Wohn-Riester | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 31 Mar 2022 19:43:49 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Wohn-Riester | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Wohn-Riester: Immobilienfinanzierung mit staatlicher Förderung für eine finanziell abgesicherte Rentenphase https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohn-riester-immobilienfinanzierung-mit-staatlicher-foerderung-fuer-eine-finanziell-abgesicherte-rentenphase/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohn-riester-immobilienfinanzierung-mit-staatlicher-foerderung-fuer-eine-finanziell-abgesicherte-rentenphase/#respond Thu, 31 Mar 2022 19:43:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69093 Die Wohn-Riester ist auch unter dem Namen Eigenheimrente bekannt und ist ein komplexes, aber auch teilweise kompliziertes Konstrukt. Besonders einfach ausgedrückt wird bei der Wohn-Riester der klassische Riester-Sparvertrag durch die selbst genutzte Immobilie ersetzt. Zahlreiche

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Die Wohn-Riester ist auch unter dem Namen Eigenheimrente bekannt und ist ein komplexes, aber auch teilweise kompliziertes Konstrukt. Besonders einfach ausgedrückt wird bei der Wohn-Riester der klassische Riester-Sparvertrag durch die selbst genutzte Immobilie ersetzt. Zahlreiche Vor- und Nachteile sind vorhanden und diese erläutern wir.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Wohn-Riester können viele Menschen staatliche Förderungen erhalten und diese zur Finanzierung einer eigenen Immobilie verwenden.
  • Das Angebot hat zahlreiche positive Effekte, aber zu den positiven Effekten kommen auch noch ein paar Schattenseiten, denn nicht für jeden Menschen ist die Wohn-Riester eine gute Entscheidung.
  • Lassen Sie sich auf jeden Fall von einer unabhängigen Stelle beraten, wenn Sie bei der passenden Finanzierung unsicher sind. Bei den Verbraucherzentralen erhalten Sie mit Sicherheit eine kompetente Beratung zur Immobilienfinanzierung.

Zur eigenen Immobilie mit der Wohn-Riester

Unter dem Begriff Riester wird die Möglichkeit verstanden, dass mit Hilfe von staatlicher Unterstützung eine Zusatzrente zur normalen Rente aufgebaut werden kann.

Die Riester-Rente wird lebenslang gezahlt und diese Verträge sind auch unter dem Namen Geld-Riester bekannt. Mit dieser Form können sie seit dem Jahr 2008 aber nicht nur eine monatliche Rente für das Alter ansparen, sondern mit der staatlichen Förderung besteht die Möglichkeit, dass Sie eigene Immobilie finanzieren. Der Name Wohn-Riester hat sich mit der Zeit etabliert und ist heute vielen Menschen ein Begriff.

Mit der eigenen Immobilie wollen sich viele Menschen einen Traum erfüllen und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Wohnung oder gleich ein Haus handelt. Für diesen Traum müssen Sie sich allerdings jahrzehntelang an ein Kreditinstitut binden und die Schulden belaufen sich meist in sechsstelliger Höhe. Sie müssen einige Jahrzehnte zurückgezahlt werden und da ist es kein Wunder, dass der Gedanke nah liegt, dass Sie mit der Wohn-Riester die Rückzahlung beschleunigen können.

Auch wenn sich das Angebot in erster Linie gut anhört und es auch viele positive Effekte gibt, gibt es auch einige Schattenseiten. Aus dem Grund sollten Sie zuerst einmal die Wohn-Riester nicht unbedingt ausschließen, wenn Sie über eine Immobilie nachdenken, aber auch die Förderung durch eine Finanzierung muss gut durchdacht sein. Es hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, ob der Einsatz sich auch wirklich lohnt und aus dem Grund ist eine eingehende Prüfung im Vorfeld ein Muss.

