Ticket | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sat, 26 Feb 2022 20:09:26 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Ticket | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Neu in Deutschland? Unterwegs mit Bus und Bahn mit dem richtigen Ticket https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/neu-in-deutschland-unterwegs-mit-bus-und-bahn-mit-dem-richtigen-ticket/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/neu-in-deutschland-unterwegs-mit-bus-und-bahn-mit-dem-richtigen-ticket/#respond Sat, 26 Feb 2022 20:09:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68474 Bus und Bahn sind die beliebtesten Verkehrsmittel in Deutschland, aber einige Menschen haben Schwierigkeiten sich mit Bus und Bahn zurechtzufinden. Das gilt nicht nur für Menschen, die neu in Deutschland sind, sondern auch für die

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Bus und Bahn sind die beliebtesten Verkehrsmittel in Deutschland, aber einige Menschen haben Schwierigkeiten sich mit Bus und Bahn zurechtzufinden. Das gilt nicht nur für Menschen, die neu in Deutschland sind, sondern auch für die Einheimischen. Aus dem Grund haben wir alle wichtigen Hinweise auf einen Blick zusammengestellt, so dass endlich ein wenig Licht im Tunnel zu sehen ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bus und Bahn zählen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, die von den Menschen nicht nur privat, sondern auch für den Weg zu Arbeit genutzt werden.
  • Für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sind Tickets notwendig, die im Bus oder im Schalter gekauft werden können.
  • Die Ticketvarianten sind unterschiedlich, von den Einzeltickets über die 4er-Tickets bis hin zu Monatstickets, so dass die Entscheidung meist recht schwer fällt. Gerade, wenn man sich nicht auskennt, kommt es hier zu Missverständnissen.

Das Sozialticket

Das Sozialticket gibt es in fast allen Gemeinden, Städten und Kreisen, so dass auch Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz ein solches Ticket bekommen können.

Das spezielle Ticket kann beim Jobcenter oder beim Sozialamt beantragt werden und wenn Sie ein Sozialticket haben, dann haben Sie die Möglichkeit billiger zu fahren. Sie können sogar Monatskarten kaufen und mit ihnen in einem bestimmten Bereich problemlos fahren.

Damit Sie mit dem Sozialticket in dem gewünschten Bereich fahren können, müssen Sie zudem ein Anschlussticket oder ein Übergangsticket kaufen.

Wichtig:

Die Fahrkarte ist nur gültig, wenn Sie das Sozialticket und die gültige Aufenthaltserlaubnis mit sich führen.

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Erste Hilfe bei einer Kontrolle

Regelmäßig werden in Bus und Bahn Kontrollen durchgeführt und gerade, wenn Sie ohne ein gültiges Ticket auffallen, dann kann es teuer werden.

Die Kontrolleure sprechen ein erhöhtes Beförderungsentgelt oder eine Fahrpreisnacherhebung aus, so dass Sie nur weiterfahren können, wenn Sie diese Kosten sofort begleichen. Zudem gibt es das sogenannte „Schwarzfahren“ und dafür werden 60 Euro Strafe fällig, wenn Sie ohne ein gültiges Ticket in Bus und Bahn erwischt werden. Die Kontrolleure stellen Ihre Personalien fest und nutzen dafür den Ausweis oder ein anderes Dokument. Wenn Sie sich nicht ausweisen können, dann kann die Polizei gerufen werden und dann ermittelt sie Name und Anschrift des Fahrgastes. Das Verkehrsunternehmen wird Ihnen dann die Rechnung auf die ermittelte Adresse schicken.

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Ein Einspruch muss stets fristgerecht eingelegt werden.

Sie haben aber auch die Möglichkeit einen Einspruch einzulegen, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen oder nicht wissen, warum Sie die 60 Euro Strafe zahlen sollen. Schon bei der Kontrolle ist die Strafe fällig, so dass die Frist für einen Einspruch recht kurz ist. Dabei beginnt die Frist mit dem Kontrolltag und dann haben Sie ein oder zwei Wochen Zeit für den Einspruch. Für den Einspruch brachen Sie das Aktenzeichen oder auch EBE-Nummer oder FN-Nummer und die Adresse für den Einspruch. Diese Informationen finden Sie auf dem Beleg, den Ihnen der Kontrolleur bei der Kontrolle überreicht hat.

Heben Sie diesen Beleg sehr gut auf, denn es reicht nicht, wenn Sie auf Post warten. Das kann dann schon zu spät sein und Sie haben eine Möglichkeit für einen Einspruch mehr.

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Der Fernverkehr

Mit Bus und Bahn kann man nicht nur kommunal oder regional fahren, sondern auch im sogenannten Fernverkehr.

Die Tickets für den Fernverkehr finden Sie in erster Linie im Internet, auf der Webseite der Bahn. Aber auch am Bahnhof befinden sich Schalter mit Personal für die Kaufmöglichkeit. Automaten stehen auf jedem Bahnhof ausreichend, so dass Sie ohne Schwierigkeiten an ein passendes Ticket kommen können. Die Fahrpläne und Verbindungen sind entweder im Internet auf der Seite der Bahn zu finden oder Sie nutzen die App für das Smartphone.

Sie sollten wisse, dass die Tickets für die schnelleren Züge (Intercity und IntercityExpress) um einiges teurer sind als die Tickets für die normalen Züge (Regionalzüge). Die Nahverkehrstickets gelten in den schnelleren Zügen nicht und eignen sich nur für RB und RE, also die Regionalzüge.

Interessant ist, dass die Fernbusse manchmal deutlich preiswerter sind als die Bahn. Die Tickets für einen Fernbus lassen sich im Internet kaufen, aber auch einige Reisebüros ermöglichen den Kauf. Die Fahrpläne und die Verbindungen lassen sich ebenfalls im Internet nachlesen oder sie nutzen die App.

