Sperrnotruf | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 30 Dec 2021 19:01:48 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Sperrnotruf | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Gepäckverlust im Urlaub: Hausratversicherung kommt in der Regel für Schäden auf! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gepaeckverlust-im-urlaub-hausratversicherung-kommt-in-der-regel-fuer-schaeden-auf/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gepaeckverlust-im-urlaub-hausratversicherung-kommt-in-der-regel-fuer-schaeden-auf/#respond Thu, 30 Dec 2021 19:01:48 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67726 Die meisten Reiseanbieter bieten ihren Kunden eine sogenannte Reisegepäckversicherung an, aber wenn Sie ihr Gepäck im Urlaub schützen wollen, dann muss es nicht unbedingt eine teure Zusatzversicherung sein. In der Regel reicht auch die Hausratversicherung,

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Die meisten Reiseanbieter bieten ihren Kunden eine sogenannte Reisegepäckversicherung an, aber wenn Sie ihr Gepäck im Urlaub schützen wollen, dann muss es nicht unbedingt eine teure Zusatzversicherung sein. In der Regel reicht auch die Hausratversicherung, denn oft deckt Sie den Schaden bei einem Einbruch in Ihre Urlaubsunterkunft ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Reisegepäckversicherung ist eine Zusatzversicherung, die jeder Reisende auf Wunsch zusätzlich abschließen kann, um sein Gepäck abzusichern.
  • In den meisten Fällen greift die Hausratversicherung, wenn es im Urlaub zum Verlust des Gepäcks durch Diebstahl im Hotel oder Ferienhaus kommt.
  • Ein Blick in Ihre Policen kann dabei sehr wichtig sein, denn viele Versicherungen, die seit 1992 abgeschlossen worden bieten eine entsprechende Sicherheit.

Policen enthalten Versicherungsschutz

In vielen Verträgen befindet sich die Information, dass das Gepäck bei Diebstahl über die Hausratversicherung abgesichert ist, aber das gilt erst seit 1992.

Wenn Sie ihre Versicherung nach 1992 abgeschlossen haben, dann kann Ihnen ein Blick in die Unterlagen Klarheit verschaffen. In den meisten Fällen finden Sie einen Bereich, in dem Reisegepäck und Wertsachen bis zu drei Monate mit 10% der Versicherungssumme abgedeckt sind. Die Höhe der Versicherungssumme ist auf höchstens 10.000 Euro begrenzt. Der entsprechende Passus ist nicht nur vereinzelt zu finden, sondern in weltweiten Verträgen vorhanden.

Wenn Sie sich auf eine Reise begeben, sollten Sie ihren Versicherungsschutz im Vorfeld kontrollieren und die Konditionen nachlesen, denn damit sind Sie auf der sicheren Seiten, ohne dass Sie eine Zusatzversicherung abschließen müssen.

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Die Grenzen der Hausratversicherung bei Reisen

Allerdings greift die Hausratversicherung nicht bei jedem Verlust des Gepäcks, denn der Versicherungsschutz gilt nur, wenn der Dieb das Gepäck aus dem Feriendomizil entwendet.

Das bedeutet, dass der Dieb ins Ferienhaus oder in das Hotelzimmer mit Gewalt einsteigen muss, um das Gepäck zu stehlen. Wenn ein Dieb auf offener Straße zuschlägt oder die Handtasche aus dem Restaurant um die Ecke entfernt, dann ist die Versicherung nicht greifbar. Wenn Sie sich für einen Urlaub mit einem Reisemobil entschieden haben, dann kann es mit großer Wahrscheinlichkeit sein, dass Sie auf dem Schaden sitzen bleiben, wenn es zu einem Einbruch kommt.

Hausratversicherung springt ein

Aber die Hausratversicherung springt nicht nur ein, wenn das Gepäck aus der Unterkunft entwendet wird, sondern auch, wenn Sturm und Hagel für einen Schaden sorgen.

Wenn sich das Gepäck in der Unterkunft befindet und durch Sturm oder Hagel beschädigt wird, dann übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Genauso sieht es aus, wenn durch ein Brand das Gepäck in Mitleidenschaft gezogen wird. Bei einem Raum im Urlaubsort kommt es auf die Kulanz der Versicherung an.

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Sofortige Meldung des Schadens

Wichtig ist, dass die Versicherungsgesellschaft für den Schaden nur aufkommt, wenn Sie den Schaden unverzüglich melden.