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Wichtig

Zur eingehenden Prüfung gehört nicht nur, dass Sie die Vor- und Nachteile gegeneinander aufwiegen, sondern auch, dass Sie die verschiedenen Angebote gut miteinander vergleichen. Wenn Sie sich allerdings unsicher sind, dann sollten Sie sich unabhängig beraten lassen. Eine Beratung zur Immobilienfinanzierung ist vielerorts möglich und auch die Verbraucherzentralen bieten so etwas an.

Die Nutzung vom Wohn-Riester

Nicht jeder kann die Wohn-Riester nutzen und der Personenkreis für die Förderung lässt sich im Einkommenssteuergesetz §79 in Kombination mit dem §10a Absatz 1 EStG nachlesen.

In erster Linie gehören die folgenden Personengruppen dazu:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Amtsträger, Beamte, Richter, Soldaten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld

Auch weitere Personengruppen können unter Umständen die Wohn-Riester nutzen, obwohl dieser Förderweg für sie eigentlich überhaupt nicht offenstand. Sogar die geringfügig beschäftigten Personen von der staatlichen Förderung profitieren, aber dafür müssen diese Personen eigene Beiträge zur Sozialversicherung einzahlen. Auch Personen, die nicht förderberechtigt sind können unter gewissen Umständen zur den Förderberechtigten zählen. Diese Personen können auch einen eigenen Vertrag für die Wohn-Riester abschließen. Wichtig ist aber, dass der Ehepartner zum Kreis der Förderberechtigten gehört und einen Riester-Vertrag hat, so dass er selber spart. Die mittelbar Förderberechtigten zahlen dann nur einen Eigenanteil von 60 Euro im Jahr.

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Der Einsatz der Wohn-Riester

Die Wohn-Riester lässt sich nutzen, um eine eingetragene Genossenschaftswohnung, eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu kaufen oder zu bauen, aber sie darf nicht zum Kauf eines Ferienhauses eingesetzt werden.

Das Ziel der staatlichen Förderung ist eigentlich recht einfach, den es soll sich um eine selbst genutzte Immobilie handelt, in der Sie in der Rentenphase mietfrei wohnen können und dadurch lassen sich die Lebenshaltungskosten geringer halten. Es ist auch möglich, dass die Immobilie während des Erwerbslebens zeitlich befristet vermietet wird, aber das ist nur mit Genehmigung möglich. Spätestens in der Rentenphase muss der Sparer auf jeden Fall selber in die Immobilie einziehen.

Der Einsatz der Wohn-Riester ist auf zwei verschiedene Weisen möglich

  • Entnahme aus Geld-Riester
  • Finanzierung mit Wohn-Riester

Diese werden nachfolgend einzeln vorgestellt.

Rentenvorsorge
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Die Riester-Rente ist ein umstrittenes Thema, weil seit Jahren diskutiert wird, ob die Riester-Rente als Vorsorgeform geeignet ist. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine spezielle Vorsorgemöglichkeit, denn sie ist für alle Menschen geeignet.

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Entnahme aus Geld-Riester

Sie haben vor ein paar Jahren einen Vertrag abgeschlossen und das Ziel ist es, dass Sie eine lebenslang gezahlte Zusatzrente erhalten. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, dass gebildete Kapital auch für die Entschuldung zu nutzen. Dabei gilt aber, dass das Kapital aus dem Geld-Riestervertrag entweder teilweise oder komplett entnommen wird. Wenn Sie sich für einen Teilbetrag entscheiden, dann gilt eine doppelte Einschränkung, so dass Sie nur 3.000 Euro entnehmen können, aber gleichzeitig müssen aber auch 3.000 Euro auf dem Geld-Riestervertrag erhalten bleiben.

