die häufigsten Probleme. Der Smart Meter soll sogar mehr als das 100fache an Strahlung wie ein Handy abgeben.

3. Was kann ein Smart Meter?

Der Smart Meter kann nicht nur den Stromverbrauch messen und speichern, sondern auch Daten versenden und empfangen. Ein selbstständiges Ablesen ist somit nicht mehr notwendig.

4. Was kostet ein Smart Meter?

Die Anschaffungskosten für ein Smart Meter liegt bei den Grundversorgern und den großen Anbietern bei um die 99 Euro.

5. Wer übernimmt die Kosten für einen Smart Meter?

Die Kosten für den Smart Meter wird der Verbraucher übernehmen, denn sie werden auf der Abrechnung in Prozent mit angegeben.

Nachhaltigkeit Umweltschutz
Nachhaltigkeit – aber richtig: Worauf müssen Verbraucher achten?

Die große Mission der Menschheit, nachhaltiger zu leben, hängt in weiten Teilen von den Alltagsgewohnheiten jedes einzelnen ab. Dass Sie die Welt allein nicht ändern können, ist demnach gerade in dieser Angelegenheit ein folgenschwerer Trugschluss.

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Fazit

Der Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler, der den analogen Stromzähler ablöst. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass in Zukunft nur noch Smart Meter oder intelligente Messeinrichtungen zum Messen des Stromverbrauchs einzubauen sind. Sie als Verbraucher haben keine Wahl und müssen den Einbau dulden. Außerdem zahlen Sie in Zukunft prozentual auch den Einbau. Die einzige Möglichkeit ist ein Wechsel des Messbetreibers, aber die Auswahl auf dem heutigen Markt ist gering und macht somit wenig Sinn.

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7 Tipps fürs Stromsparen im Sommer – Schonen Sie die Umwelt und den Geldbeutel https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/7-tipps-fuers-stromsparen-im-sommer-schonen-sie-die-umwelt-und-den-geldbeutel/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/7-tipps-fuers-stromsparen-im-sommer-schonen-sie-die-umwelt-und-den-geldbeutel/#respond Thu, 17 Dec 2020 10:37:06 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58286 Die Sommerzeit dient, in Bezug auf das Sparen von Energie, als Aus-Zeit, denn gerade an hellen und warmen Tagen lässt sich perfekt Energie sparen. Die besten Tipps haben wir für Sie zusammengestellt. Die Heizungspumpe geht

Der Beitrag 7 Tipps fürs Stromsparen im Sommer – Schonen Sie die Umwelt und den Geldbeutel erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Die Sommerzeit dient, in Bezug auf das Sparen von Energie, als Aus-Zeit, denn gerade an hellen und warmen Tagen lässt sich perfekt Energie sparen. Die besten Tipps haben wir für Sie zusammengestellt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Trockner hat Pause! Die Wäsche lässt sich perfekt draußen trocknen und auch in der Wohnung wird sie gut trocken, wenn Sie ausreichend lüften.
  • Die Heizung produziert sehr hohe Kosten und wenn Sie eine Heizungsanlage besitzen, die Sie selber steuern, dann sollten Sie die Anlage entweder auf Sommerbetrieb stellen oder komplett abschalten.
  • Mobile Klimageräte sind an heißen Tagen sehr beliebt, bringen aber leider rein gar nichts und aus dem Grund sollten Sie Ventilatoren verwenden, die deutlich weniger Strom verbrauchen.

Die Heizungspumpe geht in die Sommerpause

Die Heizungspumpe wird in der Regel mit Strom betrieben und das bedeutet, dass auch ein kalter Heizkörper unnötig Energie verbraucht.

Der Heizkörper ist aus, aber die Heizungspumpe läuft einfach weiter und schon steigt der Energieverbrauch. Perfekt ist es, wenn Sie die Heizung selber steuern können und somit die Heizung während der Sommerzeit auf Pause stellen oder komplett abschalten. Das gleiche Prinzip gilt übrigens auf für die Zirkulationspumpe im Warmwassersystem.

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Das kann teuer werden: Smarte Stromzähler werden für Privathaushalte Pflicht

Für einige deutsche Verbraucher wird der Einbau eines intelligenten Messsystems für Strom im Jahr 2020 zur Pflicht. Ein Grund zur Freude sind die neuen Smart-Meter in vielen Fällen für die Haushalte nicht. Denn unter Umständen entstehen

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Party-Kühlschrank hat keinen Dauereinsatz

Ein zweiter Kühlschrank im Keller leistet bei einer großen Grillparty mit Freunden und Familie dafür, dass kurze Laufwege gegeben sind.

