Urheberrecht | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 10:36:42 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Urheberrecht | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Urheberrecht: Wer haftet bei illegalen Downloads im Internet? – Klären Sie Ihre Kinder ausführlich über das Urheberrecht auf https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/urheberrecht-wer-haftet-bei-illegalen-downloads-im-internet-klaeren-sie-ihre-kinder-ausfuehrlich-ueber-das-urheberrecht-auf/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/urheberrecht-wer-haftet-bei-illegalen-downloads-im-internet-klaeren-sie-ihre-kinder-ausfuehrlich-ueber-das-urheberrecht-auf/#respond Sun, 27 Feb 2022 10:36:42 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62007 Das Internet ist nicht nur bei den Erwachsenen hoch im Kurs, denn auch Kinder sind schon auf zahlreichen Seiten im World Wide Web unterwegs. Allerdings sind Sie in der Verpflichtung ihren Nachwuchs über die aktuelle

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Das Internet ist nicht nur bei den Erwachsenen hoch im Kurs, denn auch Kinder sind schon auf zahlreichen Seiten im World Wide Web unterwegs. Allerdings sind Sie in der Verpflichtung ihren Nachwuchs über die aktuelle Rechtslage aufzuklären, denn ansonsten kommt es zu Schwierigkeiten in Bezug auf das Urheberrecht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie müssen Ihre Kinder über die Rechtslage zum Urheberrecht aufklären, damit Sie am Ende nicht für einen illegalen Download der Kinder auch dem Netz gerade stehen müssen.
  • Ein solches Gespräch sollten Sie führen, wenn Ihr Kind eine entsprechende Entwicklungsreife erreicht hat. Experten sind der Meinung, dass 12 Jahre das späteste Alter ist. Aber theoretisch haften Sie und Ihr Kind auch schon in jüngeren Jahren.
  • Mit Hilfe der Checkliste machen Sie Ihre Kinder auch die wichtigsten Themen aufmerksam und sichern sich so gegen Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts ab.

Die Post ist da und der Schreck ist erst einmal richtig groß, denn zwischen den Briefen befindet sich auch eine Abmahnung von einem Anwalt. Angeblich sollen Sie illegal Musikdateien, Spiele oder Filme aus dem Internet geladen haben. Sie sind sich sicher, dass Sie eine solche Tat nicht begangen haben, dann werfen Sie einen Blick auf Ihren minderjährigen Nachwuchs. In der Regel hat er Zugang zum Computer oder ein Tablet oder Smartphone und kann somit die Dateien illegal heruntergeladen oder getauscht haben.

Was tun?

Eltern wissen in solchen Fällen meist nicht, wie die aktuelle Rechtslage eigentlich aussieht. Haften Sie vielleicht sogar für Ihre Kinder, wenn sie einen Verstoß im Internet begehen?

Die Antwort ist „Nein“! Sie als Eltern haften nicht automatisch, wenn die Kinder urheberrechtlich geschützte Dateien tauschen oder herunterladen, denn dazu kommt der Bundesgerichtshof. Die Eltern sind damit aber nicht aus der Verantwortung entlassen, denn sie sind verpflichtet, den Nachwuchs über die Rechtslage in Bezug auf das Urheberrecht im Internet aufzuklären und müssen ihnen die Folgen deutlich machen.

2018-09-09 Mahnung Abmahnung Abrechnung Rechnung von Rechtsanwalt mit Virus
Abmahnung /Forderung von Rechtsanwälten wegen Urheberrechtsverletzung (Kanzlei Schmitz & Lehnen/Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky)

Ab Februar 2020 haben zahlreiche E-Mail-Nutzer eine Abmahnung im Namen von Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH, Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky oder der Anwaltssozietät Kanzlei Schmitz & Lehnen, Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber

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Aufklärung hilft vor Überwachung

Sie müssen Ihre Kinder nicht dauerhaft überwachen, wenn Sie Aufklärung in Sachen Urheberecht betrieben haben.

In der Praxis ist hier oft ein Haken vorhanden, denn bei einer juristischen Auseinandersetzung müssen Sie nachweisen, dass Sie die Kinder ausreichend aufgeklärt haben. Die Informationen reichen von dem Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material bis hin zum verbreiten.

Beispielsweise besteht die Möglichkeit, dass Sie den Gesprächstermin vorsorglich notieren und auch die Inhalte festhalten. Die Richter haben sogar das Recht die Kinder nach dem Gespräch zu fragen, um Ihre Aussagen zu kontrollieren.

Haftbar ab 7 Jahren

Theoretisch kann ein Kind ab einem Alter von 7 Jahren haftbar gemacht werden.

Achten Sie bei dem Gespräch zum Thema Urheberrechtsverletzung auf

  • Gefahren
  • Verbote
  • Rechtsbegriffe
  • Verhaltensregeln

Wichtig ist, dass die Rechtsbegriffe kindgerecht erklärt werden und das am Ende Verhaltensregeln aufgestellt sind.

Die Empfehlung der Experten gilt im Grunde für alle Kinder, die ein Alter von 12 Jahren erreicht haben, denn bei kleineren Kindern ist die Rechtslage nicht eindeutig.

Aus dem Grund sollten Sie Klein- und Grundschulkinder niemals allein im Internet surfen lassen und zudem installieren Sie entsprechende Sicherungsprogramme.

Interessant:

Theoretisch kann das Kind selbst in die Verpflichtung genommen werden, sobald es das siebte Lebensjahr erreicht hat. Allerdings muss bewiesen sein, dass das Kind ein schädigendes Verhalten gezeigt hat.

2018-12-18 DSGVO-Abmahnung E-Mail Spam Kanzlei Eckert & Kollegen
E-Mail von Kanzlei Dr. Seefelder & Kollegen: Facebook-Website und Webseite wegen DSGVO abgemahnt – Vorsicht Virus

Zahlreiche Nutzer erhalten eine E-Mail von der Kanzlei Dr. Seefelder & Kollegen, Anwaltskanzlei Gutmaier & Partner, Kanzlei Dr. Burgbauer & Kollegen, Kanzlei Dr.Goldenthal & Kollegen sowie im Namen anderer Rechtsanwaltskanzleien. Inhaltlich geht es um eine

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Die Checkliste

Sie führen ein Gespräch über die aktuelle Rechtslage in Bezug auf das Urheberrecht, dann kann die Checkliste eine sehr gute Hilfe sein.

Sie reden mit Ihren Kindern nicht nur über das Urheberrecht, sondern auch über die Gefahren und den Datenschutz.

  • Der Download und Upload von Musiktiteln, Filmen und Hörbüchern in Tauschbörsen ist verboten und das müssen Sie Ihren Kindern deutlich sagen.
  • Das Datum und den Inhalt des Gesprächs notieren Sie und bewahren die Unterlagen dazu gut auf, denn möglicherweise können die Informationen in einem Rechtsstreit zur Aufklärung beitragen.

Vorbereitungen am Computer und Router

  • Ihre Kinder haben keine Administratorrechte.
  • Schalten Sie den Router bei Nichtnutzung aus.
  • Nutzen Sie für den Routerzugang sehr lange Passwörter, die aus Klein- und Großbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen.
  • Am Router lässt sich eine Kindersicherung einstellen plus Portsperrung.

Die Abmahnung ist da und dann:

  • Reagieren Sie schnell auf das Schreiben.
  • Sie zahlen nicht und unterschreiben auch die Unterlassungserklärung nicht.
  • Finden Sie heraus, ob es sich um eine seriöse Abmahnung handelt. Dazu bietet sich das Internet an, wo Sie unseriöse Inkassobüros finden.
  • Bei kurzen Fristen bitten Sie per Einschreiben um eine Verlängerung der Frist.
  • Ein rechtlicher Rat ist eine gute Idee, egal ob von einem Anwalt oder von der Verbraucherzentrale.

Das richtige Verhalten im Internet

Die EU-Initiative Klicksafe hat sich vielen Themen im Bereich der Medienerziehung gewidmet und dazu gehören soziale Netzwerke, der Umgang mit Bildern und anderen Dateien und natürlich auch das respektvolle Miteinander. Sie können Ihre Kinder auf die Internetnutzung gut vorbereiten, wenn Sie sich auf der Seite umschauen und sich an die Checkliste halten.

2019-02-25 Mahnung Abmahnung Spam Fake-Mail Mindgeek Gmbh pornohub Betrug
Pornhub.com/Mindgeek GmbH: E-Mail von Rechtsanwälten mit Zahlungsaufforderung – 2. Mahnung – Echt oder Fake?

Neue Abmahnwelle: Aktuell werden massenhaft Mahnungen im Namen von Rechtsanwälten versendet, die angeblich die Mindgeek GmbH bezüglich des Onlineportals pornhub.com vertreten. Sie sollen das Angebot genutzt haben und nun eine Rechnung inklusive Anwaltsgebühren bezahlen? Doch ist

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Urheberrecht

1. Wo gilt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht gilt in erster Linie in Deutschland. In den anderen Ländern gibt es das Internationale Privatrecht und danach gilt der Grundsatz des Schutzlandprinzips.

2. Was versteht man unter Urheberrecht?

Das Urheberrecht soll den Urheber schützen. Der geistige, persönliche und vermögensrechtliche Schutz an einem Produkt oder einer Dienstleistung gehört dem Urheber und nur er bestimmt über die Verwendung.

3. Was fällt unter das Urheberrecht?

Alle geistigen und künstlerischen Leistungen von Gemälden, Skulpturen über Texte bis hin zu Fotografien fallen in den Bereich des Urheberrechts.

4. Wann verfällt das Urheberrecht für Musik?

Es gibt verschiedene Verfallsdaten, aber meist erlischt das Urheberrecht für Musik nach 70 Jahren, wenn der Urheber gestorben ist.

5. Sind alle Bilder im Internet urheberrechtlich geschützt?

Nein, denn es gibt auch freie Bilder, die von den Internetusern für eigene Zwecke verwendet werden können.

Symbolbild Facebook
WhatsApp/Facebook: Ersetze dein Profilbild mit einer Zeichentrickfigur deiner Kindheit – Urheberrechtsverletzung?

