Versicherer | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 07:37:54 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Versicherer | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Standmitteilung: Versicherer informieren zu wenig über Verträge – Rückkaufswert, Auszahlungssumme und Überschüsse sind gesetzlich vorgeschrieben Angaben https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/standmitteilung-versicherer-informieren-zu-wenig-ueber-vertraege-rueckkaufswert-auszahlungssumme-und-ueberschuesse-sind-gesetzlich-vorgeschrieben-angaben/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/standmitteilung-versicherer-informieren-zu-wenig-ueber-vertraege-rueckkaufswert-auszahlungssumme-und-ueberschuesse-sind-gesetzlich-vorgeschrieben-angaben/#respond Fri, 13 May 2022 07:37:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57668 Bei den sogenannten Standmitteilungen handelt es sich um die jährlichen Kontoauszüge von Lebens- und Rentenversicherungen. Einige Versicherer lassen mit Absicht einfach ein paar Daten weg, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Verbraucher fragen sich inzwischen  in

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Bei den sogenannten Standmitteilungen handelt es sich um die jährlichen Kontoauszüge von Lebens- und Rentenversicherungen. Einige Versicherer lassen mit Absicht einfach ein paar Daten weg, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jedes Jahr bekommen Sie eine Information zur Entwicklung Ihrer Lebensversicherung. Diese Information ist die sogenannte Standmitteilung.
  • Es gibt Informationen, die in einer Standmitteilung zu stehen haben. Die Marktwächter mussten allerdings feststellen, dass einige Versicherer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
  • Im Grunde brauchen die Sparer deutlich mehr Angaben als in der Standmitteilung stehen. Nur so können Sie sich ausreichend über die Entwicklung informieren.

Verbraucher fragen sich inzwischen  in vielen Situationen, wie es eigentlich mit der eigenen Lebensversicherung weitergehen soll. Familienzuwachs, Jobverlust, Eigenheim und akute Geldsorgen sind nur ein paar Situationen. Das Leben ist bekanntlich ein Mysterium und birgt immer neue Änderungen. In solchen Situationen kommen daher viele Fragen auf:

  • Soll ich die Lebensversicherung behalten?
  • Kann ich den finanziellen Engpass mit einem Kredit überbrücken?
  • Wie viel Geld bekomme ich am Ende ausgezahlt?
  • Sind meine Angehörigen ausreichend abgesichert?
  • Soll ich die Lebensversicherung lieber kündigen?

Die Standmitteilung hilft dabei, diese Fragen zu beantworten. Das ist jedoch nur möglich, wenn alle wichtigen Informationen enthalten sind. Fehlen Informationen, dann ist guter Rat teuer.

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Die Standmitteilung

Bei der Standmitteilung handelt es sich eigentlich nur um einen jährlichen Kontoauszug der abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherung.

Der Versicherte erhält mit der Standmitteilung Informationen zur Entwicklung des Vertrages und welche Leistung in Zukunft zu erwarten ist. Aber das ist nur in der Theorie der Fall. In der Praxis sieht es allerdings meist ganz anders aus.

Gesetzesänderung zur Standmitteilung

Im Sommer 2016 haben Marktwächter sich mit der Standmitteilung und ihrem Inhalt beschäftigt. Sie haben den Informationsgehalt untersucht und erhebliche Missstände entdeckt.

Die Untersuchung hat einige Mängel aufgedeckt. Dadurch gab es eine verbraucherfreundliche Gesetzänderung, die im Sommer 2018 aktiv wurde. Die Versicherer sind nun verpflichtet deutlich mehr Transparenz gegenüber den Verbrauchern zu offenbaren. Allerdings halten sich leider nicht alle Versicherer an die Vorgaben.

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Eine unabhängige Beratung ist wichtig

Die Kapital-Lebensversicherung sind sehr komplizierte Versicherungen und daher müssen schnelle, aber auch unüberlegte Entscheidungen vermieden werden.

Lohnt sich der Abschluss einer Lebensversicherung oder nicht, soll ich sie weiterführen oder einfach kündigen. Dies sind Fragen, die jedoch nicht alle allgemeingültig beantwortet werden können. Vielmehr sind die individuelle Lebenssituation und die Verträge selbst entscheidend. Damit Sie eine gute Entscheidung treffen, sollten Sie eine unabhängige Stelle aufsuchen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben

Jedes Jahr bekommen Verbraucher, die eine Kapital-Lebensversicherung abgeschlossen haben, eine Standmitteilung. Mit den Informationen können viele Verbraucher allerdings nichts anfangen.

