Der Beitrag Trojaner im Anmarsch – das müssen Sie wissen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Öffnen Sie einen Anhang in einer „zip“- oder „cap“-Datei riskieren Sie, dass jemand Ihren Computer ausspionieren kann.
In diesen Mails befinden sich Schadprogramme- die Dateien auf Ihrem Computer löschen- aber auch verschlüsseln können. In der Regel erhalten Sie die Mail immer mit verschiedenen Betreffzeilen. So könnte die Mail lauten: „[Vorname][Nachname] Ihre Aufforderung vom Rechtsanwalt“ oder aber „Inkasso Benachrichtigung für [Vorname][Nachname]“.
So erhielten zum Beispiel Kunden von Amazon Benachrichtigungen, dass Ihr Benutzerkonto eingefroren wurde oder, dass es einen Betrugsversuch über ihr Amazonkonto gab. Ebenso gibt es diese Mails für Kreditinstitute wie Mastercard, PayPal, Postbank, Sparkasse, Comdirekt-Bank und Targobank. Sie erscheinen als angeblicher Absender und die Mail ist mit einem Trojaner versehen. Indes gab es solche Mails auch schon von Erotik-Portalen. Eine weitere Masche ist es, den unbescholtenen Verbrauchern eine angebliche Rechnung zu schicken. Hier wird mittels Druck und Drohung versucht, dass der Rechnungsempfänger diese bezahlt, obwohl er nie eine der Leistungen bestellt hatte.
E-Mails mit einem vermeintlichen Word-Update kursieren aktuell im Internet. Sie sollten dieses vermeintliche Update nicht installieren. Denn Schadsoftware lauert im Anhang. Am Ende haben Sie den gefährlichen Trojaner Emotet auf dem PC. Trojaner und Viren
Die Betrüger sind auch Meister darin, den Verbrauchern Pishing-Mails zu schicken, um an die persönlichen Daten zu kommen.
Sofern im Betreff „Benachrichtigung über die Sperrung Ihres Accounts“, „You recieved important Document“ oder „Ihr Aktzenzeichen: MA-886-546-987“ erscheint, versuchen Gauner Sie auf gefälschte Internetseiten zu locken. Meist handelt es sich hier um Firmen, die Ihre persönlichen Daten wie Ihre Kontoverbindung möchten.
Auch von der Sparkasse gab es solche Mails. Die Bank schrieb den Kunden, sie möchte die Sicherheit beim Online-Banking verbessern. Hierfür sollten sich die Kunden über den Link in der Mail anmelden.
Achten Sie auf eine falsche Rechtschreibung. Denn meist sind in diesen Mails Schreibfehler versteckt. Auch die Grammatik lässt meist zu wünschen übrig. Jedoch gibt es auch Mails, perfekt in Wort und Schrift geschrieben sind.
Plötzlich lesen Sie auf Ihrem Computer die Windows Warnung „Windows wurde aufgrund verdächtiger Aktivitäten blockiert“, „Ihr Computer wurde infiziert“ oder ähnlich. Dubiose Anmeldefenster blockieren den Browser und lassen scheinbar keine Aktion mehr zu. Stattdessen sollen
Nicht nur das zip-Format wird genutzt, auch die cab-Dateien.
In dieser Datei befinden sich mehrere Dateien und eine davon kann mit einem Virus behängt sein. Doch den Virus erkennt Ihr Viren-Programm erst, wenn die Datei entpackt ist. Die aktuellen Eindringlinge sind schlau und wissen, wie sie veraltete Viren-Programme umgehen können. Auf diese Weise bleiben sie auf dem Computer unentdeckt und können dort Schaden anrichten.
Sie surfen im Internet und plötzlich öffnet sich eine Virusmeldung? Dort steht beispielsweise „Es wurden Viren auf Ihrem System gefunden!“. Scheinbar stammt die Meldung von Apple. Doch wir warnen davor. Klicken Sie keine Links an
Halten Sie sich an folgende Ratschläge, um den Schaden möglichst zu umgehen.
Spam Mails im Namen des Paketdienstleisters DHL gelangen immer wieder in Ihr Postfach. Mithilfe gefälschter Webseiten versuchen die Kriminellen Ihre DHL-Zugangsdaten zu stehlen oder Schadsoftware auf Ihrem PC beziehungsweise Smartphone zu installieren. Eine Übersicht über
Im Namen des Onlineportals meinestadt.de werden erneut gefälschte E-Mails versendet. Diese täuschen eine Bewerbung auf eine Stellenanzeige vor. Im Anhang befinden sich angeblich die Bewerbungsunterlagen des potenziellen neuen Mitarbeiters. Doch diese dürfen Sie nicht öffnen,
FAQs zum Thema Trojaner im Anmarsch – das müssen Sie wissen
Die Betrüger versuchen mit allen Mitteln an Ihre persönlichen Daten, Ihre Bankverbindung oder Ihr Geld zu kommen. Diese Mails werden planlos verschickt, in der Hoffnung, dass jemand der Aufforderung nachkommt.
Hier kommt es darauf an, was Sie gemacht haben. Sofern Sie einen Anhang geöffnet haben, lassen Sie sofort Ihr Viren-Programm laufe oder installieren Sie den PC im Zweifel neu. Haben Sie Ihre Bankdaten herausgegeben, so kontaktieren Sie sofort Ihre Bank.
Sofern Sie schon am Absender erkennen, dass Ihnen dieser nichts sagt, so schieben Sie die Mail gleich in den Spam-Ordner. Jedes Öffnen der Mail kann dem Absender unter Umständen ein Signal geben, dass Ihre Emailadresse auch genutzt wird.
Leider macht das wenig Sinn, da meist nicht nachvollziehbar ist, über wen die E-mail verschickt wurde. Oftmals werden diese sogar von privaten Emailkonten verschickt, die gehackt wurden und deren eigentlicher Besitzer das noch nicht mitbekommen hat. Meist sitzen die Betrüger auch irgendwo im Ausland.
Bleiben Sie in diesem Fall ganz locker. Sofern Sie sicher sind, dass Sie keine offenen Forderungen haben, kann Ihnen die Inkassofirma selbst mit Anwalt nichts anhaben. Die Betrüger wollen die Mail-Empfänger mürbe machen und ihnen Angst einjagen, damit diese möglichst schnell das Geld bezahlen.
Kunden der Direktbank Comdirect müssen aktuell besonders wachsam sein. Bundesweit werden gefälschte E-Mails mit dem Betreff „aktuelle Information“ vom Absender [email protected] versendet. Wir erklären, wie die Fake-Mails aussehen und welche Gefahr besteht. Gefälschte E-Mails werden
Betrüger gibt es im Internet leider in großen Mengen. Diese schrecken auch nicht davor zurück, Ihnen Mails zu schicken und Sie darin zu bedrohen oder Anhänge mit Viren zu verschicken. Bewegen Sie sich im Internet stets vorsichtig und achten Sie auch darauf, welche Mails Sie öffnen. Vor allen Dingen sichern Sie Ihren Computer immer mit einem guten Viren-Programm ab und halten Sie dieses auf dem neuesten Stand. So können Sie unter Umständen Schlimmeres verhindern.
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]]>Der Beitrag In häuslicher Quarantäne wegen Corona – wie soll ich mich verhalten? Verstöße sorgen für hohe Geldbußen oder Freiheitsstrafe erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Coronavirus ist eine hochsteckende Krankheit, die von Mensch zu Mensch übertragen wird. Aus dem Grund ist es sehr wichtig, dass Personen identifiziert werden, die mit dem Virus in Kontakt gekommen sind. Der Virus kann im Labor nachgewiesen werden und wenn Gefahr im Verzug ist, dann kann das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne aussprechen.
Die häusliche Quarantäne ist eine Notwendigkeit, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und einzudämmen. Der Grund ist einfach, denn durch eine Eindämmung wird das Gesundheitssystem nicht so stark belastet und hat Zeit sich der Situation anzupassen.
Bei einer Isolierung und einer Quarantäne handelt es sich um reine Schutzmaßnahmen, die meist als belastet empfunden werden. Sie schließen die infizierten, aber auch die nichtinfizierten Menschen von sozialen Leben aus.
Großbritannien hat als erstes Land in Europa einen Corona-Impfstoff zugelassen. Bald sollen weitere Länder, auch Deutschland folgen. Interpol warnt derweil vor einer unmittelbar bevorstehenden Bedrohung durch gefälschte Präparate. Die Organisation sieht die öffentliche Sicherheit als
Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Anordnung der Quarantänemaßnahmen und dabei gelten die rechtlichen Grundlagen des Infektionsschutzgesetz.
Personen, die ein hohes Risiko haben, das sie sich angesteckt haben, müssen in Quarantäne. Davon betroffen sind:
Als engen Kontakt werden Menschen bezeichnet, mit denen Sie mindestens 15 Minuten direkten Kontakt hatten. Das bedeutet, Sie haben mit ihm gesprochen, sind angehustet, angeniest worden oder hatten einen anderen engen Kontakt.
Wenn Sie Kontakt mit einer Person hatten, die nachweislich infiziert ist, egal ob im Freundes- oder Familienkreis und Sie vollkommen gesund sind, dann müssen Sie nicht in Quarantäne. Entwickeln Sie mit der Zeit Anzeichen einer Atemwegserkrankung, dann nehmen Sie Kontakt mit dem Hausarzt auf und lassen sich testen.
Eine Isolierung ist eine andere Maßnahme als eine Quarantäne. Bei einer Isolierung handelt es sich um eine behördlich angeordnete Maßnahme bei Erkrankten mit bestätigter SARS-CoV2-Infektion. Eine Isolierung kann in den eigenen vier Wänden erfolgen, aber auch im Krankenhaus. Entscheidend ist die Schwere der Erkrankung.
Google Maps bekommt eine neue Karte. Diese soll Ihnen die aktuellen Fallzahlen zu Covid-19-Fällen in einem Gebiet anzeigen. Praktisch ist das neue Tool vor allem für Reisende. Diese können besser abwägen, ob sie in ein
Die Isolierung und die Quarantäne werden vom Gesundheitsamt angeordnet und das Gesundheitsamt legt fest, ob eine Quarantäne oder eine Isolierung notwendig ist.
Zudem legt das Amt fest, ob die Maßnahme in den eigenen vier Wänden bleibt oder im Krankenhaus erfolgt. Zudem wird festgelegt, wie lange die Maßnahme gilt und außerdem endet die Maßnahme nicht automatisch, sondern muss von der zuständigen Behörde aufgehoben werden.
In der Regel muss eine Person 14 Tage in Quarantäne, wenn ein Corona-Verdacht besteht. Die Krankheitsanzeichen können diese Zeit brauchen, um sich zu offenbaren.
Ein Isolierung wird erst aufgehoben, wenn der Erkrankte mindestens zehn Tage keine Symptome hat und 48 Stunden auch keine Krankheitsanzeichen hinzukommen. Ein negatives Testergebnis muss vorliegen, wenn es sich um eine schwere Erkrankung handelt.
Ein automatisches Zählsystem könnte während der Coronazeit den Einlass bei Aldi Süd und anderen Lebensmittel-Discountern regeln. Damit möchten die Lebensmittelhändler die Vorgaben der Regierung einhalten und dabei sogar Geld sparen. Aldi Suisse hat es bereits
Das Bund hat eine Einreisebestimmung festgelegt, die auf Grundlage der Musterquarantäneverordnung festgelegt ist.
Seit dem 8. November sind Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen im Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich vor der Einreise nach Deutschland anzumelden und einen Nachweis über die Anmeldung vorzulegen. Dazu wird im Internet unter www.einreiseanmeldung.de ein Formular bereitgestellt. Haben Sie nicht die Möglichkeit eine digitale Anmeldung vorzunehmen, dann muss eine Ersatzmitteilung in Papierform vorgelegt werden.
Die Reisenden müssen sich direkt nach der Einreise in ihren Heimatort begeben und sich 10 Tage unter häusliche Quarantäne stellen. Zudem ist das Gesundheitsamt zu informieren und frühestens nach 5 Tagen ist ein Test möglich. Bei einem negativen Ergebnis ist die Quarantäne beendet.
Bei Transitaufenthalten besteht keine Pflicht in häusliche Quarantäne zu gehen. Deutschland wird von den Durchreisenden umgehend verlassen.
Es gibt aber auch Ausnahmen, die sich auf Grenzpendler, Mitarbeiter des Gesundheitssektors und Transportunternehmen beziehen. In der jeweiligen Landesversordnung stehen die Ausnahmen und lassen sich nachlesen.
Im besten Fall informieren Sie sich vor dem Grenzübertritt über die aktuellen Regelungen der Region und dazu bietet sich der Internetauftritt des jeweiligen Bundeslandes an. Die aktuellen Fallzahlen der Länder und alle Informationen zu den Risikogebieten finden Sie unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete.de und www.rki.de/covid-19-fallzahlen.
Es gibt ganz genaue Regelungen, was Sie in einer Quarantäne dürfen und was nicht.
Ein Verstoß gegen die Quarantäne-Regelungen kann nicht nur hohe Geldstrafen bedeuten, denn im schlimmsten Fall wird ein Verstoß mit Freiheitsstrafe geahndet.
Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige müssen jetzt besonders wachsam sein. Aktuell werden unter Strafandrohung bereits durch Bund und Länder gezahlte Corona-Hilfen zurückgefordert. Dabei wird das Geld in den Unternehmen dringend zur Existenzsicherung benötigt. Für viele Unternehmen
Damit es in der Quarantäne nicht zu Verstößen kommt, gibt es Verhaltensregeln.
In Ihrem Haushalt leben Personen, die aufgrund des Alters oder anderen Vorerkrankungen als Risiko eingestuft sind, dann sind die Personen anderweitig unterzubringen, wenn sie keine Quarantäne haben.
Mitten in der Corona-Pandemie beschäftigt viele Menschen ein Thema: Hatte ich das Coronavirus oder bin ich gar an Covid-19 erkrankt. Das Pharmaunternehmen Adversis Pharma aus Leipzig bietet einen Corona-Antikörpertest an. Dieser soll auch über Apotheken
Haben Sie Husten, Schnupfen, Fieber oder infektionsbedingte Atemnot, dann kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
Verspüren Sie Grippesymptome, dann wenden Sie sich sofort telefonisch an den Hausarzt oder rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Die Nummer ist bundesweit gültig.
Außerdem beobachten Sie genau Ihren Gesundheitszustand.
Benötigen Sie Medikamente oder eine ärztliche Behandlung, dann kontaktieren Sie den Haus- oder Facharzt. Teilen Sie ihm mit, dass Sie unter Quarantäne stehen und dann gibt er weitere Informationen. Informieren Sie das Gesundheitsamt, wenn Sie aufgrund von medizinischen Problemen die Quarantäne nicht einhalten können.
Wählen Sie bei schweren Verletzungen, akuten lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Vergiftungen den Notruf 112 und teilen Sie mit, dass Sie unter Quarantäne stehen.
Der Abstrich bei einem Corona-Test ist nur eine Momentaufnahme.
Im Grunde besagt der Test nur, dass Sie während des Tests keine Anzeichen haben oder dass Sie am Anfang der Infektion stehen und noch kein Nachweis möglich ist.
Ihre Pauschalreise wurde aufgrund von Corona abgesagt oder der gebuchte Flug konnte nicht stattfinden. In diesem Fall möchten Sie das im Voraus bezahlte Geld natürlich zurückhaben. Doch viele Anbieter möchten kein Geld auszahlen. Dafür bieten
Die Personen, die der häuslichen Gemeinschaft leben, müssen folgende Dinge beachten:
Nachbarn, Freunde und Familie kaufen Lebensmittel ein und stellen sie vor der Haustür ab.
In vielen Regionen gibt es Nachbarschaftsinitiativen oder ehrenamtliche Helfer, die beim Einkauf unterstützen. Kirchliche Organisationen und Wohlfahrtsverbände bieten ebenfalls Hilfen an.
Finden Sie keine Hilfe, dann wenden Sie sich an das Gesundheitsamt.
Vielerorts gehen die Infektionszahlen mit COVID-19 zurück. In vielen Orten gibt es gar keine Neuinfektionen mehr. Doch es gibt auch immer wieder regional begrenzte COVID-19 Infektionen, die zu drastischen Maßnahmen führen. Glücklicherweise entwickeln sich die
Die Quarantäne ist eine Situation, die für Personen immens belastend ist. Das Leben begrenzt sich auf die eigenen vier Wände und die sozialen Kontakt sind begrenzt.
In der Regel kommt es zu Konflikten mit dem Mitbewohner, da es keine Ausweichmöglichkeiten gibt. Zudem sind die Sorgen und Ängste in Bezug auf eine Ansteckung immens belastend.
In der Quarantäne pflegen Sie bitte die eigene seelische Gesundheit.
Mit der Corona-Warn-App für Android und iOS soll die Corona-Pandemie eingedämmt werden. Infektionsketten können mithilfe der App schneller unterbrochen und Sie bei einem möglichen Ansteckungsrisiko schneller informiert werden. Die Corona-Warn-App wurde von der Bundesregierung in
Gerade in der heutigen Zeit haben viele Menschen Sorgen um den Lohn, wenn sie in Quarantäne sind.
Der Arzt stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, wenn es sich um eine bestätigte Infektion mit dem Coronavirus handelt und Symptome vorhanden sind. Eine solche Bescheinigung wird auch telefonisch ausgestellt und dazu informieren Sie sich beim gemeinsamen Bundesausschuss.
Vom Arbeitgeber erhalten Sie bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn Sie eine Krankschreibung haben. Die gesetzliche Krankenkasse springt dann ein, wenn Sie die sechs Wochen überschreiten und dann bek9ommen Sie als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer Krankengeld. Sind Sie privat krankenversichert und haben eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, dann bekommen Sie Krankentagegeld.
Berufstätige Personen, die in Quarantäne gehen, dürfen den Betrieb nicht mehr besuchen und dann bietet sich Homeoffice an.
Der Arzt darf keine AU-Bescheinigung ausstellen, wenn Sie keine Krankheitssymptome haben und das gilt auch bei einem positiven Corona-Test ohne Symptome.
In einem solchen Fall springt das Infektionsschutzgesetz ein und Sie erhalten eine Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen durch den Arbeitgeber. Beim Arbeitgeber reichen Sie den behördlichen Bescheid über die Quarantäne-Anordnung ein und der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit die Lohnfortzahlungen von den zuständigen Behörden erstattet zu bekommen.
Eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit besteht, wenn Sie in der Quarantäne erkranken und dann ist eine AU-Bescheinigung vom Arzt notwendig, die sofort beim Arbeitgeber einzureichen ist. In einem solchen Fall gelten die Regelungen zu den Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall.
Bei den zuständigen Behörden können auch Selbstständige einen Verdienstausfall geltend machen, wenn sie in Quarantäne sind.
Den entsprechenden Antrag stellen Sie beim zuständigen Gesundheitsamt und des Weiteren finden Sie dort eine Menge Informationen zur Antragsstellung.
Eventuell kommt es zu einer Nachforderung von fehlenden Unterlagen, aber die Prüfung findet meist sehr schnell statt. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder die Ablehnung.
Es gibt eine Frist, die auf bis zu drei Monate nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder der Absonderung festgelegt ist.
Die Polizei warnt vor einer neuen Masche, die seit Beginn 2020 von vielen Betrügern eingesetzt wird.
Betrüger kommen an die Haustür und sind in Schutzkleidung angezogen. Sie geben sich als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes aus und verkaufen Covid-19-Tests. So verschaffen sie sich Zutritt zu den Wohnungen.
Beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes in der Regel nicht ohne Termin an die Haustür kommen und an der Tür mit Sicherheit keine Testungen durchführen.
Nur mit einem ärztlichen Attest können Sie sich von der in den meisten Bundesländern gültigen Maskenpflicht befreien lassen. Die Polizei warnt jetzt vor Attesten aus dem Internet. Diese sind im Ernstfall bei einer Kontrolle nicht
FAQs zum Thema häusliche Quarantäne
Die Quarantäne bleibt auch bei einem negativen Test bestehen, denn der Test ist nur eine Momentaufnahme und kann auch zu Beginn der Krankheit durchgeführt werden. Das bedeutet, dass auch nach einem negativen Test Symptome auftreten können.
