Tarife | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 09:20:55 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Tarife | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Telefon und Internet: So vergleichen Sie verschiedene Angebote mit Hilfe des Produktinformationsblatts https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telefon-und-internet-so-vergleichen-sie-verschiedene-angebote-mit-hilfe-des-produktinformationsblatts/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telefon-und-internet-so-vergleichen-sie-verschiedene-angebote-mit-hilfe-des-produktinformationsblatts/#respond Fri, 13 May 2022 09:20:55 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65141 Die Anbieter von Verträgen im Bereich der Telekommunikation sind in der Verpflichtung, dass sie die Angebote nicht nur transparent, sondern auch vergleichbar gestalten. Dazu wird in der Regel ein Produktinformationsblatt verwendet, auf dem alle möglichen

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Die Anbieter von Verträgen im Bereich der Telekommunikation sind in der Verpflichtung, dass sie die Angebote nicht nur transparent, sondern auch vergleichbar gestalten. Dazu wird in der Regel ein Produktinformationsblatt verwendet, auf dem alle möglichen Informationen zur Verfügung stehen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Produktinformationsblatt ist mittlerweile eine gesetzliche Verpflichtung für alle Anbieter von Telekommunikationsverträgen. Das Blatt soll über die wichtigen Punkte des Angebots gut informieren, vor allen Dingen wenn Zugang zum Internet vorhanden ist.
  • Sie können sich mit Hilfe des Informationsblattes über den Anbieter und das Produkt informieren, so dass Sie auch leicht einen Wechsel durchführen können.
  • In dem Produktinformationsblatt müssen bestimmte Informationen enthalten sein und die Bundesnetzagentur gibt die genauen Vorgaben, woran sich die Unternehmen halten müssen.

Produktinformationsblätter sind Pflicht

Die Anbieter von Mobilfunk- und Festnetzanschlüssen sind in der Pflicht, dass die Tarife und alle anderen Informationen auf Produktinformationsblättern in der Größe Din A4 nachzulesen sind.

Dadurch können Sie die einzelnen Tarife und deren Daten viel besser vergleichen, denn mittlerweile müssen die Produktinformationsblätter der einzelnen Anbieter alle die gleichen Informationen beinhalten. Die Bundesnetzagentur verlangt, dass die Blätter gleich aussehen, so dass die wichtigsten Tarifdetails auf einen Blick zu erkennen sind.

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat am 1. Juni 2017 einen Erlass auf den Weg gebraucht – „Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt“. Die Verordnung gilt nicht nur für Festnetzanbieter, sondern auch für alle Anbieter für Mobilfunkangebote. Das Ziel der Verordnung ist ganz einfach, denn durch die Produktinformationsblätter sollen Verbraucher die Möglichkeit bekommen, die verschiedenen Produkte auf einen Blick vergleichen zu können, so dass die eine gut informierte Entscheidung treffen können.

Interessant ist auch:

  • Die Geschwindigkeit Ihres Internetanschlusses sollten Sie überprüfen.
  • Ermitteln Sie bei einem gewünschten Anbieterwechsel den Kündigungstermin.
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Details zum Produktinformationsblatt

In dem Produktinformationsblatt sind die nachfolgenden Pflichtangaben für Tarife mit Internetzugang zu finden.

Tarifname

Die Bundesnetzagentur fordert den Tarifnamen zur Erfüllung der Informationspflicht. Beispielsweise Musterflat 100 (Mobilfunk)

Enthaltene Zugangsdienste

Die Bundesnetzagentur fordert die enthaltenen Zugangsdienste zur Erfüllung der Informationspflicht. Beispielsweise Internet, Telefonie oder TV.

Datum der Markteinführung

Die Bundesnetzagentur fordert das Datum der Markteinführung zur Erfüllung der Informationspflicht. Tag / Monat / Jahr nach Muster.

Laufzeit des Vertrages

Die Bundesnetzagentur fordert die Laufzeit des Vertrages zur Erfüllung der Informationspflicht. Tage, Monate oder Wochen.

Informationen zur Verlängerung und Kündigung des Vertrages

Die Bundesnetzagentur fordert Informationen zur Verlängerung und Kündigung des Vertrages zur Erfüllung der Informationspflicht. „Verlängerung um jeweils xxx Monate, wenn nicht mit einer Frist von xxx Monaten / Wochen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.“

Datenübertragungsrate in Mbit/s (Down- und Upload)

Die Bundesnetzagentur fordert die Datenübertragungsrate in Mbit /s zur Erfüllung der Informationspflicht.

  • Im Bereich des Festnetzes muss die Angabe der minimalen, normalerweise zur Verfügung stehenden und die maximale Übertragungsrate zu erkennen sein.
  • Im Bereich des Mobilfunks muss eine geschätzte Angabe zur maximalen Übertragungsrate vorhanden sein.

Angaben zur Beschränkung des Volumens (wenn vorhanden)

Die Bundesnetzagentur fordert Angaben zur Beschränkung des Volumens (wenn vorhanden) zur Erfüllung der Informationspflicht.

  • Der Schwellenwert ist eine Pflichtangabe und bezieht sich auf das verbrauchte Datenvolumen im Abrechnungszeitraum und wann die Datenübertragungsrate zu drosseln ist oder ob neues Datenvolumen gebucht wird.
  • Die Datenübertragungsrate ist eine Pflichtangabe, die nach der Drosselung angeboten wird. Die Angabe muss in Mbit / s oder kbit / s gemacht werden.
  • Es gibt auch Ausnahmen, wenn Dienste oder Anwendungen nicht in den Vertrag mit eingerechnet werden.

Preise

Die Bundesnetzagentur fordert die Preise zur Erfüllung der Informationspflicht. Für den Tarif muss immer ein Preis angegeben werden und dazu kommen Preise für die Bereitstellung der Hardware wie dem Router oder dem Modem.

Name und ladungsfähige Anbieteradresse

Die Bundesnetzagentur fordert den Namen und die ladungsfähige Anbieteradresse zur Erfüllung der Informationspflicht. Es reicht nicht aus, wenn nur eine Postfachadresse vorhanden ist.

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Die Verpflichtung der Anbieter

Der Anbieter muss Sie vor dem Vertragsabschluss darauf hinweisen, dass Sie vollen Zugang zu den Produktinformationsblättern haben und sie Ihnen kostenfrei zur Verfügung stehen.

Zudem müssen die Informationsblätter leicht zugänglich sein.

