Zahlungskonten | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 09:42:33 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Zahlungskonten | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Fragen und Antworten zum Basiskonto – Jeder Verbraucher hat das Recht auf ein Konto mit Grundfunktionen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fragen-und-antworten-zum-basiskonto-jeder-verbraucher-hat-das-recht-auf-ein-konto-mit-grundfunktionen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fragen-und-antworten-zum-basiskonto-jeder-verbraucher-hat-das-recht-auf-ein-konto-mit-grundfunktionen/#respond Sun, 27 Feb 2022 09:42:33 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61010 Jeder Verbraucher hat Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto, aber nur wenn er sich rechtmäßig in der EU aufhält. Mit dem Konto kann er z.B. seine Zahlungsvorgänge durchführen, aber nur für den privaten Zweck. Mit einem

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Jeder Verbraucher hat Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto, aber nur wenn er sich rechtmäßig in der EU aufhält. Mit dem Konto kann er z.B. seine Zahlungsvorgänge durchführen, aber nur für den privaten Zweck. Mit einem berechtigten Verbraucher muss inzwischen jedes Kreditinstitut einen entsprechenden Basiskonto-Vertrag abschließen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Verbraucher hat ein Anrecht auf ein Konto, wenn er seinen Wohnsitz in Europa hat.
  • Das Basiskonto ist ein Konto, das nur für private Zwecke genutzt wird.
  • Auch Obdachlose, Geduldete und Asylsuchende haben Anrecht auf ein Basiskonto.

Das Basiskonto – Wer hat Anspruch?

Im Grunde hat jeder Verbraucher einen Anspruch auf ein solches Basiskonto und dazu gehören auch Geduldete, Asylsuchende und Obdachlose.

Das Basiskonto ist ein Konto für private Zwecke und wenn Sie ein Konto für gewerbliche Zwecke suchen, dann ist dieses Konto nicht richtig. Auch für nebenberufliche Verwendung ist das Konto nicht geeignet.

Jedes Geldinstitut muss ein Basiskonto einrichten?

Ein Basiskonto muss von allen Geldinstituten eingerichtet werden, die auf dem Markt sogenannte Zahlungskonten für Verbraucher anbieten. 

  • Sparkassen
  • Volksbanken
  • Geschäftsbanken
  • reine Online-Banken

führen Girokonten und müssen das Basiskonto anbieten. Anders sieht es bei

  • reinen Bürgschaftsbanken
  • Depotbanken
  • Teilzahlungsinstitute
  • Förderbanken der Länder und des Bundes

aus.

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Wie bekommt man ein Basiskonto?

Beim gewünschten Institut ist ein schriftlicher Antrag auf ein Basiskonto zu stellen und dazu gibt es ein im Gesetz vorgesehenes Formular.

Es handelt sich um einen Vordruck, der von Banken und Sparkassen auch online zur Verfügung gestellt wird. Zu dem Antrag müssen Sie eine persönliche Identifizierung vornehmen und das ist mit Hilfe eines amtlichen Passes oder eines Personalausweises möglich. Der amtliche Auskunftsnachweis bei einem Asylsuchen ist der aktuelle Duldungsbescheid. Innerhalb von 10 Geschäftstagen muss das Institut die Eröffnung des Basiskontos ermöglichen, wenn der Antrag abgegeben ist.

Was kann ein Basiskonto?

Ein Basiskonto muss ein paar grundlegende Funktionen anbieten und dabei wird von Mindestfunktionen gesprochen.

Zu diesen Mindestfunktionen gehören:

  • Bareinzahlungen
  • Barauszahlungen
  • Ausführungen von Lastschriften
  • Überweisungen
  • Daueraufträge
  • Zahlungsvorgänge mit einer Zahlungskarte

Bei diesen Diensten handelt es sich um die einfachsten Funktionen, welche jedes Konto können muss. Das Kreditinstitut stellt die Funktionen zur Verfügung und wenn die Banken normalerweise auch eine Onlineführung für ein Konto anbieten, dann steht auch diese Funktion beim Basiskonto zur Verfügung.

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Hat ein Basiskonto Überziehungsmöglichkeiten? 

Bei einem Basiskonto besteht nicht die Möglichkeit einen Dispokredit einzuräumen.

Eine Kontoüberziehung ist keine Grundfunktion für ein Konto und demnach ist ein Dispo für ein Basiskonto nicht vorgesehen. Aber es gibt Banken, die ein Dispo freiwillig einrichten, aber das ist ein Zusatz, der zwischen der Bank und dem Kontoinhaber festgelegt werden muss.

Welche Kosten verursacht ein Basiskonto?