Beispiele:

a) Das Kapital im Geld-Riestervertrag hat eine Höhe von 10.000 Euro, so dass eine Teil- oder Komplettentnahme möglich ist. Allerdings darf bei einer Teilentnehme jeder Betrag zwischen 3.000 Euro und 7.000 Euro gewählt werden, so dass mindestens 3.000 Euro auf dem Vertrag verbleiben.

b) 5.000 Euro beträgt das Kapital im Geld-Riestervertrag und somit kommt nur eine Komplettentnahme in Betracht. Nicht möglich ist hier eine Teilentnahme und der Grund ist einfach, denn wenn Sie 3.000 Euro entnehmen, dann bleiben nur 2.000 Euro im Vertrag. Das ist zu wenig und wenn Sie 3.000 Euro drin lassen, dann können Sie nur 2.000 Euro entnehmen und auch das ist zu wenig.

Sie können sogar heute noch einen Geld-Riestervertrag abschließen, wenn die Finanzierung zu einem späteren Zeitpunkt beginnen soll. Dadurch sichern Sie sich die jährlichen Zulagen und können das gebildete Kapital zu einem späteren Zeitpunkt zur Finanzierung einsetzen. Ein Beispiel sind Sondertilgungen.

Das Kapital kann unter Umständen auch für Umbauten eingesetzt werden. Sie müssen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf oder dem Bau mindestens 6.000 Euro entnehmen, denn nach den ersten drei Jahren beträgt das Kapital um die 20.000 Euro. Nach dem Einkommenssteuergesetz §92a muss die Hälfte der Vorgaben der DIN 18040 Teil 2 vom September 2011 erfüllen. Der verbleibende Teil kann dazu verwendet werden, die Barrieren in der Immobilie zu reduzieren.

Fördermittel
Fördermittel vom Staat – rechtzeitige Antragsstellung ist das A und O

Sie haben sich für den Bau oder Kauf einer Immobilie entschieden und müssen aber eine Finanzierung in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich an eine kreditgebende Bank. Darüber hinaus können Sie noch staatliche Förderungen erhalten,

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Finanzierung mit Wohn-Riester

Mit Hilfe der Wohn-Riester lässt sich auch eine Finanzierung ermöglichen und auch hier können Sie zwischen drei verschiedenen Optionen wählen.

  1. Annuitätendarlehen
  2. Bausparkombifinanzierung
  3. Bausparvertrag

1 – Annuitätendarlehen

Heute kauft oder baut man sine Immobilie und zahlt dafür nicht nur die Tilgung, sondern auch den Zins mit Hilfe von bestehenden Raten. Der Zinssatz wird dabei im Vorfeld für eine bestimmte Zeit fest vereinbart und dann spricht man von der sogenannten Zinsbindung. In der Regel wird die Zinsbindung für 10 oder 15 Jahre festgelegt und je näher Sie dem Ende der Zinsbindungsfrist kommen, desto höher ist dann der Tilgungsanteil. Der Grund dafür ist, dass die Zinsen im Laufe der Zeit immer mit einer geringeren Darlehenshöhe berechnet werden.

Beispiel:

Das Annuitätendarlehen hat eine Höhe von 200.000 Euro und Sie bekommen einen Zinssatz von 3% und eine anfängliche Tilgung von 3%. Die monatliche Rückzahlungsrate liegt somit genau bei 1.000 Euro und mit der ersten Rate zahlen Sie 500 Euro Zinsen und 500 Euro Tilgung. Die Restschuld sinkt auf 199.500 Euro. Mit der Zeiten Rate kommen Sie dann auch 499 Euro Zinsen und einer Tilgung von 501 Euro. Die Restschuld beträgt nach 10 Jahren etwa 130.000 Euro und in dieser Phase zahlen Sie mit der 1.000 Euro Rate nur noch 325 Euro an Zinsen und 675 Euro gehen in die Tilgung.

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2 – Bausparkombifinanzierung

Auch bei der Bausparkombifinanzierung kauft oder baut man eine Immobilie, aber die Finanzierung ist ein wenig anders als bei einem Annuitätendarlehen. Hier spricht man von einem Vorausdarlehen und für das Darlehen werden nur die Zinsen gezahlt, so dass es nicht zu einer Tilgung kommt. Parallel zum Vorausdarlehen sparen Sie mit Hilfe eines Bausparvertrages, der aufgelöst wird, wenn er zuteilungsreif ist. Die Summe nehmen Sie dann um das Vorausdarlehen abzulösen. Danach beginnen Sie den Zins und die Tilgung zu zahlen und bezahlen somit dann erst das Bauspardarlehen.