  • Im Internet bekommen Sie die Produktinformationsblätter schnell und einfach. Sie können einfach heruntergeladen werden, so dass Sie nicht nur die aktuellen Tarife finden können, sondern auch Tarife, die gar nicht mehr angeboten werden. Dafür gibt es das Archiv, auf welches Sie zugreifen können.
  • Das Produktinformationsblatt muss Ihnen ausgehändigt werden, wenn es sich um einen Vertrag an der Haustür oder im stationären Handel handelt. Es reicht aber auch aus, wenn das Blatt gut sichtbar aufgehängt oder ausgelegt ist.
  • Handelt es sich um einen telefonischen Vertragsabschluss, dann müssen Ihnen die Produktinformationen unverzüglich zugesendet werden. Dazu stehen der postalische Weg oder die E-Mail zur Verfügung.
  • Schon vor dem Vertragsabschluss müssen Sie die entsprechenden Informationsblätter erhalten und sie sind gut aufzubewahren. So können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal einen Blick in die Bestandteile des Vertrages werfen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Produktinformationsblatt

1. Was steht in einem Produktinformationsblatt?

In einem Produktinformationsblatt stehen alle detaillierten Informationen rund um das Angebot, von dem Preis über die Leistungen bis hin zum Widerrufsrecht und den Kündigungsfristen.

2. Wie lange muss ich das Produktinformationsblatt aufbewahren?

In der Regel sollten Sie das spezielle Blatt mit den detaillierten Vertragsinformationen bis zum Vertragsende aufbewahren, so dass Sie nicht nur immer wieder reinschauen, sondern andere Angebote mit dem Angebot vergleichen können. Idealerweise bewahren Sie das Informationsblatt  auf.

3. Wie muss das Produktinformationsblatt überreicht werden?

Das Produktinformationsblatt muss immer vor einem Vertragsabschluss überreicht werden, so dass Sie sich für oder gegen das Angebot entscheiden können. Dazu stehen dem Unternehmen verschiedene Optionen zur Verfügung.

4. Wann müssen Produktinformationsblätter sein?

Produktinformationsblätter sind wichtig, damit Sie alle detaillierten Informationen über das Angebot erhalten, so dass Sie einen Vergleich ohne Umstände durchführen können. Sie sollten vor jedem Vertragsabschluss an Sie rausgegeben werden, so dass Sie alle wichtigen Informationen in den Händen halten.

5. Wie lang ist das Produktinformationsblatt?

Es gibt keine festgelegte Länge für ein Produktinformationsblatt, aber es muss DIN A4 sein. In der Regel ist es einfach, wenn es sich um ein einziges Blatt mit allen wichtigen Informationen handelt. Aber meistens sind es mehrere Blätter, die einem Vertrag anhängig sind.

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Fazit

Der Gesetzgeber hat Unternehmen zu verpflichtet, dass sie Produktinformationsblätter an die Kunden rausgeben müssen. Die Informationen sind vor dem Vertragsabschluss zu überreichen oder sichtbar, so dass Sie alle wichtigen Informationen direkt auf einen Blick nachlesen können. Das Produktinformationsblatt eignet sich aber nicht nur zur Ansicht, sondern ist eine ideale Grundlage für ein Angebotsvergleich. Heutzutage müssen alle Unternehmen solche Produktinformationen für den Kunden bereitstellen, so dass ein Angebotsvergleich schnell möglich ist. Bewahren Sie die Produktinformationen sehr gut auf, denn es stehen detaillierte Informationen zum Vertrag drin. Idealerweise lagern Sie die Unterlagen in der Nähe des Vertrages, so dass Sie alles in einer Hand haben und bei Bedarf schnell finden.

Wichtig: Produktinformationsblätter müssen immer in DIN A4 sein und vor Unterzeichnung des Vertrages ausgehändigt werden, so dass Sie im Vorfeld gut informiert sind und sich anschließend für oder gegen das Angebot entscheiden können.

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Einfach wechseln: So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/einfach-wechseln-so-laeuft-der-anbieterwechsel-bei-strom-und-gas-ab/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/einfach-wechseln-so-laeuft-der-anbieterwechsel-bei-strom-und-gas-ab/#respond Wed, 23 Feb 2022 11:00:35 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59127 Durch einen Wechsel ist es bei Strom und Gas nicht nur machbar, aus einer Vielzahl an Tarifen auszuwählen, sondern es kann zumeist auch einiges an Geld gespart werden. Dazu kommt, dass der Wechsel von einem

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Durch einen Wechsel ist es bei Strom und Gas nicht nur machbar, aus einer Vielzahl an Tarifen auszuwählen, sondern es kann zumeist auch einiges an Geld gespart werden. Dazu kommt, dass der Wechsel von einem Anbieter zum nächsten in der Regel unkompliziert und reibungslos abläuft. Hier lesen Sie nach, wie Sie den Wechsel am besten durchführen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Wechsel eines Anbieters müssen Sie nicht befürchten, das Strom oder Gas abgestellt werden.
  • Ein für Sie passendes Angebot entdecken Sie idealerweise mithilfe der richtigen Einstellungen in einem Online-Tarifportal.
  • Durch die Kündigung des bisherigen Gas- oder Stromvertrags ist es Ihnen gemeinhin möglich, einen neuen Anbieter zu beauftragen.

Strom- oder Gasausfall durch Anbieterwechsel?

Wenn der Strom- beziehungsweise Gasanbieter gewechselt wird, kommt es zu keinen Ausfällen.

Beim Wechsel eines Anbieters ist es vollkommen ausgeschlossen, dass Ihnen Gas oder Strom abgestellt wird. Das kommt daher, dass hierzulande im Zweifelsfall der jeweilige Grundversorger einspringt und Sie weiterhin beliefert. Aus reicher technischer Sicht kommt es aufgrund eines Anbieterwechsels zu keiner Änderung bei Gas oder Strom in Ihrem Haushalt. Aufgrund dessen existieren ebenfalls keinerlei Unterschiede hinsichtlich der Qualität. Des Weiteren ist es nicht notwendig, dass ein Angestellter des betreffenden Unternehmens Sie in Ihrer Wohnung besucht. Zudem ist der Wechsel an sich vollkommen kostenfrei.

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Anbieterwechsel – geht das schnell?

Der Wechsel an sich ist innerhalb weniger Wochen abgeschlossen.
Bei einem Anbieterwechsel müssen Sie in der Regel nicht länger als drei Wochen abwarten. Allerdings bezieht sich diese Zeitspanne lediglich auf den reinen Wechsel, gerechnet ab dem Zeitpunkt ab dem Ihr jeweils neuer Energiebetreiber den betreffenden Netzbetreiber informiert. Wann genau der Wechsel vollständig vollzogen ist, hängt jedoch auch von Ihrer Kündigungsfrist sowie der restlichen Laufzeit Ihres Vertrags ab.

Wie ist der Ablauf bei einem Anbieterwechsel?

Der Wechsel eines Anbieters läuft in der Regel immer gleich ab.

Wenn Sie nicht selbst wechseln möchten, dann können Sie auch auf einen sogenannten Wechseldienstleister zurückgreifen. Ein solches Unternehmen führt den gewünschten Wechsel anschließend für Sie durch. Allerdings ist ein Anbieterwechsel kein „Hexenwerk“, sodass Sie dies auch ganz einfach selbst vornehmen können.

