Wechsel | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 10:28:45 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Wechsel | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Telematik-Versicherung: Geld sparen möglich, aber es gibt Kehrseiten – Entscheiden Sie selber, ob Sie persönliche Daten preisgeben wollen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telematik-versicherung-geld-sparen-moeglich-aber-es-gibt-kehrseiten-entscheiden-sie-selber-ob-sie-persoenliche-daten-preisgeben-wollen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telematik-versicherung-geld-sparen-moeglich-aber-es-gibt-kehrseiten-entscheiden-sie-selber-ob-sie-persoenliche-daten-preisgeben-wollen/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:28:45 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64579 Kfz-Versicherungen belohnen Sie mit niedrigen Prämien, wenn Sie vorsichtig fahren und bereit sind, dass Ihr Fahrstil überwacht wird. Es wird von den sogenannten Telematik-Tarifen gesprochen, aber sie bergen auch hohe Risiken.   Der Telematik-Tarif der Kfz-Versicherung

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Kfz-Versicherungen belohnen Sie mit niedrigen Prämien, wenn Sie vorsichtig fahren und bereit sind, dass Ihr Fahrstil überwacht wird. Es wird von den sogenannten Telematik-Tarifen gesprochen, aber sie bergen auch hohe Risiken.  

Das Wichtigste in Kürze

  • In den letzten Jahren sind die Telematik-Tarife bei den Kfz-Versicherungen immer mehr zum Trend geworden. Sie sind auch unter dem Namen „Pay-how-you-Drive“ -Tarif bekannt.
  • Das Prinzip ist einfach, denn Sie legen Ihre Fahrdaten offen und erhalten für risikoarmes Fahren eine Kostenersparnis bei den Beiträgen der Kfz-Versicherung.
  • Mit einem Telematik-Tarif können vor allen Dingen die jungen Fahrer eine Menge Geld bei der Kfz-Versicherung sparen.
  • Allerdings bedeutet der Telematik-Tarif auch, dass Ihr Fahrverhalten von der Versicherung genau aufgezeichnet wird und wenn der Versicherung Ihr Fahrverhalten nicht gefällt, dann zahlen Sie mehr.

Der Telematik-Tarif der Kfz-Versicherung

Die Telematik setzt sich aus Telekommunikation und Informatik zusammen, so dass die Versicherungsunternehmen Daten rund um die Fahrweise des Kunden sammeln und bewerten kann.

Im Fahrzeug befindet sich eine kleine installierte Telematik-Box und mit Hilfe von GPS kann die Box geortet werden. Die Daten wie Tempo, Beschleunigung oder Bremsverhalten werden protokolliert und über das Mobilfunknetz an die Kfz-Versicherung geschickt.

Als Alternative gibt es heute auch Apps für das Smartphone, dann ist eine GPS-Box nicht mehr notwendig. Mit Hilfe der App werden die Daten gespeichert und schließend übermittelt.

Für die Versicherer liegen die Telematik-Tarife auf der Hand, denn sie können das Fahrverhalten der Kunden überwachen, Verhaltensprofile zusammenstellen, die schlechten Risiken identifizieren und demnach die Beitragshöhe festlegen.

Die Telematik-Tarife sind also für Autofahrer gut geeignet, die ihr Fahrverhalten offenlegen können und dafür belohnt werden sollen. Die Versicherungen versprechen für rücksichtsvolles und defensives Fahren einen Nachlass bei der Prämie.

Bei dem Telematik-Tarif wird die Höhe der Kfz-Versicherungsprämie also nicht anhand des Fahrers, Halters und des Fahrzeuges ermittelt, sondern durch das Fahrverhalten.

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Die Berechnung des Telematik-Beitrags

Für jede Fahrt können Sie für achtsames Fahren Punkte sammeln und am Ende ergibt sich ein Gesamtscore.

Der Gesamtscore sorgt für die Höhe der Prämie, so dass eine risikoarme Fahrweise für eine hohe Punktzahl sorgt und demnach für eine günstige Kfz-Versicherungsprämie.

Bei der Berechnung des Score-Modells verwenden die Kfz-Versicherungen verschiedene Berechnungen und auch die Gewichtung der einzelnen Daten ist unterschiedlich. Die folgenden Daten fließen in die Berechnung des Telematik-Tarifs mit ein:

  • Geschwindigkeit

Hohes Tempo auf der Straße führt in der Regel zu vielen Unfällen, so dass das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung belohnt wird. Für genaues Einhalten der Geschwindigkeit erhalten Sie Punkte und somit verringert sich die Kfz-Prämie.

  • Bremsverhalten

Schnelles und abruptes Bremsen kann mitunter Auffahrunfälle nach sich ziehen und deutet in der Regel auf eine wenig vorausschauende Fahrweise hin. Der Telematik-Score schrumpft mit riskanten Bremsmanövern.

  • Beschleunigungsverhalten

Punkteabzug erhalten Sie, wenn Sie beim Anfahren schnell und stark beschleunigen.

  • Fahrverhalten in Kurven

Durch die erhöhte Fliehkraft passieren in den Kurven sehr viele Unfälle, so dass sich ein ruhiges Lenkverhalten und eine gute Kurvenlage positiv auf den Score auswirkt.

  • Fahrzeit und -ort

Es kracht besonders oft, wenn Sie im Berufsverkehr oder in der Nacht mit dem Auto unterwegs sind. Das Unfallrisiko sinkt, wenn Sie vormittags auf der Autobahn unterwegs sind und dadurch sammeln Sie wieder wichtige Score-Punkte.

Beispiel Gewichtung der Fahrdaten:

  • 30% Bremsverhalten
  • 20% Beschleunigung
  • 20% Kurvenverhalten
  • 10% Geschwindigkeit
  • 20% Tag, Zeit und Straßenart
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Telematik-Tarif sorgt für „gläsernen“ Fahrer

Die Bewertung für den Telematik-Tarif wirft viele Fragen auf, denn deutet starkes Beschleunigen oder abruptes Bremsen wirklich auf eine riskante Fahrweise hin?

