Verschlüsselung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 30 May 2022 07:52:03 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Verschlüsselung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Umstellung auf HDVB-T2D: die fünf wichtigsten Fragen – Bleiben Sie im Bilde https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/umstellung-auf-hdvb-t2d-die-fuenf-wichtigsten-fragen-bleiben-sie-im-bilde/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/umstellung-auf-hdvb-t2d-die-fuenf-wichtigsten-fragen-bleiben-sie-im-bilde/#respond Mon, 30 May 2022 07:52:03 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69344 Seit Ende April 2019 ist das Antennenfernsehen DVB-T abgeschaltet. Hier erfahren Sie, wie Sie den Umstieg auf DVB-T2 HD meistern. Was ist DVB-T2 HD? Dabei handelt es sich um den Nachfolger des Antennenfernsehens DVB-T. Die

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Seit Ende April 2019 ist das Antennenfernsehen DVB-T abgeschaltet. Hier erfahren Sie, wie Sie den Umstieg auf DVB-T2 HD meistern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dies betrifft jeden, der bisher über Antenne ferngesehen hat.
  • Sie brauen für DVB-T2 HD keinen Receiver.
  • Schauen Sie über Internet, Kabel oder Satellit, bleibt alles wie bisher.

Was ist DVB-T2 HD?

Dabei handelt es sich um den Nachfolger des Antennenfernsehens DVB-T.

Die Bildqualität ist ei DVB-T2 HD wesentlich besser und es gibt auch mehr Sender. Zudem sind seit der Umstellung etwa 40 Sender nur noch in HDTV zu empfangen. Haben Sie auch einen internetfähigen Fernseher oder Receiver, dann können Sie sogar noch mehr Sender via Internet empfangen.

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Wer ist betroffen?

Von der Umstellung sind alle Haushalten betroffen, die bisher über Antenne ferngesehen haben.

Sie können beim DVB-T2 HD-Informationsprotal eine Empfangsprognose erfragen. Lediglich das normale Kabelfernsehen oder Satellitenfernsehen ist von der Umstellung nicht betroffen, auch das Internetfernsehen bleibt davon unberührt.

Was brauche ist?

Im Grunde benötigen Sie nur einen DVB-T2 HD Receiver.

Es ist durchaus möglich, jeden Fernseher für diese Empfangsart vorzubereiten. Sie schließen den Receiver mittels HDMI-Kabeln an Ihren Flachbildfernseher an oder nutzen ein Scartkabel für den Röhrenfernseher. Allerdings ist beim Röhrenfernseher darauf zu achten, dass der DVB-T2 HD Receiver auch über einen Scartanschluss verfügt. Bedenken Sie zudem, dass der Röhrenfernseher nicht den Komfort der hohen Bildqualität bietet.

Nutzen Sie einen alten Röhrenfernseher überlegen Sie, auch was den Energieverbrauch betrifft, ob Sie sich nicht einen Flachbildfernseher anschaffen wollen. Sie bekommen diese schon ab etwa 300 Euro. Zudem haben die neuen Geräte bis auf wenige Ausnahmen bereits das Empfangsteil für den DVB-T2 HD Empfang integriert.

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Welche Kosten entstehen?

Eigentlich haben Sie nur die Kosten für die Anschaffung, also für den DVB-T2 HD Receiver.

Für das Fernsehen fallen keine Kosten an, denn die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender sind kostenlos. Möchten Sie jedoch Privatsender wie ProSieben, RTL, Sat.1 und andere sehen, so ist zu bedenken, dass diese verschlüsselt sind. Somit brauchen Sie auch noch einen Zugang zu Pay-TV wie den Anbieter freenetTV. Hier fallen für Sie pro Fernsehgerät und Jahr 85 Euro für die Entschlüsselung an, welche sich auf 6,99 Euro im monatlichen Abo belaufen. Ferner bezahlen Sie die normale Rundfunkgebühr, welche aber vom Empfangsweg unabhängig ist.

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Gibt es Alternativen?

Sie können auch über einen Satellitenempfang fernsehen.

Sie haben hier eine wesentlich größere Senderauswahl und auch die privaten Sender der Mediengruppe RTL sowie der ProSiebenSat.1Media AG sind hier enthalten. Obgleich nur in Standardqualität, sind Sie aber immerhin frei empfangbar. Es darf jedoch nicht jede Satanlage installiert werden.

Alternativ gäbe es auch noch Kabelfernsehen. Jedoch bezahlen Sie hier für einen Einzelnutzervertrag zwischen 15 bis 20 Euro im Monat, was teurer ist, als der normale DVB-T2 HD Empfang. Möchten Sie IPTV nutzen, brauchen Sie einen Receiver des Anbieters, mit dem Sie dann über den Internetanschluss des Anbieters fernsehen können.

Achtung, wenn Sie ein Angebot mit Zeitdruck erhalten: Viele unseriöse Vertreter machen sich die Verwirrung der Betroffenen zunutze und bieten Kabel- sowie IPTV-Verträge an. Sie spielen hier auf Zeit und machen Angebote die nur wenige Tage oder Wochen gültig sind. Der Verbraucher ist unter Druck und vergleicht somit auch nicht die Preise. Oftmals sind die ersten Monate des Vertrages vergünstigt, werden dann aber nach Ablauf der Zeit unnötig teuer.

