Untersuchung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:00:19 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Untersuchung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)? Definition https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-sind-individuelle-gesundheitsleistungen-igel-definition/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-sind-individuelle-gesundheitsleistungen-igel-definition/#respond Fri, 13 May 2022 08:00:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65879 Individuelle Gesundheitsleistungen, auch IGeL genannt, können ärztliche, psychotherapeutische, aber auch zahnärztliche Leistungen sein. Diese sind von den Patienten privat zu bezahlen. Sie gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Leider sind die IGeL-Angebote für

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Individuelle Gesundheitsleistungen, auch IGeL genannt, können ärztliche, psychotherapeutische, aber auch zahnärztliche Leistungen sein. Diese sind von den Patienten privat zu bezahlen. Sie gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Leider sind die IGeL-Angebote für Patienten meist sehr unübersichtlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • IGeL, Selbstzahlerleistungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen. Sie stehen alle für Untersuchungen, die der Patienten selbst zahlen muss.
  • Bei IGeL handelt es sich nur um ein Angebot vom Arzt. Sie müssen es nicht annehmen.
  • Die Zahl der IGeL ist groß. Hierzu gehören Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Schönheitsoperationen und viele andere. Jedoch hat nicht jede Untersuchung einen belegten Nutzen.
  • Da es so viele IGeL gibt, sollten Sie sich vorab gut informieren.

Was heißt IGeL?

Die Abkürzung steht für Individuelle Gesundheitsleistungen und diese werden von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten angeboten.

Die IGeL bietet unterschiedliche Behandlungs- und Diagnosemethoden, die jedoch das medizinisch notwendige Maß übersteigen. Auch gehören sie nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die IGeL müssen Sie immer selbst zahlen.

Seit Jahren werden es mehr und mehr IGeL-Angebote. Wie viele genau, weiß man nicht, weil es bei den Selbstzahlerleistungen keine Erfassung gibt. Jedoch besagen Hochrechnungen der Krankenkassen, dass seit 2018 etwa 15 Millionen IGeL von den gesetzlich versicherten Patienten genutzt wurden. Dafür haben sie etwa eine Milliarde Euro bezahlt. (Quelle: WidO-Monitor 2019)

Die IGeL-Arten

Es gibt viele verschiedene IGeL-Leistungen wie zum Beispiel den PSA-Test oder die Augeninnendruckmessung.

Ferner können ein Attest oder eine Extra-Ultraschalluntersuchung sowie ein neues medizinisches Diagnose-Verfahren beim Augenarzt zum IGeL-Angebot zählen. Sie können unter zwei IGeL-Arten unterscheiden:

1. Eine nicht medizinisch notwendige Leistung, die im Einzelfall jedoch ratsam ist

Manche Untersuchungen, aber auch Beratungen sind auf Wunsch des Patienten, haben aber keine medizinische Notwendigkeit. Sie behandeln weder eine Krankheit noch lässt sich mit ihnen eine Erkrankung vorzeitig erkennen. Aus diesem Grund zahlen die gesetzlichen Krankenkassen diese auch nicht. Jedoch kann das Angebot je nach Einzelfall auch medizinisch ratsam sein. Zum Beispiel:

  • Atteste oder Serviceleistungen für Urlaub, Sport und Freizeit. Zum Beispiel: Reiseimpfberatung, sportmedizinische Untersuchungen oder eine Untersuchung oder Bescheinigung für Reiserücktritt
  • Medizinisch-kosmetische Leistungen sind in der Regel nicht notwendig. Zum Beispiel Schönheitsoperation oder Entfernung einer Tätowierung
  • Psychotherapeutische Leistungen wie eine Paartherapie

2. Ärztliche Leistungen die mit innovativen Behandlungsmethoden oder ohne Krankheitsverdacht gemacht werden

Heute werden in den Praxen meist Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsuntersuchungen als IGeL durchgeführt. So zum Beispiel der Brustultraschall, die Glaukom-Früherkennung oder der Eierstockultraschall sowie der Ultraschall der Halsschlagader. Sofern es sich um einen Risikofall handelt, könnten die Krankenkasse sogar manche IGeL übernehmen. Wohingegen der Patient selbst bezahlen muss, wenn er die Untersuchung auf eigenen Wunsch möchte und diese nicht medizinisch notwendig war.