Das Testergebnis kann einige Tage in Anspruch nehmen. Rechnen Sie mit einer Zeitspanne von zwei bis fünf Werktagen, obwohl die Gesundheitsämter bemüht sich schnell zu handeln.
Sie können einen Test macht, aber um die Quarantäne aufzuheben, darf er erst 10 Tage nach Quarantänebeginn gemacht werden.
Bei einem Verstoß gegen die häusliche Quarantäne kommt es meist zu einer Geldbuße, die bis zu 25.000 Euro betragen kann. Bei einem schwere Vergehen kann es eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geben.
Grundsätzlich dürfen Sie während der häuslichen Quarantäne die eigenen vier Wände zu keinem Zeitpunkt verlassen, auch nicht um nur kurz den Müll rauszubringen.
Haben Sie auch Post von der Bundesstelle für Seuchenschutz bekommen, in der es um einen COVID-19 Test geht? Aus dem Schreiben geht hervor, dass Sie zu einer Risikogruppe gehören und von Amtswegen zum Test verpflichtet
Seit der Frühjahr 2020 ist der Begriff häusliche Quarantäne bekannt und bedeutet, dass die Person in den eigenen vier Wänden verbleiben muss und keinen Kontakt mit anderen Personen haben darf. Es gibt feste Regelungen in Bezug auf die häusliche Quarantäne und ein Verstoß kann nicht nur zu einer Geldstrafe führen, sondern im schlimmsten Fall sogar zu einer Freiheitsstrafe. Halten Sie sich an die häusliche Quarantäne, um andere Menschen zu schützen.
Der Beitrag In häuslicher Quarantäne wegen Corona – wie soll ich mich verhalten? Verstöße sorgen für hohe Geldbußen oder Freiheitsstrafe erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Vogelgrippe ist wieder in Deutschland angekommen – betroffen ist vor allem Bayern erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Vogelgrippen-Virus hat schon im Jahr 2017 unzählige Vögel getötet und mittlerweile muss man mit eine Einschleppung der Erreger durch die Zugvögel rechnen.
In vielen Bundesländern ist der Virus schon längst wieder angekommen, denn Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Schleswig-Holstein und Bayern melden Fälle und nachgewiesen wurde der Virus unter den Zugvögeln, die im Herbst 2021 unterwegs waren. Das hat Folgen, so dass mittlerweile in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern die ersten Nutztierbestände betroffen sind.
Die Tiere in den betroffenen Betrieben mussten alle sterben und die Behörden haben einen Sperrbezirk eingerichtet. Der Bezirk hat einen Radius von 3 Kilometern und dazu wurde gleichzeitig ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, welches einen Radius von 10 km hat. Innerhalb des Sperrbezirks gilt die Stallpflicht und das bedeutet, dass alle Tiere sich nur noch im Stall aufhalten dürfen. Freilandhaltung ist nicht mehr gestattet. Im gesamten Beobachtungsgebiet dürfen weder frisches Fleisch, Eier, noch Geflügel aus den Betrieben verkauft werden.
Gerade in Niedersachsen sind besonders viele Fälle der Vogelgrippe ausgetreten, so dass die Landesregierung in zahlreichen Regionen die Stallpflicht für alle Freilandgeflügel ausgerufen hat.
Dänemark und Niederlande sind mittlerweile auch betroffen, denn sie melden in den Nutztierbeständen die Feststellung der Vogelgrippe.
Wegen Listerien werden immer häufiger Produkte vom Verbraucher zurückgerufen. Doch die hartnäckigen Bakterien werden nicht nur mit verunreinigten Lebensmitteln geliefert. Auch in der Küche sind sie präsent. Wir erklären, welche Gefahr für Menschen besteht und wie
Das europäische Recht ist in der Hinsicht leider noch nicht auf dem neusten Stand, denn die Eier von Legehennen, die anhand einer behördlichen Anordnung nicht mehr in einem Auslauf unterwegs sein können, dürfen auch 16 Wochen weiterhin als Freilandeier verkauft werden.
Das ist recht unverständlich, denn schließlich müssen die Legehennen im Stall bleiben, aber trotzdem darf der Betrieb die Eier weiterhin als Eier von Freilandhühnern verkaufen. Erst, wenn die 16 Wochen vorbei sind, müssen die Eier als Bodenhaltungseier gekennzeichnet werden.
Das gleiche Prinzip gilt natürlich auch für Bio-Eier, denn während der Aufstallungspflicht dürfen die Eier auch weiterhin für einen längeren Zeitraum als Bio-Eier verkauft werden. Der Grund ist eindeutig, denn Bio-Eier müssen nicht von Hennen sein, die viel Auslauf haben, sondern auch noch andere Kriterien erfüllen. Die Hennen brauchen mehr Platz als die normalen Hennen und deutlich mehr Einstreu im Stall. Zudem werden die Tiere nur mit ökologischem Futtermittel gefüttert. Diese Kriterien werden während der Aufstallungspflicht auch weiterhin eingehalten.
Wir berichten oft von Lebensmitteln, die mit Salmonellen belastet sind. Doch die Bakterien können nicht nur bei der Produktion von Nahrungsmitteln in unser Essen geraten. Wir erklären, wie gefährlich eine Salmonellen-Erkrankung ist, welche Symptome auftreten
Der Vogelgrippevirus ist eine Last und es gibt im Grunde nur eine Möglichkeit, um zu verhindern, dass die Zugvögel weitere Nutz- und Heimtiere anstecken und zwar müssen die Nutz- und Heimtiere von den Futter- und Wasserstellen der Wildvögel ferngehalten werden.
Bei dem Vogelgrippevirus handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die in erster Linie
befällt.
Experten halten eine Übertragung auf den Menschen durch die Einnahme von Lebensmitteln wie Eier, Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten als unwahrscheinlich.
Die Coronakrise hat dazu geführt, dass in so ziemlich allen Geschäften das Desinfektionsmittel ausverkauft ist. Doch wie sollen Sie sich nun schützen? Ökotest hat veröffentlicht, welche wirksamen Alternativen es für die Handhygiene noch gibt. In
Das Vogelgrippevirus ist auch allgemein einfach nur unter dem Namen Geflügelpest bekannt und stammt von Zugvögeln aus Asien.
Im Jahr 2016 / 2017 kam die Vogelgrippe nach Europa und somit auch nach Deutschland, so dass es einen großen Ausbruch der Krankheitswelle gab. Die Folge war immens, denn nicht nur, dass unzählige Tiere starben, sondern es kam auch zu einer wochenlangen, großflächigen Stallpflicht für Geflügel. Es waren allerdings nicht alle Regionen Deutschland betroffen, so dass die Stallpflicht nur teilweise notwendig war.
Der Verlauf der Vogelgrippe trifft in erster Linie Hühner und Puten, aber auch Perlhühner, Fasane und Wildvögel sind betroffen. Weniger betroffen sind Tauben und Wasservögel. Die Tiere bekommen Fieber, Atembeschwerden und leiden an Durchfall. Die Ansteckungsgefahr unter den Tieren ist hoch, denn schon nach wenigen Tagen ist die ganze Tierpopulation betroffen. Sie legen keine Eier mehr und sterben meist innerhalb von wenigen Stunden.
Die frisch gewaschene Wäsche müffelt und aus der Waschmaschine riecht es unangenehm. Bakterien und Viren können sich mit jedem Waschgang in dem Haushaltsgerät festsetzen und vermehren. Gerade bei Krankheitsfällen in der Familie ist es wichtig,
Aber nicht nur Vögel können an dem Vogelgrippevirus erkranken, denn es ist bekannt, dass auch einige Säugetiere betroffen sein können. Darunter Schweine, Pferde, Wild- und Hauskatzen und in seltenen Fällen sogar Menschen. Der Mensch wird eigentlich nur angesteckt, wenn mangelnde Hygiene vorhanden ist, denn die höchste Konzentration des Virus findet sich im Tierkot.
Die ersten Anzeichen dieser Grippe wurde in Italien schon im Jahr 1878 beobachtet, aber seit den 30er Jahren ist keine Seuche mehr nach Europa, Amerika oder Asien gekommen. Erst in den 80er Jahren sind erneut Fälle in Irland und den USA aufgetreten.
Die Weltgesundheitsorganisation beobachtet die Vogelgrippe und deren Ausbruchsverlauf sehr genau, um großflächige Sterbefälle zu verhindern und rechtzeitig eingreifen zu können.
Wenn Antibiotika nicht mehr wirkt, dann könnten sogenannte multiresistente Bakterien im Spiel sein. Die auch als MRE-Keime bezeichneten Erreger sind für den Menschen besonders gefährlich. Jetzt fanden Forscher heraus, dass diese auch durch Haustiere übertragen
FAQs zum Thema Vogelgrippe
Dadurch, dass die Vogelgrippe in erster Linie durch die Zugvögel verbreitet wird, sind die Zeiten auf den Frühling und den Herbst beschränkt. Das sind die Zeiten, in denen die Zugvögel ihre Wanderungen durchführen.
Experten sind der Ansicht, dass die Vogelgrippe keine Gefahr für den Menschen darstellt. Nur in sehr sehr seltenen Fällen sind die Erreger auch für den Menschen eine Gefahr.
Stallpflicht bedeutet, dass die Tiere des Betriebes nicht mehr in Freilandhaltung gehalten werden dürfen, sondern im Stall verbleiben müssen. Dadurch ist die Ansteckungsgefahr geringer.
Die Vogelgrippe und die Geflügelpest sind das Gleiche, nur unter einem anderen Namen. Der Begriff Geflügelpest wird eher umgangssprachlich verwendet und Vogelgrippe wird von den Fachleuten als Bezeichnung verwendet.
Wenn bei einem Tier amtlich die Vogelgrippe festgestellt wurde, dann wird der Betrieb in einen Sperrbezirk eingesäumt. Das bedeutet, drei Kilometer um den Betrieb herum wird ein Sperrbezirk eingerichtet, um die Seuche im Zaum zu halten.
Seit Anfang 2020 ist der Coronavirus tägliches Thema und gerade beim Einkaufen kommen häufig Fragen auf. Eine Übertragung durch Lebensmittel und Verpackungen ist nicht wahrscheinlich und es gibt auch keine Anzeichen dafür. Menschen haben sich
Der Vogelgrippevirus kommt jedes Jahr immer wieder, denn die Zugvögel bringen den gefährlichen Erreger von ihren Reisen mit und stecken die Nutz- und Heimtiere an. Sobald der Virus festgestellt wurde, wird der Betrieb zum Sperrbezirk und es wird ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, um eine Ausbreitung weitgehend zu vermeiden. Gefährlich ist der Virus für Hühner, Puten, Fasane und Wildvögel. Die Tiere erkranken und sterben innerhalb von wenigen Stunden.
Der Beitrag Vogelgrippe ist wieder in Deutschland angekommen – betroffen ist vor allem Bayern erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag DHL Spam: Phishing E-Mails im Namen von DHL erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Der Markenname DHL wird von Kriminellen nicht das erste Mal missbräuchlich verwendet, um Nutzer auf Phishing-Seiten zu entführen oder Schadsoftware zu verbreiten. Die Liste mit gefälschten E-Mails zum Thema DHL ist lang. Doch auch bei den nachfolgenden E-Mails handelt es sich um Betrug. Die Spam-Mails stammen von Kriminellen. DHL dient nur als Lockvogel. Denn am Ende wollen die Betrüger Ihre Zugangsdaten von DHL stehlen. Damit können sie Pakete umleiten. Sie erhalten die Rechnung, aber keine Ware. Ganz schön ärgerlich.
Deswegen brauchen wir auch dringend Ihre Hilfe. Sollten Sie auf eine E-Mail im Namen von DHL gestoßen sein, welche hier noch nicht erfasst wurde, senden Sie uns diese bitte zu. Schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected]. Mit Ihrer Hilfe können wir unsere Leser nich früher warnen.
Übrigens können Sie auch selber herausfinden, ob es sich bei einer E-Mail um eine Spam-Nachricht handelt. Denn Sie müssen nur ganz genau hinschauen, um zu erkennen, dass es sich um eine gefälschte E-Mail handelt. Falls Sie doch Zweifel haben, senden Sie uns die E-Mail einfach zu und wir überprüfen diese für Sie.
Vorab unser obligatorischer Hinweis: Der Logistikkonzern DHL hat mit dem Versand der E-Mail nichts zu tun. Vielmehr handelt es sich um einen Missbrauch der Marke und der Markenzeichen.
Von den gefälschten E-Mails im Namen von DHL können verschiedene Gefahren ausgehen. Sollte ein Anhang enthalten sein, ist vermutlich ein Virus mit an Bord. Ist in der Fake-Mail nur ein Link enthalten, kann das mehrere Folgen haben. Durch einen Klick auf den Link gelangen Sie auf eine gefälschte Webseite, auf der Ihre Zugangsdaten gestohlen werden sollen. Es ist aber auch möglich, dass Sie durch den Klick auf den Link auf eine mit Schadsoftware infizierte Seite gelangen. Diese infiziert Ihren PC oder das Smartphone und macht die Geräte möglicherweise unbrauchbar.
Aus diesem Grund warnen wir auch immer wieder davor, Links in unerwartet zugesendeten E-Mails anzuklicken.
Durch die Schnelllebigkeit des Internets, sind auch die Kriminellen schneller und werden die Nachrichten anpassen. Sollten Sie eine Spam-Mail von DHL im Postfach haben, leiten Sie uns diese an [email protected] weiter. Dabei spielt es keine Rolle, ob nur der Absender oder Betreff anders ist, oder es sich um eine gänzlich neue Spam-Mail handelt.
Wir zeigen nachfolgend, welche Spam-Nachrichten im Namen von DHL uns bereits bekannt sind.
Die nachfolgenden Betreffzeilen werden besonders häufig verwendet:
Nachfolgend listen wir auf, von welchen Absendern und E-Mail-Adressen die Fake-Mails versendet werden. Teilweise werden E-Mail-Adressen als Absender verwendet, die von beliebigen Privatpersonen oder Unternehmen stammen. Dabei handelt es sich um Datenmissbrauch. Die Inhaber dieser E-Mail-Adressen haben mit dem Versand der Nachrichten nichts zu tun.DHL Customer Support<[email protected]>
Bitte stellen Sie diese über die Kommentare unterhalb des Artikels. Dort können wir Ihre Fragen am schnellsten beantworten. Zusätzlich haben Sie die Gelegenheit mit anderen Lesern über die Fake-Mails zu diskutieren.
Der Beitrag DHL Spam: Phishing E-Mails im Namen von DHL erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Vorsicht Telefonbetrug: Anrufe von Microsoft Mitarbeitern sind eine Fälschung – Abzocke erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Wiederholt ist uns aufgefallen, dass uns unsere Leser Nummern melden, die zu real existierenden Personen oder Unternehmen führen. Diese angezeigten Nummern wurden manipuliert und gefälscht. Die Inhaber der Telefonnummer können für die Anrufe nichts. Deshalb ist ein Rückruf an dieser Stelle auch nicht sinnvoll. Um die Inhaber der Rufnummern zu schützen, werden wir auf Verbraucherschutz.com nur Rufnummern veröffentlichen, die zum aktuellen Zeitpunkt keinen Inhaber vorweisen können.
Achtung: Auch Ihre Rufnummer kann von den Betrügern demnächst als angezeigte Rufnummer genutzt werden. Sollte Ihnen derartiges Auffallen, empfehlen wir Ihnen, sofort eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Update 15.08.2018: Die Masche mit den Anrufen von den falschen Microsoft Mitarbeitern hört nicht auf. Nach wie vor werden die Verbraucher von den Kriminellen belästigt und zum Teil auch reingelegt. Wenn Sie nicht achtsam sind, sind Sie ganz schnell Geld los und haben sogar noch Schadsoftware auf Ihrem Computer installieren lassen.
Immer noch berichten unsere Leser, dass Sie gleich mehrfach angerufen werden. Teilweise werden Rufnummern im Display angezeigt, die ahnungslosen Bürgern gehören. (Die Anzeige der Nummern ist leicht fälschbar.) Diese können natürlich mit einer Beschwerde Ihrerseits nichts anfangen, da Sie mit den Kriminellen nichts zu tun haben. Deswegen sollten Sie hier von Rückfragen Abstand nehmen. Sollten Sie auf die Betrüger hereingefallen sein, empfehlen wir Ihnen eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und Ihren Computer von einem Profi reinigen zu lassen.
Update 15.12.2017: Nach wie vor erhalten wir bundesweit Meldungen zu Anrufen von vermeintlichen Support-Mitarbeitern von Microsoft. Diese sprechen oft nur Englisch mit starkem Dialekt. In unserem großen Ratgeber erfahren Sie, mit welchen Maschen Kriminelle im Namen von Microsoft betrügen. Außerdem erklären wir, welche Maßnahmen nach einem Betrugsfall sinnvoll sind und wo Sie diesen melden können. Zum Ratgeber „Betrug im Namen von Microsoft erkennen, verhindern, melden & beseitigen„.
Update: 16.02.2017: Aktuell werden massiv deutsche Nutzer von den angeblichen Microsoft-Mitarbeitern angerufen. Teilweise berichten Verbraucher, dass mehrfach angerufen wird. Wir erneuern daher unsere Warnung und raten, auf diese Anrufe nicht einzugehen und aufzulegen. Zur Orientierung für andere Leser ist es weiter sinnvoll, wenn Sie uns über die Kommentar unter dieser Warnung mitteilen, wo und wann Sie der betrügerische Anruf erreicht hat.
Update 18.01.2017: Unsere Leser haben uns informiert, dass heute wieder verstärkt gefälschte Anrufe stattfinden. Die Mitarbeiter sprechen nur sehr schlechtes Deutsch. Im Display werden Rufnummern aus Deutschland eingeblendet. Diese Anzeige ist mittels Call ID Spoofing gefälscht. Haben Sie auch einen Anruf bekommen? Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar unter diesem Artikel, in welchem Ort/Region der Anruf stattfand und wie das Gespräch verlief.
Unter dem Vorwand, dass Schadsoftware auf dem Computer der Geschädigten gefunden worden sei, animieren Kriminelle dazu, ein angebliches Tool zum Entfernen dieser bösartigen Software zu installieren. In Wahrheit besteht natürlich kein Problem. Stattdessen wird durch das Herunterladen und die Installation dieses Tools überhaupt erst bösartige Software in das System gelassen. Diese Software gestattet es den vormals vermeintlichen Servicekräften, fortan vollen Zugriff auf die persönlichen Daten all jener zu erhalten, die dieses Programm installiert haben. Von da an lassen die Betrüger ihre Masken fallen und werden erpresserisch tätig, indem sie drohen Daten zu löschen, sofern es nicht zu Barzahlungen von bis zu 250 Euro kommt. Ferner erschleichen sich die Betrüger Zugriff auf sensible Zugangsdaten wie für das Online Banking, was Ihre Privatsphäre gefährdet.
Die Direktbank comdirect.de und die Postbank warnen vor betrügerischen Anrufen. Kriminelle nehmen mit ihrem Opfer telefonisch Kontakt auf, verbreiten Schadsoftware und räumen das Bankkonto ab. Wir erklären, auf welche Tricks Sie sich einstellen müssen, und wie Sie
Da die Drahtzieher dieser erpresserischen Masche allem Anschein nach in Indien sitzen, gestaltet sich die Rückverfolgung ihrer Taten von Deutschland aus recht schwer. Laut der Niedersächsischen Staatsanwaltschaft konnten nichts desto trotz mehrere dieser dubiosen Call-Center in Kooperation mit den indischen Polizeikräften geschlossen werden. Im Zuge dessen kam es bereits zu diversen Verhaftungen. Dennoch kann die Lage noch nicht als gebannt betrachtet werden.
Sollten Sie Anrufe von angeblichen Microsoft Mitarbeitern erhalten, dann ist Vorsicht geboten. Erst kürzlich haben Betrüger fette Beute gemacht. Wie Sie sich schützen können, erfahren Sie hier. Betrugsmaschen am Telefon finden fast täglich statt. Dabei
Falls Sie von einer anderen Telefonnummer angerufen wurden, dann senden Sie uns diese mit einer kurzen Beschreibung des Anrufes an [email protected].
