Zähne | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 28 Feb 2022 11:50:32 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Zähne | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Professionelle Zahnreinigung (PZR) – Infos https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/professionelle-zahnreinigung-pzr-infos/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/professionelle-zahnreinigung-pzr-infos/#respond Mon, 28 Feb 2022 11:50:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65698 Das Angebot der professionellen Zahnreinigung dient dem Vermeiden von Karies und Parodontitis. Dem Patienten entstehen hier Kosten, die jedoch von vielen Krankenkassen bezuschusst werden. Was ist eine PZR? Bei der professionellen Zahnreinigung handelt es sich

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Das Angebot der professionellen Zahnreinigung dient dem Vermeiden von Karies und Parodontitis. Dem Patienten entstehen hier Kosten, die jedoch von vielen Krankenkassen bezuschusst werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der professionellen Zahnreinigung werden die Zähne und Zahnzwischenräume gründlich gesäubert und von harten und weichen Belegen befreit. Zum Schluss erfolgt eine Behandlung mit Fluorid und die Zähne werden poliert. Ebenso erfolgt eine Anleitung zu richtiger Mundhygiene.
  • Die PZR gilt als Privatleistung, welche jedoch von manchen Krankenkassen bezuschusst wird.
  • Sie können mit Kosten von etwa 80 bis 120 Euro rechnen. Jedoch variieren diese je nach Region, Praxis und Aufwand.

Was ist eine PZR?

Bei der professionellen Zahnreinigung handelt es sich um eine intensive Reinigung der Zähne mit speziellen Instrumenten.

Sie hat das Ziel, Beläge zu entfernen, die nicht nur unschön sind, sondern auch krank machen können, da sie das Risiko für Parodontitis und Karies steigern.

Mittels Schallinstrumenten, Handinstrumenten und Pulver-Wasser-Spray wird den Belägen zu Leibe gerückt. Das nicht nur auf den Zähnen, sondern auch in den Zwischenräumen und am Zahnfleischrand. Die anschließende Politur erschwert neuen Bakterien das Anhaften an den Zähnen. Am Ende erfolgt eine Fluoridierung mit einem speziellen Lack oder Geld, der die Zähne wiederum vor Karies schützt. Nebenbei erhalten Sie natürlich noch viele Tipps zur richtigen Mundhygiene. In der Regel wird die PZR von speziell geschulten Mitarbeiterinnen der Praxis gemacht. Ganz zum Schluss schaut sich der Zahnarzt jedoch noch das Ergebnis an.

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Der Preis für die PZR

Generell ist die PZR keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Da die PZR in der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte aufgeführt ist, muss der Zahnarzt hierfür die Ziffer 1040 abrechnen.

Je nach Zeitaufwand oder Schwierigkeit kann er jedoch noch weitere Kosten berechnen. Wichtig bei seiner Abrechnung sind der Zustand der Zähne, die Anzahl der Zähne und natürlich die Ursache für die Beläge.

Selbstverständlich darf er auch die Materialien und eingesetzten Methoden sowie die Mitarbeiterqualifikation in seiner Rechnung berücksichtigen. Somit können Sie von folgendem Beispiel ausgehen: Ein durchschnittlicher Aufwand wird nach dem Gebührenfaktor 2,3 berechnet. Das bedeutet, Sie bezahlen pro Zahn 3,62 Euro. Somit wird sich Ihre Rechnung auf 80 bis 120 Euro belaufen. Jedoch hängen die Preise auch noch von der Region und der Praxis ab. Zu niedrige Preise sind ebenso unseriös, wie Pauschalangebote, Rabatte oder Sonderangebote.

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Zahlt die gesetzliche Krankenkasse dazu?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei einem Erwachsenen pro Jahr lediglich eine Zahnsteinentfernung.

Manche gesetzliche Krankenkassen übernehmen jedoch die PZR ganz oder zum Teil als freiwillige Leistung. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung gibt es seit 2015 eine Liste mit den Namen der gesetzlichen Krankenkassen, die sich an den Kosten beteiligen. 2018 wurde bei den Kassen angefragt, wobei nur 49 von 110 antworteten. Ganze 47 gaben aber immerhin an, einen Zuschuss zur PZR zu übernehmen. Somit sollten Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse fragen, ob die Kosten komplett oder zum Teil übernommen werden. Diese Anfrage gilt auch für private Zahnzusatzversicherungen.

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Der Nutzen

Die Bundeszahnärztekammer spricht sich positiv zur PZR aus.

Meist ist die häusliche Mundhygiene eher ungenügend und nicht ausreichend, um Karies und Parodontitis zu verhindern. Zumal die hartnäckigen Ablagerungen nur bei der PZR richtig entfernt werden. Das Gleiche gilt für Bakterien in den Zahnzwischenräumen. Laut IGeL-Monitor wurde die PZR als „unklar“ bewertet. Warum? Selbst nach eingehenden Literaturrecherchen fanden die Wissenschaftler keinen eindeutigen Nutzen.

Jedoch gehen die Bewertungen des IGeL-Monitors von gesunden Menschen aus. Personen mit einem erhöhten Parodontitis-Risiko werden nicht berücksichtigt. Sogar das Forscher Netzwerk der Cochranke Collaboration musste 2013 bemängeln, dass es zu wenige gute Forschungsergebnisse zur PZR gäbe. Wohingegen die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung 2013 eine „grundlegende Empfehlung zur Kariesprophylaxe im bleibenden Gebiss“ veröffentlichte.  Man sagt, wenn die PZR als Gesamtkonzept mit unterschiedlichen Maßnahmen verstanden wird, so ist es durchaus möglich Karies zu verringern und die Parodontalerkrankungen vorzubeugen. Lediglich die reine Beseitigung von Zahnbelag ist nicht ausreichend. Langfristig gesehen müssen Patienten auch zur Mundhygiene motiviert werden.

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Tipps

Laut einer Umfrage in den Jahren 2011 und 2015 von Stiftung Warentest agiert nicht jede Praxis bei der PZR gleich.

Aus diesem Grund sollten Sie als Patient aufpassen, dass auch alle wichtigen Schritte eingehalten werden:

  • Beschau der Zähne und des Zahnfleisches
  • Entfernung von harten und weichen Belägen
  • Polieren der Zähne und Auftragen des Fluorids
  • Anleitung zur Mundhygiene zu Hause

Sie können mit Färbetabletten super erkennen, wie viel Zahnbelag Sie vor und nach der Behandlung auf den Zähnen haben oder hatten.

Sollten Sie sich bezüglich der Kosten unsicher sein, so holen Sie einen Kostenvoranschlag ein. Sie dürfen selbstverständlich auch der Qualifikation der Fachkraft fragen. Im Mindestfall muss es eine zahnmedizinische Prophylaxeassistentin sein. Im Idealfall hat sie die Qualifizierung zur Dentalhygienikerin.

