Streaming | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 10:01:48 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Streaming | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Dubiose Streaming-Portale locken in Abofalle: Was Sie wissen müssen – Achtung! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/dubiose-streaming-portale-locken-in-abofalle-was-sie-wissen-muessen-achtung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/dubiose-streaming-portale-locken-in-abofalle-was-sie-wissen-muessen-achtung/#respond Sun, 27 Feb 2022 10:01:48 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61098 Über dubiose Streaming-Portale gibt es viele Beschwerden: Bei der Verbraucherzentrale wurden schon mehr als 200 Beschwerden wegen dieser Webseiten gemeldet. Um welche Webseiten es sich hierbei handelt und wie Sie reagieren können, wenn Sie selbst

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Über dubiose Streaming-Portale gibt es viele Beschwerden: Bei der Verbraucherzentrale wurden schon mehr als 200 Beschwerden wegen dieser Webseiten gemeldet. Um welche Webseiten es sich hierbei handelt und wie Sie reagieren können, wenn Sie selbst betroffen sind, erfahren Sie nun.

Das Wichtigste in Kürze

  • Diverse Streaming-Portale bieten ein fünftägiges, kostenloses Abo. Jedoch schlägt hier die Registrierung meist fehl oder Sie können die Filme danach nicht streamen.
  • Die Rechnung erhalten Sie am Ende dennoch. Meist kommen dazu falsche Informationen in gefakten YouTube-Videos oder aber Briefe von einem imaginären Inkassobüro um auf Sie Druck auszuüben.
  • Sollten Sie im Impresum folgende Unternehmen finden, lassen Sie lieber die Finger davon: „Lovelust Limited“, „Turquoiz Limited“, „Anmama Limited“, „Bizcon Limited“, „OLJO Ltd“, „CIDD Limited“, „SAFE4MEDIA Ltd“, „Kino Cinemas Ltd“ oder „Kino Bino Limited“.

Ein großes Netzwerk

Betrachten Sie die Webseiten, so sehen sie sich sehr ähnlich, lediglich das Logo und die URL sind unterschiedlich.

Gegen Ende des Jahres 2017 wurde das Marktwächter Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz auf dieses Netzwerk aufmerksam, weil sich die Beschwerden durch Verbraucher häuften. Betrüger versuchen auf diesen Webseiten den Verbrauchern ein Abo anzudrehen. Zudem gibt es auf YouTube selbst gemachte Videos, die falsche Informationen liefern. Die bereits erworbenen Erkenntnisse wurden von den Marktwächtern bereits an Ermittlungsbehörden übergeben.

Von diesen sogenannten Video-Streaming-Webseiten wurden mehr als 200 bei der Verbraucherzentrale gemeldet. Meist sind es Minderjährige die über ein Pop-up-Fenster auf diese Seiten gelangen. Um zu locken, wird ein fünftägiges, kostenloses Testabo angeboten. Es ist lediglich eine Registrierung und die Übermittlung der Adresse, E-Mail-Adresse und der Telefonnummer nötig. Jedoch gibt es meist schon beim Registrieren Probleme oder aber Sie können nach der erfolgreichen Registrierung keine Filme streamen. Sie sind zwar der Meinung, die Registrierung ist nicht erfolgt, doch die Webseitenbetreiber haben alles, was sie benötigen – Ihre Adressdaten und können Ihnen somit das angebliche Abo in Rechnung stellen.

2017-10-13 Neue Streamingportale mit Rechnung nach 5 Tagen
Warnung: Hier drohen hohe Streaming-Rechnungen und Ärger – nicht zahlen – Aktuell: NetUsenet.de

Sie möchten einen Kinofilm auf Ihrem Computer oder einem Smartphone anschauen? Dann könnten Sie bei einer Suche auf dubiose Streaming-Anbieter stoßen. Diese versuchen Sie mit fiktiven Webseiten und gefälschten Identitäten in eine Kostenfalle zu locken.

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Verbraucherinformationen fehlen

Meist finden Sie auf den Webseiten weder die Kosten für das Abo noch Angaben zu einer automatischen Verlängerung.

Hierbei handelt es sich um eine Taktik der Seitenbetreiber. Grundsätzlich werden Sie bei einem seriösen Anbieter auch immer eine Vertragsbestätigung erhalten und darin finden Sie auch die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben wie die Konditionen für ein Abo. Natürlich können Sie dort auch sofort auf die Streaming-Dienste zugreifen. Bei den gemeldeten Seiten scheint es aber keine Filme zu geben.

Zahlungsaufforderungen setzen unter Druck

Sobald das fünftägige Testabo abgelaufen ist, erhalten Verbraucher per Email oder Telefon Zahlungsaufforderungen.

Obgleich Sie nichts abgeschlossen haben, werden Sie dazu bedrängt, den Beitrag für das abgeschlossene Jahrsabo zu bezahlen. Dabei behauptet der Betreiber Sie hätten dieses abgeschlossen und sollen nun dafür etwa 144, 238 oder sogar 359 Euro bezahlen.

Streaming Symbolbild
Filme online sehen: Sicherer Film- und Fernsehgenuss bei den Streaming-Riesen

Das TV-Programm gefällt Ihnen schon lange nicht mehr und Sie suchen nach schönen Filmen für einen gelungenen Fernsehabend? Dann kaufen Sie entweder im Handel eine DVD oder Sie nutzen den nahezu unerschöpflichen Film-Pool diverser Streaming-Anbieter.

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YouTube-Videos mit Falschinformationen

Manche Verbraucher suchen im Internet Rat und gehen auf Recherche.

Doch auch damit scheinen die Betreiber zu rechnen. Sie haben auf YouTube Videos eingestellt, auf denen angebliche Anwälte erklären, dass der Anbieter das Recht dazu hat, die Abogebühr einzufordern. Hier ist Vorsicht geboten, denn in der Regel können dieses Videos weder kommentiert werden können noch fällt hierzu auf, dass sie erst kürzlich erstellt wurden und es auf den Kanälen keine anderen Videos gibt.

Ihre Erfahrungen zählen!

Die Marktbeobachtung mit den Augen des Verbrauchers bietet wichtige Erfahrungen: Erzählen Sie uns von Ihren Schwierigkeiten, die Sie mit Anbietern, Unternehmen oder Produkten gemacht haben.

Inkassobüros jagen Angst ein

Jeder Verbraucher, der seine Rechnung nicht beglichen hat, wurde seit Ende 2019 von dubiosen Inkassobüros angeschrieben.

Zwar haben diese Inkassobüros Internetseiten, welche jedoch von Echten einfach kopiert wurden. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Prolex Inkasso Ltd.
  • BGS Inkasso Ltd.
  • OT Inkasso Ltd.
  • Collectors Partner LLP.
  • LTDInkasso
  • DEBTSOLUTIONS LTD
  • Leo Inkasso Ltd.
  • FKGInkasso
  • Home Inkasso Ltd.

Hierbei wurde die Seite des Inkassounternehmens in Schleswig-Holstein kopiert. Zwar finden Sie im Impressum dieser angeblichen Inkassounternehmen ein Aktenzeichen, dieses gehört jedoch der echten Inkassofirma in Schleswig-Holstein. Das ist der Fall, weil jedes Inkassounternehmen, das in Deutschland Forderungen geltend machen möchte, auch registriert sein muss.

Schauen Sie grundsätzlich bei Inkasso-E-Mails nach dem Impressum auf der Internetseite. Sollten Sie eines finden, so suchen Sie das Aktenzeichen der Registrierungsbehörde. Sofern Sie keine Angaben finden können, sollten Sie hellhörig werden. Sollten Sie ein Aktenzeichen finden, erkundigen Sie sich, ob es auch wirklich für dieses Unternehmen vergeben wurde.

Streaming Dienste Überblick
Serien und Filme: Legale Streaming-Anbieter im Überblick

Mittlerweile gibt es als Fernseh-Alternative zahlreiche Streaming-Anbieter. Neben illegalen Anbietern wie Kinox.to, Streamcloud und KKiste finden Sie auch jede Menge seriöse Streaming-Dienste. Wir stellen Ihnen die legalen Streaming-Anbieter in diesem Übersichtsartikel kurz vor. Was das Streaming vom Fernsehen

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Achtung Betrüger!

Die dubiosen Streaming-Dienste werden immer wieder aktualisiert und die Betreiber stellen immer wieder neue Webseiten ins Netz.

Fast jede Webseite hat auch ein Impressum, wobei sich der Unternehmenssitz immer in Großbritannien befindet.

Folgende Unternehmen sind hier aufgefallen:

  • Anmama Limited
  • Turquoiz Limited
  • Bizcoin Limited
  • SAFE4MEDIA Ltd
  • Buro Services Limited
  • OLJO Ltd
  • CIDD Limited
  • Lovelust Limited
  • Dugo Ltd.
  • Kino Bino Limited
  • Kino Cinemas Ltd

Es kommen immer wieder neue hinzu. Obgleich die Webseiten gleich aussehen, unterscheiden Sie sich beim Namen, dem Logo, der URL und den Informationen im Impressum. Sie sehen sehr professionell aus, weshalb sie glatt als seriöse Seiten durchgehen. Passen Sie auf, denn bei vielen dieser Anbieter kommt im Namen ein „flix“, „play“ oder „stream“ vor.

Fake-Inkasso fordert Geld fuer Streaming-Seiten
E-Mail von ELON LTD – 1. Mahnung! vom Inkasso für Streamingportal – nicht zahlen

E-Mails der MICKEY AFC LTD, ELTON LTD, LESS MEDIA LIMITED, GOMO LIMITED, GOGAN LIMITED, AERN SOLUTIONS LTD oder RICKEY BUSINESS LTD  erreichen derzeit zahlreiche Verbraucher. Darin wird ein angeblich offener Betrag aus einem Streaming-Portal für

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Ermittlungen laufen

Um den Betrügern das Handwerk zu legen, haben die Marktwächter Rheinland-Pfalz bereits die Ermittlungsbehörden eingeschalten.

Es ist fraglich, ob die Angaben im Impressum auch wirklich echt sind. Scheinbar arbeiten die Betrüger mit falschen Daten, um sich verstecken zu können. Aus diesem Grund ermittelt nun auch die Polizei und Staatsanwaltschaft.

Liste der gemeldeten Domains

Für folgende Seiten gab es Verbraucherbeschwerden. (Stand: 9. November 2020):

  • A: asoflix.de, adoplay.de, araplay.de, adostream.de, appleflix.de, alimovies.de, amostream.de, aloflix.de
  • B: babafilms.de, babaflix.de, bataflix.de, bagaflix.de, bayplay.de, beeflix.de, bedaflix.de, begostream.de, benplay.de, benoflix.de, bigflix.de, bigostream.de, bigostream.com, binoflix.de, bineflix.de, blueflix.de, boboflix.com, bodaflix.de, bobstream.de, bodoplay.de, boflix.de, bogoflix.de, bogflix.de, bogostream.de, bokuflix.de, boxflix.de, borastream.de, braflix.de, bullplay.de, bugaflix.de, bumaplay.de, buroflix.de, buraplay.de
  • C: coflix.de, choflix.de, cineplex24.de, cinemadome.net, cinemaxx24.com, cinemaflix.de
  • D: dadaplay.de, daflix.de, dagaflix.de, daftstream.de, dasflix.de, dasimax.de, deepflix.de, dekaflix.de, dexflix.de, dinoflix.de, dodoflix.com, dodoplay.de, doflix.de, dogostream.de, domeflix.de, domoplay.de, domstream.de, doroplay.de, doxflix.de, drflix.de, dubflix.de, duckflix.de, duckplay.de, dudoplay.de, dugoflix.de
  • E: everflix.de, ebaflix.de, evaflix.de, edelflix.de, edyflix.de, edofilms.de, embaflix.de, euroflix.de
  • F: aceflix.de, faxflix.de, felastream.de, felixkino.com, filmaba.de, filmara.de, filmpalast24.com, finflix.de, fixago.de, flexkino.com, flipflix.de, flixabo.de, flixago.de, flixana.de, flixando.de, flixdad.de, flixday.de, flixdome.de, flixdrom.de, flixer.de, flixfox.de, flixguru.de, flixhd.de, flixking.de, flixkino.com, flixkong.de, flixland.de, flixman.de, flixme.de, flixmex.de, flixpro.de, flixtown, flixtv.de, flixway.de, flixwolf.de, flixwood.de, floplay.de, foflix.de, folgflix.de, frogplay.de
  • G: guckflix.de, gonastream.de, goxflix.de, gonaflix.com, gologlix.de, gomaflix.de, goldflix.de, gogomovies.de, gogostream.de, geraflix.de, gofilme.de, gigaflix.de, gogflix.de, gabaflix.de, garoflix.de, gagastream.de, gauflix.de
  • H: hdflix.de, hdwelt.de, hdtime.de, heloplay.de, hogostream.de, heroflix.de, hubflix.de, hugostream.de, huboflix.de
  • I: iceflix.de, ibostram.de, imaxcine.com, imaxfilme.com, imaxdome.com, imaxgo.de, imaxnet.de, imaxkino.com, imaxstream.de, imaxtv.de, imaxtime.com, imaxwelt.com, inflix.de
  • J: jubaflix.de, justfilme.de, juhustream.de, justflix.de, justhd.de
  • K: kamaflix.de, kinodex.de, kinobay, kinoflexx.com, kinopalast24.com, kinolox.de, kinoplay.de, kinoroom.de, kinoplexx.com, kinowelt24.com, kinozeit.net, kinoyama.de, kiwiflix.de
  • L: labaflix.de, leloflix.de, laflix.de, lexflix.de, limaflix.de, lightflix.de, limeflix.de, linsflix.de, linflix.de, linoflix.de, lobostream.de, liteplay.de, logflix.de, lolastream.de, logostream.de, lolostream.de, lomaflix.de, lookflix.de, lomoflix.de, losflix.de, loxflix.de, lostream.de, loxostream.de
  • M: madofilms.de, magaflix.de, mainflix.de, maloflix.de, maneflix.de, mangoflix.de, manuflix.de, maroflix.de, matostream.de, mauflix.de, maxxflix.de, megaflix.de, meinflix.de, meinkinowelt.com, mesflix.de, mexflix.com, mexkino.com, mexplay.de, mexstream.de, migoflix.de, mimiplay.de, minaflix.de, miniflix.de, mixfilms.de,  modflix.de, modoflix.de, mogostream.de, momoflix.de, momostream.de, monoflix.de, moodflix.de, mooflix.de, moroflix.de, mostflix.de, mostream.de, moviedad.de, moviedo.de, movieshub.de, moviesta.de, moxflix.de, moxplay.de, myflixx.de
  • N: nexaflix.de, nodaflix.de, nexostream.de, noliflix.de, nonaplay.de, nolistream.de, nonaflix.de, nowflix.de, novoflix.de, noxplay.de, noxflix.de, nurflix.de, nunuplay.de
  • O: obiplay.de, ogopolay.de, ogofilms.de, okflix.de, oliflix.de, olaflix.de, oldflix.de, oneflix.de, omegaflix.de, orangeflix.de
  • P: papiflix.de, paraflix.de, pidoflix.de, pinoflix.de, pinoplay.de, plabay.de, playada.de, playaga.de, playago.de, playamba.de, playano.de, playbate.de, playcine.de, playdax.de, playder.de, playdomo.de, playebo.de, playexo.de, playgox.de, playkino.de, playmoba.de, playmom.de, playmono.de, playmost.de, playnex.de, playnod.de, playnom.de, playnoro.de, playoda.de, playomo.de, playoza.de, playred.de, playrush.de, playsimo.de, playsub.de, playtogo.de, playtory.de, playvidy.de, playza.de, pokuflix.de
  • R: raceflix.de, rayflix.de, radaflix.de, rayplay.de, rexflix.de, realfrlix.de, rexkino.de, robflix.de, rioflix.de, robiflix.de, romoplay.de, romoflix.de, roomflix.de, rotflix.de, rostream.de, roxflix.de, roxplay.de
  • S: sadaplay.de, sadoflix.de, saflix.de, savaflix.de, seeflix.de, segastream.de, sekoflix.de, semoplay.de, sobastream.de, sobostream.de, soflix.de, sogostream.de, soloflix.de, someflix.de, soyaflix.de, streamabi.de, streamado.de, streamafa.de, streamafy.de, streamago.de, streamamy, streamaso.de, streamba.de, streambull.de, streamdas.de, streamday.de, streamdome.de, streameba.de, streamedo.de, streamega.de. streamex.de, streamflix.de, streamfy.de, streamgogo.de, streamim.de, streamino.de, streamjuju.de, streamlox.com, streamnox.com, streamofo.de, streamogo.de, streamore.de, streamoro.de, streamosh.de, streamovo.de, streamowo.de, streamox.de, streamoxa.de, streamrex.de, streamtime.de, streamtoto.de, streamtox.com, streamugo.de, streamwolf.de, streamzeit.de, subostream.de, sudoflix.de
  • T: tablix.de, tedaflix.de, tapeflix.de, teleflix.de, tideplay.de, teraflix.de, tobiflix.de, toflix.de, todoplay.de, tonoflix.de, tostream.de, topflix.de, toxflix.de, trimflix.de, triflix.de, tugaflix.de, tutoflix.de
  • U: unoflix.de
  • V: vagoflix.de, voxstream.de, vivaflix.de
  • W: wayplay.de, windflix.de, weflix.de, woplay.de, wowplay.de, wowflix.de
  • Y: yalastream.de, yoflix.de, yobaflix.de, yostream.de, yogostream.de
  • Z: zazaplay.de, zonaflix.de, zeroplay.de
  • Andere: 24flix.de

Auf der Seite des Landeskriminalamts Niedersachsen finden Sie zudem noch diverse Anbieter, die gefälschte Streaming-Dienste anbieten. Diese Liste wird natürlich stetig weitergeführt.

Amazon Starzplay Channel
Amazon: Was ist ein Starzplay Channel?

Serienjunkies kommen mit dem Starzplay Channel von Amazon auf ihre Kosten. Bis 31. März 2020 wird dieser Kanal für die ersten drei Monate für je 99 Cent pro Monat angeboten. Doch was bedeutet Starzplay Channel

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Rechnung erhalten?

Haben Sie eine Rechnung von einem dubiosen Streaming-Portal erhalten, gehen Sie so vor:

  • Haben Sie keine Leistungen erhalten, so müssen Sie die Rechnung für das Jahresabo auch nicht begleichen.
  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn Sie aggressive Anrufe, Mails oder Briefe bekommen.
  • Stellen Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Lassen Sie sich beim Verbraucherschutz beraten, wenn Sie verunsichert sind.
  • Erkundigen Sie sich immer erst über die Streaming-Webseite, bevor Sie Ihre persönlichen Daten hinterlegen. Im Internet finden Sie hierzu viele Hinweise.
2017-10-13 Neue Streamingportale mit Rechnung nach 5 Tagen
streamoro.de/flixago.de/streamago.de/boboflix.com/streamnox.com/kinolox.de: Rechnung über 238.80 € pro Jahr – Was ist das?

Wer auf der Suche nach Streaming-Anbietern für Kinofilme ist, könnte aktuell auf die Webseiten streamdome.de, flixago.de, streamoro.de, StreamGogo.de, streamago.de, boboflix.com, kinolox.de oder streamnox.com stoßen. Doch wer die Dienste nutzt, wird nach wenigen Tagen mit einer Rechnung über

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Dubiose Streaming-Portale locken in die Abofalle: Was Sie wissen müssen – Achtung!

1. Was kann ich machen, wenn ich auf einen dubiosen Streaming-Anbieter hereingefallen bin?

Sofern Sie keine Leistungen von dem Anbieter erhalten haben, müssen Sie die geforderten Rechnungen nicht bezahlen. Melden Sie den Fall der Polizei.

2. Ich konnte die Registrierung nicht abschließen, weshalb erhalte ich nun eine Rechnung für ein Abo?

Genau das ist die Masche dieser Anbieter. Sie wollen an Ihre persönlichen Daten kommen und diese haben sie mit der Registrierung bekommen, auch wenn diese scheinbar nicht möglich war.

3. Woran erkenne ich seriöse Streaming-Anbieter?

Forschen Sie ein wenig im Internet über die Seite nach. In der Regel lässt sich dort schnell herausfinden, ob es sich um Betrüger oder eine seriöse Seite handelt. Auch wenn im Impressum Unternehmenssitze im Ausland sind, sollten Sie vorsichtig sein.

4. Muss ich Inkassobriefe bezahlen?

Meist arbeiten die Betrüger mit der Inkassomasche, um die Verbraucher noch mehr unter Druck zu setzen. Hierbei handelt es sich aber meist auch um ein Unternehmen, das von den Betrügern erstellt wurde. Ignorieren Sie solche Briefe und wenden Sie sich an die Polizei.