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Vorgehensweise: Erster Schritt – Daten zur Hand nehmen, Vertragsbedingungen festsetzen

Wichtig ist Ihr jährlicher Verbrauch sowie Ihre Postleitzahl.

Am besten halten Sie bei einem Wechselwunsch zunächst einmal Ihre letzte Gas- beziehungsweise Stromabrechnung bereit. Dort ist zudem der nächste Kündigungsmöglichkeit aufgeführt. Sollten es sich herausstellen, dass Sie vertraglich noch länger als drei Monate an Ihren jetzigen Anbieter gebunden sind, dann ist es besser, die Suche nach einem neuen Anbieter etwas zu verschieben, da sich die Angebote am Markt zwischenzeitlich deutlich ändern können.

Bei einem Neueinzug oder wenn Sie noch nie Ihren Tarif gewechselt haben, erhalten Sie Strom oder Gas in der Regel von Ihrem zuständigen Grundversorger. Hier ist es eine Kündigung üblicherweise zu jeder Zeit mit einer Frist von 14 Tagen möglich. Damit es Ihnen möglich ist, einen passenden neuen Tarif zu finden, informieren Sie sich am besten zusätzlich über verbraucherfreundliche Vertragsbedingungen.

Wichtig: Kontrolle des Energieverbrauchs

Um die derzeitigen Preise Ihres jetzigen Anbieters mit neuen Offerten vergleichen zu können, müssen Sie Ihren jährlichen Energieverbrauch ebenso angeben, wie Ihre Postleitzahl. Den Verbrauch können Sie ganz einfach in Ihrer Strom- oder Gasabrechnung ablesen. Sollte diese jedoch kein vollständiges Jahr umfassen, dann rechnen Sie die Werte Ihres Haushaltsstroms ganz einfach hoch. Bei Gas gilt es jedoch zu bedenken, dass sich hier der Verbrauch nicht gleichmäßig über das vollständige Jahr verteilt. Das ist im Übrigen auch bei Heizstrom der Fall.
Sollten Sie Ihren Verbrauch überhaupt nicht kennen, dann entscheiden Sie sich am besten für typische Standardwerte, die Ihnen beispielsweise die verschiedenen Online-Tarifportalen vorschlagen. Die Standardwerte orientieren Sie in der Regel beim Gas an der Größe Ihrer Wohnung und beim Strom an der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt. Ebenso können Sie sich aber auch bei der kostenfreien Energieberatung, die die Verbraucherzentrale anbietet, informieren.

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Zweiter Schritt – Auswahl des neuen Tarifs

Stimmt das Angebot des Tarifportals nicht mit dem auf der Internetseite des Anbieters ein, sollten Sie diesbezüglich unbedingt nachfragen.

Sobald Sie ein passendes Angebot entdeckt haben, überprüfen Sie am besten auf der Internetseite des betreffenden Anbieters, ob die dortigen Angaben mit denen des Tarifrechners übereinstimmen. Ist der Tarif nicht als exklusives Angebot des Vergleichsportals gekennzeichnet, und bestehen trotzdem Abweichungen, dann sollten Sie hier am besten direkt beim Anbieter nachfragen.
Wenn Sie sich schlussendlich entschieden haben, raten wir Ihnen dazu, einen Screenshot der jeweiligen, wichtigen Tarifmerkmale durchzuführen; vor allem auch der Bonusbedingungen, sollten welche vorhanden sein. Ihren Screenshot vergleichen Sie dann später mit Ihrer Auftragsbestätigung. Auf diese Weise besitzen Sie, bei etwaigen Unstimmigkeiten, einen Nachweis.

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Schritt 3: Vertragsabschluss und Kündigung des Altvertrags

Die Kündigung des Altvertrags übernimmt in der Regel der neue Anbieter. Allerdings gibt es hierbei auch Ausnahmen.

Ist Ihre Entscheidung für einen Tarif gefallen, dann haben Sie die Wahl: Entweder schließen Sie diesen direkt bei dem jeweiligen Anbieter ob oder Sie führen den Abschluss über das Tarifportal durch. Zuletzt genanntes ist zwar nicht bei jedem Portal aber dennoch sehr oft möglich. Für einen derartigen Wechsel erhält der Anbieter eine Provision. Auf jeden Fall aber übernimmt Ihr neuer Anbieter die Kündigung Ihres bisherigen Vertrags, sofern Sie ihm hierfür eine dementsprechende Vollmacht erteilen.

Handelt es sich jedoch um eine Kündigung, die zeitkritisch ist, dann sollte Sie diese unbedingt besser selbst erledigen. Bei einem baldigen Ende der Kündigungsfrist würde es sonst zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommen, sodass es empfehlenswert ist, dass Sie diese selbst durchführen.

Sonderkündigungen

Das ist ebenfalls bei einer Sonderkündigungen ratsam, bei der eine fristlose Kündigung möglich ist. Sollten Sie also beispielsweise aufgrund einer vom Anbieter angekündigten Preiserhöhung sonderkündigen, dann ist es sicherheitshalber die bessere Wahl, selbst zu kündigen. Allerdings sollten Sie dies Ihrem neuen Anbieter auf jeden Fall rechtzeitig mitteilen.

Zustande kommt Ihr neuer Gas- oder Stromvertrag gemeinhin dann, wenn Ihnen Ihr neuer Anbieter Ihre vertragliche Bestätigung sowie den voraussichtlichen Beginn der Lieferung mitteilt. Am besten ist es, wenn Sie hier die jeweiligen Vertragsbedingungen und Preise noch einmal genau mit dem Angebot vergleichen. Fallen Ihnen Unstimmigkeiten auf, dann nehmen Sie Kontakt mit dem Anbieter auf.

Die Schlussrechnung wird von Ihrem bisherigen Anbieter erstellt. Hierzu hat er jedoch bis zu sechs Wochen, gerechnet nach dem Lieferende, Zeit.

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Schritt 4 – Widerrufsrecht

Um das Widerrufsrecht nutzen zu können, ist der Ort des Vertragsabschlusses von hoher Bedeutung.

Bei einem Online-Abschluss Ihres Vertrags, besitzen Sie das Recht, diesen ohne die Angabe von Gründen zu widerrufen. Allerdings gilt dies nicht allein für Online-Verträge, sondern auch dann, wenn es sich um Fernabsatzverträge handelt. Hierzu gehören ebenfalls Verträge, die von Ihnen per Post oder am Telefon abgeschlossen wurden. Außerdem genießen Sie ein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag nicht innerhalb, sondern außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, wie etwa an Ihrer Haustür.

Der Widerruf selbst ist binnen 14 Tage möglich; und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem Sie ordnungsgemäß über die Möglichkeit des Widerrufs informiert wurden. Hierbei handelt es sich gemeinhin um den Tag, an dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben, denn hier erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung üblicherweise ebenfalls eine Belehrung in Bezug auf das Widerrufsrecht sowie das dazugehörige Formular. Erfolgte der Vertragsabschluss jedoch innerhalb der geschäftlichen Räume des Anbieters, dann ist kein Widerrufsrecht vorhanden.