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Die Verschlüsselung ist kritisch zu sehen

Die Tatsache, dass private Sender nun ihre Programme nur noch verschlüsselt anbieten, wurde von uns beim DVB-T2 HD schon zeitig kritisiert.

Das Fernsehen wird durch Werbeeinnahmen sowie Rundfunkgebühren finanziert. Somit haben Verbraucher nun noch zusätzliche Kosten. Diese sind durchaus hoch und leider ist der Abschluss von Verträgen auch noch unübersichtlich, weil es viele verschiedene Anbieter gibt. Es lohnt sich somit auf jeden Fall zu vergleichen und eventuell Abstriche zu machen, wenn ein Anbieter der günstig ist, vielleicht den einen oder anderen Sender nicht anbietet.

Zudem betrachten wir es kritisch, dass nun viele alte Receiver auf dem Elektroschrott landen und somit die Umwelt belasten. Dies war wieder ein gutes Beispiel für die Wegwerfgesellschaft, denn es sind viele neue Receiver einfach im Müll gelandet, zumal bei der Neuanschaffung auch gleich Geld gemacht wurde. Die neuen DVB-T2 HD Receiver waren nämlich gleich teurer.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Umstellung auf DVB-T2 HD: die fünf wichtigsten Fragen – Bleiben Sie im Bilde

1. Kann ich eine Satellitenanlage einfach so installieren?

Das Installieren dürften nicht das größte Problem sein. Wohnen Sie aber in einem Mietshaus, so müssen Sie den Vermieter um Erlaubnis fragen, da die Schüssel im Außenbereich installiert werden muss. Dies wollen viele Vermieter aber nicht, da es das Gesamtbild des Hauses verunstaltet.

2. Lohnen sich die Kosten für Kabelfernsehen?

Möchten Sie weiterhin die Privatsender sehen, so kann sich die Ausgabe durchaus lohnen. Jedoch ist zu bedenken, dass Sie für jedes Fernsehgerät einen eigenen Vertrag brauchen und das kann teuer sein.

3. Was brauche ich für Internet-TV?

Sie brauchen in erster Linien einen Internetzugang und dieser kostet neben Ihrer Telefonrechnung jeden Monat eine Gebühr. Zudem muss Ihr Fernseher auf einem technischen Stand sein, damit die Kommunikation zwischen Internet und Fernseher auch funktioniert. Ob ein alten Röhrenfernseher diesen hat ist fraglich.

4. Kann ich meinen alten DVB-T Receiver entsorgen?

Diesen können Sie nicht mehr weiter nutzen. Somit kann er auf den Elektroschrott. Für ihn gibt es keine weitere Nutzungsmöglichkeit.

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Fazit

Die Umstellung auf DVB-T2 HD gab einen großen Aufruhr und war für die meisten Haushalte auch mit großen Kosten verbunden. Zwar mag die Bildqualität besser sein, doch hat diese Art des Fernsehens auch viele Nachteile, denn die Privatsender waren nun nicht mehr ohne Kosten empfangbar. Dies war wieder einmal eine Umstellung auf Kosten der Verbraucher.

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Störerhaftung: besserer Schutz für WLAN-Betreiber, wenn Sie ein sicheres Passwort und eine gute Verschlüsselung nutzen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/stoererhaftung-besserer-schutz-fuer-wlan-betreiber-wenn-sie-ein-sicheres-passwort-und-eine-gute-verschluesselung-nutzen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/stoererhaftung-besserer-schutz-fuer-wlan-betreiber-wenn-sie-ein-sicheres-passwort-und-eine-gute-verschluesselung-nutzen/#respond Fri, 13 May 2022 09:23:09 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65131 Der Gesetzgeber schützt WLAN-Betreiber mit einem neuen Anlauf vor kostenpflichtigen Abmahnungen, aber es gibt einen Haken.  In der letzten Zeit hat sich bei den öffentlichen WLAN-Netzen einiges getan, denn mittlerweile sind die Bereiche gesetzlich viel

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Der Gesetzgeber schützt WLAN-Betreiber mit einem neuen Anlauf vor kostenpflichtigen Abmahnungen, aber es gibt einen Haken. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmer und Verbraucher stellen Ihr WLAN für andere Personen zur Verfügung und der Gesetzgeber ist der Meinung, dass sie nicht mehr für die Urheberrechtsverstöße Dritter haftbar gemacht werden sollten.
  • Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die WLAN-Betreiber zu Inhaltssperren verpflichtet werden und das bedeutet, dass spezielle Inhalte nicht mehr zur Verfügung stehen.
  • Schützen Sie Ihr privates WLAN auch weiterhin mit einem Passwort und einer Verschlüsselung vor dem Zugriff von dritten Parteien.

In der letzten Zeit hat sich bei den öffentlichen WLAN-Netzen einiges getan, denn mittlerweile sind die Bereiche gesetzlich viel besser geschützt.

