Versicherungsschutz | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 30 Mar 2022 21:03:55 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Versicherungsschutz | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Versicherungsschutz in der Flüchtlingshilfe – jede Organisation hat eine gesetzliche Unfallversicherung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/versicherungsschutz-in-der-fluechtlingshilfe-jede-organisation-hat-eine-gesetzliche-unfallversicherung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/versicherungsschutz-in-der-fluechtlingshilfe-jede-organisation-hat-eine-gesetzliche-unfallversicherung/#respond Wed, 30 Mar 2022 21:03:55 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68903 Bei allen ehrenamtlichen Tätigkeiten kommen die Helfer in den Genuss der gesetzlichen Unfallversicherung und zwar kostenlos und automatisch. Das Gleiche gilt auch für die Flüchtlingshelfer, denn auch sie arbeiten ehrenamtlich. In der Regel springt das

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Bei allen ehrenamtlichen Tätigkeiten kommen die Helfer in den Genuss der gesetzlichen Unfallversicherung und zwar kostenlos und automatisch. Das Gleiche gilt auch für die Flüchtlingshelfer, denn auch sie arbeiten ehrenamtlich. In der Regel springt das Land ein, wenn es um das privaten Engagement geht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Versicherungsschutz ist in jedem Bereich wichtig, so dass auch die ehrenamtlichen Flüchtlingshelfern auf ihren Versicherungsschutz achten sollten.
  • Grundsätzlich sind ehrenamtliche Helfer automatisch mit einer kostenlosen Unfallversicherungen versehen, so dass sie sich über den Versicherungsschutz keine Sorgen machen müssen.
  • Im Bereich der Unfallversicherungen gibt es verschiedene Typen, so dass die unterschiedlichen Versicherungen je nach Tätigkeit greifen.

Tausende Menschen packen mit an, wenn die Flüchtlinge unser Land erreichen, um ihnen das Ankommen so leicht wie möglich zu machen. Dabei geht es nicht nur darum, gespendete Kleidung zu sortieren oder Nahrungsmittelpakete zusammenzustellen, denn auch das Organisieren von Möbeln oder das Unterrichten der deutschen Sprache gehören dazu. Wenn Sie hilfsbereit sind, dann bleiben Sie manchmal einfach der Strecke und wissen gar nicht, wer Ihnen eigentlich hilft, wenn etwas passiert. Mittlerweile gibt es verschiedene Unfallversicherung, die greifen, wenn Ihnen beim Organisieren oder rein privaten Handeln etwas passiert.

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Der gesetzliche Versicherungsschutz

Bei allen ehrenamtlichen Tätigkeiten genießen Sie automatisch und kostenlos den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einfach nur im Elternrat sitzen, bei der freiwilligen Feuerwehr tätig sind oder als Flüchtlingshelfer arbeiten. Allerdings gibt es dafür eine Voraussetzung und das bedeutet, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur aktiv ist, wenn die Hilfe über die Kommunen oder Wohlfahrtsverbände organisiert ist. Im Endeffekt heißt das, dass von ihnen die Einsätze und -orte festgelegt werden und es Verantwortliche gibt, welche die Aufgaben verteilen. Sie übernehmen die Einteilung, aber auch die Koordination und sind für die Übernahme der Kosten verantwortlich. Im Endeffekt tragen sie auch die komplette Verantwortung. Bekannt ist, dass es Listen gibt, in denen jeder Flüchtlingshelfer eingetragen wird. Im Fall der Fälle werden mit den Listen unnötige Nachforschungen gespart, denn sie können mitteilen, ob Sie wirklich aktiv als Flüchtlingshelfer gearbeitet haben.

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Der Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn Sie sich als ehrenamtlicher Helfer während des Einsatzes oder auf den Hin- und Rückweg zwischen dem Einsatzort und dem eigenen Wohnort verletzen.

