Der Beitrag Zins-Klauseln in Sparverträgen rechtswidrig: So kommen Sie zu Ihrem Geld – Lassen Sie den Sparvertrag auf Zinsanpassungsklauseln prüfen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und private Banken haben zwischen 1990 und 2000 langfristige Sparverträge verkauft und in vielen dieser Verträge sind rechtswidrige Klauseln enthalten. Die Marktzinssätze sind in den letzten Jahren stark gefallen und das hat dafür gesorgt, dass die Kreditinstitute die Sparzinsen in den Verträgen regelmäßig angepasst haben und zwar nach unten. In einigen Fällen sogar bis auf 0,001% und dabei haben Sie sich auf die Klausen zur Zinsanpassung berufen. Die Kunden bekommen deutlich weniger Zinsen gutgeschrieben, wenn es um eine so einseitige Zinsanpassung geht.
Lassen Sie Ihren Vertrag auf die Klausel prüfen und dann können Sie eventuell mit einer Nachzahlung der Zinsen rechnen!
Sie suchen eine lukrative Geldanlage und möchten natürlich eine hohe Rendite? In Zeiten niedriger Zinsen ziehen immer mehr Verbraucher auch das Internet zurate. Doch es gibt auch viele unseriöse Anbieter, die Ihnen nur das Geld
Es handelt sich bei den betroffenen Verträgen um Sparverträge oder Riester-Banksparpläne.
Die rechtwidrigen Klauseln können sich aber auch in einem ganz klassischen Sparbuch mit Aufkleber befinden.
In erster Linie sind die langfristigen Sparverträge mit variablen Zinssatz betroffen und die wurden in den 1990er bis 2000er Jahren abgeschlossen. In diesen Verträgen setzt sich die Verzinsung aus zwei Vereinbarungen zusammen:
Bei dem Grundzins handelt es sich um einen Zinssatz, der jedes Jahr auf das Guthaben angerechnet wird. Zusätzlich erhält der Sparer eine vereinbarte Prämie und die hängt von der Laufzeit des Vertrages ab. In der Regel wird die Prämie nicht ausgezahlt, sondern auch das Kapital aufgeschlagen. Diese Verträge haben einen großen Anreiz, denn je länger die Verträge laufen desto mehr Kapital entsteht mit der Zeit.
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Für viele Verträge ist ein variabler Grundzins üblich, denn anhand der Zinsentwicklung kann der Grundzins an der Marktsituation angepasst werden.
Allerdings muss eine solche Vereinbarung transparent sein, gerade wenn es um Verträge mit einer langen Laufzeit geht. Die Verbraucher haben bei einem Langzeitvertrag schließlich nicht die Möglichkeit ein anderes Angebot mit besseren Zinsen zu nehmen und außerdem macht es wirtschaftlich gesehen überhaupt keinen Sinn.
In vielen alten Verträgen verstecken sich die rechtswidrigen Vereinbarung in Bezug auf die Zinsen (Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln). Die Banken haben mit einer solchen Klausel die Möglichkeit die Zinsen nach eigenen Spielraum anzupassen und das Ergebnis ist, dass Sie als Kunde deutlich weniger Zinsen erhalten.
Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof einige Verfahren durchgeführt und diese Art der Klauseln als unzulässig erklärt:
Das letzte Urteil in dieser Hinsicht fiel im März 2017 (XI ZR 508/15) und das Urteil besagt, dass die Klausel bei der Sparkasse nicht gültig ist. Der Grund ist, dass der Verbraucher die Änderung der Zinsen nicht nachvollziehen kann und somit die Gefahr besteht, dass die Zinsen zum Vorteil der Bank gemacht wurden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hat darauf hingewiesen, dass es als Missstand anzusehen ist, wenn die Klauseln auch weiterhin genutzt werden oder wenn die Rechtsprechung ignoriert wird. Die BAFin wird durchgreifen.
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Die Verbraucherzentralen haben bundesweit Tausende von Verträgen prüfen lassen und es ist eine Liste mit unzähligen Anbietern entstanden.
Allerdings kann man nicht sagen, ob die Anbieter die Klauseln auch heute noch nutzen oder es neue Klauseln gibt. Aber Sie sollten auf jeden Fall aufpassen, denn auch wenn in der Liste Ihre Bank nicht zu finden ist, bedeutet es nicht, dass in Ihren Verträgen keine Zinsanpassungsklauseln vorhanden sind. Im Zweifel sollten Sie den Vertrag durch eine Verbraucherzentrale prüfen lassen.
Sie haben einen Sparvertrag mit Grundzins und Prämie, dann sollten Sie sich den Vertrag ganz genau anschauen. Die Chancen stehen gut, dass Sie Zinsen nachfordern können, wenn das Produkt aus der Liste enthalten ist. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit in den Vertrag zu schauen und die Klausel zu suchen. Enthält der Vertrag keinen Hinweis dazu, dann könnten Sie auch betroffen sein und im Zweifel können Ihnen die Verbraucherzentralen weiterhelfen.
Im Internet gibt es fast alles. Also ist es kein Wunder, dass auch Geldanlagen mit lukrativen Gewinnen angeboten werden. Doch die Traum-Renditen bleiben leider in der Traumwelt. Wer darauf spekuliert, wird oft abgezockt und verliert
Fordern Sie Ihre Bank auf die Zinsberechnung darzulegen und eine Neuabrechnung durchzuführen, wenn Sie den Verdacht haben, dass in Ihrem Vertrag einer fehlerhafte Zinsanpassung enthalten ist.
Mittlerweile haben die Verbraucherzentralen mehr als 5.000 langfristige Sparverträge von Banken und Sparkassen kontrolliert und nachgerechnet. Im Durchschnitt erhielten die Kunden um die 4.000 Euro zu wenig an Zinsen. Laut der Verbraucherzentralen gab es sogar einen Spitzenreiter und der kann um die 78.000 Euro von dem Kreditinstitut nachfordern.
Aus dem Bundesland Baden-Württemberg wurden die Ergebnis der Studie veröffentlicht.
Immer häufiger nutzen Kriminelle für ihre dubiose Werbung das Gesicht von Prominenten. Besonders häufig wird Werbung per E-Mail mit der TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“ gemacht. Es geht um vermeintlich lukrative Geldanlagen, die letztlich im
Inzwischen sind die Verbraucherzentralen gegen eine Reihe von Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken vorgegangen, so dass Sie eine Musterklage Ende 2018 auf den Weg gebracht haben.