Dazu reicht nicht einfach nur eine kurze Schadensmeldung, denn die Versicherung will den Schaden mit allen Einzelheiten gemeldet bekommen. Zu Ihren Informationen braucht die Versicherungsgesellschaft gleichzeitig die Anzeige bei der Polizei. Direkt nach Erkennen des Schadens wenden Sie sich an die örtliche Polizei und geben eine Diebstahlanzeige auf. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung und diese müssen Sie bei der Versicherung einreichen. Ohne einen solchen Nachweis kommt die Versicherung für das entwendete Gepäck nicht auf.

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Stehlgutliste nach Rückkehr erstellen

Schon im Urlaub haben Sie die Anzeige der Polizei zur Versicherung geschickt und die Versicherung über den Diebstahl informiert, aber auch wenn Sie nach Hause kommen, sollten Sie noch eine Sache durchführen.

Erstellen Sie unbedingt ein Stehlgutliste und dabei sollten Sie ehrlich und besonders sorgfältig sein. Idealerweise fügen Sie noch Rechnungen oder Kaufbelege hinzu, aber achten Sie darauf, dass die Stehlgutliste mit den Angaben der Polizei des Urlaubsortes übereinstimmen. Dadurch vermeiden Sie unnötige Fragen und gewährleisten eine schnelle Prüfung.

Zwar ist ein Diebstahl im Urlaub sehr ärgerlich, aber Sie müssen den Urlaub nicht abbrechen und schon gar nicht wegen eines kleinen Diebstahls.

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Karten sperren lassen direkt vor Ort

Kommt es zu einem Diebstahl des Gepäcks im Urlaub, dann sind meist nicht nur Kleidungsstücke weg, sondern auch die Bankkarte und die wichtigen Ausweispapiere.

Sie müssen natürlich bei der Polizei angeben, dass diese Sachen weg sind und das auch der Versicherung melden, aber es sind noch weitere Schritte notwendig.

Wenn Ihnen auffällt, dass die Bankkarte gestohlen wurde, dann müssen Sie die Giro- oder Kreditkarte sofort sperren lassen, denn damit verwehren Sie den Dieben den Zugang zu Ihrem Konto. Dafür hat jede Bank eine Notrufnummer und diese können Sie rund um die Uhr anrufen. Die Notrufnummer der Bank sollten Sie im Vorfeld notiert und immer dabei haben. Idealerweise notieren Sie die Nummer in eine Notizbuch und nicht im Handy, denn meist ist das Handy bei einem Diebstahl auch weg.

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Der zentrale Sperrnotruf

Mit dem zentralen Sperrnotruf in Deutschland können Sie die Bankkarten jederzeit sperren lassen. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, dann nutzen Sie die

  • 0049 30 40 50 40 50

In Deutschland rufen Sie die 116 116 an.

Bei gestohlenen Ausweisunterlagen müssen Sie sich an das deutsche Konsulat oder die deutsche Botschaft wenden, denn dort kann man Ihnen einen vorläufigen Ausweis ausstellen. Diesen Ausweis brauchen Sie für die Einreise nach Deutschland, vor allen Dingen, wenn Sie mit dem Flugzeug unterwegs sind.

Zurück in Deutschland kümmern Sie sich um die Ausstellung eines neuen Ausweises und dafür wenden Sie sich an das Bürgerbüro.

Beim Verlust des Führerscheins ist ein wenig mehr Geduld notwendig, denn der Führerschein kann nur in Deutschland neu ausgestellt werden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Gepäckdiebstahl im Urlaub

1. Ist Taschendiebstahl im Urlaub über die Hausratversicherung abgedeckt?

Ein Taschendiebstahl ist nicht über die Hausratversicherung abgedeckt, dazu brauchen Sie eine Zusatzversicherung, die Sie vor der Reise abschließen müssen.

2. Wie finde ich raus, was meine Hausratversicherung im Urlaub abdeckt?

Sie können in Ihren Versicherungsunterlagen nachschauen, denn dort stehen alle Einzelheiten drin. Aber Sie können sich auch an Ihre Versicherungsgesellschaft wenden, denn Sie kann Ihnen alle wichtigen Informationen mitteilen.

3. Wie lange gilt die Hausratversicherung im Ausland?

Das zeitliche Limit der Hausratversicherung im Ausland ist auf drei Monate beschränkt. Wenn Sie sich also länger im Ausland aufhalten, dann sollten Sie eine Zusatzversicherung abschließen.