Grundsätzlich übernimmt die Versicherung nicht nur die Kosten für die Behandlung, sondern auch für notwendige Reha-Maßnahmen. Sie bekommen sogar eine monatliche Verletztenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn Sie durch den Unfall eine Erwerbsunfähigkeit von mindestens 20% haben.

Die Haftung bei Schäden dritter Parteien

Sie müssen in der Regel nicht für Forderungen nach Schadenersatz aufkommen, wenn Sie als Flüchtlingshelfer einer dritten Partei einen Schaden zufügen.

In so einem Fall kommt die Haftpflichtversicherung der Trägerorganisation für den Schaden auf, denn diese wird in der Regel von den Städten und Kommunen bezahlt. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Sie in der Organisation abgesichert sind, wenn sie als ehrenamtliche Tätigkeit einen leitenten Posten haben und für die oben genannte Tätigkeit verantwortlich sind. Aber auch in einem Verein können Sie mit Hilfe der Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert sein.

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Privates Engagement und der Versicherungsschutz

Jetzt haben Sie einen kleinen Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, aber sie springt nicht nur in den oben genannten Fällen ein.

Eine privat abgeschlossene Versicherung, wie eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung kann in diesen Fällen ebenfalls einspringen.

Fast alle Bundesländer haben private Unfall- und Haftpflicht-Sammelversicherungsverträge abgeschlossen, um die ehrenamtlichen Helfer abzusichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Helfer ein rein privat organisiertes Engagement ohne Anbindung zur Institution zeigt oder in einer Organisation direkt vor Ort tätig ist. Allerdings kommt es bei einem rein privat organisierten Engagement vor, dass Sie beweisen müssen ehrenamtlich tätig zu sein.

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Worauf kommt´s an?

Aus genanntem Grund ist es extrem wichtig, dass Sie sich im Vorfeld in eine Liste der Organisation oder des Trägers einschreiben. Das ist nicht möglich? Dann sorgen Sie dafür, dass mehrere Personen über Ihre Tätigkeit Bescheid wissen. Es kommt dabei nicht darauf an, welche Personen Bescheid wissen. Aber Sie sollten ein paar Menschen von der Organisation in Kenntnis setzen. Auch Menschen aus dem privaten Umfeld können eine beweiskräftige Aussage machen.

Des Weiteren ist sehr wichtig, dass nur der Hin- und Rückweg zum Einsatzort dabei ist. Wenn Sie zwischendurch einen Abstecher in einen Supermarkt oder in ein nahgelegenes Café machen, dann sind Sie nicht mehr versichert. Das bedeutet, Sie sind nur versichert, wenn Sie den direkten Weg nehmen. Alle anderen Wege zählen zur Freizeit und somit kann die gesetzliche Unfallversicherung nicht greifen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Versicherungsschutz für ehrenamtliche Helfer

1. Wie ist man bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert?

Wenn Sie regelmäßig in einer Organisation ehrenamtliche Tätigkeiten übernehmen, dann haben Sie einen gesetzlichen Versicherungsschutz. Allerdings sollten Sie wissen, dass er nicht alle Probleme abdeckt. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie gleichzeitig noch eine private Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

2. Wenn ich in einem Verein aktiv bin, bin ich dann über den Verein auch versichert?

Jeder Verein hat eine sogenannte Vereinshaftpflicht und wenn Sie als eingetragenes Mitglied aktiv sind, dann greift diese Versicherung im Notfall auch. Die Privathaftpflicht der einzelnen Vereinsmitglieder greift bei einer Vereinsveranstaltung nicht.

3. Was heißt eigentlich ehrenamtliches Engagement?

Wenn Sie ehrenamtliches Engagement zeigen, dann leisten Sie für eine Organisation freiwillig und ohne Bezahlung eine gewisse Arbeit. Je nach Organisation können diese Arbeiten recht unterschiedlich sein und reichen vom Sortieren von Spenden bis hin zu Telefonanrufen. Die Aufgaben sind sehr umfangreich.