Mittlerweile haben sich schon sehr viele Verbraucher dem Verfahren angeschlossen und im Jahr 2021 wird es zu einer weiteren Klage kommen.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist mittlerweile gegen 20 Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken rechtlich vorgegangen. Die Geldinstitute wurden dazu verpflichtet die Zinsanpassungsklauseln nicht mehr zu nutzen und weitere Verfahren sind noch offen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Musterfeststellungsklage gegen verschiedene Sparkassen eingereicht, bei denen unwirksame Zinsanpassungsklausen oder falsche Zinsanpassungen vorhanden sind. Für einige der Sparkassen ist das Klageregister mittlerweile eröffnet und Verbraucher können sich anschließen. Informationen finden Sie bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
Gegen andere Sparkassen (Leipzig, Erzgebirge und Zwickau) sind die ersten Urteile vorhanden und diese sind eindeutig. In allen Fällen sind die Sparkassen verpflichtet die Klauseln aus den Verträgen zu nehmen und eine Nachberechnung durchzuführen. Allerdings sind die Urteile noch nicht rechtskräftig, aber das Gericht geht davon aus, dass die Zinsanpassungsklausel unwirksam sind. Es entstehen somit Regelungslücken, so das die Verbraucher diese mit Klagen füllen können. Nur teilweise entsprochen wurde den Anträgen, dass die Grundsätze zur Zinsanpassung verbindlich definiert werden. Der Richter hat seine Meinung zu den Anpassungskriterien geändert und demnach ist ein Vergleichsmaßstab für einen langfristigen Zins und eine relative Zinsanpassung anzuwenden.
Zudem wurde die Auffassung des Klägers bestätigt, eine Verjährung erst mit dem Ende des Sparvertrages beginnt und das hat zur Folge, dass eine Zinsneuberechnung bis zum Beginn des Vertrags notwendig ist.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat am 1.Juli 2020 eine Musterklage gegen die Salessparkasse eingereicht, denn die Sparkasse hat zu geringe Zinsen gezahlt. Sie können sich zur Teilnahme anmelden, wenn Sie Interesse haben.
Die Verbraucherzentrale Bayern hat eine Musterklage gegen die Nürnberger Sparkasse eingereicht. Im Jahr 2019 hat die Sparkasse damit begonnen die Sparverträge zu kündigen und aus Sicht der Verbraucherzentrale sind viele Kündigungen widerrechtlich geschehen. Die Sparkasse soll ihren Kunden im Schnitt 4.200 Euro Zinsen zu wenig gezahlt haben und auch hier können Sie sich noch zur Teilnahme anmelden. Informationen dazu finden Sie bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Gegen die Stadtsparkasse München wurde am 22. Januar 2021 eine Musterklage eingereicht und das Klageregister ist am 4. März 2021 eröffnet worden. Informationen finden Sie am Info-Telefon und über die Verbraucherzentrale Bayern.
Zudem plant die Verbraucherzentrale Bayern eine Musterklage gegen die Barnim Sparkasse.
Geldanlagen sind zu Zeiten der Niedrigzinsen sehr beliebt. Doch nicht alle Angebote sind auch tatsächlich seriös. Besonders vorsichtig sollten Sie bei Angeboten aus dem Internet sein. Hier werden hohe Gewinne bei geringem Risiko versprochen. Doch
FAQs zum Thema Zinsklauseln in Sparverträgen
Mittlerweile ist bekannt, dass verschiedene Zinsklauseln in den langfristigen Sparverträgen nicht rechtswirksam sind.
Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes oder an einen Anwalt.
Das Kreditinstitut hat das Recht, unter bestimmten Umständen, den Sparvertrag zu kündigen. Lassen Sie sich ausführlich von einem Experten beraten, damit Sie nicht über den Tisch gezogen werden.
In der Regel stehen die Zinsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den Informationsbroschüren.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende der Vertragslaufzeit.
Wenn es auf dem Bankkonto fast keine Zinsen gibt oder sogar der Negativzins mit Geldvernichtung droht, dann suchen Anleger neue Anlageformen. Diese finden Sie vor allem in neuen Kryptowährungen. Hohe Gewinne werden versprochen, doch nicht
In den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass viele Kreditinstitute Sparverträge mit Zinsanpassungsklauseln abgeschlossen haben. Die Verbraucherzentralen sind der Überzeugung, dass diese Klauseln unwirksam sind und viele Gerichte sind der gleichen Meinung. Sollten Sie einen solchen Vertrag besitzen, dann prüfen Sie, ob Sie auch betroffen sind und fordern Sie eine Neuberechnung der Zinsen von Anfang an. Eventuell erhalten Sie eine Zinsnachzahlung.
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]]>Der Beitrag Warum werden so oft unpassende Finanzprodukte angeboten? Betrifft das auch mich und worauf muss ich achten? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Die Verbraucherverbände beobachten schon seit Jahren die Banken, Sparkassen und Finanzvertriebe und es ist aufgefallen, dass das Interesse für die Kunden immer mehr nachlässt.
Banken, Sparkassen und Finanzvertriebe sind immer mehr zu Wirtschaftsunternehmen geworden, so dass die eigenen Interessen an erster Stelle liegen. Genau das kritisierten die Verbraucherverbände schon seit Jahren und mit jedem Jahr wird die Kritik an den Unternehmen immer größer.
Das Problem beginnt eigentlich schon direkt in den einzelnen Abteilungen, in denen die Berater sitzen. Die Berater müssen den Kunden bestimmte Produkte verkaufen, denn sie arbeiten als Verkäufer im Unternehmen. Sie verdienen selber nur Geld, wenn sie eine Provision bekommen und das klappt nicht, wenn die Verkäufer Ihnen dazu raten, die Schulden zu tilgen. Nur durch den Verkauf von Produkten verdienen sie auch, nämlich in Form von Provision oder Marge.
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Natürlich bieten Banken, Sparkassen und Finanzvertriebe zahlreiche Produkte für den Kunden an, dabei gibt es nicht nur die teuren, sondern auch die günstigen Produkte.
Allerdings werden Sie von den Verkäufern die günstigen Produkte nicht empfohlen bekommen und der Grund ist eigentlich ziemlich einfach. Wenn die Verkäufer Ihnen die günstigen Produkte anbieten, dann verdienen sie nichts und das ist nicht gut. Im Grund hat das Problem also eigentlich ein System und geht alle Menschen an, die sich mit dem Thema Anlage beziehungsweise finanzielle Mittel beschäftigen.
Gerade Menschen, die auf eine finanzielle Beratung angewiesen sind, haben hier das nachsehen und die Verbraucherzentralen kritisieren hier sehr intensiv.
Es gibt zahlreiche Menschen, die mit sehr wenig Geld auskommen müssen und zudem in Sachen Produkte kein wirkliches Vorwissen haben. Diese Menschen trifft das System der Banken, Sparkassen und Finanzvertriebe sehr hart. Bei einer ordentlichen Beratung und Produkten, die auf den eigenen Bedarf zugeschnitten sind, hätten die Verbraucher die Möglichkeit, dass die Altersvorsorge doppelt so hoch wie normal ausfällt. Aber das ist halt wirklich nur möglich, wenn die Verkäufer alle Produkte gleichermaßen anbieten können und nicht nur die teuren, provisionsreichen Produkte für die Kunden bereit halten. Die Verbraucherzentralen setzen sich jetzt schon seit Jahren auch politisch dafür ein, dass die Empfehlung auch für günstige Produkte zum täglichen Geschäft wird.