Wer ruft an? Die bei einem Anruf im Display angezeigte Rufnummer entscheidet bei vielen Verbrauchern, ob sie den Anruf annehmen. Aber können Sie der Anzeige immer trauen. Kann man diese Rufnummer manipulieren? Diese Fragen und
Grundsätzlich sollten sich alle Verbraucher stets vor Augen halten, dass externe Hinweise auf eine angebliche Virenbedrohung des eigenen Rechners – egal, ob durch „Servicekräfte“ am Telefon oder durch Pop-Ups im Internet – immerzu hochgradig unseriös sind. Es steht den Entwicklern von Betriebssystemen, Antiren-Software und Co. von Rechtswegen überhaupt nicht zu, ungefragt auf den Systemen von Privatleuten herumzuschnüffeln. Insofern sind derartige Warnungen nicht Sache seriös arbeitender Unternehmen. Sie sind bestenfalls eine billige Verkaufsmasche, schlimmstenfalls dienen sie betrügerischen Absichten. Der Telefonbetrug der angeblichen Microsoft-Mitarbeiter gehört eindeutig zu den Letzteren.
Alle aktuellen Betrugswarnungen anzeigenIm vorliegenden Fall erfolgt die Kontaktaufnahme telefonisch. Häufig sprechen die Microsoft-Anrufer nur englisch oder allenfalls gebrochen deutsch. Ihren Anweisungen dürfen Sie auf keinen Fall Folge leisten. Am besten sollten Sie den Anruf umgehend abbrechen. Haben Sie schon Veränderungen an Ihrem Computer vorgenommen, dann ändern Sie unverzüglich alle Passwörter. Wenn Sie das Hilfsprogramm installiert haben, hilft häufig nur ein Gang zu einem Experten, der die Systemsicherheit wiederherstellen kann. Dies kann unter Umständen ein komplett neues Aufspielen des Systems bedeuten, was ärgerlich aber notwendig ist.
Zusammenfassung der Verhaltensempfehlungen:
Plötzlich lesen Sie auf Ihrem Computer die Windows Warnung „Windows wurde aufgrund verdächtiger Aktivitäten blockiert“, „Ihr Computer wurde infiziert“ oder ähnlich. Dubiose Anmeldefenster blockieren den Browser und lassen scheinbar keine Aktion mehr zu. Stattdessen sollen
Immer wenn Sie einen unaufgeforderten Anruf oder eine E-Mail von Microsoft bekommen ist große Vorsicht geboten. Cyberkriminelle nutzen gerne den Markennamen des Windows-Entwicklers, um ahnungslose Verbraucher in eine Falle zu locken. Häufig geht es um
Aufgrund aktueller Fälle warnt die Polizei Coesfeld vor den Anrufen angeblicher Microsoft-Mitarbeiter. Nach wie vor sind Betrüger in diesem Bereich aktiv und versuchen an das Geld von Internetnutzern zu gelangen. Die aktuelle Polizeimeldung der Polizei Coesfeld berichtet
Verbraucher sollten Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Ebenso kann es Sinn machen, sich an die Verbraucherzentrale zu richten, die bereits mit dem Telefonbetrug vertraut ist und weitere Verhaltenshinweise geben kann. Zu guter Letzt empfiehlt es sich, Microsoft zu informieren. Über ein Kontaktformular können Sie den Softwarehersteller über betrügerische Aktivitäten informieren, bei denen Microsoft Produkte und Dienstleistungen missbräuchlich eingesetzt beziehungsweise vorgetäuscht werden.
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]]>Im Moment gibt es keine bewiesenen Fälle, dass ein Mensch durch die Einnahme von Lebensmittel oder den Kontakt mit einem Gegenstand mit dem Virus infiziert wurde.
„Laut unserem zuständigen Ressortforschungsinstitut, dem Bundesinstitut für Risikobewertung, sind bislang keine Infektionen mit SARS-Co-V-2 über den Verzehr von Fleischwaren oder Kontakt mit kontaminierten Fleischprodukten oder Oberflächen bekannt“, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium am 9.November 2020 mit. Die landwirtschaftlichen Nutztiere seien nicht mit den Virus infizierbar und somit kann sich der Mensch auch nicht mit dem Virus infizieren. Zudem hat die Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Studien in Auftrag geben, die sich mit dem Thema Tiere, Corona und Empfänglichkeit beschäftigen.
Eine Übertragung durch Schmierinfektionen ist theoretisch denkbar, wenn die Oberflächen verunreinigt sind, aber die Viren halten sich nicht lange in der Umwelt und demnach ist der Zeitraum sehr gering.
Es ist also eher unwahrscheinlich, dass ein Mensch sich durch infizierte Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände ansteckt.
Trotzdem müssen beim Umgang mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen die allgemeinen Regelungen eingehalten werden. Dazu gehören regelmäßiges Hände waschen, eine ordentliche Lebensmittelzubereitung und eine gute Lagerung. Das Infektionsrisiko ist geringer, wenn die Lebensmittel erhitzt werden, denn es ist bekannt, dass das Virus hitzeempfindlich ist.
Beim Trinkwasser müssen Sie keine Angst haben, denn es handelt sich nicht um einen Übertragungsweg. Das liegt an dem Multibarrieren-System, das zur Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser in Deutschland verwendet wird. Es wirkt sehr gut gegen alle Viren und auch gegen den Corona-Virus.
Ihre Pauschalreise wurde aufgrund von Corona abgesagt oder der gebuchte Flug konnte nicht stattfinden. In diesem Fall möchten Sie das im Voraus bezahlte Geld natürlich zurückhaben. Doch viele Anbieter möchten kein Geld auszahlen. Dafür bieten
Im Internet und in vielen Social-Media-Gruppen sind viele haarsträubende Tipps zu finden, die gegen den aktuellen Corona-Virus helfen sollen.
Zurzeit helfen ganz andere Dinge und dazu achten Sie auf den Absender der Empfehlungen und schalten Sie den gesunden Menschenverstand ein. Es gibt offizielle Hygienevorschriften, dazu gehören Distanz, Abstand, Hände waschen und Sonne tanken. Bei diesen Vorschriften handelt es sich um wirksame und vor allen Dingen einfache Tipps.
Maßnahmen aufgrund von Gerüchten ergreifen macht einfach keinen Sinn. Überprüfen Sie immer die Informationen.
Die Corona-Ausbrüche in mehreren deutschen Schlachtbetrieben verunsichern die Verbraucher. Ist das Fleisch jetzt noch genießbar? Worauf muss man beim Kauf und beim Verzehr von Fleisch achten? Auch wenn es mittlerweile wieder Lockerungen gibt – das
Bislang gibt es zur Behandlung des Virus noch keine feste Arznei und Schutzimpfungen kommen erst im nächsten Jahr. Somit gibt es viele Anbieter, die den Eindruck vermitteln, dass gewisse Nahrungsergänzungsmittel gegen eine Infektion helfen können. Aber Nahrungsergänzungsmittel eignen sich nicht zur Behandlung von irgendwelchen Erkrankungen.
Das Corona-Virus können wir eindämmen, indem wir gründlich Hände waschen. Das bietet sich eine feste Seife, aber auch Flüssigseife an. Die Seife greift die Virenhülle an, aber dafür muss sie eine gewisse Zeit einwirken. Außerdem müssen die Hände wirklich an allen Stellen gründlich gewaschen werden. Experten empfehlen mindestens 20 Sekunden und dann erreichen Sie auch die kleinsten Hautfalten.
Durch das häufige Waschen machen viele Menschen Bekanntschaft mit trockenen und rissigen Händen, aber das Problem lässt sich vermeiden. Verzichten Sie einfach auf Inhaltsstoffe wie Silikone, Duftstoffe und Mineralöle. Ideal ist, wenn Sie auf Siegel achten, die belegen, dass es sich um tierversuchsfreie und vegane Kosmetik handelt. Nutzen Sie zudem reine Pflanzenöle oder Sheabutter, wenn Sie zu den Allergikern gehören. Schon ein Tropfen Pflanzenöl aus dem Küchenregal hilft.
Für gesunde Menschen sieht das Bundesinstitut für Risikobewertung keine Notwendigkeit im Alltag auf Desinfektionsmittel zu setzen.
In Haushalten, in denen gesunde Menschen leben, ist es sinnvoll, regelmäßig alle Stellen zu reinigen, die von allen Personen mehr oder weniger regelmäßig angefasst werden. Dazu gehören Lichtschalter und Türgriffe. Allzweckreiniger, Spülmittel oder Seife und natürlich Wasser reichen vollkommen aus.
Lebt eine infizierte Person im Haushalt, dann bietet der Arzt oder das Gesundheitsamt gesonderte Regelungen an, die Sie beachten müssen.
Sie sollten aber auf jeden Fall auf die Selbstherstellung von Desinfektionsmitteln zurückgreifen. Für gut wirksame Rezepturen sind spezielle Rohstoffe notwendig, die aufgrund der aktuellen Lage sehr knapp sind und demnach schwer zu bekommen. Durch die Selbstherstellung besteht erhöhte Brandgefahr und somit warnt die Apothekenkammer Berlin vor der Herstellung.
Immer mehr Betrüger nutzen die aktuelle Coronakrise, um ahnungslose Menschen abzuzocken. Dabei haben sie es nun auch auf die Menschen abgesehen, die dringend die Hilfe und Unterstützung der Gemeinschaft benötigen. Wir erklären, warum das Angebot
Das Stillen der Kinder wird auch weiterhin empfehlen, denn in einer Stellungnahme am 11.März 2020 hat die Nationale Stillkommission eine Stellungnahme herausgegeben, die besagt, dass die Erreger von Covid-19 nicht in der Muttermilch nachgewiesen wurden. Allerdings bezieht sich die Untersuchung nur auf kleine Fallzahlen und somit gibt es keine ausreichenden Belege, dass sich wirklich keine Erreger in der Muttermilch befinden.
Der direkte Hautkontrakt ist der hauptsächliche Risikofaktor beim Stillen. Grundsätzlich sind auch beim Stillen die Hygienemaßnahmen einzuhalten und dann überwiegen auch die Vorteile. Gerade infizierte Mütter oder bei einem Verdachtsfall sollten die Hygienemaßnahmen besonders eingehalten werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und der Berufsverband der Frauenärzte hat spezielle Regelungen für stillende Mütter herausgegeben, damit eine Tröpfcheninfektion weitgehend verhindert wird.
Informationen für schwangere Frauen und Familien finden Sie bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und dem Max-Rubner-Institut.
In Schule und Kitas funktioniert die Verpflegung der Kindern aufgrund der aktuellen Lage nicht ausreichend und da stellt sich für viele Familien die Frage, wie das Familienessen stattfinden soll.
Das Friedrich-Loeffler-Institut schreibt, dass eine Ansteckung der Haustiere nicht komplett ausgeschlossen ist. Das bedeutet aber nicht, dass das Haustier den Virus aufnimmt und ihn vermehrt und dann eventuell an einen Menschen weitergibt. Bei der Verbreitung des Corona-Virus spielen die Haustiere nach dem jetzigen Kenntnisstand keine Rolle.
Haben Sie eine nachgewiesene Infektion, dann vermeiden Sie einfach so gut wie möglich den Kontakt mit dem Haustier, damit Sie die Virus-Last minimieren. Beim Kontakt mit dem Haustier verzichten Sie auf zu engen Kontakt und husten das Tier weder an noch niesen Sie es an. Zudem lassen Sie sich nicht über das Gesicht lecken, das gehört zu den wichtigen Hygienemaßnahmen, die das Institut rausgibt.
Eine Person, die in Quarantäne oder an dem Virus erkrankt ist, sucht sich sofort eine Person, die den Hund versorgt. Allerdings nehmen Sie dafür eine Person, die nicht im gleichen Haus lebt und dazu eignet sich eine junge und gesunde Person. Nach dem Gassi gehen wäscht sich diese Person gründlich die Hände und bringt eine eigene Leine mit. Die Ansteckungsgefahr geht aber nicht von dem Tier aus, sondern vom dem erkrankten Besitzer.
Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige müssen jetzt besonders wachsam sein. Aktuell werden unter Strafandrohung bereits durch Bund und Länder gezahlte Corona-Hilfen zurückgefordert. Dabei wird das Geld in den Unternehmen dringend zur Existenzsicherung benötigt. Für viele Unternehmen
Das saubere Trennen und Sammeln von Müll ist auch in Zeiten von Corona ein Muss, auch wenn die Recyclinghöfe und der Abtransport des Mülls nicht zu 100% funktioniert oder nur eingeschränkt möglich ist. Es gibt sogar einige Kommunen, in denen die Wertstoffhöfe nur zu bestimmten Öffnungszeiten geöffnet haben und angepasste Annahmeverfahren anbieten. Müll einfach in die Restmülltonne zu werfen, weil die anderen Tonnen übervoll sind oder den Müll an die Straße zu stellen, sind keine gute Idee. Es kann zu einem Bußgeld kommen, wenn Sie den Müll einfach an den Straßenrand stellen, wenn Sie keinen Sperrmüll angemeldet haben. Auch das Entsorgen des Grünschnitts in der Landschaft ist nicht erlaubt.
Die Impfmöglichkeiten gegen Corona – wo gibt es entsprechende Informationen?
Der Corona-Impfstoff rückt immer näher und die Hersteller der Impfstoffe bemühen sich schnellstmöglich einen Impfstoff zu präsentieren. Seit dem 27.12.2020 gibt es einen Impfstoff, der verabreicht wird, aber in erster Linie an die Risikogruppen und an das Pflegepersonal. Bislang sind noch keine Nebenwirkungen aufgetreten, aber mehr Informationen lassen sich im Internet finden.
Alle planbaren Operationen, Aufnahmen und Eingriffe sind aufgrund der Corona-Krise verschoben worden, um die Krankenhäuser zu entlasten und die Kapazitäten für die Corona-Patienten frei zu lassen. Im Sommer hat sich die Lage ein wenig entspannt, aber schon seit Ende Oktober warnen die Krankenhäuser, dass es zu Schwierigkeiten kommen wird, wenn die Infektionszahlen nicht sinken. Die notfallmäßigen Eingriffe müssen dann wieder verschoben werden und das gilt insbesondere für stark belastete Regionen und Krankenhäuser. Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Konzept vorlegt, nachdem 25% der Intensivkapazitäten frei bleiben sollen, damit die Covid-Patienten ausreichend behandelt werden können. In Einzelfällen wird geprüft, ob der Eingriff verschoben wird oder medizinisch vertretbar ist.
Das bedeutet, dass der Mediziner eine Einschätzung geben muss, die aussagt, ob der Patient in den kommenden zwei Monaten ohne den geplanten Eingriff auskommt oder ob dieser zwingend notwendig ist.
In der Regel erhalten Patienten von ihrem Arzt oder dem zuständigen Krankenhaus eine Änderung über die vorgesehene OP. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hausarzt oder dem zuständigen Krankenhaus, wenn Sie keine Informationen erhalten.
Im Onlineshop auf corona-testkit.shop ist der Name der Webseite Programm. Hier wird Ihnen ein Test angeboten, mit dem Sie sich selbst auf Corona testen können. Doch hier ist Vorsicht geboten. Wir vermuten hinter corona-testkit.shop einen
Zur Vorbeugung gegen das Corona-Virus gelten die gleichen Regelungen wie für die Grippe:
Damit die Bevölkerungsgruppen mit einem hohen Ansteckungsrisiko bestmöglich geschützt werden, halten Sie die Kontakte so gering wie möglich.
Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist schon fast zum Alltag geworden, aber wo sie zu tragen ist, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich geregelt. Im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr ist das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in den meisten Bundesländern Pflicht. Die Maskenpflicht gilt in den meisten Bundesländern erst für Kinder ab 6 Jahren.
Die Maskenpflicht besteht seit dem 1. Dezember 2020 auch auf den Parkplätzen und vor den Einzelhandelsgeschäften. Auf diese Regelung haben sich die meisten Bundesländer geeinigt. Auch an allen öffentlichen Orten, an denen Menschenmassen zusammenkommen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann besteht Maskenpflicht. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist in geschlossenen Räumlichkeiten verpflichtend, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird.
Für den Groß- und Einzelhandel gibt es in Bezug auf die Mund-Nasen-Bedeckung feste Regelungen. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich eine Person für 10 Quadratmeter aufhalten. Bei Geschäften, die mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben gilt die Regelung für 20 Quadratmeter.
Beispielsweise dürfen sich in einem Supermarkt, der eine Verkaufsfläche von 1.258 Quadratmeter hat, gleichzeitig bis zu 102 Personen aufhalten.
Damit die Supermärkte einen Überblick über die Personen im Laden haben, stehen nur eine bestimmte Menge an Einkaufswagen und Körben zur Verfügung. Es gibt mittlerweile Geschäfte mit speziellen Ampelsystemen, die automatisch zählen. Die digitalen Einlassampeln befinden sich in der Regel direkt am Eingang des Geschäfts.
Die genauen Regelungen rund um die Mund-Nasen-Bedeckung finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandes oder der Gemeinde.
Seit einigen Wochen verbreiten sich auf Facebook und WhatsApp eigentümliche Kettenbriefe. Diese beginnen beispielsweise mit dem Text „An alle meine Kontakte, Freunde und Bekannte, die diese COVID-19-App nutzen wollen“. Doch was soll das oder ist
Bund und Länder haben einen Beschluss gefasst und in dem steht geschrieben, dass die Risikogruppen ab Mitte Dezember 2020 15 FFP2-Masken bekommen. Jede Person, die besonders gefährdet ist oder eine Vorerkrankung hat bekommt demnach eine Maske für jede Winterwoche.
Diese Regelung gilt in erster Linie für Menschen, die das 60 Le4bensjahr erreicht haben und eine Vorerkrankung haben oder sogenannte Risikoschwangerschaften. Die Maske erhalten Sie, wenn Sie einen Personalausweis vorlegen oder einen Nachweis zur Zugehörigkeit einer bestimmten Risikogruppe vorlegen können. Dann erhalten Sie unbürokratisch die Masken. Die ersten drei Masken werden kostenlos an den Apotheken ausgegeben und die Ausgabe findet zwischen dem 15.12.2020 und dem 06.01.2021 statt.
Die Masken werden kostenlos vor Weihnachten verteilt und der erste Anlaufpunkt ist die Apotheke der Umgebung.
Für die hoch gefährdeten Risikogruppen übernimmt die Krankenkasse in Ausnahmefällen die Kosten für die FFP2 oder die FFP3 Masken. Dazu gehören Menschen, die eine Organtransplantation hatten oder eine Immunschwäche vorweisen. Im Rahmen der Pflegeversicherung gilt das als Schutz für die pflegebedürftigen Personen.
Frage Sie einfach bei der Krankenkasse nach, in wieweit eine Kostenübernahme für die Masken möglich ist.
Auf Facebook und WhatsApp verbreitet sich seit dem Wochenende massiv eine Nachricht, nach der ab 16.03.2020 in ganz Deutschland nicht gearbeitet werden muss. Zu der Nachricht wird ein Link gepostet, der offenbar lustig sein soll.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich erneut auf eine Sonderregelung in Bezug auf die Krankschreibung geeinigt. Die steigenden Infektionszahlen haben dazu geführt, dass mittlerweile eine telefonische Krankschreibung möglich ist. Bei leichten Atemwegserkrankungen können Sie sich bis zum 31.März 2021 mit Hilfe des Telefons für bis zu 7 Tage krankschreiben lassen. Die Ärzte machen sich durch eine eingehende telefonische Befragung ein genaues Bild zum Gesundheitszustand. Bei Bedarf kann die Krankschreibung um weitere 7 Tage verlängert werden.
Zu Beginn der Corona-Pandemie wurden nur Personen getestet, die konkrete Symptome hatten, aber mittlerweile bekommen auch Personen einen Test, die keinerlei Symptome haben, aber Kontakt mit einer infizierten Person. Das Ziel dieser Testung ist es, dass alle Kontaktpersonen einer infizierten Person getestet werden.
Sie melden sich einfach beim Hausarzt oder bei dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117), wenn Sie Kontakt mit einer Person hatten, die positiv auf das Sars-Virus getestet wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Symptome haben oder nicht.