Erkundigen Sie sich vor der Untersuchung, ob diese für sie Sinn macht. Haben Sie erst bezahlt, erstattet Ihnen die Krankenkasse auch kein Geld zurück. Der IGeL-Monitor ist für Sie eine gute Anlaufstelle, um wissenschaftliche und geprüfte Fachinformationen zu erhalten.

Weshalb zahlen die Krankenkassen nicht?

Als gesetzlich Versicherter haben Sie Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung, Verhütung und Behandlung von Krankheiten.

Jedoch darf die Krankenkasse nur das zahlen, was auch sinnvoll und wirtschaftlich ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss, der aus einem Gremium aus Vertretern von Krankenkassen und Ärzten besteht, entscheidet, welche medizinischen Leistungen im Leistungskatalog der Kassen aufgenommen werden.

Ehe die lasergestützten Augenuntersuchungen HRT und OCT von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, braucht es erst wissenschaftliche Studien zu deren Kosten, Nutzen und Schaden. Einen Antrag hierfür können Kassen und Ärzte stellen. Sieht man sich z.B. die Studienauswertung der OCT an, so war diese positiv. Somit beschloss der G-BA 2018, die Untersuchung als Kassenleistung aufzunehmen. Jedoch nur als diagnostische und therapiegesteuerte Maßnahme der neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration und des Makulaödems bei einer diabetischen Retinopathie.

Werden Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dagegen vom Gemeinsamen Bundesausschuss als negativ bewertet, sind sie auch keine Kassenleistung, als IGeL aber zulässig. Beispiel: Ozontherapie, Colon-Hydro-Therapie, Bioresonanztherapie oder Ultraviolettbestrahlung des Blutes. Wissenschaftliche Analysen zeigen, dass diese keinen Nutzen haben und somit nicht medizinisch wichtig oder gar wirtschaftlich sind.

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  • Es gibt IGeL, die bei klarem Krankheitsverdacht zur Kassenleistung werden.
  • Eine IGeL kann dem Patienten ohne Qualitätsprüfung angeboten werden.
  • Sofern die Untersuchungs- oder Behandlungsmethode durch das höchste Beschlussgremium als negativ eingestuft wird, kann sie keine Kassenleistung werden. Jedoch ist sie als IGeL erlaubt.
  • Der IGeL-Monitor gibt Ihnen wissenschaftlich geklärte und laienverständliche Informationen zu den IGeL.

Gibt es eine IGeL-Liste?

Der Begriff IGeL beinhaltet viele unterschiedliche Untersuchungen und Therapien.

Man schätzt, dass es mehrere Hundert sind. Somit gibt es auch keine spezielle Liste zu dem Spektrum. Es gibt jedoch für Ärzte eine Zusammenstellung aus dem Jahr 2011. Auch darf jeder Arzt Zusatzleistungen anbieten, die von ihm selbst stammen oder die er von auf IGeL spezialisierten Firmen übernommen hat. Es ist zu bedenken, dass die Bandbreite sehr groß ist und immer mehr wächst. Somit besteht für Patienten keine Möglichkeit, sich über Preis, Nutzen und Qualität vergleichend zu informieren.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)? – Infos

1. Warum sind IGeL medizinisch oft nicht notwendig?

Weil es sich hier in der Regel um Zusatzleistungen handelt. Zudem ergeben wissenschaftliche Studien, dass diese Untersuchungen oft keinen Belang zur Diagnostik haben.