4. Wie sind Nachbarschaftshelfer versichert?

Im Rahmen freundschaftlicher, bekanntschaftlicher und nachbarschaftlicher Beziehungen sind Tätigkeiten als Nachbarschaftshelfer durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Das steht im §2 Abs. 2 SGB VII und kann von jedem Interessierten nachgelesen werden.

5. Wie lange ist man bei der ehrenamtlichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert?

Sie sind solange in der gesetzlichen Unfallversicherung der jeweiligen Organisation, solange Sie auch für die Organisation tätig sind. Die Versicherung greift nicht mehr, wenn Sie sich im privaten Umfeld bewegen und nicht der ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen.

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Fazit

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, wie wichtig die ehrenamtlichen Helfer in verschiedenen Bereichen sind. Aber die Frage der Sicherheit der ehrenamtlichen Helfer ist dabei nie wirklich angesprochen worden. Für die Helfer ist es wichtig, dass ein gesetzlicher Versicherungsschutz vorhanden ist. Der Versicherungsschutz beginnt mit Aufnahme der Tätigkeit und endet mit Beendigung der Tätigkeit. Jede Organisation hat eine entsprechende Versicherung, um die Helfer abzusichern.

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Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für finanzielle Sicherheit! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/private-haftpflichtversicherung-ein-absolutes-muss-fuer-finanzielle-sicherheit/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/private-haftpflichtversicherung-ein-absolutes-muss-fuer-finanzielle-sicherheit/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:50:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64436 Sie müssen für den Schaden aufkommen, wenn Sie aufgrund von Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden verursachen. Das gilt nicht nur für einen Rotweinfleck auf der Couch, sondern auch bei schweren Unfällen oder einen zerstörten Gebäude.

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Sie müssen für den Schaden aufkommen, wenn Sie aufgrund von Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden verursachen. Das gilt nicht nur für einen Rotweinfleck auf der Couch, sondern auch bei schweren Unfällen oder einen zerstörten Gebäude. Aus dem Grund ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung unverzichtbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haften für jeden Schaden, den Sie einer anderen Person schuldhaft zugefügt haben und das in unbegrenzter Höhe. Das Gesetz ist in der Hinsicht eindeutig.
  • Wenn Sie sich für eine private Haftpflichtversicherung entschieden haben, dann ist sogar grobe Fahrlässigkeit versichert. Allerdings kommt die Versicherung nicht für absichtlich verursachte Schäden auf.
  • Heute ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung unverzichtbar, denn sie deckt das existenzbedrohende Risiko gut ab.

Der notwendige Schutz

Eine private Haftpflichtversicherung sollte jede Person abschließen, denn sie schützt vor Schäden, die weit in die Millionen gehen könnten.

Im Grunde wird zwischen zwei Tarifen unterschieden:

  • Der Single-Tarif eignet sich für Einzelpersonen, denn hier verfügt nur der Versicherungsnehmer über einen Versicherungsschutz.
  • Der Familien-Tarif eignet sich für weitere Personen, denn dann ist nicht nur der Versicherungsnehmer geschützt, sondern auch Ehegatten und Personen, die mit im gemeinsamen Haushalt leben. Handelt es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft, dann sollte der Partner in der Police erwähnt werden und bei Kindern gilt, dass sie bis zum ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang versichert sind.

In der Regel sind Familientarife deutlich günstiger als wenn Sie jede Person einzeln versichern lässt. Allerdings sollten Sie wissen, dass die private Haftpflichtversicherung nur den privaten Bereich abgedeckt, so dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler und Selbstständige notwendig ist. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für einige Berufszweige durchaus sinnvoll.