Einen Anspruch auf Testung haben laut Testversordnung vom 30.November 2020 die folgenden Personengruppen:
Vielerorts gehen die Infektionszahlen mit COVID-19 zurück. In vielen Orten gibt es gar keine Neuinfektionen mehr. Doch es gibt auch immer wieder regional begrenzte COVID-19 Infektionen, die zu drastischen Maßnahmen führen. Glücklicherweise entwickeln sich die
Sie haben auch einen Anspruch auf Testung, wenn Sie keine Corona-typischen Symptome haben:
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei den oben genannten Fällen die Kosten für die Testung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Person ohne Versicherungsschutz handelt oder welchen Versicherungsstatus diese Person hat. Der Bund leistet einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln, denn es handelt sich um eine versicherungsfremde Leistung.
Die Krankenversicherung muss die Kosten für den Test übernehmen, wenn Sie sich innerhalb der ersten 10 Tage testen lassen, wenn Sie Kontakt mit einer infizierten Person hatten.
Es handelt sich um einen Fall für die private Versicherung, wenn Sie mit Symptomen zum Arzt gehen und dieser einen Test veranlasst. In dem Fall erhält der Patient eine Rechnung, die bei der Krankenkasse einzureichen ist, um eine Erstattung zu bekommen.
Lehrer und Erzieher dürfen sich seit dem 4.Dezember 2020 mit einem Corona-Test testen, wenn sie an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben. Somit dürfen die Apotheken die Tests auch an Kitas und Schulen ausgeben.
Am 25. November haben Bund und Länder beschlossen, dass die gesamte Gruppe oder die Klasse für 5 Tage in Quarantäne muss, wenn ein positiver Covid-Fall aufgetreten ist. Alle Kinder, die einen negativen Test vorweisen, dürfen sofort wieder in die Schule.
Die Länder entscheiden selber, wie der Testablauf im Einzelnen durchgeführt und organisiert wird.
In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass viele Menschen wissen wollen, ob Sie sich mit dem Virus angesteckt haben. Es gibt einige Do-it-yourself Test zu kaufen, aber auch weiterhin wird von der Nutzung abgeraten. Sie tragen die Kosten selber und es kann zu Fehlinvestitionen kommen.
Nutzen Sie die bekannten telefonischen Angebote, wenn Sie die charakteristischen Erkältungssymptome haben und verzichten Sie auf einen Selbsttest. Die Experten entscheiden, ob Sie einen Test brauchen oder nicht. Die führende Gesundheitsorganisation rät davon ab einen Antikörpertest zu machen, der von einigen Arztpraxen angeboten wird und bei denen Selbstzahlleistungen notwendig sind.
Die Angehörigen von älteren Personen oder pflegebedürftigen Personen sind aufgrund des Coronavirus mit vielen Sorgen belastet. Der Alltag wird komplett auf dem Kopf gestellt. Halten Sie sich strikt an die Hygieneregelungen, wenn Sie für die Pflege eines Angehörigen zuständig sind. Nur so können Sie sicher stellen, dass Sie keine Erreger mit ins Haus bringen. Zudem achten Sie in der Öffentlichkeit darauf, dass Sie sich nicht an den Händen anfassen und vermeiden Sie engen Kontakt mit anderen Personen. Nach dem Einkaufen gilt es sich gründlich die Hände zu waschen.
Sie müssen vor allen Dingen extrem schnell sein, wenn bei Ihnen Krankheitssymptome auftreten. Sie sollten sich schon sehr früh um eine eventuelle Vertretung kümmern. In einem separaten Artikel erhalten Sie ausführliche Informationen und nützliche Tipps.
Die ersten Ansprechpartner in einer solchen Lage sind die Pflegestützpunkte der Bundesländer, die Sie zurzeit nur telefonisch oder per Mail erreichen können.
Die Einstufung eines Pflegegrades funktioniert weiterhin im Schriftverkehr und es gibt Telefoninterviews anstatt von Hausbesuchen. Sie müssen sich auf ein ungewöhnliches Verfahren einstellen, wenn Sie in der heutigen Zeit einen Pflegegrad beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie an einem Telefoninterview teilnehmen oder ein Hausbesuch stattfindet, jedes Verfahren dient zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit.
Mit der Corona-Warn-App für Android und iOS soll die Corona-Pandemie eingedämmt werden. Infektionsketten können mithilfe der App schneller unterbrochen und Sie bei einem möglichen Ansteckungsrisiko schneller informiert werden. Die Corona-Warn-App wurde von der Bundesregierung in
Die U-Untersuchungen der Kinder sind immens wichtig und viele Eltern konnten die gelegten Termine aufgrund der Corona-Pandemie nicht wahrnehmen. Grundsätzlich gibt es feste Intervalle, in denen die U-Untersuchungen stattfinden. Die
Die Untersuchungen lassen sich zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Die U-Untersuchungen können von den Ärzten in den vorgegebenen Untersuchungszeiträumen durchführen und abrechnen, auch wenn die Toleranzzeiten überschritten sind.
Hierbei handelt es sich um Sonderregelungen, die bis zum 31.März aktiv sind.
Die Pneumokokken-Impfung schützt nicht gegen eine Corona-Infektion, aber sie sorgt dafür, dass eine Lungenentzündung deutlich weniger vorkommt und die Betroffenen nicht so geschwächt sind. Dadurch, dass die Impfstoffe gegen Pneumokokken nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen werden nur empfindliche Personen geimpft und das sind:
Die Angst vor dem Coronavirus nutzen Kriminelle aus, um Geld zu machen. Deswegen warnen beispielsweise das Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg vor verschiedenen Maschen der Betrüger. Das Coronavirus ist das zentrale Thema nicht nur in
Zu Beginn der Pandemie gab es starke Einschränkungen in den Zahnarztpraxen. Allerdings sind die Einschränkungen schon Mitte Mai wieder zurückgenommen worden und mittlerweile sind Behandlungen und Zahnreinigungen wieder in vollem Umfang möglich. In den Zahnarztpraxen sind die Hygienemaßnahmen sehr hoch und somit ist eine Behandlung sehr sicher. Sie können sich aber auch im Vorfeld bei Ihrem Zahnarzt erkundigen, wenn Sie unsicher sind.
Die Zahnärzte arbeiten mit Bonusheften und bei einem verpassten Termin kann ein Nachfolgetermin bis Ende des Jahres eingetragen werden.
Für eine Behandlung verlangen einige Zahnärzte in der heutigen Zeit eine sogenannte Corona-Hygiene-Pauschale. Sie gilt für Privatversicherte und teilweise sogar für Kassenpatienten. Die Zahnärzteschaft und der Verband der privaten Krankenversicherung haben diese Pauschale beschlossen, wenn eine Berechnung für Privatleistung stattfindet. Teilweise gilt diese Regelung auch für die gesetzlichen Versicherten, wenn Sie eine Privatleistung in Anspruch nehmen. Eine Doppelabrechnung ist untersagt, wenn der erhöhte Hygieneaufwand durch die gesetzliche Gebührenordnung abgerechnet wird. Bevor es zu einer Behandlung kommt, fragen Sie speziell nach oder erkundigen Sie sich bei der Krankenversicherung. Die Rechnung ist mit der Zusatzgebühr ausgestattet, die als 3010a analog – erhöhter Hygieneaufwand ausgewiesen ist. Die Pauschale gilt nur bis zum 31. Dezember 2020 und wird seit 1. Oktober 2020 mit 6,19 Euro statt 14,23 Euro abgerechnet.
Die Kassenärztliche Vereinigung hat 170 Schwerpunktpraxen eingerichtet, die für die Versorgung von zahnärztlichen Notfällen geeignet sind, wenn eine Person infiziert ist. Diese speziellen Praxen behandeln nur Patienten, die einen akuten Zahnnotfall haben und bei denen eine Infizierung nachgewiesen ist oder ein dringender Verdacht besteht. Wenden Sie sich unbedingt an Ihren Zahnarzt oder an den zahnärztlichen Notdienst. Sie verweisen an die entsprechende Schwerpunktpraxis.
Wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Zahnärzte, wenn eine geplante Behandlung verschoben wird.
Die Zahnärzte beschränken Hausbesuche in Pflegeheimen oder bei beeinträchtigten Patienten nur auf Akut- und Notfallbehandlungen.
Die Kinder und Jugendlichen verlieren ihren Bonusanspruch nicht, wenn sie aufgrund der Corona-Krise im ersten Halbjahr 2020 ihre Termine nicht wahrnehmen konnten. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkasse ist sich in der Hinsicht einig, aber wenn Sie sich nicht sicher sind, dann wenden Sie sich an die Krankenkasse. Bei dem nächsten Zahnarzttermin bekommen die unter 18-Jährigen einen Eintrag in das Bonusheft, wenn der reguläre Termin im ersten Halbjahr 2020 stattgefunden hätte, aber nicht wahrgenommen werden konnte. Diese Regelung gilt nicht für Erwachsene, denn sie nehmen nur 1x im Jahr die Untersuchung für das Bonusheft in Anspruch.
Jugendliche und Kinder ab einem Alter von 12 Jahren haben die Möglichkeit alle 6 Monate eine Untersuchung für das Bonusheft zu machen. Das Bonusheft hilft im Endeffekt dabei, den Kassenzuschuss zu erhöhen, wenn später Zahnersatz notwendig ist.
Manchmal kommt es vor, dass ein Zahnersatz in einem Labor im Ausland bestellt wurde und dann entscheidet die Kassenzahnärztliche Vereinigung NRW, ob der Auftrag an ein anderes Labor gegeben wird. Allerdings kommt es hier zu Zusatzkosten, die Auswirkungen auf den Eigenanteil haben.
Der Patient muss aber in jedem Fall über die möglichen Zusatzkosten informiert werden und zwar im Vorfeld. Bei einer Reklamation unterliegt der Zahnarzt auch weiterhin der Gewährleistungspflicht.
Seit dem 4. Mai 2010 werden für das Mammographie-Screening wieder Einladungen versendet. Vorher wurde das Screening ausgesetzt, weil die Befürchtung im Raum stand, dass es zu einer Infektion mit dem Corona-Virus kommen kann.
Frauen, die einen Termin hatten, der ausgesetzt wurde, haben trotzdem den Leistungsanspruch behalten. Diese Regelung gilt vor allen Dingen für die Frauen, die bis zum Ende der Aussetzungsfrist das 70. Lebensjahr vollendet haben.
Bei den Frauen, bei denen eine Auffälligkeit festgestellt wurde, bekommen auch weiterhin eine Untersuchung zur genauen Abklärung. Bei einem akuten Befund oder einem Verdacht wenden Sie sich an Ihren Frauenarzt und Sie erhalten auch weiterhin eine gute Versorgung.
Großbritannien hat als erstes Land in Europa einen Corona-Impfstoff zugelassen. Bald sollen weitere Länder, auch Deutschland folgen. Interpol warnt derweil vor einer unmittelbar bevorstehenden Bedrohung durch gefälschte Präparate. Die Organisation sieht die öffentliche Sicherheit als
Bevor Sie einen Termin bei einem Arzt zur Behandlung machen, egal ob bei einem Physiotherapeuten oder bei der Krankengymnastik, erkundigen Sie sich ob der Termin auch wirklich stattfindet.
Aufgrund der Verordnungen und der Einschränkungen in der Corona-Krise konnten viele Patienten ihre Termine nicht wahrnehmen.
Wichtig ist, wenn Sie einen Termin aufgrund einer Quarantäne nicht wahrnehmen können, dann sagen Sie ihn rechtzeitig ab. Schadensersatzansprüche sind individuell zu klären und hängen meist davon ab, ob der Patient für die Terminabsage selber verantwortlich ist.
Bei einer kurzfristig entschiedenen Quarantäne brauchen Sie sich keine Sorgen machen, denn es liegt kein schuldhaftes Verhalten vor und demnach gibt es auch keine Kosten.
Bei einigen Behandlungen wie Physiotherapie, Podologie oder Ergotherapie sind die Rezepte zeitlich gebunden. Damit Therapeuten, Arztpraxen und Patienten entlastet werden, haben die Krankenkassen die Regelung für die Verordnungen gelockert. Davon betroffen sind alle Verordnungen der
Grundsätzlich muss ein Patient bei einer solchen Verordnung innerhalb von 14 Tagen mit der Behandlung beginnen, aber dank der Lockerung wurde der Zeitraum auf 28 Tage hochgesetzt. Diese Regelung gilt allerdings nur bis zum 31. Dezember 2020.
Therapeuten entscheiden, ob Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie oder Atemtherapie per Video gemacht werden kann. Aber auch hier muss der Versicherte auf jeden Fall einwilligen, sonst ist das nicht möglich.
Auf unbestimmte Zeit gilt, dass Krankentransporte, die notwendig sind und nicht aufgeschoben werden können, durchgeführt werden, ohne dass eine zusätzliche Genehmigung notwendig ist. Die Behandlung muss allerdings dringend notwendig sein und kann nicht aufgehoben oder aufgeschoben werden.
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsversordnung sieht vor, dass Apotheken anstatt der verschriebenen Medikamente auch ein Medikament rausgeben dürfen, dass wirkstoffgleich ist. Das gilt aber nur dann, wenn das verordnete Medikament nicht vorrätig ist. Diese Regelung dient der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung.
Kann die Apotheke das verordnete Medikament oder ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht rausgeben, dann darf auch ein anderen Medikament ausgegeben werden. Dazu muss der Apotheker allerdings mit dem Arzt Rücksprache halten. Ist der Arzt einverstanden, dann darf der Apotheker auch ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Medikament abgegeben werden, wenn es lieferbar ist.
Die Apotheken dürfen ohne Absprache mit dem Arzt das verordnete Medikament in anderen Mengen ausgeben. Davon betroffen sind Packungsgrößen, Packungsanzahl, Teilmengen von Fertigarzneimittelverpackungen oder Wirkstärke. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs in keinem Fall überschritten wird.
Für bestimmte Medikamente handeln die Krankenkassen mit den Pharmaherstellern gewisse Rabattverträge aus und der Versicherte bekommt in der Apotheke das Medikament, mit dem die Krankenkasse einen solchen Vertrag abgeschlossen hat. In der Corona-Pandemie gibt es Ausnahmeregelungen, die bis zum 31. März 2021 bestehen.
Nach einer telefonischen Anamnese haben Ärzte das Recht eine Folgeverordnung für Patienten auszustellen. Sie dürfen die Folgeverordnung sogar per Post versenden und dabei darf es um die folgenden Leistungen gehen:
Damit diese Regelung wahrgenommen werden kann, muss die erste Verordnung oder dieselbe Krankheit im Vorfeld von einem Arzt persönlich festgestellt worden sein.
Bevor der Arzt eine solche Folgeverordnung ausstellt muss er sich vom Zustand des Patienten überzeugen und dazu bietet sich eine telefonische Befragung an.
Die Videosprechstunden stellen eine gute Alternative zu den üblichen Praxissprechstunden dar und sind ideal, um in Zeiten der Corona-Pandemie die Ansteckungsgefahr zu minimieren.
Videosprechstunden werden von Ärzten und Psychotherapeuten angeboten und flexibel genutzt, wenn sie selber eine solche Behandlung für sinnvoll halten. Diese Regelungen ist bis Ende 2020 verlängert und gilt für bekannte und neue Patienten. Eine Einschränkung auf bestimmte Arztgruppen gibt es nicht, denn alle Arztgruppen können die Videosprechstunde nutzen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen und dazu gehören Radiologen, Pathologen, Nuklearmediziner und Laborärzte.
Selbst schmerztherapeutische Gespräche lassen sich seit dem 1. April 2020 per Video durchführen. Allerdings ist deutlich geworden, dass nicht jeder Arzt eine Videosprechstunde durchführen kann und somit ist eine telefonische Betreuung ebenfalls möglich.
Eine telefonische Betreuung ist aber nur möglich, wenn der Patient beim Arzt bekannt ist und das ist auch klar geregelt. Ein Patient gilt als bekannt, wenn er ab dem 1. Oktober einmal in der Arztpraxis war.
In der Apotheke erhalten Sie nicht nur Arznei, die Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat. Pflegeprodukte, Hygieneartikel oder rezeptfreie Medikamente finden Sie hier auch im Sortiment. Immer mehr Verbraucher vertrauen beim Einkauf dieser Produkte den Onlineapotheken.
Die Versicherungskarte wird beim Arzt nicht vorgelegt, wenn es in einem Quartal nur telefonische Sprechstunden gab. In einem solchen Fall hat die Arztpraxis das Recht die Daten aus der vorhandenen Akte zu verwenden, um eine Abrechnungen durchzuführen.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Patienten die Möglichkeit sich generell mit Hilfe der Videosprechstunden krankschreiben zu lassen. Hierbei handelt es sich um angepasste Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien, die nicht mit den Corona-Bedingungen zu tun haben.
Eine Krankschreibung per Videosprechstunden ist aber auch dann nur möglich, wenn der Patient schon bei dem Arzt bekannt ist. Zudem muss der Patient der Untersuchung mit Hilfe des Videogesprächs zustimmen. Danach bekommt er eine Krankschreibung, die für 7 Tage Gültigkeit hat. Eine Folgebescheinigung per Videochat ist nur möglich, wenn die erste Krankschreibung per persönlicher Untersuchung stattgefunden hat.
Die gesetzlich Versicherten haben keinen Anspruch auf eine Krankschreibung mit Hilfe der Videosprechstunde. Zudem haben Patienten auch kein Anrecht auf eine Krankschreibung per Videosprechstunde, wenn der Versicherte nicht vorher persönlich in der Praxis anwesend war. Die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ausgeschlossen, wenn sie nur aufgrund eines Online-Fragebogens, eines Telefonats oder einer Befragung per Chat durchgeführt wurde.
Die psychiatrische häusliche Krankenpflege, die Sozialtherapie und die Heilmittelversorgung lassen sich mit Hilfe eines Videos durchführen, wenn der Patient für eine persönliche Behandlung aufgrund der aktuellen Pandemielage nicht zur Verfügung steht.
Im Bereich der pHKP (psychiatrischen häuslichen Krankenpflege) und der Soziotherapie kann eine Videobehandlung gerade dann erfolgen, wenn damit der Gesundheitszustand verbessert wird oder der Bewältigung einer Krisensituation dient.
Es ist kein gesonderter Hinweis für eine solche Verordnung notwendig. Allerdings muss eine Abstimmung mit dem Patienten erfolgen, damit eine solche Behandlung möglich ist. Bis zum 31. Januar 2021 gilt diese Regelung.
Die Versicherten haben aufgrund der aktuellen Lage die Möglichkeit eine Verordnung nicht innerhalb von 3 Tagen einzureichen, sondern sie haben eine Frist von 10 Tagen. Diese Frist gilt für:
Die Verordnung ist bei der Krankenkasse vorzulegen. Die Krankenkasse erstattet die Kosten, auch wenn die Leistungen am Ende nicht genehmigt werden und diese Regelung gilt bis zum 31. Januar 2021.
Die Krankenhäuser haben das Recht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen, die bis zu 14 Tage gültig ist. Das gleiche Recht besteht auch bei Verordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Soziotherapie, ambulante Palliativversorgung und Heilmittel.
Grundsätzlich gab es die 12-Kalendertage-Frist, bei denen die Behandlung mit Heilmittel innerhalb dieser Frist abgeschlossen sein musste und diese Frist ist jetzt auf 21 Tage verlängert worden.
Arzneimittel dürfen von den Krankenhäusern mittlerweile bis zu 14 Tage verordnet werden. Bei der Verordnung dürfen Krankenhäuser auch die größten Packungseinheiten verordnen, bisher war das nur bis zur kleinsten Einheit möglich.
Rezepte für Blutzuckerstreifen oder Verbandmittel dürfen für bis zu 14 Tage ausgestellt werden und die Einlösefrist ist auf 6 Tage verlängert.
Die Regelung ist so lang aktiv, wie der Bundestag der Meinung ist, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorhanden ist.
Bei der häuslichen Pflege gilt, dass die Folgeverordnungen sogar rückwirkend ausgestellt werden können, aber nur bis zu einer Frist von 14 Tagen. Die rückwirkenden Verordnungen waren bisher nicht erlaubt und mussten eine besondere Begründung haben.
Die Regelungen werden ausgesetzt, wenn ein Muss für eine längere Dauer vorliegt, die medizinisch begründet ist und die Folgeverordnung 3 Tage vor Ablauf der Frist ausgestellt worden ist.
