Studenten | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:47:26 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Studenten | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Studentische Krankenversicherung: die wichtigsten Möglichkeiten, damit Sie auch in der Studienzeit krankenversichert sind https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/studentische-krankenversicherung-die-wichtigsten-moeglichkeiten-damit-sie-auch-in-der-studienzeit-krankenversichert-sind/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/studentische-krankenversicherung-die-wichtigsten-moeglichkeiten-damit-sie-auch-in-der-studienzeit-krankenversichert-sind/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:47:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62986 Auch während des Studiums muss der Student versichert sein. Aber welche studentische Krankenversicherung geeignet ist, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Zu den wichtigsten Kriterien gehören z.B. Alter, Verdienst und bisherige Versicherungsform. Grundsätzlich besteht für Studierende

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Auch während des Studiums muss der Student versichert sein. Aber welche studentische Krankenversicherung geeignet ist, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Zu den wichtigsten Kriterien gehören z.B. Alter, Verdienst und bisherige Versicherungsform.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Studenten besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung eine spezielle Versicherungspflicht und die Versicherung besteht normalerweise bis zur Semestervollendung oder der Vollendung des 30. Lebensjahres.
  • Studenten können bei einem gesetzlich versicherten Elternteil beitragsfrei in der Familienversicherung bleiben, zumindest bis sie das 25. Lebensjahr vollendet haben.
  • Unter gewissen Umständen fällt der Student aus der Familienversicherung oder aus dem günstigen Versicherungstarif raus, wenn er neben dem Studium arbeiten geht.
  • Ein Student kann sich privat krankenversichern und dann fällt die studentische Versicherungspflicht weg, aber dann kann er während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Grundsätzlich besteht für Studierende eine Pflicht zur Krankenversicherung, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind. Auch bei der Immatrikulation für ein Aufbau- oder Erweiterungsstudium, aber auch während eines Auslands- oder Urlaubssemesters gilt diese Regelung. Personen, die ein Promotionsstudium nach Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen sind von der Versicherungspflicht für Studenten nicht betroffen.

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Studentische Krankenversicherung – die verschiedenen Möglichkeiten

Nach der alten Rechtslage galt die studentische Versicherungspflicht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, aber höchstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.

Mittlerweile kommt es auf die Zahl des Semesters nicht mehr an, denn seit 2020 gelten andere Regelungen. Die studentische Krankenversicherungspflicht bleibt heute so lange bestehen bis das Studium abgeschlossen ist oder der Student das 30. Lebensjahr vollendet hat. Es kommt aber auch eine Verlängerung in Betracht, wobei es dabei stark auf die Umstände ankommt. Eine Zugangsqualifikation ist ein Umstand.

Der Beitrag für die Versicherung wird anhand des BAföG-Bedarfssatzes bestimmt und beläuft sich in der Regel auf um die 76,85 Euro im Monat. Die Krankenkassen haben aber auch die Möglichkeit, verschiedene Zusatzbeiträge zu verlangen und diese sind kassenindividuell und einkommensabhängig. Wenn die Krankenkasse einen kassenindividuellen Zuschlag verlangt, dann gilt dieser nicht nur für Studenten, sondern auch für Praktikanten und Fachschüler. Verlangt die Kasse Zusatzbeträge, dann haben die Mitglieder das Recht auf eine Sonderkündigung.

Auch ein Beitrag zur Pflegeversicherung muss der Student leisten und dieser liegt im Moment bei 22,94 Euro im Monat. Einen Beitrag in Höhe von 24,82 Euro im Monat müssen kinderlose Studenten ab einem Alter von 23 Jahren bezahlen.

Neben den normalen Tarifen bieten die privaten Krankenversicherungen auch Policen mit speziellen Konditionen für die Ausbildung an.

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Das Thema der Familienversicherung

Der Student hat die Möglichkeit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei den Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei familienversichert zu sein.

Der Zeitraum lässt sich verlängern, wenn es um einen freiwilligen Wehrdienst, ein anerkannten Freiwilligendienst oder eine Entwicklungshelfertätigkeit geht, aber im Höchstfall nur um 12 Monate.

Ein Elternteil des Studenten ist gesetzlich versichert und der andere Elternteil befindet sich in der privaten Versicherung und sie sind verheiratet, dann wird das Einkommen der Eltern geprüft.

Auch über einen vorhandenen Ehegatten ist eine beitragsfreie Mitversicherung im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes möglich, aber nur wenn alle Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind. In diesem Fall ist keine Altersgrenze vorhanden.

Der Student kann den Anspruch auf Familienversicherung aber auch verlieren, wenn er ein monatliches Gesamteinkommen von mehr als 470 Euro hat. Das ist der aktuelle Stand aus dem Jahr 2021.