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Keine Abmahnung für fremde Rechtsverstöße

Am 13. Oktober 2017 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, so dass die Störhaftung für WLAN-Betreiber mittlerweile zum größten Teil abgeschafft ist.

Unternehmen und Privatpersonen haften mit dieser Änderung nicht mehr für das rechtswidrige Verhalten von anderen Internetnutzern, wenn sie ihr WLAN für andere Personen frei zur Verfügung stellen. Unter Umständen konnten bisher die Rechteinhaber auf eine Unterlassung einer Rechtsverletzung und Erstattung der Anwaltskosten setzen. Das bedeutet, dass die Anbieter von ungesicherten WLAN-Netzen für die Fehler von dritten Personen geradestehen müssen, wenn es durch ihr WLAN zu einem Urhebermissbrauch gekommen ist.

Der Gesetzgeber hat auch schon im Vorfeld die Abschaffung der Störhaftung angestrebt und wollte die WLAN-Betreiber teilweise aus der Verantwortung nehmen. Im Juli 2016 kam es schon einmal zu einer entsprechenden Gesetzesänderung, aber das Risiko kostenpflichtiger Abmahnungen konnte auch damit nicht zu 100% ausgeschlossen werden. Zwar hat der Gesetzgeber die Haftung für Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, aber die Unterlassungsansprüche stehen nicht in dem Gesetztest, wenn es um die Störhaftung geht. Aus dem Grund kritisieren die Verbraucherzentralen die Gesetzesänderung und fordern eine Nachbesserung.

Mitte Oktober 2017 kam es dann endlich zum Inkrafttreten des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“, so dass nun die Haftung für Unterlassungsansprüche durch den Gesetzgeber vollkommen ausgeschlossen ist.

Achtung:

Es gibt ein Urteil vom AG Köln (08.Juni 2020 – AZ. 148 C 400/19) und durch dieses Urteil sind die Rechteinhaber auch weiterhin für die Unterlassungsansprüche gegen WLAN-Betreiber zuständig. Allerdings ist klar, dass dieses Urteil dem gesetzgeberischen Willen widerspricht.

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Inhaltssperren können verlangt werden

Die WLAN-Betreiber werden durch die neue Erklärung allerdings nicht aus der Verantwortung gelassen. 

Der Rechteinhaber hat die Möglichkeit, wenn es zu einem Verstoß gegen geistiges Eigentum durch einen WLAN-Nutzer kommt und keine andere Möglichkeit besteht, dass die Verstöße unterbunden werden, dann kann der Rechteinhaber von dem WLAN-Betreiber verlangen, dass die betroffenen Inhalte gesperrt werden.

Der WLAN-Betreiber muss dafür technische Maßnahmen ergreifen und kann das Sperren von URL-, IP-Adressen oder Ports durchführen. Das wird über die Einstellungen des Routers durchgeführt und somit wird der Zugriff auf bestimmte Internetseiten verhindert. In diesem Zusammenhang weist das Bundeswirtschaftsministerium auf die Einrichtung von sogenannten Blacklists hin, denn sie dient dazu, dass einige Internetseiten nicht mehr aufrufbar sind. Allerdings dürfen die Rechteinhaber eine Sperrung nur verlangen, wenn sie zumutbar und vor allen Dingen verhältnismäßig ist. Zudem darf keine andere Möglichkeit bestehen, die Rechtsverletzung zu unterbinden. Aus dem Grund werden auch in Zukunft die Gerichte immer wieder eingeschaltet werden, um zu klären ob und wann eine solch Sperre wirklich notwendig ist.

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Gut zu wissen

In diesem Zusammenhang dürfen die Rechteinhaber von den WLAN-Betreibern keine Kosterstattung verlangen und das bedeutet, dass die Beauftragung eines Anwalts zu ihren Kosten geht. Allerdings gibt es ein Kostenrisiko, denn der Rechteinhaber kann gegen die Inhaltssperre vor Gericht ziehen und wenn er gewinnt, dann muss der WLAN-Betreiber für die Gerichtskosten aufkommen.

Grundsätzlich ist durch die Bereitstellung offener Netze nicht mit einer Zunahme einer Urheberrechtsverletzung zu rechnen. Insgesamt ist die Bedeutung von illegalem Filesharing stark gesunken und das liegt auch daran, dass das legale Angebot der Video-Demand-, Musikstreamingdiensten und Mediatheken verbessert hat. Außerdem ist die Bandbreite des öffentlichen WLANs für Downloads und Uploads in dieser Menge einfach viel zu gering. Es gibt bisher auch keine Meldungen von unzähligen Urheberrechtsverletzungen über Hotspots.

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Heimisches WLAN gut verschlüsseln

Durch die neue Gesetzänderung können Sie frei WLAN-Angebote auf öffentlichen Plätzen und in Cafés endlich nutzen, aber trotzdem sollten Sie das eigene WLAN gut absichern.

Idealerweise nutzen Sie eine WPA2-Verschlüsselung für das heimische WLAN und ein sicheres Passwort, welches aus einer Kombination aus Klein- und Großbuchstaben, aber auch aus Zahlen besteht. Im Einzelfall können Sie einer weiteren Person Zugang gewähren, indem Sie einen Gastzugang freigeben oder das Passwort rausgeben.