5. Was passiert mit den Betrüger-Firmen?

Die Polizei ermittelt bereits. Jedoch ist es schwierig, die Betrüger zu finden, da sie auch meist mit einem falschen Firmensitz und falschen Angaben im Impressum arbeiten.

Spotify Smartphone Symbolbild
Spotify Musik-Streaming: Kontakt zum Spotify-Support herstellen

Sie haben ein Problem mit dem Streaming-Anbieter Spotify und möchten Kontakt mit dem Kundenservice aufnehmen. Das ist auf den ersten blick gar nicht so einfach. Wir haben Ihnen die Kontaktmöglichkeiten einmal zusammengestellt. Der beliebteste und

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Fazit

Bevor Sie sich für einen Streaming-Anbieter entscheiden, erkundigen Sie sich im Internet, ob dieser auch seriös ist. Falls Sie doch auf ein Betrügerunternehmen hereingefallen sind, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Haben Sie nichts abgeschlossen und auch keine Leistungen erhalten, so müssen Sie auch keine Rechnung bezahlen. Informieren Sie in diesem Fall immer die Polizei, damit diesen Betrügern das Handwerk gelegt  werden kann.

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E-Mail von ELON LTD – 1. Mahnung! vom Inkasso für Streamingportal – nicht zahlen https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/ot-inkasso-e-mail-droht-mit-pfaendungstermin-nicht-zahlen/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/ot-inkasso-e-mail-droht-mit-pfaendungstermin-nicht-zahlen/#comments Thu, 12 Aug 2021 10:14:20 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=21561 E-Mails der MICKEY AFC LTD, ELTON LTD, LESS MEDIA LIMITED, GOMO LIMITED, GOGAN LIMITED, AERN SOLUTIONS LTD oder RICKEY BUSINESS LTD  erreichen derzeit zahlreiche Verbraucher. Darin wird ein angeblich offener Betrag aus einem Streaming-Portal für

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E-Mails der MICKEY AFC LTD, ELTON LTD, LESS MEDIA LIMITED, GOMO LIMITED, GOGAN LIMITED, AERN SOLUTIONS LTD oder RICKEY BUSINESS LTD  erreichen derzeit zahlreiche Verbraucher. Darin wird ein angeblich offener Betrag aus einem Streaming-Portal für Kinofilme oder einer Urheberrechtsverletzung angemahnt. Teils wird mit einem festgelegten Termin einer Pfändung gedroht. Ist die Forderung berechtigt? Darf das Inkasso Team zu Ihnen nach Hause kommen und Gegenstände aus Ihrer Wohnung abtransportieren oder sollten Sie lieber überweisen? 

Rechtmäßig arbeitende Inkassounternehmen kommen auf Sie zu, wenn Sie eine Rechnung nicht oder nur zum Teil beglichen und auf Mahnungen des Berechtigten nicht reagiert haben. Dieses Verfahren wird außerhalb des gerichtlichen Mahnverfahrens betrieben. Ein Inkassounternehmen darf in Deutschland nur agieren, wenn es die entsprechenden Registrierungsvoraussetzungen nach dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz erfüllt. Das Unternehmen muss also registriert sein.

Betrüger machen sich immer wieder die Unwissenheit von Verbrauchern zu Nutze und stellen Forderungen auf, obwohl sie dazu nicht berechtigt sind. Auch wir haben bereits mehrfach über solche dubiosen Inkassounternehmen berichtet. In den meisten Fällen kamen die Forderungen von Inkassounternehmen aus dem europäischen Ausland und waren völlig unbegründet.

Inkasso Symbolbild
Inkasso Post: Was ist zu tun und worauf müssen Sie unbedingt achten?

Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die

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Worum geht es in den Mahnungen und Pfändungsankündigungen überhaupt?

In einer neuen Masche werden nicht nur Geldforderungen gestellt. Neuerdings wird per E-Mail mit einem erwirkten Vollstreckungstitel gedroht und sogar ein Termin für eine Pfändung der Wertgegenstände im Haus oder der Wohnung angekündigt. Eine solche Nachricht verbreitet natürlich besondere Angst und verunsichert die Empfänger, die sich keiner Schuld bewusst sind. Inhaltlich geht es um eine angebliche Mitgliedschaft für ein Streaming-Portal (Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr )). Dort sollen Sie sich angemeldet und nach einer kostenlosen Testphase von 5 Tagen automatisch ein Jahresabo für mehrere Hundert Euro abgeschlossen haben. Wir haben davor bereits gewarnt und die Nutzung legaler und kostenloser Streamingdienste empfohlen.

Zudem versenden offensichtlich die gleichen Macher Mahnungen, Zahlungsaufforderungen und Pfändungstermine wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Vorausgegangen ist diesen E-Mails tatsächlich eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung, die allerdings ebenfalls Fake ist. In einigen Nachrichten geht es auch um das Portal Usenet.nl. Angeblich sollen Sie Schulden aufgrund der Nutzung des Netzwerkes haben. Doch auch das ist Fake.

Alles begann mit Firmen wie OT Inkasso oder BGS Inkasso. Doch das war erst der Anfang. Mittlerweile werden die vermeintlichen Inkassobüros fast monatlich neu erfunden. Die Besonderheit: Alle Inkassobüros samt der angeblichen Rechtsanwälte sind frei erfunden und existieren nicht. Trotzdem haben viele Empfänger Angst vor den dubiosen Mahnungen.

Folgende Fake-Unternehmen als Inkasso-Büros sind uns bisher bekannt:

Archiv älterer Firmierungen
  • SILVIA LTD, +49 152 0136-2518, [email protected]
  • SIDNEY LTD, +49 152 0136-2518, [email protected]
  • DARIUS LTD, +49 152 0136-2518, [email protected]
  • RALPHY LIMITED, 49 152 0136-2518, [email protected]
  • AUSTIN ACCOUNTS & TAX LIMITED, +49 152 0136-2518, [email protected]
  • AXEL LIMITED, +49 152 0136-2518, [email protected]
  • CHESTER A HOLDING LTD, +49 152 0136-2518, [email protected]
  • CORP LIMITED, +493025559884, [email protected], www.corp-inkasso.eu
  • Credit Back Ltd. (Inaksso LTD), +43720816113, +442039368908
  • CRS DEBT RECOVERY LIMITED (Eurotreuhand Inkasso), 03025559884, [email protected]
  • Debt Advisory Help Ltd., +493025559886, [email protected], www.dah-inkasso.eu
  • DEBT AND CREDIT LTD., inkassogroup24.de
  • DEBT BEE LIMITED (Inaksso LTD), [email protected]
  • DEBT CASE LTD, debtcaseinkasso.de, [email protected], 030/56796056
  • DEBT CORRECT LIMITED, +493025559886, [email protected], www.debt-inkasso.eu
  • DEBT EXPERT LIMITED, +493025559886, [email protected], www.expert-inkasso.eu
  • DEBT MANAGER LIMITED, +493025559884, [email protected], www.dml-inkasso.eu
  • DEBT PARTNERS LLP, +493025559884, [email protected], www.dpl-inkasso.eu
  • DEBT PROTECTOR LIMITED, +493025559884, [email protected], www.lpd-inkasso.eu
  • DEBT RECOVERY PLUS LIMITED, +493025559884, [email protected], www.plus-inkasso.eu
  • DEBT SOLUTIONS CENTER LTD, +493025559886, [email protected], www.dscl-inkasso.eu
  • Debt Talk Limited, +493025559884, [email protected], www.dtl-inkasso.eu
  • DEBT WAVE LIMITED, +493025559884, [email protected]
  • DEBTSolutions LTD (Inaksso LTD), [email protected], +43720816113, +442039368908
  • DIGITAL DEBT COLLECTION LTD, +493025559884, [email protected],
  • ENITO INKASSO LIMITED, +493025559886, [email protected], www.enito-inkasso.eu
  • FINANCIAL GUIDANCE LIMITED, +493025559884, [email protected], www.fgl-inkasso.eu
  • FKGinkasso.de Collectors Partners LLP., +442039368908, +4372081611
  • GLOBAL DEBT COLLECTION LIMITED,  +493025559884, [email protected], www.global-inkasso.eu
  • HAAS CAPITAL LLP, +493025559884, [email protected], www.haas-inkasso.eu
  • Homeinkasso.de CLEARDEBT LIMITED, [email protected], 03021780564
  • INKASSO GMBH & CO LTD, +493025559884, [email protected], www.inkasso-gmbh.eu
  • Inkasso LTD DEBT Free LTD, [email protected],
  • INTERNATIONAL INKASSO GROUP LTD, +493025559886, [email protected], www.inkassogroup.eu
  • JASSIES LTD, +49 302 5559-884, [email protected]
  • KREDIT HAUS AG, [email protected],
  • KREDITOR LTD, +493025559886, [email protected], ag-inkasso.de (Mandant: Media ONE Ltd.)
  • KREDITOR LTD, +498920172828, [email protected], inkasso-limited.de (Mandant: MEDIA ADVICE LIMITED)
  • LTDinkasso.de Collectors Partners LLP., [email protected], +43720816113
  • MARKUS HOHL LIMITED,  [email protected], +493025559-884
  • MEIN LIMITED, +49 302 5559-884, [email protected], www.my-inkasso.eu
  • MEYER & CO LIMITED, +49 302 5559-884, [email protected], www.meyer-inkasso.eu
  • MMG LTD C/O GILLESPIE ACCOUNTANCY LLP, +49302555 9884, [email protected]
  • NATIONAL DEBT COLLECTION LTD, +493025559884, [email protected], www.national-inkasso.eu
  • NEUMANN LIMITED, +493025559884, [email protected]
  • OTinkasso.com <[email protected]>
  • OWED LIMITED, [email protected], gmbh-inkasso.eu, +493056796056
  • Prolex Inkasso Ltd., [email protected], ProlexInkasso.de, +493021780564
  • SCHNEIDER LIMITED, 03025559884, [email protected], www.schneider-inkasso.eu
  • STEIN FINANCIAL LIMITED, +493025559884, [email protected], www.stein-inkasso.eu
  • THE DEBT COLLECTION AGENCY LIMITED, +493025559884, [email protected], www.inkasso-agency.eu
  • WAGNER LIMITED, 03025559884, [email protected]
  • ARNOLD & CO LTD, 03025559884, [email protected]
  • Gross & CO LLP, 03025559884, [email protected]
  • FISCHER & CO LTD, +49 302 5559-884, [email protected], Fischer-inkasso.eu
  • JUNG ASSOCIATES LTD, +49 302 5559-884, [email protected], www.jung-inkasso.eu
  • WEBER WOLF GROUP INC, +49 302 5559-884, [email protected], www.weber-inkasso.eu
  • BECKER & CO LIMITED, +493025559884, [email protected], www.becker-inkasso.eu
  • KELLERMAN LIMITED, +493025559884, [email protected], kellerman-inkasso.eu
  • WEBER WOLF GROUP INC, +493025559884, [email protected], www.weber-inkasso.eu
  • SIMON & PARTNERS LIMITED, +493025559884, [email protected], www.simon-inkasso.eu
  • ENGEL CAPITAL LIMITED, +493025559884, [email protected], www.engel-inkasso.eu
  • PETER JURGENS PROPERTIES LTD, +49 302 5559-884, [email protected], www.peter-inkasso.eu
  • JACOB JURGENSEN (UK) LIMITED, +49 302 5559-884, [email protected], www.jacob-inkasso.eu
  • STEPHAN ERDMAN LTD, Telefon +49 302 5559-884, [email protected], www.stephan-inkasso.eu
  • LUDWIG ASSOCIATES LTD, Phone: +49 302 5559-884, [email protected], ludwig-inkasso.eu
  • ULRICH LTD, Phone: +49 302 5559-884, [email protected], www.ulrich-inkasso.eu
  • JASON ABBOTT FINANCIAL LIMITED, Telefon +493025559884, [email protected], www.jason-inkasso.eu
  • MACRON CONTRACTS LTD, Phone: +49 302 5559-884, [email protected], www.macron-inkasso.eu
  • JEREMI CONSULTANCY LIMITED, Telefon  +493025559884, [email protected], www.jeremy-inkasso.eu
  • HANZ CONSULTANCY LIMITED, Telefon: 030/25559884, [email protected], www.hanz-inkasso.eu
  • JACOBSON ASSOCIATES LIMITED, Tel. +493025559884, [email protected], www.jacobson-inkasso.eu
  • JAMI ASSOCIATES LIMITED, Telefon +493025559884, [email protected], www.jami-inkasso.eu
  • JOSH LIMITED, Telefon +493025559884, [email protected], www.josh-inkasso.eu
  • RON ADAMS LTD, 300 St Mary’s Road, Garston, Liverpool, England, L19 0NQ, E-Mail: [email protected]
  • JOSEPH LIMITED, 50 Carnwath Road, London, SW6 3JX, [email protected]
  • SMITH LIMITED, 6th Floor Charlotte Building, 17 Gresse Street, London, W1T 1QL, [email protected]
  • JEREMY JOHNSTON LIMITED, 7 Breda Park, Drumahoe, Londonderry, Northern Ireland, BT47 3S, [email protected], Telefon +4915735987317
  • OLIVER & ASSOCIATES LTD, Mcgills, Oakley House, Tetbury Road, Cirencester, Gloucestershire, United Kingdom, GL7 1US, Tel. +4915735987317, E-Mail: [email protected]
  • HARRY ADAMS LIMITED, 46 Dedham Meade, Dedham, Colchester, Essex, United Kingdom, CO7 6EU, Tel: +49 1573 598 7317, E-Mail: [email protected]
  • DANIEL S. PERRIER LTD., 5 Jupiter House Calleva Park, Aldermaston, Reading, Berkshire, United Kingdom, RG7 8NN, Telefon: 01573/5987317, [email protected]
  • WILLIAM ALLCHIN LTDGlobe Works, Fringford, Bicester, Oxfordshire, OX27 8RJ,
    Telefon: +4915735987317, [email protected]
  • MARKUS LTD, 11a Falmer Road, Enfield, Middlesex, EN1 1PZ, Telefon: +4915236198503, [email protected]
  • BALMER COMMERCIAL FINANCE LIMITED, Telefon: +4915236198503
  • ASHLEY LIMITED, 393 Lordship Lane, London, N17 6AEP, Telefon +4915236198503, E-Mail: [email protected]
  • WILLEY CONSULTANCY LTD, Flat 4, 15 Auckland Road East, Portsmouth, United Kingdom, PO5 2HA, Telefon: 015236198503 E-Mail: [email protected]
  • VERNON AND CO. LIMITED, Ground Floor Stella, Windmill Hill Business Park, Whitehill Way Swindon, Wiltshire, SN5 6NX, Telefon +49 15 23 619 8503, E-Mail: [email protected]
  • STEVE ABBOTT LIMITED, 3 Thomas Road, Kettering, Northants, NN15 6HD, Telefon: +4915236198503, E-Mail: [email protected]
  • LEWIS LIMITED, 7 Queens Gardens, Aberdeen, AB15 4YD, Telefon: 0115237143546, 015237143546, [email protected]
  • MAX LIMITED, Flat 1036 1 Fairmont Avenue, London, E14 9PX, Telefon: 015237143546, Max-inkasso.eu, [email protected]
  • JAKE COMPANY LIMITED, 88 Crawford Street, London, W1H 2EJ, Telefon: +4915237143546, [email protected]
  • LEO LIMITED, 23 Holmes Carr Crescent,, Doncaster, DN11 0QD, Telefon: 015237143546, [email protected]
  • Wulf Consulting Ltd, Telefon: 015237143546, [email protected]
  • LOGAN ACCOUNTANTS LIMITED, 120 Foxhunter Drive, Linford Wood, Milton Keynes, MK14 6GD, Telefon: +49 115 23 71 43 546, E-Mail: [email protected]
  • GRAYSON ACCOUNTANCY SERVICES LTD, 237 Greenheath Road, Hednesford, Cannock, South Staffordshire, United Kingdom, WS12 4AZ, E-Mail: [email protected], Tlefon: +49 115 23 71 43 546
  • BRETTON LIMITED, Ward Mackenzie Ltd, Oxford House, 15-17 Mount Ephraim Road, Tunbridge Wells, Kent, England, TN1 1EN, E-Mail: [email protected], Telefon: +49 115 23 71 43 546
  • EDDE LIMITED, 6 Harcourt Way, Meridian Business Village, Leicester, Leicestershire, England, LE19 1WP, Telefon: +49115237143546, 015237143546
  • GORDY LIMITED, 7 Cromwell Road, Wimbledon London, SW19 8LE, Telefon: 015237143546, E-Mail: [email protected]
  • ARRAN LTD, 51 Jenks Avenue, Kinver, Stourbridge, England, DY7 6AH, Telefon: +49 115 23 71 43 546, E-Mail: [email protected]
  • KENZIE COMPANY LIMITED, 2 Northolt, Griffin Road, London, N17 6HY, Telefon: +49 115 23 71 43 546, E-Mail: [email protected]
  • JASPER LIMITED, 33 George Street, Wakefield, West Yorkshire, WF1 1LX, Telefon: +49 115 23 71 43 546, E-Mail: [email protected]
  • HARVEY & COMPANY LIMITED, Handel House, 95 High Street, Edgware, Middlesex, HA8 7DB, Harvey-inkasso.eu, [email protected], Tel. 015237143546
  • ROBINSON & COMPANY LIMITED, 17 Mandeville Street, Portadown, Craigavon, Co Armagh, BT62 3PB, Telefon: +49 152 3669-8773, E-Mail: [email protected]
  • GOGAN LIMITED18-24 Brighton Road, South Croydon,England, CR2 6AA, E-Mail: [email protected]
  • Alistir Nigel BAILEY, 26 Drewray Drive, Taverham, Norwich, Norfolk, England, NR8 6XS, E-Mail: [email protected]
  • MOB MEDIA LTD, Ashley Lane, Shipley,West Yorkshire, BD17 7DB, E-Mail:  [email protected]
  • SIMB LIMITED, 74 Newhouse Crescent, Watford,England, WD25 7HX, Telefon: +49 (0) 201 857 926 79, E-Mail: [email protected]
  • ACTON LLP, 3 Castlegate, Grantham, Lincolnshire, NG31 6SF, Phone: +49 115 23 71 43 546, [email protected], www.acton-inkasso.eu
  • ADDISON & CO LIMITED, 11 Bushey Lane, Sutton, Surrey, England, SM1 1QL, Telefon: +49 115 23 71 43 546, E-Mail: [email protected]
  • AIKEN & CO LLP, Building 2 The Sidings, Antrim Road, Lisburn, Co. Antrim, United Kingdom, BT28 3AJ, Telefon: 015237143546, [email protected]
  • ALCOTT & ARGYLE MANAGEMENT LIMITED,  F4 Hagley Court South, Level Street, Brierley Hill, England, DY5 1XE, Tel. +49 152 37 14 35 46, [email protected]
  • ALVIN LIMITED, 14 Wandle Road, London, England, SW17 7DW, Tel. +49 152 37 14 35 46, [email protected], Alvin-inkasso.eu
  • ANSON LIMITED, Anson Court, La Route Des Camps, St Martin, Channel Islands, Guernsey, GY4 6AD, Telefon 0152/37143546, [email protected]
  • ARATHORN LTD, Hanover Buildings, 11-13 Hanover Street, Liverpool, Merseyside, L1 3DN, Telefon: +49 152 36 69 87 73, E-Mail: [email protected]
  • ARIEN CONTRACTORS LIMITED, Onega House, 112 Main Road, Sidcup, Kent, DA14 6NE, [email protected], Telefon: 0152/36698773
  • ARLO LIMITED, Elsley Court, 20-22 Great Titchfield Street, London, United Kingdom, W1W 8BE, Telefon: +49 152 36 69 87 73, E-Mail: [email protected]
  • AXTON LIMITED, The White House, 164 Bridge Road, Sarisbury Green, Southampton, Hampshire, SO31 7EH, Telefon: +4915236698773, www.axton-inkasso.eu, [email protected]
  • HADDAN HOMES LTD, Honeysuckle Cottage, 5 Coulston, Westbury, Wiltshire, United Kingdom, BA13 4NX, Telefon: 015236698773, [email protected], haddan-inkasso.eu
  • ABBOTT LIMITED, Banana House Chisels Lane, Neacroft, Christchurch, England, BH23 8JU, Tel. +49 152 3669-8773, E-Mail: [email protected] & CO LIMITED, 124 Stricklandgate, Kendal, Cumbria, LA9 4QG, Telefon: +49 115 23 71 43 546, E-Mail: [email protected]
  • ABEL LIMITED, 37a Blean Hill, Blean, Canterbury, Kent, CT2 9EF, Telefon: +49 152 3669-8773, [email protected], abel-inkasso.eu
  • ADDIS LIMITED, Zone 3 Waterton Point, Brocastle Avenue, Waterton Industrial Estate, Bridgend, CF31 3US, Telefon: 0152/36698773, [email protected], www.addis-inkasso.eu
  • GABRAN CONSULTING SERVICES LIMITED, 42 Crossgate Mews, Harwood Road, Stockport, SK4 3AP, Telefon: +49 152 3669-8773, [email protected], www.gabran-inkasso.eu
  • OSCAR LIMITED, Lothing House, 7 Quay View Business Park, Barnards Way Lowestoft, Suffolk, NR32 2HD, Telefon: 015236698773, [email protected], oscar-inkasso.eu
  • EDWARD & CO LTD, 7 Church Street, Trowbridge, Wiltshire, England, BA14 8DR, Telefon: 015236698773, [email protected]
  • BENJAMIN MORRIS & CO, 18a, Brook House, Brook Street, Neston, Cheshire, United Kingdom, CH64 9XL, Telefon: 015236698773, [email protected], benjamin-inkasso.eu
  • FREDDIE BOWLES LIMITED, Flat 8 14 Frant Road, Tunbridge Wells, United Kingdom, TN2 5SN, Telefon: +4915236698773, E-Mail: [email protected], www.freddie-inkasso.eu
  • SAMUELS GROUP LIMITED, 9 Glengorse, Battle, East Sussex, United Kingdom, TN330TX, [email protected], samuel-inkasso.eu, Telefon: 015236698773
  • BURTON LIMITED, Lanercost, 15 Oaklands Rise, Welwyn, Hertfordshire, England, AL6 0RN, Telefon: +49 152 3669-8773, E-Mail: [email protected]
  • HARRIS & CO LIMITED, Marland House, 13 Huddersfield Road, Barnsley, South Yorkshire, S70 2LW, Telefon: 015236698773, [email protected], www.harris-inkasso.eu
  • BAKER LIMITED, Bonnie View Cafe & Stores, Holywell Bay, Newquay, Cornwall, TR8 5P, Telefon: +49 152 3669-8773, E-Mail: [email protected]
  • HOLMES ADVISORY LIMITED, 12 Tiverton Way, Tarporley, Cheshire, United Kingdom, CW6 9YJ, Telefon: 015236698773, [email protected], www.holmes-inkasso.eu
  • CONOR LIMITED, 142 Worthington Road, Lichfield, England, WS13 8PG, Phone: 015201362518, [email protected], www.conor-inkasso.eu
  • RIVER LP, 59 Merchant Court 61 Wapping Wall, London, E1W 3SJ, Telefon: +49 152 0136-2518, [email protected], www.conor-inkasso.eu
  • MERCUS TRADING LIMITED, 7 Devonshire Square (Ref: Ra2), London, United Kingdom, EC2M 4YH,
    Telefon: 015201362518 E-Mail: [email protected], www.mercus-inkasso.eu
  • RICKEY BUSINESS LTD, Daniel Consultancy, Morritt House, 54-60 Station Approach, South Ruislip, Ruislip, England, HA4 6SA, E-Mail: [email protected], Telefon: 015201362518
  • MAC FLY LTD, 49 Rainford Road, Billinge, Wigan, England, WN5 7PG,
    Telefon: 015201362518, E-Mail: [email protected]
  • ASTON LIMITED, 323 Caledonian Road, London, N1 1DR, E-Mail: [email protected],
  • Harper Limited, 14 High Street, Cobham, Surrey, KT11 3DY, E-Mail: [email protected]
  • PARKER LIMITED, 9 Wellington Road, Newark, England, NG24 1NJ,+49 152 0136-2518, [email protected]
  • Willow Limited, 32 Bedford Row, London, United Kingdom, WC1R 4HE, [email protected]
  • MAY ONG LTD, Apartment 602, Iona Tower 33 Ross Way, London, England, E14 7GG
  • WYATT LIMITED, Paddock Cottage Nantmawr, Oswestry, Oswestry, Shropshire, England, SY10 9HL, [email protected]
  • EVERLY BIDCO LIMITED, 10th Floor 123 Victoria Street, London, United Kingdom, SW1E 6DE, E-mail: [email protected]
  • ABBAND LTD, 72 Gawber Road, Barnsley, United Kingdom, S75 2AN, [email protected]
  • AERN SOLUTIONS LTD PO Box PO19 7JR, Care Of Taxassist Accountants, 116 The Hornet, Chichester, West Sussex, United Kingdom, PO19 7JR, E-Mail: [email protected]
  • BARRA LIMITED, 96 South Street, Romford, Essex, England, RM1 1RX P, E-Mail: [email protected]
  • BYLE’S OF HYDE LIMITED, 1b The Hollins, Marple, Stockport, Cheshire, England, SK6 6AY
  • REMEDIA LIMITED, 52 South Road, Southall, Middlesex,United Kingdom, UB1 1RQ
  • PAX LIMITED, The Old Chapel, Union Way, Witney,Oxfordshire, OX28 6HD, Telefon: +49 (0) 7672 389 95 05 E-Mail: [email protected]
  • TONALITY MEDIA LTD, 70 Springfield Road, Gatley, Cheadle, England, SK8 4PF, E-Mail: [email protected]
  • FAS LIMITED, Suite 4 77 Beak Street, Soho, London, England, W1F 9DB, E-Mail: [email protected]
  • UM LIMITED. The Barrel Inn 191 Lane End, Chapeltown, Sheffield, England, S35 2UL, E-Mail: [email protected]
  • GOMO LIMITED, 67 Estcourt Road, Gloucester, Gloucestershire, GL1 3LX, E-Mail: [email protected]
  • LESS MEDIA LIMITED, 10 Portland Business Centre Manor House Lane,Datchet, Slough, England, SL3 9EG, Telefon: +49 (0) 7672 389 95 05 E-Mail: [email protected]
  • LAD LIMITED, 13 Clent Road, Handsworth, Birmingham,England, B21 8DJ, Telefon: +49 (0) 7672 389 95 05 E-Mail: [email protected]
  • FAS LIMITED, Suite 4 77 Beak Street, Soho, London, England, W1F 9DB, E-Mail: [email protected]
  • TUM LIMITED, The Barrel Inn 191 Lane End, Chapeltown, Sheffield, England, S35 2UL, E-Mail: [email protected]
  • NINO LIMITED, 6th Floor, 33 Holborn,London, EC1N 2HT, Telefon: +49 (0) 7672 389 95 05, E-Mail: [email protected]
  • TONALITY MEDIA LTD, 70 Springfield Road, Gatley, Cheadle, England, SK8 4PF, E-Mail: [email protected]
  • ELTON LTD Kemp House, 160 City Road, London, United Kingdom, EC1V 2NX, Telefon: +4976723899505, E-Mail: [email protected]
  • MICKEY AFC LTD, 9 Church Street, Kidderminster, United Kingdom, DY10 2AD, Telefon: +4976723899505, E-Mail: [email protected]
  • DOLO LTD, Ground Floor Philbeach House, Dale, Haverfordwest, United Kingdom, SA62 3QU, Telefon: +4944155970420 E-Mail: [email protected]
  • SADO LTD, 89a Little London, Spalding, England, PE11 2UJ, Telefon: +4944155970420, E-Mail: [email protected]
  • LUGUS LIMITED, 4 Kirkbarrow Lane, Kendal, Cumbria, LA9 5DF, Telefon: +4922718043402, E-Mail: [email protected]

