Strom | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 14:47:25 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Strom | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Definition: Ist ein Tarif mit Ökostrom und Ökogas überhaupt sinnvoll? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/definition-ist-ein-tarif-mit-oekostrom-und-oekogas-ueberhaupt-sinnvoll/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/definition-ist-ein-tarif-mit-oekostrom-und-oekogas-ueberhaupt-sinnvoll/#respond Sun, 24 Apr 2022 14:47:25 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57461 In Bezug auf die Energiewende sind Ökostromtarife oftmals nicht hilfreich. Hier finden Sie Erklärungen, warum sich dies so verhält und welche Labels aufzeigen, an welcher Stelle wirklich dem Klima geholfen wird. Ökostrom – was ist

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In Bezug auf die Energiewende sind Ökostromtarife oftmals nicht hilfreich. Hier finden Sie Erklärungen, warum sich dies so verhält und welche Labels aufzeigen, an welcher Stelle wirklich dem Klima geholfen wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie sich für einen Ökostromtarif entscheiden, übernehmen Sie innerhalb von Deutschland lediglich einen kleinen Beitrag zur Energiewende. Tatsächlich wird der Ausbau der erneuerbaren Energie hauptsächlich über die Umlage des EEG durchgeführt. Diese wird sowieso von jedem Stromverbraucher über die übliche Stromrechnung beglichen.
  • Eine Vielzahl an Ökostromtarifen besitzen keinen zusätzlichen Nutzen für das Klima. Doch mithilfe von Labels ist es möglich, die besten, dementsprechenden Angebote zu entdecken.
  • Selbst bei Klima- Öl oder Gas ist es nur bedingt machbar, Vorteile für die Umwelt nachzuweisen.

Ökostrom – was ist das?

Ökostrom ist Strom, der vollständig aus erneuerbaren Energien stammt. Allerdings ist ein höherer Bezug an Ökostrom hierzulande nicht gleichbleibend mit einer höheren „grünen“ Strom-Erzeugung.

Die Bezeichnung „Ökostrom“ bedeutet, dass es sich hierbei um Strom handelt, der zu 100 Prozent aus den sogenannten „erneuerbaren Energien“ gewonnen wird. Das heißt, der Strom stammt aus Wasser- beziehungsweise Windkraftwerken oder wird in Biogasanlagen oder aus Solarstromanlagen gewonnen. Jeder Anbieter, der Strom aus diesen Quellen verkauft, ist dazu verpflichtet, für die Menge an Strom, die als Ökostrom veräußert wird, Nachweise über dessen Herkunft zu beziehen.

Im Rahmen einer repräsentativen Umfrage, die der Verbraucherzentrale Bundesverband in Auftrag gegeben hat, wird deutlich, dass insgesamt 69 Prozent der Verbraucher bei einem Umstieg zu einem neuen Gas- oder Stromanbietet das Ökostrom-Angebot als „sehr wichtig“ oder „eher wichtig“ einstufen (insgesamt handelt es sich um 1.002 Befragte, im September sowie Oktober des Jahres 2019). Jedoch gilt es zu bedenken, dass innerhalb von Deutschland ein Mehr-Bezug an Ökostrom nicht zwangsläufig ebenfalls bedeutet, dass es tatsächlich zu einer höheren Erzeugung des sogenannten „grünen Stroms“ kommt.

Nicht alle Ökostromtarife helfen bei der Energiewende

Geförderter grüner Strom darf nicht als Ökostrom angeboten beziehungsweise verkauft werden.

Es spielt keine Rolle, für welchen Tarif Sie sich entscheiden: Der jeweils physische Ursprung ist stets gleichbleibend. So stammt selbst bei einem Ökostrom-Bezug die Energie von einem Kraftwerk in der Nähe Ihres Wohnortes. Allerdings ist Ihr Anbieter dazu verpflichtet, hierfür Herkunftsnachweise zu erstehen. Diese besagen, auf welche Weise und an welcher Stelle die Stromerzeugung stattfindet. Das bedeutet, dass ein Anbieter Herkunftsnachweise für die Strom-Menge erwirbt, die aus erneuerbaren Quellen kommt, die dann wiederum den Kunden als Ökostrom angeboten wird.

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Ein Kommentar

Herkunftsnachweise und das EEG-Gesetz

In Deutschland wird die gesetzliche Förderung in Bezug auf die erneuerbaren Energien über das EEG-Gesetz geregelt.

Allerdings existieren innerhalb von Deutschland kaum derartige Herkunftsnachweise. Das kommt daher, dass in Deutschland eine gesetzliche Förderung über den Ausbau von erneuerbaren Energien besteht; und zwar über das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz, das kurz auch als „EEG“ bezeichnet wird. Es ist jedoch nicht erlaubt, grünen Strom, der auf diese Weise gefördert wird, gesondert als Ökostrom zu veräußern. Dementsprechend ist hier auch kein Herkunftsnachweis vorhanden. Andernfalls wäre es den Betreibern der Anlagen möglich, das Doppelte für den grünen Strom zu erhalten: und zwar durch die Förderung sowie ebenfalls durch die Erlöse des Verkaufs. In Deutschland hat sich nahez jeder Öko-Anlagenbetreiber dazu entschieden, die staatliche Förderung zu nutzen. Aufgrund dessen sind hierzulande fast keine Herkunftsnachweise auffindbar.

EEG-Umlage

Alle Haushalte fördern durch die EEG-Umlage erneuerbare Energien durch die eigene Stromrechnung. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich Ökostrom bezogen wird oder nicht. Derzeit handelt es sich hierbei um 6,7 Cent pro Kilowattstunden, was somit etwa 20 Prozent der gesamten Stromkosten ausmacht. Aufgrund dieser Regelung ist innerhalb von Deutschland ein hoher Ökostromanteil innerhalb des allgemeinen Strommixes vorhanden: es sind circa 50 Prozent.

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Herkunftsnachweise aus dem Ausland?

Herkunftsnachweise stammen oftmals tatsächlich aus dem Ausland.

Da in Deutschland fast keine Herkunftsnachweise erhältlich sind, kommen diese oftmals aus dem Ausland, wie etwa aus Österreich oder Norwegen. Der hier dahinterliegende Strom wird zumeist sowieso hergestellt. Die grüne Beschaffenheit überträgt sich aufgrund des Kaufs von einem Herkunftsnachweis dann auf den jeweiligen Käufer-Strom. Dementsprechend ist es diesem möglich, auf der Rechnung, die der Ökostrom-Kunde erhält, 100 Prozent Ökostrom aufzuschreiben. Alles in allem ist jedoch genauso viel grüner sowie herkömmlicher Strom vorhanden, wie das bereits im Vorfeld der Fall gewesen ist. Aus klimatechnischer Sicht ist hiermit somit nichts gewonnen. Aufgrund dessen, dass bei einer Vielzahl an Ökostromtarifen lediglich dieses „grüne Aussehen“ vorhanden ist, hilft der Ökostrom-Bezug zumeist nicht bei der Energiewende.

Ganz anders sieht es dagegen bei den Anbietern von Ökostrom aus, die sich auf politischer Ebene für die Energiewende einsetzen und die aus wirtschaftlicher Sicht für den EEG-unabhängigen Ausbau von erneuerbaren Energien engagieren. Wählen Sie einen dieser Anbieter von Ökostrom aus, dann unterstützen Sie ebenfalls die dort herrschende, ökologische, geschäftliche Politik und auf diese Weise indirekt somit ebenfalls die Energiewende innerhalb von Deutschland.

Regionalnachweis: um was handelt es sich hierbei?

Regionalnachweise bestehen in Deutschland bereits seit dem Jahr 2019. Mit den Nachweisen für Ökostrom haben sie jedoch nichts zu tun, denn sie sorgen dafür, dass der Erzeugungsort von Strom, der EEG gefördert ist, nachvollziehbar ist. Außerdem tragen Regionalnachweise dazu bei, dass die Vermarktung des EEG-Strom als „regionaler Strom“ in einem Umkreis von 50 Kilometern, bezogen auf die jeweilige Verbrauchsstelle des Stromkunden, durchgeführt werden kann.

Jedoch leisten Regionalnachweise keinen Beitrag zur Energiewende, denn hierbei kommt es nicht zu einem zusätzlichen Ausbau von erneuerbaren Erzeugungsanlagen. Im Gegenteil: Es muss sich erst noch herausstellen, ob dieses neue, doch komplizierte System, auf dem Markt bei Stromanbietern und Verbrauchern richtig ankommt.

Ökostromlabel – was ist das?

Der tatsächliche Klimanutzen kann sehr unterschiedlich ausfallen.

In den meisten Fällen verhält es sich so, dass Ökostromlabels einzelne Tarife und manchmal ebenfalls die anbietenden Firmen zertifizieren. Herkunftsnachweise bezeugen, dass es sich um Strom handelt, der aus erneuerbaren Energien stammt. Dagegen wollen Labels sicherstellen, dass ein zusätzlicher Umweltnutzen besteht. Aufgrund dessen garantieren Labels unter anderem, dass der Strom wenigstens teilweise aus neuen Kraftwerken bezogen werden muss oder das ein Teil des Erlöses des Ökostroms einen wirklichen Beitrag in Bezug auf die Energiewende leistet. Auf diese Weise ist es möglich, Tarife auszuwählen, die einen zusätzlichen Nutzen für das Klima aufweisen können.

Unterschiedlicher Klimanutzen

Es ist jedoch sehr unterschiedlich, wie genau der Klimanutzen ausfällt:

  • Erneuerbare Energien – Ausbau: Hier besteht eine Option darin, dass der Erlös, der aus einem Ökostromtarif stammt, zum Teil wirklich in den Ausbau von erneuerbaren Energien gesteckt wird. Hierbei handelt es sich jedoch um höchstens einen Cent je Kilowattstunde; oftmals ist es sogar weniger. Hier ein kleiner Vergleich: Wenn Sie durch Ihren Stromverbrauch 200 Euro an EEG-Umlagen im Jahr bezahlen, dann würden Sie in demselben Jahr, bei einem Öko-Cent je Kilowattstunden 30 Euro zusätzlich dazugeben.
  • Weitere Projekte zum Thema Energie: Einige Labels fördern andere Aktivitäten in Bezug auf die Energiewende. Hierbei kann es sich beispielsweise um Mieterstrommodelle, Energiesparmaßnahmen oder auch Bürgerenergieprojekte handeln. Ebenso gut kann es jedoch auch ein Vorhaben sein, dass in Sachen E-Mobilität und Speichertechnologien tätig ist. Da derartige Aktivitäten innerhalb der Kriterienkataloge der Ökostromlabels immer bedeutsamer werden, gerät der zusätzliche Ausbau der erneuerbaren Energien hier in den Hintergrund.
  • Deinvestment: Bei einigen Ökostromlabels ist es so, dass diese lediglich Anbieter bekommen, die keine Beteiligungen an Atom- oder Kohlekraftwerken besitzen. Allerdings ist der diesbezügliche, direkte Druck aufgrund dieses persönlichen Deinvestments bestimmt überschaubar. Jedoch kann eine derartige Entscheidung aus Sicht des Anbieters, als Zeichen sowie eine Abwendung von gefährlichen oder klimaschädlichen Technologien, durchaus Sinn haben.
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Empfehlenswerte Ökostromlabels

Verschiedene Tarife besitzen mittlerweile ein Label, das ein Mindestmaß an Energienutzen verspricht.

Sie wünschen sich Ökostrom? Dann entscheiden Sie sich am besten für einen Tarif, dessen Label garantiert ein gewisses Mindestmaß an Energiewendenutzen verspricht. Das ist etwa bei dem Grüner-Strom-Label sowie bei dem ok-Power-Label der Fall. Beide Label stehen zudem dafür ein, dass die jeweiligen Anbieter von Ökostrom keine Beteiligungen an neuen Steinkohle- und Atomkraftwerken halten. Außerdem verhält es sich bei ok-power so, dass hier ebenfalls keine Beteiligungen an Braunkohlekraftwerden vorhanden sind. Ähnliche Ansprüche erfüllen die in den Eco-Top-Ten aufgeführten Tarife.

Wieso ist Ökostrom oftmals günstig?

Ökostrom ist in Europa gemeinhin deshalb günstiger, da die Nachfrager niedriger als das Angebot ist.

Eine Vielzahl an Anbieter ist dazu in der Lage, ihren Ökostrom sehr preisgünstig zu offerieren. Diese Tatsache ist deshalb möglich, da innerhalb von Europa die Nachfrage in Bezug auf die Herkunftsnachweise geringer ausfällt als das vorhandene Angebot. Immerhin schlägt ein Nachweis, der bestätigt, dass eine Strom-Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien kommt, derzeit lediglich noch nicht einmal einen ganzen Cent. Aufgrund dessen sind viele Firmen dazu in der Lage, Ökostrom lediglich zu geringen Zusatzkosten sehr günstig anzubieten; allerdings ohne, dass sie hierfür tatsächlich etwas für das Klima tun.

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Wie ist eine bessere Förderung der Energiewende möglich?

Zur Förderung der Energiewende bieten sich verschiedene Optionen an.

Damit die Energiewende vorankommt, bietet es sich an, dass Sie direkt eine Investition in erneuerbare Energien tätigen. Das ist zum Beispiel mithilfe einer Photovoltaikanlagen, die Sie auf dem Dach Ihres Hauses betreiben, einem Stecker-PV-Gerät auf Ihrem Balkon oder auch einer Wärmepumpenheizung beziehungsweise einer Solarthermieanlage möglich. Außerdem bietet es sich an, dass Sie sich über Bürgerenergieprojekte an Biomasse-, größeren Solar- und Windkraftwerken beteiligen, um auf diese Weise zum Ausbau erneuerbaren Energien beizutragen.

Des Weiteren ist es nach wie vor von hoher Wichtigkeit, dass Sie selbst Ihre Energieverbrauch so niedrig wie möglich halten. Durch sparsame Haushaltsgeräte schonen Sie zudem Ihr Portemonnaie.

Ökogas – wie umweltfreundlich ist es?

Um beim Heizen das Klima zu schonen, ist es am besten, so wenig Energie wie möglich zu verbrauchen.

Beim Heizgas werden ebenfalls verschiedene, dementsprechende Tarife angeboten: Hierbei handelt es sich um Bio-, Öko- oder Klimatarife. Allerdings kann der Nutzen für die Umwelt hier nicht so ganz einfach abgeleitet werden. Dazu kommt, dass ebenfalls eine zuverlässige Orientierung, durch Siegel oder Labels nicht machbar ist. Im Allgemeinen gilt auch hier, dass die sicherste Option, mit der Sie beim Heizen das Klima so weit wie möglich schönen können, das Senken des persönlichen Energieverbrauchs ist.

Generell können die Ökogastarife in insgesamt drei Gruppen gegliedert werden; und zwar in Kompensations-, Power-to-Gas- und Biomethan-Produkte:

Kompensation

Im Rahmen der Kompensation erhalten die Kunden herkömmliches, fossiles Erdgas. Es wird jedoch ein Aufschlag bezahlt, damit die Klimabilanz gereinigt wird. Auf diese Weise fördern die Unternehmen verschiedene Vorhaben, die den Heizungs-Ausstoß von CO2 wieder „neutralisieren“ sollen. Hierbei kann es sich zum einen durch die Nutzung erneuerbarer Energien handeln oder zum anderen um eine Vermeidung von CO2 gehen. Oder es Bäume gepflanzt, beziehungsweise geschützt, damit CO2 in der Biomasse gebunden wird.

