Überbucht | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 10:14:24 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Überbucht | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Mein Flug war überbucht: Anspruch auf Schadenersatz? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mein-flug-war-ueberbucht-anspruch-auf-schadenersatz/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mein-flug-war-ueberbucht-anspruch-auf-schadenersatz/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:14:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64076 Sie können verschiedene Dinge tun, wenn Ihnen die Beförderung aufgrund von Überbuchung nicht erlaubt ist. Sie haben vielleicht sogar das Recht auf eine Entschädigung, eine Unterkunft für die Zeit und Verpflegung oder sogar Schadenersatz. Die

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Sie können verschiedene Dinge tun, wenn Ihnen die Beförderung aufgrund von Überbuchung nicht erlaubt ist. Sie haben vielleicht sogar das Recht auf eine Entschädigung, eine Unterkunft für die Zeit und Verpflegung oder sogar Schadenersatz. Die Rechtslage ist undurchsichtig, so dass Sie sich hier informieren können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen die Fluggesellschaft sind grundsätzlich Ansprüche auf Betreuungsleistungen, Ausgleichszahlungen, eine alternative Beförderungen oder Flugpreiserstattung möglich.
  • Ausgleichszahlungen hängen nicht nur von Verspätungsdauer am Ziel ab, sondern auch von der Länge der eigentlichen Flugstrecke.
  • Je nach Auswirkung der Beförderungsverweigerung sind auch Schadenersatzforderungen durchaus denkbar.
  • Sie haben allerdings keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen oder Betreuungsleistungen, wenn Sie freiwillig auf die Beförderung verzichten.

Was kann vor Ort getan werden?

Mit den Fragen wenden Sie sich an das Bodenpersonal der Fluglinie und wenn Sie keinen Ansprechpartner finden, dann beginnen Sie die Informationen zu dokumentieren. Zu den wichtigen Informationen gehören:

  • Daten des geplanten Abfluges
  • Verhalten der Airline
  • Daten des angebotenen Ersatzfluges

Sie haben die Möglichkeit einfach die Anzeigetafel im Flughafen zu fotografieren. Außerdem ist es wichtig, dass Sie die Dokumentation schriftlich vornehmen und dazu bietet sich ein handschriftlicher Zettel an. Die Dokumentation lassen Sie sich von einem oder mehreren Zeugen unterschreiben. Wichtig ist zudem, dass Sie sich auch die Daten der Zeugen notieren. Im weiteren Verlauf sammeln Sie alle Quittungen, vom Taxi bis zum Hotel.

Sie haben den Flug in Zusammenhang mit einer Pauschalreise gebucht, dann wenden Sie sich an den Veranstalter, wenn es um eine Beförderungsverweigerung geht. Auch hier sollten Sie Zeugen haben. Auf jeden Fall sollten Sie sich vom Veranstalter schriftlich bestätigen lassen, dass der Mangel vorhanden ist und Sie ihn gemeldet haben. In der Regel reicht ein „zur Kenntnis genommen“ vom Reiseleiter.

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Wer muss informiert werden?

  • Wenn Sie mit Hilfe einer Pauschalreise den Flug gebucht haben, dann wenden Sie sich an den Veranstalter.
  • Informieren Sie das Hotel beziehungsweise die Unterkunft, dass Sie zu einem späteren Zeitraum ankommen.
  • Sie können aufgrund der Problematik den Mietwagen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen, dann informieren Sie die Mietwagenfirma.
  • Wenn Sie eine Fähre gebucht haben und können Sie nicht rechtzeitig erreicht, dann wenden Sie sich an die Reederei.

Die Voraussetzungen

Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, sollten Sie darauf achten, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, um Schadenersatz oder eine andere Leistung zu bekommen.

Erscheinen Sie rechtzeitig zur Abfertigung

Sie müssen sich rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden haben, denn nur dann können die genannten Ansprüche am Ende auch durchgesetzt werden. Sie haben von der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter eine Abflugzeit erhalten und Sie müssen spätestens 45 Minuten vor der geplanten Abflugzeit am Schalter sein. Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn Sie vor Ablauf der Meldefrist auch am Ende der Schlange vor dem Schalter stehen.