Ein sicherheitsorientierter Fahrer kann auch zum Ausweichen vor Wild gezwungen sein. Die Uhrzeit, eine Nachtfahrt und Fahrten durch den Berufsverkehr sind entscheidend, aber ist es gerecht, negativ bewertet zu werden, wenn man so fahren muss. Außerdem ist fraglich, ob Zusammenhänge zwischen dem Straßentyp, dem Wetter, der Jahreszeit und dem Fahrverhalten hergestellt werden sollten.

Im Grunde lassen sich all diese Daten auf Ihr Leben zurückführen und je detaillierter das Bewegungsprofil ist desto genauer sind auch die Informationen. Wenn Sie viel mit dem Fahrzeug unterwegs sind, dann lassen die Daten darauf schließen, wann und wo Sie sind und wo Sie übernachten. Dadurch erkennt man sehr gut einige Details aus dem Privatleben und diese Daten sind für personalisierte Werbung sehr interessant. Die Ergebnisse der Suchmaschinen lassen sich anders sortieren und in Online-Shops sind die Warenpreise auf Sie abgestimmt.

Zudem wecken die Daten Begehrlichkeit, wenn es zu einem Unfall kommt oder man Ihnen vorwirft, dass Sie zu schnell gefahren sind. Polizei, Unfallgegner und Versicherungen können die Daten aus dem Speicher nehmen und wenn die Daten sich nicht mit Ihren Aussagen decken, dann kommt es zu Problemen. Die Versicherung weiß vielleicht von kleinen Unfälle, obwohl Sie den Unfall gar nicht melden wollten.

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Wer profitiert vom Telematik-Tarif?

Die Kfz-Versicherung ist in den letzten Jahren preislich angestiegen und gerade Fahranfänger müssen tief in die Tasche greifen.

Der Grund ist, dass bei ihnen ein erhöhtes Unfallrisiko besteht und genau aus dem Grund lohnt sich der Telematik-Tarif für junge Fahrer. Sie sparen bei der Versicherungsprämie eine Menge Geld, wenn Sie umsichtig fahren, so dass eine Ersparnis von bis zu 30% möglich ist.

Der Telematik-Tarif kann aber auch richtig teuer werden, nämlich wenn Sie schon lange unfallfrei auf den Straßen unterwegs sind und eine niedrige Schadensfreiheitsklasse haben.

Unter Umständen zahlen Sie einen hohen Tarif, wenn Sie viel in der Rush-Hour unterwegs sind oder mit hohem Tempo auf den Autobahnen fahren. Viele nächtliche Fahrten führen ebenfalls zu teuren Tarifen.

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Die Risiken der Telematik-Tarife

Damit Sie sich nicht in die Nesseln setzen, fassen wir einmal kurz zusammen, worauf Sie bei einem Telematik-Tarif achten sollten.

Datenschutz

Grundsätzlich sollten Sie sich über die Tragweite der Entscheidung für einen Telematik-Tarif bei der Kfz-Versicherung Gedanken machen. Der Versicherer erhält jede Menge sensible Daten und speichert diese. Sind Sie wirklich damit einverstanden, dass die Kfz-Versicherung Ihr Fahrverhalten überwacht und Bewegungsprofile und Verhaltensmuster abspeichert?

Das kann nicht nur von Vorteil sein, denn die Daten können auch gegen Sie verwendet werden. Sie sollten sich den Vertrag auf jeden Fall gut durchlesen und feststellen, wofür die Daten genutzt werden. Zudem sind Informationen wichtig, welche Daten übermittelt werden und ob die Daten auch an Dritte rausgegeben werden.

Kosten für GPS-Blackbox

Berücksichtigen Sie die Kosten, wenn Sie sich dazu entschließen die GPS-Blackbox zu installieren. Das Gerät lässt sich entweder kaufen oder mieten, aber diese Kosten können die Ersparnis bei der Prämie mindern. Sie sollten aus dem Grund nicht nur die maximale Einsparung prüfen, sondern auch die Kosten der Blackbox im Auge behalten.

Telematik-Apps

Einige Anbieter bieten eine App oder einen Stick für den Zigarettenanzünder als Alternative für die Box. Auch hier müssen Sie genau auf die Kosten achten, denn einige Versicherungen binden die App-Nutzung mit in die Verträge ein. Apps beanspruchen außerdem deutlich mehr Datenvolumen.

Zudem sollten Sie beachten, dass die Fahrten nicht berücksichtigt werden, wenn der Akku des Smartphones leer ist oder die GPS-Verbindung nicht funktioniert. Aber achten Sie darauf, dass Sie nicht nur die guten Fahrten tracken lassen, denn dann kann der Versicherer Ihnen die Rabatte auch wieder streichen.

Sie haben sich für die Nutzung der App entschieden, dann schalten Sie diese immer aus, wenn Sie mit dem Taxi oder dem Bus unterwegs sind. Schalten Sie die Datenerfassung auch aus, wenn Sie nur Beifahrer sind.

Schadenfreiheitsklasse

Sie erhalten schon Beitragsrabatte aufgrund von niedrigen Schadenfreiheitsklassen, dann kann der Telematik-Tarif für Sie teuer werden.

Kündigung des Vertrages

Der Kfz-Versicherer hat die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen, wenn Sie durch ein negatives Fahrverhalten auffallen. Aus dem Grund lesen Sie die Versicherungsbedingungen vor Abschluss des Vertrages sehr gut durch. Ein schlechter Score sorgt auch dafür, dass die Prämie erhöht wird.

Maximale Rabatte

In der Regel handelt es sich bei den Rabatten für Telematik um maximale Spitzenwerte, so dass Sie überlegen sollten, ob Sie einen hohen Rabatt überhaupt erreichen können. Schließlich gibt es immer wieder schwer beeinflussbare Faktoren.

Weitere Fahrer des Fahrzeugs

Jede Fahrt wird bewertet, wenn Sie sich für einen Telematik-Tarif mit installierter GPS-Box entscheiden. Der Score wird durch einen unsicheren Fahrer beeinflusst, so dass Sie auch beim Verleihen Ihres Fahrzeug genau aufpassen müssen. Das Ergebnis kann ein negativer Score sein.

