Unfallversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 30 Mar 2022 21:03:55 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Unfallversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Versicherungsschutz in der Flüchtlingshilfe – jede Organisation hat eine gesetzliche Unfallversicherung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/versicherungsschutz-in-der-fluechtlingshilfe-jede-organisation-hat-eine-gesetzliche-unfallversicherung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/versicherungsschutz-in-der-fluechtlingshilfe-jede-organisation-hat-eine-gesetzliche-unfallversicherung/#respond Wed, 30 Mar 2022 21:03:55 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68903 Bei allen ehrenamtlichen Tätigkeiten kommen die Helfer in den Genuss der gesetzlichen Unfallversicherung und zwar kostenlos und automatisch. Das Gleiche gilt auch für die Flüchtlingshelfer, denn auch sie arbeiten ehrenamtlich. In der Regel springt das

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Bei allen ehrenamtlichen Tätigkeiten kommen die Helfer in den Genuss der gesetzlichen Unfallversicherung und zwar kostenlos und automatisch. Das Gleiche gilt auch für die Flüchtlingshelfer, denn auch sie arbeiten ehrenamtlich. In der Regel springt das Land ein, wenn es um das privaten Engagement geht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Versicherungsschutz ist in jedem Bereich wichtig, so dass auch die ehrenamtlichen Flüchtlingshelfern auf ihren Versicherungsschutz achten sollten.
  • Grundsätzlich sind ehrenamtliche Helfer automatisch mit einer kostenlosen Unfallversicherungen versehen, so dass sie sich über den Versicherungsschutz keine Sorgen machen müssen.
  • Im Bereich der Unfallversicherungen gibt es verschiedene Typen, so dass die unterschiedlichen Versicherungen je nach Tätigkeit greifen.

Tausende Menschen packen mit an, wenn die Flüchtlinge unser Land erreichen, um ihnen das Ankommen so leicht wie möglich zu machen. Dabei geht es nicht nur darum, gespendete Kleidung zu sortieren oder Nahrungsmittelpakete zusammenzustellen, denn auch das Organisieren von Möbeln oder das Unterrichten der deutschen Sprache gehören dazu. Wenn Sie hilfsbereit sind, dann bleiben Sie manchmal einfach der Strecke und wissen gar nicht, wer Ihnen eigentlich hilft, wenn etwas passiert. Mittlerweile gibt es verschiedene Unfallversicherung, die greifen, wenn Ihnen beim Organisieren oder rein privaten Handeln etwas passiert.

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Der gesetzliche Versicherungsschutz

Bei allen ehrenamtlichen Tätigkeiten genießen Sie automatisch und kostenlos den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einfach nur im Elternrat sitzen, bei der freiwilligen Feuerwehr tätig sind oder als Flüchtlingshelfer arbeiten. Allerdings gibt es dafür eine Voraussetzung und das bedeutet, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur aktiv ist, wenn die Hilfe über die Kommunen oder Wohlfahrtsverbände organisiert ist. Im Endeffekt heißt das, dass von ihnen die Einsätze und -orte festgelegt werden und es Verantwortliche gibt, welche die Aufgaben verteilen. Sie übernehmen die Einteilung, aber auch die Koordination und sind für die Übernahme der Kosten verantwortlich. Im Endeffekt tragen sie auch die komplette Verantwortung. Bekannt ist, dass es Listen gibt, in denen jeder Flüchtlingshelfer eingetragen wird. Im Fall der Fälle werden mit den Listen unnötige Nachforschungen gespart, denn sie können mitteilen, ob Sie wirklich aktiv als Flüchtlingshelfer gearbeitet haben.

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Der Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn Sie sich als ehrenamtlicher Helfer während des Einsatzes oder auf den Hin- und Rückweg zwischen dem Einsatzort und dem eigenen Wohnort verletzen.

Grundsätzlich übernimmt die Versicherung nicht nur die Kosten für die Behandlung, sondern auch für notwendige Reha-Maßnahmen. Sie bekommen sogar eine monatliche Verletztenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn Sie durch den Unfall eine Erwerbsunfähigkeit von mindestens 20% haben.

Die Haftung bei Schäden dritter Parteien

Sie müssen in der Regel nicht für Forderungen nach Schadenersatz aufkommen, wenn Sie als Flüchtlingshelfer einer dritten Partei einen Schaden zufügen.

In so einem Fall kommt die Haftpflichtversicherung der Trägerorganisation für den Schaden auf, denn diese wird in der Regel von den Städten und Kommunen bezahlt. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Sie in der Organisation abgesichert sind, wenn sie als ehrenamtliche Tätigkeit einen leitenten Posten haben und für die oben genannte Tätigkeit verantwortlich sind. Aber auch in einem Verein können Sie mit Hilfe der Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert sein.

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Privates Engagement und der Versicherungsschutz

Jetzt haben Sie einen kleinen Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, aber sie springt nicht nur in den oben genannten Fällen ein.

Eine privat abgeschlossene Versicherung, wie eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung kann in diesen Fällen ebenfalls einspringen.

Fast alle Bundesländer haben private Unfall- und Haftpflicht-Sammelversicherungsverträge abgeschlossen, um die ehrenamtlichen Helfer abzusichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Helfer ein rein privat organisiertes Engagement ohne Anbindung zur Institution zeigt oder in einer Organisation direkt vor Ort tätig ist. Allerdings kommt es bei einem rein privat organisierten Engagement vor, dass Sie beweisen müssen ehrenamtlich tätig zu sein.

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Worauf kommt´s an?

Aus genanntem Grund ist es extrem wichtig, dass Sie sich im Vorfeld in eine Liste der Organisation oder des Trägers einschreiben. Das ist nicht möglich? Dann sorgen Sie dafür, dass mehrere Personen über Ihre Tätigkeit Bescheid wissen. Es kommt dabei nicht darauf an, welche Personen Bescheid wissen. Aber Sie sollten ein paar Menschen von der Organisation in Kenntnis setzen. Auch Menschen aus dem privaten Umfeld können eine beweiskräftige Aussage machen.

Des Weiteren ist sehr wichtig, dass nur der Hin- und Rückweg zum Einsatzort dabei ist. Wenn Sie zwischendurch einen Abstecher in einen Supermarkt oder in ein nahgelegenes Café machen, dann sind Sie nicht mehr versichert. Das bedeutet, Sie sind nur versichert, wenn Sie den direkten Weg nehmen. Alle anderen Wege zählen zur Freizeit und somit kann die gesetzliche Unfallversicherung nicht greifen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Versicherungsschutz für ehrenamtliche Helfer

1. Wie ist man bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert?

Wenn Sie regelmäßig in einer Organisation ehrenamtliche Tätigkeiten übernehmen, dann haben Sie einen gesetzlichen Versicherungsschutz. Allerdings sollten Sie wissen, dass er nicht alle Probleme abdeckt. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie gleichzeitig noch eine private Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

2. Wenn ich in einem Verein aktiv bin, bin ich dann über den Verein auch versichert?

Jeder Verein hat eine sogenannte Vereinshaftpflicht und wenn Sie als eingetragenes Mitglied aktiv sind, dann greift diese Versicherung im Notfall auch. Die Privathaftpflicht der einzelnen Vereinsmitglieder greift bei einer Vereinsveranstaltung nicht.