Schritt fünf – Übermittlung der Zählerstände

Die Zählerstände sind tagsaktuell abzulesen. Am Tag des Wechsels ist es wichtig, den aktuellen Zählerstand abzulesen. Damit es diesbezüglich zu keinen Missverständnissen kommt, übermitteln Sie den Zählerstand am besten nicht nur Ihrem Netzbetreiber, sondern ebenfalls Ihrem alten und neuen Anbieter.

Schritt sechs – weiteren Wechsel im Hinterkopf behalten

Einen neuerlichen Preisvergleich am besten im Kalender anstreichen. Damit Sie nicht versehentlich eine Frist verpassen, ist es ratsam, dass Sie sich Ihren nächstmöglichen Kündigungstermin beziehungsweise den Termin, an dem Sie sich wieder um einen Preisvergleich kümmern möchten, im Kalender vermerken.

Wechsel des Gasanbieters: Besonderheiten

Die Verbraucherzentrale hilft gerne weiter. Im Vergleich zum Wechsel des Stromanbieters existieren beim Wechsel des Gasanbieters verschiedene Besonderheiten. So bietet es sich auch hier an, vorab ein kostenfreies Gespräch bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch zunehmen. Dort können Sie beispielsweise auch eine gute Einschätzung in Bezug auf Ihren Heizenergiebedarf im Durchschnitt erhalten. Ob persönliches oder telefonisches Beratungsangebot: die Verbraucherzentrale hilft Ihnen hierbei gerne weiter.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Anbieterwechsel bei Strom und Gas

1. Anbieterwechsel: wird der Strom abgestellt?

Nein, bei einem Anbieterwechsel kommt es nicht zur Abstellung des Stroms. Gegebenenfalls übernimmt hier der Grundversorger die Stromlieferung.

2. Wie lange dauert ein Anbieterwechsel?

Für den reinen Wechsel können Sie gemeinhin drei Wochen einrechnen, wobei Kündigungsfristen und Vertragslaufzeit hier mit eingerechnet werden müssen.

3. Muss ich selbst den alten Anbieter kündigen?

Die Kündigung übernimmt in der Regel der neue Anbieter. Lediglich bei zeitkritischen Kündigungen sowie bei Sonderkündigungen ist es gemeinhin besser, wenn Sie diese selbst durchführen.

4. Ist die Nutzung eines Tarifportals empfehlenswert?

Bevor Sie einen Anbieterwechsel durchführen, ist die Nutzung eines solchen Portals auf jeden Fall empfehlenswert. Denn dort wird eine Vielzahl an Tarifen verglichen, sodass Sie oftmals einiges sparen können.

5. Vor Ablauf des neuen Tarifs erneut über einen Wechsel nachdenken oder bei dem Anbieter bleiben?

Am besten ist es, wenn Sie sich den Termin, bevor Ihr neuer Tarif ausläuft, rechtzeitig im Kalender vermerken. So können Sie sich wieder auf die Suche nach einem günstigeren Tarif machen. Da sich der Markt ständig verändert, kann es gut sein, dass Sie zu diesem Zeitpunkt dann sogar einen noch günstigeren Tarif erhalten.

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Fazit

Auch bei einem Anbieterwechsel beziehen Sie fortlaufend Strom beziehungsweise Gas. Die Durchführung der Kündigung übernimmt im Normalfall der neue Anbieter, nur bei zeitkritischen Verträgen und Sonderkündigungen ist es ratsam, wenn Sie diese selbst durchführen. Mithilfe von einem Online-Tarifportal, und individuell auf Sie abgestimmte Einstellungen, finden Sie sicherlich ein gutes sowie günstiges Angebot.

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Anbieter wechseln? So ermitteln Sie den Termin für Ihre Kündigung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/anbieter-wechseln-so-ermitteln-sie-den-termin-fuer-ihre-kuendigung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/anbieter-wechseln-so-ermitteln-sie-den-termin-fuer-ihre-kuendigung/#respond Mon, 22 Nov 2021 10:30:00 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67235 Ein Anbieterwechsel ist immer mit großen Hürden verbunden, dabei spielt es keine Rolle ob es um die Gastarife, die Autoversicherung oder das Telefon geht. Wichtig ist, dass Sie einen Blick auf den Kündigungstermin werfen. Mit

Der Beitrag Anbieter wechseln? So ermitteln Sie den Termin für Ihre Kündigung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Ein Anbieterwechsel ist immer mit großen Hürden verbunden, dabei spielt es keine Rolle ob es um die Gastarife, die Autoversicherung oder das Telefon geht. Wichtig ist, dass Sie einen Blick auf den Kündigungstermin werfen. Mit Hilfe der neuen Transparenzverordnung gibt es endlich Abhilfe und Sie können deutlich besser mit den Möglichkeiten umgehen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Anbieterwechsel sind heute in vielen Sparten üblich, so dass mindestens alle zwei Jahre ein neuer Anbieter gesucht wird.
  • Ein Wechsel des Anbieters findet in der Regel bei der Autoversicherung, bei Versicherungen im Allgemeinen, bei den Strom- und Gasanbietern und bei Telefon- und TV-Anbietern statt.
  • Die Preise wechseln von Jahr zu Jahr und von Anbieter zu Anbieter, so dass ein regelmäßiger Wechsel durchaus sinnvoll ist und eine Menge Geld sparen kann.
  • Beim Anbieterwechsel gibt es ein paar wichtige Faktoren zu beachten, darunter auf jeden Fall die Kündigungsfrist des laufenden Vertrages.

Die neue Transparenzverordnung

Ein Wechsel des Anbieters ist in der heutigen Zeit kein Hexenwerk mehr, denn aufgrund der unzähligen Anbieter und Angebote auf dem Markt, will jeder Verbraucher Geld sparen.

Mit einem Anbieterwechsel können Sie, je nach Anbieter und Tarif mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen. Mit Hilfe der neuen Transparenzverordnung muss Ihnen der Anbieter die folgenden Informationen zur Verfügung stellen, damit Sie einen Anbieterwechsel durchführen oder den Vertrag einfach beenden können.

  • Datum des Vertragsbeginns
  • Ende der Mindestvertragslaufzeit
  • Kündigungsfrist
  • letzter Kalendertag für die Kündigung
  • Informationen zum Ablauf des Anbieterwechsels

Die ganzen Informationen finden Sie eigentlich immer auf der jeweiligen Rechnung, denn dort steht das Datum des Vertragsbeginns, das Ende der Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist. Zudem bieten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Möglichkeit alle wichtigen Punkte nachzulesen.

