Der Beitrag Vorsicht Telefonbetrug: Anrufe von Microsoft Mitarbeitern sind eine Fälschung – Abzocke erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Wiederholt ist uns aufgefallen, dass uns unsere Leser Nummern melden, die zu real existierenden Personen oder Unternehmen führen. Diese angezeigten Nummern wurden manipuliert und gefälscht. Die Inhaber der Telefonnummer können für die Anrufe nichts. Deshalb ist ein Rückruf an dieser Stelle auch nicht sinnvoll. Um die Inhaber der Rufnummern zu schützen, werden wir auf Verbraucherschutz.com nur Rufnummern veröffentlichen, die zum aktuellen Zeitpunkt keinen Inhaber vorweisen können.
Achtung: Auch Ihre Rufnummer kann von den Betrügern demnächst als angezeigte Rufnummer genutzt werden. Sollte Ihnen derartiges Auffallen, empfehlen wir Ihnen, sofort eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Update 15.08.2018: Die Masche mit den Anrufen von den falschen Microsoft Mitarbeitern hört nicht auf. Nach wie vor werden die Verbraucher von den Kriminellen belästigt und zum Teil auch reingelegt. Wenn Sie nicht achtsam sind, sind Sie ganz schnell Geld los und haben sogar noch Schadsoftware auf Ihrem Computer installieren lassen.
Immer noch berichten unsere Leser, dass Sie gleich mehrfach angerufen werden. Teilweise werden Rufnummern im Display angezeigt, die ahnungslosen Bürgern gehören. (Die Anzeige der Nummern ist leicht fälschbar.) Diese können natürlich mit einer Beschwerde Ihrerseits nichts anfangen, da Sie mit den Kriminellen nichts zu tun haben. Deswegen sollten Sie hier von Rückfragen Abstand nehmen. Sollten Sie auf die Betrüger hereingefallen sein, empfehlen wir Ihnen eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und Ihren Computer von einem Profi reinigen zu lassen.
Update 15.12.2017: Nach wie vor erhalten wir bundesweit Meldungen zu Anrufen von vermeintlichen Support-Mitarbeitern von Microsoft. Diese sprechen oft nur Englisch mit starkem Dialekt. In unserem großen Ratgeber erfahren Sie, mit welchen Maschen Kriminelle im Namen von Microsoft betrügen. Außerdem erklären wir, welche Maßnahmen nach einem Betrugsfall sinnvoll sind und wo Sie diesen melden können. Zum Ratgeber „Betrug im Namen von Microsoft erkennen, verhindern, melden & beseitigen„.
Update: 16.02.2017: Aktuell werden massiv deutsche Nutzer von den angeblichen Microsoft-Mitarbeitern angerufen. Teilweise berichten Verbraucher, dass mehrfach angerufen wird. Wir erneuern daher unsere Warnung und raten, auf diese Anrufe nicht einzugehen und aufzulegen. Zur Orientierung für andere Leser ist es weiter sinnvoll, wenn Sie uns über die Kommentar unter dieser Warnung mitteilen, wo und wann Sie der betrügerische Anruf erreicht hat.
Update 18.01.2017: Unsere Leser haben uns informiert, dass heute wieder verstärkt gefälschte Anrufe stattfinden. Die Mitarbeiter sprechen nur sehr schlechtes Deutsch. Im Display werden Rufnummern aus Deutschland eingeblendet. Diese Anzeige ist mittels Call ID Spoofing gefälscht. Haben Sie auch einen Anruf bekommen? Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar unter diesem Artikel, in welchem Ort/Region der Anruf stattfand und wie das Gespräch verlief.
Unter dem Vorwand, dass Schadsoftware auf dem Computer der Geschädigten gefunden worden sei, animieren Kriminelle dazu, ein angebliches Tool zum Entfernen dieser bösartigen Software zu installieren. In Wahrheit besteht natürlich kein Problem. Stattdessen wird durch das Herunterladen und die Installation dieses Tools überhaupt erst bösartige Software in das System gelassen. Diese Software gestattet es den vormals vermeintlichen Servicekräften, fortan vollen Zugriff auf die persönlichen Daten all jener zu erhalten, die dieses Programm installiert haben. Von da an lassen die Betrüger ihre Masken fallen und werden erpresserisch tätig, indem sie drohen Daten zu löschen, sofern es nicht zu Barzahlungen von bis zu 250 Euro kommt. Ferner erschleichen sich die Betrüger Zugriff auf sensible Zugangsdaten wie für das Online Banking, was Ihre Privatsphäre gefährdet.
Die Direktbank comdirect.de und die Postbank warnen vor betrügerischen Anrufen. Kriminelle nehmen mit ihrem Opfer telefonisch Kontakt auf, verbreiten Schadsoftware und räumen das Bankkonto ab. Wir erklären, auf welche Tricks Sie sich einstellen müssen, und wie Sie
Da die Drahtzieher dieser erpresserischen Masche allem Anschein nach in Indien sitzen, gestaltet sich die Rückverfolgung ihrer Taten von Deutschland aus recht schwer. Laut der Niedersächsischen Staatsanwaltschaft konnten nichts desto trotz mehrere dieser dubiosen Call-Center in Kooperation mit den indischen Polizeikräften geschlossen werden. Im Zuge dessen kam es bereits zu diversen Verhaftungen. Dennoch kann die Lage noch nicht als gebannt betrachtet werden.
Sollten Sie Anrufe von angeblichen Microsoft Mitarbeitern erhalten, dann ist Vorsicht geboten. Erst kürzlich haben Betrüger fette Beute gemacht. Wie Sie sich schützen können, erfahren Sie hier. Betrugsmaschen am Telefon finden fast täglich statt. Dabei
Falls Sie von einer anderen Telefonnummer angerufen wurden, dann senden Sie uns diese mit einer kurzen Beschreibung des Anrufes an [email protected].
Wer ruft an? Die bei einem Anruf im Display angezeigte Rufnummer entscheidet bei vielen Verbrauchern, ob sie den Anruf annehmen. Aber können Sie der Anzeige immer trauen. Kann man diese Rufnummer manipulieren? Diese Fragen und
Grundsätzlich sollten sich alle Verbraucher stets vor Augen halten, dass externe Hinweise auf eine angebliche Virenbedrohung des eigenen Rechners – egal, ob durch „Servicekräfte“ am Telefon oder durch Pop-Ups im Internet – immerzu hochgradig unseriös sind. Es steht den Entwicklern von Betriebssystemen, Antiren-Software und Co. von Rechtswegen überhaupt nicht zu, ungefragt auf den Systemen von Privatleuten herumzuschnüffeln. Insofern sind derartige Warnungen nicht Sache seriös arbeitender Unternehmen. Sie sind bestenfalls eine billige Verkaufsmasche, schlimmstenfalls dienen sie betrügerischen Absichten. Der Telefonbetrug der angeblichen Microsoft-Mitarbeiter gehört eindeutig zu den Letzteren.
Alle aktuellen Betrugswarnungen anzeigenIm vorliegenden Fall erfolgt die Kontaktaufnahme telefonisch. Häufig sprechen die Microsoft-Anrufer nur englisch oder allenfalls gebrochen deutsch. Ihren Anweisungen dürfen Sie auf keinen Fall Folge leisten. Am besten sollten Sie den Anruf umgehend abbrechen. Haben Sie schon Veränderungen an Ihrem Computer vorgenommen, dann ändern Sie unverzüglich alle Passwörter. Wenn Sie das Hilfsprogramm installiert haben, hilft häufig nur ein Gang zu einem Experten, der die Systemsicherheit wiederherstellen kann. Dies kann unter Umständen ein komplett neues Aufspielen des Systems bedeuten, was ärgerlich aber notwendig ist.