Mittlerweile existieren zwar manche, zum Teil sogar anspruchsvolle Labels und Siegel für derartige Tarife, allerdings taucht hier schnell die Frage auf, ob eine Kompensation, im Rahmen einer dauerhaften Energienutzung, wie das beim Heizen der Fall ist, eigentlich sinnvoll ist. Deutlich besser, und zudem sofort wirksam, ist es, wenn Sie direkt bei sich zu Hause mit dem Energiesparen beginnen. Im Bereich der Heizung ist das jedoch nicht nur mithilfe von moderner Technik und größeren Investitionen möglich, sondern ebenfalls durch kleine Maßnahmen, die den Energieverbrauch optimieren und bewussterem Heizen. Denn: Stromsparen trägt direkter dazu bei, die Klimabilanz zu verbessern, als das jede Kompensation vermag.

Wenn Sie sich für Gas in Kombination mit Kompensation entscheiden, dann orientieren Sie sich hierfür am „Gold Standard“-Zertifikat, das von der Gold Standard Foundation stammt. Das Zertifikat wird vom WWF unterstützt und beachtet ebenfalls soziale Aspekte.

Power-to-Gas

Bei Power-to-Gas-Produkten kommt es beim Erdgas zu einer Beimischung von Wasserstoff, welcher durch Elektrizität aus Wasser erhalten wird. Das genaue Vorgehen wird als „Elektrolyse“ bezeichnet, wodurch das Gas die Bezeichnung „Power to Gas“ erhalten hat. Auf Deutsch bedeutet dies: „Strom zu Gas“.

Die verschiedenen Unternehmen preisen hierbei an, dass es lediglich zum Stromeinsatz aus erneuerbaren Quellen kommt, der andernfalls nicht genutzt würde. Hierbei handelt es sich um den Strom, der aus Anlagen stammt, die die Energie in das Netz einspeisen, der jedoch überflüssig ist. Zu einem derartigen Überschuss kommt es, wenn eine Anlage abgeregelt wurde. Dies bedeutet, dass die Anlage zwar im Moment Strom erzeugen kann, ihn im Moment aber nicht in das Netz einspeisen darf. Das ist etwa dann der Fall, wenn das Stromangebot höher ausfällt als die derzeitige Nachfrage oder wenn das Stromnetz derzeit ausgelastet ist. Den hierbei anfallenden, überschüssigen Strom zu nutzen, ist aus ökologischer Sicht absolut sinnvoll.

Allerding existiert derzeit lediglich wenig überschüssiger Strom, der auf diese Art anfällt, weshalb es nicht machbar ist, die Power-to-Gas-Technologie flächendeckend einzusetzen. Auf lange Sicht wird sie jedoch bereits als „Hoffnungsträger“ bezeichnet. Innerhalb von Deutschland werden derzeit etwa 20 Versuchsanlagen betrieben. Wenn Sie sich für einen solchen Tarif entscheiden, dann unterstützen Sie hauptsächlich neben der Einführung ebenfalls die Weiterentwicklung dieser Technologie. Dagegen ist ein direkter Nutzen aus ökologischer Sicht, aufgrund der sehr niedrigen Mengen, die an Überschussstrom anfallen, noch recht klein.

Biomethan

Bei Biomethan handelt es sich um Biogas, das aus Biomasseanlagen stammt. Damit eine Einspeisung in das Gasnetz möglich ist, kommt es zu einer dementsprechenden Aufbereitung. In den Anlagen selbst ist die Verwendung von Speiseresten, Grünabfall oder Gülle an der Tagesordnung. Oftmals ist es jedoch so, dass hierfür eigens für diesen Zweck angebaute Pflanzen genutzt werden. Somit steht der Anbau der Energiepflanzen, wie etwa Mais, in Konkurrenz mit der Produktion von Lebensmitteln (auch als „Tank oder Teller“ bekannt). Zudem kann er ebenfalls mit einem gewissen Energieaufwand und Umweltproblemen verbunden sein. Komplett unproblematisch ist es diesbezüglich jedoch, wenn Biomethan aus Grünabfall gewonnen wird. Allerdings ist innerhalb von Deutschland lediglich eine begrenzte Menge an Grünabfall vorhanden, sodass klimafreundliches Biomethan ebenfalls recht selten ist.

Dementsprechend bietet es sich an, dass die wenigen Mengen an klimafreundlichem Biomethan auch tatsächlich nur dort verwendet werden sollten, wo die höchste Menge Energie ausgebeutet wird; und zwar in der kombinierten Erzeugung von Wärme sowie Strom in den (Block-heizkraftwerken).

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Klimaschutz beim Heizen

Für den Klimaschutz sind die verschiedensten Maßnahmen, mit denen Sie zu Hause Energie sparen können, sehr gut geeignet.

Beim Heizen tragen helfen Sie dem Klimaschutz am besten, wenn Sie darauf achten, Energie zu sparen. Hierfür gibt es viele Möglichkeiten, wie zum Beispiel eine lückenlose Dämmung der Rohre, eine moderne Heiztechnik, angepasste Nutzung, richtige Fenster und Wärmedämmung.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Ist in Tarif mit Ökostrom und Ökogas überhaupt sinnvoll?

1. Ist Power-to-Gas überall erhältlich?

Nein, derzeit wird Power-to-Gas in Deutschland nicht flächendeckend angeboten. Im Moment existieren circa 20 Versuchsanlagen.

2. Zu Hause Energie sparen – hilft das wirklich?

Beim Klimaschutz spielt das Energiesparen eine große Rolle: Es ist effektiv und wirkt direkt.

3. Welche Ökostrom-Labels bieten sich an?

Im Bereich der Ökostrom-Labels bieten sich zum Beispiel das Grüner-Strom-Label und das ok-Power-Label an.

4.Wieso ist Ökostrom nicht teurer?

Das kommt daher, dass in Europa derzeit das Angebot an Herkunftsnachweisen höher ist als die Nachfrage.

5.Was bezeugen Herkunftsnachweise?

Herkunftsnachweise bezeugen, dass der Strom aus erneuerbaren Energien stammt.

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Inkasso Aleksander & Co KG: Mahnschreiben an Stromkunden sind Betrug

Aktuell befinden sich Mahnungen des Inkassobüros Aleksander & Co KG im Umlauf. Die Mahnungen werden derzeit an Stromkunden von eprimo, Eon Energie Deutschland und der Paderborner Stadtwerke versendet. Doch die Schreiben sind eine Fälschung. Zahlen Sie

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Fazit

Durch einen Ökostromtarif wird der Energiewende nur bedingt geholfen. Der Ausbau erneuerbarer Energien erfolgt vor allem mithilfe der EEG-Umlagen, deren Bezahlung jedoch sowieso über die herkömmliche Stromrechnung erfolgt. Viele Ökostromtarife weisen für das Klima keinen weiteren Nutzen auf. Allerdings ist es durch Labels möglich, die besten Tarife zu finden. Auch wenn Sie sich für das Heizen mit Klima- oder Ökogas entscheiden, sind Umwelt-Vorteile lediglich bedingt nachweisbar. Dagegen ist es jedoch effektiv, darauf zu achten, dass Sie zu Hause wenig Energie verbrauchen.

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Energiemanagementsystem für zu Hause: Energie effizienter nutzen und Kosten sparen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/energiemanagementsystem-fuer-zu-hause-energie-effizienter-nutzen-und-kosten-sparen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/energiemanagementsystem-fuer-zu-hause-energie-effizienter-nutzen-und-kosten-sparen/#respond Sun, 27 Feb 2022 10:35:39 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61831 Das HEMS steuert den Energieverbrauch und die -erzeugung in Ihrem Zuhause vollkommen automatisch. Bei der HEMS handelt es sich um das Home Energy Management System. Es spart eine Menge Strom, aber es hat auch seinen

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Das HEMS steuert den Energieverbrauch und die -erzeugung in Ihrem Zuhause vollkommen automatisch. Bei der HEMS handelt es sich um das Home Energy Management System. Es spart eine Menge Strom, aber es hat auch seinen Preis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Energiemanagementsystem sorgt im eigenen Haus dafür, dass Sie mit dem Strom effizienter umgehen können. Dadurch sparen Sie nicht nur eine Menge Energie, sondern auch Kosten.
  • Das System lohnt sich vor allen Dingen dann, wenn Sie eine Solarstromanlage und einen Batteriespeicher nutzen, denn dann nutzen Sie den Solarstrom zum größten Teil selber.
  • Der Umgang der Energiemanagementsysteme schwankt sehr stark und somit auch die damit verbundenen Kosten. Eine gute Beratung wird Ihnen helfen und informieren Sie sich auch über Alterativmöglichkeiten.

Was ist das Energiemanagementsystem?

Das Energiemanagementsystem ist eigentlich für das Gewerbe und die Industrie entwickelt worden, aber mittlerweile kommt es auch in vielen privaten Haushalten zum Einsatz.

Die Lösungen für den Privathaushalt bezeichnet man als Home Energy Management Systems, kurz auch HEMS.

Das Ziel des Systems ist es, dass die zu Hause erzeugte Energie nicht nur effizient gespeichert, sondern auch genutzt wird. Ein Monitoring-Gerät ist angeschlossen und es erfasst und analysiert die Energieströme, so dass Sie bei allen Geräten, die mit Strom betrieben werden, Einsparpotential erkennen und direkt nutzen können. Das Prinzip funktioniert auch bei Warmwasser und der Heizung. Sie sparen eine Menge Kosten und das ist zudem noch gut für das Klima, aber das System hat auch seinen Preis.

Info

Im Zählerkasten sitzt das kleine Gerät, denn dort fließen die Messdaten zusammen, die mit dem Strom zu tun haben. Das Gerät kann auch noch andere Daten erfassen, aber das hängt von dem Umgang des Systems ab. Sie brauchen ein weiteres Endgerät, vielleicht ein Tablet oder ein Smartphone, und Sie können sich die Daten grafisch anzeigen lassen. Zudem können Sie die einzelnen Geräte steuern und regeln. Das System besteht aus folgenden Einzelkomponenten:

  • Energiemanager (Gerät im Zählkasten)
  • Portal und Bedienungsgerät
  • Anbindung an Solaranlage, Batteriespeicher und Wärmepumpe
  • Adapter für die Verbindung zu den einzelnen Haushaltsgeräten

Das Energiemanagementsystem lässt sich sehr gut mit dem Smart Home verbinden und kann dann mit dem Smart Meter kommunizieren.

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Der Nutzen des Energiemanagementsystems

Im Privathaushalt hilft das Energiemanagementsystem die Energie effizienter einzusetzen und dadurch können Sie eine Menge Geld sparen.

Sie besitzen beispielsweise eine Solarstromanlage und wollen den Strom viel besser nutzen, dann sorgt das Energiemanagementsystem für eine bessere Stromverteilung im Bereich des eigenen Verbrauchs.

Solarstrom-Eigenverbrauch steigern – warum lohnt es sich?

Sie erhalten eine geringe Vergütung, wenn Sie den Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen, aber der Preis ist gering und deutlich niedriger als der Preis, den Sie zahlen müssen. Durch ein Managementsystem können Sie den Eigenverbrauch um bis zu 20% erhöhen.

Das Energiemanagement ist besonders interessant, wenn Sie eine stromerzeugende Anlage betrieben, aber auch wenn Sie eine strombasierte Heizung oder ein Elektroauto haben. Sie können direkt Energie sparen, wenn Sie ein HEMS einsetzen, denn die Geräte mit einem hohen Stand-by-Verbrauch werden automatisch erkannt und direkt ausgeschaltet.

Sie können die Energieerzeugung und den -verbrauch auf einem Tablet oder dem Smartphone grafisch anschauen und das ist nur mit einem HEMS möglich. Dadurch erkennen Sie schnell Stromschwankungen und können die Ursache finden und umgehend beheben. Das HEMS reagiert auch einige Sache auch automatisch.

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Die Funktion des HEMS im Privathaushalt

Solarstromanlage ohne HEMS

Das HEMS erhält die Daten zum Strom, Heizung und Energieverbrauch der einzelnen Geräte und beginnt sie zu analysieren. Dazu kommen weitere Daten, wie von der Wettervorhersage und dadurch wird das System erkennen, wann, wo, wie viel Energie gebraucht wird und optimiert die Energieflüsse. Das HEMS kann die idealen Einstellungen entweder selbstständig lernen oder Sie geben manuell einige Vorgaben ein.

Die zentrale Anwendung

  • Energieflüsse und Kontrollfunktion werden visualisiert
  • Optimierung der Energieflüsse findet automatisch statt
  • einzelne Geräte, Räume oder das ganze Haus werden gesteuert
  • Informationen rund um den hohen Strom- und Heizenergieverbrauch
  • alle Stand-by-Geräte und Stromfresser werden automatisch ausgeschaltet
  • E-Auto-Lastmanagement (Hausanschluss bekommt keine Überlastung, denn andere Stromverbraucher werden ausgeschaltet oder für das Auto wird weniger Strom zur Verfügung gestellt

Strom-Beispiel

Die Stromerzeugung und der Verbrauch werden gemessen und das System sorgt dafür, dass die Energie effizient im Haushalt auf die einzelnen Geräte verteilt wird. Mit Hilfe von Wetterprognosen wird die Ladung des Speichers optimiert und die Nutzungszeiten angepasst. Wenn beispielsweise das Elektroauto schon am Morgen vollgeladen ist, dann erkennt das System es und leitet möglichen Strom in den Batteriespeicher um. Zur Mittags- und Abendzeit steht der Strom dann anderweitig zur Verfügung. Die Waschmaschine startet vielleicht zur Mittagszeit, wenn Sie nicht Zuhause sind oder zu viel Strom produziert wurde.

Wärmepumpen-Beispiel

Die Heizung kann sich auch effizienter nutzen lassen, wenn Sie beispielsweise nicht Zuhause sind, dann fährt sie runter oder die Heizleistung wird an die Außentemperatur angepasst. Dazu werden Wetterprognosen verwendet. Der überschüssige Strom wird in den Batteriespeicher geschickt und kann im Endeffekt den Warmwasserspeicher erwärmen.

Die Kosten und das Lohnen des Energiemanagementsystems

In erster Linie hängt es von den Kosten ab, ob sich ein solches Energiemanagementsystem finanziell auch wirklich lohnt, denn die Einsparungen schwanken nach technischem Umfang und Gebäudeart.

Die Anschaffungskosten für ein solches System beginnen bei mehreren hundert Euro und enden auch schnell bei mehr als 1.000 Euro. Es kommt auf die Einbindung von der Solarstromanlage, dem Speicher, der Heizung und den relevanten Haushaltsgeräten ab. Dazu kommen Kosten, die manche Anbieter für die Nutzung einer Cloud verlangen und das sind auch schnell Summen im zweistelligen Bereich.

Aber auch bei diesen Kosten können Sie sparen, wenn Sie den Eigenverbrauch des Stroms erhöhen und die Solaranlage mit einem Speicher ausstatten. Die Einspeisevergütung für einen Kilowatt Strom liegt etwa bei 9,58 Cent und Sie zahlen aber für eine Kilowattstunde um die 27 Cent. Sie können also locker 17 Cent sparen, wenn Sie den erzeugten Strom speichern und anschließend selber nutzen, anstatt ihn ins öffentliche Stromnetz zu geben. Leider sinkt die Einspeisevergütung immer weiter und dann lohnt sich der Eigenverbrauch deutlich mehr.