Investmentfonds können Aktien oder Anleihen von einer Investmentgesellschaft sein, die von Kreditinstituten oder Brokern für Anleger zum Kauf freigegeben werden. Die beste Möglichkeit, um das Risiko bei einer Investition zu streuen sind Mischfonds, denn dann
Gerade im Bereich der Rente gibt es nach Ansicht der Verbraucherzentralen große Lücken, denn schließlich ist schon seit Jahren bekannt, dass die normale Altersrente nicht für einen entspannten Lebensabend reicht.
Schon während der Arbeitsjahre steigen die Kosten von Wohnraum und Lebensmittel immer weiter an und das endet auch nicht im Rentenalter. Dabei bleibt die Rente gleich hoch und muss mit Hilfe von einer Extrarente aufgestockt werden. Nur mit einer Extrarente kann der Rentner seinen Lebensstil auch weiterhin halten und gerät nicht in die Altersarmut. Allerdings muss es dazu die Extrarente auch für alle Menschen geben.
Grundsätzlich gibt es die gesetzliche Rente, wenn Sie als Arbeitnehmer regelmäßig eingezahlt haben, aber die gesetzliche Rente reicht nicht aus. Damit Sie im Alter eine gute Vorsorge haben, schlägt die Verbraucherzentrale Bundesverband die Extrarente als Modell für ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standart-Produkt vor.
Die Extrarente kann von allen Verbrauchern gleichermaßen abgeschlossen werden und dient zur Vorsorge für das Alter. Schon in jungen Jahren müssen die Verbraucher heute an das Alter denken, denn wenn Sie zu spät handeln, dann fallen Sie in die Altersarmut und das will schließlich niemand. Dazu muss aber eine sachgemäße und umfangreiche Beratung der Verkäufer in den Banken, Sparkassen und Finanzvertrieben stattfinden, denn sie kennen alle Produkte und sollten nicht nur die teuren Produkte, sondern auch die günstigen Produkte für den Verbraucher bereitstellen dürfen.
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FAQs zum Thema Finanzprodukte
Heute gibt es unzählige Finanzprodukte und viele davon eigenen sich auch für die Altersvorsorge. Allerdings bieten die Verkäufer der Banken, Sparkassen und Finanzvertriebe meist nur die teuren Produkte an, um eine hohe Provision zu bekommen. Es gibt aber auch einige gute und preiswerte Produkte.
Bei einem Finanzprodukt handelt es sich um Produkte aus dem Finanzwesen, die auch als Finanzanlage, Anlageprodukt oder Finanzinstrument bezeichnet werden. Die Anleger investieren Geld- oder Kapitalanlagen in die Finanzprodukte, um am Ende eine gute Rendite zu erhalten.
Bei den Finanzprodukten gibt es risikoreiche und risikoarme Produkte, so dass das Risiko nicht unbedingt sehr hoch sein muss. Entscheidend ist die eigene Risikobereitschaft und die zur Verfügung stehenden Mittel für ein Finanzprodukt. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann müssen Sie auf ein risikoarmes Finanzprodukt setzen.
Die meisten und bekanntesten Finanzprodukte gibt es bei den Banken, Sparkassen und Finanzvertrieben. Hier sitzen Berater beziehungsweise Verkäufer, welche Sie auf die einzelnen Produkte hinweisen können und eine ausführliche Beratung auf Wunsch ausführen.
Heute können Sie sogar in nachhaltige Geldanlagen investieren und die Auswahl wird von Jahr zu Jahr immer vielfältiger. Zu den nachhaltigen Finanzprodukten gehören Riester-Renten, Aktien- oder Rentenfonds, aber auch die ökologischen Lebensversicherungen.
Investmentfonds sind eine Möglichkeit, um sein Geld Gewinn bringend anzulegen. Das eingezahlte Geld wird von vielen Anlegern in einen großen Topf gesteckt und die Fondsmanager suchen die besten Anlagemöglichkeiten raus, so dass der Gewinn so
Das Thema Finanzprodukte ist vielfältig, so dass nicht jeder Verbraucher sich mit allen Bereichen auskennt. Aus dem Grund gibt es die Berater in den Banken, Sparkassen und Finanzvertrieben. Sie sollen Verbraucher nach bestem Wissen und Gewissen beraten, aber schon seit Jahren steht fest, dass die Berater eher Verkäufer sind. Sie verkaufen den Kunden die teuren Finanzprodukte, um hohe Provisionen zu bekommen und lassen die preiswerten Finanzprodukte einfach unter den Tisch fallen. Dieses Verhalten kritisierten die Verbraucherzentralen und verlangen, dass es eine schnelle Änderung in dem Bereich gibt.
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]]>Der Beitrag Was tun, wenn das Konto teurer wird? – Akzeptieren Sie die Erhöhung, schreiben Sie einen Widerruf oder suchen Sie einen neuen Anbieter erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Die Bank verlangt auf einmal mehr Geld für das Konto. Die Geldinstitute haben vor einigen Jahren kostenlose Girokonten angeboten, aber jetzt entdecken sie die Kontogebühren wieder und verlangen von den Kunden Kontoentgelte. Einige Anbieter erhöhen die vorhandenen Gebühren nur um ein paar Euro im Monat oder sie führen einfach neue Gebühren ein.
Dieser Schritt wird mit den niedrigen Zinsen zurzeit begründet, denn viele Banken haben ein großes Problem. Nach eigenen Angaben können sie mit dem Bereich kaum Geld verdienen, denn mit anderen Geschäftsbereichen ist einfach mehr Geld drin.
Neben dem Betreff „Nachricht vom Kundendienst“ werden Spam-Mails mit einem neuen Betreff „Sicherheitswarnung“ versendet. Wir warnen vor den E-Mails im Namen der Sparkasse. Angeblich ist die Verifizierung Ihrer Daten aufgrund von Sicherheitsproblemen nötig. Vorsicht! Die
Sie nutzen ein kostenloses Konto oder es sind nur geringe Gebühren vorhanden und die Bank will die Gebühren erhöhen, dann müssen Sie mindestens zwei Monate vor Änderung eine schriftliche Mitteilung bekommen.
Die Mitteilung muss in Textform sein, denn das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber hier sollten Sie genau hinschauen, denn unter Umständen reicht auch eine Information auf dem Kontoauszug aus. Auch eine Mitteilung per Mail ist möglich, wenn Sie sich für den elektronischen Kommunikationsweg entschieden haben.