WLAN-Netze, die offen und unverschlüsselt sind, bergen Risiken. Der Datenverkehr kann unter Umständen von Dritten lesbar sein und dazu können die Dritten Ihre persönlichen Vorlieben und Zugangsdaten herausfinden. Das ist aber nur möglich, wenn die Internetseiten nicht ordnungsgemäß HTTPS-verschlüsselt sind.

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Die Leistungskapazitäten des eigenen WLANs

Die Leistungskapazitäten des eigenen WLAN- und Internetanschlusses sind auch zu beachten, denn meist reicht die Geschwindigkeit für das Streamen von HD-Filmen durch zwei Personen aus.

Die Kapazitäten sind nicht dafür ausgelegt, dass eine unkontrollierte Anzahl an Personen auf die Leistung zugreift, denn dann kommt es zu Beeinträchtigungen für die eigene Nutzung. Sie sollten sich des Leistungseinbruchs vor der grundsätzlichen Freigabe des Internets im Klaren sein.

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Grundsatzproblem bleibt bestehen

In bestimmten Fällen kommt es nun nicht mehr zu einer Unterlassung und es kann auch kein außergerichtlicher Kostenersatz für WLAN-Betreiber, mit Hilfe einer Abmahnung, verlangt werden.

Allerdings bleibt ein Grundsatzproblem bestehen und wenn es zu einer Urheberrechtsverletzung kommt, dann bekommt der Anschlussinhaber in der Regel eine Abmahnung. Der Anschlussinhaber ist in der Regel immer der WLAN-Betreiber, denn er stellt den Internetzugang bereit und er kann mit Hilfe der IP-Adresse stets ermittelt werden.

In der Regel wissen die WLAN-Inhaber nicht, dass eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde und somit müssen Sie zuerst beweisen, dass Sie den Verstoß nicht selber begangen haben, sondern ein offenes WLAN bereitstellen.

Ignorieren Sie auf keinen Fall die Abmahnungen, wenn es kommt vor, dass es zu Inhaltssperren kommt. Allerdings wird sich in Zukunft erst zeigen, ob diese Aktion umsetzbar ist oder nicht.

Auf den Seiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik finden Sie weitere Informationen rund um das Thema offenes WLAN-Netz.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Schutz für WLAN-Betreiber

1. Wer haftet, wenn über mein WLAN ein Verstoß begangen wurde?

Bislang war es so, dass der WLAN-Betreiber also Sie, für den Verstoß verantwortlich gemacht wurden. Aber mit der neuen Gesetzesänderung ist das nicht mehr der Fall.

2. Wie sichere ich mein WLAN?

Idealerweise nutzen Sie eine Verschlüsselung und ein sicheres Passwort.

3. Wie sieht ein sicheres Passwort aus?

Ein sicheres Passwort besteht aus einer Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben, die mit Zeichen und Zahlen bestückt werden. Wichtig ist, dass es keinen Zusammenhang zur Person gibt.

4. An wie viele Personen darf ich meinen Zugang rausgeben?

Im Endeffekt entscheiden Sie, wie viele Personen Zugriff zu Ihrem WLAN haben, aber es gibt Gastzugänge, die Sie einrichten können. Ansonsten gilt, geben Sie den Zugriff nur für eine feste, geringe Personenanzahl frei.

5. Warum sind öffentliche WLAN-Netzwerke nicht gesichert?

Die öffentlichen WLAN-Netzwerke sollen die Kunden zum Verweilen einladen, denn an öffentlichen Plätzen und in Café bietet WLAN mehr Sitzmöglichkeiten. Die Leute bleiben einfach länger sitzen und somit macht das Unternehmen mehr Geld.

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Ein Kommentar

Fazit

Der Zugriff auf ein WLAN-Netzwerk ist an öffentlichen Orten kostenfrei und ungeschützt möglich, aber zu Hause sollte der WLAN-Zugang mit einem Passwort und einer Verschlüsselung vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Der neue Gesetzesentwurf sorgt dafür, dass Sie als WLAN-Betreiber nicht für jeden Urheberrechtsverstoß haftbar sind, der über Ihren Anschluss geht.

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Sollten Sie Anrufe von angeblichen Microsoft Mitarbeitern erhalten, dann ist Vorsicht geboten. Erst kürzlich haben Betrüger fette Beute gemacht. Wie Sie sich schützen können, erfahren Sie hier.

Betrugsmaschen am Telefon finden fast täglich statt. Dabei kann es sich um falsche Gewinnversprechen handeln oder Verbraucher werden in die Abofalle gelockt. Besonders fies sind Betrüger, die sich als angebliche Service-Mitarbeiter ausgeben und mit der Angst und Unwissenheit ihrer Opfer spielen. So auch im aktuellen Fall, den die Polizei Wiesbaden in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat.