Bis zum 31. Januar 2021 gilt diese Regelung.
Im Internet tauchen immer wieder neue Webseiten mit Fakeshops auf. Dazu zählt auch die Webseite „Rezeptfrei kaufen“ unter rezeptfreikaufen.net. Wir erklären, woran Sie erkennen, dass es sich dabei um kein seriöses Unternehmen handelt. Das Versprechen
Angeblich gibt es im Internet Medikamente gegen den Coronavirus zu kaufen, aber die Europäische Arzneimittelaufsicht EMA warnt vor diesen Produkten. Im Moment ist ein Impfstoff auf dem Weg, der gegen den Coronavirus hilft, aber ein anderes Medikament gibt es nicht.
Auch in anderen Ländern gibt es kein Medikament, dass gegen den Virus hilft. Alle Medikamente sind noch in der Testphase und enthalten keinen wirksamen Stoff gegen den neuartigen Virus.
Experten warnen vor dem Kauf in unseriösen Apotheken oder Online-Shops, in denen Medikamente gegen den Virus angeboten werden. Es gibt im Moment einfach kein Medikament.
Aufgrund der aktuellen Lage verlassen viele Menschen das Haus so wenig wie möglich und das ist auch richtig so, aber sie denken im gleichen Atemzug darüber nach, Medikamente einfach online zu bestellen. Grundsätzlich gibt es dagegen auch nichts einzuwenden, aber achten Sie darauf, dass es sich um eine legale Online-Apotheke handelt. In Europa gibt es ein einheitliches Sicherheitslogo, das ein weißes Kreuz auf einem weiß-grünen Hintergrund zeigt und daran erkennen Sie die seriösen Internetapotheken.
Es gibt die psychisch kranken Menschen, die auch während der aktuellen Pandemie auf psychotherapeutische Versorgung angewiesen sind. Aus dem Grund gibt es eine Regelung und der Therapeut darf seinen Patienten weiterhin behandeln, solange er und der Patient keine Symptome für eine Atemwegserkrankung haben.
Allerdings gibt es für einen persönlichen Kontakt gewisse Regelungen, die einzuhalten sind:
Seit dem 1. April haben Psychotherapeuten die Möglichkeit eine Behandlung per Videochat durchzuführen, um eine Infektionsgefahr zu vermeiden. Eine Psychotherapie kann auch in der aktuellen Situation begonnen werden, allerdings nur in besonderen Fällen und dann darf es auch ohne einen persönlichen Kontakt sein.
Von der Videobehandlung sind die Akutbehandlungen ausgenommen. Der persönliche Kontakt ist unvermeidbar und kann unter den oben genannten Bedingungen durchgeführt werden.
Die medizinischen Hilfsmittel sind für viele Patienten sehr wichtig und sie brauchen Sie um den Alltag zu bewerkstelligen. Sehhilfen, Rollstühle, Rollatoren und Hörhilfen gehören zu diesen Hilfsmitteln, genau wie Körperersatzstücke. Damit alle Patienten auch keine Einschränkungen im Leben haben und ihre erforderlichen Hilfsmittel bekommen, gibt es Sonderregelungen und zusätzliche Leistungen.
Bislang musste die Heilmitteltherapie 14 Tage nach dem Verordnungsdatum begonnen werden, aber aufgrund der Corona-Krise ist die Frist auf 28 Tage angehoben worden.
Auch befristete Verordnungen verlieren die Gültigkeit nicht, auch wenn die Frist auf den 31. Januar 2021 gesetzt ist. Die Gültigkeit bleibt auch bestehen, wenn eine Unterbrechung der Therapie stattgefunden hat.
Die ambulanten Behandlungen können mit einem Krankentransport in die Wege geleitet werden, wenn es sich um einen nachweislichen Fall einer COVID-19- Erkrankung handelt und dann ist die Fahrt genehmigungsfrei. Die Regelung gilt auch für Patienten, die in behördlicher Quarantäne sind.
Die Verordnung für einen solchen Krankentransport muss von den Ärzten und Psychotherapeuten deutlich gekennzeichnet werden, aber Krankenfahrten mit einem Taxi zählen nicht dazu.
Wichtig ist, dass der Krankentransport zu einer ambulanten Behandlung medizinisch notwendig sein muss und nicht aufschiebbar ist.
Aktuell gilt diese Regelung bis zum 31. März 2021.
Auch für die Hebammen gibt es eine besondere Regelung, die sich auf die Beratung und Betreuung der Schwangeren bezieht. Sie dürfen vorübergehend beide Aktionen per Telefon und Videotelefonie anbieten. Das gilt nicht nur für die Betreuung bei Schwangerschaftsbeschwerden, sondern auch für die Betreuung im Wochenbett, bei den Wehen oder in der Stillphase und sogar ohne ein Vorgespräch. Ist aufgrund der Pandemie keine andere Möglichkeit gegeben, dann sind Video und Telefon erlaubt. Auch Gruppenangebote lassen sich über die digitalen Medien durchführen, dazu gehören Geburtsvorbereitungskurse oder Rückbildungskurse.
Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder
In den letzten Monaten hat sich gezeigt, dass es eine Vielzahl von Informationen über das COVID-19-Virus im Umlauf sind und aus dem Grund hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin dafür gesorgt, dass Sie sich ausgewogene und qualitätssichere Informationen einholen können. Dazu bietet sich die Seite www.patienten-informationen.de an. Hier finden Sie verlässliche und verständliche Informationen rund um den neuen Virus.
Einrichtungen und eine geordnete Linksammlung sind dort zu finden, die seriöse Informationen liefern. Sie können sich alle Informationen in verschiedenen Sprachen anschauen, damit es für alle Nationalitäten gleichermaßen verständlich ist.
Eine telefonische Ersteinschätzung bekommen Sie unter der Rufnummer 116 117, wo sich der ärztliche Bereitschaftsdienst meldet.
Haushaltsübliche Mengen – was bedeutet diese Beschränkung im Supermarkt?
Immer häufiger finden Sie die Information „nur in haushaltsüblichen Mengen“ in den Supermärkten. Die Händler verhindern mit dieser Beschränkung, dass die Waren innerhalb von kurzer Zeit ausverkauft sind.
Allerdings ist der Begriff „haushaltsübliche Mengen“ nicht genau definiert und somit hängt es in erster Linie von dem einzelnen Produkt ab. Aus dem Grund müssen sich die Gerichte in Deutschland immer wieder mit dem Begriff beschäftigen und festlegen, welche Begrenzung wirklich gerecht ist.
Private Verkäufer stellen mittlerweile Produkte ins Netz ein, wie Trockenhefe, Mehl oder sogenannte Überlebenspakete. Das konnte die Verbraucherzentrale NRW feststellen und das meist zu überhöhten Preisen oder mit unklarem Inhalt.
In erster Linie sind solche Verkäufer auf einen hohen Profit aus und wollen nicht helfen. Bestimmte Produkte sind in den Supermärkten ausverkauft und das Nutzen solche Verkäufer, aber eines ist eigentlich sicher, ein Versorgungsengpass besteht nicht.
Außerdem ist Folgendes zu beachten, denn bei den privaten Anbietern gelten die gleichen Pflichten wie bei den gewerblichen Unternehmern. Als Käufer sind Sie nicht sicher, ob die angebotenen Lebensmittel einwandfrei sind, denn die Verkäufer unterliegen keiner amtlichen Lebensmittelüberwachung. Einige Lebensmittel sind richtig und hygienisch zu lagern und das sollten Sie immer bedenken. Bei vielen privaten Verkäufern haben Sie auch keine durchgängigen Informationen zum Produkt, wie dem Mindesthaltbarkeitsdatum oder Hinweisen zu allergenen Inhaltsstoffen. Die meisten Verkäufer schließen außerdem eine Rücknahme der Produkte aus.
Aufgrund der Corona-Pandemie scheuen viele Verbraucher den Gang in den Supermarkt, um sich mit Lebensmitteln einzudecken. Sie ordern die frischen Waren und auch alle anderen Lebensmittel bei einem der zahlreichen Online-Shops. Die hohe Nachfrage hat aber dafür gesorgt, dass mittlerweile lange Wartezeiten entstehen. Eine zeitnahe Lieferung der Bestellung ist leider kaum möglich.
Außerdem haben die Kunden noch weitere Einschränkungen:
Puren Pharma ruft insgesamt 17 Medikamente aus den Apotheken zurück. Darunter sind auch einige sehr bekannte Pillen wie Ibuprofen. Wir erklären, was der Grund für den Pillen-Rückruf ist und welches Problem besteht. Der Pharma-Hersteller Puren
Seitdem die Corona-Pandemie wütet sind die Lieferdienste sehr beliebt, um sich Lebensmittel und fertige Gerichte nach Hause liefern zu lassen. In einigen Regionen kommt es, aufgrund der plötzlich sehr hohen Nachfrage, zu Lieferengpässen.
Sie haben kein Recht auf eine Belieferung, auch nicht, wenn Sie sich in behördlicher Quarantäne befinden und nicht in den Supermarkt kommen.
Die meisten Lieferdienste verlangen eine Vorabzahlung, die Online stattfindet, bevor es zu einer Lieferung kommt. Eine Barzahlung ist nicht gern gesehen und auch bei der Lieferung achten die Lieferdienste auf eine Übergabe ohne Körperkontakt. Vor einer Bestellungen erkundigen Sie sich im besten Fall über die aktuellen Bedingungen rund um die Lieferung.
Zu Problemen mit einer Retour kommt es meist, wenn es um Waren aus China geht, aber das ist schon vor Corona der Fall gewesen. Mittlerweile lehnen einige Paketdienste die Annahme von Retouren ab, wenn sie nach China gesendet werden. Es kommt meist zu Problemen mit dem Zoll, dem Transport oder der Zustellung im Zielgebiet. Der Paket- und Postzusteller DHL hat diese Informationen bekannt gegeben. Sprechen Sie mit dem Händler unbedingt ein Rücksendeverfahren ab, wenn Sie den Händler erreichen können. Händler können zudem die Frist zur Rücksendung verlängern und das ist gerade in der heutigen Zeit sehr hilfreich.
Der Verkäufer beziehungsweise der Händler muss Ihnen den Kaufpreis erstatten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Ware versendet haben. Der Händler muss den Kaufpreis auch erstatten, denn Sie die Waren nicht zurücksenden können und dann kommt es zum sogenannten Rückgewährschuldverhältnis.
Die Paketdienstleister verändern ihre Prozesse, damit die Ausbreitung des Corona-Erregers eingedämmt wird. Sie verzichten bei der Übergabe von Paketen und Päckchen aktuell auf die Unterschrift des Empfängers und unterschreiben meist selber, wenn die Sendung zugestellt ist. Die Unterschrift erfolgt in der Gegenwart des eigentlichen Empfängers. Andere Paketdienstleister nehmen auch weiterhin die Unterschrift, die aber auf dem Paket gemacht wird und vom Zusteller einfach nur fotografiert wird. Durch diese Maßnahmen soll der Kontakt zwischen dem Sender und dem Empfänger minimiert werden und der Virus überträgt sich weder auf den Handscanner noch auf den Stift.
Der persönliche Kontakt wird auch eingedämmt, wenn der Empfänger eine Abstellerlaubnis erteilt. Dafür geben Sie einfach bei dem ausgesuchten Dienst einen Ablageort bekannt und dort werden Ihre Pakete hingelegt. Allerdings braucht der Dienstleister dafür eine Genehmigung, die schriftlich erteilt wird. Die Genehmigung lässt sich aber auch online geben.
Bei dieser Option haften Sie für den Verlust des Pakets oder des Päckchens.
Gefälschte Medikamente können lebensgefährlich sein. Ein neuer Fälschungsschutz und ein Frischesiegel für verschreibungspflichtige Medikamente soll zukünftig garantieren, dass das Medikament echt und ungeöffnet ist. Wir haben in der Vergangenheit schon häufiger vor gefälschten Apotheken und
Informieren Sie sich im Vorfeld, wenn Sie große Elektrogeräte oder Möbel zum Aufbauen bestellen, denn viele Onlineshops und Möbelhäuser haben ihren Kundenservice massiv eingeschränkt. Neun von zehn Anbietern haben angegeben, dass der Service aufgrund der aktuellen Lage sehr eingeschränkt angeboten wird.
Es gibt sogar sieben Unternehmen, die nicht mehr zum Ausstellungsort liefern. Der Lieferweg für Couch und Co. endet bei Ikea, AO, Amazon, Otto und Ostermann vor der Wohnungstür. Großgeräte von Mediamarkt und Saturn werden nur noch bis zur Haustür geliefert und das macht es für die Bewohner von Mehrfamilienhäusern sehr schwer.
Neckermann ist der einzige Shop, der seine Waren noch bis zum gewünschten Platz liefert, aber auch er hat Einschränkungen, denn eine Montage gibt es auch hier nicht mehr. Gerade bei Möbeln oder Großgeräten ist ein Aufbau-Service meist von Nöten, aber dieser findet nur noch im Einzelnen statt. Vereinbaren Sie mit dem Kundenservice einen Termin zum späteren Aufbau, wenn Sie nicht unbedingt auf die Waren angewiesen sind.
Sie behalten auch in der heutigen Zeit das Recht auf eine mangelfreie Ware, auch wenn das Ladenlokal aufgrund von Corona geschlossen ist. Sie setzen sich einfach mit dem Unternehmen schriftlich in Verbindung und setzen eine Frist zur Ersatzlieferung oder Reparatur.
Verlangen Sie Ihr Geld zurück oder treten Sie vom Kaufvertrag zurück, wenn die Frist verstreicht und keine Reaktion des Unternehmens kommt.
Die private Feier ist abgesagt – was passiert?
Während der Corona-Zeit sind Restaurants und Gaststätten nur unter Hygienevorlagen geöffnet und während des Lockdown dürfen sie nicht öffnen, um Gäste zu empfangen. Somit dürfen die Lokalitäten nur noch liefern oder abholen lassen, aber für einen Aufenthalt bleiben sie geschlossen.
Vor November gab es schon immense Einschränkungen in Bezug auf private Versammlungen. Die Bundesländer haben Beschränkungen ausgesprochen von denen Geburtstage, Taufen und sogar Hochzeiten betroffen sind. Die Bundesländer haben verschiedene Beschränkungen ausgesprochen und auf der Webseite des Innenministeriums können Sie sich informieren.
Findet die Feierlichkeit aufgrund der aktuellen Lage nicht statt, dann müssen Sie auch keine Miete für die Räumlichkeiten oder andere Dienstleistungen wie Musik, Fotos, Catering und Bedienung bezahlen. Sie nehmen die Dienstleistungen schließlich nicht in Anspruch.
Allerdings empfehlen wir, dass Sie sich frühzeitig einen Ersatztermin besorgen und alle Dienstleister informieren. Mit Hilfe einer Abstimmung finden Sie mit Sicherheit eine einvernehmliche Lösung. Kleinunternehmer und Gastronomie sind aufgrund der Corona-Pandemie in ihrer Existenz besonders gefährdet.
Unter apotheke-rezeptfrei.net finden Sie scheinbar eine Onlineapotheke, bei der Sie Medikamente ohne ein Rezept bestellen können. Dabei handelt es sich meist um betrügerische Angebote. Deshalb haben wir den Onlineshop für Pillen überprüft. Einkaufen und ein Schnäppchen
Bei den Gutscheinen gibt es ein paar Unterschiede, auf die Sie achten müssen. Es gelten komplett andere Regelungen, wenn eine Veranstaltung aufgrund von Corona abgesagt wird und diese Regelungen finden Sie hier. Auch bei der Schließung von Fitnessstudios oder Freizeiteinrichtungen gelten die gleichen Regelungen, wenn Sie nicht Ihr Geld zurückbekommen, sondern einen Gutschein.
Haben Sie einen Gutschein bekommen und der hat nichts mit der Corona-Absage zu tun, dann kann es vorkommen, dass der Gutschein nach Ablauf der gesetzlichen Frist einfach nicht mehr gültig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einlösung aufgrund von Corona nicht möglich ist. Sie sollten auf jeden Fall die Befristung prüfen, denn eine Frist von einem Jahr ist recht kurz. Im besten Fall lassen Sie die Frist einfach verlängern und das ist bis auf 3 Jahre möglich. Sollte der Gutschein während der Schließungszeit ablaufen, dann setzen Sie sich mit dem Aussteller in Verbindung und vereinbaren Sie eine Fristverlängerung. Weigert der Aussteller sich, eine Fristverlängerung zu ermöglichen, dann haben Sie das Recht auf die Erstattung des Gutscheins. In dem Fall wird der Händler den entgangenen Gewinn abziehen.
Der Corona-Virus verbreitet sich schnell und genauso schnell verbreiten sich auch die sogenannten Fake-News. Whatsapp und die sozialen Medien sind die Grundlage für eine schnelle Verbreitung, aber gerade bei diesen Medien sollten Sie immer sehr kritisch sein und alle Informationen auf den Wahrheitsgehalt prüfen. Bestehen nur die geringsten Zweifel an den Informationen, leiten Sie diese auf keinen Fall weiter.
Ein weiterer Blick gilt auch bei den Heilversprechen, denn zurzeit gibt es viele angebliche Wunderheilmittel. Der Deutsche Zentralverband homöopathischer Ärzte empfiehlt Zurückhaltung hinsichtlich jeder Art von homöopathischen Vorsorge- und Therapie-Empfehlungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Corona-Virus.
Es gibt in den digitalen Netzwerken speziell gekennzeichnete verifizierte Accounts. An einem blauen Häkchen erkennen Sie diese bei Twitter und Instagram, dahinter steckt die Seite des Robert -Koch-Instituts oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Die offiziellen Seiten der Städte, Gemeinden und der Ärzteschaft liefern zudem weitere verlässliche Informationen. Die Internetseiten helfen vor allen Dingen weiter, wenn die Telefon-Hotlines wieder überlastet sind.
Das Robert-Koch-Institut, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Ministerien sind die seriösen Quellen der heutigen Zeit und im eigenen Interesse vertrauen Sie nur diesen Informationen. Zudem gibt es noch weitere seriöse Quellen:
Kriminelle greifen beim sogenannten Cyber Crime auf die aktuellen Ereignisse zurück und versenden Betrugsmails. Sie verleihen den Mails eine vermeintliche Seriosität und bauen beim Empfänger ein wenig Druck auf. Unter dem Deckmantel von Corona sind mittlerweile erste Mails aufgetaucht, die dem Phishing-Radar gemeldet wurden. In den nächsten Wochen und Monaten kommt es mit Sicherheit vermehr zu solchen Mails.
Im Grunde sind die Corona-Mails ganz normale Cyber Crime Mails und es gelten die gleichen Verhaltensweisen wie bei den anderen Mails von Kriminellen auch. Grundsätzlich hinterfragen Sie jede Mail genau.
Sie reagieren auch besser nicht auf Mails, die Ihnen vermeintliche Tipps geben, wie Sie in der heutigen Zeit Ihr Geld retten können oder trotz Corona hohe Rendite erhalten.
Seien Sie vorsichtig, wenn Sie sich für einen vermeintlichen Newsletter anmelden können, um aktuelle Informationen rund um den Virus zu bekommen. Geben Sie niemals persönliche Daten über eine Mail preis und öffnen Sie keine angehängten Dateien.
Unter bestimmten Voraussetzungen konnten die Verbraucher eine gewisse Zeit lang wieder an dem Wirtschaftsleben teilhaben, dadurch dass es Lockerungen von Bund und Ländern gab.
In vielen Bereichen treffen sehr viele Menschen aufeinander, wie in Gaststätten, Friseurbetrieben oder in Handwerksbetrieben und dadurch ist das Risiko einer Infektion deutlich höher als bei keinem Kontakt. Erkrankt eine Person an einem solchen Ort, dann müssen alle anderen Kontaktpersonen informiert und in häusliche Quarantäne gestellt werden. Dadurch erkennen die Behörden die Krankheitsherde sehr schnell und bekommen die Infektionen in den Griff.
Das ist aber nur möglich, wenn Sie bei einem Besuch in Restaurants oder Gaststätten Ihre Daten hinterlassen, damit die Behörden die letzten Kontakte besser nachverfolgen können.