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Flüchtlinge sollten diese Dinge erklärt bekommen

  • Bus, Straßenbahnen, U-Bahn, S-Bahn und Regionalzüge zählen zum Nahverkehr und die grauen Züge (IC und ICE) gehören zum Fernverkehr. In diesen Zügen gelten die Nahverkehrtickets nicht!
  • Das Ticket muss vor dem Einstieg gekauft werden, denn nur in Bussen kann das Ticket im Bus gekauft werden. Ticketautomaten gibt es nur in sehr wenigen Straßenbahnen und U-Bahnen. Zur eigenen Sicherheit sollten Sie daher immer vorher ein Ticket kaufen!
  • Ticketautomaten an der Haltestelle, bestimmte Geschäfte und Kiosks bieten die Möglichkeit Tickets zu kaufen. Auch am Bahnhof oder beim Busfahrer können Sie ein Ticket erstehen.
  • An diesen Stellen finden Sie nicht nur die Tickets, sondern auch Informationen zu den einzelnen Tarifzonen und die Fahrpreise. Auch einige Ortskundige haben damit ihre Schwierigkeiten.
  • In der Regel muss das Ticket entwertet werden und dafür gibt es Entwerter-Automaten an der Haltestelle oder im Bus.
  • Die Einzeltickets sind in der Regel schon entwertet und müssen nicht noch einmal entwertet werden. Sie können aber auch einen anderen Fahrgast oder den Busfahrer fragen, ob Sie das Ticket noch entwerten müssen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bus und Bahn 

1. Müssen Flüchtlinge für die Nutzung von Bus und Bahn bezahlen?

Auch Flüchtlinge müssen für die Nutzung von Bus und Bahn bezahlen, aber sie haben die Möglichkeit ein Sozialticket zu bekommen und somit können sie preiswerter unterwegs sein.

2. Wie teuer ist aktuell das NRW Ticket?

Das NRW Ticket gibt es als Einzelticket oder als Gruppen oder Familienticket. Das Einzelticket liegt aktuell bei 30,60 Euro und das Familienticket kostet 45,70 Euro. Fahren dürfen Sie damit in der zweiten Klasse.

3. Wo muss ein Ticket für den Bus erstanden werden?

Heute kann ein Busticket an den Kiosken an den Haltestellen, beim Busfahrer oder an vorhandenen Automaten erstanden werden. Der Preis richtet sich nach der Tarifzone.

4. Kann ich ein Ticket auch während der Fahrt kaufen?

Nein, denn ein Ticket muss vor der Fahrt erstanden werden. Wenn Sie sich für die Busfahrt entscheiden, dann sollten Sie spätestens beim Einstieg beim Busfahrer ein Ticket kaufen.

5. Wie teuer ist „Schwarzfahren“?

Schwarzfahren kostet aktuell 60 Euro und ist in der Regel sofort fällig. Wenn Sie sich ausweisen können, dann erhalten Sie eine Rechnung per Post und haben 14 Tage Zeit zum Begleichen.

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Fazit

Das Fahren mit Bus und Bahn ist in Deutschland wichtig für viele Arbeitnehmer, aber auch für Privatpersonen. Aber durch den Dschungel von Tarifzonen, Verbindungen und Tickets steigen die Einheimischen schon kaum durch. Aus dem Grund sollten Flüchtlinge und andere Ausländer auch einige Informationen rund um Bus und Bahn bekommen. Idealerweise gibt es entsprechende Informationen auf der Internetseite der Anbieter.

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Unfreiwillige Schwarzfahrer aus Versehen: Mit falschem Ticket kann’s teuer werden https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/unfreiwillige-schwarzfahrer-aus-versehen-mit-falschem-ticket-kanns-teuer-werden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/unfreiwillige-schwarzfahrer-aus-versehen-mit-falschem-ticket-kanns-teuer-werden/#respond Wed, 23 Feb 2022 11:10:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59152 Fahrgäste, die in einem öffentlichen Verkehrsmittel ohne gültiges Ticket mitfahren, müssen jetzt, laut den aktuellen Beförderungsbedingungen ganze 60 Euro begleichen. Es bestehen jedoch einige Ausnahmen. Selbst Fahrgäste, die aufgrund eines defekten Fahrkartenautomaten kein Ticket besitzen

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Fahrgäste, die in einem öffentlichen Verkehrsmittel ohne gültiges Ticket mitfahren, müssen jetzt, laut den aktuellen Beförderungsbedingungen ganze 60 Euro begleichen. Es bestehen jedoch einige Ausnahmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem defekten Fahrkartenautomaten ist keine Strafe zu bezahlen. Allerdings sind Sie dazu verpflichtet, sich beispielsweise beim Umsteigen oder, falls vorhandenen, bei anderen Automaten ein Ticket zu besorgen.
  • Ist das E-Ticket nicht lesbar, fällt die Strafe zunächst an. Es ist jedoch möglich, sich eine dementsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen und dies nachträglich vorzulegen. Oftmals wird dann auf die Strafe verzichtet.
  • Bei einer Strafe ist es möglich, Einspruch zu erheben. Wird dieser abgelehnt, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden.

Selbst Fahrgäste, die aufgrund eines defekten Fahrkartenautomaten kein Ticket besitzen oder Ihr eigenes Abo-Ticket zu Hause liegen gelassen haben, müssen bei einer Kontrolle zunächst bezahlen. Dabei gilt jedoch auch: Wenn Sie das unfreiwillige „Schwarzfahren“ nicht selbst verantwortet haben, ist eine Bezahlung nicht notwendig. Hier kommt es jedoch auf die jeweilige Situation an.

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Fahrkartenautomat defekt

Ist der Fahrkartenautomat defekt, müssen Sie keine Vertragsstrafe begleichen, sind jedoch dazu verpflichtet, sich nach anderen Möglichkeiten umzusehen.

Fahrgäste müssen dann keine Vertragsstrafe begleichen, wenn der Fahrkartenentwerter oder -automat defekt ist und es somit deshalb nicht möglich gewesen ist, ein Ticket zu kaufen beziehungsweise dieses zu entwerten. Gibt es jedoch mehrere Automaten oder Schalter, dann sind Sie dazu verpflichtet, sich dort eine Fahrkarte zu beschaffen. Außerdem sind Sie beim Umsteigen ebenfalls dazu verpflichtet, sich dort eine Fahrkarte zu beschaffen.

Wir raten Ihnen dazu, Ihren Standort, die Uhrzeit sowie die jeweilige Gerätenummer aufzuschreiben und dies dem jeweiligen Zugbegleiter zu melden. Sofern möglich, ist es immer gut, wenn Sie Ihre Aussagen durch Mitreisende bestätigen lassen können.

Achtung: In Nahverkehrszügen ist es oftmals nicht möglich, ein Ticket zu kaufen. Sie erkennen dies an dem Hinweis auf den Fahrzeugtüren: „Einstige nur mit gültigem Ticket“.

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Fahrschein verloren oder vergessen?

Lediglich bei persönlichen Tickets mit Namen des Fahrtberechtigungen werden, wenn diese zu Hause vergessen werden, keine 60 Euro, sondern nur eine kleine Bearbeitungsgebühr fällig.

Ist es Ihnen nicht möglich, bei einer Kontrolle Ihre Abo-Karte vorzuzeigen, da Sie diese bei daheim vergessen haben, ist die Situation etwas kniffliger. Lediglich ein persönliches Ticket, auf dem Ihr Name beziehungsweise der Name des Fahrtberechtigungen steht, kann bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen, dass die 60 Euro Strafe fordert, auch noch nachträglich gezeigt werden. In diesem Fall kommt lediglich eine kleine Bearbeitungsgebühr auf Sie zu.