Falsche Microsoft-Mitarbeiter erschleichen sich TAN-Nummer und buchen Geld ab

Der 83-jährige Geschädigte setzte sich fast sechs Stunden einem Telefonat mit den Betrügern aus. Am anderen Ende der Leitung saßen angebliche Microsoft Mitarbeiter. Dem Herrn wurde eingeredet, dass der Computer überprüft werden müsse. Während des Gesprächs konnten die Betrüger gleich mehrere TAN-Nummern in Erfahrung bringen und folglich Geld vom Bankkonto des Opfers abbuchen. Leider ist in diesen Fällen das Geld meist unwiderruflich verloren.

Die Masche, bei der sich Betrüger als Microsoft Mitarbeiter ausgeben, ist nicht neu. Wir berichteten bereits über eine Vielzahl von Fällen, bei denen auf ganz unterschiedliche Weise Schäden durch Betrüger verursacht wurden.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

So schützen Sie sich vor diesen Betrügern

Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass Entwickler oder „Service-Mitarbeiter“ nicht für die Sicherheit auf Ihrem Rechner zuständig sind. Sollten Sie also Anrufe von Unbekannten erhalten, die sich für Ihren Computer interessieren, ist das bereits verdächtig. Das Einzige, wofür sich Betrüger interessieren, sind die auf dem PC abgelegten Informationen.

Beenden Sie derartige Telefonate und geben Sie keine persönlichen Daten weiter

Um solchen Betrugsmaschen aus dem Weg zu gehen, hilft vor allem Auflegen und keine Gespräche zu führen. Gewähren Sie Anrufern keinen Zugriff auf Ihren Rechner. Denn dort können diese bösartige Programme installieren oder Informationen ausspähen. Weiter sollten Sie auf keinen Fall personenbezogene Daten und erst recht keine Passwörter oder Bankdaten weitergeben. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und auch bei der Verbraucherzentrale können Sie Hilfe finden.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Microsoft Logo
Betrug im Namen von Microsoft erkennen, verhindern, melden & beseitigen

Immer wenn Sie einen unaufgeforderten Anruf oder eine E-Mail von Microsoft bekommen ist große Vorsicht geboten. Cyberkriminelle nutzen gerne den Markennamen des Windows-Entwicklers, um ahnungslose Verbraucher in eine Falle zu locken. Häufig geht es um

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Anrufe von falschen Service-Mitarbeitern?

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Verschlüsselter Facebook-Chat – so geht’s https://www.verbraucherschutz.com/anleitungen/verschluesselter-facebook-chat-so-gehts/ https://www.verbraucherschutz.com/anleitungen/verschluesselter-facebook-chat-so-gehts/#respond Wed, 05 Oct 2016 11:02:22 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=2035 Die Frage nach mehr Privatsphäre hat mittlerweile auch die sozialen Netzwerke und Messenger erreicht. Dazu zählt auch ein verschlüsselter Facebook-Chat. Sie haben noch nie davon gehört? Wir zeigen Ihnen in dieser Anleitung, wie Sie den

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Die Frage nach mehr Privatsphäre hat mittlerweile auch die sozialen Netzwerke und Messenger erreicht. Dazu zählt auch ein verschlüsselter Facebook-Chat. Sie haben noch nie davon gehört? Wir zeigen Ihnen in dieser Anleitung, wie Sie den verschlüsselten Facebook-Chat einrichten und richtig nutzen.

Inhalt

Facebook ist nicht gerade für seine Politik in Sachen Privatsphäre und Schutz der persönlichen Daten berühmt. Dennoch hat Facebook-Gründer Mark Zuckerberg eine Funktion für den Facebook-Messenger entwickeln lassen, mit der Sie geheime Gespräche führen können. Grundlage dafür ist die Nutzung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Durch diese Art Verschlüsselung können nur Sie und der Empfänger der Nachricht lesen, was in dieser steht.

Derzeit steht die Funktion ausschließlich für die Smartphone-App bereit. Im Browser und auf dem iPad sowie jedem anderen Tablet-PC müssen Sie auf die Funktion aktuell noch verzichten. Im Gegensatz zu WhatsApp wird ein verschlüsselter Facebook-Chat nicht automatisch aktiviert. Dazu müssen Sie aktiv werden. Was Sie tun müssen, um den verschlüsselten Facebook-Chat zu aktivieren? Hier erfahren Sie es.

Verschlüsselung der Facebook-Nachrichten auf dem iPhone aktivieren

In der nachfolgenden Bildergalerie zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den verschlüsselten Chat im Facebook-Messenger auf dem iPhone aktivieren.

Verschlüsselung der Facebook-Nachrichten auf dem iPhone aktivieren

Aktiviert ist die Verschlüsselung schnell. Dennoch chatten Sie nicht automatisch mit der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Sie müssen diese für den entsprechenden Chat erst auswählen.

Verschlüsselten Facebook-Chat auf dem iPhone nutzen

Wir zeigen in der folgenden Bildergalerie, wie Sie einen verschlüsselten Chat auf dem iPhone starten und so Ihre Privatsphäre schützen.

Verschlüsselten Facebook-Chat auf dem iPhone nutzen

Verschlüsselung auf dem Android-Smartphone aktivieren

Da der Facebook-Messenger bei Android-Smartphones leicht anders aussieht, geben wir hier auch für Android-Besitzer eine Schritt für Schritt-Anleitung zur Aktivierung des verschlüsselten Facebook-Chats.

