Wahlen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 22 May 2019 10:12:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Wahlen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Selbstporträt aus dem Wahllokal: Sind Selfies in der Wahlkabine erlaubt? https://www.verbraucherschutz.com/tipps/selbstpotrait-wahlkabinenselfies-erlaubt/ https://www.verbraucherschutz.com/tipps/selbstpotrait-wahlkabinenselfies-erlaubt/#respond Wed, 22 May 2019 10:12:11 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=33870 Am 26. Mai 2019 stehen die Europawahlen an. Und wieder fragen sich die Wähler, ob Selfies mit dem Stimmzettel erlaubt sind oder nicht. Darf man überhaupt im Wahllokal fotografieren? Macht man sich am Ende strafbar?

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Am 26. Mai 2019 stehen die Europawahlen an. Und wieder fragen sich die Wähler, ob Selfies mit dem Stimmzettel erlaubt sind oder nicht. Darf man überhaupt im Wahllokal fotografieren? Macht man sich am Ende strafbar? Wir haben einmal recherchiert, was erlaubt ist und was nicht. Es folgt der Wahlknigge.

Seitdem es „IN“ ist, Selfies von sich in allen Lebenslagen zu posten, musste schon so manches Gesetz angepasst werden. Denn zu den Wahlen in den letzten Jahren ist es immer mehr in Mode gekommen, ein Selbstporträt in der Wahlkabine mit ausgefülltem Wahlzettel in die sozialen Netzwerke zu posten. Doch ist das überhaupt erlaubt? Gibt es Vorschriften für das Filmen und fotografieren im Wahllokal oder machen Sie sich sogar strafbar? Übrigens: 2017 machte das Peng! Kollektiv mit einer angeblichen Stimmenübertragung bei der Bundestagswahl auf sich aufmerksam.

Wir haben uns einmal intensiver mit dem Thema „Selfies im Wahllokal“ befasst. Und dabei haben auch wir wieder etwas dazu gelernt. Immerhin war es in der Vergangenheit auch bei Promis wie Micaela Schäfer üblich, ein Selfie mit dem ausgefüllten Wahlzettel zu posten. 2017 vertrat der damalige Bundeswahlleiter die Meinung, dass Selfies mit ausgefülltem Stimmzettel nicht erlaubt sind und stellte sogar gegen 42 Personen Strafanzeige. Dabei berief er sich auf § 107c des Strafgesetzbuches (StGB):

Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Staatsanwaltschaft Hessen prüfte diese Fälle und entschied dann, dass Selfies nicht strafbar sind. Dabei nahmen sie Bezug auf das Wort „Jemand“ – es könne sich nur um eine dritte Person dabei handeln. Soweit zur Theorie und Praxis in der Vergangenheit. Doch wie sieht es aktuell mit mit dem Handy bei der Wahl aus? Sind Selfies nun erlaubt?

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Darf ich im Wahllokal fotografieren und filmen?

Hier ist es jetzt besonders wichtig, genau zu lesen. Denn im Wahllokal selber wird ja auch durch die Presse immer wieder gern fotografiert oder gefilmt – vor allem wenn Politiker oder Prominente Ihren Wahlzettel in die Urne werfen. Das ist auch insoweit erlaubt, als das hier kein Wahlgeheimnis verletzt wird.

Wenn Sie also das Wahllokal fotografieren möchten, sollten Sie die Wahlvorsteher vor Ort fragen, ob es Ihnen erlaubt ist. Schließlich müssten theoretisch alle Personen dem Foto und dem Filmen zustimmen, die mit auf das Bild beziehungsweise das Video kommen.

Darf man in der Wahlkabine fotografieren und filmen?

Dazu schreibt Christian Solmecke (Rechtsanwalt bei WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte):

Tatsächlich ist das Posten der eigenen Wahlentscheidung nicht immer unproblematisch. Denn tatsächlich gibt es in vielen Wahlordnungen inzwischen ein Verbot, in Wahlkabinen zu fotografieren – als Reaktion auf die vielen Wahlkabinen-Selfies. Seit 2017 gilt es für Bundestagswahlen (§ 56 Bundeswahlordnung), auch manche Landeswahlordnungen sehen inzwischen solche Verbote vor. Seit 2018 gibt es auch eine entsprechende Regel für die anstehende Europawahl. In § 49 des Europawahlgesetzes (EuWG) steht nun eindeutig: „In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.“ Wer erwischt wird, darf „zurückgewiesen“ werden. Das bedeutet, dass man seinen Wahlzettel nicht mehr abgeben darf!