Aus dem Grund gehört das Hinterlassen der Daten in vielen Geschäften und Betrieben mittlerweile zum Hygiene-Konzept. Andere Betriebe dürfen einfach überhaupt nicht öffnen und der Hintergrund sind die Corona-Verordnungen der Bundesländer.
Die Betriebe sind verpflichtet auf einige Dinge zu achten und das hat mit dem Datenschutz zu tun.
Die Bewegungsdaten der Kunden leitet die Telekom an das Robert-Koch-Institut weiter und das aggregiert anonymisiert. In Deutschland werden dadurch die Bewegungsströme der Bevölkerung deutlich und dadurch werden Rückschlüsse auf die Verbreitung des Virus möglich.
Die betroffenen Nutzer brauchen sich aber keine Sorgen machen, denn die Daten und Informationen sind datenschutzrechtlich vertretbar und mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt. Das Handy ist eingeschaltet und meldet sich bei dem nächstgelegenen Mobilfunkmast an. Nur so kann mit dem Handy telefoniert oder Nachrichten versendet werden. Die Funkmasten stehen in unterschiedlichen Abständen zueinander und das ist gerade in ländlichen Regionen der Fall. Die Bewegungsdaten von mehreren Handynutzern sind zusammengefasst, so dass nur ein grober Bewegungsstrom zu sehen ist und keine einzelnen Personen.
Die Bewegungsströme lassen sich dann miteinander vergleichen und so lässt sich feststellen, wie die Bevölkerung sich bewegt und dadurch können Behörden feststellen, ob die Bevölkerung sich an die Vorgaben und Richtlinien zur Pandemie-Eindämmung hält.
Das Thema Datenschutz und die Weitergabe dieser Daten stehen sich nicht im Weg, darüber hat die Datenschutzkonferenz informiert. Die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Länder versammeln sich auf der Datenschutzkonferenz und beraten sich über die einzelnen Schritte. Sie geben Hinweise zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch Dienstherren und Arbeitgeber in der heutigen Zeit.
Notsituationen oder Krisen werden oft durch Kriminelle ausgenutzt. Wie die Polizei Berlin meldet, wird auch die Corona-Pandemie durch Betrüger missbraucht. Wir erklären Ihnen, wie die Masche abläuft und wie Sie sich schützen können. Der Corona-Virus
Die Bundesregierung hat im April 2020 die Corona-Warn-App auf den Markt gebracht und durch sie sollen Infektionsketten früh erkannt und durchbrochen werden. Die Menschen werden mit Hilfe der App gewarnt, wenn Sie Kontakt zu einem infizierten Menschen hatten.
Das Robert-Koch-Institut hat schon viel früher eine App entwickelt, die auf dem Smartphone installiert und an Fitnessgeräte angeschlossen wird. Mit Hilfe dieser App versucht das Institut weitere Informationen zu erhalten, welche die Verbreitung des Virus betreffen. Diese App ist die Corona-Datenspende-App.
Durch diese App erhofft sich das Robert-Koch-Institut Informationen darüber wie schnell sich das Virus verbreitet. Die App ist kostenfrei und kann freiwillig installiert werden.
Der Chaos Computer Club hat sich mit der App beschäftigt und einige Mängel in Bezug auf die Datensicherheit und den Datenschutz entdeckt. Jetzt will das RKI die App nachbessern.
iOS und Android Geräte lassen sich mit der Corona-Datenspende-App bestücken und es kommt darauf an, welche externen Geräte verwendet werden. Zudem sind Smartwatches und Fitnessbänder notwendig, um alle wichtigen Daten zu bekommen. Bei der Installation ist die Postleitzahl anzugeben.
Nach eigenen Angaben verwendet das RKI die Daten für:
Wie der Name schon sagt, bekommen Sie auf ohne-rezept.net zahlreiche Medikamente ohne eine ärztliche Verordnung. Aber können Sie der Onlineapotheke trauen? Daran gibt es Zweifel, denn erste Kunden beklagen ausbleibende Lieferungen. Zudem gibt die Webseite Anlass
Aktien schnell verkaufen? – Die Corona-Folgen an der Börse
Auf den Finanzmärkten ist ein Chaos ausgebrochen und dafür sorgt die Angst vor dem Corona-Virus. Das Ergebnis sind starke Kursstürze in vielen Bereichen und die Anleger sind verunsichert, ob sie die Anteile verkaufen sollen. Experten raten dazu die Ruhe zu bewahren und nicht direkt zu verkaufen. Die Aktienfonds-Sparpläne für die Altersvorsorge lassen Sie einfach weiterlaufen. Sie profitieren sogar von den fallenden Kursen, wenn Sie einen langen Anlagehorizont von 10 Jahren und mehr haben.
Sie sparen 100 Euro im Monat und der Kurs für einen Anteil lag bei 40 Euro, dann kaufen Sie 2,5 Anteile. Fällt der Kurs jetzt aber auf 25 Euro, dann bekommen Sie 4 Anteile im Monat. Zu einem späteren Zeitpunkt erholen sich die Kurse wieder und dann besitzen Sie deutlich mehr Anteile als im Vorfeld geplant. Allerdings sollten Sie bedenken, dass eine Kurserholung meist einige Jahre dauert und somit müssen Sie Geduld haben.
Eine Umschichtung von Einzelaktien kann durchaus Sinn machen, aber führen Sie im Vorfeld eine gründliche Prüfung statt.
Gelanlagen sind immer mit einem gewissen Risiko verbunden und demnach sind auch finanzielle Verluste möglich. Bevor Sie in eine Geldanlage investieren, sollten Sie genau wissen, welche Risiken vorhanden sind und ob Sie das auch wollen. Es gibt Produkte, bei denen ein Totalverlust möglich ist und davon raten Experten auf jeden Fall ab. Die Laufzeit der Geldanlage ist natürlich auch sehr wichtig, denn eine längere Laufzeit sorgt dafür, dass die schlechten Phasen leichter auszusitzen sind.
Der beste Schutz vor finanziellen Verlusten liefert eine breite Streuung von verschiedenen Produktklassen. Zu diesen Produkten gehören Investmentfonds, Sachwerte, Tagesgeld und Festgeld.
Auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten ist die Ratlosigkeit deutlich zu spüren, denn die Niedrigzinsphase macht die Geldanlagen schon seit Jahren eher uninteressant und seit Corona fallen die Börsenkurse immer weiter. Jetzt fragen sich die Anleger, ob gerade jetzt vielleicht der richtige Zeitpunkt für Investitionen ist?
Es gibt aber keine universelle Antwort, denn auch Börsenweisheiten helfen nicht weiter. Greifen Sie nicht in ein fallendes Messer und kaufen Sie, wenn die Kanonen donnern, sind zurzeit nicht hilfreich.
Im Grunde hängt alles von der eigenen Risikobereitschaft ab und von dem Anlagehorizont. Es gibt keinen perfekten Zeitpunkt, um einen Börsen-Einstieg zu wagen und die Entwicklung lässt sich einfach nicht planen.
Um die Corona-Pandemie einzudämmen hat auch die deutsche Regierung in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut eine App entwickelt. Doch welches ist die richtige App und müssen Sie die Gratis-App auf Ihrem Smartphone nutzen? Wir beantworten die
Derzeit schließen viele Banken ihre Filialen und die Finanzdienstleistungen und Überweisungen sollen weitgehend per Online-Banking gemacht werden. Auch E-Mail und Telefon bieten sich grade an. Kreditinstitute stellen ihren Filialbetrieb nicht komplett ein und demnach hilft ein Anruf bei der Bank durchaus weiter und sorgt für Aufklärung.
Mittlerweile besteht die Möglichkeit an Supermarktkassen und Tankstellen Geld abzuheben, wenn es notwendig ist. Aber auch die Geldautomaten arbeiten weiterhin wie gewohnt. Allerdings wird empfohlen, dass Sie für jede Zahlung auf die Karte zugreifen und die Bargeldbestände zu schonen. Mit Hilfe der Karte wird der persönliche Kontakt zwischen Kunde und Verkäufer zudem minimiert und das ist aufgrund der Pandemie wichtig.
In den letzten Monaten sind Kurzarbeit und Geldknappheit immer deutlicher geworden. Aber welche Zahlungen haben eigentlich Vorrang, wenn das Geld knapp wird?
Überlegen Sie genau, für welche Zahlungen das Geld verwendet wird, wenn das Geld zurzeit ein wenig knapp ist. Idealerweise erstellen Sie eine Liste mit allen offenen Zahlungen und wählen Sie die wichtigen aus. Zu den wichtigen gehören alle Zahlungen, die Lebensnotwendig sind. Wichtig ist, dass Sie sich nicht von den Gläubigern beeinflussen lassen, denn sie drängen auf eine schnelle Zahlung und das hilft Ihnen aber nicht weiter. Entscheiden Sie nach eigenen Kriterien, was wichtig ist. Dazu gehören:
Der Bundesrat hat von April bis Juni 2020 mit Hilfe eines Gesetzes für eine Erleichterung gesorgt. Das gilt insbesondere für Darlehen und Pflichtversicherungen, aber auch für Verträge der Grundversorgung wie Miete und Strom. Zum 30. Juni ist die Regelung allerdings abgelaufen und die Verbraucher haben keinen Anspruch mehr.
Die Zahlungsverpflichtungen bleiben bestehen, auch wenn Sie einen Zahlungsaufschub in Anspruch genommen haben. Die Zahlungen müssen schnellstmöglich nachgeholt werden. Eine andere Aussage gibt es bei den Verbraucherdarlehen und einer Stundung. Die Zahlung wird dann zum festen Zeitpunkt wieder aufgenommen und der verpasste Zeitraum einfach hinten angehängt. Das bedeutet, der Vertrag verlängert sich entsprechend. Für den Verbraucher gibt es somit keine Doppelbelastung.
Erkundigen Sie sich bei der Bank, dem Versorger und dem Vermieter und kontaktieren Sie ihn, damit es zu keinen Missverständnissen kommt. Zudem sollten Sie Aufstockungsleistungen und Wohngeld beantragen und das frühestmöglich. Die Wartezeiten bei den Ämtern sind im Moment sehr lang und demnach müssen Sie mit eingeschränkten Bearbeitungszeiten rechnen.
Beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weiterführende FAQ.
Die meisten Selbstständigen sind in einer privaten Krankenversicherung und aufgrund der Einnahmeverluste seit der Corona-Pandemie können sie die Beiträge nicht mehr zahlen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie reagieren:
Nach einem festgelegten Mahnverfahren überführt die Versicherung den Verbraucher mit den offenen Zahlungen in den Notlagentarif. In diesem Tarif haben Sie Anspruch auf Leistungen bei akuten und schmerzhaften Erkrankungen. Die Versicherungen greifen zudem auf die Altersrücklagen zu.
Manchmal ist es durchaus sinnvoll die Versicherung nach einer Kulanzregelung zu fragen. Einige Versicherungen bieten ihren Kunden einen günstigeren, aber leistungsschwächeren Tarif für einen befristeten Zeitraum an. Allerdings vereinbaren Sie immer, dass Sie ohne Schwierigkeiten in den alten Tarif zurückkehren können und das ohne Gesundheitsüberprüfung und die Altersrückstellung bleibt Ihnen auch erhalten.
Zudem ist es sinnvoll einige Zusatzbausteine einfach ruhen zu lassen. Chefarztbehandlungen oder ein hochwertiger Zahnersatz muss im Moment einfach nicht sein und können einen hohen Betrag ausmachen. Ein paar Versicherungen bieten den Kunden auch eine Stundung der Beiträge an, ohne Zinsen zu verlangen und ohne Angabe von Gründen.
Sie können in den Basistarif der Versicherung wechseln, wenn Sie Leistungen der Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen. Sie selber zahlen dann meist nur den halben Betrag und der wird von dem Sozialhilfeträger übernommen. Zurzeit ist ein Gesetz in Planung, bei dem der Verbraucher wieder problemlos in den Ursprungstarif zurückkehren kann und das ohne Gesundheitsprüfung.
Sie waren selbstständig und privat krankenversichert und dann haben Sie vor dem 55. Lebensjahr eine versicherungspflichtige Stelle angenommen, dann kehren Sie einfach in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Bei einem Ehegatten ist es sogar möglich, dass Sie nach dem 55. Lebensjahr in die Versicherung zurückkönnen. Es darf aber keine hauptberufliche Selbstständigkeit bestehen und das Einkommen darf 455 Euro im Monat nicht überschreiten.
Informationen rund um die private Versicherung in Zeiten von Corona finden Sie in einem separaten Artikel.
Kostenlose Stornierung von geplanten Reisen?
Bei kurz bevorstehenden Pauschalreisen ist eine kostenlose Stornierung der gesamten Reise möglich, wenn für das Reiseziel Reisewarnungen gelten. Die Rechtsprechung sieht die Reisewarnung als starkes Indiz dafür, dass ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis stattfindet und auf dem Hintergrund hat das Auswärtige Amt die Warnung erlassen.
Allerdings ist eine Stornierung nicht möglich, wenn die Reise in Wochen oder Monaten stattfindet. Für einen solchen Fall gibt es keine Rechtfertigung.
Einzelne Leistungen wie ein Hotel müssen sich auch nicht bezahlen, wenn Sie das Reiseziel überhaupt nicht erreicht haben. Allerdings ist das meist nur der Fall, wenn für die Buchung das deutsche Recht gilt.
Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale in dem jeweiligen Bundesland, wenn Sie Ärger mit den Anbietern haben.
Auch auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie aktuelle Informationen.
Der Reiseveranstalter TUI hat alle Party-Reisen für 2020 mit sofortiger Wirkung gestrichen. Grund ist die Corona-Pandemie. Damit dürfte für einige der lang ersehnte Sommerurlaub ins Wasser fallen. Corona hat die Welt nach wie vor im
Es stellen sich eine Menge Fragen, wenn es um die Reise in ein Land der EU gehen soll. Zu den wichtigsten Fragen gehören:
Auf dem aktuellen Portal der Europäischen Union stehen alle wichtigen Informationen zu diesem Thema bereit. Sie können aber auch einfach das Wunschland eingeben und alle aktuellen Regelungen finden unter https://reopen.europa.eu/de.
Bis zum November 2020 haben die Bundesländer die Grenzen für Urlauber wieder geöffnet, aber seit November ist das vorbei. Es sind keine touristischen Übernachtungen erlaubt.
Unabhängig vom Lockdown seit November 2020 gibt es noch weitere Einschränkungen und Regelungen. Jedes Bundesland hat seine eigenen Richtlinien, die auf den Internetseiten nachzulesen sind:
Im besten Fall erkundigen Sie sich einfach bei den zuständigen Verkehrsbetrieben, wenn Sie eine Zeitkarte für Bus und Bahn haben und diese aufgrund der Einschränkungen im öffentlichen Leben nicht mehr nutzen können. Die Verkehrsbetriebe geben Ihnen Auskunft dafür, ob Sie Anrecht auf eine Erstattung oder eine Teilerstattung haben.
Die Unternehmen sind in der Regel bereit kulante Lösungen zu finden, mit denen beide Seiten leben können. In den Tarifbestimmungen steht geschrieben, dass die Zeitkarte hinterlegt werden muss, aber das ist in der aktuellen Situation nicht mehr notwendig.
Die Verkehrsverbände haben zurzeit unterschiedliche Vorgehensweisen und aus dem Grund empfehlen wir, dass Sie sich auf der Webseite des jeweiligen Unternehmens umschauen und im Idealfall Kontakt aufnehmen. Zudem sollten Sie klären, ob Sie eine Überweisungsgebühr zahlen müssen oder ob eine Aussetzung der Bearbeitungsgebühr möglich ist.
Teilweise verzichten die Unternehmen auf die Kündigungsfrist, wenn Sie im Moment das Abo kündigen wollen. Liefern die Unternehmen das Abo aufgrund der aktuellen Lage weniger als ein Jahr, dann kann es sein, dass Sie nur eine anteilige Rechnung erhalten. Auch diesen Punkt besprechen Sie besser direkt mit dem Verkehrsunternehmen.
Auch in Zeiten von weniger Fahrausweiskontrollen besteht weiterhin eine Fahrscheinpflicht. Das Aussetzen des Abos hat zur Folge, dass Sie einzelne Tickets lösen müssen.
Bei der Planung sollten Sie immer bedenken, dass die Verkehrsunternehmen den Verkauf von Fahrscheinen durch das Personal nur beschränkt oder gar nicht mehr anbieten. Nutzen Sie besser einen Automaten oder die elektrische Anschaffung.
Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr unter [email protected], wenn Sie trotzdem noch Schwierigkeiten bei der Umsetzung haben.
Die eigene Gesundheit ist wichtig und auch der Schutz der Gesundheit von anderen Personen ist wichtig und aus dem Grund halten Sie sich an ein paar Regeln, wenn Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.
Fast täglich entdecken wir neue Betrugsmaschen, vor denen wir Sie direkt warnen. Aktuell bekommen Verbraucher Anrufe von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes. Teilweise klingeln die Betrüger auch direkt an der Wohnungstür. Und dann wird mit einem
Nach wie vor dürfen in vielen Fällen keine Veranstaltungen stattfinden und die Grundlage liefern die Kommunen den Bundeslandes. Grundsätzlich sind viele Veranstaltungen bis Ende August abgesagt. Dabei handelt es sich um Großveranstaltungen und die Definition ist aber bislang noch nicht klar. Einige Bundesländer definieren schon Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besucher als Großveranstaltung.
Mit dem Lockdown seit November 2020 sind alle Arten von Veranstaltungen komplett untersagt. Sie bekommen Ihr Geld zurück, wenn Konzerte, Fußballspiele oder andere Veranstaltungen abgesagt werden. Allerdings kann der Anbieter Ihnen auch einen Gutschein anbieten, den Sie eventuell annehmen müssen. Mittlerweile müssen die Verbraucher Wertgutscheine akzeptieren, wobei die Verbraucherzentralen diese Regelungen nicht gut heißen.
Bei abgesagten Veranstaltungen sollten Sie aber auch selber schauen und festlegen, ob Sie mit einem Gutschein klar kommen, den Ausweichtermin akzeptieren oder das Geld zurück fordern.
Schrittweise werden die Fitnessstudios wieder geöffnet, aber nur unter festen Hygienebestimmungen. Allerdings sind die Studios im Lockdown wieder komplett geschlossen und mittlerweile bieten einige Studios online einige Möglichkeiten an. Einen direkten Studiobesuch können Sie aufgrund der Auflagen nicht machen, aber durch die Online-Angebote gibt es eine Teilmöglichkeit. Wichtig ist, dass Sie für die entfallenen Angebote natürlich keinen Beitrag zahlen müssen. Das Entgelt kann entsprechend gemindert werden.
Auch bei den geöffneten Studios gibt es Einschränkungen und Sie müssen die Abstandsregeln einhalten. Das führt dazu, dass nur eine bestimmte Anzahl an Gästen eingelassen werden. Sie können das Studio also nicht wie gewohnt nutzen, aber eine außerordentliche Kündigung ist nicht möglich. Schließlich handelt es sich nur um vorübergehende Einschränkungen und zum Teil lässt sich das Studio auch nutzen. Den vollen Betrag müssen Sie aber nicht bezahlen, damit es aber keine Probleme gibt, sollten Sie sich mit dem Fitnessstudio-Betreiber in Verbindung setzen. Suchen Sie nach einer einvernehmlichen Lösung!
Im Frühjahr 2020 und seit November 2020 sind beide Parteien von der Leistungspflicht befreit. Während der Schließung müssen Sie keine Beiträge zahlen und wenn Sie trotzdem gezahlt haben, dann besteht ein Erstattungsanspruch. Die Gutscheinlösung gilt auch für die Fitnessstudios und die Kunden müssen sie akzeptieren. Der einzige Vorteil ist, dass die Gutscheine nicht auf ein Angebot beschränkt sind, sondern für alles eingelöst werden können. Eine Verlängerung der Verträge darf nicht stattfinden.
Sie haben einen Anspruch auf Rückerstattung, wenn es sich um ein Abo handelt, dass nicht eingelöst werden kann. Ansonsten gelten die gleichen Regelungen wie bei einem Fitnessstudio auch.