Auch wichtig

Zudem haben Sie die Möglichkeit weitere Ersparnisse zu nutzen, wenn Sie sich mit der Heizung beschäftigen. Lassen Sie das System die Heizung intelligent steuern und das bedeutet, wenn Sie nicht zuhause sind, dann schaltet sich das System ab. Das sorgt dafür, dass die Heizkosten sich nachhaltig senken lassen.

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Beim Kauf einer Solarstromanlage wird das Energiemanagement in der Regel kostenfrei oder deutlich günstiger angeboten, als wenn Sie es einzeln kaufen. Achten Sie aber unbedingt auf die Folgekosten, denn es kann zu Kosten für eine Cloudnutzung kommen. Zudem achten Sie darauf, welche Daten freigegeben werden.

Die Sicherheit der Daten im System

Die Sicherheit der Daten hängt davon ab, ob sie die eigenen vier Wände verlassen, denn solange die Daten nur lokal zur Verwendung kommen, sind sie sicher.

Entscheidend ist, ob Sie die Geräte selber bedienen oder vom dem System bedienen lassen. Durch die Bedienung mit dem System ist nur eine Standardsicherheit vorhanden und der Datenschutz ist minimal. Allerdings können Sie die Sicherheit verbessern, wenn Sie ein gutes und sicheres Passwort nutzen und regelmäßig Sicherheitsupdates machen.

Sie greifen auf eine Visualisierung des Herstellers zurück, dann nutzen Sie in der Regel eine Cloud und dann kommt wieder das Thema Sicherheit. Die Daten in der Cloud sind nur so lange sicher, wie die Cloud auch sicher ist. Eine 100%ige Sicherheit gibt es in der digitalen Welt nicht, obwohl viele Hersteller mittlerweile auf einen hohen Standard setzen.

Wichtig

Bei dem Thema Datenschutz spielt der Standort des Cloudservers eine wichtige Rolle und auch die Datenschutzgesetze dieser Region. Es gibt große Unterschiede zwischen Deutschland, USA und China. Im Idealfall ziehen Sie eine Cloud in Deutschland vor.

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Das kann teuer werden: Smarte Stromzähler werden für Privathaushalte Pflicht

Für einige deutsche Verbraucher wird der Einbau eines intelligenten Messsystems für Strom im Jahr 2020 zur Pflicht. Ein Grund zur Freude sind die neuen Smart-Meter in vielen Fällen für die Haushalte nicht. Denn unter Umständen entstehen

Ein Kommentar

Beim Kauf achten Sie auf die folgenden Dinge

Bei einem Neubau wird das Energiemanagementsystem mittlerweile standardmäßig mit einer Solaranlage und einer Wärmepumpe eingebaut.

Im Altbau stellt sich die Frage nach diesem System erst, wenn größere Renovierungsarbeiten anstehen. In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Experten zu Rate ziehen, denn Sie haben durchaus die Möglichkeit das System auch im Nachhinein einbauen zu lassen, aber Sie sollten alle Möglichkeiten auf dem Tisch haben. Nur so können Sie eine gute Entscheidung treffen. Folgende Details sollten Sie erfragen:

  • Wie leicht lässt sich die Software bedienen?
  • Wie hoch sind die Anschaffungs- und Folgekosten?
  • Ist die Datensicherheit und der Datenschutz gewährleistet?
  • Sind regelmäßige Sicherheitsupdates geplant?
  • Wie zukunftsfähig und erweiterbar ist das System?

Sie haben aber auch die Möglichkeit sich bei den einzelnen Anbietern über die Möglichkeiten zu informieren.

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Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Die Installation

Die Installation des Energiemanagementsystems wird immer von einem Fachbetrieb durchgeführt, denn es sind Arbeiten am Zählerschrank notwendig.

In der Regel geht die Installation sehr schnell, wenn alle Elektroinstallationen auf dem neusten Technikstand sind.

Nachdem die Installation abgeschlossen ist, sind einige Einstellungen notwendig und diese richten sich nach Ihrem Bedarf. Der Fachmann sollte Sie bei der Einrichtung auf jeden Fall unterstützen, damit er im Notfall eingreifen kann oder Sie sich einfach noch ein paar Dinge erklären lassen wollen. In den folgenden Wochen und Monaten kontrollieren Sie immer, dass die Funktionen des System richtig arbeiten. Achten Sie darauf, ob die Energie im Haus nun wirklich effizienter zum Einsatz kommt.

Förderungen des Energiemanagementsystems

Das Energiemanagementsystem kann mit Hilfe von Förderungen umgesetzt werden und dazu stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung – die steuerliche Abzugsfähigkeit oder die KfW-Bank Förderung.

Vor dem Einbau des Systems fragen Sie bei den zuständigen Stellen nach und informieren sich über die Möglichkeiten, wenn Sie ein Angebot vorliegen haben. Aber die Endgeräte sind nicht förderfähig und dazu gehören Handy, Tablet, Fernseher oder Computer.

In einem separaten Beitrag haben wir alle Informationen zusammengestellt, die Sie zum Thema Sanierungsmaßnahmen und Fördermittel brauchen.

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haus-lektro.com: Fakeshop-Verdacht – Hier sollten Sie nicht einkaufen

Auf haus-lektro.com erhalten Sie jede Menge Elektronik zu reduzierten Preisen. Doch wir warnen alle Schnäppchenjäger vor dem Onlineshop, da vermutlich keine Ware geliefert wird.  Einkaufen und ein Schnäppchen machen? Das gelingt schon häufiger im Internet. Allerdings brauchen Sie

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Energiemanagementsystem

1. Lohnt sich der Einbau eines Energiemanagementsystems?

In der Regel kommt es auf den eigenen Energieverbrauch an, ob sich der Einbau lohnt. Wenn Sie mit der Energie effizienter umgehen wollen, dann lohnt sich der Einbau auf jeden Fall.

2. Was kostet ein solches System?

Sie müssen mit einmaligen Kosten zwischen 100 Euro und 1.000 Euro rechnen, wenn Sie ein Energiemanagement einzeln oder zusammen mit einer Anlage kaufen wollen. Dazu kommen eventuelle Folgekosten.

3. Gibt es Folgekosten für ein Energiemanagementsystem?

Sie nutzen für die Datenspeicherung eine Cloud, dann kann es zu Folgekosten kommen. Aber diese sind gering und belaufen sich auf einen geringen zweistelligen Betrag.

4. Fördert die KfW-Bank ein solches System?

Stellen Sie vor dem Beginn der Bauphase einen Antrag bei der KfW-Bank und vielleicht erhalten Sie eine Förderung oder einen Zuschuss, aber zuerst müssen Sie die Kosten allein tragen.

5. Kann das Energiemanagementsystem die Heizung optimieren?

Das System hat die Möglichkeit die Heizung zu optimieren, denn beispielsweise kann die Heizung ausgeschaltet werden, wenn Sie nicht Zuhause sind oder die Temperatur wird anhand der Außentemperatur angepasst.

Eigenheim Haus Symbolbild
Warnung vor Facebook Gewinnspiel: Baufirma Meyer GmbH verlost kein Traumhaus

Ein wunderschönes Traumhaus soll auf der Facebook-Seite mit dem Namen „Baufirma Meyer GmbH“ angeblich erneut verlost werden. Der letzte Gewinner hätte falsche Angaben gemacht und konnte nicht ermittelt werden. Deshalb wird neu ausgelost. Wir haben

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Fazit

Die Energiemanagementsysteme sind im Neubau heute keine Seltenheit mehr und sorgen dafür, dass Sie mit der Energie und dem Strom effizienter umgehen können. Sie können das System manuell einstellen oder es arbeitet voll automatisch. Auch ein Altbau kann mit einem solchen System ausgestattet werden. Beachten Sie die Fördermöglichkeiten! Die Anschaffungskosten variieren zwischen 100 Euro und 1.000 Euro und dazu kommen eventuelle Kosten für eine Cloud.

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Was passiert beim Umzug mit Stromvertrag und Gasvertrag? Alle Infos https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-passiert-beim-umzug-mit-stromvertrag-und-gasvertrag-alle-infos/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-passiert-beim-umzug-mit-stromvertrag-und-gasvertrag-alle-infos/#respond Wed, 23 Feb 2022 09:58:08 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55817 Schon vor dem Umzug bietet es sich an, das Thema Strom- und Gasvertrag zu behandeln. Eventuell besteht die Möglichkeit den vorhandenen Gas- und Stromvertrag auch an der neuen Adresse weiterlaufen zu lassen. Im schlimmsten Fall

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Schon vor dem Umzug bietet es sich an, das Thema Strom- und Gasvertrag zu behandeln. Eventuell besteht die Möglichkeit den vorhandenen Gas- und Stromvertrag auch an der neuen Adresse weiterlaufen zu lassen. Im schlimmsten Fall drohen nicht nur doppelt laufende Verträge, sondern auch doppelte Kosten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Energieanbieter haben verschiedene Regelungen, wenn es um das Thema Umzüge und Strom- und Gasverträge geht. Eine frühzeitige Informationseinholung ist wichtig.
  • Der Umzug stellt eine Möglichkeit dar, um die vorhandenen Gas- und Stromverträge zu erneuern. In der Regel können die vorhandenen Verträge aber auch problemlos an der neuen Adresse weitergeführt werden.
  • Parallel laufende Verträge und doppelte Kosten sind das Ergebnis, wenn Sie sich nicht frühzeitig kümmern.

Um den alten Vertrag kümmern

Es wird teuer, wenn Sie sich nicht um den alten Vertrag kümmern.

Vor dem Umzug sollten Sie sich um die Gas- und Stromverträge kümmern. Auch, wenn Sie nur eine Grundversorgung haben. Kontaktieren Sie unbedingt den bisherigen Lieferanten und kündigen Sie die bestehenden Verträge. Im schlimmsten Fall laufen zwei Verträge parallel und das wird teuer. Der Nachmieter der alten Wohnung kann sich womöglich über Strom und Gas zum Nulltarif freuen, wenn Sie die Finanzierung übernehmen und sich nicht um den alten Vertrag gekümmert haben.

Ohne Anbieterwechsel umziehen

Außerhalb der Grundversorgung gelten Sie als Sonderkunde und in dem Fall gilt es in das Kleingedruckte zu schauen. Sie sind eigentlich verpflichtet den Gas- und Stromvertrag an der neuen Adresse weiterzuführen, wenn der aktuelle Anbieter liefern kann.

Kann der Anbieter an der neuen Adresse Strom und Gas liefern, dann sollten Sie darauf achten, dass es bei den bisherigen Preisen und der ausstehenden Restlaufzeit bleibt. Wenn sich aufgrund des Umzugs die Preise oder andere Vertragsbedingungen ändern, dann können Sie den laufenden Vertrag fristlos kündigen. Der Grund für die Kündigung muss plausibel dargestellt werden, nur dann ist eine fristlose Kündigung möglich. Zudem erfolgt die Kündigung immer schriftlich und mit einem Nachweis für den Umzug.

Gluehbirne Strom Stromversorgung
Stromanbieterwechsel fehlgeschlagen: Wie Sie Ihren Vertrag bekommen und Zusatzkosten vermeiden

Stromanbieterwechsel sind immer dann sinnvoll, wenn irgendein Anbieter den Strom günstiger offeriert als der aktuelle Stromlieferant. Doch manchmal ist ein Anbieterwechsel gar nicht so einfach. Ablehnung als Neukunde oder Zusatzkosten sind spannende Themen, die interessieren. 

Ein Kommentar

Es gilt auf jeden Fall die Fristen zu beachten, die der Energieanbieter mitteilt. Die neue Adresse und der Umzugstag müssen angegeben werden. Die korrekten Fristen sind im Vertrag unter den Punkten Umzug oder Kündigung nachzulesen.

Sie können kündigen und den Anbieter wechseln, wenn der aktuelle Anbieter zur neuen Adresse keinen Strom und Gas liefern kann. In dem Fall greift das Sonderkündigungsrecht, dass zum Umzug in Kraft tritt. Einige Gerichte gestehen dem Umziehenden allerdings kein Kündigungsrecht zu und dann muss der Vertrag bis zum Vertragsende laufen. Gerade bei einem Vertrag mit langer Laufzeit besteht ein großes Risiko, dass er bis zum Ende läuft, auch wenn ein Umzug stattfindet. Auf die persönlichen Aktionen hat der Energielieferant keinen Einfluss argumentieren die Gerichte.

Am Tag des Umzugs ist der Zählerstand zusammen mit der Zählernummer in der neuen Wohnung und der Zählerstand in der alten Wohnung zu notieren. Die Daten werden dem Gas- und Stromanbieter mitgeteilt, um sicher zu sein, sind die Informationen auch an den zuständigen Netzbetreiber mitzuteilen.

Neuer Anbieter nach Umzug

Nach der Kündigung des Strom- und Gasvertrags ist frühzeitig ein neuer Vertrag abzuschließen, damit ein nahtloser Übergang entsteht. Der Zählerstand kann am Umzugstag nachgeliefert werden.

Ein Vertrag zur Grundversorgung kommt automatisch zustande, wenn Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben und beginnen, die erste Kilowattstunde in Anspruch zu nehmen. In der Regel kommt es so zu höheren Preisen und anderen Tarifen. Die Kündigung beim Grundversorger kann durch den neuen Energieanbieter übernommen werden, wenn Sie sich zu einem neuen Vertrag und zu einem neuen Anbieter entschließen. Bis zu sechs Wochen rückwirkend zum Einzugstermin ist das in der Regel noch möglich.

Am Tag des Umzugs notieren Sie sich den Zählerstand und die Zählernummer aus der alten Wohnung. Beide Daten teilen Sie dem Netzbetreiber und dem aktuellen Strom- und Gaslieferanten mit. Den Zählerstand und die Zählernummer aus der neuen Wohnung werden dem neuen Lieferanten mitgeteilt. Dabei sollten Sie immer auf die richtigen Nummern achten. Eine Haftung oder ähnliches wird nicht übernommen, wenn falsche Nummern angegeben werden. Bei einer falschen Nummer schließen Sie einen Vertrag für eine andere Wohnung ab und gleichzeitig kommt es zu einem Grundversorgungsvertrag der eigenen Wohnung.

Im Endeffekt besitzen Sie zwei Verträge und haben auch zwei Zahlungsverpflichtungen. Sie können ihre Ansprüche zwar gegenüber des Nachbarn geltend machen, aber das wird sehr aufwendig. Zudem ist eine finanzielle Mehrbelastung vorhanden, die nur schwer gestemmt werden kann.

Hauseigentümer und deren Besonderheiten

Neben dem normalen Liefervertrag hat der Hauseigentümer auch einen Netzanschlussvertrag.

In einem solchen Fall gilt, dass unbedingt mit dem Netzbetreiber Kontakt aufgenommen werden muss. Der Vertrag kann im besten Fall einfach zur neuen Adresse umgelegt werden, wenn das neue Haus im Anschlussgebiet des Energielieferanten liegt. Sie können aber auch kündigen und einen neuen Vertrag mit dem dortigen Netzbetreiber abschließen.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Strom- und Gasvertrag

1. Was passiert mit dem Stromvertrag beim Umzug? Beim Umzug kündigen Sie entweder den alten Strom- und Gasvertrag oder Sie übernehmen den Vertrag nach dem Umzug. In der Regel übernimmt der neue Energieversorger die Kündigung, wenn Sie einen Wechsel wollen. Beim Umzug kündigen müssen Sie selber kündigen.
2. Wann muss Strom und Gas nach einem Umzug angemeldet werden?

