Der Beitrag Roaming in der EU – wichtige Fragen und Antworten – Roaming Regelung gilt nur im EU-Ausland erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Die EU-Roaming-Verordnung besagt, dass seit dem 15. Juni 2017 keine grundsätzlichen Aufschläge auf die national vereinbarten Tarife anfallen.
Sie können also innerhalb Europas und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums zum Tarif des Heimatlandes telefonieren, aber auch Nachrichten verschicken und im Internet surfen.
Seit 2017 wurde das Telefonieren bei Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht. Danach soll die Nutzung des Smartphones im Ausland nicht mehr kosten als im Inland. Trotzdem tappen einige Nutzer immer wieder in bekannte Kostenfallen.
Der Slogan „Roam like at home“ bedeutet, dass Sie das Telefon genauso nutzen können als wenn Sie zu Hause sind.
Im Vertrag und dem Tarif stehen Gebühren und diese Gebühren werden auch im Ausland eingehalten, so dass keine weiteren Entgelte entstehen, wenn Sie eine SMS versenden oder im Internet surfen. Allerdings nur, wenn Sie den Roaming-Dienst angemessen nutzen (Fair use).
Alle Personen, die in Deutschland wohnen und in der EU unterwegs sind, um zu arbeiten oder Urlaub zu machen, können Roaming nutzen.
Der Begriff „zu Hause“ meint immer den melderechtlichen Wohnsitz und damit das Land, in dem die Person eine feste Verbindung hat. Sie können auch von dem Roaming Gebrauch machen, wenn Sie in Vollzeit studieren oder arbeiten und damit einen hauptsächlichen Teil in einem EU-Land verbringen.
Im Grunde brauchen Sie nichts machen, denn seit dem 15. Juni 2017 fallen alle Roaming-Aufschläge automatisch weg.
Aber nicht alle Anbieter haben die Regelungen automatisch umgesetzt und somit sollten Sie vor einer Reise Ihren Anbieter kontaktieren. Erkundigen Sie sich nach den Tarifeinstellungen und stellen Sie fest, welche Aufschläge Sie für das Roaming zahlen müssen. Ein Wechsel zu den neuen Regelungen sollte innerhalb eines Werktages erledigt sein.
Sie haben mittlerweile die Möglichkeit, dass Sie bei vielen Fluggesellschaften auch während des Fluges mit einem Tablet, dem Laptop oder dem Smartphone ins Internet können. Allerdings sollten Sie auf ein paar wichtige Dinge achten, damit
Alle 28 EU-Mitgliedsstaaten arbeiten mit der Verordnung:
Die neuen Regelungen sind in Island, Liechtenstein und Norwegen erst nach dem 15. Juni in Kraft getreten. Kommt es zu einem europäischen Austritt, dann wird das Land vermutlich in die Weltzone 3 eingeordnet.
Die EU-Roaming-Verordnung gilt wirklich nur für die oben aufgezählten Länder und nicht für die Schweiz oder die Türkei. Auch für die Mobilfunknetze von Schiffen und Flugzeugen gelten die Regelungen nicht.
Die Verordnung gilt nicht für:
Es gibt ein paar Anbieter, die diese Länder trotzdem der EU-Länderliste zuordnen. Bevor Sie eine Reise machen, sollten Sie genau nachschauen.
Halten Sie sich mit Ihrem iPhone oder iPad viel im Ausland auf? Haben Sie eine Reise mit dem Flugzeug oder dem Schiff geplant? Oder möchten Sie einfach das mobile Datenvolumen schonen? In diesen Fällen kann
Es spielt keine Rolle, ob Sie ein Smartphone nutzen oder das Festnetz, denn Telefonate aus Deutschland in ein anderes EU-Land dürfen nur noch höchstens 19 Cent kosten.
Eine SMS darf nur noch 6 Cent kosten und das heißt, dass Sie immer auf der Basis eines in Deutschland abgeschlossenen Vertrags telefonieren und simsen. Die Preise richten sich immer nach der Höhe der neuen Preisobergrenze. Aber im Moment gilt die Regelung nur für fünf Jahre.
Die Obergrenze des Preises gilt für alle Telefonate und SMS, wenn es sich um nutzungsabhängige Minuten oder SMSen handelt. Einige Anbieter bieten ihren Kunden spezielle Tarife an, so dass die Obergrenze nicht berücksichtigt wird. Hier handelt es sich meist um Tarife, in denen nicht nur die EU-Länder enthalten sind, sondern auch Drittländer.
Die Anbieter können für solche Tarife die Preise eigenständig festlegen. Die Obergrenze wird auch nicht beachtet, wenn die Flatrateverträge keine entsprechende Bemerkung enthalten. Allerdings kommt es zu einer sofortigen Änderung, wenn die Pakete von Minuten und SMS verbraucht sind, dann werden die Kosten mit Hilfe der gedeckelten Preise berechnet. Prüfen Sie auf jeden Fall, ob der Wegfall der Preisobergrenze für Sie günstiger ist, wenn Sie Auslandsgespräche mit Hilfe eines Flatrate-Tarifes wählen.
Die neuen Regelungen treten bei den speziellen Tarifen immer erst nach einer Frist von zwei Monaten ein, so dass für Sie die Möglichkeit besteht, in einen anderen Tarif zu wechseln. Melden Sie sich bei Ihrem Anbieter, wenn Sie den speziellen Tarif behalten wollen.
Informieren Sie sich immer rechtzeitig, welcher Tarif für Sie am günstigsten ist, damit Sie nicht in die Kostenfalle geraten, wenn es zu einer Umstellung kommt.
Wenn Sie viel unterwegs sind, werden Sie auf öffentliche WLAN-Netze nicht verzichten. Wir verraten Ihnen, wie Sie mithilfe von VPN-Tunneln sicher in öffentlichen Hotspots surfen. Was sind VPN-Tunnel? Gerade wenn Sie viel im Ausland unterwegs sind und das Internet
Die neue EU-Roaming-Verordnung besagt, dass die Gespräche vom Heimatland in ein EU-Ausland nach den Tarifen des Mobilfunkvertrages abgerechnet werden.
Wenn Sie sich beispielsweise in Spanien befinden und einen Anruf nach Deutschland tätigen, dann fallen die gleichen Kosten an als wenn Sie von Deutschland nach Deutschland telefonieren.
Das gleiche Prinzip gilt, wenn Sie in Spanien einen Anruf nach Spanien durchführen oder in ein anderes EU-Land, dann wird nach dem Tarif Deutschland nach Deutschland abgerechnet.
Ab dem 15. Juni 2017 fallen im EU-Ausland die Roaming-Gebühren weg. Telefonieren, simsen und surfen kostet dann genau so viel wie zu Hause. Doch es lauern trotzdem noch (Kosten)Fallen. Wir verraten Ihnen, was Sie bei Ihren
Die EU-Roaming-Verordnung gilt, wenn Sie mehr Zeit zu Hause verbringen also im heimischen EU-Staat und dabei das heimatliche nationale Netz für Ihr mobiles Endgerät benutzen.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen und das bedeutet, wenn der Netzbetreiber erkennt, dass Sie mehr Zeit im EU Ausland verbringen oder innerhalb von vier Monaten mehr Telefonate und SMS aus dem Ausland wie aus dem Inland versenden, dann kommt es zu einer Überprüfung. Der Anbieter muss Sie über den sogenannten Beobachtungszeitraum im Vertrag informieren.
Dabei erfasst der Mobilfunkanbieter nicht nur Ihren Aufenthaltsort, sondern auch die entstandenen Verbindungen. Sie haben dann Zeit das Nutzungsverhalten zu ändern, wenn Sie eine Warnung zugesendet bekommen. Für die Änderung haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit und danach kommt es dazu, dass für die Telefonate und SMS höhere Gebühren anfallen. Zurzeit sind das 3,2 Cent pro Anrufminute und 1 Cent für eine SMS.
Für die mobilen Daten gibt es eine Höchstgrenze, die zurzeit bei 3,50 Euro für einen GB liegt. Ab dem 1. Januar 2022 soll die Höchstgrenze dann auch 2,50 Euro fallen.
Die Urlaubszeit ist da und Sie möchten auf Kreuzfahrtschiffen oder Fähren telefonieren? Das geht, denn die meisten Schiffe sind mit einem GSM-Netz ausgestattet. Allerdings könnte Sie an Land eine böse Überraschung erwarten. Auf dem Schiff
Sie können zu Hause unbegrenzt telefonieren und SMSen versenden, dann können Sie das auch weiterhin.
Der Anbieter kann Ihnen für die Datenverwendung während des Roamings ein Limit auflegen, wenn Sie einen unbegrenzten mobilen Datentarif oder eine sehr billige Variante haben. Allerdings muss der Anbieter Sie im Vorfeld informieren und darüber in Kenntnis setzen, dass Sie bald die Grenze erreichen und die Folgen für Sie. Die Schutzgrenze ist aber meist ausreichend hoch und wenn Sie diese Grenze trotzdem überschreiten, dann müssen Sie mit zusätzlichen Gebühren für das Datenroaming rechnen.
Der Anbieter ist in der Verpflichtung Sie über das Limit im Bereich des Datenvolumens zu informieren.
Sie können im Ausland das volle Datenvolumen nutzen, wenn der Anbieter seiner Verpflichtung nicht ausdrücklich nachkommt.
Sie besitzen ein iPhone und möchten gerne wissen, wie viele mobile Daten Sie verbrauchen und wie Sie die Statistik zurücksetzen können? In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie das funktioniert. Heutzutage ist
Auch im Ausland besteht die Möglichkeit, dass Sie zum Internetsurfen die Hotspots und WLAN-Netzwerke kostenlos nutzen können.
