Der Beitrag Dubiose Streaming-Portale locken in Abofalle: Was Sie wissen müssen – Achtung! erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Betrachten Sie die Webseiten, so sehen sie sich sehr ähnlich, lediglich das Logo und die URL sind unterschiedlich.
Gegen Ende des Jahres 2017 wurde das Marktwächter Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz auf dieses Netzwerk aufmerksam, weil sich die Beschwerden durch Verbraucher häuften. Betrüger versuchen auf diesen Webseiten den Verbrauchern ein Abo anzudrehen. Zudem gibt es auf YouTube selbst gemachte Videos, die falsche Informationen liefern. Die bereits erworbenen Erkenntnisse wurden von den Marktwächtern bereits an Ermittlungsbehörden übergeben.
Von diesen sogenannten Video-Streaming-Webseiten wurden mehr als 200 bei der Verbraucherzentrale gemeldet. Meist sind es Minderjährige die über ein Pop-up-Fenster auf diese Seiten gelangen. Um zu locken, wird ein fünftägiges, kostenloses Testabo angeboten. Es ist lediglich eine Registrierung und die Übermittlung der Adresse, E-Mail-Adresse und der Telefonnummer nötig. Jedoch gibt es meist schon beim Registrieren Probleme oder aber Sie können nach der erfolgreichen Registrierung keine Filme streamen. Sie sind zwar der Meinung, die Registrierung ist nicht erfolgt, doch die Webseitenbetreiber haben alles, was sie benötigen – Ihre Adressdaten und können Ihnen somit das angebliche Abo in Rechnung stellen.
Sie möchten einen Kinofilm auf Ihrem Computer oder einem Smartphone anschauen? Dann könnten Sie bei einer Suche auf dubiose Streaming-Anbieter stoßen. Diese versuchen Sie mit fiktiven Webseiten und gefälschten Identitäten in eine Kostenfalle zu locken.
Meist finden Sie auf den Webseiten weder die Kosten für das Abo noch Angaben zu einer automatischen Verlängerung.
Hierbei handelt es sich um eine Taktik der Seitenbetreiber. Grundsätzlich werden Sie bei einem seriösen Anbieter auch immer eine Vertragsbestätigung erhalten und darin finden Sie auch die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben wie die Konditionen für ein Abo. Natürlich können Sie dort auch sofort auf die Streaming-Dienste zugreifen. Bei den gemeldeten Seiten scheint es aber keine Filme zu geben.
Sobald das fünftägige Testabo abgelaufen ist, erhalten Verbraucher per Email oder Telefon Zahlungsaufforderungen.
Obgleich Sie nichts abgeschlossen haben, werden Sie dazu bedrängt, den Beitrag für das abgeschlossene Jahrsabo zu bezahlen. Dabei behauptet der Betreiber Sie hätten dieses abgeschlossen und sollen nun dafür etwa 144, 238 oder sogar 359 Euro bezahlen.
Das TV-Programm gefällt Ihnen schon lange nicht mehr und Sie suchen nach schönen Filmen für einen gelungenen Fernsehabend? Dann kaufen Sie entweder im Handel eine DVD oder Sie nutzen den nahezu unerschöpflichen Film-Pool diverser Streaming-Anbieter.
Manche Verbraucher suchen im Internet Rat und gehen auf Recherche.
Doch auch damit scheinen die Betreiber zu rechnen. Sie haben auf YouTube Videos eingestellt, auf denen angebliche Anwälte erklären, dass der Anbieter das Recht dazu hat, die Abogebühr einzufordern. Hier ist Vorsicht geboten, denn in der Regel können dieses Videos weder kommentiert werden können noch fällt hierzu auf, dass sie erst kürzlich erstellt wurden und es auf den Kanälen keine anderen Videos gibt.
Jeder Verbraucher, der seine Rechnung nicht beglichen hat, wurde seit Ende 2019 von dubiosen Inkassobüros angeschrieben.
Zwar haben diese Inkassobüros Internetseiten, welche jedoch von Echten einfach kopiert wurden. Hierzu zählen zum Beispiel:
Hierbei wurde die Seite des Inkassounternehmens in Schleswig-Holstein kopiert. Zwar finden Sie im Impressum dieser angeblichen Inkassounternehmen ein Aktenzeichen, dieses gehört jedoch der echten Inkassofirma in Schleswig-Holstein. Das ist der Fall, weil jedes Inkassounternehmen, das in Deutschland Forderungen geltend machen möchte, auch registriert sein muss.
Schauen Sie grundsätzlich bei Inkasso-E-Mails nach dem Impressum auf der Internetseite. Sollten Sie eines finden, so suchen Sie das Aktenzeichen der Registrierungsbehörde. Sofern Sie keine Angaben finden können, sollten Sie hellhörig werden. Sollten Sie ein Aktenzeichen finden, erkundigen Sie sich, ob es auch wirklich für dieses Unternehmen vergeben wurde.
Mittlerweile gibt es als Fernseh-Alternative zahlreiche Streaming-Anbieter. Neben illegalen Anbietern wie Kinox.to, Streamcloud und KKiste finden Sie auch jede Menge seriöse Streaming-Dienste. Wir stellen Ihnen die legalen Streaming-Anbieter in diesem Übersichtsartikel kurz vor. Was das Streaming vom Fernsehen
Die dubiosen Streaming-Dienste werden immer wieder aktualisiert und die Betreiber stellen immer wieder neue Webseiten ins Netz.
Fast jede Webseite hat auch ein Impressum, wobei sich der Unternehmenssitz immer in Großbritannien befindet.
Folgende Unternehmen sind hier aufgefallen:
Es kommen immer wieder neue hinzu. Obgleich die Webseiten gleich aussehen, unterscheiden Sie sich beim Namen, dem Logo, der URL und den Informationen im Impressum. Sie sehen sehr professionell aus, weshalb sie glatt als seriöse Seiten durchgehen. Passen Sie auf, denn bei vielen dieser Anbieter kommt im Namen ein „flix“, „play“ oder „stream“ vor.
E-Mails der MICKEY AFC LTD, ELTON LTD, LESS MEDIA LIMITED, GOMO LIMITED, GOGAN LIMITED, AERN SOLUTIONS LTD oder RICKEY BUSINESS LTD erreichen derzeit zahlreiche Verbraucher. Darin wird ein angeblich offener Betrag aus einem Streaming-Portal für
Um den Betrügern das Handwerk zu legen, haben die Marktwächter Rheinland-Pfalz bereits die Ermittlungsbehörden eingeschalten.
Es ist fraglich, ob die Angaben im Impressum auch wirklich echt sind. Scheinbar arbeiten die Betrüger mit falschen Daten, um sich verstecken zu können. Aus diesem Grund ermittelt nun auch die Polizei und Staatsanwaltschaft.
Für folgende Seiten gab es Verbraucherbeschwerden. (Stand: 9. November 2020):
Auf der Seite des Landeskriminalamts Niedersachsen finden Sie zudem noch diverse Anbieter, die gefälschte Streaming-Dienste anbieten. Diese Liste wird natürlich stetig weitergeführt.
Serienjunkies kommen mit dem Starzplay Channel von Amazon auf ihre Kosten. Bis 31. März 2020 wird dieser Kanal für die ersten drei Monate für je 99 Cent pro Monat angeboten. Doch was bedeutet Starzplay Channel
Haben Sie eine Rechnung von einem dubiosen Streaming-Portal erhalten, gehen Sie so vor:
Wer auf der Suche nach Streaming-Anbietern für Kinofilme ist, könnte aktuell auf die Webseiten streamdome.de, flixago.de, streamoro.de, StreamGogo.de, streamago.de, boboflix.com, kinolox.de oder streamnox.com stoßen. Doch wer die Dienste nutzt, wird nach wenigen Tagen mit einer Rechnung über
FAQs zum Thema Dubiose Streaming-Portale locken in die Abofalle: Was Sie wissen müssen – Achtung!
Sofern Sie keine Leistungen von dem Anbieter erhalten haben, müssen Sie die geforderten Rechnungen nicht bezahlen. Melden Sie den Fall der Polizei.
Genau das ist die Masche dieser Anbieter. Sie wollen an Ihre persönlichen Daten kommen und diese haben sie mit der Registrierung bekommen, auch wenn diese scheinbar nicht möglich war.
Forschen Sie ein wenig im Internet über die Seite nach. In der Regel lässt sich dort schnell herausfinden, ob es sich um Betrüger oder eine seriöse Seite handelt. Auch wenn im Impressum Unternehmenssitze im Ausland sind, sollten Sie vorsichtig sein.
Meist arbeiten die Betrüger mit der Inkassomasche, um die Verbraucher noch mehr unter Druck zu setzen. Hierbei handelt es sich aber meist auch um ein Unternehmen, das von den Betrügern erstellt wurde. Ignorieren Sie solche Briefe und wenden Sie sich an die Polizei.
Die Polizei ermittelt bereits. Jedoch ist es schwierig, die Betrüger zu finden, da sie auch meist mit einem falschen Firmensitz und falschen Angaben im Impressum arbeiten.
Sie haben ein Problem mit dem Streaming-Anbieter Spotify und möchten Kontakt mit dem Kundenservice aufnehmen. Das ist auf den ersten blick gar nicht so einfach. Wir haben Ihnen die Kontaktmöglichkeiten einmal zusammengestellt. Der beliebteste und
Bevor Sie sich für einen Streaming-Anbieter entscheiden, erkundigen Sie sich im Internet, ob dieser auch seriös ist. Falls Sie doch auf ein Betrügerunternehmen hereingefallen sind, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Haben Sie nichts abgeschlossen und auch keine Leistungen erhalten, so müssen Sie auch keine Rechnung bezahlen. Informieren Sie in diesem Fall immer die Polizei, damit diesen Betrügern das Handwerk gelegt werden kann.
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]]>Der Beitrag E-Mail von ELON LTD – 1. Mahnung! vom Inkasso für Streamingportal – nicht zahlen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>E-Mails der MICKEY AFC LTD, ELTON LTD, LESS MEDIA LIMITED, GOMO LIMITED, GOGAN LIMITED, AERN SOLUTIONS LTD oder RICKEY BUSINESS LTD erreichen derzeit zahlreiche Verbraucher. Darin wird ein angeblich offener Betrag aus einem Streaming-Portal für Kinofilme oder einer Urheberrechtsverletzung angemahnt. Teils wird mit einem festgelegten Termin einer Pfändung gedroht. Ist die Forderung berechtigt? Darf das Inkasso Team zu Ihnen nach Hause kommen und Gegenstände aus Ihrer Wohnung abtransportieren oder sollten Sie lieber überweisen?
Rechtmäßig arbeitende Inkassounternehmen kommen auf Sie zu, wenn Sie eine Rechnung nicht oder nur zum Teil beglichen und auf Mahnungen des Berechtigten nicht reagiert haben. Dieses Verfahren wird außerhalb des gerichtlichen Mahnverfahrens betrieben. Ein Inkassounternehmen darf in Deutschland nur agieren, wenn es die entsprechenden Registrierungsvoraussetzungen nach dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz erfüllt. Das Unternehmen muss also registriert sein.