Handelt es sich jedoch um ein übertragbares Ticket, sind die 60 Euro fällig. Bei Einzel- und Mehrfahrtentickets ist es generell so, dass diese bei Vergessen oder wenn Sie verloren gegangen sind, generell nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgezeigt werden können. Außerdem müssen Sie beachten, dass nachdem die Frist, die auf dem Zahlschein zu sehen ist, abgelaufen ist, ebenfalls kein nachträgliches Vorzeigen mehr möglich ist.

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Nicht lesbares E-Ticket

Bei einem nicht lesbaren E-Ticket werden in der Regel zunächst 60 Euro verlangt.

Ist es dem Kontrolleur nicht möglich das Abo-Ticket bei der Kontrolle einzulesen und kann dieser somit nicht eindeutig feststellen, ob Ihr Ticket gültig ist, müssen Sie zunächst ebenfalls mit der Strafgebühr rechnen. Allerdings ist es hier ratsam, dass Sie sich die Gültigkeit Ihres Abo-Tickets von dem betreffenden Unternehmen, dass Ihr Ticket ausgestellt hat, bescheinigen lassen. Diese Bescheinigung können Sie anschließend dem Verkehrsunternehmen vorlegen, das die Strafe erhoben hat. In der Regel verzichten die Unternehmen dann auf die 60 Euro.

Zur Überprüfung des Chips in der Karte lassen Sie das jeweils ausstellende Unternehmen diesen einlesen und sich gegebenenfalls ein neues Ticket besorgen, wenn der Chip beschädigt ist.

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Tarif falsch ausgewählt

Sofern Sie beweisen können, dass Sie versehentlich im Besitz eines falschen Tickets sind, verzichten die Verkehrsunternehmen oftmals auf ein Strafentgelt.

Wenn Fahrgäste einen Mitarbeiter des Verkehrsunternehmen über Ihre Fahrt falsch informiert haben und aufgrund dessen ein falsches Ticket besitzen, müssen dennoch nicht dafür einstehen. Allerdings ist die Chance, dass auf die Strafe von 60 Euro verzichtet wird, höher, wenn Sie beweisen können, dass Sie einer falschen Beratung aufgesessen sind.

Aufgrund dessen ist es ratsam, dass Sie sich den Namen des betreffenden Mitarbeiters notieren oder auch Zeugen benennen. Selbst bei einem falschen Ticket vom Automaten ist es möglich, dass das Verkehrsunternehmen aus Kulanzgründen auf eine Strafe verzichtet; sofern Sie glaubwürdig erläutern können, dass das passende Ticket für Sie nicht ersichtlich war.

Kommt es jedoch dazu, dass Fahrkarten durch Tariferhöhungen ungültig sind, ist folgendes zu beachten: Tickets, die Sie während des Vorverkaufs erstanden haben und außerdem zu dem Zeitpunkt der tariflichen Änderung von Ihnen noch nicht entwertet wurden, sind ab dem Tag, an dem die Tarifänderung noch gilt, oftmals noch für eine gewisse Übergangszeit zur Fahrt verwendet werden.

Fahrgäste, die anschließend noch mit diesen „alten“ Tickets fahren, riskieren jedoch, dass sie ein erhöhtes Entgelt begleichen müssen. Wie lange genau ein Ticket nach einer Tariferhöhung noch gültig ist, können Sie bei dem betreffenden Verkehrsunternehmen nachfragen. Zudem finden ist es in der Regel so, dass die jeweiligen Preisänderungen ebenfalls öffentlich bekannt gemacht werden, wie etwa an den Bahnhöfen, Haltestellen und in den Medien.

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Einspruch

Es ist möglich, bei dem betreffenden Verkehrsunternehmen Einspruch zu erheben.

Sie sind der Meinung, dass das erhöhte Befördungsentgelt von Ihnen zu Unrecht erhoben wurde? Dann erheben Sie am besten bei dem betreffenden Verkehrsunternehmen Einspruch. Die jeweils einzuhaltende Frist sowie ebenfalls die Adresse des Unternehmen finden Sie auf dem Zahlschein, den der Kontrolleur Ihnen aushändigt. Dort ist auch das gültige Aktenzeichen der Förderung ersichtlich. Achtung: Der Tag der Kontrolle zählt bei der jeweiligen Frist mit!

Einspruch abgelehnt?

Bei einem abgelehnten Einspruch besteht noch die Möglichkeit, eine Schlichtungsstelle zu beauftragen.

Verhält es sich jedoch so, dass das Verkehrsunternehmen Ihren Einspruch ablehnt, dann besitzen Sie noch die Möglichkeit, Ihren Fall der sogenannten Schlichtungsstelle zur Überprüfung vorzulegen. Vorteilhaft hierbei ist, dass die Schlichtung kostenfrei vonstatten geht; jedoch unter der Berücksichtigung der jeweils objektiven Rechts- sowie Sachlage und auf Basis der Kulanz. In den meisten Fällen ist eine gerichtliche Auseinandersetzung dagegen nicht lohnenswert. Es sei denn, Sie verfügen über eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema unfreiwillige Schwarzfahrer

1. Kein Ticket durch defekten Automaten – muss ich eine Strafe bezahlen?

Hier müssen Sie in der Regel keine Strafe bezahlen; sofern kein weiterer, funktionierender Automat in der Nahe gewesen ist und Sie auch beim Umsteigen keine Möglichkeiten hatten, sich ein Ticket zu besorgen.

2. Ich habe mein Ticket zu Hause vergessen, kann ich es nachträglich vorzeigen?

Das ist lediglich dann möglich, wenn es sich um ein persönliches Ticket handelt, das auf Ihren Namen ausgestellt ist. Andernfalls ist eine Strafe fällig.

3.Der Kontrolleur konnte mein E-Ticket nicht lesen – was jetzt?

Am besten ist es, wenn Sie sich von dem ausstellenden Verkehrsunternehmen eine Bescheinigung geben lassen und diese dem Verkehrsunternehmen vorzeigen, dass Ihnen die Strafe erteilt hat. In den meisten Fällen wird dann auf eine solche Zahlung verzichtet.

4.Ist bei einer Strafe ein Einspruch möglich?

Ja, Fahrgäste besitzen in einer solchen Situation gemeinhin das Recht auf Einspruch. Beachten Sie hier jedoch die gesetzte Frist und die Tatsache, dass der Kontrolltag in die Frist hinein gerechnet wird.

5. Lohnt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung?

Eine solche Vorgehensweise lohnt sich zumeist nicht; es sei denn, Sie besitzen eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten hierfür übernimmt.