Zusammenfassung der Verhaltensempfehlungen:
Plötzlich lesen Sie auf Ihrem Computer die Windows Warnung „Windows wurde aufgrund verdächtiger Aktivitäten blockiert“, „Ihr Computer wurde infiziert“ oder ähnlich. Dubiose Anmeldefenster blockieren den Browser und lassen scheinbar keine Aktion mehr zu. Stattdessen sollen
Immer wenn Sie einen unaufgeforderten Anruf oder eine E-Mail von Microsoft bekommen ist große Vorsicht geboten. Cyberkriminelle nutzen gerne den Markennamen des Windows-Entwicklers, um ahnungslose Verbraucher in eine Falle zu locken. Häufig geht es um
Aufgrund aktueller Fälle warnt die Polizei Coesfeld vor den Anrufen angeblicher Microsoft-Mitarbeiter. Nach wie vor sind Betrüger in diesem Bereich aktiv und versuchen an das Geld von Internetnutzern zu gelangen. Die aktuelle Polizeimeldung der Polizei Coesfeld berichtet
Verbraucher sollten Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Ebenso kann es Sinn machen, sich an die Verbraucherzentrale zu richten, die bereits mit dem Telefonbetrug vertraut ist und weitere Verhaltenshinweise geben kann. Zu guter Letzt empfiehlt es sich, Microsoft zu informieren. Über ein Kontaktformular können Sie den Softwarehersteller über betrügerische Aktivitäten informieren, bei denen Microsoft Produkte und Dienstleistungen missbräuchlich eingesetzt beziehungsweise vorgetäuscht werden.
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Der Onlineshop de.shein.com lockt mit großzügigen Rabatten auf ein großes Angebot an Damenbekleidung. Da kann das eine oder andere Shoppingherz schon mal höher schlagen. Vorsicht! Lassen Sie sich nicht von dem ersten Eindruck blenden, denn was als schmucke Online-Boutique aufgezogen ist, entpuppt sich als Fakeshop, meint die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Achtung: Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen von shein.com versendet, die nicht von dem Versandhändler stammen.
Grund für die Meldung der Verbraucherzentrale war eine Einkäuferin, die statt eines Oberteils lediglich ein Stück Stoff zugeschickt bekam. Eine Rücksendeadresse hat sie nicht erhalten. Über die Seite eingeloggt teilte man ihr mit, sich in Kürze um ihr Anliegen zu kümmern. Was bis dato nicht geschehen ist. In diesem Fall hatte die Verbraucherin Glück im Unglück. Sie hat den Einkauf mit PayPal bezahlt und kann jetzt eine Rückerstattung über den PayPal Käuferschutz beantragen.
Erstaunlich an dieser Webseite ist, dass sie einen enormen Erfolg in sozialen Netzwerken hat. Auf Facebook kann Shein einen blauen Haken und über zwei Millionen Likes verbuchen. Zudem gibt es auch zufriedene Kunden, weshalb wir hier noch nicht von einem Fakeshop sprechen möchten. Allerdings haben wir genauer hingeschaut und stellenweise die gleichen Beschwerden gelesen, die auch die Verbraucherzentrale beschrieben hat.
Uns sind an der Webseite mehrere Dinge aufgefallen, die zumindest den Fakeshop-Verdacht bestätigen:
Die Webseite de.shein.com hat kein Impressum. Sie wissen nicht, mit wem Sie es zu tun haben. Da es in Deutschland eine Impressumspflicht mit bestimmten Pflichtangaben gibt, ist die Webseite derzeit nicht rechtssicher.
Update 04.04.2021 Auf der Webseite wurde nachgebessert. Sie werden mittlerweile in einem Impressum über Firma (ZOETOP Business Co., Limited) mit Sitz in Hong Kong informiert.✗ Zuständigkeiten in drei Ländern
Die betrogene Kundin, die sich bei der Verbraucherzentrale gemeldet hat, erhielt ein Paket aus Maastricht, Niederlanden. Das Unternehmen de.shein.com hat seinen Sitz angeblich in China und die Transaktionen laufen über das Vereinigte Königreich.
Auffallend ist auch, dass ein Großteil der Webseiten-Texte in einem schlechten Deutsch verfasst sind.
Wir haben versucht herauszufinden, wem die Domain gehört, angeblich einem oder einer Miao Miao. Das klingt nicht sehr vertrauenswürdig!
Update 01.06.2017 Der Name des Domaininhabers wurde korrigiert. Jetzt ist die Domain auf die Nexperian Holding Limited registriertÜber shein.com sind im Netz positive und negative Kundenmeinungen zu finden. Allerdings bestätigen die negativen Erfahrungen von Kunden, dass es offenbar an der einen oder anderen Stelle Probleme gibt.
Aufgrund der genannten Merkmale und der Meldung der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist auf jeden Fall zu großer Vorsicht zu raten. Wir möchten noch kein abschließendes Urteil fällen, ob es sich tatsächlich um einen Fakeshop oder nur um einen für unsere Verhältnisse unseriösen Onlineshop handelt.
Nach unseren Recherchen macht der Webshop sehr intensiv Werbung über Google-Adwords Werbeanzeigen. Damit können Sie dem Onlineshop praktisch überall im Internet begegnen, wo Sie Werbeanzeigen sehen.
Anders als typische Fakeshops akzeptiert der Onlineshop de.shein.com die Zahlungsmittel PayPal und Kreditkartenzahlung. Wir empfehlen auf jeden Fall die Zahlung mit PayPal, da Sie hier im Notfall den Käuferschutz in Anspruch nehmen können. Dadurch verlieren Sie das Geld nicht, wenn der Onlineshop nicht oder eine andere Ware liefert.
Bitte teilen Sie Ihre Erfahrung mit dem Onlineshop de.shein.com über die Kommentare unter dem Artikel. Haben Sie Ware bekommen und entsprach die Lieferung Ihrer Bestellung oder gab es gravierende Abweichungen? Vielleicht haben Sie auch schon Erfahrungen mit Rücksendungen gemacht, über die Sie berichten können. Mit Ihrem Praxisbericht tragen Sie zu einem genaueren Bild bei und helfen anderen Lesern bei der Entscheidungsfindung.
Wir warnen vor einer gefährlichen E-Mail im Namen der Direktbank Ing-DiBa. Die Nachricht mit dem Betreff „Sie haben eine neue Mitteilung“ informiert über die angeblich missbräuchliche Verwendung Ihrer Kreditkarte. Doch das ist eine Falle. Die
Wir warnen vor gefälschten E-Mails, die im Namen der Deutsche Kreditbank AG (DKB) versendet werden. Dabei geht es angeblich um ein neues Sicherheitssystem. Sie sollen Ihre Identität bestätigen. Doch Vorsicht: Klicken Sie die E-Mail nicht
Kunden der Volksbank werden massiv mit Phishing-Mails angegriffen. Aktuell wird mit dem Betreff „Einschränkung Ihres Kontos“ die Sicherheit des Onlinebankings thematisiert. Es geht in den Volksbank Phishing-Mails wie immer um Ihre persönlichen Daten. Wir verraten Ihnen, woran
Wir warnen vor einer E-Mail im Namen der Postbank. Diese suggeriert, dass das Passwort beziehungsweise die PIN für das Onlinebanking mehrfach falsch eingegeben und deshalb das Konto gesperrt wurde. Zudem gibt es Sicherheitshinweise. Doch es
Wieder einmal sollen Sie von einem Lebensmittelgeschäft einen 250 Euro beziehungsweise 500 Euro Gutschein bekommen. Diesmal trifft es erneut Rewe. Was Sie von der E-Mail mit dem Betreff „Dein REWE-Gutschein für …“ oder „Ihr REWE-Einkaufsgutschein
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]]>Der Beitrag Warnung: Hier drohen hohe Streaming-Rechnungen und Ärger – nicht zahlen – Aktuell: NetUsenet.de erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Sie möchten einen Kinofilm auf Ihrem Computer oder einem Smartphone anschauen? Dann könnten Sie bei einer Suche auf dubiose Streaming-Anbieter stoßen. Diese versuchen Sie mit fiktiven Webseiten und gefälschten Identitäten in eine Kostenfalle zu locken. Vor allem Kinder und Jugendliche sind besonders gefährdet. Denn auf den ersten Blick ist der Betrug nicht erkennbar.