4. Was bedeutet „grob fahrlässig“?

Grob fahrlässig haben Sie gehandelt, wenn Sie ihr Ferienhaus verlassen und das Fenster offen lassen oder die Terrassentür nicht verschließen. In solchen Fällen zahlt die Versicherung bei Diebstahl keinen Cent.

5. Übernimmt die Hausratversicherung auch, wenn das Gepäck aus dem Fahrzeug gestohlen wurde?

Nein, denn das Gepäck soll aus dem Fahrzeug genommen werden und grundsätzlich zahlt die Versicherung nicht, wenn Sie das Gepäck sichtbar im Auto liegen lassen. Die Versicherung geht dann von grober Fahrlässigkeit aus.

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Fazit

Immer wieder kommt es vor, dass im Urlaub das Gepäck gestohlen wird, das ist zwar ärgerlich, aber kein Beinbruch. In vielen Fällen kommt sogar die Hausratversicherung für den Schaden auf, aber dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Hausratversicherung übernimmt nur den Schaden, wenn das Gepäck innerhalb des Hotels, des Zimmern oder der Ferienwohnung gestohlen wurde. Außerhalb brauchen Sie eine Zusatzversicherung. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, wie ein Fenster offen gelassen oder die Tür nicht abgeschlossen haben. Bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung nicht.

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HypoVereinsbank (HVB): Konto sperren lassen / Onlinebanking blockieren – so gehts https://www.verbraucherschutz.com/tipps/hypovereinsbank-hvb-konto-sperren-lassen-onlinebanking-blockieren-so-gehts/ https://www.verbraucherschutz.com/tipps/hypovereinsbank-hvb-konto-sperren-lassen-onlinebanking-blockieren-so-gehts/#respond Fri, 28 Aug 2020 13:55:37 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=29352 Diese Telefonnummern müssen Kunden der Hypovereinsbank wissen. Sie sind Opfer von Betrügern oder eines Phishing-Angriffs geworden und möchten Ihre Kreditkarte beziehungsweise das Konto sperren? Wir erklären, über welche Telefonnummern Sie Missbrauch melden und das Konto

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Diese Telefonnummern müssen Kunden der Hypovereinsbank wissen. Sie sind Opfer von Betrügern oder eines Phishing-Angriffs geworden und möchten Ihre Kreditkarte beziehungsweise das Konto sperren? Wir erklären, über welche Telefonnummern Sie Missbrauch melden und das Konto bei der HypoVereinsbank sperren.

Beim Bezahlen im Internet mit der Kreditkarte und auch über PayPal sollten Sie auf einen Datendiebstahl vorbereitet sein. Nicht nur durch gefälschte E-Mails, mit denen Sie auf gefälschte Webseiten gelockt werden, können Ihre Daten gestohlen werden. Das Beispiel Facebook zeigte in jüngster Vergangenheit zum wiederholten Male, dass die persönlichen Daten auf den Servern der Internet-Betreiber alles andere als sicher sind.

Sollten Sie bei Durchsicht der Kontoauszüge feststellen, dass illegal Beträge abgebucht wurden, oder sind Sie versehentlich auf eine Phishing-Attacke hereingefallen, sollten Sie sofort die Kreditkarte oder das Onlinebanking sperren lassen. Als Inhaber eines Kontos bei der Hypovereinsbank haben Sie ein paar Besonderheiten zu beachten: Die übliche Notfallnummer 116 116 für die Kartensperrung ist hier nicht die beste Wahl, denn die HVB hat eigene Telefonnummern für den Notfall geschaltet.

Beim Phishing über das Internet kann es zu einem erheblichen finanziellen Verlust kommen, weshalb Sie  bereits beim ersten Verdacht die Bankkarte sperren lassen sollten. So wird der entstandene Schaden begrenzt und die Übernahme der Haftung der Bank eingeleitet. Denn bevor die Kreditkarte gesperrt wurde, haftet in den meisten Fällen ausschließlich der Karteninhaber.

Haben Sie das schon gesehen?

Eigene Rufnummern für die Kontensperrung bei der HVB

Bei Missbrauch, Verlust oder Diebstahl der Kredit- oder Bankkarte sollten Sie unmittelbar sofort die Sperrung der Karte veranlassen. Die Sperr-Rufnummern für die Kunden der Hypovereinsbank lauten wie folgt:

  • Sperren der HVB ecKarte und Servicekarten: 089 378 23 939
  • Sperren der HVB Kreditkarten und Prepaidkarten: 089 435 49 490
  • Sperren der extra-UniCredit Card: 089 611 011 611
  • Sperren des HVB Telefonbanking: 089 378 23 939
  • Sperren des NVB Direct B@nking: 089 378 23 939

Aus dem Ausland wählen Sie statt der ersten Null +49 als Landesvorwahl für Deutschland. Die Telefonnummern sind 24 Stunden am Tag erreichbar.

