Vertragsende | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sat, 26 Feb 2022 20:30:55 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Vertragsende | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Prepaid-Restguthaben nach Vertragsende auszahlen lassen: so geht’s – Restguthaben muss ohne Gebühren ausgezahlt werden https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/prepaid-restguthaben-nach-vertragsende-auszahlen-lassen-so-gehts-restguthaben-muss-ohne-gebuehren-ausgezahlt-werden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/prepaid-restguthaben-nach-vertragsende-auszahlen-lassen-so-gehts-restguthaben-muss-ohne-gebuehren-ausgezahlt-werden/#respond Sat, 26 Feb 2022 20:30:55 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68563 Heute besitzen die meisten Verbraucher ein Prepaid-Handy, aber steigen mit der Zeit auf ein Vertragshandy um. Wenn Sie das Prepaid-Handy für einen längeren Zeitraum nicht nutzen oder kein neues Guthaben mehr aufladen, dann wird der

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Heute besitzen die meisten Verbraucher ein Prepaid-Handy, aber steigen mit der Zeit auf ein Vertragshandy um. Wenn Sie das Prepaid-Handy für einen längeren Zeitraum nicht nutzen oder kein neues Guthaben mehr aufladen, dann wird der Anbieter Ihnen mit der Zeit eine Kündigung zukommen lassen. Das ist auch vollkommen in Ordnung, aber der Anbieter muss ihnen auf jeden Fall das Restguthaben auszahlen lassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei den Prepaid-Verträgen ist eine kurze Kündigungsfrist an der Tagesordnung und davon können nicht nur Sie als Verbraucher Gebrauch machen, sondern auch der Anbieter kann von den kurzen Kündigungsfristen profitieren.
  • Wenn Sie Ihr Handy eine lange Zeit nicht mehr nutzen oder vielleicht das Guthaben nicht mehr aufladen, dann nimmt der Anbieter sein Recht auf Kündigung war.
  • Allerdings müssen Sie wissen, dass Sie das Anrecht auf Auszahlung des Guthabens haben, wenn der Anbieter Sie kündigt. Spätestens bei Vertragsende muss er das Guthaben auszahlen und dieser Anspruch verjährt erst nach drei Jahren nach Guthabeneinzahlung.

Die Alternative zu Laufzeitverträgen

Die Prepaid-Handyverträge sind eine sehr beliebte Alternative zu den bekannten Laufzeitverträgen der einzelnen Anbieter.

Unzählige Vorteile locken die Verbraucher zu den Prepaid-Verträgen, so dass es keine Mindestvertragslaufzeit gibt und Sie zahlen vor allen Dingen auch nur die Leistung, die Sie in Anspruch genommen haben. Und zu allen anderen Vorteilen gesellt sich dann noch die volle Kostenkontrolle.

Allerdings sollten Sie wissen, dass der Anbieter Ihnen kündigen kann, wenn Sie das Prepaid-Handy nur sehr selten nutzen oder nicht aufladen. Der Anbieter hat nämlich das Recht den Vertrag zu kündigen, wenn für Ihn kein sichtbarer geschäftlicher Vorteil entsteht, aber er muss sich auf jeden Fall an die vereinbarte Kündigungsfrist halten.

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Kündigung des Prepaid-Vertrags verhindern

Es gibt leider keine allgemein gültige Regel, wie sich die Kündigung eines Prepaid-Vertrages vermeiden lässt.

Die Anbieter sehen verschiedene Möglichkeiten und Fristen für eine Kündigung vor, denn während einige Anbieter eine Kündigung aussprechen, wenn Sie nicht regelmäßig das Guthaben aufladen, sehen andere Anbieter das anders. Sie kündigen den Vertrag erst, wenn über eine gewisse Zeit keine Aktion deutlich geworden ist. Bei anderen Anbietern reicht auch manchmal einfach nur ein Anruf oder das Versenden einer SMS, um Aktivität zu zeigen. Dadurch, dass die Anbieter so unterschiedliche Regelungen haben, empfehlen wir, dass Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Kündigungsmöglichkeiten, aber Sie können sich auch mit dem Kundencenter des Anbieters in Verbindung setzen.

Bei Vertragsende steht der Prepaid-Nutzer vor einem Problem und da spielt es keine Rolle, ob es zu einer unfreiwilligen Kündigung oder einem gewünschten Wechsel gekommen ist. Manchmal befindet sich noch Restguthaben auf der Karte, aber was passiert eigentlich damit?

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Restguthaben des Prepaid-Vertrags auszahlen lassen

Sie als Mobilfunkkunde haben das Recht auf Auszahlung des Prepaid-Restguthabens, wenn es zu einem Ende des Vertrages kommt und zwar ohne Gebührenabzug.