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Die Entwicklung der Kfz-Versicherung

Versicherungen funktionieren in der Regel durch ein Kollektiv und das bedeutet, dass viele Versicherte für ein Gleichgewicht zwischen niedrigem und hohem Risiko sorgen.

Allerdings führt die Digitalisierung immer mehr dazu, dass immer mehr nach dem persönlichen Risikostatus gewertet wird. Das ist gerade bei unverschuldet hohen Risiken ein Problem und kann sehr teuer werden. Im schlimmsten Fall kommt es dazu, dass einige Verbraucher keinen Versicherungsschutz mehr bekommen.

Aus dem Grund fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband dazu auf, dass die Versicherungsunternehmen die ethischen Grenzen für Tarife nicht festlegen. Der Umgang mit ethischen und gesellschaftlichen Folgen muss mit der breiten Öffentlichkeit diskutiert und auch ausgehandelt werden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Telematik-Versicherung

1. Wie funktioniert die Telematik-Versicherung?

Bei der Telematikversicherung wird der Autofahrer zu einer gläsernen Person, denn mit Hilfe eines Datensammlers kann die Versicherung persönliche Daten von den Wegen bis hin zu den Zeiten festhalten. Anhand dieser Daten wird der Kfz-Tarif passend auf Sie zugeschnitten.

2. Beeinflusst die Schadensfreiheitsklasse die Telematik-Versicherung?

Eine niedrige Schadensfreiheitsklasse bedeutet eigentlich, dass der Fahrer keinen Unfall hatte und somit das Risiko gemindert ist. Im Endeffekt kann eine niedrige Schadensfreiheitsklasse für einen guten Rabatt sorgen.

3. Was ist besser GPS-Blackbox oder App auf dem Smartphone?

Grundsätzlich ist die GPS-Blackbox besser, denn die App ist auf dem Smartphone und nicht mit dem Fahrzeug verbunden. Die Blackbox hingegen wird mit im Fahrzeug installiert.

4. Telematik-Tarif für Führerscheinneulinge?

Der Telematik-Tarif eignet sich für Führerscheinneulinge, denn in der Regel müssen sie mit einer höheren Kfz-Prämie rechnen. Mit vorsichtigem Fahren wird der Telematik-Tarif deutlich preiswerter.

5.Wer bietet Telematik-Tarife an?

In den letzten Jahren haben immer mehr Kfz-Versicherungen Telematik-Tarife ins Sortiment aufgenommen, so dass heute ein Großteil aller Versicherung entsprechende Tarife anbietet.

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Fazit

In den letzten Jahren ist der Telematik-Tarif immer mehr zum Trend geworden, aber er ist nicht für alle Autofahrer geeignet. Junge Fahrer profitieren, wenn sie vorsichtig fahren, denn normale Kfz-Versicherungen sind sehr teuer. Allerdings werden alle möglichen Daten gesammelt und ausgewertet, so dass Sie zu einem durchsichtigen Fahrer werden. Entscheiden Sie selber, ob Sie bereit sind allerlei Informationen über sich an die Versicherung zu geben.

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Wann darf ich meinen Leistungsanbieter wechseln? – Wechsel nur mit schriftlicher Zusage der Krankenkasse möglich https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wann-darf-ich-meinen-leistungsanbieter-wechseln-wechsel-nur-mit-schriftlicher-zusage-der-krankenkasse-moeglich/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wann-darf-ich-meinen-leistungsanbieter-wechseln-wechsel-nur-mit-schriftlicher-zusage-der-krankenkasse-moeglich/#respond Wed, 30 Mar 2022 21:07:39 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68918 Die Krankenkassen arbeiten mit Leistungsanbietern zusammen, um die Versorgung mit Hilfsmittel für Patienten zu gewährleisten. Gerade in der heutigen Zeit hat beinah jede Krankenversicherung eigene Leistungsanbieter, so dass Sie als Patient immer zu dem jeweiligen

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Die Krankenkassen arbeiten mit Leistungsanbietern zusammen, um die Versorgung mit Hilfsmittel für Patienten zu gewährleisten. Gerade in der heutigen Zeit hat beinah jede Krankenversicherung eigene Leistungsanbieter, so dass Sie als Patient immer zu dem jeweiligen Leistungsanbieter der eigenen Krankenkasse geschickt werden. Sie können den Leistungsanbieter nur wechseln, wenn Sie nicht mit ihm zurechtkommen. Außerdem muss der neue Leistungsanbieter auch ein Vertragspartner der Krankenkasse sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede gesetzliche Krankenkasse arbeitet mit Leistungsanbietern zusammen, wobei es einen Hauptleistungsanbieter, aber auch mehrere andere Leistungsanbieter gibt.
  • Ein Wechsel des Leistungsanbieters ist nur zu einem anderen Leistungsanbieter der Krankenkasse möglich. Eine freie Wahl des Leistungsanbieters ist nur in seltenen Fällen möglich.
  • Aber auch sonst ist ein Wechsel des Leistungsanbieters der Krankenkasse nicht so einfach möglich, denn ein Wechsel ist nur möglich, wenn Sie mit dem aktuellen Anbieter nicht zurechtkommen und das müssen Sie nachweisen.

Wechsel des Leistungsanbieters nur im Notfall

Grundsätzlich arbeitet jede Krankenkasse mit verschiedenen Leistungsanbietern zusammen, die passende Hilfsmittel für die Patienten im Sortiment haben.

Zu den Leistungsanbietern gehören Sanitätshäuser, Ärzte und andere Anbieter im medizinischen Bereich. Wenn Sie also einen speziellen Arzt brauchen oder ein Hilfsmittel, dann schickt Ihnen die Krankenkasse entsprechende Informationen zu Ärzten und Leistungsanbieters zu. Das gleiche Prinzip gibt es auch unter Ärzten, denn die einzelnen Hausärzte arbeiten mit verschiedenen Fachärzten zusammen und wenn Sie als Patient einen Facharzt benötigen, dann fertigt Ihr Hausarzt eine Überweisung zu seinem Arbeitskollegen an. Genauso arbeiten auch die Krankenkassen, so dass Sie die Informationen für den Leistungsanbieter von ihr bekommen, wenn notwendig. Sie wenden sich dann einfach an den Leistungsanbieter der Krankenkasse und können die Hilfsmittel erhalten.