Unter anderem sollten folgende Personen eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen:

  • Haus- und Grundbesitzer (von vermietetem oder unbebauten Grundbesitz)
  • Tierhalter (Hunde- und Pferdebesitzer)
  • Besitzer von Öltanks
  • Bauherren
  • Besitzer von Surfbrettern, Flugmodellen, Kraftfahrzeugen und Motor- und Segelbooten
  • Personen im öffentlichen Dienst (Regressansprüche des Arbeitgebers)
  • Jäger
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Die Haftpflichtversicherung springt ein

Die Haftpflichtversicherung prüft im Schadenfall zuerst, ob es bei den gestellten Schadenersatzansprüchen um berechtigte oder unberechtigte Forderungen handelt.

Eine Haftpflichtversicherung schützt:

  • Eine Haftpflichtversicherung bietet einen passiven Rechtsschutz, denn wenn die Versicherung der Meinung ist, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt, dann wehrt sie die Ansprüche ab. Die Kosten übernimmt die Versicherung und auf Sie kommen keine Kosten zu.
  • Der Schaden wird durch die Haftpflichtversicherung bezahlt, wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt. Allerdings darf kein Ausschluss in den Versicherungsbedingungen vorhanden sein. Ein Beispiel ist, wenn Sie den Schaden mit Absicht angerichtet haben, dann zahlt die Versicherung nicht.
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Wann greift die Haftpflicht?

Der Haftpflichtversicherer arbeitet nach dem Grundsatz, dass der Geschädigte sich an dem Schaden nicht bereichern darf. Aus dem Grund kommen die folgenden Regelungen zum Einsatz:

  • Handelt es sich um einen Sachschaden, dann werden nur die Reparaturkosten bezahlt und wenn der Gegenstand nach der Reparatur noch weniger Wert hat, dann gibt es einen Aufschlag für Wertminderung.
  • Der Zeitwert der versicherten Sache wird erstattet, wenn es sich um einen Totalschaden handelt. Bei den Zeitwert handelt es sich um den Wiederbeschaffungswert der Sache und dabei muss es die gleiche Art und Güte haben. Handelt es sich bei dem geschädigten Gegenstand also um ein gebrauchtes Fahrrad, dann bekommt der Geschädigte so viel Geld, damit er sich ein ähnliches Fahrrad im gleichen Zustand kaufen kann.
  • Kommt es zu einem Personenschaden, dann zahlt die Versicherung nicht nur die Arzt- und Krankenhauskosten, sondern auch die Kosten für die Leidenslinderung und einen Ausgleich für berufliche Nachteile. Auch Kosten zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und Schmerzensgeld sind möglich.  Zudem zahlt die Versicherung einen Ausgleich für bleibende Schäden und Zusatzkosten wie Pflegepersonal.
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Die Höhe der Versicherung

Wichtig ist, dass der Versicherer nur die Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zahlt, die im Versicherungsschein festgehalten ist.

Sollte der Schaden deutlich höher ausfallen, dann müssen Sie für den Rest selber aufkommen. Aus dem Grund sollten Sie immer darauf achten, dass die Mindestdeckungssumme immer bei mindestens 10 Millionen Euro liegt. Zudem sollte die Versicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken.

Sie können auch eine Deckungssumme von 50 Millionen Euro nehmen und zahlen dafür nur wenige Euro im Monat mehr. Seien Sie achtsam, denn wenn es zu einem Unfall mit mehreren Beteiligten kommt, dann sind diese Summen durchaus möglich.

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Was ist in der Versicherung enthalten?

In der privaten Haftpflichtversicherung sind die Gefahren des täglichen Lebens enthalten, so dass ein Versicherungsschutz für die folgenden Dinge besteht.