Auf diese Bankverbindungen soll Geld überweisen werden:

  • GB30HBUK40118430567752
  • GB22HBUK40110078842191
  • GB23HBUK40118460426903
  • GB09HBUK40110068417350
  • GB79HBUK40100094357043
  • GB82HBUK40090022816725
  • GB97HBUK40090621885642
  • GB55HBUK40450802567601
  • GB05HBUK40110091186329
  • GB94HBUK40110081253964
  • GB45HBUK40090004560051
  • GB98HBUK40100031548522
  • GB94HBUK40450812563525
  • GB78HBUK40100031140221
  • GB31HBUK40436560168807
  • GB26HBUK40110091212141
  • DE40100110012620395312
  • DE19100110012623816104
  • GB41HBUK40011831866982
  • GB31HBUK40110051418092
  • GB96HBUK40110061241567
  • GB32HBUK40110001248219
  • GB64HBUK40110011466496
  • GB59HBUK40100011864238
  • GB29HBUK40450852565943
  • GB91HBUK40181231437674
  • GB33HBUK40110081202391
  • GB02HBUK40175780223964
  • GB94HBUK40175720227323
  • GB42HBUK40090052498766
  • GB14HBUK40175770234591
  • DE40100110012621228639
  • NL56BUNQ2033800288
  • GB21HBUK40110051418092
  • GB75HBUK40100062221403
  • GB15HBUK40023101598856
  • GB94HBUK40100032294621
  • GB11HBUK40100041174525
  • GB94HBUK40063063899934
  • GB31HBUK40100094530276
  • GB29HBUK40100065402182
  • GB56HBUK40302521603094
  • GB86HBUK40100064372956
  • GB29HBUK40100065886988
  • GB49HBUK40100034623819
  • GB27HBUK40100013856224
  • GB36HBUK40100038312575
  • GB78HBUK40252732660393
  • GB86HBUK40100008098212
  • GB70HBUK40450852539500
  • GB95HBUK40090035009391
  • GB20HBUK40118450853348
  • GB54HBUK40010432085356

Diese Betreffzeilen werden verwendet:

  • Pfändungstermin am … um … Uhr
  • Letzte Zahlungsaufforderung vor Klage!
  • Letzte Zahlungsaufforderung vor Mahnverfahren!
  • Letzte Zahlungsaufforderung vor Pfändung!
  • Letzte Mahnung – INKASSO GMBH & CO LTD
  • Letzte Mahnung vor gerichtlichem Mahnverfahren!
  • Letzte Mahnung vor Übergabe an das Inkassobüro
  • Letzte Mahnung!
  • 1. Mahnung
  • 1-Mahnung!
  • Erste Inkasso Mahnung!
  • Zweite Mahnung!
  • Dritte Mahnung!
  • Forderung aus Vertrag über vom …, Rechnung vom …

Vermeintliche Aktenzeichen / Rechnungsnummern:

  • DEG63013 / 14002GBT
  • DERR323344 / 1299GBT
  • Invoice 1299GB
  • GTE456465454

Angebliche Mandanten der Fake-Inkassobüros:

  • MAY ONG LTD, Mayplay.de
  • INO DIGITAL LTD, InoPlay.de
  • LIST NETWORKS LTD, listplay.de
  • LOLOJO LTD, loloplay.de
  • AJD MOVIE LTD, Playron.de
  • DONART FILM LTD, Playdona.de
  • BOGORI LTD, Playbogo.de
  • GERAS LIMITED, Playgera.de
  • NIONIO LTD, playnion.de
  • DISTEDO LTD, Playdist.de
  • BATHOS MEDIA LIMITED, Playbat.de
  • TAMI SERVICE LTD, Playtami.de
  • DELISH FILMS LIMITED, Playdel.de
  • DORON MEDIA LTD, Playdoro.de
  • ALFORD FILMS LIMITED FrogPlay.de
  • ARA IT LIMITED araplay.de
  • BITE FILMS LTD flixer.de
  • BLIND SIDE FILMS LTD Streamday.de
  • FILM SOHO LIMITED flixfox.de
  • LOXBOX LIMITED flixwood.de
  • AZZURRI FILMS LTD FaxFlix.de
  • FILM SOHO LIMITED Flixfox.de
  • BOHO WOLF LIMITED Flixwolf.de
  • TICKER TAPE LIMITED Tapeflix.de
  • LION FILMS LIMITED Lionflix.de
  • FLIXWOOD LTD Myflixx.de
  • CINESX LIMITED Goldflix.de
  • SAXON FILMS LIMITED Gogoflix.de
  • FILM TAROSVAN LTD Mimiplay.de
  • 5LEX MEDIA LIMITED Lexplay.de
  • TAB MEDIA LIMITED Tabflix.de
  • CHO AND LEE LTD Choflix.de
  • LIMA SERVICE LIMITED Limaflix.de
  • ZUMA FILMS LIMITED Zumaflix.de
  • AFYG LIMITED Streamafy.de
  • GoFilme.de
  • boflix.de
  • Streamjuju.de
  • streamamy.de
  • Streamrex.de
  • flixana.de
  • okflix.de
  • Lolastream.de
  • bafastream.de
  • streameba.de
  • streamder.de
  • Usenet.nl
  • Sostreams.de
  • tinostream.de
  • Streamgun.de
  • linaflix.de
  • playmemo.de
  • MABA LTD filmaba.de
  • UGO BEST LIMITED
  • MOXAL LIMITED
  • MOVIE DOG LIMITED
  • flixkong.de (KONGO BOX LTD)
  • Sadaplay.de (SADA LIMITED)
  • Movoplay.de (MOVO LTD)
  • roxplay.de (Rox Marketing LTD)
  • Lofoflix.de (LOFOTON NORGE LTD)
  • Maneflix.de (MANE SERVICES LTD)
  • judoplay.de (JUDO UK LTD)
  • Sideflix.de (BLIND SIDE FILMS LTD)
  • Miniflix.de (MINIFILMS LIMITED)
  • Heroflix.de (HERO APPS LTD)
  • Teraflix.de (TERA SERVICES LTD)
  • Radaflix.de (RADA GROUP LTD)
  • rayflix.de (RAYMAR FILMS LTD)
  • Mooflix.de (MOO DIGITAL LTD)
  • Cloudflix.de
  • Maflix.de (MA SERVICES LIMITED)
  • Mesflix.de (MESAC LTD)
  • Heloplay.de (HELO LTD)
  • Semoplay.de (SEMANTISE LTD)
  • Bumaplay.de (BUMA LIMITED)
  • Bullplay.de (BULLS GROUP LTD)
  • Playgox.de (FILM FACTORY MEDIA LTD)
  • Playkino.de, Playmov.de (MOVIEBOX MEDIA LTD)
  • Playmono.de (MONO MONO LTD)
  • Playmago.de (MAGO DIGITAL LTD)
  • Playfer.de (FERDS MEDIA LIMITED)
  • Manoplay.de (MANO GROUP LIMITED)
  • FomPlay.de (FOM LIMITED)
  • WagPlay.de (WAGI MEDIA LIMITED)
  • Sadplay.de (SADE MEDIA LTD)
  • FogoPlay.de (FOGON LIMITED)
  • GoraPlay.de (GORADORI LTD)
  • dodplay.de (DODAN LIMITED)
  • Mayplay.de
  • MovPlay.de (MEDIA MOVING LTD)
  • DonPlay.de (DONS MEDIA LTD)
  • MonPlay.de (MONARCH MEDIA LTD)
  • UmiPlay.de (UMIND LTD)
  • BONOBO LTD
  • PlayNog.de (NOGAN FOUNDATION)
  • Playtuto.de (TUTOR FILM LTD)
  • Playgad.de (AD GAD LTD)
  • Filmnox.de (NOX FILMS LIMITED)
  • Playvox.de (VOX MEDIA LIMITED)
  • playre.de (REMEDIA LIMITED)
  • Paxplay.de (PAX LIMITED)
  • Fasplay.de (FAS LIMITED)
  • Doloplay.de (DOLO LTD)
  • Goxplay.de (GOXWELL LIMITED)
  • Finoplay.de (FINOBO LTD)

Wie sehen die E-Mails der angeblichen Inkassodienstleister aus?

Urheber der E-Mails sind die oben genannten Firmen, die ihren Sitz in der Regel in England haben. Die gestellten Forderungen stammen aus angeblichen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder aus einem Vertrag mit einem Streamingdienst, der horrende Rechnungen stellt und über den wir bereits berichtet haben.

Die angeblichen Inkassounternehmen handeln augenscheinlich im Auftrag diverser Firmen, bei denen es überwiegend um Streaming-Seiten geht, die ebenfalls als Betrug einzustufen sind. Vermutlich werden hier bestehende Unternehmen genutzt und deren Daten missbraucht. Beispielsweise wurden einige Mahnungen im Auftrag der Movies Darling LTD versendet. Dieses Unternehmen hat sich erst kürzlich bei uns gemeldet und gesagt, dass sie damit nichts zu tun haben und sich von den Forderungen distanzieren. (Siehe unser Artikel)

So sehen die E-Mails beispielsweise aus, deren Text sich regelmäßig geringfügig ändert:

11.09.2019 Erste Inkasso Mahnung! von ron-inkasso.eu <[email protected]>

1. Mahnung

Sehr geehrte/r … ,

Unser Mandant (Grindplay.com) hat uns bevollmächtigt die unten aufgeführte Forderung für das Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr ) einzuziehen. Uns legitimierende Vollmacht legen wir bei Bedarf vor Gericht vor.

Ihre Registrierungsdaten:

IP-Adresse: 2a02:21b0:644d:50a1:c8af:ccb5:6df7:6dff
Browser: Firefox 64.0
Betriebssystem: Windows 10.0
Internetanbieter: Wingo network NTS Workspace AG

leider haben Sie es bislang trotz Zahlungserinnerung und Mahnung versäumt, folgende Forderung zu begleichen:

Rechnungsnummer: 1299GBT
Artikel/Dienstleistung: (Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr )
Rechnungsbetrag: 516,24€, fällig am 10.09.2019

Wir räumen Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit ein, die Gesamtforderung von 516,24€, bestehend aus

Rechnungsbetrag 395,88 €
zzgl. Verzugszinsen 23,86 €
zzgl. Mahngebühren 96,50 €
Gesamt: 516,24€

bis zum 13.09.2019 zu bezahlen.

Unsere Bankverbindung:

• Zahlungsempfänger: RON ADAMS LTD
• Bankinstitut: HSBC BANK PLC
• IBAN: GB31HBUK40100094530276
• BIC: HBUKGB4B
• Verwendungszweck: Invoice 1299GB
• Betrag: 516,24 Euro

Sollten wir über den Gesamtbetrag bis zu diesem Datum nicht oder nicht vollständig verfügen können, sehen wir uns gezwungen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

RON ADAMS LTD
300 St Mary’s Road, Garston,
Liverpool, England, L19 0NQ

E-Mail: [email protected]

30.04.2019 PFÄNDUNGSTERMIN AM 08.05.2019 UM 14:30 Uhr. von [email protected]

PFÄNDUNGSTERMIN AM 08.05.2019 UM 14:30 Uhr.
Unser Mandant (Mimiplay.de FILM TAROSVAN LTD) hat uns bevollmächtigt die unten aufgeführte Forderung für das Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr ) einzuziehen. Uns legitimierende Vollmacht legen wir bei Bedarf vor Gericht vor.

Ihre Registrierungsdaten:

IP-Adresse: 46.182.XXX.50
Browser: Chrome 73.0.3683.86
Betriebssystem: Windows 10.0
Internetanbieter: ODR Technologie Services GmbH

Leider habe Sie die offene Rechnung trotz letzter Mahnung, und letzter Zahlungsaufforderung vor dem Mahnverfahren nicht beglichen.

Insgesamt beläuft sich die vorliegend geltend gemachte Forderung unserer Mandatschaft auf einen Betrag in Höhe von 479,16 Euro, der sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammensetzt :

Hauptforderung: 358,80 Euro
Mahnkosten: 23,86 Euro
Inkassokosten: 96,50 Euro
Gesamtforderung: 479,16 Euro

Wir haben in einem Mahnverfahren ( gemäß §§ 688 ff. ZPO ) einen Vollstreckungstitel beim zuständigen Amtsgericht gegen Sie erwirkt. Aus diesem Grund wird Sie der Gerichtsvollzieher am 08.05.2018 besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden.

Sollten Sie am genannten Termin verhindert sein, bitten wir um einen Anruf, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Tel.: +49 302 55 59 884

Wir haben ebenfalls einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß erwirkt.
Sollten Sie am genannten Termin unentschuldigt nicht anwesend sein, wird ein Schlüsseldienst hinzugezogen. Die Mehrkosten müssen wir Ihnen zusätzlich in Rechnung stellen.

Die einzige Möglichkeit, diese Maßnahme noch abzuwenden, ist die unverzügliche Überweisung des offenen Betrags von 479,16 Euro an folgende Bankverbindung :

Unsere Bankverbindung:

• Zahlungsempfänger: JASSIES LTD
• Bankinstitut: HSBC BANK PLC
• IBAN: GB11HBUK40100041174525
• BIC: HBUKGB4B
• Verwendungszweck: Invoice 1299GB
• Betrag: 479,16 Euro

Senden Sie uns nach der Zahlungsleistung die Quittung bzw. einen Screenshot an die folgende E-Mail-Adresse zu: [email protected]

Sollten Sie die Zahlung bereits veranlasst haben, beachten sie dieses Schreiben bitte als gegenstadsloss.

