Tarifwechsel | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 14:46:41 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Tarifwechsel | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Günstige Stromtarife für Ihre Wärmepumpenheizung finden – Kosten im Überblick https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/guenstige-stromtarife-fuer-ihre-waermepumpenheizung-finden-kosten-im-ueberblick/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/guenstige-stromtarife-fuer-ihre-waermepumpenheizung-finden-kosten-im-ueberblick/#respond Sun, 24 Apr 2022 14:46:41 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57173 Bei Nutzung einer Wärmepumpenheizung bieten sich spezielle Stromtarife an, die deutlich niedrigere Kosten mitbringen als das beim herkömmlichen Haushaltsstrom der Fall ist. Mithilfe unserer Checkliste werden Sie bei Ihrer Online-Suche nach einem geeigneten Tarif fündig.

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Bei Nutzung einer Wärmepumpenheizung bieten sich spezielle Stromtarife an, die deutlich niedrigere Kosten mitbringen als das beim herkömmlichen Haushaltsstrom der Fall ist. Mithilfe unserer Checkliste werden Sie bei Ihrer Online-Suche nach einem geeigneten Tarif fündig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stromunternehmen bieten für Wärmepumpen spezielle Stromtarife an.
  • Im Gegensatz zur Tarifsuche für Haushaltsstrom existieren hier einige Besonderheiten.
  • Durch unsere Checkliste finden Sie sicherlich ein gutes, für Sie passendes Angebot.

Kommt es beim Heizen mit einer Wärmepumpe zu einer hohen Stromrechnung, dann können Sie beim Stromverbrauch ebenso sparen, wie beim Strompreis.

Günstigen Wärmepumpenstrom finden

Ausschlaggebend beim Wärmepumpenstrom ist neben dem Jahresverbrauch ebenfalls die Zählerart.

Beim Wechsel des Wärmepumpenstroms gehen Sie grundsätzlich wie beim Haushaltsstrom vor. Allerdings sind für die Wahl eines Tarifs einige weitere Informationen notwendig.

Art des Zählers: Der Strom, den Ihre Wärmepumpe verbraucht, wird separat vom Haushaltsstrom, mithilfe eines eigenen Zählers gemessen. Dementsprechend wird dies auch als „getrennte Messung“ bezeichnet. Beachten Sie hierbei bitte auch, dass Ein- sowie Zweizählertarife existieren. Bei einem Wechsel ist es somit unabdingbar, dass Sie die jeweils richtige Angabe übergeben. Sie sind bereits im Besitz einer Wärmepumpenstromrechnung? Dann können Sie diese Information ganz einfach dort nachlesen.

Verbrauch im Jahr: Ausschlaggebend ist hier immer der Stromverbrauch, den Sie das ganze Jahr über benötigen, denn je nachdem, welche Jahreszeit vorherrscht variiert der Verbrauch. Im Falle einer Zweitarifmessung ist es wichtig, dass Sie neben dem Hochtarif (HT) ebenfalls den Niedertarif (NT) angeben. Bei Wärmepumpen ist es nicht mithilfe einfacher Formeln möglich, eine Hochrechnung durchzuführen, die auf Teilabrechnungen gründet. Bei Gas- und Ölheizungen sowie bei Nachtspeicherheizungen verhält sich das beispielsweise anders.

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Tarifbedingungen – welche sind wichtig?

Bei der Tarifsuche für eine Wärmepumpen sind

Bei der Suche nach einem Wärmepumpenstromtarif sind die gleichen Tipps wichtig, die für den Haushaltsstrom gelten. Es müssen jedoch drei Besonderheiten beachtet werden:

  1. Laufzeiten: In Bezug auf ideale Kündigungsfristen sowie auf eine automatische, vertragliche Verlängerungen sind derzeit an vielen Orten die Auswahlmöglichkeiten deutlich eingeschränkt. Aufgrund dessen ist es nicht immer möglich, die besten Bedingungen zu erhalten. Dennoch empfiehlt es sich, hauptsächlich darauf zu achten, dass eine recht kurze Folgelaufzeit vereinbart wird.
  2. Im Rahmen der Suche nach einem geeigneten Tarif ist es nicht ratsam, lediglich nach Tarifen zu suchen, die eine Preisgarantie versprechen, da sonst Ihre Auswahl sehr stark dezimiert ist. Sind jedoch kostengünstige Tarife im Ranking vorhanden, die noch dazu eine Preisgarantie enthalten, dann ist es immer noch möglich, diese eingehender zu betrachten.
  3. Es ist generell eine gute Idee, dass Sie sich von den jeweils ausgewählten Anbietern persönliche Angebote erbitten. In der Regel ist es zwar so, dass viele Firmen im Internet ihre eigenen Tarifrechner besitzen und mithilfe Ihrer Postleitzahl ermitteln, ob Sie beliefert werden können. Allerdings ist beim Heizungsstrom nicht allein die Postleitzahl von hoher Wichtigkeit, sondern die genaue Adresse. Dementsprechend ist es durchaus möglich, dass die Auskünfte des Online-Rechners falsch liegen, sodass ein persönliches Angebot unerlässlich ist.

Bei der Suche nach einem geeigneten Tarif hilft Ihnen die Checkliste „In vier Schritten zum Wärmepumpentarif“ einfach und schnell weiter.

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Bedingungen für vergünstigten Heizstrom

Netzentgelte sowie Konzessionsabgaben sind bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen günstiger; allerdings muss der Netzbetreiber hierüber informiert sein.

Bei Wärmepumpen handelt es sich um sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“. Diese kann der Netzbetreiber zu definierten Zeiten abschalten, damit das Netz entlastet wird. Aufgrund dessen fallen die jeweiligen Konzessionsabgaben und Netzentgelte günstiger aus als das beim Haushaltsstrom der Fall ist. Allerdings bekommen Sie diesen preislichen Vorteil lediglich dann, wenn es dem Netzbetreiber bewusst ist, dass Zähler für Ihre eigene Wärmepumpe einer steuernbaren Verbrauchseinrichtung angehört. Wenn hier Unklarheiten bestehen, ist es somit unbedingt empfehlenswert, dass Sie den Netzbetreiber kontaktieren. In Ihrer Stromrechnung finden Sie den Namen des Unternehmens.

Ausnahme niedrigerer Stromverbrauch: ein eigener Wärmepumpenzähler ist hier nicht unbedingt lohnenswert

Bei einem niedrigen Stromverbrauch kann es unter Umständen die bessere Wahl sein, für den Wärmepumpenstrom denselben Zähler wie für den Haushaltsstrom zu verwenden.

Handelt es sich um eine effektiv arbeitende Wärmepumpe, die noch dazu mit einem geringen Stromverbrauch überzeugt, kann es aus wirtschaftlicher Sicht unter Umständen die bessere Wahl sein, den Wärmepumpenstrom doch zusammen mit Ihrem Haushaltsstrom über den herkömmlichen Zähler abzurechnen. Hier fällt zwar der Arbeitspreis für den Haushaltsstrom höher aus als beim Heizstrom, dafür müssen Sie jedoch keinen weiteren Grundpreis für einen zweiten Zähler begleichen.

Laut unseren Informationen ist es für die Netzbetreiber im Moment ohne Schwierigkeiten machbar, den Verbrauch von Wärmepumpen über den normalen Zähler des Haushaltstroms abzurechnen. Außerdem ist es nicht notwendig, Wärmepumpen beim Netzbetreiber zu melden und diese zu genehmigen. Bei einem Neubau empfiehlt es sich jedoch, darauf zu achten, dass eine nachträgliche Installation eines getrennten Zählers für Ihre Wärmepumpe möglich ist. Sollten sich die derzeitigen Bedingungen ändern, stellt dies somit kein Problem dar.

Welche vertraglichen Bedingungen Sie für einen kostengünstigen Heizstromtarif erhalten, ist abhängig von Ihrem jeweiligen Netzbetreiber sowie dem Wettbewerb der Energieunternehmen mit deren Tarifen. Aufgrund dessen ist es durchaus möglich, dass die Einsparmöglichkeiten je nach Netzgebiet unterschiedlich ausfallen, sodass eine individuelle Überprüfung auf jeden Fall erfolgen sollte.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema günstige Stromtarife für Wärmepumpenheizungen

1. Kann der Wärmepumpenstrom zusammen über den Zähler des Haushaltsstroms abgerechnet werden?

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand ist das derzeit ohne Weiteres möglich. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass es diesbezüglich zu keinen Änderungen kommt.

2. Was muss bei der Tarifsuche für eine Wärmepumpe zusätzlich berücksichtigt werden?

Bei der Wärmepumpentarifsuche müssen dieselben Dinge wie bei der Tarifsuche für den Haushaltsstrom berücksichtigt werden. Zusätzlich ist hier jedoch der Stromverbrauch im Jahr sowie die Zählerart ausschlaggebend.

3. Sind die Netzentgelte für Wärmepumpen günstiger als beim Haushaltsstrom?

Netzentgelte, sowie ebenfalls die Konzessionsabgaben, sind beim Wärmepumpenstrom günstiger als beim Haushaltsstrom. Das kommt daher, da es sich hierbei um steuerbare Verbrauchereinrichtungen handelt, die der Netzbetreiber, bei einer Netzüberlastung, zu bestimmten Zeiten abschalten kann.

4. Muss der Netzbetreiber darüber informiert werden, dass eine Wärmepumpe im Betrieb ist?

Es ist unbedingt empfehlenswert, den Netzbetreiber über den Betrieb einer Wärmepumpe zu informieren. Denn wenn das Unternehmen hierüber keine Kenntnis hat, wird es üblicherweise nicht die günstigeren Konditionen berechnen. Aufgrund dessen ist es im Zweifelsfall besser, einmal bei dem Netzbetreiber nachzufragen.

5. Wann ist es besser, den Wärmepumpenstrom über den Zähler des Haushaltsstroms laufen zu lassen?

Wenn Sie eine effektive Wärmepumpe mit einem geringen Stromverbrauch besitzen, kann es die bessere Wahl sein, den Strom für die Wärmepumpe gemeinsam mit dem Haushaltsstrom abzurechnen. Hier fallen dann zwar ein höherer Arbeitspreis an aber dafür ist es nicht notwendig, einen weiteren Grundpreis für einen zweiten Zähler zu bezahlen.

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Fazit

Wärmepumpenstrom ist oftmals günstiger als Haushaltsstrom, sodass es sich oftmals lohnt, hierfür einen zweiten Zähler zu verwenden. Allerdings gibt es hier auch eine Ausnahme: Besitzen Sie eine effektive Wärmepumpe, die noch dazu stromsparend arbeitet, kann es eventuell die bessere Wahl sein, für den Wärmepumpenstrom den Zähler des Haushaltsstroms zu verwenden. Auf diese Weise muss zwar ein höherer Arbeitspreis beglichen werden aber dafür fallen keine Grundpreiskosten für einen zweiten Zähler an. Im Moment ist dies vonseiten der Netzbetreiber ohne weiteres möglich. Ob sich das in Zukunft ändert, ist derzeit jedoch nicht vorhersehbar.

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Internetanschluss zu langsam? Was Betroffene tun können – Kündigung, Bandbreite, Speedtest https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/internetanschluss-zu-langsam-was-betroffene-tun-koennen-kuendigung-bandbreite-speedtest/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/internetanschluss-zu-langsam-was-betroffene-tun-koennen-kuendigung-bandbreite-speedtest/#respond Sun, 24 Apr 2022 14:05:33 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55934 Die Versprechungen der Anbieter und die reale Geschwindigkeit des Internets liegen meist sehr weit auseinander. Zu diesem Thema hat die Bundesnetzagentur aktuelle Messergebnisse veröffentlicht. Die Internetanbieter werben bei den Tarifen immer mit schnellen Verbindungen und

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Die Versprechungen der Anbieter und die reale Geschwindigkeit des Internets liegen meist sehr weit auseinander. Zu diesem Thema hat die Bundesnetzagentur aktuelle Messergebnisse veröffentlicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Internetanbieter liefern oft nur einen kleinen Teil der Höchstgeschwindigkeit, die sie bei Vertragsabschluss versprechen.
  • Die Geschwindigkeit des Internet wird unkompliziert und schnell geprüft.
  • Ist der Internetanschluss zu langsam, folgt unter gewissen Umständen eine fristlose Kündigung des Verbrauchers.

Die Internetanbieter werben bei den Tarifen immer mit schnellen Verbindungen und es kommen, von versprochenen 150 Megabit pro Sekunde, nur 5 Megabit an – das ist ärgerlich. In den Verträgen steht oft die Aussage „bis zu“ und das hört sich gut an. Die Zahlen sind beeindruckend. Verbraucher, die abseits der gut erschlossenen Gebiete wohnen, haben oft das Nachsehen und erhalten nur einen Bruchteil der versprochenen Übertragungsgeschwindigkeit.

Die Qualität des Internets

Die Anbieter von Festnetz- und Mobilfunktarifen informieren in der Regel vor dem Vertragsabschluss über die Übertragungsrate.

