Stiftung Warentest | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 13 Jan 2021 16:23:45 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Stiftung Warentest | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Sommerreifen vs. Winterreifen: Was Sie über Autoreifen wissen müssen https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/sommerreifen-vs-winterreifen-was-sie-ueber-autoreifen-wissen-muessen/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/sommerreifen-vs-winterreifen-was-sie-ueber-autoreifen-wissen-muessen/#comments Wed, 13 Jan 2021 16:22:37 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=39164 Zweimal im Jahr müssen sich Autofahrer mit dem Thema Autoreifen beschäftigen. Während einige ganzjährig Allwetterreifen nutzen, fahren andere auch im Sommer mit Winterreifen. Und dann gibt es noch die Wenigfahrer, die im Winter die Sommerreifen

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Zweimal im Jahr müssen sich Autofahrer mit dem Thema Autoreifen beschäftigen. Während einige ganzjährig Allwetterreifen nutzen, fahren andere auch im Sommer mit Winterreifen. Und dann gibt es noch die Wenigfahrer, die im Winter die Sommerreifen drauf lassen. Darf man das?

Viele Autofahrer nervt das Thema Reifen nur noch. Kein Wunder, denn neben dem Aufwand für das Wechseln der Reifen schlagen die separaten Reifensätze auch finanziell nicht unerheblich ein. Und wenn die ersten Schneeflocken fallen, dann zeigt sich auf den Straßen häufig was gute Reifen bedeuten. Die Stiftung Warentest hat sich mit dem Thema einmal näher beschäftigt und wir erklären in diesem Artikel, was Sie zu Sommer- und Winterreifen wissen sollten und welche Reifenpflicht eigentlich gilt.

Winterreifen sind seit 2010 in Deutschland Pflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen darf niemand mit Sommerreifen unterwegs sein. Als grobe Orientierung gilt: Von O bis O, also von Oktober bis Ostern, sollten die Winterreifen aufgezogen sein.

Die Straßenverkehrsordnung sagt in § 2, Absatz 3a: Bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ dürfen nur entsprechend ausgerüstete Kraftfahrzeuge bewegt werden. Die Vorstellung, Winterreifen seien bei Temperaturen von weniger als 7 Grad sinnvoll, bezeichnet Torsten Hesse, Reifenexperte beim TÜV Thüringen, als einen Mythos. Denn Sommerreifen moderner Fabrikation „können auch knapp über dem Gefrierpunkt Vorteile gegenüber Winterreifen haben“. Der Experte rät aber, die O-bis-O-Regel zu beachten.

Die Bußgelder für Sommerreifen im Winter

Wird ein Kraftfahrer bei entsprechend winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerbereifung angetroffen, erhöht sich das unliebsame Guthaben in Flensburg um einen Punkt. Als Bußgeld kassiert der Beamte 60 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert oder ist man gar an einem Unfall beteiligt, kann es erheblich teurer werden.

Winterreifen das ganze Jahr?

Verboten ist diese Unsitte nicht und es gibt auch kein generelles Bußgeld. Aber im Sommer haben die Winterreifen deutliche Schwächen. Sie nutzen sich dann schneller ab, die Fahrstabilität wird gemindert und der Bremsweg länger, besonders auf trockenem Untergrund. In Gegenden mit hohem Baumbestand kann es im Spätherbst nach dem ersten Laubfall in Kurven rutschig werden, denn das breite Profil findet auf nassem Laub kaum Halt – im Gegensatz zum Sommerreifen.

Problematisch könnte es werden, wenn es aufgrund der Winterreifen an einem heißen Sommertag zu einem Unfall kommt.

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Allwetterreifen – ein guter Kompromiss

Wem der Reifenwechsel zwei mal im Jahr zu aufwendig erscheint, für den kann der Ganzjahresreifen eine Alternative sein. Im Winter sind aber nur Allwetterreifen erlaubt. Man erkennt sie am Alpine-Symbol, dem Piktogramm mit einem Berg und Schneeflocken. Der M+S-Reifen ohne Symbol ist noch bis 2024 erlaubt, wenn er vor 2018 verkauft wurde. Die Reifen für das ganze Jahr sind aber teurer als andere, weniger sicher und der Verschleiß ist höher. Außerdem erhöht sich der Benzinverbrauch.

Die Haftpflicht zahlt, die Kasko fragt einen Anwalt

Wenn Sie mit den falschen Reifen unterwegs sind und einen Unfall verursachen, zeigt sich die Kfz-Haftpflichtversicherung kulant und übernimmt den Schaden am anderen Fahrzeug. Für die Dellen am eigenen Gefährt ist die Vollkasko-Versicherung zuständig. Bei grober Fahrlässigkeit aber haben die Juristen das Wort und tauschen ihre Meinungen aus: Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Az. 3 U 186/02) gab der Versicherung recht, die nach einem Unfall in den Alpen mit Sommerreifen nicht zahlen wollte.

Als aber in Hamburg ein PKW mit Sommerreifen bei Schnee gegen eine Wand rutschte, zeigte sich das dortige Landgericht (Az. 331 S 137/09) nachsichtig und wähnte ein gleichartiges Malheur bei Winterbereifung. Die Stiftung Warentest empfiehlt ohnehin einen Verzicht auf Kürzungen in Versicherungstarifen bei einer groben Fahrlässigkeit.

Wissen Sie eigentlich, wie Sie sich bei einem Unfall auf dem Parkplatz richtig verhalten? Weitere nützliche Informationen für Verbraucher finden Sie in unserer Verbraucherwelt.

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test.de warnt vor Bio-Ethanol-Kaminen: Risiken des Deko-Feuers als Kamin-Ersatz https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/test-de-warnt-vor-bio-ethanol-kaminen-risiken-des-deko-feuers-als-kamin-ersatz/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/test-de-warnt-vor-bio-ethanol-kaminen-risiken-des-deko-feuers-als-kamin-ersatz/#respond Tue, 08 Dec 2020 15:25:36 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=40469 Deko-Kamine schaffen eine heimelige und romantische Atmosphäre, aber die Technik ist nicht immer zuverlässig. Die Sicherheitsanforderungen sind noch immer nicht klar definiert, und der Käufer sollte sich gut informieren und nur mit Vorsicht das heimische

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Deko-Kamine schaffen eine heimelige und romantische Atmosphäre, aber die Technik ist nicht immer zuverlässig. Die Sicherheitsanforderungen sind noch immer nicht klar definiert, und der Käufer sollte sich gut informieren und nur mit Vorsicht das heimische Kaminfeuer in Gang setzen.

Viele Verbraucher sehen in den leicht aufzustellenden Kaminen eine kleine Mini-Heizung. Schließlich produziert die Flamme des Kamins Wärme. Doch die wenigsten Nutzer wissen, dass Ethanol-Kamine in der Regel nicht zum Heizen geeignet sind. Hinzu kommen weitere Gefahren beim Betrieb der Kamine.

Denn die Bio-Ethanol-Kamine sind unter Sicherheitsaspekten dermaßen bedenklich, dass Anbieter die Kunden ausreichend informieren müssen. Auf der Verpackung dürfen die entsprechenden Hinweise nicht fehlen. test.de weist darauf hin, dass die Kamine nur zum Zweck der Dekoration eingesetzt werden können. Schon 2015 wurde in wissenschaftlichen Untersuchungen festgestellt, dass bei der Verbrennung von Ethanol auch Schadstoffe die Innenraumluft erheblich belasten. Die Geräte sind grundsätzlich nicht zum Heizen geeignet. Ausreichendes Lüften ist beim Betrieb unerlässlich, weshalb der wärmende Effekt der Heizquellen vollkommen verloren geht.