Betrüger machen sich immer wieder die Unwissenheit von Verbrauchern zu Nutze und stellen Forderungen auf, obwohl sie dazu nicht berechtigt sind. Auch wir haben bereits mehrfach über solche dubiosen Inkassounternehmen berichtet. In den meisten Fällen kamen die Forderungen von Inkassounternehmen aus dem europäischen Ausland und waren völlig unbegründet.
Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die
In einer neuen Masche werden nicht nur Geldforderungen gestellt. Neuerdings wird per E-Mail mit einem erwirkten Vollstreckungstitel gedroht und sogar ein Termin für eine Pfändung der Wertgegenstände im Haus oder der Wohnung angekündigt. Eine solche Nachricht verbreitet natürlich besondere Angst und verunsichert die Empfänger, die sich keiner Schuld bewusst sind. Inhaltlich geht es um eine angebliche Mitgliedschaft für ein Streaming-Portal (Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr )). Dort sollen Sie sich angemeldet und nach einer kostenlosen Testphase von 5 Tagen automatisch ein Jahresabo für mehrere Hundert Euro abgeschlossen haben. Wir haben davor bereits gewarnt und die Nutzung legaler und kostenloser Streamingdienste empfohlen.
Zudem versenden offensichtlich die gleichen Macher Mahnungen, Zahlungsaufforderungen und Pfändungstermine wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Vorausgegangen ist diesen E-Mails tatsächlich eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung, die allerdings ebenfalls Fake ist. In einigen Nachrichten geht es auch um das Portal Usenet.nl. Angeblich sollen Sie Schulden aufgrund der Nutzung des Netzwerkes haben. Doch auch das ist Fake.
Alles begann mit Firmen wie OT Inkasso oder BGS Inkasso. Doch das war erst der Anfang. Mittlerweile werden die vermeintlichen Inkassobüros fast monatlich neu erfunden. Die Besonderheit: Alle Inkassobüros samt der angeblichen Rechtsanwälte sind frei erfunden und existieren nicht. Trotzdem haben viele Empfänger Angst vor den dubiosen Mahnungen.
Folgende Fake-Unternehmen als Inkasso-Büros sind uns bisher bekannt:
Auf diese Bankverbindungen soll Geld überweisen werden:
Diese Betreffzeilen werden verwendet:
Vermeintliche Aktenzeichen / Rechnungsnummern:
Angebliche Mandanten der Fake-Inkassobüros:
Urheber der E-Mails sind die oben genannten Firmen, die ihren Sitz in der Regel in England haben. Die gestellten Forderungen stammen aus angeblichen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder aus einem Vertrag mit einem Streamingdienst, der horrende Rechnungen stellt und über den wir bereits berichtet haben.
Die angeblichen Inkassounternehmen handeln augenscheinlich im Auftrag diverser Firmen, bei denen es überwiegend um Streaming-Seiten geht, die ebenfalls als Betrug einzustufen sind. Vermutlich werden hier bestehende Unternehmen genutzt und deren Daten missbraucht. Beispielsweise wurden einige Mahnungen im Auftrag der Movies Darling LTD versendet. Dieses Unternehmen hat sich erst kürzlich bei uns gemeldet und gesagt, dass sie damit nichts zu tun haben und sich von den Forderungen distanzieren. (Siehe unser Artikel)
So sehen die E-Mails beispielsweise aus, deren Text sich regelmäßig geringfügig ändert:
Ob die zugrunde liegenden Forderungen berechtigt sind, können wir pauschal weder bejahen, noch verneinen. Allerdings können wir sagen, dass die Forderungen des Inkassounternehmens nicht berechtigt sind. Die Inkasso-Firmen sind weder im Unternehmensregister noch in der Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gelistet. Die sehr professionell anmutende Webseite wurde kopiert. Die Inhalte und Daten eines rechtmäßig in Deutschland arbeitenden Inkassounternehmens werden hier missbraucht.
Auch die angedrohten Zwangsmaßnahmen sind nicht ohne weiteres und schon gar nicht von der Inkassofirma durchsetzbar. Um den erwähnten Vollstreckungstitel zu bekommen, muss im Vorfeld ein bestimmtes Prozedere abgelaufen sein. Von diesem hätten Sie mit Sicherheit Kenntnis erlangt. Dazu gehört ein Antrag beim Mahngericht, eine Anhörung des von der Maßnahme betroffenen und dann ein Beschluss von einem Gericht. Diesen darf auch kein Inkassounternehmen durchsetzten, denn es handelt sich hier um eine Amtshandlung. Diese ist dem vom Gericht bestellten Gerichtsvollzieher vorbehalten. Es hätten mehrere Briefe mit einer förmlichen Zustellung bei Ihnen ins Haus flattern müssen.
Lassen Sie sich von diesen E-Mails nicht einschüchtern. Überweisen Sie kein Geld. Die Nachricht und die Webseite sehen sehr professionell aus. Aber lassen Sie sich nicht täuschen. Der Schein trügt. Ob diese Forderungen nun berechtigt sind oder nicht. Das Inkassounternehmen ist nicht berechtigt, die Forderungen einzutreiben. Ein gerichtliches Mahnverfahren oder einen Vollstreckungstitel gibt es nicht.
Mittlerweile ändern die Betrüger Ihre Bankkonten so oft, wie andere mit ihrem Auto an die Tankstelle fahren. Sie sollten in jedem Fall bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige erstatten, was in vielen Bundesländern auch online geht. Falls Sie vor Ort bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten, sollten Sie unsere Tipps zur Anzeigenerstattung beachten.
Leider versuchen die Kriminellen immer wieder ihre Opfer zu einer Kommunikation zu animieren. So sollen Sie beispielsweise unter der Telefonnummer 015237143546, 015236198447 oder +4915236198503 eine Ratenzahlung vereinbaren. Rufen Sie die Telefonnummer nicht an und schließen Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung ab. Werder telefonisch, noch per E-Mail.
Gegebenenfalls schreiben Ihnen die Betrüger sogar E-Mails oder rufen an. In letzter Zeit verwenden die Kriminellen dafür den Namen Philipp Schramm, der sich sogar mit Google in Verbindung bringt. Seine E-Mail sieht dann in etwa so aus, wenn Sie Fragen stellen:
Guten Tag,
Ich verstehe Ihre Frage nicht ganz.
Sie haben sich auf www.streamjuju.de angemeldet, und Ihre Daten hinterlassen.
Bitte unsere Nutzungsbedingungen lesen: Punkt 5. Bezahlung:
„Die Registrierung beginnt mit einer kostenfreien Testphase mit einer Dauer von 5 Tagen. Wenn
Sie ihr Abonnement innerhalb dieser Frist abbestellen, wird ihr Account aus unserer Datenbank
vollständig gelöscht. Wenn Sie Ihr Abonnement während der kostenfreien Testphase nicht
abbestellen, wird Ihr Account automatisch auf einen Premium-Account mit einer Laufzeit von
einem Jahr umgestellt.“„Wenn Sie die kostenfreie Testphase abonnieren oder Ihren Account während der Testphase
löschen, wird keine Gebühr erhoben. Falls Sie Ihren Account innerhalb von 5 Tagen nicht löschen
sollten, wird Ihr Account automatisch als Premium-Tarif für den Preis von 32,99€ pro Monat,
395,88€ pro Jahr verlängert. In diesem Fall muss die Zahlung für die Premium-Mitgliedschaft
einmalig in Höhe von 395,88€ geleistet werden.“Als Sie bei Ihrer Registrierung, auf den „Jetzt Kostenpflichtig Registrieren“ Button geklickt haben, haben Sie so unseren Nutzungsbedingungen zugestimmt. Auf der Registrierungsseite ist auch ein Kostenhinweis und die Vertragslaufzeit angegeben.
Sie haben eine Registrierungsbestätigung direkt auf unserer Seite nach Ihrer Anmeldung erhalten, alle Informationen waren darin enthalten.
Sie hatten die Möglichkeit, diese Bestätigung einmalig zu verwenden und sie dann weg zu klicken, oder sie zu speichern. Diese Bestätigung haben Sie geöffnet und akzeptiert.Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schramm
Google.com
Tel.: +4915236198447
E-Mail: [email protected]
Falls Sie die dubiose Mahnung von einem anderen Absender erhalten haben, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter. Das sollten Sie auch tun, wenn Sie andere dubiose E-Mails bekommen, deren Inhalt Sie anzweifeln. Nur mit Ihrer Hilfe können wir schnellstmöglich vor Gefahren warnen oder Entwarnung geben.
Haben wir Ihnen geholfen und ist der erste Schreck verflogen? Dann würden wir uns über eine Unterstützung freuen, damit wir Sie auch zukünftig vor Betrugsmaschen warnen und das Internet zu einem sicheren Ort machen können.
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]]>Der Beitrag Warnung: Hier drohen hohe Streaming-Rechnungen und Ärger – nicht zahlen – Aktuell: NetUsenet.de erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Sie möchten einen Kinofilm auf Ihrem Computer oder einem Smartphone anschauen? Dann könnten Sie bei einer Suche auf dubiose Streaming-Anbieter stoßen. Diese versuchen Sie mit fiktiven Webseiten und gefälschten Identitäten in eine Kostenfalle zu locken. Vor allem Kinder und Jugendliche sind besonders gefährdet. Denn auf den ersten Blick ist der Betrug nicht erkennbar.
Wir haben schon häufiger vor mysteriösen Streaming Plattformen gewarnt, die in den letzten Monaten wie Pilze aus dem Boden schießen. Dabei unterscheiden sich die Plattformen lediglich in der URL und teils in dem angegebenen Anbieter im Impressum. Das Design der Webseiten ist nahezu identisch. Alle haben gemeinsam, das kurz nach der Anmeldung eine Rechnung folgt. Angeblich hat der Nutzer ein Abo für die Nutzung der Streaming-Webseite abgeschlossen. Und tatsächlich, wer genau liest kann das auch erkennen. Dennoch scheint es sich bei diesen Angeboten um betrügerische Offerten zu handeln.
Die Onlineportale richten sich überwiegend an deutschsprachige Nutzer und bieten für Filmliebhaber genügend Stoff für einen gemütlichen Kinoabend auf der Couch. Neben einigen aktuelleren Filmen wie „Fifty Shades of Grey – Gefährliche Liebe“ sind in der Onlinevideothek auch ältere Streifen bis in das Jahr 2003 zu finden. Nach Angaben der Portale können alle Filme vollkommen legal angesehen werden. Diese Portale sind uns bisher bekannt:
Wichtig: Die genannten Firmen sind teils tatsächlich existent. Allerdings werden die Firmennamen missbräuchlich genutzt. Die echten Firmen haben mit dem Betrug nichts zu tun.
Teilweise werden die Angebote nach kurzer Zeit wieder entfernt und die Webseiten gehen offline. Das ist auch kein Wunder. Verbraucherschutz.com hat herausgefunden, dass einige Webseiten mit gestohlenen Identitäten publiziert wurden. Die im Impressum, in den AGB und in den Rechnungen genannten Firmen haben gar nichts mit dem Angebot zu tun und sind selbst geschädigt, da die Daten missbraucht werden.