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Das Thema der freiwilligen Versicherung

Studenten können sich freiwillig versichern lassen, wenn die beitragsgünstige Pflichtversicherung aufgrund der Altersgrenze endet.

Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich dann natürlich nach dem Einkommen des Studenten. Es gibt einheitliche Grundsätze für die Beitragsbemessung.

Jobben und die Versicherung

Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass Sie neben dem Studium auch arbeiten gehen, aber Sie müssen mehr Zeit für das Studium als für die Arbeit aufwenden.

Das ist die Grundvoraussetzung, damit Sie auch weiterhin eine studentische Versicherungspflicht haben. Als versicherungsfrei gilt eine geringfügige Beschäftigung für Studenten, wenn die Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche beträgt, wenn Sie Zeit in die Vorlesezeit fällt.

Beispiel Lars, 26 Jahre alt und Student

Lars ist in der studentischen Pflichtversicherung versichert und damit er sein Studium finanzieren kann, geht er nach den Vorlesungen regelmäßig in einem Café arbeiten. Dafür wendet er eine Zeit von 18 Stunden in der Woche auf. Jetzt fragt er sich, ob er auch weiterhin in der günstigen Pflichtversicherung versichert bleibt.

Grundsätzlich ist das kein Problem, denn Lars wird in der Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, so dass er in der studentischen Versicherung bleibt und keine zusätzlichen Beiträge zahlen muss.

Hinweis:

Normalerweise besteht eine Versicherungsfreiheit, wenn die Beschäftigung in den Abend- oder Nachtstunden stattfinden oder am Wochenende. Auch in der vorlesefreien Zeit besteht diese Versicherungsfreiheit, selbst wenn Sie die Wochenarbeitszeit von 20 Stunden überschreiten. Die Versicherungsfreiheit ist ausgeschlossen, wenn die Zeit von 20 Stunden in der Woche befristet ist oder wenn der Zeitraum zudem auf 26 Wochen beschränkt ist.

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Wahl der studentischen Krankenversicherung

Es stehen einige gesetzliche Krankenkassen zur Auswahl, wenn Sie sich für eine studentische Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung entscheiden.

Dazu gehören:

  • AOK
  • Ersatzkassen
  • Knappschaft
  • Betriebs- und Innungskassen der Wohn- oder Studienorte

Die Kasse müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Beginn der Krankenversicherungspflicht aufsuchen, aber bedenken Sie, dass Sie keine Wahl der Krankenkasse haben, wenn Sie familienversichert sind. In diesem Fall gilt immer die Entscheidung des Kassenmitgliedes und der Wahl müssen Sie sich fügen. Prinzipiell besteht bei den privaten Versicherten eine freie Wahlmöglichkeit und weil es so viele Unterschiede bei den Tarifen gibt, sollten Sie sich verschiedene Angebote einholen und sie miteinander vergleichen.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Die private Versicherung

Sie sind in der privaten Krankenversicherung und beginnen ein Studium, aber wollen privat krankenversichert bleiben, dann müssen Sie einen Antrag auf Befreiung stellen.

Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht muss der Antrag auf Befreiung gestellt sein. Die Befreiung gilt in der Regel dann für die gesamte Studienzeit und kann auch während dieser Zeit nicht widerrufen werden. Normalerweise kommt es erst zu einer gesetzlichen Versicherung, wenn Sie das Studium beendet haben und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.

Studienbewerter und Erstsemester

Zur Einschreibung muss der Studienbewerber den Status der Versicherung nachweisen und dazu erhalten Sie von der Krankenkasse einen Nachweis über den Status.

Die Versicherung wird in der Regel den Status der Hochschule elektronisch mitteilen, so dass Sie eigentlich keine Arbeit damit haben. Es gibt aber auch Versicherungen, die nach an dem elektronischen Meldeverfahren der Hochschule teilnehmen und dann stellt die Versicherung dem Studienbewerber einen Nachweis aus, so dass er diesen der Hochschule vorlegen kann.

Grundsätzlich ist die Krankenkasse für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung oder der Abgabe der Meldung über den Status der Versicherung im elektronischen Verfahren zuständig. Das gilt für die aktuelle Versicherung, aber auch für die künftige Versicherung des Studienbeginners. Sie wollen sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, dann wenden Sie sich an die Krankenkasse, die eine solche Befreiung durchführen soll.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema studentische Krankenversicherung

1. Wie wird ein Student in Deutschland versichert?

In Deutschland kann ein Student über die Familienversicherung eines Elternteils versichert sein oder mit Hilfe der studentischen Pflichtversicherung. Die Entscheidung wird anhand von verschiedenen Faktoren getroffen.