3 – Reiner Bausparvertrag

Bei dem reinen Bausparvertrag sparen Sie Eigenkapital an, um sich am Ende den Wunsch nach den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Nach einigen Jahren ist der Bausparvertrag zuteilungsreif und Sie können das angesparte Guthaben für den Immobilienerwerb nutzen. Aber Sie können dann auch ein zinsgünstiges Bauspardarlehen erhalten.

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Nachteile von Wohn-Riester

Das Wohnförderkonto ist der Nachteil der Wohn-Riester, auf dem jedes Jahr maximal 2.100 Euro eingezahlt werden und am Jahresende mit 2% verzinst werden.

Wenn Sie 30 Jahre lang den höchsten Betrag von 2.100 Euro im Jahr einzahlen, dann kommt am Ende eine Summe von 86.600 Euro dabei raus. Das Konto muss spätestens zum 68. Lebensjahr aufgelöst werden und dafür stehen für Steuerpflichtige die folgenden Optionen zur Verfügung.

  • Sie können das Wohnförderkonto sofort mit einem Rabatt von 30% auflösen.
  • Sie können das Förderkonto nach und nach auflösen, so dass Sie die Summe auf alle Jahre bis zum 85. Lebensjahr gut verteilen. Wichtig ist, dass Sie immer bedenken dass zu jedem Zeitpunkt der offene Restbetrag unter der Rabattnutzung in einer Summe versteuert werden kann.

Die Höhe der Steuerpflicht ist abhängig vom individuellen Steuersatz und es gibt hier verschiedene Möglichkeiten. Die Steuerpflicht, die auf Sie als Wohn-Riester-Sparer im Alter auf Sie zukommt ist nicht unerheblich. Auch eine Verteilung der 86.600 Euro auf 18 Jahre (vom 68. Lebensjahr bis zum 85. Lebensjahr) würde daran nichts ändern.

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Steuerliches beim Wohn-Riestern

Es ergibt sich eine erhebliche Steuerpflicht und dabei spielt es keine Rolle, wie das Wohnförderkonto aufgelöst wird. Sie haben die Möglichkeit die aus der früheren Tilgung ersparten Beiträge anzulegen, um die Steuerpflicht ein wenig abzufangen. Aber Sie dürfen auf keinen Fall vergessen, dass es sich bei der staatlichen Förderung nicht um ein Geschenk handelt, sondern nur um eine Entlastung in der Spar- und eine Belastung in der Rentenphase. Sie als Verbraucher sollten jedes Jahr prüfen, ob die Zulagen richtig gebucht sind und feststellen, ob steuerliche Abzüge geltend zu machen sind. Wichtig ist, dass Sie immer einen Blick auf die Beiträge des Wohnförderkontos haben.

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Vorteile von Wohn-Riester

Sie müssen sich also wirklich komplett bewusst sein, welche Chancen Sie mit Hilfe der Riester haben und welche Risiken Sie eingehen, wenn Se sich für ein Eigenheim als Altersvorsorge entscheiden.

Wenn Sie sich darüber im Klaren sind, dann kann die Wohn-Riester durchaus eine gute Form der Altersvorsorge sein. Allerdings sollten Sie einen Blick auf die unterschiedlichen Produkte werfen, denn der Markt hat eine große Auswahl und sie sind teilweise recht unterschiedlich.