So stand Onlinewarnungen.de mit dem Unternehmen ANMAMA LIMITED aus England in Kontakt. Dieses Unternehmen war in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Betreiber der Seite streamdome.de zu finden. Doch dies ist falsch. Die Daten des Unternehmens werden an dieser Stelle missbräuchlich verwendet. ANMAMA LIMITED fordert weder Geld von Nutzern für das Streaming noch hat das Unternehmen diese Streaming-Portale ins Internet gestellt. Wer eine Rechnung von dieser Firma bekommt, kann sich Anrufe und einen Schriftverkehr sparen, da das Unternehmen nicht helfen kann.
Und noch ein weiteres Unternehmen hat sich gemeldet. Die Firma Movies Darling Ltd. wird im Impressum des Streamingportals Sogostream.de missbräuchlich verwendet. Das wird auch in dem Schreiben des Unternehmens an Onlinewarnungen.de deutlich. Dort heißt es:
Movies Darling has no connection whatsoever with Sogostream.de or any other company. We are a small independent, established British music video business, and unfortunately our company and contact details have been used fraudulently on the Sogostream.de website.
Auch Movies Darling Ltd. hat rechtliche Schritte bei der Abteilung für Betrugsbekämpfung und Cyberkriminalität in Großbritannien eingeleitet. Genau wie bei ANMAMA LIMITED macht es wenig Sinn, dass Unternehmen zu kontaktieren. Denn Movies Darling kann Ihnen in Bezug auf die gestellten Rechnungen nicht weiterhelfen.
Da die Daten der Unternehmen missbräuchlich verwendet werden, kann man auch davon ausgehen, dass die Webseiten nicht konform mit dem Gesetz gehen. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Dort wo nachweislich falsche Firmendaten in den AGBs oder dem Impressum angegeben werden, handelt es sich um Betrug.
In Deutschland müssen Verbraucher vor Abschluss eines Vertrages umfassend über die Konditionen und die Bedingungen des Angebotes informiert werden. Dazu zählt neben dem Preis auch die Angabe einer möglichen automatischen Verlängerung des Angebotes. Das geschieht auf einigen Streaming-Plattformen nicht oder nicht in ausreichender Form. Maximilian Heitkämper, Rechtsreferent im Marktwächter-Team Digitale Welt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, erklärt:
Die Angebote auf den Streaming-Portalen sind von einer sehr kurzen Testlaufzeit gekennzeichnet. Wer sich anmeldet, kann das Portal gerade einmal 5 Tage in Augenschein nehmen. In dieser Zeit soll sich der Vertrag auch kündigen lassen, was jedoch viele Verbraucher versäumen. Nach der fünftägigen Testphase flattert dem Streaming-Kunden eine Rechnung bzw. Mahnung per E-Mail in das Postfach. Die vermeintlichen Anbieter weisen den Kunden dann darauf hin, dass er ein Jahresabo abgeschlossen hat und einen Betrag in Höhe von 144 € bis 359 € zahlen soll. Schnell wird mit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche und einem Inkasso gedroht, wenn der Kunde sich mit dem Absender der Streaming-Mahnungen in Verbindung setzt.
E-Mails der MICKEY AFC LTD, ELTON LTD, LESS MEDIA LIMITED, GOMO LIMITED, GOGAN LIMITED, AERN SOLUTIONS LTD oder RICKEY BUSINESS LTD erreichen derzeit zahlreiche Verbraucher. Darin wird ein angeblich offener Betrag aus einem Streaming-Portal für
Vor dem Inkasso-Schreiben mahnen die jeweiligen Schein-Unternehmen den angeblich fälligen Betrag selbst an. Das geschieht recht aggressiv, indem mit Anwalts-, Inkasso- bzw. Gerichtskosten gedroht wird. Versendet werden die Schreiben mit unterschiedlichen Absendern und Betreffzeilen. Aktuell sind uns folgende Betreffzeilen bekannt:
Folgende Firmennamen werden teils missbräuchlich als Absender der E-Mails verwendet:
So lautet beispielsweise der Text der Mahnungen, auf den Sie nicht hereinfallen sollten:
Ihre 5-Tage-Testphase ist abgelaufen
Sehr geehrte(r) Herr/Frau …,Sie haben sich auf unserer Webseite am 04.10.2019 für eine 5-Tage-Testphase registriert.
Laut unseren Nutzungsbedingungen hatten Sie die Möglichkeit, Ihren Account während der gesamten Testphase aus Ihren Einstellungen zu löschen. Da Sie es nicht getan haben, wurde Ihr Account automatisch mit dem Premium-Status um 1 Jahr verlängert.
Diesbezüglich möchten wir Sie über eine offene Rechnung in Höhe von 395,88€ zzgl. MwSt pro Jahr (12 Monate zu je 32,99€) bei einer Vertragslaufzeit von 1 Jahr benachrichtigen.
Wir fordern Sie deshalb auf, die Ihnen ausgestellte Rechnung innerhalb von den nächsten 3 Arbeitstagen zu begleichen.
Bei Nichtbezahlung innerhalb der Ihnen gewährten Zahlungsfrist sind wir gezwungen, die Informationen über die nicht bezahlte Rechnung an unseren Anwalt bzw. an das Inkassobüro weiterzugeben. Danach erhalten Sie von uns ein offizielles Schreiben an Ihre Adresse.
Name: Max Mustermann
Land: Deutschland
Anschrift: Musterort , , Musterstraße 1
Telefonnummer: +49172123456
IP-Adresse: 181.000.008.15
Browser: Chrome 77.0.3865.92
Betriebssystem: Android OS 9
Internetanbieter: Telekom
Breitengrad: …
Längengrad: …Achtung! Falls Sie aber bei der Registrierung falsche Daten angegeben haben, wird von unserem Anwalt eine Anfrage mit Ihren Registrierungsdaten an die zuständige Behörde gesendet, solchen wie die IP-Adresse, Betriebssystem, Browser, Internetanbieter usw. damit Ihre Persönlichkeit sowie Ihre Anschrift identifiziert werden können. In diesem Falle kommen auf Sie ebenso zusätzliche Kosten zu.
Um jegliche Anwalts-, Inkasso- bzw. Gerichtskosten zu vermeiden, möchten wir Ihnen ausdrücklich empfehlen, die Ihnen ausgestellte Rechnung während der dreitägigen Zahlungsfrist zu begleichen.
Einzuzahlender Betrag: 395,88€
Rechnung mit Zahlschein oder Online bezahlen
Kundenhotline: +49 1523 623 46 60
Senden Sie uns nach der Zahlungsleistung die Quittung bzw. einen Screenshot an die folgende E-Mail-Adresse: [email protected]
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Über diese fiktiven Inkassounternehmen soll das Geld eingetrieben werden, wenn Sie aufgrund dieser E-Mail nicht freiwillig bezahlen.
Alle Unternehmen haben etwas gemeinsam. Sie haben nicht nur eine nahezu identische Webseite, sondern besitzen auch alle keine Zulassung als Inkassounternehmen in Deutschland. Vermutlich handelt es sich um frei erfundene Firmenbezeichnungen.
In letzter Zeit haben die Betrüger aufgerüstet und senden zahlungsunwilligen Kunden einen Link zu einem scheinbar unabhängigem Video auf YouTube zu. Darin wird das Angebot scheinbar unter die Lupe genommen und die Rechtslage eingeschätzt. Natürlich kommt dabei heraus, dass der Nutzer die Kosten für das Jahresabo zahlen muss. Allerdings ist hier zu vermuten, dass die Betrüger die Videos selbst erstellt haben, um Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen.
Die Verbraucherzentrale hat ihre Erkenntnisse nun an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet, da die Verbraucherschützer an der Richtigkeit der Firmenangaben auf den Webseiten zweifeln.
Das deckt sich mit den Recherchen von Verbraucherschutz.com, nach denen die Angaben im Impressum und den AGB auf einigen Streaming-Portalen missbräuchlich verwendet werden.
Die Marktwächter der Verbraucherzentralen raten Verbrauchern, sich auf diesen Internetportalen nicht zu registrieren. Generell sollten sich Nutzer vor der Eingabe ihrer persönlichen Daten die Bedingungen des jeweiligen Angebotes genau ansehen. Der Ärger im Nachhinein ist sehr groß, wenn sich das Angebot als unseriös herausstellt.
Lassen Sie sich von diesen E-Mails nicht einschüchtern. Überweisen Sie kein Geld. Die Nachricht und die Webseite sehen sehr professionell aus. Aber lassen Sie sich nicht täuschen. Der Schein trügt. Ignorieren Sie diese E-Mails, die in betrügerischer Absicht versendet werden. Auch die teils angedrohten Besuche vom Gerichtsvollzieher oder der Polizei sind nur Drohgebärden. Bisher ist uns kein Fall bekannt geworden, bei dem auf Grund dieser „Mahnschreiben“ tatsächlich gepfändet wurde.
Mittlerweile ändern die Betrüger Ihre Bankkonten und Telefonnummern so oft, wie andere mit ihrem Auto an die Tankstelle fahren. Leider versuchen die Kriminellen immer wieder ihre Opfer zu einer Kommunikation zu animieren. So sollen Sie beispielsweise per Telefon oder E-Mail eine Ratenzahlung vereinbaren. Rufen Sie die Telefonnummern nicht an und schließen Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung ab. Weder telefonisch, noch per E-Mail.
Legale Streaming-Angebote. die Sie teils sogar kostenlos nutzen können, finden Sie in unserem Übersichtsartikel zum Thema Video on Demand.
Der Beitrag Warnung: Hier drohen hohe Streaming-Rechnungen und Ärger – nicht zahlen – Aktuell: NetUsenet.de erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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]]>Auch wenn Sie heute noch Software und andere Dinge downloaden können, so ist das Streamen viel beliebter.
Das Streaming geht wesentlich schneller, den Videodateien oder Musik werden in Echtzeit gezeigt. Somit ist es nicht mehr nötig, die Dateien erst komplett herunterzuladen. Ihre Festplatte behält so wertvollen Speicherplatz, jedoch brauchen Sie eine dementsprechend gute Internetleitung, damit die Inhalte nicht ständig ruckeln.
Als Käufer erhalten Sie aber keine Ware in dem Sinne. Sie bekommen nur eine Datei, die Sie zuerst installieren müssen. Bleibt nur oftmals die Frage, ob die Kompatibilität des digitalen Produkts mit Ihrem Computer vorhanden ist.
2014 wurden die EU-Richtlinien über Verbraucherrechte umgesetzt. Seither ist es verpflichtend, dass Anbieter von digitalen Inhalten auch ganz klar Angaben dazu machen, wie das Produkt funktioniert und womit es kompatibel ist.
Verbraucher haben zudem das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Aber Achtung: Sie können das Produkt in dieser Zeit nicht nach Lust und Laune teste. In dem Moment, in dem Sie das Produkt downloaden oder streamen, erlischt Ihre Möglichkeit auf Widerruf. Somit hilft Ihnen dieses neue Widerrufsrecht nur dann, wenn Sie wirklich einen Fehlkauf getätigt haben und das Produkt noch nicht heruntergeladen haben.
Das TV-Programm gefällt Ihnen schon lange nicht mehr und Sie suchen nach schönen Filmen für einen gelungenen Fernsehabend? Dann kaufen Sie entweder im Handel eine DVD oder Sie nutzen den nahezu unerschöpflichen Film-Pool diverser Streaming-Anbieter.