Haftungsausschluss beachten

Um auf einen Notfall besser vorbereitet zu sein, empfiehlt sich das Anlegen eines SOS-Infopass mit relevanten Telefonnummern für die Kartensperrung, denn so entfällt das lästige Suchen im Notfall.

Die Kartensperrung ist Teil der Mitwirkungspflicht des Kunden, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten ist. Kommt man dieser nicht nach, entfällt die Festlegung des reduzierten Haftungsanteils, und der Kunde haftet mit erhöhter Selbstbeteiligung oder sogar in vollem Umfang des entstandenen Schadens. Sollte die Karte gestohlen worden sein, erwartet die HVB zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei. Bei einer groben Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz verweigert die Bank jegliche Haftung.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

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Sperr-App – Download für Android und iOS https://www.verbraucherschutz.com/apps/sperr-app-download-fuer-android-und-ios/ https://www.verbraucherschutz.com/apps/sperr-app-download-fuer-android-und-ios/#respond Fri, 27 Jan 2017 14:22:08 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=7450 Sperr-App ist die mobile Anwendung des Sperrnotrufes 116116. In dieser App verwalten Sie Ihre Kredit-/ EC-Karten und Online-/Telebankingzugänge. Bei Bedarf veranlassen Sie die Sperrung Ihrer Karten und Onlinezugänge aus der App heraus. Die Android- und

Der Beitrag Sperr-App – Download für Android und iOS erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Sperr-App ist die mobile Anwendung des Sperrnotrufes 116116. In dieser App verwalten Sie Ihre Kredit-/ EC-Karten und Online-/Telebankingzugänge. Bei Bedarf veranlassen Sie die Sperrung Ihrer Karten und Onlinezugänge aus der App heraus.

Die Android- und iOS-App Sperr-App im Überblick

  Android iOS
Kategorie:  Sicherheit
Preis: kostenlos kostenlos
Sprachen:  Deutsch  Deutsch
In-App-Käufe:  –
Altersfreigabe:  USK ab 0 Jahren  4+
Getestete Version:  1.0.3  1.4.2
Herunterladen: Down­load Down­load
Seite auf dem Smartphone aufrufen:

Vor- und Nachteile der Sperr-App

✔ Passwortgeschützter Zugang zur App

Bei der ersten Einrichtung der Gratis-App müssen Sie ein Passwort vergeben. Damit es sich um ein sicheres Passwort handelt, muss es bestimmte Kriterien erfüllen. Es muss aus mindestens sechs Buchstaben mit Groß und Kleinschreibung bestehen und es muss mindestens eine Zahl eingegeben werden.

✔ Speicherung von Daten zu Karten und Onlinezugängen

Wird die Sperrung einer Karte oder des Onlinezugangs notwendig, hat man oft die Daten nicht zur Hand. In der kostenlosen App hinterlegen Sie im Kartenspeicher alle Daten, die Sie zur Sperrung benötigen.

Keinerlei Sperrungen aus der App möglich

Leider ist es zurzeit nicht möglich, aus der App heraus eine Sperrung Ihrer Karten oder Onlinezugänge zu veranlassen. Diesen Umstand erfahren Sie allerdings erst, wenn Sie auf den Button “Karte sperren” tippen. Sie werden an dieser Stelle an den Sperrnotruf 116 116 verwiesen. Es betrifft sowohl die Android- als auch die iOS-Version der Sperr-App.

 Android-App seit Jahren keine Updates

Die Android-App wurde zuletzt 2014 aktualisiert. Das ist für eine Sicherheits-App sehr schlecht, da diese immer auf dem aktuellen Stand sein sollte.

Die Sperr-App ist leider nicht zum Sperren geeignet

Unser Fazit fällt derzeit eher schlecht aus. Hauptgrund dafür ist: Die wichtigste Funktion, die Sperrung einer Karte oder eines Onlinezuganges direkt aus der App heraus, ist derzeit nicht möglich. Uns ist leider nicht bekannt, warum diese Funktion nicht verfügbar ist. Derzeit können Sie die App nur als Speicher für die Daten Ihrer Kreditkarten, EC-Karten und Onlinezugänge nutzen. Auf Onlinewarnungen.de finden Sie einen Ratgeber mit nützlichen Tipps für die Kartensperrung.