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Fazit

In vielen Fällen ist es nicht notwendig, eine Strafgebühr zu bezahlen. Allerdings sind oftmals Nachweise vonnöten, dass Sie beispielsweise tatsächlich Ihr Ticket verloren oder vergessen haben. Zudem besitzen Sie das Recht auf Einspruch, wenn Sie denken, dass Sie ungerechterweise eine Strafgebühr erhalten haben. Bei einem abgelehnten Einspruch bietet sich dieselbe die Schlichtungsstelle an. Eine rechtliche Auseinandersetzung ist dagegen gemeinhin nicht lohnenswert.

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Online-Ticketbörsen: Risiken beim Ticketkauf auf dem Zweitmarkt – wichtige Informationen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/online-ticketboersen-risiken-beim-ticketkauf-auf-dem-zweitmarkt-wichtige-informationen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/online-ticketboersen-risiken-beim-ticketkauf-auf-dem-zweitmarkt-wichtige-informationen/#respond Wed, 23 Feb 2022 10:46:20 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58934 Tickets, die nie mit der Post ankommen, viel zu hohe Preise, Tickets für Veranstaltungen, die nicht stattfinden oder ein schlechter Kundensupport: Die Online-Ticketbörsen können viele Probleme bereiten. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten und

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Tickets, die nie mit der Post ankommen, viel zu hohe Preise, Tickets für Veranstaltungen, die nicht stattfinden oder ein schlechter Kundensupport: Die Online-Ticketbörsen können viele Probleme bereiten. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten und was Sie im Fall der Fälle tun können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Einkauf von Eintrittskarten über Zwischenhändler und nicht direkt vom Anbieter oder Veranstalter kann Verbrauchern Probleme bereiten. Gerade sogenannte Ticketbörsen schneiden hier schlecht ab.
  • Die Hauptprobleme der Online-Ticketbörsen liegen bei einer Unüberschaubarkeit, einem schlechten Kundensupport und es wird nicht gegen Missbrauch agiert.
  • Oftmals werden auch Fake-Tickets angeboten. Sie kaufen und bezahlen eine Eintrittskarte für eine Veranstaltung, die es in Wirklichkeit nicht gibt. Hier können Sie jedoch dagegen vorgehen.

Die Coronakrise öffnet die Augen

Wegen der Coronapandemie wird jetzt erst ersichtlich, welche Probleme beim Kauf auf einer Ticketbörse entstehen können.

Im Normalfall können Käufer wegen abgesagter oder verschobener Veranstaltungen Ansprüche gegen den Vertragspartner oder Veranstalter erheben.

Wer jedoch seine Eintrittskarte auf einer Ticketbörse gekauft hat, wird sein Geld nicht zurückbekommen. Schließlich wurden die Tickets über einen Dritten gekauft. Meist ist der eigentliche Verkäufer nicht bekannt. Folgender Artikel zeigt Ihnen ebenfalls, wie Sie vorgehen können, wenn wegen Corona eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben wurde.

Indes gibt es beim Einkauf auf Ticketbörsen immer wieder Unstimmigkeiten. Sie gelten als Zweitmarkt und bieten Verkäufern und Käufern die Möglichkeit, dort ihre Tickets zu verkaufen oder zu kaufen. Dabei handelt es sich ausschließlich um Privatpersonen. Jedoch ist es bei vielen Ticketbörsen für Dritte nicht zu ersehen, dass es sich um eine Vermittlungsplattform handelt. Ferner ist es den Käufern nicht klar, dass sie hier Zweitkäufer sind.

Das Team von Marktwächter, die im Auftrag der Verbraucherzentrale Bayern arbeiten, haben sich diese Plattformen näher angesehen. Jedoch ist das Resultat eher enttäuschend: Meist sind die Plattformen undurchsichtig, bieten einen nur schlechten Kundensupport und gegen Betrug wird nicht wirklich vorgegangen.

Wir zeigen Ihnen nun die Risiken, die Sie beim Kauf eingehen und wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Die Risiken der Ticketbörsen

Besorgen Sie sich Eintrittskarten über eine Ticketbörse, so können Sie vor Problemen stehen, die Sie beim Kauf auf einem echten Verkaufsportal nicht haben.

  • Im Grunde kaufen Sie das Ticket von privat und im schlechtesten Fall wissen Sie auch nicht, wer der Verkäufer ist. Respektive haben Sie auch niemanden, den Sie kontaktieren können, wenn es Probleme gibt. Zumal Sie nicht wissen, ob der private Verkäufer Ihnen das Ticket auch wirklich zuschickt. Dieses Problem haben Sie bei einer gewerblichen Ticketverkaufsplattform nicht.
  • Es kann passieren, dass Sie Tickets kaufen, die auf eine andere Person personalisiert sind und Ihnen somit keinen Eintritt zum Event verschaffen.
  • Da der Verkäufer Geld verdienen möchte, könnte er die Tickets wesentlich teurer verkaufen.
  • Der Verkäufer kann die Lieferung frei wählen. Somit kann es Ihnen passieren, dass Sie das Ticket nicht rechtzeitig bekommen und somit Geld ausgegeben haben und das Event nicht besuchen konnten.
Viagogo wird von Verbraucherzentrale abgemahnt
Ticketbörse Viagogo wird von Verbraucherzentrale abgemahnt

Beschwerden aus acht Bundesländern haben die Verbraucherzentrale veranlasst, die Ticketbörse Viagogo abzumahnen. Moniert wird von den Verbraucherschützern, dass die Ticketbörse ihre Kunden in einigen Bereichen nicht ausreichend informiert und das Geschäftsmodell wenig transparent ist. Wie

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Fake-Tickets: Karten für nicht stattfindende Events 

Verbraucher klagen immer öfter darüber, dass Tickets angeboten werden, die nur Fake sind.

Die Veranstaltung für diese Tickets gibt es offiziell nicht. Auch werden Tickets für Veranstaltungen angeboten, für die es noch keinen Termin gibt. Bei Viagogo einer Online-Ticketbörse, ist genau das passiert, weshalb die Marktwächterexperten auch so eindringlich warnen.

Falls auch Sie so ein Fake-Ticket erworben haben und es diese Veranstaltung nicht gibt, können Sie gegen den Vertrag vorgehen. Fechten Sie ihn an und verlangen Sie vom Verkäufer das Geld zurück.

So gehen Sie richtig vor:

  1. Halten Sie alles in einem Brief fest und verschicken Sie diesen als Einschreiben mit Rückschein.
  2. So formulieren Sie richtig: „Den Vertrag vom X.X.X fechte ich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem trete ich von meinem Kaufvertrag zurück. Die von mir geleistete Zahlung fordere ich unverzüglich zurück. Bei Zuwiderhandlung werde ich rechtliche Schritte einleiten.“
  3. Falls sich die Probleme nicht lösen lassen, melden Sie sich bei uns.

