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Seit der Einführung der neuen Fahrzeugklasse Elektrokleinstfahrzeuge, gibt es viele Neuerungen und somit viele Unsicherheiten zum Thema E-Scooter. Wir befassen uns mit den grundlegenden Voraussetzungen, die der Nutzer des E-Rollers erfüllen muss. 

Die Elektrokleinstfahrzeuge, wie die Fahrzeugklasse der E-Scooter im Beamtendeutsch heißt, wurde im Juni 2019 für die Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr freigegeben. Mit der Einführung mussten neue Regelungen getroffen werden. Seither wurden viele Tips und Anleitungen zum Thema E-Scooter veröffentlicht.

Wir stellen immer wieder fest, dass einige Ratgeber oder Tipps einfach falsch sind. So haben wir bereits eine falsche Anleitung richtig gestellt und Ihnen erklärt, wie Sie mit dem E-Scooter richtig blinken. Wir haben auch das Thema Promillegrenze bei der Nutzung der E-Scooter beleuchtet. Aber es gibt noch viele Fragen zum Thema Nutzung eines E-Scooter.

Wie alt muss der Fahrer eines E-Scooter sein?

Die meisten Regelungen zum Thema E-Scooter finden wir in der dafür geschaffenen Verordnung, der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Hier sind die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb eines E-Scooter geregelt. Doch leider werden Sie immer wieder Ratgeber finden, die falsch berichten und Ihnen falsche Informationen liefern. Im § 3 eKFV ist das Alter klar und ohne Missverständnisse geregelt:

Berechtigung zum Führen
Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeuges sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Wer also 14 Jahre alt ist, darf mit dem E-Scooter fahren. Ob Sie Ihr Kind schon in diesem Alter im Großstadtjungel alleine fahren lassen, müssen Sie als Eltern entscheiden.

Muss der Fahrer eines E-Scooter einen Helm tragen?

Beim E-Scooter gelten im Bezug auf eine mögliche Helmpflicht die gleichen Vorschriften wie für einen Radfahrer. Sie müssen während der Fahrt mit dem E-Scooter keinen Helm tragen. Allerdings sollten Sie sich klar machen, dass Sie mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h unterwegs sind. Ein Helm reduziert das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei einem Unfall um ein vielfaches.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Braucht der Fahrer eines E-Scooter eine Fahrerlaubnis?

Um einen E-Scooter im Sinne der eKFV im öffentlichen Straßenverkehr zu führen ist keinerlei Erlaubnis erforderlich. Bei der Fahrerlaubnisfreiheit kommt es aber immer darauf an, dass der Roller die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Hat der E-Scooter beispielsweise eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h, wird die Fahrt erlaubnispflichtig. Unter Umständen kann es zu einer Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen.

Brauchen Sie für den E-Scooter eine Versicherung?

Da der E-Scooter ein Kraftfahrzeug ist, schreibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Wollen Sie mit dem E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr fahren, müssen Sie sicherstellen, dass der Roller versichert ist. Auch wenn Sie den E-Scooter nur mieten, müssen Sie sich vor Fahrtantritt davon überzeugen, dass ein augenscheinlich gültiges Versicherungskennzeichen am Roller vorhanden ist. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 01. März und endet am letzten Februartag des kommenden Jahres. Anhand der Farbe und der aufgedruckten Jahreszahl können Sie die Gültigkeit. erkennen.

Polizei fasst Regeln für E-Scooter-Fahrer zusammen

Die Polizei Oberpfalz hat im sozialen Netzwerk Facebook die für Fahrer eines E-Rollers geltenden Regeln und Voraussetzungen in einer übersichtlichen Liste zusammengefasst. Bevor Sie los rollern, sollten Sie sich mit nachfolgenden Punkten beschäftigt haben:

  • Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein und brauchen keinen Führerschein
  • Die Höchstgeschwindigkeit des E-Rollers darf 20 km/h nicht überschreiten
  • Sie dürfen keine anderen Personen auf dem Trittbrett mitnehmen
  • Für den E-Roller besteht Versicherungspflicht und eine Betriebserlaubnis ist erforderlich
  • Eine kleine Versicherungsplakette muss am E-Roller aufgeklebt sein
  • Die verkehrssicherheitsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich Brems- und Lichtsysteme sind einzuhalten
  • Der Gehweg ist tabu! Sie müssen die Radwege benutzen
  • Wenn Radwege oder Radfahrstreifen fehlen, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren
  • Es gilt die 0,5 Promille-Grenze
  • Ab 1,1 Promille begehen Sie sogar eine Straftat (auch ab 0,3 Promille, wenn Sie unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen)
  • Für unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille
  • Das Handy dürfen Sie während der Fahrt nicht benutzen (100 Euro und 1 Punkt)
  • Achten Sie beim Abstellen des E-Rollers immer darauf, dass niemand behindert wird
  • Es besteht keine Helmpflicht, aber die Polizei spricht eine klare Empfehlung für eine Benutzung aus

Haben Sie bereits Erfahrungen mit einem E-Scooter?

Was halten Sie vom E-Scooter? Sind Sie schon einmal mit einem solchen Flitzer gefahren? Haben Sie weitere Fragen, die wir noch nicht beantwortet haben? Schreiben Sie einen Kommentar unter dem Artikel zu Ihren Erfahrungen mit den neuen Kraftfahrzeugen. Diskutieren Sei mit anderen Lesern über dieses Thema.

In unserer Übersicht finden Sie weitere Tipps und Ratgeber zum Thema E-Scooter.

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E-Scooter im Winter – Gibt es eine Winterreifen-Pflicht? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/e-scooter-im-winter-gibt-es-eine-winterreifen-pflicht/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/e-scooter-im-winter-gibt-es-eine-winterreifen-pflicht/#respond Wed, 13 Jan 2021 16:28:05 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=38478 Können Sie im Winter bei Schnee und Eis mit dem E-Scooter fahren?. Gibt es für diese neue Fahrzeugklasse eigentlich eine Winterreifen-Pflicht oder sind die Roller im Winter gar verboten? Werden die E-Roller weiterhin so präsent

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Können Sie im Winter bei Schnee und Eis mit dem E-Scooter fahren?. Gibt es für diese neue Fahrzeugklasse eigentlich eine Winterreifen-Pflicht oder sind die Roller im Winter gar verboten? Werden die E-Roller weiterhin so präsent im Stadtgebiet sein oder räumen die Besitzer diese in die Garage? Kommen Sie mit auf die Suche nach den Antworten.

Nach der Einführung der neuen Fahrzeugklasse, der Elektrokleinstfahrzeuge (umgangssprachlich auch E-Roller), gab es bei der Nutzung einige Missverständnisse und viel Unwissenheit durch die Nutzer. Wissen Sie zum Beispiel, wie Sie richtig blinken beim Fahren mit den E-Rollern? Außerdem hat sich im Laufe der Einführung der neuen Fahrzeuge die Frage gestellt, ob man diese auch zu zweit nutzen kann. Wir haben in einem weiteren Ratgeber erklärt, was Sie vor dem Kauf eines eigenen E-Rollers beachten müssen. Diese gibt es mittlerweile in vielen Discountern als Mitnahme-Produkt.

Der Winter ist eine Jahreszeit, bei der neue Probleme auf die Fahrer eines E-Scooter zukommen können. Bei schönem Wetter kann jeder fahren. Aber was ist, wenn die Straßen und Wege schneebedeckt und glatt sind? Der nächste Winter nach der Einführung der E-Scooter steht vor der Tür und somit auch weitere Erfahrungen mit dem Gefährt bei schlechten Witterungs- und Straßenverhältnissen.