Gerne können wir eine Ratenzahlung vereinbaren:

Tel. +49 302 555 9884

30.04.2019 Zweite Mahnung! von Jeremy-inkasso.eu <[email protected]>

Sehr geehrte/r …,
leider haben Sie es bislang trotz Zahlungserinnerung und Mahnung versäumt, folgende Forderung zu begleichen:

Rechnungsnummer: 1299GBT
Artikel/Dienstleistung: Mimiplay.de FILM TAROSVAN LTD
Rechnungsbetrag: 479,16 €, fällig am 30.04.2019

Wir räumen Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit ein, die Gesamtforderung von 479,16 €, bestehend aus

Rechnungsbetrag 358,80 €
zzgl. Verzugszinsen 23,86 €
zzgl. Mahngebühren 96,50 €
Gesamt: 479,16 €

bis zum 02.05.2019 zu bezahlen.

Unsere Bankverbindung:

• Zahlungsempfänger: JEREMI CONSULTANCY LIMITED
• Bankinstitut: HSBC BANK PLC
• IBAN: GB11HBUK40100041174525
• BIC: HBUKGB4B
• Verwendungszweck: Invoice 1299GB
• Betrag: 479,16 Euro

Sollten wir über den Gesamtbetrag bis zu diesem Datum nicht oder nicht vollständig verfügen können, sehen wir uns gezwungen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen,

JEREMI CONSULTANCY LIMITED
4 Capricorn Centre, Cranes Farm Road,
Basildon, Essex, SS14 3JJ
Phone: +49 302 555 98 84
E-mail: [email protected]

18.03.2019 Letzte Mahnung vor gerichtlichem Mahnverfahren! von Peter-inkasso.eu <[email protected]>

Letzte Mahnung vor gerichtlichem Mahnverfahren!

Unser Mandant (Lionflix.de LION FILMS LIMITED) hat uns bevollmächtigt die unten aufgeführte Forderung für das Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr ) einzuziehen. Uns legitimierende Vollmacht legen wir bei Bedarf vor Gericht vor.

Sie haben Ihre offene Rechnung trotz zweiter Mahnung nicht beglichen. Wir wurden deshalb bevollmächtigt, die Forderung einzutreiben. Wir fordern Sie daher auf die Schuldsumme, sowie die bisher entstandenen Kosten, die Sie in Folge Ihres Zahlungsverzugs ( DGB § 280.286 ) zu tragen haben in den nächsten 2 Werktagen zu überweisen.

Ihre Registrierungsdaten:
IP-Adresse: 94.134.xxx.211
Browser: Chrome 71.0.3578.99
Betriebssystem: Android OS 5.0.1
Internetanbieter: Versatel Deutschland
Achtung! Falls Sie aber bei der Registrierung falsche Daten angegeben haben, wird von unserem Anwalt eine Anfrage mit Ihren Registrierungsdaten an die zuständige Behörde gesendet, solchen wie die IP-Adresse, Betriebssystem, Browser, Internetanbieter usw. damit Ihre Persönlichkeit sowie Ihre Anschrift identifiziert werden können. In diesem Falle kommen auf Sie ebenso zusätzliche Kosten zu.

Insgesamt beläuft sich die vorliegend geltend gemachte Forderung unserer Mandatschaft auf einen Betrag in Höhe von 479,16 Euro, der sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammensetzt :
Hauptforderung: 358,80 Euro
Mahnkosten: 23,86 Euro
Inkassokosten: 96,50 Euro
Gesamtforderung: 479,16 Euro
Sofortige Zahlung des Gesamtbetrags erspart Ihnen weitere Folgekosten und / oder Unannehmlichkeiten. ( Gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1 BDSG )

Unsere Bankverbindung:

• Zahlungsempfänger: PETER JURGENS PROPERTIES LTD
• Bankinstitut: HSBC BANK PLC
• IBAN: GB94HBUK40100032294621
• BIC: HBUKGB4B
• Verwendungszweck: Invoice 1299GB
• Betrag: 479,16 Euro

Senden Sie uns nach der Zahlungsleistung die Quittung bzw. einen Screenshot an die folgende E-Mail-Adresse zu: E-Mail: [email protected]

Sollten Sie dieser letzten Zahlungsaufforderung nicht nachkommen drohen Ihnen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändungen, Pfändungen des Arbeitseinkommens, der Rente u.S.W

Vorab wird zur Eröffnung des gerichtlichen Mahnverfahrens ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Die zusätzlichen Gerichts und Betreibungskosten fallen ebenfalls zu Ihren Lasten.

Um zusätzliche Gerichts – und Vollstreckungskosten zu vermeiden, legen wir Ihnen nahe den Gesamtrückstand bis zum 20.03.2019 zu begleichen.

Sollten Sie die Zahlung bereits veranlasst haben, beachten sie dieses Schreiben bitte als gegenstadsloss.

Gerne können wir eine Ratenzahlung vereinbaren:

Tel. +49 302 555 9884

Geschäftszeiten

Mo. – Sa.: 08:00 Uhr – 19:00 Uhr

Sind die Forderungen berechtigt und darf die Inkassofirma bei Ihnen pfänden?

Ob die zugrunde liegenden Forderungen berechtigt sind, können wir pauschal weder bejahen, noch verneinen. Allerdings können wir sagen, dass die Forderungen des Inkassounternehmens nicht berechtigt sind. Die  Inkasso-Firmen sind weder im Unternehmensregister noch in der Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gelistet. Die sehr professionell anmutende Webseite wurde kopiert. Die Inhalte und Daten eines rechtmäßig in Deutschland arbeitenden Inkassounternehmens werden hier missbraucht.

Auch die angedrohten Zwangsmaßnahmen sind nicht ohne weiteres und schon gar nicht von der Inkassofirma durchsetzbar. Um den erwähnten Vollstreckungstitel zu bekommen, muss im Vorfeld ein bestimmtes Prozedere abgelaufen sein. Von diesem hätten Sie mit Sicherheit Kenntnis erlangt. Dazu gehört ein Antrag beim Mahngericht, eine Anhörung des von der Maßnahme betroffenen und dann ein Beschluss von einem Gericht. Diesen darf auch kein Inkassounternehmen durchsetzten, denn es handelt sich hier um eine Amtshandlung. Diese ist dem vom Gericht bestellten Gerichtsvollzieher vorbehalten. Es hätten mehrere Briefe mit einer förmlichen Zustellung bei Ihnen ins Haus flattern müssen.

Haben Sie das schon gesehen?

Wie sollten Sie auf die Androhung reagieren? Nicht überweisen!

Lassen Sie sich von diesen E-Mails nicht einschüchtern. Überweisen Sie kein Geld. Die Nachricht und die Webseite sehen sehr professionell aus. Aber lassen Sie sich nicht täuschen. Der Schein trügt. Ob diese Forderungen nun berechtigt sind oder nicht. Das Inkassounternehmen ist nicht berechtigt, die Forderungen einzutreiben. Ein gerichtliches Mahnverfahren oder einen Vollstreckungstitel gibt es nicht.

Mittlerweile ändern die Betrüger Ihre Bankkonten so oft, wie andere mit ihrem Auto an die Tankstelle fahren. Sie sollten in jedem Fall bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige erstatten, was in vielen Bundesländern auch online geht. Falls Sie vor Ort bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten, sollten Sie unsere Tipps zur Anzeigenerstattung beachten.

Vereinbaren Sie keine Ratenzahlungen per E-Mail oder Telefon

Leider versuchen die Kriminellen immer wieder ihre Opfer zu einer Kommunikation zu animieren. So sollen Sie beispielsweise unter der Telefonnummer 015237143546, 015236198447 oder +4915236198503 eine Ratenzahlung vereinbaren. Rufen Sie die Telefonnummer nicht an und schließen Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung ab. Werder telefonisch, noch per E-Mail.

Gegebenenfalls schreiben Ihnen die Betrüger sogar E-Mails oder rufen an. In letzter Zeit verwenden die Kriminellen dafür den Namen Philipp Schramm, der sich sogar mit Google in Verbindung bringt. Seine E-Mail sieht dann in etwa so aus, wenn Sie Fragen stellen:

Guten Tag,

Ich verstehe Ihre Frage nicht ganz.

Sie haben sich auf www.streamjuju.de angemeldet, und Ihre Daten hinterlassen.

Bitte unsere Nutzungsbedingungen lesen: Punkt 5. Bezahlung:

„Die Registrierung beginnt mit einer kostenfreien Testphase mit einer Dauer von 5 Tagen. Wenn
Sie ihr Abonnement innerhalb dieser Frist abbestellen, wird ihr Account aus unserer Datenbank
vollständig gelöscht. Wenn Sie Ihr Abonnement während der kostenfreien Testphase nicht
abbestellen, wird Ihr Account automatisch auf einen Premium-Account mit einer Laufzeit von
einem Jahr umgestellt.“

„Wenn Sie die kostenfreie Testphase abonnieren oder Ihren Account während der Testphase
löschen, wird keine Gebühr erhoben. Falls Sie Ihren Account innerhalb von 5 Tagen nicht löschen
sollten, wird Ihr Account automatisch als Premium-Tarif für den Preis von 32,99€ pro Monat,
395,88€ pro Jahr verlängert. In diesem Fall muss die Zahlung für die Premium-Mitgliedschaft
einmalig in Höhe von 395,88€ geleistet werden.“

Als Sie bei Ihrer Registrierung, auf den „Jetzt Kostenpflichtig Registrieren“ Button geklickt haben, haben Sie so unseren Nutzungsbedingungen zugestimmt. Auf der Registrierungsseite ist auch ein Kostenhinweis und die Vertragslaufzeit angegeben.

Sie haben eine Registrierungsbestätigung direkt auf unserer Seite nach Ihrer Anmeldung erhalten, alle Informationen waren darin enthalten.
Sie hatten die Möglichkeit, diese Bestätigung einmalig zu verwenden und sie dann weg zu klicken, oder sie zu speichern. Diese Bestätigung haben Sie geöffnet und akzeptiert.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Schramm
Google.com
Tel.: +4915236198447
E-Mail: [email protected]

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Senden Sie uns mysteriöse E-Mails zur Überprüfung

Falls Sie die dubiose Mahnung von einem anderen Absender erhalten haben, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter. Das sollten Sie auch tun, wenn Sie andere dubiose E-Mails bekommen, deren Inhalt Sie anzweifeln. Nur mit Ihrer Hilfe können wir schnellstmöglich vor Gefahren warnen oder Entwarnung geben.

Haben wir Ihnen geholfen und ist der erste Schreck verflogen? Dann würden wir uns über eine Unterstützung freuen, damit wir Sie auch zukünftig vor Betrugsmaschen warnen und das Internet zu einem sicheren Ort machen können.

Der Beitrag E-Mail von ELON LTD – 1. Mahnung! vom Inkasso für Streamingportal – nicht zahlen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/ot-inkasso-e-mail-droht-mit-pfaendungstermin-nicht-zahlen/feed/ 577
Warnung: Hier drohen hohe Streaming-Rechnungen und Ärger – nicht zahlen – Aktuell: NetUsenet.de https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/warnung-hier-drohen-hohe-streaming-rechnungen-und-aerger-nicht-registrieren/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/warnung-hier-drohen-hohe-streaming-rechnungen-und-aerger-nicht-registrieren/#comments Thu, 11 Mar 2021 09:39:25 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=19617 Sie möchten einen Kinofilm auf Ihrem Computer oder einem Smartphone anschauen? Dann könnten Sie bei einer Suche auf dubiose Streaming-Anbieter stoßen. Diese versuchen Sie mit fiktiven Webseiten und gefälschten Identitäten in eine Kostenfalle zu locken.

Der Beitrag Warnung: Hier drohen hohe Streaming-Rechnungen und Ärger – nicht zahlen – Aktuell: NetUsenet.de erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Sie möchten einen Kinofilm auf Ihrem Computer oder einem Smartphone anschauen? Dann könnten Sie bei einer Suche auf dubiose Streaming-Anbieter stoßen. Diese versuchen Sie mit fiktiven Webseiten und gefälschten Identitäten in eine Kostenfalle zu locken. Vor allem Kinder und Jugendliche sind besonders gefährdet. Denn auf den ersten Blick ist der Betrug nicht erkennbar.

Wir haben schon häufiger vor mysteriösen Streaming Plattformen gewarnt, die in den letzten Monaten wie Pilze aus dem Boden schießen. Dabei unterscheiden sich die Plattformen lediglich in der URL und teils in dem angegebenen Anbieter im Impressum. Das Design der Webseiten ist nahezu identisch. Alle haben gemeinsam, das kurz nach der Anmeldung eine Rechnung folgt. Angeblich hat der Nutzer ein Abo für die Nutzung der Streaming-Webseite abgeschlossen. Und tatsächlich, wer genau liest kann das auch erkennen. Dennoch scheint es sich bei diesen Angeboten um betrügerische Offerten zu handeln.

Die Onlineportale richten sich überwiegend an deutschsprachige Nutzer und bieten für Filmliebhaber genügend Stoff für einen gemütlichen Kinoabend auf der Couch. Neben einigen aktuelleren Filmen wie „Fifty Shades of Grey – Gefährliche Liebe“ sind in der Onlinevideothek auch ältere Streifen bis in das Jahr 2003 zu finden. Nach Angaben der Portale können alle Filme vollkommen legal angesehen werden. Diese Portale sind uns bisher bekannt:

Wichtig: Die genannten Firmen sind teils tatsächlich existent. Allerdings werden die Firmennamen missbräuchlich genutzt. Die echten Firmen haben mit dem Betrug nichts zu tun.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?
Diese Webseiten gab es schon. Sie wurden bereits abgeschaltet.

dasflix.de, dasimax.de, dinoflix.de, dodoflix.com, doflix.de, domeflix.de (DOME ADVISORY LTD), domStream.de der MEDIA STREAM LTD, doxflix.de, DuckPlay.de (BABY DUCK LTD), euroflix.de, sadoflix.de (SADORA SERVICES LTD), saflix.de (SASSIT FILMS LIMITED), savaflix.de (SAVANNA FILMS LIMITED), segastream.de (SEGA WORLD LIMITED), sobastream.de, soflix.de, sogostream.de, soloflix.de, someflix.de (SOMERTON FILMS LTD.), sostream.de, sostream.de, soyaflix.de, streamago.de, streamaso.de (ASO HOLDINGS LIMITED), streamBa.de, streambull.de (BULL MEDIA LIMITED), StreamDay.de (BLIND SIDE FILMS LTD), streamdome.de, streamflix.de (nicht mehr online), streamfy.de, streamgogo.de, Streamim.de (BURATTA LIMITED), streamino.de, streamlox.com, streamex.de (STREAMEX LTD), streamex.de (STREAMEX LTD), streamnox.com, streamogo.de, streamoro.de, streamtime.de, streamtoto.de, streamzeit.de, tabflix.de (TAB MEDIA LIMITED), tapeflix.de, teleflix.de, TidePlay.de, tobiflix.de, toflix.de, tonoflix.de (FOXGLOVE FILMS LTD), topflix.de, tostream.de, toxflix.de, rayplay.de (RAYLEX LTD), rexflix.de, rexkino.com, rexplay.de (CINEMA REX LIMITED), rogostream.de, rostream.de, rotflix.de, roxflix.de, rubiflix.de, bagaflix.de (BAGATA LTD), bayplay.de (MEDIA COLLECT LTD), bedaflix.de (BEDAGRI LTD), bineflix.de (BINE LIMITED), birdflix.de (JACKDOR FILMS LIMITED), bogflix.de (BOGS LIMITED), buraplay.de (BURA GROUP LTD), zazaplay.de, zumaflix.de (ZUMA FILMS LIMITED), 24flix.de, yalastream.de (nicht mehr online), yobaflix.de (nicht mehr online), yoflix.de (nicht mehr online), yogostream.de (FILM ZOID LTD), laflix.de, lexplay.de (LEX MEDIA LIMITED), limaflix.de (LIMA SERVICE LIMITED), lionflix.de (LION FILMS LIMITED), LitePlay.de (LITE MEDIA LIMITED), lostream.de, lolostream.de, loxflix.de, loxostream.de, wayPlay.de (THE WAY 2 PLAY LTD), weflix.de, windflix.de, woPlay.de, wowflix.de, maraflix.de, [email protected] (MARA COMP LTD), matoStream.de, maxxflix.de, megaflix.de, meinkinowelt.com, mexflix.com, mexkino.com, migoflix.de, migoplay.de (MIGO SERVICES LIMITED), Mimiplay.de (FILM TAROSVAN LTD), mobiflix.de (MOBIXEE LIMITED), modflix.de (MOD DIGITAL MARKETING LTD, [email protected]), monoflix.de, momoflix.de, moroflix.de, myflixx.de, FlixFox.de (FILM SOHO LIMITED), flixking.de (CINESTRATA LTD), flexkino.com, flixabo.de, flixago.de, flixbay.de (BOLTER FILMS LTD), FlixDay.de (CINESTRATA LTD), Flixer.de (BITE FILMS LTD), flixguru.de (MOVIE PLATFORM LTD), FlixHD.de (HDB LONDON LTD), flixkino.com, flixland.de (MEDIA BANJO LIMITED), flixlist.de (FILM FRAMEZ LIMITED), flixman.de, flixme.de, flixmex.de (ASKANA FILMS LTD), FlixTown.de (FILM HARBOUR LTD), flixtv.de, Flixway.de, flixwolf.de (BOHO WOLF LIMITED), flixwood.de (LOXBOX LIMITED), fogostream.de, foxflix.de, frogplay.de (ALFORD FILMS LIMITED), TutoFlix.de, voxstream.de, gagastream.de, gigaflix.de, GogoFlix.de (SAXON FILMS LIMITED), Gomaflix.de, gonaflix.de, gonaPlay.de, gonastream.de, goxflix.de, grindplay.com (RON ADAMS LTD), guckflix.de (GUCK MAL PICTURES LIMITED, [email protected]), gudoFlix.de, aboflix.de (ABO AMER LIMITED), adostream.de, aloflix.de, amoStream.de, appleFlix.de, araplay.de (ARA IT LIMITED), AsoFlix.de (FOXRUSH FILMS LTD), hdflix.de, HDTime.de, hdwelt.de, hogostream.de, hugostream.de (LIGHT STREAM LIMITED), imaxcine.com, justhd.de (HD ANDERSEN LTD), ibostream.de, imaxdome.com, imaxFilme.com, imaxgo.de, imaxkino.com, imaxnet.de, imaxstream.de, imaxtv.de, imaxtime.com, imaxWelt.com, cinemadome.net, cinemaflix.de, cineplex24.de, coflix.de, triflix.de (TRICKSTER FILMS LTD), trimflix.de (TRIM FILMS LIMITED), tugaflix.de (LIB TUGA LTD), zunaflix.de (ZUNA WEB LIMITED), tinostream.de (TINOCLOUD LIMITED, [email protected]), Sostreams.de (JUST SO FILMS LIMITED), streamjuju.de (JUJU DIGITAL LTD), streamabi.de (ABIADE LTD), streameba.de (MEBA LIMITED), streamjuno.de (JUNO DIGITAL LIMITED), streamgun.de, streamosh.de (OXACUS LTD.), Streamofo.de, streamoxa.de (OXACUS LTD), streamrex.de (REX ETA LTD), Nubaflix.de (NUBEG LIMITED, [email protected]), Nubaflix.com (ALVIN LIMITED, ACTON LLP), nowflix.de (HOW NOW FILMS LIMITED), nonaflix.de (NONA FILM LTD), playmemo.de (MEMOFLEX LIMITED), Playmodo.de (MODON LTD)

Was ist mit den Firmen im Impressum?

Teilweise werden die Angebote nach kurzer Zeit wieder entfernt und die Webseiten gehen offline. Das ist auch kein Wunder. Verbraucherschutz.com hat herausgefunden, dass einige Webseiten mit gestohlenen Identitäten publiziert wurden. Die im Impressum, in den AGB und in den Rechnungen genannten Firmen haben gar nichts mit dem Angebot zu tun und sind selbst geschädigt, da die Daten missbraucht werden.

So stand Onlinewarnungen.de mit dem Unternehmen ANMAMA LIMITED aus England in Kontakt. Dieses Unternehmen war in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Betreiber der Seite streamdome.de zu finden. Doch dies ist falsch. Die Daten des Unternehmens werden an dieser Stelle missbräuchlich verwendet. ANMAMA LIMITED fordert weder Geld von Nutzern für das Streaming noch hat das Unternehmen diese Streaming-Portale ins Internet gestellt. Wer eine Rechnung von dieser Firma bekommt, kann sich Anrufe und einen Schriftverkehr sparen, da das Unternehmen nicht helfen kann.

Und noch ein weiteres Unternehmen hat sich gemeldet. Die Firma Movies Darling Ltd. wird im Impressum des Streamingportals Sogostream.de missbräuchlich verwendet. Das wird auch in dem Schreiben des Unternehmens an Onlinewarnungen.de deutlich. Dort heißt es:

Movies Darling has no connection whatsoever with Sogostream.de or any other company. We are a small independent, established British music video business, and unfortunately our company and contact details have been used fraudulently on the Sogostream.de website.