Die Lieferung von Gas und Strom kann nur nahtlos funktionieren, wenn die Anmeldung schon direkt nach dem Umzug oder vor dem Umzugstag stattfindet. Idealerweise findet eine Ummeldung spätestens sechs Wochen vor dem Umzug statt.

3. Wann muss der Strom- und Gasvertrag gekündigt werden?

Bei einem unbefristeten Vertrag greift das Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist liegt bei zwei Wochen.

4. Wie wird Gas und Strom abgemeldet?

Strom wird am einfachsten mithilfe der Webseite des Stromanbieters abgemeldet. Eine Abmeldung per Post ist auch möglich. Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen zwei und drei Wochen.

5. Was passiert, wenn ich Strom und Gas nicht anmelde?

Sobald Strom in der neuen Wohnung verwendet wird und er ist nicht angemeldet, dann handelt es sich um eine Straftat und es laufen monatlich hohe Kosten auf. Mit einer Strafe ist nicht zu rechnen, aber der verbrauchte Strom muss nachgezahlt werden.

Fazit

Bei einem Umzug muss sich frühzeitig um die vorhandenen Strom- und Gasverträge gekümmert werden. Sechs Wochen vor dem Umzugstermin sind Kündigungen oder Wechsel zu beantragen, damit in der neuen Wohnung direkt Strom und Gas zur Verfügung steht. Zählerstand und Zählernummer sind in der alten und der neuen Wohnung zu notieren und an den alten und den neuen Energieversorger mitzuteilen. Kündigungen jeglicher Art sind in schriftlicher Form zu verfassen und müssen sich an die gesetzlichen Fristen halten.

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7 Tipps fürs Stromsparen im Sommer – Schonen Sie die Umwelt und den Geldbeutel https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/7-tipps-fuers-stromsparen-im-sommer-schonen-sie-die-umwelt-und-den-geldbeutel/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/7-tipps-fuers-stromsparen-im-sommer-schonen-sie-die-umwelt-und-den-geldbeutel/#respond Thu, 17 Dec 2020 10:37:06 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58286 Die Sommerzeit dient, in Bezug auf das Sparen von Energie, als Aus-Zeit, denn gerade an hellen und warmen Tagen lässt sich perfekt Energie sparen. Die besten Tipps haben wir für Sie zusammengestellt. Die Heizungspumpe geht

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Die Sommerzeit dient, in Bezug auf das Sparen von Energie, als Aus-Zeit, denn gerade an hellen und warmen Tagen lässt sich perfekt Energie sparen. Die besten Tipps haben wir für Sie zusammengestellt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Trockner hat Pause! Die Wäsche lässt sich perfekt draußen trocknen und auch in der Wohnung wird sie gut trocken, wenn Sie ausreichend lüften.
  • Die Heizung produziert sehr hohe Kosten und wenn Sie eine Heizungsanlage besitzen, die Sie selber steuern, dann sollten Sie die Anlage entweder auf Sommerbetrieb stellen oder komplett abschalten.
  • Mobile Klimageräte sind an heißen Tagen sehr beliebt, bringen aber leider rein gar nichts und aus dem Grund sollten Sie Ventilatoren verwenden, die deutlich weniger Strom verbrauchen.

Die Heizungspumpe geht in die Sommerpause

Die Heizungspumpe wird in der Regel mit Strom betrieben und das bedeutet, dass auch ein kalter Heizkörper unnötig Energie verbraucht.

Der Heizkörper ist aus, aber die Heizungspumpe läuft einfach weiter und schon steigt der Energieverbrauch. Perfekt ist es, wenn Sie die Heizung selber steuern können und somit die Heizung während der Sommerzeit auf Pause stellen oder komplett abschalten. Das gleiche Prinzip gilt übrigens auf für die Zirkulationspumpe im Warmwassersystem.

Smart Meter Stromzähler Symbolbild
Das kann teuer werden: Smarte Stromzähler werden für Privathaushalte Pflicht

Für einige deutsche Verbraucher wird der Einbau eines intelligenten Messsystems für Strom im Jahr 2020 zur Pflicht. Ein Grund zur Freude sind die neuen Smart-Meter in vielen Fällen für die Haushalte nicht. Denn unter Umständen entstehen

Ein Kommentar

Party-Kühlschrank hat keinen Dauereinsatz

Ein zweiter Kühlschrank im Keller leistet bei einer großen Grillparty mit Freunden und Familie dafür, dass kurze Laufwege gegeben sind.

Direkt nach der Grillparty ist der kleine Kühlschrank auszuschalten, denn es handelt sich in der Regel um ein altes, ausgemustertes Gerät, das besonders viel Strom frisst.

Kühlschrank liebt es kalt

An den heißen Tagen liebt jeder Mensch die kühleren Temperaturen und auch der Kühlschrank ist ein Fan von niedrigen Raumtemperaturen.

Eine kühle Raumtemperatur erleichtert dem Kühlschrank die Arbeit und hilft beim Stromsparen, also schützen Sie die Küche vor Sonneneinstrahlung. Bedenken Sie auch, dass das Benutzen des Backofen die Temperatur in der Küche stark nach oben treibt.

Mobile Klimageräte sind unnötig

Gerade in den letzten Jahren sind die Sommer immer sehr heiß und trocken gewesen und das wächst das Interesse an sogenannten günstigen, mobilen Klimageräten.

Schon nach kurzer Zeit wird deutlich, dass es sich bei den mobilen Klimageräten um Stromfresser handelt, welche die Stromkosten schnell nach oben treiben und in vielen Fällen sind die Geräte bei großen Räumen schnell überfordert. Nutzen Sie besser einen Ventilator, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht auf eine Klimatisierung angewiesen sind. Der Ventilator bringt wenigstens ein Gefühl der Abkühlung und verbraucht viel weniger Strom. Im Jahr kostet das Gefühl der Abkühlung um die 5 Euro.

Symbolbild Richter Gericht
Stromvertrag nur mit Lastschrift und Bankverbindung: Ist das zulässig?

Wenn Sie heute einen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen möchten, verlangt dieser oft die Angabe der Bankverbindung. Zusätzlich wird meist die Bezahlung via Lastschriftverfahren vorgegeben. Dürfen die Energieversorger das oder müssen diese auch andere Zahlungswege

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Der Trockner hat Hitzefrei

Die Temperaturen draußen sind sehr hoch und die Fenster den ganzen Tag offen, dann können Sie die Wäsche auch in der Wohnung trocknen.

Bessere Orte für die feuchte Wäsche sind der Balkon, die Terrasse und der Garten, aber der Trockner hat auf jeden Fall hitzefrei und das spart eine Menge Strom.

Wichtig:

Sobald die Temperaturen wieder nach unten gehen, muss die Wäsche aus der Wohnung raus, damit Sie keinen Schimmel bekommen.

Aus-Zeit während der Urlaubszeit

Kühl- und Gefrierschränke sind vor einer Reise zu leeren und abzutauen.

Die Geräte arbeiten ohne Eisschicht deutlich effizienter und somit sparen Sie nicht nur während des Urlaubs, sondern auch danach und verbrauchen viel weniger Strom.

Eine Aus-Zeit lohnt sich auch für andere „Dauerverbraucher“, wie dem Router, der Stereoanlage oder der Fernseher. In der Regel fahren die Geräte in den Stand-by-Modus, aber auch dann verbrauchen einige elektrische Geräte eine Menge Strom und das ohne sichtbares Zeichen. Gerade die älteren Modelle sind die Stromfresser.

Zusatz-Tipp:

Vor der Reise notieren Sie den Stand Ihres Stromzählers und nach der Reise stellen Sie fest, ob Sie wirklich alles ausgeschaltet haben oder finden eventuelle Stromfresser.

Nachhaltigkeit Umweltschutz
Nachhaltigkeit – aber richtig: Worauf müssen Verbraucher achten?

Die große Mission der Menschheit, nachhaltiger zu leben, hängt in weiten Teilen von den Alltagsgewohnheiten jedes einzelnen ab. Dass Sie die Welt allein nicht ändern können, ist demnach gerade in dieser Angelegenheit ein folgenschwerer Trugschluss.

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Gemütlichkeit bringt die Sonne

Auf dem Balkon oder im Garten befinden sich viele Sachen, wie eine Beleuchtung, eine Musikanlage oder ein Springbrunnen, die den Garten oder Balkon schöner machen.

Dabei können diese Dinge ganz einfach mit Solarstrom betrieben werden, denn das schont nicht nur das Klima, sondern auch das eigene Konto. Für den Balkon gibt es mittlerweile sogenannte Stecker-Solargeräte, die sogar der eigenen Stromerzeugung dienen.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Strom sparen

1. Hat jedes elektrische Gerät einen Ausschalter?

Mittlerweile besitzen viele Geräte einen Schalter, der dafür sorgt, dass das Gerät komplett abgeschaltet ist. Ansonsten bieten sich Steckdosen an, die mit einem Schalter ausgestattet sind. Beim Ausschalten schalten sich alle Geräte mit aus und es kommt zu einer deutlich Stromersparnis.

2. Lässt sich mit LED-Lampen Strom sparen?

Die LED Leuchten sind in den letzten  Jahren immer beliebter geworden und das liegt in erster Linie daran, dann Sie bis zu 90% Strom sparen können. Die jährliche Ersparnis kann bei bis zu 150 Euro liegen, wenn Sie 10 Birnen gegen 10 LED Leuchten austauschen.

3. Was bringt ein Smart-Meter?

Bei einem Smart-Meter handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der die Daten via WLAN aufnimmt und an Computer, Tablet oder Smartphone schickt. Die Daten lassen sich dort statistisch auswerten und Sie erhalten sofort Auskunft über die Strompreise jeden Tag.

4. Wie wichtig ist die Energieeffizienzklasse bei Elektrogeräten?

Bekannt ist, dass die alten Elektrogeräte eine Menge Strom verbrauchen und die modernen Haushaltsgeräte sind deutlich effizienter. Sie sollten immer Geräte ab der Klasse A+++ kaufen, denn der Stromverbrauch ist deutlich besser als bei einem Gerät mit A+. Wir sprechen von knapp 30% Einsparung.

5. Verbraucht ein Computer mehr Strom als ein Laptop?

ja, das Anschmeißen des Computers hat einen sehr hohen Verbrauch und bei Nutzung eines Laptops können Sie bis zu 60 Euro im Jahr sparen. Der Laptop verbraucht nur etwa 1/4 des Stroms. Mit dem Smartphone verbrauchen Sie noch weniger.

Verbraucherzentrale Logo
Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Der Sommer ist nicht nur die beliebteste Jahreszeit, sondern gilt auch als die beste Jahreszeit um Strom zu sparen. Sie brauchen keinen Trockner, denn die Wäsche lässt sich besser draußen trocknen und auch sonst stellen Sie einfach einige elektrische Geräte ab. Mit den Tipps können Sie ordentlich Strom sparen und damit schonen Sie nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel.

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Stimmen Rechnung und Abschläge für Strom oder Gas? – Jahresabrechnung prüfen und Schätzungen vermeiden https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/stimmen-rechnung-und-abschlaege-fuer-strom-oder-gas-jahresabrechnung-pruefen-und-schaetzungen-vermeiden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/stimmen-rechnung-und-abschlaege-fuer-strom-oder-gas-jahresabrechnung-pruefen-und-schaetzungen-vermeiden/#respond Wed, 16 Dec 2020 09:55:42 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58115 Die Strom- und Gasrechnung ist für den Verbraucher jedes Jahr ein Graus und manchmal kommt der Verdacht auf, dass mit der Abrechnung etwas nicht stimmt. In einem solchen Fall verzweifeln Sie nicht, denn wir zeigen

Der Beitrag Stimmen Rechnung und Abschläge für Strom oder Gas? – Jahresabrechnung prüfen und Schätzungen vermeiden erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Die Strom- und Gasrechnung ist für den Verbraucher jedes Jahr ein Graus und manchmal kommt der Verdacht auf, dass mit der Abrechnung etwas nicht stimmt. In einem solchen Fall verzweifeln Sie nicht, denn wir zeigen Ihnen, wie Sie die Abrechnung auf Fehler prüfen und erklären was Sie tun können.

Das Wichtigste in Kürze

  • In vielen Punkten können Abrechnungen für Strom und Gas mit Fehlern bestückt sein.
  • Die häufigsten Fehlerquellen sind bei dem Verbrauch und den angesetzten Preisen, der Höhe der neuen Abschläge und der Auszahlung von Bonis zu finden.
  • Eine fehlerhafte Rechnung muss beanstandet werden.

Die Rechnung stimmt nicht

Auch bei einem gefundenen Fehler in der Rechnungen sind Sie verpflichtet diese erst einmal zu bezahlen.

Im gleichen Atemzug beanstanden Sie die Rechnung sofort beim Anbieter und dafür nutzen Sie ein Einschreiben und wichtig ist, dass Sie auf jeden Fall die Kunden- und Rechnungsnummer angeben. In dem Einschreiben beschreiben Sie so genau wie nur irgendwie möglich, warum und welche Punkte der Rechnung Sie beanstanden.

Außerdem erklären Sie ausdrücklich, dass Sie die Rechnung nur unter Vorbehalt bezahlt haben. Das zu viel gezahlte Geld können Sie am Ende zurück verlangen, wenn sich der gefundene Fehler als wahr erweist.

Sie haben ein zu geringes Guthaben auf der Rechnung festgestellt, dann wenden Sie sich sofort an den Anbieter und begründen Sie die Einschätzung. Im schlimmsten Fall müssen Sie sich an einen Anwalt wenden und rechtliche Schritte einleiten, um das Guthaben einzufordern.

Sie dürfen die Zahlung teilweise oder vollständig nur dann verweigern, wenn einer der zwei folgenden Fälle eintritt.

  • Der Verbrauch ist im Gegensatz zum Vorjahr um das doppelte angestiegen und es wurde bei einer Zählerprüfung ein Fehler festgestellt. Die Prüfung wird auch als Befundprüfung bezeichnet.

Vorsicht: Die Kosten für eine Zählerprüfung zahlen Sie selber, wenn kein Fehler vorliegt. Ein Zahlungsverweigerungsrecht gilt nur bis zum Abschluss der Prüfung, dann sind die Beiträge in voller Höhe sofort zu leisten.

  • In der Rechnung ist ein offensichtlicher Fehler vorhanden und dass ist der Fall, wenn keine Händleradressen, keine Anfangs- und Endzählerstände oder keine Angabe von Preisen auf der Rechnung nachzuhalten sind.

Der Fehler muss sich auf den ersten Blick zeigen, so die Rechtsprechung. Sie können die Zahlung mindern oder komplett verweigern. Auch bei einer unerklärlichen immensen Erhöhung des Verbrauchs kommt ein solcher Fall zum Einsatz.

In beiden Fällen ist eine Prüfung sehr wichtig, um herauszufinden ob ein Teilbetrag der Rechnung zu bezahlen ist. Auf jeden Fall sollten Sie den Abschlag bezahlen, wenn Sie Strom verbrauchen. Hier rechnen Sie sich den Durchschnittsverbrauch aus und zahlen ihn bis zu vollständigen Klärung der Sachlage.