Sie sollten demnach lieber auf das Selfie aus der Wahlkabine verzichten. Denn im schlimmsten Fall dürfen Sie Ihre Stimme gar nicht erst abgegeben oder diese wird für ungültig erklärt. Und dabei wissen Sie doch: Bei der Wahl zählt jede Stimme.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Selfies bei der Briefwahl – erlaubt oder nicht?

Auch dazu hat sich Rechtsanwalt Christian Solmecke geäußert. Er schreibt, dass es „für die Briefwahl […] keine entsprechende Vorschrift gibt, welche eine geheime Wahl durchsetzt“.

Unser Rat: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, verzichten Sie auch bei der Briefwahl auf das Selfie mit dem ausgefüllten Stimmzettel. So meiden Sie auch die fiesen Kommentare von Freunden, Kollegen und Familie.

Unproblematisch ist dagegen ein Bild mit dem leeren Wahlzettel zu machen. Hiermit können Sie gut zeigen, dass Sie sich an der Wahl beteiligen und Ihre Freunde und Familie dazu animieren, es Ihnen gleich zu tun.

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Bundestagswahl: Gezinkte Wahlzettel für AFD-Wähler? Stimmt das https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/bundestagswahl-gezinkte-wahlzettel-fuer-afd-waehler-stimmt-das/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/bundestagswahl-gezinkte-wahlzettel-fuer-afd-waehler-stimmt-das/#comments Mon, 11 Sep 2017 12:52:40 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=16827 Bundesweit verbreitet sich ein Gerücht, was viele Menschen verunsichert. Über das Internet werden Informationen verbreitet, nachdem die Stimmzettel für die Bundestagswahl gekennzeichnet sind. Angeblich sollen diese dadurch als ungültig aussortiert werden. Und natürlich bezieht das

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Bundesweit verbreitet sich ein Gerücht, was viele Menschen verunsichert. Über das Internet werden Informationen verbreitet, nachdem die Stimmzettel für die Bundestagswahl gekennzeichnet sind. Angeblich sollen diese dadurch als ungültig aussortiert werden. Und natürlich bezieht das wieder eine Partei auf sich. Wir erklären, welche Partei das ist und warum die Stimmzettel gezinkt sind.

Im Netz ist das seit Tagen der Aufreger schlechthin. Die Stimmzettel für die Bundestagswahl sind markiert, damit angeblich einzelne Wahlstimmen aussortiert werden können. Die Rede ist von Löschern auf Wahlzetteln und abgeschnittenen Ecken. Verbreitet wird die These über soziale Netzwerke wie Facebook oder WhatsApp. Wer das liest, kommt ins Grübeln. Stimmt das wirklich. Gibt es tatsächlich auf Wahlscheinen die konkret benannten Merkmale, um die Stimmen als ungültig zu markieren?

Natürlich ist bei solchen Informationen immer schnell und voreilig von Wahlbetrug die Rede. Doch diese These ist genauso falsch, wie die Vermutung, dass die gezinkten Stimmzettel zum Nachteil der AfD gekennzeichnet wurden. Warum fühlt sich nur die AfD angesprochen und bezieht das auf sich? Uns beunruhigt weniger, dass es Löscher und abgeschnittene Ecken gibt. Vielmehr machen wir uns Sorgen, dass so viele Menschen den Unfug glauben und auch das Gerücht abnehmen, dass der Aufwand nur für die AfD-Wähler betrieben wird. Das ist nicht nur lächerlich, sondern schlicht vollkommen unlogisch. 

Dennoch sind solche Informationen ernst zu nehmen. Denn nicht nur die Internetnutzer sind verunsichert. Auch in den Städten und Landratsämtern häufen sich Anfragen zu den markierten Stimmzetteln, wie dieser Beitrag der Sächsischen Zeitung zeigt.