Seitens der Sparkassen und Banken kommt es immer wieder zu fehlerhaften Informationen, so dass die Verbraucherzentrale Sachen die Sparkasse schon erfolgreich abgemahnt hat, weil der Hinweis auf das kostenlose Kündigungsrecht nicht vorhanden war. Im Zweifel sollten Sie das Schreiben ruhig von der Verbraucherzentrale kontrollieren lassen, denn gesetzwidrige Informationen führen nicht automatisch zu einer Erhöhung des Entgeltes. Die Bank hat aber die Möglichkeit den Fehler auszubessern und ein korrektes Preiserhöhungsschreiben zu versenden.
Sie müssen der Preisänderung bis zum angegebenen Stichtag widersprechen, denn ansonsten haben Sie eine stille Zustimmung gegeben, so dass die neuen Gebühren wirksam sind. Das Ergebnis ist, dass Sie zahlen müssen. Allerdings muss die Bank in ihrer Mitteilung Sie auch über Ihr Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung hinweisen. In der Regel nutzen die Banken Formulierungen wie
„Ihre Zustimmung zur den AGB-Änderungen gilt als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht bis zum … anzeigen. Sie können den bestehenden Zahlungsdienstrahmenvertrag auch zum bis … fristlos und kostenfrei kündigen.“
Bankgeschäfte werden in letzter Zeit immer teurer. Bei Girokonten drehen die Kreditinstitute gewaltig an der Kostenschraube. Im Endeffekt steigen die Kontoführungsgebühren, was bei ausbleibenden Zinsen auf das Guthaben häufig einer Art Geldvernichtung gleich kommt. Zum
Die Bank hat Ihnen schriftlich die Änderung der Gebühren bis zu einem festen Datum mitgeteilt, dann haben Sie die folgenden Möglichkeiten.
Zahlreiche Banken erhöhen ihre Kontoführungsgebühren. Nun folgt mit der Ing-DiBa die größte Direktbank, die zumindest für einen Teil der Kunden das Onlinebanking teuer macht. Dabei könnte es sich um eine Reaktion auf die aktuellen Negativzinsen
Die Banken zeigen sich bei einigen Kundengruppen durchaus kulant, denn gerade bei Senioren achten sie nicht so genau.
Die Erfahrung hat gezeigt, dann wenn die Kunden Kulanz einfordern, dass die Banken durchaus bereit sind, Kulanz zu zeigen. Die Postbank hat bei den älteren Kunden auf die Entgelte für Überweisungen per Papierauftrag verzichtet.
Wichtig ist aber, dass die Kunden selber aktiv werden müssen, damit die Bank Kulanz zeigen kann.
Ein neues Entgelt oder eine Preiserhöhung müssen Kunden nicht akzeptieren, wenn die Banken mit einem lebenslang kostenlosen Konto geworben haben.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Postbank erfolgreich abgemahnt. Diese Verpflichtung ist noch mehr gültig, wenn in dem Vertrag auch noch eine solche Passage vorhanden ist.
Allerdings hat die Erfahrung gezeigt, dass die Kunden selber aktiv werden müssen, um die Bank an das Werbeversprechen zu erinnern. Die genaue Formulierung der Werbung spielt eine entscheidende Rolle und bei der Formulierung „lebenslang kostenlos“ sollte es keine Missverständnisse geben. Etwas mehr Aufwand ist notwendig, wenn die Formulierung nicht ganz so eindeutig ist. Aber auch der Aufwand kann dazu führen, dass die Bank einlenkt.
Ein Bankkonto können Sie heutzutage vom Schreibtisch oder dem heimischen Sofa eröffnen. Doch worauf müssen Sie achten, welche Voraussetzungen gibt es und welche Probleme tauchen auf? Wir erklären, wie Sie die Kontoeröffnung online erledigen und welche
Grundsätzlich sind Banken und Sparkassen im Recht, wenn Sie die Preise erhöhen.
Allerdings beschweren sich die Verbraucher meist über die Verhältnismäßigkeit, denn die Preissteigerungen sind teilweise sehr hoch und liegen bei über 200%. Allein diese Höhe ist unzulässig, aber die Voraussetzungen für Wucher oder sittenwidriges Rechtsgeschäft sind nicht gegeben.
Gesetzlich sind die alten und die neuen Banken dazu verpflichtet Ihnen bei einem Wechsel zu helfen. Sie müssen Lastschriften und Daueraufträge umstellen.
Natürlich können Sie den Wechsel auch eigenständig vornehmen, denn Tipps, Musterbriefe und Checklisten finden Sie im Internet. Sie können sogar auf eine Checkliste zurückgreifen, die Ihnen bei der Wahl des richtigen Kontos helfen kann. Auch für die Kündigung des alten Kontos können Sie einen kostenlosen Musterbrief nutzen.
Die Konditionen der anderen Anbieter und die verschiedenen Kontomodelle im Auge zu behalten, lohnt sich in der Regel immer. Allerdings ist ein Kontowechsel keine Garantie dafür, dass Sie auch in Zukunft von niedrigen Gebühren profitieren können. In Zukunft werden auch die anderen Anbieter nachziehen und eine Preiserhöhung durchführen, denn der Kostendruck der Institute ist sehr hoch. Sie sollten also auf jeden Fall den tatsächlichen Bedarf ermitteln und sich nicht von den Mehrwertleistungen wie Rabatten oder zusätzlichen Versicherungsleistungen locken lassen.
Die Polizei warnt vor falschen Bankmitarbeitern, die von ahnungslosen Bankkunden die EC-Karten samt PIN einsammeln. Damit können die Trickbetrüger das Konto plündern. Zielgruppe sind vor allem ältere Bürger. Besonders aktiv sind die Ganoven aktuell in
FAQs zum Thema Konto wird teurer
Die Stiftung Warentest hat die Kosten für ein normales Girokonto auf 60 Euro im Jahr festgelegt.
Für ein Basiskonto darf eine Gebühr von bis zu 8,99 Euro im Monat erhoben werden, denn das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Höhere Gebühren sind nicht zulässig.
Sie haben die Möglichkeit einen neuen Anbieter und ein neues Konto zu suchen, wenn Ihre Bank eine Preiserhöhung plant.
Für die Kündigung des Girokontos können Sie eine einfache Kündigung wählen, denn es reicht aus, wenn Sie in Textform eine kurze Mitteilung verfassen. Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Informationen wie Datum, Kontoinformationen und Namen in der Mitteilung stehen.
Wenn Sie einen Widerruf schreiben, dann müssen Sie die Gebühren erst einmal nicht zahlen. Die Bank kann Ihnen aber kündigen, so dass Sie sich einen neuen Anbieter suchen müssen.
Viele Geldgeschäfte lassen sich heutzutage problemlos per Onlinebanking erledigen. Doch was passiert, wenn das Onlinebanking plötzlich nicht mehr funktioniert? Welche Alternativen gibt es, damit jeder zu seinem Geld kommt? Wir verraten es Ihnen in diesem Artikel.