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Die Normen sind formuliert, aber noch nicht anerkannt

Für alle technischen Geräte gelten Sicherheitsanforderungen, die in den jeweiligen Verordnungen festgelegt sind. Dies gilt auch für Heizgeräte im Allgemeinen, nicht aber für Deko-Feuerstellen. Ungeprüft werden die Bioethanol-Kamine angeboten, ein GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) existiert nicht. Zwar wurde 2016 eine entsprechende Norm veröffentlicht, aber die EU hat das Regelwerk noch nicht anerkannt. Sicherheits- und Warnhinweise sowie Anleitungen für die Benutzung sind Teil dieser Norm 16647. Auch technische Einzelheiten sind hier geregelt: Anforderungen an das Material, die maximal zulässige Füllmenge, Merkmale der Zündvorrichtung und sogar die Mindestgröße für den Raum, in dem die Dekoration aufgebaut werden soll.

Die Stiftung Warentest ist mit dem Ergebnis der Normenkomission jedoch unzufrieden, denn mit den formulierten Anforderungen an die Geräte ist eine Fehlbedienung weiterhin nicht ausgeschlossen. Zudem gelten die neuen Bestimmungen nur für Kamine mit einer Leistung bis 4,5 Kilowatt. Geräte mit mehr Leistung oder mit Heizfunktion werden von weiterreichenden Vorschriften erfasst. Auf der Verpackung muss vermerkt sein, dass nur bestimmte Brennstoffe verwendet werden dürfen. Und der beheizte Raum muss gut belüftet sein. Aber alle diese gut gemeinten Vorgaben funktionieren nicht, denn der Markt richtet sich noch nach der alten Norm 4734. Die meisten Sicherheitsanforderungen sind aber in diesem Regelwerk nicht vorhanden.

Bioethanol: Leicht entzündlich, sogar explosiv

Zu 95 Prozent besteht der Brennstoff aus Alkoholen auf Pflanzenbasis, meist ist ein Vergällungsmittel zugesetzt. Steht das Gebinde offen, ist es ab einer Raumtemperatur von 21 Grad leicht entzündlich, sogar explosionsfähig. Wenn beim Befüllen etwas ausläuft und sich entzündet, kann eine Explosion die Folge sein, schnell steht der ganze Raum in Flammen. Deshalb muss der Brennstoff fest verschlossen, von der Zündquelle entfernt in einem verschließbaren Schrank kühl aufbewahrt werden, unzugänglich für den Nachwuchs.

Haben Sie das schon gesehen?

Vorsicht beim Kauf der Deko-Kamine

Test.de rät, die dekorative Feuerstelle nur in einem Fachgeschäft zu kaufen, das auch eine Vorführung anbietet. Aufgabe des Verkäufers ist es, Ihnen die Sicherheitsanforderungen ausführlich zu erklären. Ein Prüfbericht nach der neuen Norm 16647 muss vorhanden sein, durchgeführt von einem unabhängigen Institut. Der Aufdruck auf der Verpackung und die Werbung sind nicht unbedingt zuverlässig. Die Bedienungs- und Aufstellanleitung ist beim Kauf im Internet oft nicht vorhanden, sie ist aber extrem wichtig. Und gewissenhaftes Durchlesen hilft spätere Probleme zu vermeiden.

Manche Geräte kann man nicht abstellen. Bis das letzte vorhandene Ethanol aufgebraucht ist, brennen sie weiter. Deshalb müssen Sie die Flamme dann bis zum völligen Abbrennen überwachen. Bei anderen Kaminen kann man die Luftzufuhr abstellen, dann erlischt die Flamme. Aber im Kamin bleibt noch ein Rest Ethanol, der sich beim nächsten Anzünden unangenehm bemerkbar machen kann. Zündfähige Gasgemische bilden sich in größeren Mengen, von Unfällen mit schwerwiegenden Verbrennungen, auch mit Todesfolge, wird in den Medien immer wieder berichtet.

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Geld vom Staat: Das müssen Rentner über die Grundsicherung wissen https://www.verbraucherschutz.com/tipps/geld-vom-staat-das-muessen-rentner-ueber-die-grundsicherung-wissen/ https://www.verbraucherschutz.com/tipps/geld-vom-staat-das-muessen-rentner-ueber-die-grundsicherung-wissen/#respond Thu, 27 Aug 2020 15:13:59 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=40737 Eine niedrige Rente können sich Senioren mit der staatlichen Grundsicherung aufbessern lassen. Doch viele Rentner wissen gar nicht was ihnen zusteht, welches Vermögen sie haben dürfen und was die Voraussetzungen für den staatlichen Zuschuss sind.

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Eine niedrige Rente können sich Senioren mit der staatlichen Grundsicherung aufbessern lassen. Doch viele Rentner wissen gar nicht was ihnen zusteht, welches Vermögen sie haben dürfen und was die Voraussetzungen für den staatlichen Zuschuss sind. Die Stiftung Warentest hat wichtige Fragen beantwortet.

Wenn Sie lange, aber nur für einen geringen Lohn gearbeitet haben, dann erwerben Sie nur minimale Rentenansprüche. Diese reichen oft nicht zum Leben. Deshalb gibt es die Grundsicherung im Alter, um das Existenzminimum für jeden zu garantieren. Die Leistungen sind steuerfinanziert, und es gibt ein paar Punkte, die Sie beachten sollten.

Das Statistische Bundesamt gab 2018 bekannt, dass 550.000 Menschen im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sind. Diese staatliche Leistung wird aber nicht automatisch wie die Rente gezahlt, sondern nur auf Antrag gewährt. Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden. Der Antragsteller wird also aufgefordert, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen. Viele Senioren scheuen den Gang zum Amt, auch wegen mangelhafter oder fehlerhafter Informationen, obwohl sie einen Anspruch auf die Leistungen hätten. Die Stiftung Warentest hat Antworten auf häufige Fragen in Zusammenhang mit der Beantragung von Grundsicherung gegeben.

Haben Sie das schon gesehen?

Wie hoch ist der Zuschuss und werden Kinder herangezogen?

Der größte Irrtum gleich vorneweg: Die Kinder werden nicht zur Finanzierung des Lebens ihrer Eltern herangezogen. Auch dann nicht, wenn sie zu den Besserverdienenden gehören. Seit der Reform 2003 zahlt ausschließlich der Staat, wenn die Rente nicht reicht. Und letztlich kann es dem Rentner egal sein, welche Kasse für sein Auskommen zuständig ist, die Renten- oder die Staatskasse. Wenn, ja wenn da nicht doch ein Unterschied wäre, der vielen gar nicht gefallen will: Die Bedürftigkeitsprüfung. Sie ist beim Sozialamt Voraussetzung für die Bewilligung der Grundsicherung, und sie ist vielen zu recht ein Graus.

Der Antrag wird bei der für den Rentner zuständigen Behörde gestellt. Das Amt übernimmt bei entsprechender Bedürftigkeit die Mietkosten und zahlt eine Pauschale für die Lebenshaltungskosten. Als sogenannter Regelsatz sind das 2020 für Alleinstehende 432 Euro. Paare erhalten pro Person 389 Euro. 2020 sollen 432 bzw. 389 Euro für Paare gezahlt werden. Auch die Heizkosten werden übernommen, wenn sie angemessen sind. Bei besonderen Erkrankungen gibt es auch den Mehrbedarf auf Antrag.

Was ist mit Wohneigentum und privaten Renten?

Es müssen allerdings ein paar Bedingungen erfüllt sein, wenn Sie die Leistungen erhalten möchten. Voraussetzung ist, dass Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Außerdem darf das Einkommen, zu dem auch die Rente zählt, nicht ausreichen. Das Sozialamt rechnet jedes Einkommen auf die Grundsicherung an: Die gesetzliche Rente, jede Nebenbeschäftigung, Miet- und Pachteinnahmen, Zinseinkünfte und Unterhaltszahlungen. Für private Renten im Rahmen der Altersvorsorge wie die Rürup-Rente bleiben 100 Euro monatlich anrechnungs­frei. Leben Sie nicht alleine, wird das Einkommen des Partners mit verrechnet.

