Werbebanner | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 14 Apr 2022 04:01:48 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Werbebanner | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Drittanbietersperre: Schutz vor ungewollten Abos soll besser werden – Mobilfunkanbieter sagen den unseriösen Abo-Anbietern den Kampf an https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/drittanbietersperre-schutz-vor-ungewollten-abos-soll-besser-werden-mobilfunkanbieter-sagen-den-unserioesen-abo-anbietern-den-kampf-an/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/drittanbietersperre-schutz-vor-ungewollten-abos-soll-besser-werden-mobilfunkanbieter-sagen-den-unserioesen-abo-anbietern-den-kampf-an/#respond Thu, 14 Apr 2022 04:01:48 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56680 Die Werbung auf dem Smartphone ist ein ständiger Begleiter, obwohl sie nicht gebraucht wird, ist sie immer da und blockiert mitunter einige Funktionen. Mit der Werbung fangen Sie sich manchmal ein unerwünschtes Abo ein. Das

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Die Werbung auf dem Smartphone ist ein ständiger Begleiter, obwohl sie nicht gebraucht wird, ist sie immer da und blockiert mitunter einige Funktionen. Mit der Werbung fangen Sie sich manchmal ein unerwünschtes Abo ein. Das kann  sich als sehr kostspielig  rausstellen. Immerhin gibt es inzwischen die sogenannte Drittanbietersperre. Sie ist seit dem 1. Februar in Kraft und gilt als schützende Mobilfunkgarantie.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Jedes Mobilfunkunternehmen ist seit Februar dazu verpflichtet, die Kunden vor kostspieligen Abos zu schützen. Die Stichworte in diesem Bereich sind Mobilfunkgarantie und Redirect.
  • Das Abo kommt meist durch eine Unachtsamkeit zustande, wenn Sie eine Werbeanzeige anklicken wird, die auf dem Smartphone auftaucht.
  • Alle Informationen rund um die Drittanbietersperre stehen in diesem Artikel, von wie die ungewollten Abofallen funktionieren bis zu was Sie tun können, um so ein Abo loszuwerden.
Ein unbedachtes oder versehentliches Tippen auf einen Werbebanner reicht aus, um in einer der zahlreichen Abofallen zu landen. Dessen ungeachtet ist ein Vertrag immer erst gültig, wenn der Button mit der Information „zahlungspflichtig kaufen“ gedrückt wird. Er muss gut lesbar sein und beinhaltet nur die eben genannten Wörter, oder eine ähnliche Formulierung, wie „Kaufen“.

Nutzer sind auch schon ohne ein Antippen auf unbekannten Seiten gelandet. Solche Fälle sind bereits bekannt. Ungewollte Abos, die bis zu 9,99 Euro in der Woche kosten, sind die Folge. Einen guten Schutz bieten die Drittanbietersperre. Sie muss mittlerweile von jedem Mobilfunkanbieter eingerichtet werden, aber nur wenn der Kunde sie verlangt.

Die Zahlungspflicht wird in den Werbungen verschleiert. Viele Verbraucher wissen dadurch am Ende des Monats nicht, welche Posten auf der Mobilfunkrechnung stehen. Die Abo-Betreiber, die in der Regel als Drittanbieter zählen, sind in den meisten Fällen nicht zu erkennen. Stattdessen steht auf der Rechnung oftmals nur der Name der Abrechnungsfirma. Die eigentliche Rechnung aber wird durch den Mobilfunkanbieter gestellt. Darauf befindet sich möglicherweise der Zusatzposten durch die Abofalle. Durch die Rechnung ist das Mobilfunkunternehmen nur ein Teil der Abrechnungskette. Dies gilt ungeachtet davon, ob das Unternehmen damit etwas zu tun hat.

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Die technische Funktion der Abofalle

Der Verbraucher nutzt sein Smartphone und öffnet eine Seite im Internet. Währenddessen läuft im Hintergrund die ganze Zeit ein sogenannter ein Identifikationsprozess. Mit Hilfe der Rufnummer wird die Zahlungsinformation an den Mobilfunkanbieter gesendet.

Das ist aber nur möglich, wenn das Smartphone mit dem Internet verbunden ist. Das Gleiche gilt auch für Prepaid-Tarife. Die Rufnummer kann mit Hilfe der Drittanbietersperre nicht zur Abrechnung von kostenpflichtigen Diensten genutzt werden. Eine Identifizierung ist folglich so nicht möglich. Mit diesem Verfahren sind auch Verbraucher sicher, die nur im WLAN unterwegs sind und keine Sim-Karte haben.
Viele unseriöse Abo-Betreiber nutzen das „Clickjacking“, um Verbraucher in die Falle zu locken. Dabei läuft auf dem Smartphone Werbung und beim Tippen auf die Schaltfläche schließt sich die Werbung, aber die Anzeige ist manipuliert, so dass ein „Kauf-Button“ aktiviert wird.