2. Kann ich auf IGeL verzichten?

Sie müssen diese Untersuchungen nicht machen lassen. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie mit Ihrem Arzt, der Krankenkasse oder schauen Sie im IGeL-Monitor nach.

3. Warum übernimmt die Kasse manche IGeL doch?

Hier kommt es auf die Untersuchung an und darauf, ob Sie ein Risikopatient sind oder der Arzt einen dringenden Verdacht hat. Manchmal braucht es die ein oder andere Untersuchung, um den Verdacht des Arztes zu bestätigen oder auch nicht. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse auch.

4. Kann ich die IGeL auch nachträglich von der Kasse zahlen lassen?

Nein. Was sie bezahlt haben, erhalten Sie auch nicht erstattet. Sprechen Sie deshalb immer vorab mit der Krankenkasse.

5. Warum bewertet die Wissenschaft eine Untersuchung als negativ, wenn sie doch gut hilft?

Die Untersuchung wird in Studien an mehreren Patienten erforscht. Sind hier z.B. die Ergebnisse zum Großteil nicht ausreichend, so wird sie als negativ eingestuft. Zudem kommen hier noch weitere Forschungsreihen. Somit wird eine Untersuchung wirklich auf Herz und Nieren geprüft.

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Fazit

Inzwischen gibt es sehr viele IGeL und immer mehr kommen noch hinzu. Leider können Sie sich hier keine Übersicht verschaffen. Jedoch bietet Ihnen der IGeL-Monitor eine gute Beratung. Auch Ärzte und Krankenkassen können Ihnen hier beratend helfen.

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Überhöhte Rechnungen beim Arzt nicht einfach akzeptieren https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/ueberhoehte-rechnungen-beim-arzt-nicht-einfach-akzeptieren/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/ueberhoehte-rechnungen-beim-arzt-nicht-einfach-akzeptieren/#respond Tue, 01 Mar 2022 07:37:56 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65759 Lassen Sie eine IGeL (individuelle Gesundheitsleistung) machen, muss Ihnen der Arzt vorab die Kosten nennen. Sofern diese später wesentlich teurer sind, können Sie sich wehren. Aufklärungspflicht Der Arzt muss Sie vor der Untersuchung nicht nur

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Lassen Sie eine IGeL (individuelle Gesundheitsleistung) machen, muss Ihnen der Arzt vorab die Kosten nennen. Sofern diese später wesentlich teurer sind, können Sie sich wehren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arzt muss Ihnen nicht nur die Vor- und Nachteile der IGeL nennen, sondern auch die Kosten, die auf Sie zukommen.
  • Sie dürfen einen Kostenvoranschlag verlangen.
  • Ist die Rechnung deutlich höher, haben Sie das Recht auf Prüfung.

Aufklärungspflicht

Der Arzt muss Sie vor der Untersuchung nicht nur über den Sinn und Zweck der Untersuchung informieren, sondern auch über die anfallenden Kosten, die Sie privat zu tragen haben.

Diese Aufklärung der Kosten hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Dabei  muss er die Kosten so genau wir nur möglich auflisten.

Die IGeL wird nach der privaten Gebührenordnung abgerechnet. In der GOÄ ist auch geregelt, dass die Kosten je nach Aufwand oder Schwierigkeit berechnet werden dürfen. Sofern Sie einen erheblichen Preisunterschied zwischen Kostenvoranschlag und Endrechnung feststellen, so sind Sie nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren.

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Wann wird es teuer?

Generell haben schriftliche Kostenvoranschläge oder Preisinformationen eine Verbindlichkeit.

Sollten sich währen der Behandlung oder Diagnostik aber Umstände ergeben, die die Behandlung erschweren, so darf die Rechnung auch teurer werden als der Kostenvoranschlag. Jedoch gibt es auch hier Grenzen. Bis zu 20 Prozent dürfen die Kosten höher ausfallen als im Kostenvoranschlag festgesetzt. Sofern die Kosten mehr als das betragen sollten, muss der Arzt das erst mit dem Patienten besprechen und zwar noch bevor die Behandlung beginnt. Der Patienten muss somit die Möglichkeit bekommen, noch von der Behandlung zurückzutreten.