Ein angemessenes Haus oder eine Eigentumswohnung, das Ihnen gehört, können Sie selbst bewohnen. Angemessen ist in den Augen der Behörden ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche bis zu 130 Quadratmetern. Wohnungen dürfen in der Regel bis 120 Quadratmeter groß sein.

Welche Freigrenzen gibt es für Vermögen?

Vermögen über 5.000 € muss erst verbraucht werden, bevor die Sozialhilfe zuständig wird. Allerdings können auch sogenannte Wertgegenstände zu dem Schon­vermögen von 5.000 Euro gehören. Zum Vermögen zählt zunächst das vorhandene Bargeld und das Bankkonto, auch Sparbücher. Vorhandene Wertpapiere, Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge, Erbschaften, Immobilienbesitz, Schmuck, Gemälde und das Auto werden als Besitz ebenfalls angerechnet.

Unter besonderen Umständen gelten Ausnahmen, wertvolle Erbstücke dürfen Sie behalten, um unangemessene Härten zu vermeiden. Auch Musikinstrumente (Befriedigung von geistigen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bedürfnissen) werden nicht angetastet. Das Auto zählt zum Schonvermögen, das 5 000 Euro (Stand 2019) beträgt.

Und wie groß darf die Mietwohnung sein?

In der Wohnung können Sie bleiben, wenn das Amt diese als angemessen einstuft. Die örtlichen Wohnverhältnisse werden berücksichtigt. Allgemein gilt eine Richtschnur von 45 – 50 qm für eine Person. Zwei Personen werden 60 qm gestattet. Bei drei Personen sind 75 qm noch erlaubt. Ist die Wohnung zu groß, fordert der Sachbearbeiter Sie auf, sich eine kleinere zu suchen, wenn der Umzug zumutbar ist. Soziale Bindungen werden aber berücksichtigt. Kurz und weniger gut, es hängt oft vom Wohlwollen Ihres Sachbearbeiters ab. Allerdings können Sie gegen die Entscheidung auch Rechtsmittel einlegen, sodass Sie nicht der Laune des Mitarbeiters ausgeliefert sind.

Wo können Sie sich beraten lassen?

Obwohl es sich bei der Grundsicherung um keine Leistung aus der Rentenversicherung handelt, können Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos zu dem Thema beraten lassen. Die Deutsche Rentenversicherung kann bereits frühzeitig vor Rentenbeginn prüfen, ob Sie möglicherweise einen Anspruch auf Grundsicherung haben. Einen Termin für die kostenlose Beratung vereinbaren Sie unter Telefon 0800/10004800 oder Sie buchen einen Beratungstermin über diese Webseite.

In einem weiteren Artikel erfahren Sie, wie hoch die Grundrente ab 2021 ist und wer sie bekommt.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

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Wann darf eine ebay-Auktion abgebrochen werden? Stiftung Warentest erklärt https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/wann-darf-eine-ebay-auktion-abgebrochen-werden-stiftung-warentest-erklaert/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/wann-darf-eine-ebay-auktion-abgebrochen-werden-stiftung-warentest-erklaert/#comments Mon, 13 Apr 2020 07:29:33 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=40526 Darf man eine Auktion auf ebay oder anderen Auktionsportalen einfach so abbrechen? Geht der Meistbietende bzw. Käufer dann leer aus? Die Stiftung Warentest klärt auf, was bei Auktionen rechtlich zulässig ist. Über den rechtmäßigen Abbruch

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Darf man eine Auktion auf ebay oder anderen Auktionsportalen einfach so abbrechen? Geht der Meistbietende bzw. Käufer dann leer aus? Die Stiftung Warentest klärt auf, was bei Auktionen rechtlich zulässig ist.

Über den rechtmäßigen Abbruch von ebay-Auktionen herrscht allgemein Unklarheit. Immer wieder beenden Verkäufer ihr Angebot, ohne dazu berechtigt zu sein. Zahlreiche Urteile haben sich der Problematik angenommen. Das Verbrauchermagazin test.de hat Gerichtsentscheide zusammengetragen und auf seiner Homepage veröffentlicht. Fazit: Ohne triftigen Grund darf der Anbieter eine Auktion nicht beenden. Vielmehr muss er entweder zum letzten Gebot liefern oder mit Schadenersatzforderungen rechnen.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil bereits 2011 festgestellt, dass der Kaufvertrag über eine Ware nicht erst dann zustande kommt, wenn die Versteigerung zum vorher festgesetzten Termin zu Ende geht. Bereits das Abgeben eines Gebots ist rechtlich verbindlich. Also kommt auch bei einem vorzeitigen Abbruch ein Vertrag zustande, und zwar mit dem zur Zeit des Abbruchs Höchstbietenden. Ausnahme: Der Anbieter hat gewichtige Gründe für den außerplanmäßigen Abbruch der Auktion (Aktenzeichen VIII ZR 305/10).

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Telefonnummer von eBay: Kontakt per Telefon und E-Mail

Sie haben ein Problem und möchten eBay möglichst schnell erreichen? Das geht am besten telefonisch. Wir erklären in diesem Tipp, wie Sie eBay telefonisch, per E-Mail und via Post erreichen. Das kann zum Beispiel bei

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Professionelle Bieter sind nicht rechtsmissbräuchlich

Ein Satz Räder für einen A6 wurde bei ebay angeboten, Wert mindestens 1.700 Euro. Ein ebay-Kunde hatte 201 Euro geboten. Der Händler brach die Versteigerung mit der Begründung ab, die Reifen seien ihm gestohlen worden. Beweisen konnte er den Diebstahl nicht. Außerdem hatte er noch ein Angebot bei dem Auktionshaus eingestellt, und zwar genau den selben Radsatz. Dem Bieter warf er vor, der sei ein Versteigerungs-Profi, bei ebay habe er schon 14.000 Gebote abgegeben. Als letzte Instanz war der Bundesgerichtshof anderer Ansicht: Heftiges bieten bei ebay ist kein Rechtsmissbrauch ( Az. VIII ZR 182/17), weshalb Schadensersatz für den Käufer zu zahlen ist.

Windige Bieter und defekte Ware als Ausrede

Sehr beliebt bei enttäuschten Anbietern ist auch der plötzliche Defekt der Ware. Das Amtsgericht wies die Schadensersatzklage eines Bieters in Höhe von 3.888 Euro ab. Denn der Verkäufer haben den Eindruck gehabt, dass er es mit einem windigen Bieter zu tun hat. Und außerdem sei der angebotene Heizkörper während der Auktion undicht geworden. Der Bundesgerichtshof befand, die bloße Vermutung, es mit einem unseriösen Interessenten zu tun zu haben, sei keine Begründung für einen Abbruch der Versteigerung. Ohne einen Nachweis, dass der angebotene Heizkörper zu Beginn der Auktion in Ordnung war und erst danach ohne Verschulden unbrauchbar wurde, muss der Verkäufer Schadensersatz leisten (Az. VIII ZR 284/14).

Immer beliebter wird der Verkauf eines Gebrauchtwagens bei ebay oder auf anderen Portalen. Man sollte es aber unterlassen, den Wagen gleichzeitig bei mehreren Internetauktionen anzubieten und dann die schlechtere Auktion zu beenden. Auch in solchen Fällen steht dem enttäuschten Käufer Schadensersatz zu (4 C 390/10).

Haben Sie das schon gesehen?

Aus welchen Gründen darf eine Auktion beendet werden?

