Vermittlungsunternehmen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 29 Nov 2021 05:08:07 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Vermittlungsunternehmen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Ausländische Betreuungskräfte – wie geht das legal? Mindestlohn ist Pflicht https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/auslaendische-betreuungskraefte-wie-geht-das-legal-mindestlohn-ist-pflicht/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/auslaendische-betreuungskraefte-wie-geht-das-legal-mindestlohn-ist-pflicht/#respond Mon, 22 Nov 2021 12:26:30 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67276 In Deutschland gibt es aktuell zahlreiche Menschen die pflegebedürftig sind, aber die Versorgung ist mehr als schwierig. Die pflegebedürftigen Menschen wollen im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt werden, aber leider können die meisten

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In Deutschland gibt es aktuell zahlreiche Menschen die pflegebedürftig sind, aber die Versorgung ist mehr als schwierig. Die pflegebedürftigen Menschen wollen im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt werden, aber leider können die meisten Angehörigen das nicht stemmen. Aus dem Grund sind praktikable Lösungen notwendig und dann kommt es meist zur Unterstützung durch Dritte.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland gibt es die Arbeitnehmerfreizügigkeit und mit Hilfe dieser Regelung kann ein EU-Bürger ohne eine spezielle Arbeitserlaubnis auch im Privathaushalt arbeiten.
  • Im gleichen Atemzug können die ausländischen Unternehmen ihre Mitarbeiter auch nach Deutschland schicken, um dort in deutschen Haushalten eingesetzt zu werden. Vermittlungsagenturen können bei dieser Aufgabe helfen.
  • Wenn Sie für den eigenen Haushalt eine ausländische Hilfskraft einstellen, dann gilt das deutsche Arbeitsrecht.
  • Sie haben sich entschlossen eine Hilfskraft aus Osteuropa in Vollzeit zu beschäftigen, dann müssen Sie mit Kosten zwischen 2.000 und 3.000 Euro pro Monat rechnen.

Direktanstellung der Hilfskraft

Die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt für alle EU-Länder und somit auch für alle Bürger dieser Länder.

Das bedeutet, Sie können für Ihren deutschen Haushalt auch eine Hilfskraft aus einem EU-Mitgliedsstaat einstellen und brauchen keine weitere Erlaubnis einzuholen. Das macht die Suche nach einer Hilfskraft für den eigenen Haushalt ein wenig einfacher und Sie können die Preise und Leistungen gut miteinander vergleichen.

Das sollten Sie wissen:

  • Wenn Sie sich für eine Haushalts- oder Betreuungskraft aus dem Ausland entscheiden, dann müssen Sie inzwischen den in Deutschland gesetzlich festgelegten Mindestlohn bezahlen. Aktuell z.B. liegt der Mindestlohn bei 9,35 Euro in der Stunde.
  • Des Weiteren müssen Sie auch Arbeitgeberbeiträge bezahlen und dazu gehören Sozialversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Auch die Beiträge für die Berufsgenossenschaft sind von Ihnen zu zahlen.
  • Auch bei einer ausländischen Kraft müssen Sie mit hohen Kosten rechnen und die Kosten liegen in etwa bei 2.000 Euro im Monat. Allerdings ist das auch nur die unterste Grenze.
  • Dazu kommen noch weitere Kosten, denn auch Fahrtkosten, Internet und Telefon müssen gezahlt werden.
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Wichtig!

Es ist nicht möglich eine 24-Stunden-Betreuung durch nur eine einzige Person festzulegen, denn das ist legal einfach nicht möglich. Die Arbeitszeit einer Haushaltshilfe beträgt in der Woche um die 8 Stunden am Tag und am Wochenende dürfen 48 Stunden nicht überschritten werden. Allein aufgrund der Rechnung ist somit eine Vollzeitbetreuung durch eine Person nicht möglich. Außerdem haben auch Haushaltshilfen in Vollzeit einen Anspruch auf Urlaub und der liegt aktuell bei 24 Stunden im Jahr. Es ist also klar, dass die Pflege und Betreuung unbedingt auf mehrere Personen verteilt werden muss, um legal unterwegs zu sein.

Pflege- und Betreuungspersonal aus dem Ausland

Sie können aber nicht nur auf die Hilfe von deutschen Arbeitskräften setzen, sondern sich auch einen ausländischen Dienstleister suchen.

Heute gibt es viele Unternehmen im europäischen Ausland, die ihr Pflege- und Betreuungspersonal auch nach Deutschland zum Arbeiten schicken. Wenn Sie sich für diese Möglichkeit entscheiden, dann entfallen inzwischen für die Pflegebedürftigen die Arbeitgeberpflichten. In der Regel wenden Sie sich an eine deutsche Vermittlungsagentur, denn diese kann Ihnen bei der Organisation und der Suche helfen.