  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht über Minderjährige, aber nicht nur der eigenen Kinder, sondern auch von fremden Kindern.
  • Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wie Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen.
  • Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr und auch die Elektrofahrer.
  • Teilnehmer von privaten sportlichen Veranstaltungen.
  • Schäden, die von dem eigenen oder einem freunden Ruder- oder Paddelboot, Surfbrettern oder Segelbooten angerichtet werden.
  • Inhaber selbstgenutzter Immobilien wie Ferienhaus, Wochenendhaus oder Eigentumswohnung, Ferienwohnung.
  • Sondereigentümer von Wohnungseigentümeranlagen (Beschädigung des Gemeinschaftseigentums).
  • Verlust fremder privater Wohnungsschlüssel oder berufliche Schlüssel.
  • Bauherren für Baumaßnahmen von mindestens 20.000 Euro Bausumme.
  • Gewässerschaden-Risiko im Haushalt mit gewässerschädlichen Stoffen (Farbe, Lacke, Heizöl bis 50 l/kg).
  • Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung von elektronischen Daten.
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Das ist nicht versichert

Oft ist nicht klar, welche Sachen nicht in der Haftpflichtversicherung versichert sind.

  • Gefälligkeiten, wenn Sie beispielsweise bei einem Umzug helfen und einen einfachen Schaden durch Fahrlässigkeit verursachen, dann sind Sie nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Besprechen Sie diese Art der Gefälligkeiten gründlich und schließen Sie eventuell eine passende Versicherung ab.
  • Schuldunfähige Kinder, sind Kinder, die das Alter von 7. Jahren noch nicht erreicht haben. Nach dem Gesetz können sie nicht für einen Schaden verantwortlich gemacht werden. Im fließenden Verkehr sind sogar Kinder unter 10 Jahren nicht für den Schaden verantwortlich und wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, dann gibt es keinen Schadenersatz. Sie können Konflikte vermeiden, wenn Sie sich nach einer Versicherung umschauen, die deliktunfähige Kinder versichert.
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Weitere wichtige Klauseln

Zudem gibt es noch weitere wichtige Klauseln, die Sie nicht außer Acht lassen sollten.

Ihre Haftpflichtversicherung sollte einspringen, wenn eine andere Person Ihnen einen Schaden zufügt, keine Versicherung besitzt und nicht für den Schaden aufkommen kann. Achten Sie darauf, dass auch diese Möglichkeit von Ihrem Versicherer abgedeckt ist.

Wichtig ist, dass neu entstehende Risiken beitragsfrei mitversichert werden, wenn sie während der Vertragsdauer hinzukommen.

Beispiel:

Sie haben eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen und schaffen sich einen Hund an, dann brauchen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. In der Regel sollte der Hund bis zur Prämienfälligkeit kostenfrei mitversichert sein, denn dann können Sie sich in aller Ruhe nach einer passenden Versicherung umschauen.

Achten Sie bei Vertragsabschluss immer darauf, dass die Deckungssumme einer Vorsorgeversicherung auch mit der Summe der Hauptversicherung entspricht. Sie müssen neu hinzukommende Risiken auf jeden Fall umgehend bei Ihrer Versicherung melden.

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Gefährdung des Versicherungsschutzes

Es ist zu einem Haftpflichtschaden gekommen, dann dürfen Sie den Anspruch nicht anerkennen und keinen Schadenersatz leisten, wenn Sie keine schriftliche Zustimmung der Versicherung haben. 

Das bedeutet, dass Sie kein Schuldeingeständnis unterschreiben und auch kein Geld bezahlen, denn ansonsten ist Ihr Versicherungsschutz in Gefahr.

Wichtig ist, dass Sie den Schaden umgehend der Versicherung melden.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Grundsätzlich gilt die private Haftpflichtversicherung auf der ganzen Welt, aber es gibt eine wichtige Voraussetzung.

Der Aufenthalt im Ausland darf nicht länger als ein Jahr dauern, aber innerhalb der EU hat der Aufenthalt keine zeitliche Begrenzung. Achten Sie aber darauf, dass es im Vertrag geregelt ist.

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Die Berechnung des Beitrags

Die Versicherungen bieten verschiedene Tarife an, so dass alle Personen eine entsprechende Versicherung abschließen können.