Direkt nach der Grillparty ist der kleine Kühlschrank auszuschalten, denn es handelt sich in der Regel um ein altes, ausgemustertes Gerät, das besonders viel Strom frisst.

Kühlschrank liebt es kalt

An den heißen Tagen liebt jeder Mensch die kühleren Temperaturen und auch der Kühlschrank ist ein Fan von niedrigen Raumtemperaturen.

Eine kühle Raumtemperatur erleichtert dem Kühlschrank die Arbeit und hilft beim Stromsparen, also schützen Sie die Küche vor Sonneneinstrahlung. Bedenken Sie auch, dass das Benutzen des Backofen die Temperatur in der Küche stark nach oben treibt.

Mobile Klimageräte sind unnötig

Gerade in den letzten Jahren sind die Sommer immer sehr heiß und trocken gewesen und das wächst das Interesse an sogenannten günstigen, mobilen Klimageräten.

Schon nach kurzer Zeit wird deutlich, dass es sich bei den mobilen Klimageräten um Stromfresser handelt, welche die Stromkosten schnell nach oben treiben und in vielen Fällen sind die Geräte bei großen Räumen schnell überfordert. Nutzen Sie besser einen Ventilator, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht auf eine Klimatisierung angewiesen sind. Der Ventilator bringt wenigstens ein Gefühl der Abkühlung und verbraucht viel weniger Strom. Im Jahr kostet das Gefühl der Abkühlung um die 5 Euro.

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Stromvertrag nur mit Lastschrift und Bankverbindung: Ist das zulässig?

Wenn Sie heute einen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen möchten, verlangt dieser oft die Angabe der Bankverbindung. Zusätzlich wird meist die Bezahlung via Lastschriftverfahren vorgegeben. Dürfen die Energieversorger das oder müssen diese auch andere Zahlungswege

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Der Trockner hat Hitzefrei

Die Temperaturen draußen sind sehr hoch und die Fenster den ganzen Tag offen, dann können Sie die Wäsche auch in der Wohnung trocknen.

Bessere Orte für die feuchte Wäsche sind der Balkon, die Terrasse und der Garten, aber der Trockner hat auf jeden Fall hitzefrei und das spart eine Menge Strom.

Wichtig:

Sobald die Temperaturen wieder nach unten gehen, muss die Wäsche aus der Wohnung raus, damit Sie keinen Schimmel bekommen.

Aus-Zeit während der Urlaubszeit

Kühl- und Gefrierschränke sind vor einer Reise zu leeren und abzutauen.

Die Geräte arbeiten ohne Eisschicht deutlich effizienter und somit sparen Sie nicht nur während des Urlaubs, sondern auch danach und verbrauchen viel weniger Strom.

Eine Aus-Zeit lohnt sich auch für andere „Dauerverbraucher“, wie dem Router, der Stereoanlage oder der Fernseher. In der Regel fahren die Geräte in den Stand-by-Modus, aber auch dann verbrauchen einige elektrische Geräte eine Menge Strom und das ohne sichtbares Zeichen. Gerade die älteren Modelle sind die Stromfresser.

Zusatz-Tipp:

Vor der Reise notieren Sie den Stand Ihres Stromzählers und nach der Reise stellen Sie fest, ob Sie wirklich alles ausgeschaltet haben oder finden eventuelle Stromfresser.

Nachhaltigkeit Umweltschutz
Nachhaltigkeit – aber richtig: Worauf müssen Verbraucher achten?

Die große Mission der Menschheit, nachhaltiger zu leben, hängt in weiten Teilen von den Alltagsgewohnheiten jedes einzelnen ab. Dass Sie die Welt allein nicht ändern können, ist demnach gerade in dieser Angelegenheit ein folgenschwerer Trugschluss.

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Gemütlichkeit bringt die Sonne

Auf dem Balkon oder im Garten befinden sich viele Sachen, wie eine Beleuchtung, eine Musikanlage oder ein Springbrunnen, die den Garten oder Balkon schöner machen.

Dabei können diese Dinge ganz einfach mit Solarstrom betrieben werden, denn das schont nicht nur das Klima, sondern auch das eigene Konto. Für den Balkon gibt es mittlerweile sogenannte Stecker-Solargeräte, die sogar der eigenen Stromerzeugung dienen.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Strom sparen

1. Hat jedes elektrische Gerät einen Ausschalter?

Mittlerweile besitzen viele Geräte einen Schalter, der dafür sorgt, dass das Gerät komplett abgeschaltet ist. Ansonsten bieten sich Steckdosen an, die mit einem Schalter ausgestattet sind. Beim Ausschalten schalten sich alle Geräte mit aus und es kommt zu einer deutlich Stromersparnis.