Die Angebote bei einer Auktion sind immer verbindlich. Als Ausnahme gilt ein gravierender Irrtum des Anbieters. Als Beispiel nannten die Richter das Ölgemälde eines vermeintlichen Kleinmeisters, dass sich als ein echter Rembrandt herausstellt. Oder der hochwertige Schmuck ist nur Strass, der Fernseher bereits Elektroschrott. Der Tippfehler beim Mindestpreis ist ebenfalls ein anerkannter Grund. Wichtig ist aber, die Versteigerung sofort abzubrechen, wenn der Irrtum bekannt wird. Außerdem muss der Bieter überzeugt werden – und bei einer Klage das Gericht – , weshalb Beweise dringend notwendig sind.

Wenn Sie auf ebay aktiv sind, sollten Sie sich unbedingt unsere Meldungen zum Thema ebay ansehen. Dort finden Sie beispielsweise alle aktuellen Phishing-Mails im Namen von ebay.

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Stiftung Warentest: So schneiden die Butter-Alternativen ab https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/stiftung-warentest-so-schneiden-die-butter-alternativen-ab/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/stiftung-warentest-so-schneiden-die-butter-alternativen-ab/#respond Sun, 12 Apr 2020 18:45:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=38785 Steht auf Ihrem Frühstückstisch noch die gute alte Butter oder nutzen Sie schon die im Handel erhältlichen Alternativen? Die Stiftung Warentest hat einige Streich­fette mit Butter und Rapsöl von Discountern sowie Markenprodukte getestet. Dabei spielte nicht

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Steht auf Ihrem Frühstückstisch noch die gute alte Butter oder nutzen Sie schon die im Handel erhältlichen Alternativen? Die Stiftung Warentest hat einige Streich­fette mit Butter und Rapsöl von Discountern sowie Markenprodukte getestet. Dabei spielte nicht nur der Buttergeschmack, sondern auch Schadstoffe und Keime eine Rolle.

Ein leidiges Thema beim Frühstück kann die zu harte Butter sein, die sich kaum aufs Brot schmieren lässt, wenn sie gerade aus dem Kühlschrank kommt. Margarine macht in diesem Punkt weniger Probleme, schmeckt aber meist nicht besonders. Deshalb gibt es die Kombination von verschiedenen Fetten wie Streich­fette mit Butter und Rapsöl , die auch aus Ernährungsgründen von Verbrauchern oft bevorzugt werden.

Die Stiftung Warentest hat 23 dieser Kombinationsaufstriche getestet. Idealerweise bestehen sie aus Butter und Rapsöl. Ausgewählt wurden Markenartikel wie Kerrygold, Weihenstephan, Arla und Meggle. Aber auch die Eigenmarken von Discountern und Supermärkten wurden geprüft und verglichen. Bei Kilopreisen von 3,95 bis zu 13,25 Euro erhielten 14 Streichfette die Note „Gut“, vier Produkte waren nur ausreichend.

Rapsöl und Butter: eine ideale Kombination

Bei Misch­streich­fetten wird das tierische Fett durch pflanzliche Fette ersetzt. Die getesteten Kombinationen bestehen meist aus Rapsöl und Butter. Der Stiftung Warentest bewertet die Streichfähigkeit aller Produkte als gut, eine ganze Reihe von ihnen sind mit einem Preis ab 1,29 Euro pro 250 Gramm auch noch günstig.

Aber nicht nur die Streichfähigkeit, auch andere Aspekte des Brotaufstrichs wurden untersucht. Aspekte der Ernährungsphysiologie, Keime und Schadstoffe wurden einer genauen Prüfung unterzogen. Sogar Verpackung und Kennzeichnung wurden von den Tester bewertet.

Auch die Klimafreundlichkeit der Produktion wurde bewertet

Oft ist in den Produkten statt Rapsöl Palm- oder Kokosfett enthalten, was gesundheitlich nachteilig sein kann. Zum Thema Nachhaltigkeit äußern sich die Wissenschaftler ebenfalls, wenn das Entstehen von Treibhausgasen bei der Herstellung thematisiert wird, ebenso der Verbrauch von Wasser oder die Umweltfreundlichkeit der Verpackungsmaterialien.

Der gesundheitliche Vorteil der Kombinationsaufstriche ist besonders dem Rapsöl zu verdanken. Dieses Pflanzenöl liefert hohe Anteile von Omega-3- und Omega-6-Fettsäuren, was dem Kreislauf zugute kommt und das Entstehen von Arteriosklerose verzögert. Butter hat einen hohen Anteil von tierischem Milchfett und gilt deshalb als einer der Auslöser von Gesundheitsbeschwerden im Alter.

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Informationen der Hersteller sind oft unvollständig

In einigen Produkten war Buttermilch oder auch Joghurt enthalten. Zwei Streichfette fielen durch eine besonders nachteilige Kombination auf. Sie enthielten mehr schädliches Palmfett als Rapsöl und Butter zusammen. Und der Verbraucher wird über den genauen Anteil im Unklaren gelassen, auch das Kleingedruckte im Becherboden gibt keine genaue Auskunft.

Grundsätzliche Empfehlung von Butter-Alternativen

Mehr als die Hälfte der untersuchten Produkte erhielt von den Testern eine positive Gesamtbewertung. Nur zwei Produkte wurden mit „Ausreichend“ bewertet, weil sehr hohe Palmfett-Anteile nachgewiesen wurden. Zudem gab es bei diesen Produkten Probleme bei der Schadstoffanalyse. Gut schnitten im Test die Produkte von Weihen­stephan und Arla ab. Letztlich sind Mischstreichfette auch aus ernhährungsphysiologischer Sicht eine Empfehlung wert und können als gute Alternative zur Butter bezeichnet werden. 

Wie gewohnt sind die Aktivitäten der Stiftung Warentest eine wirkungsvolle Hilfe für den Verbraucher. Die Untersuchung der Mischstreichfette liefert den Kunden umfassende Informationen über die Beschaffenheit der 23 getesteten Produkte. Und sie belegt die teils hohe Qualität der Mischfette, aber auch gravierende Mängel.

Den vollständigen Test mit allen Testergebnissen können Sie auf der Webseite der Stiftung Warentest erwerben. Weitere Tests anderer Produkte finden Sie in unserer Übersicht.

Welche Erfahrung haben Sie persönlich mit Butter-Alternativen?

Nutzen sie bereits Alternativen zur Butter und warum? In den Kommentaren unterhalb des Artikels sind Ihre Meinung und Ihre Erfahrungen gefragt. Diskutieren Sie mit anderen Lesern über dieses Thema.

Haben Sie das schon gesehen?

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McDonalds Thermobecher überzeugt im Test nicht: Stiftung Warentest hat getestet https://www.verbraucherschutz.com/news/stiftung-warentest-thermobecher-teils-mangelhaft/ https://www.verbraucherschutz.com/news/stiftung-warentest-thermobecher-teils-mangelhaft/#respond Mon, 30 Mar 2020 06:32:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=45302 Heiße oder kalte Getränke nehmen Sie am besten in einem Thermobecher mit, um die Umwelt zu schonen. Stiftung Warentest hat 15 Thermobecher aus Edelstahl unter die Lupe genommen. Dabei wurde festgestellt, dass einige zu schnell

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Heiße oder kalte Getränke nehmen Sie am besten in einem Thermobecher mit, um die Umwelt zu schonen. Stiftung Warentest hat 15 Thermobecher aus Edelstahl unter die Lupe genommen. Dabei wurde festgestellt, dass einige zu schnell abkühlen oder gar auslaufen.

Einmalbecher belasten die Umwelt. Wer also einen wiederverwendbaren Thermobecher benutzt, schon die Umwelt. Und oftmals bleibt das Getränk darin auch länger warm oder kalt – sollte man zumindest meinen. Bei einem Test der Stiftung Warentest kam jetzt heraus, dass von den 15 getesteten Thermobechern aus Edelstahl einige nicht ausreichend isoliert sind. Damit findet der Wärme- beziehungsweise Kälteaustausch schneller statt als erwünscht.

