VW-Kunden | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Tue, 13 Jul 2021 11:56:39 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png VW-Kunden | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Abgasskandal: Was Sie als betroffener VW-Kunde jetzt noch tun können und welche Möglichkeiten Sie nicht mehr haben https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/abgasskandal-was-sie-als-betroffener-vw-kunde-jetzt-noch-tun-koennen-und-welche-moeglichkeiten-sie-nicht-mehr-haben/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/abgasskandal-was-sie-als-betroffener-vw-kunde-jetzt-noch-tun-koennen-und-welche-moeglichkeiten-sie-nicht-mehr-haben/#respond Thu, 25 Feb 2021 08:06:50 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61558 Im Abgasskandal können Ansprüche verjähren und das ist je nach Konstellation und den verschiedenen Fristen möglich. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Musterklage eingereicht und im Endeffekt ist es zu einem Vergleich gekommen. Auch der Bundesgerichtshof

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Im Abgasskandal können Ansprüche verjähren und das ist je nach Konstellation und den verschiedenen Fristen möglich. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Musterklage eingereicht und im Endeffekt ist es zu einem Vergleich gekommen. Auch der Bundesgerichtshof hat in der Hinsicht mittlerweile ein wichtiges Urteil gesprochen.  

Das Wichtigste in Kürze

  • Millionen Kunden von Volkswagen warten seit dem 15. September 2015 darauf, dass das Unternehmen freiwillig eine Entschädigung für die Manipulation der Abgasreinigung zahlt.
  • Sie müssen gegen den Autohändler Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen, aber die meisten Ansprüche sind mittlerweile verjährt. Eine Klage kommt somit vermutlich nicht mehr in Frage, egal ob gegen den Händler oder den Hersteller.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen den Hersteller der Fahrzeuge eine Musterfeststellungsklage erhoben und diese hat im Februar 2020 endlich zu einem Vergleich geführt. Die Volkswagen AG wurde von dem Bundesgerichtshof im Mai 2020 verurteilt und zwar wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung.

Sie sind von dem Abgasskandal betroffen, dann müssen Sie gegen den Autohändler individuell vor Gericht ziehen und Klage einreichen. Aber es gibt es Problem, denn mittlerweile sind die Forderungen gegen die Autohändler seit 2017 verjährt. Seit Ende 2017 gehen Nacherfüllungen, Minderungen, Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag nicht mehr.

Außerdem hat der Bundesgerichtshof im Mai 2020 die Volkswagen AG als Hersteller verklagt, denn das Unternehmen hat die Kunden vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und schulde ihnen somit Schadensersatz. Das Urteil lesen Sie in einem anderen Artikel.

Im Februar 2020 kam es bei der Musterklage zu einem Vergleich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Volkswagen AG eine Klage eingereicht. Diese Klage ist dank der Einführung des neuen Klageinstruments möglich und nennt sich Musterfeststellungsklage. Dazu ist am 1. November 2018 das entsprechende Gesetz in Kraft getreten und noch am gleichen Tag ist wegen des Abgasskandals Klage eingereicht worden. Mittlerweile gibt es einen Vergleich.

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2020 haben die VW-Kunden noch Rechte

Obwohl in vielerlei Hinsicht die Verjährungsfrist eingetreten ist, haben die VW-Kunden auch heute noch Rechte gegenüber dem Autohändler und VW.

  • Ansprüche gegen den Autohändler

  1. Sie haben in der Regel keine Ansprüche an den Autohändler mehr, denn beim Kauf eines Neufahrzeugs haben Sie zwei Jahre eine gesetzliche Gewährleistungspflicht, sobald das Fahrzeug an Sie übergeben wurde. Bei Gebrauchtwagen liegt die Frist meist bei nur einem Jahr.
  2. Sie sind aber von dem Kaufvertrag schon vor Ende 2017 zurückgetreten, dann liegt die Verjährungsfrist bei drei Jahren zusätzlich und beginnt erst, in dem Jahr, in dem Sie den Rücktritt erklärt haben. Das bedeutet, Sie sind 2017 vom Kaufvertrag zurückgetreten, dann können Sie bis Ende 2020 rechtliche Schritte geltend machen.
  • Ansprüche gegen VW

  1. VW hat als Autohersteller die Kunden vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und das ist mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs belegt. Aus dem Grund haben betroffene Kunden die Möglichkeit Ansprüche bis zu drei Jahren nach Kenntnis geltend zu machen.
  2. Die Frist gilt auch für die Gewährleistungen, wenn Sie das Fahrzeug bei Volkswagen direkt gekauft haben. Mittlerweile zählen die Gerichte auch Händler dazu, welche eine 100%ige Tochtergesellschaft der VG AG sind.