Im sozialen Netzwerk geht wieder einmal ein Post um, bei dem Sie aufgefordert werden, Ihr Profilbild für 24 Stunden zu ändern. Aber Sie sollen nicht irgendein selbstgeknipstes Bild nehmen. Vielmehr sollen Sie Ihr Foto mit

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Fazit

Das Thema Urheberrecht ist seit Jahren in aller Munde, denn viele Verbraucher haben schon einmal einen Brief vom Anwalt bekommen und sollten für eine Urheberrechtsverletzung eine hohe Summe zahlen. In einem solchen Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, aber Sie haben auch die Möglichkeit gute Vorkehrungen zu treffen. Gerade bei Kindern im Haus achten Sie frühzeitig auf eine umfangreiche Aufklärung und nicht nur den Termin, sondern auch den Inhalt halten Sie schriftlich fest und bewahren ihn für den Notfall auf.

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Runterladen ohne Reinfall: Vorsicht bei Downloads aus Tauschbörsen – Keine Unterlassungserklärung unterschreiben und zuerst einen Anwalt aufsuchen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/runterladen-ohne-reinfall-vorsicht-bei-downloads-aus-tauschboersen-keine-unterlassungserklaerung-unterschreiben-und-zuerst-einen-anwalt-aufsuchen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/runterladen-ohne-reinfall-vorsicht-bei-downloads-aus-tauschboersen-keine-unterlassungserklaerung-unterschreiben-und-zuerst-einen-anwalt-aufsuchen/#respond Sun, 27 Feb 2022 09:36:21 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60825 Das Internet ist sehr weitläufig und es finden sich eine Menge Daten auf den verschiedenen Webseiten. In der Regel handelt es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Daten und wenn Sie sich an ihnen vergreifen, dann

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Das Internet ist sehr weitläufig und es finden sich eine Menge Daten auf den verschiedenen Webseiten. In der Regel handelt es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Daten und wenn Sie sich an ihnen vergreifen, dann werden Sie kräftig zur Kasse gebeten. Selbst bei geringen Verstößen reagieren viele Rechteinhaber mit sehr hohen Forderungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gerade im Bereich Musik, Filme und Videospiele sind die Rechteinhaber sehr darauf bedacht, Verstöße sofort und mit hohen Strafen zu versehen.
  • Kunstwerke, Literatur und Wissenschaft gelten auch als weltweit geschützt.
  • Ohne die Zustimmung des Urhebers dürfen Musik, Filme, Videospiele, Kunstwerke, Literatur und Wissenschaft nicht kopiert, noch verbreitet werden.

Unter Umständen ist aber eine begrenzte Anfertigung von Kopien für den privaten Gebrauch erlaubt, aber das gilt nicht immer und nicht für alle Sachen.

Die Inhaber der Rechte verfolgen die Personen gnadenlos, die gegen das geltende Urheberrecht verstoßen. Bekannt ist das überwiegend aus der Musik- und Filmindustrie und der Grund ist ganz einfach, denn in den letzten Jahren ist es zu einem immens hohen finanziellen Schaden gekommen. Mit Hilfe der IP-Adresse lässt sich feststellen, wie und wann der Online-Anschlussinhaber eine Tauschbörse genutzt hat.

Symbolbild Recht
Abmahnung von Anwaltskanzlei Hoffmann für IT Recht wegen Urheberrechtsverletzung ist Betrug

Zahlreiche E-Mail-Nutzer bekommen derzeit einen Schreck, da sich im Posteingang eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung befindet. Der Medienanwalt Severinov Asen, Anwaltskanzlei Hoffmann für IT Recht, Kanzlei Berger & Kollegen oder COMEK und Partner bezieht sich dabei

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Die hohen Forderungen

Der Rechteinhaber nutzt seine rechtlichen Schritte mit Hilfe eines Anwalts voll aus, wenn ein User beim Kopieren oder Vervielfältigen erwischt wird.

Eine sogenannte Unterlassungserklärung ist zu unterschreiben und zusätzlich wird ein Schadensersatz verlangt. Dazu kommen dann noch die hohen Anwaltskosten, die ebenfalls von dem User zu bezahlen sind. Die Anwaltskosten sind mittlerweile auf 1.000 Euro Höchstgrenze gesetzt worden und das liegt daran, dass unseriöse Geschäftspraktiken in den letzten Jahren ans Licht gekommen sind. Dabei handelt es sich um einen Gegenstandswert und Sie zahlen für den gegnerischen Anwalt also nur eine Summe von 150 Euro.

Den Brief des Anwalts in den Müll zu werfen macht wenig Sinn, denn schon bald wird es zu einer Klage wegen Verletzung der Urheberrechte kommen.

Symbolbild Facebook
WhatsApp/Facebook: Ersetze dein Profilbild mit einer Zeichentrickfigur deiner Kindheit – Urheberrechtsverletzung?

Im sozialen Netzwerk geht wieder einmal ein Post um, bei dem Sie aufgefordert werden, Ihr Profilbild für 24 Stunden zu ändern. Aber Sie sollen nicht irgendein selbstgeknipstes Bild nehmen. Vielmehr sollen Sie Ihr Foto mit

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Die legalen Möglichkeiten

Sie können sich nur mit einem richtigen Verhalten vor einen hohen finanziellen Risiko und dessen Folgen schützen.

Lassen Sie die Finger von den Tauschbörsen, die mit rechtlich nicht eindeutig definierten Angeboten werben. Verzichten Sie auf einen Download, wenn die aktuellen Hits aus den Charts kostenfrei angeboten werden. Mittlerweile gibt es eine Menge legale Möglichkeiten und eine Möglichkeit ist das Nutzen einer der Streaminganbieter.

Für eine kurze Zeitspanne bieten viele Künstler ihre Musiktitel oder einen Film zum kostenlosen Download an. Hierbei handelt es sich meist um Werbezwecke, die nur auf der eigenen Webseite zu finden sind. Es gibt sogar Künstler, die eine Creative-Commons-Lizenz haben und alle ihre Werke kostenfrei zur Verfügung stellen.

Des Weiteren ist ein drahtloser Netzzugang immer mit einem ausreichendem Passwort ( WPA2-Verschlüssung) versehen, um Unbefugten den Zugang zu erschweren oder ihn komplett zu verhindern.

Es ist durchaus verständlich, dass die Musikindustrie Verstöße gnadenlos verfolgt und bestraft, denn jedes Jahr entsteht ein finanzieller Schaden, der in die Millionen geht. Allerdings gibt es auch Informationen darüber, dass unberechtigte Forderungen gestellt wurden.

Paragraph Recht Gesetz
Urheberrechtsverletzung: Was ist das?

Wahrscheinlich jeder von Ihnen ist schon einmal mit dem Urheberrecht in Berührung gekommen. Doch was ist das Urheberrecht und wann kommt es zu Urheberrechtsverletzungen? Eine kurze Begriffsklärung möchten wir Ihnen in diesem Artikel geben. Schon

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Die Verbraucherzentrale rät

  • Beachten Sie die Frist! Verlieren Sie keine Zeit, wenn die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung in der Post sind. In der Regel verlangen die Kläger eine Unterlassungserklärung, die innerhalb einer sehr kurzen Frist ausgefüllt sein muss. Meist liegt die Frist zwischen drei und fünf Tagen und zudem ist eine juristische Beratung eine gute Idee.
  • Verlängerung der Frist verlangen! Innerhalb einer kurzen Zeit ist eine juristische Überprüfung kaum möglich und aus dem Grund verlangen Sie eine Fristverlängerung. Sie können maximal vier Wochen verlangen und damit Sie eine ausreichende Beweissicherheit haben, nutzen Sie ein Einschreiben mit Rückschein.
  • Überprüfung der Forderung! Suchen Sie sich einen Fachanwalt für Urheberrecht, denn dieser wird zuerst prüfen, ob die Forderungen gegen Sie überhaupt gerechtfertigt sind.
Symbolbild Soziale Netzwerke Facebook Twitter
Urheberrecht auf Facebook, Instagram, Twitter & Co: Welche Fallen gibt es und wie umgehen Sie diese?

Teilen, liken, verlinken – in den sozialen Medien ist es das Normalste der Welt, Inhalte in welcher Form auch immer, zu posten und auf diese Weise für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Kaum ein

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Downloads aus Tauschbörsen

1. Was wollen die Abmahner eigentlich?

In erster Linie verlangen die Abmahner eine Unterlassungserklärung, dazu sollen Sie die Anwaltskosten übernehmen und Schadenersatz zahlen. In der Regel kommen Sie mit allen Kosten auf hohe dreistellige und vierstellige Summen.

2. Gibt es ein Problem, wenn ich sofort die Erklärung unterschreibe?

Experten sind sich sicher, dass viele der Unterlassungserklärungen nicht richtig sind. Sie gehen viel zu weit und bei einer Unterschrift verpflichten Sie sich, dass die Forderungen 30 Jahre aktiv sind. Suchen Sie immer zuerst nach juristischem Rat!

3. Kann die IP-Adresse immer nachverfolgt werden?

In einigen Fällen kann die IP-Adresse nicht richtig zugeordnet werden. Es sind Zahlendreher und falsche Zeitstempel vorhanden und so kann es vorkommen, dass Sie vielleicht zu Unrecht beschuldigt werden.

4. Abmahnung wegen Verbreitung von Daten bekommen – was jetzt?

Sie sollten auf keinen Fall in Panik geraten, auch wenn sich die mehrseitigen Briefe sehr bedrohlich anhören. Zahlen Sie nicht einfach und überprüfen Sie die Forderungen. Dazu ist professionelle Hilfe ein Muss.

5. Was passiert, wenn jemand anders mein WLAN für Tauschbösen verwendet?

Die Rechtslage ist eindeutig, denn sie besagt, wenn Sie mit WLAN ins Internet gehen, dann sind Sie verpflichtet für eine Absicherung zu sorgen. Sie kassieren die Abmahnungen, wenn Sie das WLAN nicht ausreichend schützen.