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Die Tücken beim Wechsel

Ein Wechsel des Leistungsanbieters ist nicht einfach so möglich, denn die Krankenkasse zahlt nur ohne Schwierigkeiten, wenn Sie bei dem Vertragspartner bleiben. Allerdings kommt es vor, dass der Leistungsanbieter das passende Hilfsmittel nicht im Sortiment hat oder Sie können mit ihm nicht zurecht. In so einem Sonderfall besteht die Möglichkeit zu einem anderen Leistungsanbieter zu wechseln.

Allerdings ist auch hier nicht eine freie Wahl möglich, denn in der Regel arbeiten die Krankenkassen mit mehreren Anbietern zusammen, so dass Sie nur die Wahl eines anderen Anbieters der Krankenkasse haben. Sie können nicht selber entscheiden, welchen Leistungsanbieter Sie nehmen möchten.

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Wichtig

Für Sie muss es unzumutbar sein, mit dem bisherigen Leistungsanbieter zusammenzuarbeiten, denn nur dann ist auch ein Wechsel möglich. Die Krankenkasse muss dem Wechsel im Vorfeld zustimmen und das bedeutet, auch wenn es keine Hilfsmittel für Sie gibt oder Sie mit dem Anbieter nicht zurecht kommen, müssen Sie sich immer zuerst mit der Krankenkasse auseinander setzen. Erst wenn die gesetzliche Krankenkasse einverstanden ist, können Sie einen anderen Leistungsanbieter unter den Vertragspartnern auswählen.

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Ausnahmefall Leistungsanbieter kein Vertragspartner

Es gibt spezielle Ausnahmefälle, so dass Sie sogar manchmal das Recht haben einen Leistungsanbieter zu nehmen, der kein Vertragspartner der Krankenkasse ist.

Allerdings ist das nur in speziellen Ausnahmefällen möglich. Ein Beispiel ist, wenn der Leistungsanbieter der Krankenkasse die medizinisch erforderlichen Hilfsmittel nicht zur Verfügung stellen kann. Dann muss die Krankenkasse Ihnen die Möglichkeit eines anderen Leistungsanbieters geben.

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit eine aufwändigere Versorgung zu wählen, aber die Gründe müssen nachvollziehbar sein. Auch in diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Leistungsanbieter wählen, mit dem die Krankenkasse nicht zusammenarbeitet. Allerdings müssen Sie dann auch bereit sein, die anfallenden Mehrkosten eigenständig zu tragen. Die Krankenkasse übernimmt nämlich nur die Kosten für die Grundversorgung des Leistungsanbieters und alle Mehrkosten sind von Ihnen als Patient in Eigenregie zu tragen.

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Kostenübernahmen möglichst frühzeitig sicherstellen

Im Vorfeld sollten Sie das Vorgehen immer erst mit Ihrer Krankenkasse abklären und dazu setzen Sie sich entweder telefonisch oder schriftlich mit einem Sachbearbeiter in Verbindung. Die Kostenübernahme muss sichergestellt werden. Aber ein Gespräch alleine reicht nicht, denn Sie brauchen eine schriftliche Bestätigung, dass die Krankenkasse die Kosten für die Ausstattung des Leistungsanbieters übernimmt. Wenn Sie die schriftliche Bestätigung nicht haben, dann kann es sein, dass Sie die Kosten selber tragen müssen. Mitunter kann dies sehr teuer werden. Wichtig ist zudem, dass Sie erst die schriftliche Bestätigung haben und sich dann an den Leistungsanbieter wenden. Sollten Sie sich erst an den Anbieter wenden und eine Leistung in Anspruch nehmen und im Anschluss den Kontakt suchen, dann kommt es vor, dass Sie die Kosten auch in so einem Fall tragen müssen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Leistungsanbieterwechsel

1. Was muss ich bei einem Wechsel des Leistungsanbieters beachten?

Teilen Sie Ihren Wechselwillen zuerst immer der Krankenkasse mit. Warten Sie immer auf die schriftliche Bestätigung der Krankenkasse, damit Sie die Kosten nicht selber zahlen müssen. Nehmen Sie die Leistungsanbieter der Krankenkasse und treffen Sie keine eigenmächtigen Entscheidungen.

2. Wer übernimmt die Kosten bei einem Leistungsanbieterwechsel?

Grundsätzlich kommt die Krankenkasse für die Kosten auch bei einem Leistungsanbieterwechsel auf, aber dafür muss eine schriftliche Bestätigung der Krankenkasse vorliegen. Außerdem muss der Grund für den Wechsel berechtigt sein und dann sind Sie auf der sicheren Seite.

3. Zu welchem Zeitpunkt ist ein Leistungsanbieter-Wechsel möglich?

Sie können jederzeit einen Leistungsanbieter-Wechsel durchführen, wenn es gute Gründe dafür gibt. Es gibt keine Kündigungsfrist oder ähnliches bei den Leistungsanbietern der Krankenkasse.

4. Wie lange dauert der Leistungsanbieterwechsel der Krankenkassen?

In der Regel ist ein Wechsel des Leistungsanbieters der Krankenkassen innerhalb kürzester Zeit erledigt. Die Krankenkasse sind bemüht auf die Forderungen der Kunden einzugehen, wenn es eine Berechtigung in der Hinsicht gibt. „Kürzeste Zeit“ bedeutet allerdings bei den meisten Kassen ca. zwei Wochen.

5. Was passiert, wenn ich ohne schriftliche Bestätigung der Krankenkasse einen Leistungsanbieterwechsel durchführe?

Kommt es zu diesem Fall, dann kann es sein, dass die Krankenkasse für die Kosten nicht mehr aufkommt oder vorübergehend nicht aufkommt. Dann bleiben Sie auf den Kosten erst einmal sitzen und müssen auf die Bestätigung der Krankenkasse warten. Erst die danach erfolgenden Maßnahmen werden wieder von der Krankenkasse übernommen.

