Virus | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 28 Feb 2022 10:23:49 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Virus | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Trojaner im Anmarsch – das müssen Sie wissen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/trojaner-im-anmarsch-das-muessen-sie-wissen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/trojaner-im-anmarsch-das-muessen-sie-wissen/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:23:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64642 Jeden Tag versuchen Gauner über E-Mails Menschen dazu zu verlocken „zip“- oder „cap“-Dateien zu öffnen. Auch probieren sie es, Menschen auf gefälschte Internetseiten zu locken, um an persönliche Daten zu kommen. Vorsicht bei E-mails Öffnen

Der Beitrag Trojaner im Anmarsch – das müssen Sie wissen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Jeden Tag versuchen Gauner über E-Mails Menschen dazu zu verlocken „zip“- oder „cap“-Dateien zu öffnen. Auch probieren sie es, Menschen auf gefälschte Internetseiten zu locken, um an persönliche Daten zu kommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Öffnen Sie keine Anhänge von E-mail, wenn Sie den Absender nicht kennen.
  • Bekommen Sie eine vermeintliche E-mail von Ihrer Bank, locken Sie sich niemals über den Link mit Ihren persönlichen Daten ein.
  • Haben Sie einen Anhang geöffnet, lassen Sie sofort Ihr Anti-Viren-Programm laufen.

Vorsicht bei E-mails

Öffnen Sie einen Anhang in einer „zip“- oder „cap“-Datei riskieren Sie, dass jemand Ihren Computer ausspionieren kann.

In diesen Mails befinden sich Schadprogramme- die Dateien auf Ihrem Computer löschen- aber auch verschlüsseln können. In der Regel erhalten Sie die Mail immer mit verschiedenen Betreffzeilen. So könnte die Mail lauten: „[Vorname][Nachname] Ihre Aufforderung vom Rechtsanwalt“ oder aber „Inkasso Benachrichtigung für [Vorname][Nachname]“.

So erhielten zum Beispiel Kunden von Amazon Benachrichtigungen, dass Ihr Benutzerkonto eingefroren wurde oder, dass es einen Betrugsversuch über ihr Amazonkonto gab. Ebenso gibt es diese Mails für Kreditinstitute wie Mastercard, PayPal, Postbank, Sparkasse, Comdirekt-Bank und Targobank. Sie erscheinen als angeblicher Absender und die Mail ist mit einem Trojaner versehen. Indes gab es solche Mails auch schon von Erotik-Portalen. Eine weitere Masche ist es, den unbescholtenen Verbrauchern eine angebliche Rechnung zu schicken. Hier wird mittels Druck und Drohung versucht, dass der Rechnungsempfänger diese bezahlt, obwohl er nie eine der Leistungen bestellt hatte.

Virus Trojaner Malware Monster Symbolbild
Achtung Malware: vermeintliches Word-Update ist mit Viren verseucht

E-Mails mit einem vermeintlichen Word-Update kursieren aktuell im Internet. Sie sollten dieses vermeintliche Update nicht installieren. Denn Schadsoftware lauert im Anhang. Am Ende haben Sie den gefährlichen Trojaner Emotet auf dem PC. Trojaner und Viren

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Gefakte Internetseiten

Die Betrüger sind auch Meister darin, den Verbrauchern Pishing-Mails zu schicken, um an die persönlichen Daten zu kommen.

Sofern im Betreff „Benachrichtigung über die Sperrung Ihres Accounts“, „You recieved important Document“ oder „Ihr Aktzenzeichen: MA-886-546-987“ erscheint, versuchen Gauner Sie auf gefälschte Internetseiten zu locken. Meist handelt es sich hier um Firmen, die Ihre persönlichen Daten wie Ihre Kontoverbindung möchten.

Auch von der Sparkasse gab es solche Mails. Die Bank schrieb den Kunden, sie möchte die Sicherheit beim Online-Banking verbessern. Hierfür sollten sich die Kunden über den Link in der Mail anmelden.

Achten Sie auf eine falsche Rechtschreibung. Denn meist sind in diesen Mails Schreibfehler versteckt. Auch die Grammatik lässt meist zu wünschen übrig. Jedoch gibt es auch Mails, perfekt in Wort und Schrift geschrieben sind.

Fake-Virus-Warnung im Namen Microsoft Windows
Windows: Gefälschte Viruswarnung im Namen von Microsoft lockt in Kostenfalle – Jetzt auch per E-Mail

Plötzlich lesen Sie auf Ihrem Computer die Windows Warnung „Windows wurde aufgrund verdächtiger Aktivitäten blockiert“, „Ihr Computer wurde infiziert“ oder ähnlich. Dubiose Anmeldefenster blockieren den Browser und lassen scheinbar keine Aktion mehr zu. Stattdessen sollen

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cab-Dateien

Nicht nur das zip-Format wird genutzt, auch die cab-Dateien.

In dieser Datei befinden sich mehrere Dateien und eine davon kann mit einem Virus behängt sein. Doch den Virus erkennt Ihr Viren-Programm erst, wenn die Datei entpackt ist. Die aktuellen Eindringlinge sind schlau und wissen, wie sie veraltete Viren-Programme umgehen können. Auf diese Weise bleiben sie auf dem Computer unentdeckt und können dort Schaden anrichten.

Achtung Gauner!
Halunken haben immer neuere Ideen, um an Ihre Daten und an Ihr Geld zu kommen.
Fake-Viruswarnung Trojaner Spyware im Namen AppleCare
Apple Mac Meldung: Es wurden Viren auf Ihrem System gefunden!

Sie surfen im Internet und plötzlich öffnet sich eine Virusmeldung? Dort steht beispielsweise „Es wurden Viren auf Ihrem System gefunden!“. Scheinbar stammt die Meldung von Apple. Doch wir warnen davor. Klicken Sie keine Links an

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Ratschlag

Halten Sie sich an folgende Ratschläge, um den Schaden möglichst zu umgehen.

  • Öffnen Sie keine Anhänge und Links in Ihren E-mail, wenn Sie den Absender nicht kennen.
  • Sollten Sie einen Anhang doch geöffnet haben, lassen Sie das Viren-Programm laufen. Sofern auf dem Rechner immer noch Probleme bestehen, müssen Sie ihn neu installieren. Auf der Internetseite www.botfrei.de und auf den Seiten des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik finden Sie ebenfalls wertvolle Tipps für den Fall der Fälle.
  • Schauen Sie regelmäßig, ob es für Ihr Anti-Viren-Programm oder Ihren Internetbrowser Updates gibt.
  • Beantworten Sie solche E-mails nicht. In diesem Fall würden die Gauner erfahren, dass Ihre E-mailadresse aktiv ist.
  • Löschen Sie diese E-mail einfach ungeöffnet.
  • Bleiben Sie auf dem Laufenden bezüglich neuer Betrugsmaschen über einen Phishing-Radar.
  • Sofern Sie wissen möchten, von wem die Phishing-E-mail kommt, können Sie den Mail-Header prüfen.
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DHL Spam: Phishing E-Mails im Namen von DHL

Spam Mails im Namen des Paketdienstleisters DHL gelangen immer wieder in Ihr Postfach. Mithilfe gefälschter Webseiten versuchen die Kriminellen Ihre DHL-Zugangsdaten zu stehlen oder Schadsoftware auf Ihrem PC beziehungsweise Smartphone zu installieren. Eine Übersicht über

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Hinweise auf Phishing-Mails

  • Sie werden von einem Onlineshop angeschrieben, bei dem Sie nie gekauft haben.
  • In der Mail geht es um Ware, die Sie nicht bestellt haben.
  • Ihnen werden Vertragsänderungen geschickt, obwohl Sie keinen Vertrag dieser Art abgeschlossen haben.
  • Sie sollen Kreditkartengebühren bezahlen, obwohl Sie keine haben.
  • Es kommt eine Mail, in der die Abbuchung der vermeintlich bestellten Ware angekündigt wird.
  • Sie haben angeblich schon auf mehrere Mahnungen nicht reagiert.
  • Ihr Name wurde falsch geschrieben oder steht in der Rechnung nicht drin.
  • Ein Inkasso-Unternehmen droht Ihnen, obwohl Sie keine offenen Rechnungen haben.
Viruswarnung meinestadt.de Fake-Mail Bewerbung
Vorsicht Virus: Neue Bewerbung auf Ihre Stellenanzeige von meinestadt.de

Im Namen des Onlineportals meinestadt.de werden erneut gefälschte E-Mails versendet. Diese täuschen eine Bewerbung auf eine Stellenanzeige vor. Im Anhang befinden sich angeblich die Bewerbungsunterlagen des potenziellen neuen Mitarbeiters. Doch diese dürfen Sie nicht öffnen,

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Trojaner im Anmarsch – das müssen Sie wissen

1. Warum erhalte ich solche Emails?

Die Betrüger versuchen mit allen Mitteln an Ihre persönlichen Daten, Ihre Bankverbindung oder Ihr Geld zu kommen. Diese Mails werden planlos verschickt, in der Hoffnung, dass jemand der Aufforderung nachkommt.

2. Was soll ich machen, wenn ich der Aufforderung der Mail doch nachgekommen bin?

Hier kommt es darauf an, was Sie gemacht haben. Sofern Sie einen Anhang geöffnet haben, lassen Sie sofort Ihr Viren-Programm laufe oder installieren Sie den PC im Zweifel neu. Haben Sie Ihre Bankdaten herausgegeben, so kontaktieren Sie sofort Ihre Bank.

3. Soll ich diese Mails öffnen?

Sofern Sie schon am Absender erkennen, dass Ihnen dieser nichts sagt, so schieben Sie die Mail gleich in den Spam-Ordner. Jedes Öffnen der Mail kann dem Absender unter Umständen ein Signal geben, dass Ihre Emailadresse auch genutzt wird.

4. Kann man die Betrüger anzeigen?

Leider macht das wenig Sinn, da meist nicht nachvollziehbar ist, über wen die E-mail verschickt wurde. Oftmals werden diese sogar von privaten Emailkonten verschickt, die gehackt wurden und deren eigentlicher Besitzer das noch nicht mitbekommen hat. Meist sitzen die Betrüger auch irgendwo im Ausland.

5. Was mache ich, wenn mir eine Inkassofirma droht?

Bleiben Sie in diesem Fall ganz locker. Sofern Sie sicher sind, dass Sie keine offenen Forderungen haben, kann Ihnen die Inkassofirma selbst mit Anwalt nichts anhaben. Die Betrüger wollen die Mail-Empfänger mürbe machen und ihnen Angst einjagen, damit diese möglichst schnell das Geld bezahlen.

Comdirect Presse-Foto Symbolbild
Comdirect Phishing: Diese Spam-Mails sind eine Fälschung

Kunden der Direktbank Comdirect müssen aktuell besonders wachsam sein. Bundesweit werden gefälschte E-Mails mit dem Betreff „aktuelle Information“ vom Absender [email protected] versendet. Wir erklären, wie die Fake-Mails aussehen und welche Gefahr besteht. Gefälschte E-Mails werden

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Fazit

Betrüger gibt es im Internet leider in großen Mengen. Diese schrecken auch nicht davor zurück, Ihnen Mails zu schicken und Sie darin zu bedrohen oder Anhänge mit Viren zu verschicken. Bewegen Sie sich im Internet stets vorsichtig und achten Sie auch darauf, welche Mails Sie öffnen. Vor allen Dingen sichern Sie Ihren Computer immer mit einem guten Viren-Programm ab und halten Sie dieses auf dem neuesten Stand. So können Sie unter Umständen Schlimmeres verhindern.

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In häuslicher Quarantäne wegen Corona – wie soll ich mich verhalten? Verstöße sorgen für hohe Geldbußen oder Freiheitsstrafe https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/in-haeuslicher-quarantaene-wegen-corona-wie-soll-ich-mich-verhalten-verstoesse-sorgen-fuer-hohe-geldbussen-oder-freiheitsstrafe/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/in-haeuslicher-quarantaene-wegen-corona-wie-soll-ich-mich-verhalten-verstoesse-sorgen-fuer-hohe-geldbussen-oder-freiheitsstrafe/#respond Wed, 23 Feb 2022 10:54:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58946 Erkrankte sollen Corona nicht verbreiten, dass ist das Wichtigste beim Kampf gegen den Virus. Die Betroffenen und deren direkte Kontaktpersonen werden isoliert um eine Verbreitung zu verhindern. Der erste Weg führt in die häusliche Quarantäne.

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Erkrankte sollen Corona nicht verbreiten, dass ist das Wichtigste beim Kampf gegen den Virus. Die Betroffenen und deren direkte Kontaktpersonen werden isoliert um eine Verbreitung zu verhindern. Der erste Weg führt in die häusliche Quarantäne.

Das Wichtigste in Kürze

  • Menschen, die mit einer infizierten Person in Kontakt waren oder an leichten Symptomen erkrankt sind, für die ordnen Behörden die häusliche Quarantäne an.
  • In der Regel wird die häusliche Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet.
  • Wir geben Ihnen Verhaltenstipps und fassen die Regeln zusammen, wenn Sie in Quarantäne sind.

Der Coronavirus ist eine hochsteckende Krankheit, die von Mensch zu Mensch übertragen wird. Aus dem Grund ist es sehr wichtig, dass Personen identifiziert werden, die mit dem Virus in Kontakt gekommen sind. Der Virus kann im Labor nachgewiesen werden und wenn Gefahr im Verzug ist, dann kann das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne aussprechen.

Die häusliche Quarantäne ist eine Notwendigkeit, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und einzudämmen. Der Grund ist einfach, denn durch eine Eindämmung wird das Gesundheitssystem nicht so stark belastet und hat Zeit sich der Situation anzupassen.

Bei einer Isolierung und einer Quarantäne handelt es sich um reine Schutzmaßnahmen, die meist als belastet empfunden werden. Sie schließen die infizierten, aber auch die nichtinfizierten Menschen von sozialen Leben aus.

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Die Quarantäne

Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Anordnung der Quarantänemaßnahmen und dabei gelten die rechtlichen Grundlagen des Infektionsschutzgesetz.

Personen, die ein hohes Risiko haben, das sie sich angesteckt haben, müssen in Quarantäne. Davon betroffen sind:

  • Menschen, die innerhalb der letzten zwei Wochen einen engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Die Infektion muss nachweislich vorhanden sein.

Als engen Kontakt werden Menschen bezeichnet, mit denen Sie mindestens 15 Minuten direkten Kontakt hatten. Das bedeutet, Sie haben mit ihm gesprochen, sind angehustet, angeniest worden oder hatten einen anderen engen Kontakt.

Sie müssen das Gesundheitsamt der Gemeinde informieren, den Arbeitgeber, die Krankenkasse und sind verpflichtet Zuhause zu bleiben.

  • Personen, die sich in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten haben und anschließend nach Deutschland einreisen. Mehr Informationen dazu bietet der Ratgeber „Quarantäne-Pflicht bei Einreise oder Rückkehr aus dem Ausland“.
  • alle Personen, die vom Gesundheitsamt für die Quarantäne vorgesehen sind und das ist meist nach einem positiven Test der Fall. Auch in einem solchen Fall ist der Arbeitgeber und die Krankenkasse zu informieren.

Zudem gibt es Personen, die ein geringes Risiko haben, dass sie sich angesteckt haben, müssen nicht in Quarantäne. Das ist immer dann der Fall, wenn man

  • innerhalb der letzten zwei Wochen zwar mit einer infizierten Person im gleichen Raum war, aber keinen direkten Kontakt hatte.
  • im Ausland war und das Gebiet nicht als Risikogebiet gilt. Auch hier bietet sich der Ratgeber „Quarantäne-Pflicht für Einreise und Rückkehr aus dem Ausland“ an.

Wenn Sie Kontakt mit einer Person hatten, die nachweislich infiziert ist, egal ob im Freundes- oder Familienkreis und Sie vollkommen gesund sind, dann müssen Sie nicht in Quarantäne. Entwickeln Sie mit der Zeit Anzeichen einer Atemwegserkrankung, dann nehmen Sie Kontakt mit dem Hausarzt auf und lassen sich testen.

Eine Isolierung ist eine andere Maßnahme als eine Quarantäne. Bei einer Isolierung handelt es sich um eine behördlich angeordnete Maßnahme bei Erkrankten mit bestätigter SARS-CoV2-Infektion. Eine Isolierung kann in den eigenen vier Wänden erfolgen, aber auch im Krankenhaus. Entscheidend ist die Schwere der Erkrankung.

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Die Anordnung und die Länge

Die Isolierung und die Quarantäne werden vom Gesundheitsamt angeordnet und das Gesundheitsamt legt fest, ob eine Quarantäne oder eine Isolierung notwendig ist.

Zudem legt das Amt fest, ob die Maßnahme in den eigenen vier Wänden bleibt oder im Krankenhaus erfolgt. Zudem wird festgelegt, wie lange die Maßnahme gilt und außerdem endet die Maßnahme nicht automatisch, sondern muss von der zuständigen Behörde aufgehoben werden.

In der Regel muss eine Person 14 Tage in Quarantäne, wenn ein Corona-Verdacht besteht. Die Krankheitsanzeichen können diese Zeit brauchen, um sich zu offenbaren.

Ein Isolierung wird erst aufgehoben, wenn der Erkrankte mindestens zehn Tage keine Symptome hat und 48 Stunden auch keine Krankheitsanzeichen hinzukommen. Ein negatives Testergebnis muss vorliegen, wenn es sich um eine schwere Erkrankung handelt.

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Quarantäne-Pflicht für Ein- und Rückreise aus dem Ausland

Das Bund hat eine Einreisebestimmung festgelegt, die auf Grundlage der Musterquarantäneverordnung festgelegt ist.

Seit dem 8. November sind Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen im Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich vor der Einreise nach Deutschland anzumelden und einen Nachweis über die Anmeldung vorzulegen. Dazu wird im Internet unter www.einreiseanmeldung.de ein Formular bereitgestellt. Haben Sie nicht die Möglichkeit eine digitale Anmeldung vorzunehmen, dann muss eine Ersatzmitteilung in Papierform vorgelegt werden.

Die Reisenden müssen sich direkt nach der Einreise in ihren Heimatort begeben und sich 10 Tage unter häusliche Quarantäne stellen. Zudem ist das Gesundheitsamt zu informieren und frühestens nach 5 Tagen ist ein Test möglich. Bei einem negativen Ergebnis ist die Quarantäne beendet.

Bei Transitaufenthalten besteht keine Pflicht in häusliche Quarantäne zu gehen. Deutschland wird von den Durchreisenden umgehend verlassen.

Es gibt aber auch Ausnahmen, die sich auf Grenzpendler, Mitarbeiter des Gesundheitssektors und Transportunternehmen beziehen. In der jeweiligen Landesversordnung stehen die Ausnahmen und lassen sich nachlesen.

Im besten Fall informieren Sie sich vor dem Grenzübertritt über die aktuellen Regelungen der Region und dazu bietet sich der Internetauftritt des jeweiligen Bundeslandes an. Die aktuellen Fallzahlen der Länder und alle Informationen zu den Risikogebieten finden Sie unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete.de und www.rki.de/covid-19-fallzahlen.

Quarantäne – Was darf ich und was nicht?

Es gibt ganz genaue Regelungen, was Sie in einer Quarantäne dürfen und was nicht.

  • Ohne Zustimmung des Gesundheitsamtes dürfen Sie die Wohnung nicht verlassen.
  • Besuch empfangen dürfen Sie nicht. Es sei denn die Person gehört zum eigenen Haushalt.
  • Sie vermeiden engen Kontakt zu allen Personen, mit denen Sie in einem Haushalt leben.

Ein Verstoß gegen die Quarantäne-Regelungen kann nicht nur hohe Geldstrafen bedeuten, denn im schlimmsten Fall wird ein Verstoß mit Freiheitsstrafe geahndet.

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Das richtige Verhalten in der Quarantäne

Damit es in der Quarantäne nicht zu Verstößen kommt, gibt es Verhaltensregeln.

  • Vermeiden Sie den Aufenthalt in den gleichen Räumen mit Personen, die mit Ihnen zusammenleben. Außerdem schlafen Sie nicht im gleichen Zimmer.
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände.
  • Achten Sie streng auf die Hust- und Niesetikette.
  • Wohn- und Schlafräume sind regelmäßig zu lüften.
  • Geschirr, Wäsche und Handtücher sind Haushaltsgegenstände, die Sie nicht mit anderen Personen teilen dürfen.
  • Benutzen Sie ein eigenes Badezimmer, wenn möglich.
  • Hygieneartikel nicht mit anderen Personen aus dem Haushalt teilen. Wäsche gründlich und regelmäßig waschen.
  • Alle Oberflächen (Türklinken, Tische und Ablageflächen) sind gründlich zu reinigen und im besten Fall zu desinfizieren.
  • Mahlzeiten sind getrennt von den anderen Personen einzunehmen.
  • Bitten Sie Nachbarn oder Freunde mit dem Haus spazieren zu gehen.
  • Bitten Sie andere Personen darum, den Einkauf durchzuführen.

In Ihrem Haushalt leben Personen, die aufgrund des Alters oder anderen Vorerkrankungen als Risiko eingestuft sind, dann sind die Personen anderweitig unterzubringen, wenn sie keine Quarantäne haben.

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Quarantäne und medizinische Hilfe

Haben Sie Husten, Schnupfen, Fieber oder infektionsbedingte Atemnot, dann kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.

Verspüren Sie Grippesymptome, dann wenden Sie sich sofort telefonisch an den Hausarzt oder rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Die Nummer ist bundesweit gültig.

Außerdem beobachten Sie genau Ihren Gesundheitszustand.

  • 2x am Tag messen Sie Ihre Körpertemperatur.
  • Tragen Sie die Symptome und die Körpertemperatur in ein Tagebuch ein.

Benötigen Sie Medikamente oder eine ärztliche Behandlung, dann kontaktieren Sie den Haus- oder Facharzt. Teilen Sie ihm mit, dass Sie unter Quarantäne stehen und dann gibt er weitere Informationen. Informieren Sie das Gesundheitsamt, wenn Sie aufgrund von medizinischen Problemen die Quarantäne nicht einhalten können.

Wählen Sie bei schweren Verletzungen, akuten lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Vergiftungen den Notruf 112 und teilen Sie mit, dass Sie unter Quarantäne stehen.

Quarantäne einhalten trotz negativem Testergebnis

Der Abstrich bei einem Corona-Test ist nur eine Momentaufnahme.

Im Grunde besagt der Test nur, dass Sie während des Tests keine Anzeichen haben oder dass Sie am Anfang der Infektion stehen und noch kein Nachweis möglich ist.

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Worauf müssen Mitbewohner achten?

Die Personen, die der häuslichen Gemeinschaft leben, müssen folgende Dinge beachten:

  • Kontakte mit anderen Menschen sind zu vermeiden.
  • Weisen die Mitbewohner Symptome auf, dann müssen Sie sich telefonisch mit dem Hausarzt in Verbindung setzen und um eine Verbindung mit der zentralen Anlaufstelle für Corona-Verdachtsfälle Kontakt aufnehmen.

Die Besorgung von Lebensmitteln

Nachbarn, Freunde und Familie kaufen Lebensmittel ein und stellen sie vor der Haustür ab.

In vielen Regionen gibt es Nachbarschaftsinitiativen oder ehrenamtliche Helfer, die beim Einkauf unterstützen. Kirchliche Organisationen und Wohlfahrtsverbände bieten ebenfalls Hilfen an.

Finden Sie keine Hilfe, dann wenden Sie sich an das Gesundheitsamt.

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Der Umgang mit der belasteten Situation

Die Quarantäne ist eine Situation, die für Personen immens belastend ist. Das Leben begrenzt sich auf die eigenen vier Wände und die sozialen Kontakt sind begrenzt.

In der Regel kommt es zu Konflikten mit dem Mitbewohner, da es keine Ausweichmöglichkeiten gibt. Zudem sind die Sorgen und Ängste in Bezug auf eine Ansteckung immens belastend.

In der Quarantäne pflegen Sie bitte die eigene seelische Gesundheit.

Die praktischen Tipps:

  • Feste Tagesstrukturen sind wichtig, auch wenn Sie nicht im Homeoffice arbeiten.
  • Halten Sie Kontakt mit Freunden, Angehörigen und Arbeitskollegen über das Telefon oder die sozialen Medien.
  • Nehmen Sie sich Zeit für Hobbies, wie Lesen, Spiele oder Kochen.
  • Bleiben Sie körperlich aktiv, denn auch in der Wohnung bieten sich viele Möglichkeiten Übungen durchzuführen. Das Internet bietet viele interessante Anleitungen.
  • Meditations- und Entspannungsübungen sorgen für Entspannung und lassen die Anspannung abfallen. Auch hier bietet das Internet viele Möglichkeiten.
  • Soziale Medien verbreiten viele Falschinformationen und aus dem Grund seien Sie immer skeptisch. Vertrauen Sie richtigen Quellen, wie dem Robert-Koch-Institut oder den Gesundheitsämtern.
  • Begrenzen und gestalten Sie den Medienkonsum, wenn Sie sich durch ihn belastet fühlen.
  • Die häusliche Quarantäne ist eine unfreiwillige Situation, die sehr belastet sein kann. Sprechen Sie mit einem nahestehenden Menschen, wenn Sie niedergeschlagen sind. Die Telefonseelsorge ist auch eine gute Anlaufstelle. Rufen Sie 0800-1110111 oder 0800-111-0222 oder 116123 an.
  • Behalten Sie immer eine positive Grundhaltung und orientieren Sie sich an Werten, die für Halt sorgen.
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Corona-Warn-App: App-Download für Android und iOS

Mit der Corona-Warn-App für Android und iOS soll die Corona-Pandemie eingedämmt werden. Infektionsketten können mithilfe der App schneller unterbrochen und Sie bei einem möglichen Ansteckungsrisiko schneller informiert werden. Die Corona-Warn-App wurde von der Bundesregierung in

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Lohnfortzahlung bei Quarantäne

Gerade in der heutigen Zeit haben viele Menschen Sorgen um den Lohn, wenn sie in Quarantäne sind.

  • Bestätigte Infektion

Der Arzt stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, wenn es sich um eine bestätigte Infektion mit dem Coronavirus handelt und Symptome vorhanden sind. Eine solche Bescheinigung wird auch telefonisch ausgestellt und dazu informieren Sie sich beim gemeinsamen Bundesausschuss.

Vom Arbeitgeber erhalten Sie bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn Sie eine Krankschreibung haben. Die gesetzliche Krankenkasse springt dann ein, wenn Sie die sechs Wochen überschreiten und dann bek9ommen Sie als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer Krankengeld. Sind Sie privat krankenversichert und haben eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, dann bekommen Sie Krankentagegeld.

  • Behördlich angeordnete Quarantäne ohne Symptome

Berufstätige Personen, die in Quarantäne gehen, dürfen den Betrieb nicht mehr besuchen und dann bietet sich Homeoffice an.

Der Arzt darf keine AU-Bescheinigung ausstellen, wenn Sie keine Krankheitssymptome haben und das gilt auch bei einem positiven Corona-Test ohne Symptome.

In einem solchen Fall springt das Infektionsschutzgesetz ein und Sie erhalten eine Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen durch den Arbeitgeber. Beim Arbeitgeber reichen Sie den behördlichen Bescheid über die Quarantäne-Anordnung ein und der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit die Lohnfortzahlungen von den zuständigen Behörden erstattet zu bekommen.

Eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit besteht, wenn Sie in der Quarantäne erkranken und dann ist eine AU-Bescheinigung vom Arzt notwendig, die sofort beim Arbeitgeber einzureichen ist. In einem solchen Fall gelten die Regelungen zu den Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall.

Wichtig:

Bei den zuständigen Behörden können auch Selbstständige einen Verdienstausfall geltend machen, wenn sie in Quarantäne sind.

Den entsprechenden Antrag stellen Sie beim zuständigen Gesundheitsamt und des Weiteren finden Sie dort eine Menge Informationen zur Antragsstellung.

  • Beim Gesundheitsamt finden Sie das entsprechende Antragsformular und Nachweise müssen beigefügt werden.
  • Die Antragsunterlagen sind vollständig beim Gesundheitsamt einzureichen.

Eventuell kommt es zu einer Nachforderung von fehlenden Unterlagen, aber die Prüfung findet meist sehr schnell statt. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder die Ablehnung.

Es gibt eine Frist, die auf bis zu drei Monate nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder der Absonderung festgelegt ist.

Haustürbetrug, die Polizei warnt

Die Polizei warnt vor einer neuen Masche, die seit Beginn 2020 von vielen Betrügern eingesetzt wird.

Betrüger kommen an die Haustür und sind in Schutzkleidung angezogen. Sie geben sich als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes aus und verkaufen Covid-19-Tests. So verschaffen sie sich Zutritt zu den Wohnungen.

Beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes in der Regel nicht ohne Termin an die Haustür kommen und an der Tür mit Sicherheit keine Testungen durchführen.

Maskenpflicht ÖPNV Symbolbild
Polizei warnt vor Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht aus dem Internet

Nur mit einem ärztlichen Attest können Sie sich von der in den meisten Bundesländern gültigen Maskenpflicht befreien lassen. Die Polizei warnt jetzt vor Attesten aus dem Internet. Diese sind im Ernstfall bei einer Kontrolle nicht

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema häusliche Quarantäne

1. Bleibt die häusliche Quarantäne auch bei einem negativen Test bestehen?

Die Quarantäne bleibt auch bei einem negativen Test bestehen, denn der Test ist nur eine Momentaufnahme und kann auch zu Beginn der Krankheit durchgeführt werden. Das bedeutet, dass auch nach einem negativen Test Symptome auftreten können.

2. Wie lange dauert das Testergebnis?

Das Testergebnis kann einige Tage in Anspruch nehmen. Rechnen Sie mit einer Zeitspanne von zwei bis fünf Werktagen, obwohl die Gesundheitsämter bemüht sich schnell zu handeln.

3. Kann ein selbstgemachter Test die Quarantäne aufheben?

Sie können einen Test macht, aber um die Quarantäne aufzuheben, darf er erst 10 Tage nach Quarantänebeginn gemacht werden.

4. Was passiert bei einem Verstoß?

Bei einem Verstoß gegen die häusliche Quarantäne kommt es meist zu einer Geldbuße, die bis zu 25.000 Euro betragen kann. Bei einem schwere Vergehen kann es eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geben.

5. Darf ich bei häuslicher Quarantäne den Müll rausbringen?

Grundsätzlich dürfen Sie während der häuslichen Quarantäne die eigenen vier Wände zu keinem Zeitpunkt verlassen, auch nicht um nur kurz den Müll rauszubringen.

Symbolbild Datei Message E-Mail Anhang Coronavirus
Brief von der Bundesstelle für Seuchenschutz – so reagieren Sie richtig

Haben Sie auch Post von der Bundesstelle für Seuchenschutz bekommen, in der es um einen COVID-19 Test geht? Aus dem Schreiben geht hervor, dass Sie zu einer Risikogruppe gehören und von Amtswegen zum Test verpflichtet

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Fazit

Seit der Frühjahr 2020 ist der Begriff häusliche Quarantäne bekannt und bedeutet, dass die Person in den eigenen vier Wänden verbleiben muss und keinen Kontakt mit anderen Personen haben darf. Es gibt feste Regelungen in Bezug auf die häusliche Quarantäne und ein Verstoß kann nicht nur zu einer Geldstrafe führen, sondern im schlimmsten Fall sogar zu einer Freiheitsstrafe. Halten Sie sich an die häusliche Quarantäne, um andere Menschen zu schützen.

Der Beitrag In häuslicher Quarantäne wegen Corona – wie soll ich mich verhalten? Verstöße sorgen für hohe Geldbußen oder Freiheitsstrafe erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Vogelgrippe ist wieder in Deutschland angekommen – betroffen ist vor allem Bayern https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/vogelgrippe-ist-wieder-in-deutschland-angekommen-betroffen-ist-vor-allem-bayern/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/vogelgrippe-ist-wieder-in-deutschland-angekommen-betroffen-ist-vor-allem-bayern/#respond Thu, 30 Dec 2021 19:24:03 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67775 Das Risiko steigt jedes Jahr im Herbst, denn die Zugvögel sind in der Lage die gefährliche Vogelgrippe einzuschleppen. In den Bundesländern wächst jeden Herbst die Panik, denn das Vogelgrippevirus H5N1 ist auch in diesem Jahr

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Das Risiko steigt jedes Jahr im Herbst, denn die Zugvögel sind in der Lage die gefährliche Vogelgrippe einzuschleppen. In den Bundesländern wächst jeden Herbst die Panik, denn das Vogelgrippevirus H5N1 ist auch in diesem Jahr wieder bei einigen Wildvögeln nachgewiesen worden. Die ersten Nutztierbestände sind von dem Virus mittlerweile auch betroffen.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland sind mittlerweile die ersten Nutztierbestände betroffen, denn das Vogelgrippevirus ist nachgewiesen worden.
  • Rund um die betroffenen Gebiete ist ein Sperrbezirk eingerichtet, so dass die Gegend zum Beobachtungsgebiet erklärt wurde. Dadurch lassen sich die betroffenen Betriebe besser kontrollieren.
  • In vielen Landkreisen Niedersachsens besteht eine Stallpflicht für Freilandgeflügel.
  • Eine landesweitere Aufstallungspflicht gibt es auch in den Niederlanden.
  • Die Futter- und Trinkstellen der Wildvögel müssen von Nutz- und Heimtieren gemieden werden.
  • Im Jahr 2017 hat der Vogelgrippe-Erreger in Deutschland und Mitteleuropa mehr als Hunderttausende Vögel getötet.
  • Unwahrscheinlich ist, dass der Vogelgrippe-Virus durch Lebensmittel auf den Menschen übertragbar ist.

