Treppenlift | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 07:39:10 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Treppenlift | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Treppensteighilfe: Krankenkassen lehnen Kostenübernahme häufig ab – Pflegekasse oder andere Kostenträger übernehmen die Kosten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/treppensteighilfe-krankenkassen-lehnen-kostenuebernahme-haeufig-ab-pflegekasse-oder-andere-kostentraeger-uebernehmen-die-kosten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/treppensteighilfe-krankenkassen-lehnen-kostenuebernahme-haeufig-ab-pflegekasse-oder-andere-kostentraeger-uebernehmen-die-kosten/#respond Fri, 13 May 2022 07:39:10 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57067 Die Kosten für eine Treppensteighilfe sind sehr hoch und trotzdem weigern sich viele Krankenkassen diese zu übernehmen. Die Verbraucher lassen sich davon nicht abschrecken. Es gibt jedoch andere Kostenträger, bei denen die Chancen zur Kostenübernahme

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Die Kosten für eine Treppensteighilfe sind sehr hoch und trotzdem weigern sich viele Krankenkassen diese zu übernehmen. Die Verbraucher lassen sich davon nicht abschrecken. Es gibt jedoch andere Kostenträger, bei denen die Chancen zur Kostenübernahme gut stehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kostenübernahme für eine mobile Treppensteighilfe kann bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.
  • In der Regel lehnt die Krankenkasse den Antrag ab. Aber davon lassen Sie sich nicht entmutigen. Es gibt dennoch andere Leistungsträger, die das Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Darunter fällt mitunter auch die Pflegekasse.
  • Sie haben jedenfalls nichtsdestotrotz das Recht,  innerhalb eines Monats nach einem abgelehnten Bescheid dagegen einen Widerspruch einzureichen.

Die mobile Treppensteighilfe ist auf jeden Fall eine ausgezeichnete Alternative zum bekannten, festen Treppenlift. Sie ermöglicht auf diese Weise eine selbstständige Lebensführung. Deswegen bietet sie damit eine gute Hilfe für Menschen, falls diese aus eigener Kraft die Treppen nicht mehr bewältigen können. Die Betroffenen stellen zu diesem Zweck bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für die mobile Treppensteighilfe.

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Kostenübernahme wird meist abgelehnt

Die Anträge zur Kostenübernahme leiten die Krankenkassen in der Regel auch an die Sozialträger weiter, aber nur im Einzelfall.

Dabei beziehen sich die Krankenkassen auf ein Urteil vom 7. Oktober 2010 des Bundessozialgerichts. Diese besagt, dass Krankenkassen nicht mehr für die Kostenübernahme von Hilfsmitteln zuständig sind, die zur Treppenüberwindung dienen.

Die Sozialhilfeträger prüfen allerdings in der Regel vorher, ob die Leistungen der Sozialhilfe in Bezug auf die Eingliederungshilfe zu gewähren sind. Der Antrag kann aber schließlich trotzdem abgelehnt werden.

Pflegeversicherung muss Pflegehilfsmittel zahlen

Das Bundessozialgericht hat mit dem Urteil vom 16. Juli 2014 festgestellt, dass eine Treppensteighilfe zu den Leistungen der Pflegekasse gehört.

Das Bundessozialgericht beruft sich bei seiner Entscheidung auf den § 40 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch. Mit Hilfe der mobilen Treppensteighilfe wird dem Pflegebedürftigem eine selbstständige Lebensführung möglich gemacht.

Die betroffene Person wird dann nur noch von einer Pflegeperson unterstützt. Sie kann so auf jeden Fall ihre Wohnung verlassen und wiederkehren ohne zusätzliche Hilfe. Eine zweite Pflegekraft ist notwendig, um ansonsten diese Wege zu machen. Nach Ansicht der Richter ist die Pflegeversicherung dafür zuständig, die Kosten für die Hilfsmittel bereitzustellen. Zumindest ist das so, wenn es um das Wohnumfeld geht. In diesen Fällen stellen die Hilfsmittel ein Pflegehilfsmittel dar und sind aus dem Grund auch von der Pflegeversicherung zu zahlen.

Wie funktioniert die Beantragung von Hilfsmitteln richtig?

Eine reibungslose Bearbeitung durch die Krankenkassen wird nur gewährleistet, wenn Sie beim Antrag auf Hilfsmittel, einen festen Ablauf einhalten. Wir haben für Sie eine Zusammenfassung erstellt, in der Sie nachlesen können, wie der Antrag richtig gestellt wird.