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Fazit

Die Krankenkassen arbeiten mit verschiedenen Leistungsanbietern zusammen, so dass Sie immer zuerst den Leistungsanbieter der Krankenkasse für Hilfsmittel nehmen müssen. Nur in Ausnahmefällen können Sie einen anderen Leistungsanbieter nehmen, aber auch nur, wenn die Krankenkasse die schriftliche Zusage dafür gibt. Mehrkosten müssen Sie immer selber zahlen, denn die Krankenkasse übernimmt nur die normale Versorgung von Hilfsmitteln. Zusatzhilfsmittel zahlen Sie auf der eigenen Tasche!

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Wann sich der Wechsel der privaten Krankenversicherung lohnt und welche Nachteile ein Wechsel für Sie hat https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wann-sich-der-wechsel-der-privaten-krankenversicherung-lohnt-und-welche-nachteile-ein-wechsel-fuer-sie-hat/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wann-sich-der-wechsel-der-privaten-krankenversicherung-lohnt-und-welche-nachteile-ein-wechsel-fuer-sie-hat/#respond Mon, 28 Feb 2022 08:27:43 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63049 Ein bekanntes Ärgernis für Privatversicherte ist immer wieder die regelmäßige Erhöhung der Krankenkassenbeiträge. Aber es gibt auch Krankenkassen, die sich um die Übernahme der Behandlungskosten streiten, so dass es kein Wunder ist, dass Sie sich

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Ein bekanntes Ärgernis für Privatversicherte ist immer wieder die regelmäßige Erhöhung der Krankenkassenbeiträge. Aber es gibt auch Krankenkassen, die sich um die Übernahme der Behandlungskosten streiten, so dass es kein Wunder ist, dass Sie sich mit Sicherheit Gedanken über einen Wechsel machen. Lohnt es sich denn wirklich aus einem dieser Gründe die Krankenversicherung zu wechseln?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wechseln Sie auf keinen Fall eilig die Krankenversicherung, wenn Sie sich über die gestiegenen Beiträge ärgern. Sie sollten sich zuerst über einen möglichen Tarifwechsel bei der eigenen Versicherung informieren, um vielleicht eine deutliche Ersparnis zu erhalten.
  • Es gibt einen ganz wichtigen Faktor, der gegen eine schnelle Wechslung der Krankenversicherung spricht und das ist das Thema Rückstellung. Bei einem kompletten Wechsel kann es vorkommen, dass die Rückstellung für das Alter ganz oder teilweise verloren geht.
  • Nur nach einer Prüfung können Sie feststellen, ob ein Wechsel sich wirklich lohnt. Achten Sie dabei immer darauf, dass kein Mensch weiß, wie sich die Beiträge bei der alten und der neuen Versicherung in Zukunft entwickeln.

Ein Streit über die Übernahme der Behandlungskosten oder die steigenden Kosten bei der Krankenversicherung sorgen bei vielen Verbrauchern für Gedanken, dass es vielleicht sinnvoll ist die private Krankenversicherung zu wechseln. Allerdings bringt ein solcher Wechsel ein paar Nachteile mit sich und demnach sollten Sie zuerst alle Alternativen gründlich prüfen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

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Lohnt sich ein Krankenversicherungswechsel?

Bevor Sie sich für einen Wechsel der Krankenversicherung entscheiden, sollten Sie sich erst alle Vor- und Nachteile genau anschauen und eine gründliche Abwägung durchführen.

  • Sie sollten auf jeden Fall den aktuellen Markt analysieren, wenn Sie jung sind, gesund und finanziell gut aufgestellt. Zudem lohnt sich ein Wechsel in diesem Zusammenhang, wenn Sie mit dem aktuellen Tarif oder der Versicherung unzufrieden sind.
  • Unter Umständen kann ein Krankenversicherungswechsel durchaus einen Sinn machen, wenn Sie einen negativ bewerteten Tarif seit einer kurzen Vertragslaufzeit haben.
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Schwierigkeiten beim Wechseln entstehen, wenn…

  • Sie ihren Versicherungsbeitrag deutlich reduzieren müssen, weil das Einkommen oder die Rente gering ist. Ein Wechsel ist keine wirkliche Alternative, denn es entsteht ein Rückstellungsverlust. Aus dem Grund sollten Sie sich nach anderen, günstigeren Tarifen bei der eigenen Versicherung umschauen.
  • Sie Vorerkrankungen haben, denn in der Regel führt es zu Risikozuschlägen oder Leistungszuschüssen bei der neuen Krankenversicherung.

Ein Teil der Altersrückstellung bleibt bei einem Wechsel der Krankenversicherung auf jeden Fall bei dem alten Versicherung und bei der neuen Versicherung müssen Sie zuerst wieder eine Rückstellung aufbauen. Der Hintergrund ist einfach, denn in der Regel zahlen Sie schon seit vielen Jahrzehnten einen Betrag und dieser ist höher als die laufenden Kosten für Behandlungen. Die Versicherung nimmt den Überschuss und legt ihn an die Seite, so dass sich mit der Zeit Alterungsrücklagen bilden. Im Alter werden Sie bekannterweise immer häufiger krank und im schlimmsten Fall kommt es zu einer chronischen Erkrankung, dann fangen die Rücklagen das auf. Die Krankenversicherung zahlt die Behandlungskosten mit Hilfe der Rückstellung.

Sie verlieren also einen Teil der Altersrückstellungen, wenn Sie sich dazu entscheiden, die Krankenversicherung zu wechseln und riskieren deutlich höhere Krankenversicherungsbeiträge im Alter.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Aus dem Grund sollten Sie die Alternativen zuerst überprüfen, bevor Sie sich für einen Krankenversicherungswechsel entscheiden.