Achtung:
Sie müssen einen Gutschein statt Bargeld akzeptieren, wenn der Anbieter den Gutschein anbietet. Am 20. Mai 2020 ist die Gutscheinlösung in Kraft getreten, das gesetzlich verankert ist.
Mehrere Kettenbriefe auf WhatsApp geben vermeintlich nützliche Hinweise zum Coronavirus (COVID-19). In sozialen Netzwerken sorgt das für Verunsicherung. Aktuell geht es um eine spezielle Atemtechnik, eine Trink-Therapie und angebliche Informationen aus Kanada. Zu fast allen
Die Mitglieder eines Vereins haben keinen Anspruch auf Erstattung und sind verpflichtet auch weiterhin ihre Beiträge zu bezahlen, auch wenn wegen Corona kein Angebot stattfindet. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht auch nicht, denn ein Mitgliedsbeitrag ist nicht an ein Angebot gebunden, sondern an den Verein. Ein Mitglied ist ein Teil des Vereins und nimmt keine Leistungen in Anspruch. Im Grunde stellt der Beitrag kein Entgelt dar, sondern ist für den Vereinszweck gedacht. Ein Vereinsmitgliedsbeitrag lässt sich nicht mit den Kosten für ein Fitnessstudio oder einem Konzertticket vergleichen.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation haben viele Dienstleister einen Weg gesucht, um ihren Kunden ein gutes Angebot zu präsentieren. Mittlerweile finden viele Angebote auf dem digitalen Weg statt und dazu gehören Sprachkurse, Sportkurse und sogar Beratungsleistungen. Die Dienstleistung wird nicht mehr vor Ort angeboten, sondern online.
Bei diesem Angebot stellt sich jetzt natürlich die Frage, ob Sie das digitale Angebot akzeptieren müssen. In erster Linie ist es wichtig herauszufinden, welche Dienstleistung online angeboten wird und ob für die Leistung ein persönlicher Kontakt stattfinden muss.
Sie müssen sich nicht auf einen Online-Kurs einlassen, wenn Sie das nicht wollen. In der Regel treffen sich die Parteien zu einem festen Zeitpunkt an einem bestimmten Ort und das persönlich. Aufgrund der Kontaktsperre ist das allerdings nicht möglich und somit kann die Leistung nicht wie gewohnt in Anspruch genommen werden.
Ersatzweise kann ein Service über das Internet oder telefonisch angeboten werden. Bei Beratungsgesprächen oder Sprachkursen ist das problemlos möglich. Auch Musikunterricht ist digital möglich, aber die Teilnehmer müssen sich auf die Situation einlassen und die technischen Gegebenheiten müssen stimmen.
Auf jeden Fall setzen Sie sich mit dem jeweiligen Anbieter in Verbindung und finden gemeinsam eine Lösung.
Achtung: Seit dem 20. Mai 2020 ist ein Gesetz in Kraft, nach dem die Anbieter einen Gutschein statt Bargeld rausgeben und die Kunden müssen diese Regelung akzeptieren.
Für den Verbraucher sind die hohen Preise für Desinfektionsmittel und Atemschutzmasken ein Ärgernis und können sogar als Wucher bezeichnet werden. Die Unerfahrenheit und die Ansteckungsangst wird ausgenutzt, um ein gutes Geschäft zu machen. Ein solches Geschäft ist sittenwidrig und der Vertrag unwirksam, aber es kommt immer auf den Fall an. Melden Sie uns, wenn Sie ein solches Wucherangebot finden.
Sie sollten vor dem Kauf immer genau überprüfen, ob Sie den Artikel wirklich brauchen. Lesen Sie dazu auch den Artikel Schutz vor Corona.
Es gibt sogar Verkäufer die Fake-Ware anbieten und aus dem Grund schauen Sie lieber 2x hin.
Die Verbraucherzentrale in Bayern kennt ein paar Fälle, in denen Gastwirte und Friseure extra Kosten berechnen und diese mit den hohen Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen rechtfertigen. Der Verbraucher ärgert sich darüber und ist von der Rechnungsstellung meist überrascht.
Grundsätzlich hat jeder Dienstleister das Recht den Preis nach eigenem Ermessen festzulegen, aber bei zu stark erhöhten Preisen handelt es sich meist um Wucher. Der Einzelfall zeigt, ob die Zuschläge wirklich gerechtfertigt sind.
Die Preise sollten schon im Vorfeld transparent gestaltet sein, damit der Kunde direkt weiß, welcher Preis auf ihn zukommt. Gibt es zusätzliche Kosten, dann ist auf Preislisten darauf hinzuweisen.
Melden Sie uns, wenn Sie ein Wucherangebot zu überhöhten Preisen finden.
Im Rahmen der präventiven Maßnahmen bittet die Polizei um Ihr Verständnis. In Tagen der Corona-Pandemie sollten Sie auch bei der Anzeigenerstattung bei der Polizei an sich und die Beamten denken. Aus diesem Grund bittet die
Für Menschen ohne Kontakte sind die folgenden Rufnummern sehr wichtig:
In der aktuellen Situation sind viele Menschen von Einsamkeit betroffen und es fehlen wichtige soziale Kontakte. Mit den Rufnummern lässt sich Abhilfe schaffen. Einfach nur reden ist über die Nummer 0800 / 470 80 90 möglich. Die kostenfreie Nummer ist täglich von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr besetzt.
In allen 16 Bundesländern sind mehr als 200 Beratungsstellen der Verbraucherzentralen zu erreichen. Die Mitarbeiter bieten nicht nur verlässliche Informationen zu den Corona-Themen, sondern sind auch eine unabhängige Beratung. Aufgrund der aktuellen Lage ist kein Publikumsverkehr möglich, aber Sie können sich via Mail oder Telefon bei den Verbraucherzentralen melden.
Auf der Webseite unter pillenhaus.de und apotheke-online.xyz können Sie Medikamente teils ohne Rezept bestellen. Wir haben uns den Pillenshop einmal näher angesehen und erklären, warum Sie dort nicht einkaufen sollten. Einkaufen und ein Schnäppchen machen? Das
FAQs zum Thema Corona-Pandemie
Mittlerweile haben einige Bundesländer beschlossen, dass die Mund-Nasen-Bedeckung auch auf öffentlichen Parkplätzen zu tragen ist.
Als direkte Kontaktperson einer infizierten Person gelten alle Personen, die 5 Tage vor dem positiven Ergebnis mindestens 15 Minuten Kontakt mit der infizierten Person hatten.
Die häusliche Quarantäne ist auf 14 Tage festgelegt. Genaue Informationen liefert das Gesundheitsamt.
Nein, die Quarantäne muss bis zum Ende durchgehalten werden, solange das Gesundheitsamt keine anderen Informationen rausgibt.
Bei einem behördlich angeordneten Corona-Test übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Sie zahlen den Test selber, wenn Sie in den Urlaub oder ansonsten freiwillig einen Test machen wollen.
Das Thema Corona hat die Menschen seit Frühjahr 2020 fest im Griff. Die Bundesländer sind mit unterschiedlichen Regelungen ausgestattet, aber in allen Bundesländern gilt es Abstand zu halten, Kontakte zu vermeiden und die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die aktuellen Regelungen für das jeweilige Bundesland lassen sich auf der Internetseite des Landes nachlesen.
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]]>Der Beitrag Windows: Gefälschte Viruswarnung im Namen von Microsoft lockt in Kostenfalle – Jetzt auch per E-Mail erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Kriminelle überlegen sich immer wieder neue Maschen, mit denen sie ahnungslose Nutzer in die Falle locken können. Alles hat mit den dubiosen Microsoft-Anrufen begonnen, die teilweise auch heute noch stattfinden. Und auch vor gefälschten Viruswarnungen haben wir bereits berichtet. Den Kriminellen scheint es zu gefallen, nicht mehr selbst anrufen zu müssen. Sie lassen Ihre Opfer einfach selbst anrufen. Das Schlimme ist, dass die Methode sogar funktioniert.
Wir warnen ausdrücklich davor, plötzlich aufgehende Pop up-Fenster zu beachten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie der milliardste Besucher sind, etwas von Ihrem Netzbetreiber gewonnen haben oder eben Ihr Computer aufgrund eines Virus gesperrt wurde. Alle Varianten haben gemeinsam, dass es sich um Betrug handelt. Die genannten Marken und Unternehmen haben damit nichts zu tun.
Deshalb vorab unser Hinweis: Microsoft hat mit der nachfolgend beschriebenen Meldung nichts zu tun. Das Unternehmen ist durch den Missbrauch des Namens, der Markenzeichen und Logos selbst geschädigt.
Den Microsoft Support erreichen Sie in Deutschland unter der globalen Telefonnummer 0180/6672255 (20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk teurer). Doch für spezielle Produkte und den Microsoft-Store gibt es weitere Hotline-Telefonnummern von Microsoft. Windows ist
Natürlich stellt sich immer wieder die Frage, woher die dubiosen Meldungen überhaupt kommen. Für den Laien ist das etwas undurchschaubar. Im Grunde wird hier jedoch eine ganz einfache Funktion genutzt. Die Fenster öffnen sich in der Regel während Sie eine Webseite besuchen oder im Internet surfen. Über eine Werbeanzeige auf einer Seite werden die neuen Fenster geöffnet. Der Initiator bestimmt alleine, was in diesem Fenster angezeigt wird. Wo früher Werbung für die Stärkung der Manneskraft stand, sind heute dubiose Viruswarnungen zu sehen. Mit einigen Tricks werden dann noch Anmelde-Fenster eingeblendet, die den Computer scheinbar wirklich blockieren.
Während viele Meldungen Sie aufordern den vermeintlichen Microsoft-Support zu kontaktieren, möchten andere Meldungen Sie zu einem Download bewegen. Allerdings handelt es sich bei diesen angeblichen System Warnungen um kein Meldung des Betriebssystems. Ziel der kleinen Fenster ist es, Sie zum Herunterladen von Software zu bewegen. Auf diesem Weg kommt dann Adware, Spyware oder Viren auf den Computer.
Damit die Meldung echt wirkt, werden die Markennamen Windows und Microsoft verwendet. Das suggeriert dem Laien, dass die Meldung wirklich vom Entwickler des Betriebssystems stammt. Doch das ist ein Irrtum. Diese Meldung stammt von einem Kriminellen, der es nur auf Ihr Geld abgesehen hat. Deshalb unser ausdrücklicher Rat:
Klicken Sie auf der Seite nichts an und rufen Sie die Telefonnummer nicht an!
Immer wenn Sie einen unaufgeforderten Anruf oder eine E-Mail von Microsoft bekommen ist große Vorsicht geboten. Cyberkriminelle nutzen gerne den Markennamen des Windows-Entwicklers, um ahnungslose Verbraucher in eine Falle zu locken. Häufig geht es um
Neuerdings versenden die Kriminellen auch gefälschte E-mails, um ahnungslose Verbraucher zu einem Anruf zu bewegen. In der E-Mail wird der Empfänger davon in Kenntnis gesetzt, dass Microsoft einige nicht autorisierte und verdächtige Aktivitäten über die IP-Adresse entdeckt hat. Angeblich haben Hacker einen vollständigen Zugriff auf den Computer und versuchen vertrauliche Informationen wie Kreditkartendaten oder Daten des Onlinebanking abzurufen.
Damit sich jeder Empfänger angesprochen fühlt, spielt es angeblich keine Wolle welches Betriebssystem Sie verwenden. Auch auf einem Smartphone könnten die Hacker schädliche Malware installiert haben.
Tatsächlich möchten jedoch die Kriminellen Zugriff auf Ihren Computer erhalten und haben sich deshalb die E-Mail-Story ausgedacht. Ziel ist es, dass Sie die angegebene Telefonnummer anrufen und den Zugriff auf Ihren Computer freigeben. Anschließend werden Sie abgezockt.
So sehen die uns bekannten, kriminellen E-Mails aus:
Absender:
Immer häufiger werden ahnungslosen Nutzern vermeintliche Virenfunde angezeigt, über die wir in der Vergangenheit schon berichtet haben. Angeblich ist das System schwer beschädigt und es wurden mehrere Viren gefunden. Meist wird noch ein Horrorszenario angedeutet, nach dem der Computer gehackt wurde. Zur Lösung des Problems sollen Sie eine kostenlose Software herunterladen, die den Virus entfernt.
Laden Sie keine Software herunter!
Da Ihr Computer mit keiner Schadsoftware befallen ist, kommen die Viren durch die vermeintliche Antivirus-Software erst auf Ihren Computer. Alternativ werden dubiose Tools angeboten, deren Wirkungsweise umstritten oder nicht nachgewiesen ist. Sie sollten das Browserfenster mit der Meldung einfach schließen. So könnte eine Meldung beispielsweise aussehen:
Nein, mit Ihrem Computer ist alles in bester Ordnung. Cyberkriminelle blenden nur eine Webseite mit einem schockierenden und besorgniserregenden Inhalt ein. Der PC ist weder gesperrt noch gibt es sonst irgendwelche Ereignisse, die diese Meldung hervorgerufen haben.
Die Rufnummern für den angeblichen Microsoft-Support werden permanent geändert. Wir sammeln an dieser Stelle die Telefonnummern und veröffentlichen diese. Falls bei Ihnen eine abweichende Telefonnummer angezeigt wird, dann melden Sie uns diese am besten mit einem Screenshot an [email protected]. Folgende Nummern des Fake-Supports im Namen von Microsoft sind bekannt:
Haben Sie diese Tipps schon gelesen?
Auf keinen Fall sollten Sie die angezeigten Telefonnummern anrufen. Vielmehr ist es der beste Weg, wenn Sie das Fenster einfach schließen. Dazu genügt es, wenn Sie den Browser-Tab schließen. Notfalls schließen Sie den gesamten Webbrowser, um die Meldung loszuwerden. Mehr ist nicht nötig.
In einigen Fällen lassen sich die Fenster nicht ohne Weiteres schließen. In diesem Fall müssen Sie den Webbrowser über den Taskmanger schließen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
Achtung: Sie sollten die Funktion „Task beenden“ nur verwenden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt das Programm zu schließen. Durch das Beenden des Tasks werden alle nicht gespeicherten Daten in der jeweiligen Anwendung gelöscht.
Die Unterstützung für das wohl beliebteste Windows aller Zeiten wird demnächst eingestellt. Im Januar 2020 endet der Support für Windows 7. Diese Information ist für alle Nutzer von Windows 7 interessant, denn ab diesem Datum ist
Sobald Sie die angegebene Rufnummer wählen, gelangen Sie in die Fänge der Kriminellen. Diese werden vor allem Laien geschickt vermitteln, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Häufig möchten die Hintermänner einen Zugriff auf Ihren Computer, um den vermeintlichen Virus zu entfernen. Oft kommt auf diesem Weg erst einmal Schadsoftware auf Ihren Rechner, die für Sie richtig gefährlich werden kann. Außerdem sollen Sie für die Beseitigung der Malware bezahlen. Nicht selten haben uns Leser berichtet, dass die Kriminellen das Onlinebanking anzapfen und viel höhere Beträge abbuchen.
In besonders krassen Fällen wurden in der Vergangenheit bei der Gelegenheit ganze Identitäten gestohlen. Diese werden dann zur Begehung von Straftaten in Ihrem Namen genutzt. Das Risiko ist also extrem hoch, hier nicht schadenfrei herauszukommen.
Deshalb sollten Sie die angegebene Telefonnummer auf keinen Fall anrufen. Das IT-Sicherheitsunternehmen G Data hat bei dem vermeintlichen Microsoft-Support angerufen und zeigt im nachfolgenden Video, wie diese Gespräche ablaufen und wie schwer es ist den geschulten Mitarbeitern zu entkommen:
Ist es bei Ihnen bereits zu spät und Sie haben mit den Kriminellen bereits telefoniert und den Zugriff auf Ihren Computer gestattet? In diesem Fall sollten Sie einige Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Leider kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, welche Probleme nach dem vermeintlichen Support-Einsatz entstehen. In einigen Fällen wurde der Computer mit Schadsoftware infiziert, sodass die Betrüger über eine Hintertür ständig Zugriff auf Ihren Computer haben. Der Diebstahl weiterer Daten, eine Infektion mit einem Virus oder eine Erpressung ist dann nicht ausgeschlossen. Auch einen Angriff auf das Onlinebanking hat es in der Vergangenheit gegeben. Manche Nutzer wurden „nur“ abgezockt.
Wir empfehlen deshalb folgende Sicherheitsmaßnahmen:
Bitte melden Sie bei uns ähnliche Vorfälle, die Ihnen selbst passieren. Senden Sie uns bitte einen Screenshot oder den Link zu der jeweiligen Seite an [email protected]. Auch abweichende Telefonnummern sind wichtig, damit wir rechtzeitig davor warnen können. Nur mit Ihrer Hilfe können wir rechtzeitig vor neuen Gefahren warnen und andere Nutzer schützen. Sie können die bei Ihnen plötzlich und unerwartet angezeigte Telefonnummer mit einer kurzen Beschreibung der angezeigten Seite in den Kommentaren unter dem Artikel posten.
Der Beitrag Windows: Gefälschte Viruswarnung im Namen von Microsoft lockt in Kostenfalle – Jetzt auch per E-Mail erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Abmahnung /Forderung von Rechtsanwälten wegen Urheberrechtsverletzung (Kanzlei Schmitz & Lehnen/Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Immer wieder müssen wir auf Verbraucherschutz.com vor fingierten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder gefälschten Mahnungen warnen. Auch erfundene Inkassobüros versuchen Geld einzutreiben. Die meisten dieser E-Mails sind vollkommen unberechtigt.
Derzeit tauchen neue E-Mails mit einer Abmahnung, Forderung beziehungsweise Mahnung auf. Diese werden im Namen von diversen Rechtsanwaltskanzleien versendet. Angeblich geht es um eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Verletzung der Urheberrechte und Unterlassungsansprüche. Wie so oft handelt es sich dabei um Streaming-Dienste, über die Sie angeblich Filme geschaut haben. Es handelt sich bei diesen Schreiben um keine echten Anschreiben von Rechtsanwälten. Vielmehr sind diese E-Mails in den Bereich Spam beziehungsweise Fake einzustufen. Öffnen Sie auf keinen Fall den Anhang der E-Mails und klicken Sie keine Links in den betrügerischen Nachrichten an. Darin versteckt sich ein Virus.
Update 18.02.2020: Derzeit sind auch die Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber GbR aus Düsseldorf und Kanzlei Schmitz & Lehnen aus Aachen im Spiel. Aber auch diese Kanzleien haben mit dem Versand der Nachrichten nichts zu tun.
Update 10.02.2020: Aktuell werden die Abmahnungen im Namen der Erlenhardt Rechtsanwälte aus Düsseldorf versendet. Die Rechtsanwaltskanzlei gibt es tatsächlich. Allerdings hat diese mit dem Versand der Spam-Mails nichts zu tun. Zuvor war die bekannte Rechtsanwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE aus Köln Opfer der Betrüger.
Ein Problem an den Nachrichten ist, dass diese in Bezug auf den Text recht authentisch wirken. Die Kriminellen haben teils einfach Texte von echten Rechtsanwälten kopiert und angepasst. Allerdings wird für den Versand teils die E-Mail-Adresse bestehender Rechtsanwaltskanzleien verwendet. Die verwendeten Namen der Rechtsanwaltskanzleien existieren tatsächlich. Deshalb öffnen Nutzer diese E-Mails immer wieder.
Wir weisen darauf hin, dass die echten Rechtsanwaltskanzleien laut Absender oder Signatur nicht der Versender der E-Mails sind. Vielmehr sind diese selbst geschädigt, da E-Mail-Adressen und Namen missbräuchlich verwendet werden. Bitte rufen Sie bei den entsprechenden Kanzleien nicht an, da Sie damit unter Umständen den Geschäftsbetrieb zum Erliegen bringen.
Folgende E-Mails / Daten der Fake-Nachrichten sind uns bisher bekannt:
Update 11.09.2018 Achtung: Ab 11.09.2018 werden E-Mails versendet, welche die korrekte Anschrift des Empfängers enthält. Angeblich wurde diese von der beauftragten Ermittlungsfirma festgestellt. Fallen Sie auf den alten Trick nicht herein. Es handelt sich um gestohlene Datensätze, die im Internet gehandelt werden. Sie können selbst prüfen, ob Ihre Daten im Internet verkauft werden.