2018-09-09 Mahnung Abmahnung Abrechnung Rechnung von Rechtsanwalt mit Virus
Abmahnung /Forderung von Rechtsanwälten wegen Urheberrechtsverletzung (Kanzlei Schmitz & Lehnen/Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky)

Ab Februar 2020 haben zahlreiche E-Mail-Nutzer eine Abmahnung im Namen von Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH, Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky oder der Anwaltssozietät Kanzlei Schmitz & Lehnen, Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber

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Fazit

Jedes Jahr entsteht ein finanzieller Schaden von mehrere Millionen oder sogar Milliarden Euro durch das Downloaden in Tauschbörsen. Dadurch, dass der Schaden so immens hoch ist, gibt es spezielle Kanzleien, die sich auf die Suche nach Verstößen machen und im Namen ihrer Kunden diese Verstöße anzeigen. Aber passen Sie auf, denn nicht jede Forderung ist gerechtfertigt. Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung und zahlen Sie nicht einfach die geforderte Summe. Stattdessen fordern Sie eine Fristverlängerung und suchen Sie sich juristische Hilfe.

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Teilen, liken, verlinken – in den sozialen Medien ist es das Normalste der Welt, Inhalte in welcher Form auch immer, zu posten und auf diese Weise für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Kaum ein Nutzer macht sich dabei Gedanken über Dinge wie Urheber-, Verwertungs- oder Nutzungsrechte. Doch es lauern überall Fallen.

Wer viel in den sozialen Netzwerken macht, kann auch schnell in die Falle tappen. Denn diese lauern überall. Vor allem in Sachen Urheberrecht sollten Sie aufpassen. So kam beispielsweise bei Facebook die Frage auf, ob Sie ohne das Urheberrecht zu verletzen Ihr Profilbild mit einer Zeichentrickfigur ersetzen dürfen. Aktuell werden gerade Abmahnungen versendet, welche sich auch mit dem Thema Urheberrecht auseinandersetzen und es auf Ihr Geld abgesehen haben.

Beim Teilen, Liken und Verlinken in den sozialen Medien lauern Gefahren. So gibt es Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben, in sozialen Netzwerken nach Verstößen gegen das Urheberrecht zu suchen und diese abzumahnen. In welchen Fällen Sie daher achtgeben müssen, wenn Sie auf Instagram, YouTube, Twitter & Co unterwegs sind, das klären wir im Folgenden. Gleich vorweg möchten wir erklären, dass es letztlich immer auf den Einzelfall ankommt. Holen Sie sich bei Unsicherheiten oder einer möglichen Abmahnung immer rechtlichen Rat von einem Rechtsanwalt ein.

Dieser Ratgeber wurde gründlich recherchiert. Es handelt sich bei den Empfehlungen um allgemeingültige Ratschläge, die keine Rechtsberatung ersetzen können und sollen. Bei individuellen juristischen Fragestellungen raten wir Ihnen, Kontakt zu einem qualifizierten Rechtsanwalt aufzunehmen.

Welche Urheberrechte sind in diesem Zusammenhang wichtig?

Was ist ein Werk? Damit können Texte, Bilder, Musikstücke oder sonstige künstlerische Erzeugnisse gemeint sein, die als „persönliche geistige Schöpfungen“ (§ 2 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz – UrhG) gelten. Jedes Werk ist einem Schöpfer zuzuordnen, und die Beziehung zwischen den beiden ist durch das UrhG geregelt. Maßgeblich sind dabei drei Aspekte:

  1. Urheberpersönlichkeitsrechte: Diese berechtigen den Urheber, darüber zu entscheiden, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird, wie seine Urheberschaft gekennzeichnet werden muss und ob das Werk von anderen verändert werden darf.
  2. Verwertungsrechte: Diese liegen ausschließlich beim Besitzer. Er ist demnach allein berechtigt, das Werk zu veröffentlichen und zu vervielfältigen. Er kann anderen die Nutzung erlauben (auch z. B. gegen eine Vergütung) bzw. verbieten (Nutzungsrechte).
  3. Nutzungsrechte: Dies sind die Rechte von anderen Lizenznehmern. Der Urheber kann Nutzungsrechte auf andere übertragen. Wird das ausschließliche Nutzungsrecht übertragen, tritt der Urheber sämtliche Rechte ab. Beim einfachen Nutzungsrecht können Einschränkungen vorgenommen werden.

Fallen bei der Social-Media-Nutzung: Hier finden Sie die Lösung!

Falle „Liken“: Sogar das Liken von Beiträgen ist teilweise umstritten, wenn es um das Urheberrecht geht, da im eigenen Profil eine Kopie des fremden Inhalts erscheint. Dies könnte dann problematisch sein, wenn es um den Inhalt auf einer externen Webseite geht, der dann im Facebook-Account erscheint.

Lösung „Liken“: Hierzu gibt es allerdings bereits ein Urteil vom Landgericht Hamburg (Az. 327 O 438/11). Die Nutzung des Gefällt-mir-Buttons wird hier als „unverbindliche Gefallensäußerung“ bezeichnet, welches keine Urheberrechte verletzt.


Falle „Teilen“: Ähnlich verhält es sich beim Teilen, also bei der Nutzung des „Share“-Buttons. Auch hier erscheint eine Kopie des Inhalts im Account.

Lösung: „Teilen“: Ist der Inhalt auf einer externen Webseite mit dem „Teilen“-Button ausgestattet beziehungsweise wird dieser in sozialen Netzwerk veröffentlicht, wo generell die Möglichkeit zum Teilen besteht, so gibt der Verfasser damit automatisch seine Erlaubnis dazu. Hier ist also das Teilen ohne Urheberrechtsverletzungen erlaubt. Sollten Sie aber Inhalte teilen wollen, bei denen ein solcher Button nicht vom Urheber zur Verfügung gestellt wird, ist von dieser Aktion Abstand zu nehmen. Alternativ holen Sie sich die Erlaubnis des Urhebers ein, den Inhalt in einem sozialen Netzwerk zu teilen.


Falle „Verlinken“: Das Verlinken auch externer Webseiten ist zwar generell in allen sozialen Netzwerken erlaubt – zumindest solange auch die verlinkte Seite selbst keine Urheberrechtsverletzungen begeht. Achtgeben müssen Sie aber bei den Bildern, die häufig als Vorschau im Post erscheinen. Sind diese urheberrechtlich geschützt, verstoßen Sie damit, wenn auch unabsichtlich, gegen das Urheberrecht.

Lösung: „Verlinken“: Zumindest Facebook und Twitter bieten die Funktion an, Vorschaubilder beim Teilen eines Inhalts auszublenden.

Falle „Bilder posten“: Sollten Sie fremde Bilder auf Ihrem Profil hochladen, ist Vorsicht geboten. Schon wenn Sie für das Profilbild kein eigenes Foto von sich nutzen wollen, sondern einen Avatar, könnten Sie versehentlich geschützte Werke verwenden, z. B. wenn es um Bilder von Prominenten, Zeichentrickfiguren oder Ähnlichem geht. Auch wenn Sie Bilder von anderen Menschen hochladen, könnten Sie deren Persönlichkeitsrechte verletzen.

Lösung „Bilder posten“: Bevor Sie Fotos hochladen, auf denen andere Personen gut erkennbar sind, ist deren Erlaubnis einzuholen. Für die Veröffentlichung von Bildern auf Ihrem Account sollten Sie sich zudem genauestens mit den Nutzungsbedingungen auseinandersetzen, die damit einhergehen. So gibt es Bilddatenbanken, die die Nutzung in sozialen Netzwerken ausdrücklich ausschließen, aber auch solche, welche gemeinfreie Bilder zur Verfügung stellen. Auch spezielle Avatar-Datenbanken gibt es.


Falle „Musik im Video nutzen“: Wenn Sie etwa ein Video aus den Fotos vom letzten Urlaub als Erinnerung erstellen, möchten Sie dieses möglicherweise mit Musik hinterlegen. Sobald Sie dieses über soziale Medien veröffentlichen und beispielsweise bei YouTube hochladen, können Sie eine Urheberrechtsverletzung begehen, wenn die Musik ein geschütztes Werk ist.

Lösung „Musik im Video nutzen“: Bleibt das Video im privaten Kreis, sind der Musikwahl keine Grenzen gesetzt. Wollen Sie es veröffentlichen, sollten Sie auf gemeinfreie Musik zurückgreifen, die freigegeben beziehungsweise bei welcher der Schutz bereits abgelaufen ist.

Haben Sie das schon gesehen?

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie unter urheberrecht.de/social-media/.

Lesen Sie ergänzend auch unseren Artikel zu den größten Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz.

Der Beitrag Urheberrecht auf Facebook, Instagram, Twitter & Co: Welche Fallen gibt es und wie umgehen Sie diese? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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WhatsApp Challenge: Erwartet – Tja jetzt musst du auch dran glauben – Gefährlich oder harmlos? https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/whatsapp-challenge-erwartet-tja-jetzt-musst-du-auch-dran-glauben-gefaehrlich-oder-harmlos/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/whatsapp-challenge-erwartet-tja-jetzt-musst-du-auch-dran-glauben-gefaehrlich-oder-harmlos/#respond Thu, 16 Apr 2020 10:50:40 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=46263 Aktuell verbreitet sich auf WhatsApp eine Challenge mit Selfie-Fotos. Dabei soll ein Bild an einen Kontakt versendet werden, damit dieser Freund das Foto in seinem Status veröffentlichen kann. Dazu schreibt der Freund dann, ob er

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Aktuell verbreitet sich auf WhatsApp eine Challenge mit Selfie-Fotos. Dabei soll ein Bild an einen Kontakt versendet werden, damit dieser Freund das Foto in seinem Status veröffentlichen kann. Dazu schreibt der Freund dann, ob er die Teilnahme an der Challenge erwartet oder nicht erwartet hat. Wie gefährlich ist dieser Kettenbrief? 

Wir berichten regelmäßig über Kettenbriefe auf WhatsApp. Einige Nachrichten sind recht harmlos oder lustig. Bei anderen Kettenbriefen besteht eine Gefahr. Teilweise werden darüber Viren oder Schadsoftware verbreitet. Nicht selten geraten Sie in eine Abofalle oder gelangen in die Fänge von Datensammlern.