3. Was heißt eigentlich ehrenamtliches Engagement?

Wenn Sie ehrenamtliches Engagement zeigen, dann leisten Sie für eine Organisation freiwillig und ohne Bezahlung eine gewisse Arbeit. Je nach Organisation können diese Arbeiten recht unterschiedlich sein und reichen vom Sortieren von Spenden bis hin zu Telefonanrufen. Die Aufgaben sind sehr umfangreich.

4. Wie sind Nachbarschaftshelfer versichert?

Im Rahmen freundschaftlicher, bekanntschaftlicher und nachbarschaftlicher Beziehungen sind Tätigkeiten als Nachbarschaftshelfer durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Das steht im §2 Abs. 2 SGB VII und kann von jedem Interessierten nachgelesen werden.

5. Wie lange ist man bei der ehrenamtlichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert?

Sie sind solange in der gesetzlichen Unfallversicherung der jeweiligen Organisation, solange Sie auch für die Organisation tätig sind. Die Versicherung greift nicht mehr, wenn Sie sich im privaten Umfeld bewegen und nicht der ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen.

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Fazit

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, wie wichtig die ehrenamtlichen Helfer in verschiedenen Bereichen sind. Aber die Frage der Sicherheit der ehrenamtlichen Helfer ist dabei nie wirklich angesprochen worden. Für die Helfer ist es wichtig, dass ein gesetzlicher Versicherungsschutz vorhanden ist. Der Versicherungsschutz beginnt mit Aufnahme der Tätigkeit und endet mit Beendigung der Tätigkeit. Jede Organisation hat eine entsprechende Versicherung, um die Helfer abzusichern.

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Unfallversicherung für Senioren hilft, Unterstützung zu organisieren und finanzielle Sicherheit zu haben https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/unfallversicherung-fuer-senioren-hilft-unterstuetzung-zu-organisieren-und-finanzielle-sicherheit-zu-haben/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/unfallversicherung-fuer-senioren-hilft-unterstuetzung-zu-organisieren-und-finanzielle-sicherheit-zu-haben/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:57:43 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64631 Unfälle passieren schneller als Sie denken und aus dem Grund ist eine entsprechende Unfallversicherung sehr wichtig. Gerade die Unfallversicherung für Senioren ist wichtig, denn ältere Menschen brauchen nach einem Unfall meist Unterstützung und darauf sind

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Unfälle passieren schneller als Sie denken und aus dem Grund ist eine entsprechende Unfallversicherung sehr wichtig. Gerade die Unfallversicherung für Senioren ist wichtig, denn ältere Menschen brauchen nach einem Unfall meist Unterstützung und darauf sind die Senioren-Unfallversicherungen eingestellt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die speziellen Senioren-Unfallversicherungen zahlen im Schadensfall nicht nur Geld aus, sondern helfen auch bei der Organisation der Unterstützung.
  • Eine solche Versicherung eignet sich für Senioren, die keine Verwandten oder Bekannte mehr haben und nach einem Unfall dringend Unterstützung brauchen.
  • Kündigen Sie eine Unfallversicherung mit guten Leistungen und günstigen Beiträgen nicht für eine Senioren-Unfallversicherung, sondern halten Sie den Vertrag so lange wie möglich.
  • Eine sehr gute Alternative zur Unfallversicherung kann eine private Pflegezusatzversicherung sein, aber nur, wenn Ihr Gesundheitszustand einen Abschluss ermöglicht.

Standard-Versicherungen reichen nicht aus

Die heutige ältere Generation ist deutlich aktiver unterwegs als noch vor ein paar Jahren. Dadurch steigt natürlich auch das Risiko einen Unfall zu erleiden.

Das Ergebnis ist, dass auch das Risiko steigt, nach dem Unfall auf Pflege angewiesen zu sein. Die gesetzlichen Versicherungen tragen inzwischen die finanzielle Belastung entweder überhaupt nicht oder nicht in kompletter Höhe.

Sie haben keine gesetzliche Unfallversicherung mehr, wenn Sie z.B. in den Ruhestand gehen und dann haben Sie nur noch diesen gesetzlichen Grundschutz:

  • Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt inzwischen die Kosten für eine häusliche Krankenpflege. Dies aber nur dann, wenn ein Krankenhausaufenthalt dadurch verkürzt wird oder komplett vermieden werden kann. Zudem springt sie ein, wenn die Krankenpflege für die ärztliche Behandlung notwendig ist.
  • Die soziale Pflegeversicherung tritt dann ein, wenn die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist und das wird anhand von Pflegegraden bewertet.

In der Regel reichen diese beiden Versicherungen nach einem Unfall nicht aus, so dass erhebliche finanzielle Lücken vorhanden sind.

Die private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung ist ein standardisiertes Produkt, aber sie reicht für ältere Menschen in der Regel nicht aus.

Personen, ab einem Alter von 75 Jahren können eine Unfallversicherung nicht neu abschließen, denn der Versicherung sind die Risiken einfach viel zu hoch. Haben Sie schon eine Unfallversicherung, dann kommt es vor, dass der Vertrag mit dem 75. Lebensjahr endet, die Leistungen gekürzt werden oder Sie mit deutlich höheren Beiträgen rechnen müssen.

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Die Senioren-Unfallversicherung ist die Alternative

Die Senioren-Unfallversicherung ist auf die Bedürfnisse der älteren Generation zugeschnitten, so dass es sich um eine Kombination von umfangreichen Hilfe- und Geldleistungen handelt.

Die Hilfeleistungen stehen allerdings im Vordergrund. In der Regel verheilen die meisten Unfallverletzungen mit der Zeit aus und es kommt nicht zu einer dauerhaften Invalidität. Die ältere Generation ist nach einem Unfall nur zeitweise nicht in der Lage den Alltag ohne fremde Hilfe zu bewältigen.

Haben Sie Interesse an einer solchen Versicherung, dann achten Sie unbedingt darauf, dass nicht nur die Folgen nach einem Unfall berücksichtigt werden. Die nachfolgenden drei Punkte sind für Senioren sehr wichtig und müssen in der Unfallversicherung vorhanden sein:

  • Oberschenkelhalsbruch oder Armbruch sind die häufigsten Ergebnisse eines Unfalls, aber es kommt vor, dass ein solcher Bruch nicht durch einen Unfall, sondern durch Überlastung entsteht. Auch die zunehmende Osteoporose ist ein Grund. Diese Gefahren muss eine gute Unfallversicherung für Senioren in den Versicherungsschutz mit einbeziehen.
  • Auch die alterstypischen Erkrankungen sind davon betroffen. Es kommt vor, dass ein Unfall aufgrund von Bewusstseinsstörungen ausgelöst wird, wie einer Ohnmacht, ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall.
  • Auch medikamentenbedingte Unfallfolgen sollten in den Versicherungsschutz fallen.
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Die Versicherung übernimmt

Die Senioren-Unfallversicherung besteht in der Regel aus drei Bausteinen – Hilfe- und Pflegeleistungen, Rentenleistungen und einmaligen Kapitalleistungen.