Auch hat test.de die Frage nach Schadstoffen gestellt. Denn beim Test der Bambusbecher war aufgefallen, dass viele davon erhöhte Schadstoffmengen aufwiesen, die in das Getränk übergehen konnten. Doch nicht die billigsten Becher waren die Schlechtesten. (Hier geht es zum Test der Stiftung Warentest)

Welche Becher wurden getestet?

Damit Sie wissen, welche 15 Becher überhaupt getestet wurden, sehen Sie im Folgenden die Liste mit der entsprechenden Artikelnummer:

  • Aldi Nord Home Creation Art.-Nr.: 183516 – 9398
  • Alfi Isomug Plus Soft Art.-Nr.: 5.635.233.035
  • Alfi Thermos Stainless King Art.-Nr.: 4002 205 047
  • Bodum Travel Mug Art.-Nr.: 11068-01
  • Braun Thermal Mug BRSC001 Art.-Nr.: AX13210001
  • Contigo Westloop Travel Mug Art.-Nr.: SKU# 2095842
  • Emsa Travel Mug Isolierbecher Art.-Nr.: 513361
  • McDonald´s McCafé Coffee to go go go!
  • Milu Vacuum Travel Mug EAN: 4 280001 586017
  • Primus Commuter Mug Art.-Nr.: 741020
  • Rossmann Thermobecher mit Wrapper EAN: 4 305615 596440
  • Starbucks Edelstahlbecher Art.-Nr.: SKU# 011082067
  • Stelton To Go Click Art.-Nr.: 680-1
  • Tchibo Cafissimo Coffee to go Becher Art.-Nr.: 309703
  • WMF Isolierbecher Impulse Art.-Nr.: 06 9072 6040

Was wurde bei den Isolierbechern getestet?

Die getesteten Isolierbecher haben ein Fassungsvermögen zwischen 0,3 und 0,5 Liter. Getestet wurden das Warmhaltevermögen, die Dichtigkeit, die Bruchfestigkeit, die Handhabung und ob die Becher Schadstoffe enthalten.

Zur Handhabung lässt sich sagen, dass sich die Becher mit einem Druckknopf am einfachsten bedienen lassen. Denn da ist die Nutzung auch mit einer Hand möglich. Bei Drehschaltern und Klapphebeln benötigen Sie in der Regel beide Hände – ungünstig, wenn Sie beispielsweise gerade Auto fahren.

Warmhaltevermögen der Thermobecher

Um einen vergleichbaren Test zu haben, wurde im Labor Wasser mit 80 Grad Celsius Temperatur eingefüllt. Ein frisch gekochter Tee ist in der Regel sogar noch ein bisschen heißer. Nun hat Stiftung Warentest geschaut, wie schnell die Becher abkühlen. Bei den gut isolierten Bechern sank die Temperatur in der ersten Stunde nach dem Einfüllen lediglich um 4 Grad Celsius. Teilweise wurde erst nach 16 Stunden die 40 Grad-Grenze unterschritten.

In diesem Punkt klar durchgefallen ist der Becher von McDonalds. Schon in der ersten Stunde nahm die Wassertemperatur 19 Grad ab. Bereits nach zweieinhalb Stunden geb es nur noch lauwarmes Wasser mit 40 Grad. Die Isolierung dieses Bechers würde anders herum auch viel zu schnell Wärme hereinlassen, möchten Sie im Sommer Ihr Getränk in dem Isolierbecher kühlen.

Dagegen konnte der Thermos Stainless King von Alfi das Getränk 16 Stunden warm halten. 

Schadstoffe in und an den Bechern

In den Bechern wurden glücklicherweise keine Schadstoffe gefunden, welche in den Tee beziehungsweise das Testwasser übergegangen sind. Dahingehend ist Edelstahl das perfekte Material  bei allen Bechern. Zwei Becher haben dennoch ein Schadstoffproblem.

An der schwarz lackierten Außenwand des Stelton und in der nach Teer riechenden Anti­rutsch­sohle des Primus wurden von test.de sehr hohe Mengen Naph­thalin gefunden. Der Stoff steht in Verdacht Krebs zu erzeugen. Daher fallen die beiden Becher in diesem Punkt durch.

Laufen die Isolier-Becher aus?

Und schon wieder fällt der Becher von McDonalds negativ auf. Denn neben der schlechten Isolierung läuft der Becher auch noch aus. Das ist vor allem dann ärgerlich, wenn Sie den Becher in einem Beutel oder einer Tasche transportieren. 

Aber auch der Reisebecher Travel Mug von Bodum ist nicht ganz dicht. Vermutlich wusste das der Hersteller bereits. Denn auf der Verpackung empfiehlt Bodum den Becher in einer aufrechten Position zu transportieren. Letzen Endes fallen die beiden Becher in diesem Punkt trotzdem durch.

Nur 7 Thermobecher dürfen in den Geschirrspüler

Ungünstig ist, wenn Sie die Thermobecher nur von Hand reinigen können. Denn gerade bei den Deckeln kann das zum Problem werden. Aber was tun, wenn der Becher nicht in die Spülmaschine darf? Nur sieben der getesteten Thermobecher durften in den Geschirrspüler. 20 Spülungen mussten diese Becher durchstehen. Nach dem Trocknen blieben in den Deckeln von Aldi Nord und Thermos Wasser im Deckel zurück.

Außerdem empfiehlt die Stiftung Warentest, für Tee und Kaffee jeweils einen separaten Becher zu nutzen. Aufgrund von Ablagerungen würde das jeweilige Getränk dann immer danach schmecken, was vorher im Becher war, wenn Sie ein und den gleichen Becher verwenden.

Übrigens: Den Mehrwegbecher müssen Sie mindestens 50 Mal nutzen, damit er sich gegenüber den Einwegbechern rechnet.

Das sind die Testsieger 

Mit der Gesamtnote 1,7 gewinnt der Braun Thermal Mug BRSC001 den Test der Stiftung Warentest. Auch der Isolierbecher Impulse von WMF schneidet mit einer Gesamtnote von 1,8 noch sehr gut ab. Es folgen Thermos Stainless King von Alfi mit der Note 1,9 und der Travel Mug von Emsa ebenfalls mit der Note 1,9.

Die Kaufempfehlung liegt also ganz klar bei diesen vier Produkten.

Haben Sie das schon gesehen?

Was sagen Sie?

Haben Sie vielleicht schon einen dieser Becher in Benutzung. Gern können Sie uns in den Kommentaren unter diesem Artikel schreiben, welchen Becher Sie benutzen und wie zufrieden Sie sind. Sie können unseren Lesern so vielleicht eine Kauferleichterung geben.

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Stiftung Warentest empfiehlt dieses Vergleichsportal zu meiden https://www.verbraucherschutz.com/news/stiftung-warentest-empfiehlt-dieses-vergleichsportal-zu-meiden/ https://www.verbraucherschutz.com/news/stiftung-warentest-empfiehlt-dieses-vergleichsportal-zu-meiden/#respond Wed, 19 Feb 2020 12:20:38 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=43608 Vergleichsportale sind eine praktische Sache und helfen dem Verbraucher Geld zu sparen. Vom Stromtarif über Reisen und Mietwagen bis zu Versicherungen und Krediten können Sie heute fast alles vergleichen. Doch ist die Anzeige immer fair und verbraucherfreundlich? Die Stiftung hat fehlende Objektivität festgestellt. Den besten Strom- und Gastarif im Internet

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Vergleichsportale sind eine praktische Sache und helfen dem Verbraucher Geld zu sparen. Vom Stromtarif über Reisen und Mietwagen bis zu Versicherungen und Krediten können Sie heute fast alles vergleichen. Doch ist die Anzeige immer fair und verbraucherfreundlich? Die Stiftung hat fehlende Objektivität festgestellt.