Die Unterscheidung:
  • Bausparverträge sorgen dafür, dass die Einzahlungen in der Sparphase förderfähig sind und die Zulage erhöhen das Bausparguthaben. Nachdem der Vertrag zuteilungsreif ist, kann das Kapital entweder für den Kauf einer Immobilie eingesetzt werden oder für ein Bauspardarlehen eingesetzt werden. Die laufenden Tilgungsleistungen sind dann förderfähig und die Zulagen wirken dann als eine Art Sondertilgung.
  • Darlehensverträge haben förderfähige, jährliche Tilgungsleistungen. Die Zulagen fließen als eine Art Sondertilgung in den Vertrag.
  • Kombination aus Bausparvertrag und Darlehensvertrag bedeutet, dass der Kauf oder Bau einer Immobilie mit Hilfe eines Darlehens finanziert wird. Am Ende mit dem Bausparvertrag ausgelöst wird. Die Förderung fließt in den Bausparvertrag und nach der Ablösung des Darlehens in das Bauspardarlehen.
  • Entnahme von Vermögen aus dem Riester-Sparvertrag ist möglich, wenn Sie zu einem Zeitpunkt den Kauf eines Eigenheims in Betracht ziehen, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt ist ein Tilgungsbeginn möglich.
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Gut zu wissen

Sie sollen wissen, dass Darlehen immer recht teuer sind und jeder Euro für eine rasche Tilgung immer eine gute Idee ist. Die Darlehenszinsen sind meist deutlich höher als die Sparzinsen. Hierbei handelt es sich um einen klaren Vorteil, der für die Einbindung der Riester-Rente in die Finanzierung eines Eigenheims spricht. Es gibt aber auch eine ganze Reihe an Nachteilen für diese Option.

  • Sie müssen Steuern zahlen, denn auf dem Wohnförderkonto wird Buch geführt und es sind alle geförderten Beträge, die Tilgungsleistung und die Zulagen aufgelistet. Einmal im Jahr wird der Stand um 2% erhöht und bei dem aktuellen Marktzinssatz handelt es sich um eine hohe unterstellte Rendite. Der Stand des Wohnförderkontos ist mit Rentenbezug auf einen Schlag zu versteuern. Der Riester-Sparvertrag stellt die Immobilie dar und diese gewinnt 2% an Wert im Jahr. Die Rente erhalten Sie daraus und es entsteht eine Steuerlast.
  • Die Immobilie verliert ihre Förderung, wenn Sie diese nach Belieben vermieten oder verkaufen. Sie wird nur weiterhin gefördert, wenn Sie selber in der Immobilie wohnen.
  • Sie brauchen die Zustimmung des Anbieters, wenn Sie das Wohnförderkonto durch eine Ausgleichszahlung in einen anderen Riester-Sparvertrag reduzieren wollen. Allerdings haben die jüngsten Erkenntnisse gezeigt, dass Sie die Steuerlast nicht einfach loswerden.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wohn-Riester

1. Was ist die Wohn-Riester?

Bei der Wohn-Riester handelt es sich um eine Möglichkeit sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Gleichzeitig können Sie im Alter mietfrei wohnen und sind finanziell somit ein wenig abgesichert.

2.Wann muss ein Wohn-Riester Vertrag abgeschlossen werden?

Idealerweise schließen Sie einen Wohn-Riester Vertrag in jungen Jahren ab, damit Sie über die Jahre ausreichend Kapital einzahlen können.

3. Welche Maximalhöhe zahle ich in die Wohn-Riester?

Die Maximalhöhe für die Einzahlung in die Wohn-Riester liegt aktuell bei 2.100 Euro im Jahr. Die staatliche Förderung liegt zurzeit bei rund 2%.

4. Wie sinnvoll ist eine Wohn-Riester heute?
Die Wohnriester ist eine sinnvolle Idee, wenn Sie in Zukunft den Kauf oder Bau einer Immobilie zur eigenen Nutzung planen.

 

5. Wie wird die Wohn-Riester ausgezahlt?

Die Wohn-Riester lässt sich einmal als Einmalbetrag auszahlen oder Sie können eine lebenslange Rente ausgezahlt bekommen. Sie können auch eine Kombi aus beiden Möglichkeiten erhalten.