Es kann allerdings sehr teuer werden, wenn Sie über das WLAN-Netzwerk telefonieren und viele Smartphone unterstützen das auch. Genannt wird diese Möglichkeit VoWiFi (Voice over Wireless Fidelity), kann aber auch WLAN-Call oder WiFi-Call genannt werden. Diese Funktion muss Ihr Mobilfunkanbieter Ihnen freischalten und er hat die Möglichkeit zusätzliche Gebühren zu verlangen. Der Grund ist einfach, denn diese Anrufe fallen nicht unter die EU-Roaming-Verordnung.
Vor dem Auslandsaufenthalt sollten Sie sich unbedingt bei Ihrem Anbieter erkundigen, um nicht in die Kostenfalle zu geraten. Stellen Sie die Funktion ab, wenn Sie Zweifel haben oder lassen Sie Ihren Anbieter die Funktion deaktivieren. Die WLAN-Calls sind in der Regel deutlich teurer als Telefonate über das Mobilfunknetz, wenn Sie sich im EU-Ausland aufhalten.
Eine Alternative stellen die Messenger und spezielle Apps zur Verfügung, denn mit ihnen können Sie kostenfrei telefonieren. Wenn Sie eine kostenlose WLAN-Verbindung nutzen, dann entstehen beim Mobilfunkanbieter auch keine weiteren Kosten.
Im Video zeigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) worauf bei der nutzung öffentlicher WLAN-Netze zu achten ist. (Quelle: bsi-fuer-buerger.de) Die Nutzung von öffentlich bereitgestellten WLANs ist heutzutage gängig. Doch bei der Benutzung von
Sie sind mit der Rechnung nach dem Urlaub nicht einverstanden, dann beanstanden Sie sie und schreiben eine Reklamation.
Diese Möglichkeit können Sie bis zu acht Wochen nach Zugang der Mobilfunkrechnung nutzen. Sie müssen das Zustandekommen der Verbindungen mit den überhöhten und nicht nachvollziehbaren Kosten für das Roaming bestreiten.
Außerdem sollten Sie ein technisches Prüfprotokoll anfordern und ein Entgeltnachweis mit Einzelverbindungen, wenn nicht vorhanden. Sollten Sie einzelnen Verbindungen auf dem Entgeltnachweis vorhanden sein, dann sind Sie rechtlich korrekt und Sie müssen das Gegenteil beweisen.
Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur, wenn der Anbieter seiner Nachweispflicht nicht nachkommt oder nicht nach dem geltenden EU-regulierten Tarif abrechnet.
Ein Widerspruch kann durchaus Erfolg haben, aber das lässt sich pauschal nicht beurteilen und ist von Einzelfall anhängig. Sie können das abgebuchte Entgelt zurückbuchen, aber müssen den unstrittigen Betrag auf jeden Fall überweisen. Die unstreitigen Positionen auf der Rechnung müssen Sie benennen.
Es kommt wahrscheinlich zu Mahnungen und weiteren Kosten, auch eine Sperrung des Mobilfunkanschlusses ist möglich. Allerdings darf der Mobilfunkanbieter einen Laufzeitvertrag nicht einfach außerordentlich kündigen.
Roaming zu Inlandspreisen. Doch was bedeutet das wirklich und müssen Verbraucher jetzt überhaupt noch etwas für Telefonale im EU-Ausland bezahlen. Die Europäische Kommission hat häufige Fragen und deren Antworten zusammengestellt. Sie finden das offizielle Dokument
Das kommt drauf an, ob das Nachbarland zur EU gehört, denn in dem Fall ist es kein Nachteil. Wichtig ist, dass Sie Ihr Smartphone einmal am Tag in das heimische Netz einwählt.
Der Anbieter erkennt dann, dass Sie nicht roamen und im Idealfall kann Ihnen der Anbieter auch helfen.
Anders sieht es aus, wenn das Nachbarland nicht zur EU gehört, denn dann greift die EU-Roaming-Verordnung nicht. Das Ergebnis sind höhere Kosten, denn für eine Nutzung des Nicht-EU-Auslandstarif entstehen deutlich höhere Kosten.
Aus dem Grund sollten Sie Ihr Smartphone immer regelmäßig kontrollieren, wenn Sie sich in Grenznähe befinden. Das Handy sollte mit dem Netz des EU-Landes verbunden sein.
Sie besitzen ein iPhone und möchten gerne wissen, wie viele mobile Daten Sie verbrauchen und wie Sie die Statistik zurücksetzen können? In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie das funktioniert. Heutzutage ist
Eine ausländische SIM-Karte macht keinen Sinn, wenn Sie nur ein paar Tage oder ein paar Wochen im Ausland unterwegs sind.
Die Anschaffung lohnt sich nicht und sparen tun Sie damit auch nichts.
Der Anbieter kontrolliert nicht nur den gewöhnlichen Aufenthaltsort, sondern auch die stabile Verbindung.
Der Anbieter verlangt von Ihnen, dass Sie ein gültiges Dokument vorlegen, aus dem eindeutig zu erkennen ist, wo Ihr Wohnsitz ist beziehungsweise eine aktuelle Postanschrift. Dafür reicht
Eine stabile Verbindung können Sie mit der Bescheinigung über eine Vollzeitbeschäftigung nachweisen. Sie können aber auch
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Der Anbieter darf Aufschläge berechnen, wenn Sie das Fair Use Limit der Datendienste überschreiten.
Aber auch, wenn Sie dem Anbieter keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine stabile Verbindung zum Heimatland nachweisen können. Stellt der Anbieter eine missbräuchliche Nutzung des Roaming fest, dann kann es auch zu Aufschlägen kommen.
Sie erhalten einen Warnhinweis und haben zwei Wochen Zeit das Nutzungsverhalten zu verändern. Allerdings können Sie dem Anbieter auch nachweisen, dass es nicht zu einer missbräuchlichen Nutzung kam. Ansonsten hat der Anbieter das Recht ein Entgelt zu verlangen. Der Anbieter darf den Aufschlag allerdings nur so lange berechnen bis das Kundenverhalten sich verändert hat und kein Missbrauch mehr vorliegt.
Mittlerweile gibt es als Fernseh-Alternative zahlreiche Streaming-Anbieter. Neben illegalen Anbietern wie Kinox.to, Streamcloud und KKiste finden Sie auch jede Menge seriöse Streaming-Dienste. Wir stellen Ihnen die legalen Streaming-Anbieter in diesem Übersichtsartikel kurz vor. Was das Streaming vom Fernsehen
Bei den Prepaid-Karten gibt es ebenfalls einen Grundsatz und der besagt, dass das Telefonieren und Surfen im EU-Ausland zu den gleichen Kosten möglich ist, wie zu Hause.
Die preiswerten Anbieter machen allerdings eine kleine Ausnahme, denn sie arbeiten ohne ein Inklusivvolumen. Das bedeutet, wenn der Datenverbrauch unter dem Einkaufspreis von 6,00 Euro für einen Gigabyte liegt, dann darf er diesen Preis in Rechnung stellen.
In der Regel ist das Roaming bei den meisten Prepaid-Handys aktiviert, aber die Möglichkeiten sind bei den einzelnen Anbieter sehr unterschiedlich. Aus dem Grund sollten Sie sich immer vor der Reise über die Roaming-Möglichkeit mit der eigenen Prepaid-Karte informieren.
Unbegrenztes mobiles Internet ist nach wie vor ein Traum vieler Smartphone-Nutzer. In der Realität muss jedoch mobiles Datenvolumen gespart werden. Vor allem bei Reisen ins nichteuropäische Ausland kann das Internet auf dem Smartphone zur Kostenfalle
FAQs zum Thema Roaming in der EU
In der ganzen EU ist Roaming mit dem Mobiltelefon kostenlos, aber nur innerhalb der EU.
Das Ein- und Ausschalten ist sinnvoll, wenn Sie das EU-Land verlassen. Sobald Sie in ein Land kommen, dass nicht von den Regelungen betroffen ist, fallen sehr hohe Gebühren an.
In den EU-Ländern ist Roaming immer inklusive. Das bedeutet, dass Sie mit keinen zusätzlichen Gebühren durch ein Telefonat oder eine Nachricht rechnen müssen.
Polen zählt zur EU und somit fallen keine Roaming Gebühren an.
Roaming ist immer dann notwendig, wenn Sie sich im EU-Ausland bewegen und keine zusätzlichen Gebühren für Telefonate oder SMS zahlen wollen. Roaming ist eigentlich bei den meisten Anbieters von Anfang an aktiviert.
Da staunten die Eltern nicht schlecht, als auf der Mobilfunkrechnung über 1.400 Euro für Einkäufe im Google Play Store standen. Dabei haben die Eltern mit einer Guthabenkarte für Google Play an die Sicherheit und mögliche
Roaming ist ein ganz interessantes Thema, denn gerade das mobile Telefonieren, Nachrichten schreiben und im Internet surfen gehört auch im Urlaub zur Tagesordnung. Im EU-Ausland greift die Roaming-Verordnung und das bedeutet, dass Sie zu den gleichen Preisen wie Zuhause telefonieren, simsen und chatten können. Sobald Sie das EU-Ausland verlassen, kann es zu sehr hohen Gebühren kommen, denn das Roaming fällt dann weg.
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]]>Der Beitrag Browser: Surfmodus Inkognito, InPrivate oder privates Fenster starten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Ihr Browser speichert während Sie surfen jede Menge Daten. Dazu gehören Informationen zu Ihrem Surfverhalten, besuchte Webseiten, aufgerufene URLs sowie persönliche Daten wie Anmeldeinformationen. Gespeichert werden auch Suchbegriffe auf Webseiten oder in der Google-Suche. Was viele Nutzer nicht wissen, auch Bilder und Videos werden im temporären Speicher des Browsers abgelegt.