In Deutschland grassiert die Vogelgrippe

Der Vogelgrippen-Virus hat schon im Jahr 2017 unzählige Vögel getötet und mittlerweile muss man mit eine Einschleppung der Erreger durch die Zugvögel rechnen.

In vielen Bundesländern ist der Virus schon längst wieder angekommen, denn Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Schleswig-Holstein und Bayern melden Fälle und nachgewiesen wurde der Virus unter den Zugvögeln, die im Herbst 2021 unterwegs waren. Das hat Folgen, so dass mittlerweile in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern die ersten Nutztierbestände betroffen sind.

Die Tiere in den betroffenen Betrieben mussten alle sterben und die Behörden haben einen Sperrbezirk eingerichtet. Der Bezirk hat einen Radius von 3 Kilometern und dazu wurde gleichzeitig ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, welches einen Radius von 10 km hat. Innerhalb des Sperrbezirks gilt die Stallpflicht und das bedeutet, dass alle Tiere sich nur noch im Stall aufhalten dürfen. Freilandhaltung ist nicht mehr gestattet. Im gesamten Beobachtungsgebiet dürfen weder frisches Fleisch, Eier, noch Geflügel aus den Betrieben verkauft werden.

Gerade in Niedersachsen sind besonders viele Fälle der Vogelgrippe ausgetreten, so dass die Landesregierung in zahlreichen Regionen die Stallpflicht für alle Freilandgeflügel ausgerufen hat.

Dänemark und Niederlande sind mittlerweile auch betroffen, denn sie melden in den Nutztierbeständen die Feststellung der Vogelgrippe.

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Aufstallungspflicht bedeutet Kennzeichnungsregelung

Das europäische Recht ist in der Hinsicht leider noch nicht auf dem neusten Stand, denn die Eier von Legehennen, die anhand einer behördlichen Anordnung nicht mehr in einem Auslauf unterwegs sein können, dürfen auch 16 Wochen weiterhin als Freilandeier verkauft werden.

Das ist recht unverständlich, denn schließlich müssen die Legehennen im Stall bleiben, aber trotzdem darf der Betrieb die Eier weiterhin als Eier von Freilandhühnern verkaufen. Erst, wenn die 16 Wochen vorbei sind, müssen die Eier als Bodenhaltungseier gekennzeichnet werden.

Das gleiche Prinzip gilt natürlich auch für Bio-Eier, denn während der Aufstallungspflicht dürfen die Eier auch weiterhin für einen längeren Zeitraum als Bio-Eier verkauft werden. Der Grund ist eindeutig, denn Bio-Eier müssen nicht von Hennen sein, die viel Auslauf haben, sondern auch noch andere Kriterien erfüllen. Die Hennen brauchen mehr Platz als die normalen Hennen und deutlich mehr Einstreu im Stall. Zudem werden die Tiere nur mit ökologischem Futtermittel gefüttert. Diese Kriterien werden während der Aufstallungspflicht auch weiterhin eingehalten.

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Abstand zwischen Wildvögeln und Geflügelhaltern

Der Vogelgrippevirus ist eine Last und es gibt im Grunde nur eine Möglichkeit, um zu verhindern, dass die Zugvögel weitere Nutz- und Heimtiere anstecken und zwar müssen die Nutz- und Heimtiere von den Futter- und Wasserstellen der Wildvögel ferngehalten werden.

Bei dem Vogelgrippevirus handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die in erster Linie

  • Hühner
  • Puten
  • Enten

befällt.

Experten halten eine Übertragung auf den Menschen durch die Einnahme von Lebensmitteln wie Eier, Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten als unwahrscheinlich.

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Das Vogelgrippevirus

Das Vogelgrippevirus ist auch allgemein einfach nur unter dem Namen Geflügelpest bekannt und stammt von Zugvögeln aus Asien.

Im Jahr 2016 / 2017 kam die Vogelgrippe nach Europa und somit auch nach Deutschland, so dass es einen großen Ausbruch der Krankheitswelle gab. Die Folge war immens, denn nicht nur, dass unzählige Tiere starben, sondern es kam auch zu einer wochenlangen, großflächigen Stallpflicht für Geflügel. Es waren allerdings nicht alle Regionen Deutschland betroffen, so dass die Stallpflicht nur teilweise notwendig war.

Der Verlauf der Vogelgrippe trifft in erster Linie Hühner und Puten, aber auch Perlhühner, Fasane und Wildvögel sind betroffen. Weniger betroffen sind Tauben und Wasservögel. Die Tiere bekommen Fieber, Atembeschwerden und leiden an Durchfall. Die Ansteckungsgefahr unter den Tieren ist hoch, denn schon nach wenigen Tagen ist die ganze Tierpopulation betroffen. Sie legen keine Eier mehr und sterben meist innerhalb von wenigen Stunden.

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Auch Säugetiere sind von der Vogelgrippe betroffen

Aber nicht nur Vögel können an dem Vogelgrippevirus erkranken, denn es ist bekannt, dass auch einige Säugetiere betroffen sein können. Darunter Schweine, Pferde, Wild- und Hauskatzen und in seltenen Fällen sogar Menschen. Der Mensch wird eigentlich nur angesteckt, wenn mangelnde Hygiene vorhanden ist, denn die höchste Konzentration des Virus findet sich im Tierkot.

Die ersten Anzeichen dieser Grippe wurde in Italien schon im Jahr 1878 beobachtet, aber seit den 30er Jahren ist keine Seuche mehr nach Europa, Amerika oder Asien gekommen. Erst in den 80er Jahren sind erneut Fälle in Irland und den USA aufgetreten.

Die Weltgesundheitsorganisation beobachtet die Vogelgrippe und deren Ausbruchsverlauf sehr genau, um großflächige Sterbefälle zu verhindern und rechtzeitig eingreifen zu können.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Vogelgrippe

1. Wann verbreitet sich die Vogelgrippe?

Dadurch, dass die Vogelgrippe in erster Linie durch die Zugvögel verbreitet wird, sind die Zeiten auf den Frühling und den Herbst beschränkt. Das sind die Zeiten, in denen die Zugvögel ihre Wanderungen durchführen.

2. Wie gefährlich ist die Vogelgrippe für Menschen?

Experten sind der Ansicht, dass die Vogelgrippe keine Gefahr für den Menschen darstellt. Nur in sehr sehr seltenen Fällen sind die Erreger auch für den Menschen eine Gefahr.

3. Was bedeutet Stallpflicht?

Stallpflicht bedeutet, dass die Tiere des Betriebes nicht mehr in Freilandhaltung gehalten werden dürfen, sondern im Stall verbleiben müssen. Dadurch ist die Ansteckungsgefahr geringer.

4. Gibt es Unterschiede zwischen der Vogelgrippe und der Geflügelpest?

Die Vogelgrippe und die Geflügelpest sind das Gleiche, nur unter einem anderen Namen. Der Begriff Geflügelpest wird eher umgangssprachlich verwendet und Vogelgrippe wird von den Fachleuten als Bezeichnung verwendet.

5. Was ist der Sperrbezirk bei Vogelgrippe?

Wenn bei einem Tier amtlich die Vogelgrippe festgestellt wurde, dann wird der Betrieb in einen Sperrbezirk eingesäumt. Das bedeutet, drei Kilometer um den Betrieb herum wird ein Sperrbezirk eingerichtet, um die Seuche im Zaum zu halten.

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Fazit

Der Vogelgrippevirus kommt jedes Jahr immer wieder, denn die Zugvögel bringen den gefährlichen Erreger von ihren Reisen mit und stecken die Nutz- und Heimtiere an. Sobald der Virus festgestellt wurde, wird der Betrieb zum Sperrbezirk und es wird ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, um eine Ausbreitung weitgehend zu vermeiden. Gefährlich ist der Virus für Hühner, Puten, Fasane und Wildvögel. Die Tiere erkranken und sterben innerhalb von wenigen Stunden.

Der Beitrag Vogelgrippe ist wieder in Deutschland angekommen – betroffen ist vor allem Bayern erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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DHL Spam: Phishing E-Mails im Namen von DHL https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/dhl-spam-phishing-e-mail-im-namen-von-dhl-instruktionen-von-dhl/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/dhl-spam-phishing-e-mail-im-namen-von-dhl-instruktionen-von-dhl/#comments Tue, 20 Jul 2021 09:16:13 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=17357 Spam Mails im Namen des Paketdienstleisters DHL gelangen immer wieder in Ihr Postfach. Mithilfe gefälschter Webseiten versuchen die Kriminellen Ihre DHL-Zugangsdaten zu stehlen oder Schadsoftware auf Ihrem PC beziehungsweise Smartphone zu installieren. Eine Übersicht über

Der Beitrag DHL Spam: Phishing E-Mails im Namen von DHL erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Spam Mails im Namen des Paketdienstleisters DHL gelangen immer wieder in Ihr Postfach. Mithilfe gefälschter Webseiten versuchen die Kriminellen Ihre DHL-Zugangsdaten zu stehlen oder Schadsoftware auf Ihrem PC beziehungsweise Smartphone zu installieren. Eine Übersicht über die aktuellen Bedrohungen finden Sie in diesem Artikel. 

Der Markenname DHL wird von Kriminellen nicht das erste Mal missbräuchlich verwendet, um Nutzer auf Phishing-Seiten zu entführen oder Schadsoftware zu verbreiten. Die Liste mit gefälschten E-Mails zum Thema DHL ist lang. Doch auch bei den nachfolgenden E-Mails handelt es sich um Betrug. Die Spam-Mails stammen von Kriminellen. DHL dient nur als Lockvogel. Denn am Ende wollen die Betrüger Ihre Zugangsdaten von DHL stehlen. Damit können sie Pakete umleiten. Sie erhalten die Rechnung, aber keine Ware. Ganz schön ärgerlich.

Deswegen brauchen wir auch dringend Ihre Hilfe. Sollten Sie auf eine E-Mail im Namen von DHL gestoßen sein, welche hier noch nicht erfasst wurde, senden Sie uns diese bitte zu. Schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected]. Mit Ihrer Hilfe können wir unsere Leser nich früher warnen.

Übrigens können Sie auch selber herausfinden, ob es sich bei einer E-Mail um eine Spam-Nachricht handelt. Denn Sie müssen nur ganz genau hinschauen, um zu erkennen, dass es sich um eine gefälschte E-Mail handelt. Falls Sie doch Zweifel haben, senden Sie uns die E-Mail einfach zu und wir überprüfen diese für Sie.

Vorab unser obligatorischer Hinweis: Der Logistikkonzern DHL hat mit dem Versand der E-Mail nichts zu tun. Vielmehr handelt es sich um einen Missbrauch der Marke und der Markenzeichen.

Welche Gefahr besteht durch Fake Mails von DHL?

Von den gefälschten E-Mails im Namen von DHL können verschiedene Gefahren ausgehen. Sollte ein Anhang enthalten sein, ist vermutlich ein Virus mit an Bord. Ist in der Fake-Mail nur ein Link enthalten, kann das mehrere Folgen haben. Durch einen Klick auf den Link gelangen Sie auf eine gefälschte Webseite, auf der Ihre Zugangsdaten gestohlen werden sollen. Es ist aber auch möglich, dass Sie durch den Klick auf den Link auf eine mit Schadsoftware infizierte Seite gelangen. Diese infiziert Ihren PC oder das Smartphone und macht die Geräte möglicherweise unbrauchbar.

Aus diesem Grund warnen wir auch immer wieder davor, Links in unerwartet zugesendeten E-Mails anzuklicken.

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So sehen die gefälschte Spam-Mails im Namen von DHL aus

Durch die Schnelllebigkeit des Internets, sind auch die Kriminellen schneller und werden die Nachrichten anpassen. Sollten Sie eine Spam-Mail von DHL im Postfach haben, leiten Sie uns diese an [email protected] weiter. Dabei spielt es keine Rolle, ob nur der Absender oder Betreff anders ist, oder es sich um eine gänzlich neue Spam-Mail handelt.

Wir zeigen nachfolgend, welche Spam-Nachrichten im Namen von DHL uns bereits bekannt sind.

AktuellArchivBetreffzeilenAbsender
20.07.2021 Βіttе korrіgieren Sіe Ihrе Adressе. von DΗL Paket <[email protected]>

Hаllο,

Wir infоrmіеren Sіe dагüber, dаss Ihг Раkеt unsег Lageг vеrlаssen hаt.

Lеidег sind wir nicht in deг Lage Ihгe Liefегung innегhalb des vогaussiсhtlichen zeitгaums abzusсhließen, da uns eine fаlsсhе Adrеsse vоrliеgt.

Βіttе korrіgieren Sіe Ihrе Adressе.

2021-07-20 DHL Spam
(Foto: Screenshot)
04.05.2021 Sie haben 48 Stunden Zeit, um Ihr Paket abzuholen. von KundendienstDHL

Weitere Betreffzeilen und Absender zu dieser Spam E-Mail:

Guten Tag,
Ich bin Kathrin Hainer, verantwortlich für DHL. Ich informiere Sie, dass wir Ihr Paket momentan nicht liefern können, der Importeur muss die Mehrwertsteuer bezahlen.
Nach den geltenden Zollbestimmungen ist jede Einfuhr aus einem Land außerhalb der Europäischen Gemeinschaft mit einem Handelswert von mehr als 22 EUR unabhängig von der Art der Waren steuerpflichtig *.

* Bestellungserinnerung Nr. 00340434268335412671 und CGI IM °: GESETZ NR. 07052021 vom 07. Mai 2021 – Art. 68 (V)

Sie können Ihre Zahlung von Zöllen mit einer symbolischen Steuer von 1 EUR validieren. Um die Lieferung Ihres Pakets zu Ihnen nach Hause zu ermöglichen, bitten wir Sie, Ihre nicht bezahlten Zollgebühren wie folgt zu bezahlen:

Zahlen Sie 1 EURO für den Zoll

Sie haben 48 Stunden Zeit, um Ihr Paket abzuholen. Andernfalls wird es an den Absender zurückgesandt.
Schöne Grüße,
Zoll-Kundendienst

2021-05-08 DHLSpam
(Foto: Screenshot)
04.05.2021 🚚DHLExpress-Versand📦Ihre Sendung ist fertig! von [email protected]

Sehr geehrter Kunde,
Ihr Paket ist angekommen und wartet auf die Zollabfertigung.

Bitte bestätigen Sie Ihre Zahlung (2,99 EUR/CHF) über den unten stehenden Link

Zahlen Sie jetzt

Ihre Versandinformationen:
Datum May 07, 2021, 02:01 AM CEST

Sendungscode: 4066135******

E-mail: [email protected]

Hinweis: Die Online-Zahlung muss in den nächsten 14 Tagen erfolgen, da sonst Ihre Sendung zerstört wird !

Mit bestem Gruß
Ihr Kundenservice

2021-05-08 DHL Spam
(Foto: Screenshot)
04.05.2021 ES SIND EINFUHRZÖLLE / STEUERN ZU BEZAHLEN von Ihre Paket ist lager!

Hallo
Ihre DHL Express-Sendung mit der Sendungsnr 00340434139185900097 ist im Land eingetroffen und vom Zoll freigegeben worden. Der Zoll hat für Ihre Sendung Einfuhrzölle/Steuern festgelegt. Der Betrag ist 2.00 EUR einschließlich Service Entgelte.

Um Lieferverzögerungen zu vermeiden, bezahlen Sie uns diesen Betrag jetzt sicher online. Klicken Sie hier, um zu bezahlen, die Zoll- /Steuerberechnung anzuzeigen und alle relevanten Dokumente herunterzuladen.

2021-05-04 DHL Spam
(Foto: Screenshot)
28.04.2021 Ihre Paket-ID: 29446071788 wartet auf die Lieferung.

Sehr geehrter DHL-Kunde

Vielen Dank, dass Sie uns Ihre Sendung anvertrauen.

Für DHL EXPRESS ( 29446071788 ) ist die Zahlung von Zöllen / Steuern erforderlich.

Was soll ich tun?

Sie müssen die Zahlung von (1,99 EUR) leisten

Die Online-Überprüfung muss innerhalb der nächsten 2 Tage vor Ablauf abgeschlossen sein.

Jetzt bezahlen

Wenn in den nächsten 48 Stunden keine Maßnahmen zur Zahlung der erforderlichen Gebühren ergriffen werden, wird Ihr Paket an den Absender zurückgesandt.

Wir bedanken uns für Ihre Geduld mit unseren Sicherheitsmaßnahmen.

Vielen Dank für Ihre Besorgnis.

Mit freundlichen Grüßen

DHL Services Team

25.03.2021 Versandbeleg von DHL Express
  • Im Anhang der E-Mail wird eine als Bild (Versandbeleg.img) getarnte ausführbare Datei (.exe) mitgesendet. Diese enthält eine Schadsoftware (Trojaner).

Sehr geehrter Kunde

Ihre Sendung ist gestern in unserem Regionalbüro eingegangen.
Die für den Versand angegebenen Details sind jedoch
unvollständig / falsch. Laden Sie den beigefügten Versandbeleg herunter.
die richtige Verfolgung und Adresse, damit wir fortfahren können
mit der Lieferung an Ihre Büroadresse.

========================================

AWB-Nummer: 746538695
Abholtermin: 27.03.2021 08:08:00
Bedienung: P.
Stücke: 2
Benutzerdefinierte Referenz: 530685065
Beschreibung: XXXXXXXXXX
Versand von: DHL EXPRESS
========================================

Grüße,
Doutzen Zuo
Follow-up-Vertreter
DHL Gruppe

DHL EXPRESS

10.03.2021 Bitte korrigieren Sie Ihre Adresse von DΗ‌‌‌‌‌‌L‌‌‌‌‌‌ P‌‌‌‌‌‌aket <[email protected]>

Hаllo,

Wir informieren Sie darüber, daѕs Ihr Pаkеt unser Lager verlaѕѕen hat. Leider sind wir niсht in der Lage Ihre Lieferung innerhalb des voraussichtlichen Zeitraums abzusсhließen, da uns eine falѕche Adresѕe vorliegt.

Bitte korrigieren Siе Ihre Adrеsse

Bеѕte Grüße

2021-03-10 DHL Phishing
(Foto: Screenshot)
07.03.2021 Benachrichtigen Sie Ihr Paket N477850 wartet auf Lieferung von Kunde-DHL

Sehr geehrter Kunde

Der Zustellversuch ist fehlgeschlagen, da an der Lieferadresse niemand anwesend war. Daher wurde diese Benachrichtigung automatisch gesendet.

Wenn das Paket nicht innerhalb von 72 Stunden erneut zugestellt oder abgeholt werden soll, wird es an den Absender zurückgesandt.

Bitte klicken Sie unten, um Ihre Lieferadresse und andere Details.

jetzt bestätigen

2021-03-07 DHL
(Foto: Screenshot)
09.11.2020 WDHL Service Online von DHL #DE

Es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen dass Ihr am 07/11/2020 eingetroffenes Paket zurückgeschickt wird .

Dies kann passieren wenn die adresse des Empfängers falsch ist (falsche lieferadresse).

Sie Können Ihre Lieferadresse innerhalb von 48 Stunden aktualisieren, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken und das Formular ausfüllen , um eine neue Lieferanfrage zu senden.

So funktioniert das :
Überprüfen Sie Ihre Rechnungsdaten und erhalten Sie einen Barcode in Ihrer E-Mail.
Drucken Sie den Barcode aus oder senden Sie ihn an Ihr Mobilgerät.
Sie erhalten Ihr Paket, nachdem Sie unserem Transporter den Barcode gezeigt haben.

Aktualisieren Sie Ihre Lieferadresse »

Freundliche Grüße,
Deutsche Post DHL

2020-11-09 Spam DHL
(Foto: Screenshot)
21.09.2020 Wichtige Mitteilung von DHL - NZ8OZOQ2 von DHL-Kundenservice <[email protected]>

Die E-Mail wird mit unterschiedlichem Betreff versendet:

  • DHL – Aktualisierung
2020-09-21 DHL SPam Phishing-Mail Wichtige Mitteilung von DHL
(Quelle: Screenshot)
08.06.2020 Verpasste Lieferung für Max Mustermann von Versand <[email protected]>

Guten Abend Herr/Frau Mustermann

Wir haben heute vergeblich versucht eine Sendung bei Ihnen zuszustellen. Leider konnten wir Sie nicht antreffen. Unser Fahrer hat zusätzlich noch eine offene Gebühr in seinem mobilen Scanner angezeigt bekommen.

Demnach würden wir Sie bitten, über unser Portal alle weiteren Informationen einzusehen und weitere Schritte zu koordinieren. Damit sollten Sie schon in den kommenden Tagen Ihr Paket erhalten.

WEITER ZUR PAKETVERFOLGUNG

Mit freundlichen Grüssen

DHL Express

21.05.2020 (DHL: 5103102128): RE: Lieferschein von Stefan Bahle (DHL DE) <[email protected]>

Vorsicht: Im Anhang dieser E-Mail befindet sich eine gefährliche Excel-Datei mit einem Virus. Öffnen Sie diese Datei auf keinen Fall!

Sehr geehrter Kunde,

Bitte überprüfen Sie die Adressen auf den Frachtbriefdokumenten.
Wenn alles korrekt ist, erwarten wir, dass Sie das angehängte gescannte Datenblatt unterschreiben und zurücksenden.
Wir entschuldigen uns für Unannehmlichkeiten im Voraus.

Stefan Bahle
Logistikabteilung
DE-PL-BG-ES-IT-HU

DHL PARCEL Germany S.L.U

TEL: +49 944 26 17 16 (ext: 5569)

FAX: +49 944 40 63 43

MOVIL: +49 600 98 79 04

www.dhlparcel.de

[email protected]

DHL Parcel – Exzellenz. Einfach geliefert.

 

Sehr geehrter Kunde,

Ihr Paket ist kürzlich in unserem Zentrum angekommen, aber wir können die Lieferadresse nicht finden.
Hier find Sie das registrierte Kontaktformular, den Lieferschein und die Zahlungsdetails der Fluggesellschaft.

Geben Sie die uns gegebene Kontaktnummer ein und senden Sie sie uns.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Rita Sousa
Logistikabteilung

DE-PL-BG-ES-IT-HU

DHL PARCEL Germany SLU

TEL: +49 944 26 17 16 (ext: 5569)

FAX: +49 944 40 63 43

MOVIL: +49 600 98 79 04

www.dhlparcel.de

[email protected]

DHL Parcel – Exzellenz. Einfach geliefert.

 

Sehr geehrter Kunde,

Ihr Paket ist kürzlich in unserem Zentrum angekommen, aber wir können die Lieferadresse nicht finden.
Hier finden Sie das registrierte Kontaktformular, den Lieferschein und die Zahlungsdetails der Fluggesellschaft.

Geben Sie die uns gegebene Kontaktnummer ein und senden Sie sie uns.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Robin Hakansson
Logistikabteilung
DE-PL-BG-ES-IT-HU

DHL PARCEL Germany S.L.U

TEL: +49 944 26 17 16 (ext: 5569)

FAX: +49 944 40 63 43

MOVIL: +49 600 98 79 04

www.dhlparcel.de

[email protected]

Anhang: Dokumentation.xls (~202 KB)

2020-05-13 DHL Spam Virus Fake Lieferschein
(Quelle: Screenshot)
24.02.2020 ✈ DHL Shipment Notification !! von [email protected]

Dear Customer,

Your package has been returned to the DHL Office.
The reason for the return is : payment of shipping costs.
the cost of your shipment is not paid, you will pay a processing fee of $ 4,65 (USD)
You have a period of 72 hours to recover your package, otherwise it will be returned to the sender.

Tracking Number : 9467957950

Click here to view the status of your shipment

Support Team – DHL

2020-02-24 DHL Spam-Mail DHL Shipment Notification
(Quelle: Screenshot)
19.02.2020 DRINGEND: Lieferwarnung von DHL EXPRESS <[email protected]>

Sehr geehrter Kunde,

Ihr Postpaket ging am 17. Februar 2020 bei unserer Post ein. Unser Kurier konnte Ihnen aufgrund falscher Daten kein Paket liefern.

Um Missverständnisse während der Lieferung zu vermeiden, geben Sie bitte die folgenden Informationen im Anhang an.

Vielen Dank, dass Sie die On-Demand-Lieferung verwenden.

DHL Express – Exzellenz. Gerade geliefert.

07.11.2019 DHL DELIVERY INFORMATION von noreply

Dieser E-Mail wurde eine PDF-Datei angehangen, welche einen Link für den Download einer weiteren Datei enthält. Die über den link heruntergeladene Datei enthält vermutlich Schadsoftware.

Dear Customer

Your DHL package has arrived at our regional office, but we can not deliver it due to incomplete delivery details.

Please see the attached image to view and provide the required details marked with yellow so that we can deliver your package accordingly.

Download above original shipping documents sent via DHL.

Regards,

Customer Care

2019 © DHL International GmbH. All right

DHL Customer Support<[email protected]> von DHL Customer Support

Subject: DHL Shipment Notification : 278——–50Subject: DHL Shipment Notification : 278——–50
From: DHL Customer Support<[email protected]>
DHL.com.cn
AWB Number: 278——–50Pickup Date: __/10/0019Service: DPieces: 1Cust. Ref: Description:  SHIPPING DOCUMENTSShip From: See Full Details Below
Ship To: See Full Details Below

 

Signed By – MPITSAKOU
for soft copy: SEE FULL DETAILS HERE Shipment status may also be obtained from our Internet site in USA under http:// track.dhl-usa.com or Globally under http://www.dhl.com/trackPlease do not reply to this email. This is an automated application used only for sending notifications.This e-mail is not SPAM, if found in spam folder, mark as NOT SPAM and move to INBOX to activate view link.

Die nachfolgenden Betreffzeilen werden besonders häufig verwendet:

  • DHL Customer Support<[email protected]>
  • Instruktionen von depost
  • Instruktionen von dhl
  • DRINGEND: Lieferwarnung

Nachfolgend listen wir auf, von welchen Absendern und E-Mail-Adressen die Fake-Mails versendet werden. Teilweise werden E-Mail-Adressen als Absender verwendet, die von beliebigen Privatpersonen oder Unternehmen stammen. Dabei handelt es sich um Datenmissbrauch. Die Inhaber dieser E-Mail-Adressen haben mit dem Versand der Nachrichten nichts zu tun.DHL Customer Support<[email protected]>

  • Mel Clarke dhl Manager <[email protected]>
  • Mel Clarke depost Manager
  • DEUPOST Clarke
  • Mel Clarke DEUPOST
  • DHL EXPRESS

Haben Sie das schon gesehen?

Haben Sie Fragen zu den Spam-Mail?

Bitte stellen Sie diese über die Kommentare unterhalb des Artikels. Dort können wir Ihre Fragen am schnellsten beantworten. Zusätzlich haben Sie die Gelegenheit mit anderen Lesern über die Fake-Mails zu diskutieren.

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https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/dhl-spam-phishing-e-mail-im-namen-von-dhl-instruktionen-von-dhl/feed/ 14
Vorsicht Telefonbetrug: Anrufe von Microsoft Mitarbeitern sind eine Fälschung – Abzocke https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/telefonbetrug-microsoft-anrufe-faelschung/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/telefonbetrug-microsoft-anrufe-faelschung/#comments Sat, 12 Jun 2021 11:40:36 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=2294 Erneut rufen Kriminelle verstärkt Nutzer in Deutschland an. Betrüger geben sich am Telefon als Angestellte des Microsoft Supports aus. Doch die Anrufe der vermeintlichen Microsoft-Mitarbeiter sind gefährlich, denn darüber sollen Viren auf den Computer eingeschleust werden. Wir erklären, wie

Der Beitrag Vorsicht Telefonbetrug: Anrufe von Microsoft Mitarbeitern sind eine Fälschung – Abzocke erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Erneut rufen Kriminelle verstärkt Nutzer in Deutschland an. Betrüger geben sich am Telefon als Angestellte des Microsoft Supports aus. Doch die Anrufe der vermeintlichen Microsoft-Mitarbeiter sind gefährlich, denn darüber sollen Viren auf den Computer eingeschleust werden. Wir erklären, wie die Masche funktioniert und wie Sie reagieren sollten.

Wiederholt ist uns aufgefallen, dass uns unsere Leser Nummern melden, die zu real existierenden Personen oder Unternehmen führen. Diese angezeigten Nummern wurden manipuliert und gefälscht. Die Inhaber der Telefonnummer können für die Anrufe nichts. Deshalb ist ein Rückruf an dieser Stelle auch nicht sinnvoll. Um die Inhaber der Rufnummern zu schützen, werden wir auf Verbraucherschutz.com nur Rufnummern veröffentlichen, die zum aktuellen Zeitpunkt keinen Inhaber vorweisen können.

Achtung: Auch Ihre Rufnummer kann von den Betrügern demnächst als angezeigte Rufnummer genutzt werden. Sollte Ihnen derartiges Auffallen, empfehlen wir Ihnen, sofort eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Update 15.08.2018: Die Masche mit den Anrufen von den falschen Microsoft Mitarbeitern hört nicht auf. Nach wie vor werden die Verbraucher von den Kriminellen belästigt und zum Teil auch reingelegt. Wenn Sie nicht achtsam sind, sind Sie ganz schnell Geld los und haben sogar noch Schadsoftware auf Ihrem Computer installieren lassen.

Immer noch berichten unsere Leser, dass Sie gleich mehrfach angerufen werden. Teilweise werden Rufnummern im Display angezeigt, die ahnungslosen Bürgern gehören. (Die Anzeige der Nummern ist leicht fälschbar.) Diese können natürlich mit einer Beschwerde Ihrerseits nichts anfangen, da Sie mit den Kriminellen nichts zu tun haben. Deswegen sollten Sie hier von Rückfragen Abstand nehmen. Sollten Sie auf die Betrüger hereingefallen sein, empfehlen wir Ihnen eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und Ihren Computer von einem Profi reinigen zu lassen.

Haben Sie das schon gesehen?

Update 15.12.2017: Nach wie vor erhalten wir bundesweit Meldungen zu Anrufen von vermeintlichen Support-Mitarbeitern von Microsoft. Diese sprechen oft nur Englisch mit starkem Dialekt. In unserem großen Ratgeber erfahren Sie, mit welchen Maschen Kriminelle im Namen von Microsoft betrügen. Außerdem erklären wir, welche Maßnahmen nach einem Betrugsfall sinnvoll sind und wo Sie diesen melden können. Zum Ratgeber „Betrug im Namen von Microsoft erkennen, verhindern, melden & beseitigen„.

Update: 16.02.2017: Aktuell werden massiv deutsche Nutzer von den angeblichen Microsoft-Mitarbeitern angerufen. Teilweise berichten Verbraucher, dass mehrfach angerufen wird. Wir erneuern daher unsere Warnung und raten, auf diese Anrufe nicht einzugehen und aufzulegen. Zur Orientierung für andere Leser ist es weiter sinnvoll, wenn Sie uns über die Kommentar unter dieser Warnung mitteilen, wo und wann Sie der betrügerische Anruf erreicht hat.

Update 18.01.2017: Unsere Leser haben uns informiert, dass heute wieder verstärkt gefälschte Anrufe stattfinden. Die Mitarbeiter sprechen nur sehr schlechtes Deutsch. Im Display werden Rufnummern aus Deutschland eingeblendet. Diese Anzeige ist mittels Call ID Spoofing gefälscht. Haben Sie auch einen Anruf bekommen? Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar unter diesem Artikel, in welchem Ort/Region der Anruf stattfand und wie das Gespräch verlief.

Unter dem Vorwand, dass Schadsoftware auf dem Computer der Geschädigten gefunden worden sei, animieren Kriminelle dazu, ein angebliches Tool zum Entfernen dieser bösartigen Software zu installieren. In Wahrheit besteht natürlich kein Problem. Stattdessen wird durch das Herunterladen und die Installation dieses Tools überhaupt erst bösartige Software in das System gelassen. Diese Software gestattet es den vormals vermeintlichen Servicekräften, fortan vollen Zugriff auf die persönlichen Daten all jener zu erhalten, die dieses Programm installiert haben. Von da an lassen die Betrüger ihre Masken fallen und werden erpresserisch tätig, indem sie drohen Daten zu löschen, sofern es nicht zu Barzahlungen von bis zu 250 Euro kommt. Ferner erschleichen sich die Betrüger Zugriff auf sensible Zugangsdaten wie für das Online Banking, was Ihre Privatsphäre gefährdet.

Onlinebanking Betrug Virus per Anruf
Onlinebanking: Comdirect/Postbank warnt vor Anrufen, die Virus verbreiten und Geld stehlen

Die Direktbank comdirect.de und die Postbank warnen vor betrügerischen Anrufen. Kriminelle nehmen mit ihrem Opfer telefonisch Kontakt auf, verbreiten Schadsoftware und räumen das Bankkonto ab. Wir erklären, auf welche Tricks Sie sich einstellen müssen, und wie Sie

Ein Kommentar

Da die Drahtzieher dieser erpresserischen Masche allem Anschein nach in Indien sitzen, gestaltet sich die Rückverfolgung ihrer Taten von Deutschland aus recht schwer. Laut der Niedersächsischen Staatsanwaltschaft konnten nichts desto trotz mehrere dieser dubiosen Call-Center in Kooperation mit den indischen Polizeikräften geschlossen werden. Im Zuge dessen kam es bereits zu diversen Verhaftungen. Dennoch kann die Lage noch nicht als gebannt betrachtet werden.

