Der Beitrag Campingplatz und Strand: So werden Sie beklaut und merken nichts erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>
In der Vergangenheit haben wir bereits vor dem Klemmbrett-Trick gewarnt und auch der Trick mit dem Wechselgeld ist immer noch aktuell. Sehen Sie sich auch unsere weiteren Warnungen vor Trickdiebstahl an. Leider haben Kriminelle keinen Urlaub. Gerade jetzt in der Ferienzeit mischen sie sich unter die Urlauber und versuchen deren Hab und Gut zu entwenden. Das gelingt immer häufiger, denn im Urlaub sind die Menschen entspannt und erwarten keinen Trickdieb. Die Kriminellen kommen nicht im Schutz der Dunkelheit. Ganz im Gegenteil, sie gehen am Tag auf Beutezug.
Das TV-Magazin Marktcheck hat es auf einen Versuch ankommen lassen. Der SWR hat einen Showtrickdieb auf Campingplätze und an einen Strand geschickt. Dort sollte dieser Wertsachen stehlen, um den Campern ihre Sorglosigkeit vorzuführen. Das Experiment gelang. Der Dieb hatte leichtes Spiel und konnte ohne große Mühe Taschen, Smartphones, Tablet-PCs und weitere Wertsachen mitnehmen. Diese wurden natürlich sofort zurückgegeben. Sehen Sie im Video, mit welchen Tricks der Diebstahl gelang.
Haben Sie diese Videos schon gesehen?In unserer Verbraucherwelt finden Sie weitere Tipps und News zu alltäglichen Fragestellungen. Außerdem finden Sie bei uns zahlreiche kostenlose Ratgeber. Mit unseren Gratis-Anleitungen schützen Sie Ihre Privatsphäre und sorgen für mehr Sicherheit im Internet.
Nutzen Sie die Kommentare unterhalb des Artikels, um mit unseren Lesern über das Thema zu diskutieren. Gerne können Sie uns über die Kommentare auch Ihre Fragen und Anregungen mitteilen. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie im Urlaub schon einmal bestohlen wurden und worauf Urlauber aus Ihrer Sicht noch mehr achten sollten.
Der Beitrag Campingplatz und Strand: So werden Sie beklaut und merken nichts erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Branchenbuchabzocke: Trickreiches Formular und Rechnung von Firmensuche24 – Was tun? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>
Sie tauchen regelmäßig auf und sind vor allem für Selbständige, Freiberufler und Unternehmen gefährlich. Die Rede ist von trickreichen Formularen für Branchenbucheinträge. Auf den ersten Blick sind diese oft nicht als neuer Branchenbucheintrag zu erkennen. Vielmehr denken die Unternehmer, dass hier die ohnehin schon bekannten Daten abgeglichen und überprüft werden sollen. Zuletzt haben wir vor Regista Online, der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) und gewerbeverzeichnis-regional.net gewarnt.
Vor wenigen Wochen sind erneut Formulare aufgetaucht, die vermutlich Tausendfach versendet wurden. Es geht diesmal um einen Eintrag auf firmensuche24.net. Die Rechtsanwaltskanzlei Loschelder Leisenberg aus München warnt vor der Branchenbuchabzocke mit den Trickformularen und den dubiosen Rechnungen in Höhe von 984,00 Euro. Da viele Kunden spätestens beim Eingang der Rechnung einen Schock bekommen, erklären wir nachfolgend wie Sie in die Kostenfalle getappt sind und wie Sie sich wehren.
Die Masche funktioniert seit Jahrzehnten. Obwohl es sich letztlich immer um die gleiche Vorgehensweise handelt, fallen ständig neue Unternehmer darauf herein. Deshalb kann vor dem Trick gar nicht häufig genug gewarnt werden. Alles beginnt mit dem Versand von trickreichen Formularen, die bei den Unternehmern per Telefax oder mit dem guten alten Brief eingehen. Die Formblätter werden massenhaft versendet. Die Blätter erwecken bei vielen Geschäftsführern den Eindruck, dass es um einen seriösen Branchenbucheintrag geht. Bei flüchtiger Betrachtung soll nur die Adresse und Firmierung abgeglichen und weitere Firmendaten ergänzt werden. Mit der Unterschrift soll scheinbar die Richtigkeit bestätigt werden. Doch STOPP: Weit gefehlt. Hier geht es um etwas ganz anderes, erklärt die Rechtsanwaltskanzlei Loschelder Leisenberg aus München:
Tatsächlich handelt es sich bei dem dubiosen Formular nämlich nicht um einen Datenabgleich, sondern um ein Angebot für einen Eintrag auf einer, im Vergleich zu den bekannten Gelben Seiten, relativ unbekannten Internetseite. Im Kleingedruckten und in den AGB des Unternehmens ist zu lesen, dass das Angebot durch Unterzeichnung angenommen wird. Es wird daraus ein kostenpflichtiger Auftrag für einen Interneteintrag. Das liest sich in den AGB auf firmensuche24.net so:
(1) Die unterzeichnete Rücksendung des Angebotsformulars (Offerte) stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Dieses Angebot kann innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder Veröffentlichung der Kundendaten angenommen werden.
(2) Es kommt ein kostenpflichtiger Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren zustande. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Veröffentlichung der Kundendaten auf dem Branchenbuch-Portal der FS24 und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht gemäß Ziffer 7 (Kündigung des Vertrages) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt wird.
Viele Gewerbetreibende sind sich dessen nicht bewusst und wollten gar keinen Eintrag auf der Webseite firmensuche24.net beauftragen.
Auf gar keinem Fall sollten Sie derartige Rechnungen ungeprüft und voreilig bezahlen, wenn Sie versehentlich unterzeichnet haben. Häufig ist es so, dass Sie gar keinen Vertrag abschließen wollten und womöglich arglistig getäuscht wurden. Vielmehr haben Sie im Glauben an einen behördlichen oder seriösen Datenabgleich überprüft und unterzeichnet. Laut der Rechtsanwaltskanzlei Loschelder Leisenberg aus München lassen sich derartige Forderungen abwehren.
Wir haben mit Rechtsanwalt Daniel A. Loschelder über die dubiosen Rechnungen gesprochen. Er meint dazu:
Auf keinen Fall sollten Sie den Kopf in den Sand stecken und die Rechnung in der Schublade verschwinden lassen. Mit Blick auf den recht hohen Betrag lohnt es sich rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen und zu besprechen, wie gegen die Forderung vorzugehen ist. Aus unserer Erfahrung ist es immer schwer, einmal überwiesenes Geld zurückzuholen.
Uns interessiert, wie massiv die Trickformulare versendet wurden und ob diese nur in Deutschland oder auch in der Schweiz und Österreich im Umlauf sind. Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar, in welcher Region Sie das dubiose Branchenbuch-Angebot oder gar die Rechnung bekommen haben. Falls Sie ein ähnliches Schrieben erhalten haben, können Sie dieses an [email protected] senden und melden. Über die Kommentare unter dem Artikel kommen Sie zudem mit anderen getäuschten Unternehmern in Kontakt.
Der Beitrag Branchenbuchabzocke: Trickreiches Formular und Rechnung von Firmensuche24 – Was tun? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>