E-Scooter Artikelbild
Gefährlicher Trend: E-Scooter gefahren und Führerschein entzogen

So geht es in München immer mehr Nutzern von E-Scootern. Laut Sat1 wurde vielen Fahrern der E-Roller der Führerschein vorläufig entzogen. Das wirkt sich in München sogar in der Statistik der Führerscheinentzüge aus. Die Nutzung

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Gibt es eine Winterreifen-Pflicht für E-Scooter?

Bricht die kalte Jahreszeit an, müssen sich alle Verkehrsteilnehmer auf schlechte Straßen- und Witterungsbedingungen einstellen. Ab einem bestimmten Punkt verlangt der Gesetzgeber, dass Kraftfahrzeuge mit den sogenannten M+S Reifen ausgerüstet werden. Aber müssen tatsächlich alle Kraftfahrzeuge Winterreifen haben? Bei so vielen Fragen genügt auch hier der Blick in das Gesetz. Der Paragraph zwei der StVO regelt dies. Hier steht eindeutig geschrieben, dass alle Kraftfahrzeuge mit entsprechenden Reifen ausgerüstet sein müssen, wenn sie bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte am Straßenverkehr teilnehmen müssen.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Unter diese fallen auch die einspurigen Kraftfahrzeuge. Damit sind zum Beispiel Mofas, Mopeds, Motorräder und auch die E-Scooter gemeint. Also gibt es hier eine ganz klare Antwort. Nein, E-Scooter brauchen keine Winterreifen.

Wie bereiten sich die Verleiher auf den Winter vor?

Auch für die Firmen, die E-Scooter verleihen, ist es die erste Winter-Saison in Deutschland. Einige Anbieter haben bereits in anderen Ländern mit dem Winterbetrieb Erfahrungen sammeln könnten. Für andere ist es absolutes Neuland.

Aber wie bereiten sich die Firmen nun auf den Winter vor? Bei unseren Recherchen haben wir erfahren, dass die Verleiher ihre E-Scooter auch in der Winterzeit anbieten werden. Die meisten Firmen machen dies aber vom Wetter abhängig. Und das ist auch gut so. Zu groß ist die Gefahr, bei Schnee oder Eis zu stürzen. Aus diesem Grund haben mehrere Anbieter angekündigt, ihre E-Scooter bei bestimmten Witterungsverhältnissen für den Verleih zu sperren. Sie müssen demnach mit einem eingeschränkten Angebot in der Winterzeit rechnen.

Laut spiegel.de setzen manche Anbieter auf andere Roller. So hat sich der Anbieter Tier für den Winter mit neuen Rollern gerüstet. Diese speziellen E-Scooter für die kalte Jahreszeit sollen mit größeren Reifen, einem Hinterradantrieb und ein kräftigeres Frontlicht ausgestattet sein.

Auch die Technik in den E-Scootern wird von der kalten Jahreszeit beeinflusst. Erfahrungsgemäß hält ein Akku bei niedrigen Temperaturen nicht so lange, wie bei warmem Wetter. Damit wird der Wartungsaufwand höher und deshalb werden voraussichtlich in der kalten Jahreszeit weniger Fahrzeuge zum Verleih zur Verfügung stehen.

Worauf sollten Sie bei der Nutzung der E-Scooter im Winter achten?

Die Fahrt auf einem E-Scooter ist nicht ganz ungefährlich. Gerade die ungeübten Fahrer sollten bei den ersten Fahrten besondere Vorsicht walten lassen. Kommt nun noch schlechtes Wetter hinzu, wird es besonders gefährlich. Die kleinen Räder der E-Scooter sind besonders anfällig für Straßenschäden, Kanten oder Straßenbahnschienen. Hier kann es schnell zu Stürzen kommen. Im Winter kommen dann noch Schnee, Eis und auch das Streugut hinzu. Die kleinen Steinchen können gerade beim Bremsen schnell zum Unfallrisiko werden.

Einige Anbieter haben angekündigt, ihre E-Scooter bei schlechtem Wetter abzuschalten. Das bedeutet aber auch – scheint die Sonne, werden die E-Scooter verfügbar sein. Der Schnee und das Eis sind dann aber nicht plötzlich verschwunden. Fahren Sie also besonders vorsichtig und vorausschauend. Sie wissen nicht, wie die Bremswirkung der E-Scooter durch sinkende Temperaturen beeinflusst wird.

Außerdem sollten Sie auf funktionierendes Licht achten. Bekanntlich wird es im Winter zeitiger dunkel. Damit Sie im Straßenverkehr gesehen werden, sollten sowohl das Vorder- als auch das Rücklicht funktionieren.

Reifen Auto PKW Symbolbild
Sommerreifen vs. Winterreifen: Was Sie über Autoreifen wissen müssen

Zweimal im Jahr müssen sich Autofahrer mit dem Thema Autoreifen beschäftigen. Während einige ganzjährig Allwetterreifen nutzen, fahren andere auch im Sommer mit Winterreifen. Und dann gibt es noch die Wenigfahrer, die im Winter die Sommerreifen

Ein Kommentar

Haben Sie bereits Erfahrungen mit E-Scootern?

An dieser Stelle sind Sie gefragt. Schildern Sie uns und den anderen Lesern Ihre Erfahrungen mit den E-Scootern. Vielleicht haben Sie aber auch Fragen, die wir oder unsere Leser beantworten können. Nutzen Sie dafür gern die Kommentare unter diesem Beitrag.

Nicht nur im Winter gilt, dass Sie als Fahrer eines E-Roller wissen wollten, welche Voraussetzungen der Fahrer erfüllen muss. Dazu gehört auch, dass Sie die Promillegrenze für Fahrer von E-Roller kennen sollten.

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Sommerreifen vs. Winterreifen: Was Sie über Autoreifen wissen müssen https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/sommerreifen-vs-winterreifen-was-sie-ueber-autoreifen-wissen-muessen/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/sommerreifen-vs-winterreifen-was-sie-ueber-autoreifen-wissen-muessen/#comments Wed, 13 Jan 2021 16:22:37 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=39164 Zweimal im Jahr müssen sich Autofahrer mit dem Thema Autoreifen beschäftigen. Während einige ganzjährig Allwetterreifen nutzen, fahren andere auch im Sommer mit Winterreifen. Und dann gibt es noch die Wenigfahrer, die im Winter die Sommerreifen

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Zweimal im Jahr müssen sich Autofahrer mit dem Thema Autoreifen beschäftigen. Während einige ganzjährig Allwetterreifen nutzen, fahren andere auch im Sommer mit Winterreifen. Und dann gibt es noch die Wenigfahrer, die im Winter die Sommerreifen drauf lassen. Darf man das?

Viele Autofahrer nervt das Thema Reifen nur noch. Kein Wunder, denn neben dem Aufwand für das Wechseln der Reifen schlagen die separaten Reifensätze auch finanziell nicht unerheblich ein. Und wenn die ersten Schneeflocken fallen, dann zeigt sich auf den Straßen häufig was gute Reifen bedeuten. Die Stiftung Warentest hat sich mit dem Thema einmal näher beschäftigt und wir erklären in diesem Artikel, was Sie zu Sommer- und Winterreifen wissen sollten und welche Reifenpflicht eigentlich gilt.

Winterreifen sind seit 2010 in Deutschland Pflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen darf niemand mit Sommerreifen unterwegs sein. Als grobe Orientierung gilt: Von O bis O, also von Oktober bis Ostern, sollten die Winterreifen aufgezogen sein.

Die Straßenverkehrsordnung sagt in § 2, Absatz 3a: Bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ dürfen nur entsprechend ausgerüstete Kraftfahrzeuge bewegt werden. Die Vorstellung, Winterreifen seien bei Temperaturen von weniger als 7 Grad sinnvoll, bezeichnet Torsten Hesse, Reifenexperte beim TÜV Thüringen, als einen Mythos. Denn Sommerreifen moderner Fabrikation „können auch knapp über dem Gefrierpunkt Vorteile gegenüber Winterreifen haben“. Der Experte rät aber, die O-bis-O-Regel zu beachten.