Symbolbild Anruf, Beamter, Unbekannter
Falsche Microsoft Mitarbeiter erbeuten Geheimnummern und räumen Konto ab

Sollten Sie Anrufe von angeblichen Microsoft Mitarbeitern erhalten, dann ist Vorsicht geboten. Erst kürzlich haben Betrüger fette Beute gemacht. Wie Sie sich schützen können, erfahren Sie hier. Betrugsmaschen am Telefon finden fast täglich statt. Dabei

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14.02.2017 Enkenbach-Alsenborn: Angeblicher Microsoft-Mitarbeiter plündert Bankkonto

„[…] Der Geschädigte erhielt gegen 10 Uhr einen Anruf von einem angeblichen Mitarbeiter des Microsoft-Supports. Der Unbekannte bewegte den 51-Jährigen dazu, die Software Team-Viewer freizuschalten. Nun konnte der Betrüger auf den Computer seines Opfers zugreifen. Im Verlauf der vermeintlichen „PC-Revision“ wurde der 51-Jährige aufgefordert, mehrfach seine Bankdaten und TAN-Nummern einzugeben. Wie sich herausstellte dürfte der Unbekannte die Daten abgefischt haben. Der 51-Jährige stellte auf seinem Bankkonto mehrere unberechtigte Abbuchungen fest. […]“

Quelle: Polizeipräsidium Westpfalz

13.02.2017 Neustadt Weinstraße: Falsche Microsoft-Mitarbeiter am Telefon

„Heute wurde wieder telefonisch mehrfach versucht, Zugangsdaten für die Heimrechner zu erlangen. Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter der Firma Microsoft aus und geben vor, Sicherheitsmängel auf dem PC der Angerufenen entdeckt zu haben. Sie könnten diese Lücken beheben, wenn sie entsprechende Zugangsdaten erhalten. Glücklicherweise wurden die Telefonate ohne Nennung dieser Daten beendet.“

Quelle: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

18.01.2017 Gefälschter Microsoft-Support kassiert doppelt ab

Das Polizeipräsidium Mainz berichtet von einem besonders krassen Fall. Demnach wurde ein Verbraucher aus Mainz unaufgefordert angerufen und von dem vermeintlichen Microsoft Mitarbeiter mit einem Virus auf dem PC konfrontiert. Der Betrüger wollte anschließend nicht nur Zugang zum Computer des Angerufenen, sondern auch noch doppelt Geld. In der Pressemitteilung der Polizei heißt es dazu:

„Der Mainzer glaubte dem Betrüger und folgte seinen Anweisungen. Zuerst lud er sich die Software TeamViewer herunter und nannte dann dem Fremden sein Kennwort. Dieser behauptete dann, der Mainzer hätte keine Sicherheitslizenz mehr. Aber er könne diese Lücke schließen. Der Mainzer müsse dafür nur 150 Euro per Western Union in die Türkei überweisen, was dieser auch tat. Wenig später behauptete der Betrüger, der Geldtransfer wäre wegen eines Fehlers nicht erfolgt und er müsse nochmals 150 Euro per Western Union in die Türkei überweisen.“

Quelle: Polizeipräsidium Mainz

Update vom 21.10.2016

Nach neuen Meldungen der Polizeiinspektion Hildesheim versenden die Betrüger nun auch vorab E-Mails, auf welche sie Bezug nehmen. In der E-Mail wird Microsoft als Absender suggeriert. Dem Opfer wird in der Nachricht mitgeteilt, dass sein Computer von Schadsoftware befallen ist und ihm wird eine „Anti-Hacking-Software“ angeboten.

Später kommt der Anruf (im Fall Hildesheim von einem Daniel Richard). Dem Opfer wird vorgegaukelt, dass man zusammen Änderungen am Computerprogramm vornimmt. Dabei wird das Opfer auch aufgefordert, diverse TAN-Nummern einzugeben, welche beim Onlinebanking als Legitimierung dienen.

In Folge des Gesprächs stellen die Opfer widerrechtliche Abbuchungen von ihrem Konto fest und müssen dies sperren. Wie die Ganoven an die Daten (E-Mail und Telefon) des Opfers gekommen sind, bleibt unklar.

Quelle: Polizeiinspektion Hildesheim

Achtung:

Geben Sie am Telefon nie Auskunft über persönliche Daten oder Ihre Bankverbindung.

Von diese Telefonnummern wird angerufen

12.08.2018 Die Anrufer erfolgen sowohl von Telefonnummern aus Deutschland als auch aus dem Ausland wie Österreich oder der Schweiz. Nachfolgend veröffentlichen wir die bekannten Telefonnummern, welche Microsoft-Betrüger als Absenderrufnummer nutzen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Anrufer tatsächlich in dem Land sitzen. Die Rufnummer des Absenders lässt sich heute recht leicht fälschen. Zudem werden VoIP-Anschlüsse genutzt.

Rufnummern aus DeutschlandRufnummern aus dem Ausland
  • 06925499697
  • 06925499696
  • 02206112297
  • 02207974805
  • 07420115373
  • 0693518781
  • 08775282388
  • 0547125146
  • 0891780419
  • 0899610132
  • 061287477837
  • 0547143515
  • 02140933823
  • 0327191212
  • 0303340534
  • 0336062128
  • 0317231159
  • 015213056745
  • 06670682756
  • 06470726794
  • 045171177742
  • 0461962142 (+49461962142)
  • 0732472016 (+49732472016)
  • 0358433518
  • 0351525767
  • 0355337788
  • 05681627529
  • 08804450730
  • 0509263631 (+49509263631)
  • 0528184224
  • 0523740164
  • 0331792698
  • 0344172786
  • 015735999121
  • 01327494300
  • 04661942233
  • 0697341946
  • 0671243941
  • 0365852147
  • 0432531636
  • 07203346606
  • 08921218412
  • 06087543209
  • 03034656604
  • 03084417747
  • 03056795993
  • 03085017119
  • 0552783258
  • 0894482821
  • 0414876797
  • 0258965245
  • 0285963256
  • 03020394309
  • 0911548915
  • 09624903550
  • 06220394309
  • 0414253584
  • 0433461198
  • 05424399181
  • 0284831848
  • 09918384
  • 03475068492
  • 03790923725
  • 03230120686
  • 03029772432
  • 04826373856
  • 04550758144
  • 03029772708
  • 03045305807
  • 06806600268
  • 07159882029
  • 07966415525
  • 0489330037
  • 082714219266
  • 049154746
  • 0437010693
  • 0265277087
  • 07135247027
  • 02215309797
  • 0057756
  • 05257923900
  • 0521613316
  • 06345942134
  • 08957086603
  • 046578496
  • 032221097442
  • 0250527102
  • 03021225143
  • 08124910805
  • 08351518677
  • 032221099806
  • 08930778623
  • 08714308363
  • 025716390
  • 0764276247
  • 0933129520
  • 03567250709
  • 03173788365
  • 0590570186
  • 0400327603
  • 0963677348
  • 00537756205
  • 07131178765
  • 06727896722
  • 04069466795
  • 06997696590
  • 07819672797
  • 0642548681
  • 0479046473
  • 03455320318
  • 01239514004
  • 09608518371
  • 097349348767
  • 09131319794
  • 09609325376 (+499609325376)
  • 09417036368 (+499417036368)
  • 09681170017 (+499681170017)
  • 09442307956 (+499442307956)
  • 07851 278792
  • 0856325145
  • 0524451815
  • 0524139797
  • 0524138317
  • 0856251478
  • 087121338
  • 07731145874 (10.10.2019)
  • 03291086410
  • 0550833585
  • 0736601076
  • 08963432972
  • 08019194536
  • 08419327303
  • 069910745187
  • 052143244
  • 06551145874
  • 0532027756
  • 0502536253
  • 0951077516
  • 03256489249
  • 015615903225
  • 0519857988
  • 0594295205
  • 0644610065
  • 0671346009
  • 0878164234
  • 0896024367
  • 0351057822
  • 0493173942
  • +496996786659
  • 06996786651
  • 0135500259 (+49135500259)
  • 071146291
  • 073768498
  • 02630520118 (+492630520118)
  • 0156328609
  • 0156329416
  • 052618933
  • 052617314
  • 06405506584
  • 06693919499
  • 056018959142
  • 022465874
  • 0812647627
  • 0464202650
  • 0704991078
  • 0610502558
  • 0503648551
  • 0333787745
  • 05236193308
  • 04057142625
  • 0677278303
  • 0540244471
  • 0981625646
  • 04279424125
  • 0233830552
  • 0107202593
  • 0731812694
  • 0401202593
  • 022136182
  • 06996758366
  • 050388174
  • 0252386617
  • 056768760
  • 04161999717
  • 06451210926
  • 064615582
  • 0561517831
  • 0700990953
  • 0208374313
  • 03633214134
  • 03633124913
  • 03633111459
  • 07529320320
  • 04878213990
  • 061216565
  • 0221888866361
  • 0221888866334
  • 0404869668
  • 0404265437
  • 0404347949
  • 0404649047
  • 09470906439
  • 09405397722
  • 09463542850
  • 09430307832
  • 09476502685
  • 07556622986
  • 09487947157
  • 09156666599
  • 09156666599
  • 07510041251
  • 02119174614
  • 07143060415
  • 0265961312
  • 032260498
  • 003178512562
  • 00441431334232
  • 0031549664158
  • 0041562824387
  • 0061027736120
  • 0031307324
  • 00391445997154
  • 00391693140806
  • 00442086649979
  • 00366868558
  • 0031797504511
  • 0031505214819
  • 0014045550190
  • 00348938733151
  • 00441244880784
  • 00302242071485
  • 0019545583521
  • 0055506464
  • 00586241975315
  • 00437208828074
  • 00441297441547
  • 0033973728560
  • 004103212104
  • 00351210844150
  • 0047428269
  • 00448976376
  • 003934351767
  • 00442588384245
  • 0044184139773
  • 00487961906153
  • 00483512102477
  • 003126682299
  • 00444472708493
  • 0031612165652
  • 006146256194
  • 006149962642
  • 006140349388

Falls Sie von einer anderen Telefonnummer angerufen wurden, dann senden Sie uns diese mit einer kurzen Beschreibung des Anrufes an [email protected].

Caller ID Spoofing
Angezeigte Telefonnummer manipulieren – geht das überhaupt?

Wer ruft an? Die bei einem Anruf im Display angezeigte Rufnummer entscheidet bei vielen Verbrauchern, ob sie den Anruf annehmen. Aber können Sie der Anzeige immer trauen. Kann man diese Rufnummer manipulieren? Diese Fragen und

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Verhaltensempfehlungen für Verbraucher mit Verdacht auf Telefonbetrug

Grundsätzlich sollten sich alle Verbraucher stets vor Augen halten, dass externe Hinweise auf eine angebliche Virenbedrohung des eigenen Rechners – egal, ob durch „Servicekräfte“ am Telefon oder durch Pop-Ups im Internet – immerzu hochgradig unseriös sind. Es steht den Entwicklern von Betriebssystemen, Antiren-Software und Co. von Rechtswegen überhaupt nicht zu, ungefragt auf den Systemen von Privatleuten herumzuschnüffeln. Insofern sind derartige Warnungen nicht Sache seriös arbeitender Unternehmen. Sie sind bestenfalls eine billige Verkaufsmasche, schlimmstenfalls dienen sie betrügerischen Absichten. Der Telefonbetrug der angeblichen Microsoft-Mitarbeiter gehört eindeutig zu den Letzteren.

Alle aktuellen Betrugswarnungen anzeigen

Im vorliegenden Fall erfolgt die Kontaktaufnahme telefonisch. Häufig sprechen die Microsoft-Anrufer nur englisch oder allenfalls gebrochen deutsch. Ihren Anweisungen dürfen Sie auf keinen Fall Folge leisten. Am besten sollten Sie den Anruf umgehend abbrechen. Haben Sie schon Veränderungen an Ihrem Computer vorgenommen, dann ändern Sie unverzüglich alle Passwörter. Wenn Sie das Hilfsprogramm installiert haben, hilft häufig nur ein Gang zu einem Experten, der die Systemsicherheit wiederherstellen kann. Dies kann unter Umständen ein komplett neues Aufspielen des Systems bedeuten, was ärgerlich aber notwendig ist.

Zusammenfassung der Verhaltensempfehlungen:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn Sie ohne einen Grund einen Anruf von einem angeblichen Microsoft-Mitarbeiter erhalten.
  • Beenden Sie das Telefonat, ohne sich auf ein Gespräch einzulassen.
  • Lassen Sie sich nicht durch die Anrufer überreden, Software auf Ihrem Computer zu installieren!
  • Machen Sie am Telefon keine Angaben zu Ihren Kontoverbindungen oder anderen persönlichen Daten!
  • Gehen Sie auch nicht auf Rückrufe ein, wenn sich ein Pop up-Fenster bei Ihnen öffnet und etwas von einem Virus und einem Rückruf bei Microsoft zu lesen ist.
  • Haben Sie bereits eine Software installiert und den Zugriff gestattet, trennen Sie den PC schnellstmöglich vom Internet.
  • Informieren Sie sofort Ihre Bank. Denn die Betrüger haben es vor allem auf Ihre Onlinebanking-Daten abgesehen.
  • Außerdem sollten Sie von einem anderen Gerät aus alle Ihre Onlinekonten mit einem neuen Passwort versehen.
  • Lassen Sie Ihren Computer von einem Spezialisten auf Viren und Schadsoftware durchsuchen.
Fake-Virus-Warnung im Namen Microsoft Windows
Windows: Gefälschte Viruswarnung im Namen von Microsoft lockt in Kostenfalle – Jetzt auch per E-Mail

Plötzlich lesen Sie auf Ihrem Computer die Windows Warnung „Windows wurde aufgrund verdächtiger Aktivitäten blockiert“, „Ihr Computer wurde infiziert“ oder ähnlich. Dubiose Anmeldefenster blockieren den Browser und lassen scheinbar keine Aktion mehr zu. Stattdessen sollen

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Microsoft Logo
Betrug im Namen von Microsoft erkennen, verhindern, melden & beseitigen

Immer wenn Sie einen unaufgeforderten Anruf oder eine E-Mail von Microsoft bekommen ist große Vorsicht geboten. Cyberkriminelle nutzen gerne den Markennamen des Windows-Entwicklers, um ahnungslose Verbraucher in eine Falle zu locken. Häufig geht es um

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Telefonbetrug Microsoft Support
Polizeimeldung: Warnung vor Anrufen angeblicher Microsoft-Mitarbeiter

Aufgrund aktueller Fälle warnt die Polizei Coesfeld vor den Anrufen angeblicher Microsoft-Mitarbeiter. Nach wie vor sind Betrüger in diesem Bereich aktiv und versuchen an das Geld von Internetnutzern zu gelangen.  Die aktuelle Polizeimeldung der Polizei Coesfeld berichtet

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Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

An wen können sich Verbraucher wenden?

Verbraucher sollten Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Ebenso kann es Sinn machen, sich an die Verbraucherzentrale zu richten, die bereits mit dem Telefonbetrug vertraut ist und weitere Verhaltenshinweise geben kann. Zu guter Letzt empfiehlt es sich, Microsoft zu informieren. Über ein Kontaktformular können Sie den Softwarehersteller über betrügerische Aktivitäten informieren, bei denen Microsoft Produkte und Dienstleistungen missbräuchlich eingesetzt beziehungsweise vorgetäuscht werden.

Der Beitrag Vorsicht Telefonbetrug: Anrufe von Microsoft Mitarbeitern sind eine Fälschung – Abzocke erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/telefonbetrug-microsoft-anrufe-faelschung/feed/ 2133
Corona-Pandemie: Antworten auf wichtige Alltagsfragen für Verbraucher https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/corona-pandemie-antworten-auf-wichtige-alltagsfragen-fuer-verbraucher/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/corona-pandemie-antworten-auf-wichtige-alltagsfragen-fuer-verbraucher/#respond Mon, 29 Mar 2021 04:03:55 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59472 Die Corona-Krise verunsichert die Menschen! Einige Produkte im Supermarkt sind ständig ausverkauft, Veranstaltungen fallen aus und Flüge finden nicht statt. Aufgrund der aktuellen Lage gibt es viele Fragen rund um Rechte und Pflichten. Damit Sie

Der Beitrag Corona-Pandemie: Antworten auf wichtige Alltagsfragen für Verbraucher erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Die Corona-Krise verunsichert die Menschen! Einige Produkte im Supermarkt sind ständig ausverkauft, Veranstaltungen fallen aus und Flüge finden nicht statt. Aufgrund der aktuellen Lage gibt es viele Fragen rund um Rechte und Pflichten. Damit Sie den Alltag besser bewerkstelligen können, geben wir Ihnen hilfreiche Informationen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verbraucher haben immer noch sehr viele Fragen rund um Covid-19, obwohl das Virus schon seit dem Frühjahr aktiv ist.
  • Die häufigsten Fragen erklären wir Ihnen und teilen Ihnen mit welche Rechte Sie haben. Zudem nennen wir die seriösen Ansprechpartner in der heutigen Zeit.
  • Wichtig ist, dass Sie zu jederzeit Besonnenheit an den Tag legen. Verhalten Sie sich Verantwortungsvoll und gehen Sie vorsichtig mit der Infektionskrankheit um.

Haushalt und Familie

Wird das Coronavirus über Lebensmittel, Gegenstände oder das Trinkwasser übertragen?

Im Moment gibt es keine bewiesenen Fälle, dass ein Mensch durch die Einnahme von Lebensmittel oder den Kontakt mit einem Gegenstand mit dem Virus infiziert wurde.

„Laut unserem zuständigen Ressortforschungsinstitut, dem Bundesinstitut für Risikobewertung, sind bislang keine Infektionen mit SARS-Co-V-2 über den Verzehr von Fleischwaren oder Kontakt mit kontaminierten Fleischprodukten oder Oberflächen bekannt“, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium am 9.November 2020 mit. Die landwirtschaftlichen Nutztiere seien nicht mit den Virus infizierbar und somit kann sich der Mensch auch nicht mit dem Virus infizieren. Zudem hat die Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Studien in Auftrag geben, die sich mit dem Thema Tiere, Corona und Empfänglichkeit beschäftigen.

Eine Übertragung durch Schmierinfektionen ist theoretisch denkbar, wenn die Oberflächen verunreinigt sind, aber die Viren halten sich nicht lange in der Umwelt und demnach ist der Zeitraum sehr gering.

Es ist also eher unwahrscheinlich, dass ein Mensch sich durch infizierte Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände ansteckt.

Trotzdem müssen beim Umgang mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen die allgemeinen Regelungen eingehalten werden. Dazu gehören regelmäßiges Hände waschen, eine ordentliche Lebensmittelzubereitung und eine gute Lagerung. Das Infektionsrisiko ist geringer, wenn die Lebensmittel erhitzt werden, denn es ist bekannt, dass das Virus hitzeempfindlich ist.

Beim Trinkwasser müssen Sie keine Angst haben, denn es handelt sich nicht um einen Übertragungsweg. Das liegt an dem Multibarrieren-System, das zur Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser in Deutschland verwendet wird. Es wirkt sehr gut gegen alle Viren und auch gegen den Corona-Virus.

Urlaub Geld Symbolbild
Flug oder Pauschalreise wegen Corona storniert – Das sind Ihre Rechte

Ihre Pauschalreise wurde aufgrund von Corona abgesagt oder der gebuchte Flug konnte nicht stattfinden. In diesem Fall möchten Sie das im Voraus bezahlte Geld natürlich zurückhaben. Doch viele Anbieter möchten kein Geld auszahlen. Dafür bieten

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Corona, Weihnachten und das Einkaufen

  • Gehen Sie am besten immer zu den Zeiten einkaufen, wenn der Andrang gering ist. So vermeiden Sie den Kontakt mit vielen Menschen. Die besten Zeiten sind Dienstage und Donnerstage, aber auch Nachmittags sind die Geschäfte deutlich leerer als an Vormittagen oder Samstags.
  • Halten Sie immer Abstand, denn durch den Abstand vermeiden Sie Infektionen.
  • Hamstereinkäufe sind nicht notwendig.
  • 42% der Einkäufe, die im Lockdown gekauft wurden, fanden sich am Ende im Müll wieder. Das hat eine Studie bekannt gemacht. In erster Linie waren es Obst, Gemüse und Milchprodukte, die nicht so lange haltbar sind.
  • Kaufen Sie bedarfsgerecht ein, um Überschüsse zu vermeiden. Bei einer steigenden Nachfrage werden die Lebensmittel zudem teurer.
  • Planen Sie den Einkauf für die ganze Woche und machen Sie sich einen Einkaufszettel und einen Wochenplan.

Hausmittel gegen Corona?

Im Internet und in vielen Social-Media-Gruppen sind viele haarsträubende Tipps zu finden, die gegen den aktuellen Corona-Virus helfen sollen.

  • Viel heißes Wasser trinken? Das hilft wirklich nicht und das Trinken von heißem Wasser führt in erster Linie zu Verbrennungen.
  • In der Wohnung aufgeschnittene Zwiebeln verteilen? Zwiebeln haben viele gute Eigenschaften, aber sie saugen Viren und Bakterien auf keinen Fall aus der Luft.
  • Gluten durchlöchert die Darmwand und ein Verzicht hilft? Das ist zwar eine sehr starke Behauptung, aber vollkommener Quatsch. Die Darmschleimhäute stehen mit den Schleimhäuten der Atemwege in Verbindung und führt zu einer Schwächung. Dadurch wird man anfälliger für Viren.
  • Einen Teelöffel Kokosöl auf der Zunge zergehen lassen? Auch diese Aussage ist nicht war, denn bei dem Corona-Virus handelt es sich nicht um eine Erkältung.
  • Ingwer auf leeren Magen heilt? Die Weltgesundheitsorganisation hat schon Anfang des Jahres gegen diese Behauptung widersprochen.

Zurzeit helfen ganz andere Dinge und dazu achten Sie auf den Absender der Empfehlungen und schalten Sie den gesunden Menschenverstand ein. Es gibt offizielle Hygienevorschriften, dazu gehören Distanz, Abstand, Hände waschen und Sonne tanken. Bei diesen Vorschriften handelt es sich um wirksame und vor allen Dingen einfache Tipps.

Generell gilt:

Maßnahmen aufgrund von Gerüchten ergreifen macht einfach keinen Sinn. Überprüfen Sie immer die Informationen.

Fleisch Coronavirus Schlachthof
Schlachthöfe und Corona: Was sollten Fleischesser jetzt beachten?

Die Corona-Ausbrüche in mehreren deutschen Schlachtbetrieben verunsichern die Verbraucher. Ist das Fleisch jetzt noch genießbar? Worauf muss man beim Kauf und beim Verzehr von Fleisch achten?  Auch wenn es mittlerweile wieder Lockerungen gibt – das

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Nahrungsergänzungsmittel gegen Corona?

Bislang gibt es zur Behandlung des Virus noch keine feste Arznei und Schutzimpfungen kommen erst im nächsten Jahr. Somit gibt es viele Anbieter, die den Eindruck vermitteln, dass gewisse Nahrungsergänzungsmittel gegen eine Infektion helfen können. Aber Nahrungsergänzungsmittel eignen sich nicht zur Behandlung von irgendwelchen Erkrankungen.

Hände waschen mit Seife sinnvoll?

Das Corona-Virus können wir eindämmen, indem wir gründlich Hände waschen. Das bietet sich eine feste Seife, aber auch Flüssigseife an. Die Seife greift die Virenhülle an, aber dafür muss sie eine gewisse Zeit einwirken. Außerdem müssen die Hände wirklich an allen Stellen gründlich gewaschen werden. Experten empfehlen mindestens 20 Sekunden und dann erreichen Sie auch die kleinsten Hautfalten.

Durch das häufige Waschen machen viele Menschen Bekanntschaft mit trockenen und rissigen Händen, aber das Problem lässt sich vermeiden. Verzichten Sie einfach auf Inhaltsstoffe wie Silikone, Duftstoffe und Mineralöle. Ideal ist, wenn Sie auf Siegel achten, die belegen, dass es sich um tierversuchsfreie und vegane Kosmetik handelt. Nutzen Sie zudem reine Pflanzenöle oder Sheabutter, wenn Sie zu den Allergikern gehören. Schon ein Tropfen Pflanzenöl aus dem Küchenregal hilft.

Desinfektionsmittel im Haushalt?

Für gesunde Menschen sieht das Bundesinstitut für Risikobewertung keine Notwendigkeit im Alltag auf Desinfektionsmittel zu setzen.

In Haushalten, in denen gesunde Menschen leben, ist es sinnvoll, regelmäßig alle Stellen zu reinigen, die von allen Personen mehr oder weniger regelmäßig angefasst werden. Dazu gehören Lichtschalter und Türgriffe. Allzweckreiniger, Spülmittel oder Seife und natürlich Wasser reichen vollkommen aus.

Lebt eine infizierte Person im Haushalt, dann bietet der Arzt oder das Gesundheitsamt gesonderte Regelungen an, die Sie beachten müssen.

Sie sollten aber auf jeden Fall auf die Selbstherstellung von Desinfektionsmitteln zurückgreifen. Für gut wirksame Rezepturen sind spezielle Rohstoffe notwendig, die aufgrund der aktuellen Lage sehr knapp sind und demnach schwer zu bekommen. Durch die Selbstherstellung besteht erhöhte Brandgefahr und somit warnt die Apothekenkammer Berlin vor der Herstellung.

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soforthilfe-fur-corona.de: Warnung vor Fake-Seite – Keine Daten eingeben!

Immer mehr Betrüger nutzen die aktuelle Coronakrise, um ahnungslose Menschen abzuzocken. Dabei haben sie es nun auch auf die Menschen abgesehen, die dringend die Hilfe und Unterstützung der Gemeinschaft benötigen. Wir erklären, warum das Angebot

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Das Stillen und der Umgang mit der Muttermilch

Das Stillen der Kinder wird auch weiterhin empfehlen, denn in einer Stellungnahme am 11.März 2020 hat die Nationale Stillkommission eine Stellungnahme herausgegeben, die besagt, dass die Erreger von Covid-19 nicht in der Muttermilch nachgewiesen wurden. Allerdings bezieht sich die Untersuchung nur auf kleine Fallzahlen und somit gibt es keine ausreichenden Belege, dass sich wirklich keine Erreger in der Muttermilch befinden.

Der direkte Hautkontrakt ist der hauptsächliche Risikofaktor beim Stillen. Grundsätzlich sind auch beim Stillen die Hygienemaßnahmen einzuhalten und dann überwiegen auch die Vorteile. Gerade infizierte Mütter oder bei einem Verdachtsfall sollten die Hygienemaßnahmen besonders eingehalten werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und der Berufsverband der Frauenärzte hat spezielle Regelungen für stillende Mütter herausgegeben, damit eine Tröpfcheninfektion weitgehend verhindert wird.

Beim Stillen beachten

  • Vor dem Berühren des Kindes, der Milchpumpe oder der Flasche sind die Hände ausreichend lang zu waschen.
  • Beim Füttern tragen Sie zu jeder Zeit eine Gesichtsmaske.
  • Die Empfehlung zur Reinigung der Pumpe müssen Sie Folge leisten.
  • Die Sterilisationsrichtlinien müssen Sie einhalten, wenn Sie das Kind mit Milch oder Milchnahrung versorgen.
  • Verwenden Sie eine spezielle Pumpe, wenn Sie im Krankenhaus die Muttermilch abpumpen.

Informationen für schwangere Frauen und Familien finden Sie bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und dem Max-Rubner-Institut.

Familienmahlzeiten organisieren, wenn die Verpflegung in Kita und Schulen nicht vorhanden ist – wie ist das möglich?

In Schule und Kitas funktioniert die Verpflegung der Kindern aufgrund der aktuellen Lage nicht ausreichend und da stellt sich für viele Familien die Frage, wie das Familienessen stattfinden soll.

Übertragen Haustiere den Coronavirus?

Das Friedrich-Loeffler-Institut schreibt, dass eine Ansteckung der Haustiere nicht komplett ausgeschlossen ist. Das bedeutet aber nicht, dass das Haustier den Virus aufnimmt und ihn vermehrt und dann eventuell an einen Menschen weitergibt. Bei der Verbreitung des Corona-Virus spielen die Haustiere nach dem jetzigen Kenntnisstand keine Rolle.

Haben Sie eine nachgewiesene Infektion, dann vermeiden Sie einfach so gut wie möglich den Kontakt mit dem Haustier, damit Sie die Virus-Last minimieren. Beim Kontakt mit dem Haustier verzichten Sie auf zu engen Kontakt und husten das Tier weder an noch niesen Sie es an. Zudem lassen Sie sich nicht über das Gesicht lecken, das gehört zu den wichtigen Hygienemaßnahmen, die das Institut rausgibt.

Eine Person, die in Quarantäne oder an dem Virus erkrankt ist, sucht sich sofort eine Person, die den Hund versorgt. Allerdings nehmen Sie dafür eine Person, die nicht im gleichen Haus lebt und dazu eignet sich eine junge und gesunde Person. Nach dem Gassi gehen wäscht sich diese Person gründlich die Hände und bringt eine eigene Leine mit. Die Ansteckungsgefahr geht aber nicht von dem Tier aus, sondern vom dem erkrankten Besitzer.

Symbolbild Geld Rechnung
Vorsicht Betrug: Forderung der Rückzahlung von Corona-Hilfen per E-Mail

Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige müssen jetzt besonders wachsam sein. Aktuell werden unter Strafandrohung bereits durch Bund und Länder gezahlte Corona-Hilfen zurückgefordert. Dabei wird das Geld in den Unternehmen dringend zur Existenzsicherung benötigt. Für viele Unternehmen

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Lohnt sich die Mülltrennung?

Das saubere Trennen und Sammeln von Müll ist auch in Zeiten von Corona ein Muss, auch wenn die Recyclinghöfe und der Abtransport des Mülls nicht zu 100% funktioniert oder nur eingeschränkt möglich ist. Es gibt sogar einige Kommunen, in denen die Wertstoffhöfe nur zu bestimmten Öffnungszeiten geöffnet haben und angepasste Annahmeverfahren anbieten. Müll einfach in die Restmülltonne zu werfen, weil die anderen Tonnen übervoll sind oder den Müll an die Straße zu stellen, sind keine gute Idee. Es kann zu einem Bußgeld kommen, wenn Sie den Müll einfach an den Straßenrand stellen, wenn Sie keinen Sperrmüll angemeldet haben. Auch das Entsorgen des Grünschnitts in der Landschaft ist nicht erlaubt.

Gesundheit und Pflege

Die Impfmöglichkeiten gegen Corona – wo gibt es entsprechende Informationen?

Der Corona-Impfstoff rückt immer näher und die Hersteller der Impfstoffe bemühen sich schnellstmöglich einen Impfstoff zu präsentieren. Seit dem 27.12.2020 gibt es einen Impfstoff, der verabreicht wird, aber in erster Linie an die Risikogruppen und an das Pflegepersonal. Bislang sind noch keine Nebenwirkungen aufgetreten, aber mehr Informationen lassen sich im Internet finden.

Was passiert mit den planbaren Operationen?

Alle planbaren Operationen, Aufnahmen und Eingriffe sind aufgrund der Corona-Krise verschoben worden, um die Krankenhäuser zu entlasten und die Kapazitäten für die Corona-Patienten frei zu lassen. Im Sommer hat sich die Lage ein wenig entspannt, aber schon seit Ende Oktober warnen die Krankenhäuser, dass es zu Schwierigkeiten kommen wird, wenn die Infektionszahlen nicht sinken. Die notfallmäßigen Eingriffe müssen dann wieder verschoben werden und das gilt insbesondere für stark belastete Regionen und Krankenhäuser. Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Konzept vorlegt, nachdem 25% der Intensivkapazitäten frei bleiben sollen, damit die Covid-Patienten ausreichend behandelt werden können. In Einzelfällen wird geprüft, ob der Eingriff verschoben wird oder medizinisch vertretbar ist.

Das bedeutet, dass der Mediziner eine Einschätzung geben muss, die aussagt, ob der Patient in den kommenden zwei Monaten ohne den geplanten Eingriff auskommt oder ob dieser zwingend notwendig ist.

In der Regel erhalten Patienten von ihrem Arzt oder dem zuständigen Krankenhaus eine Änderung über die vorgesehene OP. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hausarzt oder dem zuständigen Krankenhaus, wenn Sie keine Informationen erhalten.

Fakeshop Symbolbild
corona-testkit.shop: Kriminelle nutzen mit Fakeshop Angst vor Covid-19 aus

Im Onlineshop auf corona-testkit.shop ist der Name der Webseite Programm. Hier wird Ihnen ein Test angeboten, mit dem Sie sich selbst auf Corona testen können. Doch hier ist Vorsicht geboten. Wir vermuten hinter corona-testkit.shop einen

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Wie schützen Sie sich vor dem Coronavirus?

Zur Vorbeugung gegen das Corona-Virus gelten die gleichen Regelungen wie für die Grippe:

  • Waschen Sie sich mindestens 20 Sekunden lang gründlich die Hände mit Seife.
  • Husten und Niesen Sie immer abgewandt von anderen Personen, im besten Fall in die Armbeuge.
  • Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern von anderen Personen.

Damit die Bevölkerungsgruppen mit einem hohen Ansteckungsrisiko bestmöglich geschützt werden, halten Sie die Kontakte so gering wie möglich.

Mund-Nase-Bedeckungen sind wo zu tragen?

Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist schon fast zum Alltag geworden, aber wo sie zu tragen ist, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich geregelt. Im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr ist das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in den meisten Bundesländern Pflicht. Die Maskenpflicht gilt in den meisten Bundesländern erst für Kinder ab 6 Jahren.