Sie schließen in so einem Fall immer zwei Verträge ab, einen mit dem ausländischen Unternehmen, denn schließlich schickt das Unternehmen den Mitarbeiter zu Ihnen, und mit dem Vermittlungsunternehmen. Das Vermittlungsunternehmen kümmert sich schließlich um die Kommunikation und die komplette Organisation.

Tipp!

Die Pflegebedürftigen und seine Angehörigen sind die Kunden des ausländischen Unternehmens und somit sollten die Parteien sich unbedingt über die Wünsche und Vorstellungen im Vorfeld unterhalten. Ein ausführlicher Austausch und am Ende das Festhalten in Vertragsform sind sehr wichtig.

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Die Kosten für eine entsandte Hilfskraft

Die Preise sind recht unterschiedlich und werden in Staffeln unterteilt, so dass der Hilfebedarf und die Sprachkompetenz des Personals durchaus eine wichtige Rolle bei den ausländischen Dienstleistern spielen.

Die Arbeitgeber müssen aber immer mindestens den deutschen Mindestlohn zahlen und das Unternehmen muss für den Mitarbeiter Beiträge und Abgaben im eigenen Land zahlen. Alles in Allem kann so ein Betrag von mindestens 2.000 Euro im Monat auf Sie zukommen. Allerdings ist das auch nur die unterste Grenze, denn auch mehr sind möglich und auch keine Seltenheit. Im Schnitt können Sie damit rechnen, dass eine entsandte Hilfskraft zwischen 2.300 und 3.000 Euro im Monat kostet.

Aber denken Sie daran, dass dazu auch noch die Kosten für die Vermittlungsagentur kommen. Die Kosten der Vermittlungsagentur müssen Sie auch zahlen, wenn Sie eine solche Agentur beauftragt haben.

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Wichtig!

Die Bescheinigung A1 ist sehr wichtig. Daher sollten Sie sich diese unbedingt im Vorfeld zeigen lassen, bevor die Haushalts- und Betreuungskraft mit ihrer Arbeit beginnt. Machen Sie sich eine Kopie und heften Sie diese zu Ihren Unterlagen. Die A1 Bescheinigung ist ein Dokument, welches besagt, dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist und das ist sehr wichtig.

Osteuropa und seine selbstständigen Pflegekräfte

Es gibt noch eine dritte Variante, wie Sie sich mit dem Thema Betreuung auseinander setzen können und das sind die selbstständigen Pflegekräfte aus Osteuropa.

Sie können aber auch eine selbstständige Hilfskraft aus Osteuropa einsetzen, um die Betreuung zu ermöglichen. Allerdings empfehlen wir den Einsatz nur eingeschränkt. Ein Selbständiger bewegt sich nämlich rechtlich meist in einer Grauzone in Hinsicht auf eine Scheinselbstständigkeit. Da kann es schon mal zu Missverständnissen kommen, wenn der Selbstständige nur einen Arbeitgeber in Deutschland hat.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema ausländische Betreuungskräfte

1. Warum eine ausländische Pflegekraft?

Der Einsatz einer ausländischen Pflegekraft kann durchaus positiv gewertet werden, denn das Personal ist deutlich preiswerter als eine deutsche Pflegekraft. Gleichzeitig lernen die Kräfte sehr schnell und passen sich daher auch an die Bedürfnisse gut an.

2. Was kostet eine ausländische Hilfskraft?

Die Preise für eine ausländische Betreuungs- oder Hilfskraft sind recht unterschiedlich und beginnen z.B. monatlich bei um die 2.000 Euro.

3. Wie lange darf die ausländische Pflegekraft in Deutschland bleiben?

Rechtlich gesehen dürfen die ausländischen Pflegekräfte bis zu 24 Monate ohne Probleme in Deutschland arbeiten. Das Freizügigkeitsgesetz ist dafür der Grund.

4. Was kostet eine 12-Stunden-Pflege im eigenen Haushalt?

Die Kosten für eine 12-Stunden-Pflege im eigenen Haushalt variieren stark und liegen zwischen 20 und 45 Euro für eine Stunde.

5. Wer übernimmt die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege?

In der Regel zahlen die Pflegebedürftigen oder die Angehörigen die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege, aber auch die Pflegekasse kann einen Teil der Kosten übernehmen.

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Fazit

In der heutigen Zeit ist die Pflege in den eigenen vier Wänden für viele Menschen sehr wichtig, aber die Angehörigen können dieses Bedürfnis nicht befriedigen. Aus dem Grund muss eine Betreuungs- oder Hilfskraft angeheuert werden. Sie haben die Wahl zwischen einer deutschen oder einer ausländischen Kraft, wobei Sie immer den Mindestlohn zahlen müssen. Bei einer ausländischen Hilfskraft bietet sich eine Vermittlungsagentur an, die Ihnen bei der Suche nach einer passenden Arbeitskraft hilft.

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