Wir haben schon häufiger vor mysteriösen Streaming Plattformen gewarnt, die in den letzten Monaten wie Pilze aus dem Boden schießen. Dabei unterscheiden sich die Plattformen lediglich in der URL und teils in dem angegebenen Anbieter im Impressum. Das Design der Webseiten ist nahezu identisch. Alle haben gemeinsam, das kurz nach der Anmeldung eine Rechnung folgt. Angeblich hat der Nutzer ein Abo für die Nutzung der Streaming-Webseite abgeschlossen. Und tatsächlich, wer genau liest kann das auch erkennen. Dennoch scheint es sich bei diesen Angeboten um betrügerische Offerten zu handeln.
Die Onlineportale richten sich überwiegend an deutschsprachige Nutzer und bieten für Filmliebhaber genügend Stoff für einen gemütlichen Kinoabend auf der Couch. Neben einigen aktuelleren Filmen wie „Fifty Shades of Grey – Gefährliche Liebe“ sind in der Onlinevideothek auch ältere Streifen bis in das Jahr 2003 zu finden. Nach Angaben der Portale können alle Filme vollkommen legal angesehen werden. Diese Portale sind uns bisher bekannt:
Wichtig: Die genannten Firmen sind teils tatsächlich existent. Allerdings werden die Firmennamen missbräuchlich genutzt. Die echten Firmen haben mit dem Betrug nichts zu tun.
Teilweise werden die Angebote nach kurzer Zeit wieder entfernt und die Webseiten gehen offline. Das ist auch kein Wunder. Verbraucherschutz.com hat herausgefunden, dass einige Webseiten mit gestohlenen Identitäten publiziert wurden. Die im Impressum, in den AGB und in den Rechnungen genannten Firmen haben gar nichts mit dem Angebot zu tun und sind selbst geschädigt, da die Daten missbraucht werden.
So stand Onlinewarnungen.de mit dem Unternehmen ANMAMA LIMITED aus England in Kontakt. Dieses Unternehmen war in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Betreiber der Seite streamdome.de zu finden. Doch dies ist falsch. Die Daten des Unternehmens werden an dieser Stelle missbräuchlich verwendet. ANMAMA LIMITED fordert weder Geld von Nutzern für das Streaming noch hat das Unternehmen diese Streaming-Portale ins Internet gestellt. Wer eine Rechnung von dieser Firma bekommt, kann sich Anrufe und einen Schriftverkehr sparen, da das Unternehmen nicht helfen kann.
Und noch ein weiteres Unternehmen hat sich gemeldet. Die Firma Movies Darling Ltd. wird im Impressum des Streamingportals Sogostream.de missbräuchlich verwendet. Das wird auch in dem Schreiben des Unternehmens an Onlinewarnungen.de deutlich. Dort heißt es:
Movies Darling has no connection whatsoever with Sogostream.de or any other company. We are a small independent, established British music video business, and unfortunately our company and contact details have been used fraudulently on the Sogostream.de website.
Auch Movies Darling Ltd. hat rechtliche Schritte bei der Abteilung für Betrugsbekämpfung und Cyberkriminalität in Großbritannien eingeleitet. Genau wie bei ANMAMA LIMITED macht es wenig Sinn, dass Unternehmen zu kontaktieren. Denn Movies Darling kann Ihnen in Bezug auf die gestellten Rechnungen nicht weiterhelfen.
Da die Daten der Unternehmen missbräuchlich verwendet werden, kann man auch davon ausgehen, dass die Webseiten nicht konform mit dem Gesetz gehen. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Dort wo nachweislich falsche Firmendaten in den AGBs oder dem Impressum angegeben werden, handelt es sich um Betrug.
In Deutschland müssen Verbraucher vor Abschluss eines Vertrages umfassend über die Konditionen und die Bedingungen des Angebotes informiert werden. Dazu zählt neben dem Preis auch die Angabe einer möglichen automatischen Verlängerung des Angebotes. Das geschieht auf einigen Streaming-Plattformen nicht oder nicht in ausreichender Form. Maximilian Heitkämper, Rechtsreferent im Marktwächter-Team Digitale Welt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, erklärt:
Die Angebote auf den Streaming-Portalen sind von einer sehr kurzen Testlaufzeit gekennzeichnet. Wer sich anmeldet, kann das Portal gerade einmal 5 Tage in Augenschein nehmen. In dieser Zeit soll sich der Vertrag auch kündigen lassen, was jedoch viele Verbraucher versäumen. Nach der fünftägigen Testphase flattert dem Streaming-Kunden eine Rechnung bzw. Mahnung per E-Mail in das Postfach. Die vermeintlichen Anbieter weisen den Kunden dann darauf hin, dass er ein Jahresabo abgeschlossen hat und einen Betrag in Höhe von 144 € bis 359 € zahlen soll. Schnell wird mit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche und einem Inkasso gedroht, wenn der Kunde sich mit dem Absender der Streaming-Mahnungen in Verbindung setzt.
E-Mails der MICKEY AFC LTD, ELTON LTD, LESS MEDIA LIMITED, GOMO LIMITED, GOGAN LIMITED, AERN SOLUTIONS LTD oder RICKEY BUSINESS LTD erreichen derzeit zahlreiche Verbraucher. Darin wird ein angeblich offener Betrag aus einem Streaming-Portal für
Vor dem Inkasso-Schreiben mahnen die jeweiligen Schein-Unternehmen den angeblich fälligen Betrag selbst an. Das geschieht recht aggressiv, indem mit Anwalts-, Inkasso- bzw. Gerichtskosten gedroht wird. Versendet werden die Schreiben mit unterschiedlichen Absendern und Betreffzeilen. Aktuell sind uns folgende Betreffzeilen bekannt:
Folgende Firmennamen werden teils missbräuchlich als Absender der E-Mails verwendet:
So lautet beispielsweise der Text der Mahnungen, auf den Sie nicht hereinfallen sollten:
Ihre 5-Tage-Testphase ist abgelaufen
Sehr geehrte(r) Herr/Frau …,Sie haben sich auf unserer Webseite am 04.10.2019 für eine 5-Tage-Testphase registriert.
Laut unseren Nutzungsbedingungen hatten Sie die Möglichkeit, Ihren Account während der gesamten Testphase aus Ihren Einstellungen zu löschen. Da Sie es nicht getan haben, wurde Ihr Account automatisch mit dem Premium-Status um 1 Jahr verlängert.
Diesbezüglich möchten wir Sie über eine offene Rechnung in Höhe von 395,88€ zzgl. MwSt pro Jahr (12 Monate zu je 32,99€) bei einer Vertragslaufzeit von 1 Jahr benachrichtigen.
Wir fordern Sie deshalb auf, die Ihnen ausgestellte Rechnung innerhalb von den nächsten 3 Arbeitstagen zu begleichen.
Bei Nichtbezahlung innerhalb der Ihnen gewährten Zahlungsfrist sind wir gezwungen, die Informationen über die nicht bezahlte Rechnung an unseren Anwalt bzw. an das Inkassobüro weiterzugeben. Danach erhalten Sie von uns ein offizielles Schreiben an Ihre Adresse.