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Immobilienkauf: Überblick über die verschiedenen Finanzierungsmodelle

Eine Finanzierung kommt meist bei hohen Summen in Frage und da sind Laufzeiten von bis zu 30 Jahren keine Seltenheit. Die Zinsentwicklung in der Zeit lässt sich nicht vorhersagen und aus dem Grund sollten Sie

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Fazit

Wohn-Riester eignet sich für Menschen, die in Zukunft eine Immobilie zur eigenen Nutzung kaufen oder bauen wollen. Sie erhalten eine staatliche Förderung und Ihnen stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Allerdings sollten Sie nicht nur die Vor- und Nachteile abwägen, sondern auch die einzelnen Anbieter. Die Angebote sind recht unterschiedlich, so dass Sie einen guten Blick für die richtigen Fakten haben sollten.

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Fördermittel vom Staat – rechtzeitige Antragsstellung ist das A und O https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/foerdermittel-vom-staat-rechtzeitige-antragsstellung-ist-das-a-und-o/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/foerdermittel-vom-staat-rechtzeitige-antragsstellung-ist-das-a-und-o/#respond Thu, 30 Dec 2021 18:35:39 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67657 Sie haben sich für den Bau oder Kauf einer Immobilie entschieden und müssen aber eine Finanzierung in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich an eine kreditgebende Bank. Darüber hinaus können Sie noch staatliche Förderungen erhalten,

Der Beitrag Fördermittel vom Staat – rechtzeitige Antragsstellung ist das A und O erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Sie haben sich für den Bau oder Kauf einer Immobilie entschieden und müssen aber eine Finanzierung in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich an eine kreditgebende Bank. Darüber hinaus können Sie noch staatliche Förderungen erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kauf oder der Bau einer Immobilie ist eine weitreichende, zukunftsweisende Entscheidung und staatliche Förderungen können den finanziellen Druck ein wenig abmildern.
  • Es gibt verschiedene staatliche Förderungen, aber jede Förderung bedeutet, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
  • Die Vorteile von staatlichen Förderungen sind umfangreich, von Steuervorteilen über günstige Zinsen bis zu hin zu einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Die Wohn-Riester

Die Wohn-Riester ist eine Möglichkeit der Förderung, aber dafür müssen Sie die Immobilie selber nutzen, so dass Sie die Riester-Förderung in Anspruch nehmen können.

Mittlerweile gibt es eine Reform zur Eigenheimrente, so dass die Riester-Förderung mittlerweile deutlich flexibler geworden ist. Einen Anspruch auf Riester-Förderung haben alle Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Dazu zählen auch Beamte, obwohl sie eigenständig in die Rente einzahlen. Für die Tilgung des Darlehens erhalten alle Riester-Förderberechtigten die gleichen Zulagen und können dieselben Steuervorteile nutzen, wie bei einem klassischen Riester-Sparvertrag. Dadurch können Sie sogar die Entschuldung deutlich schneller in die Wege leiten.

Die Riester-Sparer haben die Möglichkeit das angesparte Guthaben zu jeder Zeit für die Entschuldung der Immobilie zu verwenden. Sie können das Guthaben entweder direkt zu Anfang einsetzen und damit das Eigenkapital erhöhen oder auch während der laufenden Finanzierung zur Sondertilgung verwenden. Allerdings müssen Sie kontrollieren, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und dazu bietet sich ein Blick in den Darlehensvertrag an.

Wichtig zu wissen ist, dass die geförderten Beiträge im Rentenalter zu versteuern sind und außerdem gibt es noch weitere Regeln. Gerade beim Verkauf einer Immobilie kann es mitunter noch richtig schwierig werden. Sie sollten also frühzeitig kontrollieren, ob diese Art der Förderung für Sie in Frage kommt.