Folgende 5 Tipps helfen Ihnen dabei Ärger mit Diensten für Download und Streaming zu vermeiden:
Sofern der Verbraucher dem Verkäufer seine Zustimmung gegeben hat, dass der Vertrag schon vor dem Ablauf des Widerrufs beginnt, erlischt dieses vorzeitig.
Außerdem ist eine Bestätigung notwendig, dass Sie über das Erlöschen des Widerrufsrechts informiert wurden. Sie darf aber nicht in der AGB stehen, denn der Käufer muss auf jeden Fall wenigstens ein Häkchen an dem jeweiligen Infotext gesetzt haben. Am Ende klärt das Einverständnis, wer am Ende die Leistungen behalten darf.
Informieren Sie sich schon vor Vertragsabschluss über die nötigen technischen Details und die Inhalte.
Der Anbieter steht in der Pflicht, den Verbraucher über das Produkt detailliert zu informieren. Dazu gehören nicht nur Anwendungsmöglichkeiten, sondern auch technische Schutzmaßnahmen wie Datenformat oder Kopierschutz. Ebenso muss er darüber informieren, welche Anforderungen an das Endgerät gestellt werden, also zum Beispiel welches Betriebssystem notwendig ist.
Oft werden Testversionen der App oder Software angeboten.
Diese sind zwar nicht voll funktionsfähig, verschaffen Ihnen aber eine Übersicht über das Produkt, wie es funktioniert zum Beispiel. Es ist durchaus sinnvoll, vor dem eigentlichen Kauf eine Testversion zu nutzen, um das Produkt zu testen.
Haben Sie den Vertrag der digitalen Inhalte widerrufen, ist es dem Anbieter nicht erlaubt, von Ihnen Wertersatz zu fordern.
Sie müssen den kompletten Kaufpreis zurückbekommen.
Falls ein Anbieter die Regeln nicht einhalten möchte, melden Sie ihn beim Verbraucherschutz.
Dieser untersucht die Rechtsverstöße und stellt, wenn nötig, Abmahnungen an die Anbieter aus.
FAQs zum Thema Downloads und Streaming-Dienste: 5 Tipps, die Ärger vermeiden – beachten Sie das
Der Vorteil von Streaming ist die Tatsache, dass Sie eben auch keine großen Speicherkapazitäten brauchen. Beim Download dagegen wird die ganze Datei auf die Festplatte geladen.
Sie brauchen ein Endgerät wie Smartphone oder Computer und eine gute Internetleitung. Achten Sie darauf, dass diese schnell genug ist, weil die Datei sonst beim Abspielen ruckelt.
Natürlich können Sie auch diesen Kaufvertrag widerrufen. Jedoch dürfen Sie die Datei noch nicht gestreamt oder gedownloadet haben.
Sofern Sie Anspruch auf einen Widerruf haben, muss Ihnen der Anbieter auch das Geld zurückerstatten.
Die Testversion hat für Sie den Vorteil, dass Sie das Produkt erst testen können. So können Sie zum Beispiel feststellen, ob Ihnen das Spiel überhaupt gefällt und ob sich der Kauf lohnt.
Streaming steht im Moment hoch im Kurs, da es wesentlich praktischer ist als der normale Download. Es mag zwar viel Streaming- und Download-Dienste geben, doch nicht alle sind auch seriös. Hüten Sie sich vor schwarzen Schafen, die Ihnen das Geld aus der Tasche ziehen. Beachten Sie ein paar Punkte, damit das Vergnügen im Internet kein teures Ende nimmt.
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]]>Der Beitrag Die Bachelorette 2020 Finale: Legal und per Livestream verfolgen + Sendetermine (Video) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Bei Love Island hat se freiwillig einer anderen Frau das Feld überlassen. Doch ihren Traummann will Melissa Damilia trotzdem finden. Deswegen versucht sie es nun bei „Die Bachelorette“. Wieder einmal setzt RTL damit nicht auf eine Unbekannte sondern auf ein bekanntes TV-Gesicht. Melissa tritt damit die Nachfolge von Gerda Lewis, Nadine Klein, Jessika Paczka, Anna Hofbauer, Alisa Persch und Monica Ivancan an.
Ob es mit der Suche nach dem Traummann für Melissa im TV wirklich klappt? Der Bachelor war jedenfalls bereits erfolgreich. Verfolgen Sie die Folgen der aktuellen Bachelorette-Staffel per legalem Live-Stream. Wir verraten, wo Sie diesen und weitere Informationen zur Sendung finden. Außerdem erfahren Sie hier die geplanten Sendetermine.
Übrigens: Während Meliassa ihren Traummann im TV finden möchte, versuchen es andere über Dating-Plattformen. Doch da sollten Sie aufpassen, damit Sie nicht auf Betrüger hereinfallen.
Nach der Dreamdate-Katastrophe letzte Woche musste Ioannis seine Sachen packen. Bisher war er der Favorit und musste nun kurz vor dem Finale gehen. Somit kämpfen im Finale Daniel Häusle (24) und Leander Sacher (22) um die Bachelorette.
Eingefleischte Fans wollen natürlich keine Folge verpassen. Dabei wird auch dieses Jahr die Bachelorette wieder in acht Doppelfolgen a 120 Minuten ausgestrahlt. Die Ausstrahlungstermine für das Fernsehen bei RTL sind wie folgt angesetzt. Änderungen durch den Sender sind jederzeit möglich. Deshalb übernehmen wir auch keine Haftung für die Termine.
14. Oktober 2020, um 20:15 Uhr – Folge 1
21. Oktober 2020, um 20:15 Uhr – Folge 2
28. Oktober 2020, um 20:15 Uhr – Folge 3
04. November 2020, um 20:15 Uhr – Folge 4
18. November 2020, um 20:15 Uhr – Folge 5
25. November 2020, um 20:15 Uhr – Folge 6
02. Dezember 2020, um 20:15 Uhr – Folge 7
09. Dezember 2020, um 20:15 Uhr – Finale
Live-Streams und Informationen zu beliebten TV-Serien werden oft auch von unseriösen Geschäftemachern beworben. Die Angebote führen Sie dann zu Fake-News oder in Abofallen. Im Extremfall holen Sie sich einen Trojaner auf das Smartphone oder den PC. Deshalb raten wir von der Nutzung illegaler Angebote generell ab.
Eine gute Datenflatrate oder das WLAN-Netz in der Nähe sorgen dafür, dass Sie die Kuppelshow auch von unterwegs auf Ihrem Smartphone oder Tablet-PC verfolgen. Dafür bieten sich Apps an, die das Fernseheprogramm via Live-Stream auf die mobilen Geräte bringen.
Für diesen Streaming-Zweck haben wir Ihnen Zattoo vorgestellt. Die Anwendung können Sie zunächst kostenlos für 30 Tage probieren. Allerdings reicht das nicht aus, um bis zum Staffelfinale der Bachelorette zu kommen.
Übrigens: Bei Bedarf schauen Sie sich die Bachelorette und ihre Männer auch auf Ihrem Computer, dem Mac oder dem Smart-TV mithilfe von Zattoo an.
Mit TVNow (ehemals RTL Now), der Mediathek von RTL, schauen Sie sich die verpassten Folge legal per Video on Demand an. Die TVNow-App sorgt auch unterwegs für den Bachelorette-Spaß. Den Live-Stream können Sie sowohl im Browser als auch in der App verfolgen.
RTL Live-StreamTVNow DownloadTVNow App
Übrigens: Bei TVNow können Sie sich als Premium-Nutzer die Folgen der Staffel 6 noch einmal ansehen.
Noch nicht genug von Melissa bekommen? Sie möchten gern weitere Videos und Informationen haben. Nutzen Sie die offiziellen Seiten im Internet, um Ihren Bachelorette-Durst zu stillen.
Die offiziellen Informationen zur Sendung gibt es natürlich von RTL. Dort werden auch die 20 Männer vorgestellt, die um die Gunst der Bachelorette buhlen. Auch Videos mit und über Melissa finden Sie auf dieser Webseite
Selbstverständlich hat RTL auch dafür gesorgt, dass es eine offizielle Facebook-Seite für die Kuppelshow gibt. Doch gerade auf Facebook müssen Bachelorette-Fans aufpasssen. Viele Seiten sind lediglich Fanseiten und berichten aus zweiter Hand. Hier der Link zur offiziellen Seite:
WebseiteBachelorette auf Facebook
Wo und wie schauen Sie sich die Bachelorette an? Oder ist das vielleicht gar nichts für Sie? Sind Ihnen weitere legale Streaming-Möglichkeiten bekannt? Verraten Sie es uns in den Kommentaren. Wir sind gespannt.
Sie sehen sich lieber einen schönen Film oder eine Serie an? Prima. Auch das geht via Livestream. Allerdings raten wir auch hier dazu, die illegalen Anbieter wie Kinox.to oder KKiste zu meiden. In unserer Übersicht finden Sie legale Streaming-Dienste mit teilweise kostenlosen Filmangeboten.
Der Beitrag Die Bachelorette 2020 Finale: Legal und per Livestream verfolgen + Sendetermine (Video) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Formel 1: Die Rennen 2020 im legalen Live-Stream verfolgen -Bahrain GP (Video) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Nach der langen Zwangspause durch das neue Coronavirus kam es erst am 5. Juli zum Start in die Formel-Saison 2020. Das erste Rennen der Saison war in Spielberg in Österreich. Innerhalb einer Woche wurden hier gleich zwei Rennen gefahren. Doch diese waren trotz Saisonstart völlig anders als sonst.
Übrigens: ab Monza ist es den Teams untersagt, unterschiedliche Einstellungen der Verbrennungsmotoren in Qualifying und Rennen vorzunehmen. Vor allem Mercedes hatte vom „Partymode“ profitiert. Die spannende Frage ist, ob Mercedes von der Neuerung profitieren wird oder verliert?
Jetzt steht das erste von zwei Rennen in Bahrain an.
Formel 1 Weltmeister Lewis Hamilton liegt weiter vorn, gefolgt von Bottas und Verstappen. Der deutsche Sebastian Vettel muss sich aktuell mit Platz 13 zufrieden geben. Der zweite Deutsche Nico Hülkenberg, der erst später in die Saison eingestiegen ist, liegt auf Platz 15 . In der Teamwertung hat Mercedes schon ordentlich Vorsprung vor Red Bull und Racing Point. Wir sind gespannt, welcher Fahrer und welches Team die Nase im nächsten Rennen vorn hat.