Je nach Ausführung und Tarif sind die Verträge unterschiedlich teuer. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung in Erwägung ziehen, dann kann sich der Beitrag um eine geringe Summe reduzieren, aber diese Summe ist in der Regel so gering, dass es sich kaum lohnt.

Der Versicherungsbeitrag ist einmal im Jahr zu zahlen oder Sie zahlen jeden Monat eine kleine Rate.

Die Beendigung des Vertrages

Grundsätzlich können Sie Versicherungsverträge mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.

Kündigen Sie nicht, dann verlängert sich der Vertrag meist automatisch um ein weiteres Jahr. Anschließend kann der Vertrag wieder nur mit der dreimonatigen Frist gekündigt werden.

Sie können aber auch im Schadensfall und einer nachfolgenden Beitragserhöhung kündigen.

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Versicherung und Tarif wählen

Die Unterschiede zwischen den Versicherern sind enorm und dabei geht es nicht nur um die Beiträge, sondern auch um die Leistungen.

Idealerweise sollten Sie sich ausführlich beraten lassen. Eine kleine Orientierung für private Haftpflichtversicherungen finden Sie:

  • bei der Stiftung Warentest
  • unabhängigen Versicherungsberaters
  • und bei den Verbraucherzentralen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema private Haftpflichtversicherung

1. Erste eigene Wohnung – brauche ich eine Haftpflichtversicherung?

Für die erste eigene Wohnung sollten Sie eine Hausratversicherung abschließen, aber das ist nur notwendig, wenn der Hausrat einen hohen Wert hat. Eine Haftpflichtversicherung eignet sich nur für einen Schaden an oder bei einer dritten Person.

2. Wie lange sind Kinder in der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert?

Kinder sind solange bei den Eltern mitversichert bis sie die erste Ausbildung abgeschlossen haben. Danach müssen sie sich selber versichern.

3. Sind Kinder unter 7 Jahren schadenersatzpflichtig?

Nein, wenn die Kinder das 7. Lebensjahr nicht überschritten haben, dann sind sie nicht schadenersatzpflichtig.

4. Alle Versicherungen bei einem Versicherer – werden die Beiträge günstiger?

In der Regel bieten die Versicherer günstigere Beiträge an, wenn Sie alle Versicherungen bei ihnen abschließen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

5. Was muss ich für eine ausreichende Haftpflichtversicherung zahlen?

Eine ausreichende Haftpflichtversicherung kostet Sie im Jahr um die 120 Euro. Wobei die Deckungssumme entscheidend für die Höhe des Beitrags ist.

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Fazit

Eine private Haftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige Versicherung, wenn es zu einem Schadensfall bei einer dritten Person kommt. Mitunter kann es zu extrem hohen Forderungen kommen, so dass die eigene finanzielle Existenz bedroht ist. Abhilfe schafft hier eine gute private Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 10 Millionen Euro.

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Im Ehrenamt richtig versichert – Zusatzversicherung können Sicherheit bedeuten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/im-ehrenamt-richtig-versichert-zusatzversicherung-koennen-sicherheit-bedeuten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/im-ehrenamt-richtig-versichert-zusatzversicherung-koennen-sicherheit-bedeuten/#respond Thu, 30 Dec 2021 19:36:08 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67869 Viele Menschen sind in einem Ehrenamt tätig und das bedeutet, dass die gesetzliche Unfallversicherung einfach nicht ausreicht und eine Zusatzversicherung notwendig ist. Dazu gehören nicht nur die private Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern manchmal auch die Haftpflichtversicherung. Ehrenämter

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Viele Menschen sind in einem Ehrenamt tätig und das bedeutet, dass die gesetzliche Unfallversicherung einfach nicht ausreicht und eine Zusatzversicherung notwendig ist. Dazu gehören nicht nur die private Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern manchmal auch die Haftpflichtversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben einen kostenlosen gesetzlichen Versicherungsschutz, wenn Sie sich regelmäßig ehrenamtlich einbringen und für eine Organisation tätig sind, bei der Sie sich aktiv für andere einsetzen.
  • Wichtig ist, dass dieser kostenlose Versicherungsschutz leider nicht bei allen Problemen hilfreich ist, so dass ein Zusatzschutz vorhanden sein muss.
  • Sie sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Haftpflichtversicherung haben, wenn Sie sich ehrenamtlich einbringen wollen.