Name: Max Mustermann
Land: Deutschland
Anschrift: Musterort , , Musterstraße 1
Telefonnummer: +49172123456
IP-Adresse: 181.000.008.15
Browser: Chrome 77.0.3865.92
Betriebssystem: Android OS 9
Internetanbieter: Telekom
Breitengrad: …
Längengrad: …Achtung! Falls Sie aber bei der Registrierung falsche Daten angegeben haben, wird von unserem Anwalt eine Anfrage mit Ihren Registrierungsdaten an die zuständige Behörde gesendet, solchen wie die IP-Adresse, Betriebssystem, Browser, Internetanbieter usw. damit Ihre Persönlichkeit sowie Ihre Anschrift identifiziert werden können. In diesem Falle kommen auf Sie ebenso zusätzliche Kosten zu.
Um jegliche Anwalts-, Inkasso- bzw. Gerichtskosten zu vermeiden, möchten wir Ihnen ausdrücklich empfehlen, die Ihnen ausgestellte Rechnung während der dreitägigen Zahlungsfrist zu begleichen.
Einzuzahlender Betrag: 395,88€
Rechnung mit Zahlschein oder Online bezahlen
Kundenhotline: +49 1523 623 46 60
Senden Sie uns nach der Zahlungsleistung die Quittung bzw. einen Screenshot an die folgende E-Mail-Adresse: [email protected]
Copyright 2018 © Okflix.de All rights reserved.CLICK FLIX LTD, Cotswold, 170 Thornhill Road, Sutton Coldfield,West Midlands, United Kingdom, B74 2EH
Über diese fiktiven Inkassounternehmen soll das Geld eingetrieben werden, wenn Sie aufgrund dieser E-Mail nicht freiwillig bezahlen.
Alle Unternehmen haben etwas gemeinsam. Sie haben nicht nur eine nahezu identische Webseite, sondern besitzen auch alle keine Zulassung als Inkassounternehmen in Deutschland. Vermutlich handelt es sich um frei erfundene Firmenbezeichnungen.
In letzter Zeit haben die Betrüger aufgerüstet und senden zahlungsunwilligen Kunden einen Link zu einem scheinbar unabhängigem Video auf YouTube zu. Darin wird das Angebot scheinbar unter die Lupe genommen und die Rechtslage eingeschätzt. Natürlich kommt dabei heraus, dass der Nutzer die Kosten für das Jahresabo zahlen muss. Allerdings ist hier zu vermuten, dass die Betrüger die Videos selbst erstellt haben, um Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen.
Die Verbraucherzentrale hat ihre Erkenntnisse nun an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet, da die Verbraucherschützer an der Richtigkeit der Firmenangaben auf den Webseiten zweifeln.
Das deckt sich mit den Recherchen von Verbraucherschutz.com, nach denen die Angaben im Impressum und den AGB auf einigen Streaming-Portalen missbräuchlich verwendet werden.
Die Marktwächter der Verbraucherzentralen raten Verbrauchern, sich auf diesen Internetportalen nicht zu registrieren. Generell sollten sich Nutzer vor der Eingabe ihrer persönlichen Daten die Bedingungen des jeweiligen Angebotes genau ansehen. Der Ärger im Nachhinein ist sehr groß, wenn sich das Angebot als unseriös herausstellt.
Lassen Sie sich von diesen E-Mails nicht einschüchtern. Überweisen Sie kein Geld. Die Nachricht und die Webseite sehen sehr professionell aus. Aber lassen Sie sich nicht täuschen. Der Schein trügt. Ignorieren Sie diese E-Mails, die in betrügerischer Absicht versendet werden. Auch die teils angedrohten Besuche vom Gerichtsvollzieher oder der Polizei sind nur Drohgebärden. Bisher ist uns kein Fall bekannt geworden, bei dem auf Grund dieser „Mahnschreiben“ tatsächlich gepfändet wurde.
Mittlerweile ändern die Betrüger Ihre Bankkonten und Telefonnummern so oft, wie andere mit ihrem Auto an die Tankstelle fahren. Leider versuchen die Kriminellen immer wieder ihre Opfer zu einer Kommunikation zu animieren. So sollen Sie beispielsweise per Telefon oder E-Mail eine Ratenzahlung vereinbaren. Rufen Sie die Telefonnummern nicht an und schließen Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung ab. Weder telefonisch, noch per E-Mail.
Legale Streaming-Angebote. die Sie teils sogar kostenlos nutzen können, finden Sie in unserem Übersichtsartikel zum Thema Video on Demand.
Der Beitrag Warnung: Hier drohen hohe Streaming-Rechnungen und Ärger – nicht zahlen – Aktuell: NetUsenet.de erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Spender möchten in der Regel etwas Gutes tun. Sie wollen sich sicher sein, dass die Spenden auch da ankommen, wo sie von Hilfsbedürftigen gebraucht werden. Wenn Sie über eine Spende nachdenken, sollten Sie sich im Vorfeld über die Organisation informieren, welche Sie mit Ihrem Geld unterstützen möchten. Denn nicht jede am Markt verfügbare Organisation, macht mit Ihrer Spende das, was Sie gern möchten. Die schwarzen Schafe sammeln das Geld einfach nur ein und verwenden es am Ende für ganz andere Sachen.
Natürlich setzen auch Betrüger auf die Spendenbereitschaft der Menschen. So werden gerade in der Vorweihnachtszeit immer wieder Nachrichten versendet, in denen um eine Spende gebeten wird. Oder die Kriminellen gehen gleich von Tür zu Tür und geben sich als irgendeine Organisation (meist mit gefälschten Ausweisen) aus.
Bei der Suche nach der passenden Spendenorganisation sollten Sie sich an ein paar Ratschläge halten, um nicht auf schwarze Schafe hereinzufallen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Ratgeber „Spenden – aber sicher“ herausgegeben. Die wichtigsten Punkte fassen wir nachfolgend kurz für Sie zusammen.
Auch Prominente spenden hin und wieder etwas, wie Sie in dem nachfolgenden Video sehen.
Damit Sie nicht auf die Nase fallen und sich am Ende ärgern, sollten Sie zielgerichtet eine Organisation für sich finden, die Sie selber gern unterstützen möchten. Lassen Sie sich dabei von niemanden überreden. Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Hier noch ein paar weitere Tipps, die Sie bei der Suche beachten sollten.
Spendenaufrufe werden meist nach Großereignissen gestartet. Bei den Sammelaktionen kommt viel Geld zusammen, welches den Opfern zugute kommt. Doch nicht alle Spendensammler sind für Hilfebedürftige unterwegs. Hilfsorganisationen wie SOS Kinderdorf e.V. oder die UNICEF sind
Wenn Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen möchten, brauchen Sie einen entsprechenden Nachweis. Bei Spenden bis 200 Euro reicht ein Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg. Außerdem brauchen Sie einen Beleg der Organisation, aus dem sich der steuerbegünstigte Zweck ergibt.
Wenn Sie noch auf der Suche nach der richtigen Organisation/Aktion für Ihre Spende sind, können Sie sich auch an die Stiftung Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen wenden. Diese bieten eine Spenderberatung an. Beziehungsweise können Sie auf deren Webseite nach einer geeigneten Organisation Ausschau halten.
Übrigens: Die Stiftung Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) vergibt Gütesiegel für Hilfsorganisationen. Wenn Ihre gewählte Organisation das entsprechende Siegel vorweisen kann, dann geht diese sorgfältig und verantwortungsvoll mit den anvertrauten Geldern um und erfüllt die DZI-Standards. Im Umkehrschluss bedeutet das aber nicht, dass alle Organisationen ohne das Siegel schwarze Schafe sind. Denn gerade kleinere Organisationen melden sich nicht bei der Stiftung an, da ihnen das Prüfsiegel zu teuer ist.