Wer zahlt die Treppensteighilfe, die Krankenkasse oder die Pflegekasse?

Grundsätzlich sind Sie als Versicherter nicht in der Pflicht sich darum zu kümmern, ob die Krankenkasse oder die Pflegekasse die Kosten für die Hilfsmittel übernimmt.

Die Krankenkasse ist verpflichtet, die eigene Leistungspflicht zu prüfen, wenn Sie einen Antrag auf Hilfsmittel bei ihr gestellt haben. Zudem sollte sie eigenständig prüfen, ob die Pflegekasse die Finanzierung der Hilfsmittel gewährleisten muss.

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Fristen und Kosten

Gut zu wissen ist, welche Fristen einzuhalten sind und welche Kosten von wem getragen werden.

  • Innerhalb von 2 Wochen müssen die Krankenkassen den Antrag weiterleiten, wenn kein Gutachten notwendig ist. Kommen sie der Verpflichtung nicht nach, dann müssen sie den Antrag prüfen und zwar für alle Kostenträger, die infrage kommen.
  • Auch der Sozialhilfeträger muss auf jeden Fall den Antrag innerhalb der gesetzlichen 2 Wochen Frist weiterleiten. Gleichzeitig muss er allerdings auch prüfen, ob eventuell bereits die Pflegekasse bzw. ein anderer Leistungsträger zur Kostenübernahme verpflichtet ist. Bei der Prüfung kann auch rauskommen, dass er selber die Kosten tragen muss. In dem Fall wird ein Bescheid erstellt und er trägt die Kosten für die Treppensteighilfe. Der Sozialhilfeträger holt sich die Kosten zurück, wenn ein anderer Kostenträger zuständig ist.
  • Ein ablehnender Bescheid kommt, wenn der Sozialhilfeträger der Ansicht ist, dass kein Kostenträger zuständig ist. Innerhalb eines Monats ist gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.
  • Bei Ablehnung des Widerspruchs wird Klage beim Sozialgericht eingereicht.
  • Für die Klage muss der Bürger keine Gerichtskosten zahlen. Die einzige Ausnahme besteht, wenn der Bürger auf die Aussichtslosigkeit der Klage hingewiesen wird und er trotzdem klagt. Die Kosten für einen Gutachter oder den Anwalt fallen dem Kläger zu und nur, im Erfolgsfall können die Kosten vom Gegner erstattet werden. Die Kosten für einen Gutachter, der vom Gericht bestellt wird, müssen in jedem Fall vom Bürger bezahlt werden.
  • Prozesskostenbeihilfe steht Bürgern mit geringem Einkommen zur Verfügung.
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Abgelehnter Antrag – Was dann?

Eine Treppensteighilfe von den Kassen zu bekommen ist mitunter sehr schwierig. Aber lassen Sie sich nicht direkt abschrecken, falls der Antrag zuerst abgelehnt wird.

Gerade zwei Personengruppen geben im Grunde genommen in der Regel nicht auf:

  • pflegebedürftige Menschen. Dank des Urteils 2014 sind Pflegekassen immerhin zur Versorgung mit Hilfsmittel verpflichtet.
  • Menschen mit niedrigem Einkommen. Für diese Menschen ist im Grunde genommen das Sozialamt zuständig. Die Chancen stehen daher gut, eine Treppenhilfe zu bekommen, um demzufolge selbstständig am Alltagsleben teilnehmen zu können.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Treppensteighilfe

1. Was kostet eine Treppensteighilfe?

Beim Kauf einer Treppensteighilfe ist mit Kosten von mindestens 5.000 Euro zu rechnen. Insoweit handelt es sich dabei übrigens um einen marktüblichen Preis, der sich anhand der Umgebungsbeschaffenheit auf bis zu 10.000 Euro erhöhen kann.

2. Was ist eigentlich eine Treppensteighilfe?

Bei einer Treppensteighilfe handelt es sich um eine mobile Alternative zum Treppenlift, der fest eingebaut ist. Mit der mobilen Treppensteighilfe ist eine selbstständige Lebensführung möglich.

3. Wer braucht eine Treppensteighilfe?

Eine Treppensteighilfe wird von Personen gebraucht, die ansonsten ohne fremde Hilfe keine Treppen steigen können. Sie dient kurz gesagt als Alltagserleichterung sowohl für die Betroffenen, als auch für das Pflegepersonal.