Doch fast jeder Browser besitzt einen Datenschutz-Modus, mit dem Sie Ihre Privatsphäre schützen können. Ist der InPrivate-Modus von Microsoft, das Inkognito-Fenster von Google Chrome, der private Modus des Firefox von Mozilla oder das private Surfen im Safari-Browser von Apple aktiviert, wird der Datensammlung ein Ende bereitet. Sobald Sie den Browser schließen, werden alle Daten der aktuellen Surfsession gelöscht. Cookies werden nicht gespeichert und ein Tracking durch Webseiten ist nicht so einfach möglich. Damit wird es der Werbeindustrie erschwert, personalisierte Werbung einzublenden.
Sinnvoll ist die Nutzung des privaten Surfmodus immer dann, wenn mehrere Personen Zugang zu dem Computer haben. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie sich in einem Internetcafe befinden, den Computer eines Freundes oder Kollegen nutzen oder auf dem Smartphone beziehungsweise Tablet-PC einer anderen Person surfen. Ohne den Datenschutz-Modus könnten Dritte nachträglich ermitteln, welche Seiten Sie aufgerufen haben. Im schlimmsten Fall sich sogar in Ihrem Namen in soziale Netzwerke oder andere Onlinedienste einloggen.
Hilfreich ist der private Modus auch am Arbeitsplatz im Gemeinschaftsbüro. Wenn andere Kollegen Zugang zum Computer haben, könnten diese theoretisch einsehen, welche Webseiten Sie besucht haben. Das geht nicht, wenn Sie den Datenschutz-Modus des Browsers verwenden.
Durch die Nutzung des privaten Surffensters können Sie den Betreiber Ihres WLANs oder den Internetanbieter nicht austricksen. Ob Arbeitgeber, Internetcafe oder Hotel. Der Betreiber des Netzwerkes und der Internetanbieter kann aufzeichnen, welche Seiten Sie wann und wie oft besuchen. Ob das geschieht und mit dem Datenschutz vereinbar ist, müsste im Einzelfall geklärt werden. Der Datenschutz-Modus kann diese Daten jedoch nicht verschleiern. Dafür benötigen Sie ein virtuelles privates Netzwerk (VPN).
Häufig wird der private Modus des Browsers auch als anonymer Modus bezeichnet. Doch dieser Begriff ist eigentlich falsch. Geschützt wird nur Ihre Privatsphäre auf dem Computer und Sie können weniger gut im Internet verfolgt werden. Im Internet selbst sind Sie jedoch nicht anonym unterwegs und können beispielsweise über Ihre IP-Adresse identifiziert werden. Auch das Tracking kann nicht zu 100 Prozent verhindert werden. Schließlich gibt es heute außer den bekannten Cookies noch ausgefeiltere Technologien, um Besucher zu erkennen.
Apple nennt den Modus in seinem Webbrowser Safari “privates Fenster”, den Sie auf dem Mac wie folgt öffnen:
Sie können das private Fenster im Safari auch über das Dock, per Shortcut und auf Ihrem iPhone oder iPad nutzen. So müssen Sie vorgehen:
Auch Google macht keine Ausnahme und bietet in seinem Browser Chrome einen speziellen Modus zum Schutz der Privatsphäre an.
Das Inkognito-Fenster in Google Chrome öffnen Sie auch mit folgenden Shortcuts oder auf mobilen Geräten:
Über eine spezielle Verknüpfung können Sie Google Chrome zukünftig bei jedem Start im Inkognito-Modus starten. So legen Sie eine neue Verknüpfung für den Inkognito-Modus an:
Tippen Sie oben rechts auf die drei Punkte und wählen Sie im Menü „Neuer Inkognito-Tab“.
Tippen Sie rechts unten auf die drei kleinen Punkte und wählen Sie danach im Menü „Neuer Inkognitotab“ aus.
Mehr Kontrolle über Ihre Privatsphäre bekommen Sie in Mozilla Firefox mit dem privaten Modus. Surfen Sie in einem privaten Fenster, dann werden auf Ihrem Computer keinerlei Daten über Webseitenbesuche gespeichert.
Möchten Sie den privaten Modus generell zum Surfen nutzen, dann gehen Sie wie folgt vor:
Haben Sie diese Option aktiviert, nutzt Firefox zukünftig generell die gleichen Datenschutz-Einstellungen wie im privaten Modus. Das bedeutet, dass nicht nur das Anlegen des Verlaufs verhindert wird. Auch Cookies werden mit dieser Option blockiert.
Wer lieber mit der Tastatur arbeitet, kann das private Fenster auch per Tastenkombination öffnen. Außerdem nutzen Sie den Datenschutzmodus bei Bedarf auch auf mobilen Geräten.
Tippen Sie oben rechts auf die drei kleinen Punkte und wählen Sie im Kontextmenü „Neuer privater Tab“.
Nach einem Klick auf die drei waagerechten Balken rechts oben finden Sie das Icon „Neuer privater Tab“, welches Sie antippen.
Microsoft nennt den privaten Surfmodus in seinem Internet Explorer InPrivate-Modus. Auch diesen Datenschutz-Modus aktivieren sie über das Menü des Webbrowsers.
Das InPrivate-Browsen rufen Sie optional auch per Shortcut oder über eine Verknüpfung auf dem Desktop auf. Darüber öffnen Sie den privaten Surfmodus mit einem Klick.
Um den InPrivate-Modus des Internet Explorers direkt vom Desktop nutzen zu können, müssen Sie eine neue Verknüpfung erstellen.
Ab Windows 10 liefert Microsoft standardmäßig den Webbrowser Microsoft Edge aus. Auch hier gibt es einen InPrivate-Modus. Um ein Fenster im InPrivate-Modus zu öffnen, klicken Sie in der Taskleiste mit der rechten Maustaste auf das Microsoft Edge-Logo. Im Kontextmenü wählen Sie „Neues InPrivate-Fenster“ aus.
Haben Sie den Edge-Browser bereits geöffnet und möchten ein zusätzliches Fenster im InPrivate-Modus nutzen, dann gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten. Falls Sie einen link auf einer Webseite im InPrivate-Modus öffnen möchten, klicken Sie diesen mit der rechten Maustaste an und wählen im Kontextmenü „Link in neuem InPrivate-Fenster öffnen“ aus. Alternativ finden Sie den InPrivate-Modus in Microsoft Edge unter „Einstellungen und mehr…“. Hier klicken Sie auf „Neues InPrivate-Fenster“, um ein leeres privates Edge-Fenster zu öffnen.
In einer weiteren Anleitung erklären wir, wie Sie in Google Chrome, Mozilla Firefox, Safari und Microsoft Internet Explorer / Edge Cookies manuell löschen und den Cache leeren. Zudem erklären wir, wie Sie am Computer mit wichtigen Tastenkombinationen effektiver arbeiten.
Lesen Sie auf Verbraucherschutz.com weitere Artikel zum Thema Datenschutz.
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]]>Der Beitrag Fakeshops erkennen: Online sicher einkaufen und gefälschte Onlineshops entlarven erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Onlineshopping ist recht simpel: Sie bestellen etwas im Internet und das Paket mit der Ware wird an die Wohnungstür geliefert. Oft gehen Sie in Vorleistung, indem Sie die Ware vorab bezahlen oder Ihre vertraulichen Zahlungsdaten eingeben. Praktisch dabei ist, dass Sie dem Trubel und Gedränge in den Geschäften entgehen. In der heute eh knapp bemessenen Zeit stöbern Sie zusammen mit Ihrer Familie im Online-Katalog und bestellen nach Herzenslust. Ob es sich dabei um Klamotten, Nahrungsmittel, Technik oder sogar Medikamente handelt, spielt keine Rolle. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie ein Widerrufsrecht haben und Ware die Ihnen nicht gefällt einfach zurückgeben können.
Ihre Privatsphäre ist schnell gefährdet, wenn Sie an einen unseriösen Anbieter geraten oder auf einen gefälschten Onlineshop (Fakeshop) reinfallen. Davon gibt es im Internet eine ganze Menge, Tendenz steigend. Damit Sie nicht auf Betrüger und die sogenannten Fakeshops reinfallen, geben wir Ihnen einige Ratschläge an die Hand, was Sie beim Onlineshopping beachten sollten. Achten Sie vor allem dann auf diese Punkte, wenn Sie das erste Mal in einem Onlineshop bestellen
Machen Sie im Internet keine Spontankäufe. Vergleichen Sie im Vorfeld immer die Preise mit anderen Onlineshops. Betrüger locken meist mit unseriösen Rabatten. Nicht immer ist das Billigste Angebot auch das Beste. Beim Preisvergleich helfen Ihnen Preissuchmaschinen.
Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Firma. Schauen Sie nach dem Impressum oder den Kontaktmöglichkeiten. Auf unseriösen Webseiten ist das Impressum unvollständig oder fehlt ganz. Folgende Angaben sollte es beinhalten: Details über den Unternehmenssitz und die Geschäftsführung sowie eine direkte Kontaktmöglichkeit per E-Mail und Telefon. Wichtig: Vor Ihrer ersten Bestellung in einem neuen Onlineshop sollten Sie die Kontaktmöglichkeiten durch einen Anruf testen. Erreichen Sie die Firma telefonisch nicht, ist Vorsicht geboten.
Gibt es eine Datenschutzerklärung auf der Webseite? Diese ist in Deutschland vorgeschrieben. Fehlt diese, sollten Sie von einer Bestellung absehen.
Zur Information über die Firma gehört auch, dass Sie im Internet nach dem Unternehmen recherchieren, wenn es sich dabei nicht gerade um eine große Marke handelt. Befragen Sie Suchmaschinen, schauen Sie, wie Andere das Unternehmen bewerten. Gibt es überhaupt Bewertungen? Lesen Sie die Nutzerkommentare in Foren. Vorsicht ist geboten, wenn es im Internet gar keine Informationen zu einem Onlineshop gibt.