2. Lässt sich mit LED-Lampen Strom sparen?

Die LED Leuchten sind in den letzten  Jahren immer beliebter geworden und das liegt in erster Linie daran, dann Sie bis zu 90% Strom sparen können. Die jährliche Ersparnis kann bei bis zu 150 Euro liegen, wenn Sie 10 Birnen gegen 10 LED Leuchten austauschen.

3. Was bringt ein Smart-Meter?

Bei einem Smart-Meter handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der die Daten via WLAN aufnimmt und an Computer, Tablet oder Smartphone schickt. Die Daten lassen sich dort statistisch auswerten und Sie erhalten sofort Auskunft über die Strompreise jeden Tag.

4. Wie wichtig ist die Energieeffizienzklasse bei Elektrogeräten?

Bekannt ist, dass die alten Elektrogeräte eine Menge Strom verbrauchen und die modernen Haushaltsgeräte sind deutlich effizienter. Sie sollten immer Geräte ab der Klasse A+++ kaufen, denn der Stromverbrauch ist deutlich besser als bei einem Gerät mit A+. Wir sprechen von knapp 30% Einsparung.

5. Verbraucht ein Computer mehr Strom als ein Laptop?

ja, das Anschmeißen des Computers hat einen sehr hohen Verbrauch und bei Nutzung eines Laptops können Sie bis zu 60 Euro im Jahr sparen. Der Laptop verbraucht nur etwa 1/4 des Stroms. Mit dem Smartphone verbrauchen Sie noch weniger.

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Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Der Sommer ist nicht nur die beliebteste Jahreszeit, sondern gilt auch als die beste Jahreszeit um Strom zu sparen. Sie brauchen keinen Trockner, denn die Wäsche lässt sich besser draußen trocknen und auch sonst stellen Sie einfach einige elektrische Geräte ab. Mit den Tipps können Sie ordentlich Strom sparen und damit schonen Sie nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel.

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Für neue Stromzähler kann es eine Extra-Rechnung geben – digitale Stromzähler, Messstellenbetrieb, Zusatzrechnung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fuer-neue-stromzaehler-kann-es-eine-extra-rechnung-geben-digitale-stromzaehler-messstellenbetrieb-zusatzrechnung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fuer-neue-stromzaehler-kann-es-eine-extra-rechnung-geben-digitale-stromzaehler-messstellenbetrieb-zusatzrechnung/#respond Mon, 19 Oct 2020 03:07:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55166 Bisher sind in den meisten Haushalten sogenannte analoge Stromzähler vorhanden, die für die korrekte Zählung des Stroms verantwortlich waren. Allerdings ist geplant, dass bis zum Jahr 2032 alle analogen Stromzähler flächendeckend in digitale Stromzähler ausgetauscht

Der Beitrag Für neue Stromzähler kann es eine Extra-Rechnung geben – digitale Stromzähler, Messstellenbetrieb, Zusatzrechnung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Bisher sind in den meisten Haushalten sogenannte analoge Stromzähler vorhanden, die für die korrekte Zählung des Stroms verantwortlich waren. Allerdings ist geplant, dass bis zum Jahr 2032 alle analogen Stromzähler flächendeckend in digitale Stromzähler ausgetauscht werden. Geplant ist auch, dass dafür eine zusätzliche Rechnung ausgegeben wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine zusätzliche Rechnung erhalten Sie immer dann, wenn Sie einen digitalen Stromzähler haben. In einem solchen Fall gibt es nicht nur die Stromrechnung, sondern auch gleichzeitig eine Rechnung für den Betrieb des Zählers.
  • Der Stromanbieter entscheidet, ob es eine Extra-Rechnung gibt oder nicht.
  • Es ist nicht bekannt, ob alle Anbieter den Strompreis senken können, auch wenn die Zählerkosten von der Stromrechnung ausgeschlossen werden. Trotzdem besteht die Möglichkeit, dass die Gesamtkosten steigen können, aber in einem solchen Fall haben Sie die Möglichkeit den Anbieter zu wechseln.

Zusätzlich zur normalen Stromrechnung erhalten immer mehr Haushalte eine zusätzliche Rechnung, die als Messstellenbetrieb-Rechnung bekannt ist. In dieser Rechnung sind alle Dienstleistungen und Maßnahmen enthalten, die sich auf den Stromzähler beziehen. Der Hintergrund für die zusätzliche Rechnung wird auf den fortschrittlichen Einbau von neuen digitalen Zählern, aber auch durch die Vernetzung der neuen Gerätschaften gerechtfertigt. Sie sollen mehr Übersicht in die Rechnungslandschaft bringen. In der Fachsprache heißen die digitalen Zähler moderne Messeinrichtungen und die vernetzten Zähler sind intelligente Messsysteme wie zum Beispiel Smart Meter. Geplant ist, dass bis zum Jahr 2032 alle analogen Modelle gegen die modernen digitalen Modelle ausgetauscht sind.