Auch Movies Darling Ltd. hat rechtliche Schritte bei der Abteilung für Betrugsbekämpfung und Cyberkriminalität in Großbritannien eingeleitet. Genau wie bei ANMAMA LIMITED macht es wenig Sinn, dass Unternehmen zu kontaktieren. Denn Movies Darling kann Ihnen in Bezug auf die gestellten Rechnungen nicht weiterhelfen.

Da die Daten der Unternehmen missbräuchlich verwendet werden, kann man auch davon ausgehen, dass die Webseiten nicht konform mit dem Gesetz gehen. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Dort wo nachweislich falsche Firmendaten in den AGBs oder dem Impressum angegeben werden, handelt es sich um Betrug.

Unvollständige Informationen für Verbraucher auf den Streamingportalen

In Deutschland müssen Verbraucher vor Abschluss eines Vertrages umfassend über die Konditionen und die Bedingungen des Angebotes informiert werden. Dazu zählt neben dem Preis auch die Angabe einer möglichen automatischen Verlängerung des Angebotes. Das geschieht auf einigen Streaming-Plattformen nicht oder nicht in ausreichender Form. Maximilian Heitkämper, Rechtsreferent im Marktwächter-Team Digitale Welt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, erklärt:

Bei einem seriösen Angebot erhalten Verbraucher zudem eine Vertragsbestätigung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den geltenden Konditionen per E-Mail. Und sie können auf die Inhalte des Streaming-Dienstes sofort zugreifen. Auf den hier betroffenen Webseiten sind aber offensichtlich gar keine Filme oder Serien zum Abruf vorhanden.Maximilian Heitkämper, Rechtsreferent im Marktwächter-Team Digitale Welt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Haben Sie das schon gesehen?

Aggressive Zahlungsaufforderung nach kurzer Testphase von 5 Tagen

Die Angebote auf den Streaming-Portalen sind von einer sehr kurzen Testlaufzeit gekennzeichnet. Wer sich anmeldet, kann das Portal gerade einmal 5 Tage in Augenschein nehmen. In dieser Zeit soll sich der Vertrag auch kündigen lassen, was jedoch viele Verbraucher versäumen. Nach der fünftägigen Testphase flattert dem Streaming-Kunden eine Rechnung bzw. Mahnung per E-Mail in das Postfach. Die vermeintlichen Anbieter weisen den Kunden dann darauf hin, dass er ein Jahresabo abgeschlossen hat und einen Betrag in Höhe von 144 € bis 359 € zahlen soll. Schnell wird mit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche und einem Inkasso gedroht, wenn der Kunde sich mit dem Absender der Streaming-Mahnungen in Verbindung setzt.

Fake-Inkasso fordert Geld fuer Streaming-Seiten
E-Mail von ELON LTD – 1. Mahnung! vom Inkasso für Streamingportal – nicht zahlen

E-Mails der MICKEY AFC LTD, ELTON LTD, LESS MEDIA LIMITED, GOMO LIMITED, GOGAN LIMITED, AERN SOLUTIONS LTD oder RICKEY BUSINESS LTD  erreichen derzeit zahlreiche Verbraucher. Darin wird ein angeblich offener Betrag aus einem Streaming-Portal für

577 comments

Vor dem Inkasso-Schreiben mahnen die jeweiligen Schein-Unternehmen den angeblich fälligen Betrag selbst an. Das geschieht recht aggressiv, indem mit Anwalts-, Inkasso- bzw. Gerichtskosten gedroht wird. Versendet werden die Schreiben mit unterschiedlichen Absendern und Betreffzeilen. Aktuell sind uns folgende Betreffzeilen bekannt:

  • VERTRAGSVERLÄNGERUNG! Zahlungserinnerung/Mahnung
  • ⛔ Zahlungserinnerung/Mahnung
  • Verzichtsangebot Ihrer offenen Rechnung
  • Ihre 3-Tage-Testphase ist abgelaufen!

Folgende Firmennamen werden teils missbräuchlich als Absender der E-Mails verwendet:

  • MEDIAA ONE LTD
  • CLICK FLIX LTD
  • GOGO KENT LIMITED

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

So lautet beispielsweise der Text der Mahnungen, auf den Sie nicht hereinfallen sollten:

Ihre 5-Tage-Testphase ist abgelaufen

Sehr geehrte(r) Herr/Frau …,Sie haben sich auf unserer Webseite am 04.10.2019 für eine 5-Tage-Testphase registriert.

Laut unseren Nutzungsbedingungen hatten Sie die Möglichkeit, Ihren Account während der gesamten Testphase aus Ihren Einstellungen zu löschen. Da Sie es nicht getan haben, wurde Ihr Account automatisch mit dem Premium-Status um 1 Jahr verlängert.

Diesbezüglich möchten wir Sie über eine offene Rechnung in Höhe von 395,88€ zzgl. MwSt pro Jahr (12 Monate zu je 32,99€) bei einer Vertragslaufzeit von 1 Jahr benachrichtigen.

Wir fordern Sie deshalb auf, die Ihnen ausgestellte Rechnung innerhalb von den nächsten 3 Arbeitstagen zu begleichen.

Bei Nichtbezahlung innerhalb der Ihnen gewährten Zahlungsfrist sind wir gezwungen, die Informationen über die nicht bezahlte Rechnung an unseren Anwalt bzw. an das Inkassobüro weiterzugeben. Danach erhalten Sie von uns ein offizielles Schreiben an Ihre Adresse.

Name: Max Mustermann
Land: Deutschland
Anschrift:  Musterort , , Musterstraße 1
Telefonnummer: +49172123456
IP-Adresse: 181.000.008.15
Browser: Chrome 77.0.3865.92
Betriebssystem: Android OS 9
Internetanbieter: Telekom
Breitengrad: …
Längengrad: …

Achtung! Falls Sie aber bei der Registrierung falsche Daten angegeben haben, wird von unserem Anwalt eine Anfrage mit Ihren Registrierungsdaten an die zuständige Behörde gesendet, solchen wie die IP-Adresse, Betriebssystem, Browser, Internetanbieter usw. damit Ihre Persönlichkeit sowie Ihre Anschrift identifiziert werden können. In diesem Falle kommen auf Sie ebenso zusätzliche Kosten zu.

Um jegliche Anwalts-, Inkasso- bzw. Gerichtskosten zu vermeiden, möchten wir Ihnen ausdrücklich empfehlen, die Ihnen ausgestellte Rechnung während der dreitägigen Zahlungsfrist zu begleichen.

Einzuzahlender Betrag: 395,88€

Rechnung mit Zahlschein oder Online bezahlen

Kundenhotline: +49 1523 623 46 60

Senden Sie uns nach der Zahlungsleistung die Quittung bzw. einen Screenshot an die folgende E-Mail-Adresse: [email protected]

Copyright 2018 © Okflix.de All rights reserved.CLICK FLIX LTD, Cotswold, 170 Thornhill Road, Sutton Coldfield,West Midlands, United Kingdom, B74 2EH

Über diese fiktiven Inkassounternehmen soll das Geld eingetrieben werden, wenn Sie aufgrund dieser E-Mail nicht freiwillig bezahlen.

Alle Unternehmen haben etwas gemeinsam. Sie haben nicht nur eine nahezu identische Webseite, sondern besitzen auch alle keine Zulassung als Inkassounternehmen in Deutschland. Vermutlich handelt es sich um frei erfundene Firmenbezeichnungen.

YouTube-Videos sollen die Seriosität des Angebots bescheinigen

In letzter Zeit haben die Betrüger aufgerüstet und senden zahlungsunwilligen Kunden einen Link zu einem scheinbar unabhängigem Video auf YouTube zu. Darin wird das Angebot scheinbar unter die Lupe genommen und die Rechtslage eingeschätzt. Natürlich kommt dabei heraus, dass der Nutzer die Kosten für das Jahresabo zahlen muss. Allerdings ist hier zu vermuten, dass die Betrüger die Videos selbst erstellt haben, um Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen.

Verbraucherzentrale schaltet die Ermittlungsbehörden ein

Die Verbraucherzentrale hat ihre Erkenntnisse nun an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet, da die Verbraucherschützer an der Richtigkeit der Firmenangaben auf den Webseiten zweifeln.

Wir bezweifeln, dass die in den Impressen genannten Firmenangaben stimmen. Vielmehr scheinen sich Betrüger hinter diesen falschen Angaben zu verstecken. Daher ist dies ein Fall für Polizei und StaatsanwaltschaftMaximilian Heitkämper, Rechtsreferent im Marktwächter-Team Digitale Welt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Das deckt sich mit den Recherchen von Verbraucherschutz.com, nach denen die Angaben im Impressum und den AGB auf einigen Streaming-Portalen missbräuchlich verwendet werden.

Verbraucher sollten sich nicht registrieren

Die Marktwächter der Verbraucherzentralen raten Verbrauchern, sich auf diesen Internetportalen nicht zu registrieren. Generell sollten sich Nutzer vor der Eingabe ihrer persönlichen Daten die Bedingungen des jeweiligen Angebotes genau ansehen. Der Ärger im Nachhinein ist sehr groß, wenn sich das Angebot als unseriös herausstellt.

Wie sollten Sie auf die Mahnungen reagieren? 

Lassen Sie sich von diesen E-Mails nicht einschüchtern. Überweisen Sie kein Geld. Die Nachricht und die Webseite sehen sehr professionell aus. Aber lassen Sie sich nicht täuschen. Der Schein trügt. Ignorieren Sie diese E-Mails, die in betrügerischer Absicht versendet werden. Auch die teils angedrohten Besuche vom Gerichtsvollzieher oder der Polizei sind nur Drohgebärden.  Bisher ist uns kein Fall bekannt geworden, bei dem auf Grund dieser „Mahnschreiben“ tatsächlich gepfändet wurde.

Mittlerweile ändern die Betrüger Ihre Bankkonten und Telefonnummern so oft, wie andere mit ihrem Auto an die Tankstelle fahren. Leider versuchen die Kriminellen immer wieder ihre Opfer zu einer Kommunikation zu animieren. So sollen Sie beispielsweise per Telefon oder E-Mail eine Ratenzahlung vereinbaren. Rufen Sie die Telefonnummern nicht an und schließen Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung ab. Weder telefonisch, noch per E-Mail.

Legale Streaming-Angebote. die Sie teils sogar kostenlos nutzen können, finden Sie in unserem Übersichtsartikel zum Thema Video on Demand.

Lesen Sie auch diese Warnungen:
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Wieder einmal sollen Sie von einem Lebensmittelgeschäft einen 250 Euro beziehungsweise 500 Euro Gutschein bekommen. Diesmal trifft es erneut Rewe. Was Sie von der E-Mail mit dem Betreff „Dein REWE-Gutschein für …“ oder „Ihr REWE-Einkaufsgutschein

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Downloads und Streaming-Dienste: Diese 5 Tipps schützen vor Ärger & Problemen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/downloads-und-streaming-dienste-diese-5-tipps-schuetzen-vor-aerger-problemen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/downloads-und-streaming-dienste-diese-5-tipps-schuetzen-vor-aerger-problemen/#respond Sat, 30 Jan 2021 08:53:48 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60376 Spiele, Apps, Software und alles mit digitalen Inhalten gibt es schon seit langer Zeit nicht mehr nur in Form von Hardware wie DVDs oder CD-ROM. Heute ist es ganz normal, dass diese über das Internet

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Spiele, Apps, Software und alles mit digitalen Inhalten gibt es schon seit langer Zeit nicht mehr nur in Form von Hardware wie DVDs oder CD-ROM. Heute ist es ganz normal, dass diese über das Internet auf den Computer oder das Smartphone geladen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bevor Sie etwas streamen oder downloaden, informieren Sie sich erst über technische Schutzmaßnahmen und natürlich, ob es auf der Seite legal ist.
  • Eine Testversion bietet sich an, wenn Sie noch nicht sicher sind, ob das Produkt auch für Sie passend ist.
  • Bei Widerruf muss der Anbieter den vollen Kaufpreis zurückerstatten.

Streaming liegt im Trend

Auch wenn Sie heute noch Software und andere Dinge downloaden können, so ist das Streamen viel beliebter.

Das Streaming geht wesentlich schneller, den Videodateien oder Musik werden in Echtzeit gezeigt. Somit ist es nicht mehr nötig, die Dateien erst komplett herunterzuladen. Ihre Festplatte behält so wertvollen Speicherplatz, jedoch brauchen Sie eine dementsprechend gute Internetleitung, damit die Inhalte nicht ständig ruckeln.

Als Käufer erhalten Sie aber keine Ware in dem Sinne. Sie bekommen nur eine Datei, die Sie zuerst installieren müssen. Bleibt nur oftmals die Frage, ob die Kompatibilität des digitalen Produkts mit Ihrem Computer vorhanden ist.

2014 wurden die EU-Richtlinien über Verbraucherrechte umgesetzt. Seither ist es verpflichtend, dass Anbieter von digitalen Inhalten auch ganz klar Angaben dazu machen, wie das Produkt funktioniert und womit es kompatibel ist.

Verbraucher haben zudem das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Aber Achtung: Sie können das Produkt in dieser Zeit nicht nach Lust und Laune teste. In dem Moment, in dem Sie das Produkt downloaden oder streamen, erlischt Ihre Möglichkeit auf Widerruf. Somit hilft Ihnen dieses neue Widerrufsrecht nur dann, wenn Sie wirklich einen Fehlkauf getätigt haben und das Produkt noch nicht heruntergeladen haben.

Streaming Symbolbild
Filme online sehen: Sicherer Film- und Fernsehgenuss bei den Streaming-Riesen

Das TV-Programm gefällt Ihnen schon lange nicht mehr und Sie suchen nach schönen Filmen für einen gelungenen Fernsehabend? Dann kaufen Sie entweder im Handel eine DVD oder Sie nutzen den nahezu unerschöpflichen Film-Pool diverser Streaming-Anbieter.

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Folgende 5 Tipps helfen Ihnen dabei Ärger mit Diensten für Download und Streaming zu vermeiden:

1. Einverständnis

Sofern der Verbraucher dem Verkäufer seine Zustimmung gegeben hat, dass der Vertrag schon vor dem Ablauf des Widerrufs beginnt, erlischt dieses vorzeitig.

Außerdem ist eine Bestätigung notwendig, dass Sie über das Erlöschen des Widerrufsrechts informiert wurden. Sie darf aber nicht in der AGB stehen, denn der Käufer muss auf jeden Fall wenigstens ein Häkchen an dem jeweiligen Infotext gesetzt haben. Am Ende klärt das Einverständnis, wer am Ende die Leistungen behalten darf.

2. Information

Informieren Sie sich schon vor Vertragsabschluss über die nötigen technischen Details und die Inhalte.

Der Anbieter steht in der Pflicht, den Verbraucher über das Produkt detailliert zu informieren. Dazu gehören nicht nur Anwendungsmöglichkeiten, sondern auch technische Schutzmaßnahmen wie Datenformat oder Kopierschutz. Ebenso muss er darüber informieren, welche Anforderungen an das Endgerät gestellt werden, also zum Beispiel welches Betriebssystem notwendig ist.

3. Testversionen

Oft werden Testversionen der App oder Software angeboten.

Diese sind zwar nicht voll funktionsfähig, verschaffen Ihnen aber eine Übersicht über das Produkt, wie es funktioniert zum Beispiel. Es ist durchaus sinnvoll, vor dem eigentlichen Kauf eine Testversion zu nutzen, um das Produkt zu testen.

4. Widerruf

Haben Sie den Vertrag der digitalen Inhalte widerrufen, ist es dem Anbieter nicht erlaubt, von Ihnen Wertersatz zu fordern.

Sie müssen den kompletten Kaufpreis zurückbekommen.

5. Verstöße

Falls ein Anbieter die Regeln nicht einhalten möchte, melden Sie ihn beim Verbraucherschutz.

Dieser untersucht die Rechtsverstöße und stellt, wenn nötig, Abmahnungen an die Anbieter aus.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Downloads und Streaming-Dienste: 5 Tipps, die Ärger vermeiden – beachten Sie das

1. Frage Brauche ich für Streaming eine große Festplatte?

Der Vorteil von Streaming ist die Tatsache, dass Sie eben auch keine großen Speicherkapazitäten brauchen. Beim Download dagegen wird die ganze Datei auf die Festplatte geladen.

2. Frage Was brauche ich für Streaming?

Sie brauchen ein Endgerät wie Smartphone oder Computer und eine gute Internetleitung. Achten Sie darauf, dass diese schnell genug ist, weil die Datei sonst beim Abspielen ruckelt.

3. Frage Kann ich meinen Kaufvertrag widerrufen?

Natürlich können Sie auch diesen Kaufvertrag widerrufen. Jedoch dürfen Sie die Datei noch nicht gestreamt oder gedownloadet haben.

4. Frage Bekomme ich bei Widerruf mein Geld zurück?

Sofern Sie Anspruch auf einen Widerruf haben, muss Ihnen der Anbieter auch das Geld zurückerstatten.

5. Frage Wozu gibt es Testversionen?

Die Testversion hat für Sie den Vorteil, dass Sie das Produkt erst testen können. So können Sie zum Beispiel feststellen, ob Ihnen das Spiel überhaupt gefällt und ob sich der Kauf lohnt.

Fazit

Streaming steht im Moment hoch im Kurs, da es wesentlich praktischer ist als der normale Download. Es mag zwar viel Streaming- und Download-Dienste geben, doch nicht alle sind auch seriös. Hüten Sie sich vor schwarzen Schafen, die Ihnen das Geld aus der Tasche ziehen. Beachten Sie ein paar Punkte, damit das Vergnügen im Internet kein teures Ende nimmt.

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Die Bachelorette 2020 Finale: Legal und per Livestream verfolgen + Sendetermine (Video) https://www.verbraucherschutz.com/news/die-bachelorette-2017-kuppelfernsehen-legal-und-per-livestream-verfolgen/ https://www.verbraucherschutz.com/news/die-bachelorette-2017-kuppelfernsehen-legal-und-per-livestream-verfolgen/#respond Tue, 08 Dec 2020 07:17:55 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13287 Nachdem der Bachelor 2020 bereits seine Traumfrau gefunden hat, macht sich die Bachelorette 2020 nun ans Werk. Und wieder handelt es sich um keine Unbekannte. Melissa Damilia kennen die Zuschauer schon von Love Island und

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Nachdem der Bachelor 2020 bereits seine Traumfrau gefunden hat, macht sich die Bachelorette 2020 nun ans Werk. Und wieder handelt es sich um keine Unbekannte. Melissa Damilia kennen die Zuschauer schon von Love Island und dem Kamp der Realitystars. Jetzt geht sie also als Bachelorette auf Männersuche. Wir verraten Ihnen, wie Sie das große Finale der Bachelorette im legalem Livestream am 9. Dezember verfolgen können.

Bei Love Island hat se freiwillig einer anderen Frau das Feld überlassen. Doch ihren Traummann will Melissa Damilia trotzdem finden. Deswegen versucht sie es nun bei „Die Bachelorette“. Wieder einmal setzt RTL damit nicht auf eine Unbekannte sondern auf ein bekanntes TV-Gesicht. Melissa tritt damit die Nachfolge von Gerda Lewis, Nadine Klein, Jessika Paczka, Anna Hofbauer, Alisa Persch und Monica Ivancan an.

Ob es mit der Suche nach dem Traummann für Melissa im TV wirklich klappt? Der Bachelor war jedenfalls bereits erfolgreich. Verfolgen Sie die Folgen der aktuellen Bachelorette-Staffel per legalem Live-Stream. Wir verraten, wo Sie diesen und weitere Informationen zur Sendung finden. Außerdem erfahren Sie hier die geplanten Sendetermine.

Übrigens: Während Meliassa ihren Traummann im TV finden möchte, versuchen es andere über Dating-Plattformen. Doch da sollten Sie aufpassen, damit Sie nicht auf Betrüger hereinfallen.

Bachelorette 2020 – Folge 7: Finale – trifft Melissa die richtige Entscheidung?

Nach der Dreamdate-Katastrophe letzte Woche musste Ioannis seine Sachen packen. Bisher war er der Favorit und musste nun kurz vor dem Finale gehen. Somit kämpfen im Finale Daniel Häusle (24) und Leander Sacher (22) um die Bachelorette.

Spoiler (aufklappen und erfahren, was in Woche vier passiert)

Daniel Häusle (24) und Leander Sacher (22) buhlen in der letzten Folge um die Gunst der Bachelorette. Der geübte Zuschauer meint zu wissen, dass der Sieger mit Daniel feststeht. Doch am Ende wird sich Melissa für Leander entscheiden.

Leander selber stand eigentlich auf der Kippe. Denn er war mit Melissas Ex-Freund befreundet. Aber die Bachelorette gab ihm trotz allem (oder vielleicht gerade deswegen) noch eine Chance. Und scheinbar hat sie sich nun in den jüngeren Mann verliebt. Da können selbst eingefleischte Fans nichts ändern. Denn diese sind sich sicher, dass Melissa die Entscheidung bereuen wird.