2. Wie hoch ist der Beitrag für die studentische Pflichtversicherung?

Der Beitrag für die studentische Pflichtversicherung ist nur sehr gering und liegt meist weit unter 100 Euro im Monat. Das Einkommen und das Alter spielt bei der Höhe der Berechnung eine wichtige Rolle, so dass die Beiträge unterschiedlich ausfallen können.

3. Wer zahlt die studentische Krankenversicherung?

Die studentische Krankenversicherung wird in der Regel von den Studenten bezahlt, denn schließlich besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht. Anders sieht es aus, wenn Sie in der Familienversicherung bleiben, dann zahlen Sie keinen zusätzlichen Beitrag.

4. Wie lange geht die studentische Pflichtversicherung?

Die Pflichtversicherung für Studenten endet mit Ende des Studiums, aber spätestens wenn Sie das 30. Lebensjahr vollendet haben, so dass Sie sich danach freiwillig versichern müssen.

5. Wann muss ein Student sich selber versichern?

Sie müssen sich als Student selber versichern, wenn Sie kein Anrecht mehr auf eine Familienversicherung haben. Dafür bekommen Sie einen günstigen Studententarif, so dass Sie nicht zu viel zahlen müssen.

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Fazit

Sie haben sich für ein Studium entschieden und müssen sich dann über Ihre Versicherung informieren, denn in der Regel ist ein Student pflichtversichert. Allerdings, wenn Sie unter 25 Jahre sind und noch im Elternhaus wohnen, dann sind Sie in der Familienversicherung versichert. Ansonsten greift die studentische Pflichtversicherung und Sie zahlen einen geringen Beitrag für die Leistungen.

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Versicherungen für Studenten: Die unerlässlichen Policen – alles über Prämien, Leistungen und Voraussetzungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/versicherungen-fuer-studenten-die-unerlaesslichen-policen-alles-ueber-praemien-leistungen-und-voraussetzungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/versicherungen-fuer-studenten-die-unerlaesslichen-policen-alles-ueber-praemien-leistungen-und-voraussetzungen/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:55:41 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64396 Wenn Sie  sich für ein Studium entschieden haben, dann müssen Sie eine Menge organisieren. Z.B. Eine neue Wohnung, neues Lernen und ein neues Leben sind die Folge, so dass ein ganz neuer Lebensabschnitt beginnt. Auch

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Wenn Sie  sich für ein Studium entschieden haben, dann müssen Sie eine Menge organisieren. Z.B. Eine neue Wohnung, neues Lernen und ein neues Leben sind die Folge, so dass ein ganz neuer Lebensabschnitt beginnt. Auch die Versicherungen müssen der neuen Situation angepasst werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Beginn des Studiums ist der Weg in die Selbstständigkeit und nicht nur das Leben ändert sich, denn auch die Versicherungen sind anzupassen.
  • Neben der normalen Krankenversicherung muss ein Student auch noch andere Versicherungen haben, um ein abgesichertes Leben führen zu können.
  • Allerdings gibt es auch Versicherungen, die ein Student nicht braucht, obwohl die Versicherungsunternehmen gern mit Studenten werben.

Viele Versicherungsunternehmen werben mit Studenten, aber nicht alle angepriesenen Versicherungen sind auch wirklich notwendig.

Ein großer Faktor direkt zu Beginn, denn die Studenten brauchen in vielen Bereichen eigentlich keine eigene Versicherung. In der Regel sind Sie über die Eltern mitversichert, so dass eine eigene Versicherung gar nicht notwendig ist. Wichtig ist daher, dass Sie die Angebote vergleichen und das Kleingedruckte studieren!

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Die Krankenversicherung

Die wichtigste Absicherung für die Studenten ist die Krankenversicherung, wobei die meisten Studienanfänger über die Eltern versichert sind.

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist z.B. eine Mitversicherung über die Eltern bis zu einem Alter von 25 Jahren möglich. Dazu kommt dann noch der Wehr oder Freiwilligendienst. Hierbei handelt es sich um eine kostenlose Familienversicherung. Sind die Eltern allerdings in einer privaten Versicherung, dann können Sie sich entscheiden, ob Sie auch privat versichert bleiben oder nicht.

Wenn Sie sich im Studium für eine private Krankenversicherung entscheiden, dann können Sie während des kompletten Studiums nicht in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
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Nach dem 25. Lebensjahr

Studenten, nach dem 25. Lebensjahr, werden versicherungspflichtig in der studentischen Krankenversicherung, wenn sie zu dem Zeitpunkt an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind. Hierbei handelt es sich um eine befristete Mitgliedschaft, die zum Abschluss des 14. Fachsemesters endet aber spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Der Beitrag setzt sich aus dem einheitlichen Sockelbetrag und dem kassenindividuellen Zusatzbetrag zusammen. Jeder Student zahlt also einen unterschiedlichen Beitragssatz, der durch die Zusatzbeiträge der Krankenkasse festgelegt wird.