Als Beispiel die professionelle Zahnreinigung: Liegt der geschätzte Preis bei etwa 100 Euro, darf er maximal 120 Euro kosten. Andernfalls hätte der Arzt den Patienten vorab drüber informieren müssen.

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Warum keine Pauschalpreise?

Ein Pauschalpreis wäre für Patienten am einfachsten und übersichtlichsten.

Jedoch dürfen die Ärzte das auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte nicht. Sie müssen sich bei Privatleistungen an die GOÄ halten. Somit muss der Arzt auch einschätzen können, was Ihre Behandlung etwa kosten wird.

Tipp

Sie sollten nach dem Rechnungserhalt auf jeden Fall diese mit dem Kostenvoranschlag vergleichen.

Finden Sie Unstimmigkeiten, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt und fragen Sie nach, warum die Rechnung höher ist. Sofern Sie damit keine befriedigende Antwort erhalten, lassen Sie die Rechnung bei der Landesärztekammer prüfen.

  • Holen Sie vor der Behandlung schriftliche Informationen zu den Kosten ein. Sofern der Arzt keinen Kostenvoranschlag ausstellt, haben Sie das Recht, die Bezahlung zu verweigern.
  • Vergleichen Sie die erhaltene Rechnung mit dem Kostenvoranschlag.
  • Unstimmigkeiten bezüglich der Rechnung klären Sie mit dem Arzt oder Sie lassen die Rechnung bei der Landesärztekammer prüfen.
  • Eine Abweichung von 20% zwischen Rechnung und Kostenvoranschlag ist zulässig, aber auch nur dann, wenn der Zeitaufwand höher war als geplant oder besondere Schwierigkeiten bei der Behandlung bestanden.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Überhöhte Rechnung beim Arzt – Nehmen Sie diese nicht hin

1. Was können besondere Umstände sein, die die Rechnung dann doch höher machen?

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Arzt für die Untersuchung mehr Zeit benötigt als erwartet. So zum Beispiel wenn bei einem behinderten Menschen eine Ultraschalluntersuchung erfolgen soll und dieser sich wehrt.

2. Mein Arzt will sich bei den Kosten nicht festlegen, was tun?

In Anbetracht, dass er mit Ihnen einen Behandlungsvertrag abschließen möchte, muss er auch Klarheit über die anfallenden Kosten verschaffen. Macht er dies nicht, so lassen Sie die Untersuchung lieber bei einem anderen Arzt machen.

3. Mein Arzt verlangt einen Pauschalbetrag, ein anderer setzt aber ganz andere Kosten an. Warum?

Der Pauschalbetrag ist unlauterer Wettbewerb und womöglich ist er sogar noch günstiger, als wenn er nach GOÄ abrechnen würde. Es liegt natürlich an Ihnen, welches Angebot Sie annehmen. Vergewissern Sie sich aber, dass das Pauschalangebot nicht überteuert ist.

4. Der Arzt weigert sich mit mir über die überteuerte Rechnung zu sprechen. Was soll ich machen?

Eigentlich muss er mit Ihnen darüber sprechen, schließlich will er auch sein Geld bekommen. Lassen Sie im Zweifel die Landesärztekammer die Rechnung prüfen.

5. Kann ich die Zahlung der Rechnung verweigern?

Sofern die Rechnung wesentlich höher als der Kostenvoranschlag ist und die Landesärztekammer sie auch für zu hoch befindet, muss der Arzt die Rechnung eigentlich ändern. Sprechen Sie hier mit ihm, um einen Rechtsstreit zu verhindern.