Verschlüsselung auf dem Android-Smartphone aktivieren

Geheimen Chat auf dem Android-Smartphone verwenden

Auch bei Android müssen Sie einen verschlüsselten Chat manuell starten. Und so geht’s:

Geheimen Chat auf dem Android-Smartphone verwenden

Unterschiede zum normalen Facebook-Chat

Es gibt Unterschiede zwischen verschlüsseltem Facebook-Chat und der normalen Messenger-Variante. Wer viel Wert auf die Privatsphäre legt, wird diese Einschränkung allerdings kaum stören. Wir verraten Ihnen, welche Funktionen Sie mit der verschlüsselten Konversation nicht nutzen können:

 Kein Gruppenchat möglich

Derzeit nutzen Sie die Funktion „Verschlüsselter Facebook-Chat“ nur für 1:1-Chats. Eine Gruppenunterhaltung ist verschlüsselt derzeit nicht möglich.

 Keine GIF-Bilder

Während Sie normale Bilder aufnehmen oder aus dem Album wählen können, müssen Sie aktuell auf animierte GIF-Bilder verzichten.

 Keine Sprach- und Videonachrichten

Auch auf Sprachnachrichten und Videomitteilungen müssen Sie momentan verzichten. Sticker und Emoticons können Sie aber wie gewohnt versenden

 Verschlüsselter Facebook-Chat nur auf einem Gerät nutzbar

Die Funktion des geheimen Chats können Sie nur auf einem Gerät gleichzeitig führen. Aktivieren Sie das Feature auf einem weiteren Gerät, wird es auf dem ersten Gerät deaktiviert. Außerdem können Sie eine begonnene Unterhaltung nicht auf einem neuen Gerät einsehen. Beim normalen Facebook-Chat werden die Unterhaltungen zwischen allen Geräten synchronisiert.

✔ Verschlüsselung schützt Privatsphäre

Während beim normalen Facebook-Chat Ihre Unterhaltungen abgefangen und mitgelesen werden können, sehen bei einem verschlüsselten Facebook-Chat nur Sender und Empfänger die Nachrichten. Auch Facebook selber dürfte nicht in der Lage sein, die Inhalte einzusehen. So können Sie sich ungestört über private Dinge unterhalten.

✔ Farblich abgehoben

Damit Sie erkennen, ob Sie gerade einen verschlüsselten Facebook-Chat nutzen, sind diese farblich abgehoben. Außerdem ziert die Unterhaltung ein Schloss-Symbol. So erkennen Sie auf den ersten Blick, ob Sie eine geschützte Unterhaltung führen.

✔ Top-Secret im Sperrbildschirm

Verschlüsselter Facebook-Chat - in diesem Artikel erfahren Sie mehr dazu.
Im Speerbildschirm erkennen Sie nicht mehr, wer geschrieben hat. (Screenshot: Facebook-Messenger)

Bei einer normalen Unterhaltung erkennen Sie im Sperrbildschirm, wer Ihnen geschrieben hat. Je nach Einstellung lesen Sie auch die ersten Zeilen. Nicht so bei der geheimen Unterhaltung. Hier erfahren Sie nur, dass „Jemand“ Ihnen eine Nachricht gesendet hat.

Das sollten Sie außerdem beachten

Damit Sie die Verschlüsselungsfunktion des Facebook-Messengers richtig nutzen können, muss auch Ihr Gesprächspartner die Verschlüsselung auf seinem Gerät aktivieren.

Leider sieht man derzeit noch nicht, wer die Verschlüsselung aktiviert hat. Sie merken lediglich beim Versenden von Nachrichten im Verschlüsslungs-Modus, ob dies der Fall ist. Hat der gewählte Gesprächspartner die Funktion noch nicht aktiviert, lassen sich die Nachrichten nicht versenden. Durch einen kleinen roten Kreis mit Ausrufezeichen wird dies sichtbar gemacht.

Nutzen Sie die Funktion der Verschlüsselung für den Facebook-Chat bereits? Wie kommen Sie damit klar? Finden Sie die Funktion sinnvoll? Diskutieren Sie mit anderen Lesern über dieses Thema in unseren Kommentaren.

Auf Onlinewarnungen.de finden Sie weitere Neuigkeiten zum Facebook-Messenger.

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Sichere Messenger: Das sollten Sie bei der Auswahl beachten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sichere-messenger-das-sollten-sie-beachten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sichere-messenger-das-sollten-sie-beachten/#respond Sat, 01 Oct 2016 07:16:29 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=1223 Ihre Kontakte sind das Problem, oder nutzen Sie für die Kommunikation mit Ihren Freunden sichere Messenger? Das sollten Sie, denn Ihre private Kommunikation sollte optimal geschützt sein. Wir erklären in diesem Ratgeber, worauf Sie bei

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Ihre Kontakte sind das Problem, oder nutzen Sie für die Kommunikation mit Ihren Freunden sichere Messenger? Das sollten Sie, denn Ihre private Kommunikation sollte optimal geschützt sein. Wir erklären in diesem Ratgeber, worauf Sie bei der Auswahl eines Messengers achten sollten und welche Probleme zu erwarten sind.