Die Maskenpflicht besteht seit dem 1. Dezember 2020 auch auf den Parkplätzen und vor den Einzelhandelsgeschäften. Auf diese Regelung haben sich die meisten Bundesländer geeinigt. Auch an allen öffentlichen Orten, an denen Menschenmassen zusammenkommen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann besteht Maskenpflicht. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist in geschlossenen Räumlichkeiten verpflichtend, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird.

Maskenpflicht beim Einkaufen

Für den Groß- und Einzelhandel gibt es in Bezug auf die Mund-Nasen-Bedeckung feste Regelungen. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich eine Person für 10 Quadratmeter aufhalten. Bei Geschäften, die mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben gilt die Regelung für 20 Quadratmeter.

Beispielsweise dürfen sich in einem Supermarkt, der eine Verkaufsfläche von 1.258 Quadratmeter hat, gleichzeitig bis zu 102 Personen aufhalten.

  • 80 Personen für die ersten 800 Quadratmeter
  • 22 Personen für die letzten 400 Quadratmeter

Damit die Supermärkte einen Überblick über die Personen im Laden haben, stehen nur eine bestimmte Menge an Einkaufswagen und Körben zur Verfügung. Es gibt mittlerweile Geschäfte mit speziellen Ampelsystemen, die automatisch zählen. Die digitalen Einlassampeln befinden sich in der Regel direkt am Eingang des Geschäfts.

Die genauen Regelungen rund um die Mund-Nasen-Bedeckung finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandes oder der Gemeinde.

Corona App Fake Symbolbild
Facebook & WhatsApp: Kettenbrief zu STOPCOVID-App – Stimmt das?

Seit einigen Wochen verbreiten sich auf Facebook und WhatsApp eigentümliche Kettenbriefe. Diese beginnen beispielsweise mit dem Text „An alle meine Kontakte, Freunde und Bekannte, die diese COVID-19-App nutzen wollen“. Doch was soll das oder ist

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Im Winter 2020 gibt es die Masken für Risikogruppen günstiger?

Bund und Länder haben einen Beschluss gefasst und in dem steht geschrieben, dass die Risikogruppen ab Mitte Dezember 2020 15 FFP2-Masken bekommen. Jede Person, die besonders gefährdet ist oder eine Vorerkrankung hat bekommt demnach eine Maske für jede Winterwoche.

Diese Regelung gilt in erster Linie für Menschen, die das 60 Le4bensjahr erreicht haben und eine Vorerkrankung haben oder sogenannte Risikoschwangerschaften. Die Maske erhalten Sie, wenn Sie einen Personalausweis vorlegen oder einen Nachweis zur Zugehörigkeit einer bestimmten Risikogruppe vorlegen können. Dann erhalten Sie unbürokratisch die Masken. Die ersten drei Masken werden kostenlos an den Apotheken ausgegeben und die Ausgabe findet zwischen dem 15.12.2020 und dem 06.01.2021 statt.

Die Masken werden kostenlos vor Weihnachten verteilt und der erste Anlaufpunkt ist die Apotheke der Umgebung.

Zahlt die Krankenkasse für die FFP-Masken?

Für die hoch gefährdeten Risikogruppen übernimmt die Krankenkasse in Ausnahmefällen die Kosten für die FFP2 oder die FFP3 Masken. Dazu gehören Menschen, die eine Organtransplantation hatten oder eine Immunschwäche vorweisen. Im Rahmen der Pflegeversicherung gilt das als Schutz für die pflegebedürftigen Personen.

Frage Sie einfach bei der Krankenkasse nach, in wieweit eine Kostenübernahme für die Masken möglich ist.

Fake Symbolbild
Facebook & WhatsApp: ARBEITSVERBOT wegen Corona in ALLEN Unternehmen in ganz Deutschland

Auf Facebook und WhatsApp verbreitet sich seit dem Wochenende massiv eine Nachricht, nach der ab 16.03.2020 in ganz Deutschland nicht gearbeitet werden muss. Zu der Nachricht wird ein Link gepostet, der offenbar lustig sein soll.

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Die telefonische Krankschreibung – Was ist damit?

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich erneut auf eine Sonderregelung in Bezug auf die Krankschreibung geeinigt. Die steigenden Infektionszahlen haben dazu geführt, dass mittlerweile eine telefonische Krankschreibung möglich ist. Bei leichten Atemwegserkrankungen können Sie sich bis zum 31.März 2021 mit Hilfe des Telefons für bis zu 7 Tage krankschreiben lassen. Die Ärzte machen sich durch eine eingehende telefonische Befragung ein genaues Bild zum Gesundheitszustand. Bei Bedarf kann die Krankschreibung um weitere 7 Tage verlängert werden.

Wann findet ein Coronavirus Test statt?

Zu Beginn der Corona-Pandemie wurden nur Personen getestet, die konkrete Symptome hatten, aber mittlerweile bekommen auch Personen einen Test, die keinerlei Symptome haben, aber Kontakt mit einer infizierten Person. Das Ziel dieser Testung ist es, dass alle Kontaktpersonen einer infizierten Person getestet werden.

Sie melden sich einfach beim Hausarzt oder bei dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117), wenn Sie Kontakt mit einer Person hatten, die positiv auf das Sars-Virus getestet wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Symptome haben oder nicht.

Symptomatische Personengruppen

Einen Anspruch auf Testung haben laut Testversordnung vom 30.November 2020 die folgenden Personengruppen:

  • Personen, die leichte aber Corona-typische Symptome haben
Coronavirus Symbolbild
Corona-Ausbruch in Magdeburg und Berlin Neukölln

Vielerorts gehen die Infektionszahlen mit COVID-19 zurück. In vielen Orten gibt es gar keine Neuinfektionen mehr. Doch es gibt auch immer wieder regional begrenzte COVID-19 Infektionen, die zu drastischen Maßnahmen führen. Glücklicherweise entwickeln sich die

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Asymptomatische Personengruppen

Sie haben auch einen Anspruch auf Testung, wenn Sie keine Corona-typischen Symptome haben:

  • Kontaktpersonen, dazu gehören Personen, die einen direkten Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Alle Personen, die mit einer infizierten Person in einem Haushalt leben gehören dazu, aber auch Personen, die mindestens 15 Minuten direkten Kontakt mit der infizierten Person hatten. Auch Personen, die mit Hilfe der Corona-Warn-App zu den roten Risikopersonen zählen haben einen Anspruch auf Testung. Eine genaue Definition von Kontaktpersonen lesen Sie sich in der Corona-Test-Verordnung vom 30. November 2020 nach.
  • Gemeinschaftseinrichtungen, in denen eine infizierte Person festgestellt wurde. Dazu gehören Schulen, Kitas, Arztpraxen, Notunterkünfte, Justizvollzugsanstalten, Asylbewerberheime.
  • Krankenhäuser, Pflegehäuser, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Rehabilitation, ambulante Dialyse und ambulante Operationen – im Rahmen des Testkonzepts wird in der Regel eine Testung verlangt, um eine Ausbreitung zu verhindern. Getestet werden die Patienten, Bewohner und die Betreuer, aber auch das gesamte Personal und die Besucher solcher Einrichtungen.
  • Arztpraxen und weitere Praxen, genau wie Rettungsdienste, auch wenn es keinen positiven Covid-Fall gibt
  • Patienten, die in ambulanten Hospizdiensten, Tageskliniken und der Palliativversorgung behandelt oder betreut werden, können sich kostenlos testen lassen.

Was übernimmt die Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei den oben genannten Fällen die Kosten für die Testung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Person ohne Versicherungsschutz handelt oder welchen Versicherungsstatus diese Person hat. Der Bund leistet einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln, denn es handelt sich um eine versicherungsfremde Leistung.

Die Krankenversicherung muss die Kosten für den Test übernehmen, wenn Sie sich innerhalb der ersten 10 Tage testen lassen, wenn Sie Kontakt mit einer infizierten Person hatten.

Es handelt sich um einen Fall für die private Versicherung, wenn Sie mit Symptomen zum Arzt gehen und dieser einen Test veranlasst. In dem Fall erhält der Patient eine Rechnung, die bei der Krankenkasse einzureichen ist, um eine Erstattung zu bekommen.

Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen, haben eine Testpflicht und dann fordert das Gesundheitsamt einen Test ein.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Test von dem Öffentlichen Gesundheitsdienst veranlasst wird. In dem Fall führt das Gesundheitsamt die Testung durch und laut Rechtsverordnung übernimmt der Öffentliche Gesundheitsdienst dann die Kosten. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen den Test dann aus dem Gesundheitsfond.

Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht für die Ärzte regelmäßige Informationen und Empfehlungen, wann Voraussetzungen für einen Test gegeben sind. Der Arzt entscheidet dann, wann ein Test durchzuführen ist. Kontaktieren Sie die Corona-Anlaufstelle und klären Sie alle Dinge im Vorfeld ab.

Schulen – Schnelltests und neue Quarantäne-Bestimmungen

Lehrer und Erzieher dürfen sich seit dem 4.Dezember 2020 mit einem Corona-Test testen, wenn sie an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben. Somit dürfen die Apotheken die Tests auch an Kitas und Schulen ausgeben.

Am 25. November haben Bund und Länder beschlossen, dass die gesamte Gruppe oder die Klasse für 5 Tage in Quarantäne muss, wenn ein positiver Covid-Fall aufgetreten ist. Alle Kinder, die einen negativen Test vorweisen, dürfen sofort wieder in die Schule.

Die Länder entscheiden selber, wie der Testablauf im Einzelnen durchgeführt und organisiert wird.

Sind die Do-it-yourself-Tests geeignet?

In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass viele Menschen wissen wollen, ob Sie sich mit dem Virus angesteckt haben. Es gibt einige Do-it-yourself Test zu kaufen, aber auch weiterhin wird von der Nutzung abgeraten. Sie tragen die Kosten selber und es kann zu Fehlinvestitionen kommen.

  • Es ist nicht möglich, dass alle Menschen auf den Virus getestet werden, denn es gibt nur eine begrenzte Anzahl an Tests.
  • Der PCR-Test ist der genaueste Test für den Virus, aber er ist auch aufwendig und muss richtig durchgeführt werden. Es müssen zwei Proben genommen werden, aus den oberen und den unteren Atemwegen. Diesen Test selber zu machen kostet viel Überwindung.
  • Zu kaufen gibt es meist die Antikörper-Tests, aber meistens bilden sich die Antikörper erst nach ein bis zwei Wochen nach der Infektion. Auch in Bezug auf die Treffsicherheit gibt es starke Unterschiede. Ein negatives Testergebnis schließt eine Infektion nicht aus. Es müssen weitere Verfahren angewendet werden.
  • Es gibt viele Faktoren, die für eine Verfälschung des Testergebnisses führen können. Dazu gehören eine schlechte Qualität der Proben, ein falscher Transport oder auch der falsche Zeitpunkt der Probenabnahme und somit ist eine hohe Fehleranfälligkeit vorhanden.

Nutzen Sie die bekannten telefonischen Angebote, wenn Sie die charakteristischen Erkältungssymptome haben und verzichten Sie auf einen Selbsttest. Die Experten entscheiden, ob Sie einen Test brauchen oder nicht. Die führende Gesundheitsorganisation rät davon ab einen Antikörpertest zu machen, der von einigen Arztpraxen angeboten wird und bei denen Selbstzahlleistungen notwendig sind.

Die Angehörigen von älteren Menschen müssen beachten…

Die Angehörigen von älteren Personen oder pflegebedürftigen Personen sind aufgrund des Coronavirus mit vielen Sorgen belastet. Der Alltag wird komplett auf dem Kopf gestellt. Halten Sie sich strikt an die Hygieneregelungen, wenn Sie für die Pflege eines Angehörigen zuständig sind. Nur so können Sie sicher stellen, dass Sie keine Erreger mit ins Haus bringen. Zudem achten Sie in der Öffentlichkeit darauf, dass Sie sich nicht an den Händen anfassen und vermeiden Sie engen Kontakt mit anderen Personen. Nach dem Einkaufen gilt es sich gründlich die Hände zu waschen.

Sie müssen vor allen Dingen extrem schnell sein, wenn bei Ihnen Krankheitssymptome auftreten. Sie sollten sich schon sehr früh um eine eventuelle Vertretung kümmern. In einem separaten Artikel erhalten Sie ausführliche Informationen und nützliche Tipps.

Die ersten Ansprechpartner in einer solchen Lage sind die Pflegestützpunkte der Bundesländer, die Sie zurzeit nur telefonisch oder per Mail erreichen können.

Pflegegrade einstufen ohne Hausbesuch?

Die Einstufung eines Pflegegrades funktioniert weiterhin im Schriftverkehr und es gibt Telefoninterviews anstatt von Hausbesuchen. Sie müssen sich auf ein ungewöhnliches Verfahren einstellen, wenn Sie in der heutigen Zeit einen Pflegegrad beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie an einem Telefoninterview teilnehmen oder ein Hausbesuch stattfindet, jedes Verfahren dient zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit.

Corona-Warn-App Symbol Icon App
Corona-Warn-App: App-Download für Android und iOS

Mit der Corona-Warn-App für Android und iOS soll die Corona-Pandemie eingedämmt werden. Infektionsketten können mithilfe der App schneller unterbrochen und Sie bei einem möglichen Ansteckungsrisiko schneller informiert werden. Die Corona-Warn-App wurde von der Bundesregierung in

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Gibt es Sonderregelungen für die U-Untersuchungen der Kinder?

Die U-Untersuchungen der Kinder sind immens wichtig und viele Eltern konnten die gelegten Termine aufgrund der Corona-Pandemie nicht wahrnehmen. Grundsätzlich gibt es feste Intervalle, in denen die U-Untersuchungen stattfinden. Die

  • U 6 findet zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat statt,
  • die U 7 zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat,
  • U 7a zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat,
  • die U 8 zwischen dem 46. und 48. Lebensmonat
  • und die U 9 zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat.

Die Untersuchungen lassen sich zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Die U-Untersuchungen können von den Ärzten in den vorgegebenen Untersuchungszeiträumen durchführen und abrechnen, auch wenn die Toleranzzeiten überschritten sind.

Hierbei handelt es sich um Sonderregelungen, die bis zum 31.März aktiv sind.

Pneumokokken – wer sollte sich jetzt impfen lassen?

Die Pneumokokken-Impfung schützt nicht gegen eine Corona-Infektion, aber sie sorgt dafür, dass eine Lungenentzündung deutlich weniger vorkommt und die Betroffenen nicht so geschwächt sind. Dadurch, dass die Impfstoffe gegen Pneumokokken nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen werden nur empfindliche Personen geimpft und das sind:

  • Babys und Kleinkinder bis zum 2. Lebensjahr
  • immunschwache Patienten oder Patienten mit chronischen Atemwegerkrankungen
  • Senioren ab einem Alter von 70 Jahren
Symbolbild Geldtransport, Geldkoffer, Betrug
Coronavirus: Warnung vor Betrugsmaschen rund um Covid-19 und SARS-CoV-2

Die Angst vor dem Coronavirus nutzen Kriminelle aus, um Geld zu machen. Deswegen warnen beispielsweise das Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg vor verschiedenen Maschen der Betrüger.  Das Coronavirus ist das zentrale Thema nicht nur in

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Die Zahnarztbehandlungen während der Pandemie

Zu Beginn der Pandemie gab es starke Einschränkungen in den Zahnarztpraxen. Allerdings sind die Einschränkungen schon Mitte Mai wieder zurückgenommen worden und mittlerweile sind Behandlungen und Zahnreinigungen wieder in vollem Umfang möglich. In den Zahnarztpraxen sind die Hygienemaßnahmen sehr hoch und somit ist eine Behandlung sehr sicher. Sie können sich aber auch im Vorfeld bei Ihrem Zahnarzt erkundigen, wenn Sie unsicher sind.

Die Zahnärzte arbeiten mit Bonusheften und bei einem verpassten Termin kann ein Nachfolgetermin bis Ende des Jahres eingetragen werden.

Für eine Behandlung verlangen einige Zahnärzte in der heutigen Zeit eine sogenannte Corona-Hygiene-Pauschale. Sie gilt für Privatversicherte und teilweise sogar für Kassenpatienten. Die Zahnärzteschaft und der Verband der privaten Krankenversicherung haben diese Pauschale beschlossen, wenn eine Berechnung für Privatleistung stattfindet. Teilweise gilt diese Regelung auch für die gesetzlichen Versicherten, wenn Sie eine Privatleistung in Anspruch nehmen. Eine Doppelabrechnung ist untersagt, wenn der erhöhte Hygieneaufwand durch die gesetzliche Gebührenordnung abgerechnet wird. Bevor es zu einer Behandlung kommt, fragen Sie speziell nach oder erkundigen Sie sich bei der Krankenversicherung. Die Rechnung ist mit der Zusatzgebühr ausgestattet, die als 3010a analog – erhöhter Hygieneaufwand ausgewiesen ist. Die Pauschale gilt nur bis zum 31. Dezember 2020 und wird seit 1. Oktober 2020 mit 6,19 Euro statt 14,23 Euro abgerechnet.

Kümmern Sie sich erst um einen Zahnarzttermin, wenn Sie keine Symptome haben oder die Erkrankung abklingt. Zu den Symptomen gehören:

  • Schnupfen
  • Husten
  • Fieber
  • Schüttelfrost
  • Kopf- und Gliederschmerzen
  • Atembeschwerden

Die Kassenärztliche Vereinigung hat 170 Schwerpunktpraxen eingerichtet, die für die Versorgung von zahnärztlichen Notfällen geeignet sind, wenn eine Person infiziert ist. Diese speziellen Praxen behandeln nur Patienten, die einen akuten Zahnnotfall haben und bei denen eine Infizierung nachgewiesen ist oder ein dringender Verdacht besteht. Wenden Sie sich unbedingt an Ihren Zahnarzt oder an den zahnärztlichen Notdienst. Sie verweisen an die entsprechende Schwerpunktpraxis.

Wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Zahnärzte, wenn eine geplante Behandlung verschoben wird.

Die Zahnärzte beschränken Hausbesuche in Pflegeheimen oder bei beeinträchtigten Patienten nur auf Akut- und Notfallbehandlungen.

Kinder und Jugendliche

Die Kinder und Jugendlichen verlieren ihren Bonusanspruch nicht, wenn sie aufgrund der Corona-Krise im ersten Halbjahr 2020 ihre Termine nicht wahrnehmen konnten. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkasse ist sich in der Hinsicht einig, aber wenn Sie sich nicht sicher sind, dann wenden Sie sich an die Krankenkasse. Bei dem nächsten Zahnarzttermin bekommen die unter 18-Jährigen einen Eintrag in das Bonusheft, wenn der reguläre Termin im ersten Halbjahr 2020 stattgefunden hätte, aber nicht wahrgenommen werden konnte. Diese Regelung gilt nicht für Erwachsene, denn sie nehmen nur 1x im Jahr die Untersuchung für das Bonusheft in Anspruch.

Jugendliche und Kinder ab einem Alter von 12 Jahren haben die Möglichkeit alle 6 Monate eine Untersuchung für das Bonusheft zu machen. Das Bonusheft hilft im Endeffekt dabei, den Kassenzuschuss zu erhöhen, wenn später Zahnersatz notwendig ist.

Probleme mit ausländischem Zahnersatz

Manchmal kommt es vor, dass ein Zahnersatz in einem Labor im Ausland bestellt wurde und dann entscheidet die Kassenzahnärztliche Vereinigung NRW, ob der Auftrag an ein anderes Labor gegeben wird. Allerdings kommt es hier zu Zusatzkosten, die Auswirkungen auf den Eigenanteil haben.

Der Patient muss aber in jedem Fall über die möglichen Zusatzkosten informiert werden und zwar im Vorfeld. Bei einer Reklamation unterliegt der Zahnarzt auch weiterhin der Gewährleistungspflicht.

Das Mammographie-Screening

Seit dem 4. Mai 2010 werden für das Mammographie-Screening wieder Einladungen versendet. Vorher wurde das Screening ausgesetzt, weil die Befürchtung im Raum stand, dass es zu einer Infektion mit dem Corona-Virus kommen kann.

Frauen, die einen Termin hatten, der ausgesetzt wurde, haben trotzdem den Leistungsanspruch behalten. Diese Regelung gilt vor allen Dingen für die Frauen, die bis zum Ende der Aussetzungsfrist das 70. Lebensjahr vollendet haben.

Bei den Frauen, bei denen eine Auffälligkeit festgestellt wurde, bekommen auch weiterhin eine Untersuchung zur genauen Abklärung. Bei einem akuten Befund oder einem Verdacht wenden Sie sich an Ihren Frauenarzt und Sie erhalten auch weiterhin eine gute Versorgung.

Corona Impfstoff Warnung Interpol
Corona: Interpol warnt vor falschen Impfstoffen

Großbritannien hat als erstes Land in Europa einen Corona-Impfstoff  zugelassen. Bald sollen weitere Länder, auch Deutschland folgen. Interpol warnt derweil vor einer unmittelbar bevorstehenden Bedrohung durch gefälschte Präparate. Die Organisation sieht die öffentliche Sicherheit als

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Behandlungstermine nicht wahrgenommen – Entstehen Ausfallgebühren?

Bevor Sie einen Termin bei einem Arzt zur Behandlung machen, egal ob bei einem Physiotherapeuten oder bei der Krankengymnastik, erkundigen Sie sich ob der Termin auch wirklich stattfindet.

Aufgrund der Verordnungen und der Einschränkungen in der Corona-Krise konnten viele Patienten ihre Termine nicht wahrnehmen.

Wichtig ist, wenn Sie einen Termin aufgrund einer Quarantäne nicht wahrnehmen können, dann sagen Sie ihn rechtzeitig ab. Schadensersatzansprüche sind individuell zu klären und hängen meist davon ab, ob der Patient für die Terminabsage selber verantwortlich ist.

Bei einer kurzfristig entschiedenen Quarantäne brauchen Sie sich keine Sorgen machen, denn es liegt kein schuldhaftes Verhalten vor und demnach gibt es auch keine Kosten.

Zeitlich gebundene Rezepte verfallen?

Bei einigen Behandlungen wie Physiotherapie, Podologie oder Ergotherapie sind die Rezepte zeitlich gebunden. Damit Therapeuten, Arztpraxen und Patienten entlastet werden, haben die Krankenkassen die Regelung für die Verordnungen gelockert. Davon betroffen sind alle Verordnungen der

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Logopädie
  • Podologie
  • Ernährungstherapie

Grundsätzlich muss ein Patient bei einer solchen Verordnung innerhalb von 14 Tagen mit der Behandlung beginnen, aber dank der Lockerung wurde der Zeitraum auf 28 Tage hochgesetzt. Diese Regelung gilt allerdings nur bis zum 31. Dezember 2020.

Das heißt:

  • Die Behandlung muss nicht mehr nach 14 Tagen beginne, wenn die Verordnung nach dem 18. Februar 2020 ausgestellt wurde. Der Zeitraum wurde auf 28 Tage verlängert.
  • Es besteht die Möglichkeit die Behandlung zu unterbrechen, auch für einen längeren Zeitraum. Das spielt immer dann eine Rolle, wenn der Patient aufgrund fehlender Sicherheit nicht an der Behandlung teilnehmen kann. Auch wenn der Behandler nicht zur Verfügung steht gilt das. Die Behandlung muss aber bis zum 17. Februar begonnen worden sein, damit die Regelung greift.
  • Die Therapeuten können auf eine Teilrechnung bestehen.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass auch eine Behandlung per Video oder eine telefonische Beratung stattfindet. Grundvoraussetzung ist, dass der Patient zustimmt. Es gibt Behandlungen, die von dieser Regelung ausgeschlossen sind und das sind Ergotherapie, Schlucktherapie oder ausgewählte physiotherapeutische Behandlungen. Stimm-, Sprech-, und Sprachtherapie können so durchgeführt werden.

Therapeuten entscheiden, ob Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie oder Atemtherapie per Video gemacht werden kann. Aber auch hier muss der Versicherte auf jeden Fall einwilligen, sonst ist das nicht möglich.

Was gilt wann?

Auf unbestimmte Zeit gilt, dass Krankentransporte, die notwendig sind und nicht aufgeschoben werden können, durchgeführt werden, ohne dass eine zusätzliche Genehmigung notwendig ist. Die Behandlung muss allerdings dringend notwendig sein und kann nicht aufgehoben oder aufgeschoben werden.

Apotheken geben Medikamente eines anderen Herstellers raus, wenn die verordneten Hersteller nicht da sind?

Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsversordnung sieht vor, dass Apotheken anstatt der verschriebenen Medikamente auch ein Medikament rausgeben dürfen, dass wirkstoffgleich ist. Das gilt aber nur dann, wenn das verordnete Medikament nicht vorrätig ist. Diese Regelung dient der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung.

Kann die Apotheke das verordnete Medikament oder ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht rausgeben, dann darf auch ein anderen Medikament ausgegeben werden. Dazu muss der Apotheker allerdings mit dem Arzt Rücksprache halten. Ist der Arzt einverstanden, dann darf der Apotheker auch ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Medikament abgegeben werden, wenn es lieferbar ist.

Die Apotheken dürfen ohne Absprache mit dem Arzt das verordnete Medikament in anderen Mengen ausgeben. Davon betroffen sind Packungsgrößen, Packungsanzahl, Teilmengen von Fertigarzneimittelverpackungen oder Wirkstärke. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs in keinem Fall überschritten wird.

Für bestimmte Medikamente handeln die Krankenkassen mit den Pharmaherstellern gewisse Rabattverträge aus und der Versicherte bekommt in der Apotheke das Medikament, mit dem die Krankenkasse einen solchen Vertrag abgeschlossen hat. In der Corona-Pandemie gibt es Ausnahmeregelungen, die bis zum 31. März 2021 bestehen.

Per Post sind Folgeverordnungen vom Arzt möglich?

Nach einer telefonischen Anamnese haben Ärzte das Recht eine Folgeverordnung für Patienten auszustellen. Sie dürfen die Folgeverordnung sogar per Post versenden und dabei darf es um die folgenden Leistungen gehen:

  • alle Folgeversordnungen rund um die häusliche Krankenpflege
  • alle Verordnungen und alle Folgeverordnungen rund um die Heilmittel außerhalb des Regelfalls
  • Folgeversordnungen von Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind und alle Zubehörteile oder Ersatzbeschaffungen, Ausnahme liefern die Seh- und Hörhilfen
  • alle Verordnungen rund um das Thema Krankenförderung, wozu Krankenfahrten und Krankentransporte zählen

Damit diese Regelung wahrgenommen werden kann, muss die erste Verordnung oder dieselbe Krankheit im Vorfeld von einem Arzt persönlich festgestellt worden sein.

Bevor der Arzt eine solche Folgeverordnung ausstellt muss er sich vom Zustand des Patienten überzeugen und dazu bietet sich eine telefonische Befragung an.

Hinweis:

Vertragsärzte hatten auch vor Corona die Möglichkeit Arzneimittelrezepte per Post zu senden, aber dafür musste der Patient auch wirklich in Behandlung bei dem Arzt sein. Diese Regelungen gelten erst einmal bis zum 31. Januar 2021.

Videosprechstunden beim Arzt

Die Videosprechstunden stellen eine gute Alternative zu den üblichen Praxissprechstunden dar und sind ideal, um in Zeiten der Corona-Pandemie die Ansteckungsgefahr zu minimieren.

Videosprechstunden werden von Ärzten und Psychotherapeuten angeboten und flexibel genutzt, wenn sie selber eine solche Behandlung für sinnvoll halten. Diese Regelungen ist bis Ende 2020 verlängert und gilt für bekannte und neue Patienten. Eine Einschränkung auf bestimmte Arztgruppen gibt es nicht, denn alle Arztgruppen können die Videosprechstunde nutzen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen und dazu gehören Radiologen, Pathologen, Nuklearmediziner und Laborärzte.

Selbst schmerztherapeutische Gespräche lassen sich seit dem 1. April 2020 per Video durchführen. Allerdings ist deutlich geworden, dass nicht jeder Arzt eine Videosprechstunde durchführen kann und somit ist eine telefonische Betreuung ebenfalls möglich.

Eine telefonische Betreuung ist aber nur möglich, wenn der Patient beim Arzt bekannt ist und das ist auch klar geregelt. Ein Patient gilt als bekannt, wenn er ab dem 1. Oktober einmal in der Arztpraxis war.

2018-11-01 Onlineapotheke
Seriöse Versandapotheken erkennen – so geht`s

In der Apotheke erhalten Sie nicht nur Arznei, die Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat. Pflegeprodukte, Hygieneartikel oder rezeptfreie Medikamente finden Sie hier auch im Sortiment. Immer mehr Verbraucher vertrauen beim Einkauf dieser Produkte den Onlineapotheken.

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Das Thema Versicherungskarte

Die Versicherungskarte wird beim Arzt nicht vorgelegt, wenn es in einem Quartal nur telefonische Sprechstunden gab. In einem solchen Fall hat die Arztpraxis das Recht die Daten aus der vorhandenen Akte zu verwenden, um eine Abrechnungen durchzuführen.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Patienten die Möglichkeit sich generell mit Hilfe der Videosprechstunden krankschreiben zu lassen. Hierbei handelt es sich um angepasste Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien, die nicht mit den Corona-Bedingungen zu tun haben.

Eine Krankschreibung per Videosprechstunden ist aber auch dann nur möglich, wenn der Patient schon bei dem Arzt bekannt ist. Zudem muss der Patient der Untersuchung mit Hilfe des Videogesprächs zustimmen. Danach bekommt er eine Krankschreibung, die für 7 Tage Gültigkeit hat. Eine Folgebescheinigung per Videochat ist nur möglich, wenn die erste Krankschreibung per persönlicher Untersuchung stattgefunden hat.

Die gesetzlich Versicherten haben keinen Anspruch auf eine Krankschreibung mit Hilfe der Videosprechstunde. Zudem haben Patienten auch kein Anrecht auf eine Krankschreibung per Videosprechstunde, wenn der Versicherte nicht vorher persönlich in der Praxis anwesend war. Die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ausgeschlossen, wenn sie nur aufgrund eines Online-Fragebogens, eines Telefonats oder einer Befragung per Chat durchgeführt wurde.

Die Videobehandlung bei Soziotherapie, psychiatrischer häuslicher Krankenpflege und die Heilmittelversorgung

Die psychiatrische häusliche Krankenpflege, die Sozialtherapie und die Heilmittelversorgung lassen sich mit Hilfe eines Videos durchführen, wenn der Patient für eine persönliche Behandlung aufgrund der aktuellen Pandemielage nicht zur Verfügung steht.

Im Bereich der pHKP (psychiatrischen häuslichen Krankenpflege) und der Soziotherapie kann eine Videobehandlung gerade dann erfolgen, wenn damit der Gesundheitszustand verbessert wird oder der Bewältigung einer Krisensituation dient.

Es ist kein gesonderter Hinweis für eine solche Verordnung notwendig. Allerdings muss eine Abstimmung mit dem Patienten erfolgen, damit eine solche Behandlung möglich ist. Bis zum 31. Januar 2021 gilt diese Regelung.

Verordnung bei der Krankenkasse vorlegen

Die Versicherten haben aufgrund der aktuellen Lage die Möglichkeit eine Verordnung nicht innerhalb von 3 Tagen einzureichen, sondern sie haben eine Frist von 10 Tagen. Diese Frist gilt für:

  • Häusliche Krankenpflege
  • Soziotherapie
  • spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Die Verordnung ist bei der Krankenkasse vorzulegen. Die Krankenkasse erstattet die Kosten, auch wenn die Leistungen am Ende nicht genehmigt werden und diese Regelung gilt bis zum 31. Januar 2021.

Regelungen zur Entlastung aus dem Krankenhaus

Die Krankenhäuser haben das Recht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen, die bis zu 14 Tage gültig ist. Das gleiche Recht besteht auch bei Verordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Soziotherapie, ambulante Palliativversorgung und Heilmittel.

Grundsätzlich gab es die 12-Kalendertage-Frist, bei denen die Behandlung mit Heilmittel innerhalb dieser Frist abgeschlossen sein musste und diese Frist ist jetzt auf 21 Tage verlängert worden.

Arzneimittel dürfen von den Krankenhäusern mittlerweile bis zu 14 Tage verordnet werden. Bei der Verordnung dürfen Krankenhäuser auch die größten Packungseinheiten verordnen, bisher war das nur bis zur kleinsten Einheit möglich.

Rezepte für Blutzuckerstreifen oder Verbandmittel dürfen für bis zu 14 Tage ausgestellt werden und die Einlösefrist ist auf 6 Tage verlängert.

Die Regelung ist so lang aktiv, wie der Bundestag der Meinung ist, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorhanden ist.

Die häusliche Pflege

Bei der häuslichen Pflege gilt, dass die Folgeverordnungen sogar rückwirkend ausgestellt werden können, aber nur bis zu einer Frist von 14 Tagen. Die rückwirkenden Verordnungen waren bisher nicht erlaubt und mussten eine besondere Begründung haben.

Die Regelungen werden ausgesetzt, wenn ein Muss für eine längere Dauer vorliegt, die medizinisch begründet ist und die Folgeverordnung 3 Tage vor Ablauf der Frist ausgestellt worden ist.

Bis zum 31. Januar 2021 gilt diese Regelung.