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Die Angabe des letzten Kalendertags

Die wichtigste Information für Sie ist die Angabe des letzten Kalendertags für die Kündigung, denn dabei handelt es sich um den Tag, an dem die Kündigung spätestens auf dem Tisch des Anbieters liegen muss. 

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um dem Anbieterwechsel rechtzeitig in die Wege zu leiten. Idealerweise nutzen Sie ein Einschreiben mit Empfangsbestätigung, denn damit haben Sie im Notfall einen Beleg in der Hand, dass das Schreiben rechtzeitig bei Ihrem alten Anbieter angekommen ist.

Einige Anbieter akzeptieren die Kündigung auch via Mail, aber dann sollten Sie sich die Kündigung unbedingt bestätigen lassen. Ohne eine schriftliche Bestätigung haben Sie keine rechtliche Grundlage und können die Kündigung nicht nachweisen, so dass Sie auch weiterhin an dem laufenden Vertrag gebunden sind.

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Anbieterwechsel mit Hilfe des neuen Anbieters

Obwohl ein Anbieterwechsel in der heutigen Zeit häufig vorkommen, sollten Sie sich nicht nur genau informieren, sondern den neuen Anbieter mit ins Boot holen.

Gerade, wenn Sie schon wissen, zu welchem Anbieter Sie wechseln wollen, dann sollten Sie nicht selber eine Kündigung in die Wege leiten oder die Portierung der alten Rufnummer beantragen. Der neue Anbieter kann Ihnen bei diesen Aufgaben helfen. Die Möglichkeit steht bei allen Anbietern zur Verfügung, denn Sie müssen nur den Auftrag geben. Dazu müssen Sie mit dem neuen Anbieter einen Vertrag schließen und ihn dazu berechtigen, dass er in Ihrem Auftrag handeln darf. Er übernimmt dann nicht nur die Kündigung des alten Anbieters, sondern kümmert sich dann auch um alle anderen Belange.

Wichtig ist, dass bei einem Anbieterwechsel die Leistung im Höchstfall nur für einen Kalendertag unterbrochen sein darf. Damit das auch möglich ist, müssen Sie die Beauftragung rechtzeitig in die Wege leiten. Sie sollten aber auch immer ein Blick auf die Kündigungsfristen Ihres alten Anbietern haben.

Wenn Sie den Vertrag mit dem neuen Anbieter widerrufen, dann müssen Sie die Kündigung und die Portierung in Bezug auf den alten Anbieter zurücknehmen, damit keine Leistungsunterbrechung stattfindet.

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Die „richtige“ Kündigung

  • Achten Sie darauf, dass Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückantwort versenden, denn dadurch erhalten Sie einen Beleg, der als sicherer Beweis zum Eingang der Kündigung beim Anbieter gilt.
  • Obwohl viele Anbieter Kontaktformulare und E-Mail-Optionen anbieten und es sich auch um eine schriftliche Form handeln, haben sie nicht die gleiche Beweiskraft. Im Streitfall kann der Anbieter nur mit Hilfe der Rückantwort auf seine Pflicht hingewiesen werden.
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Anbieterwechsel beim Umzug

Damit bei einem Umzug ein reibungsloser Wechsel des Anbieters funktionieren kann, müssen Sie eigentlich nur auf drei Schritte achten.

Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist

Idealerweise planen Sie den Anbieterwechsel schon einige Monate im Voraus, damit Sie die Kündigungsfrist einhalten können. Bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen, prüfen Sie zuerst die Frist bei Ihrem aktuellen Vertrag, um Verlängerungen zu vermeiden.

Wahl des neuen Anbieters

Tarife vergleichen und Angebote einholen hilft dabei, einen neuen Anbieter zu finden. Wichtig ist zudem, ob die gewünschten Dienste auch am neuen Wohnort verfügbar sind. Einige Dienste sind nicht überall verfügbar.

Vertrag mit neuem Anbieter

Zum Schluss müssen Sie einen neuen Vertrag mit dem neuen Anbieter abschließen, wenn Sie sich für einen Anbieter entscheiden können. Sie haben sogar die Möglichkeit, dass der neue Anbieter die Kündigung des alten Anbieters übernimmt und sich um den ganzen Papierkram kümmert. Wichtig ist, dass Sie sich um eine Rufnummermitnahme bemühen, wenn Sie ihre alte Nummer mitnehmen möchten. Aber auch hierum kann sich der neue Anbieter kümmern.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Anbieterwechsel

1. Wie läuft ein Anbieterwechsel ab?

Der tatsächliche Wechsel beginnt, wenn der neue Anbieter den alten Anbieter über den Wechsel informiert. Allerdings kümmern sich der neue Anbieter in der Regel um alle notwendigen Belange, so dass Sie ihn nur beauftragen müssen.

2. Wann ist ein Anbieterwechsel möglich?

Ein Anbieterwechsel ist möglich, wenn der aktuelle Vertrag in naher Zukunft endet oder es zu einer immensen Preiserhöhung kommt, ohne dass die Leistungen entsprechend angepasst werden.

3. Wann wechseln die Verbraucher ihre Autoversicherung?

In der Regel wechseln die Verbraucher ihre Autoversicherung immer zum Ende des Jahres, denn in den meisten Fällen laufen dann die alten Verträge aus oder Preiserhöhungen werden bekannt.

4. Muss ein Anbieterwechsel nahtlos erfolgen?

Grundsätzlich ist es wünschenswert, dass ein Anbieterwechsel nahtlos funktioniert. Aber ein Leistungsverlust von einem Werktag ist durchaus erlaubt.

5. Muss die Kündigung immer in schriftlicher Form vollzogen werden?

Eine Kündigung sollte immer in schriftlicher Form vollzogen werden, damit Sie einen beweiskräftigen Beleg in der Hand haben.

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Fazit

Ein Anbieterwechsel ist heute keine Seltenheit mehr, denn bei der Fülle an Angeboten und Anbieter können Sie sich immer das Beste raussuchen. Allerdings sollten Sie einen Blick auf die Kündigungsfrist halten, den Kalendertag für die Kündigung und die richtige Kündigungsform haben. Wenn Sie sich für einen neuen Anbieter entscheiden haben, dann überlassen Sie ihm die Arbeit, indem Sie ihm den schriftlichen Auftrag dazu erteilen.