Die Bußgelder für Sommerreifen im Winter

Wird ein Kraftfahrer bei entsprechend winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerbereifung angetroffen, erhöht sich das unliebsame Guthaben in Flensburg um einen Punkt. Als Bußgeld kassiert der Beamte 60 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert oder ist man gar an einem Unfall beteiligt, kann es erheblich teurer werden.

Winterreifen das ganze Jahr?

Verboten ist diese Unsitte nicht und es gibt auch kein generelles Bußgeld. Aber im Sommer haben die Winterreifen deutliche Schwächen. Sie nutzen sich dann schneller ab, die Fahrstabilität wird gemindert und der Bremsweg länger, besonders auf trockenem Untergrund. In Gegenden mit hohem Baumbestand kann es im Spätherbst nach dem ersten Laubfall in Kurven rutschig werden, denn das breite Profil findet auf nassem Laub kaum Halt – im Gegensatz zum Sommerreifen.

Problematisch könnte es werden, wenn es aufgrund der Winterreifen an einem heißen Sommertag zu einem Unfall kommt.

E-Scooter im Winter
E-Scooter im Winter – Gibt es eine Winterreifen-Pflicht?

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Allwetterreifen – ein guter Kompromiss

Wem der Reifenwechsel zwei mal im Jahr zu aufwendig erscheint, für den kann der Ganzjahresreifen eine Alternative sein. Im Winter sind aber nur Allwetterreifen erlaubt. Man erkennt sie am Alpine-Symbol, dem Piktogramm mit einem Berg und Schneeflocken. Der M+S-Reifen ohne Symbol ist noch bis 2024 erlaubt, wenn er vor 2018 verkauft wurde. Die Reifen für das ganze Jahr sind aber teurer als andere, weniger sicher und der Verschleiß ist höher. Außerdem erhöht sich der Benzinverbrauch.

Die Haftpflicht zahlt, die Kasko fragt einen Anwalt

Wenn Sie mit den falschen Reifen unterwegs sind und einen Unfall verursachen, zeigt sich die Kfz-Haftpflichtversicherung kulant und übernimmt den Schaden am anderen Fahrzeug. Für die Dellen am eigenen Gefährt ist die Vollkasko-Versicherung zuständig. Bei grober Fahrlässigkeit aber haben die Juristen das Wort und tauschen ihre Meinungen aus: Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Az. 3 U 186/02) gab der Versicherung recht, die nach einem Unfall in den Alpen mit Sommerreifen nicht zahlen wollte.

Als aber in Hamburg ein PKW mit Sommerreifen bei Schnee gegen eine Wand rutschte, zeigte sich das dortige Landgericht (Az. 331 S 137/09) nachsichtig und wähnte ein gleichartiges Malheur bei Winterbereifung. Die Stiftung Warentest empfiehlt ohnehin einen Verzicht auf Kürzungen in Versicherungstarifen bei einer groben Fahrlässigkeit.

Wissen Sie eigentlich, wie Sie sich bei einem Unfall auf dem Parkplatz richtig verhalten? Weitere nützliche Informationen für Verbraucher finden Sie in unserer Verbraucherwelt.

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Tipps vom ADAC: Das sollten Autofahrer bei Schnee und Eis im Winter beachten https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/tipps-vom-adac-das-sollten-autofahrer-bei-schnee-und-eis-im-winter-beachten/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/tipps-vom-adac-das-sollten-autofahrer-bei-schnee-und-eis-im-winter-beachten/#respond Wed, 13 Jan 2021 16:17:56 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=39624 Wenn die Tage kürzer werden und das ungemütliche Schmuddelwetter beginnt, dann ist der Winter meist nicht mehr weit. Eis und Schnee rücken in greifbare Nähe. Doch was bedeutet das für Autofahrer und worauf müssen Sie

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Wenn die Tage kürzer werden und das ungemütliche Schmuddelwetter beginnt, dann ist der Winter meist nicht mehr weit. Eis und Schnee rücken in greifbare Nähe. Doch was bedeutet das für Autofahrer und worauf müssen Sie in der kalten Jahreszeit achten?

Der Winter stellt an jeden Autofahrer besondere Anforderungen. Dass Winterreifen von Oktober bis Ostern aufgezogen sein sollen, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Unbedingt vorgeschrieben ist die massive Bereifung bei Schnee, Eis und Schneematsch. Wer in die Situation kommt, Schneeketten aufziehen zu müssen, sollte sich vorher mit den Geräten vertraut machen und die Herstellerangaben beachten. Grundsätzlich gilt im Winter: Geschwindigkeit reduzieren und eine längere Fahrzeit einkalkulieren.

Beim Autofahrer sollte bei widrigen Straßenverhältnissen keine Hektik aufkommen, das Fahrverhalten wird sonst unkalkulierbar. Besonders bei Temperaturen um den Gefrierpunkt kann sich der Zustand der Fahrbahn ständig verändern. Hier ist noch einmal erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich. Bei Eisregen finden die Reifen gar keinen Halt mehr auf der Fahrbahn, also unbedingt das Fahrzeug stehen lassen.

E-Scooter im Winter
E-Scooter im Winter – Gibt es eine Winterreifen-Pflicht?

Können Sie im Winter bei Schnee und Eis mit dem E-Scooter fahren?. Gibt es für diese neue Fahrzeugklasse eigentlich eine Winterreifen-Pflicht oder sind die Roller im Winter gar verboten? Werden die E-Roller weiterhin so präsent

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Sorgen Sie für klare Scheiben

Besonders früh morgens wird es oft lästig: Durch die nächtliche Witterung ist die Sicht durch gefrorenen Reif oder über Nacht gefallenen Schnee oft stark beeinträchtigt bis unmöglich. Da hilft nur Eiskratzen oder den Schnee rundherum abfegen. Gerade bei schwierigen Fahrbahnverhältnissen ist eine gute Rundumsicht immens wichtig, und während der Fahrt verwehter Schnee kann den Hintermann irritieren. Die üblichen Utensilien des Kraftfahrers sind jetzt der mobile Schneebesen und ein Eiskratzer.

Winterreifen verkürzen den Bremsweg

Winterliche Straßenverhältnisse verlangen die entsprechende Bereifung: Ohne Winter- oder Ganzjahresreifen sollte man jetzt nicht mehr unterwegs sein. Der ADAC hat getestet und gemessen, wie sich die Bereifung auf das Bremsverhalten auswirkt. Bei Schnee ist der Bremsweg bei 100 km/h zwischen 129 und 193 m lang, mit der korrekten Winterbereifung immerhin noch zwischen 110 und 139 m.

Die niedrigsten Werte geben nachhaltig zu denken, vergleicht man sie mit dem Bremsweg auf trockener Straße. Hier ergaben die Untersuchungen 35 bis 39 m, also nur ein Drittel der Strecke bei Schnee. Auch dies ist ein deutlicher Hinweis, dass die Fahrweise im Winter angepasst werden muss. Bei einem längeren Bremsweg sollte vor allem auch der Abstand zum Vordermann erhöht werden.

Technik und Verhalten des Autos beachten

Bei Glätte und Schnee kann niedertouriges Fahren eine große Hilfe für den Fahrer sein. Im hohen Gang lässt sich der Wagen besser manövrieren, denn die Reifen haben einen besseren Kontakt zum Untergrund. Anfahren im zweiten Gang ist nicht nur bei hohem Schnee zu empfehlen. Die Fahrsicherheit wird deutlich erhöht, wenn man sich durch kurze Bremsproben in einer unbeobachteten Fahrsituation an die winterlichen Verhältnisse gewöhnt.