In diesem Artikel erfahren Sie, woran Sie erkennen, dass "Rezeptfrei kaufen" ein Fakeshop ist.
„Rezeptfrei kaufen“ ist ein Fakeshop – rezeptfreikaufen.net

Im Internet tauchen immer wieder neue Webseiten mit Fakeshops auf. Dazu zählt auch die Webseite „Rezeptfrei kaufen“ unter rezeptfreikaufen.net. Wir erklären, woran Sie erkennen, dass es sich dabei um kein seriöses Unternehmen handelt. Das Versprechen

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Medikamente gegen den Coronavirus aus dem Internet

Angeblich gibt es im Internet Medikamente gegen den Coronavirus zu kaufen, aber die Europäische Arzneimittelaufsicht EMA warnt vor diesen Produkten. Im Moment ist ein Impfstoff auf dem Weg, der gegen den Coronavirus hilft, aber ein anderes Medikament gibt es nicht.

Auch in anderen Ländern gibt es kein Medikament, dass gegen den Virus hilft. Alle Medikamente sind noch in der Testphase und enthalten keinen wirksamen Stoff gegen den neuartigen Virus.

Experten warnen vor dem Kauf in unseriösen Apotheken oder Online-Shops, in denen Medikamente gegen den Virus angeboten werden. Es gibt im Moment einfach kein Medikament.

Der Kauf von seriösen Medikamenten – wo ist das möglich?

Aufgrund der aktuellen Lage verlassen viele Menschen das Haus so wenig wie möglich und das ist auch richtig so, aber sie denken im gleichen Atemzug darüber nach, Medikamente einfach online zu bestellen. Grundsätzlich gibt es dagegen auch nichts einzuwenden, aber achten Sie darauf, dass es sich um eine legale Online-Apotheke handelt. In Europa gibt es ein einheitliches Sicherheitslogo, das ein weißes Kreuz auf einem weiß-grünen Hintergrund zeigt und daran erkennen Sie die seriösen Internetapotheken.

  • Nur zugelassene Präsenzapotheken bekommen in Deutschland die Erlaubnis für den Versandhandel. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation. Dort gibt es auch eine Auflistung von allen deutschen Versandapotheken.
  • Aus dem europäischen Ausland dürfen Internetapotheken Medikamente nach Deutschland verkaufen, aber nur, wenn die gleichen strengen Auflagen wie in Deutschland eingehalten werden. Im Moment gibt es nur wenige europäische Länder, die seriöse Internetapotheken haben und dazu gehören das Vereinigte Königreich, Island, Schweden und Niederlande, die nur verschreibungspflichtige Medikamente anbieten und Tschechien für die nicht verschreibungspflichtigen Medikamente.

Die psychotherapeutische Versorgung zurzeit

Es gibt die psychisch kranken Menschen, die auch während der aktuellen Pandemie auf psychotherapeutische Versorgung angewiesen sind. Aus dem Grund gibt es eine Regelung und der Therapeut darf seinen Patienten weiterhin behandeln, solange er und der Patient keine Symptome für eine Atemwegserkrankung haben.

Allerdings gibt es für einen persönlichen Kontakt gewisse Regelungen, die einzuhalten sind:

  • Halten Sie ausreichend Abstand!
  • Verzichten Sie auf das Hände schütteln!
  • Beachten Sie unbedingt die Husten- und Nies-Etikette!

Seit dem 1. April haben Psychotherapeuten die Möglichkeit eine Behandlung per Videochat durchzuführen, um eine Infektionsgefahr zu vermeiden. Eine Psychotherapie kann auch in der aktuellen Situation begonnen werden, allerdings nur in besonderen Fällen und dann darf es auch ohne einen persönlichen Kontakt sein.

Ausnahme:

Von der Videobehandlung sind die Akutbehandlungen ausgenommen. Der persönliche Kontakt ist unvermeidbar und kann unter den oben genannten Bedingungen durchgeführt werden.

Die Versorgung von medizinischen Hilfsmitteln

Die medizinischen Hilfsmittel sind für viele Patienten sehr wichtig und sie brauchen Sie um den Alltag zu bewerkstelligen. Sehhilfen, Rollstühle, Rollatoren und Hörhilfen gehören zu diesen Hilfsmitteln, genau wie Körperersatzstücke. Damit alle Patienten auch keine Einschränkungen im Leben haben und ihre erforderlichen Hilfsmittel bekommen, gibt es Sonderregelungen und zusätzliche Leistungen.

  • Bei der Versorgung mit Hilfsmittel ist ein geringer Abstand unerlässlich. Bei der Übergabe des Hilfsmittels ist der Kontakt auf ein Minimum zu beschränken und wenn möglich findet eine Zustellung per Post statt. Eine Beratung oder eine Einweisung erfolgt problemlos per Telefon oder Chat. Vor dem Gebrauch der Hilfsmittel kann sogar ein Videochat stattfinden, in dem eine Beratung und Einweisung von einem Experten möglich ist.
  • Es gibt immer Termine, die sich nicht aufschieben lassen und solche unverschiebbaren Termine können Sie wahrnehmen. Dabei brauchen Sie keine ärztliche Verordnung, denn sie kann einfach nachgereicht werden. Die ärztliche Verordnung kann nach Bestellung und Mitteilung des Lieferdatums eingereicht werden.
  • Es gibt bestimmte Hilfsmittel, wie beispielsweise Inkontinenzhilfen, bei denen auf eine Folgeverordnung verzichtet werden kann. Allerdings muss die Krankenkasse einer Erstversorgung zugestimmt haben. Entweder standen noch Leistungen zur Verfügung oder es braucht keine weitere Genehmigung.
  • Auf eine ärztliche Verordnung wird in bestimmten Fällen verzichtet, wenn es um Ersatzlieferungen geht. Hierbei ist die Rede von der Versorgung notwendiger Hilfsmitteln, dazu gehören ein defektes Hörgerät oder ein zerbrochener Gehstock. Die Regelung gilt auch nach Ablauf des vertraglichen Versorgungszeitraums.

Zurzeit verändern sich die Regelungen sehr häufig und aus dem Grund müssen Sie immer Rücksprache mit den Krankenkassen halten, um eine durchgehende Versorgung mit Hilfsmittel zu erhalten.

Am 5. Mai 2020 trat die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung in Kraft, die einen Pauschalbetrag für bestimmte Pflegehilfsmittel zusichert. Der Betrag lag vorher bei 40 Euro und zurzeit gibt es 60 Euro.

Heilmittel und der Beginn der Verordnung

Bislang musste die Heilmitteltherapie 14 Tage nach dem Verordnungsdatum begonnen werden, aber aufgrund der Corona-Krise ist die Frist auf 28 Tage angehoben worden.

Auch befristete Verordnungen verlieren die Gültigkeit nicht, auch wenn die Frist auf den 31. Januar 2021 gesetzt ist. Die Gültigkeit bleibt auch bestehen, wenn eine Unterbrechung der Therapie stattgefunden hat.

Genehmigungsfrei sind Krankentransporte zu ambulanten Behandlungen

Die ambulanten Behandlungen können mit einem Krankentransport in die Wege geleitet werden, wenn es sich um einen nachweislichen Fall einer COVID-19- Erkrankung handelt und dann ist die Fahrt genehmigungsfrei. Die Regelung gilt auch für Patienten, die in behördlicher Quarantäne sind.

Die Verordnung für einen solchen Krankentransport muss von den Ärzten und Psychotherapeuten deutlich gekennzeichnet werden, aber Krankenfahrten mit einem Taxi zählen nicht dazu.

Wichtig ist, dass der Krankentransport zu einer ambulanten Behandlung medizinisch notwendig sein muss und nicht aufschiebbar ist.

Aktuell gilt diese Regelung bis zum 31. März 2021.

Haben Hebammen eine Sonderregelung?

Auch für die Hebammen gibt es eine besondere Regelung, die sich auf die Beratung und Betreuung der Schwangeren bezieht. Sie dürfen vorübergehend beide Aktionen per Telefon und Videotelefonie anbieten. Das gilt nicht nur für die Betreuung bei Schwangerschaftsbeschwerden, sondern auch für die Betreuung im Wochenbett, bei den Wehen oder in der Stillphase und sogar ohne ein Vorgespräch. Ist aufgrund der Pandemie keine andere Möglichkeit gegeben, dann sind Video und Telefon erlaubt. Auch Gruppenangebote lassen sich über die digitalen Medien durchführen, dazu gehören Geburtsvorbereitungskurse oder Rückbildungskurse.

Spam-Mails AOK Bundesverband_Logo
AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Verlässliche Informationen zu COVID-19

In den letzten Monaten hat sich gezeigt, dass es eine Vielzahl von Informationen über das COVID-19-Virus im Umlauf sind und aus dem Grund hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin dafür gesorgt, dass Sie sich ausgewogene und qualitätssichere Informationen einholen können. Dazu bietet sich die Seite www.patienten-informationen.de an. Hier finden Sie verlässliche und verständliche Informationen rund um den neuen Virus.

Einrichtungen und eine geordnete Linksammlung sind dort zu finden, die seriöse Informationen liefern. Sie können sich alle Informationen in verschiedenen Sprachen anschauen, damit es für alle Nationalitäten gleichermaßen verständlich ist.

Eine telefonische Ersteinschätzung bekommen Sie unter der Rufnummer 116 117, wo sich der ärztliche Bereitschaftsdienst meldet.

Einkaufen und Warensendungen

Haushaltsübliche Mengen – was bedeutet diese Beschränkung im Supermarkt?

Immer häufiger finden Sie die Information „nur in haushaltsüblichen Mengen“ in den Supermärkten. Die Händler verhindern mit dieser Beschränkung, dass die Waren innerhalb von kurzer Zeit ausverkauft sind.

Allerdings ist der Begriff „haushaltsübliche Mengen“ nicht genau definiert und somit hängt es in erster Linie von dem einzelnen Produkt ab. Aus dem Grund müssen sich die Gerichte in Deutschland immer wieder mit dem Begriff beschäftigen und festlegen, welche Begrenzung wirklich gerecht ist.

Wichtig
Die Kunden haben kein Recht den Händler zu zwingen eine bestimmte Menge an sie zu verkaufen. Die Beschränkung der Händler ist zulässig und findet meist bei Nudeln, Mehl und Klopapier statt.

Lebensmittel von Versteigerungsplattformen kaufen – ist das sinnvoll?

Private Verkäufer stellen mittlerweile Produkte ins Netz ein, wie Trockenhefe, Mehl oder sogenannte Überlebenspakete. Das konnte die Verbraucherzentrale NRW feststellen und das meist zu überhöhten Preisen oder mit unklarem Inhalt.

In erster Linie sind solche Verkäufer auf einen hohen Profit aus und wollen nicht helfen. Bestimmte Produkte sind in den Supermärkten ausverkauft und das Nutzen solche Verkäufer, aber eines ist eigentlich sicher, ein Versorgungsengpass besteht nicht.

Außerdem ist Folgendes zu beachten, denn bei den privaten Anbietern gelten die gleichen Pflichten wie bei den gewerblichen Unternehmern. Als Käufer sind Sie nicht sicher, ob die angebotenen Lebensmittel einwandfrei sind, denn die Verkäufer unterliegen keiner amtlichen Lebensmittelüberwachung. Einige Lebensmittel sind richtig und hygienisch zu lagern und das sollten Sie immer bedenken. Bei vielen privaten Verkäufern haben Sie auch keine durchgängigen Informationen zum Produkt, wie dem Mindesthaltbarkeitsdatum oder Hinweisen zu allergenen Inhaltsstoffen. Die meisten Verkäufer schließen außerdem eine Rücknahme der Produkte aus.

Kein Supermarkt wegen Corona – Informationen zu den Online-Lieferdiensten für Lebensmittel

Aufgrund der Corona-Pandemie scheuen viele Verbraucher den Gang in den Supermarkt, um sich mit Lebensmitteln einzudecken. Sie ordern die frischen Waren und auch alle anderen Lebensmittel bei einem der zahlreichen Online-Shops. Die hohe Nachfrage hat aber dafür gesorgt, dass mittlerweile lange Wartezeiten entstehen. Eine zeitnahe Lieferung der Bestellung ist leider kaum möglich.

Außerdem haben die Kunden noch weitere Einschränkungen:

  • Es gibt meist ein dünneres Warenangebot, denn Waren wie Nudeln, Milch, Wasser und jegliche Art von Konserven sind bei vielen Händlern vorübergehend ausverkauft.
  • Für eine Lieferung müssen Sie in der Regel einen Mindestbestellwert erreichen. Bevor Sie also bei einem Lieferdienst bestellen, sollten Sie sich ausreichend informieren.
  • Zurzeit werden Sie auf eine Warteliste gesetzt, wenn Sie sich registrieren. Es gibt Lieferanten, welche die Geduld der Kunden durch kostenfreie Waren belohnen. Die Produkte werden einfach in den Warenkorb gelegt, aber achten Sie darauf, dass keine Zusatzkosten angerechnet werden.
  • Auch wenn alle Produkte vorhanden sind und die Bestellung innerhalb von wenigen Minuten ausgeführt ist, kann es vorkommen, dass die Lieferung dauert. In der heutigen Zeit müssen Sie mit längeren Lieferzeiten und begrenzten Terminen für eine Lieferung rechnen.
  • Die Liefergebiete der Online-Anbieter sind meist stark begrenzt, so dass meist die ländlichen Regionen keine Versorgung bekommen. In Ballungsgebieten ist die Lieferung meist problemlos möglich.
  • Gerade die Tiefkühl-Produkte sind im Moment sehr gefragt und somit kann es vorkommen, dass es bei einem hohen Bestellvorkommen zu Engpässen kommt.
2020-02-04 Puren Pharma ruft Medikamente zurueck
Ibuprofen und zahlreiche weitere Arzneimitttel zurückgerufen

Puren Pharma ruft insgesamt 17 Medikamente aus den Apotheken zurück. Darunter sind auch einige sehr bekannte Pillen wie Ibuprofen. Wir erklären, was der Grund für den Pillen-Rückruf ist und welches Problem besteht. Der Pharma-Hersteller Puren

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Wie gut sind Lieferdienste als Alternative in der Quarantäne?

Seitdem die Corona-Pandemie wütet sind die Lieferdienste sehr beliebt, um sich Lebensmittel und fertige Gerichte nach Hause liefern zu lassen. In einigen Regionen kommt es, aufgrund der plötzlich sehr hohen Nachfrage, zu Lieferengpässen.

Sie haben kein Recht auf eine Belieferung, auch nicht, wenn Sie sich in behördlicher Quarantäne befinden und nicht in den Supermarkt kommen.

Die meisten Lieferdienste verlangen eine Vorabzahlung, die Online stattfindet, bevor es zu einer Lieferung kommt. Eine Barzahlung ist nicht gern gesehen und auch bei der Lieferung achten die Lieferdienste auf eine Übergabe ohne Körperkontakt. Vor einer Bestellungen erkundigen Sie sich im besten Fall über die aktuellen Bedingungen rund um die Lieferung.

Warensendungen in infizierte Gebiete zurückschicken – ist das möglich?

Zu Problemen mit einer Retour kommt es meist, wenn es um Waren aus China geht, aber das ist schon vor Corona der Fall gewesen. Mittlerweile lehnen einige Paketdienste die Annahme von Retouren ab, wenn sie nach China gesendet werden. Es kommt meist zu Problemen mit dem Zoll, dem Transport oder der Zustellung im Zielgebiet. Der Paket- und Postzusteller DHL hat diese Informationen bekannt gegeben. Sprechen Sie mit dem Händler unbedingt ein Rücksendeverfahren ab, wenn Sie den Händler erreichen können. Händler können zudem die Frist zur Rücksendung verlängern und das ist gerade in der heutigen Zeit sehr hilfreich.

Der Verkäufer beziehungsweise der Händler muss Ihnen den Kaufpreis erstatten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Ware versendet haben. Der Händler muss den Kaufpreis auch erstatten, denn Sie die Waren nicht zurücksenden können und dann kommt es zum sogenannten Rückgewährschuldverhältnis.

Die Zustellung von Paketen

Die Paketdienstleister verändern ihre Prozesse, damit die Ausbreitung des Corona-Erregers eingedämmt wird. Sie verzichten bei der Übergabe von Paketen und Päckchen aktuell auf die Unterschrift des Empfängers und unterschreiben meist selber, wenn die Sendung zugestellt ist. Die Unterschrift erfolgt in der Gegenwart des eigentlichen Empfängers. Andere Paketdienstleister nehmen auch weiterhin die Unterschrift, die aber auf dem Paket gemacht wird und vom Zusteller einfach nur fotografiert wird. Durch diese Maßnahmen soll der Kontakt zwischen dem Sender und dem Empfänger minimiert werden und der Virus überträgt sich weder auf den Handscanner noch auf den Stift.

Der persönliche Kontakt wird auch eingedämmt, wenn der Empfänger eine Abstellerlaubnis erteilt. Dafür geben Sie einfach bei dem ausgesuchten Dienst einen Ablageort bekannt und dort werden Ihre Pakete hingelegt. Allerdings braucht der Dienstleister dafür eine Genehmigung, die schriftlich erteilt wird. Die Genehmigung lässt sich aber auch online geben.

Achtung:

Bei dieser Option haften Sie für den Verlust des Pakets oder des Päckchens.

Medikament Symbolbild
Rezept­pflichtige Medikamente: Neuer Fälschungsschutz soll Verbraucher schützen

Gefälschte Medikamente können lebensgefährlich sein. Ein neuer Fälschungsschutz und ein Frischesiegel für verschreibungspflichtige Medikamente soll zukünftig garantieren, dass das Medikament echt und ungeöffnet ist. Wir haben in der Vergangenheit schon häufiger vor gefälschten Apotheken und

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Eingeschränkter Lieferdienst bei Onlineshops und Speditionen

Informieren Sie sich im Vorfeld, wenn Sie große Elektrogeräte oder Möbel zum Aufbauen bestellen, denn viele Onlineshops und Möbelhäuser haben ihren Kundenservice massiv eingeschränkt. Neun von zehn Anbietern haben angegeben, dass der Service aufgrund der aktuellen Lage sehr eingeschränkt angeboten wird.

Es gibt sogar sieben Unternehmen, die nicht mehr zum Ausstellungsort liefern. Der Lieferweg für Couch und Co. endet bei Ikea, AO, Amazon, Otto und Ostermann vor der Wohnungstür. Großgeräte von Mediamarkt und Saturn werden nur noch bis zur Haustür geliefert und das macht es für die Bewohner von Mehrfamilienhäusern sehr schwer.

Neckermann ist der einzige Shop, der seine Waren noch bis zum gewünschten Platz liefert, aber auch er hat Einschränkungen, denn eine Montage gibt es auch hier nicht mehr. Gerade bei Möbeln oder Großgeräten ist ein Aufbau-Service meist von Nöten, aber dieser findet nur noch im Einzelnen statt. Vereinbaren Sie mit dem Kundenservice einen Termin zum späteren Aufbau, wenn Sie nicht unbedingt auf die Waren angewiesen sind.

Ware reklamieren oder zurückgeben trotz geschlossenem Ladengeschäft

Sie behalten auch in der heutigen Zeit das Recht auf eine mangelfreie Ware, auch wenn das Ladenlokal aufgrund von Corona geschlossen ist. Sie setzen sich einfach mit dem Unternehmen schriftlich in Verbindung und setzen eine Frist zur Ersatzlieferung oder Reparatur.

Verlangen Sie Ihr Geld zurück oder treten Sie vom Kaufvertrag zurück, wenn die Frist verstreicht und keine Reaktion des Unternehmens kommt.

Handwerker und Serviceleistungen

Die private Feier ist abgesagt – was passiert?

Während der Corona-Zeit sind Restaurants und Gaststätten nur unter Hygienevorlagen geöffnet und während des Lockdown dürfen sie nicht öffnen, um Gäste zu empfangen. Somit dürfen die Lokalitäten nur noch liefern oder abholen lassen, aber für einen Aufenthalt bleiben sie geschlossen.

Vor November gab es schon immense Einschränkungen in Bezug auf private Versammlungen. Die Bundesländer haben Beschränkungen ausgesprochen von denen Geburtstage, Taufen und sogar Hochzeiten betroffen sind. Die Bundesländer haben verschiedene Beschränkungen ausgesprochen und auf der Webseite des Innenministeriums können Sie sich informieren.

Findet die Feierlichkeit aufgrund der aktuellen Lage nicht statt, dann müssen Sie auch keine Miete für die Räumlichkeiten oder andere Dienstleistungen wie Musik, Fotos, Catering und Bedienung bezahlen. Sie nehmen die Dienstleistungen schließlich nicht in Anspruch.

Allerdings empfehlen wir, dass Sie sich frühzeitig einen Ersatztermin besorgen und alle Dienstleister informieren. Mit Hilfe einer Abstimmung finden Sie mit Sicherheit eine einvernehmliche Lösung. Kleinunternehmer und Gastronomie sind aufgrund der Corona-Pandemie in ihrer Existenz besonders gefährdet.

Symbolbild Fakeshop
apotheke-rezeptfrei.net: Online-Apotheke unter Fakeshop-Verdacht

Unter apotheke-rezeptfrei.net finden Sie scheinbar eine Onlineapotheke, bei der Sie Medikamente ohne ein Rezept bestellen können. Dabei handelt es sich meist um betrügerische Angebote. Deshalb haben wir den Onlineshop für Pillen überprüft. Einkaufen und ein Schnäppchen

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Gutscheine und ihre Gültigkeit bei Nichteinlösung

Bei den Gutscheinen gibt es ein paar Unterschiede, auf die Sie achten müssen. Es gelten komplett andere Regelungen, wenn eine Veranstaltung aufgrund von Corona abgesagt wird und diese Regelungen finden Sie hier. Auch bei der Schließung von Fitnessstudios oder Freizeiteinrichtungen gelten die gleichen Regelungen, wenn Sie nicht Ihr Geld zurückbekommen, sondern einen Gutschein.

Haben Sie einen Gutschein bekommen und der hat nichts mit der Corona-Absage zu tun, dann kann es vorkommen, dass der Gutschein nach Ablauf der gesetzlichen Frist einfach nicht mehr gültig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einlösung aufgrund von Corona nicht möglich ist. Sie sollten auf jeden Fall die Befristung prüfen, denn eine Frist von einem Jahr ist recht kurz. Im besten Fall lassen Sie die Frist einfach verlängern und das ist bis auf 3 Jahre möglich. Sollte der Gutschein während der Schließungszeit ablaufen, dann setzen Sie sich mit dem Aussteller in Verbindung und vereinbaren Sie eine Fristverlängerung. Weigert der Aussteller sich, eine Fristverlängerung zu ermöglichen, dann haben Sie das Recht auf die Erstattung des Gutscheins. In dem Fall wird der Händler den entgangenen Gewinn abziehen.

Medien und Cyber-Angriffe

Falschmeldungen der Corona-Pandemie erkennen

Der Corona-Virus verbreitet sich schnell und genauso schnell verbreiten sich auch die sogenannten Fake-News. Whatsapp und die sozialen Medien sind die Grundlage für eine schnelle Verbreitung, aber gerade bei diesen Medien sollten Sie immer sehr kritisch sein und alle Informationen auf den Wahrheitsgehalt prüfen. Bestehen nur die geringsten Zweifel an den Informationen, leiten Sie diese auf keinen Fall weiter.

Ein weiterer Blick gilt auch bei den Heilversprechen, denn zurzeit gibt es viele angebliche Wunderheilmittel. Der Deutsche Zentralverband homöopathischer Ärzte empfiehlt Zurückhaltung hinsichtlich jeder Art von homöopathischen Vorsorge- und Therapie-Empfehlungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Corona-Virus.

Es gibt in den digitalen Netzwerken speziell gekennzeichnete verifizierte Accounts. An einem blauen Häkchen erkennen Sie diese bei Twitter und Instagram, dahinter steckt die Seite des Robert -Koch-Instituts oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Die offiziellen Seiten der Städte, Gemeinden und der Ärzteschaft liefern zudem weitere verlässliche Informationen. Die Internetseiten helfen vor allen Dingen weiter, wenn die Telefon-Hotlines wieder überlastet sind.

Das Robert-Koch-Institut, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Ministerien sind die seriösen Quellen der heutigen Zeit und im eigenen Interesse vertrauen Sie nur diesen Informationen. Zudem gibt es noch weitere seriöse Quellen:

Cyber-Angriffe erkennen – betrügerische Corona Mails

Kriminelle greifen beim sogenannten Cyber Crime auf die aktuellen Ereignisse zurück und versenden Betrugsmails. Sie verleihen den Mails eine vermeintliche Seriosität und bauen beim Empfänger ein wenig Druck auf. Unter dem Deckmantel von Corona sind mittlerweile erste Mails aufgetaucht, die dem Phishing-Radar gemeldet wurden. In den nächsten Wochen und Monaten kommt es mit Sicherheit vermehr zu solchen Mails.

Im Grunde sind die Corona-Mails ganz normale Cyber Crime Mails und es gelten die gleichen Verhaltensweisen wie bei den anderen Mails von Kriminellen auch. Grundsätzlich hinterfragen Sie jede Mail genau.

  • Klicken Sie bei unerwarteten Mails niemals auf den Link.
  • Öffnen Sie keine Anhänge.
  • Antworten Sie dem Absender unter keinen Umständen.

Sie reagieren auch besser nicht auf Mails, die Ihnen vermeintliche Tipps geben, wie Sie in der heutigen Zeit Ihr Geld retten können oder trotz Corona hohe Rendite erhalten.

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie sich für einen vermeintlichen Newsletter anmelden können, um aktuelle Informationen rund um den Virus zu bekommen. Geben Sie niemals persönliche Daten über eine Mail preis und öffnen Sie keine angehängten Dateien.

Datenschutz

Daten für Friseure, Dienstleister und Restaurants

Unter bestimmten Voraussetzungen konnten die Verbraucher eine gewisse Zeit lang wieder an dem Wirtschaftsleben teilhaben, dadurch dass es Lockerungen von Bund und Ländern gab.

In vielen Bereichen treffen sehr viele Menschen aufeinander, wie in Gaststätten, Friseurbetrieben oder in Handwerksbetrieben und dadurch ist das Risiko einer Infektion deutlich höher als bei keinem Kontakt. Erkrankt eine Person an einem solchen Ort, dann müssen alle anderen Kontaktpersonen informiert und in häusliche Quarantäne gestellt werden. Dadurch erkennen die Behörden die Krankheitsherde sehr schnell und bekommen die Infektionen in den Griff.

Das ist aber nur möglich, wenn Sie bei einem Besuch in Restaurants oder Gaststätten Ihre Daten hinterlassen, damit die Behörden die letzten Kontakte besser nachverfolgen können.

Aus dem Grund gehört das Hinterlassen der Daten in vielen Geschäften und Betrieben mittlerweile zum Hygiene-Konzept. Andere Betriebe dürfen einfach überhaupt nicht öffnen und der Hintergrund sind die Corona-Verordnungen der Bundesländer.

Zu den wichtigen Daten gehören:

  • der Name
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Telefonnummer, E-Mail oder Anschrift

Die Betriebe sind verpflichtet auf einige Dinge zu achten und das hat mit dem Datenschutz zu tun.

  • Die hinterlassenen Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet, wie zum Beispiel für Werbung.
  • Die Daten dürfen nicht länger als unbedingt notwendig gespeichert werden. Die Inkubationszeit des Corona-Virus liegt bei 14 Tagen und somit sind die Kontaktdaten über diesen Zeitraum festzuhalten. Danach sind die Daten zu löschen und im besten Fall informiert man Sie darüber.
  • Unbefugte Personen haben kein Recht auf die Daten zuzugreifen. Die Kunden, die sich in eine Liste eintragen dürfen nicht die Daten des vorherigen Besuchers einsehen können. Im Betrieb sind die Daten immer sicher zu verwahren.
  • Nur die notwendigsten Daten sind zu erfassen und dazu gehören nicht die Abfrage des Alters oder des Familienstandes.
  • Es muss die Möglichkeit bestehen, dass Sie die Daten nachträglich korrigieren können und eine Nachfrage, wie lange die Daten gespeichert werden ist ebenfalls legitim.
  • Eine klare Information über das Warum und die Bedingungen der Speicherung muss gegeben sein.

Handy-Bewegungsdaten werden an das Robert-Koch-Institut weitergeleitet

Die Bewegungsdaten der Kunden leitet die Telekom an das Robert-Koch-Institut weiter und das aggregiert anonymisiert. In Deutschland werden dadurch die Bewegungsströme der Bevölkerung deutlich und dadurch werden Rückschlüsse auf die Verbreitung des Virus möglich.

Die betroffenen Nutzer brauchen sich aber keine Sorgen machen, denn die Daten und Informationen sind datenschutzrechtlich vertretbar und mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt. Das Handy ist eingeschaltet und meldet sich bei dem nächstgelegenen Mobilfunkmast an. Nur so kann mit dem Handy telefoniert oder Nachrichten versendet werden. Die Funkmasten stehen in unterschiedlichen Abständen zueinander und das ist gerade in ländlichen Regionen der Fall. Die Bewegungsdaten von mehreren Handynutzern sind zusammengefasst, so dass nur ein grober Bewegungsstrom zu sehen ist und keine einzelnen Personen.

Die Bewegungsströme lassen sich dann miteinander vergleichen und so lässt sich feststellen, wie die Bevölkerung sich bewegt und dadurch können Behörden feststellen, ob die Bevölkerung sich an die Vorgaben und Richtlinien zur Pandemie-Eindämmung hält.

Das Thema Datenschutz und die Weitergabe dieser Daten stehen sich nicht im Weg, darüber hat die Datenschutzkonferenz informiert. Die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Länder versammeln sich auf der Datenschutzkonferenz und beraten sich über die einzelnen Schritte. Sie geben Hinweise zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch Dienstherren und Arbeitgeber in der heutigen Zeit.

Enkeltrick aktuell
Polizeimeldung: Betrüger nutzen Corona-Krise für Enkeltrick

Notsituationen oder Krisen werden oft durch Kriminelle ausgenutzt. Wie die Polizei Berlin meldet, wird auch die Corona-Pandemie durch Betrüger missbraucht. Wir erklären Ihnen, wie die Masche abläuft und wie Sie sich schützen können. Der Corona-Virus

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Corona-Warn-App und Corona-Datenspende-App – Welchen Sinn haben sie?

Die Bundesregierung hat im April 2020 die Corona-Warn-App auf den Markt gebracht und durch sie sollen Infektionsketten früh erkannt und durchbrochen werden. Die Menschen werden mit Hilfe der App gewarnt, wenn Sie Kontakt zu einem infizierten Menschen hatten.

Das Robert-Koch-Institut hat schon viel früher eine App entwickelt, die auf dem Smartphone installiert und an Fitnessgeräte angeschlossen wird. Mit Hilfe dieser App versucht das Institut weitere Informationen zu erhalten, welche die Verbreitung des Virus betreffen. Diese App ist die Corona-Datenspende-App.

Durch diese App erhofft sich das Robert-Koch-Institut Informationen darüber wie schnell sich das Virus verbreitet. Die App ist kostenfrei und kann freiwillig installiert werden.

Hinweis:

Der Chaos Computer Club hat sich mit der App beschäftigt und einige Mängel in Bezug auf die Datensicherheit und den Datenschutz entdeckt. Jetzt will das RKI die App nachbessern.

iOS und Android Geräte lassen sich mit der Corona-Datenspende-App bestücken und es kommt darauf an, welche externen Geräte verwendet werden. Zudem sind Smartwatches und Fitnessbänder notwendig, um alle wichtigen Daten zu bekommen. Bei der Installation ist die Postleitzahl anzugeben.

Nach eigenen Angaben verwendet das RKI die Daten für:

  • Sensible Gesundheitsdaten übermittelt die App an das RKI, darunter Schlafverhalten, Puls und Körpertemperatur. Diese Daten verändern sich bei einer akuten Atemwegserkrankung und somit kann das RKI Symptome erkennen und feststellen, in welchen Gebiet welche Symptome zu den typischen Anzeichen gehören.
  • Laut RKI erfolgt die Datenübermittlung pseudonymisiert und das bedeutet, die Daten enthalten keine persönlichen Informationen wie Anschrift und Namen. Zwar bekommen das RKI einen Eindruck darüber in welchen Regionen Erkrankungen auftreten, können aber keine Person ermitteln.
  • Auf einer Karte lässt sich dann die Verbreitung des Corona-Virus nachhalten und es können Maßnahmen getroffen werden, um eine Eindämmung zu erwirken.

Die App kann nicht:

  • Eine Covid-19- Erkrankung kann die App nicht nachweisen, denn es handelt sich nicht um einen Test und sie ersetzt ihn auch nicht.
  • Der Nutzer der App wird nicht gewarnt, dass er eventuell erkrankt sein könnte.
  • In Deutschland wird die Tracing-App gerade diskutiert, aber bei dieser App handelt es sich nicht um eine Tracing-App und sie dient auch nicht der Verfolgung von Personen. Eine Warnung, über einen Nutzer der in der Nähe erkrankt ist, bekommen Sie nicht.
ohne-rezept.net Onlineapotheke Erfahrungen
ohne-rezept.net: Onlineapotheke mit Problemen – Ihre Erfahrungen

Wie der Name schon sagt, bekommen Sie auf ohne-rezept.net zahlreiche Medikamente ohne eine ärztliche Verordnung. Aber können Sie der Onlineapotheke trauen? Daran gibt es Zweifel, denn erste Kunden beklagen ausbleibende Lieferungen. Zudem gibt die Webseite Anlass

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Geld, Geldanlage und Geldprobleme

Aktien schnell verkaufen? – Die Corona-Folgen an der Börse

Auf den Finanzmärkten ist ein Chaos ausgebrochen und dafür sorgt die Angst vor dem Corona-Virus. Das Ergebnis sind starke Kursstürze in vielen Bereichen und die Anleger sind verunsichert, ob sie die Anteile verkaufen sollen. Experten raten dazu die Ruhe zu bewahren und nicht direkt zu verkaufen. Die Aktienfonds-Sparpläne für die Altersvorsorge lassen Sie einfach weiterlaufen. Sie profitieren sogar von den fallenden Kursen, wenn Sie einen langen Anlagehorizont von 10 Jahren und mehr haben.