Der Markt rund um die Banken und Sparkassen wird immer voller, denn es gibt unzählige Anbieter. Manche Anbieter müssen die Gebühren anheben, damit sie auch weiterhin überleben können, aber Sie müssen eine Preiserhöhung nicht einfach hinnehmen. Sie können entweder die Erhöhung akzeptieren und bezahlen, einen Widerruf schreiben und erst einmal nicht zahlen oder direkt einen neuen Anbieter suchen.
Der Beitrag Was tun, wenn das Konto teurer wird? – Akzeptieren Sie die Erhöhung, schreiben Sie einen Widerruf oder suchen Sie einen neuen Anbieter erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Gebührendschungel: Welche Bankentgelte unzulässig sind und welche Gebühren sind zulässig? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Die Liste ist nicht vollständig, aber anhand des aktuellen Wissensstands ist sie so vollständig wie möglich.
Bei Hypotheken und Grundschulden kommt es per Gesetz dazu, dass die Löschung bewilligt werden muss und dazu muss eine Bewilligungsausfertigung genutzt werden.
Für die Ausfertigung verlangt die Bank in der Regel kein besonderes Entgelt. In einem Darlehensvertrag darf die Bank eine solche Bewilligung auch nicht im Bereich der Hauptleistung ausweisen. Dazu gibt es ein Urteil vom Oberlandesgericht Köln vom 28.02.2001 – U 13 95 /oo und dieses ist rechtskräftig. Die Bank darf nur die tatsächlich anfallenden Sachkosten berechnen, wie die Gebühren für eine notarielle Beglaubigung und auch hierzu gibt es ein Urteil vom 7.05.1991 – XI ZR 244/90.
Achtung:
Nicht nur die Notare haben das Recht die Löschung des Grundpfandrechts zu beglaubigen, denn auch die Sparkassen sind dazu berechtigt. Die Bank verlangt aber meist eine „Stempelgebühr“, aber diese ist nicht zulässig, denn dieser kleine Aufwand ist in dem Zins mit einkalkuliert.
Zu den Kosten, die der Kunde selber trage muss gehören Entgelte, welche das Grundbuchamt verlangt.
Zahlreiche Banken erhöhen ihre Kontoführungsgebühren. Nun folgt mit der Ing-DiBa die größte Direktbank, die zumindest für einen Teil der Kunden das Onlinebanking teuer macht. Dabei könnte es sich um eine Reaktion auf die aktuellen Negativzinsen
Im Rahmen eines Privatdarlehen wird das Girokonto geführt und die Bank hat kein Recht ein gesondertes Entgelt zu verlangen.
Bei der Führung eines Darlehenskontos handelt es sich um keine Sonderleistung für einen Kunden, sondern um eine Standardleistung. Vielmehr handelt die Bank in ihrem eigenen Interesse, so dass ein Entgelt für diese Tätigkeit für den Kunden nicht zulässig ist. Auch hierzu gibt es ein entsprechendes Urteil vom 07.06.2011 – Az.XI ZR 388/10.
Für die Bearbeitung eines Darlehens dürfen Banken und Sparkassen keine pauschale Gebühr verlangen, denn sie handelt im eigenen Interesse.
Mit der Prüfung der Bonität erfüllen die Banken und Sparkassen eine gesetzliche Pflicht, so dass die Kunden hier keine Entgelte zu erwarten haben. Für diesen Fall gibt es sogar zwei Urteile, die am 13.05.2014 gefallen sind Az. XI ZR 405/12 und Az. XI ZR 170/13.
Bankgeschäfte werden in letzter Zeit immer teurer. Bei Girokonten drehen die Kreditinstitute gewaltig an der Kostenschraube. Im Endeffekt steigen die Kontoführungsgebühren, was bei ausbleibenden Zinsen auf das Guthaben häufig einer Art Geldvernichtung gleich kommt. Zum
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale und der Gerichte sind die folgenden Gebühren ebenfalls unzulässig.
Die Bank darf keine Gebühren verlangen, wenn sie ein Schreiben ohne jede Rechtswirkung ausgeben. Dazu gehört die Androhung einer rechtlichen Konsequenz, aber auch eine einfache Erinnerung. Die Bank verfolgt ein eigenes Interesse, wenn sie die Geschäftsbeziehung beendet und somit wird der Kunde nicht mit zusätzlichen Gebühren belastet.
In Deutschland führen immer mehr Banken für die Einzahlung von Münzgeld Gebühren ein. Immer mehr Kunden melden sich bei der Verbraucherzentrale, denn die Banken verlangen teilweise 50% der eingezahlten Summe als Gebühr. Dabei haben die Banken eine gute Argumentation, denn sie behaupten, dass die Münzen laut EU eine besondere Prüfung erfordern. Aber wichtig ist, dass nur die tatsächlichen Kosten der Bank dürfen an den Kunden weitergegeben werden. Die BBBank hat eine Gebühr von pauschal 7,50 Euro erhoben und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat erfolgreich geklagt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dem Verbraucherschutz Recht gegeben, aber das Verfahren wird noch vor dem Bundesgerichtshof landen.
In der Regel brauchen Interessenten keine Gebühren zu bezahlen, wenn sie sich nur auf Interesse informieren und keinen Vertrag abschließen. Das gleiche Prinzip gilt auch, wenn die Bank einer Geschäftsbeziehung nicht zustimmt. Zu jeder Geschäftstätigkeit gehört das Abspringen von Kunden zum üblichen Risiko und für dieses Risiko darf die Bank sich nicht extra bezahlen lassen. (OLG Dresden mit Urteil vom 08.02.2001 – 7 Z 2238/00, rechtskräftig)
Bei einem Baudarlehen gehört es zu den Pflichten der Bank, dass die eingehenden Raten ordentlich verbucht werden und dass der Kunde informiert wird. Für die bankinternen Verrechnungen darf die Bank dem Kunden keine Gebühren berechnen.