Den besten Strom- und Gastarif im Internet finden – seit der Liberalisierung des Marktes versuchen Verbraucher online den günstigsten Vertrag zu finden. Dutzende von Vergleichsportalen bieten einen schnellen Überblick über die Angebote und hohes Einsparpotential. Doch die Ergebnisse sind nicht immer zuverlässig, wie unser Bericht über den Vergleich von Flugpreisen zeigt. Nun hat Verivox die Modalitäten auf seinem Portal geändert und die Stiftung Warentest bemängelt die geänderten Suchfunktionen.

Stiftung Warentest rät von Verivox ab

Im Dezember des vergangenen Jahres änderte Verivox seine Suchkriterien. Der Standardrechner auf der Startseite zeigt auf dem ersten Platz nicht immer den günstigsten Strom- oder Gastarif. Durch die Entfernung der voreingestellten Suchkriterien werden nunmehr auch verbraucherunfreundliche Tarife angezeigt. Teils sind diese im Vergleich sogar teurer, weil der Kunde aufgrund längerer Vertragslaufzeiten von einmaligen Boni nicht vollumfänglich profitieren kann. Die Stiftung Warentest rät deshalb, den Vergleichsrechner von Verivox nicht länger zu nutzen.

Tipp: Informieren Sie sich grundsätzlich nicht nur auf einem Vergleichsportal, sondern nutzen Sie für Preisvergleiche grundsätzlich mehrere Anbieter. So bekommen Sie einen deutlich besseren Überblick.

Kurze Laufzeiten und Kündigungsfristen abgeschafft

Außerdem werden bei Verivox jetzt Tarife mit einer Laufzeit von 24 Monaten empfohlen. Bisher waren aktive Wechsler die Zielgruppe des Portals, denn die suchen jährlich nach dem besten Tarif. Nur die Postleitzahl und den Jahresverbrauch eingegeben, schon erhielt man eine Auswahl ausschließlich mit Verträgen mit 12-monatiger Laufzeit. Verträge mit kurzer Laufzeit sind zudem oft günstiger, da der Kunde von einem Bonus profitiert, der meist nach 12 Monaten ausgezahlt wird.

Weitere Filtereinstellungen waren bisher an Kriterien ausgerichtet, die für Verbraucher sinnvoll sind. Gerne genutzt für die Auswahl wurden kurze Kündigungsfristen, etwa nur sechs Wochen. Aber ein großer Teil dieser Voreinstellungen wurde nun mit folgender Begründung abgeschafft: „Die Verbraucher sollen auf Basis ihrer eigenen Präferenzen selbst entscheiden können, welche Tarife auf unserer Plattform am besten zu ihren Bedürfnissen passen. Hierzu bieten wir die nötige Orientierung zum Beispiel durch die Darstellung von Kundenbewertungen oder Tarifdetails.“

Objektivität und Geschäftsinteresse

Erhalten blieben aber zwei Einstellungen: Dem vergleichenden Verbraucher werden nur Tarife angezeigt, für die der Anbieter Verivox eine Provision erhält, ohne das der Nutzer davon erfährt. Von einer unabhängigen Beratung kann also keine Rede sein. Auch das Sortieren nach dem günstigsten Preis im ersten Jahr blieb erhalten.

Leider berücksichtigen Preissuchmaschinen für den Vergleich nicht alle Anbieter am Markt. Die Anzeige der Ergebnisse und deren Wertung kann von Provisionszahlungen und den Geschäftsbeziehungen des Portals zu einigen Anbietern abhängig sein. Deshalb bieten Vergleichsportale zwar einen guten Marktüberblick, allerdings sollten Sie sich nicht blind auf das günstigste Angebot des Preisvergleichs verlassen.

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Gurtpflicht: Nicht angelegter Sicherheitsgurt kostet Opfer 13.500 Euro https://www.verbraucherschutz.com/news/gurtpflicht-nicht-angelegter-sicherheitsgurt-kostet-opfer-13-500-euro/ https://www.verbraucherschutz.com/news/gurtpflicht-nicht-angelegter-sicherheitsgurt-kostet-opfer-13-500-euro/#comments Tue, 11 Feb 2020 13:23:52 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=42238 Kein Sicherheitsgurt angelegt? Das kann teuer werden, und damit ist nicht nur das Bußgeld gemeint. Im Falle eines Unfalls bekommen Sie womöglich eine Teilschuld, obwohl der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde. Und das kann richtig teuer werden. Ein Verkehrsunfall ist ein Ereignis, das sich niemand wünscht. Dennoch passieren

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Kein Sicherheitsgurt angelegt? Das kann teuer werden, und damit ist nicht nur das Bußgeld gemeint. Im Falle eines Unfalls bekommen Sie womöglich eine Teilschuld, obwohl der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde. Und das kann richtig teuer werden.

Ein Verkehrsunfall ist ein Ereignis, das sich niemand wünscht. Dennoch passieren auf Deutschlands Straßen jeden Tag mehrere Tausend Unfälle. Zum Glück kommt es bei den meisten Unfällen nur zu Blechschäden. Das liegt auch an den vorgeschriebenen Sicherheits- und Rückhalteeinrichtungen im Fahrzeug und die Pflicht, diese zu nutzen. 

Doch es gibt immer wieder Fahrzeugnutzer, dabei ist es egal, ob Fahrer oder Mitfahrer, die sich als sogenannte Gurtmuffel erweisen. Sie sehen es einfach nicht ein, den Sicherheitsgurt während der Fahrt anzulegen. Gerade Fahrzeuge der neueren Generation haben ein eingebautes Warnsystem, das auf den nicht angelegten Sicherheitsgurt hinweist. Doch auch dieses wird ausgetrickst. Dabei ist es wichtig, den Gurt anzulegen. Er schützt nicht nur vor Verletzungen bei einem Unfall. Er schützt auch vor Strafen und finanziellem Verlust. 

Teilschuld durch nicht angelegten Sicherheitsgurt

Nach einem Verkehrsunfall wird der Schaden durch die Kfz-Versicherung reguliert. Dazu gehört auch das Schmerzensgeld, wenn Personen verletzt wurden. Doch es kann dem Geschädigten eine Teilschuld zugewiesen werden, wenn sich dieser nicht ausreichend gesichert und so zu den Verletzungen indirekt beigetragen hat? 

Was war geschehen: Wie die Stiftung Warentest berichtet, war es zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen. Dabei erlitt das Unfallopfer schwere Verletzungen an seinen Knien. Diese waren durch den Aufprall an des Armaturenbrett gedrückt worden. Der Fahrzeugführer forderte von der Versicherung ein Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro. Das Landgericht (LG) Passau folgte dem Antrag und sprach ihm die Summe zu. Doch die nächst höhere Instanz sah den Fall anders. Im Gerichtsurteil durch das Oberlandesgericht (OLG) München (Az. 10 U 3171/18), wurde dem Fahrzeugführer eine Teilschuld angerechnet. 

Zum Zeitpunkt des Unfalles war das Unfallopfer nicht angeschnallt. Wie das OLG in seiner Begründung anführt, wären der Fahrzeugführer erheblich geringer verletzt worden, hätte er den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt getragen. Auch wenn er den Unfall nicht verursacht hat, wurde ihm aus dem genannten Grund eine Teilschuld von 30 Prozent angerechnet. Somit wurde das Schmerzensgeld gekürzt. 

Symbolbild Auto Parken Parkplatz
Falsch geparkt: Wann darf abgeschleppt werden – Stiftung Warentest klärt auf

Wenn das Fahrzeug plötzlich weg ist, dann muss es nicht gestohlen sein. Immer häufiger wird bei Parkverstößen abgeschleppt. Zu Recht? Beim Parken kommt es immer häufiger zu Meinungsverschiedenheiten. Bußgelder sind da noch der geringste Ärger. Ein Bußgeld kann Autofahrern heute fast überall aufgebrummt werden. Selbst dann, wenn Sie mit Ihrem

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Welche Strafen gibt es für Gurtmuffel?