Die Verbraucherzentrale NRW ist der Meinung, dass die Fluggesellschaft die Fluggäste aufrufen kann und sich dadurch vergewissert, dass die Fluggäste anwesend sind oder nicht. Es kann sein, dass Sie vielleicht nicht da sind oder einfach nur in der Schlange warten. Sie haben sich nach einem solchen Aufruf gemeldet, dann müssen Sie auch schnell abgefertigt werden.

In der Rechtsprechung wird von den Fluggästen verlangt, dass Sie sich rechtzeitig selber melden oder aktiv sich auf die Abfertigung vorbereiten müssen. Sie haben keine Ansprüche an die Fluggesellschaft mehr, wenn durch einen Streik des Sicherheitspersonals oder durch Überbelastung Sie den Schalter nicht mehr rechtzeitig erreichen. Zwar handelt es sich bei der Sicherheitskontrolle um eine hoheitliche Aufgabe des Staates, aber in der Regel wird die Aufgabe oft von privaten Dienstleistern übernommen. Allerdings hat die Fluggesellschaft weder die Möglichkeit eine Kontrolle zu beeinflussen, noch selber durchzuführen. Vor dem Abflug wird Ihnen die Mitnahme verweigert, dann brauchen Sie auch nicht zur Abfertigung für den eigentlichen Flug gehen.

Sie haben keine persönlichen Gründe für die Beförderungsverweigerung

Es dürfen keine Gründe vorliegen, die aufgrund Ihrer Person dafür sorgen, dass die Mitnahme verweigert wird. Gründe können sein, dass die körperliche Verfassung einen Transport einfach nicht möglich macht.

  • erhöhte Thrombosegefahr (frischer Gipsverband)
  • sonstige Erkrankungen
  • Rauchverbot-Verweigerung
  • Gesundheitszeugnisse fehlen
  • Sicherheitsbedenken wegen gewalttätigem Verhalten
  • Schreien und toben im alkoholisierten Zustand
  • Verweigerung der Sicherheitskontrolle
  • unzureichende Reisepapiere

erhöhen den Ausschluss für die Beförderung. Allerdings gehören Überbuchungen nicht dazu, wenn mehrere Passagiere den gleichen Sitz gebucht haben.

Sie verzichten nicht freiwillig auf den Flug

Kommt es zu einer Überbuchung, dann muss die Fluggesellschaft in erster Linie nach Fluggästen suchen, die freiwillig auf die Beförderung verzichten. Dafür werden Unterstützungs- oder Gegenleistungsangebote gemacht. Zu den häufigsten Gegenleistungen gehören Gutscheine, aber auch wertvollere Flüge kommen häufig zum Einsatz. Allerdings verlieren Sie den Anspruch auf Betreuungsleistungen, Ausgleichszahlungen oder Ersatz für eventuell zusätzliche Schäden, wenn Sie freiwillig auf den überbuchten Flug verzichten. Nur, wenn die Fluggesellschaft nicht ausreichend Fluggäste findet, die freiwillig verzichten, dann kann die Fluggesellschaft die Beförderung nach ihrem Willen verweigern.

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Ihr Anspruch auf Entschädigung

Sie haben Anspruch auf eine Zahlung zwischen 125 Euro und 600 Euro, wenn Ihnen die Mitnahme gegen Ihren Willen verweigert wird und das wird Ausgleichszahlung genannt.

Dabei ist die Höhe recht unterschiedlich und hängt nicht nur von der Entfernung des Endziels ab, sondern auch ob der Zielflughafen sich in Europa oder außerhalb befindet. Ausgleichszahlungen können Sie wie folgt erhalten:

  • bei Kurzstrecken unter 1500 km sind 250 Euro möglich.
  • bei Mittelstrecken innerhalb der EU von mehr als 1500 km sind 400 Euro möglich, genauso wenn das Ziel nicht in der EU liegt und zwischen 1500 und 3000 km entfernt ist.
  • Langstrecken von mehr als 3500 km sind 600 Euro möglich.

Die Ausgleichszahlung kann von der Fluggesellschaft gekürzt werden und zwar bis auf 50%, aber das hängt von der Verspätungszeit ab.