Diese Informationen sind im Produktinformationsblatt enthalten und das wird vor dem Vertragsabschluss überreicht. Die Internetanbieter führen im Vorfeld eine Prüfung durch, um diese Informationen an den Verbraucher zu geben. Der Verbraucher verlässt sich auf die Ergebnisse und hält diese für realistisch. Die versprochene Internetgeschwindigkeit, die sogenannte maximale Bandbreite, die der Anbieter im Vertrag festhält und die ein großer Bestandteil des Vertrags ist, einzuhalten.

Die Prüfung der Internetgeschwindigkeit

Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Qualität und demnach die Geschwindigkeit des Internets zu prüfen.

  • Der Anbieter bietet einen sogenannten Speedtest an. Bei diesem Test richtet sich der Anbieter an spezifische Vorgaben, die von dem Anbieter gegeben sind. Aus dem Grund sind die Speedtests nicht einheitlich und sind auch nicht objektiv genug.
  • Die Bundesnetzagentur (BnetzA) bietet ebenfalls Angebote in dieser Hinsicht an. Sie stellen Messtools bereit, mit denen die tatsächliche Datenübertragungsrate messbar ist. Die Messtools stehen kostenfrei zur Verfügung. Die Daten sind messbar, kontrollierbar und werden protokolliert und im Anschluss mit der Rate im Vertrag verglichen. Die Messtools gibt es unter www.breitbandmessung.de.

Im Test sind folgende Informationen enthalten: die Download-Rate, die Upload-Rate und die Paketlaufzeit. Die Download-Rate bezeichnet die Geschwindigkeit beim Herunterladen von Daten aus dem Internet und die Upload-Rate bezeichnet die Geschwindigkeit beim Hochladen von Daten, die beispielsweise in eine Cloud geladen werden. Bei der Paketlaufzeit handelt es sich um die Dauer für den Versand von ganzen Datenpaketen zu einem Ziel und wieder zurück.

Die Verträge beenden

Störungen und Probleme in Bezug auf das vorhandene Vertragsverhältnis sorgen für ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Dauerhafte Störungen oder ein zu langsames Internet führen dazu, dass der Verbraucher das Recht hat, den Internetvertrag mithilfe einer außerordentlichen Kündigung zu kündigen. Die Störungen sind mithilfe eines Speedtests nachzuweisen.

Der Anbieter bekommt die Möglichkeit, den Vertrag zu erfüllen. Das bedeutet, der langsame Internetanschluss wird vor der Kündigung ordnungsgemäß ausgefüllt und die Kündigung ist hinfällig. Der Anbieter bekommt die Gelegenheit, innerhalb einer festgelegten Frist, die versprochene Internetleistung zu erbringen. Die Frist wird auf 14 Tage festgesetzt. Die Forderung muss schriftlich erfolgen und wird per Einwurfschreiben dem Anbieter zugebracht. Innerhalb der gesetzten Frist wird er die Internetleistung dem Vertrag anpassen.

Eine fristlose Kündigung erfolgt, wenn trotz mehrfacher Aufforderung keine Besserung eintritt. Sogar das Verlangen von Schadenersatz ist möglich, wenn der Anbieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Anbieter akzeptieren die Zahlung eines Schadenersatzes eher selten und Sie müssen ihn verklagen. Der Bundesgerichtshof hat viele Schadenersatzansprüche bejaht, aber es folgt vorab eine langwierige juristische Auseinandersetzung.

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Ausbesserung der Gesetze

Für Betroffene ist die aktuelle rechtliche Lage nicht befriedigend. Laut Gesetz ist kein direkter Anspruch gegeben und die Verbraucher müssen für ihr Recht erst klagen, wenn eine Leistungsstörung vorhanden ist.

Die Verbraucherzentralen fordern mehr Schutz für den Verbraucher. Die Verbraucher können mit gesetzlicher Hilfe die Leistungsstörungen an den Tarif anpassen oder den Vertrag problemlos kündigen.

Internetstörungen sind an der Tagesordnung

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat eine repräsentative Umfrage durchgeführt. Jeder dritter Verbraucher hat immer wieder Probleme mit der Internetverbindung.

Die Internetverbindung ist nicht nur einmalig unterbrochen. In den vergangenen zwei Jahren gab es immer wieder Störungen des Internet und diese waren nicht nur kurzfristig. Auch langsames Internet gehört zur Tagesordnung, wie die Verbraucher sagen. Mehr als die Hälfte der Verbraucher geben an, dass die Internetprobleme insgesamt einen Zeitraum von mehr als vier Wochen überschreiten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema langsames Internet

1. Was tun bei einer langsamen Internetgeschwindigkeit?

Alle Kabel, die Verbindungen und die Treiber werden überprüft, um die Internetgeschwindigkeit zu verbessern. Diese Faktoren arbeiten einwandfrei und es wird die Internetgeschwindigkeit vom Anbieter getestet. Dafür wird eine Geschwindigkeitsmessung gemacht und anschließend wird entweder ein Tarifwechsel verlangt oder eine Sonderkündigung ausgesprochen.

2. Wie viel Geschwindigkeit muss der Anbieter liefern?

Der Anbieter soll bis zu 90% der vereinbarten Geschwindigkeit liefern, damit es zu keinen Problemen kommt. Bei der Geschwindigkeit handelt es sich um den möglichen Höchstwert, den der Anbieter liefert.

3. Wann kann das Internet fristlos gekündigt werden?

Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Anbieter die vereinbarte Geschwindigkeit nicht bis zum Wohnort liefert. Unter Einhaltung der 3 Monatsfrist wird der Vertrag zum Ende des Kalendermonats gekündigt.

4. Was muss bei einer 5.000er Leitung ankommen?

Bei einer 5.000er Leitung muss mindestens die Hälfte beim Verbraucher ankommen. Das sind mindestens 25 Mbit/s.

5. Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

Es gibt kein generelles Sonderkündigungsrecht, das bei Störung angewendet wird. In den Verträgen steht eine Geschwindigkeit von bis zu 50 Mbit/s und nur bei starker Abweichung ist eine Kündigung möglich.

Fazit

Immer wieder gibt es langwierige und nervende Internetstörungen, die sich in den letzten Jahren gehäuft haben. Die Anbieter versprechen den Verbrauchern immer den schnellsten und stabilsten Anschluss. Nur bei einer Messung wird festgestellt, ob die versprochene Geschwindigkeit ankommt oder nicht. In einem solchen Fall wird eine Messung vom Anbieter durchgeführt oder mit einem Messtool prüfen Sie die Geschwindigkeit selber. Bei einer hohen Abweichung zwischen dem Anbieterversprechen und der tatsächlichen Geschwindigkeit haben Sie Anspruch auf einen Tarifwechsel oder nutzen das Sonderkündigungsrecht.

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Private Krankenversicherung: So wechseln Sie in einen günstigeren Tarif, aber lassen Sie sich von einem unabhängigen Berater beraten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/private-krankenversicherung-so-wechseln-sie-in-einen-guenstigeren-tarif-aber-lassen-sie-sich-von-einem-unabhaengigen-berater-beraten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/private-krankenversicherung-so-wechseln-sie-in-einen-guenstigeren-tarif-aber-lassen-sie-sich-von-einem-unabhaengigen-berater-beraten/#respond Tue, 20 Apr 2021 07:55:23 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62950 In der privaten Krankenversicherung sind die Beträge immer wieder gestiegen und viele Verbraucher ärgern sich darüber. Dabei müssen Sie das nicht einfach hinnehmen, denn Sie haben die Möglichkeit einen Wechsel durchzuführen. Wir zeigen Ihnen nicht

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In der privaten Krankenversicherung sind die Beträge immer wieder gestiegen und viele Verbraucher ärgern sich darüber. Dabei müssen Sie das nicht einfach hinnehmen, denn Sie haben die Möglichkeit einen Wechsel durchzuführen. Wir zeigen Ihnen nicht nur, wie Sie die günstigeren Tarife finden, sondern auch, was Sie bei einem Krankenversicherungswechsel beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schauen Sie sich alle Tarife bei Ihrer Krankenversicherung genau an und achten Sie darauf, ob die Leistungen sich zu Ihrem Versicherungsschutz unterscheiden.
  • S verlieren die Leistungen endgültig, wenn sie durch den Tarifwechsel reduziert werden.
  • Auch bei einer Gesundheitsprüfung sollten Sie sich nicht von einem Tarifwechsel abhalten lassen.
  • In der Regel sind die alten Tarife anhand des Geschlechts kalkuliert und da rechnet sich ein Wechsel in einen neuen Tarif eher nicht.

Es ist ein großes Problem der privat Krankenversicherten, denn die Versicherungsunternehmen erhöhen meist sehr regelmäßig die Beiträge. In der Regel flattert einmal im Jahr ein Brief ins Haus und besagt, dass es zu einer Erhöhung von 10 bis 20% kommt. Viele Verbraucher stellen sich dann die Frage, ob ein Wechsel nicht eine sinnvolle Alternative darstellt.

Dabei ist ein Wechsel meist eine sehr gute Lösung, denn es kann zu niedrigeren Kosten führen, aber beachten Sie, dass es nicht sein muss. Die Versicherungen unterstützen Sie in der Hinsicht eher nicht, aber wenn Sie mit dem Gedanken spielen zu wechseln, dann brauchen Sie:

  • einen guten Überblick in sämtliche Alternativen bei der eigenen Versicherung
  • umfassende Informationen rund um die Vor- und Nachteile der Alternativen
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Wichtig

Überlegen Sie, ob ein Tarifwechsel sich lohnt, wenn der Versicherungsbeitrag steigt. Die Versicherung ist verpflichtet den Antrag auf einen Tarifwechsel zu jeder Zeit anzunehmen und es müssen einige Rechte aus dem vorhandenen Vertrag vorhanden bleiben und die bisherige Altersrückstellung angerechnet werden.

  • Bei den erworbenen Rechten müssen Sie darauf achten, dass die Veränderung Ihres Gesundheitszustandes auf den aktuellen Leistungsumfang kein Risiko aufweist. Die Wartezeiten müssen nicht erneut zurückgelegt werden.
  • Das Thema Altersrückstellung ist sehr wichtig, denn in jungen Jahren zahlen Sie meist mehr ein und dadurch bilde die Versicherung Rückstellungen. Die Versicherten altern in Ihrem Tarif und somit kommt es zu häufigeren Erkrankungen und diese Kosten fängt die Versicherung mit den Rücklagen ab. Die Beiträge der Tarife steigen weniger an, denn die Kosten übernimmt die Krankenkasse aus den Rückstellungen.

Bei den privaten Krankenversicherungen kommt es meist zu einer Falle, denn die Beiträge steigen im Alter an. Bleiben Sie einfach lange bei Ihrer Versicherung und wechseln Sie geschickt zwischen den Tarifen, dann bleibt Ihnen eine Erhöhung vielleicht erspart.

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Alternativen zum Tarifwechsel

In der Regel ist der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung keine gute Alternative. Die Rückstellungen gehen teilweise oder sogar ganz verloren und Sie müssen sich einer neuen Gesundheitsprüfung stellen.

Nur zu bestimmten Situationen im Leben können Sie den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung durchführen. Ein neuer Job kann eine Möglichkeit sein.

Die verschiedenen Tarife beim Wechsel

Die Wahl zwischen sämtlichen Tarifen der Versicherung steht Ihnen in der Regel zu.

Bei einigen Tarifen ist die Kalkulation nach Geschlechtern vorhanden, aber das gilt meist nur für Versicherungen, die vor 2013 abgeschlossen wurden. Sie sind unter dem Namen Bisex-Tarife bekannt, aber heute handelt es sich um die sogenannten Unisex-Tarife. In der Vergangenheit mussten Frauen deutlich tiefer in die Tasche greifen, weil Sie eine längere Lebenserwartung haben und mögliche Schwangerschaften auftreten. Dadurch sind Frauen statistisch gesehen teurer für die Versicherung.

Sie sollten vorsichtig sein, wenn Sie aus einem Tarif von vor 2013 in einen neuen Tarif wechseln möchten:

  • Analysen der neuen Unisex-Tarife haben gezeigt, dass Frauen keine Preisvorteile haben, wenn Sie aus einem alten Bisex-Tarif in einen neuen Unisex-Tarif wechseln.
  • Männer haben den Nachteil, dass die Beiträge in einem neuen Tarif in der Regel deutlich teurer sind als die alten Beiträge.
  • Bei den Unisex-Tarifen sind aber auch einige Leistungen erweitert worden, darunter Hilfsmittel, Psychotherapie und Rehabilitation. Ein Wechsel könnte dadurch schon interessant sein, aber achten Sie bei einem Wechsel unbedingt darauf, dass die Versicherung die erweiterten Leistungen bei Ihnen nicht ausschließt.

Es ist sehr schwierig eine pauschale Aussage zum Thema Tarifwechsel zu machen, denn es kommt stark auf die eigene Situation an und welche Möglichkeiten Ihre Versicherung bieten. Im Zweifelsfall lassen Sie sich beraten!