Auf die folgenden Hilfe- und Pflegeleistungen sollten Sie bei der Senioren-Unfallversicherung achten:

  • Hausnotrufservice (24-Stunden-Erreichbarkeit)
  • Menü-Service
  • Begleitung bei Arzt-, Therapie- und Behördengängen
  • Wohnungsreinigung
  • Waschen und Pflegen von Wäsche und Kleidung
  • Unterstützung bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Mahlzeitenzubereitung, Nahrungsaufnahme und Ausscheidung
  • Tag- und Nachtwache (nach Krankenhausaufenthalt oder ambulanter Operation), Versorgung von Haustieren, Umbau der Wohnung, Autoumbau
  • Beratung zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Versicherungen sollen die Hilfeleistungen nicht nur organisieren, sondern auch bezahlen und dabei sollte es keine Rolle spielen, ob es zu einer Invalidität kommt oder nicht. Im Grunde ist die Leistungsdauer auf sechs Monate beschränkt und beginnt mit dem Tag des Unfalls.

In der Regel werden die Hilfeleistungen von der Caritas, der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Roten Kreuz oder dem Maltester Hilfsdienst erbracht. Wichtig ist, dass Sie die freie Wahl haben und nicht an eine Organisation gebunden sind.

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Finanzielle Absicherung ist wichtig

Aber nicht nur die Hilfe- und Pflegeleistungen sind entscheidend, denn auch die finanzielle Absicherung nach einem schwerwiegenden Unfall ist wichtig.

  • Die lebenslangen monatlichen Renten zahlt die Unfallversicherung, wenn es sich um eine entsprechende Vereinbarung handelt und Sie nach einem Unfall mindestens 50% Invalidität haben.
  • Die Folge des Unfalls ist eine dauerhafte Invalidität und demnach muss die Unfallversicherung eine einmalig Kapitalleistung erbringen. Mit dem Geld können Sie die Wohnung barrierefrei umbauen.

Der Invaliditätsgrad und somit auch die Höhe der Versicherungsleistung wird anhand der Gliedertaxe berechnet. Bei einer kompletten Invalidität wird die Versicherungssumme in voller Höhe ausgezahlt, ansonsten nur nach dem Grad der Invalidität.

Die Leistung wird gekürzt, wenn Krankheiten oder Gebrechen zum Unfall geführt haben und dadurch zur Invalidität beigetragen haben. Sie müssen mit keinen Abzügen rechnen, wenn es sich um eine unfallfremde Mitwirkung bis 25% handelt. Es gibt Versicherungen, die Vorerkrankungen nur berücksichtigen, wenn sie in einem starken Umfang zur Invalidität beigetragen haben.

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Wichtig

Sie sichern nicht den Einkommensausfall ab, sondern setzen auch die Finanzierung von Ausgaben in Hinsicht des Wohnungsumbaus. Auch der Umzug ins betreute Wohnen oder ein Pflegeheim spielen eine wichtigere Rolle. Die Bezahlung von laufenden Mehrausgaben, wie Haushaltshilfen oder Pflegekräfte steht eindeutig im Vordergrund und aus dem Grund sollten Sie eher Versicherungen mit Kapitalleistungen in Anspruch nehmen und keine zusätzliche Rentenzahlung.

Das Thema der Gesundheitsfragen

Bevor es zum Abschluss einer Senioren-Unfallversicherung kommt, müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten.

Wichtig ist, dass Sie die Fragen immer vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, denn ansonsten ist der Versicherungsschutz im Leistungsfall in Gefahr.

Ein paar Versicherungen bieten auch einen Versicherungsabschluss ohne Gesundheitsprüfung an.

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Das Höchstalter für die Aufnahme

Die Versicherungsgesellschaften regeln das Aufnahmealter und die Altersbegrenzung beim Abschluss des Vertrages recht unterschiedlich.

In der Regel werden Personen ab einem Alter von 50 Jahren versichert, aber das Aufnahmehöchstalter liegt in der Regel bei 75 Jahren. Einige Versicherungen verzichten auf ein Aufnahmehöchstalter, aber das sind nur wenige Gesellschaften.

Achten Sie darauf, dass die Versicherungsverträge auch bei einem hohen Alter ohne Einschränkungen in den Leistungen und Erhöhungen der Beiträge fortgeführt werden.

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Die Beendigung des Vertrages

Der Vertrag muss drei Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit von Ihnen oder dem Versicherer gekündigt werden, ansonsten läuft der Vertrag für ein Jahr weiter.

Ohne eine Kündigung läuft der Vertrag automatisch ein weiteres Jahr.

Wenn der Versicherer eine Höchstaltersgrenze im Vertrag festgehalten hat und der Versicherte das Alter überschreitet, dann endet der Vertrag automatisch. Eine Kündigung muss nicht erfolgen, aber vermeiden Sie den Abschluss solcher Verträge.

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Die richtige Versicherung

Bei der Senioren-Unfallversicherung handelt es sich um eine Kombination aus Hilfe-, Pflege- und Geldleistungen, aber die Hilfeleistungen stehen eindeutig im Vordergrund.

Damit Sie sich für eine gute Versicherung entscheiden können, sollten Sie auf die folgenden Regelungen achten. Die nachfolgende Checkliste wird Ihnen bei der Auswahl mit Sicherheit hilfreich sein.

  • Die Leistungsdauer für die Hilfeleistungen muss mindestens sechs Monate betragen.
  • Der Versicherer sollte keine Beschränkungen für eine Organisation festhalten, denn Sie sollten sich selber entscheiden können. Auch die Kosten für die Hilfen müssen von der Versicherung übernommen werden.
  • Oberschenkelhals- oder Armbruch, Schlafanfall, Diabetes und Herzinfarkt sind Krankheiten und sollten mit versichert sein.
  • Im Versicherungsschutz sind Unfälle enthalten, die durch Einnahme von Medikamenten ausgelöst werden.
  • Es sollte keine Leistungsbeschränkung geben, wenn es sich um eine mitwirkende Krankheit oder ein Gebrachen handelt.
  • Idealerweise entfällt das Höchstversicherungsalter und es gibt keine altersbedingten Leistungseinschränkungen, so dass auch eine Beitragserhöhung nicht vorhanden ist.
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Die Senioren-Unfallversicherung

Die Senioren-Unfallversicherung kann eine gute Alternative zu einer normalen Unfallversicherung sein und bietet sich für alle Senioren an, die allein leben und keinen Verwandten mehr haben. Allerdings sollten Sie sich Gedanken machen, ob Hilfeleistungen und Unfallschutz unbedingt in Kombination sein müssen. In der Regel können Sie eine Pflegekraft, eine Haushaltshilfe oder Essen auf Rädern auch selber organisieren, aber wichtig ist, dass die Hilfeleistungen bezahlt werden.

Gut zu wissen
Sie haben eine normale Unfallversicherung mit guten Leistungen und günstigen Beiträgen, dann sollten Sie versuchen, die Versicherung so lange wie möglich zu erhalten.
Prüfen Sie außerdem, ob eine private Pflegezusatzversicherung zur Pflegepflichtversicherung ausreicht, um finanzielle Leistungen zu erhalten, wenn es zu einer Pflegebedürftigkeit kommt.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Senioren-Unfallversicherung

1. Was kostet eine Senioren-Unfallversicherung?

Eine Senioren-Unfallversicherungsprämie hängt von der Leistung ab und somit gibt es unterschiedliche Kosten. Informieren Sie sich bei den Versicherern und vergleichen Sie die unterschiedlichen Angebote.

2. Wann sollte ich eine Senioren-Unfallversicherung abschließen?

Sollten Sie im Alter von 50 Jahren keine Unfallversicherung haben, dann sollten Sie über eine Senioren-Unfallversicherung nachdenken.