Die Gurtpflicht ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Im § 21a StVO ist geregelt, dass vorhandene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt werden müssen. Es gibt natürlich auch Ausnahmen. Fahrzeugnutzer, die der Gurtpflicht nicht nachkommen begehen eine Ordnungswidrigkeit. Für diese sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro vor. 

Nehmen Sie in Ihrem Fahrzeug Kinder mit, müssen Sie auch für deren Sicherheit sorgen. Tun Sie dies nicht, kostet Sie das ebenfalls 30 Euro Verwarngeld. Bei mehreren Kindern sind es dann schon 35 Euro. Sorgen Sie bei einem Kind, das in einen Kindersitz gehört, nicht für ausreichende Sicherung, wird ein Bußgeld ih Höhe von 60 Euro fällig und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg.

Viele der  Gurtmuffel argumentieren oft mit dem Fallbeispiel Unfall. Es geht darum, dass sie sich nicht schnell genug vom Gurt befreien und das Kfz verlassen könnten. Statistisch gesehen ist das Verletzungsrisiko ohne Gurt höher, als die Gefahr durch den angelegten Gurt das Fahrzeug nicht schnell genug verlassen zu können und sich dadurch zu verletzten. Ein mitgeführtes Gurtmesser wäre da ein schlagendes Argument. Eine Mitführpflicht für Gurtmesser in Kraftfahrzeugen gibt es nicht. Es kann allerdings bei Bedarf nützlich sein.

Was halten Sie von der Gurtpflicht und dem Urteil?

An dieser Stelle sind Sie und Ihre Meinung gefragt. Was halten Sie von der Gurtpflicht und was sagen Sie zu dem Urteil?  Teilen Sie uns Ihre Meinung mit und diskutieren Sie mit anderen Lesern in den Kommentaren unter dem Artikel. 

Haben Sie das schon gesehen?

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Abnehmen: Wie viel Kalorien enthalten proteinreiche Produkte wirklich? https://www.verbraucherschutz.com/news/abnehmen-wie-viel-kalorien-enthalten-proteinreiche-produkte-wirklich/ https://www.verbraucherschutz.com/news/abnehmen-wie-viel-kalorien-enthalten-proteinreiche-produkte-wirklich/#respond Sat, 01 Feb 2020 13:18:43 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=42536 Die Stiftung Warentest hat verschiedene Produkte mit viel Protein unter die Lupe genommen. Dabei fanden die Tester heraus, dass die Lebensmittel zwar gesund wirken, teils aber mehr Fett und Kalorien liefern als herkömm­liche Produkte. Stimmt die Angabe „eiweißreich“, „hoher Proteingehalt“ oder „kohlenhydratreduziert“ auf der Verpackung? Nachdem wir erst kürzlich darüber

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Die Stiftung Warentest hat verschiedene Produkte mit viel Protein unter die Lupe genommen. Dabei fanden die Tester heraus, dass die Lebensmittel zwar gesund wirken, teils aber mehr Fett und Kalorien liefern als herkömm­liche Produkte. Stimmt die Angabe „eiweißreich“, „hoher Proteingehalt“ oder „kohlenhydratreduziert“ auf der Verpackung?

Nachdem wir erst kürzlich darüber berichtet haben, dass Kokosmilch oft Schadstoffe enthält, kommt nun die nächste Überraschung. Jahrzehntelang wurde den Konsumenten gesagt: Fleisch ist ungesund, esst mehr Gemüse. Vegane Ernährung erfreut sich heute zunehmender Beliebtheit, aber bald schon zeigt sich ein daraus resultierendes, neues Problem: Der Eiweißmangel. Nun nehmen wir also wieder mehr Protein auf, und tatsächlich ergeben sich die altbekannten Nebenwirkungen: Denn Eiweißprodukte liefern mehr Kalorien und Fett als Gemüse und Obst, was bald den Leibesumfang erhöht. Benötigen wir also spezielle Produkte mit viel Protein und eignen sich diese generell zum Abnehmen? Oder nehmen wir bei gesunder Ernährung nicht schon ausreichend Eiweiß zu uns?

Lebensmittel mit zugesetztem Eiweißanteil wurden von der Stiftung Warentest untersucht. Der hohe Proteingehalt im Fitness-Pudding verspricht Genuss und ein ruhiges Gewissen, ein Eiweißbrot enthält weniger Kohlenhydrate als das traditionelle Vollkornbrot. Aber ob diese Lebensmittel zu Recht so beworben werden, sollte geprüft werden. Deshalb wurden Brot, Milchreis, Pudding, Frischkäse und Skyr von den Experten genauer unter die Lupe genommen.

Werbung und Wirklichkeit – Kalorienreiches Eiweißbrot

Das Lebensmittelrecht der EU schreibt vor, dass wenigstens 20 Prozent der Energie eines Produktes aus Proteinen stammen muss, wenn es als eiweißreich bezeichnet wird. Nur dann darf der Hersteller mit Bezeichnungen wie „eiweißreich“ oder „hoher Proteingehalt“ Werbung betreiben. Für „weniger Zucker“ und „kohlenhydratreduziert“ gelten ähnliche Vorgaben. Diese werden mühelos erfüllt, denn die Hersteller ersetzen oft Zucker durch Süßstoff. Alle getesteten Produkte bestanden den Test, auch weil oft Milcheiweiß zugegeben wurde.

Die Normen der Europäischen Union sind das eine, der Vergleich mit traditionellen Produkten das andere. Besonders die Eiweißbrote hatten mehr Kalorien als das Original, sogar bis zu 24 Prozent mehr Kalorien als ein Vollkornbrot. Ursache sind Ölsaaten wie Leinsamen oder Sesam, die zwar reichlich Eiweiß liefern, aber leider auch Fett. Der Brennwert des Müller Protein-Milchreis Schoko liegt um 7 Prozent über dem normalen Milchreis. Nach dem Kennzeichnungscheck bietet Müller das Produkt nun mit reduziertem Kaloriengehalt an.

Milch mit Honig
Besser einschlafen durch heiße Milch mit Honig – Stimmt das? Stiftung Warentest klärt auf

Es ist Zeit ins Bett zu gehen und Sie können wieder mal nicht einschlafen? Haben Sie schon mal heiße Milch mit Honig probiert? Sie denken, dass ist ein Ammenmärchen? Wir haben uns mit dem Thema einmal genauer auseinandergesetzt. Ein stressiger Tag, Streit mit den Mitmenschen und morgen steht ein wichtiger

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Wie hoch ist der Proteinmangel und wie viel Eiweiß brauchen wir?

Im Allgemeinen ist der Bundesbürger mit Protein ausreichend versorgt, erklären die Warentester, auch der Freizeitsportler muss keine Extraportionen zu sich nehmen. Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) beträgt die empfohlene Zufuhr für Protein für Erwachsene ab 19 Jahren bis unter 65 Jahre 0,8 g Protein/kg Körpergewicht pro Tag. Ältere Menschen sollten 1,0 g/kg Körpergewicht pro Tag zu sich nehmen, erklärt die DGE. Die benötigte Menge kann problemlos über den Verzehr proteinreicher Lebensmittel wie Soja, Linsen und Erbsen erreicht werden. Auch Getreideprodukte wie Brot tragen zur Versorgung mit Protein bei. Proteinreiche tierische Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milchprodukte und Eier ergänzen die Zufuhr.

Eine Low-Carb-Diät mit mehr Eiweiß und weniger Kohlehydraten sättigt in der ersten Zeit besser und das Abnehmen wird gefördert. Aber später lässt dieser Effekt nach, so die Deutsche Gesellschaft für Ernährung.

Die Stiftung Warentest rät deshalb Übergewichtigen und allen, die sich dafür halten: Kauft Magerquark, der kostet weniger bei höherem Eiweißgehalt. Und kann mit dem Proteinanteil von Design-Food locker konkurrieren. Außerdem enthalten Fleisch, Fisch, Nüsse, Hülsenfrüchte und Samen ausreichend Eiweiß.