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Tarife, die in Frage kommen

Sie haben die Möglichkeit Ihre Versicherung anzuschreiben und Sie aufzufordern, dass Sie Ihnen entsprechende Tarife nach eigenen Wünschen unterbreitet, denn das ist durch §204 des Versicherungsvertragsgesetzes möglich.

Nutzen Sie dafür einen Musterbrief, den Sie im Internet finden, denn hier finden Sie die richtigen Formulierungen. Sie brauchen einfach nur die richtigen Kreuze setzen und dann können Sie das Formular verschicken.

Wichtige Anfragepunkte für den Versicherer:

  • Zugangsbeschränkungen gelten bei einem Tarifwechsel nicht.
  • Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung Bisex- und Unisex-Tarife zukommen lassen.
  • Ein Recht auf Tarifwechsel haben Sie eigentlich nur bei verkaufsoffenen Tarifen, aber regelmäßig bietet die Versicherung auch einen Wechsel aus geschlossenen Tarifen an. Alle Versicherung sind vom Gesetzgeber her verpflichtet, Sie ausführlich zu einem Tarifwechsel zu beraten und eine schriftliche Dokumentation anzufertigen.
  • Sie haben die Möglichkeit eine verständlich Gegenüberstellung der Leistungen von Ihrer Versicherung zu verlangen.

Die Antwort der Versicherung liegt vor, dann achten Sie auf die folgenden Punkte:

  • In den sogenannten Leitlinien haben sich die meisten Krankenversicherungen verpflichtet, dass Sie nur eine kleine Auswahl der Tarife in den Angeboten haben. Achten Sie genau darauf, ob es zu diesem Punkt einen Hinweis in den Statuten der Versicherung gibt.
  • Prüfen Sie immer zuerst, ob auch wirklich alle relevanten Tarife in der Antwort vorhanden sind.
  • Sie haben preislich attraktive Tarife ausgemacht, dann sollten Sie prüfen, ob die enthaltenen Leistungen ausreichen, denn in der Regel haben die jüngeren Tarife eine schlechtere Leistung als die älteren Tarife. Sie interessieren sich für Bisex-Tarif, dann achten Sie darauf, dass Sie als Neukunde vielleicht nicht mehr in einen solchen Tarif reinkommen. Aus dem Grund kommt es vor, dass gerade in diesem Bereich die Beiträge deutlich ansteigen und das im Gegensatz zu den verkaufsoffenen Tarifen.
  • Unter Umständen kann es sehr schwierig sein zu erkennen, ob es sich um einen Unisex- oder Bisex-Tarif handelt. Es gibt nämlich einige Versicherung, die einfach den alten Namen für die neuen Tarife behalten haben und sie haben nur ein U beigefügt. Sollten Sie Zweifel haben, dann verlangen Sie eine schriftliche Auskunft von der Versicherung und gehen Sie auf Nummer sicher.

Achtung:

In den meisten Fällen sind de Bixsex-Tarife noch deutlich günstiger, dann sollten Sie auch noch ein paar Jahre in diesem Tarif bleiben. Allerdings sollten Sie immer auf dem neusten Stand sein und die einzelnen Tarife miteinander vergleichen. Werden die Bisex-Tarife deutlich teurer, dann sollten Sie sich doch Gedanken zu einem Tarifwechsel machen.

Sie können nicht von einem Unisex-Tarif in den Bisex-Tarif wechseln und das ist altersunabhängig.

Die Versicherung verzögert die Tarifumstellung, dann geht dies immer zu Lasten der Versicherung. Setzen Sie Ihrer Versicherung immer eine Frist und dann sollte die Umstellung auch erfolgen. Kommt es zu einer Fristüberschreitung, dann verlangen Sie eine rückwirkende Umstellung. In dieser Zeit sollten Sie den Tarifbeitrag nur unter Vorbehalt zahlen.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Das Thema Gesundheitsprüfung

Die Versicherung darf eine Gesundheitsprüfung von Ihnen verlangen, wenn der neue Tarif deutlich mehr Leistungen beinhaltet als der alte Tarif.

In einem solchen Fall wird von Mehrleistungen gesprochen.

  • Die Erstattung von Behandlungskosten eines Heilpraktikers sind zum Beispiel Mehrleistungen, wenn der alte Tarif diese Leistung nicht vorsieht.
  • Die Selbstbeteiligung ist deutlich reduziert, dann kann es sich auch um eine Mehrleistung handeln.

Allerdings darf die Gesundheitsprüfung sich nur auf die Mehrleistungen auswirken und die Versicherung darf einen Risikozuschlag verlangen, so dass sich die Beiträge durchaus erhöhen können. Die Versicherung hat zudem das Recht Leistungszuschüsse zu verlangen, wenn es im Vertrag festgelegt ist. Im Grunde legt die Versicherung in dem Vertrag fest, welche Mehrleistungen bei einer Erkrankung übernommen werden.

Sie haben die Möglichkeit beide Dinge abzuwenden, wenn Sie auf die Mehrleistungen in dem neuen Tarif verzichten.

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Weitere Sparmöglichkeiten

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten zu sparen und die folgenden Möglichkeiten können Ihnen einen kleinen Einblick verschaffen.

Reduzieren von Leistungen

Sie können deutlich niedrigere Beiträge bekommen, wenn Sie auf einige Leistungen verzichten. Sie brauchen zum Beispiel kein Einbett-Zimmer im stationären Bereich, dann kann es sich finanziell durchaus lohnen, wenn Sie auf einen Tarif mit Zweibett- oder Dreibett-Option setzen.

Weitere Einsparungen können Sie erreichen, wenn Sie auf die Vereinbarung mit Hausarzt- oder Primärarzttarif setzen, denn dadurch verpflichten Sie sich zu einem Primärmediziner zu gehen. Hierbei handelt es sich in der Regel um den Hausarzt, denn dieser kann eine Überweisung zum Facharzt ausstellen. Sie sollten aber immer bedenken, dass Sie eventuell auf weitergehende Leistungen komplett verzichten und je älter Sie werden, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die Versicherung die Mehrleistungen wieder in den Tarif aufnimmt.

Wichtig:

Achten Sie immer genau darauf, welche Leistungen nicht mehr vorhanden sind, denn es kann leicht passieren, dass Sie wichtige Leistungen verlieren, wenn Sie sich für einen günstigeren Tarif entscheiden.

Reduzieren Sie auf keinen Fall die Erstattungssätze der Ärzte, denn ein Vertrag kann einen Höchstsatz vorsehen. Das Risiko, dass Sie die Differenzkosten selber tragen müssen ist dann sehr hoch. Es kann sogar Einschränkungen in Bezug auf den Erstattungsrahmen in Privatkliniken geben.

Schließen Sie die Erstattung von Psychotherapieleistungen nicht aus.

Vergleichen Sie auf jeden Fall die Leistungen in Bezug auf Hilfsmittel, denn es kann passieren, dass Sie die wichtigen Leistungen verlieren. Schauen Sie auch bei Hilfsmitteln, Zahnersatz und Rehabilitation genau hin.

Selbstbehalt erhöhen

Im Einzelfall kann es durchaus sinnvoll sein, den Selbstbehalt zu erhöhen. Sie sollten davon ausgehen, dass Sie jedes Jahr den Selbstbehalt zahlen müssen. Sie erreichen eine geringere monatliche Belastung, dann können Sie auf einen höheren Selbstbehalt setzen.

Allerdings sind in der Hinsicht noch weitere Dinge zu beachten:

  • Der Arbeitgeber beteiligt sich bei Angestellten nicht am Selbstbehalt, so dass Sie auf den kompletten Kosten sitzen bleiben.
  • Der Selbstbehalt kann in vielen Fällen im Nachhinein nicht mehr gesenkt werden. Hier kommt das Thema Mehrleistung zum Einsatz und es kann zu einer Gesundheitsprüfung kommen. Gerade ältere Personen haben hier oft sehr schlechte Karten.
  • Die Versicherung kann den Selbstbehalt auch einseitig erhöhen. Sie haben vielleicht schon eine Erhöhung gemacht und im folgenden Jahr verlangt die Versicherung auch eine Erhöhung.

Sie sollten sich immer bewusst sein, dass es zu einer finanziellen Belastung werden kann, wenn Sie im Jahr eine Eigenleistung von bis zu 2.000 Euro haben. Gerade während der Rente ist das Geld sehr knapp und deutlich geringer als noch zu Berufszeiten.

Es trägt zudem auch nicht zur Ansparung der Altersrückstellungen bei, wenn Sie einen höheren Selbstbehalt bezahlen. Die Versicherungen legen diese Zahlungen nicht für später zurück.

Wechsel in den Standardtarif

Der Standardtarif ist finanziell gesehen, gerade im Alter, eine sehr sinnvolle Sache. Der Standardtarif steht für Personen zur Verfügung, die nach dem 01. Januar 2009 eine Vollversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben. Zudem darf vorher kein Tarifwechsel stattgefunden haben. Aber es gibt auch noch weitere Zugangsvoraussetzungen, wie das Alter, das Einkommen oder die Vertragsdauer.

Der Selbstbehalt liegt im Standardtarif eigentlich recht niedrig, denn hier müssen Sie mit um die 306 Euro rechnen. Allerdings ist der Standardtarif im Gegensatz zu anderen Tarifen aus der gesetzlichen Krankenversicherung leicht unterhalb der normalen Leistungen, aber auch anders herum ist durchaus möglich.

Aus dem Standardtarif kommen Sie meist nicht mehr in einem herkömmlichen Tarif zurück, so dass Sie sich einen Wechsel in einen solchen Tarif gut überlegen sollten. Der Erstattungssatz für Arztrechnungen liegt nur bei einem Faktor von 1,8 und somit ist das Risiko sehr hoch, dass Sie den Differenzbetrag zahlen müssen.

Neben dem Standardtarif dürfen keine Zusatzversicherungen vorhanden sein.

Wechsel in den Basistarif

In vielen Fällen bedeutet der Wechsel in den Basistarif, dass Sie einen höheren Betrag für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen. Bei einer langen Laufzeit liegen die Beiträge ein wenig unter dem Höchstbetrag.

Aus dem Grund macht ein Wechsel auch nur Sinn, wenn der aktuelle Beitrag deutlich über dem Beitrag des Basistarifs liegt.

Sie können außerdem Zusatzversicherungen abschließen, wenn die Versicherungen welche anbietet.

Wichtig ist, dass Sie einen Antrag auf Halbierung des Beitrages stellen können, wenn Sie durch den hohen Betrag in die Sozialhilfebedürftigkeit rutschen. Die Versicherung muss die Halbierung gewähren.

Der Basistarif ist deutlich attraktiver als der Standardtarif, denn er enthält die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenkasse. Allerdings sehen sich die Versicherten in der Praxis oft mit Problemen konfrontiert, denn unter Umständen weigern sich die Ärzte, die Patienten zu behandeln oder Sie berechnen einfach mehr. Bei einer ambulanten Behandlung liegt der Erstattungssatz bei um die 1,2 und die Gebührenordnung gestattet eine Erstattung von bis zu 3,5.

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Stiftung Warentest: Gefälschte E-Mails aufgetaucht

Derzeit sind Internetbetrüger unterwegs, die im Namen von Stiftung Warentest Fake-E-Mails versenden. Ziel der Geschäftemacher ist es, die Daten der Empfänger für ihre zweifelhaften Zwecke zu nutzen. Das stellen sie geschickt an, in dem sie

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Unterstützung beim Tarifwechsel

Bevor Sie einen Tarifwechsel durchführen, sollten Sie sich auf jeden Fall gut beraten lassen, denn für Laien ist der Tarifdschungel undurchsichtig.

Mittlerweile bieten ein paar Verbraucherzentralen Unterstützung an, denn sie führen kostenpflichtige Beratungen zum Tarifwechsel durch. Die Berater können Ihnen mit Hilfe einer Analysesoftware alle Tarife Ihrer Versicherung nennen. Eine umfassende Unterstützung erhalten Sie bei einem unabhängigen Versicherungsberater.

Verzichten Sie auf Angebote am Telefon

Verschiedene Vermittler melden sich entweder über das Internet oder per Telefon und von diesen Angeboten sollten Sie Abstand halten.

Gerade, wenn Sie über 40 Jahre alt sind und das Angebot einfach mehr als verlockend klingt, sollten Sie sehr vorsichtig sein. Schließen Sie keinen Vertrag ohne eine neutrale Beratung ab, denn Sie können in große Schwierigkeiten kommen.

Es kann vorkommen, dass Sie durch Vorerkrankungen mit einem hohen Risikozuschlag versehen werden oder Sie bekommen einen vollständigen Leistungsausschluss. Dafür kann sogar schon ein Verdacht des Arztes auf eine bestimmte Erkrankung ausreichen.

Die Rücklagen zur Beitragsentlastung im Alltag können auch nicht von der alten Versicherung auf die neue Versicherung übertragen werden und aus dem Grund raten wir Ihnen von einem solchen Wechsel ab.