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Kartensperrung: EC- oder Kreditkarte telefonisch sperren – so geht’s https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kartensperrung-ec-oder-kreditkarte-telefonisch-sperren-so-gehts/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kartensperrung-ec-oder-kreditkarte-telefonisch-sperren-so-gehts/#comments Thu, 26 Jan 2017 20:44:03 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=7388 Der Verlust einer Bankkarte ist immer ärgerlich. Um sicherzugehen, dass Dritte keinen Zugriff auf Ihr Bankkonto bekommen, sollten Sie Ihre Karte umgehend sperren lassen. Wir beantworten alle wichtigen Fragen zum Thema Bankkarten sperren im In- und Ausland.

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Der Verlust einer Bankkarte ist immer ärgerlich. Um sicherzugehen, dass Dritte keinen Zugriff auf Ihr Bankkonto bekommen, sollten Sie Ihre Karte umgehend sperren lassen. Wir beantworten alle wichtigen Fragen zum Thema Bankkarten sperren im In- und Ausland. Außerdem verraten wir Ihnen wie Hör- und Sprachgeschädigte den Sperrnotruf erreichen können.

Kredit- und EC-Karten sollten Sie immer sperren, sobald diese abhandengekommen sind. Die Gründe hierfür sind vielfältig, zum Beispiel wenn Sie Ihre Karte verloren haben. Vor allem sollten Sie eine Kartensperrung veranlassen, wenn Sie Opfer eines Taschendiebstahls oder von Internetkriminalität geworden sind. Wer über einen Phishing-Versuch seine Kontodaten preisgibt, der läuft Gefahr, dass das Konto in kurzer Zeit leer geräumt wird. Um das zu verhindern, gibt es einen Sperrnotruf.

Wir verraten Ihnen in diesem Artikel, wie Sie Ihre EC-Karte, Mastercard oder Visacard per Sperrnotruf sperren. Außerdem halten wir eine Übersicht für Sie bereit, welche Sperr-Rufnummern es für EC- und Kreditkarten gibt, die nicht am zentralen Sperrnotruf teilnehmen.

Der Sperrnotruf 116116 sperrt nicht nur Bankkarten

Wenn Sie sich den Sperrnotruf 116 116 einprägen, können Sie damit fast alle Karten sperren lassen. Eine Liste der Banken, die sich nicht dem zentralen Sperrnotruf angeschlossen haben, finden Sie unter diesem Abschnitt.

Aber nicht nur Bankkarten lassen sich über den zentralen Sperrnotruf deaktivieren, sondern auch Online-Banking-Zugänge und elektronische Identitätsfunktionen wie beim Personalausweis. Teilweise lassen sich sogar Handys sperren. Das setzt allerdings voraus, dass der Anbieter Teil des Sperrnotrufsystems ist.

Der Sperrnotruf ist weltweit unter +49116116 erreichbar und bietet Ihnen schnelle Hilfe bei dem Verlust von EC- und Kreditkarten. Wichtig zu wissen: Sie können nur deutsche Karten und Zugänge mit dem Notruf sperren. Die Nummer ist innerhalb Deutschlands gebührenfrei.

Diese Banken sind nicht Teil des zentralen Sperrnotrufsystems

Es gibt ein paar Banken, die sich dem zentralen Sperrnotruf nicht angeschlossen haben. Karten von folgenden Banken müssen Sie unter einer gesonderten Nummer sperren lassen:

  • Barclaycard: 040 89099877
  • Advanzia Bank Inland: 0800 8801120, Ausland: +49 345 21973030
  • ConsorsBank: 069 66571333 (gilt für Visa-Kreditkarten)
  • Hanseatic Bank: 040 600096422
  • International Card Services B.V.: 0211 69152699
  • Mercedes-Benz Bank: 069 66571333
  • Postbank Inland: 0228 55005500, Ausland: +49 69 66571333
  • PPRO Financial Ltd: 00800 48437776
  • Santander Bank: 02161 2729889
  • Targobank: 0211 90020444
  • TeamBank AG: 0721 120966001 (gilt für easyCredit Card)
  • Valovis: 069 264897555
  • Wüstenrot Bank: 07141 16755500

Ist der Sperrnotruf 116 116 auch aus dem Ausland erreichbar?