Ehrenämter gibt es nahezu überall

In allen Lebensbereichen gibt es Ehrenämter und viele Menschen wollen anderen Menschen oder Tieren helfen, so dass Sie sich für ein Ehrenamt entscheiden.

Die Menschen engagieren sich beispielsweise in Sportvereinen, Kirchengemeinden oder in Bürgerinitiativen, aber Sie müssen genau darauf achten, dass es sich juristisch um ein Ehrenamt handelt. Denn nur wenn es juristisch auch ein Ehrenamt ist, dann fallen Sie auch unter den Versicherungsschutz und der ist in der heutigen Zeit immens wichtig. Generell müssen fünf Merkmale erfüllt sein, damit es sich um ein juristisches Ehrenamt handelt.

Das Ehrenamt muss:

  • freiwillig
  • unentgeltlich
  • kontinuierlich
  • organisiert
  • anderen zu Gute kommen.

Auch bei einem Ehrenamt kommt es vor, dass der Helfer sich verletzt und somit selber Hilfe braucht. Dann ist der richtige Versicherungsschutz sehr wichtig.

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Die Einrichtungsgegenstände, die Sie im Haus haben, werden in der Regel deutlich unterschätzt. Zumindest, wenn es um den Wert geht. Stellen Sie sich einfach einmal vor, dass Sie bei einem Brand alles ersetzen müssen. In

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Versicherungsschutz im Ehrenamt

Grundsätzlich gehen viele Menschen davon aus, dass bei einem Sturz die gesetzliche Unfallversicherung zum Tragen kommt, aber bei einem Ehrenamt sind einige Faktoren zu beachten.

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nur dann zum Einsatz, wenn der Unfall sich in einem direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit im Ehrenarmt ereignet hat und das bedeutet, dass er entweder auf dem Hin- oder Rückweg erfolgt sein muss. Wenn durch den Unfall im Endeffekt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit das Ergebnis ist, dann können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine monatliche Rente hoffen. Aber dafür muss die Minderung bei mindestens 20% liegen.

Der gesetzliche Unfallschutz gilt aber nicht rund um die Uhr und auch nur eingeschränkt im Ausland, so dass Sie sich selber versichern sollten, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

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Generalschlüssel verloren: Drohende Kosten bis zum Preis eines Kleinwagens ohne Schlüsselversicherung

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Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zählt im Ehrenamt zu den wichtigsten Versicherungen.

Die Versicherung zahlt bei einem dauerhaften gesundheitlichen Schaden durch Unfall oder Krankheit und Sie erhalten eine monatliche Rente, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Ihren Beruf weiterhin voll auszuüben. Mit der Versicherung vereinbaren Sie direkt bei Vertragsabschluss die Höhe der monatlichen Rente, so dass Sie hier auf der sicheren Seite sind.

Die private Unfallversicherung

Es gibt einige Faktoren, die für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig sind und Rentner können eine solche Versicherung nicht mehr abschließen.

In so einem Fall sollten Sie den Abschluss einer privaten Unfallversicherung in Betracht ziehen. Wenn Sie bei Ihrem Ehrenamt einen Unfall haben und im Anschluss eine zurückbleibende Invalidität haben, dann erhalten Sie einen einmaligen Geldbetrag. Der Geldbetrag ist aber abhängig vom Schweregrad.

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Die Haftpflichtversicherung

In der Regel muss eine Person, die im Rahmen eines Ehrenamtes einer anderen Person einen Schaden zufügt, nicht für anfallende Forderungen oder Schadenersatzforderungen aufkommen.