4. Zahlt die Pflegekasse immer für die Treppensteighilfe?

Laut Gerichtsurteil ist die Pflegekasse inzwischen zur entsprechenden Kostenübernahme für eine mobile Treppensteighilfe verpflichtet. Auf diese Weise soll ein selbstständiger Alltag gewährleistet werden.

5. Bei welchen Treppen wird die Treppensteighilfe angewendet?

Die mobile Treppensteighilfe bietet sich übrigens für alle handelsüblichen Treppen an.

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Fazit

Die Treppensteighilfe ist eine hervorragende Alternative zum festen Treppenlift. Falls installiert, ermöglicht sie pflegebedürftigen Personen das Steigen von Treppen ohne fremde Hilfe. Allerdings zahlen die Krankenkasse dieses Hilfsmittel nicht immer, aber Sie geben in der Regel nicht auf. Zahlt die Krankenkasse schließlich nicht, dann muss immerhin die Pflegekasse zahlen. Bei einkommensschwachen Menschen kommt möglicherweise das Sozialamt ins Spiel und übernimmt dann anschließend die Kosten.

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Treppenlifte: Tücken teurer Technik – Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Einbaukosten bei anerkannten Pflegegrad https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/treppenlifte-tuecken-teurer-technik-die-pflegekasse-uebernimmt-einen-teil-der-einbaukosten-bei-anerkannten-pflegegrad/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/treppenlifte-tuecken-teurer-technik-die-pflegekasse-uebernimmt-einen-teil-der-einbaukosten-bei-anerkannten-pflegegrad/#respond Thu, 31 Dec 2020 11:08:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57054 Treppen und Stufen stellen für Menschen mit Gehilfen oder Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ein Hindernis dar, das meist unüberwindbar ist. Nur ein kleiner Teil der Wohnungen ist heute angemessen vorbereitet, um mit

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Treppen und Stufen stellen für Menschen mit Gehilfen oder Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ein Hindernis dar, das meist unüberwindbar ist. Nur ein kleiner Teil der Wohnungen ist heute angemessen vorbereitet, um mit diesen Hindernissen umgehen zu können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Treppenlifte aus der barrierefreien Technik sind eine große Hilfe.
  • Die teure Treppenlift-Technik ist gerade in den Bereichen Planung und Umsetzung nicht zu unterschätzen.
  • Es gibt verschiedene technische Lösungen im Bereich Treppenlift und diese Angebote sind miteinander zu vergleichen.
  • Einen Zuschuss für den Treppenlift erhalten pflegebedürftige Personen.

Für Menschen, die im Rollstuhl sitzen oder auf Gehilfen angewiesen sind, sind Treppen und Stufen in unüberwindbares Hindernis. In der heutigen Zeit sind immer noch zu wenige Wohnungen so ausgestattet, dass sie kein Hindernis darstellen. Gerade die Bewegung zwischen verschiedenen Etagen gestaltet sich schwierig, aber dafür gibt es Treppenlifte. Die Treppenlifte befördern die Menschen durch die Etagen, aber die barrierefreie Technik hat nicht nur ihren Preis, sondern auch viele Tücken.

Die Kunden haben eigentlich mit ganz anderen Barrieren zu tun, darunter

  • untergeschobene Verträge
  • Planungsfehler beim Einbau
  • Verweigerung des Verbraucher-Widerrufsrechtes
  • Sicherheitsmängel
  • nachlässiger Service
  • schludrige Wartung

Diese Hürden sind zuerst zu beseitigen bevor der Treppenlift ohne Probleme seinen Platz einnimmt.

Sie müssen von der Planung bis hin zum Einbau des Treppenlifts viele Dinge beachten, darunter auch den Vertrag und die Instandhaltung. Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.

Die Werbung und das Verkaufsgespräch

Betroffene fühlen sich von Treppenlift-Unternehmen immer wieder unter Druck gesetzt und im schlimmsten Fall sogar finanziell über den Tisch gezogen.

Um diesen Punkten aus dem Weg zu gehen, setzen Sie sich mit der Wohnberatungsstelle in Verbindung, die neutrale Informationen bereitstellt. Sie informiert vollkommen neutral über die Angebote auf dem Markt, die entsprechenden Finanzhilfen und die Anbieter. Nach der Beratung können Sie einen Anbieter in Wohnortnähe besuchen und ein erstes Gespräch führen, natürlich vollkommen unverbindlich. Sie lassen sich nicht zu einem Vertragsabschluss drängen und überlegen sich in Ruhe, ob die Entscheidung für oder gegen den Anbieter fällt. Gerade bei Verkaufsportalen im Internet gilt besondere Vorsicht.