Einige Institute verlangen Gebühren in Form einer „Treuhandgebühr“, die bei der Umschuldung einer Baufinanzierung fällig sein soll. Die Ablösung des Darlehens ist eine Grundpflicht der Bank und darf somit auf keinen Fall als Sonderdienstleistung dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die Forderung der vorherigen Bank erlöscht sofort, wenn die neu finanzierende Bank die Ablösesumme des Altdarlehens überweist. Die Bank muss die Kreditsicherheiten rausgeben und die Löschungsbewilligung für den Notar ausstellen. Die Treuhandgebühr ist zulässig, wenn das Darlehen vorzeitig gekündigt wird und das hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 27.05.2009, 13 U 202/08) festgelegt. Es handelt sich auch um eine vorzeitige Darlehensablösung, wenn der Kunde nach Ablauf der Zinsbindung zu einer anderen Bank wechselt und durch eine neue Finanzierung das alte Darlehen zurückzahlt. Die Grundschuld wird von der ersten Bank an die neue Bank übertragen und es kommt nicht zur Grundschuldlöschung.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einiger Banken stehen Schätz- und Besichtigungskosten, die immer dann fällig sind, wenn es zu einer Wertermittlung eines Grundstücks kommen, wenn es sich um ein besicherten Kredit handelt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese Gebühren als unzulässig erklärt, denn mit den Gebühren verlagert die Bank nur Kosten um, die aufgrund des eigenen Interesses interessant sind. Dazu gibt es ein Urteil vom 05.11.2009 und auf dieses Urteil haben die Banken reagiert und verlangen jetzt eine separate kostenpflichtige Beauftragung eines Wertgutachtens im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrags. Sie umgehen damit das Urteil, aber Sie müssen sich darauf nicht einlassen. Die meisten Banken verlangen diese Kosten nicht und lassen das Gutachten auf eigene Rechnung erstellen, denn ansonsten entgeht ihnen eventuell ein Darlehensgeschäft.
Um ein Darlehenskonto zu führen verlangen einige Bausparkassen ein Entgelt, aber die Bank handelt ausschließlich in ihrem eigenen Interesse und demnach ist die Rechnungsstellung für die Kontoführung nicht in Rechnung zu stellen. Aber leider gibt es in Bezug auf die Bausparverträge noch keine gerichtliche Grundlage.
Die bisherige Bank darf keine Treuhandgebühren fordern, wenn es zum Umschulden eines Immobilienkredits kommt. Der Bundesgerichtshof hat im September 2019 diese Entscheidung getroffen, als es zu einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverbandes kam. Die Betroffenen fordern ihr Geld zurück.
Wir nehmen mit Wirkung zum 14. September 2020 Änderungen an unseren AGB vor. – mit dieser Message beginnt eine ellenlange E-Mail, die wiederholt für Verwirrung bei PayPal-Nutzern sorgt. Der Absender PayPal ([email protected]) informiert darin, dass
Der Bundesgerichtshof hat die folgenden Bankgebühren als zulässig erachtet.
Das Darlehen wird dem Kunden nicht umsonst bis zum Abruf zur Verfügung gestellt, denn der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass es Sache des Kunden ist, wann er das Geld verwendet. (Urteil 21.02.1985 – III ZR 207/83)
Die Bank wird um ihren Zinsgewinn gebracht, wenn der Kunde den bereitgestellten Darlehensbetrag nicht nimmt. Die Bank darf in Form einer Nichtabnahmeentschädigung einen Verlustausgleich verlangen. Grundsätzlich kann die Bank für einen solchen Fall eine Art Pauschale verlangen, aber sie darf den üblichen Schaden nicht übersteigen und dem Kunden muss ein Nachweis erbracht werden, welcher Schaden entstanden ist. (Urteil 21.02.1985 – III ZR 207/83)
Der Kunde beendet den Darlehensvertrag frühzeitig, dann hat die Bank das Recht den Gewinnverlust in Form von Gebühren zu berechnen. Die Bank muss ein vereinbartes Disagio allerdings anteilig erstatten. Die Berechnung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich nach der Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank und nicht nach dem Wert aus dem PE-Index des Verbandes deutscher Hypothekenbanken und des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands. (Urteil 30.11.2004 – XI ZR 285/03) Das Landgericht Frankfurt am Main sieht es aber als unzulässig, wenn die Bank ein pauschales Entgelt verlangt und das nur für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Es gibt zwar einige gerichtliche Vorgaben, aber bislang noch keine Berechnung für die Vorfälligkeitsentschädigung und das endet meist im Streit zwischen Bank und Kunde.
Beim Abschluss eines Bausparvertrages dürfen die Bausparkassen keine Abschlussgebühr verlangen. Die Außendienstmitarbeiter machen Neukundenwerbung und mit diesen Abschlusskosten werden diese Kosten gedeckt. Der Bundesgerichtshof ist der Meinung, dass mit der Neukundenwerbung nicht nur das Bankinteresse verfolgt wird. Gerade beim Bausparen ist es wichtig, dass immer wieder neue Kunden einsteigen, damit die Bauspargemeinschaft wächst und seine Funktion erfüllt. Nur mit ausreichend neuen Geldern können den Altkunden die zinsgünstigen Darlehen zugeteilt werden.
In den Bereichen Girokonto und Geldanlagen finden Sie noch weitere zulässige und unzulässige Gebühren der Banken.
Immer wieder liest man vollmundige Werbeversprechen von sogenannten Kreditvermittlern. Angeblich bekommen Sie ein Darlehen auch ohne Schufa-Auskunft und bei schlechter Bonität. Doch dabei handelt es sich oft um eine Betrugsmasche, bei der nur der angebliche
FAQs zum Thema Bankgebühren
Ein Arbeitnehmer zahlt für sein Girokonto eine Pauschale von 16 Euro als Kontoführungsgebühren.
Die Banken dürfen für viele Leistungen Gebühren verlangen, aber für viele Leistungen auch nicht. Beispielsweise für Bareinzahlungen oder Auszahlungen darf kein Entgelt verlangt werden. Alle Kosten, die dem Interesse der Bank dienen, sind eher unzulässig.
Das Interesse der Bank ist unterschiedlich, denn eine Darlehensbank hat ein Interesse daran, Darlehen zu vergeben und eine normale Bank ist für die Kontoführung zuständig. Das sind die Hauptgeschäftsfelder und somit liegt hier das Interesse der Bank.
Die Rücklastschriften sind in vielen Fällen deutlich zu hoch und das haben schon mehrere Gerichte entschieden. Dabei sind schon Gebühren von 10 Euro rechtswidrig.
Einige Experten sind der Meinung, dass die Gebühren für ein Girokonto den Jahressatz von 60 Euro nicht überschreiten darf.
Einige Unternehmen verlangen für die Zahlung per Überweisung eine zusätzliche Gebühr. Damit wollen die Anbieter Ihre Kunden wohl zur Zahlung per Lastschrift zwingen. Das Landgericht München hat entschieden, dass SEPA-Überweisungen kostenfrei sein müssen. Für Zahlungen mittels
Banken und Kreditinstitute verlangen für viele Leistungen sogenannte Entgelte und dabei handelt es sich eigentlich vereinfacht gesagt um Gebühren. Für viele Sachen verlangt die Bank Gebühren, aber einige Gebühren sind nicht zulässig und da haben sich schon Gerichte eingeschaltet. Während einige Gebühren unzulässig sind, sind andere hingegen erlaubt und werden von der Bank verlangt. Informieren Sie sich im Vorfeld.
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]]>Der Beitrag Fragen und Antworten zum Basiskonto – Jeder Verbraucher hat das Recht auf ein Konto mit Grundfunktionen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Im Grunde hat jeder Verbraucher einen Anspruch auf ein solches Basiskonto und dazu gehören auch Geduldete, Asylsuchende und Obdachlose.