  • zwei Stunden auf Kurzstrecken von bis zu 1500 km
  • drei Stunden auf Mittelstrecken von mehr als 1500 km innerhalb der EU oder außerhalb der EU zwischen 1500 und 3500 km
  • vier Stunden auf Langstrecken von mehr als 3500 km
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Ersatzbeförderung oder Flugpreiserstattung

Sie haben freiwillig auf Ihren überbuchten Flug verzichtet, dann muss Ihnen die Fluggesellschaft eine anderweitige Beförderung anbieten.

Wichtig ist, dass die anderweitige Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt stattfindet oder Sie andere Plätze bekommen, die zu einem passenden Zeitpunkt vorhanden sind. Sie haben sich dazu entschieden, den Flug nicht anzutreten, dann muss die Fluggesellschaft Ihnen den kompletten Flugpreis erstatten und dazu gehören auch die Steuern und Gebühren.

In einigen Fällen können auch alternative Verkehrsmittel verwendet werden, wie Eisenbahn, Bus oder Schiff. Sie haben die Möglichkeit der Fluggesellschaft eine Frist zu setzen, wenn Ihnen die Fluggesellschaft keinen oder einen unangemessenen Alternativflug anbietet. Die Frist kann unterschiedlich lang sein und hängt davon ab, wie viel Zeit bis zum geplanten Termin des Abfluges bleibt. Lässt das Flugunternehmen die Frist verstreichen, dann können Sie einen Ersatzflug über ein anderes Unternehmen buchen und die Kosten als Aufwendungsersatz für die Selbsthilfe bei der ursprünglichen Fluggesellschaft geltend machen.

Sie haben einen Flug im Rahmen der Selbsthilfe gebucht oder nehmen den Ersatzflug der Fluggesellschaft an, dann muss die Fluggesellschaft für die Betreuungsleistungen aufkommen. Dazu gehören nicht nur Erfrischungen und Mahlzeiten, sondern auch Taxis oder Unterkunftskosten.

Haben Sie allerdings freiwillig auf den überbuchten Flug verzichtet, dann stehen Ihnen keine Betreuungsleistungen zur Verfügung.

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Rücktritt vom Vertrag

Sie treten vom Beförderungsvertrag zurück, indem Sie die vollständige Flugpreiserstattung von der Fluggesellschaft verlangen. Aber Sie können Schadenersatz in Form von eventuellen Mehrkosten fordern, wenn Sie auf eigene Faust einen Ersatzflug organisieren. Nach dem Rücktritt haben Sie keinen Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder Hotelunterbringung. Zunächst müssen Sie solche Kosten selber übernehmen und im späteren Verlauf zurückverlangen. Allerdings können durchaus Ansprüche auf Betreuungsleistungen durch die bis dahin entstandene Wartezeit möglich sein und das ist möglich, wenn Sie schon eine längere Zeit warten und anschließend die Beförderung verweigern.

Sie haben sich für den Rücktritt aus dem Beförderungsvertrag entschieden, dann muss die Fluggesellschaft Ihnen den gesamten Flugpreis auch dann erstatten, wenn Sie schon einen Teil der Reise gemacht haben. Somit können Sie die Reise auch bei einem Zwischenstopp abbrechen, wenn der Ersatzflug für den Reiseplan zwecklos geworden ist. Kommt es zu so einem Fall, dann haben Sie das Anrecht auf den Flug zum ersten Abflugort.

Es gibt keinen Beförderungsvertrag zwischen dem Reisenden und der Fluggesellschaft, wenn es sich um einen Flug über eine Pauschalreise handelt. Somit ist eine Kündigung nur über den Reiseveranstalter möglich. Sie können den Reisevertrag mit dem Reiseveranstalter nur kündigen, wenn die komplette Reise durch einen Reisemangel erheblich in Mitleidenschaft gezogen wird. Da es aber immer wieder zu Flugstörungen kommt, handelt es sich hierbei nur um einen einfachen Reisemangel und somit kann es dafür nur eine Preisminderung geben.