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Checkliste

  1. Vergleichen Sie die Preise der Praxen.
  2. Erkundigen Sie sich bei der Krankenkasse nach einem Zuschuss.
  3. Erkundigen Sie sich, ob auch alle notwendigen Schritte durchgeführt werden.
  4. Der Zahnarzt sollte die Zähne auch kontrollieren. Erfolgt dies nicht, machen Sie die Reinigung in Verbindung mit Ihrem halbjährlichen Kontrolltermin.
  5. Überprüfen Sie das Ergebnis der PZR zu Hause mit Färbetabletten.
  6. Fragen Sie, wie Sie die Zähne zu Hause selbst perfekt säubern können.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Professionelle Zahnreinigung (PZR) – Infos

1. Muss die Zahnreinigung wirklich sein?

Sie entscheiden selbst, ob Sie einen Nutzen darin sehen oder nicht. Jedoch ist es ratsam, weil hier harter und weicher Zahnbelag, aber auch Bakterien entfernt werden.

2. Was, wenn mir die Kosten zu hoch sind?

Ihre Zahngesundheit sollte es Ihnen wert sein. Im Zweifel fragen Sie doch bei Ihrer Krankenkasse, ob diese die Kosten übernimmt oder zumindest einen Teil erstattet.

3. Erfolgt die Zahnreinigung nach einem speziellen Schema?

Das tut sie durchaus. Wie oben im Text erwähnt, gibt es bestimmte Schritte, die einzuhalten sind.

4. Reicht die PZR auch alle paar Jahre?

Es mag zwar nicht so richtig Sinn machen, doch selbst wenn Sie die Zahnreinigung nur alle paar Jahre durchführen lassen, ist es besser, als ganz darauf zu verzichten.

5. Was, wenn das Einfärben der Zähne nach der PZR ein schlechtes Ergebnis zeigt?

In diesem Fall gehen Sie nochmals zum Zahnarzt und sprechen Sie ihn darauf an. Er hat ebenfalls die Möglichkeit, die Zähne einzufärben, um sich davon ein Bild zu machen. Auf jeden Fall sollte er dazu bereit sind, auf seine Kosten die Reinigung nochmals gründlich durchzuführen.

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Fazit

Die gründliche Zahnreinigung ist eine private Leistung, bei der sich die Geister scheiden. Manche Menschen nehmen das Angebot jedes Jahr in Anspruch, andere sparen sich das Geld lieber. Sie müssen hier selbst entscheiden, ob es Ihnen wichtig ist. Fragen Sie doch auch Ihre Krankenkasse, ob diese nicht zumindest einen Teil der Kosten übernimmt.

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Feste Spange, lose Klammer – Welche Behandlungsformen gibt es und wo liegen die Unterschiede? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/feste-spange-lose-klammer-welche-behandlungsformen-gibt-es-und-wo-liegen-die-unterschiede/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/feste-spange-lose-klammer-welche-behandlungsformen-gibt-es-und-wo-liegen-die-unterschiede/#respond Thu, 30 Dec 2021 06:15:59 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67613 Schon seit einigen Jahrzehnten kommt es regelmäßig zum Einsatz von Zahnspangen, denn die Zahnverschiebungen müssen korrigiert werden. Dabei gibt es verschiedene Behandlungsmöglichkeiten wie die lose Klammer oder die festsitzende Zahnspange. Hier können Sie sich über

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Schon seit einigen Jahrzehnten kommt es regelmäßig zum Einsatz von Zahnspangen, denn die Zahnverschiebungen müssen korrigiert werden. Dabei gibt es verschiedene Behandlungsmöglichkeiten wie die lose Klammer oder die festsitzende Zahnspange. Hier können Sie sich über die beiden kieferorthopädischen Behandlungsmöglichkeiten informieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die herausnehmbare Zahnspange steht für eine leichte Zahnpflege, denn sie kann einfach aus dem Mund genommen werden, aber sie bewegt die Zähne weniger als eine feste Spange.
  • Die feste Spange ist festsitzend und wird mit sogenannten Bracktes an den Zähnen befestigt. Sie wird im bleibenden Gebiss angewendet, denn es handelt sich m eine effektive Methode. Aber sie kann auch Schaden anrichten.
  • Vor dem Einsatz einer Zahnspange sollte eindeutig geklärt sein, ob eine Zahnkorrektur überhaupt notwendig ist. Die Frage, ob ohne eine Behandlung gesundheitliche Nachteile entstehen, ist entscheidend.

Die herausnehmbare Zahnspange

Mit Hilfe eines Abdrucks wird die herausnehmbare Zahnspange erstellt und dazu ist ein individuelle Gebissabdruck notwendig.

In der Regel besteht der Hauptkörper der herausnehmbaren Zahnspange aus einem Kunststoff und daran sind die Klammern und Korrekturelemente befestigt. Die Zahnspange wird beim Einsetzen an die Zähne geklemmt und muss für feste Zeiten getragen werden. Mit der Spange im Mund fällt das Sprechen schwer, aber mit dem herausnehmbaren Modell lassen sich die Zähne gut reinigen.

Regelmäßige Besuche beim behandelten Zahnarzt sind Pflicht, denn die herausnehmbaren Spangen müssen Kontrollen unterzogen werden. Außerdem muss sie immer wieder nachgestellt werden. Dazu gibt es einen kleinen Schlüssel, so dass eine Nachstellung auch zu Hause möglich ist.

Wenn die herausnehmbare Spange Schmerzen verursacht, beschädigt ist oder nicht einwandfrei passt, dann ist der Kieferorthopäde zu kontaktieren. Sie erhalten umgehend einen Termin und danach ist die Spange wieder zu 100% einsatzbereit.

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Viele Zahnärzte beginnen dann nicht mit einer Parodontitis-Behandlung, wenn nicht zuvor eine professionelle Zahnreinigung stattgefunden hat. Eigentlich handelt es sich bei einer professionellen Zahnreinigung nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung bei Parodontitis. Aber viele Zahnärzte legen

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Haltbarkeit und Reinigung

Die Tragedauer der losen Zahnspange ist unterschiedlich. Während einige Patienten sie als Vorbereitung auf die feste Spange bekommen, brauchen andere nur die lose Spange, weil die Verschiebungen nicht so stark sind. In der Regel trägt man die Spange über Nacht getragen und einige Stunden am Tag. Auch hier gibt der behandelte Zahnarzt ausführliche Informationen raus, denn er bestimmt die Tragedauer der losen Zahnspange.

Die Reinigung einer losen Spange ist einfach, denn sie lässt sich einfach aus dem Mund nehmen und mit Zahnbürste und Zahnpasta reinigen. Auch Reinigungstabletten sind eine gute Idee. Wichtig ist, dass die herausnehmbare Zahnspange jeden Tag gründlich gereinigt wird, damit sich keine Bakterien festsetzen.

Die herausnehmbare Spange hat deutlich weniger Zugkraft als eine feste Spange, so dass die Behandlung meist viel länger dauert. Es gibt viele Kritiker, die bemängeln, dass eine solche Spange nur schwache oder überhaupt keine Ergebnisse bringt.

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Die festsitzende Zahnspange

Die sogenannten Brackets stellen das Kernelement der festsitzenden Zahnspange dar, wobei es sich um kleine Plättchen aus verschiedenen Materialien handelt.