Bei Sonderverträgen hilft ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen steht, ob eine Zahlung teilweise oder vollständig verweigert werden kann. Vor der Zahlungsverweigerung suchen Sie immer eine rechtliche Beratung auf.

PayPal Symbolbild
PayPal Zahlungsbestätigung: Ihre Bestellung bei Raiffeisenbank ist Phishing

Erneut werden gefälschte E-Mails im Namen von PayPal versendet, die eine Zahlung an die Bosch, Samsung, Apple, ReBuy, KK Hygiene Produkte, Timeshop24.de , ABOUT YOU GmbH, Viagogo AG, Planet-Sports.de, LogPay Financial Services GmbH oder Bike24

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Stimmt die Verbrauchshöhe?

Sie prüfen bei jeder Jahresabrechnung, ob der Verbrauch auch wirklich stimmt. Dazu nutzen Sie die Zählerstände und die alten Rechnungen.

Bei Gas sollten Sie beachten, dass der Zähler in Kubikmetern misst und eine Abrechnung findet immer in Kilowattstunden ab. Sie müssen die Kubikmeter mit 10 multiplizieren und dann erhalten Sie einen ungefähren Wert der Kilowattstunden.

Manchmal kommt es zu einer Verbrauchsschätzung und das kommt vor, wenn eine Ablesung oder Selbstablesung nicht durchgeführt werden konnte. Der tatsächliche Zählerstand muss sofort mitgeteilt werden, wenn die Schätzung zu hoch liegt und dann kann die Rechnung entsprechend korrigiert werden.

Sie haben einen anderen Verbrauch erwartet als auf der Rechnung abzulesen, dann ist in den seltensten Fällen ein defekter Strom- oder Gaszähler dafür verantwortlich. Ein geändertes Verhalten oder der Kauf von neuen Geräten ist meist der Grund. Zudem spielen sehr kalte Winter und lange Winter eine wichtige Rolle bei der Abrechnung. Das kann zu hohen Nachzahlungen führen.

Die erhebliche Verbrauchssteigerung lässt sich nicht auf das eigene Verhalten zurückführen, erst dann muss der Anbieter die angegebenen Werte darlegen. Die Energieberatung der Verbraucherzentale hilft im Zweifel gern weiter.

Symbolbild Mahnung
Inkasso Aleksander & Co KG: Mahnschreiben an Stromkunden sind Betrug

Aktuell befinden sich Mahnungen des Inkassobüros Aleksander & Co KG im Umlauf. Die Mahnungen werden derzeit an Stromkunden von eprimo, Eon Energie Deutschland und der Paderborner Stadtwerke versendet. Doch die Schreiben sind eine Fälschung. Zahlen Sie

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Ist der Preis richtig?

Auf der Rechnung stehen Grundpreis und Preis pro Kilowattstunde und diese Zahlen müssen mit der jüngsten Mitteilung über eine Preisänderung oder mit der Vertragsbestätigung übereinstimmen.

Finden Sie Unterschiede, dann wartet eine Menge Arbeit auf Sie, denn Sie müssen E-Mails durchsuchen, nach Preisänderungen im Kundenportal suchen und alle anderen Schreiben des Energieanbieters finden. Beim Energieversorger besteht die Möglichkeit eine Kopie der Mitteilung einzufordern.

Informieren Sie sich, wenn der Preis geändert wurde, ob die Änderung richtig ist.

Richtige Buchung der Zahlungen?

Sie müssen herausfinden, ob alle Zahlungen in voller Höhe bei der Abrechnung berücksichtigt wurden.

Auf der Jahresabrechnung stehen alle Last- und Gutschriften des letzten Jahres. Bei Ungereimtheiten sollten Sie alle Bankauszüge ganz genau überprüfen.

Der Bonus – richtig berechnet und ausbezahlt?

Ein Bonus wird Kunden immer dann in Aussicht gestellt, wenn es um einen Anbieterwechsel geht.

Es gibt verschiedene Arten von Bonuszahlungen. Der Sofortbonus wird nach einem festgelegten Belieferungszeitraum (30 Tage) ausgezahlt und der Neukundenbonus kommt erst bei der Jahresabrechnung zum Tragen. Die genauen Regelungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzulesen und Sie müssen selber nachrechnen, ob der Bonus richtig ist. Haken Sie beim Versorger nach, wenn der fehlt oder falsch berechnet wurde und bestehen Sie immer auf eine Gutschrift.

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Problematisch: Schufa und Auskunfteien wollen Daten von Wechselkunden speichern

Wechseln Sie regelmäßig den Lieferanten für Strom oder Gas? Das könnte zukünftig problematisch sein. Denn wer jährlich wechselt, ist für die Energieversorger oft nicht so lukrativ. Zukünftig könnte es Datenbanken geben, die Vielwechsler speichern und

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Die Abschläge

Jeden Monat muss ein Verbraucher Abschläge für Gas und Strom bezahlen und die Höhe hängt vom letzten Jahresverbrauch ab.

Achten Sie darauf, dass die Abschläge realistisch sind und die realistischen Werte erhalten Sie, wenn Sie zuerst die Zahl der Kilowattstunden von der Jahresabrechnung nehmen und diese mit dem aktuellen Preis für eine Kilowattstunde malnehmen. Dazu rechnen Sie den Grundpreis für das ganze Jahr und dann teilen Sie die Summe durch 12.

Sollten Sie vom Vorjahr keine Daten haben, dann müssen Sie sich an die Abschläge von vergleichbaren Kunden halten. Der Abschlag kann gesenkt werden, wenn Sie dem Energieanbieter glaubhaft mitteilen können, dass der Auszug eines Haushaltsmitgliedes für eine Verbrauchssenkung sorgt.

Sie fordern beim Energieanbieter sofort eine Anpassung, wenn die Abschläge nicht passen und das sollte in der Regel auf kein Problem sein. Sie können Ihren Anspruch im Zweifel auch immer noch per Einschreiben mit Fristsetzung einfordern.

Die eigenen Abschläge sollten nicht ohne Rücksprache mit dem Energieanbieter gesenkt werden, denn eine unberechtigte Kürzung kann zu einem Verzug führen und dann müssen Sie den Verzugsschaden tragen. Das bedeutet, es kommen Zinsen auf die offenen Abschläge und das mitunter sehr teuer werden. Ohne eine Rechtsberatung sollten Sie die Abschläge auf keinen Fall kürzen oder auslassen.

Es gibt Anbieter, die einen hohen Abschlag verlangen und sich so einen zinslosen Kredit zu verschaffen. Dazu wird der Verbrauch meist nicht abgelesen, sondern einfach großzügig geschätzt.

Symbolbild Richter Gericht
Stromvertrag nur mit Lastschrift und Bankverbindung: Ist das zulässig?

Wenn Sie heute einen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen möchten, verlangt dieser oft die Angabe der Bankverbindung. Zusätzlich wird meist die Bezahlung via Lastschriftverfahren vorgegeben. Dürfen die Energieversorger das oder müssen diese auch andere Zahlungswege

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Eine Schätzung verhindern

Im Prinzip bleibt eigentlich nur eine Möglichkeit, um eine Schätzung des Zählerstandes zu verhindern.

Lesen Sie einfach den Zählerstand ab und übermitteln Sie die Daten bis zu gesetzten Frist an den Energieversorger. Im Idealfall machen Sie das schriftlich, dann haben Sie auch einen Nachweis. Gleichzeitig sollten Sie den Zählerstand fotografieren oder einen Zeugen beim Ablesen dabei haben. Viele Energiekunden wissen nämlich nicht, dass der Energieversorger eine Schätzung durchführen darf, wenn keine entsprechenden Daten vorliegen und auch die Voraussetzungen für eine Schätzung ist vielen Verbrauchern unbekannt.

Der Energieversorger schätzt den Verbrauch

Grundsätzlich darf der Energieversorger eine Schätzung in der Grundversorgung vornehmen, aber dass ist in nur wenigen Fällen wirklich zulässig.

  • Eine Ablesung war nicht möglich, denn der Ableser konnte Grundstück und Räumlichkeiten des Kunden nicht betreten.
  • Der Kunde muss seinen Stromverbrauch selber ablesen und hat es gar nicht oder zu spät gemacht.
  • Innerhalb des Abrechnungszeitraums hat sich der Arbeitspreis verändert und dann darf der Versorger den Verbrauch pauschal berechnen. Die Grundgebührt ist dafür nicht entscheidend, aber der Preis für den verbrauchten Strom.
  • Der Rechnungsbetrag wurde falsch berechnet, ohne dass eine Fehlerquelle bekannt ist oder der Zähler funktioniert nicht richtig.
  • Bei der Erstversorgung darf der Energieversorger schätzen und diese Schätzung übernimmt er für einen Zeitraum von drei Monaten, um eine Berechnung zu ermöglichen. Der örtliche Grundversorger übernimmt diese Schätzung, wenn ein Lieferantenwechsel scheitert oder der Stromversorger nicht mehr liefert, aufgrund einer Insolvenz.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgers entscheiden, wenn Sie einen Sondervertrag haben. In dem Vertrag muss schriftlich festgehalten sein, zu vielen Bedingungen eine Schätzung erlaubt ist. Eine Schätzung ist unzulässig, wenn der Stromversorger sich nicht an die eigenen gesetzten Vorschriften hält.

Die Verbraucherzentrale NRW ist der Meinung, dass eine Schätzung nicht immer zulässig ist, auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anders ausgelegt sind. Der Sinn einer Rechnung ist es schließlich, den realen Verbrauch abzurechnen.

Die Schätzung ist unzulässig – was jetzt?

Sie haben festgestellt, dass die Schätzung unzulässig ist und haben nun folgende Möglichkeiten.

  • Sie wenden sich an den Energieversorger und bitten um Informationen, warum der Verbrauch geschätzt wurde.
  • Überprüfen Sie, ob eine der oben genannten Voraussetzungen vorhanden ist, die eine Schätzung zulassen. Weisen Sie den Versorger darauf hin, wenn die Schätzung unzulässig ist.
  • Sind die Schätzwerte plausibel, dass sollten Sie prüfen und dabei helfen Ihnen die Verbraucherzentralen weiter.
  • Zusammen mit einem Zeugen lesen Sie den Verbraucherstand ab und das Ergebnis teilen Sie schriftlich dem Energieversorger mit.
  • Die Abrechnung muss korrigiert und angepasst werden, dazu fordern Sie den Versorger auf.
  • Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass für die Grundversorgung eine feste Regelung besteht. Eine unzulässige Schätzung führt nicht dazu, dass Sie die Zahlung einstellen oder verweigern können. Sie haben nur ein Zahlungsverweigerungsrecht, wenn eine fehlerhafte Rechnung vorliegt, die besagt, dass „der Verbraucher benachteiligt wird und die Zahlung der Rechnung zu einer Zuvielforderung führt“. In diesem Fall gibt es nur eine Zuvielforderung und dann darf das Geld einbehalten werden. Die gesamte Zahlung darf nicht verweigert werden.

Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei einem Sondervertrag hilft Ihnen herauszufinden, ob nach einer unzulässigen Schätzung Geld einbehalten werden darf. Eine Rechnungskürzung darf stattfinden, wenn der Verbrauch zu hoch eingeschätzt wurde und Sie demnach zu viel zahlen sollen. Allerdings gibt es dazu keine einheitliche Rechtsprechung.

Die Schätzung war unzulässig, die Ablesung im Nachhinein nicht möglich und Sie streiten sich um die Verbrauchswerte, dann muss ein Gericht eingeschaltet werden, das den Verbrauch dann schätzt.

Das Thema Nachzahlung nach zu gering geschätztem Verbrauch

Es gibt eine Verjährungsfrist, die bei drei Jahren liegt, allerdings muss ein fester Zeitpunkt vorausgesetzt sein, bis wann die Rechnung zu bezahlen ist.

In der Regel fordern die Energieversorger eine Zahlung der Rechnung etwa 14 Tage nach Erhalt. Der gleiche Zeitraum gilt in der Regel auch für eine Energierechnung, die aufgrund einer Schätzung entstanden ist.

Allerdings nimmt die Rechtsprechung an, dass Sie eine Korrektur rechnen müssen und das für den gesamten Zeitraum. Die Verbräuche sind schließlich nur geschätzt worden und somit können Sie zum Ausdruck bringen, dass die Verbrauchswerte keine endgültige Wertigkeit haben.

Guthaben sofort fordern

Sie verlangen bei einem Guthaben eine sofortige Auszahlung.

Das ist Ihr gutes Recht, aber spätestens beim nächsten Abschlag ist das Guthaben verrechnet zu verrechnen.

Paypal Logo
paypal-communication.com Whois: Ist der Link zu der Domain Phishing?

Sie haben eine E-Mail von PayPal bekommen und finden darin Links, die zu Internetadressen mit der Domain paypal-communication.com führen. Jetzt möchten Sie wissen, ob es sich um Phishing handelt beziehungsweise ob paypal-communication.com zu PayPal gehört. Wir

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Keine Rechnung, was dann?

Die Rechnung für Gas und Strom muss sechs Wochen nach Ende der Abrechnungsstellung vom Anbieter erstellt sein.

In seltenen Fällen kommt es vor, dass die Rechnung nicht pünktlich vorliegt und dann mahnen Sie den Energieversorger an. Die Anmahnung erfolgt immer schriftlich als Einschreiben und mit der Androhung, dass Sie die Abschlagszahlungen einstellen. Dieses Verfahren dient der Beweissicherung und Sie setzen dem Energieversorger zudem eine Frist. Er soll seinen Pflichten nachkommen und dafür hat er mindestens zwei Wochen Zeit.

Sie können ihm auch mit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens drohen, um noch mehr Druck aufzubauen. Das Verfahren ist für Sie kostenlos.

Trotz der Drohungen ist die Rechnung auch nach der gesetzten Frist nicht da, dann können Sie die Abschlagszahlungen einstellen. Aber bewahren Sie das Geld auf, wenn die Rechnung da ist, dann müssen die fehlenden Abschläge rückwirkend gezahlt werden.

Die oben genannte 6-Wochen-Frist gilt nach Ende des Lieferverhältnisses.

Bessere Tarife mit der aktuellen Rechnung suchen

Mit der aktuellen Rechnung in der Hand bieten sich die Online-Vergleichsportale an, um einen Tarif-Check zu machen.

Bei dem Besuch eines Online-Vergleichsportals finden Sie schnell heraus, ob Sie mit Ihrem Energieversorger richtig liegen oder vielleicht sogar neue Konditionen aushandeln können. Dabei ist nicht nur der Preis wichtig, sondern auch eine kürzere Laufzeit. Sie haben aber auch immer noch die Möglichkeit den Anbieter zu wechseln.

Zusammen mit der Jahresrechnung bekommen manche Kunden einen neuen Tarif vorgeschlagen und das vom gleichen Versorger. Schlagen Sie das Angebot nicht sofort aus und überprüfen Sie das Angebot zuerst.

Eine niedrige Verbrauchseinschätzung verjährt nicht und somit kann der Versorger auch nach unbestimmter Zeit eine Nachzahlung verlangen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Rechnungen und Abschläge

1. Wie kann ich meine monatlichen Abschläge für Strom ausrechnen?

Zuerst müssen Sie den Grundpreis mal 12 Monate rechnen. Dazu kommt der Kilowattverbrauch, den Sie über den aktuellen Versorger erfahren oder aus der letzten Abrechnung lesen. Sie rechnen alles zusammen und dann haben Sie den Jahrespreis. Um den monatlichen Abschlag zu errechnen, rechnen Sie die Gesamtsumme durch 12. Fertig.