Das Basiskonto ist ein Konto für private Zwecke und wenn Sie ein Konto für gewerbliche Zwecke suchen, dann ist dieses Konto nicht richtig. Auch für nebenberufliche Verwendung ist das Konto nicht geeignet.
Ein Basiskonto muss von allen Geldinstituten eingerichtet werden, die auf dem Markt sogenannte Zahlungskonten für Verbraucher anbieten.
führen Girokonten und müssen das Basiskonto anbieten. Anders sieht es bei
aus.
Ein Bankkonto können Sie heutzutage vom Schreibtisch oder dem heimischen Sofa eröffnen. Doch worauf müssen Sie achten, welche Voraussetzungen gibt es und welche Probleme tauchen auf? Wir erklären, wie Sie die Kontoeröffnung online erledigen und welche
Beim gewünschten Institut ist ein schriftlicher Antrag auf ein Basiskonto zu stellen und dazu gibt es ein im Gesetz vorgesehenes Formular.
Es handelt sich um einen Vordruck, der von Banken und Sparkassen auch online zur Verfügung gestellt wird. Zu dem Antrag müssen Sie eine persönliche Identifizierung vornehmen und das ist mit Hilfe eines amtlichen Passes oder eines Personalausweises möglich. Der amtliche Auskunftsnachweis bei einem Asylsuchen ist der aktuelle Duldungsbescheid. Innerhalb von 10 Geschäftstagen muss das Institut die Eröffnung des Basiskontos ermöglichen, wenn der Antrag abgegeben ist.
Ein Basiskonto muss ein paar grundlegende Funktionen anbieten und dabei wird von Mindestfunktionen gesprochen.
Zu diesen Mindestfunktionen gehören:
Bei diesen Diensten handelt es sich um die einfachsten Funktionen, welche jedes Konto können muss. Das Kreditinstitut stellt die Funktionen zur Verfügung und wenn die Banken normalerweise auch eine Onlineführung für ein Konto anbieten, dann steht auch diese Funktion beim Basiskonto zur Verfügung.
Im Internet gibt es fast alles. Also ist es kein Wunder, dass auch Geldanlagen mit lukrativen Gewinnen angeboten werden. Doch die Traum-Renditen bleiben leider in der Traumwelt. Wer darauf spekuliert, wird oft abgezockt und verliert
Bei einem Basiskonto besteht nicht die Möglichkeit einen Dispokredit einzuräumen.
Eine Kontoüberziehung ist keine Grundfunktion für ein Konto und demnach ist ein Dispo für ein Basiskonto nicht vorgesehen. Aber es gibt Banken, die ein Dispo freiwillig einrichten, aber das ist ein Zusatz, der zwischen der Bank und dem Kontoinhaber festgelegt werden muss.
Das Basiskonto ist zwar ein Pflichtkonto, aber muss nicht kostenfrei von der Bank angeboten werden. Das Entgelt für ein solches Konto muss angemessen sein und sich am Nutzerverhalten orientieren.
Es gibt allerdings keine festen Beiträge und auch keine Höchstgrenzen, aber im §41 Abs. 2 ZKG sind alle Regelungen festgehalten.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale darf das Entgelt in keinem Fall höher sein als die Kosten für ein normales Privat- beziehungsweise Gehaltskonto. Bietet die Bank ein Onlinekonto an, dann muss der Verbraucher ein solches Onlinekonto auch als Basiskonto bekommen können.
Die Angemessenheit wird von den Gerichten bestimmt und dazu gibt es mittlerweile ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30.06.2020. Das Urteil besagt, dass die Deutsche Bank für ein Basiskonto Gebühren in Höhe von 8,99 Euro nehmen darf und diese Höhe sei auch zulässig.
Der Bundesgerichtshof formuliert die Begründung nach den gesetzlichen Maßstäben und setzt dabei auf das marktübliche Entgelt und das Nutzerverhalten für die folgenden Grundregeln:
Die Kosten für das Basiskonto weichen von den Kosten für ein anderes Girokontomodell für private Kunden ab oder das Nutzerverhalten wird nicht berücksichtigt, dann können Sie das von den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
Zudem besteht die Möglichkeit bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Beschwerde einzureichen. Nach eigener Aussage kann die Aufsichtsbehörde die Bank anweisen, dass das Entgelt angepasst wird, wenn es sich um eine unangemessene Preisgestaltung handelt.
Neben einer Klage besteht auch die Möglichkeit ein Ombudsmannverfahren einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein weiteres Mittel zur Rechtsdurchsetzung.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW bestehen Erstattungsansprüche, wenn der Inhaber des Basiskontos zu viele Entgelte bezahlt hat.
Der Bundesgerichtshof hat eine bis zum 30.Juli 2020 gültige Entgeltklausel als unwirksam erklärt. Bei einer unwirksamen Entgeltklausel des Basisvertrags bleiben die Klauseln wirksam, aber nur ohne die Entgeltvereinbarungen. Die Bank muss die Zahlungsdienste für das Basiskonto unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Die Inhaber eines Basiskonto verlangen also die bisher bezahlten Entgelte von der Deutschen Bank AG zurück. Für die Erstattung nutzen Sie den Musterbrief.
Inhaber eines Basiskontos, welches deutlich teurer ist als ein bei der Bank angebotenes Privatgirokonto und bei dem die Kosten für ein Basiskonto deutlich höher sind als 6,45 Euro haben nach Auffassung der Verbraucherzentrale das Recht, dass eine Entgeltklausel nicht wirksam ist.
6,45 Euro dient für den Bundesgerichtshof als Wert, der für ein Basiskonto mit Grundfunktionen gerechtfertigt ist. Zu diesem Ergebnis kommt man, wenn man einen Vergleich als allen Basiskonten von 32 Kreditinstituten durchführt.
Mit Hilfe des Musterbriefes können die oben genannten Indikatoren in Betracht gezogen werden. Die Entgeltklause wird entsprechend angepasst und die zu viel gezahlten Entgelte zurückerstattet.
Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wenn die Bank innerhalb von 10 Geschäftstagen keine Entscheidung getroffen hat.
In einem solchen Fall wird die BaFin eine Kontoeröffnung anordnen und die Bank dazu verpflichten das Konto einzurichten. Eine Überprüfung beantragen Sie, in dem Sie das vorgesehene Formular nutzen.
Aus aktuellen Anlässen warnt die Polizei vor einer Betrugsmasche, die am Telefon stattfindet. Hierbei erfragen die Kriminellen die Bankdaten ihrer Opfer und geben sich als Mitarbeiter des örtlichen Kreditinstitutes aus. Diese nutzen Sie im Anschluss,
Ein Basiskonto kann durchaus abgelehnt werden, aber eine Ablehnung ist nur aus bestimmten Gründen möglich.