Beachten Sie jedoch, dass es auch Events gibt, die tatsächlich erst nach dem Ticketverkauf terminiert werden.  So zum Beispiel der DFB-Pokal oder die Champions-League. Hier sollten Sie sich mit den allgemeinen Ticketbestimmungen des Veranstalters vertraut machen. Möchten Sie von einer Rückgabe oder Erstattung gebrauch machen, wenden Sie sich an die Ticketvorverkaufstellen oder an den Veranstalter.

Ihre Erlebnisse zählen!

Alles, was Sie erlebt haben, ist für Marktbeobachtungen für Verbraucher sehr wichtig: Erzählen Sie uns deshalb von Ihren Problemen, die Sie mit Produkten, Unternehmen oder Anbietern hatten.

Hierfür können Sie unser Beschwerdeformular nutzen.

Wucherpreise und nicht ersichtliche Unkosten

Zu dem Preis, den Sie für ein Ticket bezahlen, können auch noch Zusatzkosten für Buchung oder Abwicklung und die Umsatzsteuer entstehen.

Doch leider erwähnt diese Zusatzkosten nicht jeder Anbieter.

Außerdem kann es vorkommen, dass sogar der Privatverkäufer mit den Tickets Geld verdienen möchte. Somit werden sie meist hochpreisiger verkauft, als der eigentliche Preis ist.

Falsche Garantieversprechen und ausbleibende Lieferung

Zweitmarkt-Portale geben zwar oftmals ein Garantieversprechen, doch ist dieses meist wertlos.

Manche Anbieter werben sogar mit einer garantierten Lieferung der Tickets. Der Verbraucher hat dadurch die Meinung, er würde mit einem offiziellen Ticketverkäufer handeln.

In Wahrheit steht die Garantie aber nur für das, was der Käufer von Gesetzeswegen her ohnehin bekommen muss. Lesen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen, können Sie oftmals ersehen, dass die Garantieleistung sogar noch weniger beinhaltet.

Viagogo, eine Ticketbörse, geht sogar so weit, dass Ersatztickets nach Einzelfall bestimmt werden. Es kann Ihnen also passieren, dass Sie zwar Tickets als Ersatz bekommen, aber für einen anderen Tag, andere Sitzplätze oder was auch immer. In jedem Fall aber nicht das, was Sie bestellt haben.

Gehen die Tickets auf dem Postweg verloren, muss es Ihnen möglich sein, vom Vertrag zurückzutreten und eine Erstattung Ihres Geldes zu bekommen. Zudem könnten Sie Schadensersatzansprüche stellen.

Der Sitzplatz ist falsch

Verbraucher beschweren sich häufig darüber, dass die Tickets falsch sind.

So wurden Sitzplätze bestellt und Tickets für Stehplätze geliefert. Falls mehrere Tickets gekauft wurden, sind die Plätze auf den Tickets nicht zusammen, sondern verteilt. Es gibt sogar Fälle, bei denen die Platzkategorie nicht mit den bestellten Karten identisch war.

Schlechter Kundensupport

Treten Probleme mit den erworbenen Karten auf, ist es oftmals schwer, den Anbieter zu erreichen.

Viele Verbraucher beschweren sich darüber, dass Beschwerden nicht vorgetragen werden können. Es gibt keinen Ansprechpartner, auf Mails kommt eine automatisierte Mail und eine Telefonnummer gibt es nicht, oder es ist keiner zu erreichen.

Klage gegen Viagogo

Viagogo ist eine Ticketbörse, die Kunden an private Verkäufer vermittelt, die verschiedene Tickets anbieten. Sollten die Karten aber überteuert sein oder keine Lieferung erfolgen, bleibt der Kunde mit seinem Problem alleine.

Für den Käufer ist es nicht ersichtlich, dass Viagogo nur eine Vermittlungsplattform ist. Die Schweizer Ticketbörse behält es sich vor, den Verkäufer zu nennen. Somit haben Käufer den Anschein, sie würden die Tickets direkt bei einer offiziellen Kartenverkaufsseite erwerben. Auf Vermittlungstätigkeiten wird von Viagogo dagegen nur minderwertig hingewiesen. Aus diesem Grund wurde Viagogo von den Marktwächtern verklagt, zumal die Betreiber der Plattform auf eine vorausgehende Abmahnung nicht reagierten.

Vorsicht beim Ticketkauf im Ausland

Haben Sie Tickets im EU-Ausland gekauft und gibt es hier Probleme, so kann das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland helfen.

Viagogo hat seinen Sitz in der Schweiz und gehört somit nicht zur EU. Aus diesem Grund können Sie Probleme an die Ombudsstelle E-Commerse des schweizerischen Konsumentenforums melden. Schauen Sie für weitere Informationen auf die Webseite.

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Abgesagte Events: Ticketmaster bietet Erstattungen an

Bei abgesagten Veranstaltungen gibt es immer mehr Probleme. Oft wird die Beantragung von Rückforderungen heraus gezögert oder es werden nur Gutscheine angeboten. Ticketmaster geht nun mit gutem Beispiel voran und bietet seinen Kunden jetzt eine

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Online-Ticketbörsen: Risiken beim Ticketkauf auf dem Zweitmarkt – wichtige Informationen

1. Frage Was kann ich machen, wenn ich mein Ticket nicht erhalte?

Antwort Sie sollten auf jeden Fall versuchen, Ihre Rechte geltend zu machen und den Support der Plattform sowie den Verkäufer anschreiben. Oftmals beginnt aber hier schon das Problem, da es meist keine Kontaktdaten gibt.

2. Frage Bekomme ich die Ticktes so wie bestellt?

Antwort Dies müsste zwar eigentlich der Fall sein, doch gibt es auch schwarze Schafe auf dem Markt. So ist es schon vorgekommen, dass Käufer Karten für ein falsches Datum, falsche Plätze oder sogar auf einen falschen Namen erhalten haben.

3. Frage Sind die Preise der angebotenen Tickets fair?

Antwort Mit etwas Glück erwischen Sie einen Verkäufer, der sich an den Tickets nicht bereichern möchten. Oftmals werden die Tickets aber teurer angeboten als der Preis, der auf dem Ticket aufgedruckt ist. In der Regel bezahlen Sie zu viel Geld.

4. Frage Was ist das Hauptprobelm bei Ticketplattformen?

Antwort Eines der Hauptprobleme besteht darin, dass Käufer nicht ersehen können, dass es sich nur um eine Vermittlungsplattform handelt. Ebenso werden von den Verkäufern meist keine Daten preisgegeben. Zudem ist es oft unmöglich, Ansprüche geltend zu machen.