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Stiftung Warentest: Probleme beim Onlinebanking mit neuen Regeln aufgrund PSD2 https://www.verbraucherschutz.com/news/onlinebanking-probleme-mit-neuen-regeln-aufgrund-der-psd2/ https://www.verbraucherschutz.com/news/onlinebanking-probleme-mit-neuen-regeln-aufgrund-der-psd2/#comments Wed, 16 Oct 2019 08:08:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=38361 Funktioniert das Onlinebanking bei Ihnen reibungslos? Die Payment Services Directive2 (PSD2) sollte mehr Sicherheit für Bankgeschäfte im Internet bieten. Doch viele Nutzer empfinden die neuen Sicherheitsstufen als umständlich. Einige haben sogar Probleme an ihre Bankguthaben zu kommen. Die erste Erfahrungen sind widersprüchlich. „Ich will, dass Ruhe ist um meine Konten!“ –

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Funktioniert das Onlinebanking bei Ihnen reibungslos? Die Payment Services Directive2 (PSD2) sollte mehr Sicherheit für Bankgeschäfte im Internet bieten. Doch viele Nutzer empfinden die neuen Sicherheitsstufen als umständlich. Einige haben sogar Probleme an ihre Bankguthaben zu kommen. Die erste Erfahrungen sind widersprüchlich.

„Ich will, dass Ruhe ist um meine Konten!“ – Diese gallische Maxime, allgemein bekannt seit den 70er Jahren, ist leicht dahingesagt. In der Praxis erweist es sich mitunter als schwierig, das Bankkonto vor unbefugten Einsichten und Transaktionen zu schützen. Besonders im Internet sind Geldgeschäfte mit Risiken verbunden, und die PSD2 soll hier gegensteuern. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, sieht nur vereinzelt Probleme.

Seit September 2019 besteht für das Banking im Internet die Authentifizierung aus zwei Faktoren. Die Bafin ließ nun verlauten: nur in wenigen Einzelfällen seien Probleme aufgetreten. Die Stiftung Warentest fand aber heraus, dass Bankkunden mit der neuen Anmeldeprozedur unzufrieden sind. Gründe gibt es dafür einige. Unkenntnis und ein unübersichtliches und kompliziertes Verfahren gehören sicher dazu. Auch technische Unzulänglichkeiten wurden von den Bankkunden als Quelle des Unmuts genannt.

Kundenzufriedenheit oft mangelhaft

Die Kunden konnten nach der Umstellung auf das neue Sicherheitsverfahren ihr Onlinekonto oft nicht nutzen. Gründe waren Schwierigkeiten beim Anmelden und Apps, die nicht funktionierten. Weiteres Manko war der teils mangelhafte Service der Banken, denn einige Banken waren telefonisch zeitweise nicht erreichbar. Besonders bei der Postbank und der Commerzbank waren die Online-Kunden oft unzufrieden, aber auch bei der DKB und der ING konnte test.de kritische Stimmen vernehmen.

Besonders überraschend für einige Bankkunden war die nun auch für die Kontoanmeldung notwendige TAN. Bisher war diese nur für Überweisungen notwendig, nun soll sie auch – eben als „zweiter Faktor“ – schon bei der Abfrage des Kontostandes oder der Umsätze angegeben werden. Bei einigen Banken wird die TAN bei jeder Abfrage verlangt, andere fragen sie nur alle drei Monate ab.

Phishing wie eh und je

Das neue Verfahren macht es zwar für Kriminelle erheblich schwerer, an die vollständigen Kundendaten zu gelangen oder unbefugt Geld vom Konto abzuheben. Zur Zeit nutzen Cyberkriminelle allerdings die entstandene Unsicherheit der Bankkunden aus, um ihren illegalen Geschäften nachzugehen. So warnen wir in den letzten Wochen immer häufiger vor sogenannten Phishing-Mails. Die aktuelle Variante dieser Betrugsmasche fordert von den Opfern die Angabe ihrer Kontodaten, weil dies im Rahmen der Neuregelungen durch die Payment Service Directive 2 (PSD2) notwendig geworden sei. Das Portal, auf dem die Eingabe erfolgt, ist allerdings gefälscht. Täuschend echt der Webseite der Bank nachempfunden, führt es den ahnungslosen Online-Banker in die Irre, um so an seine Daten zu gelangen.

PSD2: Sicherer, aber komplizierter

In der PSD2 sind Maßnahmen zusammengefasst, die besonders das Onlinebanking für Verbraucher sicherer machen sollen. War bisher nur die Eingabe des Benutzernamens und des Kennworts notwendig, wird nun noch eine von der Bank herausgegebene TAN abgefragt. Diese Identifizierungsnummer wird einmalig generiert, gilt nur kurzzeitig und ist nur für das Login gültig.

Die Banken haben sich aber für unterschiedliche Methoden bei der Umsetzung der neuen Richtlinie entschieden. Von einigen Kreditinstituten wird tatsächlich eine TAN versandt, andere realisieren das Kontrollverfahren mittels einer App oder durch den schon lange bekannten TAN-Generator. Wichtig bleibt, dass sie die Anforderungen der Direktive umsetzen. In dieser wurde festgelegt, dass das Anmeldeverfahren aus zwei Komponenten bestehen soll, die aus drei Bereichen ausgewählt werden: nämlich aus den Sektoren Wissen, Besitz und Inhärenz.

Wissen, Besitz und Inhärenz

Zunächst also geht es um Wissen: Nutzername und Passwort sind dem Nutzer bekannt, aber auch ein Hacker kann sie in Erfahrung bringen. Deshalb braucht es einen zweiten Weg, um die Anmeldung abzusichern. Also wird der Anmeldung eine zusätzliche Komponente aus dem Bereich „Besitz“ hinzugefügt. Anzunehmen ist, dass der Kunde sein Handy nur allein nutzt, ein möglicher Hacker hat hier keinen Zugriff. Dem Onlinekunden wird durch eine App der Bank eine TAN auf seinem Handy mitgeteilt, die er zur Bestätigung des Vorgangs verwendet. Auch ein externer TAN-Generator – ebenfalls im Besitz des Users – kann für diesen zweiten Faktor der Anmeldung Verwendung finden.

Das dritte Merkmal wird als Inhärenz bezeichnet. Auf Deutsch ist damit eine Anhaftung gemeint, also etwas, dass nur dem Bankkunden unmittelbar eigen ist. Gemeint ist ein Fingerabdruck oder eine Identifizierung durch Gesichtserkennung.

Einfach gesagt: für das Anmeldeverfahren sind Benutzername und Kennwort Pflicht. Auswählen kann die Bank, ob sie für den weiteren Faktor eine App, einen Generator oder biometrische Daten verwendet.

Neuerungen sind oft mit Unwägbarkeiten und Unsicherheit verbunden. Das TAN-Verfahren war auch bei Überweisungen mindestens gewöhnungsbedürftig, warum sollte es bei der Authentifizierung anders sein? Und Phishing 2.0 war irgendwie zu erwarten. Wenn aber die Banken ihren Service trotz Sparzwang optimieren und alle Beteiligten ihre Server fit halten, um eine optimale Verschlüsselung zu gewährleisten, könnte die neue Methode durchaus erfolgreich sein.

Ihre Erfahrungen mit dem aktuellen Onlinebanking sind gefragt

Welche Erfahrungen haben Sie mit dem neuen Onlinebanking gemacht? Läuft bei Ihnen alles reibungslos oder haben Sie Schwierigkeiten an Ihr Bankkonto zu kommen? Interessant ist auch die Frage, wie gut deutsche Bankkunden aus dem Ausland an ihr Kunden kommen. Über die Kommentare unterhalb des Artikels können Sie Ihre Erfahrungen mitteilen und mit unseren Lesern über das Thema diskutieren.

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