Festgesetzte Rennen Saison 2020
5. Juli 2020 Österreich (Spielberg)
12. Juli 2020 Österreich (Spielberg)
19. Juli 2020 Ungarn (Budapest)
2. August 2020 Großbritannien (Silverstone)
9. August 2020 Großbritannien (Silverstone)
16. August 2020 Spanien (Barcelona)
30. August 2020 Belgien (Spa)
6. September 2020 Italien (Monza)
13. September 2020 Toskana (Mugello)
27. September 2020 Russland (Sochi)
11. Oktober 2020 Eifel (Nürburg)
25. Oktober 2020 Portugal (Portimao)
1. November 2020 Emilia Romagna (Imola)
15. November 2020 Türkei (Istanbul)
29. November 2020 Bahrain (Sakhir)
6. Dezember 2020 Bahrain (Sakhir)
13. Dezember 2020 Abu Dhabi (Abu Dhabi)
Wenn Sie die Berichterstattung nicht via RTL oder Sky auf dem Fernseher verfolgen können, bleibt Ihnen die Möglichkeit, einen legalen Internet-Stream zu nutzen. Da die Übertragungsrechte in Deutschland bei den zwei genannten Sendern liegen, gibt es auch mehrere Möglichkeiten, den Livestream zu empfangen. So bieten sich beispielsweise Zattoo und Magine TV für den Empfang von RTL an.
Beide Apps nutzen Sie für einen gewissen Zeitraum kostenfrei: Magine TV für sieben und Zattoo für 30 Tage. Anschließend müssen Sie das entsprechende Abo mit RTL wählen. Nutzbar sind beide Anwendungen auch am Computer und Mac.
DownloadZattoo DownloadMagine TV
RTL bietet mit TVNow einen Livestream an, den Sie sowohl per App auf dem Smartphone als auch im Webbrowser auf dem PC oder Mac empfangen. Nach einer 30tägigen Testphase müssen Sie aber auch hier in die Tasche greifen und für den Stream bezahlen.
RTL Live-StreamTVNow DownloadTVNow App
F1 TV Pro ist der eigene Livestream auf formula1.com. Der offiziellen Formel 1-Webseite.
Wer hier die Formel 1 über alle Kameras inklusive der Fahrerkameras verfolgen möchte, muss für die werbefreie Plattform schon etwas Geld hinlegen. Knapp 8 Euro pro Monat beziehungsweise 65 Euro pro Jahr werden für das Abonnement berechnet.
Der Kommentar steht in vier verschiedenen Sprachen zu Verfügung: Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch.
Hier können Sie sich eintragen, wenn Sie die neuesten Nachrichten von F1 TV erhalten wollen.
RegistrierungF1 TV BerichterstattungF1 TV
Sollten Sie bereits Kunde des Pay-TV-Sendes Sky sein, nutzen Sie am Smartphone oder auf dem Tablet PC die Sky Go App. Alternativ sehen Sie sich die Internet-Streams via Sky Ticket im Browser auf www.sky.de an.
Sky Go AppDownload iOS SkyGo AppDownload Android
Wenn Sie sich in der Saison 2019 näher mit der Formel 1 befassen und wirklich alle Informationen rund um das Renngeschehen verfolgen möchten, bieten sich noch die folgenden Informationsquellen an.
Wenn RTL schon die Rechte an der Übertragung für die Rennen hat, wird das ganze natürlich durch eigene offizielle Webseite für das Geschehen rund um den Rennsport ergänzt. Ob ergänzende Videos, Fahrer und Teams, WM-Stand oder Liveticker. Hier findet der Formel 1-Fan, was sein Herz begehrt.
RTL WebseiteFormel 1 auf RTL RTL LivetickerFormel 1 auf RTL
Auch eine offizielle deutsche Rennsportseite gibt es, die Sie mit News und Informationen rund um das Renngeschehen informiert. Dort finden Sie auch einen Countdown bis zum nächsten Rennen und können so die Stunden zählen, die Sie bis zum nächsten Start noch über die Runden bringen müssen. Die geballten Informationen auf der Seite sorgen jedoch dafür, dass genau diese Zeit zwischen den Rennen nicht langweilig wird.
Die offizielle Formel 1-Webseite ist nur in englischer Sprache. Dafür bekommen Sie die Informationen hier direkt aus erster Hand. Neben Ergebnissen, Weltrangliste, Neuigkeiten und Videos gibt es hier auch einen Onlineshop mit passenden Klamotten und Andenken. Mit dem entsprechenden Kleingeld können Sie sich hier wie die Fahrer einkleiden.
Wenn Sie nichts vom Rennen verpassen wollen, sollten Sie sich an diesen vorläufigen Rennplan für das Wochenende halten.
Freitag, 27.11.2020
12:00 Uhr – 13:30 Uhr: 1. Freies Training (LIVE: n-tv.de, tvnow.de, Sky, F1 TV Pro)
16:00 Uhr – 17:30 Uhr: 2. Freies Training (LIVE: n-tv, n-tv.de, tvnow.de, Sky, ORF1, F1 TV Pro)
Samstag, 28.11.2020
10:10 Uhr – 11:15 Uhr: Formel 2 Hauptrennen (LIVE: Sky, F1 TV Pro)
12:00 Uhr – 13:00 Uhr: 3. Freies Training (LIVE: Sky, F1 TV Pro; Highlights: RTL 14:00 Uhr)
15:00 Uhr: Qualifying (LIVE: RTL, tvnow.de, Sky, ORF1, SRFinfo, F1 TV Pro)
Sonntag, 29.11.2020
11:00 Uhr – 11:50 Uhr: Formel 2 Sprintrennen (LIVE: Sky, F1 TV Pro)
13:15 Uhr – 14:00 Uhr: Mick Schumacher – Die Dokumentation, Teil 1 (RTL)
15:10 Uhr: Rennen (LIVE: RTL, tvnow.de, Sky, ORF1, SRF2/info, F1 TV Pro)
Wir listen unter dieser Überschrift die ersten drei Fahrer und die ersten drei Teams. Denn schließlich zählt am Ende der Weltmeisterschaft auch nur, wer auf dem Treppchen steht.
Fahrerwertung WM 2020
….
13. Platz: Vettel (33 Punkte)
15. Platz: Hülkenberg (10 Punkte)
Teamwertung
In den Kommentaren unter dem Artikel können Sie uns verraten, wie Sie die Formel 1-Rennen verfolgen. Machen Sie es sich zu Hause bequem, schauen Sie zusammen mit Freunden oder genießen Sie das Rennfeeling lieber live im Internet per Stream von unterwegs?
Weitere Artikel zu dem Thema Live-Stream finden Sie hier.
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]]>Der Beitrag Filme online sehen: Sicherer Film- und Fernsehgenuss bei den Streaming-Riesen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Übliche Fernsehsender, die jeder Otto-Normalverbraucher empfangen kann, bieten es fast alle: Die Rede ist von einer Möglichkeit, um außerhalb fester Sendezeiten Filme und Serien zu sehen. Bei den regulären Fernsehsendern heißt diese Option meist Mediathek. Oft führt die rote Taste auf der Fernbedienung direkt in das Angebot der Mediathek des jeweiligen Senders. Dort gibt es Filme, Dokus und Serien, die bereits im Fernsehen gelaufen sind, als auch Zusatzmaterial für wahre Fans. Diese wiederum, die Serien-Junkies und Fans bestimmter Schauspieler, haben die Mediatheken der Fernsehsender in der Praxis doch meist im Nu „leergesehen“.
Anschließend gehen sie erneut auf die Pirsch, um weitere Inhalte zu finden und gemütlich von der heimischen Couch aus anzusehen. Denn das Kino im Wohnzimmer ist oft deutlich günstiger und flexibler, als das herkömmliche Kino. Bedienen können sie sich dabei aus einer Vielzahl an Streaming-Diensten die Sie vor Ihrem ersten Fernsehvergnügen zunächst einmal prüfen müssen. Worauf dabei zu achten ist und welches Angebot die Streaming-Dienste auffahren, verrät dieser Ratgeber.
Teilen, liken, verlinken – in den sozialen Medien ist es das Normalste der Welt, Inhalte in welcher Form auch immer, zu posten und auf diese Weise für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Kaum ein
Auch wenn in der Umgangssprache das Wort „Streaming“ beinahe schon als Synonym für jegliche Wiedergabe von Filmen benutzt wird, gibt es in der Praxis mehrere Varianten, um Filme zuhause sehen zu können. Doch nicht alle Filme werden gestreamt. Zudem haben die unterschiedlichen Varianten, Videos auf Abruf anzusehen, Vor- und Nachteile, die der Verbraucher kennen sollte.
Für Online-Streaming ist immer eine Internetverbindung nötig, um die Daten zu empfangen, die laufend übermittelt werden. Der Empfang der Daten und die Wiedergabe finden nahezu gleichzeitig statt. Der Vorteil: Speicherplatz braucht der Film oder die Serie nicht, dafür aber eine Verbindung die stabil genug ist, um ungestörten Filmgenuss zu ermöglichen. Es werden keine Daten auf den Computer oder das Smartphone des Nutzers heruntergeladen. Besonders populäre Streaming-Dienste sind YouTube oder auch die Mediatheken der TV-Sender.
Wenn ein Anbieter einen Offline-Modus anbietet, dann handelt es sich um kein Streaming. Denn das Video wird zunächst auf den Computer oder das Smartphone vollständig heruntergeladen und von dort wiedergegeben. Allerdings bieten einige Streaming-Anbieter auch einen Offline-Modus an. Das hat den Vorteil, dass Sie nach dem Download keine stabile Internetverbindung brauchen, um die Serien und Filme anzusehen. Diese ist oft nur nötig, um die Lizenzrechte zu überprüfen. Dadurch können Sie selbst dort, wo die Internetverbindung zu schlecht wäre, ungestört einen Film ansehen.
Eine weitere Alternative ist die Online-Videothek, die den Wunsch-Film auf einem gewünschten Medium nach Hause versendet. Das dauert etwas, ist aber völlig unabhängig vom Internet und dem Stand der Technik des Fernsehers – solange nur ein DVD- oder BlueRay-Player vorhanden ist. Mit Online-Streaming hat das allerdings nichts zu tun.
Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, sollten Sie sehr genau über Ihre Bedürfnisse nachdenken. Wichtig ist natürlich, dass der Anbieter die von Ihnen gewünschten Filme und Serien auch anbietet. Das müssen Sie unbedingt vorher prüfen. Doch genauso wichtig ist die Preisstruktur. Hier spielt es eine Rolle, ob Sie nur selten einen Film ansehen oder regelmäßig streamen möchten. Wenn Sie nur selten ein Video ansehen möchten, dann ist es oft günstiger für jeden einzelnen Film eine Art Leihgebühr zu zahlen. Schauen Sie regelmäßig, dann benötigen Sie eine Flatrate.
Der Streaming-Riese am Markt, Netflix, scheint eine ganz besondere Strategie zu verfolgen: Neben einem ganz klassischen Serien-Angebot, das vor langer Zeit bei Friends begann und bei Full House nicht endete, gibt es eine große Portion an Filmen, die jeden spontanen Video-Abend ermöglichen. Mittlerweile gibt es Friends, die Kult-Serie aus den USA, nicht mehr bei Netflix. Wohl aber bei Amazon. Was hingegen bei Netflix anders ist, als bei vielen anderen Streaming-Anbietern, ist das große Angebot an Eigenproduktionen, die sich fast unmerklich durch die Angebotspalette ziehen. Wenn Sie bereits für sich entdeckt haben, dass Netflix-Eigenproduktionen das passende Fernsehvergnügen sind, dann finden Sie diese natürlich auch in einer extra Liste. In der Fachpresse heißt es, dass Netflix vornehmlich Film- und Serienpotential für das jüngere Publikum bereithält. Stimmt insofern, als dass auch die Jüngsten bei Peppa Wutz und Conny auf ihre Kosten kommen.