Heute gibt es Brackets aus

  • Kunststoff
  • Keramik
  • Metall

und sie werden mit einem speziellen Kunststoffkleber auf den Zähnen angebracht. In der Regel erhält jeder Zahn ein einzelnes Bracket. Dazu kommen Metallringe aus Stahl, die auch als Bänder bezeichnet werden. Sie werden an den Bändern und Brackets angebracht und dazu wird Zement genommen. Der notwendige Zug wird mit Hilfe von Drahtbögen ermöglicht, denn Drahtbögen verbinden die einzelnen Brackets und der Zug bewegt dann die Zähne. Die Drahtbögen bestehen entweder aus Stahldrähten oder Nickel-Titan-Drähten, wobei die Stahldrähte viel steifer sind und ansonsten aber keinen Nachteil aufweisen. Der Zweck entscheidend welcher Draht zum Einsatz kommt und die Behandlungsdauer ändert sich durch den Draht nicht.

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Bei den festen Zahnspangen müssen Sie mit ein paar Nebenwirkungen rechnen, denn vor allen Dingen in der ersten Zeit kommen Schmerzen auf oder sie sind deutlich empfindlicher an den Zähnen. Zudem sind Druckstellen an der Mundschleimhaut möglich und Sie haben ein erhöhtes Karies-Risiko. Der Biss und der Kontakt zu den Gegenzähnen verändert sich durch das Verschieben der Zähne. Wichtig ist, dass Sie sich überdurchschnittlich um eine gute Mundhygiene kümmern.

Feste Zahnspangen

Dadurch, dass es sich bei einer festen Zahnspange um eine feste Apparatur handelt, kann sie nicht rausgenommen werden. Die Brackets und Drähte kommen an die Außenflächen der Zähne und sind somit sichtbar. Unsichtbar sind sie zwar auf der Innenseite der Zähne, aber das ist normal.

Der Einsatz einer festen Zahnspange dauert in der Regel mehrere Stunden und das ist ein sehr großer Aufwand. Auch die Kosten für eine feste Spange sind deutlich höher als für eine lose Spange. Die Eingewöhnungsphase sind ein paar Tage, wobei in der ersten Zeit die Zunge beim Sprechen immer wieder an die Spange stößt.

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Die Entscheidungsgewalt für die Spangenart

Es gibt keine verbindlichen Regelungen wann eine feste und wann eine lose Spange zum Einsatz kommt. 

Es gibt zahlreiche wichtige Aspekte, die in die Entscheidung einfließen, wie

  • Art und Ausprägung der Zahnstellungs- und Kieferanomalie
  • das Alter der Zähne
  • die Anzahl der bleibenden Zähne
  • Kooperationsbereitschaft des Patienten
  • Mundhygiene des Patienten

Die festsitzenden Zahnspangen dienen zur Gebisskorrektur und kommen bei verdrehten Zähnen, ausgeprägten Engstand und größeren Verschiebungen zum Einsatz.

Zahnbögen lassen sich mit herausnehmbaren Spangen verbreitern, aber können auch einen großen Frontzahnabstand korrigieren. Auch der Unterkiefer kann vorgelagert werden, in dem das Wachstum genutzt wird.

Allerdings gibt es keine wissenschaftlich gesicherte Leitlinie für den Einsatz von losen und festen Zahnspangen.

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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Zahnspange

1. Was kostet eine Zahnspange?

Die Kosten einer Zahnspange unterscheiden sich nach Art der Spange, denn während eine feste Spange bis zu 15.000 Euro kosten kann, müssen Sie mit einer losen Spange ab 600 Euro rechnen.

2. In welchem Alter lohnt sich eine Zahnspange?

Eine Zahnspange lohnt sich, wenn alle Milchzähne ausgefallen und die bleibenden Zähne vorhanden sind. In einigen Fällen zieht der Arzt die Milchzähne extra, um die Behandlung vorzuziehen.

3. Wie lange muss ich eine Zahnspange tragen ?

Das Tragen der Zahnspange ist unterschiedlich. Während einige Patienten nur etwa 18 Monate benötigen, brauchen andere zwei Jahre und eventuell länger.

4. Wer übernimmt die Kosten für die Zahnspange?

Wenn es sich um eine notwendige Behandlung handelt, dann übernehmen die Krankenkassen in der Regel einen großen Teil der Kosten. Die restlichen Kosten müssen vom Patienten selber getragen werden.

5. Zahlt die Krankenkasse auch die Kosten für eine Zahnspange im Erwachsenenalter?

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Zahnspange für einen erwachsenen Patienten nicht. Es gibt aber Ausnahmefälle, wenn der Patient eine schwere Kieferanomalie hat.

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Fazit

Eine kieferorthopädische Behandlung mit Einsatz einer festen oder losen Zahnspange ist heute beinah an der Tagesordnung. Gerade Kinder mit bleibenden Zähnen kommen in den Genuss einer solchen Behandlung und die Kosten übernimmt die Krankenkasse bis zu 80%. Die Entscheidung, ob der Patient eine lose oder eine feste Spange bekommt, trifft der Arzt und richtet sich dabei nach der Fehlstellung.

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Vitamin D-Produkte – wann sind sie sinnvoll? Wirkung, Einnahme und Tageszeit und mögliche Nebenwirkungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/vitamin-d-produkte-wann-sind-sie-sinnvoll-wirkung-einnahme-und-tageszeit-und-moegliche-nebenwirkungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/vitamin-d-produkte-wann-sind-sie-sinnvoll-wirkung-einnahme-und-tageszeit-und-moegliche-nebenwirkungen/#respond Fri, 12 Nov 2021 04:53:15 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67059 Vitamin D sorgt für starke Knochen und Zähne. Halten Sie sich regelmäßig im Freien auf, so bildet die Haut auch genug Vitamin D. Allerdings gibt es Ausnahmen. Was sagt die Werbung? Die Werbung sagt uns

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Vitamin D sorgt für starke Knochen und Zähne. Halten Sie sich regelmäßig im Freien auf, so bildet die Haut auch genug Vitamin D. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vitamin D stärkt nicht nur Knochen und Zähne, sondern hilft auch dem Immunsystem. Gut versorgt, kann dies Atemwegsinfektionen vorbeugen.
  • Es gibt keine Belege dafür, dass eine gute Vitamin D-Versorgung auch gegen das Corona-Virus SARS-Cov2 schützt.
  • Risikogruppen wie Personen über 65 Jahren oder bei Bettlägerigkeit können durch eine Zusatzversorgung mit einem Nahrungsergänzungsmittel profitieren. Sprechen Sie aber erst mit Ihrem Arzt.
  • Menschen, die in Pflegeheimen wohnen, sollten täglich 20 µg/Tag an Vitamin D zusätzlich erhalten.
  • Nehmen Sie Vitamin D regelmäßig ein, überschreiten Sie die Menge von 20 µg/Tag nicht. Überdosierungen können Probleme wie Übelkeit, Kopfschmerzen, Niereninsuffizienz oder einem reduzierten Muskeltonus führen.
  • Nehmen Sie Herzglykoside ein, seien Sie mit Vitamin D vorsichtig.

Was sagt die Werbung?

Die Werbung sagt uns immer wieder, dass ein Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin D für uns alle gut wäre.

Viele Menschen nehmen genau aus diesem Grund auch regelmäßig Vitamin D-Präparate ein, ohne auch nur einmal ihren Blutserumspiegel getestet haben zu lassen.

Die folgenden Gesundheitsaussagen bezüglich Vitamin D-Präparaten sind erlaubt.