3. Sind in allen Senioren-Unfallversicherungstarifen Höchstaltersgrenzen vorhanden?

In der Regel sind in den meisten Verträgen Höchstaltersgrenzen festgelegt, aber es gibt ein paar wenige Versicherungen, die keine Grenze gesetzt haben.

4. Wer braucht eine Senioren-Unfallversicherung?

Menschen, die keine lebenden Verwandten oder Bekannte mehr haben und ansonsten komplett auf sich allein gestellt sind.

5. Muss eine Unfallversicherung für Senioren wirklich sein?

Eine Unfallversicherung für Senioren muss nicht unbedingt sein, wenn Sie schon eine laufende Unfallversicherung haben.

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Fazit

Unfälle passieren sehr schnell und gerade im Seniorenalter kommt es immer wieder zu schwerwiegenden Unfällen. Im Idealfall sind Sie mit einer Senioren-Unfallversicherung ausgestattet, die nach einem Unfall nicht nur Hilfe bietet, sondern auch finanziell für Sie einsteht. Gerade ältere Menschen, die keine Verwandten mehr haben, sollten sich Gedanken zu einer Senioren-Unfallversicherung machen.

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Private Unfallversicherung – überflüssig oder sinnvoll? Guter Versicherungsschutz für bestimmte Personengruppen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/private-unfallversicherung-ueberfluessig-oder-sinnvoll-guter-versicherungsschutz-fuer-bestimmte-personengruppen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/private-unfallversicherung-ueberfluessig-oder-sinnvoll-guter-versicherungsschutz-fuer-bestimmte-personengruppen/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:54:31 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64524 In Deutschland passieren jedes Jahr um die neun Millionen Unfälle und aufgrund der Zahlen überlegen viele Verbraucher eine private Unfallversicherung abzuschließen, aber ist das wirklich notwendig. Eine private Unfallversicherung sind in erster Linie zusätzliche monatliche

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In Deutschland passieren jedes Jahr um die neun Millionen Unfälle und aufgrund der Zahlen überlegen viele Verbraucher eine private Unfallversicherung abzuschließen, aber ist das wirklich notwendig. Eine private Unfallversicherung sind in erster Linie zusätzliche monatliche Kosten, aber macht sie im Endeffekt auch Sinn?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Unfallversicherung hilft nicht bei den Folgen einer Krankheit, denn in mehr als 90% aller Fälle werden Menschen nicht durch einen Unfall, sondern eher durch eine Krankheit berufsunfähig.
  • Zudem gibt es deutlich bessere Versicherungen wie die Unfallversicherung, denn sie schließen andere Risiken besser ab. Ein Beispiels stellt die Krankentagegeldversicherung dar.
  • Die Unfallversicherung ist ein wichtiger Schutz für Personen, die einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt sind, aber gleichzeitig sind die Kosten auch sehr hoch.

Wie definieren Versicherungen einen Unfall?

„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ergebnis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

So definieren die Versicherungen einen Unfall.

  • „Plötzlich“ bedeutet, dass ein Ereignis innerhalb einer relativ kurzen Zeit eintritt- Somit stellen Gesundheitsschädigungen durch eine Dauerbelastung beim Sport keinen Unfall dar. Auch krankhafte Störungen wie Ärger, Aufregung und Schock gehören nicht zu den versicherten Sachen.
  • „Von außen auf den Körper einwirkend“ bedeutet, dass Kräfte notwendig sind. Diese Kräfte müssen auf den Körper wirken. Das passiert zum Beispiel bei einem Zusammenstoß im Straßenverkehr oder wenn Verletzungen durch herunterfallende Gegenstände entstehen.
  • „Unfreiwillig“ bedeutet, dass Sie den Unfall nicht selber herbeigeführt haben. Selbstverstümmelung oder der Freitod sind nicht mit versichert, denn wer groß fahrlässig handelt, verwirkt den Versicherungsschutz.

Für die Versicherungen zählen auch Schäden an Gliedmaßen oder z.B. der Wirbelsäule nach einer hohen Kraftanstrengung zu den Unfällen. Allerdings gibt es die Voraussetzung, dass durch die Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskel, Bänder, Sehnen oder Kapseln gezerrt oder verrissen werden müssen. In der Regel reichen normale Bewegungen im Alltag dafür nicht aus.

Sie müssen daher der Versicherung selber nachweisen, dass Sie nach diesen Kriterien einen Unfall erlitten haben. Zudem umfasst die private Unfallversicherung alle Unfälle im täglichen Leben, so dass Sie nicht nur in der Freizeit, sondern auch auf der Arbeit ausreichend Schutz haben. Die private Unfallversicherung ist inzwischen weltweit gültig.

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Endlich Urlaub. Ferienbeginn ist regelmäßig auch Reisezeit. Und bereits im Zusammenhang mit der Buchung einer Urlaubsreise stellen sich zahlreiche Fragen in Bezug auf Versicherungen. Diese werden oft bei Abschluss angeboten oder später offeriert. Doch welche

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Die Unfallversicherung brauchen…

Eine private Unfallversicherung ist besonders wichtig für Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner, Personen ohne Beruf, Erwerbstätige mit Vorerkrankungen und Personen mit hohem Unfallrisiko, die keine Versicherung in Bezug auf die Berufsunfähigkeit abschließen können.  

Es gibt aber auch Personengruppen, die keine private Unfallversicherung brauchen.

  • Arbeitnehmer, die schon für Arbeits- und Wegeunfalle und Berufskrankheiten abgesichert sind. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Der Arbeitgeber muss die Versicherung für Sie bei der Berufsgenossenschaft abschließen und die Beiträge leisten. Der Schutz wird durch eine private Unfallversicherung nicht verbessert.
  • Kinder und Jugendliche brauchen auch keine Unfallversicherung, denn sie sind im Kindergarten, der Schule und der Uni abgesichert. Auch der Hin- und Rückweg ist inbegriffen.

In der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub besteht allerdings kein Versicherungsschutz. Wenn Sie in diesen Bereichen auch abgesichert sein wollen, dann denken Sie über eine private Unfallversicherung nach.

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Defekte Haushaltsgeräte: Was ist bei einem Versicherungsfall zu beachten?

Wasserschaden, Kurzschluss, Kabelbrand – diese Szenarien können durch defekte Haushaltsgeräte ausgelöst werden. Doch wenn Sie richtig versichert sind, ist der Schaden am Ende vielleicht nur halb so groß. Doch um an das Geld zu kommen,

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Andere günstigere Versicherungen

Die Unfallversicherung deckt viele Risiken ab, aber es gibt andere Versicherungen, die nicht nur umfassender sind, sondern z.B. auch deutlich kostengünstiger. 

Aus dem Grund sollten Sie sich nicht nur auf eine Unfallversicherung versteifen, sondern sich auch über andere Versicherungen informieren.

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist übrigens deutlich wichtiger als eine Unfallversicherung. Diese Versicherung kommt z.B.  auch zum Tagen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit berufsunfähig werden.
  • Die Krankentagegeldversicherung hilft bei Verdienstausfällen. Und das nicht nur bei einem Unfall, sondern auch bei Krankheit.
  • Sie können Ihren Tod auch durch eine Risikolebensversicherung abdecken und auf diese Weise für die Vorsorge Ihrer Nachkommen sorgen.

Die Gefahrengruppen der Unfallversicherung

In der privaten Unfallversicherung wird zwischen zwei Gefahrengruppen unterschieden.