Ob Melissa und Leander noch zusammen sind, erfahren Sie im Anschluss an das Bachelorette-Finale bei Frauke Ludowig. Das große Wiedersehen wird sicher zu Diskussionen führen. Wir sind gespannt, was aus den beiden geworden ist.

Alle Sendetermine der Bachelorette 2020 im Überblick

Eingefleischte Fans wollen natürlich keine Folge verpassen. Dabei wird auch dieses Jahr die Bachelorette wieder in acht Doppelfolgen a 120 Minuten ausgestrahlt. Die Ausstrahlungstermine für das Fernsehen bei RTL sind wie folgt angesetzt. Änderungen durch den Sender sind jederzeit möglich. Deshalb übernehmen wir auch keine Haftung für die Termine.

14. Oktober 2020, um 20:15 Uhr – Folge 1
21. Oktober 2020, um 20:15 Uhr – Folge 2
28. Oktober 2020, um 20:15 Uhr – Folge 3
04. November 2020, um 20:15 Uhr – Folge 4
18. November 2020, um 20:15 Uhr – Folge 5
25. November 2020, um 20:15 Uhr – Folge 6
​02. Dezember 2020, um 20:15 Uhr – Folge 7
09. Dezember 2020, um 20:15 Uhr – Finale

Live-Streams und Informationen zu beliebten TV-Serien werden oft auch von unseriösen Geschäftemachern beworben. Die Angebote führen Sie dann zu Fake-News oder in Abofallen. Im Extremfall holen Sie sich einen Trojaner auf das Smartphone oder den PC. Deshalb raten wir von der Nutzung illegaler Angebote generell ab.

Die Bachelorette – Live auf dem Smartphone verfolgen

Eine gute Datenflatrate oder das WLAN-Netz in der Nähe sorgen dafür, dass Sie die Kuppelshow auch von unterwegs auf Ihrem Smartphone oder Tablet-PC verfolgen. Dafür bieten sich Apps an, die das Fernseheprogramm via Live-Stream auf die mobilen Geräte bringen.

Für diesen Streaming-Zweck haben wir Ihnen Zattoo  vorgestellt. Die Anwendung können Sie zunächst kostenlos für 30 Tage probieren. Allerdings reicht das nicht aus, um bis zum Staffelfinale der Bachelorette zu kommen.

DownloadZattoo

Übrigens: Bei Bedarf schauen Sie sich die Bachelorette und ihre Männer auch auf Ihrem Computer, dem Mac oder dem Smart-TV mithilfe von Zattoo an.

TVNow als Stream und Aufzeichnung

Mit TVNow (ehemals RTL Now), der Mediathek von RTL, schauen Sie sich die verpassten Folge legal per Video on Demand an. Die TVNow-App sorgt auch unterwegs für den Bachelorette-Spaß. Den Live-Stream können Sie sowohl im Browser als auch in der App verfolgen.

RTL Live-StreamTVNow  DownloadTVNow App

Übrigens: Bei TVNow können Sie sich als Premium-Nutzer die Folgen der Staffel 6 noch einmal ansehen.

MediathekTVNow

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Infos rund um die Bachelorette 2020

Noch nicht genug von Melissa bekommen? Sie möchten gern weitere Videos und Informationen haben. Nutzen Sie die offiziellen Seiten im Internet, um Ihren Bachelorette-Durst zu stillen.

Offizielle Webseite zur Bachelorette 2020

Die offiziellen Informationen zur Sendung gibt es natürlich von RTL. Dort werden auch die 20 Männer vorgestellt, die um die Gunst der Bachelorette buhlen. Auch Videos mit und über Melissa finden Sie auf dieser Webseite

RTL-WebseiteBachelorette

Die Bachelorette – Offizielle Facebookseite

Selbstverständlich hat RTL auch dafür gesorgt, dass es eine offizielle Facebook-Seite für die Kuppelshow gibt. Doch gerade auf Facebook müssen Bachelorette-Fans aufpasssen. Viele Seiten sind lediglich Fanseiten und berichten aus zweiter Hand. Hier der Link zur offiziellen Seite:

WebseiteBachelorette auf Facebook

Verraten Sie es uns?

Wo und wie schauen Sie sich die Bachelorette an? Oder ist das vielleicht gar nichts für Sie? Sind Ihnen weitere legale Streaming-Möglichkeiten bekannt? Verraten Sie es uns in den Kommentaren. Wir sind gespannt.

Sie sehen sich lieber einen schönen Film oder eine Serie an? Prima. Auch das geht via Livestream. Allerdings raten wir auch hier dazu, die illegalen Anbieter wie Kinox.to oder KKiste zu meiden. In unserer Übersicht finden Sie legale Streaming-Dienste mit teilweise kostenlosen Filmangeboten.

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Formel 1: Die Rennen 2020 im legalen Live-Stream verfolgen -Bahrain GP (Video) https://www.verbraucherschutz.com/news/formel-1-die-rennen-2017-im-legalen-live-stream-verfolgen/ https://www.verbraucherschutz.com/news/formel-1-die-rennen-2017-im-legalen-live-stream-verfolgen/#comments Thu, 26 Nov 2020 10:36:11 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=10134 Am 29. November 2020 geht die Formel 1 auf beim GP in Sakhir in Bahrain in das nächste Rennen der Saison 2020. Es stellt sich die Frage: Welcher Fahrer/Rennstall das Rennen gewinnt. Sie erfahren es

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Am 29. November 2020 geht die Formel 1 auf beim GP in Sakhir in Bahrain in das nächste Rennen der Saison 2020. Es stellt sich die Frage: Welcher Fahrer/Rennstall das Rennen gewinnt. Sie erfahren es in der Live-TV-Berichterstattung oder via legalem Stream live im Internet. Wie Sie diesen empfangen und alle wichtigen Fakten zum jeweiligen Rennen erfahren Sie in unserem Artikel.

Nach der langen Zwangspause durch das neue Coronavirus kam es erst am 5. Juli zum Start in die Formel-Saison 2020. Das erste Rennen der Saison war in Spielberg in Österreich. Innerhalb einer Woche wurden hier gleich zwei Rennen gefahren. Doch diese waren trotz Saisonstart völlig anders als sonst.

Übrigens: ab Monza ist es den Teams untersagt, unterschiedliche Einstellungen der Verbrennungsmotoren in Qualifying und Rennen vorzunehmen. Vor allem Mercedes hatte vom „Partymode“ profitiert. Die spannende Frage ist, ob Mercedes von der Neuerung profitieren wird oder verliert?

Jetzt steht das erste von zwei Rennen in Bahrain an.

Formel 1 Weltmeister Lewis Hamilton liegt weiter vorn, gefolgt von Bottas und Verstappen. Der deutsche Sebastian Vettel muss sich aktuell mit Platz 13 zufrieden geben. Der zweite Deutsche Nico Hülkenberg, der erst später in die Saison eingestiegen ist, liegt auf Platz 15 . In der Teamwertung hat Mercedes schon ordentlich Vorsprung vor Red Bull und Racing Point. Wir sind gespannt, welcher Fahrer und welches Team die Nase im nächsten Rennen vorn hat.

Sendetermine für die Formel 1-Saison 2020

Festgesetzte Rennen Saison 2020

5. Juli 2020 Österreich (Spielberg)

12. Juli 2020 Österreich (Spielberg)

19. Juli 2020 Ungarn (Budapest)

2. August 2020 Großbritannien (Silverstone)

9. August 2020 Großbritannien (Silverstone)

16. August 2020 Spanien (Barcelona)

30. August 2020 Belgien (Spa)

6. September 2020 Italien (Monza)

13. September 2020 Toskana (Mugello)

27. September 2020 Russland (Sochi)

11. Oktober 2020 Eifel (Nürburg)

25. Oktober 2020 Portugal (Portimao)

1. November 2020 Emilia Romagna (Imola)

15. November 2020 Türkei (Istanbul)

29. November 2020 Bahrain (Sakhir)

6. Dezember 2020 Bahrain (Sakhir)

13. Dezember 2020 Abu Dhabi (Abu Dhabi)

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Formel 1 im TV und via Live-Stream verfolgen

Wenn Sie die Berichterstattung nicht via RTL oder Sky auf dem Fernseher verfolgen können, bleibt Ihnen die Möglichkeit, einen legalen Internet-Stream zu nutzen. Da die Übertragungsrechte in Deutschland bei den zwei genannten Sendern liegen, gibt es auch mehrere Möglichkeiten, den Livestream zu empfangen. So bieten sich beispielsweise Zattoo und Magine TV für den Empfang von RTL an.

Beide Apps nutzen Sie für einen gewissen Zeitraum kostenfrei: Magine TV für sieben und Zattoo für 30 Tage. Anschließend müssen Sie das entsprechende Abo mit RTL wählen. Nutzbar sind beide Anwendungen auch am Computer und Mac.

DownloadZattoo DownloadMagine TV

Formel 1 2019 im TVNow Web-Stream 

RTL bietet mit TVNow einen Livestream an, den Sie sowohl per App auf dem Smartphone als auch im Webbrowser auf dem PC oder Mac empfangen. Nach einer 30tägigen Testphase müssen Sie aber auch hier in die Tasche greifen und für den Stream bezahlen.

RTL Live-StreamTVNow  DownloadTVNow App

F1 TV Pro 

F1 TV Pro ist der eigene Livestream auf formula1.com. Der offiziellen Formel 1-Webseite.

Wer hier die Formel 1 über alle Kameras inklusive der Fahrerkameras verfolgen möchte, muss für die werbefreie Plattform schon etwas Geld hinlegen. Knapp 8 Euro pro Monat beziehungsweise 65 Euro pro Jahr werden für das Abonnement berechnet.

Der Kommentar steht in vier verschiedenen Sprachen zu Verfügung: Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch.

Hier können Sie sich eintragen, wenn Sie die neuesten Nachrichten von F1 TV erhalten wollen.

RegistrierungF1 TV  BerichterstattungF1 TV

Sky 

Sollten Sie bereits Kunde des Pay-TV-Sendes Sky sein, nutzen Sie am Smartphone oder auf dem Tablet PC die Sky Go App. Alternativ sehen Sie sich die Internet-Streams via Sky Ticket im Browser auf www.sky.de an.

Sky Go AppDownload iOS  SkyGo AppDownload Android

Achten Sie beim Streamen auf eine gute WLAN-Verbindung. Sollten Sie den Live-Stream im mobilen Internet schauen, beansprucht das Ihr Datenvolumen enorm.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Weitere Informationen rund um die Formel 1

Wenn Sie sich in der Saison 2019 näher mit der Formel 1 befassen und wirklich alle Informationen rund um das Renngeschehen verfolgen möchten, bieten sich noch die folgenden Informationsquellen an.

Offizielle RTL Webseite

Wenn RTL schon die Rechte an der Übertragung für die Rennen hat, wird das ganze natürlich durch eigene offizielle Webseite für das Geschehen rund um den Rennsport ergänzt. Ob ergänzende Videos, Fahrer und Teams, WM-Stand oder Liveticker. Hier findet der Formel 1-Fan, was sein Herz begehrt.

RTL WebseiteFormel 1 auf RTL  RTL LivetickerFormel 1 auf RTL

Offizielle deutsche Rennsportseite

Auch eine offizielle deutsche Rennsportseite gibt es, die Sie mit News und Informationen rund um das Renngeschehen informiert. Dort finden Sie auch einen Countdown bis zum nächsten Rennen und können so die Stunden zählen, die Sie bis zum nächsten Start noch über die Runden bringen müssen. Die geballten Informationen auf der Seite sorgen jedoch dafür, dass genau diese Zeit zwischen den Rennen nicht langweilig wird.

Formel 1 Deutsche Webseite

Offizielle Formel 1-Webseite

Die offizielle Formel 1-Webseite ist nur in englischer Sprache. Dafür bekommen Sie die Informationen hier direkt aus erster Hand. Neben Ergebnissen, Weltrangliste, Neuigkeiten und Videos gibt es hier auch einen Onlineshop mit passenden Klamotten und Andenken. Mit dem entsprechenden Kleingeld können Sie sich hier wie die Fahrer einkleiden.

Formel 1 Offizielle Webseite

Zeitplan für das Formel 1-Rennen (Türkei Grand Prix)

Wenn Sie nichts vom Rennen verpassen wollen, sollten Sie sich an diesen vorläufigen Rennplan für das Wochenende halten.

Freitag, 27.11.2020

12:00 Uhr – 13:30 Uhr: 1. Freies Training (LIVE: n-tv.de, tvnow.de, Sky, F1 TV Pro)
16:00 Uhr – 17:30 Uhr: 2. Freies Training (LIVE: n-tv, n-tv.de, tvnow.de, Sky, ORF1, F1 TV Pro)

Samstag, 28.11.2020

10:10 Uhr – 11:15 Uhr: Formel 2 Hauptrennen (LIVE: Sky, F1 TV Pro)
12:00 Uhr – 13:00 Uhr: 3. Freies Training (LIVE: Sky, F1 TV Pro; Highlights: RTL 14:00 Uhr)
15:00 Uhr: Qualifying (LIVE: RTL, tvnow.de, Sky, ORF1, SRFinfo, F1 TV Pro)

Sonntag, 29.11.2020

11:00 Uhr – 11:50 Uhr: Formel 2 Sprintrennen (LIVE: Sky, F1 TV Pro)
13:15 Uhr – 14:00 Uhr: Mick Schumacher – Die Dokumentation, Teil 1 (RTL)
15:10 Uhr: Rennen (LIVE: RTL, tvnow.de, Sky, ORF1, SRF2/info, F1 TV Pro)

Live-Streams und Informationen zu beliebten TV-Serien und Sport-Events werden oft auch von unseriösen Geschäftemachern beworben. Die Angebote führen Sie dann zu Fake-News oder in Abofallen. Im Extremfall holen Sie sich einen Trojaner auf das Smartphone oder den PC. Deshalb raten wir von der Nutzung illegaler Angebote generell ab.

Aktueller WM-Stand

Wir listen unter dieser Überschrift die ersten drei Fahrer und die ersten drei Teams. Denn schließlich zählt am Ende der Weltmeisterschaft auch nur, wer auf dem Treppchen steht.

Fahrerwertung WM 2020

  1. Platz: Hamilton (307 Punkte)
  2. Platz:  Bottas (197 Punkte)
  3. Platz: Verstappen (170 Punkte)

….

13. Platz: Vettel (33 Punkte)
15. Platz: Hülkenberg (10 Punkte)

Teamwertung

  1. Platz: Mercedes (504 Punkte)
  2. Platz:Red Bull Racing (240 Punkte)
  3. Platz: Racing Point (154 Punkte)

Wie schauen Sie die Formel 1-Rennen?

In den Kommentaren unter dem Artikel können Sie uns verraten, wie Sie die Formel 1-Rennen verfolgen. Machen Sie es sich zu Hause bequem, schauen Sie zusammen mit Freunden oder genießen Sie das Rennfeeling lieber live im Internet per Stream von unterwegs?

Nützliche Links zu diesem Thema
  • Die Formel 1 bei Eurosport: Rennen, Ergebnisse, Berichterstattung und Übertragung
  • Formel 1 Informationen auf Wikipedia: Entwicklung der Formel 1, Reglement und Verbände
  • Formel 1 auf Twitter

Weitere Artikel zu dem Thema Live-Stream finden Sie hier.

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Filme online sehen: Sicherer Film- und Fernsehgenuss bei den Streaming-Riesen https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/filme-online-sehen-sicherer-film-und-fernsehgenuss-bei-den-streaming-riesen/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/filme-online-sehen-sicherer-film-und-fernsehgenuss-bei-den-streaming-riesen/#respond Wed, 25 Nov 2020 08:51:38 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=40018 Das TV-Programm gefällt Ihnen schon lange nicht mehr und Sie suchen nach schönen Filmen für einen gelungenen Fernsehabend? Dann kaufen Sie entweder im Handel eine DVD oder Sie nutzen den nahezu unerschöpflichen Film-Pool diverser Streaming-Anbieter.

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Das TV-Programm gefällt Ihnen schon lange nicht mehr und Sie suchen nach schönen Filmen für einen gelungenen Fernsehabend? Dann kaufen Sie entweder im Handel eine DVD oder Sie nutzen den nahezu unerschöpflichen Film-Pool diverser Streaming-Anbieter. Wir erklären, worauf Sie bei der Auswahl der Streaming-Webseite achten müssen.

Übliche Fernsehsender, die jeder Otto-Normalverbraucher empfangen kann, bieten es fast alle: Die Rede ist von einer Möglichkeit, um außerhalb fester Sendezeiten Filme und Serien zu sehen. Bei den regulären Fernsehsendern heißt diese Option meist Mediathek. Oft führt die rote Taste auf der Fernbedienung direkt in das Angebot der Mediathek des jeweiligen Senders. Dort gibt es Filme, Dokus und Serien, die bereits im Fernsehen gelaufen sind, als auch Zusatzmaterial für wahre Fans. Diese wiederum, die Serien-Junkies und Fans bestimmter Schauspieler, haben die Mediatheken der Fernsehsender in der Praxis doch meist im Nu „leergesehen“.

Anschließend gehen sie erneut auf die Pirsch, um weitere Inhalte zu finden und gemütlich von der heimischen Couch aus anzusehen. Denn das Kino im Wohnzimmer ist oft deutlich günstiger und flexibler, als das herkömmliche Kino. Bedienen können sie sich dabei aus einer Vielzahl an Streaming-Diensten die Sie vor Ihrem ersten Fernsehvergnügen zunächst einmal prüfen müssen. Worauf dabei zu achten ist und welches Angebot die Streaming-Dienste auffahren, verrät dieser Ratgeber.

Symbolbild Soziale Netzwerke Facebook Twitter
Urheberrecht auf Facebook, Instagram, Twitter & Co: Welche Fallen gibt es und wie umgehen Sie diese?

Teilen, liken, verlinken – in den sozialen Medien ist es das Normalste der Welt, Inhalte in welcher Form auch immer, zu posten und auf diese Weise für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Kaum ein

Ein Kommentar

Was ist Streaming und welche Alternativen gibt es?

Auch wenn in der Umgangssprache das Wort „Streaming“ beinahe schon als Synonym für jegliche Wiedergabe von Filmen benutzt wird, gibt es in der Praxis mehrere Varianten, um Filme zuhause sehen zu können. Doch nicht alle Filme werden gestreamt. Zudem haben die unterschiedlichen Varianten, Videos auf Abruf anzusehen, Vor- und Nachteile, die der Verbraucher kennen sollte.

Für Online-Streaming ist immer eine Internetverbindung nötig, um die Daten zu empfangen, die laufend übermittelt werden. Der Empfang der Daten und die Wiedergabe finden nahezu gleichzeitig statt. Der Vorteil: Speicherplatz braucht der Film oder die Serie nicht, dafür aber eine Verbindung die stabil genug ist, um ungestörten Filmgenuss zu ermöglichen. Es werden keine Daten auf den Computer oder das Smartphone des Nutzers heruntergeladen. Besonders populäre Streaming-Dienste sind YouTube oder auch die Mediatheken der TV-Sender.

Wenn ein Anbieter einen Offline-Modus anbietet, dann handelt es sich um kein Streaming. Denn das Video wird zunächst auf den Computer oder das Smartphone vollständig heruntergeladen und von dort wiedergegeben. Allerdings bieten einige Streaming-Anbieter auch einen Offline-Modus an. Das hat den Vorteil, dass Sie nach dem Download keine stabile Internetverbindung brauchen, um die Serien und Filme anzusehen. Diese ist oft nur nötig, um die Lizenzrechte zu überprüfen. Dadurch können Sie selbst dort, wo die Internetverbindung zu schlecht wäre, ungestört einen Film ansehen.

Eine weitere Alternative ist die Online-Videothek, die den Wunsch-Film auf einem gewünschten Medium nach Hause versendet. Das dauert etwas, ist aber völlig unabhängig vom Internet und dem Stand der Technik des Fernsehers – solange nur ein DVD- oder BlueRay-Player vorhanden ist. Mit Online-Streaming hat das allerdings nichts zu tun.

Was bieten die größten Streaming-Dienste?

Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, sollten Sie sehr genau über Ihre Bedürfnisse nachdenken. Wichtig ist natürlich, dass der Anbieter die von Ihnen gewünschten Filme und Serien auch anbietet. Das müssen Sie unbedingt vorher prüfen. Doch genauso wichtig ist die Preisstruktur. Hier spielt es eine Rolle, ob Sie nur selten einen Film ansehen oder regelmäßig streamen möchten. Wenn Sie nur selten ein Video ansehen möchten, dann ist es oft günstiger für jeden einzelnen Film eine Art Leihgebühr zu zahlen. Schauen Sie regelmäßig, dann benötigen Sie eine Flatrate.