Mittlerweile gibt es verschiedene Gütesiegel, die das Onlineshopping sicherer machen. Das bekannteste ist wohl das Trusted Shop-Siegel, welches sichere Onlineshops auszeichnet, Bewertungen überwacht und Ihre Bestellung absichert. Verlassen Sie sich nicht alleine auf das Siegel auf der Webseite, sondern machen Sie beim Gütesiegelaussteller die Gegenprobe. In der Regel können Sie dort ermitteln, ob das Zertifikat des Onlineshops gültig ist. Wir erklären beispielsweise, wie Sie das TÜV-Siegel in Onlineshops überprüfen.
Betrüger und Fälscher agieren immer häufiger aus dem Ausland und beherrschen die deutsche Sprache nicht perfekt. Damit verraten die Kriminellen sich selbst. Achten Sie auch auf Rechtschreibung und Grammatik. Ist die Seite so geschrieben, dass man den Inhalt versteht? Klicken Sie auch die AGB und die Datenschutzerklärung an. Klingt der Text eher wie eine schlechte Übersetzung, dann sollten Sie die Hände von dem Onlineshop lassen.
Achten Sie bei der Eingabe Ihrer persönlichen Daten unbedingt auf die verschlüsselte Übertragung Ihrer vertraulichen Informationen. Spätestens, wenn Sie zur Kasse gehen, sollte in der Adresszeile des Browsers das „https“ für eine sichere Übertragung sichtbar werden. Je nach verwendetem Browser ist ein Teil der Adresszeile bei verschlüsselter Übertragung der Daten grün markiert. Außerdem ist ein Vorhängeschloss zu sehen. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie auf gar keinen Fall Konto- oder Kreditkartendaten eingeben. Nehmen Sie lieber Abstand von einer Bestellung.
Schauen Sie sich vor Ihrer Bestellung die angebotenen Zahlungsmethoden an. Diese finden Sie meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf dem Weg zur virtuellen Kasse. Akzeptiert der Verkäufer nur Vorkasse per Überweisung oder können Sie auch per Rechnung bezahlen? Wählen Sie beim Shopping immer Ihnen bekannte Zahlungsmethoden aus. Achten Sie darauf, dass Sie nicht unbedingt außerhalb der Öffnungszeiten Ihrer Bank shoppen. Denn sollten Sie eine Überweisung rückgängig machen wollen, müssen Sie sofort reagieren. Als sichere Bezahlmethoden gelten die Abrechnung per Lastschrift oder Kreditkarte und ganz klar der Kauf auf Rechnung. Von der Bezahlung per Vorkasse via Überweisung raten wir in neuen Onlineshops generell ab.
Achtung: Überweisen Sie niemals per Vorkasse auf ein ausländisches Konto. Betrüger verwenden häufig ausländische Konten, weil Sie in Deutschland als Firma gar nicht registriert sind.
Zahlen Sie in unbekannten Onlineshops nicht mit Bargeldtransferdiensten wie Western Union oder MoneyGram. Der unbekannte Empfänger kann bei dieser Zahlungsmethode das Geld in Bar abheben und verschwinden. Sie haben später keine Möglichkeit mehr, den Weg des Geldes zu verfolgen oder dieses zurück zu bekommen.
Wenn Sie sich im Internet bewegen, sollten Sie ruhig misstrauisch sein. Haben Sie Zweifel an der Echtheit einer Webseite, lassen Sie den Online-Einkauf bei diesem Anbieter besser sein. Achten Sie auch darauf, dass Sie keinen Links aus Spam-Mails auf gefälschte Webseiten folgen. Denn so fangen Sie sich unter Umständen zusätzlich zum Besuch im Fakeshop einen Virus oder Trojaner ein.
Je mehr der nachfolgenden Fragen Sie mit einem klaren „Ja“ beantworten können, umso größer ist die Chance, dass Sie gerade einen Fakeshop aufgerufen haben:
Als Erstes versuchen Sie die bereits angeordneten Zahlungen zu stoppen beziehungsweise rückgängig zu machen. Gegebenenfalls müssen Sie dafür Ihre Bank kontaktieren. Da Sie die Bankdaten an unbekannte Dritte weitergereicht haben, empfehlen wir Ihnen, die Karte sperren zu lassen.
Bei Zahlung per Überweisung:
Haben Sie per Überweisung bezahlt, dann könnte je nach Überweisungsbetrag ein Rückruf der Überweisung über Ihre Hausbank sinnvoll sein. Allerdings sollte der Zeitpunkt Ihrer Überweisung nicht mehr als 5 Tage zurückliegen. Zudem raten wir dringend vor dem Rückruf Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu erstatten und das Aktenzeichen beim Rückruf anzugeben.
Mehr zum Thema „Wie bekommen Sie Ihr Geld nach einem Einkauf im Fakeshop wieder“ finden Sie in unserem Ratgeber.
Als Nächstes sollten Sie Beweise sichern. Kaufverträge, Bestellbestätigungen, E-Mails und Belege – alles könnte wichtig sein.
Haben Sie die Beweise gesichert, wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Anzeige. Das können Sie bei jeder beliebigen Polizeidienststelle oder online über das Internet tun. Auch wenn die Betreiber der Webseite im Ausland sitzen, dürfen Sie sich von einer Anzeige nicht abhalten lassen. Nur wenn Fakeshops gemeldet werden, können diese auch konsequent gesperrt oder gelöscht werden. Wenn Sie bei der Polizei vor Ort eine Anzeige erstatten möchten, dann sollten Sie vorher unsere Tipps zum Thema Anzeigenerstattung lesen.
Häufig haben die Opfer von Fakeshops bereits persönliche Daten auf der Fake-Webseite eingegeben. Wenn Sie erst nach der Eingabe Ihrer persönlichen Daten einen Fakeshop vermuten, ist es leider zu spät. Einmal übermittelte Daten können Sie nicht zurückrufen. Da nutzt auch der Datenschutz nichts. Schließlich haben Sie es hier mit Kriminellen zutun, die sich an keine Gesetze und Regeln halten. Es bleibt nur die Hoffnung, dass Ihre Daten nicht missbraucht werden. Welche Probleme, Risiken und Folgen nach einem Einkauf im Fakeshop auf Sie warten, lesen Sie auf Onlinewarnungen.de.
Sie haben Fragen oder sind sich bei einem neuen Onlineshop unsicher, ob es sich womöglich um einen Fakeshop handelt. Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne kostenlos per E-Mail zur Verfügung, um das Internet ein Stück sicherer zu machen. Alternativ können Sie auch mit uns telefonieren. Hier finden Sie alle Möglichkeiten, wie Sie mit uns in Kontakt kommen.
Unseriöse Onlineshops und Fakeshops können Sie bei uns als zentrale Anlaufstelle melden. Wir prüfen diese Onlineshops und verfassen bei Bedarf eine Warnung. Auf diese Weise erfahren andere Nutzer von dem Fakeshop und bestellen dort nicht.
Haben Sie Erfahrungen mit Fakeshops gemacht? Kennen Sie aktuelle Webseiten, die nicht seriös sind? Schreiben Sie uns eine Nachricht an [email protected] oder hinterlassen Sie einen Kommentar unter dem Artikel. Dort beantworten wir auch weitere Fragen zu diesem Thema.
Alle aktuellen Warnungen zu Fakeshops finden Sie in dieser Übersicht. Sehen Sie sich unbedingt auch unsere große Fakeshop-Liste an. Wir ergänzen fast täglich neue Webshops, die unseriös sind oder keine Ware liefern.
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Malware setzt sich aus dem englischen Wort „malicious“ (bösartig) und „Software“ (Programm) zusammen. Dabei ist Malware oder auch Junkware der Überbegriff für Schadsoftware, die beim Nutzer unerwünschte oder gar schädliche Funktionen ausführen. Die Schadprogramme finden den Weg auf Ihren Computer, indem sie Sicherheitslücken beziehungsweise unzureichende Informationssicherheit ausnutzen. Häufig wird Malware auch direkt per E-Mail geliefert, indem infizierte Dateien versendet werden.
Dabei lauert die Gefahr quasi überall im Internet. Schadprogramme können Sie sich beim Surfen auf Webseiten einfangen, wenn Sie E-Mails abrufen oder wenn Sie sich Software herunterladen. Auch der Anschluss von USB-Sticks kann zum Übertragen von Viren genutzt werden.
Dass der eigene PC infiziert wurde, merkt man oft gar nicht oder erst, wenn es zu spät ist. Es sei denn, Sie haben eine Antivirus-Software auf ihrem Computer installiert. Doch oft bieten die Tools nicht ausreichende Sicherheit, da die verschiedenen Malware-Typen ständig weiterentwickelt werden.
Ein Allheilmittel gibt es nicht, um sich vor Schadsoftware zu schützen. Doch wenn Sie einige Punkte beachten, sollten Sie nicht gleich in die nächste Falle tappen. So ist es beispielsweise hilfreich eine Antivirus-Software zu installieren, die auch die Gefahren beim Surfen und in Ihren E-Mails erkennt. Diese Software sollten Sie per Updates immer auf dem Laufenden halten, damit auch aktuelle Bedrohungen nicht den Weg durch die IT-Sicherheitslücken schaffen.
Außerdem hilft ein kritischer Blick beim Surfen. Nicht jeder Link oder jede Webseite sollte folglich aufgerufen werden. Besonders relevant ist ein wachsames Auge beim Abrufen von E-Mails, da Sie somit bereits einigen Gefahren aus dem Weg gehen.