  • Sorgt für eine normale Aufnahme und Verwertung von Calcium und Phosphor
  • Verhilft zu einem normalen Calciumspiegel
  • Erhält die normalen Knochen
  • Hilft für eine normale Muskelfunktion
  • Sorgt für normale Zähne
  • Hilft dem Immunsystem in seiner Funktion
  • Trägt zur Zellteilung bei
  • Kinder benötigen es für eine gesunde Entwicklung und ein gesundes Knochenwachstum
  • Unterstützt das kindliche Immunsystem
  • Hilft älteren Menschen posturale Instabilität und Muskelschwäche zu verringern. Die Sturzgefahr ist bei Menschen ab 60 Jahren ein Risiko für Knochenbrüche (bei 20 µg/Tag)

Nicht erlaubt sind dagegen Werbeaussagen, dass eine zusätzliche Vitamin D Versorgung gegen Krebs, Diabetes oder Herzkrankheiten hilft. Hierfür gibt es keine wissenschaftlichen Beweise.

Vegetarisch
Vegetarisch oder vegan essen: Fleisch, nein danke – Achten Sie auf eine ausgewogene und nährstoffreiche Ernährung

In den letzten Jahren ist das Thema vegetarische Ernährung immer mehr in den Fokus geraten, denn die Menschen schwenken auf diese Ernährungsform um. Nicht nur, dass die vegetarische Lebensweise zahlreiche gesundheitliche Vorteile mit sich bringt,

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Werbung, über die sich Verbraucher beschwerten

Vitamin D3-Tropfen für Gürteltiere von Robert Franz: „Wichtig für alle Altersgruppen“
Vitamin-D-Gummibärchen für Kinder von Douglas: „Jeden 4. Tag 2 Stück“ – dazu ein Gericht, welches eine Verwechslungsgefahr darstellt. Das Produkt wird als Sicherheitsrisiko bewertet (LG München 1 HK o 17003/20)
Winter Energy Set, welches bei Stimmungsschwankungen helfen soll

Kann Vitamin D gegen COVID-19 helfen?

Hierzu hat das Bundesinstitut für Risikobewertung in seiner FAQ vom 09.04.2021 eine Antwort gegeben:

„Dem BfR sind ferner keine Studien bekannt, die eine positive Wirkung der Einnahme von Vitamin-D-Präparaten in Bezug auf eine COVID-19 Infektion zeigen. Somit ist es umstritten, dass Vitamin D das Immunsystem stärkt. Dies soll aber nicht bedeuten, dass Sie nun ohne ärztlichen Rat einfach Vitamin D hochdosiert einnehmen sollen. Es gibt sogar Fallberichte die bestätigen, dass eine unkontrollierte Vitamin D Einnahme der Gesundheit schaden kann.“

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung gab am 04.02.2021 sogar einen Überblick zu der Studienlage. Hierbei wurde Folgendes festgestellt:

„Die aktuelle Studienlage lässt die Vermutung zu, dass ein niedriger Vitamin-D-Serumspiegel das Risiko erhöht, an COVID-19 zu erkranken oder, dass die Erkrankung einen schweren Verlauf nimmt. Jedoch sind die Ergebnisse nicht ausreichend, um sich eindeutig über die Ursache-Wirkung-Beziehung zu äußern. Somit gibt es auch keine pauschale Empfehlung dafür, Vitamin D vorbeugend einzunehmen. Diese Erkenntnisse stützen auch die Aussagen anderer Wissenschaftsinstitutionen wie des Bundesinstitutes für Risikobewertung oder des Robert Koch-Institutes.“ […] „Bei Personen mit einem adäquaten Vitamin-D-Status von > 50 nmol 25(OH)D/l im Serum konnte noch nicht bewiesen werden, dass eine Vitamin D Einnahme einen zusätzlichen Nutzen hat.“

Präsident der DGE, Prof. Dr. Jakob Linseisen, spricht hierzu: „Eine Supplementation von Vitamin D in Höhe des Referenzwertes von täglich etwa 20 µg(800IE) kann […] zur Sicherstellung eines adäquaten Vitamin-D-Status notwendig sein. Jedoch unter der Voraussetzung, dass ein kausaler Zusammenhang besteht, hätte ein adäquater Vitamin-D-Status einen präventiven Effekt auf das Risiko einer SARS-CoV2-Infektion bzw. eines schweren COVID-19-Verlaufs.“

Mehr Details

Weitere Information gibt es in einer Fachinformation mit Stand vom 11.01.2021.

Eine spanische Studie, die jedoch noch nicht veröffentlicht ist stellt fest, dass es Behandlungserfolge bei Covid-19-Intensivpatienten gab, die mit speziellen Vitamin-D-Verbindungen behandelt wurden. Diese sind in Nahrungsergänzungsmitteln jedoch nicht zulässig. Ferner wurde der Preprint der Studien wieder zurückgezogen. Ebenso sprach man sich in einer amerikanischen RCT-Studie negativ über den Einsatz von Vitamin D3 bei der Behandlung von Covid-19 aus. Es konnte keine positive Wirkung bemerkt werden. Sie können sich im Cochrane-Review vom Mai 2021 einen guten Überblick verschaffen.

Im Mai 2021 wurde nochmals eine US-Studie veröffentlich, die besagt, dass auch ein niedriger Vitamin-D-Status kein erhöhtes Risiko darstellt, um sich mit dem Coronavirus zu infizieren.

Ferner musste der Verbraucherschutz zwei Anbieter abmahnen, weil sie unzulässige Werbung für Vitamin D-Produkte in Bezug mit Corona machte.

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Worauf ist zu achten?

Die DGE empfiehlt eine ausgewogene Ernährung und möglichst viel Sonnenlicht, damit sich das Vitamin D selbst bilden kann.

Sofern diese Maßnahmen nicht ausreichen, kann täglich ein Vitamin D-Präparat verwendet werden. Jedoch nur 20 µg/Tag. Dies gilt auch für Menschen, die in einem Pflegeheim leben, doch diese sollte das Präparate mit 20 µg/Tag generell einnehmen.

Gehören Sie indes nicht zur Risikogruppe, so sollten Sie vorab eine Blutuntersuchung machen lassen. Hier kann der Arzt feststellen, ob Sie tatsächlich unterversorgt sind und in welchem Maße. Oftmals reicht vielleicht nur eine Umstellung der Ernährung auf günstigere Lebensmittel und mehr Sonnenbestrahlung, um die Vitamin-D-Zufuhr ohne zusätzliche Nahrungsergänzungsmittel zu erhöhen.

Ferner ist die Vitamin D-Einnahme immer mit einem Arzt zu besprechen. Haben Sie jedoch wirklich einen Mangel, so kann er Ihnen ein passendes Präparat verordnen.

Bedenken Sie jedoch, dass die Krankenkasse nicht alle Kosten übernimmt.

Menschen der Risikogruppen sollten dagegen laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung ein Vitamin D-Präparat einnehmen. Doch auch hier ist erst der Rat vom Arzt erforderlich.

