Sturmgefahr | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 28 Feb 2022 11:00:59 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Sturmgefahr | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Wohngebäudeversicherung – für Hausbesitzer ein absolutes Muss und die beste Absicherung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohngebaeudeversicherung-fuer-hausbesitzer-ein-absolutes-muss-und-die-beste-absicherung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohngebaeudeversicherung-fuer-hausbesitzer-ein-absolutes-muss-und-die-beste-absicherung/#respond Mon, 28 Feb 2022 11:00:59 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64868 Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für jeden Hauseigentümer, denn sie schützt vor den finanziellen Folgen von Sachschäden am Gebäude. Direkt beim Eigentumskauf oder -bau sollten Sie sich für eine Wohngebäudeversicherung entscheiden.  Die abgesicherten Gefahren Die

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Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für jeden Hauseigentümer, denn sie schützt vor den finanziellen Folgen von Sachschäden am Gebäude. Direkt beim Eigentumskauf oder -bau sollten Sie sich für eine Wohngebäudeversicherung entscheiden. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wohngebäudeversicherung kommt zum Einsatz, wenn es zu einem Schaden am Haus kommt oder es sogar komplett zerstört wird.
  • Sie bietet in der Grundabdeckung Schutz vor Gefahren wie Leitungswasser, Naturgewalten (Sturm und Hagel) und Feuer.
  • Es sind nicht alle zusätzlichen Versicherungseinschlüsse sinnvoll, so dass Sie auf einige auch verzichten können.
  • Die Unterschiede zwischen den Beiträgen und der Leistung sind extrem, so dass die einzelnen Anbieter verglichen werden müssen.

Die abgesicherten Gefahren

Die Wohngebäudeversicherung ist mit einer Grunddeckung bestückt und diese bietet Schutz vor Gefahren.

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Naturgefahren (Sturm, Hagel und andere Elementargefahren)

Feuer

Der Feuerversicherungsschutz ist wichtig, denn er erstreckt sich auf Schäden durch

  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Brand
  • Implosion,

aber auch für den Folgeschäden (Löschen, Ruß und Rauch).

Zudem besteht ein Versicherungsschutz für den Anprall und Absturz von Flugzeugen oder dessen Teile oder der Ladung. Es kommt auch zu Entschädigungen, wenn das Gebäude durch einen Anprall von Straßen- oder Schienenfahrzeugen beschädigt wurde.

Leitungswasser

Bei dem Thema Leitungswasserschäden ist es nicht so einfach, denn der Schaden muss durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden sein. Das bedeutet, dass das Wasser aus Rohren, Schläuchen oder anderen angeschlossenen Systemen kommen muss. Beispiele dafür sind:

Auch Rohrbrüche durch Frost sind abgesichert und dabei spielt es keine Rolle, ob sie innerhalb oder außerhalb des Gebäudes zu finden sind. Dazu gehören:

  • Badeeinrichtungen
  • Spülklosetts
  • Armaturen
  • Heizkörper
  • Waschbecken

Sie haben auch die Möglichkeit Bruchschäden innerhalb des Gebäudes versichern zu lassen, wenn es um verlaufende Regenfallrohre oder Bruchschäden an den Zuleitungsrohren geht.

Naturgefahren

Zu den Naturgefahren gehört auch die versicherte Sturmgefahr, aber nur, wenn es sich mindestens um Windstärke 8 handelt. Handelt es sich aber um einen Hagelschaden, dann spielt die Windstärke keine Rolle mehr. Aber es gibt auch Sachen, die nicht versichert sind und das ist, wenn Sie bei Niederschlägen die Fenster und Türen offen lassen und der Regen eindringen kann. Zudem zahlen die meisten Gebäudeversicherungen auch nicht bei Schaden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser. Dafür müssen Sie eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abschließen.

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Die Elementarschadenversicherung

Dies ist eine Zusatzversicherung zur Gebäudeversicherung und sie versichert

  • Schäden durch Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Es gibt bestimmte Gebiete, in denen eine solche Versicherung sehr wichtig ist. In der Nähe von Flüssen ist ein solches Gebiet, denn hier handelt es sich um eine besonders bedrohte Region. Aber hier gibt es auch direkt ein Problem, denn in den bestimmten gebieten gilt eine nicht Versicherungsfähigkeit. Entweder bietet keine Versicherung hier einen Schutz an oder er wird extrem teuer.

Die Elementarschadenversicherung ist auch ein Baustein bei der Hausratversicherung.

Der Einzelfall entscheidet, ob eine Kombination aus Elementarschadenversicherung und Gebäudeversicherung überhaupt Sinn macht. Eine unabhängige Beratung kann Ihnen hier helfen.