Das hat auch einen guten Grund. Schließlich enthält rund ein Viertel der Standmitteilungen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Sie sind daher somit unvollständig. Es sollten Informationen zu:

  • Leistungen im Todesfall
  • Leistungen bei Ablauf
  • Höhe der garantierten Überschüsse

enthalten sein.

Gleichzeitig haben Sie das Recht zu erfahren, wenn sich die bezifferten Angaben ändern. Das bedeutet, wenn der Lebensversicherer einige Angaben ändert. Voraussetzung dafür aber ist, dass diese der Entwicklung des Vertrags dienen oder sich dadurch in der Überschussbeteiligung eine Änderung ergibt.

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Angaben für die Standmitteilung

Es gibt aber auch viele Versicherer, die zeigen, dass es besser geht. Sie haben darüber hinaus andere Angaben drin. Diese Angaben sind wünschenswert, so dass der Verbraucher ausreichend informiert ist.

Die wichtigen Angaben sind:

  • Der Rückkaufwert, der immer dann ausgezahlt wird, wenn Sie die Lebensversicherung kündigen. Mit Hilfe des Rückkaufswertes beurteilen Sie den aktuellen Ist-Stand Ihres Vertrages und das ist wichtig.
  • Die garantierten Überschüsse bei Rückkauf, die Ihnen bei einer Kündigung zustehen. Nach der Kündigung haben Sie einen Anspruch auf Überschusszahlung. Dies allerdings nur, wenn sie auch im Vertrag stehen. Die Höhe sollte genannt werden, denn dadurch haben Sie ausreichend Informationen zur Zahlung.
  • Die garantierten Überschüsse im Todesfall bekommen Sie ausgezahlt, wenn sie im Vertrag gutgeschrieben sind. Die Höhe ist in der Standmitteilung nachzulesen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass keine Überschüsse gezahlt werden, dann ist ein Hinweis wichtig.
  • Der derzeitige Versicherungsbeitrag ist gerade bei einer Lebensversicherung entscheidend. Manche Versicherungen haben eine dynamische Erhöhung. In der Standmitteilung ist der aktuelle Beitrag zu sehen. Sie brauchen ihn, um dadurch die Restlaufzeitrendite zu ermitteln.
  • Die insgesamt gezahlten Beiträge sind in der Standmitteilung zu nennen. Viele Versicherungen laufen einige Jahrzehnte und sind mit einer dynamischen Erhöhung ausgestattet. Die eingezahlten Beiträge lassen sich folglich nur schwer berechnen. Aus dem Grund sollten die eingezahlten Beiträge in der Standmitteilung festgehalten sein.
  • Die Versicherungsgesellschaft ist wichtig. Insbesondere in der heutigen Zeit haben Sie bei verschiedenen Versicherungen Verträge. Sie können Verwechslungen vermeiden, wenn jede Versicherung ihren Namen auf die Standmitteilung schreibt.
  • Die Versicherungsnummer spielt aufgrund der vielen Verträge eine Rolle, wenn sie bei derselben Gesellschaft sind. Verwechslungen lassen sich vermeiden, wenn die Nummer gut erkennbar ist.
  • Die weitergehenden Informationen sind Angaben zu Kostenarten und Höhen. Aber auch die Sparbeitragshöhe, die versicherten Personen, der Rechnungszins und die Kündigungsfristen zählen dazu. Sie sind zwar für die Renditebestimmung nicht wichtig, aber machen die Versicherung transparenter.
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Die Versicherungen verwenden unterschiedliche Begriffe

Ein großes Problem stellen die unterschiedlichen Begriffe dar. Schließlich nutzen die Versicherer verschiedene Bezeichnungen, obwohl sie das Gleiche meinen.