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Private Krankenversicherung: So wechseln Sie in einen günstigeren Tarif, aber lassen Sie sich von einem unabhängigen Berater beraten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/private-krankenversicherung-so-wechseln-sie-in-einen-guenstigeren-tarif-aber-lassen-sie-sich-von-einem-unabhaengigen-berater-beraten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/private-krankenversicherung-so-wechseln-sie-in-einen-guenstigeren-tarif-aber-lassen-sie-sich-von-einem-unabhaengigen-berater-beraten/#respond Tue, 20 Apr 2021 07:55:23 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62950 In der privaten Krankenversicherung sind die Beträge immer wieder gestiegen und viele Verbraucher ärgern sich darüber. Dabei müssen Sie das nicht einfach hinnehmen, denn Sie haben die Möglichkeit einen Wechsel durchzuführen. Wir zeigen Ihnen nicht

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In der privaten Krankenversicherung sind die Beträge immer wieder gestiegen und viele Verbraucher ärgern sich darüber. Dabei müssen Sie das nicht einfach hinnehmen, denn Sie haben die Möglichkeit einen Wechsel durchzuführen. Wir zeigen Ihnen nicht nur, wie Sie die günstigeren Tarife finden, sondern auch, was Sie bei einem Krankenversicherungswechsel beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schauen Sie sich alle Tarife bei Ihrer Krankenversicherung genau an und achten Sie darauf, ob die Leistungen sich zu Ihrem Versicherungsschutz unterscheiden.
  • S verlieren die Leistungen endgültig, wenn sie durch den Tarifwechsel reduziert werden.
  • Auch bei einer Gesundheitsprüfung sollten Sie sich nicht von einem Tarifwechsel abhalten lassen.
  • In der Regel sind die alten Tarife anhand des Geschlechts kalkuliert und da rechnet sich ein Wechsel in einen neuen Tarif eher nicht.

Es ist ein großes Problem der privat Krankenversicherten, denn die Versicherungsunternehmen erhöhen meist sehr regelmäßig die Beiträge. In der Regel flattert einmal im Jahr ein Brief ins Haus und besagt, dass es zu einer Erhöhung von 10 bis 20% kommt. Viele Verbraucher stellen sich dann die Frage, ob ein Wechsel nicht eine sinnvolle Alternative darstellt.

Dabei ist ein Wechsel meist eine sehr gute Lösung, denn es kann zu niedrigeren Kosten führen, aber beachten Sie, dass es nicht sein muss. Die Versicherungen unterstützen Sie in der Hinsicht eher nicht, aber wenn Sie mit dem Gedanken spielen zu wechseln, dann brauchen Sie:

  • einen guten Überblick in sämtliche Alternativen bei der eigenen Versicherung
  • umfassende Informationen rund um die Vor- und Nachteile der Alternativen
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Wichtig

Überlegen Sie, ob ein Tarifwechsel sich lohnt, wenn der Versicherungsbeitrag steigt. Die Versicherung ist verpflichtet den Antrag auf einen Tarifwechsel zu jeder Zeit anzunehmen und es müssen einige Rechte aus dem vorhandenen Vertrag vorhanden bleiben und die bisherige Altersrückstellung angerechnet werden.

  • Bei den erworbenen Rechten müssen Sie darauf achten, dass die Veränderung Ihres Gesundheitszustandes auf den aktuellen Leistungsumfang kein Risiko aufweist. Die Wartezeiten müssen nicht erneut zurückgelegt werden.
  • Das Thema Altersrückstellung ist sehr wichtig, denn in jungen Jahren zahlen Sie meist mehr ein und dadurch bilde die Versicherung Rückstellungen. Die Versicherten altern in Ihrem Tarif und somit kommt es zu häufigeren Erkrankungen und diese Kosten fängt die Versicherung mit den Rücklagen ab. Die Beiträge der Tarife steigen weniger an, denn die Kosten übernimmt die Krankenkasse aus den Rückstellungen.

Bei den privaten Krankenversicherungen kommt es meist zu einer Falle, denn die Beiträge steigen im Alter an. Bleiben Sie einfach lange bei Ihrer Versicherung und wechseln Sie geschickt zwischen den Tarifen, dann bleibt Ihnen eine Erhöhung vielleicht erspart.

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Alternativen zum Tarifwechsel

In der Regel ist der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung keine gute Alternative. Die Rückstellungen gehen teilweise oder sogar ganz verloren und Sie müssen sich einer neuen Gesundheitsprüfung stellen.

Nur zu bestimmten Situationen im Leben können Sie den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung durchführen. Ein neuer Job kann eine Möglichkeit sein.

Die verschiedenen Tarife beim Wechsel

Die Wahl zwischen sämtlichen Tarifen der Versicherung steht Ihnen in der Regel zu.

Bei einigen Tarifen ist die Kalkulation nach Geschlechtern vorhanden, aber das gilt meist nur für Versicherungen, die vor 2013 abgeschlossen wurden. Sie sind unter dem Namen Bisex-Tarife bekannt, aber heute handelt es sich um die sogenannten Unisex-Tarife. In der Vergangenheit mussten Frauen deutlich tiefer in die Tasche greifen, weil Sie eine längere Lebenserwartung haben und mögliche Schwangerschaften auftreten. Dadurch sind Frauen statistisch gesehen teurer für die Versicherung.

Sie sollten vorsichtig sein, wenn Sie aus einem Tarif von vor 2013 in einen neuen Tarif wechseln möchten:

  • Analysen der neuen Unisex-Tarife haben gezeigt, dass Frauen keine Preisvorteile haben, wenn Sie aus einem alten Bisex-Tarif in einen neuen Unisex-Tarif wechseln.
  • Männer haben den Nachteil, dass die Beiträge in einem neuen Tarif in der Regel deutlich teurer sind als die alten Beiträge.
  • Bei den Unisex-Tarifen sind aber auch einige Leistungen erweitert worden, darunter Hilfsmittel, Psychotherapie und Rehabilitation. Ein Wechsel könnte dadurch schon interessant sein, aber achten Sie bei einem Wechsel unbedingt darauf, dass die Versicherung die erweiterten Leistungen bei Ihnen nicht ausschließt.

Es ist sehr schwierig eine pauschale Aussage zum Thema Tarifwechsel zu machen, denn es kommt stark auf die eigene Situation an und welche Möglichkeiten Ihre Versicherung bieten. Im Zweifelsfall lassen Sie sich beraten!

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Tarife, die in Frage kommen

Sie haben die Möglichkeit Ihre Versicherung anzuschreiben und Sie aufzufordern, dass Sie Ihnen entsprechende Tarife nach eigenen Wünschen unterbreitet, denn das ist durch §204 des Versicherungsvertragsgesetzes möglich.

Nutzen Sie dafür einen Musterbrief, den Sie im Internet finden, denn hier finden Sie die richtigen Formulierungen. Sie brauchen einfach nur die richtigen Kreuze setzen und dann können Sie das Formular verschicken.

Wichtige Anfragepunkte für den Versicherer:

  • Zugangsbeschränkungen gelten bei einem Tarifwechsel nicht.
  • Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung Bisex- und Unisex-Tarife zukommen lassen.
  • Ein Recht auf Tarifwechsel haben Sie eigentlich nur bei verkaufsoffenen Tarifen, aber regelmäßig bietet die Versicherung auch einen Wechsel aus geschlossenen Tarifen an. Alle Versicherung sind vom Gesetzgeber her verpflichtet, Sie ausführlich zu einem Tarifwechsel zu beraten und eine schriftliche Dokumentation anzufertigen.
  • Sie haben die Möglichkeit eine verständlich Gegenüberstellung der Leistungen von Ihrer Versicherung zu verlangen.

