Thema Zusatzleistungen
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Unsere Beiträge zum Thema Zusatzleistungen
Ihre Rechte als Patient bei Wahlleistungen im Krankenhaus – das Krankenhaus hat Informationspflichten von den Kosten bis hin zur Kündigung
24. April 2022
Bei den Wahlleistungen sind die Patienten über die entstehenden Kosten aufzuklären. Sie können frei entscheiden, welche Angebote Sie wählen möchten, aber es muss einen schriftlichen Vertrag geben und diesen müssen Sie jederzeit kündigen können.
Keine Vorkasse bei IGeL – Rechnung mit allen Mindestanforderungen ist Pflicht
22. Januar 2022
Bei den IGeL-Leistungen handelt es sich um Zusatzleistungen beim Arzt, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Jeder Arzt kann IGeL-Leistungen anbieten, muss seinen Patienten aber immer zuerst ausführlich informieren und über die Kosten in Kenntnis setzen. Eine Vorkasse bei den speziellen Leistungen ist nicht notwendig.