Der Streaming-Riese am Markt, Netflix, scheint eine ganz besondere Strategie zu verfolgen: Neben einem ganz klassischen Serien-Angebot, das vor langer Zeit bei Friends begann und bei Full House nicht endete, gibt es eine große Portion an Filmen, die jeden spontanen Video-Abend ermöglichen. Mittlerweile gibt es Friends, die Kult-Serie aus den USA, nicht mehr bei Netflix. Wohl aber bei Amazon. Was hingegen bei Netflix anders ist, als bei vielen anderen Streaming-Anbietern, ist das große Angebot an Eigenproduktionen, die sich fast unmerklich durch die Angebotspalette ziehen. Wenn Sie bereits für sich entdeckt haben, dass Netflix-Eigenproduktionen das passende Fernsehvergnügen sind, dann finden Sie diese natürlich auch in einer extra Liste. In der Fachpresse heißt es, dass Netflix vornehmlich Film- und Serienpotential für das jüngere Publikum bereithält. Stimmt insofern, als dass auch die Jüngsten bei Peppa Wutz und Conny auf ihre Kosten kommen. 

Das rosa Schweinchen Peppa Wutz grunzt allerdings auch bei Apple (iTunes) über den Fernseher. Während die Fachpresse das Apple TV+ Angebot als Angriff auf Netflix bewertet, setzt der Anbieter selbst auf Individualität. So können Fans bestimmter Fernsehinhalte diese ganz einfach separat abonnieren. Für den Kenner der Szene klingt das ein wenig nach den Sky-Paketen, bei denen der Sportfan den entsprechenden Sportkanal abonniert, während die Filmfans sich eher auf die Neuerscheinungen stürzen. Das Angebot von Apple ist recht neu und setzt ebenfalls auf Exklusivität. So gibt es auch hier echte Apple-Dokus und -Serien. Der Inhalt richtet sich ebenfalls an ein eher junges Publikum. Beispielsweise spielen Jason Momoa und Alfre Woodard in „See“, einem Drama, das dort ansetzt, wo die Hälfte der Menschheit verstorben und die andere Hälfte erblindet ist. Auch Reese Whiterspoon und Jennifer Aniston sind bei Apple zu sehen – in „The Morning Show“.

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Ein Kommentar

Der Shopping-Riese Amazon nutzt den Sparwillen der Shoppingfans und setzt auf ein Kombipaket: Wenn Sie hier den kostenpflichtigen Status als Prime-Kunde genießen, dann bekommen Sie eine Video-Flatrate zur Versandkostenfreiheit on top. Ist die reguläre Fernseh-Mediathek quasi fertig gekuckt, dann finden Sie bei Amazon Prime erst mal viel weiteres Fernsehfutter. Ist auch hier der Durst nach mehr medialem Input gestillt, gibt es darüber hinaus noch Inhalte (die besonders beliebt sind) und deswegen ein paar Cent kosten. Das Draufzahlgeschäft ist der kleine Wermutstropfen, den Amazon-Prime-Kunden schlucken müssen. Dafür gibt es aber letztlich auch den Erlass der Versandkosten für Bestellungen bei dem Versandreisen.

Ein weiterer Film-, Serien- und Fernsehriese, der seine medialen Angebote auf den Markt wirft, ist Google, dem die Kritiker in Tests ein üppiges Angebot an unterschiedlichen Filmen und Serien bescheinigen. Preislich fährt der Internetgigant ein ganz anderes Prinzip: Höchster Filmgenuss (in qualitativ hochwertigem HD) ist vergleichsweise teuer. Hochaufgelöste Filme rangieren preislich im Mittelfeld und Serien sind am günstigsten zu haben. Das Manko, das der Film- und Serienjunkie bei diesem Anbieter bemängeln wird, ist die Abkehr vom Abo-Modell und die Fokussierung auf das Leih-Modell, sprich: Google fungiert vielmehr als Online-Videothek, die einem Filmfan den Weg zur Videothek erspart. Das bedeutet aber auch, dass pro Film eine Leihgebühr anfällt.

Auf diese Gefahren müssen Sie beim Streaming achten

Leider finden Sie bei der Suche über gängigen Suchmaschinen nicht nur seriöse Streaming-Anbieter. Es gibt eine ganze Menge dubioser Portale, mit denen Sie vor allem bei der Suche nach exotischen Filmen oder Bestsellern in Berührung kommen können. Deshalb sollten Sie nicht jedem Streaming-Anbieter vorbehaltlos vertrauen. Bei den hier vorgestellten großen Anbietern können Sie nichts falsch machen. Allerdings gibt es im Internet zahlreiche kleinere Portale, die unseriös arbeiten. Folgende Gefahren lauern:

  1. Keine ausreichende Lizenz: Im Internet tauchen immer wieder Angebote auf, die Filme illegal streamen. Diese sind teils kostenpflichtig, aber mitunter auch kostenlos. Leider kann der Laie nur schwer einschätzen, ob ein Anbieter die nötigen Rechte besitzt. Dennoch sollten Sie zumindest überprüfen, ob dem Anschein nach alles stimmt.
  2. Unseriöse Tauschbörsen: Über sogenannte Tauschbörsen werden Videos zwischen den Nutzern getauscht. Teilweise müssen Sie dafür Ihre eigene Internetverbindung zur Verfügung stellen. Und damit begehen Sie in den meisten Fällen eine Urheberrechtsverletzung, denn Sie haben für gewöhnlich nicht das Recht, die Filme im Rahmen des Streamings anzubieten und zu vervielfältigen. Außerdem besteht das Risiko, dass Sie sich auf diese Weise Schadsoftware einfangen.
  3. Streaming-Abzocker: Seit längerer Zeit sind zahlreiche Streaming-Abzocker unterwegs. Die Anbieter locken den Verbraucher auf die Webseite und hoffen, dass sich dieser anmeldet. Häufig zunächst im Rahmen eines Probeabos. Doch dieses läuft nach kurzer Zeit aus und dann werden die Kosten für ein ganzes Jahr gefordert, was oft Beträge im dreistelligen Bereich nach sich zieht. Geleistet wird meistens nicht, da es die Firmen nicht gibt und die Webseiten oft nach kurzer Zeit wieder offline sind. Wir haben über die Streaming-Abzocker berichtet und veröffentlichen die Namen der unseriösen Portale.

Grundsätzlich gilt: Das Nutzen illegaler Streaming-Angebote ist strafbar. Das gilt nicht nur für den Anbieter der Filme, also den Webseitenbetreiber, sondern auch für die Nutzer des Video-Portals. Unseriöse Streaming-Portale erkennen Sie oft bereits an der Webadresse. Diese ist entweder ungelenk formuliert oder hat eine dubiose Endung. Zudem sind die Seiten oft nicht sehr benutzerfreundlich und es gibt oft keine Apps für den Smart TV oder das Smartphone. In der Regel können Sie die illegalen Angebote nur über den Browser mit einem Computer oder Smartphone nutzen.

Achten Sie zudem auf die Merkmale unseriöser Webseiten, die im Internet generell gelten und beispielsweise auch die meisten Fakeshops verraten. Fehlt ein ordnungsgemäßes Impressum und ist das Portal für den Kunden nicht erreichbar, sollten Sie lieber Abstand nehmen. Auch eine schlechte optische Gestaltung oder eine komplizierte Bedienung könnten ein Anzeichen für Betrug sein. Sind aktuelle Kinofilme kostenlos im Angebot oder können Sie nur mit unüblichen und anonymen Zahlungsmethoden wie Western Union bezahlen, dann handelt es sich meist um unseriöse Anbieter. Legale Streaming-Anbieter für Serien und Filme finden Sie hier im Überblick.

Haben Sie das schon gesehen?

Wir raten, dass Sie sich vor der Nutzung eines Ihnen unbekannten Streaming-Portals zunächst im Internet informieren. Suchen Sie nach Erfahrungen und Bewertungen des Anbieters. Finden Sie keine positiven Meinungen oder wird sogar davor gewarnt, dann sollten Sie lieber Abstand nehmen.

Wir veröffentlichen regelmäßig Informationen zu Streaming-Portalen, die Sie vor der Nutzung eines unbekannten Anbieters studieren sollten.

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TVoG 2020: The Voice of Germany per legalem Livestream verfolgen + Sendetermine (Staffel 10) – Die Battles https://www.verbraucherschutz.com/news/tvog-2017-the-voice-of-germany-per-legalem-livestream-verfolgen-staffel-7/ https://www.verbraucherschutz.com/news/tvog-2017-the-voice-of-germany-per-legalem-livestream-verfolgen-staffel-7/#respond Wed, 11 Nov 2020 07:56:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=18036 Ab 8. Oktober 2020 um 20:15 Uhr geht es in die Jubiläumsstaffel (10. Staffel) von The Voice of Germany (TVoG). Als Coaches sind diesmal Mark Forster, Samu Haber & Rea Garvey, Stefanie Klos & Yvonne

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Ab 8. Oktober 2020 um 20:15 Uhr geht es in die Jubiläumsstaffel (10. Staffel) von The Voice of Germany (TVoG). Als Coaches sind diesmal Mark Forster, Samu Haber & Rea Garvey, Stefanie Klos & Yvonne Catterfeld sowie Nico Santos dabei. Welches Talent und damit welcher Coach wird sich dieses Jahr den Sieg sichern? Wer hat das beste Näschen für die beste Stimme? Wir verraten Ihnen, wie Sie per legalem Livestream keine Folge der beliebten Casting-Show nicht verpassen.

Stritten in der ersten Staffel noch Xavier Naidoo, Rea Garvey, Nena und The BossHoss in den Blind Auditions um die zukünftigen Stars, befinden wir uns nun in Staffel zehn. Und in der Jubiläumsstaffel ist alles neu. Angefangen bei den Coaches. Es gibt zwei Doppelteams mit Samu und Rea sowie Stefanie und Yvonne. Außerdem als Coach dabei sind Mark Forster und Nico Santos.

Auch bei den Talents gibt es eine Neuerung. Gleich zehn Alltars kommen noch einmal zurück. Das sind Talente, die schon einmal bei The Voice aufgetreten sind und einen bleibenden Eindruck hinterlassen haben. Diese bekommen noch einmal die Chance und vielleicht winkt diesmal der große Sieg. Das Konzept, dass die Coaches in den Blind Auditions nur die Stimme der Nachwuchstalente hören und anhand derer entscheiden, ob Sie das Talent coachen wollen, scheint nach wie vor aufzugehen.

Fans der Sendung wollen natürlich keinen Ton verpassen und immer live dabei sein. Wenn das zu Hause vor dem Fernseher nicht möglich ist, bleibt der Live-Stream, welchen man auch unterwegs empfangen kann. Wir präsentieren eine Auswahl von Apps und Links, mit denen Sie den legalen Livestream von The Voice of Germany 2020 empfangen und wo Sie Informationen zur Sendung finden.

Live-Streams und Informationen zu beliebten TV-Serien und Sport-Events werden oft auch von unseriösen Geschäftemachern beworben. Die Angebote führen Sie dann zu Fake-News oder in Abofallen. Im Extremfall holen Sie sich einen Trojaner auf das Smartphone oder den PC. Deshalb raten wir von der Nutzung illegaler Angebote generell ab.

TVoG: Was ist 2020 neu

Die Coaches Mark Forster, Samu Haber & Rea Garvey, Stefanie Klos & Yvonne Catterfeld sowie Nico Santos machen sich auf die Suche nach der perfekten Stimme. Denn eines ist klar: Jeder Coach will am Ende das Gewinner-Team stellen. Was hinter den Kulissen abgeht, erfahren Sie online bei den The Voice Stories.

Wie bereits erwähnt, werden in dieser Staffel Talente auftreten, die bereits bekannte Gesichter aus The Voice sind. Sie bekommen eine zweite Chance. Unter anderem werden Pamela Falcon (bekannt aus der ersten Staffel) und Alex Hartung (aus der vierten Staffel) diese weitere Chance erhalten.

Wir sind auf die Blind Auditions gespannt.

Michael Schulte als Online-Coach der Comeback Stage

Während im vergangenen Jahr noch Nico Santos der Online-Coach war, übernimmt Finalist Michael Schulte dieses Jahr die Comeback-Stage. Er kann Talente, welche von den Coaches nicht gewollt wurden, in sein Team holen. Die ausgeschiedenen Talente kann sich Michael bis zu den Sing Offs rauspicken. In den Live-Shows kommen die zwei besten Talente der Onlineshow dann auf die Bühne und treten gegen die anderen Halbfinalisten an.

Zuschauer buzzern sich eigenes Team zusammen

Sie als Zuschauer sitzen ebenfalls am virtuellen Buzzer. Stellen Sie Ihr persönliches Dreamteam zusammen. Sie wählen bis zum Ende der Blind Auditions maximal 18 Talente aus. Danach sehen Sie, wie sich Ihr eigenes Team entwickelt. Schafft es vielleicht sogar einer Ihrer Talente ins Finale?

Die Battles

Die Blind Auditions sind vorbei und wir befinden uns mittlerweile in den Battles. Auch da ist die erste Runde bereits geschafft. Die Steal Deals mischen die Teams in der Battle-Runde noch einmal so richtig auf. Denn wenn ein Coach ein Talent, was hier ausscheidet, besonders gut findet, kann es dieses stehlen.

Bereits in den ersten Blind Auditions haben die Talente gezeigt, dass sie nicht nur singen können, sondern auch Grips haben. Alex und Antonia sollten Sidos „Mein Block“ performen. Beide wollten aber den Text mit den vielen Schimpfwörtern nicht zur besten Sendezeit vortragen. So mussten sich Rea und Samu etwas einfallen lassen. Kurzerhand durften die beiden Rapper Ihre eigenen Texte zu der Melodie vortragen.

Die Blind Auditions

Die ersten zwei Shows mit den Blind Auditions sind vorbei. Und wie nicht anders zu erwarten, befinden sich die Coaches in einem Kampf um die Talente. Vor allem Mark Forster zieht alle Register. So hat er sich „Kosenamen“ für seine Mitstreiter ausgedacht. Und zuletzt hat er sich Pappzuschauerin „Elke“ aus dem Publikum geholt und einen Doppelstuhl gegründet. Warum? Er hatte das Gefühl, dass die Doppelstühle von den Talents bevorzugt genommen werden.

Und das gab es noch nie. Eine A capella Band (Onair) bestehend aus fünf Mitgliedern tritt auf und versucht die Coaches von sich zu überzeugen. Und diesmal hat Forster Glück. Mal sehen, was er mit der Gruppe noch so anstellen kann.

Auch Michael Schulte mit seiner Comeback-Stage ist aktiv und auf Talentsuche. So mussten Karin Hagendorfer und Mickela Löffel im ersten Battle gegeneinander antreten. Mickela konnte dieses Battle für sich entscheiden.

Emotional wurde es besonders bei Sänger Noah Sam. Dieser stottert nämlich, wenn er sprechen soll. Aber wenn er singt, ist das Stottern wie weggeblasen. Was Musik doch alles bewirken kann.

In den Blind Auditions hat Coach Mark Forster ganz schön zu kämpfen. Irgendwie will kaum ein Talent zu ihm. Während Rea und Samu fast anbauen müssen und gar nicht mehr bei jedem Talent buzzern können, hadert der Wahlberliner mit seinem Problem. Mit 9 von 18 möglichen Talenten hat er gerade einmal die Hälfte seiner freien Plätze besetzt.

Die Coaches versuchen mit eigenen Performances die Talente in ihr Team zu holen. Da ist die Enttäuschung natürlich groß, wenn sich das Talent dann für einen anderen Coach entscheidet.

Diese Woche (28.10.2020) beherrschen News um Samu Haber die Medien. Der Coach hat sich mit Corona infiziert. Deshalb wird er bei einigen Aufzeichnungen nicht mit dabei sein. Zum Glück kann ihn sein Co-Coach Rea vertreten.

Sendetermine 2020

Die ersten Sendetermine stehen bereits fest. Änderungen sind vorbehalten und können von ProSieben und Sat. 1 jederzeit durchgeführt werden.

Donnerstag, 8. Oktober 2020, ab 20.15 Uhr auf ProSieben
Sonntag, 11. Oktober 2020, ab 20.15 Uhr, auf Sat.1
Donnerstag, 15. Oktober 2020, ab 20.15 Uhr auf ProSieben
Sonntag, 18. Oktober 2020, ab 20.15 Uhr, auf Sat.1
Donnerstag, 22. Oktober 2020, ab 20.15 Uhr auf ProSieben
Sonntag, 25. Oktober 2020, ab 20.15 Uhr, auf Sat.1
Donnerstag, 29. Oktober 2020, ab 20.15 Uhr auf ProSieben
Sonntag, 1. November 2020, ab 20.15 Uhr, auf Sat.1
Donnerstag, 5. November 2020, ab 20.15 Uhr auf ProSieben
Sonntag, 8. November 2020, ab 20.15 Uhr, auf Sat.1
Donnerstag, 12. November 2020, ab 20.15 Uhr auf ProSieben
Sonntag, 15. November 2020, ab 20.15 Uhr, auf Sat.1
Donnerstag, 19. November 2020, ab 20.15 Uhr auf ProSieben
Sonntag, 22. November 2020, ab 20.15 Uhr, auf Sat.1
Donnerstag, 26. November 2020, ab 20.15 Uhr auf ProSieben
Sonntag, 29. November 2020, ab 20.15 Uhr, auf Sat.1

Livestream von Sat.1 und ProSieben auf auf dem Smartphone und Tablet-PC kostenfrei im Browser sehen

Wenn Sie kein Problem damit haben, sich mit einer E-Mail-Adresse, Passwort, Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdatum zu registrieren, dann nutzen Sie doch am besten den Live-Stream von ProSieben und Sat.1, um The Voice of Germany auch unterwegs schauen zu können.

  ProSiebenLive-Stream  Sat.1Live-Stream

Praktisch: Einmal mit dem 7Pass angemeldet, nutzen Sie dieses Konto auf für die Live-Streams von Kabel eins, SIXX, 7MAXX, Sat1 Golf und Kabel eins Doku.

Den Live-Stream über den 7Pass rufen Sie sich am besten über den Browser auf Ihrem Smartphone, Tablet-PC, Windows-PC oder Mac auf. Da Sie den Live-Stream kostenfrei nutzen, ist dies die deutlich günstigere Methode im Vergleich zu Zattoo und Magine TV.

ProSieben-App zeigt Live-Stream von TVoG 2020 auf dem Smartphone

Noch einfacher geht es mit der ProSieben-App. Diese bringt Ihnen den Livestream zur Sendung direkt auf Ihr Smartphone oder den Tablet-PC. Im Gegensatz zur Streaming-Variante im Browser nutzen Sie die App für Android und iOS komplett ohne Anmeldung.

Vorteil der App: Sie können sich einzelne Folgen auch später noch einmal ansehen. Das ist perfekt, wenn Sie donnerstags und sonntags 20:15 Uhr keine Zeit für den Livestream finden.

DownloadProSieben App

Wer es nicht mehr bis zur Show abwarten kann, kann sich die Zeit mit zusätzlichen Clips und Previews auf die Sendung vorbereiten.

Legaler Livestream ohne Anmeldung

Die Webseite Joyn funktioniert ohne jegliche Anmeldung in Ihrem Browser. Auf der Webseite klicken Sie nur den Sender an, welchen Sie sehen wollen und nach einer kleinen Werbung geht es los. Ach ja, den Ad-Blocker sollten Sie für diese Joyn-Seite deaktivieren.

  Joyn.deLive-Stream Browser

Natürlich hält Joyn auch eine App für Android und iOS bereit.

  Download Joyn AppApp für Android und iOS

Live-Stream von The Voice of Germany per App verfolgen

Eine weitere Streaming-App ist Zattoo. Damit können Sie ProSieben und Sat.1 auch von unterwegs empfangen. Die Anwendung können Sie gratis testen 30 Tage lang testen. Anschließend müssen Sie das Abo wählen, in welchem die Sender enthalten sind.

DownloadZattoo

Praktisch ist, dass Sie der Dienst bei Bedarf auch auf Ihrem Windows-PC, auf dem Mac oder einem Smart-TV nutzen können.

Achten Sie beim Streamen auf eine gute WLAN-Verbindung. Sollten Sie den Live-Stream im mobilen Internet schauen, beansprucht das Ihr Datenvolumen enorm.

Weitere News rund um „The Voice of Germany“

Wenn Sie noch nicht genug von „The Voice of Germany“ haben, empfehlen wir Ihnen die nachfolgenden Quellen. Dort bekommen Sie weitere Informationen, Videos und aktuelle News.

Offizielle Facebook-Seite zu „The Voice of Germany“

Natürlich ist die Show auch in dem sozialen Netzwerk Facebook vertreten. Doch seien Sie vorsichtig: Es gibt auch jede Menge Seiten, die von Fans stammen und damit keine offizielle Quelle sind.