Mobilfunkgarantie und Redirect

Viele Mobilfunkanbieter sind mit dem Problem durch Abo-Fallen vertraut. Sie haben schon vor einiger Zeit das Redirect-Verfahren auf den Weg gebracht.

Das Redirect-Verfahren bedeutet, dass ein Klick auf den Banner oder den durchlaufenden Button nicht mehr ausreichend, um ein lästiges Abo abzuschließen. Zusätzlich muss sich eine gesonderte Seite des Netzbetreibers öffnen, auf der die tatsächlichen Kosten angezeigt werden. Die Bestellung muss dort bestätigt werden, damit der Vertrag abgeschlossen ist.

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Das Recht auf Schadensersatz

Seit dem 1. Februar 2020 hat die Bundesnetzagentur (Regulierungsbehörde für Telekommunikation) das Redicetsverfahren zur Pflicht gemacht. Es gibt Anbieter, die keine Redirects einrichten wollen oder Abrechnungen ohne Redirects ermöglichen. Sie sind aber jetzt dazu verpflichtet Schutzmaßnahmen einzurichten. Dazu gehört die Mobilfunkgarantie und eine „Geld-Zurück-Garantie“, die im Fall des Missbrauchs zum Einsatz kommt. Grundsätzlich ist ein Redirect für den Mobilfunkanbieter zur Pflicht geworden, auch wenn eine Mobilfunkgarantie besteht. Es gibt Ausnahmen, die sich auf einen geschlossenen Bereich beziehen. Manche Bereiche sind durch Trusted Partner Logins geschützt. Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur lassen sich z.B. die Anbieter mit dieser Garantie finden.

Sie haben das Recht Schadenersatz zu verlangen, wenn der Mobilfunkanbieter keine Mobilfunkgarantie anbietet oder das Redirect-Verfahren nicht richtig umsetzt. Ein Nichteinhalten der Garantie kann ebenfalls zu Schadenersatz führen. Bei der nächstgelegenen Verbraucherzentrale ist eine fachkundige Beratung möglich und Sie können unseriöse Drittanbieter jederzeit bei der Bundesnetzagentur melden.

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Das Einrichten der Drittanbietersperre

Sie haben die Möglichkeit sich vom Mobilfunkunternehmen eine Drittanbietersperre einrichten zu lassen, damit es erst gar nicht zu ungewollten Abbuchungen kommt.

Eine Drittanbietersperre lässt sich per Brief beantragen, dazu bietet die Verbraucherzentrale einen entsprechenden Musterbrief an. Auch per Mail, über das Kundenportal oder über die Kunden-App des Mobilfunkanbieters, lässt sich der Antrag auf Drittanbietersperre veranlassen. Sobald die Drittanbietersperre aktiviert ist, ist der Abrechnungsweg über die Mobilfunkrechnung für jeden Abo-Anbieter blockiert.

Einige Mobilfunkanbieter bieten ihren Kunden die Möglichkeit, die Sperre nur für gewisse Angebote zu sperren. Sie verzichten dann nicht auf alle Dienste von Drittanbietern, sondern erhalten eine Teilsperrung. Die Wahl der Kategorie bleibt dem Verbraucher (Erotik, Software oder Abo) und lässt sich einfach zulassen oder sperren.

Das mobile Bezahlen und die Drittanbietersperre

Das Thema „Mobile Payment“, also das Bezahlen mit dem Smartphone ist in Deutschland so beliebt wie noch nie. 

Beim Mobile Payment wird nicht mit der Girocard bezahlt, die früher als EC-Karte bezeichnet wurde, sondern mit dem Smartphone. Zur Zahlung wird dasselbe Terminal wie vorher mit der Karte verwendet. Sie halten das Smartphone einfach vor das Lesegerät, führen eine Entsperrung durch und schon ist die Bezahlung erledigt, aber nur wenn Sie die entsprechende App auf dem Smartphone haben. Diesen Bezahlweg sperrt die Drittanbietersperre nicht. In der Regel sind für das Mobile Payment persönliche Daten des Girokontos oder der Kreditkarte in der App hinterlegt, die zur Abrechnung dienen.

Mit Hilfe der Drittanbietersperre ist der Bestell- und Zahlungsweg durch die Mobilfunkabrechnung unterbunden. Andere Bezahlarten wie Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte stehen weiterhin zur Verfügung.