Grundsätzlich wird das Guthaben nicht bis auf den letzten Cent verbraucht, gerade, wenn es zu einem freiwilligen Wechsel kommt. Aber das Guthaben verschwindet nicht einfach, denn Sie haben die Möglichkeit, dass der Anbieter Ihnen das bestehende Guthaben bei Vertragsende auszahlt. Er darf für die Auszahlung auch keine Gebühren verlangen. Idealerweise schicken Sie dem Anbieter ein Schriftstück mit allen wichtigen Informationen zur Rückzahlung des Guthabens. Im Internet finden Sie auch Musterbriefe, die Ihnen die Erstattung des Guthabens erleichtern sollen.

Bisher mussten die Gerichte sich um solche Aktionen kümmern, aber mittlerweile steht es auch im Gesetz. Nach § 64 Absatz 4 des Telekommunikationsgesetzes muss das Restguthaben der Prepaid-Karte nach der Vertragsbeendigung auf Anfrage des Kunden erstattet werden.

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Ein Kommentar

Wer die Fristen einhält bekommt das Restguthaben zurück.

Viele Anbieter haben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Klauseln gearbeitet und auf einen Verfall des Restguthabens hingedeutet. Die Gerichte und deren Urteile haben schon gesagt, dass solche Klauseln unzulässig sind, aber jetzt ist das auch gesetzlich festgelegt (Urteil vom 9. Juni 2011). Allerdings unterliegt der Anspruch auf Auszahlung der allgemeinen Verjährungsfrist und diese tritt erst nach drei Jahren zum Jahresende ein. Das bedeutet, wenn Sie das Guthaben eingezahlt haben, dann drei Jahre später können Sie das Guthaben immer noch einfordern. Eine weitere Auszahlungsmöglichkeit besteht drei Jahre zum Jahresende nach der Kündigung des Vertrages.

Die Gerichte haben zudem festgelegt, dass die Mobilfunkanbieter eine Erstattung des Restguthabens aus einem Prepaid-Vertrag auch nicht von der Rücksendung eines Formulars, der Übermittlung einer Personalausweiskopie oder der Original Sim-Karte abhängig machen. Einige Anbieter haben auf diesen Wegen versucht eine Auszahlung zu verhindern, aber mit dem Urteil des Landgerichts Kiel vom 19. Mai 2015 (Az.:8 O 128/13) besteht für die Anbieter solche Möglichkeit nicht.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Prepaid-Restguthaben

1. Wie wird das Rest-Prepaid-Guthaben ausgezahlt?

Wenn Sie auf dem Prepaid-Vertrag noch ein Guthaben haben und dieses auszahlen lassen möchten, dann müssen Sie zuerst Ihre Identität nachweisen und eine Bankverbindung beim Mobilfunkanbieter hinterlegen. Sie müssen die Bankdaten hinterlegen, denn diese hat der Anbieter eines Prepaid-Vertrags nicht. Das Guthaben ist schließlich immer eigenständig aufgeladen worden.

2. Wie lange dauert die Überweisung des Restguthabens?

Grundsätzlich dauert die Überweisung des Restguthabens nicht lange, denn die Anbieter sind durchaus willig, die Verfahren schnell zum Abschluss zu bringen. Wenn alle notwendigen Informationen und die Kündigung beim Anbieter vorhanden sind, dann ist die Zahlung meist innerhalb von 14 Tagen erledigt.

3. Was kann mit dem Prepaid-Guthaben gemacht werden?

Die meisten Kunden lassen sich das restliche Guthaben des Prepaid-Vertrags nicht auszahlen, sondern zahlen verschieden Video-on-Demand-Dienste. Auch andere Zahlungen im Google App Store sind keine Seltenheit, solange bis das Guthaben komplett verbraucht ist.

4. Wie hoch sind die Gebühren bei der Auszahlung meines Prepaid-Restguthabens?

Die Anbieter dürfen für die Auszahlung des Prepaid-Restguthabens keine Gebühren verlangen und somit erhalten Sie das komplette Guthaben. Abzüge sind nicht zu erwarten.

5. Wie lange sind Prepaid-Karten ohne Guthabenaufladung gültig?

Die Anbieter bieten unterschiedliche Fristen an, aber bei den meisten Anbietern ist eine Karte bis zu sechs Monate ohne Guthabenaufladung gültig. Einige Anbieter lassen die Karte auch bis zu zwei Jahre inaktiv sein und erst dann kommt es zu einer Kündigung.

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Fazit

Prepaid-Anbieter gibt es heute zahlreiche und die meisten Verbraucher haben ein Prepaid-Handy. Sie nutzen die zahlreichen Vorteile, von der vollen Kostenkontrolle bis hin zum einfachen Aufladen des Guthabens. Aber immer wieder kommt es vor, dass die Prepaid-Karte nicht mehr zum Einsatz kommt und das Guthaben auf der Karte verbleibt. Wenn Sie eine gewisse Zeit keine Aktivität mehr haben, dann wird der Anbieter Sie kündigen. Das ist kein Problem, denn wenn noch Guthaben vorhanden ist, dann muss er dieses auszahlen. Dazu schicken Sie dem Anbieter ihre Kontodaten und innerhalb von wenigen Tagen muss er Ihnen das Restguthaben der Prepaid-Karte überweisen.

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