So oder ähnlich lautet der Post auf Facebook:

Kleiner Tipp an die AfD-Wähler: Schaut euch den Wahlzettel ganz genau an. Wenn oben ein Eck fehlt oder er gelocht ist, können die Wahlhelfer ihn als ungültig aussortieren. Solltet ihr so einen bekommen, verlangt einen intakten Wahlzettel. Denselben Trick haben sie bereits bei der Frankreichwahl angewendet, wo danach zwei Millionen Stimmen ungültig waren!
In Facebook kursieren schon eine Menge Fotos von Briefwahlzetteln, die genau so bearbeitet wurden. Auch bei meinem Wahlzettel fehlte ein Eck.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

1. Frage: Ist ein gezinkter Wahlzettel für AfD-Wähler denn glaubwürdig?

Nein, auf keinen Fall. Erschreckend ist, dass hier offensichtlich gar nicht nachgedacht und die Kennzeichnung gleich auf die AfD bezogen wurde. Es grenzt ja an hellseherische Fähigkeiten, wenn irgendjemand schon vor dem Ausfüllen des Stimmzettels wüsste, was der Wähler ankreuzen möchte. Doch genau das wäre nötig, um gezielt Wahlzettel zu markieren, um Stimmen für die AfD auszusortieren. Insofern krankt die These schon an der Logik. Wenn überhaupt, könnten die Stimmzettel nur nach der Abgabe der Stimme manipuliert werden, aber nicht vorher.

2. Frage: Haben Wahlzettel abgeschnittene Ecken und Löcher?

Ja, die rechte obere Ecke des Stimmzettels ist gelocht oder abgeschnitten. Das gilt allerdings nicht nur für AfD-Wähler. Alle Stimmzettel sind so gekennzeichnet. Damit wären, wenn die These der Verschwörungstheoretiker im Internet stimmt, alle abgegebenen Stimmen ungültig. Und das wiederum würde auch alle Parteien betreffen und nicht nur die AfD-Wähler. 

3. Frage: Warum sind die Stimmzettel gekennzeichnet?

In Deutschland sollen auch blinde und sehbehinderte Menschen wählen können. Damit das möglich ist, gibt es für die Bundestagswahl eine Schablone für blinde oder sehbehinderte Wähler. Anhand dieser Schablone kann der Wähler sein Kreuz genau an der richtigen Stelle machen. Und damit der Wahlzettel korrekt eingelegt werden kann, muss er gekennzeichnet sein. Sonst wäre es schlicht unmöglich, das blinde und sehbehinderte Menschen ihre Stimme richtig abgeben könnten. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband teilt dazu auf seiner Webseite mit:

[…] Damit auch das Gewünschte gewählt werden kann, ist a) die rechte obere Ecke des Stimmzettels gelocht oder abgeschnitten und b) die rechte obere Ecke der Schablone abgeschnitten, so dass der blinde oder sehbehinderte Wähler die korrekte Lage des Stimmzettels überprüfen kann […] Mit dieser Überprüfung wird gewährleistet, dass die Lochungen zur Ankreuzung auf der Stimmzettelschablone mit den Feldern für die Stimmabgabe auf dem Stimmzettel übereinstimmen. […]

Wer sich für die Details interessiert, kann das auf der Webseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes im Detail nachlesen. Und da sind wir wieder an dem Punkt, auf den wir bei Fake-News immer wieder gern hinweisen. 

Glauben Sie nichts ungeprüft, was im Internet steht. Prüfen Sie alle Informationen und denken Sie selbst nach, ob die Information überhaupt stimmen kann. Fake-News zeichnen sich nun einmal dadurch aus, dass sie falsch sind. Das bedeutet also auch, dass man oft selbst darauf kommen kann, dass etwas nicht stimmt.

Verbreiten Sie statt Fakes-News lieber aufklärende Texte. Denn vor allem labile Menschen können durch falsche Informationen schnell das Vertrauen in Behörden, Unternehmen und letztlich auch die Gesellschaft verlieren. Lassen Sie sich und andere nicht an der Nase herumführen. Und vor allem

gehen Sie wählen.

Vielleicht erinnern Sie sich bei der Stimmabgabe am 24.09.2017 an diesen Artikel und können über ihren scheinbar gezinkten Stimmzettel zur Bundestagswahl schmunzeln.

Übrigens: Wer eine Stimmzettelschablone benötigt, bekommt diese nicht im Wahllokal, sondern in den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes. Diese erreichen Sie unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 01805/666456 (max. 0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz).

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