Vollstreckungsbescheid | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 10:05:54 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Vollstreckungsbescheid | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Gerichtliches Mahnverfahren: Beim Mahnbescheid sofort reagieren https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gerichtliches-mahnverfahren-beim-mahnbescheid-sofort-reagieren/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gerichtliches-mahnverfahren-beim-mahnbescheid-sofort-reagieren/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:05:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63992 Sie können Ihre Zahlungsziele nicht einhalten, dann dauert es nicht lange bis die ersten Mahnungen in Haus flattern. Danach folgen die Briefe eines Inkassobüros und schließlich bekommen Sie Post vom Amtsgericht. Sie sollten unbedingt sofort

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Sie können Ihre Zahlungsziele nicht einhalten, dann dauert es nicht lange bis die ersten Mahnungen in Haus flattern. Danach folgen die Briefe eines Inkassobüros und schließlich bekommen Sie Post vom Amtsgericht. Sie sollten unbedingt sofort handeln, wenn Sie einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid bekommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Prüfen Sie die Forderungen und handeln Sie sofort, wenn Sie einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid bekommen.
  • Halten Sie die Forderungen für unberechtigt, dann legen Sie Widerspruch oder Einspruch ein. Das Gericht prüft im Vorfeld nicht, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt.
  • Die Lage wird immer schlimmer, wenn Sie nicht reagieren, denn Aussitzen ist auch hier keine Lösung.

Sie ignorieren Mahnungen und Inkassoaufforderungen, dann dauert es nicht lange bis zu gelben Umschlägen, in denen ein gerichtlicher Mahnbescheid vorhanden ist. Reagieren Sie sofort auf ein solches Schreiben, denn wenn die Forderungen nicht rechtmäßig sind, dann sollten Sie Widerspruch einlegen. Dafür sendet Ihnen das Gericht die entsprechenden Formulare mit, so dass Sie diese in Ruhe ausfüllen können und innerhalb von 14 Tagen zurücksenden können. Wichtig ist, dass Sie das Datum einhalten!

Der nächste Schritt ist mit Sicherheit ein Vollstreckungsbescheid, wenn Sie auf den Mahnbescheid keine Reaktion zeigen. Hier haben Sie die letzte Chance den Gerichtsvollzieherbesuch zu vermeiden. Gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie Einspruch einlegen, aber ein solcher Vordruck liegt dem Schreiben nicht bei.

Schreiben Sie den Einspruch selber und achten Sie darauf, dass der Brief innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Gerichtsschreibens wieder beim Gericht vorliegt. Kümmern Sie sich nicht darum, dann steht der Gerichtsvollzieher bald vor der Tür!

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Forderung nicht immer berechtigt

Im elektronischen Verfahren werden die Mahnbescheide vom zuständigen Mahngericht beantragt und jede Person kann einen solchen Antrag stellen.

Jeder kann also behaupten, dass eine Forderung besteht und die Gerichte prüfen die erhobenen Forderungen nicht. Im Grunde ist es also gar nicht sicher, dass Sie dem angeblichen Gläubiger Geld schulden oder nicht. Das Gericht leitet das Mahnverfahren automatisch ein, wenn der angebliche Gläubiger die entsprechenden Gerichtsgebühren bezahlt und alle Formulare ausfüllt.

Es gibt einige Gläubiger, die sehr schnell Mahn- und Vollstreckungsbescheide in Auftrag geben und das meistens dann, wenn sie der Meinung sind, dass der Schuldner sich nicht wehrt. Viele Menschen kennen sich im Dschungel der Bürokratie nicht aus und somit werden die Bescheide nur wirksam, weil der Empfänger nicht rechtzeitig reagiert. Aus dem Grund sollten Sie Briefe von Gerichten nicht direkt in den Müll werden, sondern sich sofort um die Angelegenheit kümmern, so dass es nicht zu schlimmen Folgen kommt.

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Wichtigste Regel: Unbedingt rechtzeitig reagieren

Sie können sich kaum noch wehren, wenn Sie die 2-Wochen-Frist ohne eine Reaktion verstreichen lassen. Mit einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger auch überzogene Forderungen durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben.
Wenn Sie sich sicher sind, dass die Forderungen unrechtmäßig sind, dann legen Sie Widerspruch oder Einspruch ein. Im Prozess muss der Gläubiger Ihnen beweisen, dass es sich um eine rechtmäßige Forderung handelt. Sie können mit Hilfe von Kontoauszügen beweisen, dass Sie die offenen Rechnungen schon beglichen haben.