Das Basiskonto ist zwar ein Pflichtkonto, aber muss nicht kostenfrei von der Bank angeboten werden. Das Entgelt für ein solches Konto muss angemessen sein und sich am Nutzerverhalten orientieren.

Es gibt allerdings keine festen Beiträge und auch keine Höchstgrenzen, aber im §41 Abs. 2 ZKG sind alle Regelungen festgehalten.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale darf das Entgelt in keinem Fall höher sein als die Kosten für ein normales Privat- beziehungsweise Gehaltskonto. Bietet die Bank ein Onlinekonto an, dann muss der Verbraucher ein solches Onlinekonto auch als Basiskonto bekommen können.

Die Angemessenheit wird von den Gerichten bestimmt und dazu gibt es mittlerweile ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30.06.2020. Das Urteil besagt, dass die Deutsche Bank für ein Basiskonto Gebühren in Höhe von 8,99 Euro nehmen darf und diese Höhe sei auch zulässig.

Der Bundesgerichtshof formuliert die Begründung nach den gesetzlichen Maßstäben und setzt dabei auf das marktübliche Entgelt und das Nutzerverhalten für die folgenden Grundregeln:

  • Das Entgelt für das Basiskonto ist unangemessen, wenn es Kostenbestandteile beinhaltet, die nicht oder nur auf das Basiskonto umgelegt werden dürfen.
  • Der Anspruch auf ein Zahlungskonto darf für einen einkommensarmen Verbraucher nicht durch erhebliche Entgelte unzumutbar sein.

Die Kosten für das Basiskonto weichen von den Kosten für ein anderes Girokontomodell für private Kunden ab oder das Nutzerverhalten wird nicht berücksichtigt, dann können Sie das von den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale prüfen lassen.

Zudem besteht die Möglichkeit bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Beschwerde einzureichen. Nach eigener Aussage kann die Aufsichtsbehörde die Bank anweisen, dass das Entgelt angepasst wird, wenn es sich um eine unangemessene Preisgestaltung handelt.

Neben einer Klage besteht auch die Möglichkeit ein Ombudsmannverfahren einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein weiteres Mittel zur Rechtsdurchsetzung.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW bestehen Erstattungsansprüche, wenn der Inhaber des Basiskontos zu viele Entgelte bezahlt hat.

  • Basiskonto der Deutschen Bank AG

Der Bundesgerichtshof hat eine bis zum 30.Juli 2020 gültige Entgeltklausel als unwirksam erklärt. Bei einer unwirksamen Entgeltklausel des Basisvertrags bleiben die Klauseln wirksam, aber nur ohne die Entgeltvereinbarungen. Die Bank muss die Zahlungsdienste für das Basiskonto unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Die Inhaber eines Basiskonto verlangen also die bisher bezahlten Entgelte von der Deutschen Bank AG zurück. Für die Erstattung nutzen Sie den Musterbrief.

  • Basiskonto bei anderen Banken / Sparkasse

Inhaber eines Basiskontos, welches deutlich teurer ist als ein bei der Bank angebotenes Privatgirokonto und bei dem die Kosten für ein Basiskonto deutlich höher sind als 6,45 Euro haben nach Auffassung der Verbraucherzentrale das Recht, dass eine Entgeltklausel nicht wirksam ist.

6,45 Euro dient für den Bundesgerichtshof als Wert, der für ein Basiskonto mit Grundfunktionen gerechtfertigt ist. Zu diesem Ergebnis kommt man, wenn man einen Vergleich als allen Basiskonten von 32 Kreditinstituten durchführt.

Mit Hilfe des Musterbriefes können die oben genannten Indikatoren in Betracht gezogen werden. Die Entgeltklause wird entsprechend angepasst und die zu viel gezahlten Entgelte zurückerstattet.

Institut meldet sich nach Antrag auf Basiskonto-Eröffnung nicht mehr – was tun?

Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wenn die Bank innerhalb von 10 Geschäftstagen keine Entscheidung getroffen hat.

In einem solchen Fall wird die BaFin eine Kontoeröffnung anordnen und die Bank dazu verpflichten das Konto einzurichten. Eine Überprüfung beantragen Sie, in dem Sie das vorgesehene Formular nutzen.

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Kann die Basiskonto-Eröffnung abgelehnt werden?

Ein Basiskonto kann durchaus abgelehnt werden, aber eine Ablehnung ist nur aus bestimmten Gründen möglich.