  • Die Gefahrengruppe A umfasst alle Risiken mit einem geringen Unfallrisiko. Dabei handelt es sich z.B. um Personengruppen, die einer kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeit nachgehen. In der Regel werden Frauen immer in dieser Gefahrengruppe eingeordnet.
  • Die Gefahrengruppe B richtet sich an alle Personen, die eine handwerkliche oder körperliche Arbeit verrichten. Wenn Sie in dieser Gruppe landen, dann müssen Sie mit einem höheren Versicherungsbeitrag rechnen.
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Die Leistungen der privaten Unfallversicherung

In der Unfallversicherung gibt es eine sehr wichtige Leistung und das ist die Invaliditätsleistung. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung.

Die Voraussetzung für die Zahlung des einmaligen Geldbetrages ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der geistigen oder körperlichen Leistungsfähigkeit. Die Versicherung erkennt das an, wenn die Unfallfolgen länger als drei Jahre bestehen und innerhalb der Zeit keine Verbesserung zu erwarten ist.

Die Entschädigungshöhe wird anhand der Invalidität bestimmt, so dass die Unfallversicherung einen gewissen Prozentsatz von der vereinbarten Versicherungssumme auszahlt. Es kommt allerdings darauf an, wie der Verlust eines Körperteils im Vertrag berücksichtigt ist.

Nachfolgend finden Sie ein paar Beispiele der am weitesten verbreiteten Gliedertaxe:

  • 70% ein Arm im Schultergelenk
  • 60% ein Bein bis zur Mitte des Oberschenkels
  • 55% eine Hand im Handgelenk
  • 50% ein Auge
  • 30% das Gehör auf einem Ohr
  • 10% der Geruchssinn

Sie haben eine private Unfallversicherung mit einer Summe von 300.000 Euro abgeschlossen und bei einem Unfall haben Sie ein Auge verloren. Dann erhalten Sie eine Invaliditätszahlung in Höhe von 150.000 Euro. Die Werte werden gekürzt, wenn es sich nur um einen teilweisen Verlust oder eine teilweise Funktionsunfähigkeit handelt.

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Unkündbare Nebenvereinbarungen beim Abschluss einer Lebensversicherung und unangemessen hohe Provisionen sind der Grund für die Warnung der Marktwächter. Im Visier der Verbraucherschützer ist nicht nur der Lebensversicherer Prisma Life, sondern auch die Vertriebsorganisation Afa AG. Der Lebensversicherer

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Für bestimmte Berufsgruppen wie Chirurgen, Friseure und Musiker gibt es andere Tarife und eigene Gliedertaxen, wobei die einzelnen Körperteile deutlich besser versichert sind.

Zusatzleistungen der Unfallversicherung

Beim Abschluss einer Unfallversicherung sollten Sie auf die zusätzlichen Leistungen achten.

Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze sollten in der privaten Unfallversicherung inbegriffen sein. Eintreten sollte die Versicherung auch, wenn es um eine unfallbedingte kosmetische Operation geht.

Überflüssige Leistungen der Unfallversicherung

Allerdings gibt es nicht nur sinnvolle Leistungen in der Unfallversicherung, denn in vielen Versicherungen finden sich auch überflüssige Leistungen.

Die Absicherung des Todesfallrisikos ist bei den meisten Versicherungen automatisch ausgeschlossen und das auch bei Unfalltod. Denken Sie also auf jeden Fall über eine Risikolebensversicherung nach, wenn Sie Ihre Angehörigen absichern wollen.

Zusätzlich können Sie weitere Leistungen in den Vertrag einfließen lassen und dazu gehören unter anderem:

  • Krankenhaustagegeld (mit und ohne Genesungsgeld oder Übergangsleistungen)
  • Krankentagegeld

Wobei dieser Zusatzschutz eher unnötig ist und in der Regel durch einen anderen Vertrag abgesichert ist. Einen Verdienstausfall können Sie deutlich besser durch eine private Krankentagegeldversicherung absichern. Sie erhalten dann nicht nur Leistungen nach einem Unfall, sondern auch bei Krankheit.

Zusammen mit der Unfallversicherung können Sie auch eine Unfall-Rente abschließen, aber hierbei handelt es sich um eine Versicherung, die nicht zu empfehlen ist. Die Rentenzahlung setzt in der Regel erst nach einem Invaliditätsgrad von 50% ein und ist zugleich noch sehr teuer. Das Krankentagegeld oder die Berufsunfähigkeitsversicherung sind zum Ausgleich eines unfallbedingten Einkommensausfalls deutlich besser geeignet. Sie erhalten in diesen beiden Fällen auch im Falle einer Krankheit Geld.

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Wichtig zu wissen

Sie brauchen keine Dynamik abschließen, denn die Versicherungssummen werden mit einem fest vereinbarten Prozentsatz abgeschlossen. Die Prämien erhöhen sich entsprechend, so dass es besser ist, wenn Sie gleich zu Vertragsbeginn eine hohe Versicherungssumme wählen. Die Versorgungslücken sind in jungen Jahren deutlich größer als im Alter, denn dann haben Sie höhere Renten- und Versorgungsansprüche und brauchen weniger Geld für die Unfallversicherung.

Bei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr sollten Sie vorsichtig sein, denn hier kommt es zu einer Kopplung von überteuerten Unfallversicherungen mit einem schlecht verzinsten Sparvorgang. Sie sollten eine Risikoversicherung und ein Sparvertrag immer getrennt voneinander abschließen.

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Sondertarife mit höheren Leistungen (bei schweren Unfällen)

Sie können die Versicherungssumme auf Wunsch anheben, wenn Sie sich besonders hoch versichern wollen. 

Allerdings gibt es auch viele Versicherungen, die Ihnen die Möglichkeit bieten, ein anderes Versicherungsmodell zu wählen und somit stärkere Beeinträchtigungen höher zu versichern. Allerdings hat das nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile.

  • In der Regel ist ein anderes Versicherungsmodell deutlich preiswerter als wenn Sie die Versicherungssumme in der Unfallversicherung anheben.
  • Allerdings erreichen Sie die notwendige Invalidität nicht, um die höheren Zahlungen zu bekommen.

Im Endeffekt zahlen Sie für die Versicherung einen deutlich höheren Beitrag, aber dafür springt sie leider nur in seltenen Fällen mit höheren Zahlungen ein.

In der Regel profitieren Sie nicht von den Sondertarifen, denn die meisten Unfälle sind nicht so schwer. Lassen Sie sich auf jeden Fall im Vorfeld beraten, bevor Sie einen solchen Vertrag abschließen.

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Darauf ist zu achten

Bei dem Antrag auf Abschluss einer Unfallversicherung müssen Sie viele Fragen rund um den Gesundheitszustand beantworten und diese Fragen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.

Die Tarifstufe und der Beitrag richten sich nach dem versicherten Risiko und aus dem Grund müssen Sie jede Änderung in beruflicher Hinsicht oder des Hobbies sofort bei der Versicherung melden.

Zudem müssen Sie auf die Fristen achten, wenn es zu einem Unfall kommt, denn ansonsten ist der Versicherungsschutz in Gefahr. Die Fristen variieren anhand der einzelnen Versicherungen, so dass Sie im eigenen Interesse in den Versicherungsbedingungen nachlesen sollten.