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Wichtig

Nicht in allen Gebäudeversicherungen ist ein Schutz eingeschlossen, der sich auf Einbrüche oder Vandalismus bezieht. Allerdings können Sie hier auch mit Zusatzbausteinen arbeiten und einen entsprechenden Schutz aufbauen. Aber Sie sollten beachten, dass Einbrüche in der Regel über die Hausratversicherung versichert sind und nicht bei der Gebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung ist nur für die Schäden an den Außenteilen des Hauses zuständig (Haustür, Wände, Fenster).

Mit Hilfe einer Sondervereinbarung lassen sich auch die Kosten der Dekontamination von verseuchtem Erdreich versichern.

In einigen Versicherungen sind einige Einschlüsse nur als Zusatz möglich, wie das Glasrisiko. Allerdings handelt es sich hier um kein existenzbedrohendes Risiko, so dass Sie getrost drauf verzichten können.

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Diese Kosten sind versichert

Bei der Wohngebäudeversicherung sind die Folgen der oben genannten Ereignisse versichert, aber nur bis zu einem Höchstbetrag und wenn der Schaden größer ist, dann müssen Sie die restlichen Kosten selber tragen.

Bei den versicherten Folgen handelt es sich um:

  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Bewegungs-, Schutzkosten und Kosten zur Beseitigung von umgestürzten Bäumen
  • Kosten für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schutzgittern, Rollläden und Schlössern, wenn es sich um einen Schaden handelt, der durch eine dritte Partei entstanden ist. Sollte es sich nur um einen Versuch handeln, dann ist diese Tat auch versichert. Bei einem Versuch handelt es sich, wenn kein Einbruch stattgefunden hat, aber ein Fenster oder die Tür beschädigt wurden.
  • Kosten für die Beseitigung von Graffitischäden

Sollten Sie nur einen Teil des Gebäudes versichert haben, dann kommt die Versicherung auch für diese Kosten auf, wenn es sich um einen Versicherungsfall handelt und die Teile nicht benutzbar sind. In der Regel zahlen die Mieter dann keine Miete und dann springt die Versicherung ein. Allerdings ist der Mietausfall zeitlich begrenzt und gilt in der Regel nur für 12 Monate.

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Das ist versichert

Im Versicherungsschein stehen die Bestandteile der Versicherung, so dass nicht nur die Gebäudeteile, sondern auch alle wichtigen Bestandteile nachzulesen sind.

Dabei stehen die einzelnen Gebäudeteile mit den anschließenden Terrassen und das Zubehör auch im Versicherungsschein. Allerdings muss das versicherte Gebäude vorrangig zu Wohnzwecken genutzt werden.

Die Einbaumöbel zählen auch zum Gebäudebestandteil, denn sie sind individuell für das Gebäude geplant und gebaut worden.

Als Zubehör gelten

  • Brennstoffvorräte
  • Dachziegel
  • Ersatzfliesen
  • Fassadenfarbe
  • Müllboxen
  • Klingel- und Briefkastenanlagen
  • Markisen
  • Antennen

Weitere Bestandteile des Grundstücks können auf Wunsch mitversichert werden, aber dann erhöht sich auch der Beitrag. Dazu gehören

  • Carports
  • Gewächs- und Gartenhäuser
  • Zäune
  • Wege- und Gartenbeleuchtung
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Die Ermittlung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme muss immer ausreichend hoch sein, denn im Fall eines Totalverlustes muss mit Hilfe der Summe ein Gebäude der gleichen Größe und der Ausstattung wieder aufgebaut werden können.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten um die Versicherungssumme zu ermitteln, aber die einfachste und sicherste Methode ist die Berechnung der angegebenen Wohnfläche in Quadratmetern. Im Grunde gibt es keine Versicherungssumme im bekannten Sinn, denn entweder handelt es sich um eine unbegrenzte Deckung oder eine bemessene Höchstentschädigung.

Es gibt sogar noch Versicherungen, die eine Berechnung anhand der Berücksichtigung des Baupreisindexes anbieten. Das Verfahren stammt von 1914 und ist sehr kompliziert. Zudem ist es intransparent und sorgt für eine Unterversicherung, so dass von dem Verfahren abgeraten wird.

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Was ist eine Unterversicherung?

Man spricht von einer Unterversicherung, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Gebäudewert.

Entsteht in so einem Fall ein Schaden, dann ersetzt die Versicherung nur bis zur angesetzten Höhe und somit nur ein Teil.

Beispiel:

Eine Versicherungssumme von 500.000 Euro ist vereinbart worden und der tatsächliche Wert liegt allerdings bei 1.000.000 Euro, dann handelt es sich um eine Unterversicherung. Die Versicherung kommt bei einem Schaden nicht für die gesamten Kosten auf. Entsteht also bei einem Brand ein Schaden von 100.000 Euro, dann zahlt die Versicherung nur 50% also 50.000 Euro.