Sie haben also vielleicht nur das Recht auf eine Kündigung, wenn es in der Pauschalreise wenige Übernachtungen gibt und durch die verspätete Ankunft auf ein oder mehrere Übernachtungen verzichtet werden muss.

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Verpflegung, Hotel und ähnliches sind Betreuungsleistungen

Die Mitnahmeverweigerung führt zu einer längeren Wartezeit am Flughafen, dann muss die Airline Ihnen Snacks und Getränke kostenlos zur Verfügung stellen.

Zudem erhalten Sie die Möglichkeit zwei Telefonate, Faxe oder Mails zu versenden. Sie können den Flug nicht am gleichen Tag wahrnehmen, dann muss die Airline auch die für Unterbringung sorgen und auch die Fahrt organisieren und bezahlen. Sie können sich selber verpflegen und die Organisation übernehmen, wenn die Airline sich weigert Ihnen die Betreuungsleistungen kostenfrei anzubieten. In dem Fall muss die Airline im Nachhinein für die Kosten aufkommen und somit müssen Sie alle Belege aufheben.

Wichtig ist, dass solche Ansprüche nicht bestehen, wenn Sie von dem Vertrag zurücktreten und den angebotenen Flug ablehnen, aber den Preis vom überbuchten Flug zurückfordern. Die Ansprüche bestehen nur für Flüge, die entweder von einem europäischen Flughafen starten oder von einem außereuropäischen Staat starten und zu einem Flughafen innerhalb der EU fliegen. Allerdings muss die Fluggesellschaft ihre Sitz in Europa haben. Es gibt eine 3-Jahres-Frist für die mögliche Erstattung oder den Schadenersatz.

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Der Anspruch auf Schadenersatz

Die nationalen Vorschriften sind für die Schadenersatzmöglichkeiten verantwortlich, wenn Sie die Mitnahme verweigern.

Die Rechtslage des deutschen Rechts ist, dass die Geschäftsbedingungen der einzelnen Airlines nicht durchsichtig sind und somit auch keine Auskunft gegeben werden kann. Sie haben aber die Möglichkeit von der Fluggesellschaft Schadenersatz zu verlangen, wenn Sie die Reise aufgrund der Überbuchung nicht antreten. Auch, wenn Sie neue Pläne schmieden müssen und dafür neue Kosten entstehen, können Sie Schadenersatz verlangen. Die Fluggesellschaft muss Ihnen den Schaden ersetzen, wenn es zur Verletzung des Vertrages durch Nichtbeförderung kommt.

Die einzige Möglichkeit, dass die Fluggesellschaft nicht haften muss ist, wenn Sie die Beförderungsverweigerung selber verschuldet haben. Handelt es sich aber um ein bewusstes Überbuchen, dann ist die Fluggesellschaft Schuld.

Beachten Sie, dass gezahlte Ausgleichsleistungen auf spätere Schadenersatzansprüche umgerechnet werden.

Ansprüche gegen Pauschalreiseveranstalter

Der Flug findet im Rahmen einer Pauschalreise statt, dann kommen auf den Reiseveranstalter hohe Ansprüche zu.

Sie können sich auf Minderung des Reisepreises einigen, den Reisevertrag kündigen oder Schadenersatz verlangen, wenn Sie nutzlos aufgewendete Urlaubszeit hatten. Es gibt mittlerweile verschiedene Orientierungshilfen rund um die Ermittlung des Prozentsatzes für eine Rückerstattung oder Preisminderung.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema überbuchter Flug

1. Warum kommt es zu überbuchten Flügen?

Die Gründe für einen überbuchten Flug sind unterschiedlich und liegen in der Regel daran, dass die Fluggesellschaften davon ausgehen, dass nicht alle Passagiere ihren Flug auch antreten. Sie wollen die Leersitze weitgehend vermeiden.

2. Ich soll einen späteren Flug nehmen – darf die Fluggesellschaft das?

Die Fluggesellschaft darf Ihnen einen späteren Flug anbieten, wenn Ihr Flug überbucht ist. Ob Sie die Möglichkeit annehmen oder nicht, entscheiden am Ende Sie.