Erst unlängst haben wir über die noch harmlose Challenge „Herausforderung angenommen“ berichtet. Viel gefährlicher sind da die Kettenbriefe mit vermeintlichen Gutscheinen für kostenlose Lebensmittel. Die Gutscheine sind bisher im Namen von REWE, Lidl und Migros im Umlauf und führen alle in eine Falle. Dagegen möchten mit der Selfie-Challenge „Tja jetzt musst du auch dran glauben“ die Nutzer wahrscheinlich nur die Zeit vertreiben. Gerade bei jüngeren WhatsApp-Nutzern, ist immer öfter im Status das Bild eines Freundes mit dem Zusatz „Erwartet“ oder „nicht erwartet“ zu sehen.

Wie sieht der Erwartet-Kettenbrief aus und wie funktioniert die Challenge?

Das Prinzip ist recht einfach. Die Aktion verbreitet sich wie ein Lauffeuer, weil die Nutzer selbst den Text des Kettenbriefes in ihren eigenen WhatsApp-Status kopieren oder per WhatsApp-Nachricht an Freunde weiterleiten. So lautet der Text des Kettenbriefes:

Tja jetzt musst du auch dran glauben 

Schritt 1: schick mir ein Bild von dir

Schritt 2: stell den selben Text in deine Story ( wenn ich auf Dich zählen kann, schicke mir ein Herz)

Wenn ich gesehen habe, dass du das erledigt hast, poste ich das Bild in meiner Story und schreibe, ob ich es erwartet habe oder nicht.

Das ist eine Kampagne gegen Selbstmord.
Das sich niemand allein fühlt und immer weiß, dass immer jemand da ist für einen.

3. nein wird nicht akzeptiert.

2020-04-16 WhatsApp Challenge Erwartet
(Quelle: Screenshot)

Immer mehr Nutzer nehmen freiwillig an der Erwartet-Challenge teil und versenden ein Selfie von sich selbst an einen Freund, damit dieser das Bild posten kann. Das klingt zunächst harmlos, ist es aber nicht in jedem Fall.

Handelt es sich wirklich um eine Kampagne gegen Selbstmord

Nein, nach unseren Recherchen ist das natürlich keine offizielle Kampagne gegen Selbstmord. Der Kettenbrief mag zwar dazu beitragen, dass sich gerade Jugendliche mit Ihren Freunden verbunden fühlen. Allerdings ist das immer nur eine Momentaufnahme. Wer Selbstmordgedanken hat, ist ernsthaft erkrankt und braucht dringend professionelle Hilfe. Ein Kettenbrief kann das Problem nicht lösen.

Wie gefährlich ist der Kettenbrief mit der Erwartet-Challenge?

In der Nachricht sind weder Links versteckt, noch handelt es sich um einen Virus, wie einige Nutzer bereits vermutet haben. Hier geht es um einen Zeitvertreib und sicher steigert die Herausforderung auch das Zusammengehörigkeitsgefühl von Freunden. 

Problematisch ist, dass Sie bei Teilnahme an dieser Aktion die Steuerung über die Veröffentlichung Ihres Fotos verlieren. Je nachdem welches Bild Sie von sich verwenden, ist Ihre Privatsphäre gefährdet. Normalerweise können Sie über die Privatsphäre-Einstellungen in WhatsApp selbst beeinflussen, wer Ihren Status und damit das von Ihnen gepostete Bild sieht. Da Sie das Foto jetzt an einen Freund senden, der dieses wiederum über seinem WhatsApp-Account postet, wird Ihr Foto für deutlich mehr Nutzer sichtbar. Es greifen dann nur die Privatsphäre-Einstellungen Ihres Freundes. Es ist von den Einstellungen Ihres Freundes abhängig, wer das Bild sehen kann. Während Sie sicher einige gemeinsame Freunde haben, sehen das Bild also auch viele Fremde.

Achten Sie zudem darauf, dass Sie eher harmlose Selfies versenden. ❗Nacktbilder sind bei dieser Challenge absolut tabu. ❗

Kann Ihr Foto von Fremden heruntergeladen und neu gepostet werden?

Denken Sie bitte auch daran, dass die Bilder im WhatsApp-Status heruntergeladen werden können. Da es sich bei den Betrachtern des WhatsApp-Status Ihres Freundes teils um Fremde handelt, kann Ihr Selfie auch in fremde Hände geraten. Dadurch ist es möglich, dass die Fotos bei einer anderen Gelegenheit noch einmal auftauchen, da nicht alle Zeitgenossen die Privatsphäre anderer achten. Tauchen die Fotos bei der nächsten Geburtstagsfeier auf, mag das noch lustig sein, aber auf Facebook oder Instagram möchten Sie diese vielleicht nicht sehen.

Urheberrecht beachten

An dieser Stelle möchten wir noch einmal auf das Urheberrecht verweisen. Wenn Sie Ihre eigenen Selfie-Fotos freiwillig versenden, verletzen Sie damit in der Regel keine Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte. Laden Sie sich jedoch die Fotos Ihrer Freunde herunter und posten diese erneut in sozialen Netzwerken wie Facebook, dann begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung.

Deshalb an dieser Stelle unser Tipp: Schauen Sie sich die Fotos an, aber laden Sie diese nicht herunter. Auf keinen Fall sollten Sie Selfies Ihrer Freunde erneut posten oder an andere Freunde versenden. Außerdem ist wichtig, dass Sie keine Bilder von sich selbst an Ihren Freund versenden, auf denen neben Ihnen auch andere Personen gut erkennbar zu sehen sind. Von diesen benötigen Sie das Einverständnis, wenn Sie das Foto veröffentlichen.

Lesen Sie weiter, was es auf Facebook, Instagram, Twitter & Co in Bezug auf das Urheberrecht zu beachten gibt.

WhatsApp Kettenbriefe melden

Haben Sie auch einen dubiosen Kettenbrief oder eine Nachricht über WhatsAppFacebook oder andere Messenger bekommen? Bitte leiten Sie uns die Message per E-Mail an [email protected] oder per WhatsApp an 03054909774 weiter. Bei Bedarf veröffentlichen wir eine Warnung  oder auch eine Entwarnung dazu.

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Einige Menschen haben die Handynummer sehr lange, aber auch ein Wechsel ist nicht ungewöhnlich. Bei der Änderung einer Handynummer müssen Sie das auch bei WhatsApp machen. Das Prinzip gilt auch, wenn Sie die eigentliche Rufnummer

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Neue SMS von 01748953033 im Umlauf – Emirat Ostfriesland

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WhatsApp: Account gesperrt – Was muss ich tun?

Sie nutzen WhatsApp und bekommen in der App eine Benachrichtigung, nach der Ihr WhatsApp-Konto vorübergehend gesperrt ist. Das könnte daran liegen, dass Sie eine nicht unterstützte WhatsApp-Version benutzen oder gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen haben. Betroffen sind

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Facebook & WhatsApp Kinderfotos: „Aha! Jetzt bist du dran…“ Arglistige Falle, Virus oder harmloser Kettenbrief? https://www.verbraucherschutz.com/news/whatsapp-aha-jetzt-bist-du-dran-arglistige-falle-oder-harmloser-kettenbrief/ https://www.verbraucherschutz.com/news/whatsapp-aha-jetzt-bist-du-dran-arglistige-falle-oder-harmloser-kettenbrief/#comments Tue, 14 Apr 2020 14:56:04 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=45973 Ein neuer Kettenbrief verteilt sich gerade massenhaft über WhatsApp. Der Aufforderung in der Nachricht kommen scheinbar viele Empfänger nach. Wir klären Sie darüber auf, worum es in diesem Kettenbrief geht und ob dieser als gefährlich

Der Beitrag Facebook & WhatsApp Kinderfotos: „Aha! Jetzt bist du dran…“ Arglistige Falle, Virus oder harmloser Kettenbrief? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Ein neuer Kettenbrief verteilt sich gerade massenhaft über WhatsApp. Der Aufforderung in der Nachricht kommen scheinbar viele Empfänger nach. Wir klären Sie darüber auf, worum es in diesem Kettenbrief geht und ob dieser als gefährlich einzustufen ist. 

Gerade wurden wir auf einen Kettenbrief aufmerksam, der sich derzeit per WhatsApp stark verbreitet.  Aktuell sieht man zunächst nur das Ergebnis des Kettenbriefes. Wahrscheinlich haben Sie im Status Ihrer Freunde auch schon die Kinderbilder und den Slogan „Herausforderung angenommen“ gelesen. Demnach kommen viele Verbraucher der Aufforderung in der Nachricht nach. Aber ist dieser Kettenbrief nun gefährlich?

Wir warnen seit Jahren regelmäßig vor Kettenbriefen, die Sie in Abofallen führen, bei denen Ihre Daten abgegriffen werden oder die einfach nur Angst und Schrecken verbreiten sollen. Da gibt es zum Beispiel den WhatsApp Kettenbrief zum Coronavirus oder dem Kettenbrief zu: Zwiebeln verspricht Heilung bei Coronavirus. Ein ganz alter Bekannter ist der Kettenbrief zu: Adidas verschenkt 3.000 Paar Schuhe kostenlos zum Jubiläum. Hier ging es immer nur um Falschmeldungen und Panikmache. Doch was ist nun mit dem Kettenbrief: Aha! Jetzt bist du dran… .

Ist der Kettenbrief „Aha! Jetzt bist du dran…“ gefährlich?

Zu den letzten Kettenbriefen mussten wir immer eine Warnung herausgeben. In diesem Fall ist die Nachricht harmlos. Wie schon geschrieben, als erstes bemerken Sie das Ergebnis des Kettenbriefes, bevor Sie diesen erhalten. Plötzlich stellen viele Ihrer Kontakte ein Foto aus der Kindheit in ihren Status mit der Textunterschrift „Herausforderung angenommen“.