Rechenbeispiel (fiktiv):

Sie sparen 100 Euro im Monat und der Kurs für einen Anteil lag bei 40 Euro, dann kaufen Sie 2,5 Anteile. Fällt der Kurs jetzt aber auf 25 Euro, dann bekommen Sie 4 Anteile im Monat. Zu einem späteren Zeitpunkt erholen sich die Kurse wieder und dann besitzen Sie deutlich mehr Anteile als im Vorfeld geplant. Allerdings sollten Sie bedenken, dass eine Kurserholung meist einige Jahre dauert und somit müssen Sie Geduld haben.

Eine Umschichtung von Einzelaktien kann durchaus Sinn machen, aber führen Sie im Vorfeld eine gründliche Prüfung statt.

Schützen Sie sich vor finanziellen Verlusten

Gelanlagen sind immer mit einem gewissen Risiko verbunden und demnach sind auch finanzielle Verluste möglich. Bevor Sie in eine Geldanlage investieren, sollten Sie genau wissen, welche Risiken vorhanden sind und ob Sie das auch wollen. Es gibt Produkte, bei denen ein Totalverlust möglich ist und davon raten Experten auf jeden Fall ab. Die Laufzeit der Geldanlage ist natürlich auch sehr wichtig, denn eine längere Laufzeit sorgt dafür, dass die schlechten Phasen leichter auszusitzen sind.

Der beste Schutz vor finanziellen Verlusten liefert eine breite Streuung von verschiedenen Produktklassen. Zu diesen Produkten gehören Investmentfonds, Sachwerte, Tagesgeld und Festgeld.

Geld zu Corona-Zeiten richtig anlegen

Auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten ist die Ratlosigkeit deutlich zu spüren, denn die Niedrigzinsphase macht die Geldanlagen schon seit Jahren eher uninteressant und seit Corona fallen die Börsenkurse immer weiter. Jetzt fragen sich die Anleger, ob gerade jetzt vielleicht der richtige Zeitpunkt für Investitionen ist?

Es gibt aber keine universelle Antwort, denn auch Börsenweisheiten helfen nicht weiter. Greifen Sie nicht in ein fallendes Messer und kaufen Sie, wenn die Kanonen donnern, sind zurzeit nicht hilfreich.

Im Grunde hängt alles von der eigenen Risikobereitschaft ab und von dem Anlagehorizont. Es gibt keinen perfekten Zeitpunkt, um einen Börsen-Einstieg zu wagen und die Entwicklung lässt sich einfach nicht planen.

Corona-Warn-App Symbol Icon App
Corona-Warn-App: Freiwillig bei der Eindämmung der Corona-Epidemie helfen

Um die Corona-Pandemie einzudämmen hat auch die deutsche Regierung in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut eine App entwickelt. Doch welches ist die richtige App und müssen Sie die Gratis-App auf Ihrem Smartphone nutzen? Wir beantworten die

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Geschlossene Bankfilialen – was jetzt?

Derzeit schließen viele Banken ihre Filialen und die Finanzdienstleistungen und Überweisungen sollen weitgehend per Online-Banking gemacht werden. Auch E-Mail und Telefon bieten sich grade an. Kreditinstitute stellen ihren Filialbetrieb nicht komplett ein und demnach hilft ein Anruf bei der Bank durchaus weiter und sorgt für Aufklärung.

Mittlerweile besteht die Möglichkeit an Supermarktkassen und Tankstellen Geld abzuheben, wenn es notwendig ist. Aber auch die Geldautomaten arbeiten weiterhin wie gewohnt. Allerdings wird empfohlen, dass Sie für jede Zahlung auf die Karte zugreifen und die Bargeldbestände zu schonen. Mit Hilfe der Karte wird der persönliche Kontakt zwischen Kunde und Verkäufer zudem minimiert und das ist aufgrund der Pandemie wichtig.

Geld wird knapp – Welche Zahlungen sind wichtig?

In den letzten Monaten sind Kurzarbeit und Geldknappheit immer deutlicher geworden. Aber welche Zahlungen haben eigentlich Vorrang, wenn das Geld knapp wird?

Überlegen Sie genau, für welche Zahlungen das Geld verwendet wird, wenn das Geld zurzeit ein wenig knapp ist. Idealerweise erstellen Sie eine Liste mit allen offenen Zahlungen und wählen Sie die wichtigen aus. Zu den wichtigen gehören alle Zahlungen, die Lebensnotwendig sind. Wichtig ist, dass Sie sich nicht von den Gläubigern beeinflussen lassen, denn sie drängen auf eine schnelle Zahlung und das hilft Ihnen aber nicht weiter. Entscheiden Sie nach eigenen Kriterien, was wichtig ist. Dazu gehören:

  • Miete
  • Energiekosten
  • Telefon
  • Lebensmittel
  • Medikamente
  • Unterhaltsleistungen

Der Bundesrat hat von April bis Juni 2020 mit Hilfe eines Gesetzes für eine Erleichterung gesorgt. Das gilt insbesondere für Darlehen und Pflichtversicherungen, aber auch für Verträge der Grundversorgung wie Miete und Strom. Zum 30. Juni ist die Regelung allerdings abgelaufen und die Verbraucher haben keinen Anspruch mehr.

Wichtig:

Die Zahlungsverpflichtungen bleiben bestehen, auch wenn Sie einen Zahlungsaufschub in Anspruch genommen haben. Die Zahlungen müssen schnellstmöglich nachgeholt werden. Eine andere Aussage gibt es bei den Verbraucherdarlehen und einer Stundung. Die Zahlung wird dann zum festen Zeitpunkt wieder aufgenommen und der verpasste Zeitraum einfach hinten angehängt. Das bedeutet, der Vertrag verlängert sich entsprechend. Für den Verbraucher gibt es somit keine Doppelbelastung.

Erkundigen Sie sich bei der Bank, dem Versorger und dem Vermieter und kontaktieren Sie ihn, damit es zu keinen Missverständnissen kommt. Zudem sollten Sie Aufstockungsleistungen und Wohngeld beantragen und das frühestmöglich. Die Wartezeiten bei den Ämtern sind im Moment sehr lang und demnach müssen Sie mit eingeschränkten Bearbeitungszeiten rechnen.

Beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weiterführende FAQ.

Was passiert, wenn die Beiträge der privaten Krankenversicherung nicht bezahlt werden können?

Die meisten Selbstständigen sind in einer privaten Krankenversicherung und aufgrund der Einnahmeverluste seit der Corona-Pandemie können sie die Beiträge nicht mehr zahlen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie reagieren:

Gesetzliche Regelung – der Notlagentarif

Nach einem festgelegten Mahnverfahren überführt die Versicherung den Verbraucher mit den offenen Zahlungen in den Notlagentarif. In diesem Tarif haben Sie Anspruch auf Leistungen bei akuten und schmerzhaften Erkrankungen. Die Versicherungen greifen zudem auf die Altersrücklagen zu.

Die Kulanz – Wechseln zum anderen Tarif

Manchmal ist es durchaus sinnvoll die Versicherung nach einer Kulanzregelung zu fragen. Einige Versicherungen bieten ihren Kunden einen günstigeren, aber leistungsschwächeren Tarif für einen befristeten Zeitraum an. Allerdings vereinbaren Sie immer, dass Sie ohne Schwierigkeiten in den alten Tarif zurückkehren können und das ohne Gesundheitsüberprüfung und die Altersrückstellung bleibt Ihnen auch erhalten.

Zudem ist es sinnvoll einige Zusatzbausteine einfach ruhen zu lassen. Chefarztbehandlungen oder ein hochwertiger Zahnersatz muss im Moment einfach nicht sein und können einen hohen Betrag ausmachen. Ein paar Versicherungen bieten den Kunden auch eine Stundung der Beiträge an, ohne Zinsen zu verlangen und ohne Angabe von Gründen.

Bedürftigkeit – Wechsel in den Basistarif

Sie können in den Basistarif der Versicherung wechseln, wenn Sie Leistungen der Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen. Sie selber zahlen dann meist nur den halben Betrag und der wird von dem Sozialhilfeträger übernommen. Zurzeit ist ein Gesetz in Planung, bei dem der Verbraucher wieder problemlos in den Ursprungstarif zurückkehren kann und das ohne Gesundheitsprüfung.

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung bis zum 55.Lebensjahr

Sie waren selbstständig und privat krankenversichert und dann haben Sie vor dem 55. Lebensjahr eine versicherungspflichtige Stelle angenommen, dann kehren Sie einfach in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Bei einem Ehegatten ist es sogar möglich, dass Sie nach dem 55. Lebensjahr in die Versicherung zurückkönnen. Es darf aber keine hauptberufliche Selbstständigkeit bestehen und das Einkommen darf 455 Euro im Monat nicht überschreiten.

Informationen rund um die private Versicherung in Zeiten von Corona finden Sie in einem separaten Artikel.

Reise und Mobilität

Kostenlose Stornierung von geplanten Reisen?

Bei kurz bevorstehenden Pauschalreisen ist eine kostenlose Stornierung der gesamten Reise möglich, wenn für das Reiseziel Reisewarnungen gelten. Die Rechtsprechung sieht die Reisewarnung als starkes Indiz dafür, dass ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis stattfindet und auf dem Hintergrund hat das Auswärtige Amt die Warnung erlassen.

Allerdings ist eine Stornierung nicht möglich, wenn die Reise in Wochen oder Monaten stattfindet. Für einen solchen Fall gibt es keine Rechtfertigung.

Einzelne Leistungen wie ein Hotel müssen sich auch nicht bezahlen, wenn Sie das Reiseziel überhaupt nicht erreicht haben. Allerdings ist das meist nur der Fall, wenn für die Buchung das deutsche Recht gilt.

Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale in dem jeweiligen Bundesland, wenn Sie Ärger mit den Anbietern haben.

Auch auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie aktuelle Informationen.

TUI Flugzeug Himmel Urlaub
Reiseveranstalter TUI streicht Party-Reisen für 2020

Der Reiseveranstalter TUI hat alle Party-Reisen für 2020 mit sofortiger Wirkung gestrichen. Grund ist die Corona-Pandemie. Damit dürfte für einige der lang ersehnte Sommerurlaub ins Wasser fallen. Corona hat die Welt nach wie vor im

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Welche Regelungen gelten in welchem Land und wohin darf man reisen?

Es stellen sich eine Menge Fragen, wenn es um die Reise in ein Land der EU gehen soll. Zu den wichtigsten Fragen gehören:

  • Darf ich von Deutschland überhaupt einreisen?
  • Wie sieht es mit der Bewegungsfreiheit aus?
  • Muss ich nach der Einreise in Quarantäne?
  • Ist ein aktueller Corona-Test notwendig?

Auf dem aktuellen Portal der Europäischen Union stehen alle wichtigen Informationen zu diesem Thema bereit. Sie können aber auch einfach das Wunschland eingeben und alle aktuellen Regelungen finden unter https://reopen.europa.eu/de.

Die Corona-Regelungen der Bundesländer

Bis zum November 2020 haben die Bundesländer die Grenzen für Urlauber wieder geöffnet, aber seit November ist das vorbei. Es sind keine touristischen Übernachtungen erlaubt.

Unabhängig vom Lockdown seit November 2020 gibt es noch weitere Einschränkungen und Regelungen. Jedes Bundesland hat seine eigenen Richtlinien, die auf den Internetseiten nachzulesen sind:

Corona und die Erstattung von Zeitkarten

Im besten Fall erkundigen Sie sich einfach bei den zuständigen Verkehrsbetrieben, wenn Sie eine Zeitkarte für Bus und Bahn haben und diese aufgrund der Einschränkungen im öffentlichen Leben nicht mehr nutzen können. Die Verkehrsbetriebe geben Ihnen Auskunft dafür, ob Sie Anrecht auf eine Erstattung oder eine Teilerstattung haben.

Die Unternehmen sind in der Regel bereit kulante Lösungen zu finden, mit denen beide Seiten leben können. In den Tarifbestimmungen steht geschrieben, dass die Zeitkarte hinterlegt werden muss, aber das ist in der aktuellen Situation nicht mehr notwendig.

Die Verkehrsverbände haben zurzeit unterschiedliche Vorgehensweisen und aus dem Grund empfehlen wir, dass Sie sich auf der Webseite des jeweiligen Unternehmens umschauen und im Idealfall Kontakt aufnehmen. Zudem sollten Sie klären, ob Sie eine Überweisungsgebühr zahlen müssen oder ob eine Aussetzung der Bearbeitungsgebühr möglich ist.

Teilweise verzichten die Unternehmen auf die Kündigungsfrist, wenn Sie im Moment das Abo kündigen wollen. Liefern die Unternehmen das Abo aufgrund der aktuellen Lage weniger als ein Jahr, dann kann es sein, dass Sie nur eine anteilige Rechnung erhalten. Auch diesen Punkt besprechen Sie besser direkt mit dem Verkehrsunternehmen.

Auch in Zeiten von weniger Fahrausweiskontrollen besteht weiterhin eine Fahrscheinpflicht. Das Aussetzen des Abos hat zur Folge, dass Sie einzelne Tickets lösen müssen.

Bei der Planung sollten Sie immer bedenken, dass die Verkehrsunternehmen den Verkauf von Fahrscheinen durch das Personal nur beschränkt oder gar nicht mehr anbieten. Nutzen Sie besser einen Automaten oder die elektrische Anschaffung.

Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr unter [email protected], wenn Sie trotzdem noch Schwierigkeiten bei der Umsetzung haben.

Nah- und Fernverkehr – darauf sollten Sie achten

Die eigene Gesundheit ist wichtig und auch der Schutz der Gesundheit von anderen Personen ist wichtig und aus dem Grund halten Sie sich an ein paar Regeln, wenn Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.

  • Weichen Sie auf alternative Zeiten aus! Sie können manchmal einfach eine Bahn oder einen Zug eher oder später nehmen. Dann ist der Andrang vielleicht nicht so hoch und die Ansteckungsgefahr ist geringer. Eine Absprache mit dem Arbeitgeber kann dabei sehr hilfreich sein, denn einige Arbeitgeber sind kulant geworden.
  • Nutzen Sie ein Upgrade! Manchmal ist der Zug einfach voll und dann kann ein Upgrade in die 1.Klasse sehr sinnvoll sein, denn hier gibt es meist mehr freie Plätze. Statten Sie sich am besten mit einem 4er Zusatzticket aus und dann reagieren Sie spontan auf die aktuelle Situation. Das Ticket muss aber vor dem Fahrtantritt entwertet werden.
  • Die Gesamtzuglänge zum Einstieg nutzen! An einigen Einstiegspunkten bilden sich manchmal Trauben und das lässt sich vermeiden, indem Sie einfach am Ende oder am Anfang des Zuges einsteigen.

Achten Sie dabei immer auf die 1. Klasse Kennzeichnung!

  • Beachten Sie die AHA-Regeln! Auf dem gesamten Bahnhof müssen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ein Verstoß führt zu einem Bußgeld von 150 Euro. Achten Sie auf die Zusatzregelungen, denn im Umfeld und auf dem Bahnhofsvorplatz besteht manchmal auch Maskenpflicht.
  • Essen, Trinken und Rauchen – Verzichten Sie! Das Tragen des Mund-Nasenschutzes wird unterbrochen, wenn Sie essen, trinken oder rauchen. Gerade bei kürzeren Fahrten lässt sich gut verzichten. In einigen Regionen sind sogar die Raucherbereiche aus dem Grund gesperrt.
  • Abstand halten auch bei hoher Auslastung! „Erst aussteigen lassen“ – diese Regelungen gibt es für Bus und Bahn schon sehr lange und in der heutigen Zeit ist sie noch wichtiger. Beim Ein- und Aussteigen sollten Sie einfach Abstand halten. Zudem fahren Bus und Bahn immer erst ab, wenn alle Fahrgäste ein- oder ausgestiegen sind. Lassen Sie die Plätze neben anderen Reisenden frei, um ausreichend Abstand zu halten.
2020-03-31 Polizei warnt Betrug Gesundheitsamt Coronatest
Vorsicht Fake: Falsche Mitarbeiter vom Gesundheitsamt machen Corona-Test für Bares

Fast täglich entdecken wir neue Betrugsmaschen, vor denen wir Sie direkt warnen. Aktuell bekommen Verbraucher Anrufe von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes. Teilweise klingeln die Betrüger auch direkt an der Wohnungstür. Und dann wird mit einem

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Freizeit und Sport

Das Thema Veranstaltungen

Nach wie vor dürfen in vielen Fällen keine Veranstaltungen stattfinden und die Grundlage liefern die Kommunen den Bundeslandes. Grundsätzlich sind viele Veranstaltungen bis Ende August abgesagt. Dabei handelt es sich um Großveranstaltungen und die Definition ist aber bislang noch nicht klar. Einige Bundesländer definieren schon Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besucher als Großveranstaltung.

Mit dem Lockdown seit November 2020 sind alle Arten von Veranstaltungen komplett untersagt. Sie bekommen Ihr Geld zurück, wenn Konzerte, Fußballspiele oder andere Veranstaltungen abgesagt werden. Allerdings kann der Anbieter Ihnen auch einen Gutschein anbieten, den Sie eventuell annehmen müssen. Mittlerweile müssen die Verbraucher Wertgutscheine akzeptieren, wobei die Verbraucherzentralen diese Regelungen nicht gut heißen.

Bei abgesagten Veranstaltungen sollten Sie aber auch selber schauen und festlegen, ob Sie mit einem Gutschein klar kommen, den Ausweichtermin akzeptieren oder das Geld zurück fordern.

Eingeschränktes Fitnessangebot – Muss ich das akzeptieren?

Schrittweise werden die Fitnessstudios wieder geöffnet, aber nur unter festen Hygienebestimmungen. Allerdings sind die Studios im Lockdown wieder komplett geschlossen und mittlerweile bieten einige Studios online einige Möglichkeiten an. Einen direkten Studiobesuch können Sie aufgrund der Auflagen nicht machen, aber durch die Online-Angebote gibt es eine Teilmöglichkeit. Wichtig ist, dass Sie für die entfallenen Angebote natürlich keinen Beitrag zahlen müssen. Das Entgelt kann entsprechend gemindert werden.

Auch bei den geöffneten Studios gibt es Einschränkungen und Sie müssen die Abstandsregeln einhalten. Das führt dazu, dass nur eine bestimmte Anzahl an Gästen eingelassen werden. Sie können das Studio also nicht wie gewohnt nutzen, aber eine außerordentliche Kündigung ist nicht möglich. Schließlich handelt es sich nur um vorübergehende Einschränkungen und zum Teil lässt sich das Studio auch nutzen. Den vollen Betrag müssen Sie aber nicht bezahlen, damit es aber keine Probleme gibt, sollten Sie sich mit dem Fitnessstudio-Betreiber in Verbindung setzen. Suchen Sie nach einer einvernehmlichen Lösung!

Im Frühjahr 2020 und seit November 2020 sind beide Parteien von der Leistungspflicht befreit. Während der Schließung müssen Sie keine Beiträge zahlen und wenn Sie trotzdem gezahlt haben, dann besteht ein Erstattungsanspruch. Die Gutscheinlösung gilt auch für die Fitnessstudios und die Kunden müssen sie akzeptieren. Der einzige Vorteil ist, dass die Gutscheine nicht auf ein Angebot beschränkt sind, sondern für alles eingelöst werden können. Eine Verlängerung der Verträge darf nicht stattfinden.

Ungenutzte Abos trotzdem zahlen?

Sie haben einen Anspruch auf Rückerstattung, wenn es sich um ein Abo handelt, dass nicht eingelöst werden kann. Ansonsten gelten die gleichen Regelungen wie bei einem Fitnessstudio auch.

Achtung:

Sie müssen einen Gutschein statt Bargeld akzeptieren, wenn der Anbieter den Gutschein anbietet. Am 20. Mai 2020 ist die Gutscheinlösung in Kraft getreten, das gesetzlich verankert ist.

2020-02-27 WhatsApp Kettenbrief Coronavirus Arzttipps
WhatsApp Kettenbrief: Ein italienischer Arzt, der im Shenzhener Krankenhaus in China arbeitete … Echt oder Fake?

Mehrere Kettenbriefe auf WhatsApp geben vermeintlich nützliche Hinweise zum Coronavirus (COVID-19). In sozialen Netzwerken sorgt das für Verunsicherung. Aktuell geht es um eine spezielle Atemtechnik, eine Trink-Therapie und angebliche Informationen aus Kanada. Zu fast allen

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Vereinsbeiträge weiterhin zahlen?

Die Mitglieder eines Vereins haben keinen Anspruch auf Erstattung und sind verpflichtet auch weiterhin ihre Beiträge zu bezahlen, auch wenn wegen Corona kein Angebot stattfindet. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht auch nicht, denn ein Mitgliedsbeitrag ist nicht an ein Angebot gebunden, sondern an den Verein. Ein Mitglied ist ein Teil des Vereins und nimmt keine Leistungen in Anspruch. Im Grunde stellt der Beitrag kein Entgelt dar, sondern ist für den Vereinszweck gedacht. Ein Vereinsmitgliedsbeitrag lässt sich nicht mit den Kosten für ein Fitnessstudio oder einem Konzertticket vergleichen.

Digitale Lösungen für Sprach-, Sport- und Musikkurse

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation haben viele Dienstleister einen Weg gesucht, um ihren Kunden ein gutes Angebot zu präsentieren. Mittlerweile finden viele Angebote auf dem digitalen Weg statt und dazu gehören Sprachkurse, Sportkurse und sogar Beratungsleistungen. Die Dienstleistung wird nicht mehr vor Ort angeboten, sondern online.

Bei diesem Angebot stellt sich jetzt natürlich die Frage, ob Sie das digitale Angebot akzeptieren müssen. In erster Linie ist es wichtig herauszufinden, welche Dienstleistung online angeboten wird und ob für die Leistung ein persönlicher Kontakt stattfinden muss.

Sie müssen sich nicht auf einen Online-Kurs einlassen, wenn Sie das nicht wollen. In der Regel treffen sich die Parteien zu einem festen Zeitpunkt an einem bestimmten Ort und das persönlich. Aufgrund der Kontaktsperre ist das allerdings nicht möglich und somit kann die Leistung nicht wie gewohnt in Anspruch genommen werden.

Ersatzweise kann ein Service über das Internet oder telefonisch angeboten werden. Bei Beratungsgesprächen oder Sprachkursen ist das problemlos möglich. Auch Musikunterricht ist digital möglich, aber die Teilnehmer müssen sich auf die Situation einlassen und die technischen Gegebenheiten müssen stimmen.

Auf jeden Fall setzen Sie sich mit dem jeweiligen Anbieter in Verbindung und finden gemeinsam eine Lösung.

Achtung: Seit dem 20. Mai 2020 ist ein Gesetz in Kraft, nach dem die Anbieter einen Gutschein statt Bargeld rausgeben und die Kunden müssen diese Regelung akzeptieren.

Abzocke und Sonstiges

Preise für Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel stark gestiegen

Für den Verbraucher sind die hohen Preise für Desinfektionsmittel und Atemschutzmasken ein Ärgernis und können sogar als Wucher bezeichnet werden. Die Unerfahrenheit und die Ansteckungsangst wird ausgenutzt, um ein gutes Geschäft zu machen. Ein solches Geschäft ist sittenwidrig und der Vertrag unwirksam, aber es kommt immer auf den Fall an. Melden Sie uns, wenn Sie ein solches Wucherangebot finden.

Sie sollten vor dem Kauf immer genau überprüfen, ob Sie den Artikel wirklich brauchen. Lesen Sie dazu auch den Artikel Schutz vor Corona.

Es gibt sogar Verkäufer die Fake-Ware anbieten und aus dem Grund schauen Sie lieber 2x hin.

Zuschläge mit Verweis auf Corona – ist das richtig?

Die Verbraucherzentrale in Bayern kennt ein paar Fälle, in denen Gastwirte und Friseure extra Kosten berechnen und diese mit den hohen Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen rechtfertigen. Der Verbraucher ärgert sich darüber und ist von der Rechnungsstellung meist überrascht.

Grundsätzlich hat jeder Dienstleister das Recht den Preis nach eigenem Ermessen festzulegen, aber bei zu stark erhöhten Preisen handelt es sich meist um Wucher. Der Einzelfall zeigt, ob die Zuschläge wirklich gerechtfertigt sind.

Die Preise sollten schon im Vorfeld transparent gestaltet sein, damit der Kunde direkt weiß, welcher Preis auf ihn zukommt. Gibt es zusätzliche Kosten, dann ist auf Preislisten darauf hinzuweisen.

Melden Sie uns, wenn Sie ein Wucherangebot zu überhöhten Preisen finden.

Polizei Symbolbild
Corona-Krise: Polizei bittet um schriftliche Anzeigen

Im Rahmen der präventiven Maßnahmen bittet die Polizei um Ihr Verständnis. In Tagen der Corona-Pandemie sollten Sie auch bei der Anzeigenerstattung bei der Polizei an sich und die Beamten denken. Aus diesem Grund bittet die

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Hilfe und Beratung

Telefonische Hilfe – die wichtigsten Telefonnummern

Für Menschen ohne Kontakte sind die folgenden Rufnummern sehr wichtig:

  • Telefonseelsorge: 0800/111 0 111 oder 222
  • Bereitschaftsdienst für ärztliche Hilfe: 116 117
  • Weißer Ring: 116 006
  • Nummer gegen Kummer: 116 111
  • Sucht & Drogen Hotline: 01805/313 031
  • Seniorentelefon: 0800/47 08 090
  • Muslimische Seelsorge: 030/44 35 09 821

In der aktuellen Situation sind viele Menschen von Einsamkeit betroffen und es fehlen wichtige soziale Kontakte. Mit den Rufnummern lässt sich Abhilfe schaffen. Einfach nur reden ist über die Nummer 0800 / 470 80 90 möglich. Die kostenfreie Nummer ist täglich von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr besetzt.

Die Verbraucherzentrale hilft auch

In allen 16 Bundesländern sind mehr als 200 Beratungsstellen der Verbraucherzentralen zu erreichen. Die Mitarbeiter bieten nicht nur verlässliche Informationen zu den Corona-Themen, sondern sind auch eine unabhängige Beratung. Aufgrund der aktuellen Lage ist kein Publikumsverkehr möglich, aber Sie können sich via Mail oder Telefon bei den Verbraucherzentralen melden.

Symbolbild Fakeshop
pillenhaus.de/apotheke-online.xyz: Seriöse Onlineapotheke oder Fakeshop?

Auf der Webseite unter pillenhaus.de und apotheke-online.xyz können Sie Medikamente teils ohne Rezept bestellen. Wir haben uns den Pillenshop einmal näher angesehen und erklären, warum Sie dort nicht einkaufen sollten. Einkaufen und ein Schnäppchen machen? Das

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Corona-Pandemie

1. Muss die Mund-Nasen-Bedeckung auch auf Parkplätzen getragen werden?

Mittlerweile haben einige Bundesländer beschlossen, dass die Mund-Nasen-Bedeckung auch auf öffentlichen Parkplätzen zu tragen ist.

2. Wer gilt als direkte Kontaktperson einer infizierten Person?

Als direkte Kontaktperson einer infizierten Person gelten alle Personen, die 5 Tage vor dem positiven Ergebnis mindestens 15 Minuten Kontakt mit der infizierten Person hatten.

3. Wie lange dauert die häusliche Quarantäne?

Die häusliche Quarantäne ist auf 14 Tage festgelegt. Genaue Informationen liefert das Gesundheitsamt.

4. Darf ich mit einem negativen Test vorzeitig aus der Quarantäne?

Nein, die Quarantäne muss bis zum Ende durchgehalten werden, solange das Gesundheitsamt keine anderen Informationen rausgibt.

5. Muss ich den Corona-Test selber bezahlen?

Bei einem behördlich angeordneten Corona-Test übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Sie zahlen den Test selber, wenn Sie in den Urlaub oder ansonsten freiwillig einen Test machen wollen.

Fazit

Das Thema Corona hat die Menschen seit Frühjahr 2020 fest im Griff. Die Bundesländer sind mit unterschiedlichen Regelungen ausgestattet, aber in allen Bundesländern gilt es Abstand zu halten, Kontakte zu vermeiden und die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die aktuellen Regelungen für das jeweilige Bundesland lassen sich auf der Internetseite des Landes nachlesen.

Der Beitrag Corona-Pandemie: Antworten auf wichtige Alltagsfragen für Verbraucher erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Windows: Gefälschte Viruswarnung im Namen von Microsoft lockt in Kostenfalle – Jetzt auch per E-Mail https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-gefaelschte-viruswarnung-lockt-in-kostenfalle/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-gefaelschte-viruswarnung-lockt-in-kostenfalle/#comments Wed, 17 Feb 2021 09:43:38 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=23210 Plötzlich lesen Sie auf Ihrem Computer die Windows Warnung „Windows wurde aufgrund verdächtiger Aktivitäten blockiert“, „Ihr Computer wurde infiziert“ oder ähnlich. Dubiose Anmeldefenster blockieren den Browser und lassen scheinbar keine Aktion mehr zu. Stattdessen sollen

Der Beitrag Windows: Gefälschte Viruswarnung im Namen von Microsoft lockt in Kostenfalle – Jetzt auch per E-Mail erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Plötzlich lesen Sie auf Ihrem Computer die Windows Warnung „Windows wurde aufgrund verdächtiger Aktivitäten blockiert“, „Ihr Computer wurde infiziert“ oder ähnlich. Dubiose Anmeldefenster blockieren den Browser und lassen scheinbar keine Aktion mehr zu. Stattdessen sollen Sie die Telefonnummer 08000009782 anrufen. Doch das ist eine Falle. Wir erklären, was zu tun ist.

Kriminelle überlegen sich immer wieder neue Maschen, mit denen sie ahnungslose Nutzer in die Falle locken können. Alles hat mit den dubiosen Microsoft-Anrufen begonnen, die teilweise auch heute noch stattfinden. Und auch vor gefälschten Viruswarnungen haben wir bereits berichtet. Den Kriminellen scheint es zu gefallen, nicht mehr selbst anrufen zu müssen. Sie lassen Ihre Opfer einfach selbst anrufen. Das Schlimme ist, dass die Methode sogar funktioniert.

Wir warnen ausdrücklich davor, plötzlich aufgehende Pop up-Fenster zu beachten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie der milliardste Besucher sind, etwas von Ihrem Netzbetreiber gewonnen haben oder eben Ihr Computer aufgrund eines Virus gesperrt wurde. Alle Varianten haben gemeinsam, dass es sich um Betrug handelt. Die genannten Marken und Unternehmen haben damit nichts zu tun.

Deshalb vorab unser Hinweis: Microsoft hat mit der nachfolgend beschriebenen Meldung nichts zu tun. Das Unternehmen ist durch den Missbrauch des Namens, der Markenzeichen und Logos selbst geschädigt.

Microsoft Logo
Microsoft Telefonnummer: Kontakt mit dem Support aufnehmen

Den Microsoft Support erreichen Sie in Deutschland unter der globalen Telefonnummer 0180/6672255 (20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk teurer). Doch für spezielle Produkte und den Microsoft-Store gibt es weitere Hotline-Telefonnummern von Microsoft. Windows ist

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So kommt die dubiose Meldung auf Ihren Computer

Natürlich stellt sich immer wieder die Frage, woher die dubiosen Meldungen überhaupt kommen. Für den Laien ist das etwas undurchschaubar. Im Grunde wird hier jedoch eine ganz einfache Funktion genutzt. Die Fenster öffnen sich in der Regel während Sie eine Webseite besuchen oder im Internet surfen. Über eine Werbeanzeige auf einer Seite werden die neuen Fenster geöffnet. Der Initiator bestimmt alleine, was in diesem Fenster angezeigt wird. Wo früher Werbung für die Stärkung der Manneskraft stand, sind heute dubiose Viruswarnungen zu sehen. Mit einigen Tricks werden dann noch Anmelde-Fenster eingeblendet, die den Computer scheinbar wirklich blockieren.

Fake-Warnung im Browserfenster im Namen von Microsoft
(Quelle: Screenshot)

GEFÄLSCHTE Systemwarnungen fordern zum Download auf

Während viele Meldungen Sie aufordern den vermeintlichen Microsoft-Support zu kontaktieren, möchten andere Meldungen Sie zu einem Download bewegen. Allerdings handelt es sich bei diesen angeblichen System Warnungen um kein Meldung des Betriebssystems. Ziel der kleinen Fenster ist es, Sie zum Herunterladen von Software zu bewegen. Auf diesem Weg kommt dann Adware, Spyware oder Viren auf den Computer.

2019-12-31 Microsoft Fake-Viruswarnung System Warnung
Diese System Warnung zu Viren auf dem Computer stammt nicht von Microsoft.(Quelle: Screenshot)

Damit die Meldung echt wirkt, werden die Markennamen Windows und Microsoft verwendet. Das suggeriert dem Laien, dass die Meldung wirklich vom Entwickler des Betriebssystems stammt. Doch das ist ein Irrtum. Diese Meldung stammt von einem Kriminellen, der es nur auf Ihr Geld abgesehen hat. Deshalb unser ausdrücklicher Rat:

Klicken Sie auf der Seite nichts an und rufen Sie die Telefonnummer nicht an!