  • Der Begriff Standmitteilung ist so ein Wort. Eigentlich handelt es sich dabei um einen Kontoauszug für das letzte Jahr. Bei einer Untersuchung wurde festgestellt, dass die Versicherungen 15 andere Wörter für den Begriff Standmitteilung verwenden. Dazu zählen Mitteilung, Information, Wertmitteilung, Übersicht, Leistungsübersicht, Überschussinformation, Unterrichtung, Entwicklung, Wertblatt. Aber auch Kontoauszug, Statusreport, Kundeninformation, Vertragsauskunft, sowie Wertbestätigung und Überschussmitteilung werden hinzu gerechnet.
  • Bei einer Vertragskündigung erhalten Sie den Rückkaufswert. Der Begriff selber tauchte in 13 der 68 untersuchten Mitteilungen überhaupt nicht auf. Ansonsten fanden sich Bezeichnungen wie Leistungen bei Rückkauf, Rückvergütung, Leistungen bei Kündigung, Wertstand, aktueller Auszahlungsbetrag bei vorzeitiger Kündigung, aktueller Wert. Nicht zu vergessen aber auch aktueller Stand bei Rückkauf, Gesamtleistung bei Rückkauf, Gesamtrückvergütung, Auszahlung bei Kündigungstermin und Kontostand.
  • Zu den Überschüssen gehören alle erwirtschafteten Gelder, die neben den Einzahlungen vorhanden sind. Sie fließen jedes Jahr ein. Sie werden unterschiedlich bezeichnet, obwohl der Begriff Überschuss ausreicht. Die Bezeichnungen sind Überschussanteile, Überschussbeteiligungen, Ansammlungsguthaben, Überschussguthaben, Gewinnguthaben, Bonus, Bonusguthaben, Gewinnbeteiligung, Bonusversicherungssumme, Gewinnanteil, Gewinne, Überschussgutschrieben und Überschussanteilguthaben.
  • Die Zahlung bei Beendigung eines Vertrages wird allgemein als Schlussüberschuss bezeichnet und trotzdem tauchen in vielen Mitteilungen andere Begriffe auf. Dazu gehören Schlussgewinn, Schlussüberschussanteile, Schlussüberschussbeteiligung, Schlussgewinnanteile, Schlussgewinnbeteiligung und Schlussgewinnanwartschaft.
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Gesetzliche Vorgaben ignoriert Generali

An die gesetzlichen Vorgaben in den Standmitteilungen halten sich nicht alle Versicherer. Die Generali Lebensversicherung scheint dazu zu gehören. Eine Kundin hat sich sogar über die Informationen in der Standmitteilung beschwert.

Die wichtigsten Leistungsdaten sind laut der Kunden nicht enthalten. Auch bei einer genauen Überprüfung wurde festgestellt, dass nicht alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Angaben zur garantierten Überschussbeteiligung und die Angaben zur Ablaufleistung fehlten komplett. Nach Nachfrage beim Versicherer teilte dieser mit, dass aufgrund technischer Umstände noch keine fristgerechte zum 1. Juli 2018 möglich war.

In diesem Fall sind die Kunden die Leittragenden, denn die Leistungsdaten des Vertrags sind wichtig und sie werden ihnen vorenthalten. Kunden fordern ihr Recht auf die wichtigen Angaben ein und lassen den Versicherer mit einem Verstoß nicht durchkommen.

Die Gothaer räumt ihren Verstoß ein

Auch die Gothaer Versicherung hat sich gesetzlich unkorrekt verhalten und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Sie räumt ein, dass sie in Zukunft das geltende Auskunftsrecht für Kunden nicht mehr ignoriert. Der Marktführer wurde von der Verbraucherzentrale Hamburg allerdings erst abgemahnt. Der Grund dafür war, dass ein Kunde eine Aufstellung aller gezahlten Beiträge bis 1999 gebeten hat. Die Gothaer lehnte die Forderung ab. Dies mit der Aussage, dass eine genaue Aufstellung aller gezahlten Beiträge einfach zu aufwendig ist.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Standmitteilung

1. Halten die Versicherer die gesetzlichen Anforderungen bei der Standmitteilung ein?

Leider gibt es bis heute keine einheitlichen Standards bei der Standmitteilung von Lebensversicherungen. Es gibt nur wenige rechtliche Mindestanforderungen. Untersuchungen haben allerdings ergeben, dass selbst die Mindestanforderungen selten eingehalten werden.