Das rosa Schweinchen Peppa Wutz grunzt allerdings auch bei Apple (iTunes) über den Fernseher. Während die Fachpresse das Apple TV+ Angebot als Angriff auf Netflix bewertet, setzt der Anbieter selbst auf Individualität. So können Fans bestimmter Fernsehinhalte diese ganz einfach separat abonnieren. Für den Kenner der Szene klingt das ein wenig nach den Sky-Paketen, bei denen der Sportfan den entsprechenden Sportkanal abonniert, während die Filmfans sich eher auf die Neuerscheinungen stürzen. Das Angebot von Apple ist recht neu und setzt ebenfalls auf Exklusivität. So gibt es auch hier echte Apple-Dokus und -Serien. Der Inhalt richtet sich ebenfalls an ein eher junges Publikum. Beispielsweise spielen Jason Momoa und Alfre Woodard in „See“, einem Drama, das dort ansetzt, wo die Hälfte der Menschheit verstorben und die andere Hälfte erblindet ist. Auch Reese Whiterspoon und Jennifer Aniston sind bei Apple zu sehen – in „The Morning Show“.
Ist das Betrug? Immer öfter hören wir von unzufriedenen Online-Casino-Spielern, dass das gewonnene Guthaben nicht ausbezahlt wird. Einige Nutzer sehen darin sogar ein System. Und auch das Thema Bonus scheint undurchschaubar zu sein. Wir erklären,
Der Shopping-Riese Amazon nutzt den Sparwillen der Shoppingfans und setzt auf ein Kombipaket: Wenn Sie hier den kostenpflichtigen Status als Prime-Kunde genießen, dann bekommen Sie eine Video-Flatrate zur Versandkostenfreiheit on top. Ist die reguläre Fernseh-Mediathek quasi fertig gekuckt, dann finden Sie bei Amazon Prime erst mal viel weiteres Fernsehfutter. Ist auch hier der Durst nach mehr medialem Input gestillt, gibt es darüber hinaus noch Inhalte (die besonders beliebt sind) und deswegen ein paar Cent kosten. Das Draufzahlgeschäft ist der kleine Wermutstropfen, den Amazon-Prime-Kunden schlucken müssen. Dafür gibt es aber letztlich auch den Erlass der Versandkosten für Bestellungen bei dem Versandreisen.
Ein weiterer Film-, Serien- und Fernsehriese, der seine medialen Angebote auf den Markt wirft, ist Google, dem die Kritiker in Tests ein üppiges Angebot an unterschiedlichen Filmen und Serien bescheinigen. Preislich fährt der Internetgigant ein ganz anderes Prinzip: Höchster Filmgenuss (in qualitativ hochwertigem HD) ist vergleichsweise teuer. Hochaufgelöste Filme rangieren preislich im Mittelfeld und Serien sind am günstigsten zu haben. Das Manko, das der Film- und Serienjunkie bei diesem Anbieter bemängeln wird, ist die Abkehr vom Abo-Modell und die Fokussierung auf das Leih-Modell, sprich: Google fungiert vielmehr als Online-Videothek, die einem Filmfan den Weg zur Videothek erspart. Das bedeutet aber auch, dass pro Film eine Leihgebühr anfällt.
Leider finden Sie bei der Suche über gängigen Suchmaschinen nicht nur seriöse Streaming-Anbieter. Es gibt eine ganze Menge dubioser Portale, mit denen Sie vor allem bei der Suche nach exotischen Filmen oder Bestsellern in Berührung kommen können. Deshalb sollten Sie nicht jedem Streaming-Anbieter vorbehaltlos vertrauen. Bei den hier vorgestellten großen Anbietern können Sie nichts falsch machen. Allerdings gibt es im Internet zahlreiche kleinere Portale, die unseriös arbeiten. Folgende Gefahren lauern:
Grundsätzlich gilt: Das Nutzen illegaler Streaming-Angebote ist strafbar. Das gilt nicht nur für den Anbieter der Filme, also den Webseitenbetreiber, sondern auch für die Nutzer des Video-Portals. Unseriöse Streaming-Portale erkennen Sie oft bereits an der Webadresse. Diese ist entweder ungelenk formuliert oder hat eine dubiose Endung. Zudem sind die Seiten oft nicht sehr benutzerfreundlich und es gibt oft keine Apps für den Smart TV oder das Smartphone. In der Regel können Sie die illegalen Angebote nur über den Browser mit einem Computer oder Smartphone nutzen.
Achten Sie zudem auf die Merkmale unseriöser Webseiten, die im Internet generell gelten und beispielsweise auch die meisten Fakeshops verraten. Fehlt ein ordnungsgemäßes Impressum und ist das Portal für den Kunden nicht erreichbar, sollten Sie lieber Abstand nehmen. Auch eine schlechte optische Gestaltung oder eine komplizierte Bedienung könnten ein Anzeichen für Betrug sein. Sind aktuelle Kinofilme kostenlos im Angebot oder können Sie nur mit unüblichen und anonymen Zahlungsmethoden wie Western Union bezahlen, dann handelt es sich meist um unseriöse Anbieter. Legale Streaming-Anbieter für Serien und Filme finden Sie hier im Überblick.
Wir raten, dass Sie sich vor der Nutzung eines Ihnen unbekannten Streaming-Portals zunächst im Internet informieren. Suchen Sie nach Erfahrungen und Bewertungen des Anbieters. Finden Sie keine positiven Meinungen oder wird sogar davor gewarnt, dann sollten Sie lieber Abstand nehmen.
Wir veröffentlichen regelmäßig Informationen zu Streaming-Portalen, die Sie vor der Nutzung eines unbekannten Anbieters studieren sollten.
Der Beitrag Filme online sehen: Sicherer Film- und Fernsehgenuss bei den Streaming-Riesen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag TVoG 2020: The Voice of Germany per legalem Livestream verfolgen + Sendetermine (Staffel 10) – Die Battles erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Stritten in der ersten Staffel noch Xavier Naidoo, Rea Garvey, Nena und The BossHoss in den Blind Auditions um die zukünftigen Stars, befinden wir uns nun in Staffel zehn. Und in der Jubiläumsstaffel ist alles neu. Angefangen bei den Coaches. Es gibt zwei Doppelteams mit Samu und Rea sowie Stefanie und Yvonne. Außerdem als Coach dabei sind Mark Forster und Nico Santos.
Auch bei den Talents gibt es eine Neuerung. Gleich zehn Alltars kommen noch einmal zurück. Das sind Talente, die schon einmal bei The Voice aufgetreten sind und einen bleibenden Eindruck hinterlassen haben. Diese bekommen noch einmal die Chance und vielleicht winkt diesmal der große Sieg. Das Konzept, dass die Coaches in den Blind Auditions nur die Stimme der Nachwuchstalente hören und anhand derer entscheiden, ob Sie das Talent coachen wollen, scheint nach wie vor aufzugehen.
Fans der Sendung wollen natürlich keinen Ton verpassen und immer live dabei sein. Wenn das zu Hause vor dem Fernseher nicht möglich ist, bleibt der Live-Stream, welchen man auch unterwegs empfangen kann. Wir präsentieren eine Auswahl von Apps und Links, mit denen Sie den legalen Livestream von The Voice of Germany 2020 empfangen und wo Sie Informationen zur Sendung finden.
Die Coaches Mark Forster, Samu Haber & Rea Garvey, Stefanie Klos & Yvonne Catterfeld sowie Nico Santos machen sich auf die Suche nach der perfekten Stimme. Denn eines ist klar: Jeder Coach will am Ende das Gewinner-Team stellen. Was hinter den Kulissen abgeht, erfahren Sie online bei den The Voice Stories.
Wie bereits erwähnt, werden in dieser Staffel Talente auftreten, die bereits bekannte Gesichter aus The Voice sind. Sie bekommen eine zweite Chance. Unter anderem werden Pamela Falcon (bekannt aus der ersten Staffel) und Alex Hartung (aus der vierten Staffel) diese weitere Chance erhalten.
Wir sind auf die Blind Auditions gespannt.
Während im vergangenen Jahr noch Nico Santos der Online-Coach war, übernimmt Finalist Michael Schulte dieses Jahr die Comeback-Stage. Er kann Talente, welche von den Coaches nicht gewollt wurden, in sein Team holen. Die ausgeschiedenen Talente kann sich Michael bis zu den Sing Offs rauspicken. In den Live-Shows kommen die zwei besten Talente der Onlineshow dann auf die Bühne und treten gegen die anderen Halbfinalisten an.
Sie als Zuschauer sitzen ebenfalls am virtuellen Buzzer. Stellen Sie Ihr persönliches Dreamteam zusammen. Sie wählen bis zum Ende der Blind Auditions maximal 18 Talente aus. Danach sehen Sie, wie sich Ihr eigenes Team entwickelt. Schafft es vielleicht sogar einer Ihrer Talente ins Finale?
Die Blind Auditions sind vorbei und wir befinden uns mittlerweile in den Battles. Auch da ist die erste Runde bereits geschafft. Die Steal Deals mischen die Teams in der Battle-Runde noch einmal so richtig auf. Denn wenn ein Coach ein Talent, was hier ausscheidet, besonders gut findet, kann es dieses stehlen.
Bereits in den ersten Blind Auditions haben die Talente gezeigt, dass sie nicht nur singen können, sondern auch Grips haben. Alex und Antonia sollten Sidos „Mein Block“ performen. Beide wollten aber den Text mit den vielen Schimpfwörtern nicht zur besten Sendezeit vortragen. So mussten sich Rea und Samu etwas einfallen lassen. Kurzerhand durften die beiden Rapper Ihre eigenen Texte zu der Melodie vortragen.
Die ersten zwei Shows mit den Blind Auditions sind vorbei. Und wie nicht anders zu erwarten, befinden sich die Coaches in einem Kampf um die Talente. Vor allem Mark Forster zieht alle Register. So hat er sich „Kosenamen“ für seine Mitstreiter ausgedacht. Und zuletzt hat er sich Pappzuschauerin „Elke“ aus dem Publikum geholt und einen Doppelstuhl gegründet. Warum? Er hatte das Gefühl, dass die Doppelstühle von den Talents bevorzugt genommen werden.
Und das gab es noch nie. Eine A capella Band (Onair) bestehend aus fünf Mitgliedern tritt auf und versucht die Coaches von sich zu überzeugen. Und diesmal hat Forster Glück. Mal sehen, was er mit der Gruppe noch so anstellen kann.
Auch Michael Schulte mit seiner Comeback-Stage ist aktiv und auf Talentsuche. So mussten Karin Hagendorfer und Mickela Löffel im ersten Battle gegeneinander antreten. Mickela konnte dieses Battle für sich entscheiden.
Emotional wurde es besonders bei Sänger Noah Sam. Dieser stottert nämlich, wenn er sprechen soll. Aber wenn er singt, ist das Stottern wie weggeblasen. Was Musik doch alles bewirken kann.