Die Antwort der Versicherung liegt vor, dann achten Sie auf die folgenden Punkte:

  • In den sogenannten Leitlinien haben sich die meisten Krankenversicherungen verpflichtet, dass Sie nur eine kleine Auswahl der Tarife in den Angeboten haben. Achten Sie genau darauf, ob es zu diesem Punkt einen Hinweis in den Statuten der Versicherung gibt.
  • Prüfen Sie immer zuerst, ob auch wirklich alle relevanten Tarife in der Antwort vorhanden sind.
  • Sie haben preislich attraktive Tarife ausgemacht, dann sollten Sie prüfen, ob die enthaltenen Leistungen ausreichen, denn in der Regel haben die jüngeren Tarife eine schlechtere Leistung als die älteren Tarife. Sie interessieren sich für Bisex-Tarif, dann achten Sie darauf, dass Sie als Neukunde vielleicht nicht mehr in einen solchen Tarif reinkommen. Aus dem Grund kommt es vor, dass gerade in diesem Bereich die Beiträge deutlich ansteigen und das im Gegensatz zu den verkaufsoffenen Tarifen.
  • Unter Umständen kann es sehr schwierig sein zu erkennen, ob es sich um einen Unisex- oder Bisex-Tarif handelt. Es gibt nämlich einige Versicherung, die einfach den alten Namen für die neuen Tarife behalten haben und sie haben nur ein U beigefügt. Sollten Sie Zweifel haben, dann verlangen Sie eine schriftliche Auskunft von der Versicherung und gehen Sie auf Nummer sicher.

Achtung:

In den meisten Fällen sind de Bixsex-Tarife noch deutlich günstiger, dann sollten Sie auch noch ein paar Jahre in diesem Tarif bleiben. Allerdings sollten Sie immer auf dem neusten Stand sein und die einzelnen Tarife miteinander vergleichen. Werden die Bisex-Tarife deutlich teurer, dann sollten Sie sich doch Gedanken zu einem Tarifwechsel machen.

Sie können nicht von einem Unisex-Tarif in den Bisex-Tarif wechseln und das ist altersunabhängig.

Die Versicherung verzögert die Tarifumstellung, dann geht dies immer zu Lasten der Versicherung. Setzen Sie Ihrer Versicherung immer eine Frist und dann sollte die Umstellung auch erfolgen. Kommt es zu einer Fristüberschreitung, dann verlangen Sie eine rückwirkende Umstellung. In dieser Zeit sollten Sie den Tarifbeitrag nur unter Vorbehalt zahlen.

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Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Das Thema Gesundheitsprüfung

Die Versicherung darf eine Gesundheitsprüfung von Ihnen verlangen, wenn der neue Tarif deutlich mehr Leistungen beinhaltet als der alte Tarif.

In einem solchen Fall wird von Mehrleistungen gesprochen.

  • Die Erstattung von Behandlungskosten eines Heilpraktikers sind zum Beispiel Mehrleistungen, wenn der alte Tarif diese Leistung nicht vorsieht.
  • Die Selbstbeteiligung ist deutlich reduziert, dann kann es sich auch um eine Mehrleistung handeln.

Allerdings darf die Gesundheitsprüfung sich nur auf die Mehrleistungen auswirken und die Versicherung darf einen Risikozuschlag verlangen, so dass sich die Beiträge durchaus erhöhen können. Die Versicherung hat zudem das Recht Leistungszuschüsse zu verlangen, wenn es im Vertrag festgelegt ist. Im Grunde legt die Versicherung in dem Vertrag fest, welche Mehrleistungen bei einer Erkrankung übernommen werden.

Sie haben die Möglichkeit beide Dinge abzuwenden, wenn Sie auf die Mehrleistungen in dem neuen Tarif verzichten.

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Weitere Sparmöglichkeiten

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten zu sparen und die folgenden Möglichkeiten können Ihnen einen kleinen Einblick verschaffen.

Reduzieren von Leistungen

Sie können deutlich niedrigere Beiträge bekommen, wenn Sie auf einige Leistungen verzichten. Sie brauchen zum Beispiel kein Einbett-Zimmer im stationären Bereich, dann kann es sich finanziell durchaus lohnen, wenn Sie auf einen Tarif mit Zweibett- oder Dreibett-Option setzen.

Weitere Einsparungen können Sie erreichen, wenn Sie auf die Vereinbarung mit Hausarzt- oder Primärarzttarif setzen, denn dadurch verpflichten Sie sich zu einem Primärmediziner zu gehen. Hierbei handelt es sich in der Regel um den Hausarzt, denn dieser kann eine Überweisung zum Facharzt ausstellen. Sie sollten aber immer bedenken, dass Sie eventuell auf weitergehende Leistungen komplett verzichten und je älter Sie werden, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die Versicherung die Mehrleistungen wieder in den Tarif aufnimmt.

Wichtig:

Achten Sie immer genau darauf, welche Leistungen nicht mehr vorhanden sind, denn es kann leicht passieren, dass Sie wichtige Leistungen verlieren, wenn Sie sich für einen günstigeren Tarif entscheiden.

Reduzieren Sie auf keinen Fall die Erstattungssätze der Ärzte, denn ein Vertrag kann einen Höchstsatz vorsehen. Das Risiko, dass Sie die Differenzkosten selber tragen müssen ist dann sehr hoch. Es kann sogar Einschränkungen in Bezug auf den Erstattungsrahmen in Privatkliniken geben.

Schließen Sie die Erstattung von Psychotherapieleistungen nicht aus.

Vergleichen Sie auf jeden Fall die Leistungen in Bezug auf Hilfsmittel, denn es kann passieren, dass Sie die wichtigen Leistungen verlieren. Schauen Sie auch bei Hilfsmitteln, Zahnersatz und Rehabilitation genau hin.

Selbstbehalt erhöhen

Im Einzelfall kann es durchaus sinnvoll sein, den Selbstbehalt zu erhöhen. Sie sollten davon ausgehen, dass Sie jedes Jahr den Selbstbehalt zahlen müssen. Sie erreichen eine geringere monatliche Belastung, dann können Sie auf einen höheren Selbstbehalt setzen.

Allerdings sind in der Hinsicht noch weitere Dinge zu beachten:

  • Der Arbeitgeber beteiligt sich bei Angestellten nicht am Selbstbehalt, so dass Sie auf den kompletten Kosten sitzen bleiben.
  • Der Selbstbehalt kann in vielen Fällen im Nachhinein nicht mehr gesenkt werden. Hier kommt das Thema Mehrleistung zum Einsatz und es kann zu einer Gesundheitsprüfung kommen. Gerade ältere Personen haben hier oft sehr schlechte Karten.
  • Die Versicherung kann den Selbstbehalt auch einseitig erhöhen. Sie haben vielleicht schon eine Erhöhung gemacht und im folgenden Jahr verlangt die Versicherung auch eine Erhöhung.