2. Was ist die Ablaufleistung?

Bei der Ablaufleistung handelt es sich um den Betrag, der ausgezahlt wird, wenn der Vertrag gekündigt oder die Summe sowieso ausgezahlt wird.

3. Was ist der Rückkaufswert?

Bei dem Rückkaufswert handelt es sich um eine Bezeichnung in der Standmitteilung. Es handelt sich um die zu zahlende Leistung bei einer Kündigung.

4. Wie sinnvoll ist eine Standmitteilung?

Die Standmitteilung ist ein Kontoauszug der Lebensversicherung, der alle wichtigen Informationen enthält. Sie erhalten alle Informationen rund um die Lebensversicherung, wenn alle Details in der Standmitteilung aufgelistet sind. Somit ist die Standmitteilung eine mehr als sinnvolle Mitteilung für jeden Verbraucher.

5. Wann bekomme ich eine Standmitteilung?

Die Standmitteilung wird einmal im Jahr rausgeschickt und enthält alle wichtigen Informationen rund um die abgeschlossene Lebensversicherung.

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Fazit

Lebens- und Rentenversicherungen sind heute keine Seltenheit mehr und sie laufen teilweise mehrere Jahrzehnte. Sie dienen in erster Linie der finanziellen Absicherung. Informationen zur Lebens- und Rentenversicherung bekommen Sie mit der Standmitteilung. Bei der Standmitteilung handelt es sich um einen Kontoauszug, der einmal im Jahr versendet wird. Aber leider fehlen bis heute wichtige Informationen in den Standmitteilungen. Der Verbraucherschutz empfiehlt, dass sich jeder Verbraucher mit einer Lebens- und Rentenversicherung eine ausführliche Standmitteilung zuschicken lässt und im Notfall den Versicherer anklagt, wenn Informationen fehlen.

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Lebensversicherung: weniger Geld aus den Bewertungsreserven sorgen für finanzielle Einbußen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/lebensversicherung-weniger-geld-aus-den-bewertungsreserven-sorgen-fuer-finanzielle-einbussen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/lebensversicherung-weniger-geld-aus-den-bewertungsreserven-sorgen-fuer-finanzielle-einbussen/#respond Thu, 27 Jan 2022 05:26:57 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68203 Die Lebensversicherung ist eine spezielle Versicherung, die von vielen Menschen zur Absicherung für Angehörige verwendet wird. Zum 1. August 2014 und zum 1. Januar 2015 wurde eine Reform der Lebensversicherung auf den Weg gebracht, aber

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Die Lebensversicherung ist eine spezielle Versicherung, die von vielen Menschen zur Absicherung für Angehörige verwendet wird. Zum 1. August 2014 und zum 1. Januar 2015 wurde eine Reform der Lebensversicherung auf den Weg gebracht, aber leider hat sie vielen Kunden Nachteile in finanzieller Hinsicht beschwert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die neue Reform der Lebensversicherung sorgt für finanzielle Einbußen bei den Kunden und das sorgt im gleichen Atemzug für eine Menge Frust und Unverständnis.
  • Mit Hilfe der Lebensversicherung wird das eigene Leben abgesichert und soll eine finanzielle Sicherheit für die Zukunft sein, aber weniger Geld bedeutet auch weniger finanzielle Sicherheit.
  • Die finanziellen Einbußen liegen bei den meisten Kunden um die 440 Euro, aber im Einzelfall können die finanziellen Einbußen auch um ein Vielfaches höher sein.

Die Kunden waren bis zur Reform an den sogenannten Bewertungsreserven beteiligt, wenn sie den Vertrag gekündigt haben oder er einfach ganz normal abgelaufen ist. Aufgrund der Neuregelung mit Hilfe der Reform erhalten die Kunden nun im Durchschnitt knapp 440 Euro weniger und das ist eine ganze Menge, sagt das Finanzministerium.

Es besteht sogar die Möglichkeit, dass durch die gesetzliche neue Regelung es deutlich teurer für den Kunden werden kann. Betroffen sind von dieser neuen Reform die Inhaber von Kapitallebensversicherung und Rentenversicherungen.

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Die sogenannten Bewertungsreserven

Man spricht von den sogenannten Bewertungsreserven, wenn der Marktwert der Kapitallebensversicherung eines Versicherers über dem eigentlichen Anschaffungswert liegt.