Wenn Sie ins Schleudern geraten

Ruckartige Lenkbewegungen sind unbedingt zu vermeiden. Gerät man doch mal ins Schleudern, sofort auskuppeln, bremsen und mit Gefühl gegenlenken. Bei der Stabilisierung des Fahrzeugs hilft das ESP. Eine Vollbremsung wird nötig, wenn der Wagen nicht mehr reagiert.

Noch ein Rat aus dem Fahrtraining für Fortgeschrittene: Gerät das Auto in einer Kurve aus der Spur, nicht hektisch werden. Vielmehr fest und kurz die Bremse treten (Bremsschlag), locker bleiben und die Lenkung nur minimal korrigieren. Oft reicht das, damit das Tempo um wenige km/h abnimmt, und das Fahrzeug lässt sich wieder kontrollieren.

In einem weiteren Artikel erfahren Sie, ob Sie unbedingt Sommer- oder Winterreifen benötigen oder mit ihrer Reifenwahl ganzjährig fahren dürfen. Außerdem klären wir, ob die neuen E-Scooter auch Winterreifen benötigen oder ob diese im Winter gar nicht auf die Straße dürfen. Wussten Sie übrigens, dass die Winterjacke zur tödlichen Gefahr im Auto werden kann?

Haben Sie das schon gesehen?

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Führerschein mit 15: Diese Bundesländer machen es möglich https://www.verbraucherschutz.com/news/fuehrerschein-mit-15/ https://www.verbraucherschutz.com/news/fuehrerschein-mit-15/#respond Wed, 02 Dec 2020 07:25:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57886 Den Führerschein für die Klasse AM (Mopedführerschein) können Sie erwerben, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. In einigen Bundesländern gibt es eine Ausnahmeverordnung. Wir erklären Ihnen, was es mit der Ausnahme auf sich hat

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Den Führerschein für die Klasse AM (Mopedführerschein) können Sie erwerben, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. In einigen Bundesländern gibt es eine Ausnahmeverordnung. Wir erklären Ihnen, was es mit der Ausnahme auf sich hat und in welchen Bundesländern diese gilt.

Um den Führerschein für die Mopedführerschein (Klasse AM) erwerben zu können, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. In fünf deutschen Bundesländern gab es einen Modellversuch mit einer Ausnahmegenehmigung. Diese erlaubte ein Mindestalter von 15 Jahren für die Führerscheinneulinge.

Am 05. Dezember 2019 wurde das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erlassen. Aus diesem geht hervor, dass alle Bundesländer selbst bestimmen können, ob Sie die Ausnahmegenehmigung zur Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM einführen. Neben den fünf Bundesländern, welche die Ausnahmeregelung während des Modellversuches bereits eingeführt hatten, haben sich nun weitere Landesregierungen entschieden, den gleichen Weg zu gehen. Insgesamt elf Bundesländer machen von der Ausnahmeregelung Gebrauch, die den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM bereits mit dem vollendeten 15. Lebensjahr erlaubt.

Führerschein gekauft im Internet - Strafen
Angebote im Internet: Führerschein kaufen, ohne Prüfung – Welche Strafe droht?

Sie möchten einen Führerschein ohne theoretische oder praktische Prüfung kaufen? Im Internet ist das offenbar möglich und wird immer häufiger genutzt. Eine gute Idee ist der Mogel-Führerschein dennoch nicht. Wir erklären, welche Strafe Sie bei

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Was ist bei der Ausnahmeregelung zu beachten?

Nachdem der Modellversuch in den fünf Bundesländern ausgewertet wurde, ist dieser als erfolgreich eingestuft. Mit der Bekanntmachung der Gesetzesänderung im Dezember 2019, können sich auch die anderen Bundesländer zu diesem Schritt entschließen. Bisher gestatten die Bundesländer

  • Bayern
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

den Erwerb der Führerscheinklasse AM mit 15. In allen anderen Bundesländern bleibt das Mindestalter von 16 Jahren bestehen. Wenn Sie Ihren Führerschein in Ihrem Bundesland bereits mit 15 Jahren erwerben konnten, sind Sie nur in den oben genannten Ländern legal unterwegs. Fahren Sie mit Ihrem Moped oder Roller in einem anderen Bundesland, begehen Sie die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis. Erst wenn Sie 16 Jahre alt sind, dürfen Sie bundesweit mit der Klasse AM ein entsprechendes Fahrzeug legal führen.

Ampel Symbolbild
Mogeln bei der Führerscheinprüfung – Welche Strafe droht?

Immer mehr Fahrschüler haben es nötig schon bei der Theorieprüfung zu schummeln. Mit Hightech ausgestattet, übernimmt ein Komplize die Beantwortung der Fragen. Nur wenn man erwischt wird, wird es peinlich. Aber welche Strafe droht, außer

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Was sagen Sie zur Altersbegrenzung?

Was halten Sie von der Ausnahmeregelung? In den Kommentaren unter unserem Artikel können Sie uns gern Ihre Meinung zu diesem Thema hinterlassen. Sie können auch Ihre Fragen stellen. Unsere Leser oder wir werden diese beantworten.

Wussten Sie schon, dass alte Führerscheine ungültig werden können? In unserem Artikel erfahren Sie, wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen.

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Falsch geparkt: Wann darf abgeschleppt werden – Stiftung Warentest klärt auf https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/falsch-geparkt-stiftung-warentest-erklaert-wann-abgeschleppt-werden-darf/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/falsch-geparkt-stiftung-warentest-erklaert-wann-abgeschleppt-werden-darf/#respond Mon, 07 Sep 2020 15:26:47 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=39659 Wenn das Fahrzeug plötzlich weg ist, dann muss es nicht gestohlen sein. Immer häufiger wird bei Parkverstößen abgeschleppt. Zu Recht? Beim Parken kommt es immer häufiger zu Meinungsverschiedenheiten. Bußgelder sind da noch der geringste Ärger.

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Wenn das Fahrzeug plötzlich weg ist, dann muss es nicht gestohlen sein. Immer häufiger wird bei Parkverstößen abgeschleppt. Zu Recht? Beim Parken kommt es immer häufiger zu Meinungsverschiedenheiten. Bußgelder sind da noch der geringste Ärger.

Ein Bußgeld kann Autofahrern heute fast überall aufgebrummt werden. Selbst dann, wenn Sie mit Ihrem Auto garnicht fahren. Wir haben erst unlängst über die privaten Knöllchen auf Supermarktparkplätzen berichtet, die Sie nach Ihrem Einkauf an der Windschutzscheibe erwarten. Diese Strafzettel verhängt nicht etwa die Polizei, Stadt oder Gemeinde, sondern private Ordnungshüter. Doch auch auf der Straße tappen immer mehr Autofahrer in Parkfallen.

Nur kurz den Wagen abgestellt, um Besorgungen zu erledigen, und schon ist es passiert. Der Wagen wurde abgeschleppt. Aber ist das überhaupt zulässig? Es existieren zahlreiche Legenden um das rechtmäßige Abschleppen eines Fahrzeugs. Letztlich empfindet der bestrafte Autofahrer, egal ob Bußgeld oder abgeschleppt, die Maßnahme immer als unfair. Doch wenn andere durch Falschparker behindert werden, sind auch diese nicht gerade erfreut. Die Stiftung Warentest hat  die wichtigsten Urteile zusammengefasst.