Überlegen Sie genau, ob Sie zwangsläufig eine international agierende Spendenorganisation unterstützen wollen oder ob es nicht auch der kleine regional vertretene Verein tut. Oftmals scheint bei den kleineren Organisationen das Vertrauen größer, da Sie Ansprechpartner vor Ort haben, mit denen Sie als Spender jederzeit reden können. Und vor allem ist die Hilfe oft greifbar – Sie bekommen die Veränderungen gegebenenfalls mit.
Bei Ihrer Suche nach der richtigen Organisation sollten Sie auch die Auskunftsfreudigkeit testen. Gute Spendenorganisationen verheimlichen die Gehälter der Mitarbeiter nicht und veröffentlichen die eingenommenen Beiträge sowie die höchsten Jahresgehälter. Auch die Namen der Mitglieder des Aufsichtsgremiums sind bei seriösen Organisationen einsehbar.
Zudem sollten Sie als Spender auch immer die Möglichkeit haben, zu erfahren, was genau mit Ihrem Geld passiert. Druckst jemand herum, lassen Sie besser die Finger von dieser Organisation.
Haben Sie schon einmal gespendet? Wenn ja, welche Organisation haben Sie unterstützt und haben Sie Informationen von dieser Organisation bekommen, wo Ihr Geld eingesetzt wurde? In den Kommentaren unter diesem Beitrag können Sie sich gern mit anderen Lesern zu diesem Thema austauschen.
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]]>Der Beitrag Wohnung mieten: Abzocke bei Wohnungsanzeigen/der Wohnungssuche – Betrugsmaschen im Überblick erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Trautes Heim, Glück allein! Eine neue Wohnung zu beziehen stellt immer einen bedeutsamen Schritt dar. Leider auch einen Schritt, der in die Irre führen kann, wenn man an zwielichtige Gestalten gerät. Und das ist gar nicht mal so schwierig. Denn in den bekannten Portalen wie Immoscout24, Airbnb oder Immowelt tummeln sich auch viele Betrüger, die nur eines im Sinn haben: Ihr Geld.
Mit immer wieder neuen Maschen versuchen die Kriminellen an das Geld der Wohnungssuchenden zu kommen. Der Kreativität der Betrüger sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Im Folgenden wollen wir Ihnen die verschiedenen Betrugsmaschen vorstellen. Doch dabei sollten Sie eines wissen: Die genannten Unternehmen wie Immoscout24, Airbnb, Immowelt und andere haben mit dem Betrug nichts zu tun. Die Unternehmen sind selber geschädigt.
Eine frisch renovierte 3-Zimmer-Wohnung in Toplage. Ein Parkplatz oder gar ein Tiefgaragenstellplatz dazu und vielleicht sogar noch ein Fahrstuhl. In der Großstadt klingt diese Anzeige nach einem Traum für eine Kleinfamilie. Wenn dann auch noch der Preis passt, wird meist das Gehirn ausgeschaltet und man will die Wohnung nur noch haben. Doch Vorsicht: Lassen Sie sich von der Schönheit nicht blenden. Gehen Sie sorgfältig und mit Bedacht an Ihre Wohnungssuche, sonst fallen Sie vielleicht auf einen der folgenden Tricks herein. Ziel der Kriminellen ist hier der Vorkassebetrug beziehungsweise der Wohnungskautionsbetrug
Ist es Ihnen auch schon passiert, dass ein und die gleiche Wohnung von mehreren Anbietern bei der Suche untergekommen ist? Dann Achtung. Darunter könnte auch ein Betrüger sein. Denn es ist mittlerweile üblich, dass die Kriminellen Fotos aus Wohnungsanzeigen kopieren und für ihre betrügerischen Anzeigen verwenden. Natürlich bieten die Kriminellen die Wohnung, dass Appartement oder Haus dann auch zum günstigsten Preis an. Zeigen Sie Interesse an der Wohnung wollen die vermeintlichen Vermieter plötzlich Geld für die Kaution und einige Monatsmieten im Voraus von Ihnen überwiesen haben. Den Mietvertrag bekommen Sie am Ende aber nicht, da die Betrüger ja auch die Wohnung nicht besitzen.
Sie wurden bei der Wohnungssuche abgezockt beziehungsweise von Betrügern hereingelegt? Sie haben unter Umständen einige tausend Euro verloren? Doch wie können Sie sich wehren? Gibt es Chancen, das Geld zurückzubekommen? Wie können Sie sich als
Die Betrüger mieten sich dabei über diverse Onlineportale im Internet eine Ferienwohnung. Meistens wählen sie dafür eine Unterkunft in Toplage, die leicht zu vermieten ist. Anschließend bieten sie die Ferienwohnung auf anderen Plattformen als vermeintliche Mietwohnung zu Traumkonditionen an. Diese versuchen sie arglosen Wohnungssuchenden schmackhaft zu machen. Da die Abzocker den Schlüssel haben, sind nicht nur Besichtigungen, sondern auch eine Schlüsselübergabe, jederzeit möglich. Zuvor müssen die Wohnungsinteressenten die Kaution und teilweise den Kaufpreis für die Ausstattung zahlen. Schließlich ist die Ferienwohnung eingerichtet. Sobald die Betrüger das Geld eingestrichen haben, verschwinden sie spurlos. Mit ihnen die Aussicht auf eine Wohnung, die so ohnehin niemals wirklich zu vermieten war.
Auch die Polizei warnt vor den Trickbetrügern. Aufgrund der Wohnungsknappheit funktioniert die Masche mit der Wohnungsvermietungs-Abzocke in Großstädten besonders gut. In einem konkreten Fall, über den die Stiftung Warentest berichtet, haben die Ganoven über AirBnB eine Wohnung angemietet. Anschließend landete diese auf dem Internetportal Immowelt. Zuvor wurde natürlich ein Exposè mit Fotos und einem Grundriss angefertigt. Interessenten bekamen die Wohnung von einem Makler gezeigt. Dieser gab kurze Zeit nach der Besichtigung per E-Mail den Zuschlag für die Wohnung, wenn die Kaution überwiesen wird. Gleich mehrere Opfer taten das und verloren zwischen 4.000 und 5.000 Euro.
Der Anbieter AirBnB gilt als einer der größten Vermittler von Ferienwohnungen weltweit. Dort können selbst Privatleute ihre Wohnung als Ferienwohnung zur Miete anbieten. Aufgrund der hohen Reichweite haben sich bereits in der Vergangenheit dubiose Charaktere der Möglichkeiten der Plattform bedient, um schnell Kasse zu machen. AirBnB ist an dem Betrug nicht beteiligt, sondern ebenfalls Geschädigter.
Vor allem in den Gegenden, wo die Wohnungsnot besonders groß ist, setzen Betrüger auf eine weitere Masche mit Vorkassebetrug. Die Rede ist von einer kostenpflichtigen Wohnungsbesichtigung. Denn meist sind die Bewerber schon froh, wenn Sie eine Wohnung besichtigen dürfen. Man rutscht damit ja schon einmal in die engere Auswahl. Falsch gedacht, wenn Sie genau dafür Geld bezahlen sollen. Immobilienbetrüger verlangen das Geld dafür, Sie in eine Vorauswahl für eine vermeintliche Immobilie zu nehmen. Doch diese Wohnungsanzeigen sind Fake. Sie sollten nichts im Voraus bezahlen.