Sie sollten sich immer bewusst sein, dass es zu einer finanziellen Belastung werden kann, wenn Sie im Jahr eine Eigenleistung von bis zu 2.000 Euro haben. Gerade während der Rente ist das Geld sehr knapp und deutlich geringer als noch zu Berufszeiten.

Es trägt zudem auch nicht zur Ansparung der Altersrückstellungen bei, wenn Sie einen höheren Selbstbehalt bezahlen. Die Versicherungen legen diese Zahlungen nicht für später zurück.

Wechsel in den Standardtarif

Der Standardtarif ist finanziell gesehen, gerade im Alter, eine sehr sinnvolle Sache. Der Standardtarif steht für Personen zur Verfügung, die nach dem 01. Januar 2009 eine Vollversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben. Zudem darf vorher kein Tarifwechsel stattgefunden haben. Aber es gibt auch noch weitere Zugangsvoraussetzungen, wie das Alter, das Einkommen oder die Vertragsdauer.

Der Selbstbehalt liegt im Standardtarif eigentlich recht niedrig, denn hier müssen Sie mit um die 306 Euro rechnen. Allerdings ist der Standardtarif im Gegensatz zu anderen Tarifen aus der gesetzlichen Krankenversicherung leicht unterhalb der normalen Leistungen, aber auch anders herum ist durchaus möglich.

Aus dem Standardtarif kommen Sie meist nicht mehr in einem herkömmlichen Tarif zurück, so dass Sie sich einen Wechsel in einen solchen Tarif gut überlegen sollten. Der Erstattungssatz für Arztrechnungen liegt nur bei einem Faktor von 1,8 und somit ist das Risiko sehr hoch, dass Sie den Differenzbetrag zahlen müssen.

Neben dem Standardtarif dürfen keine Zusatzversicherungen vorhanden sein.

Wechsel in den Basistarif

In vielen Fällen bedeutet der Wechsel in den Basistarif, dass Sie einen höheren Betrag für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen. Bei einer langen Laufzeit liegen die Beiträge ein wenig unter dem Höchstbetrag.

Aus dem Grund macht ein Wechsel auch nur Sinn, wenn der aktuelle Beitrag deutlich über dem Beitrag des Basistarifs liegt.

Sie können außerdem Zusatzversicherungen abschließen, wenn die Versicherungen welche anbietet.

Wichtig ist, dass Sie einen Antrag auf Halbierung des Beitrages stellen können, wenn Sie durch den hohen Betrag in die Sozialhilfebedürftigkeit rutschen. Die Versicherung muss die Halbierung gewähren.

Der Basistarif ist deutlich attraktiver als der Standardtarif, denn er enthält die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenkasse. Allerdings sehen sich die Versicherten in der Praxis oft mit Problemen konfrontiert, denn unter Umständen weigern sich die Ärzte, die Patienten zu behandeln oder Sie berechnen einfach mehr. Bei einer ambulanten Behandlung liegt der Erstattungssatz bei um die 1,2 und die Gebührenordnung gestattet eine Erstattung von bis zu 3,5.

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Unterstützung beim Tarifwechsel

Bevor Sie einen Tarifwechsel durchführen, sollten Sie sich auf jeden Fall gut beraten lassen, denn für Laien ist der Tarifdschungel undurchsichtig.

Mittlerweile bieten ein paar Verbraucherzentralen Unterstützung an, denn sie führen kostenpflichtige Beratungen zum Tarifwechsel durch. Die Berater können Ihnen mit Hilfe einer Analysesoftware alle Tarife Ihrer Versicherung nennen. Eine umfassende Unterstützung erhalten Sie bei einem unabhängigen Versicherungsberater.

Verzichten Sie auf Angebote am Telefon

Verschiedene Vermittler melden sich entweder über das Internet oder per Telefon und von diesen Angeboten sollten Sie Abstand halten.

Gerade, wenn Sie über 40 Jahre alt sind und das Angebot einfach mehr als verlockend klingt, sollten Sie sehr vorsichtig sein. Schließen Sie keinen Vertrag ohne eine neutrale Beratung ab, denn Sie können in große Schwierigkeiten kommen.

Es kann vorkommen, dass Sie durch Vorerkrankungen mit einem hohen Risikozuschlag versehen werden oder Sie bekommen einen vollständigen Leistungsausschluss. Dafür kann sogar schon ein Verdacht des Arztes auf eine bestimmte Erkrankung ausreichen.

Die Rücklagen zur Beitragsentlastung im Alltag können auch nicht von der alten Versicherung auf die neue Versicherung übertragen werden und aus dem Grund raten wir Ihnen von einem solchen Wechsel ab.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Krankenkassenwechsel

1. Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Sie wollen die Krankenkasse wechseln, dann schreiben Sie zwei Monate vor Ablauf der Frist eine Kündigung. Beachten Sie dabei immer die genauen Fristen, die Sie in den Vertragsunterlagen finden.

2. Kann ich die Krankenkasse einfach so wechseln?

Grundsätzlich ist der Wechsel einer Krankenkasse sehr einfach, denn Sie brauchen nur mehr als 18 Monate bei der Versicherung angemeldet sein und dann können Sie einfach wechseln.

3. Kann ich die Krankenkasse auch trotz offener Beiträge wechseln?

Sie haben die Möglichkeit eine Ratenzahlung mit der Krankenkasse zu vereinbaren und wenn Sie der Zahlung nachkommen, dann steht einem Wechsel nichts im Wege. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.

4. Kann auch ein chronisch Kranker die Krankenkasse wechseln?

Der Krankenkassenwechsel ist leichter, wenn Sie zurzeit keine Leistungen beziehen. Deutlich schwieriger ist es, wenn Sie als chronisch krank gelten.

5. Lohnt es sich mit 60 die Krakenkasse zu wechseln?

Sie haben auch im gehobenen Alter die Möglichkeit die Krankenkasse zu wechseln, aber sinnvoll ist es in den meisten Fällen nicht.

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Ferndiagnose mit Krankschreibung per Videosprechstunde möglich (Video)

Zukünftig können sich Patienten auch per Videosprechstunde von der Arbeit befreien lassen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und längst nicht jeder Arzt hat die notwendige technische Ausstattung. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Krankschreibung

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Fazit

Gesetzliche Krankenkassen bieten den Versicherten verschiedene Tarife an, die mehr oder weniger sinnvoll für diese Personen sind. Sie haben aber auch die Möglichkeit einen Krankenkassenwechsel durchzuführen, wobei Sie unbedingt auf einige Dinge achten sollten. Wechseln Sie die Krankenkasse nie ohne einen unabhängigen Berater zu Rate gezogen zu haben.

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