Strafzettel Knöllchen Symbolbild
Gefälschte Strafzettel: Wenn das Knöllchen nicht echt ist – Polizeiwarnung

Sie haben einen Strafzettel bekommen, weil Sie falsch geparkt haben? Diesen sollten Sie aus verschiedenen Gründen nicht vorschnell bezahlen. Denn seit längerer Zeit werden auch Knöllchen gefälscht und an die Windschutzscheiben der Autofahrer geheftet. In

Ein Kommentar

Der Zettel an der Windschutzscheibe

Viele Autofahrer sind der Meinung, man müsse nur die Handy-Nummer am Fahrzeug lassen. Dann sei das illegale Parken für einen kurzen Zeitraum erlaubt, denn der Fahrer ist ja bekannt und erreichbar. Und diese Auffassung trifft tatsächlich zu. Die Richter räumen dem Verkehrsteilnehmer ein, sich kurz von seinem Fahrzeug zu entfernen. Aber nur dann, wenn er sofort erreichbar ist und das Fahrzeug unmittelbar – in wenigen Minuten – vom unrechtmäßigen Parkplatz entfernt. Allerdings ist wichtig: Sie müssen erreichbar sein. Wer nicht ans Telefon geht, gleich aus welchem Grund, ist nicht erreichbar.

Parken im Halteverbot

Anders verhält es sich, wenn der Wagen im absoluten Halteverbot abgestellt wurde. Dann darf sofort ein Abschleppunternehmen benachrichtigt werden. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 K 782/18 KO verurteilte dass Verwaltungsgericht Koblenz einen Autofahrer zur Zahlung der Kosten. Dieser hatte argumentiert, er habe sich nur für sieben Minuten entfernt, und der Wagen war sofort weg. Das Gericht stellte klar, dass im absoluten Halteverbot besondere Regeln gelten. Hier darf ohne Verzug abgeschleppt werden.

Symbolbild Parkplatz
Trickbetrug auf dem Parkplatz – Maschen im Überblick

Parkplätze vor Supermärkten werden von Betrügern gerne genutzt, um per Trick an Ihr Geld, den Ausweis oder sogar noch mehr zu kommen. Wir geben in diesem Artikel einen Überblick über die bekannten Maschen der Trickbetrüger.

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Maßnahmen bei Gefahr

Polizei und Ordnungsamt werden nur aktiv, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Dies ist auch der Fall, so die Verwaltungsrichter, wenn gegen die Regeln des Straßenverkehrs verstoßen wird. Ob andere Verkehrsteilnehmer behindert werden oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Wenn aber keine bestimmte Gefährdung oder Behinderung vorliegt, kann das unmittelbare Abschleppen in Ausnahmefällen rechtlich nicht korrekt sein, so das Bundesverwaltungsgericht (Az. 3 C 5/13).

Abgestellte Fahrzeuge auf einem Privatgrundstück

Der Grundstücksbesitzer oder Hauseigentümer ist auf seinem Anwesen souverän. Er allein bestimmt, welches Fahrzeug sich auf seinem Grundstück befinden darf und welches nicht. Deshalb darf er auch ein Auto abschleppen lassen, das widerrechtlich dort abgestellt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen V ZR 144/08 eindeutig entschieden. Auch wenn der Halter nicht selber den Wagen auf das fremde Grundstück gefahren hat, muss er die Kosten übernehmen (BGH, Az. V ZR 102/15). Auch muss der Grundstücksbesitzer erst dann den Standort des abgeschleppten Wagens verraten, wenn die Rechnung bezahlt wurde (BGH, Az. V ZR 30/11).

Haben Sie das schon gesehen?

Dabei ist besonders wichtig, dass unter Privatgrundstücken nicht nur die Einfahrt des Eigenheimbesitzers gemeint ist, die oft klar als Privatgrundstück erkennbar ist. Nein, Autofahrer parken immer häufiger auf Privatgrundstücken. Denken Sie nur an Supermarktparkplätze, Parkhäuser oder an Firmenparkplätze. Haben Sie beispielsweise schon gesehen, dass Lidl zukünftig auf vielen Parkplätzen ein Zeitlimit einführt. Andere Lebensmittelhändler haben das beispielsweise in Urlaubsregionen mit wenigen öffentlichen Parkplätzen schon längst getan. Unlängst haben wir darüber berichtet, dass Aldi eine Sensor-Lösung testet, um Wildparker zu ermitteln.

Urteil Gesetz Paragraph Symbolbild
Gurtpflicht: Nicht angelegter Sicherheitsgurt kostet Opfer 13.500 Euro

Kein Sicherheitsgurt angelegt? Das kann teuer werden, und damit ist nicht nur das Bußgeld gemeint. Im Falle eines Unfalls bekommen Sie womöglich eine Teilschuld, obwohl der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde. Und das

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Gefährlicher Trend: E-Scooter gefahren und Führerschein entzogen https://www.verbraucherschutz.com/news/gefaehrlicher-trend-e-scooter-gefahren-und-fuehrerschein-entzogen/ https://www.verbraucherschutz.com/news/gefaehrlicher-trend-e-scooter-gefahren-und-fuehrerschein-entzogen/#respond Mon, 07 Sep 2020 06:31:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=41588 So geht es in München immer mehr Nutzern von E-Scootern. Laut Sat1 wurde vielen Fahrern der E-Roller der Führerschein vorläufig entzogen. Das wirkt sich in München sogar in der Statistik der Führerscheinentzüge aus. Die Nutzung

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So geht es in München immer mehr Nutzern von E-Scootern. Laut Sat1 wurde vielen Fahrern der E-Roller der Führerschein vorläufig entzogen. Das wirkt sich in München sogar in der Statistik der Führerscheinentzüge aus.

Die Nutzung eines E-Scooters ist heute denkbar einfach. Schließlich stehen die Roller mit Elektroantrieb in vielen Großstädten an fast jeder Straßenecke und laden zu einer Spritztour ein. Auch Discounter haben den E-Scooter-Trend erkannt und bieten die Roller in einem praktischen Karton zum Mitnehmen an. Doch wir haben bereits darauf hingewiesen, was Sie vor dem Kauf eines E-Rollers beachten müssen, damit Sie ungetrübten Fahrspaß genießen können.

Wer abends feiern geht, lässt das Auto in der Großstadt vernünftigerweise zuhause. Das hat gleich mehrere Vorteile. Einerseits entfällt die Parkplatzsuche und andererseits kann man etwas trinken. Und wenn es dann spät Abends wieder heim geht, steht plötzlich sehr einladend ein E-Scooter in der Nähe der Kneipentür. Viele Nutzer werden schwach und nehmen die Einladung an. Doch auch wer heim rollert, muss sich an bestimmte Regeln halten. Letztlich gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Fahrzeugführer. Das vergessen viele Rollerfahrer und setzen so ihren Führerschein aufs Spiel.

Haben Sie das schon gesehen?

In München ist der Führerscheinentzug um 57 % gestiegen

In München ist die Anzahl der vorläufig entzogenen Führerscheine von 2018 auf 2019 um 57 Prozent angestiegen, berichtet Sat1 Bayern. Dafür Verantwortlich sind zum Großteil die Fahrer von E-Scootern. Nachfolgend fassen wir noch einmal zusammen, welche Regeln Sie als Fahrer eines E-Rollers kennen sollten.

Immer Häufiger wird die Forderung nach einem generellen Verbot der E-Scooter laut. Das forderte zuletzt der Chef der Kassenärzte. In einigen Städten gibt es zumindest Verbotszonen für E-Roller und in Mailand wurde nach einem schweren Unfall ein Verbot angeordnet.

Lesen Sie in einem weiteren Artikel, warum ein Facebook-Post mit einem schweren Unfall die Netzgemeinde spaltet. Auch dabei geht es um ein Zweirad.

Übrigens: Wussten Sie, dass man im Internet auch einen Führerschein kaufen kann, ohne eine Prüfung zu absolvieren. Wir erklären, warum das keine gute Idee ist.