Sollte es zu spät sein und Sie haben sich ein Schadprogramm bereits eingefangen, hilft nur ein zusätzlicher Malware-Scanner. Mit dem Tool „Malwarebytes Anti-Malware“ (MbAM) können Sie beispielsweise die Schadsoftware von Ihrem Computer entfernen. Oft erkennt ein Malware-Scanner die Gefahren besser als das Antivirusprogramm.
Das bekannte Trojanische Pferd in E-Mail-Anhängen kommt auch in der heutigen Zeit noch zum Einsatz. Neu entwickelte Technologien ergänzen die bewährten Infektionsmethoden zunehmend. Beispielsweise werden Rootkit-Techniken zum Verstecken der Schädlinge genutzt. Auch der Einsatz von Drive-by-Downloads findet immer häufiger statt. Sie werden hier auf präparierte Webseiten gelockt. Werden diese aufgerufen, wird Schadsoftware auf den Computer geladen. Bei dieser Variante werden die Sicherheitslücken im Browser ausgenutzt. Trotz allem ist die Gefahr per E-Mail-Anhang oder Link in einer E-Mail nicht zu unterschätzen.
Sehen Sie sich gleich unsere aktuellen Warnungen zum Thema E-Mail an.
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Die Nutzung des Smartphones ist für uns heute eine Selbstverständlichkeit. Da spielt es keine Rolle, ob wir Zuhause, im Auto, Zug oder auf hoher See sind. Doch Vorsicht: Auf dem Wasser gelten die Obergrenzen für das Roaming nicht. Auch die EU-Roaming-Verordnung, nach der Kosten im Ausland häufig zu den gleichen Konditionen wie im Inland abgerechnet werden, gelten hier nicht. Das bedeutet, dass Sie leicht in eine Kostenfalle geraten können.
In der Vergangenheit meldeten sich bei der Verbraucherzentrale immer wieder Nutzer mit überhöhten Telefonrechnungen nach dem Urlaub. Häufig sind diese auf die Nutzung des Handys auf Fähr- oder Kreuzfahrtschiffen zurückzuführen. Die auf See entstehenden Kosten für das Telefonieren oder Surfen sind oft deutlich höher als an Land. Eine automatische Kostenbegrenzung von etwa 60 Euro greift auf Schiffen leider nicht. Wer hier nicht aufpasst, zahlt für eine verhältnismäßig kurze Nutzung oft dreistellige Beträge.
Auf hoher See können keine Verbindungen über terrestrische Mobilfunknetze hergestellt werden. Die bekannten Mobilfunknetze decken nur den Bereich auf dem Land ab, aber nicht auf dem Meer. Damit Urlauber auf Fähren und Urlaubsschiffen telefonieren können, müssen diese mit einer speziellen Technik ausgestattet sein. Die Nutzung dieser ist verhältnismäßig teuer. Oft wird über die genauen Kosten nicht sehr transparent informiert.
So erklärt die Verbraucherzentrale im August 2018, dass der Anbieter O2/Telefónica seine Kunden zwar mit einer SMS über höhere Kosten informiert, allerdings konkrete Preise schuldig bleibt.
Willkommen an Bord! Bitte beachten Sie: Bei Gesprächen, SMS und Datennutzung in Flugzeugen und auf See entstehen abweichende Kosten zu Ihrer aktuellen Roaming-Option. Die Abrechnung unterliegt keiner automatischen Kostenbegrenzungsfunktion.
SMS von Telefónica an Kunden auf Schiffen und FährenAndere Mobilfunkbetreiber informieren ihre Kunden laut der Verbraucherzentrale besser über die konkreten Kosten und bieten einen Kostenairbag. Dadurch bleibt das Kostenrisiko überschaubar. Dennoch sind Überraschungen nicht ausgeschlossen.
Damit Sie auf hoher See mit Ihrem Mobiltelefon telefonieren können, bieten Schiffe ein GSM-Netz über Satellitentechnik an. Das Schiff wird also via Satellit mit den terrestrischen Basisstationen eines Mobilfunkanbieters verbunden. Darüber können Sie telefonieren, SMS versenden und empfangen oder im Internet surfen. Die Preise dafür richten sich nach speziellen Roaming-Abkommen, die der jeweilige Satellitennetzbetreiber mit dem Netzbetreiber der SIM-Karte im Handy vereinbart hat.
Bei den jeweiligen Netzbetreibern gibt es für das Telefonieren, Surfen und SMS schreiben auf Schiffen gesonderte Preislisten. Die Preise sind abhängig von dem jeweiligen Satellitennetzbetreiber. Teilweise setzt sich der Preis aus einer einmaligen Gebühr pro Verbindung und einem Minutenpreis zusammen. Bei O2 zahlen sie beispielsweise für Gespräche nach Deutschland bei dem Betreiber TIM/ Costa Cruises (ITAGT) 74 Cent pro Verbindung und 4,46 Euro pro Minute. Ankommende Anrufe belasten mit 5,16 Euro pro Minute die Urlaubskasse recht happig. Und wer darüber auch im Internet surft, zahlt pro 100 KB 2,50 Euro (Stand Juni 2019). Das kann schnell sehr teuer werden.
Informieren Sie sich vor Antritt der Reise darüber, welcher Satellitennetzbetreiber auf dem jeweiligen Schiff verfügbar ist. Anschließend können Sie bei Ihrem Mobilfunkbetreiber die konkreten Kosten für diesen Anbieter erfragen.
Die Verbraucherzentrale hat ausgerechnet, dass der Download von einem Megabyte bei O2/Telefónica rund 25 Euro kosten kann. Wer dann an Bord noch ein zehnminütiges Youtube-Video in HD-Qualität ansieht, kann mit Kosten von zirka 5.000 Euro rechnen.
Letztlich sollten Sie vor Antritt des Urlaubs genau überlegen, ob Sie auf dem Kreuzfahrtschiff oder einer Fähre wirklich telefonieren müssen. Für die Nutzung des Internets ist häufig eine Bestätigung nötig. Aufgrund der mittlerweile recht günstigen Roaming-Kosten in Europa ist das Roaming auf dem Smartphone häufig aktiviert. Wer auf dem Schiff einen Anruf bekommt oder wie gewohnt telefonieren oder WhatsApp-Nachrichten versenden möchte, tappt schnell in die Falle. Wir empfehlen, dass Sie das Roaming auf Fähren und Schiffen deaktivieren. Besonders schnell lösen Sie das Problem, indem Sie an Ihrem Smartphone den sogenannten Flugmodus aktivieren. Dann wird Ihre SIM-Karte in der Regel deaktiviert und es sind keine Roaming-Verbindungen möglich.
Für weitere Informationen sollten Sie sich auch unseren Ratgeber zum Thema Roaming mit typischen Fallen ansehen.
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Sind Sie mit Ihrem Mobilfunkbetreiber und der Nutzung des Smartphones im Ausland zufrieden oder haben Sie schon einmal eine unerwartet hohe Rechnung bekommen? Bitte berichten Sie uns in den Kommentaren unter dem Artikel von Ihren Erfahrungen. Mit Ihren Tipps können Sie anderen Lesern behilflich sein.
Sind Sie Kunde von O2 und mit dem Telekommunikationsriesen zufrieden? Tauschen Sie sich mit anderen Lesern über Ihre Erfahrungen mit O2 aus.
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]]>Der Beitrag Europäische Kommission: FAQ zur neuen Roamingverordnung – Download erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Seit dem 15. Juni 2017 sind in den EU Ländern die Roaming-Gebühren weggefallen. Dennoch gibt es ein paar Tücken. Wenn Sie diese nicht beachten, können erhebliche Kosten entstehen. In den Frequently asked Questions (FAQ) werden die meist gestellten Fragen beantwortet. Laden Sie sich die PDF-Datei herunter, wenn Sie selber Fragen zum Wegfall der Roaming-Gebühren haben.
Dennoch sollten Sie beachten, dass auch die FAQ zum Wegfall der Roaming-Gebühren eventuell nicht alle Fragen beantworten kann. Sollten Sie konkrete Fragen zu Ihrem Mobilfunkvertrag oder zu einer geplanten Reise haben, dann sollten Sie Ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren und Ihre Fragen dort stellen.
Unseren ausführlichen Artikel zum Thema Wegfall der Roaminggebühren ab 15. Juni 2017 finden Sie bei Onlinewarnungen an dieser Stelle.
Nutzen Sie die Kommentare unter diesem Beitrag, um zu sagen, ob Ihnen die Datei bei der Beantwortung der Fragen geholfen hat. Fehlen bestimmte Antworten? Wenn ja, welche?
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Endlich. Auslandsurlauber jubeln. Denn ab dem 15. Juni 2017 fallen die Roaming-Gebühren im europäischen Ausland (EU) weg. Ab diesem Tag telefonieren, simsen und surfen Sie zu den gleichen Preisen wie zu Hause. Auch Inklusivvolumen können im Ausland genutzt werden. Doch wer mit seinem Smartphone unterwegs ist, muss auch einige Fallen beachten. Welche das sind, erfahren Sie im Artikel.
Sie müssen sich übrigens am 15. Juni keinen Kopf um Ihren Tarif machen. Die Roaming-Aufschläge fallen automatisch weg. Eine Umstellung oder gar ein Tarifwechsel sind wegen der wegfallenden Roaminggebühren nicht notwendig.
Bevor wir die konkreten Fragen zum Wegfall des Roamings in der der EU besprechen, wollen wir erst einmal aufzählen, welche Länder in der EU sind. Denn Achtung: Die Schweiz beispielsweise ist kein EU-Land, obwohl sie mitten in Europa liegt.
Folgende Mitgliederstaaten hat die EU aktuell (13.06.2017):
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Das Vereinte Königreich hat mit dem Brexit den Ausstieg aus der EU beschlossen. Allerdings bleibt es noch so lange in der EU, bis die Austrittsverhandlungen abgeschlossen sind.