Die Höhe der Versicherungssumme ist auch immer ein wichtiger Punkt, wobei es in der Hinsicht eine bekannte Faustformel gibt. Mit ihr können Sie eine ausreichende Invaliditätsgrundsumme ausreichend, die sich nach Alter und Einkommen richtet:

  • 30 Jahre = sechsfaches Bruttojahreseinkommen
  • 40 Jahre = fünffaches Bruttojahreseinkommen
  • 50 Jahre = vierfaches Bruttojahreseinkommen
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Den richtigen Tarif und Anbieter finden

Im Bereich der Unfallversicherungen gibt es enorme Beitrags- und Leistungsunterschiede.

Sie können sich aber Unterstützung bei der Suche nach einer Unfallversicherung mit passendem Tarif holen:

  • bei der Stiftung Warentest
  • bei einem unabhängigen Versicherungsberater
  • vor Ort bei der Verbraucherzentrale
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema private Unfallversicherung

1. Wie hoch ist der Beitrag für die private Unfallversicherung?

Der Beitrag der privaten Unfallversicherung wird durch unterschiedliche Faktoren bestimmt, denn das Alter, der Beruf und die Hobbies spielen eine wichtige Rolle. Je risikoreicher diese Faktoren desto höher fällt der Beitrag aus.

2. Ist eine private Unfallversicherung für einen Dachdecker sinnvoll?

In der Regel hat der Arbeitgeber eine entsprechende Risikoversicherung abgeschlossen, aber wenn Sie sich zusätzlich absichern wollen, dann ist eine private Unfallversicherung für einen Dachdecker eine gute Idee.

3. Private Unfallversicherung als Berufskraftfahrer?

Berufskraftfahrer zählen zu den Personengruppen, die eine private Unfallversicherung abschließen können, um sich und die Familie abzusichern.

4. Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung?

Idealerweise schließen Sie die private Unfallversicherung direkt zu Beginn der beruflichen Tätigkeit ab, damit Sie direkt von Anfang an richtig abgesichert sind.

5. Wie hoch sollte die Deckungssumme einer privaten Unfallversicherung sein?

Pauschalisierte Antworten lassen sich hier nicht geben, aber anhand der Faustformel erhalten Sie einen kleinen Einblick. Das Alter und das Einkommen sind entscheidend.

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Fazit

Die private Unfallversicherung ist für viele Menschen eine sinnvolle Absicherung. Allerdings sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie sich für diesen Schutz oder besser für eine andere Versicherungsform entscheiden. Lassen Sie sich am besten ausführlich beraten, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

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Im Ehrenamt richtig versichert – Zusatzversicherung können Sicherheit bedeuten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/im-ehrenamt-richtig-versichert-zusatzversicherung-koennen-sicherheit-bedeuten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/im-ehrenamt-richtig-versichert-zusatzversicherung-koennen-sicherheit-bedeuten/#respond Thu, 30 Dec 2021 19:36:08 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67869 Viele Menschen sind in einem Ehrenamt tätig und das bedeutet, dass die gesetzliche Unfallversicherung einfach nicht ausreicht und eine Zusatzversicherung notwendig ist. Dazu gehören nicht nur die private Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern manchmal auch die Haftpflichtversicherung. Ehrenämter

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Viele Menschen sind in einem Ehrenamt tätig und das bedeutet, dass die gesetzliche Unfallversicherung einfach nicht ausreicht und eine Zusatzversicherung notwendig ist. Dazu gehören nicht nur die private Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern manchmal auch die Haftpflichtversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben einen kostenlosen gesetzlichen Versicherungsschutz, wenn Sie sich regelmäßig ehrenamtlich einbringen und für eine Organisation tätig sind, bei der Sie sich aktiv für andere einsetzen.
  • Wichtig ist, dass dieser kostenlose Versicherungsschutz leider nicht bei allen Problemen hilfreich ist, so dass ein Zusatzschutz vorhanden sein muss.
  • Sie sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Haftpflichtversicherung haben, wenn Sie sich ehrenamtlich einbringen wollen.

Ehrenämter gibt es nahezu überall

In allen Lebensbereichen gibt es Ehrenämter und viele Menschen wollen anderen Menschen oder Tieren helfen, so dass Sie sich für ein Ehrenamt entscheiden.

Die Menschen engagieren sich beispielsweise in Sportvereinen, Kirchengemeinden oder in Bürgerinitiativen, aber Sie müssen genau darauf achten, dass es sich juristisch um ein Ehrenamt handelt. Denn nur wenn es juristisch auch ein Ehrenamt ist, dann fallen Sie auch unter den Versicherungsschutz und der ist in der heutigen Zeit immens wichtig. Generell müssen fünf Merkmale erfüllt sein, damit es sich um ein juristisches Ehrenamt handelt.

Das Ehrenamt muss:

  • freiwillig
  • unentgeltlich
  • kontinuierlich
  • organisiert
  • anderen zu Gute kommen.

Auch bei einem Ehrenamt kommt es vor, dass der Helfer sich verletzt und somit selber Hilfe braucht. Dann ist der richtige Versicherungsschutz sehr wichtig.

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Versicherungsschutz im Ehrenamt

Grundsätzlich gehen viele Menschen davon aus, dass bei einem Sturz die gesetzliche Unfallversicherung zum Tragen kommt, aber bei einem Ehrenamt sind einige Faktoren zu beachten.

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nur dann zum Einsatz, wenn der Unfall sich in einem direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit im Ehrenarmt ereignet hat und das bedeutet, dass er entweder auf dem Hin- oder Rückweg erfolgt sein muss. Wenn durch den Unfall im Endeffekt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit das Ergebnis ist, dann können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine monatliche Rente hoffen. Aber dafür muss die Minderung bei mindestens 20% liegen.

Der gesetzliche Unfallschutz gilt aber nicht rund um die Uhr und auch nur eingeschränkt im Ausland, so dass Sie sich selber versichern sollten, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

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Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zählt im Ehrenamt zu den wichtigsten Versicherungen.

Die Versicherung zahlt bei einem dauerhaften gesundheitlichen Schaden durch Unfall oder Krankheit und Sie erhalten eine monatliche Rente, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Ihren Beruf weiterhin voll auszuüben. Mit der Versicherung vereinbaren Sie direkt bei Vertragsabschluss die Höhe der monatlichen Rente, so dass Sie hier auf der sicheren Seite sind.

Die private Unfallversicherung

Es gibt einige Faktoren, die für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig sind und Rentner können eine solche Versicherung nicht mehr abschließen.

In so einem Fall sollten Sie den Abschluss einer privaten Unfallversicherung in Betracht ziehen. Wenn Sie bei Ihrem Ehrenamt einen Unfall haben und im Anschluss eine zurückbleibende Invalidität haben, dann erhalten Sie einen einmaligen Geldbetrag. Der Geldbetrag ist aber abhängig vom Schweregrad.

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Die Haftpflichtversicherung

In der Regel muss eine Person, die im Rahmen eines Ehrenamtes einer anderen Person einen Schaden zufügt, nicht für anfallende Forderungen oder Schadenersatzforderungen aufkommen.

Normalerweise hat die Trägerorganisation eine Haftpflichtversicherung und diese springt dann auch ein. Das gilt, wenn Sie ein Ehrenamt im Dienst von Städten und Kommunen ausüben. Die ehrenamtliche Ausübung eines leitenden Amtes oder eine verantwortungsvolle Tätigkeit bei einer Organisation oder einem Verein mit Hilfe der entsprechenden Haftpflichtversicherung abgesichert sein. In dem Fall brauchen Sie sich keine Sorgen machen.