Im Alltag haben Chatnachrichten per Messenger längst die Kommunikation per Anruf, SMS oder E-Mail abgelöst. Verschickt werden nicht nur reine Textnachrichten, sondern mittlerweile auch Fotos, Videos und Sprachmessages. Da das Smartphone und die mobile Internetverbindung fast überall verfügbar sind, wird gechattet, was der Akku des Handys hergibt.

Doch wie sicher ist die Kommunikation mit Ihrem bevorzugten Messenger eigentlich? Kommen die Daten wirklich nur bei dem gewünschten Empfänger an oder werden diese auch bei dem Anbieter des Chatprogramms gespeichert, verarbeitet und ausgewertet? Im Hinblick auf unterschiedliche Datenschutzgesetze und die steigende Anzahl von Hacker-Angriffen sollten Sie Ihren Lieblings-Chatclients etwas näher unter die Lupe nehmen. Die nachfolgenden Kriterien sind in puncto Sicherheit bei der Auswahl eines Messengers zu beachten:

Standort des Anbieters

Zuerst sollten Sie sich ansehen, aus welchem Land der Anbieter des Messengers stammt. International sind die Datenschutzgesetze unterschiedlich streng. Das bedeutet, dass Ihre Privatsphäre in einigen Ländern schlechter geschützt ist. Bevorzugen sollten Sie sichere Messenger, die europäische oder deutsche Server für die Speicherung von Daten nutzen. Hier sind Ihre Daten am sichersten verwahrt und auch vor dem Zugriff durch Behörden optimal geschützt.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

AGB und Datenschutzbedingungen beachten

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Datenschutzbedingungen finden Sie Hinweise auf die Behandlung Ihrer Daten. Beispielsweise erfahren Sie, ob Ihre Daten für Werbezwecke genutzt und verarbeitet oder sogar verkauft werden. Achten Sie auch darauf, welche Informationen zwingend erforderlich sind.

Wir empfehlen die Nutzung von Diensten, bei denen die Telefonnummer nicht zwingend benötigt wird. Die Herstellung der Verbindung zu Ihren Kontakten über ein Pseudonym ist zwar unkomfortabler, sorgt jedoch für mehr Sicherheit. Zudem raten wir mit Blick auf die Datensparsamkeit dazu, bei der Anmeldung nur die absolut notwendigen Felder auszufüllen.

Sichere Messenger: Achten Sie auf Verschlüsselung

Sicher möchten Sie Ihre Textnachrichten, Fotos und Videos nicht auf einer Postkarte versenden, die auf dem Weg zum Empfänger von jedermann gelesen werden kann. Damit das nicht passiert, muss die Kommunikation über den Messenger verschlüsselt werden. Achten Sie darauf, dass die Kommunikation mit der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2E) gesichert ist. Das bedeutet, dass die zu versendenden Daten auf dem Gerät des Absenders verschlüsselt und erst auf dem Smartphone des Empfängers wieder entschlüsselt und lesbar gemacht werden.

Die E2E-Verschlüsselung benötigt einen Schlüssel, mit dem die Daten ver- und entschlüsselt werden. Der Schlüssel sollte nicht auf dem Server des Anbieters, sondern nur lokal auf den Endgeräten gespeichert werden. Dadurch ist gewährleistet, dass weder der Anbieter noch ein Hacker, der die Server des Anbieters angreift, Ihre privaten Nachrichten auf dem Transport lesen kann. Zudem ist wichtig, dass auch der Austausch des Schlüssels zwischen den Endgeräten sicher erfolgt. Optimal ist, wenn die Daten auf dem Smartphone ebenfalls verschlüsselt abgelegt werden.

Ansehen sollten Sie sich beispielsweise SIMSme. So heißt der sichere Messenger der Deutschen Post AG, welcher Nachrichten verschlüsselt überträgt und eine Verifizierung der Kontakte per QR-Code anbietet. Zudem stehen die Server in Deutschland (Berlin) und unterliegen damit dem strengen deutschen Datenschutzrecht:

(Quelle: youtube.com/Deutsche Post DHL Group)

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Kontakte überprüfen und verifizieren

Achten Sie darauf, dass es sich bei den hinzugefügten Kontakten wirklich um Ihre Freunde handelt. Blockieren oder entfernen Sie Kontakte, die Sie nicht kennen. Am sichersten ist, wenn Sie die Identität Ihres Kontakts auf einem sicheren Weg überprüfen können. Beispielsweise geht das bei Threema, indem Sie bei persönlichen Begegnungen mit Ihren Freunden gegenseitig einen QR-Code scannen. Dadurch können Sie sich sicher sein, dass Sie mit der richtigen Person kommunizieren.

Threema Fingerabdruck
Threema gehört seit längerer Zeit zu den sichersten Messengern. Bei Threema scannen Sie mit einem QR-Code den öffentlichen Schlüssel eines Kontakts. (Quelle: threema.ch/Screenshots)

Regelmäßige Updates sind Pflicht

Ein sicherer Messenger bedingt, dass Sie die vom Entwickler zur Verfügung gestellten Updates regelmäßig installieren. Damit erhalten Sie nicht nur neue Funktionen, sondern profitieren auch von der Beseitigung von Sicherheitslücken.