Es gibt zusätzlich Länder, welche sich der Roaming-Verordnung angeschlossen haben. Dazu zählen
Wie schon erwähnt, gehört die Schweiz nicht den EU-Mitgliedsstaaten an. Dennoch gibt es einige Mobilfunkanbieter, die die Schweiz bei einem Neuvertrags-Abschluss beziehungsweise mit der Umstellung den EU-Ländern gleichstellt. Demzufolge fallen dann auch dort die Roaming-Gebühren weg. Sie müssen sich bei Ihrem Mobilfunkanbieter erkundigen, ob die Schweiz in Ihrem Vertrag als EU-Land behandelt wird.
Übrigens: Auch die Türkei betrifft diese Sonderregelung in einzelnen Fällen. Sicher, weil das Land bei den Deutschen als Urlaubsland so beliebt ist.
Roaming zu Inlandspreisen. Doch was bedeutet das wirklich und müssen Verbraucher jetzt überhaupt noch etwas für Telefonale im EU-Ausland bezahlen. Die Europäische Kommission hat häufige Fragen und deren Antworten zusammengestellt. Sie finden das offizielle Dokument
Nein, in Bezug auf Datenflatrates. Datenflatrates können zwar im Ausland genutzt werden. Aber die Mobilfunkbetreiber können Höchstgrenzen festlegen. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Anbieter, welche Obergrenzen festgelegt wurden. Gerade Vielsurfer sollten sich danach erkundigen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen oder im Datenbummelzug zu landen.
Damit Sie sich finanziell nicht ruinieren, wurden „Fangnetzte“ von den Mobilfunkanbietern eingebaut. Beim Erreichen von Kosten in Höhe von 50 Euro muss der Dienstleister Sie auf Ihrem Smartphone informieren. Bei knapp 60 Euro muss sogar die Verbindung automatisch gekappt werden. Als Verbraucher können Sie diese Sperre aktiv wieder aufheben oder gar im Vorfeld höhere oder niedrigere Werte festlegen.
Dieser Schutzmechanismus gilt übrigens auch außerhalb der EU.
Mobiles Datenvolumen können Sie im Ausland ganz leicht sparen. Schalten Sie die mobilen Daten oder das Roaming einfach ab. Denn häufig werden im Hintergrund Apps aktualisiert oder Daten synchronisiert, was in Bezug auf den Verbrauch des Datenvolumens nicht unerheblich ist. In unseren Anleitungen erfahren Sie, wie Sie die mobile Internetverbindung abschalten oder Roaming deaktivieren.
Unbegrenztes mobiles Internet ist nach wie vor ein Traum vieler Smartphone-Nutzer. In der Realität muss jedoch mobiles Datenvolumen gespart werden. Vor allem bei Reisen ins nichteuropäische Ausland kann das Internet auf dem Smartphone zur Kostenfalle
Halten Sie sich mit Ihrem iPhone oder iPad viel im Ausland auf? Haben Sie eine Reise mit dem Flugzeug oder dem Schiff geplant? Oder möchten Sie einfach das mobile Datenvolumen schonen? In diesen Fällen kann
Beim Roaming zu Inlandspreisen gelten für Anrufe und SMS keine Volumenbeschränkungen. Das bedeutet, dass sowohl die Anrufe als auch die SMS nach Ihrem Inlandstarif abgerechnet werden. Haben Sie Inklusivminuten, werden die im Ausland genutzten Minuten entsprechend angerechnet. Wer im Heimatland für Telefonie oder SMS eine Flatrate nutzt, kann auch im Urlaub unbegrenzt innerhalb der EU telefonieren.
Einige Mobilfunkverträge beinhalten spezielle Konditionen für Telefonate im Ausland. Normalerweise soll der Mobilfunkanbieter Sie automatisch auf die neuen Konditionen umstellen und gegebenenfalls fragen, ob Sie die Optionen weiter nutzen möchten. Eigentlich sind spezielle Auslandspakete nur noch dann sinnvoll, wenn Sie oft in Länder außerhalb der EU reisen. Ob und wie die Netzbetreiber kombinierte Tarife anpassen, bleibt abzuwarten. Im nachfolgenden Video geht Rechtsanwalt Christin Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Problematik ein:
Grundsätzlich: Ja. Mit einer Ausnahme. Für sehr preiswerte Anbieter ohne Inklusivvolumen gilt: Liegt der Preis für den Datenverbrauch unter dem Einkaufspreis (für 2017 sind das 7,70 je Gigabyte) darf der Anbieter den Einkaufspreis in Rechnung stellen.
Nein. In manchen Ländern sind die Handyverträge deutlich billiger als in Deutschland. Wer aufgrund des Wegfalls des Roamings auf die Idee kommt, eine SIM-Karte im Ausland zu kaufen und diese in Deutschland zu nutzen, wird bald von dem Mobilfunkanbieter hören. Denn „fair use“ ist das nicht.
Wenn Sie die SIM-Karte aus dem Ausland länger nutzen, wird der Anbieter auf Sie zukommen. Wenn Sie dann keine plausible Erklärung (beispielsweise wegen eines Studiums im Ausland) für die lange Nutzung haben, entstehen zukünftig Aufschläge. Diese sind für 2017 wie folgt festgelegt: Telefonie: 3,2 Cent je Minute; SMS: 1,7 Cent pro SMS; Datenvolumen: 7,70 Euro je Gigabyte. Diese Festsetzung gilt übrigens auch, wenn Sie eine deutsche SIM-Karte im Zeitraum von vier Monaten überwiegend im Ausland nutzen. Dabei darf der Mobilfunkanbieter Ihr Roamingverhalten über vier Monate hinweg beobachten.
Es gibt Anbieter, bei denen Sie rein nationale Tarife bekommen. Diese sind dann besonders günstig. Aber im Ausland kann damit weder telefoniert noch gesurft werden. Wenn Sie also einen äußerst billigen Vertrag haben, sollten Sie in Ihren Unterlagen nachsehen oder beim Anbieter nachfragen, ob Roaming überhaupt möglich ist.
Vorsicht, egal, in welchen Gewässern Sie durch die Meere schippern, hier gelten keine Roaming-Abkommen. Informieren Sie sich im Vorfeld über die Kosten für WLAN und Telefonat auf dem Schiff. Meist läuft die Verbindung über Satellit und ist dementsprechend teuer. Die Gebühren erfragen Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter. Wenn kein maritimer Telekommunikationsanbieter vorhanden ist, wird ein Satellitentelefon benötigt.
Daher unser Tipp: Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie am besten in den Flugmodus wechseln (WLAN und mobile Daten deaktivieren) beziehungsweise das Gerät ausschalten. Auch Ihre Mailbox sollten Sie deaktivieren, da sonst für die eingehenden Anrufe enorme Kosten entstehen können.
Gleiches gilt für die Reise in Flugzeugen.
Übrigens: Die für die Roaming-Gebühren im nicht europäischen Ausland geltenden Fangnetze gelten auf Schiffen und in Flugzeugen nicht. Die Notbremse bei knapp 60 Euro existiert also nicht.
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Hier lauert eine Kostenfalle. Denn selbst wenn Sie aus Deutschland nur mal schnell mit dem Hotel noch Ihre Ankunft abklären wollen, wird dieser Anruf ganz normal nach Ihrem Mobilfunkvertrag als Auslandsgespräch tarifiert. Diese Art Auslandsgespräche sind nicht Gegenstand der neuen Roaming-Verordnung.
Befinden Sie sich im EU-Ausland können Sie abgehende Gespräche zu den Konditionen Ihres Inland-Tarifs führen. Werden Sie dort nach Taktung oder Minutenpreisen abgerechnet, so geschieht das auch bei abgehenden Telefonaten aus dem EU-Ausland. Verfügen Sie über eine Flatrate, nutzen Sie diese für Ihre Anrufe. Besonders praktisch: Wenn Sie sich mit Ihrem Smartphone im Ausland befinden, können Sie Telefonnummern im Mobil- oder Festnetz in der gesamten EU zu den neuen Roaming-Konditionen anrufen.
Damit keine Kosten entstehen und Datenvolumen gespart wird, sind manche Einstellungen am Smartphone besonders wichtig. Auch die richtige Internetnutzung kann erheblich Datenvolumen sparen. Was können Sie also tun?
Wenn Sie hohe Kosten vermeiden und das Datenvolumen sparen möchten, sollten Sie an die Einstellungen Ihres Smartphones denken. Deaktivieren Sie beispielsweise das automatische Herunterladen von App-Aktualisierungen und E-Mails im mobilen Netz.
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Navigationssoftware funktioniert oft nur mit einer entsprechenden Internetverbindung. Wenn Sie ohne Navigation im Ausland nicht klar kommen, sollten Sie sich eine Offline-Navigation vom Zielland/Zielort installieren. Damit schonen Sie Ihr Datenvolumen in jedem Fall.
Nutzen Sie im Ausland vorzugsweise WLAN-Netzte. Damit Sie dort sicher surfen, bieten sich VPN-Tools an.
Wenn Sie viel unterwegs sind, werden Sie auf öffentliche WLAN-Netze nicht verzichten. Wir verraten Ihnen, wie Sie mithilfe von VPN-Tunneln sicher in öffentlichen Hotspots surfen. Was sind VPN-Tunnel? Gerade wenn Sie viel im Ausland unterwegs sind und das Internet
Machen Sie in einer Grenzregion Urlaub oder arbeiten Sie gar in einem anderen EU-Land? Dann müssen Sie nur aufpassen, dass sich Ihr Smartphone einmal am Tag in das Telefonnetz des heimischen Anbieters einwählt. Das gilt dann im Sinne der Fair-Use-Regelung als Anwesenheitstag.