3. Der neue Flug ist teurer – wer zahlt?

Wenn der neu gebuchte Flug teurer ist als der überbuchte Flug, dann zahlt die Fluggesellschaft die Mehrkosten. Allerdings nur, wenn Sie nicht für das Beförderungsverbot zuständig sind.

4. Wie viel Schadenersat kann ich bei Überbuchung verlangen?

Im Internet finden Sie eine Orientierungshilfe in Bezug auf den Prozentsatz für Schadenersatz.

5. Taxifahrt nach Hause – Wer übernimmt die Kosten?

Das hängt davon ab, wer für die Überbuchung verantwortlich ist. In der Regel kümmert sich die Fluggesellschaft um solche Mehrkosten.

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Fazit

Immer wieder kommt es vor, dass ein Flug überbucht wird. Die Gründe sind unterschiedlich, aber wenn es dazu kommt, dann haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Betreuungsleistungen, Schadenersatz oder können den Flugpreis zurückbekommen. Dabei müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein. Wichtig ist auch, dass hier eine Frist von drei Jahren zu beachten ist. Danach verfallen alle Ansprüche.

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Flugärger: Mit App kostenlos Entschädigung berechnen und erhalten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/flugaerger-mit-app-kostenlos-entschaedigung-berechnen-und-erhalten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/flugaerger-mit-app-kostenlos-entschaedigung-berechnen-und-erhalten/#respond Sun, 21 Nov 2021 17:00:20 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67211 Der Flug ist annulliert, verspätet sich oder ist einfach überbucht. Das kann schon recht ärgerlich sein und wenn dann auch noch Ärger mit dem Gepäck hinzukommt, dann ist an Entspannung nicht mehr zu denken. Abhilfe

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Der Flug ist annulliert, verspätet sich oder ist einfach überbucht. Das kann schon recht ärgerlich sein und wenn dann auch noch Ärger mit dem Gepäck hinzukommt, dann ist an Entspannung nicht mehr zu denken. Abhilfe soll die Flugärger-App verschaffen. Es handelt sich um ein Selbsthilfe-Tool, so dass jeder Verbraucher seine Ansprüche berechnen und im Anschluss geltend machen kann. Die App kann aber nicht nur als Tool auf dem Smartphone genutzt werden, sondern wird auch als Browser-Version angeboten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Flugzeug ist das beliebteste Reiseverkehrsmittel, aber Probleme kommen immer wieder vor. Die Flugärger-App hilft bei vielen Problemen direkt vor Ort.
  • Die Flugärger-App eignet sich für alle Smartphones und kann einfach heruntergeladen werden. Mittlerweile gibt es sogar eine Browser-Version für den Computer.
  • Die Flugärger-App wird als Selbsthilfe-Tool bezeichnet, weil die Verbraucher sich mit Hilfe der App selber helfen können. Einfach, schnell und ohne großen Aufwand.
  • Das Selbsthilfe-Tool eignet sich für alle Menschen, die regelmäßig mit dem Flugzeug unterwegs sind und dabei spielt es keine Rolle, ob aus beruflichen oder privaten Gründen.

Ohne Ärger zum Recht

Fluggäste müssen teilweise sehr viel ertragen und die Verbraucherzentralen sind der Meinung, dass die Fluggäste sich selber helfen sollten.

Gerade bei Flugärger müssen sich die Passagiere kostengünstig, aber vor allen Dingen ohne viele Hindernisse zu ihrem Recht verhelfen können. Dazu gibt es jetzt die Flugärger-App. Das Selbsthilfe-Tool stammt von der Verbraucherzentral NRW und ermöglicht dem Fluggast, dass er bequem und kostenlos Ansprüche nicht nur berechnen, sondern auch geltend machen kann. Er braucht sich danach nur noch bei der Airline melden.

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Auf einen anderen Flug umgebucht: Bekomme ich eine Entschädigung? – Heben Sie alle Quittungen auf und sorgen Sie für Beweise

Der Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr, zumindest für die meisten, aber was passiert, wenn die Beförderung mit dem gebuchten Flug nicht möglich ist, weil eine Verlegung auf einen anderen Flug auch nicht passiert.

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Die Möglichkeiten der Flugärger-App

Die Flugärger-App bietet sich nicht nur für mobile Endgeräte an, sondern es gibt auch eine Browser-Version. Mit beiden Tools können Sie allerlei Funktionen ausführen.