Der gemeinsame Sockelbetrag beläuft sich auf 10,22% des seit dem Wintersemester 16/17 geltenden BAföG-Bedarfssatzes von 649 Euro. Dazu kommen noch 2,55% für die Pflegeversicherung und der Zusatzbeitrag der ausgesuchten Krankenkasse. Studenten über 23 Jahre ohne Kinder müssen inzwischen mit 2,8% Pflegeversicherung rechnen.

Beispielrechnung:

  • Beitragssatz 10,22% + Zusatzbeitrag
  • Bemessungsgrundlage 649,00 Euro
  • Krankenkassenbeitrag 66,33 Euro
  • Pflegekassenbeitrag (2,8%) 18,17 Euro

Insgesamt 84,50 Euro + Zusatzbeitrag.

Beispielrechnung für Zusatzbeitrag von 0,9%:

  • Beitragssatz 11,12%
  • Bemessungsgrundlage 649,00 Euro
  • Krankenkassenbeitrag 72,17 Euro
  • Pflegekassenbeitrag (2,8%) 17,17 Euro

Insgesamt 90,34 Euro.

Die privat versicherten Studenten zahlen einen individuellen Beitragssatz und der ist abhängig von dem Leistungsumfang des ausgesuchten Tarifes.

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Informationen für familienversicherte Studenten

Die Familienversicherung endet, wenn der Student ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von mehr als 435 Euro oder einen Minijob mit 450 Euro hat. 

In der Regel müssen Studenten sich in so einem Fall selber versichern. Sie dürfen nur in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn sie versicherungspflichtig sind. Das gilt in erster Linie für Arbeitslose, aber auch für Angestellte. Aber nur, wenn das Einkommen für mindestens ein Jahr unter die Pflichtgrenze der Versicherung rutscht. Die Einkommensgrenze liegt seit 2017 bei 57.600 Euro im Jahr.

Krankenversicherung im Ausland 

Mittlerweile legen viele Studenten ein oder zwei Auslandssemester ein, so dass die Krankenversicherungswahl vom Ort abhängig wird.

Es gibt große Unterschiede zwischen einer Uni in Europa oder einer Uni außerhalb der EU. Bei einer Uni in Europa gilt z.B. in der Regel das Sozialabkommen. Das bedeutet, dass der Student die gleichen Leistungen erhält wie in Deutschland. Allerdings können einige Leistungen auch deutlich geringer ausfallen. Privatärztliche Behandlungen oder der Krankenrücktransporte werden allerdings nicht erstattet. Aus dem Grund sollten Sie sich für eine ergänzende Auslandskrankenversicherung entscheiden.

Wenn der Studienaufenthalt  im außereuropäischen Ausland stattfindet, dann gelten die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht. Sie brauchen in dem Fall eine private Krankenversicherung.

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Die Angebote der Versicherungen

Die Angebote der Versicherer sind recht unterschiedlich und unterscheiden sich nicht nur bei den Preisen, sondern auch anhand der Laufzeiten. In der Regel sind diese Verträge mit festen Laufzeiten versehen und können nicht verlängert werden. Für ein Jahr müssen Sie mit Kosten zwischen 350 und 1.300 Euro rechnen. Wichtig ist, dass Sie mehrere Angebote einholen und sie miteinander vergleichen. Aber bedenken Sie, dass nicht nur der Preis entscheidend ist, denn auch Bedingungen und Leistungen sollten Sie beachten.

In der Regel übernimmt die private Auslandskrankenversicherung nicht die Kosten für chronische Erkrankungen oder eine Behinderung.

Die private Haftpflichtversicherung

Im Grunde braucht jeder Mensch eine private Haftpflichtversicherung und das ist auch im Studium nicht anders. 

Die Haftpflichtversicherung kommt immer dann zum Einsatz, wenn bei einer anderen Person ein Schaden fahrlässig verursacht wurde. Schnell kann ein Personenschaden entstehen und der beläuft sich umgehend auch mehrere Hunderttausend Euros. Aus dem Grund müssen Sie genau auf die Mindestversicherungssumme achten, denn sie sollte zwischen drei und fünf Millionen Euro liegen.

Während des Studiums sind Sie bei den Eltern mitversichert, wenn eine Haftpflichtversicherung besteht. Der Schutz besteht für alle volljährigen, nicht verheirateten Kinder, die sich in der Schul- und Berufsausbildung befinden. Nachdem die Ausbildung abgeschlossen ist oder die Altersgrenze von 25 Jahren erreicht wurde, muss jeder eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.

Der Versicherungsschutz kann verloren gehen, wenn Sie eine Pause zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Studienbeginn haben.