Doch Vorsicht: Diese Regelung gilt nur für die EU Länder. Sind Sie an der Grenze zu einem Nicht-EU-Land, sollten Sie darauf achten, dass sich das Telefon nicht automatisch in das fremde Telefonnetz einwählt. Beim Surfen, telefonieren und SMS schreiben entstehen dann nämlich Kosten.
Wenn Sie Fragen zu dem Thema Roaming haben, schreiben Sie diese in die Kommentare. Die Fragen werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden beantwortet.
Weitere Ratgeber finden Sie auf Onlinewarnungen.de.
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]]>Der Beitrag diekaffeefee.de: Fakeshop mit kopierten Impressum-Daten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Im vorliegenden Fall sind die Fakten ganz klar, wenn man sie zusammen vor sich liegen hat. Der Webshop diekaffeefee.de verwendet im Impressum Daten des existierenden Unternehmens zonos-kaffeehelden.de. Doch Letzterer hat mit dem Verkauf von Kaffeemaschinen gar nichts zu tun. Es handelt sich bei Zonos Kaffeehelden um eine Rösterei, die nur mit Kaffeebohnen handelt.
Mittlerweile befindet sich auf der Startseite von Zonos Kaffeehelden auch eine Information, dass diekaffeefee.de die Daten aus dem Impressum kopiert hat und missbräuchlich verwendet. Durch unzufriedene Kunden bei diekaffeefee.de werden nun auch Marke und Ruf von Zonos Kaffeehelden geschädigt. Eine Strafanzeige gegen unbekannt wurde erstattet.
Doch kann man auch ohne diese Information erkennen, dass es sich bei diekaffeefee.de um keinen seriösen Onlineshop handelt? Ja, man kann. Und wir zeigen Ihnen an dem konkreten Beispiel von diekaffeefee.de, wie Sie einen Fakeshop erkennen.
Eine Liste mit unter Fakeshop-Verdacht stehenden Onlineshops finden Sie auf Onlinewarnungen.de.
Wir möchten Sie in diesem Artikel mit auf eine virtuelle Reise nehmen und anhand der Webseite diekaffeefee.de erklären, wie Sie Fakeshops erkennen. Haben Sie Lust? Auf geht’s.
Zunächst einmal sollten Sie unseren Fakeshop-Ratgeber kennen. Die dort aufgeführten Punkte können Sie auf jeder Webseite abarbeiten und kontrollieren, ob alles stimmig ist. Fangen wir an:
→ Durchweg preisgesenkte Artikel
… sind kein gutes Zeichen. Auch auf diekaffeefee.de wurde der Rotstift gnadenlos bei fast jedem Artikel eingesetzt. Für einen seriösen Onlineshop ist es eher unrealistisch, dass wirklich jeder verfügbare Artikel reduziert wird. Meist sehen Sie die Preissenkungen auch schon auf der Startseite.
→ Impressum überprüfen
… Kein gutes Zeichen ist, wenn das Impressum fehlt. Gerade bei Webseiten, welche sich an deutsche Verbraucher wenden, gibt es gesetzliche Vorschriften. Und zu denen zählt auch ein ausführliches Impressum. Bei diekaffeefee.de fehlt dieser Punkt zwar nicht, ist aber der entscheidende Knackpunkt. Denn obwohl das Impressum vollständig aussieht, fehlt die Rufnummer. Wir überprüfen meist noch die angegebene Adresse über Google/Google Maps. In diesem Fall stoßen wir hier bereits auf Zonos Kaffeehelden. Wüssten wir über die oben genannte Information nicht Bescheid, würden wir uns die echte Webseite der Kaffeehelden aufrufen und ebenfalls überprüfen. Generell raten wir davon ab online einzukaufen, wenn der Anbieter telefonisch nicht erreichbar ist.
→ Datenschutzerklärung und AGBs
… Genau wie das Impressum dürfen diese beiden Seiten ebenfalls nicht fehlen. Sie sollten in einem verständlichen Deutsch geschrieben sein. Auf diekaffeefee.de finden Sie zwar AGBs und eine Widerrufsbelehrung. Zum Datenschutz gibt es aber scheinbar keine Erklärungen.
→ Bezahlmethoden checken
… Meist erkennen Sie die Bezahlmethoden auf den Webseiten der Fakeshops erst, wenn Sie einen Bestellvorgang simulieren – so auch auf diekaffeefee.de. Achten Sie darauf, dass Sie diesen nicht abschließen, um nicht in die Falle zu tappen. Manchmal stehen die Bezahlmethoden auch in den AGBs. Allerdings werden da oft mehr Varianten angegeben, als es dann beim Bezahlvorgang wirklich gibt. Bei Fakeshops üblich ist die Bezahlung per Vorkasse in Form von Banküberweisung oder Angabe der Kreditkartendaten. Auch auf diekaffeefee.de sollen Sie direkt auf eine Bankverbindung überweisen.
→ Telefonnummer für Kontakt
… Die eindeutigen Fakeshops sind meist ohne Rufnummer. Für den Kontakt steht oft nur ein Formular bereit – so auch auf diekaffeefee.de. Sollte eine Handynummer angegeben sein, rufen Sie ruhig einmal an, bevor Sie eine Bestellung auslösen. Funktioniert die Nummer nicht oder erreichen Sie niemanden beziehungsweise ein anderes Unternehmen, heißt es ebenfalls Finger weg vom Onlineshop.
→ Güte- und Käuferschutzsiegel
… fehlen auf diekaffeefee.de komplett. Sollten die Siegel vorhanden sein, müssen Sie die Echtheit überprüfen. Meist enthüllt ein Klick auf die Siegel, dass diese gar nicht echt sind. Auch Recherchen im Internet führen eher dazu, dass es für die Fake-Seiten in den meisten Fällen keine Siegel gibt.
→ Recherche im Internet
… kostet zwar Zeit, spart aber jede Menge Geld. Im Fall von diekaffeefee.de stoßen wir wieder auf die Rösterei Zonos Kaffeehelden mit der Warnung vor dieser Webseite. Bei einschlägigen Fakeshops finden Sie meist gar keine Bewertung oder viele negative Meinungen im Internet. Und nicht zuletzt gibt Onlinewarnungen.de zahlreiche Informationen zu Fakeshops.
Dies waren die sichtbaren Anzeichen, welche jeder nachvollziehen kann. Eine tiefer gehende Recherche kann weitere Hinweise auf einen Fakeshop bringen. Lesen Sie weiter – es gibt noch weitere unstimmige Punkte.
→ Sichere HTTPS-Verbindung
… Während des Bestellvorgangs, vor allen, wenn Sie persönliche Daten eingeben und übermitteln sollen, müssen Sie auf eine sichere HTTPS-Verbindung achten. Diese ist bei diekaffeefee.de gegeben. Seien Sie aber auf der Hut. Manchmal werden diese sicheren Verbindungen auch vorgegaukelt. Und wenn dies wie bei diekaffeefee.de der einzige Punkt ist, der stimmt, sollten Sie ebenfalls misstrauisch bleiben.
→ IP-Adresse orten
Viele Fakeshops, welche sich an deutsche Verbraucher richten, haben eine IP-Adresse im Ausland. Dass heißt, dass der Server, auf dem die Seite gehostet wird, im Ausland steht. Seriöse Onlineshops mit einer .de Adresse werden meist in Deutschland gehostet.
Sie möchten Ihre eigene IP-Adresse für die Internetverbindung ermitteln? Oder interessiert Sie, wo der Server einer bestimmten Webseite steht? Wir erklären Ihnen in dieser Anleitung, wie Sie IP-Adressen kostenlos herausfinden und orten. Gerade bei Onlineshops kann
Im Fall von diekaffeefee.de befindet sich die IP-Adresse auf einem niederländischen Server.
→ Abweichender Domaininhaber
Ein Blick auf den Domaininhaber bringt weiteren Aufschluss. Bei Fakeshops stimmen diese mit dem auf der Webseite verantwortlich genannten Personen meist nicht überein. Bei diekaffeefee.de ist der Domaininhaber ein Kenny Roger aus Berlin. Vermutlich handelt es sich dabei um eine erfundene Person oder gar gestohlene Daten. Den Domaininhaber finden Sie bei .de Adressen über die Abfrage bei Denic heraus. Webadressen mit .com können Sie bei Whois checken.
Je mehr der oben genannten Punkte nicht stimmig sind, desto misstrauischer sollten Sie sein. Im Zweifelsfall heißt es immer, lieber die Hände weg vom Onlineshop und damit jede Menge Ärger ersparen. Wenn Sie sich einmal unsicher sind, können Sie die betreffende Webseite auch von uns prüfen lassen. Senden Sie die Webadresse dafür an [email protected].
Dann sollten Sie aktiv werden. Denn Ihre persönlichen Daten wurden an unbekannte Dritte übertragen. Ebenso haben Sie unbekannten Personen Geld überwiesen. Im Moment wissen wir noch nicht, ob Sie bei diekaffeefee.de Ware in Form von Plagiaten geliefert bekommen oder gar keine Ware erhalten. Wenn Sie dazu Auskunft geben können, nutzen Sie am besten die Kommentare unter diesem Beitrag. Dies ist auch anonym möglich.
Wenn Sie eine Bestellung auf diekaffeefee.de ausgelöst haben, sollten Sie folgende Schritte tun:
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Oft helfen Ihre Erfahrungen unseren Lesern dabei, sich ein klares Bild von dem betreffenden Onlineshop zu machen. Nutzen Sie für Ihre Nachrichten die Kommentare unter dem Beitrag. Uns interessiert vor allem, ob die Überweisungen auf deutsche oder ausländische Konten erfolgen sollen und ob Ware geliefert wird.