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Seit Juni 2019 dürfen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Mit dieser neuen Fahrzeugkategorie mussten auch neue Verhaltensregeln geschaffen werden. Folgende Frage wollen wir in unserem Artikel beantworten: Dürfen wir zu zweit auf einem E-Scooter

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Bußgeld droht: 8 alltägliche Fallen, die Geld kosten können https://www.verbraucherschutz.com/video/bussgeld-droht-8-alltaegliche-fallen-die-geld-kosten-koennen/ https://www.verbraucherschutz.com/video/bussgeld-droht-8-alltaegliche-fallen-die-geld-kosten-koennen/#respond Wed, 02 Sep 2020 07:13:53 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=43487 Wir tun es jeden Tag, obwohl es verboten ist. Es gibt einige Vergehen im Straßenverkehr oder dem Zusammenleben, für die viele Menschen kein schlechtes Gewissen bekommen. Doch ein Kavaliersdelikt sind sie auch nicht. Den meisten

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Wir tun es jeden Tag, obwohl es verboten ist. Es gibt einige Vergehen im Straßenverkehr oder dem Zusammenleben, für die viele Menschen kein schlechtes Gewissen bekommen. Doch ein Kavaliersdelikt sind sie auch nicht. Den meisten Menschen ist sogar klar, dass Sie einen Fehler gemacht haben.

Viele Dinge bürgern sich einfach ein. Schauen Sie sich nur einmal in der Fußgängerzone um und schwenken Sie Ihren Blick zur Fußgängerampel. Diese hat zur Vereinfachung nur zwei Farben. Oben rot und unten grün. Doch das interessiert die wenigsten Menschen. Fußgänger laufen vollkommen ungeniert  bei Rot und wundern sich noch, wenn plötzlich ein Auto auf sie zukommt. Genau, damit konnte ja niemand rechnen. Und wer bleibt noch am ehesten stehen? Kinder, doch diese müssen das Elend der Erwachsenen täglich ansehen und lernen auf diese Weise den Unfug.

Bagatelldelikte können teuer werden: Belästigungen, nackt in der Gegend rumlaufen, die ordnungsgemäße Mülltrennung vermeiden und natürlich auch das Überqueren der Straße bei Rot. Für Vergehen im Alltag sind zum Teil deutliche Strafen vom Gesetz vorgesehen. Denn nicht jede Bagatelle ist im juristischen Sinne eine Kleinigkeit.

Fast jeder hat es schon einmal gemacht: Schräg über die Straßen gehen

Man hat es eilig, die Straße ist frei, weit und breit kein Fahrzeug zu sehen. Also nimmt man die kürzeste Route und geht schräg über die Fahrbahn. Aber leider hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass eine Straße nur auf direktem Weg überquert werden soll. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, so die Rechtslage. Kommt es zusätzlich zu einer Behinderung das Verkehrs, entstehen Kosten in Höhe von 5 Euro.

Lärmbelästigung kann ein Vermögen kosten

Wenn Sie sich in der Öffentlichkeit mit Ihrem Partner etwas lauter streiten, müssen das Ihre Mitmenschen wohl hinnehmen, spielende und lachende Kinder sowieso. Derlei Verhalten gilt als normale Alltagserscheinung. Das kraftvolle Zuschlagen von Autotüren kann allerdings richtig laut sein und dann unter Umständen 10 Euro kosten.

Wenn Sie eine Party feiern und dafür vielleicht noch die Gartenterrasse mit nutzen möchten, dann sollten Sie Ihre Nachbarn lieber einladen. Denn die Stereoanlage sollte nicht zu sehr aufgedreht werden, sonst gelten die Bestimmungen des Emissionsschutzgesetzes. Bis zu 50 000 Euro können fällig werden, der Einzelfall ist entscheidend.

Müll ist nicht gleich Müll

Die Mülltrennung ist mittlerweile von den meisten akzeptiert. Der leere Ölkanister gehört nicht in den Hausmüll. Handys und andere Elektrogeräte nimmt der örtliche Betriebshof entgegen, um sie zu recyceln. Wird die Tonne mit nur kleinen Mengen fehlbefüllt, ist das noch kein Problem. Höchstens eine Ordnungswidrigkeit kann darin gesehen werden. Doch Vorsicht: In einigen Regionen sind unsortierte Mülltonnen teurer oder werden gar nicht erst entleert.

In größeren Mengen und im Wiederholungsfall können aber nach dem Straßenreinigungsgesetz bis zu 10.000 Euro Strafe die Folge sein. Bei Gefährdung anderer – wenn das Grundwasser verunreinigt wird – ist nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit die Rede, dann geht es um eine Straftat. Und es werden bis zu 5 Jahre Haft von den Gerichten verhängt.

Der Angelschein

Ohne Jahresfischereischein und den Angelschein für das bevorzugte Gewässer begeht der Angler ein Vergehen gegen das Gesetz. Und wildes Angeln ist keine Bagatelle. Die Strafen für das rechtswidrige Verhalten sind aber in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Bayern ist man bekannterweise strenger als anderswo, sogar eine Haftstrafe wird von den Bajuwaren angedroht. In Brandenburg können die Richter 50.000 Euro verlangen. Sinn der Strenge ist der Artenschutz. Um Überfischungen zu vermeiden, sollte jeder Freizeit-Fischer die entsprechenden Papiere vorweisen können.

Nackt im Auto fahren ist verboten?

Darf man nackt Auto fahren? Verboten ist es nicht. Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall an. Problematisch wird es beispielsweise, wenn Sie kein ordentliches Schuhwerk tragen, denn dann könnte es passieren, dass Sie das Fahrzeug nicht mehr sicher führen können. Doch ohne Anzug aussteigen gibt es nicht. Spätestens wenn Sie das Fahrzeug verlassen, müssen Sie sich etwas überziehen. Auch wenn das Autofahren in typischer FKK-Manier nicht verboten ist, könnte es als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Denn wenn die Nacktheit am Steuer als Belästigung der Allgemeinheit gewertet und zur Anzeige gebracht wird, droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro. Bei einem Griff in den Schritt wird daraus sogar eine Straftat, nämlich ein Erregen öffentliches Ärgernisses (im Wiederholungsfall Haft bis zu einem Jahr).

Holz holen im Wald

In Herbst und Winter soll es in der Wohnung gemütlich sein. Und im Wald liegt massenweise Holz herum, Zweige und ganze Äste, die niemand braucht. Aber die dürfen nicht so einfach eingesammelt werden, denn sie gehören entweder einem Privatbesitzer oder der Gemeinde. Kann sich der Holzsammler aber mit einem gebührenpflichtigen Holzsammelschein ausweisen, wird ihm verziehen. Kleine Mengen (die „Handstraußregel“) sind auch ohne Schein erlaubt.

Pilze sammeln für den Eigenbedarf ist ebenfalls erlaubt. Nur sollte nicht großflächig der Bestand reduziert und die Ernte anschließend verkauft werden. Mehr als ein bis zwei Kilo sollten es daher nicht sein, mehr gilt als Diebstahl.

Im Bundesnaturschutzgesetz ist eindeutig festgelegt, dass die private Hecke und sonstige Pflanzungen von März bis Oktober nur gepflegt und in Form gebracht werden dürfen. Abholzungen sind in dieser Zeit verboten, um das Nistverhalten der Vögel nicht zu stören und Arten zu schützen.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

Ihre Meinung ist gefragt?

Kennen Sie noch weitere Fallen im Alltag? Gibt es Marotten, die wir fast täglich pflegen, aber die dennoch verboten sind? Nutzen Sie die Kommentare unterhalb des Artikels, um über dieses Thema zu diskutieren.