Ja. Jedoch gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten. Zunächst ist die deutsche Landesvorwahl wichtig. Sie sollten sich vor Reieantritt darüber informieren, wie Sie aus dem jeweiligen Land eine Verbindung nach Deutschland aufbauen. Eine Liste der entsprechenden Vorwahlen nach Deutschland finden Sie an dieser Stelle. Wählen Sie zur Kartensperrung aus dem Ausland +49 116 116. Es gilt dabei der Tarif des jeweiligen Netzbetreibers.

ACHTUNG: Im Ausland ist die Landesvorwahl nach Deutschland unterschiedlich. Informieren Sie sich vor Antritt einer Reise über die Vorwahl nach Deutschland.

Falls Sie die +49 116 116 aus dem Ausland nicht erreichen können, steht eine weitere Nummer zur Verfügung:  +49 30 40504050. Auch für diese Rufnummer gilt der Tarif des jeweiligen Netzbetreibers.

Die Nummern zur Kartensperrung sind rund um die Uhr erreichbar.

Wie erreichen Sprach- und Hörgeschädigte den Sperrnotruf ?

Die Nummer 116 116 ist auch per Fax erreichbar. Falls Sie also nicht telefonieren können, haben Sie trotzdem die Möglichkeit Kredit- und EC-Karten sperren zu lassen. Der Betreiber des Sperrnotrufs, Servodata, hat mittlerweile auch eine App für Android und iOS, über die sich Sperrungen vornehmen lassen. Allerdings hat die Sperr-App in unserem Test nicht gut abgeschnitten.

Lastschriften mit dem KUNO-System sperren?

KUNO steht für: „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“. Das KUNO-System wurde von deutschen Polizeibehörden und der Wirtschaft entwickelt. Eine Kartensperrung verhindert nämlich keine Zahlung per elektronischem Lastschriftverfahren. Banken geben dem Einzelhandel Informationen zu gesperrten Karten im Sinne des Giro-Card-Verfahrens, also per Karte und Pin. Zahlungen per Unterschrift werden nicht verhindert. Hier greift das KUNO-System, weswegen Sie einen Kartenverlust immer bei der Polizei melden sollten.

Wie funktioniert das KUNO-System?

Um im KUNO-System erfasst zu werden und damit Lastschriften an Tankstellen oder Supermärkten ebenfalls zu unterbinden, müssen Sie einen Kartendiebstahl bei der Polizei anzeigen. Der Diebstahl wird an eine zentrale Meldestelle weitergegeben. So werden beteiligte Handelsunternehmen informiert, die dann ein elektronisches Lastschriftverfahren ablehnen können.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Die Teilnahme am KUNO-System

Sie müssen sich nicht registrieren. Wichtig ist, dass Sie Anzeige erstatten, damit die Polizei eine KUNO-Meldung veranlassen kann. Dazu brauchen Sie Ihre Bankleitzahl, die Kontonummer und die Kartenfolgenummer. Haben Sie Letzteres nicht, wird Ihr gesamtes Konto und nicht nur die verschwundene Karte gesperrt. Die Kartenfolgenummer können Sie allerdings nachreichen. Sprechen Sie den Beamten bei der Aufnahme der Anzeige unbedingt auf das KUNO-System an und bitten Sie um Sperrung über KUNO. Obwohl Sie auch online Anzeige erstatten können, empfehlen wir Ihnen in diesem Fall den Gang zur nächsten Polizeidienststelle.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Kartensperrung rückgängig machen

Für den Fall, dass Ihre Kreditkarten wieder auftauchen: Damit Sie Ihre Kredit- und EC-Karten wieder nutzen können, müssen Sie sich an Ihre Bank wenden. Eine Entsperrung über die 116 116 ist nicht möglich.

Zusammenfassung
  • Bei Verlust oder Betrugsvorfällen in Zusammenhang mit Kreditkarten, EC-Karten oder Ihrer Bankverbindung lassen Sie Ihre Karte unter 116 116 sperren lassen.
  • Die zentrale Kartensperrung für Deutsche Bankhäuser ist rund um die Uhr und weltweit erreichbar.
  • Erstatten Sie bei einer Kartensperrung unbedingt auch Anzeige bei der Polizei, um über das KUNO-System auch Lastschriften zu sperren.
  • Denken Sie auch bei Phishing-Angriffen oder Internetbetrug an die Kartensperrung und die Anzeige bei der Polizei.

Haben Sie Erfahrungen mit dem Sperrnotruf? Dann nutzen Sie doch die Kommentarfunktion unter diesem Artikel, um sich mit unseren Lesern auszutauschen.

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