Neben der aktuellen Version der Messenger-App sollten Sie auch auf Ihr Betriebssystem achten. Verwenden Sie kein veraltetes Betriebssystem, welches keine Updates mehr bekommt.

Behalten Sie Ihre Kinder im Auge

Kinder und Jugendliche nutzen Messenger anders als Erwachsene. Daran ändern auch die sicherste Software nichts. Behalten Sie Ihre Kinder im Auge und interessieren Sie sich für deren Messenger-Aktivitäten. Nur wenn Sie die besondere Nutzung der Messenger von Jugendlichen kennen, können Sie darauf reagieren. Beispielsweise werden Chatprogramme wie Snapchat oder WhatsApp von Jugendlichen gern für Sexting genutzt. In einem Ratgeber erklären wir, was Sexting ist, welche Gefahr von dem Hype ausgeht und wie Sie Ihre Kinder schützen können.

Ein Problem gibt es noch: Ihre Kontakte

Nach der Auswahl des sicheren Messengers, der Ihre Privatsphäre und Kommunikation schützt, werden Sie auf ein großes Problem stoßen. Ihre Freunde werden diesen Messenger wahrscheinlich nur zum Teil oder gar nicht nutzen. Leider gehören die populärsten Chatprogramme nicht gerade zu den sichersten Messengern. Das ist auch der Grund, warum die meisten Personen nach wie vor bei WhatsApp zu finden sind. Hier müssen Sie Kompromisse eingehen, die wahrscheinlich immer zulasten der Sicherheit gehen. Schließlich nützt Ihnen der sichere Messenger nichts, wenn ihn keiner Ihrer Freunde verwendet

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In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter sicher nutzen. Wir verraten, welche Einstellungen Sie vornehmen und worauf Sie achten sollten, um nicht in bekannte Fallen zu tappen und damit

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Auf unserer Übersichtsseite finden Sie weitere Informationen und Warnungen zum Thema Messenger.

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Unsichere Webseiten ohne HTTPS werden Sie mit dem Webbrowser Google Chrome zukünftig sofort erkennen. Damit das Internet für den Nutzer sicherer wird, beabsichtigt der Suchmaschinenriese unverschlüsselte Webseiten deutlich zu kennzeichnen. Was sich ändert, erklären wir in diesem Artikel.

Bisher erkennen Sie sichere Webseiten nur an einem grünen Icon und dem Schriftzug „HTTPS“ vor der URL. Unsichere Webseiten werden neutral dargestellt. Dadurch übersehen Verbraucher die so wichtige Verschlüsselung für Eingaben auf Webseiten schnell. Google möchte das in seinem Webbrowser Google Chrome in Zukunft ändern.

Viele Nutzer sehen sich die Kennzeichnung des Adressfelds gar nicht an. Das führt dazu, dass Passwörter, Anmeldeinformationen oder Kreditkartendaten im Eifer des Surfens oder Kaufens auf unsicheren Seiten eingegeben werden. Bester Beweis dafür sind Phishing-Seiten. Diese gefälschten Webseiten sind in der Regel unverschlüsselt. Trotzdem geben Nutzer ihre Zahlungsdaten ein. Sie vertrauen dem schönen Design. Dieses ist jedoch kein Anhaltspunkt für Sicherheit.

Welches Risiko von unverschlüsselten Webseiten ausgeht erklären wir in unserem Artikel „Was ist HTTPS?“.

Was ändert sich ab 2017?

Ab Januar 2017 wird Google im Webbrowser Chrome unsichere Webseiten gleich an mehreren Stellen hervorheben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch ungeübte Verbraucher die fehlende Verschlüsselung nicht übersehen. Bisher sind unsichere Webseiten nur mit einem (i) vor der URL gekennzeichnet. Google plant zukünftig alle nicht verschlüsselten Webseiten mit einem roten Schriftzug zu markieren.

Google Chrome HTTPS URL
Unsichere Webseiten sollen in Google Chrome zukünftig mit einem roten Schriftzug auffällig markiert werden. (Quelle: Screenshot/Google Security Blog)

Eingabefelder für vertrauliche Informationen wie Passwörter oder Kreditkartennummern sollen zusätzlich mit einem expliziten Hinweis markiert werden.

Google Chrome Eingabefelder HTTPS
Vor unverschlüsselten Eingabefeldern für vertrauliche Informationen wird in Google Chrome zukünftig ein Hinweis „Nicht sicher“ angezeigt. (Quelle: Screenshot/Google Security Blog)

Wirksam sollen diese Änderungen ab der Version 56 des Chrome-Browsers ab Januar 2017 werden.

In unserer Übersicht finden Sie weitere News und Warnungen zum Thema HTTPS. Wenn Sie Wert auf den Schutz Ihrer Privatsphäre legen, dann sollten Sie sich auch unsere Anleitung zum privaten Surfmodus ansehen. Damit verhindern Sie, dass Webseiten Daten zu Ihrem Surfverhalten auf Ihrem Computer abspeichern.

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