Thema Stundung

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Unsere Beiträge zum Thema Stundung

Lebensversicherungskündigung

Kündigung kapitalbildender Lebens- und Rentenversicherung – Vergleich mit Alternativen

In der Vergangenheit waren Lebensversicherungen und Rentenversicherungen recht beliebt, um für das Alter vorzusorgen. Die Laufzeiten waren dementsprechend lange: 30 Jahre oder länger. Während dieser langen Zeit ändern sich die Lebensumstände jedoch womöglich. Oder aber die gewählte Versicherung ist schlicht zu teuer. Lebensversicherungen zählen mit Laufzeiten von oftmals 30 oder mehr Jahren zu den sehr langfristigen Verträgen. Zur Auszahlung der vertraglich vereinbarten Beträge kommt es vorwiegend, wenn der Versicherte in Rente geht oder stirbt. Einige Tarife sehen inzwischen auch die Auszahlung von Teilbeträgen nach einer bestimmten Zahl an Jahren vor. Die einst als Altersvorsorge angebotenen Verträge können die Versicherungen z.B. nutzen, um Gewinne mit den gezahlten Beiträgen zu erwirtschaften. Dies wiederum gibt den Versicherungen Gelegenheit, Zinsen zu garantieren und Überschussbeteiligungen zuzusagen. Den Ihnen vertraglich zugesicherten Zinsen stehen die häufig höheren Verzinsungen gegenüber, die die Versicherer für ihre Kapitalanlagen erhalten. Zudem sind Überschüsse möglich, wenn die Zahl der Todesfälle unter der prognostizierten liegt. Die Überschussbeteiligung schließt jedenfalls einen gewissen Anteil an den Versicherungsbewertungsreserven ein. Auf Ihren jährlichen Mitteilungen von der Lebensversicherung finden Sie z. B. den vertraglich festgesetzten Zins und den tatsächlichen Zins (inklusive möglicher Überschüsse). Passt die Lebensversicherung noch? Niemand weiß Jahrzehnte im Voraus, wie sein Leben aussehen wird. Deshalb ist die einst gewählte Lebensversicherung womöglich irgendwann nicht mehr bedarfsorientiert. Der gravierende Nachteil langfristiger Verträge ist, dass Sie kaum einschätzen können, ob Sie die Beiträge auch in den nächsten Jahren noch zahlen können. Vielleicht benötigen Sie daher auch wesentlich eher als erst zum Laufzeitende eine größere Geldsumme. Auf jeden Fall ist eine Veränderung der Lebensumstände binnen Jahrzehnten recht wahrscheinlich. Sie überlegen, ob Sie die Lebensversicherung noch behalten sollten? Dann bedenken Sie jedenfalls folgende Punkte: Zumindest seit Mitte des Jahres 2000 ist das allgemeine Zinsniveau so niedrig, dass hohe Garantiezinsen wenig realistisch sind. Gerade Verträge jüngeren Datums sollten Sie deshalb überprüfen (lassen). Haben Sie den Vertrag schon viele Jahre und dadurch steuerliche Vorteile, ist es zumeist vorteilhaft, diesen bis Laufzeitende zu behalten. Unsinnig ist jedenfalls eine Verschuldung, nur um den Vertrag fortführen zu können. Die Vertragskündigung sollten Sie allerdings erst nach eingehender Überprüfung von Alternativen und Ihrer Situation in die Tat umsetzen. Kündigungsalternativen und Beachtenswertes Sollten Sie mittlerweile daran zweifeln, dass Ihre Lebensversicherung noch zu Ihnen passt? Dann stehen Ihnen mehrere Alternativen zur Wahl. Nachstehend erfahren Sie, um welche Alternativen es sich handelt. Auch lesen Sie nachfolgend, wie der Verkauf einer Lebensversicherung abläuft und was die Kündigung voraussetzt. Weniger zahlen Indem Sie den Versicherungsbeitrag jährlich und nicht monatlich zahlen, entfallen Zuschläge: Die Kosten für Sie sinken bei gleichbleibender Leistung. Reduzieren Sie die ursprünglich vereinbarte Dynamisierung (das heißt, die jährliche prozentuale Beitragserhöhung). Damit die Vertragsdynamik erhalten bleibt, müssen Sie zumindest alle drei Jahre eine Erhöhung zulassen. Jede dynamische Beitragserhöhung geht mit Abschlusskosten einher. Außerdem erfolgt die Risikoberechnung auf Grundlage Ihres aktuellen Alters (und somit möglicherweise unter Berücksichtigung eines Risikobetrages). Sinnvoll kann der Erhalt der Dynamisierung sein, wenn Sie einen gut verzinsten Altvertrag haben. Selbstverständlich haben Sie die Chance, die Dynamikerhöhung auszusetzen oder vollständig zu stoppen. Sie müssen mit