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Das kann teuer werden: Smarte Stromzähler werden für Privathaushalte Pflicht

Für einige deutsche Verbraucher wird der Einbau eines intelligenten Messsystems für Strom im Jahr 2020 zur Pflicht. Ein Grund zur Freude sind die neuen Smart-Meter in vielen Fällen für die Haushalte nicht. Denn unter Umständen entstehen

Ein Kommentar

Zusätzlichen Rechnungen vom Messstellenbetreiber

Der Umbau von analogen zu digitalen Zählern bringt nicht nur eine Menge Arbeit mit sich, sondern es kommen gleichzeitig neue Vertragspartner ins Spiel.

Der Betreiber ist für den Einbau des neuen Zählers zuständig und sobald der Strom mit Hilfe des neuen Zählers genutzt wird, besteht zwischen dem Abnehmer und dem Betreiber ein Vertrag. Eine Unterschrift ist dafür nicht notwendig. Es gibt aber auch einen guten Grund, warum eine Änderung dringend notwendig ist. Der Wettbewerb im Bereich der Messstellenbetriebe wurde in den letzten Jahren immer stärker. Bislang war immer der Netzbetreiber der erste Ansprechpartner, wenn es um Fragen rund um den Zähler ging. Wenn der Messstellenbetreiber nun aber einen neuen Zähler einbaut, dann hat er das Recht eine zusätzliche Rechnung zu stellen.

Eine Verwirrung wird stattfinden, denn im Normalfall handelt es sich bei dem Netzbetreiber und bei dem Messstellenbetreiber um ein und dasselbe Unternehmen. In fast allen Regionen wird durch das Gesetz festgelegt, dass die regionalen Netzbetreiber auch grundsätzlich die Messstellenbetreiber sind. Das wird sich ändern, denn der Wettbewerb wird immer härter. Im Grunde kann das Modell der Grundzuständigkeit mit der Stromgrundversorgung verglichen werden. Sollten Sie keinen Anbieter aussuchen, dann kommt es automatisch zu einem Vertrag mit dem grundzuständigen Betreiber.

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Stromanbieterwechsel fehlgeschlagen: Wie Sie Ihren Vertrag bekommen und Zusatzkosten vermeiden

Stromanbieterwechsel sind immer dann sinnvoll, wenn irgendein Anbieter den Strom günstiger offeriert als der aktuelle Stromlieferant. Doch manchmal ist ein Anbieterwechsel gar nicht so einfach. Ablehnung als Neukunde oder Zusatzkosten sind spannende Themen, die interessieren. 

Ein Kommentar

Anders sieht es aus, wenn noch ein analoger Zähler eingebaut ist. Hier spricht man vom sogenannten Ferraris-Zähler (benannt nach Galileo Ferraris). Ist ein solcher Zähler vorhanden, dann besteht zwischen dem Nutzer und dem Messstellenbetreiber kein Vertragsverhältnis. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Messstellenbetrieb und dem Stromlieferanten. Die Kosten für den Energieversorger werden von dem Nutzer also dem Verbraucher bezahlt und das ist in der Stromrechnung nachzulesen.

Extra-Rechnungen für alle Haushalte?

Nicht jeder Haushalt bekommt eine Extra-Rechnung nach dem Einbau eines digitalen Zählers.

Auch wenn eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, muss das nicht bedeuten, dass der Haushalt auch eine Extra-Rechnung bekommt. Der Stromlieferant hat das Recht mit dem Messstellenbetreiber eine Vereinbarung zu treffen, die besagt, dass die Kosten auch weiterhin in der Stromrechnung enthalten sind. Sie haben aber die Möglichkeit eine Rechnung zu erhalten, wenn die AGBs eine Möglichkeit zulassen. Einen direkten Einfluss können Sie selber aber nicht nehmen.

Kosten für den Messstellenbetrieb

Die jährlichen Kosten für einen digitalen Stromzähler sind gesetzlich festgelegt.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die jährlichen Kosten für eine digitalen Stromzähler nicht ins Unermessliche gehen dürfen. Sie betragen höchstens 20 Euro im Jahr. Allerdings können höhere Kosten entstehen, wenn Sie ein intelligentes Messsystem wie den Smart Meter eingebaut bekommen. Sie müssen aber wissen, dass die gesetzliche Deckelung nur für die Messstellenbetreiber besteht. Jedes andere Unternehmen, das beauftragt wird, kann die Kosten nach eigenem Ermessen festlegen.