Sie sollten sich unbedingt bei Ihrer Versicherung melden und nach dem Studentenstatus fragen, denn dann erfahren Sie auch die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz.

Die Versicherung für die Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig für Studenten, denn Studenten und junge Arbeitnehmer erhalten keine Erwerbsminderungsrente, wenn sie durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr in der Lage sind einer Arbeit nachzugehen.

Dann kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung ins Spiel und sichert den Lebensunterhalt. Die Höhe der Prämie hängt vom Alter ab, so dass es besser ist, wenn Sie sehr jung in die Versicherung einsteigen. Das Studium wird als ausgezeichneter Zeitpunkt für die Versicherung angesehen, wenn Sie die Beiträge zahlen können. Sie können mit Sicherheit eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit günstigen Bedingungen und niedrigen Beiträgen finden.

Einige Versicherungen legen für Studenten problematische Vertragsbedingungen vor, so dass der Schutz manchmal unzureichend ist. So gibt es Versicherungen, die nur dann eine Rente auszahlen, wenn Sie gar keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben können. Auch die Bedingungen sprechen für unterschiedliche Qualitäten der Versicherungen. Ein Stichwort ist die Nachversicherungsgarantie, die nach dem Studium in Kraft tritt.

Wichtig

Die Rente muss ohne Gesundheitsprüfung bis zum höchstmöglichen Alter erhöht werden können, denn dann handelt es sich um eine Nachsicherungsgarantie. Eine mögliche Erhöhung findet meist nach der Heirat oder bei einer Einkommenserhöhung statt. Denken Sie über eine Unfallversicherung nach, wenn Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Allerdings handelt es sich bei der Unfallversicherung nicht um einen Ersatz, denn es wird nicht bei Krankheit gezahlt, sondern nur im Fall einer dauerhaften Invalidität durch einen Unfall.

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Vorsicht bei Kombiangeboten

Immer mehr Versicherungen bieten eine Kombination aus Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge an, aber hier sollten Sie vorsichtig sein.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei den Kombi-Produkten meist mit einem anderen Produkt zusammengesteckt und dabei handelt es sich in der Regel um eine Altersvorsorge. Meistens kommt es zur Kombination mit einer klassischen oder einer fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in solchen Fällen meist nur eine Zusatzversicherung zum Produkt für Altersvorsorge. Das Problem ist einfach, denn die Kombi-Produkte sind mit so hohen Beiträgen bestückt, dass eine dauerhafte Zahlung für viele Menschen kaum möglich ist. Die Gründe sind unterschiedlich, von Arbeitslosigkeit, Kinder, Scheidung bis hin zu einem niedrigen Einkommen. Der erste Weg ist die Aufgabe der Altersvorsorge und dann ist auch der Schutz gegen die Berufsunfähigkeit nicht mehr vorhanden. Damit beginnt das Problem aber erst, denn wenn Sie in Zukunft eine neue Versicherung abschließen wollen, dann kann es sein, dass aufgrund des hohen Alters die Beiträge deutlich höher sind oder es gar keinen Schutz mehr gibt, weil Sie mittlerweile eine Erkrankung haben.

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Die Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung ist auch für Studenten wichtig, wenn keine Absicherung mit Hilfe einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist oder keine Rentenansprüche bestehen. 

Bei der Vereinbarung sollten Sie auf eine hohe Versicherungssumme achten, denn es kommt vor, dass ein Unfall zur Invalidität führt.

Die ergänzenden Versicherungen

Neben den wichtigen Versicherungen gibt es auch ein paar Versicherungen, die als Ergänzung angesehen werden können. 

Hausratversicherung

Zuerst müssen Sie klären, ob die Hausratversicherung der Eltern auch für den Hausrat im Wohnheim oder Studentenzimmer zuständig ist. Der Abschluss einer Hausratversicherung lohnt sich in der Regel eigentlich nur, wenn Sie einen teuren Hausrat besitzen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Versicherungen für Studenten

1. Wie lange ist ein Student über die Eltern krankenversichert?

Ein Student ist so lange über die Eltern krankenversichert bis er das 25. Lebensjahr erreicht hat. Zudem fällt er aus der Versicherung, wenn er einen Nebenjob hat und mehr als 435 Euro im Monat verdient. Allerdings muss der Verdienst regelmäßig die Höhe überschreiten, denn sonst handelt es sich um einen Sonderfall.

2. Brauche ich als Student mit eigener Wohnung eine Hausratversicherung?

Grundsätzlich ist eine Hausratversicherung eine gute Idee, aber nur, wenn der Hausrat teuer war. In einigen Fällen ist der Hausrat auch in der Studienzeit über die Hausratversicherung der Eltern versichert, aber das ist zu erfragen.