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Rezept­pflichtige Medikamente: Neuer Fälschungsschutz soll Verbraucher schützen

Gefälschte Medikamente können lebensgefährlich sein. Ein neuer Fälschungsschutz und ein Frischesiegel für verschreibungspflichtige Medikamente soll zukünftig garantieren, dass das Medikament echt und ungeöffnet ist. Wir haben in der Vergangenheit schon häufiger vor gefälschten Apotheken und

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Krankenkassenwechsel

1. Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Sie wollen die Krankenkasse wechseln, dann schreiben Sie zwei Monate vor Ablauf der Frist eine Kündigung. Beachten Sie dabei immer die genauen Fristen, die Sie in den Vertragsunterlagen finden.

2. Kann ich die Krankenkasse einfach so wechseln?

Grundsätzlich ist der Wechsel einer Krankenkasse sehr einfach, denn Sie brauchen nur mehr als 18 Monate bei der Versicherung angemeldet sein und dann können Sie einfach wechseln.

3. Kann ich die Krankenkasse auch trotz offener Beiträge wechseln?

Sie haben die Möglichkeit eine Ratenzahlung mit der Krankenkasse zu vereinbaren und wenn Sie der Zahlung nachkommen, dann steht einem Wechsel nichts im Wege. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.

4. Kann auch ein chronisch Kranker die Krankenkasse wechseln?

Der Krankenkassenwechsel ist leichter, wenn Sie zurzeit keine Leistungen beziehen. Deutlich schwieriger ist es, wenn Sie als chronisch krank gelten.

5. Lohnt es sich mit 60 die Krakenkasse zu wechseln?

Sie haben auch im gehobenen Alter die Möglichkeit die Krankenkasse zu wechseln, aber sinnvoll ist es in den meisten Fällen nicht.

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Ferndiagnose mit Krankschreibung per Videosprechstunde möglich (Video)

Zukünftig können sich Patienten auch per Videosprechstunde von der Arbeit befreien lassen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und längst nicht jeder Arzt hat die notwendige technische Ausstattung. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Krankschreibung

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Fazit

Gesetzliche Krankenkassen bieten den Versicherten verschiedene Tarife an, die mehr oder weniger sinnvoll für diese Personen sind. Sie haben aber auch die Möglichkeit einen Krankenkassenwechsel durchzuführen, wobei Sie unbedingt auf einige Dinge achten sollten. Wechseln Sie die Krankenkasse nie ohne einen unabhängigen Berater zu Rate gezogen zu haben.

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Kfz-Versicherung wechseln: Die Vorteile https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kfz-versicherung-wechseln-die-vorteile/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kfz-versicherung-wechseln-die-vorteile/#respond Sun, 08 Nov 2020 12:10:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55127 Jeder, der hierzulande ein Kraftfahrzeug führen möchte, muss nicht nur einen Führerschein, sondern auch eine Kfz-Versicherung vorweisen können. Für eine Kfz-Versicherung gilt das, was für Versicherungen anderer Art gilt: Ein eingehender Preis-Leistungs-Vergleich lohnt sich auf

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Jeder, der hierzulande ein Kraftfahrzeug führen möchte, muss nicht nur einen Führerschein, sondern auch eine Kfz-Versicherung vorweisen können. Für eine Kfz-Versicherung gilt das, was für Versicherungen anderer Art gilt: Ein eingehender Preis-Leistungs-Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Es ist durchaus möglich, dass ein Versicherungswechsel niedrigere Beiträge und bessere Leistungen mit sich bringt.


Das Wichtigste in Kürze

  • Haftpflicht ist das Minimum an Versicherungsschutz, weitreichender sind Teil- und Vollkasko.
  • Sie können die Versicherung üblicherweise zum Jahresende (Stichtag 30. November) wechseln.
  • Zulässig ist ein Wechsel im Fall einer Beitragserhöhung.
  • Ein Wechsel des Fahrzeugs ermöglicht ebenfalls einen Wechsel der Versicherung.
  • Nach einem Schaden haben Sie Gelegenheit zu wechseln.

Grundsätzliches zur KFZ-Versicherung

Abgesehen vom straßensicheren Zustand (den der TÜV bestätigt) des Fahrzeugs ist die Haftpflichtversicherung für die Zulassung erforderlich. Fehlt diese, dürfen Sie das Auto nicht fahren.

Eine Haftpflichtversicherung schützt den Autofahrer vor möglicherweise hohen Kosten, die durch eine Unachtsamkeit oder einen Unfall entstehen können. In diesem Zusammenhang sind die Sachschadenhaftung und die Haftung bei Körperverletzung zu unterscheiden: Bis zur jeweils im Vertrag genannten Deckungssumme zahlt die Versicherung Sachschäden und/oder Personenschäden, die Sie mit dem Fahrzeug verursachen. Unter Sachschäden fallen nicht nur Schäden an anderen Fahrzeugen, sondern auch beschädigte Gebäude, Bäume und anderes.

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Parkunfall: So verhalten Sie sich richtig – Folgen bei Fahrerflucht

Ein kleiner Parkrempler beim Ein- oder Ausparken ist Ihnen auch schon passiert? Was haben Sie gemacht? Die beliebte Ausrede „Ich habe nichts bemerkt“ hilft nur selten. Am Ende zahlt zwar die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Aber diese

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Unabhängig davon, ob Sie das Auto nahezu täglich benutzen oder es nur ab und zu fahren, ist der durchgängige Versicherungsschutz Pflicht. Diese Pflicht sollten Sie auch bei einem geplanten Versicherungswechsel beachten: Auf der sicheren Seite sind Sie erst, wenn Sie eine Bestätigung für die neu abgeschlossene Versicherung erhalten haben. Vorher schon einmal die alte Versicherung zu kündigen, könnte schlimmstenfalls eine Versicherungslücke bedeuten. Was wiederum hieße, dass Sie das betreffende Fahrzeug so lange nicht fahren dürften, bis eine Versicherungsbestätigung vorliegt.

Kfz-Versicherung – Berechnungsgrundlagen

Die Beiträge für eine Kfz-Versicherung berechnen sich aus fahrzeugbezogenen und personenbezogenen Daten sowie den Nutzungsgewohnheiten. Durch die unterschiedliche Gewichtung der Aspekte ergeben sich unterschiedliche Versicherungsbeiträge.

Zu den fahrzeugbezogenen Daten zählen unter anderem Fahrzeugtyp, -alter und Hubraum. Üblicherweise ist es aber nicht notwendig, alle Angaben einzeln zu machen. Stattdessen haben Sie Gelegenheit, die Herstellerschlüsselnummer (HSN) und Typschlüsselnummer (TSN) für Ihr Fahrzeug einzutragen. Aus diesen beiden Nummern ergeben sich alle Fahrzeugdaten, die die Versicherung wissen möchte.

Als personenbezogene Daten sind vor allem Ihr Alter, Ihr Beruf und Datum des Führerscheinerwerbs zu nennen. Wichtig für den Versicherer ist zudem zu wissen, ob Sie das das Auto privat oder gewerblich nutzen und ob weitere Personen das Auto fahren werden. Welche jährliche Kilometerleistung ist wahrscheinlich? Steht das Fahrzeug nachts relativ sicher in einer Garage? Diese und weitere Punkte bezüglich der Fahrzeugnutzung ergänzen die Angaben zum Auto und zu Ihrer Person. Ganz entscheidend für die Einstufung ist der Schadenfreiheitsrabatt, der angibt, wie lange Sie bereits unfallfrei fahren.

Mögliche Wechselgründe

Der Grund, die Versicherung zu wechseln muss nicht zwingend finanzieller Art sein. Auch mangelhafte Leistungen oder ein unzureichender Service begründen einen Wechsel.

All Ihre Kollegen haben scheinbar Ihr Auto günstiger und besser versichert als Sie? Auf jeden Fall sollten derartige Behauptungen Grund genug sein, die eigene Kfz-Versicherung mit anderen zu vergleichen. Gute Chancen, das Auto günstig zu versichern, haben unfallfreie Wenigfahrer, die über eine abschließbare Einzelgarage verfügen.

Aber selbst Fahranfänger mit einem an der Straße geparktem Auto können Geld sparen und womöglich bessere Leistungen als bisher erhalten. Ein Online Versicherungsvergleich ist binnen einiger Minuten erledigt und kann bestimmt nicht schaden.

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Vergleichsportale sind eine praktische Sache und helfen dem Verbraucher Geld zu sparen. Vom Stromtarif über Reisen und Mietwagen bis zu Versicherungen und Krediten können Sie heute fast alles vergleichen. Doch ist die Anzeige immer fair

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Die wichtigsten Gründe für einen Versicherungswechsel

  • Zu teure Beiträge.
  • Schlechte Erfahrungen in Zusammenhang mit einer Schadensabwicklung.
  • Veränderte Bedürfnisse.
  • Versicherung eines anderen Fahrzeugs.

Abgesehen von einem Versicherungsvergleich anhand Ihrer Fahrzeugdaten und Ihrer  Bedürfnisse können Sie oftmals auf zusätzliche kostenreduzierende Optionen zurückgreifen. Anders als bei einer Haftpflichtversicherung gibt es bei einer Teil- oder Vollkaskoversicherung die Möglichkeit der Selbstbeteiligung: Tritt ein Schadens- und somit Versicherungsfall ein, zahlt die Versicherung den Schadensbetrag abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

Einige Anbieter von Kfz-Versicherungen bieten Ihren Kunden attraktive Rabatte, wenn diese sich  auf eine Werkstattbindung einlassen. Falls Sie sich für diese Option interessieren, ist es ratsam eine Werkstatt mit einem guten Filialnetz zu wählen.

Bis zu fünf Prozent Rabatt zusätzlich erhalten Sie von einigen Versicherungen, wenn Sie den  Versicherungsbeitrag jährlich und nicht quartalsweise oder monatlich zahlen.

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Kfz-Versicherungen vergleichen

Um einen korrekten Versicherungsvergleich durchführen zu können, ist es unabdingbar, alle relevanten Daten parat zu haben. Nachdem Sie alle Felder für den Online-Vergleich ausgefüllt und das Formular abgesendet haben, erhalten Sie eine Liste mit in Frage kommenden Versicherungen.

So schwierig es früher war, mehrere Versicherungen miteinander zu vergleichen, so einfach ist es heute dank Internet. Die meisten Online-Vergleichsrechner für Kfz-Versicherungen sehen die nachstehend genannten Schritte vor:

  1. Nennung der Postleitzahl des Autobesitzers.
  2. Eintragen der Daten, die die Vorversicherung und das Fahrzeug (HSN, TSN) betreffen.
  3. Angaben zur Person des Fahrzeugeigentümers.
  4. Wahl des gewünschten Versicherungsschutzes, Angaben zur Fahrzeugnutzung und -unterbringung.

Nach Übertragung Ihrer Daten an das Vergleichsportal können Sie die Versicherungen vergleichen, die zu Ihren Angaben passen. Abhängig davon, ob Ihnen der Preis, das Preis-Leistungs-Verhältnis oder die Kundenbewertung am wichtigsten ist, können Sie die Ergebnisse entsprechend sortieren lassen.

Bevor Sie sich für einen Tarif entscheiden, sollten Sie diesen mit nahezu identischen Angeboten verglichen haben. Einige Kfz-Versicherungen bieten nämlich interessante zusätzlichen Leistungen wie einen telefonischen Kundenservice oder eine kilometergenaue Abrechnung. Unter anderem Auslandsschadenschutz und Rabattschutz sind üblicherweise mit Extrakosten verbunden. Deshalb sollten Sie sich genau überlegen, auf welche Leistungen Sie Wert legen beziehungsweise was Sie brauchen. Ein Auslandsschadenschutz empfiehlt sich nur, wenn Sie auch mit dem Auto im Ausland unterwegs sein werden. Der Rabattschutz gilt nur für die jeweilige Versicherung. Eine Mitnahme zu einer anderen Versicherung ist nicht möglich, da diese die Einstufung aufgrund vorangegangener Schäden vornimmt.

Der eigentliche Versicherungswechsel

Wie bei jeder anderen Versicherung sind auch bei der Kfz-Versicherung Fristen und Termine zu wahren. Möglicherweise können Sie jedoch das Sonderkündigungsrecht nutzen.

Nach wie vor gilt bei den meisten Kfz-Versicherungen, dass das Versicherungsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember dauert. Für eine fristgerechte Kündigung muss der Versicherung Ihr Kündigungsschreiben (postalisch oder per Fax) bis spätestens 30. November vorliegen. Sie haben eine Versicherung zu einem anderen Termin abgeschlossen? Auch dann müssen Sie mindestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Ein Sonderkündigungsrecht liegt vor, wenn Ihnen Ihre bisherige Versicherung eine Beitragserhöhung schriftlich mitteilt, wenn  Sie einen Schaden gemeldet haben oder Sie Ihr Auto verkaufen. Normalerweise gilt für eine Sonderkündigung eine Kündigungsfrist von vier Wochen.