keinerlei negativen steuerlichen Folgen rechnen. Kündigen Sie Zusatzversicherungen, die den Vertrag verteuern. Die zusätzliche Unfalltodversicherung (für eine etwas höhere Todesfallleistung) ist ein Beispiel hierfür. Ein Hinterbliebenenschutz ist unnötig, wenn Sie die Versicherung ausschließlich für Ihre eigene Altersvorsorge abgeschlossen hat. Grundsätzlich hat auch die Kündigung von Zusatzversicherungen keine steuerlichen Auswirkungen. Die Stundung Die Versicherungsbeiträge zu stunden bedeutet, bis zur Dauer von höchstens zwei Jahren die Beitragszahlung auszusetzen. Ein Erhalt des Versicherungsschutzes ist auch in dieser Zeit gegeben. Allerdings fallen üblicherweise Zinsen für die ausgesetzte Phase an, die nachträglich zu zahlen sind. In Ausnahmesituationen wie Arbeitslosigkeit können Sie ein zinsloses Aussetzen der Zahlung beantragen. Häufig sind die Bedingungen für die Stundung in den Versicherungsbedingungen erwähnt. Fordern Sie Ihr persönliches Stundungsangebot von Ihrem Versicherer an, um alle Details zu kennen. Vorsicht: Eine Stundung ist nur sinnvoll, wenn Sie sicher sind, die Zahlungen nebst angefallenen Zinsen später tatsächlich leisten zu können. Ruhend stellen Sie können vorübergehend nicht die Versicherungsbeiträge zahlen? Dann haben Sie eventuell die Möglichkeit, den Vertrag ruhend stellen zu lassen. Nicht jeder Versicherer bietet die Ruhendstellung an. Die Ruhendstellung des Vertrages entbindet für einen bestimmten Zeitraum beide Vertragspartner von ihren Pflichten. Nach Ende des vereinbarten Zeitraums müssen Sie allerdings wieder die Beiträge zahlen und der Versicherungsschutz tritt wieder in Kraft. Prämie reduzieren Sollte Ihnen die Prämie zu hoch sein, können Sie diese eventuell reduzieren lassen. Sofern sich keine entsprechende Vereinbarung in Ihrem Vertrag findet, können Sie beim Versicherer anfragen. Dieser kann Ihrem Wunsch dann stattgeben oder aber nicht. Bedenken Sie: eine reduzierte Prämie bedingt niedrigere Leistungen. Beitragsfreistellung Laut § 165 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) können Sie eine Beitragsfreistellung beantragen. Die Abänderung zur prämienfreien Versicherung ist zu Ende der jeweiligen Versicherungsperiode (in § 12 VVG geregelt) möglich. Voraussetzung ist das Vorhandensein einer festgelegten Mindestversicherungsleistung. In den Versicherungsbedingungen können Sie die Kündigungsfrist für Ihren Vertrag nachlesen. Eine Beitragsfreistellung ist mit einer Teilkündigung gleichzusetzen. Diese beinhaltet einen niedrigeren Versicherungsschutz und eine reduzierte Ablaufleistung. Ihre Überschussbeteiligungsansprüche bleiben unberührt. Ihr Versicherer muss einer Rückumwandlung in eine beitragspflichtige Versicherung zustimmen. Rechtlich gesehen ist dieser Vorgang als Neuabschluss zu werten. Gegebenenfalls ist eine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Bei Unterschreiten des Mindestrückkaufwertes kann der Versicherer die Bitte zur Beitragsfreistellung z.B. als Vertragskündigung werten. Details hierzu finden Sie in § 165 Abs. 1 des VVG. Ein beispielhaftes Urteil erließ das Oberlandesgericht Frankfurt: Aktenzeichen 3 U 131/13, 5.3.2015. Achten Sie auf Verjährungsfristen in Zusammenhang mit der Versicherungssumme. Die Möglichkeit, Widerspruch gegen falsche Berechnungen des Versicherers zu erheben, haben Sie üblicherweise maximal drei Jahre lang. Die dreijährige Frist beginnt danach ab 1. Januar des Folgejahres nach der Kündigung oder Beitragsfreistellung. Hilfe bei Problemen mit Verjährungsfristen bieten beispielsweise die Verbraucherzentralen. Beleihung von Policen Sie haben inzwischen die Chance, Ihre Police beim Versicherer oder bei der Bank zu beleihen. Die Beleihung hat zur Folge, dass Sie zwischen 60 und 100 Prozent des Rückkaufwertes als Darlehen erhalten. Die Darlehenstilgung erfolgt entweder bei Fälligkeit oder während der Restlaufzeit Ihres Versicherungsscheins. Auch der Policenzweitmarkt kommt für ein Policendarlehen in Betracht. Für häufig vergebene Darlehenssummen ab 1.000 oder 2.500 Euro ist ein angesparter Mindestrückkaufwert die