Wichtig für Ehepartner

Im Mahnbescheid stehen in der Regel beide Ehepartner, obwohl nur eine Person die Schulden gemacht hat. Auch wenn Sie die Meinung sind, dass Sie mit den Schulden des Partners nichts zu tun haben, sollten Sie sich beraten lassen. Prüfen Sie, ob Sie für die Schulden verantwortlich gemacht werden können. Legen Sie einen Widerspruch ein, wenn dies nicht der Fall ist. Dadurch schützen Sie Ihr Vermögen vor dem Zugriff des Gläubigers.

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Forderungen zum Teil berechtigt

Sie müssen nicht die ganzen Forderungen mit einem Widerspruch belegen, denn Sie können auch nur gegen einen Teil der Forderungen protestieren.

In diesem Zusammenhang sollten Sie sich den Bereich der Zinsen anschauen, denn in der Regel sind die Zinsen sehr hoch. Die Hauptforderung ist zwar korrekt, aber die Zinsen müssen Sie nicht unbedingt bezahlen. Es kommt auch vor, dass die Hauptkosten richtig sind, aber die Inkassokosten unzulässig sind.

Sie können mit Hilfe einer Faustregel testen, ob die Zinsen der Forderungen zu hoch angesetzt sind. Die Gläubiger dürfen nur 5% über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank liegen. Der zulässige Zins liegt sogar nur bei 2,5%, wenn es sich um ein Immobilien-Darlehen handelt. Auf der Internetseite der Bundesbank können Sie den aktuellen Basiszins nachschauen.

Der Basiszinssatz lag im Juli 2018 bei -0,88% und das bedeutet, dass die Forderung gegen den Schuldner nur etwa 4,12% Zinsen beinhalten darf. Wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, wenn Ihnen die Zinsforderungen oder die Gebühren viel zu hoch vorkommen.

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Widersprüche nicht unsinnig einlegen

Sie sind sich sicher, dass die Forderungen bestehen, dann sollten Sie auch keinen Widerspruch oder Einspruch einlegen.

Nach einem Einspruch wird der Gläubiger mit Sicherheit ins Klageverfahren gehen und dann fallen weitere Kosten an, darunter Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Am Ende zahlen Sie eine Menge Geld, denn Sie werden verlieren.

Lassen Sie sich schnellstmöglich beraten und spielen Sie nicht auf Zeit!

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Haben Sie auch eine E-Mail mit dem Betreff „Kontopfändung“ von der Kanzlei Baumgarten und Kollegen ([email protected]) bekommen? Ihnen ist keine Forderung bekannt und eine Mahnung haben Sie auch nicht bekommen? Müssen Sie bezahlen oder darauf reagieren?

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2-Wochen-Frist-Einhaltung nicht möglich

Sie haben nicht mit einem gerichtlichen Schreiben gerechnet, waren erkrankt oder im Urlaub und haben somit die 2-Wochen-Einspruchsfrist versäumt, dann haben Sie eine Möglichkeit.

Beantragen Sie bei Gericht eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Allerdings müssen Sie das umgehend machen, denn ansonsten verfällt der Grund für eine solche Möglichkeit. In dem Schreiben müssen Sie genau erklären, warum Sie nicht rechtzeitig in der Lage waren, aktiv zu werden. Im Idealfall können Sie Atteste oder andere Belege vorweisen. Dazu gehören:

  • Bestätigungen aus dem Krankenhaus
  • ärztliche Atteste
  • Bahnfahrkarten
  • Hotelquittungen
  • eidesstattliche Versicherungen von Mitfahrern

Den Einspruch müssen Sie auch direkt mitschicken!

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Mahnbescheid

1. Was genau ist eigentlich ein Mahnbescheid?

Bei einem Mahnbescheid handelt es sich um ein gerichtliches Schreiben, in dem die Forderungen eines Gläubigers zu finden sind.

2. Was kostet ein Mahnbescheid?

Für einen Mahnbescheid müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen und zurzeit liegen die Gebühren bei etwa 36,00 Euro.

3. Wann erhält man ein Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid bekommen Sie dann, wenn Sie auf die Mahnung nicht reagieren und der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet.

4. Wer trägt die Kosten für den Mahnbescheid?

Die Kosten für den Mahnbescheid übernimmt der Schuldner, aber zuerst muss der Gläubiger die Kosten vorstrecken.

5. Wann müssen die Kosten für den Mahnbescheid bezahlt werden?

Die Kosten für den Mahnbescheid müssen sofort bezahlt werden, wenn das Verfahren beim Mahngericht beantragt wird.

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Fazit

Sie haben Forderungen nicht bezahlt und dann setzen die Gläubiger auf Einleitung des Mahnverfahrens. Direkt nach der Mahnung und nicht Reaktion des Schuldners hat der Gläubiger das Recht ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Dazu wendet er sich an das zuständige Amtsgericht und der Schuldner bekommt ein Mahnbescheid. In einem solchen Fall sollten Sie sofort reagieren, damit es am Ende zu keiner finanziellen Problematik kommt.

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