Unabhängig davon, ob Sie von einer ordentlichen oder einer außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen, sollten Sie die neue Versicherung zuvor abgeschlossen haben. Auf diese Weise ist die lückenlose Kfz-Versicherung sichergestellt.

Tipp: Lassen Sie sich auf jeden Fall Ihre Kündigung bestätigen, und achten Sie auf die Rückerstattung im Voraus gezahlter Beträge.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wechsel der Kfz-Versicherung

1. Was hat es mit der SF-Klasse auf sich?

SF ist die Abkürzung für Schadenfreiheit. Diese überprüft die Versicherung Jahr für Jahr: Hat der Versicherungsnehmer im vorangegangenen Kalenderjahr keinen Schaden verursacht, erfolgt die Einstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse. Die Schadenfreiheitsrabatte reichen bis zu etwa 80 Prozent.

2. Lohnt es sich die Kfz-Versicherung zu wechseln?

Abgesehen von niedrigeren Beiträgen kann ein Wechsel mit besseren Versicherungsleistungen und/oder einem besseren Service einhergehen. Ein regelmäßiger Versicherungsvergleich ist deshalb sinnvoll.

3. Wie häufig darf ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Es gibt keine maximal zugelassene Zahl an Wechseln. Das heißt, unter Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfrist kann der Versicherte beliebig häufig wechseln.

4. Welche Unterlagen sind für den Versicherungswechsel notwendig?

Jeder, der die Kfz-Versicherung wechseln möchte, sollte die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und -brief) sowie die bisherigen Versicherungsunterlagen bereithalten, um die geforderten Daten einzutragen.

5. Was ist bei der Kündigung, abgesehen von der Frist, noch zu beachten?

Das formlose Schreiben sollte Versicherungsnummer, Kfz-Kennzeichen und Kündigungsdatum beinhalten. Handelt es sich um eine Sonderkündigung, ist der Kündigungsgrund anzugeben. Für den Versand per Post empfiehlt sich ein Einschreiben.

Fazit

Sie können bares Geld sparen, in Zukunft bessere Leistungen und/oder einen zuvorkommenden Service genießen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie zunächst online einen Vergleich der Kategorie Kfz-Versicherung durchführen. Es gibt mehrere Onlineportale, die einen einfachen Vergleich zulassen. Überwiegend ist per Link der direkte Abschluss der gewählten Kfz-Versicherung möglich.

Noch vor dem Vergleich sollten Sie genau wissen, welche Leistungen unbedingt enthalten sein sollen. Überfliegen Sie die Tarifdetails nicht nur, sondern studieren Sie sie ganz genau, um sichergehen zu können. Gerade online ist eine neue Kfz-Versicherung rasch abgeschlossen. Unerlässlich ist es allerdings, eine Versicherungslücke zu vermeiden. Deshalb sollte die Kündigung der alten Versicherung erst nach Abschluss der neuen erfolgen.

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Für Infrarotheizungen gibt es oft keinen günstigen Heizstrom – Tarife, Preise, Anbieterwechsel https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fuer-infrarotheizungen-gibt-es-oft-keinen-guenstigen-heizstrom-tarife-preise-anbieterwechsel/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fuer-infrarotheizungen-gibt-es-oft-keinen-guenstigen-heizstrom-tarife-preise-anbieterwechsel/#respond Wed, 28 Oct 2020 11:40:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55162 In der heutigen Zeit werden viele Infrarotheizungen mit Haushaltsstrom betrieben. Der Haushaltsstrom ist recht teuer, aber es besteht die Möglichkeit einen vergünstigten Heizstrom zu erhalten. Damit Sie von der Möglichkeit profitieren, müssen die technischen Bedingungen

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In der heutigen Zeit werden viele Infrarotheizungen mit Haushaltsstrom betrieben. Der Haushaltsstrom ist recht teuer, aber es besteht die Möglichkeit einen vergünstigten Heizstrom zu erhalten. Damit Sie von der Möglichkeit profitieren, müssen die technischen Bedingungen angepasst werden. Allerdings muss klar sein, dass Sie trotz der richtigen technischen Bedingung rechtlich keinen Anspruch auf den vergünstigten Strom haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • In den seltensten Fällen haben Sie Möglichkeit für die Infrarotheizungen einen günstigen Heizstromtarif zu bekommen. In der Regel kann nur der teure Haushaltsstrom dafür verwendet werden.
  • Grundvoraussetzung, damit die Infrarotheizung mit dem vergünstigten Heizstrom verwendet werden kann ist eine Veränderung der technischen Gegebenheiten. Aber auch wenn Sie die technischen Gegebenheiten anpassen, haben keinen Anspruch auf den günstigen Strom.
  • Mit den Sperrzeiten, die tariflich vereinbart werden, kommt es häufig zu starken Einschränkungen im Bereich des Heizkomforts.

Die Gegebenheiten für Heizstrom

Die Infrarotheizungen sind auch unter den Bezeichnungen elektrische Direktheizungen oder Strahlungsheizungen bekannt.

Die Werbung macht starke Versprechungen im Bereich der Preisgestaltung, aber der Wahrheit entsprechen diese Aussagen nicht. Sie haben nur die Möglichkeit selber zu testen, ob Sie von preiswertem Heizstrom für die Infrarotheizung profitieren können. In einigen Fällen ist die Verwendung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die von Ihnen teilweise gar nicht beeinflusst werden können.

1. Heizung und Haushalt müssen getrennt gemessen werden

Günstigen Heizstrom können Sie nur erhalten, wenn eine getrennte Messung vorgenommen werden kann. Das bedeutet, Sie müssen einen eigenen Zähler für den Heiz- und Haushaltsstrom haben. Nur die örtlichen Netzbetreiber können die niedrigen Preise und Abgaben für den Heizungsbetrieb errechnen.

Um eine getrennte Messung durchführen zu können, ist ein zweiter Zähler notwendig. Die Umrüstung von einem zu zwei Zähler ist einfach. Sie brauchen nur einen neuen Zählerschrank, dann erhalten Sie auch einen zweiten Zähler. In der Regel sind die Kosten überschaubar und liegen zwischen 50 und 100 Euro. Hinzu kommen die Kosten für eine Montage, die teurer wird, wenn ein neuer Zählerschrank eingebaut und ein neues Leitungssystem verlegt werden muss. Zudem fallen für den zweiten Zähler Gebühren an, die zu dem ersten Zähler hinzugerechnet werden. Die gesamten Kosten müssen gegen die Einsparungen am Ende abgewogen werden.

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2. Infrarotheizung registrieren als steuerbare Verbrauchseinrichtung

Auch wenn die Grundvoraussetzungen angepasst sind, ist nicht gesagt, dass Sie Anrecht auf den günstigen Heizstrom haben. Der Netzbetreiber muss wissen, ob eine steuerbare Verbrauchseinrichtung verwendet werden kann. Zudem muss sie freigeschaltet werden. Bei der steuerbaren Verbrauchseinrichtung handelt es sich um eine Möglichkeit, um den Strombezug zu festgelegten Zeiten zu sperren. Es handelt sich um sogenannte Sperrzeiten. Sperrzeiten für den Strom bedeuten aber auch, dass es zu Einbußen im Heizkomfort führen kann, denn die Heizung soll die Wohnung oder das Haus wärmen und zu den Sperrzeiten ist das nicht gegeben.

Achtung: Nicht jeder örtliche Netzbetreiber erkennt Direktheizungen als steuerbare Verbrauchseinrichtungen an. Sie sollten sich im Vorfeld beim Verteilnetzbetreiber Ihres Wohnortes informieren.

Nachtspeichertarife nicht verwenden

Spezielle Tarife für Infrarotheizungen sind unnötig.

Sie haben unterschiedliche Preisklassen, die zeitabhängig sind. Das bedeutet, dass zu Hochzeiten der Strom sehr teuer und zu den Niedrigzeiten sehr günstig sein wird. In einem solchen Fall nutzen eventuelle Preisvergünstigungen auch bei einer Infrarotheizung nichts.

Im Grunde bedeutet es, dass Sie am günstigsten in der Nacht heizen können, wenn der Heizbedarf eigentlich am geringsten ist. Am Tag hingegen, wo der Heizbedarf sehr hoch ist, ist der Tarif auch sehr teuer und somit wird auch das Heizen sehr teuer. In diesem Fall könnte es sogar eine deutlich bessere Lösung sein, die Infrarotheizung an eine normale Steckdose anzuschließen. Dann können Sie von dem günstigen Haushaltsstromtarif profitieren.

Den richtigen Heizstromtarif finden

Tipps und Tricks zum Finden des passenden Tarifs

Für die Infrarotheizungen gelten in der Regel die gleichen Tipps für die Tarifsuche, wie für den normalen Haushaltsstrom auch. Es gelten aber auch die gleichen Einschränkungen wie bei dem Wärmepumpenstrom. Es gibt keine Garantie, dass in einer Region ein günstiger Heizstromtarif angeboten wird. Die Grundversorger sind nicht in der Verpflichtung einen günstigen Tarif für die Infrarotheizung anzubieten.

Im Internet gibt es zahlreiche Tarifportale, aber auch hier gibt es keine Garantie, dass Sie einen günstigen Stromtarif finden. Bis heute gibt es keine eigene Rubrik, in der die Preise für eine Direktheizung zu finden sind. In einigen Regionen können Sie aber in der Rubrik Wärmepumpenstrom nachschauen, dort finden Sie auch passende Tarife für Ihre Infrarotheizung. Aus dem Grund lohnt es sich immer nach Preisangeboten im Bereich Wärmepumpenstrom zu schauen. Sie können den passenden Anbieter problemlos finden und sich ein persönliches Angebot für die eigene Infrarotheizung einholen. Das Nachfragen kann sich lohnen!

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Stromanbieterwechsel fehlgeschlagen: Wie Sie Ihren Vertrag bekommen und Zusatzkosten vermeiden

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Sperrzeiten sorgen für Komfortverluste

Der Netzbetreiber kann im Gegenzug zu den günstigen Tarifen für die Infrarotheizung die Zufuhr für den Strom steuern.

Er hat die Möglichkeit spezielle Sperrzeiten einzurichten, wenn der Stromverbrauch zu hoch wird. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die frühen Abendstunden, aber auch zur Mittagszeit kann der Stromverbrauch mitunter sehr hoch werden. Innerhalb der Sperrzeiten kann die Heizung nicht betrieben werden, wenn Sie einen Heizstromtarif haben.

Infrarotheizungen haben keine Speichermöglichkeit und somit können Sperrzeiten den Heizkomfort maßgeblich beeinflussen. Bleibt der Strom zu den Sperrzeiten aus, dann kann es in den Räumlichkeiten schon ziemlich kalt werden. Insbesondere, wenn Sie in einem schlecht gedämmten Altbau wohnen und die Außentemperatur immens kalt ist. Bei einer sehr kalten Witterung kann die Temperatur im Innenbereich schnell um bis zu fünf Grad sinken.

Sperrzeiten können Sie bei dem örtlichen Netzbetreiber erfragen. Die Regelungen sind bei den einzelnen Netzbetreibern recht unterschiedlich und können je nach Region variabel sein.

Als Beispiel bietet sich das Westnetz an. Das Westnetz ist der größte Netzbetreiber in NRW, der Sperrzeiten hat. Die Sperrzeiten liegen im bevorzugten Heizbereich und bezieht auch auf 1,5 Stunden in der Mittagszeit und am frühen Abend. Diese Sperrzeiten könnten dafür sorgen, dass der Heizstromtarif des Anbieters für den Nutzer uninteressant wird.

In einigen Gebieten sind die Tarife für eine Infrarotheizung mit den Wärmepumpentarifen gekoppelt. Hier gelten dann die gleichen Sperrzeiten wie für die Wärmepumpen. In den meisten Fällen liegt die Sperrzeit bei zwei bis dreimal am Tag bei bis zu zwei Stunden. Diese Sperrzeit ist gesetzlich geregelt, kann aber je nach Region anders ausfallen. Bei den Wärmepumpen führt eine Sperrzeit zu keinerlei Problemen, da sie über einen Wärmespeicher verfügen. Infrarotheizungen besitzen aber keinen Wärmespeicher und so kann es zu starken Temperaturabfällen kommen.

Tipps und Hilfen um Energieverträge von Gas über Heizöl bis hin zum Strom

Sie können problemlos den Stromanbieter wechseln, um einen günstigeren Tarif zu bekommen oder wenn ein Problem mit dem aktuellen Stromanbieter auftritt.

Die Übersicht der Energieverträge kann hilfreich sein. Sie können nicht nur Ihre Rechnungen prüfen, sondern auch Bonis finden, Preiserhöhungen nachlesen und Guthabenauszahlungen prüfen. Die günstigsten und fairsten Tarife lassen sich finden.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Infrarotheizung

1. Was ist besser Nachtspeicherheizung oder Infrarotheizung?

Die modernen Infrarotheizungen sehen optisch schöner aus als eine Nachtspeicherheizung. Sie gelten als sehr sperrig. In Sachen Wärmespeicher sprechen die Nachtspeicher für sich, denn sie sind mit einem solchen Speicher ausgestattet. Sie entscheiden selber, ob Ihnen die Optik oder die Wärmespeicherung wichtiger ist.