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Die Risikogruppen

Sie gehören einer Risikogruppe an, wenn Sie:

  • über 65 Jahre sind. Die Eigenproduktion von Vitamin D lässt mit dem Alter nach. Jedoch ist noch nicht klar, weshalb gerade Frauen darunter leiden. Es könnte am höheren Körperfettanteil liegen, aber auch daran, dass Frauen generelle mehr den Schatten suchen und Sonnenschutzmittel verwenden. Ebenso essen sie vielleicht weniger Vitamin-D-haltige Lebensmittel.
  • hochbetagt sind. Sind Sie in der Mobilität schon eingeschränkt, können Sie nicht mehr so viel Sonne tanken.
  • Ihre Haut immer schützen. Leiden Sie unter einer Sonnenallergie oder verhüllen Sie sich aus religiösen Gründen, bekommen Sie nicht ausreichend Sonne ab.
  • dunkle Hautfarbe haben. Die UVB-Strahlung dringt durch den hohen Melaningehalt nicht durch die Haut.
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Ein Kommentar

Vitamin D: Allzu viel ist ungesund

Durch ein ausgiebiges Sonnenbad können Sie keine Vitamin D-Vergiftung bekommen, durch eine orale Aufnahme jedoch schon. Deshalb rät das Bundesinstitut für Risikobewertung auch zu einer Tageshöchstmenge von 20 µg in Nahrungsergänzungsmitteln. Bevor Sie mit der Einnahme beginnen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt und lassen Sie einen Blutserumspiegel machen.

Ferner ist es nicht notwendig, eine Dosierung von 50 µg oder 100 µg anzustreben. Jedoch nimmt das BfR an, dass eine gelegentliche Einnahme dieser Dosierung keine gesundheitlichen Risiken auslöst. Sofern Sie aber täglich und das über längere Zeit diese Dosierung einnehmen, kann das Ihrer Gesundheit schaden.

Niemals sollten Sie dagegen mehr als 100 µg pro Tag einnehmen! Hier kann es nicht nur zu Kopfschmerzen, Übelkeit, Appetitlosigkeit, Erbrechen, Verstopfung und reduziertem Muskeltonus kommen, sondern auch zu einer Schädigung der Nieren bis hin zum Versagen. Dies ist vor allen Dingen bei den deutlich überdosierten Produkten aus dem Internet der Fall. Ferner zeigt sich eine Überdosierung nicht immer gleich deutlich, sondern beginnt schleichend. Folgender Bericht soll Ihnen die Augen öffnen.

Achtung, wenn Sie andere Medikamente einnehmen, es kann zu Wechselwirkungen kommen. Gerade bei Herzglykosiden kann das Vitamin D zu einem erhöhten Kalziumspiegel führen. Dieser wiederum kann nicht nur die Wirkung des Medikamentes verstärken, sondern auch Herzrhythmusstörungen auslösen. Sprechen Sie bei einer Dauermedikation erst mit Ihrem Arzt. Er kennt die Gefahren und Risiken, die das Vitamin D auslösen kann.

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Hinweis

Folgende Vitamin D-Verbindungen sind in Deutschland und anderen EU-Ländern zulässig für Nahrungsergänzungsmittel (gemäß EU-Richtlinie 2002/46/EG, Anhang II (Fassung vom 5.7.2017)):

  • Ergocalciverol (D2)
  • Cholecalciferol (D3)

Die Ansicht der Expertenkommission (BVL/BfArM) besagt, dass Produkte bis zu einer Höchstdosis von 20 µg Vitamin D als Nahrungsergänzungsmittel anzusehen sind. Alle, was höher dosiert ist, zählt zu den Arzneimitteln.

Vitamin D2 und D3

Die Nahrungsergänzungsmittel erhalten Sie in Vitamin D3 (tierisch) und Vitamin D2 (pflanzlich). Wobei D2 durch UV-Bestrahlung von Ergosterol, einer Vitaminvorstufe, aus Hefe gewonnen wird. Somit handelt es sich um ein veganes Produkt, welches der Körper jedoch nicht so gut aufnimmt. D3 dagegen ist ein Nahrungsergänzungsmittel aus Wollfett (Lanolin). Sofern ein veganes Produkt mit Vitamin D3 angeboten wird, kommen die Vitamine aus Flechten. Es ist jedoch nicht möglich, diese Trägerstoffe gentechnisch zu produzieren.

Tipp:

  • Suchen Sie täglich die Sonne auf, um die Vitamin D-Produktion anzukurbeln.
  • Nutzen Sie dennoch in der Sonne einen ausreichenden Sonnenschutz.
  • Essen Sie fetthaltige Seefische wie Sardinen, Lachs oder Makrele und Pilze, Eier sowie Margarine, da diese mit Vitamin D angereichert sind.
  • Sorgen Sie für ausreichend Bewegung, eine adäquate Calciumzufuhr damit Ihre Knochen und Muskeln stark bleiben.
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Ein Kommentar

Die Versorgungslage in Deutschland

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung sagt, in Deutschland wäre das Risiko einer Unterversorgung mit Vitamin D hoch.

Dies passiert gerade in den Wintermonaten, da bei uns die UVB-Strahlung nicht ausreichend ist. Der Körper holt sich aber im Normalfall das notwendige Vitamin D aus dem Vitamin D-Speicher des Fett- und Muskelgewebes und der Leber. Ferner ist dies eigentlich ausreichend, um über die Wintermonate ohne Mangelerscheinung zu kommen.

Jedoch scheint dies bei einem Großteil der Deutschen nicht zu reichen und der Vitamin D-Blutspiegel fällt unter 50 nmol/l. Um dies zu beurteilen, nimmt der Arzt den Marker 25-Hydoxyvitamin D über das Blut ab. Die Ursachen für den niedrigen Wert können vielseitig sein, wie zum Beispiel einfach zu wenig Aufenthalt draußen oder ein zu hoher Sonnenschutz auf der Haut. Die Tabelle unten gibt Ihnen Aufschluss darüber, welcher Wert für die Knochengesundheit laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und dem US-amerikanischen Institut of Medicine wünschenswert wäre.

Allerdings ist der Vitamin D-Mangel der Deutschen nicht annähernd so hoch, dass es der Gesundheit schaden könnte. Laut Robert Koch-Institut liegt bei etwa 15,2% der Erwachsenen und 12,5% der Kinder und Jugendlichen ein Vitamin D-Mangel vor. In diesem Fall ist die 25-Hydroxyvitamin D Konzentration unter 30 nmol/l.

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Die Bestimmung

Der Vitamin D-Status wird über das Blutserum gemacht. Hierfür wird der Marker 25-Hydroxyvitamin-D untersucht. Er kann in der Einheit nmol/l oder ng/ml angegeben werden. Ferner muss für die Umrechnung von nmol/l in ng/ml der Wert durch 2,5 geteilt werden. Es gibt in den Laboren aber noch keine Standards für die Bestimmung.

25(OH)D in nmol/l 25(OH)D in ng/ml Interpretation nach IMO-Klassifizierung (Quelle: RKI)
<30 <12 Mangelversorgung mit Risiko für Rachitis, Osteomalazie oder Osteoporose
30-<50 12-<20 Versorgung ungünstig, mit eventuellen Folgen für die Knochengesundheit
50-<75 20-<30 Versorgung ausreichend bezüglich der Knochengesundheit
75-<125 30-<50 Versorgung ausreichend bezüglich der Knochengesundheit, jedoch ohne weiteren Nutzen für die Gesundheit
>125 >50 Eventuelle Überversorgung, die sich negativ auf den Körper auswirken kann. So zum Beispiel durch Hyperkalzämien die Nierensteine und Herzthythmusstörungen auslösen können.