Anders sieht es aus, wenn es sich um eine andere freiwillige Tätigkeit handelt, denn wenn Sie keine besondere Verantwortung übernehmen, dann besteht auch kein Schutz über die private Haftpflichtversicherung.

Sie sollten sich auf jeden Fall mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um herauszufinden, ob und in welchen Umfang Sie versichert sind, wenn Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben.

Allerdings raten wir Ihnen, dass Sie sich eine Privathaftpflichtversicherung zulegen und das sollte unabhängig von einem Ehrenamt sein.

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Versicherungsschutz der Bundesländer

Einige Bundesländer bieten einen zusätzlichen Versicherungsschutz in den Bereichen Haftpflicht und Unfall an.

Diese Versicherungen gelten für ihre freiwillig ehrenamtlichen Helfer, aber nicht jedes Bundesland ist dabei. Nordrhein-Westfalen bietet diese Möglichkeit aber an. Wenn Sie Interesse haben, dann schauen Sie sich im Internet um, denn dort finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Versicherungsschutz für ehrenamtliche Helfer in den einzelnen Bundesländern.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Versicherung im Ehrenamt

1. Reicht die gesetzliche Unfallversicherung für ein Ehrenamt?

Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn Sie Mitglied eines Vereins oder einer Initiative sind und während der Ausübung einer Tätigkeit eine Verletzung erleiden. Wichtig ist, dass der Schutz der Versicherung sich nicht auf alle Tätigkeiten bezieht. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie in einem Spiel oder beim Training verletzt werden. Sie sollten sich über eine private Unfallversicherung informieren.

2. Wie ist die Tätigkeit als Betriebs- oder Personalrat abgesichert?

Wenn Sie sich ehrenamtlich im Betriebs- oder Personalrat befinden, dann gibt es eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb und darüber laufen Sie in der Regel auch.

3. Wie bin ich versichert, wenn ich mich ehrenamtlich engagiere?

Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit kommt es darauf an, wo Sie tätig sind. Wenn Sie bei einer Person tätig sind, dann gibt es keine gesetzliche Absicherung. Aber wenn Sie über einen Verein oder eine Organisation arbeiten, dann kommt die Haftpflichtversicherung zum Tragen.

4. Bin ich als Wahlhelfer unfallversichert?

Sie sind gesetzlich unfallversichert, wenn Sie für die Kommune NRW ehrenamtlich arbeiten und bei einer Wahl unterstützen.

5. Was genau ist eine ehrenamtliche Tätigkeit?

Der Begriff Ehrenamt hat keine feste Definition, aber juristisch gesehen müssen fünf Merkmale stimmen. Nur dann gilt es als ehrenamtliche Tätigkeit.

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Fazit

Immer mehr Menschen möchten helfen und wollen sich ehrenamtlich einbringen. Sie helfen Menschen, unterstützen Vereine oder arbeiten mit Tieren. Immer wieder kommt die Frage in Bezug auf die Versicherung auf. Hier gibt es Unterschiede, denn nicht jede ehrenamtliche Tätigkeit ist gut versichert. Wenn Sie in einem Verein oder einer Organisation tätig sind, dann brauchen Sie sich keine Gedanken machen. Anders sieht es beim Einsatz für eine Person aus, dann sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung um eine Zusatzversicherung kümmern.

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Absicherung für pflegende Angehörige durch Sozialversicherungen. Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung für Pflegepersonen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/absicherung-fuer-pflegende-angehoerige-durch-sozialversicherungen-renten-arbeitslosen-und-unfallversicherung-fuer-pflegepersonen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/absicherung-fuer-pflegende-angehoerige-durch-sozialversicherungen-renten-arbeitslosen-und-unfallversicherung-fuer-pflegepersonen/#respond Thu, 26 Nov 2020 04:13:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57120 Abgesichert in der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung? Dies sind Sie jedenfalls immer dann, wenn Sie einen Angehörigen oder einen anderen Menschen pflegen. Die Unfallversicherung Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2 besitzt. In

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Abgesichert in der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung? Dies sind Sie jedenfalls immer dann, wenn Sie einen Angehörigen oder einen anderen Menschen pflegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Versicherungen bestehen automatisch, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Das Stellen eines Antrags oder eine Anmeldung ist nicht notwendig.
  • Die Kommunen übernehmen die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung.
  • Die Pflegekassen übernehmen die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dies jedoch nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nichts bezahlen muss der pflegende Angehörige.
  • Der Pflegebedürftige muss mindestens den Pflegegrad 2 anerkannt haben. Infolge ist die Grundvoraussetzung zur Erteilung der Leistung vorhanden.

Die Unfallversicherung

Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2 besitzt. In diesem Fall bekommt die pflegende Person automatisch bei Pflegeaufnahme einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. 

Eine Anmeldung muss durch die Pflegeperson nicht erfolgen. Es wird also kein gesonderter Antrag gestellt. Die Kommunen übernehmen die Beiträge der sogenannten Pflege-Unfallversicherung. Dadurch werden also weder der Pflegebedürftige noch dessen Pflegepersonen belastet.

Eintreten tut die Unfallversicherung, wenn

  • die pflegende Person einen Unfall erleidet. Der sogenannte Wegeunfall wird nur anerkannt, wenn die Person sich auf dem direkten Weg zum Pflegebedürftigen befindet.
  • die pflegende Person an einer Berufskrankheit erkrankt. Dazu gehören z.B. Erkrankungen durch körperliche Anstrengung. Aber auch Hautkrankheiten, denen eine Unverträglichkeit von Pflegemittel nachgewiesen wird können dazu zählen.
  • die Pflegeperson sich während der Pflegetätigkeit mit der Erkrankung des Pflegebedürftigen ansteckt.

Pflegepersonen haben Anspruch auf unterschiedliche Leistungen. Dies aber nur dann, wenn die Unfallversicherung erst einmal greift. In diesem Fall haben sie Anspruch auf zahnärztliche und alle anderen Arten von ärztlichen Behandlungen. Zudem nehmen sie Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation in Anspruch. Unter gewissen Umständen hat die Pflegeperson sogar einen Anspruch auf Umschulung oder auf eine andere Ausbildung. Dies aber nur aus einem Grund: wenn nachgewiesen wird, dass aufgrund des Unfalls im Beruf der derzeitige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Die Unfallversicherung leistet auch Lohnersatzleistungen oder Rente, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.

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Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für welche Pflegetätigkeiten?

Hier orientiert sich die gesetzliche Unfallversicherung anhand der Grundlagen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Demnach fallen die folgenden Bereiche der Unfallversicherung zu:

  • Haushaltsführung wie das Zubereiten von Mahlzeiten und die Durchführung von Aufräum- und Reinigungsarbeiten. Dazu gehört z.B. das Tisch decken, zudem das Begleiten zu Banken oder Behörden, aber auch das Wäsche waschen.
  • Mobilität, dazu gehört die Unterstützung beim Treppensteigen oder dem normalen Laufen.
  • Kommunikative und kognitive Fähigkeiten. Beispielsweise die Hilfeleistung beim Ausüben von alltäglichen Dingen (Kaffee kochen)
  • Psychologische Problemlagen und Verhaltensweisen. Dazu gehört etwa der Umgang mit Wahnvorstellungen oder Angstzuständen. Auch der Selbstschutz bei aggressivem Verhalten fällt darunter.
  • Selbstversorgung, wozu alle Tätigkeiten fallen vom Waschen bis hin zum Baden oder Duschen.
  • Soziale Kontakte und Gestaltung des Alltags, wie das Einhalten von Schlaf- und Ruhephasen und die Unterstützung der Freizeitgestaltung
  • Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen. Dazu die Förderung des selbstständigen Umgangs mit diesen Erkrankungen. Das beinhaltet z.B. auch die Hin- und Rückwege zu den einzelnen Arztbesuchen

Beispiel:

Sie als Pflegeperson helfen beispielsweise dem pflegebedürftigen Vater die Treppe zu steigen, damit er ins Schlafzimmer kommt. Sie verlieren dadurch den Halt und stürzen.