2. Sind Infrarotheizungen Stromfresser?

Die Infrarotheizungen werden mit Strom betrieben. Die heutigen Strompreise haben ein Akkordhoch erreicht. Die Heizungen gehören in diesem Punkt zu den „Stromfressern“. Die Infrarotheizungen heizen effizienter als eine Öl- oder Gasheizung. Diese Tatsache bringt einen Pluspunkt ein.

3. Können Infrarotheizungen sparsam sein?

Die Infrarotheizungen werden als Alternative zur Nachtspeicherheizung angeboten. Mit einer intelligenten Regeltechnik sind sie viel sparsamer als eine Nachtspeicherheizung.

4. Wird der Einbau einer Infrarotheizung gefördert?

Im Jahr 2016 wurde eine gesetzliche Regelung erlassen. Jeder Haus- oder Wohnungseigentümer hat das Recht, eine Infrarotheizungsförderung zu erhalten. Es spielt keine Rolle, welche Quadratmetergröße oder anderen baulichen Gegebenheiten das Objekt hat. Die Förderung kann bis zu 1.000 Euro pro Person und Objekt betragen.

5. Wie gefährlich ist eine Infrarotheizung?

Die modernen Infrarotheizungen sind nach den neusten technischen Standards gebaut und verfügen über einen Überhitzungsschutz, der für die Sicherheit sorgt.

Fazit

Infrarotheizungen sind eine gute Alternative zu den Nachtspeicherheizungen, die es in vielen Immobilien gibt. Aufgrund der modernen Technik sind die Infrarotheizungen sehr sicher und auch in Sachen Preisgestaltung können sie sich mittlerweile sehen lassen. Es gibt keine speziellen Tarife, die rein für die speziellen Heizungen genutzt werden, aber mit Hilfe einer Umrüstung können Sie von preiswerten Heizkosten profitieren. Informieren Sie sich im Vorfeld bei dem ortsansässigen Anbieter, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben und den Wärmekomfort voll ausnutzen können.

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Preiserhöhungen bei Strom und Gas – was ist erlaubt? Was können Sie tun? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/preiserhoehungen-bei-strom-und-gas-was-ist-erlaubt-was-koennen-sie-tun/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/preiserhoehungen-bei-strom-und-gas-was-ist-erlaubt-was-koennen-sie-tun/#respond Mon, 19 Oct 2020 03:08:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55175 Energieanbieter erhöhen die Preise von Gas und Strom regelmäßig. Die Verbraucher haben in einigen Fällen das Recht auf Sonderkündigung. Die Information über die Preiserhöhung wird von einigen Anbietern gut versteckt und ist nicht auf Anhieb

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Energieanbieter erhöhen die Preise von Gas und Strom regelmäßig. Die Verbraucher haben in einigen Fällen das Recht auf Sonderkündigung. Die Information über die Preiserhöhung wird von einigen Anbietern gut versteckt und ist nicht auf Anhieb zu finden. Nicht jede Preiserhöhung ist erlaubt!


Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Preiserhöhung für Strom und Gas haben Sie das Recht, fristlos zu kündigen und zu einem Anbieter nach Wahl zu wechseln.
  • Informationen zur Preiserhöhung sind manchmal gut versteckt. Die Schreiben des Energieanbieters sind gründlich zu lesen. Oft handelt es sich um Werbung und am Ende geht es tatsächlich um eine Preiserhöhung.
  • Einige Energieanbieter führen Preiserhöhungen schon kurze Zeit nach Vertragsbeginn durch.

Möglichkeiten bei einer Preiserhöhung

Diese Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie vom Gas- oder Stromanbieter die Ankündigung zur Preiserhöhung erhalten.

Das Schreiben macht in der Regel erstmal einen unwichtigen Eindruck. Erst beim zweiten Hinsehen wird deutlich, dass es sich um eine Preiserhöhung handelt. In manchen Fällen erhöht der Strom- und Gasanbieter schon kurz nach dem Vertragsabschluss den Preis. Einige Preiserhöhungen sind oft erheblich und liegen bei 30 % und mehr.

Bei jeder Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht kann zu dem Zeitpunkt eintreten, sobald die Preiserhöhung in Kraft tritt. Ist die Preiserhöhung für den 1. Januar vorgesehen, dann können Sie bei diesem Strom- und Gasanbieter bis zum 31. Dezember kündigen. Die Kündigung muss in schriftlicher Form am 31. Dezember beim Anbieter eingegangen sein. Sie können eine Kündigung nur selbst vornehmen und nur innerhalb der Kündigungsfrist. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Energieanbieters verschafft alle notwendigen Informationen.

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie mit dem bisherigen Anbieter handeln können. Dazu bietet sich ein Blick auf die Neukundentarife an. In den meisten Fällen erhalten Neukunden einen deutlich günstigeren Tarif. Weisen Sie ihren Energieanbieter gleichzeitig auf Ihr Sonderkündigungsrecht hin!

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Banken erhöhen Preise für Girokonten – Das können Sie jetzt tun

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Wann ist Preiserhöhung erlaubt?

Die Strom- und Gaspreise setzen sich aus vielen Einzelposten zusammen.

Zu den Einzelposten der Strom- und Gaspreise gehören zahlreiche Kosten wie Steuern, Abgaben und Umlagen. Dazu gehören

  • EEG-Umlage
  • Netzentgelte
  • Kosten für die Nutzung der Netze
  • Stromsteuer

Alle einzelnen Posten ergeben am Ende die Strom- und Gaskosten. Eine Preiserhöhung findet meist statt, wenn ein Bereich der Kosten steigt. Die steigenden Kosten gibt der Energielieferant an den Verbraucher weiter. Das Preisänderungsrecht muss in Sonderverträgen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzulesen sein.

Viele der Klauseln, die in den Sonderverträgen zu finden sind, wurden von den Gerichten in der Vergangenheit als unwirksam erklärt. Die Anteile der Rechnung, die unwirksam sind, können entweder direkt eingehalten oder innerhalb von drei Jahren zurückgefordert werden.

Korrekte Ankündigung

Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Preiserhöhung anzukündigen.

1. Grundversorgung

Öffentlich müssen die Preiserhöhungen in der Grundversorgung angegeben werden. In Tageszeitungen, Amtsblätter oder im Internet sind öffentliche Bekanntmachungen dieser Art rechtlich möglich. Der Energieversorger muss seinen Kunden sechs Wochen vor der eigentlichen Preiserhöhung zudem eine Information zukommen lassen.

2. Sonderversorgung

Im Bereich der Sonderversorgung muss die Preiserhöhung nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Die Energieanbieter teilen den Kunden die Preisänderung in einem Brief oder via Mail mit.

Eine Information über das Kundenportal gilt als nicht aussagekräftig und ist unwirksam.

Preiserhöhung ohne Mitteilung

In der Jahresabrechnung stellen viele Kunden fest, dass eine Preiserhöhung stattgefunden hat. In dem Fall müssen alle Unterlagen durchgesehen werden, ob im Laufe der Zeit eine Mitteilung über die Erhöhung stattfand.

1. Grundversorgung

Ohne eine entsprechende Mitteilung ist eine Preiserhöhung unwirksam. Der Grund für die Erhöhung ist wichtig und muss ersichtlich sein.

2. Sonderversorgung

Der Energieanbieter muss den Zugang der Preiserhöhungsmitteilung beweisen, ansonsten können Sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Inhalt der Preisänderungsmitteilung

Das Schreiben zur Preisänderung muss transparent formuliert werden, damit jeder Verbraucher alle Informationen versteht.

  • Der Energieanbieter ist verpflichtet den Anlass, den Umfang und die Voraussetzungen für die geforderte Preiserhöhung in dem Schreiben zu hinterlegen. Die Anbieter müssen den wahren Grund angeben und dürfen nicht einfach Behauptungen aufstellen, die nicht der Wahrheit entsprechen.
  • Die Energieanbieter müssen ihre Kunden auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht, egal aus welchem Grund die Preiserhöhung stattfinden.
  • Preisbestandteile wie die EEG-Umlage, Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und sonstige Steuern müssen in alter und neuer Höhe gegenübergestellt werden.

Falsche Preisänderungsmitteilungen

Sind die Anforderungen für eine Preismitteilung nicht erfüllt, dann stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung.

1. Grundversorgung

Der Preiserhöhung muss schriftlich widersprochen werden. Intransparente Preiserhöhungsmitteilungen können von Verbraucherzentralen geprüft werden. Schicken Sie die Mitteilung an die Verbraucherzentrale des Bundeslandes und Sie sollten die Bundesnetzagentur benachrichtigen.

2. Sonderversorgung

Der Preiserhöhung muss widersprochen werden und der erhöhte Preis darf nur unter Vorbehalt bezahlt werden.

Verschleierung bei Preiserhöhungen

Eine Strom- und Gaspreiserhöhung ist nicht immer auf Anhieb zu erkennen. Ein solches Verhalten wird von den Verbraucherzentralen abgemahnt. Die folgenden Vorgehensweisen sind bekannt:

  • Anschreiben erinnert an WerbungDas Anschreiben für eine Preiserhöhung erinnert optisch an eine Werbung und wird als Flyer ausgeliefert. Werbung wird meist ungelesen entsorgt.
  • Lange Schreiben mit kleiner RandnotizDie Information zur Preiserhöhung versteckt sich in einer kleinen Information. Das lange Anschreiben beschäftigt sich eigentlich mit einem ganz anderen Thema.
  • Preiserhöhung auf RechnungDie Preiserhöhung wird auf der Jahresrechnung mitgeteilt, die viele Informationen enthält und die Erhöhung wird meist überlesen. Sie versteckt sich an einer unscheinbaren Stelle.
  • Zwei ErhöhungenEinige Strom- und Gasanbieter schicken zwei Preiserhöhungsmitteilungen hintereinander.
  • Unbekannter Absender

Die Informationen für eine Preiserhöhung wird von einer E-Mail versandt, die nicht auf den Energieanbieter schließen lässt. Im Betreff befindet sich auch keine Information zur Preiserhöhung.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Preiserhöhung bei Strom und Gas

1. Kann bei einer Preiserhöhung von Gas und Strom gekündigt werden?

Bei einer Preiserhöhung von Gas und Strom haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den alten Vertrag kündigen und sich einen neuen Anbieter mit günstigeren Konditionen suchen.

2. Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung?

Das Sonderkündigungsrecht gilt an dem Tag der Bekanntmachung einer Preiserhöhung. Die meisten Energieanbieter akzeptieren das Sonderkündigungsrecht zwei Wochen ab Erhalt der Preiserhöhungsmitteilung.

3. Wie kann man sich bei einer Preiserhöhung wehren?

Sie müssen die Preiserhöhung nicht hinnehmen und können sich rechtlichen Beistand holen oder sich an die Verbraucherzentrale wenden. Eine Kündigung bleibt in den meisten Fällen nicht aus, um einen günstigeren Tarif zu bekommen.

4. Wie muss eine Sonderkündigung erfolgen?

Die Sonderkündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen und es gilt der Tag des Eingangs beim Energieversorger. Sie müssen sich an die gesetzlichen Fristen halten, die für einen Tag vor Beginn der Preiserhöhung gelten.

5. Reicht eine Sonderkündigung auch via Mail?

Eine Sonderkündigung per Mail reicht vielen Anbietern aus. Zu den Informationen gehören das Datum, das Kündigungsdatum und alle Details zum Versorgungsvertrag.

Fazit

Grundsätzlich muss die Preiserhöhung mithilfe einer Mitteilung mindestens sechs Wochen vor Eintritt schriftlich angekündigt werden. Ist das nicht der Fall, ist die kommende Preiserhöhung unwirksam und kann angefochten werden. Ansonsten bleibt das Sonderkündigungsrecht, das Ihnen erlaubt, außerhalb der festgelegten Kündigungsfrist den Vertrag zu beenden und einen günstigeren Anbieter zu suchen. Bei rechtlichen Unklarheiten bietet sich der Verbraucherschutz oder ein rechtlicher Beistand an.