Die unstrittigen Rechnungsposten sind auch weiterhin wie gewohnt zu zahlen, damit keine Sperre des Mobilfunkanschlusses riskiert wird. Der Rechnungssteller wird darüber informiert, welche Posten auf der Rechnung nicht anzurechnen sind.

Was tun bei einem ungewollten Abo?

Es gibt einige Möglichkeiten, die Ihnen als Verbraucher zur Verfügung stehen, um das ungewollte Abo loszuwerden.

  • Finden Sie den Abo-Betreiber! Die Identität des Abo-Betreibers lässt sich mit Hilfe der Rechnung ermitteln. Auf der Rechnung steht ein Kontakt, durch den die Identität deutlich wird.
  • Das Abo sofort deaktivieren! Dazu wenden Sie sich entweder an die Abrechnungsfirma oder direkt an den Abo-Betreiber. Mit Hilfe der Mobilfunkgarantie erhalten Sie ihr Geld vom Mobilfunkanbieter zurück.
  • Sie beanstanden beim Abo-Betreiber die Rechnung und fordern den Betrag umgehend zurück.
  • Im gleichen Atemzug beanstanden Sie die Rechnung beim Mobilfunkanbieter und fordert auch dort den Betrag zurück.
  • Die Rechnungsbeanstandung muss beim Drittanbieter und dem Mobilfunkanbieter gleichzeitig eingereicht werden. Das Landgericht Potsdam stellt klar, dass Sie das Recht haben, sich an den Mobilfunkanbieter zu wenden und dieser darf den Betrag nicht an den Drittanbieter weiterreichen. Allerdings gibt es in der Hinsicht noch Unstimmigkeiten und um auf Nummer sicher zu gehen, ist eine Beanstandung in beide Richtungen sinnvoll.
  • Die „Geld-Zurück-Garantie“ greift bei Missbrauch nur unter gewissen Bedingungen, wenn der Mobilfunkanbieter eine Mobilfunkgarantie abgibt. Zusammen mit der Rechnungsbeanstandung informieren Sie sich über den Sachverhalt und teilen dem Mobilfunkanbieter mit, dass die ersten Schritte unternommen wurden. Eventuell ist eine Strafanzeige notwendig, damit die Geltendmachung der „Geld-Zurück-Garantie“ greift. Der Mobilfunkanbieter wird Sie bei der Aufklärung sicher aktiv unterstützen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Drittanbietersperre

1. Ist die Drittanbietersperre kostenfrei?

Die Drittanbietersperre wird jederzeit vom Mobilfunkanbieter eingerichtet. Sie ist Pflicht, muss sofort vom Anbieter installiert werden und ist für den Verbraucher immer kostenfrei. Bei Unstimmigkeiten bietet sich der Verbraucherschutz an, der in vielen Städten eine begehbare Zweigstelle hat.

2. Wie sperrt man den Drittanbieter?

Die Mobilfunkunternehmen besitzen Kurzwahlnummer oder Servicenummer unter denen die Sperrung der Drittanbieter einfach und schnell funktioniert. Ein kurzer Anruf genügt und die Drittanbietersperre ist eingerichtet.

3. Was bedeutet die Drittanbietersperre für Drittanbieter?

Die Drittanbieter haben keine Möglichkeit, mit Hilfe der Telefonrechnung ihre Dienste in Rechnung zu stellen. Der Drittanbieter wird  vom Netzanbieter gesperrt.

4. Was versteht man unter Drittanbietern?

Ein Drittanbieter ist in den meisten Fällen ein Service-Dienst, der mit Hilfe der Handyrechnung bezahlt wird. Zu den bekanntesten Drittanbietern gehören Gewinnspiele, Votings, Call-by-Call-Anrufe, Klingeltöne, Spiele und Apps.

5. Wie finde ich heraus, ob ich in einer Abofalle stecke?

Über die Handyrechnung lässt sich feststellen, ob Sie in einer Abofalle stecken. Im Bereich Zahlungen & Abos ist die Rubrik „Käufe und Reservierungen verwalten“ zu finden. In den Details sind die möglichen Abos zu finden. Auch ungeübte Nutzer sind dazu in der Lage.

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Fazit

Seit dem 1. Februar 2020 gibt es die Drittanbietersperre. Sie schützt den Verbraucher vor Abofallen, die bei der Nutzung des Smartphones hohe Kosten verursachen. Jeder Mobilfunkanbieter ist übrigens dazu verpflichtet die Sperre kostenfrei einzurichten. Die Prozedur dauert nur wenige Minuten. Die Drittanbietersperre ist sofort aktiv und bietet optimalen Schutz vor ungewollten Abos.

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