The Voice of Germanyauf Facebook

Offizielle Webseite von „The Voice of Germany“

Es gibt auch eine offizielle Webseite, auf der alles zur Sendung zusammengefasst wird. Neben der Vorstellung der Coaches finden Sie hier auch Episoden aus den vergangenen Staffeln. Natürlich werden Ihnen auch die neuen Talente aus diesem Jahr auf der Webseite vorgestellt.

The Voice of GermanyWebseite

Offizieller YouTube Kanal

Videos über Videos finden Sie auf dem offiziellen YouTube Kanal von TheVoice of Germany. Da können Sie sich die besten Videos aus der aktuellen Staffel und aus den vergangenen Staffeln ansehen.

The Voice of GermanyYouTube-Seite

Faktencheck zu The Voice of Germany auf Wikipedia

Sie wollen vor Ihren Freunden mit dem Wissen über das Tauschkonzert prahlen oder die Freunde zumindest beeindrucken? Dann sollten Sie sich die Fakten zu „The Voice of Germany“ auf Wikipedia ansehen. Dort sind Daten und Fakten aller Staffeln zusammengefasst.

The Voice of Germanyauf Wikipedia

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Schauen Sie sich The Voice of Germany 2020 an?

Finden Sie es interessant, wenn die Coaches lediglich anhand des Hörens einer Stimme entscheiden, ob Sie ein Nachwuchstalent fördern möchten? Wie schauen Sie sich The Voice of Germany an? Nutzen Sie die Kommentare unter diesem Beitrag, um sich mit anderen Lesen auszutauschen.

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https://www.verbraucherschutz.com/news/tvog-2017-the-voice-of-germany-per-legalem-livestream-verfolgen-staffel-7/feed/ 0
Geoblocking in der EU vorbei: Streaming fast ohne Grenzen – kostenpflichtige Streaming-Dienste, Portabilitätsverordnung und mehr https://www.verbraucherschutz.com/allgemein/geoblocking-in-der-eu-vorbei-streaming-fast-ohne-grenzen-kostenpflichtige-streaming-dienste-portabilitaetsverordnung-und-mehr/ https://www.verbraucherschutz.com/allgemein/geoblocking-in-der-eu-vorbei-streaming-fast-ohne-grenzen-kostenpflichtige-streaming-dienste-portabilitaetsverordnung-und-mehr/#respond Thu, 05 Nov 2020 11:43:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56278 Für einen Streaming-Dienst muss bezahlt werden. Dann hat der Verbraucher das Recht, im EU-Ausland alles hören und sehen zu können, wie im Heimatland. In der EU streamen Die Portabilitätsversordnung wurde bereits im Mai 2017 vom

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Für einen Streaming-Dienst muss bezahlt werden. Dann hat der Verbraucher das Recht, im EU-Ausland alles hören und sehen zu können, wie im Heimatland.

Geoblocking
Foto: stock.adobe.com


Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. April 2018 können Kunden des kostenpflichtigen Streamings in allen EU-Mitgliedsländern auf die Inhalte zugreifen.
  • Es gibt keine Länderbeschränkungen für vorübergehende Aufenthalte im EU-Ausland mehr.
  • Die Anbieter haben das Recht eine Ausweiskopie zu verlangen, um den ständigen Wohnsitz des Nutzers zu prüfen.

In der EU streamen

Die Portabilitätsversordnung wurde bereits im Mai 2017 vom Europäischen Parlament verabschiedet. 

Die Verabschiedung der Portabilitätsverordnung ebnet den Weg für das grenzenlose Streamen. Seit dem 1.April 2018 ist das grenzenlose Streamen innerhalb der EU (Europäischen Union) möglich. Das deutsche Abo kann aber nicht genutzt werden, wenn Urlaub in der Schweiz, der Türkei oder in den USA gemacht wird.

Die neuen EU-Regeln sorgen nicht für eine Änderung der Urheberrechte. Aufgrund der neuen Regelungen sind aber kostenpflichtige Abos auch im Urlaub nutzbar. Die Streaming-Dienste ermöglichen ihren Nutzern den vollen Zugriff, wenn ein vorübergehender Aufenthalt in einem EU-Ausland durchgeführt wird. Musik, Serien, Filme und Live-Übertragungen, die im Netz angeboten werden, können auch im Urlaub geschaut werden. Es gibt aber auch Einschränkungen. Diese beziehen sich auf die Zeitspanne und das Angebot. In der Regel dauert ein Urlaub mehrere Tage bis hin zu einigen Wochen. In dieser Zeit kann der Verbraucher problemlos auf das Streaming-Abo des Heimatlandes zugreifen.

Wohnsitz überprüfen

Der Streaming-Anbieter hat das Recht festzustellen, ob sich der Nutzer tatsächlich im Heimatland oder außerhalb des Landes aufhält.

Die Anbieter überprüfen die Kundendaten, die beim Vertragsabschluss hinterlegt werden. Dies um festzustellen, wo der Nutzer sich zurzeit aufhält. Die nutzbaren Kundendaten sind der Wohnsitz, die Kreditkartennummer oder die IP-Adresse. Der Streaming-Anbieter hat rechtlich zwei Möglichkeiten für jeden Nutzer, um den Wohnsitzstand zu prüfen. Die Vorlage des Personalausweises reicht dafür vollkommen aus. Der Nutzer kann die nicht personenbezogenen Daten schwärzen, die für die Prüfzwecke nicht notwendig sind.

Zusätzliche Kosten gibt es nicht

Die Streaming-Anbieter dürfen keine zusätzlichen Gebühren erheben, wenn die Dienste im EU-Ausland genutzt werden.

Bei intensiver Nutzung über das Mobilfunknetz entstehen Zusatzkosten und das ist rechtlich einwandfrei. Für die Datenübertragung durch das Mobilfunknetz entstehen hohe Kosten, die von dem Nutzer bezahlt werden. Bei hochauflösenden Filmen muss demnach ein Blick auf den Datenverbrauch geworfen werden. Die Grenze des „Roam like at home“ sollte nicht überschritten werden. Nur dann bleibt man auch im Urlaub verschont von zusätzlichen Gebühren.

Datenvolumen kann gespart werden, wenn mit Hilfe einer WLAN Verbindung auf die Inhalte zugegriffen wird. Zur Nutzung von öffentlichen WLAN Netzen gibt es einige Hinweise, die der Sicherheit dienen.

Regelungen für kostenfreie Dienste

Die werbefinanzierten und öffentlich-rechtlichen Anbieter müssen das Angebot nicht im EU-Ausland für die deutschen Kunden bereitstellen.

Die Anbieter von Film und Musik haben das Recht sich freiwillig der neuen Regelung anzuschließen. Eine Verpflichtung besteht nicht, aber bei der Teilnahme an der Regelung dürfen sie den Dienst im EU-Ausland nicht blockieren. Es setzt allerdings voraus, dass die Anbieter das Recht haben, den Wohnsitz des Nutzers zu überprüfen. Sie können eine Registrierung oder eine Authentifizierung verlangen und der Nutzer muss informiert werden.

Livestreams und Mediatheken von großen TV-Sendern bleiben in den Heimatländern erreichbar. Das Europäische Parlament und der Rat sollen bei der Regelung nachbessern, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband. ARD und ZDF können während eines Osterurlaubes in Frankreich nicht gesehen werden, aber Netflix ist frei verfügbar. Da muss eine bessere Regelung her, sagt Martin Madej, der Referent Team Digitales und Medien.

Das Ausland und die Online-Angebote

Regelungen gelten nicht bei günstigen Angeboten der Streaming-Dienste.

Die neuen Regeln greifen nicht, wenn der Verbraucher auf die besonders günstigen und umfangreicheren Angebote des Streaming-Dienstes zugreifen will. Sobald der Service eines französischen Anbieters verwendet werden soll, muss ein Vertrag in Frankreich abgeschlossen werden.

Probleme im Ausland – Geoblocking

Die digitalen Ländersperren bei den kostenpflichtigen Streaming-Diensten gibt es seit dem 1. April 2018 nicht mehr. Trotzdem hat eine aktuelle Befragung der Marktwächter gezeigt, dass das Thema Geoblocking im EU-Ausland ein umstrittenes Thema ist.

Das Thema Geoblocking sorgt für Unmut und das hat einen guten Grund. Bei jedem zweiten Nutzer, der im EU-Ausland auf seinen Streaming-Dienst zugreifen möchte, gibt es Probleme. Die häufigsten Probleme sind die Verfügbarkeit des Streams und der Download.

Immer wieder findet eine Befragung der Nutzer statt, die einen Zugriff auf die kostenpflichtigen Streaming Dienste haben. Anhand ihrer Informationen stellt der Verbraucherschutz fest, dass die Nutzung auch nach dem 1.April nicht zu 100% gewährleistet ist.

Bei der Befragung stellte sich heraus, dass jeder Vierte nicht auf seinen Streaming-Dienst zugreifen konnte und das während der gesamten Aufenthaltsdauer. 22% der Nutzer von kostenpflichtigen TV-Mediatheken und 17% der Nutzer von kostenpflichtigen Video-Stream-Diensten haben diese Erfahrung in ihrem letzten Urlaub im EU-Ausland gemacht.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Geoblocking

1. Ist das Umgehen von Geoblocking legal?

Das Aushebeln von Geoblocking-Mechanismen ist für viele Verbraucher interessant. Aber ob das legal ist oder nicht, ist nicht zu 100 Prozent klar. Die Verwendung von VPN und Proxy-Servern ist erlaubt und rechtliche Konsequenzen gibt es im Moment nicht.

2. Wie kann Geoblocking umgangen werden?

Die sicherste Variante um das Geoblocking zu umgehend ist VPN. VPN steht für Virtual Private Network. Bei dieser Methode wird mit Hilfe einer Software ein sogenannter VPN-Server zwischen dem Gerät und dem Anbieterserver geschaltet.

3. Wann wird Geoblocking abgeschafft?

Seit dem 1. April 2018 bereitet man sich auf das Ende der Portabilitäts-Verordnung vor. Damit aber ist das Geoblocking noch lange nicht abgeschafft. Die Verordnung gilt nur für kostenpflichtige Angebote und dazu gehören die Angebote von Sky Go, Amazon Prime und Netflix.

4. Ist die Nutzung eines Proxy Server illegal?

Proxys sind grundsätzlich legal, aber auf die Nutzung kommt es an. Illegale Aktionen sorgen dafür, dass auch der Proxy Server keinen Schutz mehr bietet. Das Surfen über einen fremden Surfer ist grundsätzlich nicht illegal.

5. Welche Browser haben VPN?

Es gibt viele Browser, die VPN haben und dazu gehören Google Chrome, Hotspot Shield Free und DotVPN für Google Chrome. Das sind nur einige Beispiele, die bekannt sind. Im Internet gibt es aber noch eine Menge anderer Browser, die VPN haben.

Fazit

Das Thema Geoblocking beschäftigt seit Jahren nicht nur die Verbraucher und die Streaming-Dienste, sondern auch den Verbraucherschutz. Im EU-Ausland bieten die kostenpflichtigen Streaming-Dienste ihren Service für alle Nutzer an. Voraussetzung dafür ist, dass diese in Deutschland einen gebührenpflichtigen Account haben. Der Empfang und das Angebot ist im EU-Ausland nicht so gut. Obwohl sich alle Beteiligten große Mühe zur Verbesserung geben, gibt es auch weiterhin große Schwierigkeiten beim Streamen im EU-Ausland.

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Für einen Streaming-Dienst muss bezahlt werden. Dann hat der Verbraucher das Recht, im EU-Ausland alles hören und sehen zu können, wie im Heimatland.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. April 2018 können Kunden des kostenpflichtigen Streamings in allen EU-Mitgliedsländern auf die Inhalte zugreifen.
  • Es gibt keine Länderbeschränkungen für vorübergehende Aufenthalte im EU-Ausland mehr.
  • Die Anbieter haben das Recht eine Ausweiskopie zu verlangen, um den ständigen Wohnsitz des Nutzers zu prüfen.

In der EU streamen

Die Portabilitätsversordnung wurde bereits im Mai 2017 vom Europäischen Parlament verabschiedet.

Die Verabschiedung der Portabilitätsverordnung ebnet den Weg für das grenzenlose Streamen. Seit dem 1.April 2018 ist das grenzenlose Streamen innerhalb der EU (Europäischen Union) möglich. Das deutsche Abo kann aber nicht genutzt werden, wenn Urlaub in der Schweiz, der Türkei oder in den USA gemacht wird.

Die neuen EU-Regeln sorgen nicht für eine Änderung der Urheberrechte. Aufgrund der neuen Regelungen sind aber kostenpflichtige Abos auch im Urlaub nutzbar. Die Streaming-Dienste ermöglichen ihren Nutzern den vollen Zugriff, wenn ein vorübergehender Aufenthalt in einem EU-Ausland durchgeführt wird. Musik, Serien, Filme und Live-Übertragungen, die im Netz angeboten werden, können auch im Urlaub geschaut werden. Es gibt aber auch Einschränkungen. Diese beziehen sich auf die Zeitspanne und das Angebot. In der Regel dauert ein Urlaub mehrere Tage bis hin zu einigen Wochen. In dieser Zeit kann der Verbraucher problemlos auf das Streaming-Abo des Heimatlandes zugreifen.

Streaming Dienste Überblick
Serien und Filme: Legale Streaming-Anbieter im Überblick

Mittlerweile gibt es als Fernseh-Alternative zahlreiche Streaming-Anbieter. Neben illegalen Anbietern wie Kinox.to, Streamcloud und KKiste finden Sie auch jede Menge seriöse Streaming-Dienste. Wir stellen Ihnen die legalen Streaming-Anbieter in diesem Übersichtsartikel kurz vor. Was das Streaming vom Fernsehen

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Wohnsitz überprüfen

Der Streaming-Anbieter hat das Recht festzustellen, ob sich der Nutzer tatsächlich im Heimatland oder außerhalb des Landes aufhält.

Die Anbieter überprüfen die Kundendaten, die beim Vertragsabschluss hinterlegt werden. Dies um festzustellen, wo der Nutzer sich zurzeit aufhält. Die nutzbaren Kundendaten sind der Wohnsitz, die Kreditkartennummer oder die IP-Adresse. Der Streaming-Anbieter hat rechtlich zwei Möglichkeiten für jeden Nutzer, um den Wohnsitzstand zu prüfen. Die Vorlage des Personalausweises reicht dafür vollkommen aus. Der Nutzer kann die nicht personenbezogenen Daten schwärzen, die für die Prüfzwecke nicht notwendig sind.

Zusätzliche Kosten gibt es nicht

Die Streaming-Anbieter dürfen keine zusätzlichen Gebühren erheben, wenn die Dienste im EU-Ausland genutzt werden.

Bei intensiver Nutzung über das Mobilfunknetz entstehen Zusatzkosten und das ist rechtlich einwandfrei. Für die Datenübertragung durch das Mobilfunknetz entstehen hohe Kosten, die von dem Nutzer bezahlt werden. Bei hochauflösenden Filmen muss demnach ein Blick auf den Datenverbrauch geworfen werden. Die Grenze des „Roam like at home“ sollte nicht überschritten werden. Nur dann bleibt man auch im Urlaub verschont von zusätzlichen Gebühren.

Datenvolumen kann gespart werden, wenn mit Hilfe einer WLAN Verbindung auf die Inhalte zugegriffen wird. Zur Nutzung von öffentlichen WLAN Netzen gibt es einige Hinweise, die der Sicherheit dienen.

Regelungen für kostenfreie Dienste

Die werbefinanzierten und öffentlich-rechtlichen Anbieter müssen das Angebot nicht im EU-Ausland für die deutschen Kunden bereitstellen.

Die Anbieter von Film und Musik haben das Recht sich freiwillig der neuen Regelung anzuschließen. Eine Verpflichtung besteht nicht, aber bei der Teilnahme an der Regelung dürfen sie den Dienst im EU-Ausland nicht blockieren. Es setzt allerdings voraus, dass die Anbieter das Recht haben, den Wohnsitz des Nutzers zu überprüfen. Sie können eine Registrierung oder eine Authentifizierung verlangen und der Nutzer muss informiert werden.

Livestreams und Mediatheken von großen TV-Sendern bleiben in den Heimatländern erreichbar. Das Europäische Parlament und der Rat sollen bei der Regelung nachbessern, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband. ARD und ZDF können während eines Osterurlaubes in Frankreich nicht gesehen werden, aber Netflix ist frei verfügbar. Da muss eine bessere Regelung her, sagt Martin Madej, der Referent Team Digitales und Medien.

Das Ausland und die Online-Angebote

Regelungen gelten nicht bei günstigen Angeboten der Streaming-Dienste.

Die neuen Regeln greifen nicht, wenn der Verbraucher auf die besonders günstigen und umfangreicheren Angebote des Streaming-Dienstes zugreifen will. Sobald der Service eines französischen Anbieters verwendet werden soll, muss ein Vertrag in Frankreich abgeschlossen werden.

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Probleme im Ausland – Geoblocking

Die digitalen Ländersperren bei den kostenpflichtigen Streaming-Diensten gibt es seit dem 1. April 2018 nicht mehr. Trotzdem hat eine aktuelle Befragung der Marktwächter gezeigt, dass das Thema Geoblocking im EU-Ausland ein umstrittenes Thema ist.

Das Thema Geoblocking sorgt für Unmut und das hat einen guten Grund. Bei jedem zweiten Nutzer, der im EU-Ausland auf seinen Streaming-Dienst zugreifen möchte, gibt es Probleme. Die häufigsten Probleme sind die Verfügbarkeit des Streams und der Download.

Immer wieder findet eine Befragung der Nutzer statt, die einen Zugriff auf die kostenpflichtigen Streaming Dienste haben. Anhand ihrer Informationen stellt der Verbraucherschutz fest, dass die Nutzung auch nach dem 1.April nicht zu 100% gewährleistet ist.

Bei der Befragung stellte sich heraus, dass jeder Vierte nicht auf seinen Streaming-Dienst zugreifen konnte und das während der gesamten Aufenthaltsdauer. 22% der Nutzer von kostenpflichtigen TV-Mediatheken und 17% der Nutzer von kostenpflichtigen Video-Stream-Diensten haben diese Erfahrung in ihrem letzten Urlaub im EU-Ausland gemacht.

Streaming Symbolbild
Filme online sehen: Sicherer Film- und Fernsehgenuss bei den Streaming-Riesen

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Geoblocking

1. Ist das Umgehen von Geoblocking legal?

Das Aushebeln von Geoblocking-Mechanismen ist für viele Verbraucher interessant. Aber ob das legal ist oder nicht, ist nicht zu 100 Prozent klar. Die Verwendung von VPN und Proxy-Servern ist erlaubt und rechtliche Konsequenzen gibt es im Moment nicht.

2. Wie kann Geoblocking umgangen werden?

Die sicherste Variante um das Geoblocking zu umgehend ist VPN. VPN steht für Virtual Private Network. Bei dieser Methode wird mit Hilfe einer Software ein sogenannter VPN-Server zwischen dem Gerät und dem Anbieterserver geschaltet.

3. Wann wird Geoblocking abgeschafft?

Seit dem 1. April 2018 bereitet man sich auf das Ende der Portabilitäts-Verordnung vor. Damit aber ist das Geoblocking noch lange nicht abgeschafft. Die Verordnung gilt nur für kostenpflichtige Angebote und dazu gehören die Angebote von Sky Go, Amazon Prime und Netflix.

4. Ist die Nutzung eines Proxy Server illegal?

Proxys sind grundsätzlich legal, aber auf die Nutzung kommt es an. Illegale Aktionen sorgen dafür, dass auch der Proxy Server keinen Schutz mehr bietet. Das Surfen über einen fremden Surfer ist grundsätzlich nicht illegal.

5. Welche Browser haben VPN?

Es gibt viele Browser, die VPN haben und dazu gehören Google Chrome, Hotspot Shield Free und DotVPN für Google Chrome. Das sind nur einige Beispiele, die bekannt sind. Im Internet gibt es aber noch eine Menge anderer Browser, die VPN haben.

Fazit

Das Thema Geoblocking beschäftigt seit Jahren nicht nur die Verbraucher und die Streaming-Dienste, sondern auch den Verbraucherschutz. Im EU-Ausland bieten die kostenpflichtigen Streaming-Dienste ihren Service für alle Nutzer an. Voraussetzung dafür ist, dass diese in Deutschland einen gebührenpflichtigen Account haben. Der Empfang und das Angebot ist im EU-Ausland nicht so gut. Obwohl sich alle Beteiligten große Mühe zur Verbesserung geben, gibt es auch weiterhin große Schwierigkeiten beim Streamen im EU-Ausland.

Der Beitrag Geoblocking in der EU vorbei: Streaming fast ohne Grenzen – kostenpflichtige Dienste & Portabilitätsverordnung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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