Pflegekasse
Wohnungsanpassung: Veränderungen für ein angenehmeres Leben – Zuschuss von der Pflegekasse oder Förderkredit durch die KfW-Bank

Alten- und behindertengerecht sind die wenigsten Wohnungen ausgestattet. Allerdings genügen meist schon kleine Veränderungen, um eine effektiv bessere Nutzung möglich machen. Das Leben in den eigenen vier Wänden lässt sich auch schon mit wenigen Handgriffen

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Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet verschiedene Förderungen im Bereich Immobilien an.

In erster Linie bietet die KfW zinsgünstige Kredite im Rahmen von Wohneigentum-Programmen an, aber Sie können auch von anderen Förderungen profitieren. Sie können Zinsvergünstigungen oder Zuschüsse erhalten, wenn Sie sich für ein energiesparendes Haus entscheiden. Auch wenn Sie eine energetische Sanierung planen, dann können Sie sich an die KfW wenden.

Die Darlehen werden von der Hausbank in die Wege geleitet, so dass die Hausbank als durchleitende Bank gilt und sich um die Weiterleitung des Darlehens kümmert.

Für Familien mit Kindern bietet sich das Baukindergeld an, denn hierbei handelt es sich um staatliche Zuschüsse für Familien, die sich für den Bau oder Kauf einer Immobilie entscheiden. Auch das Baukindergeld läuft über die KfW.

Wenn Sie Interesse haben, dann sollten Sie sich ausführlich informieren und dazu bietet sich die Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau an. Dort finden Sie alle Förderungen und Programme rund um den Bau und Kauf von Immobilien.

Eigenheim-Förderung
Förderung fürs Eigenheim: energieeffizient, sicher, barrierefrei – Zuschüsse nutzen

Bei der Sanierung des Hauses können diverse Zuschüsse, aber auch attraktive Kredite für Barrierefreiheit, Energiesparen sowie Einbruchschutz gewählt werden. Bevor Sie jedoch eine vorschnelle Entscheidung treffen, sollten Sie sich eingehend informieren.  Welche Bereiche erhalten die

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Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle handelt es sich um eine spezielle Unterbehörde des Bundeswirtschaftsministeriums.

Die Unterbehörde ist darauf spezialisiert Fördermittel bereit zu stellen, wenn es um die Erzeugung regenerativer Energien geht. Das bedeutet, wenn Sie sich für den Einbau einer Holzpellet-Heizungsanlage entscheiden, sich Wärmepumpen anschaffen oder lieber thermische Solaranlagen anbringen wollen, dann ist das BAFA zuständig.

In der Regel erfolgt die Förderung durch einen Investitionszuschuss. Es handelt sich also um einen Zuschuss und dieser muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Leistung und der Art der Anlage ab. Sie können sich Informationen auf der Internetseite holen und sich die Einzelheiten durchlesen.

Solarenergie, alternative Energiegewinnung, Fotovoltaik, Photovoltaik
Alternative Energiegewinnung: Die wichtigsten Faktoren für maximale Effizienz

Solarenergie hat auch für Hausbesitzer in den vergangenen Jahren zunehmend an Attraktivität gewonnen. Jedoch sinkt die staatliche Solarvergütung kontinuierlich. Das bedeutet, dass man für Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, immer weniger Geld

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Die regionalen Förderprogramme

Neben den oben genannten Fördermöglichkeiten haben die Bundesländer und Kommunen auch noch einige regional begrenzte Förderprogramme.

Es gibt keine festen Zwecke, denn je nach Kommune und Bundesland gibt es große Unterschiede. Aber die Bandbreite ist enorm, so dass Sie nicht nur über günstige Kredite verfügen, sondern auch auf Hilfe als einkommensschwacher Haushalt setzen können. Es gibt sogar den Bereich Erbbau-Angebot für junge Familien und sogar eine Zusatzförderprogramme für besonders umweltfreundliches Bauen.