  • Ausgleichzahlungen lassen sich schnell mit der Flugärger-App berechnen und unter gewissem Umständen können zwischen 250 und 600 Euro möglich sein. Dabei kommt es auf den Ticketpreis an. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Überprüfung bei Verspätungen, Annullierungen, Flugverlegungen oder Überbuchungen durchgeführt wird.
  • Zudem besteht die Möglichkeit, dass die sogenannten Betreuungsleistungen geltend gemacht werden, wenn die App genutzt wird. Zu den speziellen Leistungen gehören die Verpflegung am Flughafen oder auch das Hotelzimmer.
  • Steuern und Gebühren lassen sich zurückfordern, wenn der Fluggast selber das Ticket storniert hat. Auch andere Ticketpreisanteile können so einfach zurückgefordert werden.
  • Mit Hilfe der App kann eine Packliste erstellt werden, wenn es Probleme mit dem Gepäck gibt. Das Gepäck kommt verspätet an, gar nicht oder ist, im schlimmsten Fall, sogar beschäftigt. Mit der App können Sie aber nicht nur eine Packliste erstellen, sondern auch die Ausgaben dokumentieren, eventuelle Belege hochladen und schließlich die entstandenen Kosten bei der Airline einfordern. Dazu können Sie alle Unterlagen einfach via Mail versenden.
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Die Flugärger-App überzeugt 

Mit Hilfe von Legal-Tech, zahlreichen Flugdatenbanken und der Möglichkeit, dass die Nutzer alle Forderungen via Mail versenden können, überzeugt die Flugärger-App.

Wichtig ist, dass immer die EU-Fluggastrechte-Verordnung als Grundlage dient, wenn es zu Problemen kommt. Sie brauchen nicht einmal die Mailadresse raussuchen, denn die Mail-Adresse wird im Mailprogramm geöffnet. Im Grunde brauchen Sie die Mail eigentlich nur noch abschicken.

Sollte die Airline auf die Idee kommen, die Forderungen anzulehnen, dann können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Dazu ist die App auch gut ausgestattet, denn es gibt einen Fristenwecker und eine Historien-Ansicht, so dass sich der ganze Prozess in der App dokumentieren lässt.

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Airline pleite – was tun, wenn Flüge gestrichen sind? Die verpflichtende Insolvenz-Versicherung soll helfen

Immer wieder kommt es vor, dass eine Airline Insolvenz geht und dann sind Sie in der Pflicht. Sie müssen sich umgehend kümmern, wenn Ihre Flüge gestrichen werden. Sie haben die Möglichkeit einen Ersatzflug zu verlangen,

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Mehr als 80.000 Mal heruntergeladen

Der Erfolg gibt NRW Recht, denn mittlerweile ist die Flugärger-App schon mehr als 80.000 Mail heruntergeladen worden.

Die Möglichkeiten der Flugärger-App sind angesagt wie nie, denn gerade in Zeiten von Corona kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten im Flugverkehr. Mit Hilfe der App können Sie nicht nur Prüfungen durchführen, sondern durch de Verbindung mit zahlreichen Datenbanken auch die Ansprüche von Reisenden abfragen. Dafür greift die App weltweit auf aktuelle Flugverbindungen zu und ergänzt zudem die Flugdaten automatisch. Die Adresse der Airline wird ebenfalls automatisch ergänzt, damit Sie den Anspruch immer bei der richtigen Airline geltend machen können. Sie haben die Möglichkeit, die Forderungen entweder per Mail oder per Post zu senden. Mit nur wenigen Klicks können Sie die Unterlagen ausdrucken, einkurvertieren und versenden.

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Ihre Pauschalreise wurde aufgrund von Corona abgesagt oder der gebuchte Flug konnte nicht stattfinden. In diesem Fall möchten Sie das im Voraus bezahlte Geld natürlich zurückhaben. Doch viele Anbieter möchten kein Geld auszahlen. Dafür bieten

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Der Hintergrund der Flugärger-App

Schon seit Jahrzehnten ärgern sich viele Fluggäste über die Probleme mit dem Flugverkehr und dabei geht es nicht nur um die Annullierungen, sondern auch um Verspätungen oder den Verlust des Gepäcks.