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Parkunfall: So verhalten Sie sich richtig – Folgen bei Fahrerflucht https://www.verbraucherschutz.com/tipps/angefahren-beim-ein-oder-ausparken-folgen-bei-fahrerflucht/ https://www.verbraucherschutz.com/tipps/angefahren-beim-ein-oder-ausparken-folgen-bei-fahrerflucht/#respond Thu, 27 Aug 2020 11:46:16 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=31384 Ein kleiner Parkrempler beim Ein- oder Ausparken ist Ihnen auch schon passiert? Was haben Sie gemacht? Die beliebte Ausrede „Ich habe nichts bemerkt“ hilft nur selten. Am Ende zahlt zwar die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Aber diese

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Ein kleiner Parkrempler beim Ein- oder Ausparken ist Ihnen auch schon passiert? Was haben Sie gemacht? Die beliebte Ausrede „Ich habe nichts bemerkt“ hilft nur selten. Am Ende zahlt zwar die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Aber diese fordert das Geld per Regress von Ihnen wieder. Und das kann teuer werden.

So ein kleiner Parkrempler macht doch nichts? Ist doch eh kaum etwas zu sehen? Wenn Sie sich da mal nicht täuschen. Denn wenn Sie sich nun vom Ort des Geschehens entfernen, begehen Sie Fahrerflucht. Und das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Und diese Straftat kann für Sie enorme Folgen haben.

Die meisten Unfallverursacher denken sich, dass das Anrempeln sowieso keiner gehört hat. Sie sollten sich aber bewusst sein, dass ein Zeuge ausreichen kann, um Sie ausfindig zu machen. Und dann wird es ernst. Andere Fahrer hinterlassen einen Zettel mit Entschuldigung und Ihrer Rufnummer oder Adresse an der Windschutzscheibe des angerempelten Autos und fahren ebenfalls fort. Doch auch hier gilt: Das ist Fahrerflucht.

Wir verraten Ihnen, wie Sie sich als Opfer einer Fahrerflucht und als Verursacher eines Anremplers richtig verhalten und welche Strafen bei Fahrerflucht drohen.

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Schramme, Kratzer, Beule verursacht? – Was nun?

Sie haben beim Einparken oder Ausparken ein anderes Auto gerammt, die Fahrertür zu weit aufgerissen und eine Beule oder einen Kratzer im neben Ihnen parkenden Auto verursacht? Dann sollten Sie den Ort des Geschehens zunächst einmal nicht verlassen. Denn laut StGB §142 kann das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. In Absatz 3 des §142 steht außerdem:

Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

Sie müssen demnach sicher stellen, dass entweder die Polizei oder der Halter des Fahrzeugs, das Sie beschädigt haben, von Ihnen weiß und Ihre Daten (Name, Anschrift, Auto-Kennzeichen und den Standort des Fahrzeugs) aufgenommen hat. Melden Sie den Unfall nicht, kommen Sie Ihrer Aufklärungspflicht nicht nach.

Rechnen Sie mit Wartezeit

Wenn Sie versuchen wollen, ohne Polizei eine Einigung zu erzielen, müssen Sie auf den Halter warten. Dafür ist eine Wartezeit von 20- 30 Minuten okay. In einem Einkaufszentrum könnte man den Halter beispielsweise auch an der Information ausrufen lassen. Sollte der Halter sich in der Wartezeit nicht gemeldet haben, sind Sie verpflichtet die Polizei zu informieren.

Die Polizei wird Ihnen bei dem Anruf mitteilen, ob sie persönlich vorbeikommen kann und Sie deshalb noch einmal warten müssen. Sollte die Polizei nicht kommen, müssen Sie darauf bestehen, dass die Beamten am Telefon den Unfall aufnehmen. Dazu brauchen die Beamten Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihr Kfz-Kennzeichen, den Standort des Unfalls und das Kennzeichen des anderen betroffenen Fahrzeugs.

Strafzettel Knöllchen Symbolbild
Gefälschte Strafzettel: Wenn das Knöllchen nicht echt ist – Polizeiwarnung

Sie haben einen Strafzettel bekommen, weil Sie falsch geparkt haben? Diesen sollten Sie aus verschiedenen Gründen nicht vorschnell bezahlen. Denn seit längerer Zeit werden auch Knöllchen gefälscht und an die Windschutzscheiben der Autofahrer geheftet. In

Ein Kommentar

Folgen und Strafen bei Fahrerflucht

Nach §142 Strafgesetz­buch müssen Sie bei Fahrerflucht mit einer Freiheits­strafe von bis zu drei Jahren oder erheblichen Geld­strafen sowie einem Eintrag von 3 Punkten im Fahr­eignungs­register in Flensburg rechnen. Es können aber auch ein Fahrverbot und eine Entziehung der Fahrerlaubnis drohen – was je nach Schwere des Falls festgelegt wird.

Die auferlegten Strafen sind am Ende bei jedem anders. Gerichte berücksichtigen neben der Schwere der Schuld, die Höhe des Schadens, Verletzungen bei Unfallbeteiligten und auch die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Verursachers. Es gibt allerdings Tabellen, die einen gewissen Anhalt geben.

  • Schaden kleiner als 600 Euro: Geldauflage, keine Punkte, kein Fahrverbot
  • Schaden kleiner als 1.300 Euro: Geldstrafe (oft 1 Monatsgehalt), 2 Punkte und bis zu 3 Monate Fahrverbot
  • Schaden größer als 1.300 Euro: hohe Geldstrafe (oft mehr als 1 Monatsgehalt), 3 Punkte und Fahrerlaubnisentzug für zumeist 10-12 Monate

Sollten Sie sich noch in der Probezeit befinden, kommen bei Fahrerflucht außerdem die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar hinzu.

Voraussetzung ist natürlich, dass Sie als Unfallverursacher ermittelt werden können, nachdem Sie sich aus dem Staub gemacht haben.

Konsequenzen bei der Versicherung

Bei einer Fahrerflucht müssen Sie auch mit versicherungsrechtlichen Konsequenzen rechnen. So werden Sie vermutlich von der Kfz-Haftpflichtversicherung in Regress genommen und müssen den Schaden (bis maximal 5.000 Euro) an die Versicherung zurückzahlen.

Zusätzlich werden Sie unter Umständen auch den Schaden am eigenen Auto zahlen müssen. Denn die Vollkasko ist nicht verpflichtet, diese Schäden zu übernehmen. Außerdem kann es sein, dass die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für den Anwalt ablehnt.

Wichtig:

Nach Abwicklung der Leistungen haben die Versicherungen bei Unfallflucht das Recht, den Versicherungsschutz zu kündigen.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Ihr Auto wurde angerempelt? – Was nun?

In diesem Fall sind Sie das Unfallopfer. Wenn der Verursacher des Schadens nicht auffindbar ist, bleiben Sie am Ende auf dem Schaden und den damit entstandenen Kosten sitzen. Außer Sie haben eine Vollkasko-Versicherung. Die Selbstbeteiligung bleibt allerdings genauso wie die Zurückstufung beim Schadensfreiheitsrabatt.

Schaden bemerkt – Polizei kontaktieren

Auch für Sie als Unfallopfer gilt, dass Sie die Polizei kontaktieren und den Unfall melden sollten. Schauen Sie sich um, ob es gegebenenfalls Zeugen gibt. Aber auch ohne Zeugen sollten Sie eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Dafür sollten Sie die Polizei rufen. Diese muss sich den Unfallort ansehen und alles genau aufnehmen.

Tipp:

Auch Sie selber sollten Fotos machen. Nehmen Sie den Schaden am eigenen Auto auf und gegebenenfalls auch herumliegende Splitter oder Spiegel. Am Ende sichern Ihnen die Fotos und die Anzeige den Kaskoschutz.