Auch wir haben uns gefragt, warum so viele diese Statusmeldung einstellen und was es mit dem Text unter dem Bild auf sich hat. Und So sieht der Kettenbrief aus, den Sie nach dem Anschauen der Statusmeldung bekommen könnten:

Aha 😀! Jetzt bist du dran 🤗
Du hast mein Bild gesehen. Jetzt veröffentliche auch du ein Foto deiner Kindheit/Jugend mit dem Titel „Herausforderung angenommen“.
Schick diesen Text jedem, der dein Bild angeschaut hat.
Bitte stoppe nicht das Spiel!
Besonders in dieser Zeit des Virus

2020-04-10 WA Kettenbrief Kinderbild
Kettenbrief zum Kinderbild (Quelle: Screenschot)

In der Nachricht sind weder Links versteckt noch werden Ihnen Falschmeldungen aufgetischt. Hier geht es um einen spaßigen Zeitvertreib währen der Ausgangsbeschränkungen auf Grund der Corona-Pandemie. Von Ihren Freunden oder Bekannten werden Sie aufgefordert, ein Bild aus Ihrer Kindheit mit dem Titel „Herausforderung angenommen“ in Ihrem WhatsApp Status zu posten. Also alles eigentlich recht harmlos. 

Erfahrungsgemäß ist es denkbar, dass dieser Kettenbrief auch in das soziale Netzwerk Facebook oder Instagram übertragen wird. In diesen sozialen Netzwerken gibt es zusätzliche Funktionen wie Hashtags oder Markierungen. Hier sollten Sie vorsichtig sein und darauf achten, wer das gepostete Foto sehen kann.

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Wer kann diese Statusmeldung sehen?

Auch wenn es sich hierbei um eine harmlose Aktion handelt, sollten Sie immer daran denken, wer dieses Bild sehen kann. Jeder, der Ihre Nummer kennt, mit der Sie bei WhatsApp registriert sind, kann Ihre Statusmeldungen oder auch Ihr Profilbild sehen. Ändern können Sie das nur über die Privatsphäre-Einstellungen in WhatsApp. 

In unserem Ratgeber WhatsApp: Per Datenschutz die Privatsphäre schützen haben wir für Sie eine Anleitung bereitgestellt, die Ihnen die wichtigsten Einstellungen erklärt und zeigt, wie Sie Ihre Privatsphäre am besten schützen.

Denken Sie bitte auch daran, dass Ihre Freunde die Bilder im WhatsApp-Status herunterladen können. Dadurch könnten die Fotos bei einer anderen Gelegenheit noch einmal auftauchen, da nicht alle Zeitgenossen die Privatsphäre anderer achten. Tauchen die Fotos bei der nächsten Geburtstagsfeier auf, mag das noch lustig sein, aber auf Facebook möchten Sie diese vielleicht nicht sehen.

Urheberrecht beachten

An dieser Stelle möchten wir noch einmal an das Urheberrecht verweisen. Wer seine eigenen Bilder freiwillig postet, verletzt damit in der Regel keine Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte. Allerdings können andere Nutzer sich die niedlichen oder teils auch peinlichen Kinderfotos herunterladen. Wer diese dann erneut in sozialen Netzwerken wie Facebook postet, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Deshalb an dieser Stelle unser Tipp: Schauen Sie sich die Fotos an, aber laden Sie diese nicht herunter. Auf keinen Fall sollten Sie diese erneut posten oder an andere Freunde versenden. Wenn das alle einhalten, kann die Aktion richtig Spaß machen.

Außerdem ist wichtig, dass Sie keine Bilder posten auf denen neben Ihnen auch andere Personen gut erkennbar zu sehen sind. Von diesen benötigen Sie das Einverständnis, wenn Sie das Foto veröffentlichen.

Lesen Sie weiter, was es auf Facebook, Instagram, Twitter & Co in Bezug auf das Urheberrecht zu beachten gibt.

Sie nutzen auch Instagram? Dann sollten Sie diese Nachricht kennen, vor der Sie sich aktuell in Acht nehmen müssen.

WhatsApp Spam melden

Haben Sie auch einen dubiosen Kettenbrief oder eine Nachricht über WhatsApp, Facebook oder andere Messenger bekommen? Bitte leiten Sie uns die Message per E-Mail an [email protected] oder per WhatsApp an 03054909774 weiter. Bei Bedarf veröffentlichen wir eine Warnung  oder auch eine Entwarnung dazu.

Diese WhatsApp-Artikel sollten Sie nicht verpassen:
WhatsApp-Alternativen: Messenger im Überblick – Achten Sie immer auf die persönlichen Daten und lesen Sie die Datenschutzbestimmungen

Heute sind Messenger-Dienste ein Muss und aus der Kommunikationswelt nicht mehr wegzudenken. Facebook, Skype, Threema, Signal, Ginlo, Wire und Telegram sind nur ein paar Beispiele und wir haben uns die Messenger-Apps und deren Verschlüsselungen genauer

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Brustkrebs: Neuer Kettenbrief in Facebook, WhatsApp, Instagram und anderen sozialen Netzwerken https://www.verbraucherschutz.com/uncategorized/brustkrebs-neuer-kettenbrief-in-facebook-whatsapp-instagram-und-anderen-sozialen-netzwerken/ https://www.verbraucherschutz.com/uncategorized/brustkrebs-neuer-kettenbrief-in-facebook-whatsapp-instagram-und-anderen-sozialen-netzwerken/#comments Sun, 13 Jan 2019 21:13:42 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=5179 Ein neuer Kettenbrief macht derzeit in den sozialen Netzwerken wie Facebook, WhatsApp und Instagram die Runde. Dabei wird das Thema Brustkrebs als Aufhänger genommen. Sie sollen Ihr Profilbild gegen ein Bild mit einem Herz austauschen.

Der Beitrag Brustkrebs: Neuer Kettenbrief in Facebook, WhatsApp, Instagram und anderen sozialen Netzwerken erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Ein neuer Kettenbrief macht derzeit in den sozialen Netzwerken wie Facebook, WhatsApp und Instagram die Runde. Dabei wird das Thema Brustkrebs als Aufhänger genommen. Sie sollen Ihr Profilbild gegen ein Bild mit einem Herz austauschen. Warum Sie dies besser nicht tun sollten und wie Sie sich für die Brustkrebs-Forschung engagieren können, erfahren Sie hier.

Ob in Facebook, WhatsApp oder Instagram – überall tauchen sie auf. Die Rede ist von den Profilbildern mit einem Herz. Ein Kettenbrief sorgt in den sozialen Netzwerken dafür, dass Frauen dieses Bild als Profilbild nutzen, um sich mit der Brustkrebs-Forschung solidarisch zu zeigen. Doch damit tappen Sie in eine Falle. Wir erklären, warum Sie auf dieses Bild besser verzichten.

Die Masche ist übrigens nicht ganz neu. Bereits 2014 sorgte ein ähnlicher Kettenbrief für Aufsehen. Damals ging es um ein Bild mit einer Kerze. Aber auch das Kerzenbild, falls es wieder auftauchen sollte, dürfen Sie nicht als Profilbild verwenden.

Diese Texte des Kettenbriefs sind uns bekannt

Die Kettenbriefe in den sozialen Netzwerken haben teilweise einen leicht variierenden Text. Folgende Inhalte sind uns bekannt:

Mein Profilbild der Woche als Geste der Brustkrebs Erforschung!!!
Bildübernahme u Post erwünscht!!!

 

Nimm das Herz als neues Profilbild.
Dann sende diese Nachricht an alle deine Freundinnen. Es ist die Woche der Brustkrebs-Erforschung, eine kleine Geste der weiblichen Solidarität. Danke!

 

Hallo!
Ohne auf diese Nachricht zu antworten, nimm das Herz das ich dir schicken werde als neues Profilbild.
Dann sende diese Nachricht an alle deine Freundinnen. Es ist die Woche der Brustkrebs-Erforschung, eine kleine Geste der weiblichen Solidarität. Danke!

 

Hallo!
Ohne auf diese Nachricht zu antworten, lege ein Herz auf dein Profilbild, das Herz, das ich hier gepostet habe.
Dann kopieren diese Nachricht und makiere alle deine Freundinnen, nur Frauen.
Es ist die Woche für die Erforschung von Brustkrebs, eine kleine Geste der weiblichen Solidarität. Danke!

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Zur Unterstützung der Brustkrebs erkrankten Frauen, bitte als Profilbildverwenden

 

Nicht antworten auf diese Nachricht!
Nehme das Herz in dein Profilbild auf uns schicke es an alle Frauen, die sich das Herz in ihr Profil setzen sollen.
Dies ist ein Zeichen der Solidarität der Frauen. Dieses Herz gilt für Brustkrebs Heilforschung für eine Woche. Danke.

Kennen Sie noch weitere Texte? Senden Sie uns am besten einen Screenshot des Textes per E-Mail an [email protected]. So können wir mit Ihrer Hilfe den Artikel ergänzen und unsere Leser warnen.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Neuer Version des Kettenbriefes aufgetaucht

Update 13.01.2019 Der Text des Kettenbriefes zur vermeintlichen Brustkrebsprävention hat sich abermals geändert. Diesmal sollen Sie ein Herz aus den Emoticons Ihres Smartphones einfügen. Das entschärft zumindest das Problem mit dem Urheberrecht. Denn in der Vergangenheit sollten oder wurden oftmals beliebige Herzbilder als Profilbild genutzt oder in sozialen Netzwerken gepostet. Das rote Herz ❤ als Statustext ist nicht problematisch. 

Hallo, kannst du ein ❤ in dein whatsapp-profil machen, nur ein ❤ ohne
Kommentar und dann diese Nachricht an all deine weiblichen Kontakte schicken.
Denn diese Woche geht es um Brustkrebsprävention!

Vorsicht: Häufig wird zu diesem Text ein Foto mit einem Herz in verschiedenen Varianten mitgesendet. Bei dem Bild könnte es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handeln. Wir raten davon ab, beliebige Fotos zu veröffentlichen oder in sozialen Netzwerken zu teilen. Welche Gefahr besteht, lesen Sie weiter unten im Artikel.