5. Frage Sind personalisierte Ticktes sicher?

Antwort Grundsätzlich sollten Sie personalisierte Tickets lieber auf offiziellen Verkaufsseiten oder beim Veranstalter kaufen. Das Problem hier ist die Personalisierung. Wenn diese nicht auf Ihren Namen lautet, erhalte Sie zu der Veranstaltung keinen Einlass.

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Ticketbetrug auf Facebook & Instagram: So werden Sie unbemerkt aus Afrika abgezockt (Video)

Tickets, egal ob sie für ein Konzert oder eine Sportveranstaltung sind, kosten meist viel Geld und sind in der Regel schnell vergriffen. Diesen Umstand machen sich Kriminelle zu Nutze und versuchen Tickets über Facebook zu

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Fazit

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Eintrittskarten auf Vermittlungsplattformen kaufen. Dort tummeln sich viele Verkäufer, die nur an Ihr Geld wollen. Zum Teil werden die Tickets nie geliefert oder zu spät oder nicht so, wie sie bestellt wurden. Ihre Rechte als Käufer sind hier stark eingeschränkt, weil die Namen der Verkäufer oftmals nicht bekanntgemacht werden. Halten Sie sich lieber an die offiziellen Ticketverkaufsstellen oder an die Veranstalter.

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Festivals und Konzerte: Von Abbruch bis zu kurz – Wissenswertes über Ticketkauf und Ticketpreisrückerstattung. https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/festivals-und-konzerte-von-abbruch-bis-zu-kurz-wissenswertes-ueber-ticketkauf-und-ticketpreisrueckerstattung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/festivals-und-konzerte-von-abbruch-bis-zu-kurz-wissenswertes-ueber-ticketkauf-und-ticketpreisrueckerstattung/#respond Thu, 19 Nov 2020 11:58:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56334 Das geliebte Konzert ist verschoben oder es tritt einfach ein Ersatzkünstler auf, der nicht angekündigt wurde. Was können Musikfans in einem solchen Fall tun? Wir leisten Aufklärung. Bei einem Konzert oder einem Festival kann es

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Das geliebte Konzert ist verschoben oder es tritt einfach ein Ersatzkünstler auf, der nicht angekündigt wurde. Was können Musikfans in einem solchen Fall tun? Wir leisten Aufklärung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer mehr Besucher melden sich, die Probleme mit den aktuellen Festivals und Konzerten haben.
  • Mit Hilfe des Überblicks zeigt sich das eigene Recht in vielen Fällen auf.

Bei einem Konzert oder einem Festival kann es zu Problemen kommen, die sehr mangelfaltig sind. Der Künstler ist krank, es zieht es Unwetter auf und Konzert oder Festival fallen aus. Die gekauften Eintrittskarten sind nicht pünktlich in der Post und Besucher mit Tickets haben beschlossen, einfach den Tag anders zu verbringen und verkaufen ihre Tickets einfach weiter. Der Verbraucherzentrale werden immer mehr dieser Fälle geschildert, weil die Betroffenen nicht weiter wissen.

In einigen Fällen kommt es vor, dass eine Einigung zwischen dem Veranstalter und sich selber nicht stattfindet. Im Jahr 2016 wurde das Festival „Rock am Ring“ abgesagt und das hat große Verunsicherungen ausgelöst. Es handelt sich schließlich um das größte Festival des Landes. Der Veranstalter war zu Beginn der Meinung, dass eine Erstattung der Ticketpreise auch nicht teilweise möglich ist. Die Ordnungsbehörden haben ihm die Spielgenehmigung entzogen und somit sah die Verbraucherzentrale sich in der Pflicht, mitzuteilen, dass er eine Erstattung ermöglichen musste. Am Ende erstattete der Veranstalter einen gewissen Teil des Ticketpreises.

Im Zweifel rund um das Thema Veranstaltung gilt, vor allen Dingen, wenn nicht alles rund läuft, dass der Vertragspartner immer der Veranstalter ist. Die Bank, die Vorverkaufsstellen oder die Online-Händler sind nicht die Vertragspartner und somit ist der Veranstalter immer der wichtigste Ansprechpartner.

Der Abbruch eines Festivals

Bei einem Festivalabbruch steht dem Verbraucher zumindest ein Teilanspruch zu. Der Veranstalter muss einen Teilbetrag vom Ticketpreis erstatten.

Der Grund ist einfach, denn mit dem Veranstalter wird ein Vertrag abgeschlossen. Der Verbraucher kauft ein Ticket für ein ausgewähltes Festival und der Veranstalter sorgt dafür, dass das Festival stattfindet. Das ist der Vertragsgegenstand. Findet das Festival nun nicht statt oder fällt teilweise aus, dann wird auch der volle Ticketpreis nicht bezahlt. Bei einer entzogenen Genehmigung und bei Unwetter zählt das gleiche Prinzip. Die Leistungspflicht ist das juristische Stichwort, denn der Veranstalter muss die Veranstaltung erbringen. Als gutes Beispiel lässt sich „Rock am Ring“ 2016 präsentieren.

Ist der Veranstalter nicht kulant und sich nicht allein um die Rückzahlung der Ticketpreise kümmern, dann muss man sich an den Veranstalter selber wenden.

Die Höhe der Rückforderung richtet sich nach jedem Fall und wird nicht pauschalisiert. Eine wichtige Rolle in diesem Bereich spielen die Band und deren Festivalanteil. Ein deutlich höheres Gewicht hat ein angekündigter weltbekannter Star, anders sieht es bei einer eher unbekannten Lokalband aus.

Hat der Veranstalter selber Schuld an dem Ausfall, dann muss er damit rechnen, dass er den Schaden ersetzen muss. Der Schaden ist dem Vertragspartner also dem Kartenkäufer entstanden und er bezieht sich nicht nur auf das Ticket selber, sondern auch auf bereits gezahlte Fahrtkosten oder ein gebuchtes Hotelzimmer. Bei einem Unwetter wird der Veranstalter nicht zahlen, dann bietet er meist einen Ersatztermin an.

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Ausfall des Konzerts durch Krankheit des Künstlers

Die Karten für die Lieblingsband sind gekauft und am Morgen vor dem Konzert schlägt man die Zeitung auf, mit der Schlagzeile, dass das geliebte Konzert ersatzlos ausfällt.

Bei einer solchen Schlagzeile nicht in Panik geraten, sondern die Vorverkaufsstelle kontaktieren. Sie kann am besten mitteilen, ob eine Rückerstattung möglich ist und zu welchen Bedingungen.