Dem Problem hat sich das Land Nordrhein-Westfalen jetzt endlich angenommen und ein Projekt gestartet. Im Oktober 2019 hat NRW mit Hilfe der Verbraucherzentrale NRW die Flugärger-App auf den Weg gebracht.

Mittlerweile sind auch die Verbraucherschutzministerien der Länder

dabei und finanzieren die App mit. Die nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerin, Ursula Heinen-Esser sagt: „Ich freue mich, dass aus der nordrhein-westfälischen Initiative inzwischen ein länderübergreifendes Projekt geworden ist. Die App bietet nun rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien Unterstützung bei typischen Unwägbarkeiten, die bei einem Flug Ärger bereiten können – Flugverspätung und -Annullierung, verpasste (Anschluss-)Flüge, Umbuchungen und Flugzeitenänderungen, durch den Fluggast stornierte Flüge oder Gepäckprobleme. Die neuen Module der Flugärger-App sind ein wichtiger Baustein für einen modernen Verbraucherschutz, mit dem wir Verbraucherinnen und Verbrauchern jetzt noch mehr Service bieten können. Ich kann die App nur jedem Flugreisenden als ständigen Reisebegleiter empfehlen.“

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Flugzeug: Wie gefährlich sind Handys, wenn Sie nicht im Flugmodus sind?

Müssen Sie Ihr Handy bei Start und Landung auf Flugreisen in den Flugmodus versetzen? Und warum ist das eigentlich so? Viele Fluggäste haben bedenken, dass das Flugzeug durch Smartphones an Bord abstürzen könnte. Wir erklären,

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Flugärger-App

1. Was kostet der Download der Flugärger-App?

Die Flugärger-App wird aktuell kostenfrei angeboten. Auch in Zukunft soll die App gratis bleiben, denn das Selbsthilfe-Tool soll Verbraucher unterstützen.

2. Wie sieht es mit Aktualisierungen der Flugärger-App aus?

Die Verbraucherzentrale NRW führt regelmäßige Aktualisierungen durch, so dass die neue Version 1.3.0 das letzte Mal am 30.06.2021 aktualisiert wurde.

3. Wo gibt es die Flugärger-App?

Die einfachste Möglichkeit die Flugärger-App herunterzuladen ist der Google Play Store, aber auch einige Anbieter im Internet ermöglichen den Download.

4. Wer braucht die Flugärger-App?

Die Flugärger-App eignet sich für jeden Verbraucher, der regelmäßig mit dem Flugzeug unterwegs ist. Es spielt keine Rolle, ob Sie beruflich oder privat reisen, denn das Selbsthilfe-Tool ist für beide Sparten ideal.

5. Muss ich die Flugärger-App selber auf dem neusten Stand bringen?

Grundsätzlich aktualisiert sich die Flugärger-App immer allein und das Land Nordrhein-Westfalen sorgt dafür, dass immer die neuen Versionen zu bekommen sind. Dazu muss einfach eine Aktualisierung vorgenommen werden.

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Reisebuchung: Können Sie Ihre Urlaubsreise bei Katastrophen kostenfrei stornieren?

Aktuell macht das Coronavirus vielen Verbrauchern auch in finanzieller Sicht Sorgen. Was wird aus der geplanten Urlaubsreise? Kann diese kostenfrei storniert werden? Oder müssen Sie die Reise bezahlen, ohne diese antreten zu können. Die Verbraucherzentrale

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Fazit

Ärger mit einer Flug-Annullierung, der Urlaubsflug ist verspätet oder das Gepäck ist nicht am Zielort angekommen – das ist richtig ärgerlich und kann Ihnen die Stimmung verhageln. Mit der Flugärger-App nutzen Sie ein Selbsthilfe-Tool, das bei solchen Problemen hilft. Laden Sie sich die kostenfreie App einfach auf Ihr Smartphone und mit Hilfe der leichten Navigation und den zahlreichen Möglichkeiten können Sie Ihre Forderungen bei der Airline geltend machen.

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