3. Wer muss sich um die Versicherung für einen Studenten kümmern?

Sie als Student sind selber für die Versicherungen zuständig. Sie müssen sich informieren und die entsprechenden Versicherungen abschließen, so dass Sie gut abgesichert sind.

4. Wer zahlt die Krankenversicherung für Studenten?

Bis zum 25. Lebensjahr ist der Student über die Eltern kostenlos gesetzlich familienversichert. Danach muss der Student für seine Versicherung selber aufkommen oder er geht einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach.

5. Wie wichtig ist eine Auslandskrankenversicherung für Studenten?

Eine Auslandskrankenversicherung für Studenten ist nur wichtig, wenn Sie außerhalb der EU unterwegs sind und es kein Abkommen mit Europa gibt. Wenn es sich um eine Uni innerhalb Europas handelt, brauchen Sie keine Auslandskrankenversicherung.

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Ein Kommentar

Fazit

Der erste Abschnitt des Lebens ist beendet und eigentlich geht es jetzt in die Berufsausbildung, aber Sie haben sich für ein Studium entschieden. In dem Fall gibt es viele Dinge zu beachten, denn nicht nur die Uni ist eine wichtige Entscheidung, sondern auch das künftige Leben und die Versicherungen. Ein Student braucht notwendige Versicherungen, so dass eine Krankenversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung zuerst geklärt sein müssen. Danach können Sie sich über Hausrat- und Haftpflichtversicherung Gedanken machen, aber in der Regel sind diese Versicherungen nicht notwendig. Achten Sie bei den Versicherungen nicht nur auf die Beiträge, sondern vergleichen Sie auch die Leistungen und die Voraussetzungen. Einige Versicherungen sind für Studenten geeignet und von anderen lassen Sie besser die Finger, weil es sich um teure Kombi-Produkte handelt. Ein Blick ins Kleingedruckte wird Ihnen helfen, so dass Sie gut abgesichert sind und keine unnötigen Versicherungen mit sich rumtragen.

Der Beitrag Versicherungen für Studenten: Die unerlässlichen Policen – alles über Prämien, Leistungen und Voraussetzungen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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BAföG – Staatliche Förderung für Studierende sorgt für finanzielle Sicherheit https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bafoeg-staatliche-foerderung-fuer-studierende-sorgt-fuer-finanzielle-sicherheit/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bafoeg-staatliche-foerderung-fuer-studierende-sorgt-fuer-finanzielle-sicherheit/#respond Mon, 21 Jun 2021 10:04:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63910 Studierende aus einkommensschwachen Familien haben die Möglichkeit eine Förderung vom Staat zu bekommen. Die Forderungshöhe hängt nicht nur von dem Einkommen der Eltern, sondern auch von dem eigenen Vermögen ab. Alles im Leben kostet Geld

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Studierende aus einkommensschwachen Familien haben die Möglichkeit eine Förderung vom Staat zu bekommen. Die Forderungshöhe hängt nicht nur von dem Einkommen der Eltern, sondern auch von dem eigenen Vermögen ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie sollten zuerst prüfen, ob Sie eine staatliche Förderung bekommen, wenn Ihre Eltern Sie finanziell nicht unterstützen können.
  • Das Einkommen der Eltern und das eigene Vermögen ist für die Höhe und die Möglichkeit des BAföG verantwortlich.
  • 50% der BAföG-Summe wird als Zuschuss gewährt und die anderen 50% werden als zinsloses Darlehen gewährt, so dass es nach der Förderung zurückzuzahlen ist.
  • Damit Sie BAfÖG bekommen, müssen Sie nach dem 4.Semester einen Studienleistungsnachweis erbringen. Die Förderung des Staates fällt weg, wenn der Studierende nicht genügend Credit Points erreicht.

Alles im Leben kostet Geld und dazu gehören nicht nur Miete und Strom, sondern auch Kleidung, Bücher, Nahverkehr und Essen. Im Schnitt geben Studierende 819 Euro im Monat für den eigenen Lebensunterhalt aus. Dieses Ergebnis hat das Deutsche Studienwerk bei der jüngsten Sozialerhebung erhalten. Inzwischen haben sich die Ausgaben mit Sicherheit erhöht, denn gerade in den Großstädten steigen die Mieten immer weiter an.

Die Eltern können das Studium des Kindes nicht immer finanzieren und aus dem Grund müssen Sie eine andere Quelle für Geld finden. Der erste Weg bietet sich mit dem BAföG-Amt an.

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Finanzieren zu 0 %: Was ist dran? – Hintergründe und Alternativen

Immer wieder tauchen sie verstärkt auf: Kreditangebote zu 0 % von Möbelhäusern, Elektronikanbietern und Autohäusern. Sie sind verlockend und ziehen all diejenigen an, die das nötige Geld für die geplante Anschaffung nicht flüssig haben. Was steckt

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BAföG ist Unterstützung vom Staat

In der Regel können 8 von 10 Studierenden von den Eltern unterstützt werden und dieser finanzielle Zuschuss liegt im Schnitt bei 541 Euro im Monat. 