Online-Anbieter setzen auf Bewertungen, wobei die gefälschten und authentischen Bewertungen kaum voneinander unterschieden werden können. Einige Portale arbeiten zudem als Datensammler und verwenden die persönlichen Daten für weitere Werbezwecke.

Die Planung

Ein Treppenlift lässt sich in beinah jedes Treppenhaus installieren, auch für die engen Wendeltreppen gibt es individuelle Lösungen.

Grundvoraussetzung für den Einbau ist eine präzise Planung. Ein gesundes Misstrauen bei Versprechen wie „Maßanfertigung“ und „Lieferung sofort“ ist das A und O. Der Treppenlift ist so einzubauen, dass ein sicheres Ein- und Aussteigen, aber auch ein unbedenklicher Transport möglich ist. Beim Ein- und Aussteigen ist genügend Bewegungsfläche von Nöten, darauf ist bei der Planung genau zu achten.

Zudem sind die restlichen Bewegungsflächen bei der Planung des Treppenlifts zu beachten. Auch die Laufwege und Treppenhäuser spielen eine wichtige Rolle. Stellen Sie sich immer die Frage, ob genügend Platz für einen Rollator in den Räumen vorhanden ist, wenn der ausgesuchte Treppenlift montiert ist.

Im Vorfeld gilt es die Handhabung und die Geräusche bei Betrieb zu testen!

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Die Beschaffenheit

Der Treppenlift muss der körperlichen Konstitution des Nutzern in jedem Fall entsprechen.

Ein Sitzlift ist für gehbehinderte Personen eine gute Lösung, aber für einen Rollstuhlfahrer ist ein Plattform-Lift besser geeignet. Die Anlage ist immer ohne fremde Hilfe zu bedienen und es gibt einen Notfallalarm und eine Notabsenkung, die der Benutzer selber betätigt.

Pflegebedürftige erhalten Zuschüsse

Die Pflegekasse beteiligt sich bei pflegebedürftigen Personen an den Einbaukosten und gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.

Beim Einbau eines Treppenliftes handelt es sich um eine bauliche Veränderung und somit wird der Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes gewährt. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn der Pflegegrad 1 bis 5 anerkannt ist.

Alle Informationen rund um die Pflegebedürftigkeit und die Feststellung des Pflegegrads lassen sich hier nachlesen.

Durch den Einbau des Treppenlifts lässt sich die Pflege nicht nur ermöglichen, sondern deutlich erleichtern und auch die selbstständige Lebensführung wird sichergestellt. Als Beispiel bietet sich die Pflegeperson an, die den Pflegebedürftigen bislang immer stützen musste. Mit einem Treppenlift entfällt diese belastende Aufgabe. Der Treppenlift sorgt dafür, dass der Pflegebedürftige selber die Treppen bewerkstelligt. Das erleichtert die Pflege und stellt eine selbstständige Lebensführung sicher.

Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, dann besteht die Möglichkeit, dass jeder einen Zuschuss von 4.000 Euro erhält, wenn der Treppenlift das Wohnumfeld aller Pflegebedürftigen verbessert. Allerdings ist der gesamte Betrag auf 16.000 Euro festgesetzt. Die Kosten teilen sich die Pflegekassen, wenn mehr als vier Pflegebedürftige in einer Wohnung leben.

Im Einzelfall findet eine erneute Prüfung für den Zuschuss statt, wenn schon einmal ein Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes ausgezahlt wurde. Ein weiterer Zuschuss ist möglich, wenn die Lebenssituation nicht verändert hat und dadurch der Einbau eines Treppenlifts notwendig wird.

Kleiner Tipp am Rande

Der Kostenvoranschlag ist vor den Umbaumaßnahmen einzureichen und erst nach der Bewilligung wird begonnen. Ansonsten bleiben Sie im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen. Ein anderer Kostenträger springt ein, wenn die Eigenmittel fehlen. Die Haftpflichtversicherung oder die Berufsgenossenschaft sind zur Leistung verpflichtet, wenn es sich um einen Berufs- oder Verkehrsunfall handelt.

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Finanzhilfen für Personen ohne einen Pflegegrad

Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet Mietern und Eigenheimbesitzern einen Zuschuss beziehungsweise einen günstigen Kredit an, um den Abbau von Barrieren zu ermöglichen.

Darüber hinaus gibt es für Menschen mit Schwerbehinderungen besondere Baudarlehen. Auch hier ist wichtig, dass zuerst die Bewilligung abzuwarten ist und dann erst wird mit dem Bau oder der Anpassung begonnen. Die Leistung der Pflegekasse kann nicht mit der Förderung der FfW kombiniert werden.