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Kfz-Versicherung: Mehrere hundert Euro sparen durch einen Wechsel https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kfz-versicherung-mehrere-hundert-euro-sparen-durch-einen-wechsel/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kfz-versicherung-mehrere-hundert-euro-sparen-durch-einen-wechsel/#respond Mon, 19 Oct 2020 03:06:31 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55131 Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist manchmal ebenso sinnvoll wie der Reifenwechsel im Herbst. Allerdings setzt ein lohnenswerter Versicherungswechsel voraus, dass Sie sich umfassend informieren über die Angebote von Versicherern. Vergleich der Haftpflichtversicherung Auch für Kfz-Versicherungen 

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Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist manchmal ebenso sinnvoll wie der Reifenwechsel im Herbst. Allerdings setzt ein lohnenswerter Versicherungswechsel voraus, dass Sie sich umfassend informieren über die Angebote von Versicherern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Üblicherweise ist es möglich, die Kfz-Versicherung jährlich zum Jahresende zu kündigen. Die schriftliche Kündigung muss dem Versicherer bis spätestens 30. November vorliegen.
  • Das Sonderkündigungsrecht sieht die außerordentliche Kündigung vor, wenn der Versicherungsbeitrag erhöht wird.
  • Sowohl der Wechsel der Haftpflicht- als auch der Wechsel der Kaskoversicherung kann eine Kostenersparnis bedeuten.
  • Inzwischen nutzen Versicherer viele Aspekte, um die Beitragshöhe festzulegen. Unter anderem spielt es eine Rolle, wo das Auto nachts steht und ob der Fahrzeughalter sich auf eine Werkstattbindung einlässt. Sie sollten sämtliche Vertragsbedingungen kennen.

Vergleich der Haftpflichtversicherung

Auch für Kfz-Versicherungen  gilt: Ein Versicherungsvergleich geht  häufig mit Einsparmöglichkeiten einher.

Nicht zuletzt Fahranfänger können durch einen Vergleich der Haftpflichtversicherungsangebote viel Geld sparen – der Unterschied kann bis zu 1.000 Euro betragen. Aber auch diejenigen, die bereits länger eine Kfz-Versicherung haben, können Hunderte Euro sparen. Dies stellte Stiftung Warentest in einem Test mit Modellkunden fest.

Folgen eines Schadens

Wie der Versicherer im Schadensfall reagiert, ist eine der wichtigsten Fragen, die sich stellt.

Es ist üblich, dass Sie nach einem gemeldeten Schaden eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) hinnehmen müssen. Allerdings verwenden die Versicherungsgesellschaften zu diesem Zweck verschiedene Tabellen. Durch eine extreme Rückstufung nach einem Schaden ist die vermeintlich günstige Versicherung dann womöglich ziemlich teuer. Informieren Sie sich deshalb vor Vertragsabschluss genau über die Rückstufungsmodalitäten.

Erhalt der Schadenfreiheitsklasse

Der Schadenfreiheitsrabatt legt maßgeblich fest, wie hoch der Versicherungsbeitrag ausfällt. Ein Übertrag des Rabatts auf die neue Versicherung ist jedoch nicht immer einfach.

Ist Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse in der letzten Rechnung für die Kfz-Versicherung genannt? Falls nicht, ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestätigung der SF-Klasse von der bisherigen Versicherung anzufordern. Die Verbraucherzentralen Deutschlands erfahren immer wieder, dass die alte Versicherung eine schlechtere Einstufung als die in der Beitragsrechnung genannte an die neue Versicherung weitergibt. Befragte Versicherungen sehen sich im Recht: Angeblich habe es sich um eine intern verwendete Schadenfreiheitsklasse gehandelt, die nicht übertragbar sei.

Versicherte, die sich für einen Rabattschutz entscheiden, können diesen tatsächlich nur von ihrer aktuellen Versicherung erwarten. Bei einem Versicherungswechsel berücksichtigt der neue Versicherer allerdings recht wahrscheinlich von Ihnen verursachte Schäden und nimmt eine Rückstufung vor.

Versicherungsvorschriften einhalten

Die Versicherer benennen bestimmte Vorschriften, denen der Versicherte entsprechen muss, um von einer günstigen Versicherungsprämie zu profitieren.

Je niedriger der Versicherungsbeitrag ausfällt, umso mehr Vorschriften müssen Sie einhalten. Die Bandbreite der Forderungen reicht von einer möglichst geringen Kilometerleistung bis hin zur abschließbaren Garage. Die Preisnachlässe, die mit diesen Punkten zusammenhängen, sind durchaus attraktiv. Sie sollten aber in jedem Fall nur die Forderungen angeben, die Sie auch tatsächlich einhalten können. Falls sich nach einem Schaden herausstellen sollte, dass Ihre Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, müssen Sie mit einer Vertragsstrafe rechnen. Ein Beispiel für eine zu Unrecht erhaltene Beitragsersparnis ist eine zu niedrig angegebene Kilometerleistung.

Modellabhängige Bedingungen

Sie fahren einen Oldtimer oder ein anderes besonderes Fahrzeug, für das Sie eine relativ hohe Versicherungsprämie zahlen? Während ein Versicherungswechsel in der Haftpflicht für gängige Autos problemlos abläuft, kommt es bei Sonder- und Luxusmodellen häufig zu Schwierigkeiten. Dies gilt erst recht für den Kaskoschutz. Unabhängig davon, welche Art Auto Sie versichern möchten, sollten Sie stets erst dann die bisherige Kfz-Versicherung kündigen, wenn der Neuabschluss sicher ist.

Zu hohe Rechnung

Eigentlich war ein  niedrigerer Beitrag für die neue Kfz-Versicherung vereinbart, als Sie nun zahlen sollen? Zahlen Sie unbedingt trotzdem unter Vorbehalt den kompletten Betrag, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu riskieren. Einerseits ist der Versicherungsschutz gegeben, andererseits haben Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt Chance, Geld zurückzufordern.

Telematik-Tarife

Wer bereit ist, der Versicherung seine Fahrdaten regelmäßig mitzuteilen und risikoarm fährt, kann eine Telematik-Versicherung abschließen und Geld sparen. Sollte Ihre Art zu fahren dem Versicherer jedoch missfallen, kann es zu einer Beitragsanhebung kommen. Erfahren Sie hier mehr über „Pay-as-you-Drive“.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kfz-Versicherung

1. Läuft die bisherige Versicherung für ein neues Auto weiter?

Sie können auch Ihr neues Fahrzeug bei der bisherigen Versicherung versichern. Grundsätzlich aber steht es Ihnen frei, sich für einen anderen Tarif zu entscheiden.

2. Ab welchem Zeitpunkt gilt ein Fahrzeug als versichert?

Die Deckungskarte, die Sie nach Vertragsschluss von der Versicherung erhalten, reichen Sie zur Zulassung des Fahrzeugs ein. Ab dann greift der Versicherungsschutz.

3. Welche Mindestdeckung gilt?

Laut Gesetz sind Personenschäden mit wenigstens 2,5 Millionen Euro, Sachschäden mit mindestens 0,5 Millionen Euro und Vermögen mit mindestens 50.000 Euro zu versichern.

4. Wird ein Verstoß gegen Rabattmerkmale womöglich geahndet?

Spätestens im Schadensfall erfährt der Versicherer, ob der Versicherungsnehmer die Vorschriften und Forderungen einhält. Verstöße gegen die Rabattmerkmale können deutlich erhöhte Jahresprämien nach sich ziehen.

5. Haben auch Fahranfänger bereits eine SF-Klasse?

Für Fahranfänger und Personen, die erstmals ein Fahrzeug versichern, gilt die SF-Klasse 0. Der Prämiensatz liegt noch zwischen 200 und 260 Prozent. Abhängig von der Zahl der schadenfreien Jahre reduziert sich der Versicherungsbeitrag.

Fazit

Jeder, der überlegt, wie er noch etwas einsparen kann, sollte unbedingt einen Versicherungsvergleich durchführen. Gerade bei der Kfz-Versicherung sind Ersparnisse in Höhe mehrerer hundert Euro pro Jahr möglich. Bevor Sie sich auf einen Tarif festlegen, sollten Sie auf jeden Fall sämtliche Informationen hinsichtlich Leistungen, Vorschriften und Kosten gelesen haben.

Ein hoher Schadenfreiheitsrabatt und ein besonnener Umgang mit dem Auto (Unterbringung in einer Garage, wenige Fahrten und anderes) sind die Basis für preisgünstige Tarife. Aber gerade für Fahranfänger, die die höchsten Prämiensätze zahlen, lohnt sich der Versicherungsvergleich.

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Automatische Wechselservices für Strom- und Gaslieferverträge richtig nutzen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/automatische-wechselservices-fuer-strom-und-gasliefervertraege-richtig-nutzen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/automatische-wechselservices-fuer-strom-und-gasliefervertraege-richtig-nutzen/#respond Mon, 19 Oct 2020 03:05:58 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55158 Die Kosten für Strom und Gas fallen bei der Abrechnung häufig höher aus als gedacht. Das liegt nicht grundsätzlich an einem höheren Verbrauch, sondern zumeist an den gestiegenen Preisen für die Versorgung mit Strom und

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Die Kosten für Strom und Gas fallen bei der Abrechnung häufig höher aus als gedacht. Das liegt nicht grundsätzlich an einem höheren Verbrauch, sondern zumeist an den gestiegenen Preisen für die Versorgung mit Strom und Gas. Eine Möglichkeit, künftig etwas Geld zu sparen verspricht der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. Der Wechsel funktioniert mittlerweile relativ unkompliziert mithilfe eines Tarifoptimierers oder Wechselbots. Durchaus kann ein Anbieterwechsel aber auch Nachteile mit sich bringen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wechselservice (oder Wechselbot) vergleicht für Sie fortlaufend Strom- und Gastarife. Bei einem Anbieterwechsel hilft er.
  • Sie haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Servicevarianten – vom unverbindlichen Tarifvorschlag bis hin zu einem automatisch ablaufenden Wechsel.
  • Trotz Beauftragung eines Tarifoptimierers sind Sie stets der direkte Vertragspartner des Strom- oder Gaslieferanten.
  • Oftmals zahlt derjenige Verbraucher am wenigsten, der selbständig regelmäßig den Anbieter wechselt.

Die Aufgabe eines Tarifoptimierers

Eine Tarifoptimierung beinhaltet, dass der beauftragte Service fortwährend im Internet für Kunden nach preisgünstigen Strom- und/oder Gastarifen sucht.

Einem Vergleichsportal entsprechend stellen auch Wechselbots die Tarife der verschiedenen Anbieter gegenüber. Außerdem umfasst der Service üblicherweise das Heraussuchen der günstigsten Tarife sowie die Weitergabe an Vorschlägen. Abhängig von der Art des Vertrages geschieht ein Wechsel nach zusätzlicher Beauftragung oder aber automatisch.

Als bekannte Wechselbots sind unter anderem Cheapenergy24, SwitchUp, Switchandsave und Wechselpilot zu nennen.

Ist ein Wechselservice vorteilhaft?

Wer einen Wechseldienst in Anspruch nimmt, hat einerseits den Vorteil, Zeit und Mühe zu sparen. Andererseits geht ein günstigerer Tarif mit niedrigeren Ausgaben einher.

Ganz klar punktet ein Wechselservice damit, dass er dem Verbraucher die zeitraubende Arbeit abnimmt, regelmäßig die infrage kommenden Tarife zu vergleichen. Dieser Komfort bedeutet aber, einige persönliche Daten preiszugeben und eventuell direkt oder indirekt für den Service zahlen zu müssen.

Diejenigen, die normalerweise nicht auf die Idee kämen, eigenständig zu einem günstigeren Tarif zu wechseln, hätten die größten Chancen mithilfe eines Wechselbots Geld einzusparen. Tatsächlich ist es äußerst wahrscheinlich, einen günstigeren Strom- oder Gastarif als den eigenen zu finden. Dies gilt erst recht, wenn Sie jahrelang auf einen Tarifvergleich verzichtet haben.

Es stellt sich die Frage nach der Finanzierung der Wechselbots: Ein Service, der Provisionen von den Anbietern erhält, zieht keinen Betrag von der jeweiligen Ersparnis ab. Behält der Dienstleister jedoch einen gewissen Prozentsatz der möglichen Ersparnis ein, reduziert sich der finanzielle Vorteil für den Kunden um diesen Betrag. Würden Sie hingegen selbst den Tarifwechsel tätigen, könnten Sie von der gesamten Ersparnis profitieren.

Sollte es sich um einen Wechseldienst handeln, der eine Servicepauschale pro Jahr verlangt, ist es wichtig, vor Vertragsabschluss einmal gegenzurechnen. Je niedriger der Jahresverbrauch ist, umso weniger lohnt sich ein Wechsel bei zusätzlichen Kosten.

Bleibt festzuhalten, dass die Nutzung eines Wechselservices kaum dazu führen dürfte, stets den vorteilhaftesten Tarif zu haben. Aussagen dieser Art finden sich in den AGB der meisten Wechselservices. Wenn Sie sich die Mühe machen, in regelmäßigen Abständen Tarife online zu vergleichen, haben Sie gute Chancen, für Sie vorteilhafte Verträge abzuschließen. Wer eher selten wechselt, gilt als vertragstreu und hat hierdurch möglicherweise Vorteile.

Vertragsabschluss mit einem Wechseldienstleister

Gerade hinsichtlich Leistungsumfang und Kosten sind erhebliche Unterschiede zwischen Wechselservices festzustellen. Die Entscheidung für oder gegen einen Wechseldienst will wohlüberlegt sein.