Diese Zahl zeigt, dass mit dem Elternunterhalt das Studium in der Regel nicht zu finanzieren ist. Aus dem Grund müssen Studierende schauen, dass Sie auch Geld aus anderen Mitteln bekommen. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG ist dafür eine wichtige Säule.

Nach Auskunft des Studentenwerkes erhielten im Jahr 2016 18% der Studenten eine staatliche Förderung und das ist kein hoher Wert. Der Wert wird mit Sicherheit steigen, wenn die Voraussetzungen für die Förderung bekannt gemacht werden.

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Der Anspruch auf BAföG

Verschiedene Personenkreise haben Anspruch auf die staatliche Förderung und dazu gehören Studierende

  • mit einer deutschen Staatsbürgerschaft oder eine einer dauerhaften Bleibeperspektive
  • die mit Beginn des Studiums unter 30 Jahre als sind
  • ein förderfähiges Fach studieren.

Es können auch ältere Studenten gefördert werden, aber dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen.

Die sogenannte Prüfung im Vorabverfahren (§ 46 Abs. 5 BAföG) bietet die Möglichkeit herauszufinden, ob eine Förderung prinzipiell möglich ist. Die Voraussetzungen werden vom Amt für Ausbildungsförderung geprüft, aber ein positiver Bescheid sagt Ihnen noch nicht, wie hoch das BAföG am Ende ist. Das zuständige Studentenwerk wird Ihnen hier weiterhelfen, denn sie stellen auch fest, ob eine elternunabhängige Förderung möglich ist.

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So funktioniert BAföG

Einkommensgrenzen und Regelstudienzeit sind entscheidend für die staatliche Förderung, so dass nicht nur das Einkommen der Eltern, sondern auch das eigene Vermögen mit eingerechnet werden.

Ein Haushalt mit einem Durchschnittseinkommen konnten in der Vergangenheit keine staatliche Förderung bekommen, aber mit den neuen Reformen soll sich das ändern. Bis 2021 soll es zu einer schrittweisen Anhebung der Fördersumme kommen, aber auch die Einkommens- und Vermögensfreibeträge werden angepasst. Allerdings ist die Berechnung der Freibeträge kompliziert und die Familienkonstellation ist dafür mitverantwortlich.

Mit Hilfe des BAföG-Rechner des Studentenwerkes Göttingen können Sie eine erste Orientierung bekommen und wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Anspruch auf Förderung haben, dann stellen Sie einfach einen Antrag. Damit Sie einen ersten Eindruck bekommen, können Sie damit rechnen, dass Sie als Einzelkind verheirateter Eltern den Höchstsatz an Förderung erhalten, wenn ein Bruttoeinkommen von 30.000 Euro im Jahr nicht überschritten wird. Eine staatliche Unterstützung ist eher unwahrscheinlich, wenn das Einkommen über 60.000 Euro liegt. Liegt das das gemeinschaftliche Bruttoeinkommen zwischen diesen Summen, dann müssen Sie mit Abzügen rechnen.

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Die BAföG-Höhe

Der BAföG-Höchstsatz für einen Studierenden mit eigenem Haushalt, inklusive 109 Euro Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung, liegt im Moment bei 855 Euro im Monat.

Lebt der Studierende aber immer noch im Haushalt der Eltern, dann wird der Satz auf 583 Euro im Monat gesenkt.

Der Höchstsatz soll bis August auf 861 Euro erhöht werden. Grundsätzlich wird die Förderung immer für ein Jahr gewährt und dann muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Förderung wird über die gesamte Regelstudienzeit gezahlt, aber nur 37% schließen ihr Studium auch innerhalb der Regelstudienzeit ab.

Das bedeutet, dass die Mehrheit der Studierenden am Ende ohne Förderung dasteht und meist die letzten Semester aus der eigenen Tasche finanzieren müssen. Aus dem Grund spielen Nebenjobs eine bedeutende Rolle.

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Kein BAföG ohne Studienleistung

Der Studierende muss die Ausbildung ordentlich durchziehen, um BAföG zu erhalten, denn das ist Voraussetzung für die Förderung.

Das BAföG-Amt verlangt meistens nach dem vierten Semester einen Nachweis über die Studienleistungen. In diesen Studienleistungen sind Credit Points oder ECTS-Punkte vorhanden. Anhand der Studienordnung wird deutlich, wie viele der Punkte zu erreichen sind.