Bedenken Sie, dass der Vitamin-D-Serumspiegel je nach Saison schwangen kann. Laut DEGS-Studie hatten über 60% der Frauen in den Sommermonaten einen Spiegel von mehr als 50 nmol/l und in Winter nur 20%. Jedoch ist die Versorgungslage weitaus besser, doch die Messmethoden unterschätzen die Werte. Betrachtet man den 13. Ernährungsbericht von 2016 so würden nach einer Standardisierung der Werte nur etwa 15% der Bevölkerung unter einem Vitamin D-Mangel leiden. In erster Linie würde es Menschen über 65 Jahre und Frauen betreffen.

Ferner ist nun klar, sofern der Vitamin-D-Status einmalig niedrig ist, muss das nicht gleich auf einem Mangel hindeuten.

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Wofür brauchen wir Vitamin D?

Wir brauchen Calcium für starke Knochen und Zähne und dieses wird als Calciumphosphat eingelagert.

Nun kommt das Vitamin D zum Einsatz, welche hier eine Rolle spielt. Es sorgt für eine Regulierung des Phosphat- und Calciumstoffwechsels und hilft dabei, dass Calcium in den Darm und das Blut aufgenommen sowie in den Knochen eingelagert wird. Somit brauchen wir auch Vitamin D für die Knochen und Zähne. Zudem ist es aber auch bei Stoffwechselvorgängen notwendig, so zum Beispiel bei der Muskelkraft.

Ein Vitamin D-Mangel kann zur Knochenerweichung, also zu Osteoporose führen. Bei dieser Erkrankung nimmt die Knochendichte ab und das Knochengewebe verliert an Stabilität. So entstehen leichter und schneller Knochenbrüche, meist der Hüfte, Wirbelsäule oder dem Handgelenk. Das Osteoporoserisiko nimmt mit steigendem Alter zu. Damit die Knochen allerdings optimal mineralisiert werden, brauchen Sie auch ausreichend Calcium.

Leiden schon Kinder unter einem Vitamin D-Mangel, so ist das gefährlich. Sofern die Knochen und Zähne nicht ausreichend mineralisiert werden, kann es zu Verformungen wie bei der Rachitis kommen. In Deutschland ist diese Erkrankung jedoch selten. Bereits Säuglinge erhalten vom Kinderarzt im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen ein Vitamin D-Präparat, weil in der Muttermilch zu wenig enthalten ist. Zudem sollen Säuglinge noch nicht der Sonne ausgesetzt werden. Dieses Arzneimittel ist auf den Bedarf von Säuglingen angepasst. Somit brauchen Sie auch kein Nahrungsergänzungsmittel geben. Auf keinen Fall dürfen Sie ohne Rücksprache mit dem Kinderarzt ein zusätzliches Vitamin D-Präparat geben!

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Gut zu wissen

Stellungnahme von zwei Kinderarzt-Verbänden

Auf Basis der vorhandenen Studienlage ist selbst bei einer Vitamin-D-Konzentration unter dem Referenzwert eine Gabe von Vitamin D für Kinder unter 2 Jahren und älter nicht empfohlen. Jedoch bilden Kinder mit Risikofaktoren und chronischen Erkrankungen eine Ausnahme, sofern die Erkrankung mit einer Störung der Calcium- oder Vitamin D-Resorption verbunden sind.
Quelle: Gemeinsame Stellungnahme der Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin (DGKJ e.V.) und der Deutschen Gesellschaft für Kinderendokrinologie und Diabetologie (DGKED e.V.) vom 19.04.2018

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Prävention mit Vitamin D?

Es stellen immer wieder Menschen die Frage, ob sie über die reine Bedarfsdeckung mit Vitamin D hinaus auch Krankheiten vorbeugen können. Doch diese Aufgabe hat kein Nahrungsergänzungsmittel.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat Studien ausgewertet und ist zu dem Entschluss gekommen, dass ein niedriger Vitamin D-Spiegel durchaus für ein höheres Atemwegsinfektionsrisiko sorgen kann. Somit kann eine Supplementation bei Serumwerten unter 25 nmol/l durchaus sinnvoll sein, um Atemwegsinfektionen vorzubeugen. Jedoch gab es keine positiven Änderungen, wenn die Vitamin D-Einnahme während einer Atemwegsinfektion erfolgte.

Ebenso ist noch nicht klar, ob ein guter Vitamin D-Status Asthma, Diabetes mellitus Typ 1 oder Multiple Sklerose vorbeugen kann. Hierzu gibt es auch noch keine nennenswerten Studien.

Sofern die Versorgung mangelhaft ist, zum Beispiel bei geringer oder fehlender körpereigener Bildung, rät die DGE dazu, regelmäßig 20 µg Vitamin D einzunehmen. Da eine höhere Dosierung keine Vorteile bei der Prävention hat und eher gefährlich für die Gesundheit ist, sollte die Dosis nicht höher sein.

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Die Therapie mit Vitamin D

Mit einem Nahrungsergänzungsmittel können Sie keine Krankheiten behandeln.

In diesem Fall brauchen Sie Arzneimittel in hochdosierter Form von Ihrem Arzt. Jedoch sollen diese den Mangel schnell beheben, ein therapeutischer Effekt ist jedoch durchaus möglich.

Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse besagen, dass eine gute Vitamin D-Versorgung bei Kindern das Risiko einer Asthma Verschlechterung verringern kann. Leider gibt es für Erwachsene diesbezüglich noch keine Studien. Selbst Menschen mit COPD zeigen einen guten therapeutischen Effekt, sofern Sie vorher einen Vitamin D-Mangel hatten. Wie sich das Vitamin D auf Diabetes mellitus Typ 1 und schwere Depressionen auswirkt, ist noch nicht erforscht. Allerdings weiß man, dass es auf Atemwegsinfektionen und Multiple Sklerose keine Auswirkungen hat.

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Deckt die Nahrung den Tagesbedarf?

Sie haben zwei Möglichkeiten, Vitamin D aufzunehmen: Über Vitamin D-haltige Lebensmittel oder über Sonnenbestrahlung.

Wobei die Sonnenbestrahlung den weitaus größeren Teil ausmacht. Hier haben Sie eine 80-90%ige Vitamin D-Versorgung. Allerdings hängt die Bildung in der Haut von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Jahres- und Tageszeit, der Breitengrad, Bewölkung, Freizeitverhalten, Kleidung und Hauttyp.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung rät dazu, zwischen März und Oktober zwei bis dreimal in der Woche das Gesicht, die Hände und die Arme ohne Kleidung und Sonnenschutz der Sonne auszusetzen. Dies etwa 10 bis 25 Minuten. Vermeiden Sie jedoch einen Sonnenbrand. In der Winterzeit holt sich der Körper dann die Vitamin D-Reserven aus dem Fett- und Muskelgewebe. Spaziergänge in der Sonne sind aber auch im Winter empfehlenswert.

Ferner sind Make-up und Hautcremes mit Lichtschutzfaktor ungünstig, da sie die Vitamin D-Bildungsrate herabsetzen. Dennoch ist ein Sonnenschutzmittel notwendig, wenn Sie sich länger in der Sonne aufhalten, um einen Sonnenbrand und Hautkrebs vorzubeugen.