Die Gründe sind:

  • es ist schon ein Konto mit vergleichbaren Funktionen vorhanden und wird genutzt.
  • der Antragsteller hat in den letzten drei Jahren eine Straftat zum Nachteil der Bank, dessen Mitarbeiter oder Kunden begangen und ist verurteilt worden. Allerdings muss die Straftat in Bezug zur Geschäftsbeziehung bestehen.
  • in der Vergangenheit hatte der Antragsteller schon ein Basiskonto bei der Bank und das wurde gekündigt. Der Grund für die Kündigung war, dass das Konto für gesetzwidrige Zwecke eingesetzt wurde.
  • die Bank kann die Sorgfaltspflicht in Sachen Geldwäschegesetz oder Kreditwesengesetz nicht erfüllen. Das ist immer dann der Fall, wenn der Antragsteller sich nicht ausweist. Zur Identifizierung ist ein amtlicher Pass oder ein Personalausweis notwendig und bei einem Asylsuchenden ist der Ankunftsnachweis oder ein Duldungsbescheid vorzulegen.
  • der Antragsteller hatte schon ein Basiskonto bei der Bank und dieses wurde innerhalb des letzten Jahres gekündigt, weil die Gebühren für das Konto nicht gezahlt wurden. Zudem muss der Zahlungsrückstand bei mehr als 100 Euro liegen.

Es gibt keine weiteren Gründe, warum ein Basiskonto abgelehnt wird. Die Bank darf die Kontoeröffnung nicht verweigern, nur weil der Antragsteller keine Bonität hat oder eine schlechte Schufa.

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Muss eine Bank ein Basiskonto eröffnen, wenn schon ein Konto bei einer andere Bank vorhanden ist?

Es ist ein Konto vorhanden und dieses wird voll genutzt, dann muss eine andere Bank kein neues Basiskonto eröffnen. 

Wird das Konto bei der anderen Bank nicht genutzt, dann sieht es komplett anders aus. In dem Fall muss die Bank der Neueröffnung eines Basiskontos zustimmen und dazu hat die Bank 10 Geschäftstage Zeit.

Die Gründe sind unterschiedlich:

  • die Bank des bisherigen Kontos nimmt bei einem Geldeingang Verrechnungen mit eigenen Forderungen vor
  • das bisherige Konto ist gekündigt, egal ob vom Verbraucher oder der Bank
  • der Inhaber des Kontos ist über die Schließung des Basiskonto informiert

Darf die Bank die Umwandlung in ein Basiskonto ablehnen?

Das vorhandene Konto hat nicht alle Mindestfunktionen, welche ein Basiskonto haben muss. 

Im Gegensatz zu vielen anderen Kontomodellen sind sogenannte Guthabenkonten oft in ihrem Leistungsumfang stark eingeschränkt. Das Zahlen mit der Karte ist in einigen Fällen sogar nicht möglich und dann hat das Konto nicht einmal die Mindestfunktionen, die ein Basiskonto hat. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist demnach kein Konto vorhanden mit dem Zahlen mit der Karte oder Online-Banking möglich ist. Aus dem Grund besteht auf jeden Fall ein Anspruch auf ein Basiskonto. Die Bank oder ein anderes Geldinstitut muss der Eröffnung zustimmen beziehungsweise eine Umwandlung durchführen. Der Leistungsumfang lässt sich erweitern, in dem Sie den Antrag zur Eröffnung eines Basiskontos stellen.

Im Grunde wird das Institut im eigenen Interesse einer Umwandlung zustimmen und das Guthabenkonto in ein Basiskonto umwandeln.

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Die Kontoeröffnung ist abgelehnt und nun?

Lehnt das Institut eine Kontoeröffnung ab, dann wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Es gibt dafür ein gesetzlich vorgesehenes Formular und das Verfahren ist zudem kostenfrei. Die BaFin überprüft, warum die Bank eine Kontoeröffnung ablehnt und wenn es sich um eine zu Unrecht ausgesprochene Ablehnung handelt, dann kann die BaFin eine Eröffnung anordnen.

Eine Klage beim zuständigen Landgericht oder der Weg zu einer Schlichtungsstelle sind gute Alternativen, aber nach unserer Ansicht ist das Verfahren mit Hilfe der BaFin die schnellste und kostengünstigste Variante.

Aufsichtsbehörde gibt der Bank recht und es findet keine Kontoeröffnung statt. Was kann ich tun?

Die Bank hat die Kontoeröffnung verweigert und auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsrecht ist der gleichen Meinung.

In einem solchen Fall haben Sie das recht gegen das Urteil der BaFin eine Klage einzureichen und das beim zuständigen Landgericht. In Ausnahmefällen ist das durchaus ratsam.

Kann ein Basiskonto als P-Konto geführt werden?

Das Basiskonto kann durchaus als P-Konto geführt werden, denn für ein P-Konto gilt, dass jeder Verbraucher das Recht auf ein solches Konto hat.