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Fazit

Das Thema Privatrechnung ist immer schwierig, denn manche Ärzte glauben mehr berechnen zu dürfen als nötig. Im Zweifel richten Sie sich nach Ihrem Kostenvoranschlag oder fragen Sie in der Landesärztekammer nach, ob die Rechnung so rechtens ist.

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Pro & Contra: Wie Sie sich für oder gegen ein IGeL-Angebot entscheiden – Wissenswertes https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pro-contra-wie-sie-sich-fuer-oder-gegen-ein-igel-angebot-entscheiden-wissenswertes/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pro-contra-wie-sie-sich-fuer-oder-gegen-ein-igel-angebot-entscheiden-wissenswertes/#respond Mon, 28 Feb 2022 11:49:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65693 Bietet Ihr Arzt Ihnen eine IGeL an, so wird er Sie nicht automatisch darüber aufklären, ob diese auch von Nutzen ist. Verwenden Sie hier vorab andere Informationsquellen. Ja oder Nein? Beim Nutzen der IGeL scheiden

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Bietet Ihr Arzt Ihnen eine IGeL an, so wird er Sie nicht automatisch darüber aufklären, ob diese auch von Nutzen ist. Verwenden Sie hier vorab andere Informationsquellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL genannt, sind nicht dringend. Somit ist es nicht notwendig, sich gleich in der Arztpraxis dafür zu entscheiden.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, welchen Nutzen sie haben, ob es Alternativen gibt oder ob sie auch schaden können.
  • Eine Zweitmeinung kann nicht schaden.
  • Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse – noch bevor Sie die IGeL machen lassen.

Ja oder Nein?

Beim Nutzen der IGeL scheiden sich immer noch die Geister.

Fällt es Ihnen schwer zu entscheiden, ob die Untersuchung für Sie nützlich ist oder nicht, geht es Ihnen wie vielen anderen. Aus diesem Grund rät der Verbraucherschutz: Holen Sie rechtzeitig Informationen ein, um eine gute Entscheidung zu treffen. Selbst dann, wenn es nur eine 20 Euro Leistung ist.

Natürlich hängt die Entscheidung für oder gegen die Untersuchung immer vom Fall ab. Handelt es sich um eine medizinisch-kosmetische Behandlung oder um ein Attest, trifft sich die Entscheidung meist leichter. Gerade beim Thema  Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen ist es meist schwieriger, hier richtig zu entscheiden.

Beachten Sie: Eine IGeL ist nicht dringend. Handelt es sich um akut notwendige Untersuchungen, so werden diese auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Lassen Sie sich somit etwas Zeit, bevor Sie sich entscheiden. Holen Sie weitere Informationen zur IGeL ein. Hierfür können Sie unterschiedliche Quellen nutzen. Diese beraten über Nutzen, Risiken und mögliche Alternativen.

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Arztgespräch

Ihr behandelnder Arzt kennt Sie am besten.

Es muss Sie ausführlich aufklären. Deshalb holen Sie von ihm die nötigen Infos zur IGeL ein.

  • Weshalb ist sie besser als die Kassenleistung?
  • Bestehen Risiken, die zu weiteren Folgebehandlungen oder Kosten führen können?
  • Kann es gesundheitliche Nachteile gebe, wenn Sie die Untersuchung nicht machen?
  • Warum bezahlt die Krankenkasse die Leistung nicht?
  • Gibt es Alternativen, die die Krankenkasse zahlt?
  • Setzen Sie sich nicht unter Druck und überdenken Sie die Sache erst.

Infos einholen

Es ist für Patienten meist schwierig einzuschätzen, welchen Wert und Wirkung die Untersuchung hat.

Schauen Sie deshalb im Internet nach Informationen, die auch für Laien verständlich sind. Der IGeL-Monitor ist hier eine gute Anlaufstelle, denn er klärt über Schaden und Nutzen auf. Ein Großteil wurde jedoch mit „unklar“ oder „tendenziell negativ“ bewertet. Somit haben diese Untersuchungen für Patienten keinen Nutzen.