  • Sie als Versicherter haben das Recht, dass Sie in einem günstigeren Tarif der vorhandenen Krankenversicherung kommen und zwar ohne neue Gesundheitsprüfung, aber mit der vollen Anrechnung der Altersrückstellungen. Aber Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, dass der neue Tarif ähnliche Leistungen hat. Bei der Krankenhauswahl, der Psychotherapie oder im Bereich der Hilfsmittel kann ein es zu hohen Kosten kommen, wenn Sie nicht aufpassen. Außerdem verlangen viele Versicherungen bei den unterschiedlichen Tarifen einen sehr hohen Beitrag, so dass es manchmal keinen Sinn macht von einem Tarif in den anderen zu wechseln.
  • Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung kann durchaus Sinn machen und interessant sein, wenn es um bestimmte Situationen im Leben geht. Ein Beispiel bietet in diesem Fall ein Berufswechsel.
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Gut zu wissen

Trotz der ganzen Alternativen kommt für Sie auch weiterhin ein Wechsel in eine andere Krankenversicherung in Frage, dann sollten Sie sich umfangreich über die Konditionen informieren. Eine gewisse Auskunft geben Ratings, in denen die Bewertung der Tarife enthalten ist, aber sie eignen sich nicht um sichere Rückschlüsse zu ziehen.

Bei einer Anfrage sind die Versicherungen dazu verpflichtet, umfangreiche Informationen rund um die Beitragsentwicklung und Wechselmöglichkeiten jedem Versicherten zu geben. Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie sich über die Beitragsentwicklung der letzten 10 Jahre informieren. Sollte der Tarif noch nicht so lange bestehen, dann sollten Sie sich einen vergleichbaren Tarif zur Hand nehmen und deren Entwicklung anschauen.

Achtung:

Die Informationen rund um die Beitragsentwicklung sind zwar interessant, aber sie liefern keine Zukunftsgarantie. Grundsätzlich ist keine verbindliche Aussage in Bezug auf die künftige Beitragsentwicklung möglich.

Mittlerweile bieten einige Verbraucherzentralen eine kostenpflichtige Beratung an und unterstützen Sie bei der Krankenkassenwahl und einem möglichen Wechsel. Weitere Unterstützung finden Sie bei einem unabhängigen Versicherungsberater, der aber auch ein Honorar nimmt.

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Die Mitnahme der Altersrückstellungen

Bei der Mitnahme der Altersrückstellungen kommt es darauf an, wann Sie den Vertrag abgeschlossen haben, denn die Regelungen haben sich am 1. Januar 2009 verändert.

Ihr Vertrag wurde vor diesem Stichtag abgeschlossen, dann können Sie keine Altersrückstellung zur neuen Krankenversicherung mitnehmen, so dass ein Wechsel für Sie finanziell recht uninteressant ist.

Anders sieht es aus, wenn Sie die Versicherung nach diesem Stichtag abgeschlossen haben, denn dann besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Teil der Altersrückstellungen von der alten Versicherung mit in die neue Versicherung nehmen. Die Höhe der Rückstellung wird anhand der gleichen Voraussetzungen im Basistarif gerechnet und zugleich können Sie den Teil vollständig mitnehmen, der einen gesetzlichen Zuschlag von 10% aufgebaut hat.

Auf diese Weise können Sie einen Teil der Altersrückstellungen mitnehmen und dadurch erhalten Sie eine günstigere Prämie, so dass Sie eine Menge Geld sparen können. Die Versicherung muss Ihnen jedes Jahr mitteilen, wie hoch die Rückstellung ist, die übertragen wird.

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Der Wechsel zur neuen Krankenversicherung

Damit der Wechsel rechtswirksam ist, sollten Sie sich an die folgenden Punkte halten.

  • Zuerst müssen Sie die alte Krankenversicherung kündigen und dabei den Verweis auf das Wechselrecht nicht vergessen (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 Versicherungsvertragsgesetz). Zudem müssen Sie die Übertragung der Alterungsrückstellung verlangen. Achten Sie darauf, dass Sie sich an die Kündigungsfristen halten. Sie stehen im Vertrag. In der Regel ist die Kündigung einer Krankenvollversicherung immer zum Ende des Versicherungsjahres möglich, aber mit einer dreimonatigen Frist.
  • Der Vertrag mit der neuen Krankenversicherung muss so abgeschlossen werden, damit die neue Versicherung ohne Lücken an die alte Versicherung anschließt. Dadurch entsteht ein lückenloser Versicherungsschutz und das ist sehr wichtig. Sie müssen bei der alten Versicherung nachweisen, dass Sie eine neue Versicherung gefunden und dort einen Vertrag haben.

Im Idealfall schicken Sie die Kündigung und die Übersendung des Versicherungsnachweises mit Hilfe eines Einschreibens mit Rückschein an die alte Versicherung. Sie können so nachweisen, dass Sie sich gekümmert haben und Sie erhalten keinen Ärger.

Beim Übergang in die neue Versicherung wird der Vertrag gesplittet:

  • Im alten Vertrag befindet sich die Alterungsrückstellung und der Basistarifanteil wird zur Rückstellung auf die neue Versicherung übertragen.
  • Die restliche Summe bleibt bei der alten Versicherung.

Eine Rückstellungsübertragung muss stattfinden, so dass Sie auch nicht freiwillig verzichten können.

In der Regel wird die Kündigung der Krankenversicherung auch auf die Pflegepflichtversicherung ausgeweitet, aber bei diesem Prozess werden alle Rückstellungen von der alten auf die neue Versicherung übertragen.

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Die Berechnung der übertragenden Altersrückstellung

Für einen Laien ist es nahezu unmöglich die Berechnung der Alterungsrückstellungen nachzuvollziehen, denn sie wird so berechnet, als wären Sie immer im Basistarif gewesen.

Sie sollten aber trotzdem kontrollieren, ob der Beitrag auch wirklich richtig ist oder bei einem der genannten Ansprechpartner prüfen lassen. Nur so können Sie verhindern, dass der Beitrag bei der neuen Versicherung nicht so hoch ausfällt.

  • In der Regel können Sie die Alterungsrückstellungshöhe ermitteln, wenn Sie das Eintrittsalter, die Vertragslaufzeit und das Geschlecht kennen. Allerdings sind die Informationen nur relevant, wenn der Vertrag vor 2013 abgeschlossen wurde. Sie können die neue Versicherung auf jeden Fall fragen, ob die Berechnung richtig ist oder nicht.
  • Auch ein Versicherungsmathematiker hat die Möglichkeit die Berechnung der Alterungsrückstellung zu prüfen.