In der Regel übertragen die Veranstalter die Rückabwicklung der Tickets den Vorverkaufsstellen, wenn ein Konzert nicht stattfindet und die Käufer ihr Geld zurückbekommen. Bringt das nichts, dann muss man sich an den Veranstalter wenden.

In solchen Fällen besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch, der für den Ticketpreis gilt. Bei einem Konzertabbruch kommt der Veranstalter der Pflicht zu Leisten nicht nach und dabei spielt es auch keine Rolle, ob er für den Ausfall verantwortlich ist oder nicht.

Trifft den Veranstalter also eine Schuld am Ausfall des Konzertes, dann kann nicht nur der Ticketpreis, sondern auch der weitere finanzielle Schaden ersetzt werden.

Verschiebung des Konzerts

Sie müssen eine Verschiebung des Konzertes erst einmal nicht hinnehmen und schon gar nicht, wenn es keinen Ersatztermin gibt oder zum Ersatztermin keine Zeit ist.

In einem der beiden Fälle haben Sie das Recht den Eintrittspreis zurückzuverlangen und auch die Vorverkaufsgebühren, die Sie bezahlt haben. Das ist aber nur möglich, wenn ein neuer Termin für das Konzert gefunden wird und zum genannten Datum keine Zeit ist. Eine andere Regelung findet statt, wenn ein Konzert angekündigt wird, aber noch kein Datum feststeht. In einem solchen Fall nennt der Veranstalter meist nur einen Zeitraum und / oder einige Alternativtermine. Ist ein Termin fix, dann ist der Verbraucherschutz der Ansicht, dass es vollkommen egal ist aus welchen Gründen das Konzert verschoben wird, der Veranstalter muss die Ticketpreise erstatten.

Im Fall einer Konzertverschiebung lohnt sich der Kontakt mit der Verkaufsstelle der Tickets, denn sie verweisen entweder auf den Veranstalter oder nehmen eine Rückerstattung vor. In den meisten Fällen übergibt der Veranstalter die Abwicklung den Vorverkaufsstellen und so sind Sie direkt an der richtigen Stelle.

Einige Veranstalter setzen spezielle Klauseln in die AGBs ein, um eine Rückerstattung zu verhindert. Aber eine solche Handhabung ist nach unserer Ansicht nicht rechtswirksam.

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Die Vorgruppe fällt ohne Ersatz aus

Es kommt zwar sehr selten vor, aber auch die Vorgruppe kann durchaus von Verbrauchern gern gesehen sein. Eigentlich wird das Konzert nur aufgrund der Vorgruppe besucht und diese kommt auf einmal nicht.

Die Vorgruppe wird auf Plakaten oder sogar auf der Eintrittskarte angekündigt und aufgrund dieser Information wird ein Ticket gekauft. Beim Konzert erscheint die Vorgruppe aber nicht und dann haben Sie juristisch gesehen das Recht, einen Teil des Werkvertrages als nichtig erklären zu lassen. Dazu wenden Sie sich an den Veranstalter und dieser ist verpflichtet einen Teil des Geldes zurückzuerstatten, denn es handelt sich nur um einen teilweise eingehaltenen Vertrag.

Zu spät angekommene Eintrittskarten

Die Karten sind per Internet oder Telefon bestellt und werden mit der Post verschickt. Das führt dazu, dass sie unvorhergesehen zu spät kommen.

Es ist vielleicht noch nicht zu spät, denn ein Anruf bei der Vorverkaufsstelle bringt Klarheit. Sie verlangen einfach eine sogenannte Botenzustellung und vielleicht besteht sogar die Möglichkeit, an der Abendkasse eine Liste zu hinterlegen, auf der Ihr Name steht.

Nach unserer Ansicht sind die Tickets nicht zu bezahlen, wenn diese erst nach dem Konzert ankommen. Allerdings gilt es Zeugen zu benennen, darunter der Postbote oder ein Nachbar. Das Geld kann zurückverlangt werden, wenn die Tickets bezahlt sind.

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Der Verlust der Eintrittskarte

Bei Verlust der Eintrittskarte ist der Veranstalter nicht verpflichtet eine neue Karte kostenfrei auszustellen.

Auch in diesem Fall kann es nicht schaden, wenn Sie sich an die Vorverkaufsstelle beziehungsweise den Tickethändler wenden. Eventuell ist er bereit aus Kulanz ein Ersatzticket auszugeben.

Bei den heutigen elektronischen Tickets haben Sie die Möglichkeit mit Hilfe des Kundenaccounts die Datei mit dem Ticket neu zusenden zu lassen und auszudrucken.

Eine beschädigte Eintrittskarte

Die Tickets sind pünktlich angekommen und in einer Tasche gelandet – der Kontrollabschnitt ist abgegangen!

Im Normalfall ist es kein Problem, wenn der Kontrollabschnitt nicht mehr an der Karte ist, denn Sie haben beide Bestandteile der Karte und diese bringen Sie einfach mit. Das Missgeschick wird dann direkt am Eingang geklärt.

Später Konzertstart

„Einlass 19 Uhr, Beginn 20 Uhr“ – das steht auf der Eintrittskarte, aber Sie stehen um 20.30 Uhr immer noch vor der Halle oder die Band erscheint einfach erst nach Mitternacht?

Im Grunde sollte man nicht länger als eine Stunde auf die Stars warten müssen. Natürlich kann es trotzdem passieren und Sie können entweder den Eintrittspreis zurückverlangen oder einen Teil des Kaufpreises erstattet bekommen. Sie brauchen aber die Eintrittskarte als Beweis und im besten Fall sogar Zeugen.

Sie haben ein Ticket für ein Konzert mit 5 Stunden Länge gekauft und aufgrund der Verspätung müssen Sie nach einer Stunde abbrechen, dann haben Sie das Recht 4/5 des Preises vom Veranstalter zu verlangen.

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Ein kurzes Konzert

Die Band oder der Sänger macht einen übellaunigen Eindruck und verschwindet nach 15 Minuten von der Bühne.

Generell gibt es keine Richtwerte für die Länge eines Konzertes, aber ein solches Verhalten muss man sich nicht gefallen lassen. Bei Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Spieldauer oder in sehr krassen Fällen wenden Sie sich immer an den Veranstalter und fordern einen Teil des Ticketpreises zurück.

In der Regel kann man im Vorfeld bei einem seriösen Veranstalter anrufen und eine Auskunft einholen, wie lange die Band oder der Künstler spielen wird. Im Internet gibt es zudem einige Foren, in denen die Spieldauer und Setlists zu finden sind.

Probleme bei der Einlasskontrolle

Die Sicherheit der Gäste ist die Aufgabe des Veranstalters. Er beauftragt Sicherheitsdienste, die zwar viel dürfen, aber auch nicht alles.