2. Wie hoch liegen die monatlichen Kosten für Gas bei einer Person?

Grundsätzlich gibt es eine leichte Regelung für die Gaskosten für eine Person. Die meisten Anbieter sagen, dass Sie monatlich mit 50 Euro rechnen müssen.

3. Wie wird die Stromrechnung berechnet?

Die Stromrechnung besteht aus vielen einzelnen Faktoren. Der Hauptfaktor ist der Grundpreis, denn jeder Verbraucher bei einem Anbieter in gleicher Höhe bezahlt. Dazu kommt der monatliche Verbrauch, der auf ein Jahr berechnet wird.

4. Wann muss der Stromzähler abgelesen werden?

Der Stromzähler muss einmal im Jahr abgelesen werden und der Stromanbieter setzt dafür den 31. Dezember an. Bis zu diesem Datum muss der aktuelle Zählerstand schriftlich an den Anbieter geschickt werden.

5. Wie wird der Strom bezahlt?

Der Strom wird mit einem monatlichen Abschlag bezahlt. Der Abschlag ist immer bis zum 3. eines Monats zu überweisen. Einige Anbieter bieten auch das Lastschriftverfahren an, so dass Sie nichts mit einer Überweisung zu tun haben.

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Fazit

Jedes Jahr erhalten Sie eine Jahresabrechnung von Gas und Strom. Auf dieser Abrechnung finden Sie die monatlich bezahlten Abschläge und den tatsächlichen Verbrauch. Entweder haben Sie ein Guthaben, weil Sie mehr eingezahlt als verbraucht haben, oder Sie müssen nachzahlen, weil Sie mehr verbraucht haben als eingezahlt. In einigen Fällen sind die Rechnungen nicht richtig und aus dem Grund muss jede Jahresabrechnung auf Richtigkeit geprüft werden.

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Für Infrarotheizungen gibt es oft keinen günstigen Heizstrom – Tarife, Preise, Anbieterwechsel https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fuer-infrarotheizungen-gibt-es-oft-keinen-guenstigen-heizstrom-tarife-preise-anbieterwechsel/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fuer-infrarotheizungen-gibt-es-oft-keinen-guenstigen-heizstrom-tarife-preise-anbieterwechsel/#respond Wed, 28 Oct 2020 11:40:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55162 In der heutigen Zeit werden viele Infrarotheizungen mit Haushaltsstrom betrieben. Der Haushaltsstrom ist recht teuer, aber es besteht die Möglichkeit einen vergünstigten Heizstrom zu erhalten. Damit Sie von der Möglichkeit profitieren, müssen die technischen Bedingungen

Der Beitrag Für Infrarotheizungen gibt es oft keinen günstigen Heizstrom – Tarife, Preise, Anbieterwechsel erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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In der heutigen Zeit werden viele Infrarotheizungen mit Haushaltsstrom betrieben. Der Haushaltsstrom ist recht teuer, aber es besteht die Möglichkeit einen vergünstigten Heizstrom zu erhalten. Damit Sie von der Möglichkeit profitieren, müssen die technischen Bedingungen angepasst werden. Allerdings muss klar sein, dass Sie trotz der richtigen technischen Bedingung rechtlich keinen Anspruch auf den vergünstigten Strom haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • In den seltensten Fällen haben Sie Möglichkeit für die Infrarotheizungen einen günstigen Heizstromtarif zu bekommen. In der Regel kann nur der teure Haushaltsstrom dafür verwendet werden.
  • Grundvoraussetzung, damit die Infrarotheizung mit dem vergünstigten Heizstrom verwendet werden kann ist eine Veränderung der technischen Gegebenheiten. Aber auch wenn Sie die technischen Gegebenheiten anpassen, haben keinen Anspruch auf den günstigen Strom.
  • Mit den Sperrzeiten, die tariflich vereinbart werden, kommt es häufig zu starken Einschränkungen im Bereich des Heizkomforts.

Die Gegebenheiten für Heizstrom

Die Infrarotheizungen sind auch unter den Bezeichnungen elektrische Direktheizungen oder Strahlungsheizungen bekannt.

Die Werbung macht starke Versprechungen im Bereich der Preisgestaltung, aber der Wahrheit entsprechen diese Aussagen nicht. Sie haben nur die Möglichkeit selber zu testen, ob Sie von preiswertem Heizstrom für die Infrarotheizung profitieren können. In einigen Fällen ist die Verwendung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die von Ihnen teilweise gar nicht beeinflusst werden können.

1. Heizung und Haushalt müssen getrennt gemessen werden

Günstigen Heizstrom können Sie nur erhalten, wenn eine getrennte Messung vorgenommen werden kann. Das bedeutet, Sie müssen einen eigenen Zähler für den Heiz- und Haushaltsstrom haben. Nur die örtlichen Netzbetreiber können die niedrigen Preise und Abgaben für den Heizungsbetrieb errechnen.

Um eine getrennte Messung durchführen zu können, ist ein zweiter Zähler notwendig. Die Umrüstung von einem zu zwei Zähler ist einfach. Sie brauchen nur einen neuen Zählerschrank, dann erhalten Sie auch einen zweiten Zähler. In der Regel sind die Kosten überschaubar und liegen zwischen 50 und 100 Euro. Hinzu kommen die Kosten für eine Montage, die teurer wird, wenn ein neuer Zählerschrank eingebaut und ein neues Leitungssystem verlegt werden muss. Zudem fallen für den zweiten Zähler Gebühren an, die zu dem ersten Zähler hinzugerechnet werden. Die gesamten Kosten müssen gegen die Einsparungen am Ende abgewogen werden.

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2. Infrarotheizung registrieren als steuerbare Verbrauchseinrichtung

Auch wenn die Grundvoraussetzungen angepasst sind, ist nicht gesagt, dass Sie Anrecht auf den günstigen Heizstrom haben. Der Netzbetreiber muss wissen, ob eine steuerbare Verbrauchseinrichtung verwendet werden kann. Zudem muss sie freigeschaltet werden. Bei der steuerbaren Verbrauchseinrichtung handelt es sich um eine Möglichkeit, um den Strombezug zu festgelegten Zeiten zu sperren. Es handelt sich um sogenannte Sperrzeiten. Sperrzeiten für den Strom bedeuten aber auch, dass es zu Einbußen im Heizkomfort führen kann, denn die Heizung soll die Wohnung oder das Haus wärmen und zu den Sperrzeiten ist das nicht gegeben.

Achtung: Nicht jeder örtliche Netzbetreiber erkennt Direktheizungen als steuerbare Verbrauchseinrichtungen an. Sie sollten sich im Vorfeld beim Verteilnetzbetreiber Ihres Wohnortes informieren.

Nachtspeichertarife nicht verwenden

Spezielle Tarife für Infrarotheizungen sind unnötig.

Sie haben unterschiedliche Preisklassen, die zeitabhängig sind. Das bedeutet, dass zu Hochzeiten der Strom sehr teuer und zu den Niedrigzeiten sehr günstig sein wird. In einem solchen Fall nutzen eventuelle Preisvergünstigungen auch bei einer Infrarotheizung nichts.

Im Grunde bedeutet es, dass Sie am günstigsten in der Nacht heizen können, wenn der Heizbedarf eigentlich am geringsten ist. Am Tag hingegen, wo der Heizbedarf sehr hoch ist, ist der Tarif auch sehr teuer und somit wird auch das Heizen sehr teuer. In diesem Fall könnte es sogar eine deutlich bessere Lösung sein, die Infrarotheizung an eine normale Steckdose anzuschließen. Dann können Sie von dem günstigen Haushaltsstromtarif profitieren.

Den richtigen Heizstromtarif finden

Tipps und Tricks zum Finden des passenden Tarifs

Für die Infrarotheizungen gelten in der Regel die gleichen Tipps für die Tarifsuche, wie für den normalen Haushaltsstrom auch. Es gelten aber auch die gleichen Einschränkungen wie bei dem Wärmepumpenstrom. Es gibt keine Garantie, dass in einer Region ein günstiger Heizstromtarif angeboten wird. Die Grundversorger sind nicht in der Verpflichtung einen günstigen Tarif für die Infrarotheizung anzubieten.

Im Internet gibt es zahlreiche Tarifportale, aber auch hier gibt es keine Garantie, dass Sie einen günstigen Stromtarif finden. Bis heute gibt es keine eigene Rubrik, in der die Preise für eine Direktheizung zu finden sind. In einigen Regionen können Sie aber in der Rubrik Wärmepumpenstrom nachschauen, dort finden Sie auch passende Tarife für Ihre Infrarotheizung. Aus dem Grund lohnt es sich immer nach Preisangeboten im Bereich Wärmepumpenstrom zu schauen. Sie können den passenden Anbieter problemlos finden und sich ein persönliches Angebot für die eigene Infrarotheizung einholen. Das Nachfragen kann sich lohnen!

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Sperrzeiten sorgen für Komfortverluste

Der Netzbetreiber kann im Gegenzug zu den günstigen Tarifen für die Infrarotheizung die Zufuhr für den Strom steuern.

Er hat die Möglichkeit spezielle Sperrzeiten einzurichten, wenn der Stromverbrauch zu hoch wird. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die frühen Abendstunden, aber auch zur Mittagszeit kann der Stromverbrauch mitunter sehr hoch werden. Innerhalb der Sperrzeiten kann die Heizung nicht betrieben werden, wenn Sie einen Heizstromtarif haben.

Infrarotheizungen haben keine Speichermöglichkeit und somit können Sperrzeiten den Heizkomfort maßgeblich beeinflussen. Bleibt der Strom zu den Sperrzeiten aus, dann kann es in den Räumlichkeiten schon ziemlich kalt werden. Insbesondere, wenn Sie in einem schlecht gedämmten Altbau wohnen und die Außentemperatur immens kalt ist. Bei einer sehr kalten Witterung kann die Temperatur im Innenbereich schnell um bis zu fünf Grad sinken.

Sperrzeiten können Sie bei dem örtlichen Netzbetreiber erfragen. Die Regelungen sind bei den einzelnen Netzbetreibern recht unterschiedlich und können je nach Region variabel sein.

Als Beispiel bietet sich das Westnetz an. Das Westnetz ist der größte Netzbetreiber in NRW, der Sperrzeiten hat. Die Sperrzeiten liegen im bevorzugten Heizbereich und bezieht auch auf 1,5 Stunden in der Mittagszeit und am frühen Abend. Diese Sperrzeiten könnten dafür sorgen, dass der Heizstromtarif des Anbieters für den Nutzer uninteressant wird.

In einigen Gebieten sind die Tarife für eine Infrarotheizung mit den Wärmepumpentarifen gekoppelt. Hier gelten dann die gleichen Sperrzeiten wie für die Wärmepumpen. In den meisten Fällen liegt die Sperrzeit bei zwei bis dreimal am Tag bei bis zu zwei Stunden. Diese Sperrzeit ist gesetzlich geregelt, kann aber je nach Region anders ausfallen. Bei den Wärmepumpen führt eine Sperrzeit zu keinerlei Problemen, da sie über einen Wärmespeicher verfügen. Infrarotheizungen besitzen aber keinen Wärmespeicher und so kann es zu starken Temperaturabfällen kommen.

Tipps und Hilfen um Energieverträge von Gas über Heizöl bis hin zum Strom

Sie können problemlos den Stromanbieter wechseln, um einen günstigeren Tarif zu bekommen oder wenn ein Problem mit dem aktuellen Stromanbieter auftritt.

Die Übersicht der Energieverträge kann hilfreich sein. Sie können nicht nur Ihre Rechnungen prüfen, sondern auch Bonis finden, Preiserhöhungen nachlesen und Guthabenauszahlungen prüfen. Die günstigsten und fairsten Tarife lassen sich finden.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Infrarotheizung

1. Was ist besser Nachtspeicherheizung oder Infrarotheizung?

Die modernen Infrarotheizungen sehen optisch schöner aus als eine Nachtspeicherheizung. Sie gelten als sehr sperrig. In Sachen Wärmespeicher sprechen die Nachtspeicher für sich, denn sie sind mit einem solchen Speicher ausgestattet. Sie entscheiden selber, ob Ihnen die Optik oder die Wärmespeicherung wichtiger ist.

2. Sind Infrarotheizungen Stromfresser?

Die Infrarotheizungen werden mit Strom betrieben. Die heutigen Strompreise haben ein Akkordhoch erreicht. Die Heizungen gehören in diesem Punkt zu den „Stromfressern“. Die Infrarotheizungen heizen effizienter als eine Öl- oder Gasheizung. Diese Tatsache bringt einen Pluspunkt ein.

3. Können Infrarotheizungen sparsam sein?

Die Infrarotheizungen werden als Alternative zur Nachtspeicherheizung angeboten. Mit einer intelligenten Regeltechnik sind sie viel sparsamer als eine Nachtspeicherheizung.

4. Wird der Einbau einer Infrarotheizung gefördert?

Im Jahr 2016 wurde eine gesetzliche Regelung erlassen. Jeder Haus- oder Wohnungseigentümer hat das Recht, eine Infrarotheizungsförderung zu erhalten. Es spielt keine Rolle, welche Quadratmetergröße oder anderen baulichen Gegebenheiten das Objekt hat. Die Förderung kann bis zu 1.000 Euro pro Person und Objekt betragen.

5. Wie gefährlich ist eine Infrarotheizung?

Die modernen Infrarotheizungen sind nach den neusten technischen Standards gebaut und verfügen über einen Überhitzungsschutz, der für die Sicherheit sorgt.

Fazit

Infrarotheizungen sind eine gute Alternative zu den Nachtspeicherheizungen, die es in vielen Immobilien gibt. Aufgrund der modernen Technik sind die Infrarotheizungen sehr sicher und auch in Sachen Preisgestaltung können sie sich mittlerweile sehen lassen. Es gibt keine speziellen Tarife, die rein für die speziellen Heizungen genutzt werden, aber mit Hilfe einer Umrüstung können Sie von preiswerten Heizkosten profitieren. Informieren Sie sich im Vorfeld bei dem ortsansässigen Anbieter, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben und den Wärmekomfort voll ausnutzen können.

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Preiserhöhungen bei Strom und Gas – was ist erlaubt? Was können Sie tun? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/preiserhoehungen-bei-strom-und-gas-was-ist-erlaubt-was-koennen-sie-tun/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/preiserhoehungen-bei-strom-und-gas-was-ist-erlaubt-was-koennen-sie-tun/#respond Mon, 19 Oct 2020 03:08:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55175 Energieanbieter erhöhen die Preise von Gas und Strom regelmäßig. Die Verbraucher haben in einigen Fällen das Recht auf Sonderkündigung. Die Information über die Preiserhöhung wird von einigen Anbietern gut versteckt und ist nicht auf Anhieb

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Energieanbieter erhöhen die Preise von Gas und Strom regelmäßig. Die Verbraucher haben in einigen Fällen das Recht auf Sonderkündigung. Die Information über die Preiserhöhung wird von einigen Anbietern gut versteckt und ist nicht auf Anhieb zu finden. Nicht jede Preiserhöhung ist erlaubt!


Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Preiserhöhung für Strom und Gas haben Sie das Recht, fristlos zu kündigen und zu einem Anbieter nach Wahl zu wechseln.
  • Informationen zur Preiserhöhung sind manchmal gut versteckt. Die Schreiben des Energieanbieters sind gründlich zu lesen. Oft handelt es sich um Werbung und am Ende geht es tatsächlich um eine Preiserhöhung.
  • Einige Energieanbieter führen Preiserhöhungen schon kurze Zeit nach Vertragsbeginn durch.