Wenn Sie lieber einen Makler für sich arbeiten lassen, kann auch dieser Umstand für Sie zum Verhängnis werden. Denn Sie erwarten natürlich eine Liste mit passenden Angeboten auf Ihre Suchanfrage. Doch die Betrüger kopieren meist Immobilienangebote seriöser Makler für diese Liste und verlangen für die Liste Geld. Die seriösen Makler wissen aber nicht, dass ihre Anzeigen missbraucht werden, um Geld zu machen. Auch hier gilt: Sie sollten nicht im Voraus bezahlen.
Sie sind sich mit dem vermeintlichen Vermieter einig geworden und wollen die Wohnung besichtigen? Leider hält sich der Vermieter aber gerade im Ausland auf und kann bei einer Besichtigung vor Ort nicht anwesend sein. Er vertraut Ihnen aber und will Ihnen die Schlüssel zukommen lassen. Doch ganz ohne eine „Kaution“ funktioniert das auch nicht.
Der Vermieter vereinbart mit Ihnen eine Nachnahmegebühr, die Sie entrichten müssen. Jetzt gibt es drei Möglichkeiten, wenn Sie diese Gebühr entrichtet haben. Entweder Sie erhalten die Schlüssel gar nicht und warten ewig auf Post. Natürlich sind die Betrüger dann mit Ihrem Geld über alle Berge.
Der zweite Fall: Es werden Ihnen tatsächlich Schlüssel gesendet. Sie gehen vor mit Vorfreude zu der neuen Traumwohnung. Doch dann die Ernüchterung. Der Schlüssel passt nicht ins Haustürschloss.
Und nicht zuletzt ist auch noch möglich, dass Sie die Schlüssel zwar erhalten und sich auf den Weg zu Ihrer neuen Immobilie machen. Diese gibt es dann aber gar nicht.
Im nachfolgenden Video beschreibt marktcheck noch einmal schön, wie diese Methoden des Wohnungsanzeigenbetrugs funktionieren.
Sie als Wohnungssuchende müssen sich aber nicht nur wegen des Geldes Gedanken machen. Auch um Ihre persönlichen Daten und vor allem die Zugangsdaten zu den Immobilienportalen sollten Sie sich Gedanken machen.
Achten Sie besonders auf Ihre E-Mails, wenn Sie sich bei den großen Immobilienunternehmen angemeldet haben. Immer wieder versenden Betrüger Phishing-Nachrichten, mit denen sie Ihre Zugangsdaten zu den Portalen stehlen wollen. Klicken Sie keine Links in unaufgefordert zugesendeten E-Mails an und rufen Sie sich die Portalseiten immer manuell im Browser auf.
Ihr elektronisches Postfach quillt mal wieder über und schuld daran sind die ganzen Spam-Mails, welche Sie nicht haben wollen? Wir erklären in diesem Ratgeber, woran Sie Spam-Nachrichten erkennen und was der Unterschied zu typischen Phishing-E-Mails
Im schlimmsten Fall wird Ihr Account anschließend dazu verwendet, unseriöse Wohnungsangebote zu verbreiten.
Gegebenenfalls verfolgen die Kriminellen aber noch ein anderes Ziel. Dafür werden der Spam-Nachricht Dateien angehängt, die Schadsoftware auf Ihrem Computer oder Smartphone installieren soll. Deswegen sollten Sie E-Mail-Anhänge nicht bedenkenlos öffnen.
Sie sind sich mit dem vermeintlichen Vermieter einig geworden? Jetzt sollen Sie aber die Kopie Ihres Personalausweises oder des Reisepasses für den Mietvertrag zusenden? Auch diese Aufforderung ist kritisch zu sehen. Denn Betrüger können so Ihre Identität stehlen und Ihre Daten für illegale Geschäfte nutzen. Außerdem nutzen die Kriminellen Ihre Daten wie die Lohnbescheinigung, um damit Ihren Lohn bei Ihrem Arbeitgeber zu stehlen.
Betrüger haben es nicht nur auf Ihr Geld abgesehen. Manchmal geht es auch um Ihre Daten oder Ihre Identität. Ganz gemein wird es, wenn die Kriminellen beides wollen. Genau das könnte Ihnen bei der Masche mit dem Kautionskonto passieren. Hier ergaunern die Betrüger möglicherweise die Kaution für die vermeintlich neue Wohnung und lassen Sie zusätzlich nich ein Kautionskonto eröffnen, auf das nur die Betrüger Zugriff haben. Dieses wird im Internet an Kriminelle verkauft und für weitere Straftaten benutzt. Lesen Sie ganz genau, wie die mit der Kautionskonto-Masche samt VideoIdent hereingelegt werden.
Auf die Idee würden Sie womöglich selbst gar nicht kommen. Doch Kriminelle können Wohnungssuchenden das Gehalt stehlen. Diese Masche ist besonders gemein, da der Betrug zeitverzögert stattfindet. Sie merken erst bei der nächsten ausbleibenden Lohnzahlung, dass Sie Opfer eines Betrugs sind. Wir erklären, wie es vermeintliche Wohnungsbesitzer schaffen an die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers zu kommen.
Wurden Sie bei der Wohnungssuche mit dieser oder einer ähnlichen Masche schon betrogen? Diskutieren Sie mit anderen Lesern über die Kommentare oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Sollten Sie ähnliche Betrugsmaschen kennen, melden Sie uns diese über [email protected]. Wir werden den Artikel bei neuen Betrügereien aktualisieren.
Der Beitrag Wohnung mieten: Abzocke bei Wohnungsanzeigen/der Wohnungssuche – Betrugsmaschen im Überblick erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Immer häufiger monieren Verbraucher Rechnungen und Mahnungen für angeblich im Internet bestellte Kreditkarten. Das Problem besteht seit Jahren. Doch gerade jetzt geraten besonders viele Nutzer in die Falle. Schließlich ist das Geld während der Corona-Pandemie knapp und einige Verbraucher suchen nach finanziellem Spielraum. Die Anbieter locken die Nutzer häufig mit Schlagworten wie schufafreie Kreditkarte, kein Bonitätsnachweis nötig und natürlich einer kostenfreien Kreditkarte.
Tatsächlich gibt es kostenlose Kreditkarten, die Sie ohne eine jährliche Grundgebühr erhalten. Doch bei betrügerischen Angeboten wird das Wort „kostenlos“ nur als Magnet genutzt. Im Kleingedruckten oder schlecht sichtbarem Bereich sind dann die tatsächlichen Kosten versteckt. Häufig werden mit einer Dateneingabe gleich mehrere Verträge abgeschlossen, berichtet Stefanie Kahnert von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Auf der Webseite wird häufig eine kostenlose Kreditkarte angeboten. Wenn Sie Ihre Adressdaten eingeben, geraten Sie schnell in die Falle. Oft sind die Kosten eben nicht wie vom Gesetzgeber gefordert transparent dargestellt. Viele Kunden wissen gar nicht, was konkret mit der Bestellung ausgelöst wird. Nicht selten wird dann die vermeintlich kostenlose Kreditkarte mit 100 Euro berechnet. Außerdem sollen Sie weitere 300 Euro für die Entfernung etwaiger negativer Schufa-Einträge und für eine Bonitätsverwaltung bezahlen.
Und so ist es kein Wunder, dass die Kunden häufig gleich mehrere Rechnungen und Mahnungen erhalten. Meist kommt das zudem überraschend, da die Verbraucher wissentlich gar keine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst haben. Einige Leser berichten, dass Sie der Meinung waren, zunächst nur Informationsmaterial zu bestellen.