Update 09.08.2018 Aktuell ist auf WhatsApp ein neuer Kettenbrief unterwegs, der ebenfalls das Thema Brustkrebs thematisiert. Diesmal sollen Sie lediglich ein Herz in Ihrem WhatsApp-Profil verwenden. Dieses können Sie problemlos über die Tastatur Ihres Smartphones eingeben, sodass Sie mit dem Urheberrecht nicht in Berührung kommen. Dennoch handelt es sich um einen Kettenbrief, der in ähnlicher Form seit Jahren im Umlauf ist. Wir empfehlen, dass Sie diesen nicht weiter an Ihre Freunde versenden. Einige Ihrer Kontakte könnten das als Spam auffassen. So lautet der aktuelle Text:

Hallo, kannst du, ohne jeglichen Kommentar, ein HERZ in dein WhatsApp stellen – nur ein HERZ!
Dann sende diese Nachricht an alle Frauen in deinen Kontakten – sie soll daran erinnern, dass diese Woche die Woche der Vorbeugung gegen Brustkrebs ist!

Halte deinen Finger auf die Nachricht und übermittle sie.

Warum man das Herzbild nicht als Profilbild verwenden sollte

Generell sollten Sie keine Ihnen vorgeschlagenen Bilder als Profilbild verwenden. Grund ist das Urheberrecht. Sie können abgemahnt werden, wenn Sie das Bild trotzdem nutzen. Achten Sie bei Ihren Profilbildern immer darauf, dass Sie wissen, von wem das Bild stammt und dass derjenige auch mit der Nutzung einverstanden ist.

Wir empfehlen Ihnen, dass Herzbild zu löschen und gegen ein eigenes Foto auszutauschen.

Zusätzlich sollten Sie generell darauf achten, dass keine anderen Personen auf dem Bild zu sehen sind. Denn machen Sie dies, verletzten Sie die Persönlichkeitsrechte der entsprechenden Person und können ebenfalls abgemahnt werden.

Außerdem sollten Sie die Verbreitung des Kettenbriefes stoppen. Teilen Sie diesen nicht mit Ihren Kontakten.

Update 13.01.2019 Das rote ❤, welches Sie über die Emoticon-Tastatur Ihres Smartphones einfügen, ist unproblematisch. Dieses können Sie als Statustext oder in einem Post an Freundinnen natürlich verwenden, ohne mit dem Urheberrecht in Konflikt zu kommen. 

Update:
Einige Leser haben uns darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Bild um ein sogenanntes „freies Bild“ handelt. Dafür zunächst vielen Dank. Wir konnten bei unseren Recherchen für dieses Bild weder eindeutig einen Urheber noch eine Lizenz ermitteln. Da jedes Bild grundsätzlich urheberrechtlich geschützt ist, gilt das auch für dieses Herz-Bild. Auf diesen Umstand möchten wir mit unserem Hinweis zum Urheberrecht hinweisen. Ob die Nutzung des Bildes vom Urheber tatsächlich abgemahnt wird, wissen wir nicht. Gern nehmen wir Hinweise zum Urheber des Bildes entgegen. Wir werden dann berichten, wenn der Urheber das Bild als Profilbild kostenlos zur Verfügung stellt.

Steckt hinter dem Kettenbrief eine weitere Falle oder ein Virus?

Ein Virus oder eine sonstige Falle steckt unserer Meinung nach nicht hinter dieser Art von Kettenbrief. Lediglich das Urheberrecht für das Bild stellt ein Problem dar. Da der Text weder Links enthält noch Schadsoftware liefert, brauchen Sie sich bezüglich der Infizierung Ihres Smartphones in Bezug auf diesen Kettenbrief keine Sorgen machen.

Brustkrebs-Forschung unterstützen – aber wie?

Das Profilbild gegen ein Herzbild auszutauschen, hilft der Brustkrebs-Forschung nicht. Sie zeigen sich lediglich solidarisch. Wollen Sie dies tun, empfiehlt es sich, ein eigenes Herz zu malen oder zu basteln und dieses dann als Profilbild zu verwenden.

Wenn Sie sich mit einer Spende engagieren möchten, finden Sie im Internet zahlreiche Organisationen, welche Sie unterstützen können. Wir zählen hier nur ein paar ausgewählte Beispiele auf:

Weitere Informationen und Warnungen zu Kettenbriefen in sozialen Netzwerken und per E-Mail finden Sie auf Onlinewarnungen.de.

Haben Sie ein Herz als Profilbild verwendet?

Bitte lassen Sie andere Leser über die Kommentare unterhalb des Artikels wissen, ob Sie diese Aktion unterstützen und ein Herz an Freunde gesendet oder Ihren Statustext angepasst haben. Haben Sie den Kettenbrief bekommen? Bitte posten Sie, welchen Text Sie in welcher Region bekommen haben. So können wir die Verbreitung des Kettenbriefes verfolgen.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

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Urheberrechtsverletzung: Was ist das? https://www.verbraucherschutz.com/lexikon/urheberrechtsverletzung-was-ist-das/ https://www.verbraucherschutz.com/lexikon/urheberrechtsverletzung-was-ist-das/#respond Tue, 04 Dec 2018 10:12:07 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=26204 Wahrscheinlich jeder von Ihnen ist schon einmal mit dem Urheberrecht in Berührung gekommen. Doch was ist das Urheberrecht und wann kommt es zu Urheberrechtsverletzungen? Eine kurze Begriffsklärung möchten wir Ihnen in diesem Artikel geben. Schon

Der Beitrag Urheberrechtsverletzung: Was ist das? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Wahrscheinlich jeder von Ihnen ist schon einmal mit dem Urheberrecht in Berührung gekommen. Doch was ist das Urheberrecht und wann kommt es zu Urheberrechtsverletzungen? Eine kurze Begriffsklärung möchten wir Ihnen in diesem Artikel geben.

Schon ziemlich oft mussten wir auf Onlinewarnungen.de von Mails mit Bezug auf Urheberrechtsverletzungen berichten. Auch die E-Mails von angeblichen Rechtsanwälten in Bezug auf Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind vielen Lesern bekannt. Aber nicht nur bezüglich der E-Mails sind die Begriffe Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung bei uns aufgetaucht. Auch im Zusammenhang mit den sozialen Medien und den Aufrufen bestimmte Bilder als Profilbild zu verwenden, tauchen die Begriffe immer wieder auf.

Deswegen möchten wir an dieser Stelle kurz erläutern, worum es sich beim Urheberrecht und der Urheberrechtsverletzung dreht und was Sie diesbezüglich beachten sollten. Um eine Urheberrechtsverletzung zu begehen, müssen Sie zunächst einmal wissen, was Urheberrecht bedeutet.

Was ist das Urheberrecht?

Im Urheberrechtsgesetz (UrhG) vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heißt es zum Urheberrecht in Absatz 1 Paragraf 1:

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.

Dazu zählen Schriftwerke (Bücher), Reden, Computerprogramme, Musik, Werke der Tanzkunst, Werke der Baukunst, Fotos, Filme sowie auch Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art (Zeichnungen, Skizzen, Pläne, Tabellen, plastische Darstellungen). Ja, auch dieser Text hier ist urheberrechtlich geschützt, da ich diesen für Sie verfasse. Damit würde sich auch erklären, dass der Urheber gleich der Schöpfer des jeweiligen Werkes ist. Im konkreten Fall bin ich das.

Und jetzt halten Sie sich fest: Derzeit ist festgelegt, dass das Urheberrecht sogar über den Tod des Schöpfers hinausgeht – und das in der Regel bis zu 70 Jahre. Ausgenommen davon sind Lichtbilder. Diese haben eine Schutzdauer von 50 Jahren.

Was ist eine Urheberrechtsverletzung?

Verwenden Sie nun Material, was eine andere Person erschaffen hat, und kennzeichnen dies nicht, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung. Auf meinen Text bezogen heißt das konkret: Ich muss Zitate und Passagen, die ich von woanders übernehme, auch als diese deutlich kennzeichnen.

Sie dürfen wiederum meinen Text nicht einfach kopieren und irgendwo anders veröffentlichen oder nutzen, außer Sie geben Onlinewarnungen.de und die URL des Textes als Ihre Quelle an.

Auch in unserem Impressum weisen wir Sie daraufhin, dass unsere Werke (Artikel) urheberrechtlich geschützt sind. Für rein private Zwecke dürfen Sie diese nutzen. Aber schon, wenn Ihr Kind beispielsweise eine Hausaufgabe zu diesem Thema hat und unsere Seite als Quelle nutzen würde, muss Ihr Kind dies angeben. Andernfalls kann es in der Schule des Plagiats bezichtigt werden.

Wie sieht eine Urheberrechtsverletzung in der Praxis aus?

Zumeist passieren Urheberrechtsverletzungen derzeit im Internet. Egal, ob Sie bei Facebook, Instagram und Co. Bilder von Anderen als Profil- oder Titelbild nutzen, ohne die Einwilligung der Schöpfer eingeholt zu haben. Oder ob Sie sich bei einer Tauschbörse im Internet bedienen und die heruntergeladenen Inhalte per Filesharing anderen Nutzern wieder zur Verfügung stellen.

Ein Beispiel aus unserer Praxis: Viele Fakeshopbetreiber begehen Urheberrechtsverletzungen, indem Sie die Bilder oder gar ganze Texte (Inhalte) bestimmter Webseiten kopieren und für die Fakeshop-Webseite nutzen. Nicht nur, dass sie einen illlegalen Shop betreiben, sie berauben andere Menschen ihrer Werke.

Was passiert bei einer Urheberrechtsverletzung?

Wird diese bemerkt, kommt es in der Regel zu einer Abmahnung durch die betreffende Person. Angeraten ist, dieses Problem außergerichtlich zu klären. Mit der Abmahnung werden Sie meist aufgefordert, das fehlerhafte Verhalten zu unterlassen. Eventuell wird auch ein Schadenersatz von Ihnen gefordert.

Häufig werden Urheberrechtsverletzung auf zivilrechtlichen Wege durch Anwälte durchgesetzt. Das sorgt für höhere Kosten für denjenigen, der die Urheberrechte verletzt hat. 