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Die ehemalige Seiteninhaberin von kristinsamelphotography.de hat uns informiert, dass ihre ehemalige Domain als Fakeshop missbraucht wird. Aufmerksam ist sie durch erste Anfragen von geschädigten Personen geworden. Doch wie konnte es passieren, dass die korrekt abgemeldete Domain plötzlich ein Fakeshop ist?
Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass aktuelle Fakeshops über Seiten betrieben werden, welche vorher seriösen Personen und Unternehmen gehört haben, aber nicht mehr genutzt und/oder gelöscht wurden. So war es auch bei der Domain kristinsamelphotography.de. Nach eigenen Angaben hat die ehemalige Inhaberin die Domain korrekt löschen lassen. Nach einer Karenzzeit von 30 Tagen kann diese von jedermann neu registriert werden. In diesem Fall wurde die Domain wohl von Kriminellen registriert. In unserer Fakeshop-Liste finden Sie einige Domains, wo Sie anhand der Domainnamen und den verkauften Produkten erkennen, dass dort genauso vorgegangen wird.
Einen wichtigen Hinweis möchten wir an dieser Stelle noch geben: Verzichten Sie auf Anfragen bei ehemaligen Webseitenbetreibern. Diese können in der Regel gar nichts für das Problem und sind nicht mehr der Inhaber der betreffenden Domain. Demzufolge haben ehemalige Domaininhaber weder etwas mit dem Betrug zu tun noch können Ihnen diese helfen. Vergleichbar ist die Neuvergabe einer Domain mit der erneuten Zuteilung einer Rufnummer, nach der Kündigung dieser, an einen anderen Kunden.
Um auf Fakeshops nicht hereinzufallen, müssen Sie vor dem Kauf auf die entsprechenden Anzeichen achten. Unseriöse Webshops sind oft sehr leicht zu erkennen. Auf diesen Fakshop treffen die Punkte zu, welche wir in unserem Fakeshop-Ratgeber aufgeführt haben. Folgende Fakten kann man zusammentragen:
Zusätzlich zu diesen offensichtlichen Anzeichen fällt auf, dass die Webseite nicht in Deutschland, sondern in der Türkei gehostet wird. Beim Überprüfen des Servers sind uns weitere mysteriöse Shops aufgefallen:
Nach unseren Recherchen handelt es sich bei diesen Domains ebenfalls um Fakeshops. Lassen Sie die Hände besser weg.
Im Übrigen wissen wir derzeit noch nicht, ob Sie hier gar keine Ware bekommen oder billige Plagiate erhalten. Sollten Sie weitere Informationen dazu haben, können Sie uns einen Kommentar unter diesem Artikel hinterlassen.
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Haben Sie bereits bei kristinsamelphotography.de oder einem der anderen Shops bestellt? Dann müssen Sie jetzt schnell handeln. Zunächst sollten Sie Ihre Kreditkarte sperren lassen, da Sie die Bankdaten an unbekannte Dritte weiter gegeben haben.
Versuchen Sie die Zahlung rückgängig zu machen. Dafür müssen Sie mit Ihrer Bank sprechen. Vielleicht ist das Geld ja noch nicht ganz verloren.
Außerdem sollten Sie so viele Beweise wie möglich sichern: Kaufverträge, Bestellbestätigungen, E-Mails und Belege. Diese benötigen Sie, um eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Das geht auch bequem über das Internet.
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Sind Sie auf einen Webshop gestoßen bei dem Sie einen Fakeshop vermuten? Senden Sie uns die URL (Webadresse) an [email protected], damit wir den Onlineshop überprüfen können.
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]]>Machen Cookies den Verbraucher zum gläsernen Bürger? Im Zusammenhang mit dem Internet denken die wenigsten Nutzer bei dem Begriff Cookies an süße Naschereien. Viele Verbraucher wissen, dass mit Cookies irgendetwas gespeichert wird. Doch was sind Cookies genau und können diese die Privatsphäre des Nutzers gefährden?
Als Cookie werden kleine Textdateien bezeichnet, die über den Webbrowser auf dem Computer des Nutzers gespeichert werden. Die Dateien enthalten Informationen über Ihr Surfverhalten und werden bei einem erneuten Besuch der Webseite wieder ausgelesen. Sie sind dann kein unbeschriebenes Blatt mehr. Die Dateien werden im temporären Speicher des Webbrowsers gespeichert und sind in der Regel zeitlich beschränkt gültig.
Cookies werden normalerweise von der Webseite, die Sie gerade besuchen, erstellt und gespeichert. Doch zunehmend gelangen auch Textdateien von Webseiten auf Ihren Computer, die Sie niemals besucht haben. Diese Dateien werden als Drittanbietercookies bezeichnet.
Aus dem Internet sind Cookies heute kaum noch wegzudenken. Sie sind dafür verantwortlich, dass Webseiten Sie wieder erkennen, wenn Sie diese ein zweites Mal besuchen. Dieser Umstand trägt zu mehr Komfort bei, wenn Sie sich beispielsweise nicht bei jedem Besuch neu einloggen müssen. Nützlich kann auch sein, wenn der Browser Ihnen auf einer Webseite anzeigt, welche Seiten Sie schon besucht haben und wo Sie weiterlesen können.
Doch es gibt auch Schattenseiten. Im schlimmsten Fall speichern Cookies vertrauliche Daten, was Ihre Privatsphäre gefährden kann. Zudem ist es mit den Textdateien möglich, Sie als Nutzer eindeutig zu identifizieren und zu verfolgen. Sie selbst merken im Normalfall nichts davon. Um Ihnen personalisierte Werbung anzeigen zu können, werden Ihre Interessen und Ihr Surfverhalten gespeichert und verfolgt sowie ein Profil angelegt. Besonders unüberschaubar wird das in Zusammenhang mit den Drittanbietercookies. Sie kennen das vom Online-Marketing, wenn Ihnen plötzlich überall Produkte oder Reisen angeboten werden, nach denen Sie tatsächlich im Internet gesucht haben.
Letztlich setzt nur die Kreativität der Cookie-Programmierer Grenzen bei der Speicherung von Informationen als Cookie. Nachfolgend zählen wir einige Daten auf, die in einem Cookie auf Ihrem Rechner abgelegt und von der Webseite jederzeit wieder gelesen werden können:
Wichtig ist, dass nur die Informationen gespeichert werden können, die Sie vorher übermittelt haben. Die besuchte Webseite kann also beispielsweise Ihre Telefonnummer nicht allein ermitteln, sondern diese nur abspeichern, nachdem Sie diese beispielsweise in ein Formular eingegeben haben.
Drittanbietercookies sind in Bezug auf Ihre Privatsphäre besonders gefährlich, da diese Sie von Webseite zu Webseite verfolgen können. Auf diese Weise können die Dateien immer weiter mit Informationen angereichert werden.
In Bezug auf den Datenschutz sind Cookies nicht nur umstritten, sondern unserer Meinung nach auch sehr kritisch einzuschätzen. Je nach Browsereinstellung werden Sie zwar auf das Setzen des Cookies und damit der Speicherung der Daten hingewiesen, wissen jedoch nicht, was genau in welchem Umfang gesichert wird. Ebenfalls kritikwürdig ist, dass Sie nicht wissen und kontrollieren können, wer auf diese Daten zugreifen kann.
Eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (2009/136/EG) hat bereits im Jahre 2009 festgelegt, dass Verbraucher in verständlicher Form informiert werden müssen, wenn auf dem Computer des Verbrauchers Daten gespeichert oder abgerufen werden.
„[…] Es ist denkbar, dass Dritte aus einer Reihe von Gründen Informationen auf der Endeinrichtung eines Nutzers speichern oder auf bereits gespeicherte Informationen zugreifen wollen, die von legitimen Gründen (wie manchen Arten von Cookies) bis hin zum unberechtigten Eindringen in die Privatsphäre (z. B. über Spähsoftware oder Viren) reichen. Daher ist es von größter Wichtigkeit, dass den Nutzern eine klare und verständliche Information bereitgestellt wird, wenn sie irgendeine Tätigkeit ausführen, die zu einer solchen Speicherung oder einem solchen Zugriff führen könnte. Die Methoden der Information und die Einräumung des Rechts, diese abzulehnen, sollten so benutzerfreundlich wie möglich gestaltet werden. […]“
Auszug aus der Richtlinie 2009/136/EG des europäischen Parlaments und des Rates
In Deutschland wurde die Richtlinie der EU noch nicht umgesetzt. Die Bundesregierung sieht aktuell keinen Handlungsbedarf, da sie die Vorgaben des Telemediengesetzes für ausreichend hält. Anderer Meinung sind die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die Ihre Auffassung im Februar 2015 in einer Umlaufentschließung mitgeteilt haben:
„[…] Cookies und verschiedene andere Technologien ermöglichen die Verfolgung des
Nutzerverhaltens im Internet. Sie werden immer häufiger zur Bildung von anbieter-
übergreifenden Nutzungsprofilen verwendet, um Nutzern dann zum Beispiel auf sie
zugeschnittene Werbung anzuzeigen. […] Die fortgesetzte Untätigkeit der Bundesregierung und des Gesetzgebers hat zur Folge, dass gegenwärtig die Betroffenen ihre Ansprüche zur Wahrung der Privatsphäre aus Artikel 5 Absatz 3 der E-Privacy-Richtlinie gegenüber Anbietern in Deutschland, bei denen das TMG zur Anwendung kommt, nur unzureichend wahrnehmen können. […] Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder halten diesen Zustand für nicht hinnehmbar. Sie fordern die Bundesregierung auf, die E-Privacy-Richtlinie nun ohne weitere Verzögerungen vollständig in das nationale Recht zu überführen. […]“Auszug aus der Umlaufentschließung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder vom 05. Februar 2015
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