Die nachfolgenden Betreffzeilen wurden in der Vergangenheit verwendet:
Diese Absender wurden in der Vergangenheit verwendet
Achtung: Der bei Ihnen verwendete Absender könnte abweichen, da es wohl Tausende verschiedene Kombinationen gibt. Scheinbar wird jedoch als Kanzleiname eine Kombination aus folgenden Namen verwendet:
Titel: Dr., Prof.
Gesellschaftsformen: Kanzlei, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsgesellschaft, GbR, mbH, GmbH, AG
Namen: Schmidt, König, Klein, Vogel, Schwarz, Winkler, Maier, Schumacher, Bauer, Schubert, Schneider, Mayer, Schulze, Schulz, Martin, Fischer, Huber, Schmitz, Schuster, Lang, Wagner, Peters, Braun, Berger, Krause, Ludwig, Koch, Jung, Schäfer, Weiß, Becker, Scholz, Köhler, Krämer, Kaiser, Weber, Meier, Böhm, Richter, Hahn, Neumann, Keller, Schmitt, Franke, Hofmann, Roth, Werner, Albrecht, Lange, Baumann, Hoffmann, Möller, Lehmann, Winter, Kraus, Schmid, Schröder, Günther, Meyer, Fuchs, Müller, Walter, Krüger, Beck, Hartmann, Lorenz, Herrmann, Vogt, Friedrich, Wolf, Zimmermann, Frank
Missbräuchlich verwendete E-Mail-Adressen:
[email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected]
Sie haben eine weitere E-Mail mit abweichenden Daten bekommen? Bitte leiten Sie uns die Nachricht an [email protected] weiter, damit wir schnellstmöglich eine Verbraucherwarnung herausgeben können. Alternativ können Sie die E-Mail in den Kommentaren unterhalb des Artikels posten und so noch schneller andere Leser informieren. An dieser Stelle können Sie auch Ihre Fragen zu diesem Thema stellen.
Bei diesen E-Mails geht es ausnahmsweise einmal nicht um das liebe Geld. Vielmehr soll der Computer des Empfängers mit einem Virus versecht werden. Im Anhang der Nachrichten finden Sie angeblich eine Unterlassungserklärung sowie die Kontodaten für die Überweisung der Forderung.
In anderen Nachrichten ist ein Link enthalten (Archiv), der zu weiteren Informationen in der Angelegenheit führen soll. Tatsächlich gelangen Sie jedoch auf keine Webseite, sondern es wird ohne weitere Nachfrage eine Schadsoftware heruntergeladen.
Es handelt sich bei der angehängten oder heruntergeladenen Datei um eine ZIP-Datei. Diese dürfen Sie auf keinen Fall öffnen.
Durch das Öffnen der ZIP-Datei und des darin befindlichen Inhalts installieren Sie einen Trojaner auf Ihrem Computer. Die Schadsoftware kann großen Schaden anrichten. Unter Umständen wird weitere Malware nachgeladen oder die Festplatte Ihres Computers wird verschlüsselt und unbrauchbar gemacht. Mit der sogenannten Ransomware wird anschließend ein Lösegeld gefordert, damit Sie wieder an Ihre Daten herankommen. Denkbar ist auch, dass die Schadsoftware persönliche Daten von Ihrer Festplatte an Kriminelle versendet.
Diese Frage ist recht einfach zu beantworten: Reagieren Sie gar nicht. Eine Antwort wird nicht an den tatsächlichen Versender der E-Mail, sondern an unbeteiligte Dritte, versendet. Da die Absender zwar zugegebenermaßen sehr kreativ, aber dennoch vollkommen frei erfunden sind, besteht keine Gefahr. Sie können diese E-Mail ohne jegliche Reaktion löschen.
In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie möglichst schnell reagieren. Wir empfehlen grundsätzlich folgende Sicherheitsmaßnahmen, um das Risiko einer großflächigen Infektion und eines weitergehenden Schadens zu begrenzen:
Falls nach dem Öffnen des Anhangs schon einige Zeit vergangen ist, sollten Sie auch an Computer im Netzwerk denken. Aus der Erfahrung von anderen Angriffen wissen wir, dass sich die Schadsoftware heute auch über das Netzwerk auf andere Computer überträgt. Vor allem in Firmennetzwerken sollten Sie sofort den Administrator verständigen und die weiteren Rechner vorsorglich ebenfalls vom Netz nehmen.
Häufig entsteht bei den Empfängern der E-Mails immer wieder gleiche Frage. Wie kommen die Betrüger an meine Daten. Schließlich werden die E-Mails teilweise mit Name und Vorname personalisiert versendet. Die Antwort ist recht einfach und wenig befriedigend. Die Daten stammen in der Regel aus Datendiebstählen bei großen Unternehmen. Im Internet sind mehrere Milliarden Datensätze von Nutzern mit vertraulichen Informationen bis hin zu Passwörtern für E-Mails-Konten erhältlich. Sie können selbst überprüfen, ob Ihre E-Mail-Adresse von einem Datendiebstahl betroffen ist und im Internet gehandelt wird. In unserem Artikel finden Sie auch Ratschläge zur Vorgehensweise, falls Daten von Ihnen im Web veröffentlicht werden.
Wir arbeiten derzeit noch an der Analyse der E-Mails. Wichtig ist uns, dass wir so schnell wie möglich eine Warnung herausgegeben haben. Falls Sie ebenfalls so eine Mahnung mit abweichenden Texten erhalten haben, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter. Sobald wir neue Erkenntnisse haben, werden wir diesen Artikel aktualisieren. Ihre Fragen können Sie unterhalb des Artikels über die Kommentare stellen. Wir werden diese dort gemeinsam mit anderen erfahrenen Nutzern versuchen zu beantworten.
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]]>Der Beitrag Vorsicht vor eBay E-Mail mit Rechnung: Ihre Rechnung fur … erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Nutzer von eBay und eBay Kleinanzeigen müssen immer wieder ihre Nachrichten genauestens prüfen, um nicht auf die im Internet versendeten Bedrohungen hereinzufallen. Ganz aktuell ist seit Monaten die Masche bei eBay Kleinanzeigen mit dem Vorkassenbetrug und den Phishing-SMS, vor der Sie sich ebenfalls in Acht nehmen sollten.
Aber kommen wir zurück zu der versendeten E-Mail im Namen von eBay. Diese enthält nicht nur das Logo des Auktionshauses, sondern auch die Anschrift des Auktionsportals. Dabei geht es um eine angebliche Rechnung für einen bestimmten Zeitraum. Allerdings wird nicht ganz klar, für was Sie eigentlich zahlen sollen.
Gleich zu Beginn möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Auktionshaus eBay selber nichts mit dem Versand der E-Mail zu tun hat. Das Unternehmen wird mit dieser Nachricht selber geschädigt, weil Logo, Name und Adresse missbräuchlich verwendet werden.
Darf man eine Auktion auf ebay oder anderen Auktionsportalen einfach so abbrechen? Geht der Meistbietende bzw. Käufer dann leer aus? Die Stiftung Warentest klärt auf, was bei Auktionen rechtlich zulässig ist. Über den rechtmäßigen Abbruch
Die Nachricht mit dem Betreff „Ihre eBay-Rechnung für … ist ab jetzt online verfügbar“ oder „Wichtige Informationen“ hat verschiedene Absender als Absender. Bisher sind uns folgende Kombinationen bekannt:
Folgendes ist im Text der Nachricht zu lesen:
Auffällig bei dieser Spam-Nachricht ist, dass sie teilweise viele Fehler enthält. Vor allem könnten die Ersteller der E-Mail teils keine Umlaute schreiben. Das deutet darauf hin, dass die E-Mail ihren Ursprung im Ausland hat. Diese Fehler wurden in der Zwischenzeit allerdings korrigiert, sodass die E-Mail heute mit Umlauten versendet wird.
In der E-Mail befindet sich teilweise ein Anhang, der beispielsweise den Namen „Rechnung-Juni.html“ trägt und mit 1,5 Megabyte ziemlich groß ist. Im Moment können wir noch nicht sagen, was sich dahinter verbirgt. Ob es Phishing oder ein Virus ist, ist uns derzeit nicht bekannt.
Wir empfehlen Ihnen, diesen Anhang nicht zu öffnen. Die Gefahr, dass sich dahinter Schadsoftware verbirgt, ist ziemlich groß. Löschen Sie die E-Mail am besten sofort.
Einige Versionen der gefälschten E-Mails enthalten keinen Anhang. Vielmehr führt der Link auf eine gefälschte Webseite. Dort sollen Sie sich mit Ihren eBay-Zugangsdaten anmelden. Offensichtlich geht es den Kriminellen auch nur um diese Zugangsdaten. Nachdem diese eingegeben wurden, werden Sie direkt auf die echte eBay-Webseite weitergeleitet. Dadurch fällt vielen Nutzern der Betrug mit der Phishing-Seite gar nicht auf.
Auch hier warnen wir Sie. Klicken Sie nicht auf die Links. Eine echte Rechnung von eBay ist bei Ihnen im Konto hinterlegt. Geben Sie ebay.de in die Adresszeile Ihres Browsers ein und loggen Sie sich in Ihren Account ein. Dann sehen Sie, ob tatsächlich eine Rechnung vorliegt.
Die Links in den gefälschten Nachrichten führen auf nachgemachte Webseiten. Dort werden Ihre Login-Daten abgefangen.
Um Schutz vor derartigen Spam-Nachrichten zu bekommen, sollten Sie zunächst Ihre Betriebssysteme auf den aktuellsten Stand halten. Auch die verwendete Software sollte mit allen Updates versorgt sein. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen eine Virenscanner zu verwenden und unsere Ratgeber zum Thema Spam zu studieren.
Ihr elektronisches Postfach quillt mal wieder über und schuld daran sind die ganzen Spam-Mails, welche Sie nicht haben wollen? Wir erklären in diesem Ratgeber, woran Sie Spam-Nachrichten erkennen und was der Unterschied zu typischen Phishing-E-Mails
Newsletter und Spam gehören mittlerweile zum Internet, wie die diversen Werbebotschaften in Ihrem Briefkasten an der Haustür. In dieser Anleitung erklären wir, was der Unterschied zwischen einem Newsletter und Spam ist. Außerdem erfahren Sie, wie
Außerdem empfehlen wir Ihnen diese Video, welches Ihnen auch bildlich sehr gut erklärt, woran Sie Spam- und Phishing-Nachrichten erkennen.
Falls Sie auf eine Phishing-Mail von eBay hereingefallen sind und das selbst bemerken, sollten Sie möglichst rasch reagieren. Stecken Sie auf keinen Fall den Kopf in den Sand. Wir erklären in einer separaten Anleitung, wie Sie sich nach dem Diebstahl Ihrer Zugangsdaten oder einem Phishing-Angriff auf Ihr eBay-Benutzerkonto verhalten sollten. Da Ihre Daten in fremde Hände gelangt sind, könnten die Kriminellen Straftaten mit Ihrem Namen begehen. Wir empfehlen in jedem Fall die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei.
Falls Kriminelle Ihre Zugangsdaten für eBay Kleinanzeigen gestohlen haben, sollten Sie unverzüglich versuchen Ihr Passwort zu ändern (Anleitung). Beachten Sie bei jeder Passwortänderung, dass Sie ein sicheres Passwort verwenden. Lesen Sie dazu auch unseren Passwort-Ratgeber mit Video.
Haben Sie diese Videos schon gesehen?Haben Sie die Nachricht mit anderen Daten erhalten oder wissen Sie gar, was sich im Anhang verbirgt? Dann senden Sie uns eine E-Mail an [email protected]. Für Fragen bezüglich des Themas können Sie das Kontaktformular unter diesem Beitrag nutzen.
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Wissen Sie eigentlich woher der Begriff Spam kommt? Nichts ist schlimmer, als wenn Sie in Ihrem E-Mail-Postfach die wichtigen Nachrichten überlesen, weil zu viele unwichtige Messages eintreffen. Doch meist erkennen Sie mit einem geschulten Auge sehr schnell, welches die Spam-Nachrichten sind, die Sie gleich in den Papierkorb schieben können. Oder sollten Sie diese gar nicht löschen? Wir klären das.
Viele Freemail-Anbieter setzen einen Spam-Filter ein und versuchen nicht gewollte Nachrichten aus Ihrem Postfach auszusortieren. Sehr gut funktioniert das beispielsweise bei Gmail. Damit der Spam-Filter richtig funktioniert, ist es oft gar nicht gut, wenn Sie die nervigen Werbenachrichten löschen. Verschieben Sie diese je nach Spam-Filter und Freemail-Anbieter lieber in den Spam-Ordner, oder richten Sie einen Filter ein.
Als Spam bezeichnet man ungewollte Werbebotschaften im E-Mail Postfach. Diese Werbenachrichten werden massenhaft verschickt und kosten nicht nur Zeit, sondern sind auch nervenaufreibend. Denn in der Regel verschleiern die Absender ihre wahre Identität und versuchen Sie zu täuschen. Überwiegend soll mit typischen Spam-Nachrichten für Etwas geworben werden. In der Regel für unseriöse Webseiten. Jeder kennt die Viagra-Werbung, Offerten für verschreibungspflichtige Medikamente oder Versicherungsvergleiche.
Abzugrenzen sind Spam-Nachrichten vom sogenannten Phishing. Dabei handelt es sich um gefälschte E-Mails, die keinen werbenden Charakter haben. Vielmehr richten Phishing-E-Mails Schaden an, indem sie persönliche Daten ausspähen oder Malware auf Ihren Computer bringen. Da auch diese Nachrichten unerwünscht sind und unaufgefordert zugesendet werden, wird im Volksmund ebenfalls der Begriff Spam verwendet. Tatsächlich macht eine Trennung von Spam und Phishing nicht viel Sinn. Beides ist Müll. Nur die Kriterien für die Erkennung von Spam und Phishing-Nachrichten unterscheiden sich. Wir erklären in unserem Ratgeber, woran Sie Phishing-E-Mails selbst erkennen.
Es gibt ein paar Anhaltspunkte, anhand derer Sie die typischen Spam-Nachrichten sofort erkennen und aussortieren können. Wenn Sie diese Checkliste beherzigen, ist Ihr Postfach schnell leer geräumt, ohne dass Sie jede E-Mail erst öffnen und lesen müssen.
Spam-Mails kommen immer unerwartet. Das ist das erste Kriterium. Schließlich handelt es sich um unverlangte Werbung, die in Deutschland und vielen anderen Ländern verboten ist. Prüfen Sie zuerst weitere Kriterien, bevor Sie die E-Mail öffnen oder ihr Glauben schenken.
Sie kennen den Absender der E-Mail gar nicht oder können sich darunter nichts vorstellen? Das könnte ein erster Anhaltspunkt für Spam sein. Denn wenn Sie einen Newsletter abonnieren, müsste Ihnen zumindest der Absender bekannt vorkommen.
Enthält die E-Mail kein Impressum, dann handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um Spam. Das Impressum ist in Deutschland auch für E-Mails Pflicht.
Einige Spam-Nachrichten enthalten heute zwar schon einen Link zum Abmelden und täuschen damit vor, ein seriöser Newsletter zu sein. Dennoch: Bei den meisten verbotenen Werbenachrichten fehlt der Link zum Abmelden, was ein deutliches Signal für Spam ist.
Die als Absenderadressen angegebenen E-Mails muten teilweise seltsam an. Manchmal ist es eine bloße Aneinanderreihung von Buchstaben und Zahlen. Teilweise geben sich die Macher dieser E-Mails aber große Mühe und versuchen eine E-Mail zu wählen, die der eines großen Unternehmens ähnelt.
Auch an dem Betreff der E-Mail können Sie viel ablesen. Wörter wie „unglaublich“, „unschlagbar günstig“, „traumhaft“ sowie extrem hohe Rabattversprechen und Anspielungen auf Sex sollten Ihre Alarmglocken schrillen lassen.
Wird Ihnen eine E-Mail von einem Unbekannten zugesendet und enthält noch einen Anhang? Dann sollten Sie ganz vorsichtig sein. Denn in dem Anhang können sich Viren, Trojaner und andere Schadsoftware befinden. Öffnen Sie keine Anhänge von unaufgefordert zugesendeten E-Mails.
Meist können Sie mit dem Inhalt von Spam-Mails nicht viel anfangen. Kostenlose Produkte, hohe Gewinne, keine direkte Anrede und nichts sagende Floskeln kennzeichnen diese Werbenachrichten.
Meisten führen Links von unaufgefordert zugesendeten E-Mails auf Phishing-Seiten oder zu Datensammlern. Deshalb raten wir, die Links in den E-Mails nicht anzuklicken.
Häufig finden Sie in Spam-Nachrichten Schreibfehler. Zwar wird die Qualität immer besser, fehlerfrei sind die Nachrichten dennoch oft nicht.
Die meisten Nutzer interessieren sich für Spam nur aus einem Grund: Sie möchten den Unfug loswerden. Doch das ist gar nicht so einfach. Von einem seriösen und abonnierten Newsletter können Sie sich recht leicht abmelden. Bei Spam-Nachrichten ist das nicht so einfach. Wissen Sie eigentlich, warum Sie sich von Spam-Nachrichten nicht abmelden sollten und wie Sie die nervige Werbung dennoch loswerden.
Auf jeden Fall sollten Sie es vermeiden, dem Absender zu antworten oder Links in der E-Mail anzuklicken. Damit würden Sie nur bestätigen, dass die E-Mails unter dieser Adresse gelesen werden. Im schlimmsten Fall führt das zu noch mehr Werbung in Ihrem Postfach.
Doch wie befreien Sie sich nun von den lästigen Werbe-Mails? Eine gute Möglichkeit ist die Nutzung eines Freemail-Anbieters, der nahezu keinen Spam in den Posteingang lässt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie umsteigen können. Entweder ganz radikal, indem Sie Ihre E-Mail-Adresse wechseln. Oder Sie behalten Ihre bisherige Adresse und rufen die E-Mails nur noch über die neue Adresse ab. In einem speziellen Ratgeber erklären wir, welchen Anbieter wie empfehlen und stellen weitere Informationen und Anleitungen zur Verfügung.
Tipp: Stellen Sie Ihr E-Mail-Programm oder den Webmailer so ein, dass die E-Mail zunächst nur als Text geöffnet wird. Dadurch vermeiden Sie, dass Bilder geladen werden, und Sie können sich den Inhalt ansehen. Über Bilder können nicht nur schädliche Inhalte angezeigt werden. Es wird darüber auch ausgespäht, ob Sie die E-Mail lesen.
Sie wissen mit einer E-Mail gar nichts anzufangen und sind sich unsicher, ob das Spam ist? Recherchieren Sie auf Onlinewarnungen, ob diese Nachricht als Spam-Mail schon aufgetaucht ist. Auch bei Google und über andere Suchmaschinen können Sie nachforschen. Alternativ senden Sie uns die Nachricht zur Überprüfung an [email protected].
Diese Frage stellen sich besonders viele Empfänger von Spam-Mails. Schließlich gibt es einige Nutzer, die ihre E-Mail-Adresse weder im Internet veröffentlicht haben noch an dubiosen Gewinnspielen teilnehmen. Und auch ein sorgloser Umgang mit persönlichen Daten findet bei vielen Nutzern nicht statt. Trotzdem erwischt es irgendwann jeden und es kommen täglich mehr Spam-Mails in das Postfach.
So gelangen die Spam-Versender an Ihre E-Mail-Adresse:
Sie können übrigens selbst überprüfen, ob Ihre persönlichen Daten im Darknet gehandelt werden. Ist das der Fall, sollten Sie reagieren. Häufig enthalten die Datensätze nicht nur Ihre E-Mail-Adresse, sondern auch Passwörter, Kreditkartennummern und IBANs.
In den Kommentaren unter diesem Artikel können Sie uns Ihre Tipps und Tricks im Umgang mit Spam verraten. Mit Ihren Ratschlägen helfen Sie anderen Lesern bei der Lösung des Problems.
Schauen Sie sich auch unsere weiteren kostenlosen Ratgeber an.
Der Beitrag So erkennen Sie Spam-E-Mails – einfach erklärt erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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