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Die Beitragsberechnung

Die Prämie richtet sich nach dem versicherten Risiko und hat eine sehr deutliche Auswirkung darauf, wie teuer die Versicherung wird.

Richten Sie sich nach:

  • den versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Naturgefahren)
  • die Bauart (Massiv, Holz, Fachwerk)
  • die Bedachung (Ziegel, Schiefer, Dachpappe, Reet)
  • die Wohnfläche beziehungsweise die Versicherungssumme
  • die Nutzungsart des Gebäudes (Wohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus)
  • der Standort
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Im Schadenfall zu beachten

Sie sind dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten und ihn umgehend bei der Versicherung zu melden.

Daran müssen Sie sich halten, denn ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie den Versicherungsschutz verlieren.

  • Sie müssen bei Gefahr schnellstmöglich Hilfe holen, so dass bei einem Brand die Feuerwehr zu rufen ist.
  • Schließen Sie sofort alle Haupthähne, wenn es zu einem Leitungswasserschaden kommt.
  • Lassen Sie zugefrorene Rohre und Leitungen von einem Fachmann auftauen.

Im Schadensfall sollten Sie sich um Beweise kümmern und das machen Sie am besten, wenn Sie Fotos vom Schadensort und eine umfangreiche Schadensmeldung machen.

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Achten Sie beim Kauf und Verkauf von Wohneigentum drauf

Das Versicherungsverhältnis, mit allen Rechten und Pflichten, geht beim Verkauf auf den neuen Besitzer über. 

Der Verkäufer und der Käufer haften gleichermaßen für die Prämie in der Versicherungsperiode, in der der Verkauf von statten geht. Am besten einigen sich Käufer und Verkäufer schriftlich darüber, wer welchen Teil der Versicherungsprämie bezahlt.

Das Versicherungsverhältnis kann von dem Käufer gekündigt werden. Entweder handelt es sich um eine Kündigung mit sofortiger Wirkung oder um eine Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode. Das Recht auf Kündigung endet, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach Kauf genutzt wird.

Sie brauchen für eine Kündigung auch die Einverständniserklärung der Hypothekengläubiger. Holen Sie sich also die Einverständniserklärung rechtzeitig ein. Wenn Sie eine gleichwertige andere Versicherung nachweisen, dann kann Ihnen die Zustimmung in der Regel nicht verweigert werden.

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Die Beendigung des Vertrages

Handelt es sich um einen Versicherungsvertrag mit einer fest vereinbarten Laufzeit, dann können Sie ihn erst zum Ende der Laufzeit kündigen.

Die Vertragslaufzeit liegt bei drei Jahren, dann können Sie erst zum Ende des dritten Jahres kündigen. Außerdem muss die Kündigung drei Monate vor Ende der Laufzeit bei der Versicherung vorliegen, aber ein Kündigungsgrund ist nicht notwendig.

Kündigen Sie den Vertrag nicht rechtzeitig, dann verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein Jahr und dann können Sie erst wieder drei Monate vor Ablauf der Frist kündigen.

Sie haben aber die Möglichkeit eine vorzeitige Kündigung zu erwirken, wenn es zu einer Beitragserhöhung kommt und sich der Versicherungsschutz aber nicht verbessert. Des Weiteren können Sie auch nach der Regulierung eines Versicherungsfalls kündigen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wohngebäudeversicherung

1. Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung wird von allen Eigentümern eines Hauses oder einer Eigentumswohnung benötigt.

2. Wer bietet Wohngebäudeversicherungen an?

Alle Versicherungen im Bereich Immobilien bieten Wohngebäudeversicherungen an.

3. Ist ein Abschluss im Internet billiger als bei einem Versicherungsmakler?

Sie können bei einem Abschluss im Internet manchmal ein paar Euros für einen festen Zeitraum sparen. Die Versicherungsmakler können einen Preisnachlass selten gewähren.

4. Wer kann bei einer Beratung helfen?

Die Stiftung Warentest, der Bundesverband der unabhängigen Versicherungsberater oder die Verbraucherzentralen vor Ort können Sie fachkundig beraten.

5. Wie teuer ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung wird anhand des Gebäudewertes festgelegt und somit können Sie im Jahr zwischen 200 und 600 Euro an Prämie rechnen.

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Fazit

Sie sind Besitzer eine Wohnimmobilie, dann sollten Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme ausreichend hoch ist und es keine Unterversicherung gibt. Bevor Sie eine Versicherung unterzeichnen, sollten Sie sich mehrere Angebote einholen und nicht nur auf die Prämie, sondern auch die Risiken und Leistungen achten. Wenn Sie sich unsicher sind, dann wenden Sie sich an einen unabhängigen Berater!

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