Microsoft Logo
Betrug im Namen von Microsoft erkennen, verhindern, melden & beseitigen

Immer wenn Sie einen unaufgeforderten Anruf oder eine E-Mail von Microsoft bekommen ist große Vorsicht geboten. Cyberkriminelle nutzen gerne den Markennamen des Windows-Entwicklers, um ahnungslose Verbraucher in eine Falle zu locken. Häufig geht es um

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Viruswarnung im Namen von Microsoft kommt auch per E-Mail

Neuerdings versenden die Kriminellen auch gefälschte E-mails, um ahnungslose Verbraucher zu einem Anruf zu bewegen. In der E-Mail wird der Empfänger davon in Kenntnis gesetzt, dass Microsoft einige nicht autorisierte und verdächtige Aktivitäten über die IP-Adresse entdeckt hat. Angeblich haben Hacker einen vollständigen Zugriff auf den Computer und versuchen vertrauliche Informationen wie Kreditkartendaten oder Daten des Onlinebanking abzurufen.

Damit sich jeder Empfänger angesprochen fühlt, spielt es angeblich keine Wolle welches Betriebssystem Sie verwenden. Auch auf einem Smartphone könnten die Hacker schädliche Malware installiert haben.

Tatsächlich möchten jedoch die Kriminellen Zugriff auf Ihren Computer erhalten und haben sich deshalb die E-Mail-Story ausgedacht. Ziel ist es, dass Sie die angegebene Telefonnummer anrufen und den Zugriff auf Ihren Computer freigeben. Anschließend werden Sie abgezockt.

So sehen die uns bekannten, kriminellen E-Mails aus:

Absender:

03.08.2020 PC-Warnung von PC-Warnung <[email protected]>
2020-08-03 Fake-Mail Microsoft Viruswarnung PC-Warnung
(Quelle: Screenshot)

Installieren Sie niemals Software aufgrund dieser Viruswarnungen

Immer häufiger werden ahnungslosen Nutzern vermeintliche Virenfunde angezeigt, über die wir in der Vergangenheit schon berichtet haben. Angeblich ist das System schwer beschädigt und es wurden mehrere Viren gefunden. Meist wird noch ein Horrorszenario angedeutet, nach dem der Computer gehackt wurde. Zur Lösung des Problems sollen Sie eine kostenlose Software herunterladen, die den Virus entfernt.

Laden Sie keine Software herunter!

Da Ihr Computer mit keiner Schadsoftware befallen ist, kommen die Viren durch die vermeintliche Antivirus-Software erst auf Ihren Computer. Alternativ werden dubiose Tools angeboten, deren Wirkungsweise umstritten oder nicht nachgewiesen ist. Sie sollten das Browserfenster mit der Meldung einfach schließen. So könnte eine Meldung beispielsweise aussehen:

Fake-Viruswarnung fordert zu Software-Download auf
(Quelle: Screenshot)

Ist Ihr Computer mit einem Virus infiziert?

Nein, mit Ihrem Computer ist alles in bester Ordnung. Cyberkriminelle blenden nur eine Webseite mit einem schockierenden und besorgniserregenden Inhalt ein. Der PC ist weder gesperrt noch gibt es sonst irgendwelche Ereignisse, die diese Meldung hervorgerufen haben.

Welche Telefonnummern werden verwendet?

Die Rufnummern für den angeblichen Microsoft-Support werden permanent geändert. Wir sammeln an dieser Stelle die Telefonnummern und veröffentlichen diese. Falls bei Ihnen eine abweichende Telefonnummer angezeigt wird, dann melden Sie uns diese am besten mit einem Screenshot an [email protected]. Folgende Nummern des Fake-Supports im Namen von Microsoft sind bekannt:

  • 03030809208
  • 03030807013 (030-30807013)
  • 03030807268 (030-30-80-72-68)
  • 03030807267 (030-30-80-72-67)
  • 021195985669
  • 03056795993 (030-5679-5993)
  • 032221097453 (032-221-097-453)
  • 032221098185
  • 032221850555 (032-221-850-555)
  • 0800837456 (0800-837-456) – vermutlich in der Schweiz aktiv
  • 08001844173 (0800-184-4173)
  • 08001830519 (080-01-83-05-19)
  • 08001833161 (0800 183 3161)
  • 0800-181-4289 (08001814289)
  • +41225483206 (0041225483206)
  • +41265880944
  • 032221850561 (032-221-850-561)
  • 032221099339 (03 2221 099 339)
  • 015735988607 (0157 35 98 86 07)
  • +43720880372 (+43 720 880372)
  • +43720880932 (+43 720880932)
  • +43720231283 (+43 720 231283) (Zepto Virus)
  • +436703080231 (+43-670-308 0231)
  • 04079769045 (+49 40 79769045)
  • 04087409419 (040-87-40-94-19)
  • 04087409514 (040-87-40-95-14)
  • 03031198407 (030-31-19-84-07)
  • 03030809018 (030-30-80-90-18)
  • 03056794894 (030-56-79-48-94)
  • 03030808096 (030-30-80-80-96)
  • 03022389989 (030-22-38-99-89)
  • 03022389988 (030-22-38-99-88)
  • 015735993460 (0157-35-99-34-60)
  • 015735993450 (0157-35-99-34-50)
  • 015735994062 (0157-35-99-40-62)
  • 015735996692 (0157-35-99-66-92)
  • 015735990476 (0157-35-99-04-76)
  • 015735993561 (0157-35-99-35-61)
  • 015735990238 (0157-35-99-02-38)
  • 015735991277
  • 015735989727 (01573-5989-727)
  • 032219214134
  • 03056795098 (030-5679-5098)
  • 0322110008493 (0322 110 008 493)
  • 015735998566 (0157-35-99-85-66)
  • 015735987270 (0157-35-98-72-70)
  • 03022027183 (030-2202-7183)
  • 015735999125 (0157-35-99-91-25)
  • 015735999850 (0157-3599-9850)
  • 08001815053 (0800-1815053)
  • 03022180931 (030) 2218 0931
  • 03099006692
  • 015735997075 (0157-35-99-70-75)
  • 015735993101 (0157-35-99-31-01)
  • 015735984417 (0157-35-98-44-17)
  • 015735985098
  • 015735982133 (01573-598-2133)
  • 015735993580 (01573-599-3580)
  • 015735984243 (0157-3598-4243)
  • 022182829699
  • 015735988084 (0157-3598-8084)
  • 08007237981 (0800 7237981)
  • 042136583158 (0421 36583158)
  • 032213000570 (+49-322-130-005-70)
  • 0315282545
  • 08000007869 (0800-000-7869)
  • 08000009782 (0800-000-9782)
  • 08000010172 (0800-001-0172)
  • 08001815652
  • 08002070705

Haben Sie diese Tipps schon gelesen?


Wie können Sie die Meldung schließen?

Auf keinen Fall sollten Sie die angezeigten Telefonnummern anrufen. Vielmehr ist es der beste Weg, wenn Sie das Fenster einfach schließen. Dazu genügt es, wenn Sie den Browser-Tab schließen. Notfalls schließen Sie den gesamten Webbrowser, um die Meldung loszuwerden. Mehr ist nicht nötig.

In einigen Fällen lassen sich die Fenster nicht ohne Weiteres schließen. In diesem Fall müssen Sie den Webbrowser über den Taskmanger schließen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Klicken Sie in der Taskleiste (Leiste am unteren Bildschirmrand) mit der rechten Maustaste auf eine leere Stelle. Wählen Sie im Kontextmenü „Task Manager“ oder „Task Manager öffnen“ aus.
  2. Wechseln Sie im Task Manager auf den Reiter „Prozesse“.
  3. Wählen Sie in der Liste der geöffneten Programme Ihren Webbrowser aus, indem Sie diesen anklicken.
  4. Um das Programm zu beenden, klicken Sie unten auf „Task beenden“.

Achtung: Sie sollten die Funktion „Task beenden“ nur verwenden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt das Programm zu schließen. Durch das Beenden des Tasks werden alle nicht gespeicherten Daten in der jeweiligen Anwendung gelöscht.

Microsoft Logo
Nicht mehr nutzen: Support für Windows 7 und Windows 10 Mobile wird eingestellt

Die Unterstützung für das wohl beliebteste Windows aller Zeiten wird demnächst eingestellt. Im Januar 2020 endet der Support für Windows 7. Diese Information ist für alle Nutzer von Windows 7 interessant, denn ab diesem Datum ist

2 comments

Was passiert bei einem Anruf unter der angegebenen Telefonnummer?

Sobald Sie die angegebene Rufnummer wählen, gelangen Sie in die Fänge der Kriminellen. Diese werden vor allem Laien geschickt vermitteln, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Häufig möchten die Hintermänner einen Zugriff auf Ihren Computer, um den vermeintlichen Virus zu entfernen. Oft kommt auf diesem Weg erst einmal Schadsoftware auf Ihren Rechner, die für Sie richtig gefährlich werden kann. Außerdem sollen Sie für die Beseitigung der Malware bezahlen. Nicht selten haben uns Leser berichtet, dass die Kriminellen das Onlinebanking anzapfen und viel höhere Beträge abbuchen.

In besonders krassen Fällen wurden in der Vergangenheit bei der Gelegenheit ganze Identitäten gestohlen. Diese werden dann zur Begehung von Straftaten in Ihrem Namen genutzt. Das Risiko ist also extrem hoch, hier nicht schadenfrei herauszukommen.

Deshalb sollten Sie die angegebene Telefonnummer auf keinen Fall anrufen. Das IT-Sicherheitsunternehmen G Data hat bei dem vermeintlichen Microsoft-Support angerufen und zeigt im nachfolgenden Video, wie diese Gespräche ablaufen und wie schwer es ist den geschulten Mitarbeitern zu entkommen:

Hereingefallen und nun?

Ist es bei Ihnen bereits zu spät und Sie haben mit den Kriminellen bereits telefoniert und den Zugriff auf Ihren Computer gestattet? In diesem Fall sollten Sie einige Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Leider kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, welche Probleme nach dem vermeintlichen Support-Einsatz entstehen. In einigen Fällen wurde der Computer mit Schadsoftware infiziert, sodass die Betrüger über eine Hintertür ständig Zugriff auf Ihren Computer haben. Der Diebstahl weiterer Daten, eine Infektion mit einem Virus oder eine Erpressung ist dann nicht ausgeschlossen. Auch einen Angriff auf das Onlinebanking hat es in der Vergangenheit gegeben. Manche Nutzer wurden „nur“ abgezockt.

Wir empfehlen deshalb folgende Sicherheitsmaßnahmen:

  • Schalten Sie den Computer nach dem Vorfall umgehend aus und nutzen Sie diesen nicht weiter.
  • Falls Sie den Computer noch einmal nutzen müssen, so trennen Sie ihn vorher zwingend vom Internet.
  • Falls Sie während des Zugriffs durch den Unbekannten oder per übermittelten Link das Onlinebanking genutzt oder eine Zahlung mit anderen Zahlungsmitteln wie Kreditkarte oder PayPal durchgeführt haben, sollten Sie Ihre Hausbank beziehungsweise den verwendeten Zahlungsanbieter informieren.
  • Ändern Sie auf einem anderen Gerät alle Passwörter, die auf dem Computer nach dem Vorfall verwendet wurden. Denken Sie auch an installierte Dienste und Programme. Sie finden bei uns Anleitungen zum Thema Passwort ändern für die populärsten Onlinekonten.
  • Lassen Sie den Computer von einem Spezialisten überprüfen und falls notwendig die Malware entfernen.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Sie können entweder online Strafanzeige erstatten oder zur nächsten Polizeidienststelle gehen (Tipps zur Anzeigenerstattung)

Melden Sie ähnliche Vorfälle und angezeigte Telefonnummern

Bitte melden Sie bei uns ähnliche Vorfälle, die Ihnen selbst passieren. Senden Sie uns bitte einen Screenshot oder den Link zu der jeweiligen Seite an [email protected]. Auch abweichende Telefonnummern sind wichtig, damit wir rechtzeitig davor warnen können. Nur mit Ihrer Hilfe können wir rechtzeitig vor neuen Gefahren warnen und andere Nutzer schützen. Sie können die bei Ihnen plötzlich und unerwartet angezeigte Telefonnummer mit einer kurzen Beschreibung der angezeigten Seite in den Kommentaren unter dem Artikel posten.

Haben Sie das schon gesehen?

Der Beitrag Windows: Gefälschte Viruswarnung im Namen von Microsoft lockt in Kostenfalle – Jetzt auch per E-Mail erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-gefaelschte-viruswarnung-lockt-in-kostenfalle/feed/ 156
Abmahnung /Forderung von Rechtsanwälten wegen Urheberrechtsverletzung (Kanzlei Schmitz & Lehnen/Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky) https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/abmahnung-forderung-von-rechtsanwaelten-wegen-urheberrechtsverletzung-enthaelt-virus/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/abmahnung-forderung-von-rechtsanwaelten-wegen-urheberrechtsverletzung-enthaelt-virus/#comments Sun, 31 Jan 2021 19:11:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=26139 Ab Februar 2020 haben zahlreiche E-Mail-Nutzer eine Abmahnung im Namen von Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH, Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky oder der Anwaltssozietät Kanzlei Schmitz & Lehnen, Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber

Der Beitrag Abmahnung /Forderung von Rechtsanwälten wegen Urheberrechtsverletzung (Kanzlei Schmitz & Lehnen/Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Ab Februar 2020 haben zahlreiche E-Mail-Nutzer eine Abmahnung im Namen von Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH, Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky oder der Anwaltssozietät Kanzlei Schmitz & Lehnen, Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber GbR und weiterer Rechtsanwälte bekommen. Es wird ein hoher vierstelliger Betrag gefordert. Doch den Betrügern geht es nicht ums Geld. Wir erklären, worum es dabei eigentlich geht und wie Sie sich verhalten sollten.

Immer wieder müssen wir auf Verbraucherschutz.com vor fingierten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder gefälschten Mahnungen warnen. Auch erfundene Inkassobüros versuchen Geld einzutreiben. Die meisten dieser E-Mails sind vollkommen unberechtigt.

Derzeit tauchen neue E-Mails mit einer Abmahnung, Forderung beziehungsweise Mahnung auf. Diese werden im Namen von diversen Rechtsanwaltskanzleien versendet. Angeblich geht es um eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Verletzung der Urheberrechte und Unterlassungsansprüche. Wie so oft handelt es sich dabei um Streaming-Dienste, über die Sie angeblich Filme geschaut haben. Es handelt sich bei diesen Schreiben um keine echten Anschreiben von Rechtsanwälten. Vielmehr sind diese E-Mails in den Bereich Spam beziehungsweise Fake einzustufen. Öffnen Sie auf keinen Fall den Anhang der E-Mails und klicken Sie keine Links in den betrügerischen Nachrichten an. Darin versteckt sich ein Virus.

Update 18.02.2020: Derzeit sind auch die Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber GbR aus Düsseldorf und Kanzlei Schmitz & Lehnen aus Aachen im Spiel. Aber auch diese Kanzleien haben mit dem Versand der Nachrichten nichts zu tun.

Update 10.02.2020: Aktuell werden die Abmahnungen im Namen der Erlenhardt Rechtsanwälte aus Düsseldorf versendet. Die Rechtsanwaltskanzlei gibt es tatsächlich. Allerdings hat diese mit dem Versand der Spam-Mails nichts zu tun. Zuvor war die bekannte Rechtsanwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE aus Köln Opfer der Betrüger.

So sehen die E-Mails mit den Fake-Forderungen aus

Ein Problem an den Nachrichten ist, dass diese in Bezug auf den Text recht authentisch wirken. Die Kriminellen haben teils einfach Texte von echten Rechtsanwälten kopiert und angepasst. Allerdings wird für den Versand teils die E-Mail-Adresse bestehender Rechtsanwaltskanzleien verwendet. Die verwendeten Namen der Rechtsanwaltskanzleien existieren tatsächlich. Deshalb öffnen Nutzer diese E-Mails immer wieder.

Wir weisen darauf hin, dass die echten Rechtsanwaltskanzleien laut Absender oder Signatur nicht der Versender der E-Mails sind. Vielmehr sind diese selbst geschädigt, da E-Mail-Adressen und Namen missbräuchlich verwendet werden. Bitte rufen Sie bei den entsprechenden Kanzleien nicht an, da Sie damit unter Umständen den Geschäftsbetrieb zum Erliegen bringen.

Folgende E-Mails / Daten der Fake-Nachrichten sind uns bisher bekannt:

AktuellArchivBetreffzeilenAbsender
31.01.2021 Forderung / Urheberrechtsverletzung - Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH von Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH

Sehr geehrte/r ….,

der Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Projekt „Gina Wild Jetzt wird es Schmutzig 1 Blu-ray Disc“. Unseren Auftraggeber „Ralf Enke“ steht das einzige Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch die Übertragung des Streams des betreffenden Werkes über Ihre Internetverbindung verletzt.

Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Auftraggeber beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher speichern:

Datum/Uhrzeit: 06.08.2018 23:24:10
IP-Adresse: 91.248.210.216
Produktname: Gina Wild Jetzt wird es Schmutzig 1 Blu-ray Disc
Benutzerkennung: 96657865876742

Unsere Mandantin hat daher vor dem Gericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 849615366319 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 686,53 Euro beziffern.
Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 80,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Beauftragung bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Pauschale für Post und Telekommunikation: 39,34 Euro
Schadenanspruch: 686,53 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung – pauschal: 80,00 Euro
Gegenstandwert: 15946,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 307,54 Euro

Die gespeicherten Daten, Unterlassungserklärung sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten können Sie hier herunterladen..

Unsere Forderung: Forderung.doc

Einspruch Formular: Einspruch.doc

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH

19.02.2020 Strafsafe - Vorgang - 2329911138242 von RA Dr. Roman Podhorsky <[email protected]>

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Vollmacht und namens unserer Mandantschaft fordern wir Sie hiermit gemäß der Paragraphen § 21, 1, 67, 16, 7, 21a U r h G § 13, 30, 32 Nr. 19 S t P o auf:

da Sie geschütztes geistiges Gut unserer Mandanftschaft – ohne deren erforderliche und direkte Einwilligung – im Internet frei online verfügbar gemacht haben oder auf sonstige Art – und Weise zu verbreitet haben sowie,
sich zur Absicherung unserer Mandantschaft verpflichten sich bei zukünftigen Zuwiderhandlungen

Eine Vetragsstrafe in Höhe von:

2475,53 € an unsere Mandantschaft zu z a h l e n.

Im Interesse einer einvernehmlichen Klärung der Rechtsangelegenheit, bietet unsere Mandantschaft Ihnen an, den vorliegenden Sachverhalt im Weg eines außergerichtlichen Vergleiches beizulegen.
S i e h e a n g e h ä n g t es D o k u m e n t e n a r c h i v

Sollte die mobile an Ihrem Smartphone nicht möglich sein, nehmen Sie die Ansicht an Ihrem Computer vor.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Roman Podhorsky

Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky
Sankt-Josefs Kirchplatz 1
48153 Münster

Tel. 0251 97447543
Fax. 0251 97447546

[email protected]

www.rechtsanwalt-podhorsky.de

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Bankkaufmann

Englische Version: www.lawyer-podhorsky.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE300107754

Vertretungsberechtigter gem. § 5 TMG

Dr. Roman Podhorsky

Verantwortlicher im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV

Dr. Roman Podhorsky

18.02.2020 Vorgang AZ. - 372861794736129 von Kanzlei Schmitz & Lehnen <[email protected]>

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Vollmacht und namens unserer Mandantschaft fordern wir Sie hiermit gemäß der Paragraphen § 11, 2, 57, 66, 6, 21a U r h G § 12, 33, 61 Nr. 18 S t P o auf:

da Sie geschütztes geistiges Gut unserer Mandanftschaft – ohne deren dringend erforderliche und direkte Einwilligung – im Internet frei online verfügbar gemacht haben oder auf sonstige Art -und Weise zu verbreitet haben sowie –
sich zur Absicherung unserer Mandantschaft verpflichten sich bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine

Vetragsstrafe in Höhe von

2424,53 € an unsere Mandantschaft zu zahlen.

Im Interesse einer einvernehmlichen Klärung der Rechtsangelegenheit, bietet unsere Mandantschaft Ihnen an, den vorliegenden Sachverhalt im Weg eines außergerichtlichen Vergleiches beizulegen.
S i e h e a n g e h ä n g t e D o k u m e n t e

Sie finden die genaue Rechnung im beigefügten Archiv:

Archiv hier ansehen

Archiv :
https://bauwahn.com/document/23…

Sollte die mobile an Ihrem Smartphone nicht möglich sein, nehmen Sie die Ansicht an Ihrem Computer vor.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Lehnen | Rechtsanwalt

Rechtsanwälte Schmitz & Lehnen
Alfonsstr. 44
52070 Aachen

Telefon 02 41/50 20 47
Telefax 02 41/50 20 49

[email protected]

[email protected]

www.schmitz-lehnen.de
lehnen.adac-vertragsanwalt.de

Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE 121716742
Steuernummer: 201/5252/5240

07.02.2020 Ihr Vorgang: 33526528949912 von WBS Kanzlei

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Vollmacht und namens meiner Mandantin fordern wir Sie hiermit gemäß § 70, 2 43 Nr. 12, 71 21, 31b UrhG , § 22, 33 66 Nr. 1 StPo auf

da Sie geschütztes geistiges Eigentum unseres Auftraggebers ohne deren dringend erforderliche direkte Einwilligung, im Internet frei online verfügbar zu machen oder auf sonstige Art -und Weise zu verbreiten sowie,
sich zur Absicherung dieses Unterlassunganspruches, zu verpflichten, um bei zukünftigen Zuwiderhandlungen,

eine rechtskräftige Vetragsstrafe in Höhe von:

5623,39 € an unsere Mandantschaft zu zahlen.

Im Interesse einer einvernehmlichen Stillegung der Rechtsangelegenheit, bietet unsere Mandantschaft Ihnen mit sofortiger Wirkung an den vorliegenden Fall im Wege eines Vergleiches
beizulegen.

Indem Sie an unseren Mandanten aufgrund der begangenen Verletzung von Urheberrrechten zustehenden Ansprüche durch begleichung der angehängten Kostennote leisten.

Die detaillierte Auflistung des Vergleichsentnehmen Sie bitte dem für Sie angelegten Archiv.

Begutachten Sie die Dokumente bei auftretenden Problemen bitte direkt an Ihrem Computer.

Archiv jetzt ansehen

Archiv :
https://mcampstore.com/controllin…

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen´
C. Solmecke | Rechtsanwalt

WILDE BEUGER SOLMECKE
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln

Tel.: 0221 / 9688 8131 86
Fax: 0221 / 400 675 52
E-Mail: [email protected]

USt-IdNr.: DE122746111

AG Essen PR 4261

05.02.2020 Ihr Vorgang: 6534175825831 von Kanzlei Böhmert & Böhmert

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Vollmacht und namens meiner Mandantin fordern wir Sie hiermit gemäß § 109, 11 4 Nr. 1, 66 61, 33b UrhG , § 23, 10 11 Nr. 1 BGB auf

geschütztes geistiges Eigentum unserer Mandantschaft ohne deren erforderliche direkte Einwilligung im Internet frei online verfügbar zu machen oder auf sonstige Art und Weise zu verbreiten sowie
sich zur Absicherung dieses Unterlassunganspruches zu verpflichten um bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine rechtskräftige Vetragsstrafe in Höhe von

4644,99 € an uns zu zahlen.

Im Interesse einer gütlichen und außergerichtlichen Beilegung der Rechtsangelegenheit, bietet unserer Mandant Ihnen an den vorliegenden Fall umfassend im Wege eines Vergleichs
beizulegen. Indem Sie an unseren Mandanten aufgrund der begangenen Verletzung von Urheberrrechten zustehenden Ansprüche durch Zahlung einer Vergleichumme leisten.

Die Aufbreitung des Vergleichsvorschlags entnehmen Sie bitte dem für Sie angelegten Archiv.

Begutachten Sie die Dokumente bei auftretenden Problemen bitte direkt an Ihrem Computer.

Zum Archiv

Alternativer Archiv Server:
https://werkelwichte.com/forms/start/0/6…

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen zur jeder Zeit zur direkten Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen´
Sebastian Engels

BOEHMERT & BOEHMERT Anwaltspartnerschaft mbB – Patentanwälte Rechtsanwälte
Hollerallee 32
28209 Bremen

Tel: +49 (421) 3409 0
Fax: +49 (421) 3491768
[email protected]

Amtsgericht Bremen, Partnerschaftsregister PR 358 HB
USt.-ID: DE114522685

04.02.2020 Mahnung - 637282424246283 von RA Dr. Torsten Walter

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht meines Mandanten fordern wir Sie hiermit gemäß §§ 99, 23 11 Nr. 4, 82 10, 12c UrhG , §§ 23, 10 11 Nr. 4 StPo

geschütztes geistiges Eigentum unserer Mandantschaft ohne deren erforderliche direkte Einwilligung im Internet frei online verfügbar zu machen oder auf sonstige Art und Weise zu verbreiten sowie
sich zur Absicherung dieses Unterlassunganspruches zu verpflichten um bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine rechtskräftige Vetragsstrage in Höhe von

4533,35 € zu bezahlen.

Im Interesse einer gütlichen und außergerichtlichen Beilegung der Rechtsangelegenheit, bietet unserer Mandant Ihnen an den vorliegenden Fall umfassend im Wege eines Vergleichs
beizulegen. Indem Sie an unseren Mandanten aufgrund der begangenen Verletzung von Urheberrrechten zustehenden Ansprüche durch Zahlung einer Vergleichumme leisten.

Die Aufstellung des Vergleichsangebotes entnehmen Sie bitte dem angelegten Archiv.

Begutachten Sie die Dokumente bei auftretenden Problemen bitte an Ihrem Computer.

Zum Archiv

Alternativer Archiv Server:
https://deeponion.club/questions/strafsache/5…

Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur jeder Zeit zur freien Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen´
Dr. Torsten Walter
Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dr. Torsten Walter
Kurfürstendamm 188
10707 Berlin
Telefon: 030 2014 47 0
Telefax: 030 2014 47 11
Mail: [email protected]

Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ wurde in Deutschland verliehen. Dr. Torsten Walter ist Mitglied folgender Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde für ihn zuständig ist:

Rechtsanwaltskammer für den Kammergerichtsbezirk Berlin
Littenstraße 9
D-10179 Berlin

Telefon.: (49) 30 3069310
Telefax:: (49) 30 30693199

03.02.2020 Abmahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in bevollmächtigung unseres Mandanten fordern wir Sie hiermit gemäß §§ 102, 77 89 Nr. 51, 82 10, 24a UrhG auf

geschütztes Film und Musik Repertoire unseres Auftraggebers ohne deren erforderliche schriftliche Einwilligung im Internet frei online verfügbar zu machen oder auf sonstige Art auszuwerten, sowie
sich zur Absicherung dieses Unterlassunganspruches verpflichten um bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine Vetragsstrage in Höhe von:

7360,97 € an unsere Mandantschaft zu zahlen.

Im Interesse einer direkten einvernehmlichen sowie außergerichtlichen Beilegung des Rechtsstreits, bietet unsere Mandantschaft Ihnen an, die vorliegende Angelegenheit umfassend im Wege eines direkten Vergleiches
beizulegen. Indem Sie an unsere Mandantschaft aufgrund der begangenen Verletzung von Urheberrrechten zustehenden Ersatzansprüche durch Zahlung einer Vergleichumme.

Die genaue Aufstellung der Forderung und den Ablauf entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokumenten-Archiv.

Begutachten Sie die Dokumente bei auftretenden Problemen bitte an Ihrem Computer.

Zum Archiv

Alternativer Archiv-Link:
„https://www.sportfroger.com/onb…“

Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur direkten Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen´
D. Tobias Czeckay

CSP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Weststraße 33
40597 Düsseldorf

Telefon: +49 211.598 248-11
Telefax: +49 211 598 248-12
E-Mail: [email protected]

USt-IdNr.: DE309529465

 

Update 11.09.2018 Achtung: Ab 11.09.2018 werden E-Mails versendet, welche die korrekte Anschrift des Empfängers enthält. Angeblich wurde diese von der beauftragten Ermittlungsfirma festgestellt. Fallen Sie auf den alten Trick nicht herein. Es handelt sich um gestohlene Datensätze, die im Internet gehandelt werden. Sie können selbst prüfen, ob Ihre Daten im Internet verkauft werden.

11.09.2018 Forderung Kanzlei Müller & Dr. Walter GmbH von Kanzlei Müller & Dr. Walter GmbH <[email protected]>

Sehr geehrte(r) …,

der unserer Beauftragung ist eine von Ihrer Internetverbindung aus begangene Verletzung des Urheberrechts an dem Werk „… Beauty 2 DVD“. Unseren Auftraggeber „Brazzers Film“ steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des genannten Werkes über Ihre Internetverbindung verletzt.

Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:

Max Mustermann
Musterstraße 1
01234 Musterort

Produktname: … Beauty 2 DVD
IP-Adresse: 72.232.107.115
Benutzerkennung: 9508711094
Datum/Uhrzeit: 28.08.2018 21:20:52

Unsere Mandantin hat daher vor dem Gericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 3297-9215/428 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie sofort von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 17.09.2018 notiert wurde.
Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.

Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 188,15 Euro
Schadenanspruch: 659,75 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung – pauschal: 90,00 Euro
Gegenstandwert: 68137,00 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 17,62 Euro

Die aufgezeichneter Beweise, Unterlassungserklärung sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der beigefügten Datei.

Mit freundlichen Grüßen

Kanzlei Müller & Dr. Walter GmbH

09.09.2018 Rechtsanwälte Schmidt + Prof. Dr. König AG Forderung von Rechtsanwälte Schmidt + Prof. Dr. König AG <[email protected]>

Sehr geehrte/r …,

der Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrer Internetverbindung aus
begangene Urheberrechtsverletzung an dem Objekt „Das Beste aus Extrem 5 Blu-ray
Disc“. Unseren Auftraggeber „Erotica X Videos“ steht das einzige Recht zu,
dieses Werk zu verbreiten (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das
Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragter
Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:

Benutzerkennung: 37676460012
IP-Adresse: 78.24.20.231
Datum/Uhrzeit: 21.08.2018 24:33:35
Produktname: Das Beste aus Extrem 5 Blu-ray Disc

Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren
Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch
genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft
als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise
der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 111682746
320 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die
gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie sofort von Ihrem Computer zu
löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine
Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren
Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 18.09.2018 notiert wurde.
Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen.
Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die
Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und
unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer
Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage
beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4
UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer
ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von
Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns
nicht akzeptiert wird.

Schadensersatz: 843,46 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung – pauschal: 60,00 Euro Pauschale
für Post und Telekommuniacht unserer Mandantin fordern wir kation: 17,39 Euro
Gegenstandwert: 19093,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 375,64 Euro

Die Beweisdaten, Unterlassungserklärung sowie die Bankdaten und unsere
Kontaktdaten finden Sie in der beigefügten Datei.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwaltsgesellschaft Hofmann und Roth GmbH

09.09.2018 Rechtsanwälte Schmidt + Prof. Dr. König AG Forderung von Rechtsanwälte Schmidt + Prof. Dr. König AG <[email protected]>

Sehr geehrte(r) …,

der Anlass unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Verletzung der Urheberrechte an dem Werk „Vollgepisst fickt es sich am Geilsten 2 Blu-ray“. Unseren Auftraggeber „X-Art Video“ steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch die Übertragung des Streams des genannten Werkes über Ihre Internetverbindung verletzt.

Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich dokumentieren:

Produktname: Vollgepisst fickt es sich am Geilsten 2 Blu-ray
Benutzerkennung: 9997995016
Datum/Uhrzeit: 09.08.2018 21:66:01
IP-Adresse: 96.145.222.20

Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 2318140 165 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Aufgrund der Zuordnung der oben bezeichneten IP-Adresse zu Ihrem Internetanschluss besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Inhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst in seiner Morpheus-Entscheidung am 15.11.2012 bestätigt (Az. I ZR 74/12). Als Anschlussinhaber müssen Sie sich auch das Verhalten Dritter zurechnen lassen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08) entschieden, dass der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschlusses adäquat kausal für Urheberrechtsverletzungen ist, die unbekannte Dritte unter Einsatz dieses Anschlusses begehen.
Im Rahmen der sekundären Darlegungs- und Beweislast ist von Ihnen darzulegen und zu beweisen, dass ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Als Anschlussinhaber haften Sie daher zivilrechtlich für die Rechtsverletzung. Die unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke wird gemäß § 106 UrhG zudem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft.