Gutachter soll Schaden beurteilen

Sind Sie Opfer eines Unfalls, sollte für den Schaden am Auto immer ein unabhängiger Gutachter eingeschaltet und ein Schadengutachten ausgestellt werden. Sollte dies nicht ausreichen, um die Drittbeteiligung nachzuweisen, wird ein Unfallgutachten benötigt. Auf den Kosten bleiben Sie als Opfer zunächst sitzen. Sollte ein Verantwortlicher ausfindig gemacht werden, muss dieser Ihre Gutachter-Kosten übernehmen.

Welche Tipps können Sie noch geben?

Sie haben selber schon einmal jemanden beim Ein- oder Ausparken angefahren? Wie haben Sie sich verhalten? Wenn Sie weitere sinnvolle Tipps für unsere Leser haben, können Sie diese gern in den Kommentaren unter dem Artikel hinterlassen.

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ADAC-Stauprognose: Sommerferien sorgen für volle Straßen (Video) https://www.verbraucherschutz.com/news/adac-stauprognose-herbstferien-sorgen-fuer-volle-strassen/ https://www.verbraucherschutz.com/news/adac-stauprognose-herbstferien-sorgen-fuer-volle-strassen/#respond Fri, 24 Jul 2020 08:40:37 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=2650 Insgesamt 15 Bundesländer befinden sich in den Sommerferien. Das sorgt mit Sicherheit für volle Straßen. Sie werden starke Nerven brauchen. Damit Sie wissen, wo die Brennpunkte an diesem Wochenende sind, haben wir uns die ADAC-Stauprognose

Der Beitrag ADAC-Stauprognose: Sommerferien sorgen für volle Straßen (Video) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Insgesamt 15 Bundesländer befinden sich in den Sommerferien. Das sorgt mit Sicherheit für volle Straßen. Sie werden starke Nerven brauchen. Damit Sie wissen, wo die Brennpunkte an diesem Wochenende sind, haben wir uns die ADAC-Stauprognose genauer angesehen.

Trotz Corona-Außnahmesituation ist auch am kommenden Sommerferien-Wochenende mit ordentlich Verkehr zu rechen. Denn mittlerweile befinden sich 15 Bundesländer in den Sommerferien. Bayern startet dieses Wochenende, während sich im Norden Deutschlands die Sommerferien bereits dem Ende neigen. Der ADAC rechnet mit vollen Straßen, auch im benachbarten Ausland.

Das Wetter kommt als weitere Unbekannte dazu. Große Hitze oder sturzflutartige Regenfälle – derzeit ist alles möglich. Sie sollten Ihre Fahrweise deswegen unbedingt der Witterung anpassen.

Der ADAC hilft den Autofahrern mit seiner Stauprognose, sich rechtzeitig auf den Verkehr einzustellen. Wo sich die Staustrecken befinden und wie die allgemeine Einschätzung des ADAC für diesen Zeitraum ist – bei uns erfahren Sie es.

Apropos: Sollten Sie doch in einen Stau kommen, hilft unser Stauratgeber bestimmt weiter.

Stauwarnungen für das Wochenende (24. Juli 2020 bis 26. Juli 2020)

Entgegen der Prognosen vergangener Jahre warnt der ADAC diesmal vor allem vor Staus auf dem untergeordneten Straßennetz. Vor allem die Zufahrten zu den Naherholungsgebieten werden betroffen sein. Denn aufgrund der Corona-Pandemie entscheiden sich viele für einen Heimaturlaub mit Tagesausflügen. Trotzdem ist auch in den Bergen und an Nord- und Ostsee mit ordentlich Verkehr zu rechnen.

Das zusätzliche LKW-Fahrverbot ab dem 4. Juli soll für ein wenig Erleichterung sorgen. Das Fahrverbot gilt bis Ende August immer Samstags von 7 Uhr bis 20 Uhr. Allerdings gibt es aufgrund der Coronakrise in einigen Bundesländern Ausnahmen zum Fahrverbot.

Aktuell sind alle deutschen Grenzen wieder offen. Ausnahme bildet die dänische Grenze. Diese ist mit Einschränkungen geöffnet. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt, welche Regeln und Bedingungen es im Zuge der Coronakrise in den deutschen Nachbarländern zu beachten gibt.

ADAC Stauprognose – die Staustrecken

Auf diesen Strecken sollten Sie etwas mehr Zeit einplanen:

  • Fernstraßen zur und von der Nord- und Ostsee
  • A1 Bremen – Hamburg – Puttgarden
  • A 2 Dortmund – Hannover – Berlin
  • A 3 Frankfurt – Nürnberg – Passau
  • A 4 Erfurt – Dresden – Görlitz
  • A 5 Frankfurt – Karlsruhe – Basel
  • A6 Mannheim – Nürnberg
  • A 7 Hamburg – Flensburg
  • A 7 Hamburg – Hannover und Würzburg – Ulm – Füssen/Reutte
  • A 8 Karlsruhe – Stuttgart – München – Salzburg
  • A 9 Berlin – Nürnberg – München
  • A 31 Emden – Bottrop
  • A 61 Mönchengladbach – Koblenz – Ludwigshafen
  • A72 Leipzig – Chemnitz – Hof
  • A 93 Inntaldreieck – Kufstein
  • A 95/B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
  • A 99 Umfahrung München

Verkehrssituation im Ausland

Obwohl es deutlich weniger Verkehr aufgrund der Corona-Krise geben wird, kann es auch im Ausland zu Stau kommen. Auf den klassischen Staurouten Tauern-, Fernpass-, Brenner-, Karawanken-, Rheintal- und Gotthard-Route sowie den Fernstraßen zu den italienischen, kroatischen und französischen Küsten werden Autofahrer hin und wieder mit Staus rechnen müssen.

An den Grenzen zu Dänemark sowie zwischen Österreich und Slowenien und Slowenien und Kroatien ist mit Wartezeiten durch intensive Personenkontrollen zu rechnen.

Auch der ADAC beschäftigt sich mit den wichtigsten Informationen und Einschränkungen im Reiseverkehr wegen der Coronakrise.

Quelle: ADAC-Stauprognose

Vorsichtig fahren – Allgemeine Hinweise für den Sommer

Planen Sie gerade in den Sommerferien ausreichend Zeit ein. Denn die Straßen werden voll sein. Vielleicht nicht ganz so voll wie in den Vorjahren. Dennoch müssen Sie auch in Corona-Zeiten mit Staus rechnen.

Denken Sie daran, dass Sie ausreichend Getränke und vielleicht den ein oder anderen Snack mitnehmen. Denn kommen Sie in eine Vollsperrung, kann das einige Stunden dauern. Und die Hitze führt unweigerlich zu Durst. Vergessen Sie sich nicht mit Sonnencreme einzucremen. Denn die UV Strahlen dringen auch durch Autoscheiben durch und können für Sonnenbrand sorgen. Ein Sonnenschutz für die Kinder sollte gerade bei längeren Fahrten vorhanden sein.

Vor Fahrtantritt sollten Sie prüfen, ob Sie ausreichend getankt haben. Ein leerer Tank im Stau macht sich nicht so gut. Passen Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit den Wetterverhältnissen an.

Geraten Sie trotz der Stauprognose in einen Stau, bewahren Sie Ruhe. Durch Hektik und Drängeln geht es nicht schneller voran. Kommt der Verkehr gänzlich zum Erliegen, bilden Sie eine Rettungsgasse für die Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Krankentransport. Unser Stauratgeber hilft Ihnen weiter.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Wir wünschen Ihnen eine gute und unfallfreie Fahrt!

Beachten Sie auch unsere Ratgeber in Bezug auf einen sicheren Urlaub. Wir verraten, wie Sie Ihr Heim sicher machen, Sie sich optimal auf die Reise vorbereiten und sich im Urlaub vor Taschen- und Trickdieben schützen.

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