Leider zocken die dubiosen Geschäftemacher nicht nur vereinzelt ab, sondern locken ahnungslose Verbraucher gleich reihenweise in ihre Fänge. Die zugehörigen Webseiten sind so gestaltet, dass der Kostenhinweis schnell übersehen werden kann. Zudem nutzen viele Verbraucher heute das Smartphone, um im Internet zu surfen. Dort ist aufgrund der Seitengestaltung noch schwerer zu erkennen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Einige Verbraucher berichten uns gegenüber, dass sie einen Anruf bekommen haben. Angeblich hätten sie an einem Gewinnspiel und einen Preis in Form eines Gutscheines oder ähnliches gewonnen. Der Anrufer erklärt im weiteren Gesprächsverlauf, dass Sie eine Kreditkarte erhalten. Wenn Sie diese nicht möchten, können Sie die Karte und den Begleitbrief einfach vernichten. Was der Anrufer nicht verrät: Die Kreditkarte kostet Geld und kommt per Nachnahme. Wer die Sendung nicht annimmt, bekommt möglicherweise Post vom Inkasso.
Sobald die Forderungen dubioser Kreditkarten-Unternehmen oder Inkassofirmen ins Haus flattern, sollten Sie aktiv werden. Häufig kommen die ersten Rechnungen und Mahnungen per E-Mail. Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand. Wehren Sie sich gegen die teils unberechtigten Forderungen. Stefanie Kahnert erklärt:
Widersprechen können Sie der Forderung gegenüber dem Unternehmen beispielsweise mit diesem Musterbrief. Auch der Mahnung eines Inkassounternehmens können Sie widersprechen. Sollten Sie zu keiner Einigung kommen oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich an eine der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.
Weitere Informationen zum Thema Kreditkarte finden Sie in unserer Übersicht. Außerdem berichten wir fast täglich über neue Abzock-Maschen.
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Wir haben bereits darüber berichtet, dass Sie Ihre Urlaubsreise bei Katastrophen grundsätzlich kostenfrei stornieren können. Daran hat sich im Grunde auch nichts geändert. Verschiedene Sonderwege im Rahmen der Corona-Krise haben jedoch für reichlich Verirrung gesorgt. Deshalb sind viele Verbraucher aktuell verunsichert und wissen nicht, welche Rechte sie wirklich haben.
Die Bundesregierung hatte ein Gutschein-Modell angedacht, nachdem Kosten für entfallene Reisen vorerst nicht erstattet werden müssen. Betroffene Verbraucher sollten zur Annahme von Gutscheinen verpflichtet werden. Diese Regelung wurde aufgrund einer Absage der EU-Kommission bisher nicht in geltendes Recht umgesetzt und wird es wahrscheinlich auch nicht. Einige Reiseanbieter halten Verbraucher scheinbar hin und verzögern die Bearbeitung möglicher Rückzahlungen. Die Verbraucherzentrale hat jetzt noch einmal klargestellt, welche Rechte Sie haben. Dabei sind einige Fallstricke zu beachten, der wir nachfolgend erläutern.
Es gelten leicht unterschiedliche Regelungen, je nachdem ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben oder nur einen Flug für eine Individualreise. Für den Urlauber ergibt sich daraus oft gar kein Unterscheid. Dennoch sind die Fälle getrennt voneinander zu betrachten.
Oft beginnen die Meinungsverschiedenheiten bereits bei der Definition. Wann handelt es sich um eine Pauschalreise? Meistens lässt sich das recht einfach aufgrund der Umstände der Buchung feststellen. Immer wenn Sie ein Urlaubspaket aus mehreren Leistungen bei einem Anbieter buchen, handelt es sich um eine Pauschalreise. Dafür bekommen Sie in der Regel nur eine Rechnung, beispielsweise für Taxi zum Flughafen, Flug, Hotel und Mietwagen. Üblicherweise buchen Sie Pauschalreisen in einem Reisebüro, aber auch im Internet können Sie heute bei zahlreichen Anbietern Urlaubspakete als Pauschalreise buchen.
Um keine Pauschalreise handelt es sich, wenn sie sich Ihren Urlaub selbst zusammenstellen. Dann buchen Sie die einzelnen Leistungen bei unterschiedlichen Anbietern und erhalten für jede Teilleistung Ihrer Urlaubsreise eine separate Rechnung.
Wird eine Pauschalreise durch den Reiseveranstalter abgesagt, beispielsweise aufgrund der Corona-Pandemie, können Sie die Rückzahlung des Reisepreises verlangen. Sie müssen keinen Reisegutschein annehmen. Ihr Geld fordern Sie beispielsweise mit diesem kostenlosen Musterbrief zurück. Lassen Sie dem Anbieter 14 Tage Zeit für die Beantwortung Ihrer Anfrage. Lenkt der Anbieter nicht ein und zahlt er den Reisepreis nicht zurück, können Sie Ihre Forderung nur über einen Rechtsanwalt durchsetzen lassen.
Wenn Sie den Anbieter unterstützen möchten, können Sie einen Reisegutschein annehmen. Das ist oft lukrativ, weil verschiedene Anbieter einen höheren Betrag als Gutschein anbieten, als Sie für Ihre Pauschalreise bezahlt haben. Mit einem neuen Gesetz der Bundesregierung ist der Wert der Gutscheine abgesichert, falls der Anbieter in Insolvenz geht und die Insolvenzabsicherung nicht ausreichen sollte.
Als Reisegast haben Sie die Wahl, ob Sie sich den Flugpreis für den stornierten Flug erstatten lassen oder oder einer anderweitigen Beförderung zu Ihrem Reiseziel zu einem späteren Zeitpunkt zustimmen. Die Erstattung des Ticketpreises können Sie mit diesem kostenlosen Musterbrief schriftlich bei der Airline fordern. Rückzahlungen müssen innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihre Zahlungsaufforderung bei der Fluggesellschaft eingeht.
Auch Fluggesellschaften versuchen, anstatt einer Rückzahlung des Ticketspreises Reisegutscheine anzubieten. Das ist jedoch nur möglich, wenn Sie als Fluggast Ihre Zustimmung geben. Häufig locken auch Fluggesellschaften Ihre Kunden mit höheren Gutscheinen, als sie für das Ticket bezahlt haben. Falls Sie einen Gutschein annehmen möchten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass eine mögliche Insolvenz abgesichert ist. Sonst ist das Risiko zu hoch.
Fluggäste können sich bei Problemen mit der Rückzahlung des Ticketpreises zunächst an eine kostenlose Schlichtungsstelle wenden, bevor sie den kostenintensiven und oft langwierigen Rechtsweg gehen. Je nach Fluggesellschaft ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (Söp) oder das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig.
In den Kommentaren unterhalb des Artikels können Sie uns mitteilen, welche Erfahrungen Sie gemacht haben und auf welche Probleme Sie bei der Forderung des Reisepreises gestoßen sind. Diskutieren Sie mit anderen Lesern. Ihre Erfahrungen helfen uns bei der weiteren Berichterstattung.
Haben Sie diese Videos schon gesehen?Wichtige Links zum Thema:
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In den meisten Fällen können am Telefon abgeschlossene Verträge widerrufen werden, informiert die Verbraucherzentrale in Ihrem Ratgeber „Telefonwerbung“. In einigen Fällen ist dem Verbraucher ein Vertragsabschluss gar nicht bewusst, da er getäuscht wurde oder gar keinen Vertrag abschließen wollte. In diesen Fällen können Sie mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale den Vertrag wegen arglistiger Täuschung oder Irrtums anfechten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Post von dem Unternehmen selbst oder von einem Inkassounternehmen bekommen. Für beide Fälle bietet die Verbraucherzentrale den passenden Musterbrief an.
Hier gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Auskunft. Danach können Verbraucher die meisten Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Die Frist für den Widerruf beginnt erst, nachdem das Unternehmen den Verbraucher über das Widerrufsrecht informiert hat. Wird diese Unterrichtung versäumt, können Verbraucher den Vertrag innerhalb einer verlängerten Frist von 12 Monaten und 14 Tagen widerrufen.