Auch die Kommunen und die Bundesländer bieten spezielle Förderprogramme an, dafür empfiehlt sich eine Beratung zur individuellen Situation vor Ort. Auskunft über die Beratungsstellen gibt das zuständige Landesratsamt oder das Bürgerbüro. Hier gilt auch, dass schon eingeleitete Maßnahmen nicht unterstützt werden.

Mit dem zu versteuernden Einkommen lassen sich die Kosten für den Treppenlift deutlich reduzieren. Eine Einsparung von bis zu 40% ist möglich. Das zuständige Finanzamt gibt Informationen preis.

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Der Kostenvergleich

In der Planungsphase holen Sie sich mehrere Angebote ein und vergleichen die einzelnen Posten sehr genau, dann laufen die Kosten und der Aufwand auch nicht aus dem Ruder.

Je nach Einbau gibt es enorme Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbieter. Für den Einbau ist mit Kosten zwischen 3.500 Euro und 15.000 Euro zu rechnen, wobei sich die Preisunterschiede durch den Treppenverlauf, die Treppenlänge und die technischen Unterschiede ergeben. Dazu kommen Wartungs- und Servicekosten zwischen 200 und 300 Euro. Sie fallen einmal im Jahr an.

Ein Blick in die Hilfsmittel-Börse im Internet kann Kosten sparen. Die Schienen des Treppenlifts sind immer Maßanfertigungen und somit sind sie immer neu zu kaufen, wenn Sie sich für einen Treppenlift aus zweiter Hand entscheiden. Der Reparatur- und Wartungsservice sollte immer in der Nähe sein.

Die Prüfung und dann die Zulassung

Der Einbau von Lift-Anlagen richtet sich immer nach den geltenden Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes.

Über die Prüf- und Zulassungsverfahren informiert jedes Treppenlift-Unternehmen seine Kunden automatisch und holt auch alle notwendigen Genehmigungen ein. Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und beim Betrieb des Liftes keine Mängel auftreten, dann wird die Summe für den Einbau komplett bezahlt. Zwei Jahre lang sind Montagemängel oder Mängel am Produkt ein Garantiefall und somit kostenfrei vom Anbieter zu reklamieren.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Treppenlifte

1. Was kostet ein Treppenlift?

Die Kosten für einen Treppenlift unterscheiden sich nach Modell und den Einflussfaktoren. Ein Plattformlift kostet, je nach Länge und Beschaffenheit der Treppe, zwischen 9.000 und 18.000 Euro. Ein Hublift kostet, je nach Modell, zwischen 6.000 und 12.000 Euro und ein Senkrechtlift kostet, je nach den örtlichen Gegebenheiten pro Etage, zwischen 18.000 und 40.000 Euro.

2. Wird der Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

Der Treppenlift ist kein zuschusspflichtiges Hilfsmittel und wird demnach von der Krankenkasse nicht bezuschusst.

3. Zahlt die Pflegekasse den Treppenlift?

Teilweise übernehmen die Pflegekassen den Einbau eines Treppenliftes, aber nur, wenn ein Pflegegrad vorliegt.

4. Wie lange dauert der Einbau des Treppenliftes?

Der Einbau eines Treppenliftes dauert zwischen zwei und drei Stunden. Die Einbauzeit wird von dem Modell und den räumlichen Gegebenheiten bestimmt.

5. Wie wird der Treppenlift befestigt?

Die Fahrbahn des Treppenlifts wird an Stützen befestigt, die an den Treppen angebracht sind. Das ist üblich, aber mittlerweile gibt es auch Anbringungsmöglichkeiten, bei denen die Treppen nicht beschädigt werden.

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Fazit

Der Treppenlift ist ein technisches Hilfsmittel, welches die Pflege erleichtert und das selbstständige Leben von Menschen mit Gehbehinderungen vereinfacht. Der zählt zur barrierefreien Technik, deren Kosten für Menschen mit Pflegegrad teilweise von den Pflegekassen übernommen werden. Der Einbau dauert bis zu drei Stunden und jährlich fallen Kosten für Reparatur und Wartung an. Grundsätzlich gilt, dass der Einbau des Treppenlifts immer erst begonnen wird, wenn die Bewilligung der Pflegekasse oder einer anderen finanziellen Unterstützungsbehörde vorliegt.

Der Beitrag Treppenlifte: Tücken teurer Technik – Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Einbaukosten bei anerkannten Pflegegrad erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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