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Was passiert bei einem Unfall?

Sie haben einen Unfall erlitten, dann suchen Sie sofort einen Durchgangsarzt auf. Der Unfall wird der Unfallversicherung direkt angezeigt. Danach übernimmt die Unfallkasse sofort die Zuzahlungen von Heil- und Hilfsmitteln und den notwendigen Medikamenten.

Die Rentenversicherung

Unter den Begriff Pflegeperson fallen Menschen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in dem Zuhause pflegen.

Zu diesen Personen gehören Angehörige, Freunde oder eine ehrenamtlich pflegende Person. Dabei muss die Pflegeperson einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie pflegt die Person nicht erwerbsmäßig.
  • Es wird eine Person gepflegt, die mindestens Pflegegrad 2 besitzt.
  • Die Pflege umfasst mindestens 10 Stunden in der Woche.
  • Mindestens 2 Tage in der Woche findet die Pflege statt.
  • Der Pflegebedürftige wird in seinen eigenen vier Wänden betreut.
  • In der Woche ist die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig.

Die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen übernimmt die Beiträge für die Rentenversicherung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen passen.

Die Pflegekasse ist verpflichtet die Voraussetzungen für die Rentenversicherung zu überprüfen, sobald ein Antrag auf Pflegeversicherungsleistungen gestellt wird. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes wird hinzugezogen. Der stellt nicht nur die Pflegebedürftigkeit fest, sondern auch welche Person die Pflege in welchem Umfang erbringt. Bei der Begutachtung wird der MDK fragen, wie lange die Person am Tag gepflegt wird. Die Angaben sind realistisch zu machen, ansonsten schätzt der Gutachter die Zeit selber.

Abrechnungen und Kostenübernahme

Bei der Pflege von mehreren Personen rechnet der Gutachter die Zeiten zusammen. Die Pflegekassen der einzelnen Pflegebedürftigen teilen sich dann den Rentenversicherungsbeitrag. Die Pflegekassen tauschen sich untereinander aus und stimmen sich ab.

Der automatische Versicherungsschutz für die Rentenversicherung besteht, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Es handelt sich vielmehr um eine Pflichtversicherung. Die tritt sofort mit Aufnahme der Pflegetätigkeit in Kraft. Die Pflegekasse sendet Ihnen einen Fragebogen zu. Der dient der Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht-erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen. Außerdem dient er zur Ermittlung der Beitragshöhe. Sie können sich aber auch selbst an die Pflegekassen werden.

Wichtig

Die Pflegezeit wird im Gutachten zur Pflegeeinstufung vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung für eine Woche angegeben. Das Gutachten ist immer zu prüfen. So lässt sich feststellen, ob die Zeit zwischen 10 und 14 Stunden liegt. Ist das der Fall setzen Sie sich mit der Pflegekasse in Verbindung um den Rentenversicherungsanspruch zu klären.

Nehmen Sie ihre Pflegetätigkeit bei bereits bestehender  Pflegebedürftigkeit auf sollten Sie umgehend reagieren. Wenden Sie sich an die Pflegekasse und lassen sich den Fragebogen zusenden.

Die Broschüre „Rente für Pflegepersonen – Ihr Einsatz lohnt sich“ bietet viele Beispiele in Bezug auf das Erreichen des Pflegeumfangs. Auch für Rentner sind die Rentenansprüche interessant.

Die Arbeitslosenversicherung

Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung übernimmt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Dies liegt daran, dass alle Pflegepersonen in der Arbeitslosenversicherung angemeldet sind. 

Allerdings sind dafür bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Es handelt sich nicht um eine erwerbsmäßige Pflege.
  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
  • In der Woche verteilt sich die Pflege aus zwei Tage.
  • Der Pflegebedürftige wird in den eigenen vier Wänden betreut.
  • Vor der Pflegetätigkeit war die Pflegeperson in der Arbeitslosenversicherung versichert. Sie war in einem Beschäftigungsverhältnis oder hat Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III bezogen.

Nach Ende der Pflegetätigkeit hat die Pflegeperson die Möglichkeit Arbeitslosengeld zu beantragen. Gleichzeitig kann sie Leistungen für Arbeitsförderung in Anspruch nehmen.

Achtung:

Diese Regelung gilt nur dann, wenn schon eine Absicherung durch die Arbeitslosenversicherung besteht. Beispielsweise ist dies der Fall, wenn bereits eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Absicherung für pflegende Angehörige

1. Wie lange bezahlt die Pflegeversicherung die Arbeitslosenversicherung?

Die Pflegeversicherung übernimmt die Arbeitslosenversicherung von Beginn der Pflegetätigkeit bis zum Ende. Erst, wenn Sie die Pflegetätigkeit aufgeben, endet auch der Anspruch auf Arbeitslosenversicherung.

2. Wie hoch sind die Rentenversicherungsansprüche von Pflegepersonen?

Die Rentenversicherungsansprüche hängen von dem Pflegegrad ab. Zudem spielt die Art der bezogenen Leistung eine Rolle. Hier wird zwischen Geldleistung, voll ambulante Leistung und Kombinationsleistung unterschieden. Die Beiträge fallen auch von Ost nach West unterschiedlich hoch aus.

3. Wann hat eine Pflegeperson Recht auf Rentenansprüche?

Die Pflegeperson hat ein Recht auf Rentenansprüche, wenn sie in der Woche weniger als 30 Stunden erwerbstätig ist. Zudem darf sie keine Vollrente beziehen und die Regelaltersgrenze nicht erreicht haben.

4. Wie wichtig ist der zeitliche Pflegeumfang für die Rentenversicherung?

Der zeitliche Aufwand für die Pflege spielt eine große Rolle. Sie fließt in die Berechnung für den Rentenversicherungsbeitrag ein. Genaue Informationen sind bei der Pflegeversicherung zu erfragen.

5. Wie oft muss die Pflegekraft in der Woche pflegen, um eine Unfallversicherung zu erhalten?

Damit die Pflegekraft das Recht auf eine Unfallversicherung hat, muss sie mindestens 10 Stunden in der Woche der häuslichen Pflege nachgehen. Die 10 Stunden verteilen sich auf mindestens 2 Tage in der Woche.

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Fazit

Pflegepersonen haben Anspruch auf Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge übernehmen die Pflegekassen der hilfsbedürftigen Personen. Um einen Anspruch zu haben muss die Pflegeperson bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die bei der Pflegekasse zu erfragen sind. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse stellt den Anspruch zusammen mit der Pflegebedürftigkeit fest. Die Höhe der Beiträge wird anhand der Leistung, der Zeit und der Region festgelegt.

Der Beitrag Absicherung für pflegende Angehörige durch Sozialversicherungen. Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung für Pflegepersonen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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