Wenden Sie sich an die Aufsichtsbehörde BaFin, wenn Sie einen Verdacht haben. Allerdings entscheidet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach eigenem Ermessen, ob der Fall geprüft wird oder nicht.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wechsel der Krankenversicherung

1. Reicht es, wenn ich die Krankenversicherung per Mail kündige?

In der heutigen Zeit reicht manchmal eine Kündigung via Mail, aber bei einer Versicherung sollten Sie auch weiterhin auf eine schriftliche Kündigung setzen. Zudem sollten Sie per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden, damit Sie einen Nachweis in der Hand haben.

2. Wann muss ich die Kündigung spätestens verschickt haben?

Bei den meisten Krankenversicherungen besteht eine Kündigungsmöglichkeit zum Ende des Versicherungsjahres, so dass die Kündigung spätestens Ende September eingereicht sein muss.

3. Was passiert mit den Alterungsrücklagen bei einer Kündigung?

Bei den alten Verträgen vor 2009 sind die Alterungsrücklagen verloren und nur bei den neuen Verträgen können Sie einen Teil der Rücklagen mit in die neue Versicherung nehmen.

4. Für wen eignet sich ein Krankenversicherungswechsel?

Ein Krankenversicherungswechsel lohnt sich für junge, gut verdiente Menschen.

5. Lohnt sich ein Krankenversicherungswechsel auch mit 63 noch?

Nein, denn in diesem Alter kommt es vor, dass die neue Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung fordert. Dadurch müssen Sie deutlich höhere Beiträge zahlen.

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Fazit

Sie sind mit der Krankenversicherung unzufrieden und die Beiträge steigen immer weiter. Dann besteht die Möglichkeit eines Wechsels. Aber ein Krankenversicherungswechsel hat nicht nur Vorteile, sondern auch eine Menge Nachteile. Informieren Sie sich vor einem Wechsel gründlich und entscheiden Sie am besten mit Hilfe eines unabhängigen Beraters.

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Versicherte können sich eine neue Krankenkasse suchen, wenn die alte Krankenkasse insolvent ist oder aus einem anderen Grund schließen muss. Die laufenden Behandlungen können Sie weitermachen und deren Kosten werden direkt von der neuen Krankenkasse übernommen. Sie haben also in Bezug auf die Versorgung keine Probleme zu befürchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Wechsel von Krankenkassen müssen Sie die festgelegten Fristen beachten.
  • Auch für chronische Kranke und für ältere Personen ist ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ohne Probleme machbar.
  • Die Behandlungen und Leistungen liegen im gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog, dann sind die laufenden Kosten auch weiterhin abgesichert, so dass Sie sich keine Sorgen machen müssen.

Finanzielle Engpässe der Krankenkassen werden immer bei dem zuständigen Aufsichtsorgan gemeldet und dazu gehört eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder gar eine Überschuldung. In der Regel erhält das Bundesversicherungsamt entsprechende Informationen. Aber auch wenn die Krankenkasse einen finanziellen Engpass hat, bedeutet es nicht, dass sie insolvent ist. Um eine Pleite frühzeitig abzuwenden hat die Kasse die Möglichkeit zu fusionieren. Alle Mitglieder und auch die mitversicherten Angehörigen behalten auch weiterhin den Versicherungsschutz.

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Die Wahl einer Krankenkasse

Sie sollten sich auf jeden Fall über die bevorstehende Schließung bei Ihrer Krankenkasse informieren, wenn die Krankenkasse insolvent ist.

Jedes Mitglied erhält nicht nur eine Information zur Schließung der Krankenkasse, sondern auch einen entsprechenden Vordruck für die Anmeldung bei einer anderen Krankenkasse. In dem Vordruck befinden sich schon alle wichtigen Angaben und auch eine Übersicht der möglichen Krankenversicherungen ist vorhanden. Sie brauchen nur noch die gewünschte Krankenkasse reinschreiben und ein paar Kreuze machen. Der ausgefüllte Vordruck wird dann umgehend an die alte Krankenkasse geschickt, denn diese leitet das Formular an die neue Krankenkasse weiter. Sie haben aber auch die Möglichkeit sich direkt an die neue Krankenkasse zu wenden und den Antrag einzureichen.

Damit Sie einen reibungslosen Übergang haben, sollten Sie immer den Vordruck der schließenden Krankenkasse verwenden. Sie können sich aber auch formlos, aber in schriftlicher Form an die neue Krankenkasse wenden und eine Anmeldung durchführen.

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Die Beachtung der Fristen

Die Krankenkasse ist verpflichtet Sie auch über die Fristen für die Ausübung des Wahlrechts zu informieren.

Die Krankenkasse muss schließen oder ist insolvent, dann haben Sie als Krankenkassenmitglied sechs Wochen Zeit. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Schließungsbescheid oder der Stellung des Insolvenzantrag. Auch eine Meldung bei der zuständigen Stelle ist der Beginn der Frist und der Arbeitgeber bekommt auch eine Information. Er muss eine Mitgliedsbescheinigung vorlegen.

Der Arbeitgeber meldet die Pflichtversicherten bei einer Krankenkasse an, wenn Sie versäumen sich innerhalb der Frist eine neue Krankenkasse zu suchen. Die Ummeldung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, dann kümmert sich das Jobcenter darum und wenn Sie Rentner sind, dann ist der Rententräger verantwortlich. Es wird immer eine Krankenkasse ausgesucht, bei der eine Mitgliedschaft in der geschlossenen Kasse der gesetzlichen Krankenversicherung bestand. Sie waren nicht in einer geschlossenen Krankenkasse versichert oder die Kasse kann nicht ermittelt erden, dann wird aus den ganzen Krankenkassen auf dem Markt eine neue Krankenkasse ausgesucht. Bei der neuen Krankenkasse findet eine Meldung zur Anmeldung innerhalb von zwei weiteren Wochen statt und auch hierbei handelt es sich um eine Frist, die mit der Schließung beginnt.