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Die Krankenkasse fragen

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, weshalb sie die Kosten für die IGeL nicht übernimmt.

Es kann sein, dass die Krankenkasse diese IGeL als freiwillige Leistung bezahlt. So zum Beispiel bei der professionellen Zahnreinigung oder der Osteopathie. Auch übernimmt die Krankenkasse manche IGeL, sofern Sie eine bestimmte Vorerkrankung haben oder einer Risikogruppe angehören. Sollte diese nicht der Fall sein, fragen Sie nach Alternativen, die Ihre Kasse übernimmt. Lehnt die Krankenkasse dagegen die Kostenübernahme aus medizinischen Gründen ab, so ist dies für Sie ein guter Hinweis. Es besteht somit keine Notwendigkeit für die Untersuchung.

  • Ihr Arzt ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, Sie gut aufzuklären, mit allen positiven und negativen Aspekten.
  • Es wurden vom IGeL-Monitor der Krankenkassen über 50 Leistungen einer wissenschaftlichen Testung unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass die meisten Leistungen für den Patienten auch nützlich sind.

Zweitmeinung

Die Ärzte profitieren wirtschaftlich von der IGel – so viel ist klar.

Aus diesem Grund beraten sie oftmals auch nicht ausreichend darüber. In manchen Fällen ist es ratsam, die Zweitmeinung bei einem anderen Arzt zu holen, der aber in der gleichen Fachrichtung praktiziert. Diese Beratung kostet meist nichts.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Pro & Contra: Wie Sie sich für oder gegen ein IGeL-Angebot entscheiden – Wissenswertes

1. Müssen diese Untersuchungen immer sein?

Es kommt auf die Untersuchung an. Bietet der Gynäkologe eine Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Krebsvorsorge an, so macht das Sinn, weil er mit dem Ultraschall mehr sieht, als wenn er die inneren Geschlechtsorgane nur abtastet. Hier gilt es generell abzuwägen.

2. Macht der Arzt mit IGeL nicht nur einfach Geld?

Selbstredend ist es für den Arzt wirtschaftlich attraktiv, eine IGeL anzubieten. Jedoch sollte diese nicht von vornherein unterstellt werden.

3. Kann ich im Nachhinein das Geld von der Krankenkasse zurückverlangen?

Klären Sie immer vorher mit Ihrer Krankenkasse ab, ob sie die Kosten oder einen Teil übernimmt. Haben Sie bereits bezahlt, ist es in der Regel aussichtslos, das Geld erstattet zu bekommen.

4. Sollte durch die IGeL eine Folgebehandlung notwendig sein, wer trägt die Kosten?

Das sollte Sie noch vor der Untersuchung mit Ihrem Arzt besprechen. Natürlich sollte er dann eigentlich eine Therapie ansetzen, die Sie nicht bezahlen müssen, doch dies ist leider nicht immer der Fall.

5. Die Kasse meint, die Untersuchung wäre nicht notwendig. Kann ich darauf vertrauen?

Die Aussage der Krankenkasse hat durchaus eine gewisse Kraft. Übernimmt die Krankenkasse bestimmte Untersuchungen nicht, so liegt das vielleicht daran, dass Sie aufgrund Ihrer Krankengeschichte keine Notwendigkeit in der Untersuchung sieht. Lassen Sie sich im Zweifel die Antwort der Krankenkasse erläutern.

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Fazit

Ärzte werfen mit IGeL geradezu um sich und das mag auch daran liegen, dass sie darin eine gute Einnahmequelle sehen. Somit werden oftmals auch Untersuchungen angeboten, die es nicht gebraucht hätte. Entscheiden Sie deshalb nicht vorschnell, sondern lassen Sie sich erst beraten, ob es die Untersuchung überhaupt braucht und ob Ihnen dadurch nicht sogar Nachteile entstehen können.

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