Die Gründe sind:
Es gibt keine weiteren Gründe, warum ein Basiskonto abgelehnt wird. Die Bank darf die Kontoeröffnung nicht verweigern, nur weil der Antragsteller keine Bonität hat oder eine schlechte Schufa.
Vorsicht, neue Bedrohung „Nachricht von Ihrem Kundenservice“ im Umlauf. Betrüger versuchen mit Phishing-Mails ahnungslose PayPal-Kunden in die Falle zu locken. Es geht um neue Sicherheitsbestimmungen, Daten-Verifizierungen oder angebliche Rücklastschriften. In unserer Übersicht finden Sie alle aktuell versendeten
Es ist ein Konto vorhanden und dieses wird voll genutzt, dann muss eine andere Bank kein neues Basiskonto eröffnen.
Wird das Konto bei der anderen Bank nicht genutzt, dann sieht es komplett anders aus. In dem Fall muss die Bank der Neueröffnung eines Basiskontos zustimmen und dazu hat die Bank 10 Geschäftstage Zeit.
Die Gründe sind unterschiedlich:
Das vorhandene Konto hat nicht alle Mindestfunktionen, welche ein Basiskonto haben muss.
Im Gegensatz zu vielen anderen Kontomodellen sind sogenannte Guthabenkonten oft in ihrem Leistungsumfang stark eingeschränkt. Das Zahlen mit der Karte ist in einigen Fällen sogar nicht möglich und dann hat das Konto nicht einmal die Mindestfunktionen, die ein Basiskonto hat. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist demnach kein Konto vorhanden mit dem Zahlen mit der Karte oder Online-Banking möglich ist. Aus dem Grund besteht auf jeden Fall ein Anspruch auf ein Basiskonto. Die Bank oder ein anderes Geldinstitut muss der Eröffnung zustimmen beziehungsweise eine Umwandlung durchführen. Der Leistungsumfang lässt sich erweitern, in dem Sie den Antrag zur Eröffnung eines Basiskontos stellen.
Im Grunde wird das Institut im eigenen Interesse einer Umwandlung zustimmen und das Guthabenkonto in ein Basiskonto umwandeln.
Kriminelle und dubiose Geschäftemacher denken sich immer wieder neue Betrugsmaschen aus. Letztlich wollen sie dabei an das Geld der Opfer. Wenn Sie eine Überweisung von einem Cent auf Ihr Bankkonto bekommen, könnte auch das ein
Lehnt das Institut eine Kontoeröffnung ab, dann wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Es gibt dafür ein gesetzlich vorgesehenes Formular und das Verfahren ist zudem kostenfrei. Die BaFin überprüft, warum die Bank eine Kontoeröffnung ablehnt und wenn es sich um eine zu Unrecht ausgesprochene Ablehnung handelt, dann kann die BaFin eine Eröffnung anordnen.
Eine Klage beim zuständigen Landgericht oder der Weg zu einer Schlichtungsstelle sind gute Alternativen, aber nach unserer Ansicht ist das Verfahren mit Hilfe der BaFin die schnellste und kostengünstigste Variante.
Die Bank hat die Kontoeröffnung verweigert und auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsrecht ist der gleichen Meinung.
In einem solchen Fall haben Sie das recht gegen das Urteil der BaFin eine Klage einzureichen und das beim zuständigen Landgericht. In Ausnahmefällen ist das durchaus ratsam.
Das Basiskonto kann durchaus als P-Konto geführt werden, denn für ein P-Konto gilt, dass jeder Verbraucher das Recht auf ein solches Konto hat.
Allerdings darf jeder Verbraucher nur ein P-Konto führen, aber das alte Konto darf keine Funktionen mehr haben, wenn Sie ein neues Basiskonto eröffnet haben. Jedes Basiskonto kann sofort mit P-Konto-Funktionen eröffnet werden.
Nein, denn ein Pfändungsschutzkonto sorgt für einen Pfändungsschutz und somit ist dieses Konto mit allen Grundfunktionen zu nutzen.
Nach den gesetzlichen Vorgaben gibt es keinen Grund, bei einer anderen Bank ein Basiskonto zu eröffnen. Allerdings kommt es schon vor, dass das P-Konto nur eingeschränkt genutzt werden kann, beispielsweise wenn eine Bank Verrechnungen mit eigenen Forderungen vornimmt und dann muss eine andere Bank ein Basiskonto eröffnen.
Das P-Konto lässt sich auch kündigen und wenn der Verbraucher die Kündigung nachweist, dann muss die zweite Bank innerhalb von 10 Geschäftstagen ein Basiskonto eröffnen.
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Der Verbraucher kann das Basiskonto zu jedem Zeitpunkt einfach kündigen. Die Bank oder die Sparkasse darf das Basiskonto nicht einfach kündigen.
Nur aus den folgenden Gründen ist das möglich:
Das Gesetz sieht keine weiteren Kündigungsgründe vor, denn das Basiskonto darf auch nicht aufgrund von fehlender Bonität oder einer schlechten Schufa gekündigt werden.
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FAQs zum Thema Basiskonto
Ein Basiskonto lässt sich ganz einfach mit einem Antrag eröffnen, der bei jede Bank vorliegt. Neben den korrekten Angaben zur Person findet eine Identifizierung mit Hilfe eines Passes oder einer Duldungsbescheinigung statt.
Das Basiskonto ist ein Grundkonto, welches nicht mit hohen gebühren bestückt ist. Im Grunde liegen die Gebühren deutlich unter 10 Euro, denn das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Bei einem Basiskonto handelt es sich um eine spezielle Art eines Kontos, welches nur mit den Grundfunktionen ausgestattet ist. Sie können mit der Karte zahlen, Online-Banking nutzen und Bargeld abheben oder einzahlen. Andere Funktionen sind von Bank zu Bank unterschiedlich.
Nein, ein Basiskonto ist kein P-Konto, obwohl die Grundfunktionen bei beiden Kontoarten gleich sind.
Nicht jede Bank muss ein Basiskonto einrichten, aber die meisten Geschäftsbanken, deren Hauptgeschäft Kontoführung ist, bieten die Eröffnung von Basiskonten an.
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In Deutschland hat jeder Verbraucher das Anrecht auf ein Konto und dieses Konto wird als Basiskonto bezeichnet. Das Basiskonto hat alle Grundfunktionen, die ein Verbraucher braucht, um sein tägliches Leben zu bestreiten. Sie können Geld überweisen, Zahlungen leisten, Geld abheben oder mit der Karte bezahlen. Sogar Online-Banking ist mit einem solchen Konto möglich. Die Gebühren für ein Basiskonto sind gering und somit ist diese Kontoart gerade für Verbraucher interessant, die ohne ein festes Einkommen sind.
Der Beitrag Fragen und Antworten zum Basiskonto – Jeder Verbraucher hat das Recht auf ein Konto mit Grundfunktionen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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