Schadensersatz: 718,26 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 34,74 Euro
Gegenstandwert: 91175,00 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung – pauschal: 90,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 266,43 Euro

Die Beweisdaten, Unterlassungserklärung sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der beigefügten Datei.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwälte Schmidt + Prof. Dr. König AG

09.09.2018 Kanzlei Dr. Lehmann + Prof. Dr. Winter AG Mahnung von Kanzlei Dr. Lehmann + Prof. Dr. Winter AG <[email protected]>

Sehr geehrte/r …,

der unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene
Verletzung der Urheberrechte an dem Projekt „Scarlet Young Jetzt will ich mehr
DVD“. Unseren Auftraggeber „Crave Video“ steht das einzige Recht zu, dieses
Werk zu verbreiten (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen
des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

Folgende Daten konnte die seitens unserer Auftraggeber beauftragter
Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich dokumentieren:

IP-Adresse: 66.12.10.21
Datum/Uhrzeit: 26.08.2018 24:53:05
Produktname: Scarlet Young Jetzt will ich mehr DVD
Benutzerkennung: 43667880943

Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren
Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch
genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft
als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise
der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen
8740-5345/109 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten
gestattet.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie.
Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen
Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 919,50 Euro beziffern.
Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der
Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und
die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu
erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 60,00 Euro anzusetzen. Die
erstattungspflichtigen Kosten unserer Beauftragung bemessen sich nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Gegenstandwert: 81930,00 Euro
Schadenanspruch: 919,50 Euro
Pauschale für Post und Telekommuniacht unserer Mandantin fordern wir kation:
24,73 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 127,42 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung – pauschal: 60,00 Euro

Die gespeicherten Daten, Unterlassungserklärung sowie die Kontodaten und unsere
Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.

Mit freundlichen Grüßen

Kanzlei Dr. Lehmann + Prof. Dr. Winter AG

Die nachfolgenden Betreffzeilen wurden in der Vergangenheit verwendet:

  • Forderung / Urheberrechtsverletzung – Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH
  • Rechtsanwälte Schmidt + Prof. Dr. König AG Forderung
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Herrmann + Vogt GbR Abmahnung vom 08.09.2018
  • Mahnung Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Krause und Ludwig GmbH vom 08.09.2018
  • Streming Mahnung Rechtsanwaltsgesellschaft Hofmann und Roth GmbH vom
    08.09.2018
  • Abmahnung Kanzlei Dr. Müller + Walter GbR vom 08.09.2018
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Schmitt und Prof. Dr. Franke mbH Abmahnung
  • Streming Mahnung Kanzlei Herrmann und Prof. Dr. Vogt AG vom 08.09.2018
  • Mahnung Rechtsanwaltsgesellschaft Schmitz & Schuster GmbH vom 08.09.2018
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Werner & Albrecht AG Abmahnung vom 08.09.2018
  • Rechtsanwälte Prof. Dr. Müller und Walter AG Streming Abmahnung
  • Mahnung Kanzlei Lehmann & Dr. Winter AG
  • Streming Mahnung Kanzlei Schwarz & Winkler GmbH vom 08.09.2018
  • Kanzlei Dr. Hartmann und Lorenz GmbH Streming Abmahnung
  • Kanzlei Dr. Herrmann & Vogt Streming Mahnung
  • Rechtsanwälte Schmidt und König Streming Mahnung vom 08.09.2018
  • Rechtsanwälte Schneider und Mayer Mahnung vom 08.09.2018
  • Forderung Rechtsanwälte Klein + Prof. Dr. Vogel AG vom 08.09.2018
  • Mahnung – 637282424246283
  • Angelegenheit : 15651197286435128
  • Aktenzeichen: 348931637954827
  • Vorliegender Fall: 51115186576269993
  • Vorgang AZ. – 248548432739764
  • Strafsafe – Vorgang – 2329911138242

Diese Absender wurden in der Vergangenheit verwendet

  • Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH
  • Kanzlei Lehmann & Dr. Winter AG
  • Rechtsanwälte Müller und Dr. Walter mbH
  • Kanzlei Krause & Prof. Dr. Ludwig GmbH
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Hoffmann & Möller
  • Rechtsanwälte Dr. Richter + Hahn mbH
  • Kanzlei Schwarz & Winkler GmbH
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Weber und Kaiser mbH
  • Rechtsanwälte Herrmann & Prof. Dr. Vogt AG
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Wolf & Dr. Friedrich mbH
  • Rechtsanwälte Prof. Dr. Werner + Albrecht mbH
  • Rechtsanwälte Werner & Prof. Dr. Albrecht mbH
  • Kanzlei Prof. Dr. Meyer und Fuchs GbR
  • Kanzlei Dr. Hartmann und Lorenz AG
  • Kanzlei Hartmann + Dr. Lorenz AG
  • Rechtsanwälte Dr. Krüger und Beck GmbH
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Wagner & Peters mbH
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Köhler & Krämer AG
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Lange + Baumann
  • Rechtsanwälte Prof. Dr. Lange + Dr. Baumann GbR
  • Kanzlei Prof. Dr. Becker + Scholz GmbH
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Schulz und Prof. Dr. Lang GmbH
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Schmitt + Dr. Franke GbR
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Hofmann + Roth
  • Kanzlei Köhler & Dr. Krämer
  • Rechtsanwälte Prof. Dr. Herrmann + Dr. Vogt mbH
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Herrmann + Prof. Dr. Vogt GbR
  • Rechtsanwälte Werner + Prof. Dr. Albrecht
  • Kanzlei Schneider & Mayer GmbH
  • Kanzlei Zimmermann & Frank GmbH
  • Kanzlei Neumann und Prof. Dr. Keller
  • Kanzlei Dr. Hoffmann + Möller mbH
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Klein & Prof. Dr. Vogel
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Schmidt & König
  • Rechtsanwälte Dr. Schwarz + Dr. Winkler
  • Kanzlei Maier & Dr. Schumacher
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Bauer & Schubert GbR
  • Kanzlei Schulze und Prof. Dr. Martin GmbH
  • Kanzlei Schulz und Lang GbR
  • Kanzlei Dr. Braun & Dr. Berger AG
  • Rechtsanwälte Müller und Walter GmbH
  • Rechtsanwälte Schmidt und König
  • Rechtsanwälte Dr. Becker und Scholz AG
  • Kanzlei Lehmann + Dr. Winter mbH
  • Rechtsanwälte Prof. Dr. Fischer und Dr. Huber
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Schröder + Prof. Dr. Günther GmbH
  • Kanzlei Wolf und Friedrich GbR Streming Abmahnung
  • Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Koch und Prof. Dr. Jung AG
  • Kanzlei Schmid + Prof. Dr. Kraus Streming
  • Rechtsanwälte Schneider und Mayer
  • Rechtsanwälte Klein + Prof. Dr. Vogel AG
  • Rechtsanwalt Dr. Torsten Walter
  • Kanzlei Böhmert & Böhmert
  • WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
  • Erlenhardt Rechtsanwälte <[email protected]>
  • Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber GbR, <[email protected]>, <[email protected]>
  • Kanzlei Schmitz & Lehnen <[email protected]>
  • Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky

Achtung: Der bei Ihnen verwendete Absender könnte abweichen, da es wohl Tausende verschiedene Kombinationen gibt. Scheinbar wird jedoch als Kanzleiname eine Kombination aus folgenden Namen verwendet:

Titel: Dr., Prof. 

Gesellschaftsformen: Kanzlei, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsgesellschaft, GbR, mbH, GmbH, AG

Namen: Schmidt, König, Klein, Vogel, Schwarz, Winkler, Maier, Schumacher, Bauer, Schubert, Schneider, Mayer, Schulze, Schulz, Martin, Fischer, Huber, Schmitz, Schuster, Lang, Wagner, Peters, Braun, Berger, Krause, Ludwig, Koch, Jung, Schäfer, Weiß, Becker, Scholz, Köhler, Krämer, Kaiser, Weber, Meier, Böhm, Richter, Hahn, Neumann, Keller, Schmitt, Franke, Hofmann, Roth, Werner, Albrecht, Lange, Baumann, Hoffmann, Möller, Lehmann, Winter, Kraus, Schmid, Schröder, Günther, Meyer, Fuchs, Müller, Walter, Krüger, Beck, Hartmann, Lorenz, Herrmann, Vogt, Friedrich, Wolf, Zimmermann, Frank

Missbräuchlich verwendete E-Mail-Adressen:

[email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected][email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected]

Sie haben eine weitere E-Mail mit abweichenden Daten bekommen? Bitte leiten Sie uns die Nachricht an [email protected] weiter, damit wir schnellstmöglich eine Verbraucherwarnung herausgeben können. Alternativ können Sie die E-Mail in den Kommentaren unterhalb des Artikels posten und so noch schneller andere Leser informieren. An dieser Stelle können Sie auch Ihre Fragen zu diesem Thema stellen.

Worum geht es den Betrügern und welche Gefahr besteht?

Bei diesen E-Mails geht es ausnahmsweise einmal nicht um das liebe Geld. Vielmehr soll der Computer des Empfängers mit einem Virus versecht werden. Im Anhang der Nachrichten finden Sie angeblich eine Unterlassungserklärung sowie die Kontodaten für die Überweisung der Forderung.

In anderen Nachrichten ist ein Link enthalten (Archiv), der zu weiteren Informationen in der Angelegenheit führen soll. Tatsächlich gelangen Sie jedoch auf keine Webseite, sondern es wird ohne weitere Nachfrage eine Schadsoftware heruntergeladen.

Es handelt sich bei der angehängten oder heruntergeladenen Datei um eine ZIP-Datei. Diese dürfen Sie auf keinen Fall öffnen.

Durch das Öffnen der ZIP-Datei und des darin befindlichen Inhalts installieren Sie einen Trojaner auf Ihrem Computer. Die Schadsoftware kann großen Schaden anrichten. Unter Umständen wird weitere Malware nachgeladen oder die Festplatte Ihres Computers wird verschlüsselt und unbrauchbar gemacht. Mit der sogenannten Ransomware wird anschließend ein Lösegeld gefordert, damit Sie wieder an Ihre Daten herankommen. Denkbar ist auch, dass die Schadsoftware persönliche Daten von Ihrer Festplatte an Kriminelle versendet.

Wie sollten Sie auf die Abmahnung der Rechtsanwälte reagieren?

Diese Frage ist recht einfach zu beantworten: Reagieren Sie gar nicht. Eine Antwort wird nicht an den tatsächlichen Versender der E-Mail, sondern an unbeteiligte Dritte, versendet. Da die Absender zwar zugegebenermaßen sehr kreativ, aber dennoch vollkommen frei erfunden sind, besteht keine Gefahr. Sie können diese E-Mail ohne jegliche Reaktion löschen.

Was sollten Sie tun, wenn Sie die Anlage geöffnet haben?

In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie möglichst schnell reagieren. Wir empfehlen grundsätzlich folgende Sicherheitsmaßnahmen, um das Risiko einer großflächigen Infektion und eines weitergehenden Schadens zu begrenzen:

  • Schalten Sie den betroffenen Computer aus.
  • Ändern Sie auf einem anderen Computer oder Smartphone alle Passwörter für Onlinekonten, die Sie auf dem möglicherweise infizierten Computer genutzt haben.
  • Lassen Sie den Computer von einem Spezialisten überprüfen und die Schadsoftware entfernen.

Falls nach dem Öffnen des Anhangs schon einige Zeit vergangen ist, sollten Sie auch an Computer im Netzwerk denken. Aus der Erfahrung von anderen Angriffen wissen wir, dass sich die Schadsoftware heute auch über das Netzwerk auf andere Computer überträgt. Vor allem in Firmennetzwerken sollten Sie sofort den Administrator verständigen und die weiteren Rechner vorsorglich ebenfalls vom Netz nehmen.

Woher haben die Kriminellen Ihre Daten?

Häufig entsteht bei den Empfängern der E-Mails immer wieder gleiche Frage. Wie kommen die Betrüger an meine Daten. Schließlich werden die E-Mails teilweise mit Name und Vorname personalisiert versendet. Die Antwort ist recht einfach und wenig befriedigend. Die Daten stammen in der Regel aus Datendiebstählen bei großen Unternehmen. Im Internet sind mehrere Milliarden Datensätze von Nutzern mit vertraulichen Informationen bis hin zu Passwörtern für E-Mails-Konten erhältlich. Sie können selbst überprüfen, ob Ihre E-Mail-Adresse von einem Datendiebstahl betroffen ist und im Internet gehandelt wird. In unserem Artikel finden Sie auch Ratschläge zur Vorgehensweise, falls Daten von Ihnen im Web veröffentlicht werden.

Ihre Fragen zu der Mahnung im Namen von Rechtsanwälten

Wir arbeiten derzeit noch an der Analyse der E-Mails. Wichtig ist uns, dass wir so schnell wie möglich eine Warnung herausgegeben haben. Falls Sie ebenfalls so eine Mahnung mit abweichenden Texten erhalten haben, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter. Sobald wir neue Erkenntnisse haben, werden wir diesen Artikel aktualisieren. Ihre Fragen können Sie unterhalb des Artikels über die Kommentare stellen. Wir werden diese dort gemeinsam mit anderen erfahrenen Nutzern versuchen zu beantworten.

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Der Beitrag Abmahnung /Forderung von Rechtsanwälten wegen Urheberrechtsverletzung (Kanzlei Schmitz & Lehnen/Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/abmahnung-forderung-von-rechtsanwaelten-wegen-urheberrechtsverletzung-enthaelt-virus/feed/ 593
Vorsicht vor eBay E-Mail mit Rechnung: Ihre Rechnung fur … https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-vor-ebay-e-mail-ihre-ebay-rechnung-fur-juni-ist-ab-jetzt-online-verfugbar/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-vor-ebay-e-mail-ihre-ebay-rechnung-fur-juni-ist-ab-jetzt-online-verfugbar/#comments Thu, 21 Jan 2021 08:39:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13893 Und wieder trifft es eBay-Nutzer, die auf die aktuelle gefälschte E-Mail hereinfallen können. Denn nun werden Nachrichten des Auktionshauses mit dem Betreff „Wichtige Informationen“ versendet. Wo die Gefahr liegt und was Sie tun können, erfahren

Der Beitrag Vorsicht vor eBay E-Mail mit Rechnung: Ihre Rechnung fur … erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Und wieder trifft es eBay-Nutzer, die auf die aktuelle gefälschte E-Mail hereinfallen können. Denn nun werden Nachrichten des Auktionshauses mit dem Betreff „Wichtige Informationen“ versendet. Wo die Gefahr liegt und was Sie tun können, erfahren Sie im Artikel.

Nutzer von eBay und eBay Kleinanzeigen müssen immer wieder ihre Nachrichten genauestens prüfen, um nicht auf die im Internet versendeten Bedrohungen hereinzufallen. Ganz aktuell ist seit Monaten die Masche bei eBay Kleinanzeigen mit dem Vorkassenbetrug und den Phishing-SMS, vor der Sie sich ebenfalls in Acht nehmen sollten.

Aber kommen wir zurück zu der versendeten E-Mail im Namen von eBay. Diese enthält nicht nur das Logo des Auktionshauses, sondern auch die Anschrift des Auktionsportals. Dabei geht es um eine angebliche Rechnung für einen bestimmten Zeitraum. Allerdings wird nicht ganz klar, für was Sie eigentlich zahlen sollen.

Gleich zu Beginn möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Auktionshaus eBay selber nichts mit dem Versand der E-Mail zu tun hat. Das Unternehmen wird mit dieser Nachricht selber geschädigt, weil Logo, Name und Adresse missbräuchlich verwendet werden.

ebay Logo
Wann darf eine ebay-Auktion abgebrochen werden? Stiftung Warentest erklärt

Darf man eine Auktion auf ebay oder anderen Auktionsportalen einfach so abbrechen? Geht der Meistbietende bzw. Käufer dann leer aus? Die Stiftung Warentest klärt auf, was bei Auktionen rechtlich zulässig ist. Über den rechtmäßigen Abbruch

4 comments

So sieht die Nachricht im Namen von eBay aus

Die Nachricht mit dem Betreff „Ihre eBay-Rechnung für … ist ab jetzt online verfügbar“ oder „Wichtige Informationen“ hat verschiedene Absender als Absender. Bisher sind uns folgende Kombinationen bekannt:

Folgendes ist im Text der Nachricht zu lesen:

21.01.2021 Ihre Rechnung fur 20. Dezember 2020 - 20. Januar 2021 von eBay <[email protected]>

Hallo …,

Ihre eBay-Rechnung für den Zeitraum vom 20. Dezember 2020 bis 20. Januar 2021 ist beigefügt und kann nun mit jedem Webbrowser angezeigt werden
aber nicht vor dem Download und Login für den Zugriff.

Auf Mobilgeräten kann die Rechnung nicht so angezeigt werden, wie sie ist
zuvor heruntergeladen.

Schöne Grüße,

eBay Europa

________________________________

© 1995-2021 eBay Inc., eBay GmbH, Albert-Einstein-Ring 2-6, 14532
Kleinmachnow, Deutschland

09.09.2020 Wichtige Informationen von [email protected]>

Vielen Dank, dass Sie eBay nutzen. Hier ist Ihre Rechnung.
Hallo eBay mitglied,

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in eBay. Ihre eBay-Rechnung für den Zeitraum von 1. August 2020 bis 31. August 2020 kann nun mit einem beliebigen Webbrowser angesehen werden.

Auf Mobilgeräten wird eine Rechnungsübersicht angezeigt.
Fälliger Rechnungsbetrag: €1.990,50
Rechnung ansehen

Ihre registrierte Adresse

E-Mail-Referenznummer: [#4c8a1ba0f145…#]

Deutschland
Ihr Rechnungsbetrag wird automatisch über Ihre automatische Zahlungsmethode eingezogen. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Die Höhe des eingezogenen Betrags kann aufgrund kürzlich erfolgter Zahlungen oder Gutschriften abweichen.
Automatische Zahlungsmethode: Lastschrifteinzug
Datum: Zwischen 12. September 2020 und 19. September 2020

Mit freundlichen Grüßen,
eBay GmbH
Albert-Einstein-Ring 2-6
14532 Kleinmachnow
Deutschland
Handelsregisternummer HRB 13754 P
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 200081785

2020-09-09 Phishing Ebay Rechnung
(Foto: Screenshot)
02.07.2020 Ihre Rechnung für 02 Juli 2020 kann heruntergeladen werden von eBay <[email protected]>

Hallo,
Im Anhang dieser E-Mail befindet sich die Rechnung für den Monat 07.2020.
Um es zu sehen, laden Sie es herunter und bezahlen Sie die Rechnung.
Um es zu sehen, laden Sie es bitte herunter.
Der Betrag beträgt 90,00 Euro und wird von Ihrem Paypal-Konto abgebucht.
Wir hoffen, Sie bald wieder zu sehen.
eBay.de

Anhang: Rechunug#7529563.html (~10 KB)

Auffällig bei dieser Spam-Nachricht ist, dass sie teilweise viele Fehler enthält. Vor allem könnten die Ersteller der E-Mail teils keine Umlaute schreiben. Das deutet darauf hin, dass die E-Mail ihren Ursprung im Ausland hat. Diese Fehler wurden in der Zwischenzeit allerdings korrigiert, sodass die E-Mail heute mit Umlauten versendet wird.

Was ist mit dem Anhang?

In der E-Mail befindet sich teilweise ein Anhang, der beispielsweise den Namen „Rechnung-Juni.html“ trägt und mit 1,5 Megabyte ziemlich groß ist. Im Moment können wir noch nicht sagen, was sich dahinter verbirgt. Ob es Phishing oder ein Virus ist, ist uns derzeit nicht bekannt.

Wir empfehlen Ihnen, diesen Anhang nicht zu öffnen. Die Gefahr, dass sich dahinter Schadsoftware verbirgt, ist ziemlich groß. Löschen Sie die E-Mail am besten sofort.

Einige Versionen der gefälschten E-Mails enthalten keinen Anhang. Vielmehr führt der Link auf eine gefälschte Webseite. Dort sollen Sie sich mit Ihren eBay-Zugangsdaten anmelden. Offensichtlich geht es den Kriminellen auch nur um diese Zugangsdaten. Nachdem diese eingegeben wurden, werden Sie direkt auf die echte eBay-Webseite weitergeleitet. Dadurch fällt vielen Nutzern der Betrug mit der Phishing-Seite gar nicht auf.

Sollten Sie die Links nutzen?

Auch hier warnen wir Sie. Klicken Sie nicht auf die Links. Eine echte Rechnung von eBay ist bei Ihnen im Konto hinterlegt. Geben Sie ebay.de in die Adresszeile Ihres Browsers ein und loggen Sie sich in Ihren Account ein. Dann sehen Sie, ob tatsächlich eine Rechnung vorliegt.

Die Links in den gefälschten Nachrichten führen auf nachgemachte Webseiten. Dort werden Ihre Login-Daten abgefangen.

Wie können Sie sich schützen?

Um Schutz vor derartigen Spam-Nachrichten zu bekommen, sollten Sie zunächst Ihre Betriebssysteme auf den aktuellsten Stand halten. Auch die verwendete Software sollte mit allen Updates versorgt sein. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen eine Virenscanner zu verwenden und unsere Ratgeber zum Thema Spam zu studieren.

Spam Symbolbild
So erkennen Sie Spam-E-Mails – einfach erklärt

Ihr elektronisches Postfach quillt mal wieder über und schuld daran sind die ganzen Spam-Mails, welche Sie nicht haben wollen? Wir erklären in diesem Ratgeber, woran Sie Spam-Nachrichten erkennen und was der Unterschied zu typischen Phishing-E-Mails

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Newsletter
E-Mails: Newsletter abbestellen und Spam-Nachrichten loswerden

Newsletter und Spam gehören mittlerweile zum Internet, wie die diversen Werbebotschaften in Ihrem Briefkasten an der Haustür. In dieser Anleitung erklären wir, was der Unterschied zwischen einem Newsletter und Spam ist. Außerdem erfahren Sie, wie

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Außerdem empfehlen wir Ihnen diese Video, welches Ihnen auch bildlich sehr gut erklärt, woran Sie Spam- und Phishing-Nachrichten erkennen.

Hereingefallen? Haben Sie Ihre Daten eingegeben?

Falls Sie auf eine Phishing-Mail von eBay hereingefallen sind und das selbst bemerken, sollten Sie möglichst rasch reagieren. Stecken Sie auf keinen Fall den Kopf in den Sand. Wir erklären in einer separaten Anleitung, wie Sie sich nach dem Diebstahl Ihrer Zugangsdaten oder einem Phishing-Angriff auf Ihr eBay-Benutzerkonto verhalten sollten. Da Ihre Daten in fremde Hände gelangt sind, könnten die Kriminellen Straftaten mit Ihrem Namen begehen. Wir empfehlen in jedem Fall die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei.

Falls Kriminelle Ihre Zugangsdaten für eBay Kleinanzeigen gestohlen haben, sollten Sie unverzüglich versuchen Ihr Passwort zu ändern (Anleitung). Beachten Sie bei jeder Passwortänderung, dass Sie ein sicheres Passwort verwenden. Lesen Sie dazu auch unseren Passwort-Ratgeber mit Video.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

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Haben Sie die Nachricht mit anderen Daten erhalten oder wissen Sie gar, was sich im Anhang verbirgt? Dann senden Sie uns eine E-Mail an [email protected]. Für Fragen bezüglich des Themas können Sie das Kontaktformular unter diesem Beitrag nutzen.

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So erkennen Sie Spam-E-Mails – einfach erklärt https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/spam-e-mails-erkennen-einfach-erklaert/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/spam-e-mails-erkennen-einfach-erklaert/#comments Tue, 03 Nov 2020 08:59:00 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=7188 Ihr elektronisches Postfach quillt mal wieder über und schuld daran sind die ganzen Spam-Mails, welche Sie nicht haben wollen? Wir erklären in diesem Ratgeber, woran Sie Spam-Nachrichten erkennen und was der Unterschied zu typischen Phishing-E-Mails

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Ihr elektronisches Postfach quillt mal wieder über und schuld daran sind die ganzen Spam-Mails, welche Sie nicht haben wollen? Wir erklären in diesem Ratgeber, woran Sie Spam-Nachrichten erkennen und was der Unterschied zu typischen Phishing-E-Mails ist. Außerdem erfahren Sie, was Sie mit Spam-Nachrichten nicht tun sollten und wie Sie diese loswerden.

Wissen Sie eigentlich woher der Begriff Spam kommt? Nichts ist schlimmer, als wenn Sie in Ihrem E-Mail-Postfach die wichtigen Nachrichten überlesen, weil zu viele unwichtige Messages eintreffen. Doch meist erkennen Sie mit einem geschulten Auge sehr schnell, welches die Spam-Nachrichten sind, die Sie gleich in den Papierkorb schieben können. Oder sollten Sie diese gar nicht löschen? Wir klären das.

Viele Freemail-Anbieter setzen einen Spam-Filter ein und versuchen nicht gewollte Nachrichten aus Ihrem Postfach auszusortieren. Sehr gut funktioniert das beispielsweise bei Gmail. Damit der Spam-Filter richtig funktioniert, ist es oft gar nicht gut, wenn Sie die nervigen Werbenachrichten löschen. Verschieben Sie diese je nach Spam-Filter und Freemail-Anbieter lieber in den Spam-Ordner, oder richten Sie einen Filter ein.

Was ist Spam und hat das mit Phishing zu tun?

Als Spam bezeichnet man ungewollte Werbebotschaften im E-Mail Postfach. Diese Werbenachrichten werden massenhaft verschickt und kosten nicht nur Zeit, sondern sind auch nervenaufreibend. Denn in der Regel verschleiern die Absender ihre wahre Identität und versuchen Sie zu täuschen. Überwiegend soll mit typischen Spam-Nachrichten für Etwas geworben werden. In der Regel für unseriöse Webseiten. Jeder kennt die Viagra-Werbung, Offerten für verschreibungspflichtige Medikamente oder Versicherungsvergleiche.

Abzugrenzen sind Spam-Nachrichten vom sogenannten Phishing. Dabei handelt es sich um gefälschte E-Mails, die keinen werbenden Charakter haben. Vielmehr richten Phishing-E-Mails Schaden an, indem sie persönliche Daten ausspähen oder Malware auf Ihren Computer bringen. Da auch diese Nachrichten unerwünscht sind und unaufgefordert zugesendet werden, wird im Volksmund ebenfalls der Begriff Spam verwendet. Tatsächlich macht eine Trennung von Spam und Phishing nicht viel Sinn. Beides ist Müll. Nur die Kriterien für die Erkennung von Spam und Phishing-Nachrichten unterscheiden sich. Wir erklären in unserem Ratgeber, woran Sie Phishing-E-Mails selbst erkennen.

So erkennen Sie Spam E-Mails

Es gibt ein paar Anhaltspunkte, anhand derer Sie die typischen Spam-Nachrichten sofort erkennen und aussortieren können. Wenn Sie diese Checkliste beherzigen, ist Ihr Postfach schnell leer geräumt, ohne dass Sie jede E-Mail erst öffnen und lesen müssen.

Unerwartete E-Mail

Spam-Mails kommen immer unerwartet. Das ist das erste Kriterium. Schließlich handelt es sich um unverlangte Werbung, die in Deutschland und vielen anderen Ländern verboten ist. Prüfen Sie zuerst weitere Kriterien, bevor Sie die E-Mail öffnen oder ihr Glauben schenken.

 Unbekannter Absender

Sie kennen den Absender der E-Mail gar nicht oder können sich darunter nichts vorstellen? Das könnte ein erster Anhaltspunkt für Spam sein. Denn wenn Sie einen Newsletter abonnieren, müsste Ihnen zumindest der Absender bekannt vorkommen.

 Kein Impressum

Enthält die E-Mail kein Impressum, dann handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um Spam. Das Impressum ist in Deutschland auch für E-Mails Pflicht.

 Abmeldelink fehlt

Einige Spam-Nachrichten enthalten heute zwar schon einen Link zum Abmelden und täuschen damit vor, ein seriöser Newsletter zu sein. Dennoch: Bei den meisten verbotenen Werbenachrichten fehlt der Link zum Abmelden, was ein deutliches Signal für Spam ist.

 Merkwürdige Absender-Adressen

Die als Absenderadressen angegebenen E-Mails muten teilweise seltsam an. Manchmal ist es eine bloße Aneinanderreihung von Buchstaben und Zahlen. Teilweise geben sich die Macher dieser E-Mails aber große Mühe und versuchen eine E-Mail zu wählen, die der eines großen Unternehmens ähnelt.

 Reißerische Betreffs

Auch an dem Betreff der E-Mail können Sie viel ablesen. Wörter wie „unglaublich“, „unschlagbar günstig“, „traumhaft“ sowie extrem hohe Rabattversprechen und Anspielungen auf Sex sollten Ihre Alarmglocken schrillen lassen.

 ZIP-Archive und DOC-Dokumente als Anhang

Wird Ihnen eine E-Mail von einem Unbekannten zugesendet und enthält noch einen Anhang? Dann sollten Sie ganz vorsichtig sein. Denn in dem Anhang können sich Viren, Trojaner und andere Schadsoftware befinden. Öffnen Sie keine Anhänge von unaufgefordert zugesendeten E-Mails.

 Komischer Inhalt

Meist können Sie mit dem Inhalt von Spam-Mails nicht viel anfangen. Kostenlose Produkte, hohe Gewinne, keine direkte Anrede und nichts sagende Floskeln kennzeichnen diese Werbenachrichten.

 Links enthalten

Meisten führen Links von unaufgefordert zugesendeten E-Mails auf Phishing-Seiten oder zu Datensammlern. Deshalb raten wir, die Links in den E-Mails nicht anzuklicken.

 Rechtschreib- und Grammatikfehler

Häufig finden Sie in Spam-Nachrichten Schreibfehler. Zwar wird die Qualität immer besser, fehlerfrei sind die Nachrichten dennoch oft nicht.

Spam loswerden – aber wie?

Die meisten Nutzer interessieren sich für Spam nur aus einem Grund: Sie möchten den Unfug loswerden. Doch das ist gar nicht so einfach. Von einem seriösen und abonnierten Newsletter können Sie sich recht leicht abmelden. Bei Spam-Nachrichten ist das nicht so einfach. Wissen Sie eigentlich, warum Sie sich von Spam-Nachrichten nicht abmelden sollten und wie Sie die nervige Werbung dennoch loswerden.

Antworten Sie nicht auf Spam-Nachrichten!

Auf jeden Fall sollten Sie es vermeiden, dem Absender zu antworten oder Links in der E-Mail anzuklicken. Damit würden Sie nur bestätigen, dass die E-Mails unter dieser Adresse gelesen werden. Im schlimmsten Fall führt das zu noch mehr Werbung in Ihrem Postfach.

Doch wie befreien Sie sich nun von den lästigen Werbe-Mails? Eine gute Möglichkeit ist die Nutzung eines Freemail-Anbieters, der nahezu keinen Spam in den Posteingang lässt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie umsteigen können. Entweder ganz radikal, indem Sie Ihre E-Mail-Adresse wechseln. Oder Sie behalten Ihre bisherige Adresse und rufen die E-Mails nur noch über die neue Adresse ab. In einem speziellen Ratgeber erklären wir, welchen Anbieter wie empfehlen und stellen weitere Informationen und Anleitungen zur Verfügung.

Tipp: Stellen Sie Ihr E-Mail-Programm oder den Webmailer so ein, dass die E-Mail zunächst nur als Text geöffnet wird. Dadurch vermeiden Sie, dass Bilder geladen werden, und Sie können sich den Inhalt ansehen. Über Bilder können nicht nur schädliche Inhalte angezeigt werden. Es wird darüber auch ausgespäht, ob Sie die E-Mail lesen.

Eine Internetrecherche verrät Spam

Sie wissen mit einer E-Mail gar nichts anzufangen und sind sich unsicher, ob das Spam ist? Recherchieren Sie auf Onlinewarnungen, ob diese Nachricht als Spam-Mail schon aufgetaucht ist. Auch bei Google und über andere Suchmaschinen können Sie nachforschen. Alternativ senden Sie uns die Nachricht zur Überprüfung an [email protected].

Haben Sie das schon gesehen?

Woher haben die Versender meine E-Mail-Adresse?

Diese Frage stellen sich besonders viele Empfänger von Spam-Mails. Schließlich gibt es einige Nutzer, die ihre E-Mail-Adresse weder im Internet veröffentlicht haben noch an dubiosen Gewinnspielen teilnehmen. Und auch ein sorgloser Umgang mit persönlichen Daten findet bei vielen Nutzern nicht statt. Trotzdem erwischt es irgendwann jeden und es kommen täglich mehr Spam-Mails in das Postfach.

So gelangen die Spam-Versender an Ihre E-Mail-Adresse:

  • Die E-Mail-Adressen werden automatisch generiert. Das bedeutet, dass der Computer E-Mail-Adressen anhand bestimmter Kriterien oder letztlich nach dem Alphabet systematisch durchgeht. Besonders einfach geht das bei Freemail-Anbietern, da in diesem Fall wenigstens die Endung nach dem @ bekannt ist. So können einfach Vornamen und Nachnamen in Kombination mit Zahlen und Zeichen durchprobiert werden.
  • Über automatische Programme werden Webseiten besucht und die E-Mail-Adressen ausgelesen. Auf diese Weise füllt sich die Datenbank ganz automatisch.
  • Besonders häufig werden E-Mail-Adressen samt weiterer persönlicher Daten gekauft. Das geht ganz offiziell bei Adresshändlern oder inoffiziell im Darknet. Dort verkaufen Kriminelle untereinander massenhaft persönliche Daten, die beispielsweise aus Datenpannen, Datendiebstählen oder betrügerischen Handlungen kommen.

Sie können übrigens selbst überprüfen, ob Ihre persönlichen Daten im Darknet gehandelt werden. Ist das der Fall, sollten Sie reagieren. Häufig enthalten die Datensätze nicht nur Ihre E-Mail-Adresse, sondern auch Passwörter, Kreditkartennummern und IBANs.

Helfen Sie anderen Lesern

In den Kommentaren unter diesem Artikel können Sie uns Ihre Tipps und Tricks im Umgang mit Spam verraten. Mit Ihren Ratschlägen helfen Sie anderen Lesern bei der Lösung des Problems.

Schauen Sie sich auch unsere weiteren kostenlosen Ratgeber an.

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