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Stromrechnung sinkt dank Einzelabrechnungen?

Nicht alle Stromanbieter senken die Preise.

Auch nach dem Umstieg auf digitale Stromzähler sind die Anbieter nicht verpflichtet eine Extra-Rechnung auszustellen. Das Gleiche gilt auch für die Senkung der Stromkosten. Es kann passieren, dass nicht alle Stromanbieter die Preise senken, wenn es eine zweite Rechnung gibt und die modernen Zähler ausgeklammert werden. Sie haben dann weiterhin dieselben Stromkosten wie bisher auch und dazu kommen die Kosten für den Messstellenbetrieb. Im Grunde steigen also die Gesamtkosten. Sie sollten auf jeden Fall die Jahresabrechnung genau prüfen!

Stromvertrag kündigen bei neuer Abrechnung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen geändert werden, wenn der Stromanbieter den Messstellenbetrieb nicht mehr abrechnet.

In der Regel ändern die Stromanbieter die AGBs, wenn sie die neuen Zähler nicht mehr mit abrechnen. Dann haben Sie das Recht den Stromvertrag mithilfe des Sonderkündigungsrechts zu kündigen. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob die Preise sich verändern oder nicht.

Allerdings besteht kein Sonderkündigungsrecht, wenn schon beim Vertragsabschluss festgelegt ist, dass die Abrechnung der neuen digitalen Zähler von dem Messstellenbetrieb kommt und nicht vom Stromanbieter. Das muss dann aber schon in den AGBs festgehalten sein.

Die Abrechnungsvarianten im Tarifvergleich

Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden teilweise in den Strompreisen einkalkuliert.

Einige der Stromlieferanten haben die Kosten für den Messstellenbetrieb schon in den Strompreisen mit kalkuliert und andere Lieferanten nicht. Diese Zweiteilung macht einen Vergleich zu einem schweren Unterfangen. Bislang bieten die Vergleichsportale noch keine ausreichenden Informationen oder Filtermöglichkeiten an, die dafür genutzt werden können. Sollten Sie schon einen digitalen Zähler eingebaut haben, dann können Sie im Grunde nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen studieren und die Abrechnung prüfen. Zur Hilfe können Sie sich an eine der Verbraucherzentralen wenden.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema digitaler Stromzähler

1. Wie wird ein digitaler Stromzähler abgelesen?

Beim digitalen Stromzähler ist ein Display vorhanden, auf dem der Zählerstand angezeigt wird. In der Regel befindet sich das Display gut sichtbar am vorderen Bereich des Zählers und kann somit sehr gut abgelesen werden.

2. Was können die digitalen Stromzähler?

Die digitalen Stromzähler sind der neusten Technik angepasst und haben einen echten Nutzen. Die Werte des Stromverbrauchs werden in Echtzeit übertragen.

3. Sind digitale Stromzähler Pflicht?

Grundsätzlich sollen alle Haushalte bis zum Jahr 2032 einen digitalen Stromzähler besitzen. Der Umbau ist notwendig und wird in den kommenden Jahren in allen Haushalten durchgeführt.

4. Können digitale Stromzähler manipuliert werden?

Das Manipulieren von Stromzähler ist illegal und Sie müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Stromzähler können mit einem Magneten am einfachsten manipuliert werden.

5. Kann der Einbau eines digitalen Stromzählers abgelehnt werden?

Der Bundestag hat beschlossen, dass alle Verbraucher in Deutschland kein Widerspruchsrecht zum Thema Einbau der digitalen Stromzähler haben. Sie haben also kein Recht dem Einbau zu widersprechen.

Fazit

Die digitalen Stromzähler gehören zur modernen Messtechnik im Bereich des Stroms und sollen bis zum Jahr 2032 in allen Haushalten eingebaut werden. Dafür werden die veralteten analogen Stromzähler entfernt. Ein Widerrufsrecht hat der Verbraucher nicht. Er muss den Einbau dulden und hat danach die Möglichkeit eine Extra-Rechnung zu bekommen.

Sie erhalten dann eine Rechnung für den Stromverbrauch und die Extra-Rechnung für den Messstellenbetrieb, der für den digitalen Stromzähler verantwortlich ist. In der Regel handelt es sich um den regionalen Stromversorger, der als Messstellenbetrieb zuständig ist.

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