Allerdings darf jeder Verbraucher nur ein P-Konto führen, aber das alte Konto darf keine Funktionen mehr haben, wenn Sie ein neues Basiskonto eröffnet haben. Jedes Basiskonto kann sofort mit P-Konto-Funktionen eröffnet werden.

Muss ein anderes Institut ein Basiskonto eröffnen, wenn ein Pfändungsschutzkonto vorhanden ist?

Nein, denn ein Pfändungsschutzkonto sorgt für einen Pfändungsschutz und somit ist dieses Konto mit allen Grundfunktionen zu nutzen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben gibt es keinen Grund, bei einer anderen Bank ein Basiskonto zu eröffnen. Allerdings kommt es schon vor, dass das P-Konto nur eingeschränkt genutzt werden kann, beispielsweise wenn eine Bank Verrechnungen mit eigenen Forderungen vornimmt und dann muss eine andere Bank ein Basiskonto eröffnen.

Das P-Konto lässt sich auch kündigen und wenn der Verbraucher die Kündigung nachweist, dann muss die zweite Bank innerhalb von 10 Geschäftstagen ein Basiskonto eröffnen.

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Lässt sich ein Basiskonto kündigen?

Der Verbraucher kann das Basiskonto zu jedem Zeitpunkt einfach kündigen. Die Bank oder die Sparkasse darf das Basiskonto nicht einfach kündigen.

Nur aus den folgenden Gründen ist das möglich:

  • der Kontoinhaber hat eine Straftat begangen, die zu Lasten der Bank, dessen Mitarbeiter oder den Kunden ging.
  • die Kosten für die Kontoführung innerhalb der letzten drei Monate nicht bezahlt hat und die Summe 100 Euro überschreitet.
  • das Basiskonto wird für Zwecke verwendet, die gegen das Gesetz verstoßen.
  • der Kontoinhaber falsche Angaben bei der Kontoeröffnung gemacht hat

Zudem darf die Bank das Basiskonto aus den folgenden Gründen kündigen, wenn die Gründe im Vertrag stehen:

  • das Konto ist in den letzte 24 Monaten nicht mehr zur Nutzung gekommen
  • der Kontoinhaber gehört nicht zum berechtigen Personenkreis
  • der Kontoinhaber hat ein neues Basiskonto eröffnet
  • alle geltenden AGB-Änderungen sind vom Kontoinhaber abgelehnt

Das Gesetz sieht keine weiteren Kündigungsgründe vor, denn das Basiskonto darf auch nicht aufgrund von fehlender Bonität oder einer schlechten Schufa gekündigt werden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Basiskonto

1. Wie findet eine Basiskonto-Eröffnung statt?

Ein Basiskonto lässt sich ganz einfach mit einem Antrag eröffnen, der bei jede Bank vorliegt. Neben den korrekten Angaben zur Person findet eine Identifizierung mit Hilfe eines Passes oder einer Duldungsbescheinigung statt.

2. Wie teuer ist ein Basiskonto?

Das Basiskonto ist ein Grundkonto, welches nicht mit hohen gebühren bestückt ist. Im Grunde liegen die Gebühren deutlich unter 10 Euro, denn das ist gesetzlich vorgeschrieben.

3. Was ist eigentlich ein Basiskonto?

Bei einem Basiskonto handelt es sich um eine spezielle Art eines Kontos, welches nur mit den Grundfunktionen ausgestattet ist. Sie können mit der Karte zahlen, Online-Banking nutzen und Bargeld abheben oder einzahlen. Andere Funktionen sind von Bank zu Bank unterschiedlich.

4. Ist das Basiskonto ein P-Konto?

Nein, ein Basiskonto ist kein P-Konto, obwohl die Grundfunktionen bei beiden Kontoarten gleich sind.

5. Muss jede Bank ein Basiskonto einrichten?

Nicht jede Bank muss ein Basiskonto einrichten, aber die meisten Geschäftsbanken, deren Hauptgeschäft Kontoführung ist, bieten die Eröffnung von Basiskonten an.

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Fazit

In Deutschland hat jeder Verbraucher das Anrecht auf ein Konto und dieses Konto wird als Basiskonto bezeichnet. Das Basiskonto hat alle Grundfunktionen, die ein Verbraucher braucht, um sein tägliches Leben zu bestreiten. Sie können Geld überweisen, Zahlungen leisten, Geld abheben oder mit der Karte bezahlen. Sogar Online-Banking ist mit einem solchen Konto möglich. Die Gebühren für ein Basiskonto sind gering und somit ist diese Kontoart gerade für Verbraucher interessant, die ohne ein festes Einkommen sind.

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