Die Verwendung des Musterbriefes erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte prüfen Sie vor dem Versand sorgfältig, ob der Text zu Ihrer Situation passt. Wir empfehlen, dass Sie sich vorher den dazugehörigen Ratgeber der Verbraucherzentrale ansehen.
Ergänzen die den Musterbrief mit Ihren persönlichen Daten und tragen Sie die betreffende Firma ein, bei der Sie einen Vertrag widerrufen oder bestreiten möchten. Versenden Sie den Brief am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Nachweis in der Hand haben.
Diese Musterbriefe bietet die Verbraucherzentrale kostenlos an:
Wichtiger Hinweis: Ein Musterbrief kann eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie unsicher sind oder den Inhalt des Musterbriefes nicht vollständig nachvollziehen können, dann nehmen Sie eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch oder wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale.
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Urlaubsreisen werden in der Regel sehr frühzeitig gebucht. Kein Wunder, denn viele Arbeitnehmer müssen ihren Jahresurlaub bereits Monate vorher bei dem Arbeitgeber einreichen. Zudem sind Reisen durch den Frühbucherrabatt oft deutlich günstiger als bei einer Buchung kurz vor Urlaubsantritt. Doch was passiert eigentlich, wenn Sie die geplante Ferienreise nicht antreten können.
Dafür gibt es viele Gründe. Beispielsweise könnte eine unsichere Situation im Urlaubsland, Krieg oder Epidemien die Urlaubsreise verhindern. Aktuell sorgt der Coronavirus auf der ganzen Welt dafür, dass Menschen nicht mehr Reisen können. Viele Länder schließen ihre Grenzen, um das Virus einzudämmen. Für die Stornierung eines gebuchten Urlaubs ist von Bedeutung, ob das Auswärtige Amt für das jeweilige Land eine Reisewarnung herausgegeben hat.
Aufgrund des Coroanavirus hat das Auswärtige Amt aktuell eine Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland herausgegeben. Es ist mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, mit Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu rechnen. Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Kunden eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen. Gründe für eine kostenlose Stornierung können auch ohne die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gegeben sein, wenngleich diese ein mögliches Indiz dafür ist.
Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, können Sie diese nach der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes kostenfrei stornieren. Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, dass Sie das Geld für den bereits im Voraus bezahlten Urlaub zurückerhalten. Kostenfrei stornieren können Sie nur die Reisen, die tatsächlich während der Reisewarnung stattfinden sollen. Sie können also nicht am Jahresanfang Ihren Sommerurlaub stornieren.
In immer mehr Bundesländern werden Schulen und Kindergärten aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen. Aktuell ist nicht absehbar, wie lange die Kinder zuhause bleiben müssen. Viele Verbraucher fragen sich jetzt, ob das Gehalt während der Kinderbetreuung zuhause
Bei individuell gebuchten Reisen kommt es darauf an, welches Recht für die Reisebuchung gilt. Gilt für die Buchung deutsches Recht, dann können Sie Ihre Unterkunft stornieren und Ihr Geld zurückbekommen. Voraussetzung dafür ist beispielsweise, dass Sie Ihr Urlaubsziel aufgrund von Einreiseverboten nicht erreichen können.
Haben Sie Ihre Urlaubsunterkunft direkt bei dem Vermieter im Ausland gebucht, kommt möglicherweise ausländisches Recht zum Tragen. In diesem Fall ist es denkbar, dass der Urlaub nicht storniert werden kann.
Aufgrund des Coronavirus wurde auch die Reisefreiheit innerhalb unseres Landes eingeschränkt. Einige Landesregierungen, wie Mecklenburg-Vorpommern, haben touristische Reisen in die Bundesländer untersagt. Zudem mussten Urlauber Ihre Hotels und Ferienwohnungen räumen und abreisen, beispielsweise auf der Insel Rügen und anderen Ost- und Nordseeinseln. In diesem Fall haben betroffene Verbraucher das Recht den Vertrag kostenfrei zu stornieren.
Ja, meint die Verbraucherzentrale Hamburg. Einen Anspruch auf Rückzahlung des Preises für das Flugticket haben Sie, wenn der Flug annulliert wird. Ob darüber hinaus noch weitere Ansprüche auf Ausgleichszahlungen bestehen, ist im Einzelfall zu prüfen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale muss der Flugpreis auch dann erstattet werden, wenn der Flug zwar stattfindet, Sie aber aufgrund eines generellen Einreiseverbotes das Zielland nicht erreichen können.
Im Zusammenhang mit nicht stattfindenden Reisen stellen sich sehr viele Fragen. Im Einzelfall sollten Sie sich direkt bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Die entsprechenden Telefonnummern für die kostenpflichtige Telefonberatung (rund 2 Euro pro Minute) finden Sie auf dieser Webseite.
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Unberechtigte Forderungen sind keine Seltenheit. Gerade durch das Internet kommt es vermehrt zu Rechnungen und Zahlungsaufforderungen, die sich Verbraucher nicht erklären können. Bei einem Inkassoschreiben müssen Sie nicht sofort an Betrug denken. Es könnte auch sein, dass Unbekannte Ihre Daten missbraucht haben und das Inkassobüro davon gar nichts ahnt. Oder es gab Probleme bei der Übernahme von Daten. Wir haben beispielsweise von scheinbar unberechtigten Forderungen von O2 berichtet.
Fakt ist: Wenn Sie sich eine Forderung nicht erklären können, dann sollten Sie dieser auf jeden Fall widersprechen. Letztlich muss Ihnen die Firma oder das Inkassobüro nachweisen, dass es tatsächlich zu einem Vertragsabschluss mit Ihnen gekommen ist.
Verwenden sollten Sie den Musterbrief der Verbraucherzentrale, wenn Sie einer Rechnung eines Inkassobüros grundsätzlich widersprechen. Das bedeutet, wenn Sie den Absender der Rechnung gar nicht kennen oder Ihnen ein Vertragsabschluss nicht erinnerlich ist. Stehen Sie dagegen in einem Vertragsverhältnis mit dem Absender der Rechnung und möchten nur einem Teil widersprechen, so ist dieser Musterbrief nicht geeignet.
Haben Sie eine unberechtigte Forderung für eine Internet-Service-Leistung erhalten, dann stellen wir Ihnen hier den richtigen Musterbrief zur Verfügung.
Falls Sie eine Rechnung für ein Zeitungsabo direkt von dem jeweiligen Lieferanten erhalten, dann empfehlen wir diesen Musterbrief der Verbraucherzentrale.
Achten Sie zuerst darauf, dass Sie Ihre individuellen Angaben entsprechend ausfüllen. Senden Sie den Musterbrief nicht an die Verbraucherzentrale und nicht an Verbraucherschutz.com. Der richtige Empfänger für den Brief ist das Inkassounternehmen, von dem Sie Post bekommen haben.
Versenden Sie das Schreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Beweis in der Hand haben. Alternativ geht auch ein Fax, wenn Sie das Sendeprotokoll bekommen und aufheben.
Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die Inkasso-Forderungen sind unberechtigt beziehungsweise das Inkasso-Büro nicht zugelassen. Jedes Jahr verursachen Betrüger Schäden in Millionenhöhe,
Haben Sie den Musterbrief bereits eingesetzt? War das erfolgreich oder wie hat das Unternehmen reagiert? Bitte berichten Sie von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unter diesem Artikel. Sie helfen damit allen Lesern von Verbraucherschutz.com
In unserer Übersicht entdecken Sie weitere Warnungen vor unseriösen Inkasso-Briefen und unberechtigten Inkasso-Forderungen.
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