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Wie viel Vitamin D braucht der Mensch?

Die DGE schätzt die angemessene Vitamin D-Zufuhr auf 20 µg/Tag. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn der Körper selbst kein Vitamin D bilden kann, zum Beispiel bei Bettlägerigkeit. Zusätzlich zur körpereigenen Bildung nehmen wir etwa 10-20% des Schätzwertes über die Nahrung auf. In Anbetracht dessen, dass es ein fettlösliches Vitamin ist, befindet es sich überwiegend in fettreichen Lebensmitteln mit tierischer Herkunft. Hierzu gehören fetthaltige Seefische wie Lachs, Hering oder Makrele, aber auch Eigelb, Leber und Pilze.

In Deutschland ist es verboten, Lebensmittel mit Vitamin D anzureichern, da hier schnell eine Überdosierung entstehen kann. Jedoch gibt es für Produkte wie Kinderquark, Margarine oder Orangensaft eine Ausnahmegenehmigung.

Zudem hat die Europäische Kommission mehrere neuartige Lebensmittel zugelassen. Diese haben mittels Bestrahlung durch UV-Licht einen höheren Vitamin D2-Gehalt, wie zum Beispiel Milch, Bort oder Champignons. Allerdings müssen alle Lebensmittel, die mit UV-Licht behandelt werden, auch gekennzeichnet sein. Sofern Sie diese Lebensmittel verzehren, passen Sie auf, wenn Sie zusätzlich ein Vitamin D-Präparat einnehmen, damit es zu keiner Überdosierung kommt.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Vitamin D-Produkte – wann sind sie sinnvoll? – Passen Sie auf!

1. Reicht die normale Nahrung für meinen Vitamin D-Bedarf aus?

Sofern Sie gesund sind und sich normal an der frischen Luft und in der Sonne bewegen, ist eine ausgewogene Ernährung absolut ausreichend.

2. Sollte ich meinen Vitamin D-Status jeden Winter testen lassen?

Das können Sie machen, ist im Grunde aber nicht nötig. Meist leiden die Menschen auch im Winter nicht unter einem akuten Mangel.

3. Ich leide an Osteoporose, was muss ich beachten?

Sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem Arzt. Er kann die notwendigen Untersuchungen veranlassen und Ihnen Medikamente verordnen.

4. Muss ich meinem Säugling das Präparat vom Kinderarzt geben?

Er wird sie darüber aufklären, jedoch sollten Sie es dem Baby auch geben. Die Haut des Babys hat noch keinen ausreichenden Schutz vor der Sonne, weshalb die Haut auch kein Vitamin D bilden kann. Bei einer Unterversorgung kann es zu Rachitis kommen.

5. Sind Wechselwirkungen häufig?

Es kommt darauf an, welches Medikament Sie einnehmen. Sprechen Sie hier mit Ihrem Arzt, gerade dann, wenn Sie Herzmedikamente einnehmen.

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Fazit

Die Werbung wirbt gerade im Winter vermehrt mit Produkten für die Vitamin D-Versorgung. Lassen Sie hiervon lieber die Finger und sprechen Sie erst mit Ihrem Arzt darüber. In der Regel ist eine Einnahme nicht notwendig.

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Parodontitis-Therapie: Was zahlt die Kasse? Stellen Sie vor der Behandlung einen Kostenübernahme-Antrag https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/parodontitis-therapie-was-zahlt-die-kasse-stellen-sie-vor-der-behandlung-einen-kostenuebernahme-antrag/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/parodontitis-therapie-was-zahlt-die-kasse-stellen-sie-vor-der-behandlung-einen-kostenuebernahme-antrag/#respond Mon, 26 Apr 2021 04:49:51 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62945 Viele Zahnärzte beginnen dann nicht mit einer Parodontitis-Behandlung, wenn nicht zuvor eine professionelle Zahnreinigung stattgefunden hat. Eigentlich handelt es sich bei einer professionellen Zahnreinigung nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung bei Parodontitis. Aber viele Zahnärzte legen

Der Beitrag Parodontitis-Therapie: Was zahlt die Kasse? Stellen Sie vor der Behandlung einen Kostenübernahme-Antrag erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Viele Zahnärzte beginnen dann nicht mit einer Parodontitis-Behandlung, wenn nicht zuvor eine professionelle Zahnreinigung stattgefunden hat. Eigentlich handelt es sich bei einer professionellen Zahnreinigung nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung bei Parodontitis. Aber viele Zahnärzte legen trotzdem großen Wert darauf. Bislang war es so, dass viele Vor- und Nachbehandlungen durch den Patienten bezahlt werden muss. Ab Mitte 2021 jedoch ändert sich einiges.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Parodontitis-Behandlung handelt es sich um eine aufwendige und langwierige Prozedur, aber dafür beugt sie Zahnverlust vor.
  • Nicht nur die akute Therapie ist ab Juli 2021 eine Kassenleistung für die gesetzlich Versicherten, sondern auch die daraus entstehende Vor- und Nachbehandlung.
  • Der Parodontale Screening Index ist eine spezielle Untersuchung zur Früherkennung von Parodontitis und alle zwei Jahre eine Kassenleistung.
  • Die Parodontitis-Therapie muss bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden.

Bakterien im Zahnbelag sind die Ursache für Parodontitis und damit beginnt eine Zahnfleischentzündung. Meist verursacht diese Art der Erkrankung keine Schmerzen, aber sie führt zu Zahnlockerungen und am Ende sogar zum Zahnverlust.

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Was ist Parodontitis überhaupt?

Parodontitis, früher auch unter dem Namen Parodontose bekannt, ist eine Entzündung des Zahnhalteapparates.

Der Zahnapparat ist die Struktur, in der der Zahn im Kieferknochen befestigt ist. Dazu gehören z.B. Zahnfleisch, Wurzelhaut, Zahnzement und Haltefasern im Zahnfach.

Verursacht wird Parodontitis im Allgemeinen durch Bakterien in den Zahnbelegen. Sie beginnt immer mit einer Zahnfleischentzündung. In der Regel verursacht die Erkrankung keine Schmerzen. Jedoch können Zahnfleischtaschen entstehen und diese sind mehrere Millimeter tief. Dadurch entstehen z.B. Lockerungen der Zähne und freiliegende Zahnhälse. Das Ergebnis ist ein Zahnverlust, wenn es zu keiner Behandlung kommt. Im Grunde ist es also deutlich besser, wenn diese Erkrankung frühzeitig erkannt wird, damit sie gut zu behandeln ist. Das Ziel ist es daher, dass der Knochenabbau am Zahnhalteapparat frühzeitig gestoppt wird.

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Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?

Die allgemeine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt findet alle sechs Monate statt. Sie wird inzwischen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Auch einmal im Jahr eine Zahnsteinentfernung wird von der Krankenkasse bezahlt. Der Parodontale Screening Index alle zwei Jahre ist eine Untersuchung zur Früherkennung und ist daher alle zwei Jahre eine Kassenleistung. Bei dem Screening wird z.B. mit Hilfe einer Spezialsonde die Zahnfleischtaschentiefe gemessen.