Möglichkeiten bei einer Preiserhöhung

Diese Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie vom Gas- oder Stromanbieter die Ankündigung zur Preiserhöhung erhalten.

Das Schreiben macht in der Regel erstmal einen unwichtigen Eindruck. Erst beim zweiten Hinsehen wird deutlich, dass es sich um eine Preiserhöhung handelt. In manchen Fällen erhöht der Strom- und Gasanbieter schon kurz nach dem Vertragsabschluss den Preis. Einige Preiserhöhungen sind oft erheblich und liegen bei 30 % und mehr.

Bei jeder Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht kann zu dem Zeitpunkt eintreten, sobald die Preiserhöhung in Kraft tritt. Ist die Preiserhöhung für den 1. Januar vorgesehen, dann können Sie bei diesem Strom- und Gasanbieter bis zum 31. Dezember kündigen. Die Kündigung muss in schriftlicher Form am 31. Dezember beim Anbieter eingegangen sein. Sie können eine Kündigung nur selbst vornehmen und nur innerhalb der Kündigungsfrist. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Energieanbieters verschafft alle notwendigen Informationen.

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie mit dem bisherigen Anbieter handeln können. Dazu bietet sich ein Blick auf die Neukundentarife an. In den meisten Fällen erhalten Neukunden einen deutlich günstigeren Tarif. Weisen Sie ihren Energieanbieter gleichzeitig auf Ihr Sonderkündigungsrecht hin!

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Wann ist Preiserhöhung erlaubt?

Die Strom- und Gaspreise setzen sich aus vielen Einzelposten zusammen.

Zu den Einzelposten der Strom- und Gaspreise gehören zahlreiche Kosten wie Steuern, Abgaben und Umlagen. Dazu gehören

  • EEG-Umlage
  • Netzentgelte
  • Kosten für die Nutzung der Netze
  • Stromsteuer

Alle einzelnen Posten ergeben am Ende die Strom- und Gaskosten. Eine Preiserhöhung findet meist statt, wenn ein Bereich der Kosten steigt. Die steigenden Kosten gibt der Energielieferant an den Verbraucher weiter. Das Preisänderungsrecht muss in Sonderverträgen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzulesen sein.

Viele der Klauseln, die in den Sonderverträgen zu finden sind, wurden von den Gerichten in der Vergangenheit als unwirksam erklärt. Die Anteile der Rechnung, die unwirksam sind, können entweder direkt eingehalten oder innerhalb von drei Jahren zurückgefordert werden.

Korrekte Ankündigung

Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Preiserhöhung anzukündigen.

1. Grundversorgung

Öffentlich müssen die Preiserhöhungen in der Grundversorgung angegeben werden. In Tageszeitungen, Amtsblätter oder im Internet sind öffentliche Bekanntmachungen dieser Art rechtlich möglich. Der Energieversorger muss seinen Kunden sechs Wochen vor der eigentlichen Preiserhöhung zudem eine Information zukommen lassen.

2. Sonderversorgung

Im Bereich der Sonderversorgung muss die Preiserhöhung nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Die Energieanbieter teilen den Kunden die Preisänderung in einem Brief oder via Mail mit.

Eine Information über das Kundenportal gilt als nicht aussagekräftig und ist unwirksam.

Preiserhöhung ohne Mitteilung

In der Jahresabrechnung stellen viele Kunden fest, dass eine Preiserhöhung stattgefunden hat. In dem Fall müssen alle Unterlagen durchgesehen werden, ob im Laufe der Zeit eine Mitteilung über die Erhöhung stattfand.

1. Grundversorgung

Ohne eine entsprechende Mitteilung ist eine Preiserhöhung unwirksam. Der Grund für die Erhöhung ist wichtig und muss ersichtlich sein.

2. Sonderversorgung

Der Energieanbieter muss den Zugang der Preiserhöhungsmitteilung beweisen, ansonsten können Sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Inhalt der Preisänderungsmitteilung

Das Schreiben zur Preisänderung muss transparent formuliert werden, damit jeder Verbraucher alle Informationen versteht.

  • Der Energieanbieter ist verpflichtet den Anlass, den Umfang und die Voraussetzungen für die geforderte Preiserhöhung in dem Schreiben zu hinterlegen. Die Anbieter müssen den wahren Grund angeben und dürfen nicht einfach Behauptungen aufstellen, die nicht der Wahrheit entsprechen.
  • Die Energieanbieter müssen ihre Kunden auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht, egal aus welchem Grund die Preiserhöhung stattfinden.
  • Preisbestandteile wie die EEG-Umlage, Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und sonstige Steuern müssen in alter und neuer Höhe gegenübergestellt werden.

Falsche Preisänderungsmitteilungen

Sind die Anforderungen für eine Preismitteilung nicht erfüllt, dann stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung.

1. Grundversorgung

Der Preiserhöhung muss schriftlich widersprochen werden. Intransparente Preiserhöhungsmitteilungen können von Verbraucherzentralen geprüft werden. Schicken Sie die Mitteilung an die Verbraucherzentrale des Bundeslandes und Sie sollten die Bundesnetzagentur benachrichtigen.

2. Sonderversorgung

Der Preiserhöhung muss widersprochen werden und der erhöhte Preis darf nur unter Vorbehalt bezahlt werden.

Verschleierung bei Preiserhöhungen

Eine Strom- und Gaspreiserhöhung ist nicht immer auf Anhieb zu erkennen. Ein solches Verhalten wird von den Verbraucherzentralen abgemahnt. Die folgenden Vorgehensweisen sind bekannt:

  • Anschreiben erinnert an WerbungDas Anschreiben für eine Preiserhöhung erinnert optisch an eine Werbung und wird als Flyer ausgeliefert. Werbung wird meist ungelesen entsorgt.
  • Lange Schreiben mit kleiner RandnotizDie Information zur Preiserhöhung versteckt sich in einer kleinen Information. Das lange Anschreiben beschäftigt sich eigentlich mit einem ganz anderen Thema.
  • Preiserhöhung auf RechnungDie Preiserhöhung wird auf der Jahresrechnung mitgeteilt, die viele Informationen enthält und die Erhöhung wird meist überlesen. Sie versteckt sich an einer unscheinbaren Stelle.
  • Zwei ErhöhungenEinige Strom- und Gasanbieter schicken zwei Preiserhöhungsmitteilungen hintereinander.
  • Unbekannter Absender

Die Informationen für eine Preiserhöhung wird von einer E-Mail versandt, die nicht auf den Energieanbieter schließen lässt. Im Betreff befindet sich auch keine Information zur Preiserhöhung.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Preiserhöhung bei Strom und Gas

1. Kann bei einer Preiserhöhung von Gas und Strom gekündigt werden?

Bei einer Preiserhöhung von Gas und Strom haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den alten Vertrag kündigen und sich einen neuen Anbieter mit günstigeren Konditionen suchen.

2. Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung?

Das Sonderkündigungsrecht gilt an dem Tag der Bekanntmachung einer Preiserhöhung. Die meisten Energieanbieter akzeptieren das Sonderkündigungsrecht zwei Wochen ab Erhalt der Preiserhöhungsmitteilung.

3. Wie kann man sich bei einer Preiserhöhung wehren?

Sie müssen die Preiserhöhung nicht hinnehmen und können sich rechtlichen Beistand holen oder sich an die Verbraucherzentrale wenden. Eine Kündigung bleibt in den meisten Fällen nicht aus, um einen günstigeren Tarif zu bekommen.

4. Wie muss eine Sonderkündigung erfolgen?

Die Sonderkündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen und es gilt der Tag des Eingangs beim Energieversorger. Sie müssen sich an die gesetzlichen Fristen halten, die für einen Tag vor Beginn der Preiserhöhung gelten.

5. Reicht eine Sonderkündigung auch via Mail?

Eine Sonderkündigung per Mail reicht vielen Anbietern aus. Zu den Informationen gehören das Datum, das Kündigungsdatum und alle Details zum Versorgungsvertrag.

Fazit

Grundsätzlich muss die Preiserhöhung mithilfe einer Mitteilung mindestens sechs Wochen vor Eintritt schriftlich angekündigt werden. Ist das nicht der Fall, ist die kommende Preiserhöhung unwirksam und kann angefochten werden. Ansonsten bleibt das Sonderkündigungsrecht, das Ihnen erlaubt, außerhalb der festgelegten Kündigungsfrist den Vertrag zu beenden und einen günstigeren Anbieter zu suchen. Bei rechtlichen Unklarheiten bietet sich der Verbraucherschutz oder ein rechtlicher Beistand an.

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Für neue Stromzähler kann es eine Extra-Rechnung geben – digitale Stromzähler, Messstellenbetrieb, Zusatzrechnung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fuer-neue-stromzaehler-kann-es-eine-extra-rechnung-geben-digitale-stromzaehler-messstellenbetrieb-zusatzrechnung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fuer-neue-stromzaehler-kann-es-eine-extra-rechnung-geben-digitale-stromzaehler-messstellenbetrieb-zusatzrechnung/#respond Mon, 19 Oct 2020 03:07:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55166 Bisher sind in den meisten Haushalten sogenannte analoge Stromzähler vorhanden, die für die korrekte Zählung des Stroms verantwortlich waren. Allerdings ist geplant, dass bis zum Jahr 2032 alle analogen Stromzähler flächendeckend in digitale Stromzähler ausgetauscht

Der Beitrag Für neue Stromzähler kann es eine Extra-Rechnung geben – digitale Stromzähler, Messstellenbetrieb, Zusatzrechnung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Bisher sind in den meisten Haushalten sogenannte analoge Stromzähler vorhanden, die für die korrekte Zählung des Stroms verantwortlich waren. Allerdings ist geplant, dass bis zum Jahr 2032 alle analogen Stromzähler flächendeckend in digitale Stromzähler ausgetauscht werden. Geplant ist auch, dass dafür eine zusätzliche Rechnung ausgegeben wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine zusätzliche Rechnung erhalten Sie immer dann, wenn Sie einen digitalen Stromzähler haben. In einem solchen Fall gibt es nicht nur die Stromrechnung, sondern auch gleichzeitig eine Rechnung für den Betrieb des Zählers.
  • Der Stromanbieter entscheidet, ob es eine Extra-Rechnung gibt oder nicht.
  • Es ist nicht bekannt, ob alle Anbieter den Strompreis senken können, auch wenn die Zählerkosten von der Stromrechnung ausgeschlossen werden. Trotzdem besteht die Möglichkeit, dass die Gesamtkosten steigen können, aber in einem solchen Fall haben Sie die Möglichkeit den Anbieter zu wechseln.

Zusätzlich zur normalen Stromrechnung erhalten immer mehr Haushalte eine zusätzliche Rechnung, die als Messstellenbetrieb-Rechnung bekannt ist. In dieser Rechnung sind alle Dienstleistungen und Maßnahmen enthalten, die sich auf den Stromzähler beziehen. Der Hintergrund für die zusätzliche Rechnung wird auf den fortschrittlichen Einbau von neuen digitalen Zählern, aber auch durch die Vernetzung der neuen Gerätschaften gerechtfertigt. Sie sollen mehr Übersicht in die Rechnungslandschaft bringen. In der Fachsprache heißen die digitalen Zähler moderne Messeinrichtungen und die vernetzten Zähler sind intelligente Messsysteme wie zum Beispiel Smart Meter. Geplant ist, dass bis zum Jahr 2032 alle analogen Modelle gegen die modernen digitalen Modelle ausgetauscht sind.

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Zusätzlichen Rechnungen vom Messstellenbetreiber

Der Umbau von analogen zu digitalen Zählern bringt nicht nur eine Menge Arbeit mit sich, sondern es kommen gleichzeitig neue Vertragspartner ins Spiel.

Der Betreiber ist für den Einbau des neuen Zählers zuständig und sobald der Strom mit Hilfe des neuen Zählers genutzt wird, besteht zwischen dem Abnehmer und dem Betreiber ein Vertrag. Eine Unterschrift ist dafür nicht notwendig. Es gibt aber auch einen guten Grund, warum eine Änderung dringend notwendig ist. Der Wettbewerb im Bereich der Messstellenbetriebe wurde in den letzten Jahren immer stärker. Bislang war immer der Netzbetreiber der erste Ansprechpartner, wenn es um Fragen rund um den Zähler ging. Wenn der Messstellenbetreiber nun aber einen neuen Zähler einbaut, dann hat er das Recht eine zusätzliche Rechnung zu stellen.

Eine Verwirrung wird stattfinden, denn im Normalfall handelt es sich bei dem Netzbetreiber und bei dem Messstellenbetreiber um ein und dasselbe Unternehmen. In fast allen Regionen wird durch das Gesetz festgelegt, dass die regionalen Netzbetreiber auch grundsätzlich die Messstellenbetreiber sind. Das wird sich ändern, denn der Wettbewerb wird immer härter. Im Grunde kann das Modell der Grundzuständigkeit mit der Stromgrundversorgung verglichen werden. Sollten Sie keinen Anbieter aussuchen, dann kommt es automatisch zu einem Vertrag mit dem grundzuständigen Betreiber.

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Anders sieht es aus, wenn noch ein analoger Zähler eingebaut ist. Hier spricht man vom sogenannten Ferraris-Zähler (benannt nach Galileo Ferraris). Ist ein solcher Zähler vorhanden, dann besteht zwischen dem Nutzer und dem Messstellenbetreiber kein Vertragsverhältnis. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Messstellenbetrieb und dem Stromlieferanten. Die Kosten für den Energieversorger werden von dem Nutzer also dem Verbraucher bezahlt und das ist in der Stromrechnung nachzulesen.

Extra-Rechnungen für alle Haushalte?

Nicht jeder Haushalt bekommt eine Extra-Rechnung nach dem Einbau eines digitalen Zählers.

Auch wenn eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, muss das nicht bedeuten, dass der Haushalt auch eine Extra-Rechnung bekommt. Der Stromlieferant hat das Recht mit dem Messstellenbetreiber eine Vereinbarung zu treffen, die besagt, dass die Kosten auch weiterhin in der Stromrechnung enthalten sind. Sie haben aber die Möglichkeit eine Rechnung zu erhalten, wenn die AGBs eine Möglichkeit zulassen. Einen direkten Einfluss können Sie selber aber nicht nehmen.

Kosten für den Messstellenbetrieb

Die jährlichen Kosten für einen digitalen Stromzähler sind gesetzlich festgelegt.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die jährlichen Kosten für eine digitalen Stromzähler nicht ins Unermessliche gehen dürfen. Sie betragen höchstens 20 Euro im Jahr. Allerdings können höhere Kosten entstehen, wenn Sie ein intelligentes Messsystem wie den Smart Meter eingebaut bekommen. Sie müssen aber wissen, dass die gesetzliche Deckelung nur für die Messstellenbetreiber besteht. Jedes andere Unternehmen, das beauftragt wird, kann die Kosten nach eigenem Ermessen festlegen.

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Stromrechnung sinkt dank Einzelabrechnungen?

Nicht alle Stromanbieter senken die Preise.