Der Bundesgerichtshof ist am 17. Dezember 2020 zum Urteil gekommen, dass die Diesel-Besitzer keinen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn Sie von dem Abgasskandal schon 2015 wussten und erst 2019 oder später Klage eingereicht haben. Er urteilt in einem Musterfall aus Baden-Württemberg, in dem es um die Drei-Jahres-Frist ging und diese Konstellation.

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Die Verjährung verhindern

Sie haben die Möglichkeit die Verjährung zu verhindern, wenn Sie die folgenden Schritte machen. 

  • Gegenüber dem Autohändler

Sie können Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen, wenn Sie innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist den Rücktritt vom Kauf erklären. Dadurch, dass die Gerichte die Voraussetzungen für einen Rücktritt immer unterschiedlich bewerten, haben Sie das Prozessrisiko, aber das haben Sie immer. Sie sollten sich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen, denn mittlerweile gibt es spezialisierte Anwälte.

  • Gegenüber VW

Es kommt auf die Kenntnis an, ob Ihr Fahrzeug von dem Abgasskandal betroffen ist oder nicht, denn das besagt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2020. 2015 wurde der Abgasskandal medial verbreitet und viele Kunden wussten davon und somit ist Ende 2018 auch die Verjährung gültig.

Achtung: Bei dem Verfahren geht es um den Dieselmotor des Typs EA189.

Die Kenntnisfrager muss von Modell zu Modell, Bauart zu Bauart und Hersteller zu Hersteller einzeln bewertet werden. Es gibt bestimmte Fahrzeuge, bei denen eventuell eine spätere Verjährung einsetzt.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Abgasskandal

1. Welche Baujahre sind von dem Abgasskandal betroffen?

Betroffen sind die Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 aus den Baujahren ab 2009.

2. Kann ich 2021 VW noch verklagen?

Mittlerweile gibt es verschiedene Urteile zu den Möglichkeiten und Voraussetzung ist die Kenntnis über den Skandal. Sie wussten schon 2015 von dem Problem und haben erst Jahre danach Klage eingereicht, dann haben Sie keine Chance mehr. Ansonsten haben Sie noch sehr gute Chancen VW zu verklagen, wenn Sie daran denken, dass Sie das Prozessrisiko tragen und ein Prozess mehrere Jahre dauern kann.

3. Bis wann kann ich mich der Musterfeststellungsklage gegen VW anschließen?

Sie haben mittlerweile keine Möglichkeit mehr sich der Klage anzuschließen, denn die Frist ist am 4. November 2020 abgelaufen.

4. Welche Zahlungen hat VW bisher geleistet?

Nach eigener Darstellung von VW hat das Unternehmen den Opfern des Abgasskandals um die 830 Millionen Euro Schadensersatz gezahlt. Jedes Opfer hat zwischen 1.350 und 6.257 Euro bekommen, also durchschnittlich 15% vom Kaufpreis.

5. Gab es eine Voraussetzung für die Zahlung?

Eine Zahlung gab es nur für die Verbraucher, die sich auf einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Unternehmen eingelassen haben und dabei handelt es sich um 235.000 Opfer.

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Fazit

Der Abgasskandal von VW hat 2015 die Medien durchzogen und das Unternehmen geriet in Schwierigkeiten. Viele VW-Kunden fühlen sich auch heute noch betrogen und das zu Recht, aber mittlerweile hat das Unternehmen Schadensersatz gezahlt und die meisten Kunden sind zufrieden. Aber es gibt immer noch VW-Besitzer, die sich nicht gut beraten fühlen. Mittlerweile sind die Möglichkeiten begrenzt, um noch an Recht zu gelangen. Lassen Sie sich rechtlich beraten und stellen Sie fest, welche Möglichkeiten Ihnen noch gegeben sind.

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