Auch gut zu wissen:

Innerhalb von drei Monaten müssen freiwillige Mitglieder den Wechsel der Krankenkasse vornehmen, denn wenn Sie diese Frist versäumen, dann verlieren Sie den Versicherungsschutz. Sie verlieren ihn auch, wenn Sie keinen anderen Anspruch auf eine Absicherung im Krankheitsfall haben. Die säumigen Monate, also die offenen Beiträge müssen Sie aber trotzdem bezahlen. Wenden Sie sich am besten an die Krankenkasse, bei der Sie vor der schließenden Krankenkasse versichert waren.

Sie haben kein automatisches Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse Insolvenz anmeldet oder es zu einer Fusion kommt. Das Sonderkündigungsrecht gilt aber, wenn die neue Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt der einen höheren Betrag als die alte Krankenkasse verlangt.

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Krankenkasse hat Aufnahmepflicht

Die Krankenkassen sind verpflichtet potentielle Versicherte aufzunehmen, denn eine Ablehnung ist rechtswidrig und nicht zulässig.

Bei den gesetzlichen Krankenkasse ist ein Wechsel von chronisch Kranken und älteren Menschen durchaus möglich, aber anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus. Aber alle Krankenkassen sind in der Pflicht neue Mitglieder aufzunehmen und das unabhängig von Alter oder den Erkrankungen. Aus dem Grund besteht auch keine Gefahr, dass Sie bei einer Erkrankung nicht abgesichert sind.

Eine Krankenkasse versucht Sie mit fadenscheinigen Argumenten abzuwimmeln, dann bestehen Sie auf Ihrem Recht und beschweren sich bei der zuständigen Aufsicht. Die Krankenkasse muss eventuell ein Bußgeld zahlen, wenn sie einen potenziellen Versicherten nicht aufnimmt. Das Bundesversicherungsamt ist für die bundesweit geöffneten Krankenkasse zuständig und die Aufsicht über die Kassen unterliegt den Landesministerien.

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Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die

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Die Übernahme der laufenden Kosten

Sie sind zurzeit im Leistungsbezug und das bedeutet, dass Behandlungen aktiv sind oder Sie andere Leistungen beziehen, dann sind Sie abgesichert, aber nur wenn diese zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog zählen.

Sie brauchen also nichts zu unternehmen, wenn Sie zurzeit in einem Krankenhaus sind und Leistungen beziehen, aber es zu einem Krankenkassenwechsel kommt. Die Krankenkassen klären die Sachlage untereinander. Das gleiche Prinzip gilt auch, wenn Sie bei der alten Krankenkasse Genehmigungen wie Zahnersatz oder Reha-Maßnahmen beantragt haben und diesen zugestimmt wurden. Die neue Krankenkasse wird die Maßnahmen auch gelten lassen, so dass Sie die Behandlung problemlos weiterführen können. Die Krankenkassen haben darüber hinaus auch die Möglichkeit zusätzliche Leistungen durch eine Satzung festzulegen. Unter Umständen werden die Leistungen von der neuen Krankenkasse nicht gewährt und aus dem Grund sollten Sie sich vor einem Krankenkassenwechsel ausführlich informieren. Das Angebot der neuen Krankenkasse muss schließlich auch zu Ihren Bedürfnissen passen.

Für Sie entstehen keine Wartezeiten, wenn Sie bei der neuen Krankenkasse einen ähnlichen Wahltarif aussuchen wie bei der alten Kasse. Sie können den alten Wahltarif im besten Fall sogar bei der neuen Krankenkasse weiterführen. Diese Möglichkeit besteht meist, wenn Sie innerhalb der gleichen Kassenart wechseln. Sie müssen unbedingt abklären, ob die neue Krankenkasse bestehende Zusatzversicherungen zu einem guten Preis anbietet, ansonsten müssen Sie auf einen neuen Anbieter umsteigen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Schließung der Krankenkasse

1. Wann erfahre ich von der Schließung einer Krankenkasse?

Sobald die Krankenkasse in finanzielle Schwierigkeiten kommt oder Insolvenz anmeldet, werden Sie als Versicherte sofort informiert.

2. Rettet eine Fusion die Krankenkasse vor der Schließung?

Die Krankenkasse hat im Grunde drei Möglichkeiten, um die Schließung abzuwenden. Sie kann eine Sanierung der Krankenkasse stattfinden, eine Fusion mit einer anderen Kasse oder es kommt im Endeffekt doch zu einer Schließung. Eine Fusion kann die Schließung der Krankenkasse verhindern.

3. Was sagt der Gesetzgeber zu Schließungen von Krankenkassen?

Der Gesetzgeber versucht mit aller Macht eine Insolvenz oder eine Schließung zu verhindern, so dass diese Maßnahmen eine Ausnahme darstellen. Die Kassen sollen aus den finanziellen Schwierigkeiten gerettet werden, denn das ist das Ziel.

4. Hat eine Sanierung Folgen für andere Krankenkassen?

Eine Sanierung geht immer zu Lasten der Krankenkassen mit derselben Kassenart. Das bedeutet, wenn die BKK insolvent wird, dann gehen die Kosten auf die Kassen, die im BKK-Landesverband oder im BKK-Bundesverband sind.

5. Was passiert bei einer Fusion?

Bei einer Fusion rettet sich die Krankenkasse mit einer neuen Krankenkasse, aber diese Möglichkeit besteht nur bei einer Insolvenz und muss von der Aufsichtsbehörde angeordnet werden.

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Krankschreibung: Erneut Änderungen – Arztbesuch wieder notwendig (Video)

In den letzten Wochen konnten Sie bei leichten Atemwegserkrankungen oder einer Erkältung ganz problemlos via Telefon einen Krankenschein anfordern. Ein Arztbesuch war nicht notwendig. Das ändert sich ab 20.04.2020 wieder. Jetzt sollen wieder alle Erkrankten

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Fazit

In der heutigen Zeit kommt es immer wieder zu Insolvenzen und Zahlungsschwierigkeiten, auch bei Krankenkassen. Aber wenn die Schließung Ihrer Krankenkasse droht, dann brauchen Sie sich keine Sorgen machen, denn Sie als Versicherte sind geschützt. Es gilt ein paar Fristen zu beachten und ansonsten kümmert sich die alte Krankenkasse um alle Angelegenheiten, so dass Sie den Versicherungsschutz zu keiner Zeit verlieren.

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