In den Blind Auditions hat Coach Mark Forster ganz schön zu kämpfen. Irgendwie will kaum ein Talent zu ihm. Während Rea und Samu fast anbauen müssen und gar nicht mehr bei jedem Talent buzzern können, hadert der Wahlberliner mit seinem Problem. Mit 9 von 18 möglichen Talenten hat er gerade einmal die Hälfte seiner freien Plätze besetzt.
Die Coaches versuchen mit eigenen Performances die Talente in ihr Team zu holen. Da ist die Enttäuschung natürlich groß, wenn sich das Talent dann für einen anderen Coach entscheidet.
Diese Woche (28.10.2020) beherrschen News um Samu Haber die Medien. Der Coach hat sich mit Corona infiziert. Deshalb wird er bei einigen Aufzeichnungen nicht mit dabei sein. Zum Glück kann ihn sein Co-Coach Rea vertreten.
Die ersten Sendetermine stehen bereits fest. Änderungen sind vorbehalten und können von ProSieben und Sat. 1 jederzeit durchgeführt werden.
Donnerstag, 8. Oktober 2020, ab 20.15 Uhr auf ProSieben
Sonntag, 11. Oktober 2020, ab 20.15 Uhr, auf Sat.1
Donnerstag, 15. Oktober 2020, ab 20.15 Uhr auf ProSieben
Sonntag, 18. Oktober 2020, ab 20.15 Uhr, auf Sat.1
Donnerstag, 22. Oktober 2020, ab 20.15 Uhr auf ProSieben
Sonntag, 25. Oktober 2020, ab 20.15 Uhr, auf Sat.1
Donnerstag, 29. Oktober 2020, ab 20.15 Uhr auf ProSieben
Sonntag, 1. November 2020, ab 20.15 Uhr, auf Sat.1
Donnerstag, 5. November 2020, ab 20.15 Uhr auf ProSieben
Sonntag, 8. November 2020, ab 20.15 Uhr, auf Sat.1
Donnerstag, 12. November 2020, ab 20.15 Uhr auf ProSieben
Sonntag, 15. November 2020, ab 20.15 Uhr, auf Sat.1
Donnerstag, 19. November 2020, ab 20.15 Uhr auf ProSieben
Sonntag, 22. November 2020, ab 20.15 Uhr, auf Sat.1
Donnerstag, 26. November 2020, ab 20.15 Uhr auf ProSieben
Sonntag, 29. November 2020, ab 20.15 Uhr, auf Sat.1
Wenn Sie kein Problem damit haben, sich mit einer E-Mail-Adresse, Passwort, Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdatum zu registrieren, dann nutzen Sie doch am besten den Live-Stream von ProSieben und Sat.1, um The Voice of Germany auch unterwegs schauen zu können.
ProSiebenLive-Stream Sat.1Live-Stream
Praktisch: Einmal mit dem 7Pass angemeldet, nutzen Sie dieses Konto auf für die Live-Streams von Kabel eins, SIXX, 7MAXX, Sat1 Golf und Kabel eins Doku.
Den Live-Stream über den 7Pass rufen Sie sich am besten über den Browser auf Ihrem Smartphone, Tablet-PC, Windows-PC oder Mac auf. Da Sie den Live-Stream kostenfrei nutzen, ist dies die deutlich günstigere Methode im Vergleich zu Zattoo und Magine TV.
Noch einfacher geht es mit der ProSieben-App. Diese bringt Ihnen den Livestream zur Sendung direkt auf Ihr Smartphone oder den Tablet-PC. Im Gegensatz zur Streaming-Variante im Browser nutzen Sie die App für Android und iOS komplett ohne Anmeldung.
Vorteil der App: Sie können sich einzelne Folgen auch später noch einmal ansehen. Das ist perfekt, wenn Sie donnerstags und sonntags 20:15 Uhr keine Zeit für den Livestream finden.
Wer es nicht mehr bis zur Show abwarten kann, kann sich die Zeit mit zusätzlichen Clips und Previews auf die Sendung vorbereiten.
Die Webseite Joyn funktioniert ohne jegliche Anmeldung in Ihrem Browser. Auf der Webseite klicken Sie nur den Sender an, welchen Sie sehen wollen und nach einer kleinen Werbung geht es los. Ach ja, den Ad-Blocker sollten Sie für diese Joyn-Seite deaktivieren.
Natürlich hält Joyn auch eine App für Android und iOS bereit.
Download Joyn AppApp für Android und iOS
Eine weitere Streaming-App ist Zattoo. Damit können Sie ProSieben und Sat.1 auch von unterwegs empfangen. Die Anwendung können Sie gratis testen 30 Tage lang testen. Anschließend müssen Sie das Abo wählen, in welchem die Sender enthalten sind.
Praktisch ist, dass Sie der Dienst bei Bedarf auch auf Ihrem Windows-PC, auf dem Mac oder einem Smart-TV nutzen können.
Wenn Sie noch nicht genug von „The Voice of Germany“ haben, empfehlen wir Ihnen die nachfolgenden Quellen. Dort bekommen Sie weitere Informationen, Videos und aktuelle News.
Natürlich ist die Show auch in dem sozialen Netzwerk Facebook vertreten. Doch seien Sie vorsichtig: Es gibt auch jede Menge Seiten, die von Fans stammen und damit keine offizielle Quelle sind.
The Voice of Germanyauf Facebook
Es gibt auch eine offizielle Webseite, auf der alles zur Sendung zusammengefasst wird. Neben der Vorstellung der Coaches finden Sie hier auch Episoden aus den vergangenen Staffeln. Natürlich werden Ihnen auch die neuen Talente aus diesem Jahr auf der Webseite vorgestellt.
Videos über Videos finden Sie auf dem offiziellen YouTube Kanal von TheVoice of Germany. Da können Sie sich die besten Videos aus der aktuellen Staffel und aus den vergangenen Staffeln ansehen.
The Voice of GermanyYouTube-Seite
Sie wollen vor Ihren Freunden mit dem Wissen über das Tauschkonzert prahlen oder die Freunde zumindest beeindrucken? Dann sollten Sie sich die Fakten zu „The Voice of Germany“ auf Wikipedia ansehen. Dort sind Daten und Fakten aller Staffeln zusammengefasst.
The Voice of Germanyauf Wikipedia
Finden Sie es interessant, wenn die Coaches lediglich anhand des Hörens einer Stimme entscheiden, ob Sie ein Nachwuchstalent fördern möchten? Wie schauen Sie sich The Voice of Germany an? Nutzen Sie die Kommentare unter diesem Beitrag, um sich mit anderen Lesen auszutauschen.
Der Beitrag TVoG 2020: The Voice of Germany per legalem Livestream verfolgen + Sendetermine (Staffel 10) – Die Battles erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Geoblocking in der EU vorbei: Streaming fast ohne Grenzen – kostenpflichtige Streaming-Dienste, Portabilitätsverordnung und mehr erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Die Portabilitätsversordnung wurde bereits im Mai 2017 vom Europäischen Parlament verabschiedet.
Die Verabschiedung der Portabilitätsverordnung ebnet den Weg für das grenzenlose Streamen. Seit dem 1.April 2018 ist das grenzenlose Streamen innerhalb der EU (Europäischen Union) möglich. Das deutsche Abo kann aber nicht genutzt werden, wenn Urlaub in der Schweiz, der Türkei oder in den USA gemacht wird.
Die neuen EU-Regeln sorgen nicht für eine Änderung der Urheberrechte. Aufgrund der neuen Regelungen sind aber kostenpflichtige Abos auch im Urlaub nutzbar. Die Streaming-Dienste ermöglichen ihren Nutzern den vollen Zugriff, wenn ein vorübergehender Aufenthalt in einem EU-Ausland durchgeführt wird. Musik, Serien, Filme und Live-Übertragungen, die im Netz angeboten werden, können auch im Urlaub geschaut werden. Es gibt aber auch Einschränkungen. Diese beziehen sich auf die Zeitspanne und das Angebot. In der Regel dauert ein Urlaub mehrere Tage bis hin zu einigen Wochen. In dieser Zeit kann der Verbraucher problemlos auf das Streaming-Abo des Heimatlandes zugreifen.
Der Streaming-Anbieter hat das Recht festzustellen, ob sich der Nutzer tatsächlich im Heimatland oder außerhalb des Landes aufhält.
Die Anbieter überprüfen die Kundendaten, die beim Vertragsabschluss hinterlegt werden. Dies um festzustellen, wo der Nutzer sich zurzeit aufhält. Die nutzbaren Kundendaten sind der Wohnsitz, die Kreditkartennummer oder die IP-Adresse. Der Streaming-Anbieter hat rechtlich zwei Möglichkeiten für jeden Nutzer, um den Wohnsitzstand zu prüfen. Die Vorlage des Personalausweises reicht dafür vollkommen aus. Der Nutzer kann die nicht personenbezogenen Daten schwärzen, die für die Prüfzwecke nicht notwendig sind.
Die Streaming-Anbieter dürfen keine zusätzlichen Gebühren erheben, wenn die Dienste im EU-Ausland genutzt werden.
Bei intensiver Nutzung über das Mobilfunknetz entstehen Zusatzkosten und das ist rechtlich einwandfrei. Für die Datenübertragung durch das Mobilfunknetz entstehen hohe Kosten, die von dem Nutzer bezahlt werden. Bei hochauflösenden Filmen muss demnach ein Blick auf den Datenverbrauch geworfen werden. Die Grenze des „Roam like at home“ sollte nicht überschritten werden. Nur dann bleibt man auch im Urlaub verschont von zusätzlichen Gebühren.
Datenvolumen kann gespart werden, wenn mit Hilfe einer WLAN Verbindung auf die Inhalte zugegriffen wird. Zur Nutzung von öffentlichen WLAN Netzen gibt es einige Hinweise, die der Sicherheit dienen.
Die werbefinanzierten und öffentlich-rechtlichen Anbieter müssen das Angebot nicht im EU-Ausland für die deutschen Kunden bereitstellen.
Die Anbieter von Film und Musik haben das Recht sich freiwillig der neuen Regelung anzuschließen. Eine Verpflichtung besteht nicht, aber bei der Teilnahme an der Regelung dürfen sie den Dienst im EU-Ausland nicht blockieren. Es setzt allerdings voraus, dass die Anbieter das Recht haben, den Wohnsitz des Nutzers zu überprüfen. Sie können eine Registrierung oder eine Authentifizierung verlangen und der Nutzer muss informiert werden.
Regelungen gelten nicht bei günstigen Angeboten der Streaming-Dienste.
Die neuen Regeln greifen nicht, wenn der Verbraucher auf die besonders günstigen und umfangreicheren Angebote des Streaming-Dienstes zugreifen will. Sobald der Service eines französischen Anbieters verwendet werden soll, muss ein Vertrag in Frankreich abgeschlossen werden.
Die digitalen Ländersperren bei den kostenpflichtigen Streaming-Diensten gibt es seit dem 1. April 2018 nicht mehr. Trotzdem hat eine aktuelle Befragung der Marktwächter gezeigt, dass das Thema Geoblocking im EU-Ausland ein umstrittenes Thema ist.
Das Thema Geoblocking sorgt für Unmut und das hat einen guten Grund. Bei jedem zweiten Nutzer, der im EU-Ausland auf seinen Streaming-Dienst zugreifen möchte, gibt es Probleme. Die häufigsten Probleme sind die Verfügbarkeit des Streams und der Download.