Die Lebensversicherer sind seit 2008 gesetzlich dazu verpflichtet die Kunden an den vorhandenen Bewertungsreserven zu beteiligen, wenn von einem Kunden der Vertrag aufläuft oder er sich für die Kündigung des Vertrags entschieden hat. Zu diesem Zeitpunkt haben die Bewertungsreserven eine gewisse Höhe erreicht und die Versicherer sollen diese Summe zumindest zu einem Teil an die Kunden weitergeben.

Allerdings muss man auch sagen, dass zurzeit die Kurswerte der älteren Staatsanleihen aufgrund des Zinsniveaus sehr stark angestiegen sind. Sie sind vor allen Dingen deutlich höher verzinst als die ausgegebenen aktuellen Staatsanleihen. Bei ihnen sind sehr hohe Bewertungsreserven entstanden und diese Reserven müssen die Versicherer nun auszahlen, wenn ein Kunde die Kündigung schreibt oder der Vertrag ausläuft.

Die Versicherer sind nicht dieser Ansicht und wehren sich mit allen Mitteln, die ihnen zur Verfügung stehen. In erster Linie wird das Argument gebracht, dass in der Niedrigzinsphase die Garantieleistungen der älteren Lebensversicherungsverträge nicht mehr erfüllt werden können. Aktuell gibt es bereits seit Jahren eine Niedrigzinsphase.

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Eine ganz spezielle Form der Baufinanzierung ist das Lebensversicherungsdarlehen, aber im Grunde handelt es sich auch um ein Bankdarlehen. Beim Lebensversicherungsdarlehen besteht die monatliche Rückzahlungsrate nur aus dem Darlehenszins und es ist kein Tilgungsanteil eingerechnet.

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Die Auswirkung auf die bestehenden Verträge

Durch die neue Reform kommt es zu immensen Auswirkungen auf die bestehenden Verträge der Kunden, denn wahrscheinlich wird die Auszahlung deutlich niedriger ausfallen als der Kunde erwartet.

Allerdings ist das auch kein Muss, denn grundsätzlich haben die Kunden auch weiterhin einen Anspruch darauf, dass die Bewertungsreserven bei Kündigung oder Auslauf des Vertrags an sie ausgezahlt werden. Gerade bei den festverzinslichen Wertpapieren werden die Kunden auch weiterhin beteiligt, aber auch nur, wenn die Versicherungsgesellschaft die Reserven nicht braucht, um Garantieverpflichtungen zu erfüllen. Die Versicherungsgesellschaft ist in erster Linie dazu verpflichtet, die Garantieverpflichtungen zu erfüllen und erst danach werden die Bewertungsreserven ausgezahlt. Allerdings lässt sich bei keinem Versicherer eindeutig voraussagen, ob Sie als Kunde in Zukunft mit den Reserven wirklich rechnen können oder ob Sie zu den Kunden gehören, die verzichten müssen.

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine langfristige Vermögensbildung zu erhalten. Die Möglichkeiten unterscheiden sich anhand der Lebenssituation, dem Alter und der Risikobereitschaft. Als Vorsorgeprodukte werden nicht nur Fonds, Immobilien und Wertpapiere angeboten, sondern auch Versicherungen.

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Renditekürzungen sind aus verschiedenen Gründen möglich

Es ist allerdings durchaus vorstellbar, dass ein paar Versicherer die Beteiligung an den Bewertungsreserven entweder vollständig oder vielleicht auch nur zu einem kleinen Teil kürzen. Die Eigentümer der Versichere müssen zum gleichen Teil auf die Gewinnaussschüttung verzichten, wenn es zu einer Kürzung oder gar zu einem kompletten Ausfall der Bewertungsreserven kommt.

Es gibt viele Gesellschaften, die sich im Eigentum von Aktionären befinden und sie müssen im Notfall die Dividenden kürzen. Nur damit können die Garantien wirklich gewährleistet werden und das ist der wichtigste Punkt.

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Zu hohe Abschluss- und Vertriebskosten haben einige Versicherer von Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung kassiert. Auch die Allianz Lebensversicherung gehört zu diesen Versicherern. Wann wurde zu viel Geld verlangt und wie bekommen Sie das Geld wieder?