Normalerweise hat die Trägerorganisation eine Haftpflichtversicherung und diese springt dann auch ein. Das gilt, wenn Sie ein Ehrenamt im Dienst von Städten und Kommunen ausüben. Die ehrenamtliche Ausübung eines leitenden Amtes oder eine verantwortungsvolle Tätigkeit bei einer Organisation oder einem Verein mit Hilfe der entsprechenden Haftpflichtversicherung abgesichert sein. In dem Fall brauchen Sie sich keine Sorgen machen.

Anders sieht es aus, wenn es sich um eine andere freiwillige Tätigkeit handelt, denn wenn Sie keine besondere Verantwortung übernehmen, dann besteht auch kein Schutz über die private Haftpflichtversicherung.

Sie sollten sich auf jeden Fall mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um herauszufinden, ob und in welchen Umfang Sie versichert sind, wenn Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben.

Allerdings raten wir Ihnen, dass Sie sich eine Privathaftpflichtversicherung zulegen und das sollte unabhängig von einem Ehrenamt sein.

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Versicherungsschutz der Bundesländer

Einige Bundesländer bieten einen zusätzlichen Versicherungsschutz in den Bereichen Haftpflicht und Unfall an.

Diese Versicherungen gelten für ihre freiwillig ehrenamtlichen Helfer, aber nicht jedes Bundesland ist dabei. Nordrhein-Westfalen bietet diese Möglichkeit aber an. Wenn Sie Interesse haben, dann schauen Sie sich im Internet um, denn dort finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Versicherungsschutz für ehrenamtliche Helfer in den einzelnen Bundesländern.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Versicherung im Ehrenamt

1. Reicht die gesetzliche Unfallversicherung für ein Ehrenamt?

Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn Sie Mitglied eines Vereins oder einer Initiative sind und während der Ausübung einer Tätigkeit eine Verletzung erleiden. Wichtig ist, dass der Schutz der Versicherung sich nicht auf alle Tätigkeiten bezieht. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie in einem Spiel oder beim Training verletzt werden. Sie sollten sich über eine private Unfallversicherung informieren.

2. Wie ist die Tätigkeit als Betriebs- oder Personalrat abgesichert?

Wenn Sie sich ehrenamtlich im Betriebs- oder Personalrat befinden, dann gibt es eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb und darüber laufen Sie in der Regel auch.

3. Wie bin ich versichert, wenn ich mich ehrenamtlich engagiere?

Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit kommt es darauf an, wo Sie tätig sind. Wenn Sie bei einer Person tätig sind, dann gibt es keine gesetzliche Absicherung. Aber wenn Sie über einen Verein oder eine Organisation arbeiten, dann kommt die Haftpflichtversicherung zum Tragen.

4. Bin ich als Wahlhelfer unfallversichert?

Sie sind gesetzlich unfallversichert, wenn Sie für die Kommune NRW ehrenamtlich arbeiten und bei einer Wahl unterstützen.

5. Was genau ist eine ehrenamtliche Tätigkeit?

Der Begriff Ehrenamt hat keine feste Definition, aber juristisch gesehen müssen fünf Merkmale stimmen. Nur dann gilt es als ehrenamtliche Tätigkeit.

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Fazit

Immer mehr Menschen möchten helfen und wollen sich ehrenamtlich einbringen. Sie helfen Menschen, unterstützen Vereine oder arbeiten mit Tieren. Immer wieder kommt die Frage in Bezug auf die Versicherung auf. Hier gibt es Unterschiede, denn nicht jede ehrenamtliche Tätigkeit ist gut versichert. Wenn Sie in einem Verein oder einer Organisation tätig sind, dann brauchen Sie sich keine Gedanken machen. Anders sieht es beim Einsatz für eine Person aus, dann sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung um eine Zusatzversicherung kümmern.

Der Beitrag Im Ehrenamt richtig versichert – Zusatzversicherung können Sicherheit bedeuten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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