Service und Kosten

Der Leistungsumfang der Wechseldienste unterscheidet sich. Deshalb sollten Sie sich zunächst einmal überlegen, ob Sie lediglich Tarifvorschläge erhalten möchten oder ob der Service umfangreicher sein soll. Beispielsweise könnten Sie die Vollmacht zu einem automatischen Tarifwechsel erteilen. Vor Abschluss des neuen Vertrages wendet sich der Wechselservice rechtzeitig an Sie. Entweder ist Ihre aktive Zustimmung erforderlich oder Sie haben Widerspruchsrecht innerhalb einer bestimmten Frist. Vertragspartner des jeweiligen Energielieferanten sind aber stets Sie und nicht der Wechseldienst. Fragen zum Vertrag, Abschlägen und anderem beantwortet Ihnen der Strom- oder Gasanbieter.

Tarife zur Wahl

Es gibt verschiedene Aspekte, die den Vorschlag von Tarifen begründen. Damit sich diese Aspekte mit Ihren Vorstellungen decken, sollten Sie die Ihnen wichtigen Punkte festlegen. Abgesehen von niedrigeren Kosten könnte dies der Bonustarif sein. Oder favorisieren Sie einen Ökotarif? Grundsätzlich sollte gut zu erkennen sein, welche Auswahlkriterien der Wechselbot zugrunde legt.

Laufzeit des Vertrages

Um die Chance auf einen zeitnahen Wechsel zu wahren, ist ein Vertrag mit kurzer Laufzeit vorzuziehen. Besonders vorteilhaft sind Verträge, die die monatliche Kündigung zulassen. Das Gesetz sieht vor, dass Sie eine Wechselvollmacht zu jeder Zeit widerrufen können; die Laufzeit des Vertrages spielt hierbei keine Rolle. Es gilt: Je kürzer die Laufzeit ist, umso flexibler sind Sie als Kunde. Grundsätzlich sind Verträge vorzuziehen, deren Erstlaufzeit bei maximal zwölf Monaten und Folgezeit bei einem Monat liegt.

Der Datenschutz

Das Unternehmen, das für Sie Tarife vergleicht und Verträge abschließt, bekommt persönliche Daten von Ihnen. Es ist ratsam, sich vor der Entscheidung für einen Wechselservice über die Firma und über die Verwendung Ihrer Daten zu informieren. Teilweise ist die Auslagerung von Teilbereichen der Vermittlungstätigkeit oder die Kooperation mit Vergleichsportalen üblich. Die jeweiligen AGB geben Auskunft über diese und andere wichtige Geschäftsgepflogenheiten.

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Vergleichsportale sind eine praktische Sache und helfen dem Verbraucher Geld zu sparen. Vom Stromtarif über Reisen und Mietwagen bis zu Versicherungen und Krediten können Sie heute fast alles vergleichen. Doch ist die Anzeige immer fair

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Wechselservice Kosten

Die Kosten für die Nutzung eines Wechseldienstes können seltener in direkten Gebühren oder in indirekten Gebühren bestehen. Ist letzteres der Fall, geht ein Teil der Ersparnis an den Wechselbot. Wie viel genau sollten Sie klären. Überprüfen Sie, ob zusätzlich Boni mit einer Provision belegt sind. Welche Vergleichsgrundlage ist heranzuziehen – die Vorjahresausgaben oder der für das folgende Jahr hochgerechnete Betrag beim bisherigen Anbieter?

Durchaus gibt es Wechselservices, die sich sowohl über Ersparnisanteile als auch über Anbieterprovisionen finanzieren. Ohnehin sagt die Art der Finanzierung wenig über das Maß der Unabhängigkeit des Unternehmens aus.

Arbeit trotz Wechselservice

Sich gar nicht mehr über andere Tarife zu informieren, wäre möglicherweise von finanziellem Nachteil.

Ihr jetziger Anbieter teilt Ihnen Preisänderungen per Post mit? Dann ist es an Ihnen, sich zeitnah an den gewählten Wechselservice zu wenden. Diese Information ist die Voraussetzung dafür, einen Tarifwechsel auf Basis des Sonderkündigungsrechts durchzuführen: Jede Preisänderung bedeutet für Sie als Kunden automatisch, dass Sie Sonderkündigungsrecht haben. Für den Fall, dass sich Ihre Prioritäten bezüglich der Tarifsuche ändern, ist selbstverständlich auch eine rasche Mitteilung an den Wechseldienst zweckmäßig.

Ihre Erfahrungen sind gefragt!

Können Sie Ihren Wechseldienstleister weiterempfehlen oder eher nicht? Kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns mit, was Sie berichten können!

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wechselservice

1. Wer sind die Liefervertragspartner?

Das Vertragsverhältnis ändert sich durch Beauftragung eines Wechselservices nicht: Weiterhin besteht der Strom- oder Gasvertrag zwischen Ihnen und dem jeweiligen Versorger.

2. Welche Wechselbots sind kostenfrei für Verbraucher?

Ein für Sie kostenfreier Service bedeutet üblicherweise, dass sich der Dienstleister über Wechselprovisionen der Anbieter finanziert.

3. Muss mit jedem Tarifwechsel auch der Zähler ausgetauscht werden?

Sofern keine Beschädigung vorliegt, erfolgt ein Zähleraustausch nur nach gesetzlichen Vorgaben. Im Rahmen eines Anbieterwechsels ist lediglich die Übermittlung des Zählerstands zu einem bestimmten Zeitpunkt notwendig.

4. Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen?

Den genauen Zeitraum erfahren Sie von Ihrem Gas- oder Stromanbieter in dem Schreiben, das Sie über die Preiserhöhung informiert. Üblicherweise handelt es sich um zwei bis vier Wochen nach Brieferhalt.

5. Ist bei einem Wechsel mit einer Versorgungslücke zu rechnen?

Nein, in Deutschland sichert Ihnen das Gesetz die ununterbrochene Energieversorgung zu. Das heißt, entweder übernimmt der bisherige oder aber bereits der neue Energielieferant die Versorgung.

Fazit

Ohne Zweifel ist es sinnvoll, wenigstens einmal pro Jahr nach Erhalt der Abrechnung zu überprüfen, ob es eine günstigere Alternative zum bisherigen Tarif gibt. Fehlen Ihnen allerdings Zeit und Geduld, Tarife zu vergleichen und sich selbst um den Wechsel zu kümmern, ist ein Wechseldienst hilfreich. Damit der finanzielle Vorteil eines Wechsels nicht merklich schwindet, sollten Sie unbedingt mögliche Kosten des Dienstes berücksichtigen.

Ziehen Sie einen Anbieter vor, der möglichst kurze Laufzeiten anbieten. Nur dann können Sie gegebenenfalls vergleichsweise schnell kündigen und wechseln. Die maximale Vertragslaufzeit sollte bei zwölf Monaten liegen.

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Problematisch: Schufa und Auskunfteien wollen Daten von Wechselkunden speichern https://www.verbraucherschutz.com/news/problematisch-schufa-und-auskunfteien-wollen-daten-von-wechselkunden-speichern/ https://www.verbraucherschutz.com/news/problematisch-schufa-und-auskunfteien-wollen-daten-von-wechselkunden-speichern/#respond Thu, 10 Sep 2020 09:24:12 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=53749 Wechseln Sie regelmäßig den Lieferanten für Strom oder Gas? Das könnte zukünftig problematisch sein. Denn wer jährlich wechselt, ist für die Energieversorger oft nicht so lukrativ. Zukünftig könnte es Datenbanken geben, die Vielwechsler speichern und

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Wechseln Sie regelmäßig den Lieferanten für Strom oder Gas? Das könnte zukünftig problematisch sein. Denn wer jährlich wechselt, ist für die Energieversorger oft nicht so lukrativ. Zukünftig könnte es Datenbanken geben, die Vielwechsler speichern und identifizieren.

Bei Abschluss eines neuen Strom- oder Gastarifes erhalten Sie häufig einen einmaligen Bonus. In vielen Fällen wird dieser in Raten oder am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt. Für viele Kunden lohnt sich der Wechsel lediglich aufgrund dieser Bonuszahlung, die Energieversorger als Prämie für einen neuen Kunden bezahlen. Im Gegensatz zu den Kunden haben die Unternehmen kein Interesse daran, dass die Kunden jährlich den Anbieter wechseln und so nicht nur günstige Konditionen, sondern auch den Wechselbonus mitnehmen.

Nach Medienberichten planen die Schufa und Wirtschaftsauskunfteien möglicherweise für die Zukunft eine Datenbank mit Wechselkunden. Diese könnte darüber Auskunft geben, welcher Kunde wie oft seinen Energieversorger wechselt. Vor jedem Vertragsabschluss könnten sich die Energieversorger in der Datenbank informieren und bei nicht lukrativen Kunden möglicherweise den Vertragsabschluss ablehnen oder andere Konditionen anbieten. Auf diese Weise könnte dann der Wechselbonus für viele Kunden wegfallen.

Ablehnung von Kunden ist keine Seltenheit

Bereits heute ist die Ablehnung von Kunden bei Energieversorgern ein Thema. Es gibt immer wieder Beschwerden darüber, dass der Vertragsabschluss vom Energieversorger abgelehnt wird. Mögliche Ursachen für die Ablehnung des Vertragsabschlusses haben wir in unserem Ratgeber „Stromanbieterwechsel fehlgeschlagen“ erwähnt. Für Sie als Kunden ist eine solche Ablehnung nicht nur unschön, sondern oft auch mit Zusatzkosten verbunden. Im schlimmsten Fall müssen Sie Strom oder Gas übergangsweise zum Grundtarif beziehen, was Mehrkosten bedeutet.

In der Vergangenheit wurde von Energieversorgern gefordert, dass die Kunden ihre Stromrechnung per Bankeinzug begleichen. Doch diese Vorgehensweise war nicht zulässig. Energieversorger müssen verschiedene Zahlungswege anbieten.

Laut einem NDR-Bericht dürfen die Energieversorger nach bisheriger Rechtslage nur Kundendaten austauschen, wenn die Kunden ihre Rechnung nicht bezahlen oder betrügen. Allerdings ist zu vermuten, dass es doch mehr Informationen zu Kunden gibt. Ein offizieller Datenpool zu Wechslern würde allerdings die freie Wahl eines Anbieters zukünftig deutlich erschweren.

Schufa und Wirtschaftsauskunftei könnten an einem Datenpool arbeiten

Bei Abschluss eines neuen Liefervertrages müssen Sie häufig auch Ihr Einverständnis zur Abfrage Ihrer Kreditwürdigkeit bei der Schufa erteilen. Das gefällt vielen Kunden schon nicht. Nach den Recherchen des NDR und der Süddeutschen Zeitung soll die Schufa an einer neuen Datenbank mit dem Namen „Schufa-E-Pool“ arbeiten. Ähnliche Pläne hat nach diesen Recherchen auch die Wirtschaftsauskunftei CRIF Bürgel. Beide Unternehmen wollten sich gegenüber den Journalisten zu den Plänen und neuen Produkten nicht im Detail äußern.

Smart Meter Stromzähler Symbolbild
Das kann teuer werden: Smarte Stromzähler werden für Privathaushalte Pflicht

Für einige deutsche Verbraucher wird der Einbau eines intelligenten Messsystems für Strom im Jahr 2020 zur Pflicht. Ein Grund zur Freude sind die neuen Smart-Meter in vielen Fällen für die Haushalte nicht. Denn unter Umständen entstehen

Ein Kommentar

Datenbank dürfte gegen den Datenschutz verstoßen

Auch wenn die Unternehmen betonen, dass die Datenbanken keinen Wechsel des Anbieters verhindern, sondern lediglich Auskunft über die aktuelle Vertragslage geben sollen, bleibt ein bitterer Beigeschmack. Fraglich ist, ob personenbezogene Daten in diesem Ausmaß überhaupt ohne das Einverständnis des Kunden gespeichert werden dürfen. Und auch die Erzwingung des Einverständnisses im Rahmen eines Vertragsabschlusses ist aus unserer Sicht nicht zulässig. Insofern bleibt es spannend, wie derartige Datensammlungen mit geltendem Recht vereinbar sein sollen.

Ganz eindeutig ist das jedoch nicht. Die Datenschutzbehörden der Bundesländer wollen im November darüber diskutieren, ob derartige Datenbanken für Energieversorger künftig zulässig sind. Der Hessische Landesbeauftragte für Datenschutz soll derartigen Datenbanken gegenüber nicht abgeneigt sein. Seiner Meinung nach könnte es vertretbar sein, dass diese Informationen unter den Anbietern bundesweit geteilt werden.

Verbraucherzentrale sieht derartige Vorhaben kritisch

Die Verbraucherzentrale sieht die Vertragsfreiheit gefährdet und vermutet, dass mit den gesammelten Daten Kunden diskriminiert werden könnten. Schließlich könne man anhand der Laufzeit relativ schnell herausfinden, ob jemand nach kurzer Zeit schon wieder wechseln möchte.

Haben Sie das schon gesehen?

Quelle: Umstrittene Pläne: Mit Datenbanken gegen Wechselkunden? auf ndr.de

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