Immer wieder findet eine Befragung der Nutzer statt, die einen Zugriff auf die kostenpflichtigen Streaming Dienste haben. Anhand ihrer Informationen stellt der Verbraucherschutz fest, dass die Nutzung auch nach dem 1.April nicht zu 100% gewährleistet ist.
Bei der Befragung stellte sich heraus, dass jeder Vierte nicht auf seinen Streaming-Dienst zugreifen konnte und das während der gesamten Aufenthaltsdauer. 22% der Nutzer von kostenpflichtigen TV-Mediatheken und 17% der Nutzer von kostenpflichtigen Video-Stream-Diensten haben diese Erfahrung in ihrem letzten Urlaub im EU-Ausland gemacht.
FAQs zum Thema Geoblocking
Das Aushebeln von Geoblocking-Mechanismen ist für viele Verbraucher interessant. Aber ob das legal ist oder nicht, ist nicht zu 100 Prozent klar. Die Verwendung von VPN und Proxy-Servern ist erlaubt und rechtliche Konsequenzen gibt es im Moment nicht.
Die sicherste Variante um das Geoblocking zu umgehend ist VPN. VPN steht für Virtual Private Network. Bei dieser Methode wird mit Hilfe einer Software ein sogenannter VPN-Server zwischen dem Gerät und dem Anbieterserver geschaltet.
Seit dem 1. April 2018 bereitet man sich auf das Ende der Portabilitäts-Verordnung vor. Damit aber ist das Geoblocking noch lange nicht abgeschafft. Die Verordnung gilt nur für kostenpflichtige Angebote und dazu gehören die Angebote von Sky Go, Amazon Prime und Netflix.
Proxys sind grundsätzlich legal, aber auf die Nutzung kommt es an. Illegale Aktionen sorgen dafür, dass auch der Proxy Server keinen Schutz mehr bietet. Das Surfen über einen fremden Surfer ist grundsätzlich nicht illegal.
Es gibt viele Browser, die VPN haben und dazu gehören Google Chrome, Hotspot Shield Free und DotVPN für Google Chrome. Das sind nur einige Beispiele, die bekannt sind. Im Internet gibt es aber noch eine Menge anderer Browser, die VPN haben.
Das Thema Geoblocking beschäftigt seit Jahren nicht nur die Verbraucher und die Streaming-Dienste, sondern auch den Verbraucherschutz. Im EU-Ausland bieten die kostenpflichtigen Streaming-Dienste ihren Service für alle Nutzer an. Voraussetzung dafür ist, dass diese in Deutschland einen gebührenpflichtigen Account haben. Der Empfang und das Angebot ist im EU-Ausland nicht so gut. Obwohl sich alle Beteiligten große Mühe zur Verbesserung geben, gibt es auch weiterhin große Schwierigkeiten beim Streamen im EU-Ausland.
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Die Portabilitätsversordnung wurde bereits im Mai 2017 vom Europäischen Parlament verabschiedet.
Die Verabschiedung der Portabilitätsverordnung ebnet den Weg für das grenzenlose Streamen. Seit dem 1.April 2018 ist das grenzenlose Streamen innerhalb der EU (Europäischen Union) möglich. Das deutsche Abo kann aber nicht genutzt werden, wenn Urlaub in der Schweiz, der Türkei oder in den USA gemacht wird.
Die neuen EU-Regeln sorgen nicht für eine Änderung der Urheberrechte. Aufgrund der neuen Regelungen sind aber kostenpflichtige Abos auch im Urlaub nutzbar. Die Streaming-Dienste ermöglichen ihren Nutzern den vollen Zugriff, wenn ein vorübergehender Aufenthalt in einem EU-Ausland durchgeführt wird. Musik, Serien, Filme und Live-Übertragungen, die im Netz angeboten werden, können auch im Urlaub geschaut werden. Es gibt aber auch Einschränkungen. Diese beziehen sich auf die Zeitspanne und das Angebot. In der Regel dauert ein Urlaub mehrere Tage bis hin zu einigen Wochen. In dieser Zeit kann der Verbraucher problemlos auf das Streaming-Abo des Heimatlandes zugreifen.
Mittlerweile gibt es als Fernseh-Alternative zahlreiche Streaming-Anbieter. Neben illegalen Anbietern wie Kinox.to, Streamcloud und KKiste finden Sie auch jede Menge seriöse Streaming-Dienste. Wir stellen Ihnen die legalen Streaming-Anbieter in diesem Übersichtsartikel kurz vor. Was das Streaming vom Fernsehen
Der Streaming-Anbieter hat das Recht festzustellen, ob sich der Nutzer tatsächlich im Heimatland oder außerhalb des Landes aufhält.
Die Anbieter überprüfen die Kundendaten, die beim Vertragsabschluss hinterlegt werden. Dies um festzustellen, wo der Nutzer sich zurzeit aufhält. Die nutzbaren Kundendaten sind der Wohnsitz, die Kreditkartennummer oder die IP-Adresse. Der Streaming-Anbieter hat rechtlich zwei Möglichkeiten für jeden Nutzer, um den Wohnsitzstand zu prüfen. Die Vorlage des Personalausweises reicht dafür vollkommen aus. Der Nutzer kann die nicht personenbezogenen Daten schwärzen, die für die Prüfzwecke nicht notwendig sind.
Die Streaming-Anbieter dürfen keine zusätzlichen Gebühren erheben, wenn die Dienste im EU-Ausland genutzt werden.
Bei intensiver Nutzung über das Mobilfunknetz entstehen Zusatzkosten und das ist rechtlich einwandfrei. Für die Datenübertragung durch das Mobilfunknetz entstehen hohe Kosten, die von dem Nutzer bezahlt werden. Bei hochauflösenden Filmen muss demnach ein Blick auf den Datenverbrauch geworfen werden. Die Grenze des „Roam like at home“ sollte nicht überschritten werden. Nur dann bleibt man auch im Urlaub verschont von zusätzlichen Gebühren.
Datenvolumen kann gespart werden, wenn mit Hilfe einer WLAN Verbindung auf die Inhalte zugegriffen wird. Zur Nutzung von öffentlichen WLAN Netzen gibt es einige Hinweise, die der Sicherheit dienen.
Die werbefinanzierten und öffentlich-rechtlichen Anbieter müssen das Angebot nicht im EU-Ausland für die deutschen Kunden bereitstellen.
Die Anbieter von Film und Musik haben das Recht sich freiwillig der neuen Regelung anzuschließen. Eine Verpflichtung besteht nicht, aber bei der Teilnahme an der Regelung dürfen sie den Dienst im EU-Ausland nicht blockieren. Es setzt allerdings voraus, dass die Anbieter das Recht haben, den Wohnsitz des Nutzers zu überprüfen. Sie können eine Registrierung oder eine Authentifizierung verlangen und der Nutzer muss informiert werden.
Regelungen gelten nicht bei günstigen Angeboten der Streaming-Dienste.
Die neuen Regeln greifen nicht, wenn der Verbraucher auf die besonders günstigen und umfangreicheren Angebote des Streaming-Dienstes zugreifen will. Sobald der Service eines französischen Anbieters verwendet werden soll, muss ein Vertrag in Frankreich abgeschlossen werden.
Mit der Joyn-App für Android und iOS können Sie über 50 Fernsehsender Live schauen. Darüber hinaus stehen Ihnen die Serien und TV-Shows aus der Mediathek als Stream zur Verfügung. Auf Joyn müssen Sie sich nicht
Die digitalen Ländersperren bei den kostenpflichtigen Streaming-Diensten gibt es seit dem 1. April 2018 nicht mehr. Trotzdem hat eine aktuelle Befragung der Marktwächter gezeigt, dass das Thema Geoblocking im EU-Ausland ein umstrittenes Thema ist.
Das Thema Geoblocking sorgt für Unmut und das hat einen guten Grund. Bei jedem zweiten Nutzer, der im EU-Ausland auf seinen Streaming-Dienst zugreifen möchte, gibt es Probleme. Die häufigsten Probleme sind die Verfügbarkeit des Streams und der Download.
Immer wieder findet eine Befragung der Nutzer statt, die einen Zugriff auf die kostenpflichtigen Streaming Dienste haben. Anhand ihrer Informationen stellt der Verbraucherschutz fest, dass die Nutzung auch nach dem 1.April nicht zu 100% gewährleistet ist.
Bei der Befragung stellte sich heraus, dass jeder Vierte nicht auf seinen Streaming-Dienst zugreifen konnte und das während der gesamten Aufenthaltsdauer. 22% der Nutzer von kostenpflichtigen TV-Mediatheken und 17% der Nutzer von kostenpflichtigen Video-Stream-Diensten haben diese Erfahrung in ihrem letzten Urlaub im EU-Ausland gemacht.
Das TV-Programm gefällt Ihnen schon lange nicht mehr und Sie suchen nach schönen Filmen für einen gelungenen Fernsehabend? Dann kaufen Sie entweder im Handel eine DVD oder Sie nutzen den nahezu unerschöpflichen Film-Pool diverser Streaming-Anbieter.
FAQs zum Thema Geoblocking
Das Aushebeln von Geoblocking-Mechanismen ist für viele Verbraucher interessant. Aber ob das legal ist oder nicht, ist nicht zu 100 Prozent klar. Die Verwendung von VPN und Proxy-Servern ist erlaubt und rechtliche Konsequenzen gibt es im Moment nicht.
Die sicherste Variante um das Geoblocking zu umgehend ist VPN. VPN steht für Virtual Private Network. Bei dieser Methode wird mit Hilfe einer Software ein sogenannter VPN-Server zwischen dem Gerät und dem Anbieterserver geschaltet.
Seit dem 1. April 2018 bereitet man sich auf das Ende der Portabilitäts-Verordnung vor. Damit aber ist das Geoblocking noch lange nicht abgeschafft. Die Verordnung gilt nur für kostenpflichtige Angebote und dazu gehören die Angebote von Sky Go, Amazon Prime und Netflix.
Proxys sind grundsätzlich legal, aber auf die Nutzung kommt es an. Illegale Aktionen sorgen dafür, dass auch der Proxy Server keinen Schutz mehr bietet. Das Surfen über einen fremden Surfer ist grundsätzlich nicht illegal.
Es gibt viele Browser, die VPN haben und dazu gehören Google Chrome, Hotspot Shield Free und DotVPN für Google Chrome. Das sind nur einige Beispiele, die bekannt sind. Im Internet gibt es aber noch eine Menge anderer Browser, die VPN haben.
Das Thema Geoblocking beschäftigt seit Jahren nicht nur die Verbraucher und die Streaming-Dienste, sondern auch den Verbraucherschutz. Im EU-Ausland bieten die kostenpflichtigen Streaming-Dienste ihren Service für alle Nutzer an. Voraussetzung dafür ist, dass diese in Deutschland einen gebührenpflichtigen Account haben. Der Empfang und das Angebot ist im EU-Ausland nicht so gut. Obwohl sich alle Beteiligten große Mühe zur Verbesserung geben, gibt es auch weiterhin große Schwierigkeiten beim Streamen im EU-Ausland.
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