Eine Zahnfleischtiefe von 3,5 mm und mehr gilt als behandlungsbedürftig, aber auch tiefere Taschen müssen behandelt werden. Die Kassen übernehmen die Kosten für eine solche Behandlung inzwischen nur, wenn Sie im Vorfeld einen Antrag stellen. Daher müssen Sie einen schriftlichen Antrag ausfüllen, wobei der Zahnarzt auch einen Heil- und Kostenplan erstellen muss. Er muss zusammen mit dem Antrag zur Prüfung eingereicht werden, damit es zu einer Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse kommt.

Wichtig:

Mittlerweile gibt es eine neue Richtlinie rund um die Parodontitisbehandlung. In ihr ist z.B. festgelegt, dass die Zahnärzte vor der Behandlung zuerst Stadium und Grad der Erkrankung festlegen müssen. Auch Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen müssen abgeklärt sein. Der nächste Schritt ist dann ein Aufklärungs- und Therapiegespräch, so dass der Patienten alle weiteren Schritte erhält. Der Zahnarzt weist den Patienten zudem darauf hin, dass die Therapie nur mit Mithilfe ein gutes Ergebnis bringt. Eine gute Mundhygiene ist daher unerlässlich.

Die Richtlinie sieht z.B. verschiedene Ansätze für eine Behandlung vor, wobei der Schweregrad der Erkrankung eine wichtige Rolle spielt. Es kommt entweder zu einer antiinfektiösen Therapie, einer Antibiotikatherapie oder einem chirurgischen Eingriff. Die Zahnärzte müssen die Fortschritte in der Therapie und die Mitarbeit des Patienten nachprüfen.

In regelmäßigen Abständen erfolgt eine langfristige Nachbehandlung und die ist auch unter dem Namen unterstützend Parodontitistherapie bekannt. Die bakteriellen Beläge werden dabei von den Zähnen entfernt. Die Zahnfleischtaschen werden z.B. gemessen und wenn notwendig gereinigt. Eine Anleitung für die Mundhygiene ist daher sehr wichtig. Nur, wenn Sie als Patient auch in den eigenen vier Wänden eine gute Mundhygiene durchführen, ist ein gutes Ergebnis zu erwarten. Die unterstützende Parodontitistherapie können von Patienten auch nach der aktiven Behandlungsphase in Anspruch genommen werden. Dies gilt inzwischen ganze zwei Jahre lang. Dadurch wird der Behandlungserfolg gesichert, allerdings ist der individuelle Bedarf entscheidend. In der Regel kann der Bedarf auch um weitere sechs Monate verlängert werden.

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Was müssen Sie selber zahlen?

Die Privatkosten für die Anleitung zur richtigen Mundhygiene entfallen mit der neuen Richtlinie. In der Regel zahlen Sie 25 Euro für die Anleitung, aber das ist nicht mehr notwendig.

Eine professionelle Zahnreinigung kann eine sinnvolle Vorbehandlung darstellen. Dabei aber kommt es in erster Linie auf den Schweregrad der Erkrankung an. Zudem handelt es sich nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung, so dass sie nicht zwingend erforderlich ist. Die professionelle Zahnreinigung ist inzwischen keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Aber trotzdem übernehmen viele Kassen z.B. einen Teil der Kosten. Sie setzen dabei auf die Satzungsleistungen, so dass Sie nur einen Teil dazu zahlen müssen.

Bei Zähnen, die z.B. nach der bisherigen Richtlinie nicht erhaltungswürdig sind, handelt es sich um eine Privatleistung. Dies gilt aber nur dann, wenn Sie eine Parodontitis-Therapie machen. Das trifft z.B. zu, wenn der Knochenabbau schon mehr als 75% zeigt.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Interessante Tipps für den Patienten

Nachfolgend finden Sie ein paar wichtige Tipps, damit Sie frühzeitig reagieren können und eine schwere Erkrankung nahezu ausgeschlossen ist.

  • Für eine Verhinderung und Früherkennung von Parodontitis ist eine gründliche Mundhygiene sehr wichtig. Aber auch regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt und die zweijährige Früherkennung PSI-Index sind ratsam.
  • Fragen Sie daher selber nach dem PSI-Index zur Früherkennung.
  • Lassen Sie sich daher die notwendigen Behandlungsschritte genau von Ihrem Zahnarzt erklären. Sprechen Sie zudem mit der Krankenkasse, wenn eine Parodontitis festgestellt wird.
  • Eine sinnvolle Vorbehandlung bietet z.B. eine professionelle Zahnreinigung, vor allen Dingen, wenn der Schweregrad schon ein wenig höher ist. Allerdings handelt es sich nicht um eine verpflichtende Behandlung. Fragen Sie daher bei der Krankenkasse nach, ob Sie die Kosten im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung übernimmt.
  • Werfen Sie einen Blick auf den Behandlungsplan Ihres Zahnarztes. In Deutschland gibt es allerdings nur rund 250 Fachzahnärzte für diese Art der Erkrankung. Zahnärzte mit der Bezeichnung „DGParo-Spezialist für Parodontologie“ sind auch sehr gut qualifiziert. Deutlich weniger aussagekräftig ist dagegen der Hinweis „Tätigkeitsschwerpunkt Parodontologie“. Auch die Begriffe „Parodontologe“ oder „Spezialist für Parodontologie“ sind kein eindeutiges Indiz.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Parodontitis-Therapie

1. Wie behandelt man Parodontitis?

Z.B. mit Hilfe eines geschlossenen oder offenen Vorgehens können die Beläge aus den Zahnfleischtaschen entfernt werden. Aber auch die Mitarbeit des Patienten spielt eine wichtige Rolle, denn ohne eine gute Mundhygiene kommt es nicht zum Erfolg.

2. Was kann ich selber machen?

Es gibt verschiedene vorbeugende Maßnahmen. Dazu gehören z.B. zweimal am Tag die Zähneputzen, Zahnseide verwenden, eine fluoridhaltige Zahnpasta verwenden und natürlich regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt. Auch eine Zahnreinigung und eine zahnfreundliche Ernährung sind von Vorteil, genau wie der Verzicht auf Rauchen.

3. Kann man Parodontose aufhalten?

Es gibt eine schlechte Nachricht, denn eine Parodontose ist nicht heilbar. Die Struktur ist verloren und regeneriert sich daher nicht einfach so.

4. Bilden sich Zahnfleischtaschen zurück?

Zahnfleischtaschen können sich auch zurückbilden. Aber dafür spielt die Ausprägung eine wichtige Rolle. Kleine Taschen bilden sich z.B. besser zurück als die Großen.

5. Welche Zahncreme bietet sich bei Parodontose an?

Verwenden Sie eine Zahncreme mit einem geringen bis mittleren Abrieb. Der RDA-Wert liegt idealerweise zwischen 30 und 60 und der Fluorid-Gehalt liegt zwischen 1.000 und 1.500 ppm.

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Fazit

Parodontose ist eine Erkrankung im Mundinnenraum, wobei sich Zahnfleischtaschen bilden und das Ergebnis lose und herausfallende Zähne sind. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen zweimal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt. Die Kassen übernehmen auch die Behandlungskosten bei Parodontose. Stellen Sie daher einen Kostenübernahmeantrag. Fügen Sie dort die Therapie- und Behandlungskosten des Zahnarztes bei. Beginnen Sie daher die Behandlung erst, wenn die Krankenkasse ihre Zustimmung gegeben hat.

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