Auch nach dem Umstieg auf digitale Stromzähler sind die Anbieter nicht verpflichtet eine Extra-Rechnung auszustellen. Das Gleiche gilt auch für die Senkung der Stromkosten. Es kann passieren, dass nicht alle Stromanbieter die Preise senken, wenn es eine zweite Rechnung gibt und die modernen Zähler ausgeklammert werden. Sie haben dann weiterhin dieselben Stromkosten wie bisher auch und dazu kommen die Kosten für den Messstellenbetrieb. Im Grunde steigen also die Gesamtkosten. Sie sollten auf jeden Fall die Jahresabrechnung genau prüfen!

Stromvertrag kündigen bei neuer Abrechnung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen geändert werden, wenn der Stromanbieter den Messstellenbetrieb nicht mehr abrechnet.

In der Regel ändern die Stromanbieter die AGBs, wenn sie die neuen Zähler nicht mehr mit abrechnen. Dann haben Sie das Recht den Stromvertrag mithilfe des Sonderkündigungsrechts zu kündigen. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob die Preise sich verändern oder nicht.

Allerdings besteht kein Sonderkündigungsrecht, wenn schon beim Vertragsabschluss festgelegt ist, dass die Abrechnung der neuen digitalen Zähler von dem Messstellenbetrieb kommt und nicht vom Stromanbieter. Das muss dann aber schon in den AGBs festgehalten sein.

Die Abrechnungsvarianten im Tarifvergleich

Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden teilweise in den Strompreisen einkalkuliert.

Einige der Stromlieferanten haben die Kosten für den Messstellenbetrieb schon in den Strompreisen mit kalkuliert und andere Lieferanten nicht. Diese Zweiteilung macht einen Vergleich zu einem schweren Unterfangen. Bislang bieten die Vergleichsportale noch keine ausreichenden Informationen oder Filtermöglichkeiten an, die dafür genutzt werden können. Sollten Sie schon einen digitalen Zähler eingebaut haben, dann können Sie im Grunde nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen studieren und die Abrechnung prüfen. Zur Hilfe können Sie sich an eine der Verbraucherzentralen wenden.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema digitaler Stromzähler

1. Wie wird ein digitaler Stromzähler abgelesen?

Beim digitalen Stromzähler ist ein Display vorhanden, auf dem der Zählerstand angezeigt wird. In der Regel befindet sich das Display gut sichtbar am vorderen Bereich des Zählers und kann somit sehr gut abgelesen werden.

2. Was können die digitalen Stromzähler?

Die digitalen Stromzähler sind der neusten Technik angepasst und haben einen echten Nutzen. Die Werte des Stromverbrauchs werden in Echtzeit übertragen.

3. Sind digitale Stromzähler Pflicht?

Grundsätzlich sollen alle Haushalte bis zum Jahr 2032 einen digitalen Stromzähler besitzen. Der Umbau ist notwendig und wird in den kommenden Jahren in allen Haushalten durchgeführt.

4. Können digitale Stromzähler manipuliert werden?

Das Manipulieren von Stromzähler ist illegal und Sie müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Stromzähler können mit einem Magneten am einfachsten manipuliert werden.

5. Kann der Einbau eines digitalen Stromzählers abgelehnt werden?

Der Bundestag hat beschlossen, dass alle Verbraucher in Deutschland kein Widerspruchsrecht zum Thema Einbau der digitalen Stromzähler haben. Sie haben also kein Recht dem Einbau zu widersprechen.

Fazit

Die digitalen Stromzähler gehören zur modernen Messtechnik im Bereich des Stroms und sollen bis zum Jahr 2032 in allen Haushalten eingebaut werden. Dafür werden die veralteten analogen Stromzähler entfernt. Ein Widerrufsrecht hat der Verbraucher nicht. Er muss den Einbau dulden und hat danach die Möglichkeit eine Extra-Rechnung zu bekommen.

Sie erhalten dann eine Rechnung für den Stromverbrauch und die Extra-Rechnung für den Messstellenbetrieb, der für den digitalen Stromzähler verantwortlich ist. In der Regel handelt es sich um den regionalen Stromversorger, der als Messstellenbetrieb zuständig ist.

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Automatische Wechselservices für Strom- und Gaslieferverträge richtig nutzen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/automatische-wechselservices-fuer-strom-und-gasliefervertraege-richtig-nutzen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/automatische-wechselservices-fuer-strom-und-gasliefervertraege-richtig-nutzen/#respond Mon, 19 Oct 2020 03:05:58 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55158 Die Kosten für Strom und Gas fallen bei der Abrechnung häufig höher aus als gedacht. Das liegt nicht grundsätzlich an einem höheren Verbrauch, sondern zumeist an den gestiegenen Preisen für die Versorgung mit Strom und

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Die Kosten für Strom und Gas fallen bei der Abrechnung häufig höher aus als gedacht. Das liegt nicht grundsätzlich an einem höheren Verbrauch, sondern zumeist an den gestiegenen Preisen für die Versorgung mit Strom und Gas. Eine Möglichkeit, künftig etwas Geld zu sparen verspricht der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. Der Wechsel funktioniert mittlerweile relativ unkompliziert mithilfe eines Tarifoptimierers oder Wechselbots. Durchaus kann ein Anbieterwechsel aber auch Nachteile mit sich bringen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wechselservice (oder Wechselbot) vergleicht für Sie fortlaufend Strom- und Gastarife. Bei einem Anbieterwechsel hilft er.
  • Sie haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Servicevarianten – vom unverbindlichen Tarifvorschlag bis hin zu einem automatisch ablaufenden Wechsel.
  • Trotz Beauftragung eines Tarifoptimierers sind Sie stets der direkte Vertragspartner des Strom- oder Gaslieferanten.
  • Oftmals zahlt derjenige Verbraucher am wenigsten, der selbständig regelmäßig den Anbieter wechselt.

Die Aufgabe eines Tarifoptimierers

Eine Tarifoptimierung beinhaltet, dass der beauftragte Service fortwährend im Internet für Kunden nach preisgünstigen Strom- und/oder Gastarifen sucht.

Einem Vergleichsportal entsprechend stellen auch Wechselbots die Tarife der verschiedenen Anbieter gegenüber. Außerdem umfasst der Service üblicherweise das Heraussuchen der günstigsten Tarife sowie die Weitergabe an Vorschlägen. Abhängig von der Art des Vertrages geschieht ein Wechsel nach zusätzlicher Beauftragung oder aber automatisch.

Als bekannte Wechselbots sind unter anderem Cheapenergy24, SwitchUp, Switchandsave und Wechselpilot zu nennen.

Ist ein Wechselservice vorteilhaft?

Wer einen Wechseldienst in Anspruch nimmt, hat einerseits den Vorteil, Zeit und Mühe zu sparen. Andererseits geht ein günstigerer Tarif mit niedrigeren Ausgaben einher.

Ganz klar punktet ein Wechselservice damit, dass er dem Verbraucher die zeitraubende Arbeit abnimmt, regelmäßig die infrage kommenden Tarife zu vergleichen. Dieser Komfort bedeutet aber, einige persönliche Daten preiszugeben und eventuell direkt oder indirekt für den Service zahlen zu müssen.

Diejenigen, die normalerweise nicht auf die Idee kämen, eigenständig zu einem günstigeren Tarif zu wechseln, hätten die größten Chancen mithilfe eines Wechselbots Geld einzusparen. Tatsächlich ist es äußerst wahrscheinlich, einen günstigeren Strom- oder Gastarif als den eigenen zu finden. Dies gilt erst recht, wenn Sie jahrelang auf einen Tarifvergleich verzichtet haben.

Es stellt sich die Frage nach der Finanzierung der Wechselbots: Ein Service, der Provisionen von den Anbietern erhält, zieht keinen Betrag von der jeweiligen Ersparnis ab. Behält der Dienstleister jedoch einen gewissen Prozentsatz der möglichen Ersparnis ein, reduziert sich der finanzielle Vorteil für den Kunden um diesen Betrag. Würden Sie hingegen selbst den Tarifwechsel tätigen, könnten Sie von der gesamten Ersparnis profitieren.

Sollte es sich um einen Wechseldienst handeln, der eine Servicepauschale pro Jahr verlangt, ist es wichtig, vor Vertragsabschluss einmal gegenzurechnen. Je niedriger der Jahresverbrauch ist, umso weniger lohnt sich ein Wechsel bei zusätzlichen Kosten.

Bleibt festzuhalten, dass die Nutzung eines Wechselservices kaum dazu führen dürfte, stets den vorteilhaftesten Tarif zu haben. Aussagen dieser Art finden sich in den AGB der meisten Wechselservices. Wenn Sie sich die Mühe machen, in regelmäßigen Abständen Tarife online zu vergleichen, haben Sie gute Chancen, für Sie vorteilhafte Verträge abzuschließen. Wer eher selten wechselt, gilt als vertragstreu und hat hierdurch möglicherweise Vorteile.

Vertragsabschluss mit einem Wechseldienstleister

Gerade hinsichtlich Leistungsumfang und Kosten sind erhebliche Unterschiede zwischen Wechselservices festzustellen. Die Entscheidung für oder gegen einen Wechseldienst will wohlüberlegt sein.

Service und Kosten

Der Leistungsumfang der Wechseldienste unterscheidet sich. Deshalb sollten Sie sich zunächst einmal überlegen, ob Sie lediglich Tarifvorschläge erhalten möchten oder ob der Service umfangreicher sein soll. Beispielsweise könnten Sie die Vollmacht zu einem automatischen Tarifwechsel erteilen. Vor Abschluss des neuen Vertrages wendet sich der Wechselservice rechtzeitig an Sie. Entweder ist Ihre aktive Zustimmung erforderlich oder Sie haben Widerspruchsrecht innerhalb einer bestimmten Frist. Vertragspartner des jeweiligen Energielieferanten sind aber stets Sie und nicht der Wechseldienst. Fragen zum Vertrag, Abschlägen und anderem beantwortet Ihnen der Strom- oder Gasanbieter.

Tarife zur Wahl

Es gibt verschiedene Aspekte, die den Vorschlag von Tarifen begründen. Damit sich diese Aspekte mit Ihren Vorstellungen decken, sollten Sie die Ihnen wichtigen Punkte festlegen. Abgesehen von niedrigeren Kosten könnte dies der Bonustarif sein. Oder favorisieren Sie einen Ökotarif? Grundsätzlich sollte gut zu erkennen sein, welche Auswahlkriterien der Wechselbot zugrunde legt.

Laufzeit des Vertrages

Um die Chance auf einen zeitnahen Wechsel zu wahren, ist ein Vertrag mit kurzer Laufzeit vorzuziehen. Besonders vorteilhaft sind Verträge, die die monatliche Kündigung zulassen. Das Gesetz sieht vor, dass Sie eine Wechselvollmacht zu jeder Zeit widerrufen können; die Laufzeit des Vertrages spielt hierbei keine Rolle. Es gilt: Je kürzer die Laufzeit ist, umso flexibler sind Sie als Kunde. Grundsätzlich sind Verträge vorzuziehen, deren Erstlaufzeit bei maximal zwölf Monaten und Folgezeit bei einem Monat liegt.

Der Datenschutz

Das Unternehmen, das für Sie Tarife vergleicht und Verträge abschließt, bekommt persönliche Daten von Ihnen. Es ist ratsam, sich vor der Entscheidung für einen Wechselservice über die Firma und über die Verwendung Ihrer Daten zu informieren. Teilweise ist die Auslagerung von Teilbereichen der Vermittlungstätigkeit oder die Kooperation mit Vergleichsportalen üblich. Die jeweiligen AGB geben Auskunft über diese und andere wichtige Geschäftsgepflogenheiten.

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Wechselservice Kosten

Die Kosten für die Nutzung eines Wechseldienstes können seltener in direkten Gebühren oder in indirekten Gebühren bestehen. Ist letzteres der Fall, geht ein Teil der Ersparnis an den Wechselbot. Wie viel genau sollten Sie klären. Überprüfen Sie, ob zusätzlich Boni mit einer Provision belegt sind. Welche Vergleichsgrundlage ist heranzuziehen – die Vorjahresausgaben oder der für das folgende Jahr hochgerechnete Betrag beim bisherigen Anbieter?

Durchaus gibt es Wechselservices, die sich sowohl über Ersparnisanteile als auch über Anbieterprovisionen finanzieren. Ohnehin sagt die Art der Finanzierung wenig über das Maß der Unabhängigkeit des Unternehmens aus.

Arbeit trotz Wechselservice

Sich gar nicht mehr über andere Tarife zu informieren, wäre möglicherweise von finanziellem Nachteil.

Ihr jetziger Anbieter teilt Ihnen Preisänderungen per Post mit? Dann ist es an Ihnen, sich zeitnah an den gewählten Wechselservice zu wenden. Diese Information ist die Voraussetzung dafür, einen Tarifwechsel auf Basis des Sonderkündigungsrechts durchzuführen: Jede Preisänderung bedeutet für Sie als Kunden automatisch, dass Sie Sonderkündigungsrecht haben. Für den Fall, dass sich Ihre Prioritäten bezüglich der Tarifsuche ändern, ist selbstverständlich auch eine rasche Mitteilung an den Wechseldienst zweckmäßig.

Ihre Erfahrungen sind gefragt!

Können Sie Ihren Wechseldienstleister weiterempfehlen oder eher nicht? Kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns mit, was Sie berichten können!

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wechselservice

1. Wer sind die Liefervertragspartner?

Das Vertragsverhältnis ändert sich durch Beauftragung eines Wechselservices nicht: Weiterhin besteht der Strom- oder Gasvertrag zwischen Ihnen und dem jeweiligen Versorger.

2. Welche Wechselbots sind kostenfrei für Verbraucher?

Ein für Sie kostenfreier Service bedeutet üblicherweise, dass sich der Dienstleister über Wechselprovisionen der Anbieter finanziert.

3. Muss mit jedem Tarifwechsel auch der Zähler ausgetauscht werden?

Sofern keine Beschädigung vorliegt, erfolgt ein Zähleraustausch nur nach gesetzlichen Vorgaben. Im Rahmen eines Anbieterwechsels ist lediglich die Übermittlung des Zählerstands zu einem bestimmten Zeitpunkt notwendig.

4. Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen?

Den genauen Zeitraum erfahren Sie von Ihrem Gas- oder Stromanbieter in dem Schreiben, das Sie über die Preiserhöhung informiert. Üblicherweise handelt es sich um zwei bis vier Wochen nach Brieferhalt.

5. Ist bei einem Wechsel mit einer Versorgungslücke zu rechnen?

Nein, in Deutschland sichert Ihnen das Gesetz die ununterbrochene Energieversorgung zu. Das heißt, entweder übernimmt der bisherige oder aber bereits der neue Energielieferant die Versorgung.

Fazit

Ohne Zweifel ist es sinnvoll, wenigstens einmal pro Jahr nach Erhalt der Abrechnung zu überprüfen, ob es eine günstigere Alternative zum bisherigen Tarif gibt. Fehlen Ihnen allerdings Zeit und Geduld, Tarife zu vergleichen und sich selbst um den Wechsel zu kümmern, ist ein Wechseldienst hilfreich. Damit der finanzielle Vorteil eines Wechsels nicht merklich schwindet, sollten Sie unbedingt mögliche Kosten des Dienstes berücksichtigen.

Ziehen Sie einen Anbieter vor, der möglichst kurze Laufzeiten anbieten. Nur dann können Sie gegebenenfalls vergleichsweise schnell kündigen und wechseln. Die maximale Vertragslaufzeit sollte bei zwölf Monaten liegen.

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