Auf den Eintrittskarten stehen ein paar Informationen, darunter ob Taschen oder Lebensmittel mitgenommen werden dürfen und / oder am Eingang abgegeben werden müssen. Sie müssen diese Dinge aber unbeschädigt zurück erhalten, das gilt nicht nur bei einer Dose Bier, sondern auch bei einem Fotoapparat.

Sie verlangen Schadensersatz, sollte etwas kaputt gehen und das vom Veranstalter. Eine Leibesvisitation ist zwar unangenehm, aber machen können Sie dagegen nichts. Sie bestehen immer auf gleichgeschlechtliches Personal für eine Leibesvisitation.

Auf der Eintrittskarte steht kein Lebensmittelverbot und auch sonst hat der Veranstalter dazu keine Informationen hinterlassen, dann dürfen Sie, wenn keine Sicherheitsinteressen bestehen, Lebensmittel mitnehmen. Der Veranstalter kann im Zweifel entsprechende Informationen geben, wenn Sie telefonisch im Vorfeld nachfragen.

Die Sicherheitsleute verweigern den Zutritt zum Konzert, obwohl es dafür keinen ersichtlichen Grund gibt, dann steht Ihnen ein Erstattungsanspruch zu. Im Einzelfall sind weitere Schadensersatzansprüche gelten zu machen.

Der Verbraucher kommt unpünktlich

Zu spät kommen bestraft das Leben! Sie haben kein Recht sofort reingelassen zu werden, wenn Sie bei einer Veranstaltung zu spät kommen.

Das Personal hat das Recht einen passenden Zeitpunkt abzuwarten, damit Sie in die Konzerthalle gehen. Einen Anspruch auf eine Preisminderung besteht in einem solchen Fall nicht.

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Ein Kommentar

Der gebuchte Platz ist weg

Heute bieten viele Veranstalter verschiedene Sitz- und Stehplätze bei Veranstaltungen an, die separat gebucht werden können.

Beim Kauf der Eintrittskarten wurde ein überdachter Sitzplatz gebucht, der beim Ankunft nicht mehr vorhanden oder schon anderweitig vergeben ist. In einem solchen Fall haben Sie das Recht den kompletten Eintrittspreis zurückzuverlangen.

Ein Sitzplatz in einer niedrigeren Kategorie ermöglicht eine Minderung des Eintrittspreises.

Verbot von Aufnahmegeräten

Immer mehr Veranstalter verbieten das Filmen oder das Fotografieren während der Veranstaltung und das gilt es zu akzeptieren.

Die Urheberrechte des Künstlers und das Hausrecht des Veranstalters sorgen dafür, dass eine Rechtfertigung besteht und das Verbot rechtens ist. Im Zweifel muss sich im Vorfeld informiert werden, ob Aufnahmen gemacht und veröffentlich werden dürfen.

Digitalkameras und Handys können vorab entzogen werden, aber nur, wenn eine 100%ige Garantie besteht, sie am Ende unbeschadet zurückzubekommen.

Eintrittskarten verschenken oder verkaufen

Eine Eintrittskarte kann verschenkt oder verkauft werden, wenn sie nicht personalisiert ist.

Der Weiterverkauf ist nur im privaten Rahmen erlaubt. Deutlich komplizierter wird es, wenn die Karte personalisiert ist, das bedeutet, mit einem Namen versehen. Eine andere Person kommt nicht durch die Einlasskontrollen. Vorher erkundigen kann Probleme verhindern.

Insolventer Veranstalter

Erst einmal spielt die Insolvenz des Veranstalters keine Rolle, wenn die Veranstaltung stattfindet. In einem solchen Fall hat der Besucher kein Recht auf eine Erstattung des Ticketpreises.

Eine Rückerstattung ist möglich, wenn aufgrund der Insolvenz eine Veranstaltung nicht stattfinden. Bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müssen Sie sich an den Insolvenzverwalter wenden, um eine Rückzahlungsforderung zu verlangen. Dazu muss eine Frist von zwei Wochen bis drei Monaten eingehalten werden. Alle Informationen rund um das Insolvenzverfahren, von der Eröffnung über das Verfahren bis hin zu den Fristen, sind beim zuständigen Insolvenzgericht zu erfragen. Hier handelt es sich um das Insolvenzgericht, in dessen Stadt der Geschäftssitz des Veranstalters gemeldet ist.

Der Verwalter sorgt dafür, dass Gläubiger aus der Insolvenzmasse bedient werden und klärt, ob der Ticketinhaber Anspruch auf Rückzahlung hat. Alle Gläubiger sind quotenmäßig zu gleichen Teilen zu bedienen. Im schlimmsten Fall bedeutet es, dass nur ein Teil des Geldes zurückgezahlt wird.

Die sozialen Medien und Nachrichten können im Vorfeld kontrolliert werden, denn manchen Insolvenzverfahren sind dort zu finden. Bei einem bekannten Insolvenzverfahren gilt es auf einen Ticketverkauf zu verzichten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Konzerte und Veranstaltungen

1. Finden 2020 überhaupt noch Veranstaltungen statt?

Aufgrund der aktuellen Lage mit dem Covid-19-Virus sind für dieses Jahr alle Veranstaltungen abgesagt.

2. Wie erhalte ich mein Geld zurück?

Zuerst wenden Sie sich an die Vorverkaufsstelle, denn viele Veranstalter haben diese mit der Abwicklung betreut. Im Notfall ist eine Klärung nur mit dem Veranstalter selber möglich.

3. Verfallen die Tickets?

Viele Veranstalter lassen die Tickets nicht verfallen und bieten den Kunden die Möglichkeit, den Preis erstattet zu bekommen oder auf einen Ersatztermin zu warten. Die Entscheidung liegt beim Verbraucher.

4. Wie erfolgt die Rückzahlung?

Eine Ticketrückzahlung erfolgt in der heutigen Zeit immer per Überweisung.

5. Wie lange muss ich auf mein Rückgeld von den Tickets warten?

Ist die Sachlage geklärt, dann dauert es meist bis zu 14 Tage bis die Rückzahlung des Ticketpreises auf dem Konto gutgeschrieben ist.

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Fazit

Es gibt viele Möglichkeiten, um Problemen bei Veranstaltungen im Vorfeld aus dem Weg zu gehen. Beim Kauf eines Tickets gehen Sie einen Vertrag mit dem Veranstalter ein, der verpflichtet ist, den Vertrag zu erfüllen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, dann haben Sie das Recht entweder eine Teilerstattung oder eine komplette Erstattung des Ticketpreises zu erhalten. Verschiedene Faktoren spielen dabei eine Rolle und sind zu beachten.

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