Sie sollten sich die Anforderung vor Beginn des Studiums durchlesen, damit Sie am Ende keine bösen Überraschungen erleben. In der Regel sind zwischen 80 und 120 Punkte gefordert, so dass weniger Punkte zum Förderungsverlust führen. Die einzige Ausnahme sind spezielle Gründe, denn es gibt durchaus Gründe, die Verzögerungen oder schlechte Studienleistungen zur Folge haben.

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Der Aufschub des BAföG-Amtes

Es gibt Situationen, in denen der Studierende mehr Zeit für die Leistungsnachweise bekommt. Hier können Sie nachlesen, wann das BAföG-Amt ein Auge zudrückt.

  • Sie haben ein Modul oder eine Zwischenprüfung zum ersten Mal nicht bestanden (§48 Abs. 2 i. V. m. §15 Abs. 3 Nr. 1 bzw. 4 BAföG)
  • Es besteht eine Schwangerschaft oder es wird ein Kind unter 10 Jahren versorgt (§48 Abs. 2 i. V. m. §15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG)
  • Sie haben eine Krankheit (§48 Abs. 2 i. V. m. §15 Abs. 3 Nr.1 BAföG)
  • Es ist zu einem Verschulden der Hochschule gekommen (§48 Abs. 2 i. V. m. §15 Abs.3 Nr. 1 BAföG)

Kein Grund für eine Verlängerung ist:

  • die Teilnahme an einem Wettbewerb
  • eine außeruniversitäre Bildung
  • ein zeitraubender Nebenjob
  • die Pflege eines Angehörigen.

Einen Ausweg bietet der Studienkredit der KfW-Bank. Für viele Studierende wird es mächtig eng, wenn kein BAföG mehr fließt, aber eine Möglichkeit bietet der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

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BAföG nach dem Studium zurückzahlen

Beim BAföG handelt es sich um kein geschenktes Geld, denn 50% der Summe ist ein Zuschuss und die anderen 50% sind ein zinsloses Darlehen.

Das Darlehen müssen Sie zurückzahlen und die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende des BAföG-Bezugs. Das Datum des Examens spielt keine Rolle.

Die Standardrate für die Rückzahlung liegt seit April 2020 bei 130 Euro im Monat und nach 77 Monatsraten sind Sie dann schuldenfrei. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch das Darlehen war. Im Grunde entspricht die Rückzahlung etwa einer Summe von 10.000 Euro und alles was über diese Summe geht wird Ihnen erlassen.

Wichtig:

In Zukunft haben Sie ein geringes Einkommen und können nur geringe Raten zahlen, dann ist das kein Problem. Nach 77 Monaten Zahlung ist Ihre Pflicht erfüllt, auch wenn Sie bis dahin keine 10.000 Euro zurückzahlen konnten. Sind Sie nicht in der Lage innerhalb von 20 Jahren die 77 Raten zu bezahlen, dann werden Ihnen die kompletten Restschulden erlassen.

Eine Verschiebung der Rückzahlung oder eine Verringerung der Raten ist nur auf Antrag möglich.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema BAföG

1. Wann ist man BAföG berechtigt?

Sie dürfen noch keinen Hochschulabschluss haben und wenn Sie einen Bachelor haben, dann können Sie die Förderung für für einen Master-Studiengang beantragen. Eine abgeschlossene Ausbildung ist kein Grund, dass Sie keine Förderung erhalten.

2. Wird mein Stiefvater mit in die Berechnungen einbezogen?

Die Mutter und der leibliche Vater müssen ihre Finanzen offenlegen, aber der Stiefvater nicht. Allerdings gilt das auch nur, wenn der Stiefvater das Kind nicht adoptiert hat. Nach einer Adoption muss auch er seine Finanzen offenlegen.

3. Wie hoch ist die Förderung im Monat?

Die Höhe der Förderung hängt von der finanziellen und persönlichen Situation ab. Im Moment liegt die Förderung im Monat zwischen 580 und 861 Euro.

4. Wo kann ich den BAföG-Antrag stellen?

Der BAföG-Antrag ist im Internet zu finden oder Sie wenden sich an die Hochschule.

5. Wie oft muss BAföG beantragt werden?

In der Regel muss die Förderung einmal im Jahr neu beantragt werden.

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Fazit

Das Studium ist das Ziel vieler junger Menschen, aber die finanzielle Belastung ist hoch. Meistens können die Eltern unterstützen, aber bei einkommensschwachen Familien ist das nicht möglich. BAföG ist eine staatliche Förderung für diese Familien. Durch einen Antrag und einer Prüfung des Einkommens können Studierende eine Art Zuschuss und ein zinsloses Darlehen erhalten. Nach Abschluss des Studiums muss 50% des Förderungsbetrags (10.000 Euro) zurückgezahlt werden.

Der Beitrag BAföG – Staatliche Förderung für Studierende sorgt für finanzielle Sicherheit erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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