Wachsam sollten Sie allerdings sein, wenn Sie eine Abmahnung per E-Mail erhalten. Hier könnte es sich unter Umständen um Betrug handeln. Wir haben zuletzt über die betrügerischen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung von diversen Rechtsanwälten berichtet.

Achtung: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Er ist nach unserem besten Wissen und Gewissen geschrieben, um unseren Lesern die Fachbegriffe näher zu bringen. Bei konkreten Fragen zum Thema Urheberrecht oder gar bei Erhalt einer Abmahnung, sollten Sie unbedingt eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt konsultieren.

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Facebook & WhatsApp Kettenbrief: Du kommst in ein Zimmer. Auf dem Bett liegen 2 Hunde und 3 Katzen. https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/facebook-whatsapp-kettenbrief-du-kommst-in-ein-zimmer-auf-dem-bett-liegen-2-hunde-und-3-katzen/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/facebook-whatsapp-kettenbrief-du-kommst-in-ein-zimmer-auf-dem-bett-liegen-2-hunde-und-3-katzen/#respond Fri, 30 Nov 2018 11:36:50 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=28793 Kurz vor Weihnachten macht ein Kettenbrief über WhatsApp und Facebook auf sich aufmerksam. Er thematisiert den Weihnachtsmann und verbindet diesen mit einer harmlosen Quizfrage. Doch ist die Scherzfrage wirklich harmlos oder müssen Sie mit Problemen

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Kurz vor Weihnachten macht ein Kettenbrief über WhatsApp und Facebook auf sich aufmerksam. Er thematisiert den Weihnachtsmann und verbindet diesen mit einer harmlosen Quizfrage. Doch ist die Scherzfrage wirklich harmlos oder müssen Sie mit Problemen rechnen? 

Wir bekommen zu diesem Kettenbrief aktuell sehr viele Anfragen von unseren Lesern. Während sich einige Nutzer eher Gedanken über die Lösung des Rätsels machen, sind andere Leser besorgt und fragen, ob sich dahinter eventuell ein Virus oder Betrug verbirgt. Grundsätzlich ist es auch richtig, dass man dubiose Kettenbriefe hinterfragt. Und wie so oft steckt auch hier der Teufel im Detail, oder besser der Weihnachtsmann. Denn im schlimmsten Fall kann die Aktion wirklich nach hinten losgehen.

Auch auf Facebook diskutieren die Nutzer über das Weihnachtsmann-Rätsel. Dort wird beispielsweise die Frage aufgeworfen, ob es sich um Abzocke handelt oder das Rätsel sogar eine bösartige Falle ist. Wir möchten mit diesem Artikel etwas Licht ins Dunkel bringen. Denn dieses Quiz ist harmlos und gefährlich zugleich.

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Um welches Rätsel auf Facebook und WhatsApp geht es überhaupt?

Aktuell befinden wir uns in der Vorweihnachtszeit, sodass dieses Rätsel den Weihnachtsmann thematisiert. Wie so oft, verändern einige Nutzer das Quiz geringfügig. Dadurch gibt es Textabweichungen. Das ist bei Kettenbriefen dieser Art nichts neues. Diese Texte sind uns bekannt:

Du kommst in ein Zimmer. Auf dem Bett liegen 2 Hunde und 3 Katzen. Der Weihnachtsmann, ein Esel und 5 Rentiere stehen da auch rum… 3 Tauben und eine kleine Ente fliegen durch die Gegend… so! Wie viele Füße stehen im Zimmer?

Wenn du falsch antwortest, musst du 3 Tage das Bild vom Weihnachtsmann als Profilbild haben.

Den Text gibt es auch mit einem Schreibfehler. Ausgerechnet der Weihnachtsmann wurde falsch geschrieben. Wie konnte das nur passieren? Da wird es wohl dieses Jahr keine Weihnachtsgeschenke geben.

Du kommst in ein Zimmer. Auf dem Bett liegen 2 Hunde und 3 Katzen. Der Weihnachtsmann, ein Esel und 5 Rentiere stehen da auch rum… 3 Tauben und eine kleine Ente fliegen durch die Gegend… so! Wie viele Füße stehen im Zimmer?

Wenn du falsch antwortest, musst du 3 Tage das Bild vom Weihnchtsmann bei Facebook als Profilbild haben.

Auch eine spezielle Version für WhatsApp ist im Umlauf, die kurioserweise auch auf Facebook geteilt wird:

Du kommst in ein Zimmer. Auf dem Bett liegen 2 Hunde und 3 Katzen. Der Weihnachtsmann, ein Esel und 5 Rentiere stehen da auch rum… 3 Tauben und eine kleine Ente fliegen durch die Gegend… so! Wie viele Füße stehen im Zimmer?

Wenn du falsch antwortest, musst du 3 Tage das Bild vom Weihnchtsmann bei WhatsApp als Profilbild haben.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Ganz neu sind diese Art Spielchen allerdings nicht und sie beschränken sich auch nicht auf das Weihnachtsfest. Ein ähnliches Rätsel gab es beispielsweise mit einer Giraffe. Das Giraffen-Rätsel kennen wir noch aus dem Jahre 2014. Es ist also ein sehr alter Hut. Doch auch heute ist dieses Quiz beispielsweise auf Facebook noch im Umlauf. Verrückt. Der Text lautet:

Du kommst ins Zimmer. Auf dem Bett liegen 2 Hunde und 4 Katzen. Eine Giraffe und 5 Nilpferde stehen da auch rum… 3 Hühner und eine kleine Ente fliegen durch die Gegend… so! Wie viele Füße stehen im Zimmer?

Wenn du falsch antwortest, musst du 3 Tage das Bild der Giraffe bei WhatsApp als Profilbild haben.

Kennen Sie noch andere Versionen? Eventuell gibt es den Kettenbrief ja mit weiteren Bildvarianten? Bitte senden Sie uns den Text per E-mail an [email protected] oder per WhatsApp an 03054909774.

Die richtige Lösung vom Weihnachtsmannrätsel

Natürlich fragt sich die Internet-Gemeinde nicht nur, ob das eine Falle oder gar Betrug ist. Die meisten Nutzer machen sich darüber natürlich keine Gedanken, sie rätseln lieber. Demnach stellt sich die Frage, was ist die richtige Lösung? Schließlich will man ja nicht als Blödmann oder weniger intelligente Frau dastehen, wenngleich das Bild vom Weihnachtsmann als Profilbild für viele Nutzer offensichtlich nicht peinlich ist.

Die ehrliche Antwort lautet: Es gibt wohl gar keine richtige Antwort. Das ist auch typisch für derartige Scherzfragen. Wie so oft kommt es auf das Auge des Betrachters an. Wer im Internet recherchiert, wird häufig als Antwort auf das Rätsel 8 Füße lesen. Wer zu diesem Ergebnis kommt, geht davon aus dass der Weihnachtsmann 2 Füße  und das Bett 4 Füße hat. Hinzu kommen noch die 2 eigenen Füße. Macht insgesamt 8 Füße. Rentiere und Esel haben nach dieser Lösung Hufe. Und die Tauben sowie die Ente fliegen und stehen daher nicht im Zimmer. Alles logisch? Nein, natürlich nicht. Denn heute hat längst nicht jedes Bett Füße. Wer also ein Bett ohne sichtbare Füße hat, könnte auf eine andere ebenfalls richtige Lösung kommen.

Ist das Rätsel mit dem Bild vom Weihnachtsmann eine Falle?

Jain. Das Problem ist das Bild vom Weihnachtsmann, welches Sie veröffentlichen sollen. Tatsächlich ist es nicht ungefährlich, wenn Sie ein fremdes Bild als Profilbild nutzen, für das Sie keine Rechte besitzen. Und genau das passiert häufig. Meist suchen sich die Nutzer irgendeinen Weihnachtsmann im Internet und nutzen diesen als Profilbild. Da das Profilbild meist öffentlich sichtbar ist, kann das eine Urheberrechtsverletzung sein. Denn wenn das Bild urheberrechtlich geschützt ist, dann könnte der Inhaber der Rechte unter Umständen Geld fordern. Grundsätzlich ist jedes Bild urheberrechtlich geschützt, wenn der Rechteinhaber dieses nicht zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt hat.

Umgehen können Sie das Problem recht einfach. Malen Sie einen Weihnachtsmann auf ein Blatt Papier, fotografieren Sie das Bild und nutzen Sie es als Profilbild. An diesem Bild haben Sie alle Urheberrechte und es kann nichts passieren. Okay, ein bisschen kreativ müssen Sie sein. Natürlich können Sie auch ein Bild verwenden, welches frei verfügbar ist und von jedermann kostenlos genutzt werden kann. Solche Bilder finden Sie beispielsweise auf der Internetplattfporm pixabay.com. Doch Vorsicht: Auch auf diesen Plattformen gibt es keine absolute Sicherheit, dass das Bild wirklich frei von Rechten Dritter ist.

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WhatsApp/Facebook: Ersetze dein Profilbild mit einer Zeichentrickfigur deiner Kindheit – Urheberrechtsverletzung?

Im sozialen Netzwerk geht wieder einmal ein Post um, bei dem Sie aufgefordert werden, Ihr Profilbild für 24 Stunden zu ändern. Aber Sie sollen nicht irgendein selbstgeknipstes Bild nehmen. Vielmehr sollen Sie Ihr Foto mit

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Wir denken dabei an den WhatsApp-Kettenbrief zum Thema Brustkrebs, wo die Nutzer ein Herz posten sollten. Auch damals haben wir auf das Thema Urheberrecht hingewiesen. Und einige Zeit später meldete sich bei uns sogar der vermeintliche Urheber des Fotos. Allerdings hat dieser nach unserem Kenntnisstand glücklicherweise keine Kosten für die Nutzung in Rechnung gestellt. Damals handelte es sich bei dem Foto nach der Meinung der Netzgemeinde um ein frei verfügbares Bild, was wohl ein Irrtum war.

Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen möchten, dann posten Sie lieber keine fremden Bilder. Alternativ könnten Sie Ihr Profilbild nur Ihren Kontakten anzeigen. Dann müsste sich der Rechteinhaber des Weihnachtsmannbildes unter Ihren Freunden befinden, was unwahrscheinlich ist. Wir erklären in einer ausführlichen Anleitung, wie Sie bei WhatsApp Ihr Profilbild nur Ihren Kontakten zugänglich machen. Bei dieser Gelegenheit sollten Sie gesamten WhatsApp-Datenschutzeinstellungen checken.

Handelt es sich bei dem Weihnachtsmann-Quizz um einen Virus?

Nein, hier können wir zum Glück Entwarnung geben. Es handelt sich weder um einen Virus, noch um eine Abofalle. An diese Stelle besteht aktuell keine Gefahr.

Was sollten Sie mit dem Weihnachtsmann-Rätsel tun?

Letztlich müssen Sie das selbst entscheiden. Auf jeden Fall könnten Sie den einen oder anderen Freund verärgern. Denn dieser könnte es als eine Art Spam auffassen, wenn alle dieses Rätsel posten und das Quiz auf allen Kanälen zu lesen ist. Das Posten des Rätsels ist jedoch genauso harmlos, wie die Diskussion über das Ergebnis. Nur mit Bildern sollten Sie aufpassen, vor allem wenn Sie auf Instagram unterwegs sind.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

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Im sozialen Netzwerk geht wieder einmal ein Post um, bei dem Sie aufgefordert werden, Ihr Profilbild für 24 Stunden zu ändern. Aber Sie sollen nicht irgendein selbstgeknipstes Bild nehmen. Vielmehr sollen Sie Ihr Foto mit einer Disney-Figur Ihrer Kindheit ersetzen. Ist das rechtens?

Wir haben in Zusammenhang mit dem sozialen Netzwerk Facebook bereits öfter über Urheberrechtsverletzungen geschrieben. Zum einen gab es da die Aktion, welche auf Brustkrebs mit einem Herzbild aufmerksam machen wollte. Dabei wusste zunächst niemand, ob es sich bei dem Bild um ein frei verwendbares Foto handelt oder nicht. Ist das Bild nicht freigegeben, hätten Sie sich strafbar gemacht.

Auch in der aktuellen Facebook-Aktion geht es darum, fremde Bilder als das eigene Profilbild einzusetzen. Hier können Sie sich strafbar machen. Denn gerade die Disney-Figuren unterstehen dem Urheberrecht. Missbräuchliches Verwenden kann demnach abgemahnt werden. Denn Sie verstoßen mit der Verwendung gegen das Urheberrecht. Da Sie weder die Rechte an der Grafik besitzen, noch das Bild selber erstellt haben, sollten Sie dies lieber sein lassen.

Wie sieht der Facebook-Post bzw. WhatsApp-Nachricht aus?

Der aktuelle Facebook-Post hat folgenden Inhalt:

BANG! ?
Es hat dich erwischt!!! ?
Ersetze dein Profilbild für 24 Stunden mit einer Zeichentrickfigur deiner Kindheit. ???
Schick diese Nachricht an all jene, die so viel Spaß verstehen wie du ?
Ich habe es bei Whats App bekommen,dort habe ich dieses Bild nun drinne?

Sollten Sie einen ähnlichen Post oder eine Nachricht erhalten, dann senden Sie uns diese per WhatsApp an 03054909774 oder schicken Sie eine E-Mail an [email protected].

Erfolgt die Abmahnung prompt?

Setzen Sie ein fremdes Bild öffentlich sichtbar als Profilbild ein (Facebook oder WhatsApp) oder nutzen es im Internet, ohne die Rechte an dem Foto zu besitzen, machen Sie sich strafbar. Oftmals kommen Sie um die Abmahnung herum. Dennoch sollten Sie das Risiko nicht eingehen und sich strafbar machen.

Immer wieder tauchen diese Aufforderungen auf, das Profilbild zu ändern. In Zusammenhang mit der KinderkrebsBewusstseinsWoche haben einige Rechteinhaber die Aktion sogar unterstützt (Onlinewarnungen hat darüber berichtet).

Auch interessant in diesem Zusammenhang: Unser Ratgeber zu dem Thema, wie Sie die sozialen Netzwerke sicher nutzen.

Im nachfolgenden Video des WDR sehen Sie noch einmal schön erklärt, was Sie mit Fotos machen dürfen und was nicht.

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Weitere interessante Meldungen zu sozialen Netzwerken

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#KinderkrebsBewusstseinsWoche: Verletzen die Bilder das Urheberrecht? https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/kinderkrebsbewusstseinswoche-verletzen-die-bilder-das-urheberrecht/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/kinderkrebsbewusstseinswoche-verletzen-die-bilder-das-urheberrecht/#respond Fri, 16 Dec 2016 14:33:25 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=5830 Unter dem Hashtag #KinderkrebsBewusstseinsWoche verbreitet sich in den sozialen Netzwerken eine Aktion mit Postings von Bilder. Die für den Beitrag oder das Profilbild verwendeten Comicbilder oder Kinderfiguren unterliegen dem Urheberrecht. Wir klären, ob Sie sich

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Unter dem Hashtag #KinderkrebsBewusstseinsWoche verbreitet sich in den sozialen Netzwerken eine Aktion mit Postings von Bilder. Die für den Beitrag oder das Profilbild verwendeten Comicbilder oder Kinderfiguren unterliegen dem Urheberrecht. Wir klären, ob Sie sich mit dem Posten strafbar machen.

Immer wieder machen in den sozialen Netzwerken Kettenbriefe die Runde, welche auf ein bestimmtes Thema aufmerksam machen wollen. Diesmal soll unter dem Hashtag #KinderkrebsBewusstseinsWoche auf Krebs bei Kindern hingewiesen werden. Die in diesem Zusammenhang geposteten Comicbilder und Kinderfiguren können unter Umständen das Urheberrecht verletzen. Zuletzt haben wir über das Herzbild zum Thema Brustkrebs berichtet.

Worauf Sie beim Posten in Facebook, Instagram, WhatsApp und anderen sozialen Netzwerken achten sollten und welche Comics Sie frei nutzen können, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Inhalt des Kettenbriefs

„Ich beabsichtige Instagram mit Kinderfiguren für die Kinderkrebs-Bewusstseins-Woche zu füllen. Like das Bild und du bekommst einen Charakter zugewiesen.“
#kinderkrebsbewusstseinswoche

 

„Ich beabsichtige Facebook mit Kinderfiguren zu füllen, denn nicht jedem geht es so gut und dessen sollten wir uns bewusst sein!
Ein gesunder Mensch hat tausende Wünsche, ein Kranker nur einen: gesund sein ?
Mit diesem Like unterstütze ich eine Hilfsorganisation durch Eigenengagement oder einer kleinen Spende! Wer diesen Beitrag liked bekommt von mir einen Charakter zugeteilt und nimmt teil!
#kindergesundheitswoche ?“

 

??Ich beabsichtige Instagram mit Kinderfiguren für die Kinderkrebs-Bewusstseins-Woche zu füllen ?Macht mit! #againstcancer #kinderkrebsbewusstseinswoche #kinderkrebs #kinderkrebshilfe #machmit

So oder mit einem ähnlichen Text könnte der Kettenbrief auch bei Ihnen auflaufen. Zusätzlich wird dann immer noch ein Comicbild zum Beitrag gepostet. Meist handelt es sich bei den Bildern um Disney-Figuren.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Machen Sie sich strafbar?

Grundsätzlich ja, allerdings unterstützen einige Rechteinhaber die Aktion und damit den guten Zweck.

Onlinewarnungen.de hat sich die Mühe gemacht und mit einigen Rechteinhabern Kontakt aufgenommen. Der Geschäftsführer Joscha Sauer von Nichtlustig.de hat nichts gegen die Verwendung seiner Cartoons im Rahmen dieser Aktion, solange diese „nicht kommerziell eingesetzt werden und sie auch inhaltlich und optisch nicht verändert werden“.

Das bedeutet, dass Sie die Cartoons der Facebookseite und der Webseite von Nichtlustig im Zusammenhang mit dem Hashtag #kinderkrebsbewusstseinswoche posten dürfen, wenn Sie sich an die genannten Regeln halten.

Auch die Comics von Pixabay.com können Sie im Rahmen der Lizent Creative Commons CC0 nutzen. Allerdings müssen Sie hier darauf achten, dass über dem Download-Button steht: „Freie kommerzielle Nutzung Kein Bildnachweis nötig“. Allerdings bleibt auch hier ein Restrisiko, da Sie letztlich nicht das Einverständnis des Urhebers, sondern nur des postenden Nutzers haben. Im schlimmsten Fall können das unterschiedliche Personen sein.

Bei bei nicht freigegebenen Bildern gilt laut Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke, dass diese nicht ohne Erlaubnis der Urheber genutzt werden dürfen.

Dabei ist es egal ob die Bilder

  • ganz oder nur in kleinen Ausschnitten,
  • aus Büchern oder Zeitschriften abgescannt oder abfotografiert,
  • aus Videos heraus kopiert,
  • Per Google-Bildersuche gefunden, oder
  • nach gezeichnet werden.
Auszug aus dem Artikel 'Erlaubt oder abmahngefährdet? Comic- & Cartoonhelden-Aktion auf Facebook'

Weitere Anfragen bei Rechteinhabern wie Disney laufen. Sobald wir eine definitive Erklärung des Unternehmens haben, werden wir den Artikel aktualisieren. Solange gilt: Ohne Einverständnis der Urheber dürfen Sie die Bilder nicht öffentlich posten oder als Profilbild verwenden.

Wie können Sie etwas Gutes tun?

Wenn Sie keine Bildchen posten wollen, sondern eine Organisation unterstützen möchten, können Sie dies mit einer Spende tun. Um die passende Organisation zu finden, empfehlen wir unseren Artikel „Sicher spenden: Seriöse Organisationen erkennen“. Bei der Stiftung Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen können Sie gezielt nach der für Sie passenden Spendenaktion suchen.

Was halten Sie von dieser Aktion?

Ihre Meinung zu dem Thema können Sie in den Kommentaren unter diesem Artikel posten. Wir sind gespannt, was Sie zu dem Thema sagen.

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