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Keine voreilige Kündigung und auch keinen neuen Vertrag abschließen!

In erster Linie ist es wichtig, dass Sie ihre bestehende Lebens- oder Rentenversicherung erst nach einer sorgfältigen Überlegung kündigen, wenn überhaupt. Bei einer zu frühen Kündigung ist es möglich, dass Ihnen Anteile wegfallen an den sogenannten Schlussüberschüssen. Eine Kündigung kann durchaus vorteilhaft sein, aber das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann pauschal nicht gesagt werden.
Die neuen Regelungen gelten nicht nur für die älteren Verträge von Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen, sondern auch für alle Versicherungen, die nach der Reform abgeschlossen werden.
Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der Garantiezins beim Abschluss einer neuen Versicherung nur noch 0,9% und somit lohnt sich eine neue Kapitallebens- oder Rentenversicherung für die meisten Menschen nicht mehr. Wenn Sie sich trotzdem für eine solche Versicherung interessieren, dann sollten Sie die Vor- und Nachteile gut abwägen. Nur so können Sie eine gut überlegte Entscheidung treffen.

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Im Internet gibt es fast alles. Also ist es kein Wunder, dass auch Geldanlagen mit lukrativen Gewinnen angeboten werden. Doch die Traum-Renditen bleiben leider in der Traumwelt. Wer darauf spekuliert, wird oft abgezockt und verliert

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bewertungsreserven

1. Was versteht man unter den sogenannten Bewertungsreserven?

Wenn der Anschaffungswert einer Kapitalanlage steigt so sind das Bewertungsreserven. Die werden an die Kunden ausgezahlt, wenn sie ihren Vertrag kündigen oder er ausläuft. Somit ist der finanzielle Vorteil eigentlich zu Gunsten der Kunden, aber seit der Reform ist das nicht mehr der Fall.

2. Wie findet die Berechnung der Bewertungsreserven statt?

Die Berechnung der Bewertungsreserven ist sehr einfach, denn die Anlage wird zu einem festen Preis erstanden. Mit der Zeit kann der Wert steigen und der Unterschied zwischen dem gekauften und aktuellen Wert ist die Bewertungsreserve. Also im Grunde nur die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem damaligen Kaufwert.

3. Wer erhält die Bewertungsreserven?

Im Grunde kaufen Sie die Anlagen und somit gehören Ihnen auch die Bewertungsreserven, wenn Sie Ihren Vertrag kündigen oder er ausläuft. Die Versicherung muss Ihnen den Betrag also eigentlich überweisen, aber seit der Reform ist das nicht mehr notwendig.

4. Wie sinnvoll ist es die Lebensversicherung frühzeitig zu kündigen?

Lebensversicherungen werden immer für einen festen Zeitraum abgeschlossen und damit wird auch gerechnet. Wenn Sie also frühzeitig eine Kündigung durchführen, dann sind finanzielle Verlust mit Sicherheit die Folge.

5. Wann müssen die Bewertungsreserven ausgezahlt werden?

Die Bewertungsreserven sind bei der Versicherung aufbewahrt und müssen erst ausgezahlt werden, wenn Sie den Vertrag kündigen oder er von allein ausläuft. Ansonsten bleiben die Reserven beim Versicherer.

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Nachhaltige Riester-Produkte sind Mangelware – Versicherer bauen ihre nachhaltigen Riester-Produkte nicht genug aus

Die Riester-Rente ist ein umstrittenes Thema, weil seit Jahren diskutiert wird, ob die Riester-Rente als Vorsorgeform geeignet ist. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine spezielle Vorsorgemöglichkeit, denn sie ist für alle Menschen geeignet.

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Fazit

Zur finanziellen Absicherung haben viele Menschen schon vor Jahrzehnten eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen. Normalerweise wird so eine Versicherung für mehrere Jahrzehnte abgeschlossen und dann ausgezahlt. Aber in der Zeit können sich Bewertungsreserven anhäufen, die entstehen, wenn es eine Differenz zwischen dem Kaufwert und dem aktuellen Marktwert gibt. Bis zur Reform mussten die Versicherer die Summen auszahlen, aber heute ist der Versicherer dazu nicht mehr verpflichtet.

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