Abschlussgebühren
Abschlussgebühr der Bausparkassen: Zustimmung durch den Bundesgerichtshof

Abschlussgebühren der Bausparkassen sind schon seit Jahren ein großes Thema und mittlerweile ist bekannt, dass die Bausparkassen Abschlussgebühren verlangen dürfen. Es spielt keine Rolle, ob sie dafür eine explizierte Leistung für den Kunden erbracht haben.

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Tipp

Zusammen mit der KfW haben die Verbraucherzentralen eine Online-Datenbank eingerichtet, die sich mit den regionalen Förderprogrammen beschäftigt. Sie können sich also bequem von zu Hause aus über alle staatlichen Fördermittel informieren, so dass Sie rausfinden können, welche Möglichkeiten für Sie gegeben sind.

Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig erkundigen, welche Fördermittel zur Verfügung stehen und direkt einen Antrag stellen. Der Grund ist einfach, denn in den meisten Fällen dürfen Sie mit dem Bau oder Modernisierungsmaßnahmen erst beginnen, wenn die Förderung bewilligt ist und das kann einige Wochen dauern. In einigen Fällen sind sogar Monate als Zeitfenster einzuplanen.

Hypothek
Baufinanzierung – Finanzierungsformen und das Hypothekendarlehen

In der heutigen Zeit ist der Bau eines Eigenheims der Traum von vielen jungen Menschen, aber leider sind nur die wenigsten Bauherren in der Lage, dass Sie Ihre Immobilie aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlen können.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Fördermittel vom Staat

1. Wer kann Fördermittel vom Staat bekommen?

Fördermittel vom Staat können alle Menschen erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In erster Linie gibt es Förderungen im Bereich Immobilien und dann können Familien, Alleinstehende mit Kind und auch schwerbehinderte Menschen auf eine Förderung hoffen.

2. Wann muss der Antrag zur Förderung vom Staat ausgefüllt werden?

Der Antrag zur staatlichen Förderung muss frühzeitig gestellt werden, denn je nach Aufwand und Behörde kann die Bearbeitungszeit einige Monate in Anspruch nehmen. Bedenken Sie, dass Sie erst mit der Arbeit beginnen dürfen, wenn der Antrag bewilligt ist.

3. Welche staatlichen Förderungen gibt es?

Es gibt viele staatliche Förderungen, so dass nicht nur die Bildung von Wohneigentum, sondern auch andere Maßnahmen unterstützt. Es gibt nicht nur die Wohn-Riester, sondern auch Arbeitnehmerzulagen oder Wohnbauprämien.

4. Wie kann der Staat beim Sparen helfen?

Der Staat kann Ihnen sogar beim Sparen helfen, indem vermögenswirksame Leistungen ausgezahlt werden und diese fließen direkt in einen Bausparvertrag.

5. Wie kann ich mich über die staatlichen Förderungen informieren?

Die Informationsmöglichkeiten sind immens, denn nicht nur der Weg zur Verbraucherzentrale kann Ihnen Informationen näher bringen. Auch das Internet bietet unterschiedliche Optionen, so dass Sie sich bei den Förderern oder den Kommunen direkt informieren können.

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Photovoltaik: Was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist und worauf Sie unbedingt achten sollten

Die Photovoltaikanlage zählt zu den erneuerbaren Energien und ist eine der beliebtesten Anlagen im Bereich der eigenen Stromerzeugung. Sie verwandelt das Sonnenlicht in Strom und damit wird das Haus betrieben. Wir erklären Ihnen nicht nur

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Fazit

Gerade im Bereich der Baufinanzierung bietet der Staat viele verschiedene Fördermöglichkeiten an. Sie müssen sich allerdings frühzeitig informieren, denn die Förderprogramme sind recht unterschiedlich und der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden. Außerdem dürfen Sie mit dem Kauf oder Bau erst beginnen, wenn der Antrag genehmigt ist und das kann unnötig Zeit kosten. Das Internet bietet Ihnen die Möglichkeit sich ausführlich über die Möglichkeiten zu informieren.

Der Beitrag Fördermittel vom Staat – rechtzeitige Antragsstellung ist das A und O erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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