Zusatzversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 28 Feb 2022 10:56:48 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Zusatzversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Restschuldversicherungen lohnen sich nicht immer und für jeden https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/restschuldversicherungen-lohnen-sich-nicht-immer-und-fuer-jeden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/restschuldversicherungen-lohnen-sich-nicht-immer-und-fuer-jeden/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:56:48 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64546 Mit Hilfe der Restschuldversicherung können Kreditnehmer ihre Angehörigen absichern, falls es zu einem Notfall kommt und sie nicht mehr zahlen können. Allerdings zählt die Restschuldversicherung nicht immer und manchmal verlangt der Anbieter sehr hohe Stornoabschläge

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Mit Hilfe der Restschuldversicherung können Kreditnehmer ihre Angehörigen absichern, falls es zu einem Notfall kommt und sie nicht mehr zahlen können. Allerdings zählt die Restschuldversicherung nicht immer und manchmal verlangt der Anbieter sehr hohe Stornoabschläge auf erstattete Prämien. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Restschuldversicherung wird in der Regel als Zusatzprodukt angeboten. Sie greift z.B., wenn Sie einen Kredit abschließen wollen oder ein Auto mit Hilfe eines Darlehens kaufen möchten.
  • Der Sinn der speziellen Versicherung ist die Absicherung der Angehörigen. Etwa bei Jobverlust, längerer Krankheit oder im Todesfall können Sie die Raten nicht mehr zahlen und sie übernimmt dann die Restschuld.
  • In erster Linie hört sich die Restschuldversicherung sehr gut an, aber häufig kommt sie nicht zum Einsatz und das liegt an den unzähligen Ausschlussklauseln. Aus dem Grund sollten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters lesen.
  • Eine Umfrage der Marktwächter hat gezeigt, dass es sehr hohe Stornoquoten in Bezug auf die Restschuldversicherung gibt.

Die Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung ist eine Zusatzversicherung, die bei Aufnahme eines Kredits oder bei einem Direktvertrieb mit Darlehen angeboten wird.

Sie wollen bei der Bank einen Kredit aufnehmen oder Sie haben sich z.B.  für den Kauf von Möbeln oder einem Auto entschieden, dann kommt die Restschuldversicherung zum Einsatz. Die spezielle Versicherung soll Darlehensnehmer gegen

  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Tod

absichern und die offene Restschuld übernehmen, damit die Angehörigen das nicht müssen. Im Grunde handelt es sich bei der Restschuldversicherung also eigentlich um eine Art Risiko-Lebensversicherung, die sehr teuer ist. Der geplante Darlehensverlauf ist für die Höhe der Versicherungssumme zuständig.

Schon seit Jahren stehen die Restschuldversicherungen in der Kritik. Viele Anbieter koppeln inzwischen die Versicherungsprämie zusammen mit den Vermittlungskosten in Form eines einmaligen Betrags – und zwar direkt zu Vertragsbeginn. Die Kreditsumme wird oft auch durch die Kosten der speziellen Versicherung erhöht. Dadurch steigen z.B. die Zinsen auf das Darlehen und Sie müssen mehr an die Bank zurückzahlen.

Abgeschlossen wird eine Restschuldversicherung daher in der Regel für

  • Ratenkredite
  • Baufinanzierungen
  • Autokredite
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Die Tücken der Restschuldversicherung

Allerdings ist es durchaus unsicher, ob die Restschuldversicherung im Falle einer Zahlungsunfähigkeit überhaupt die Zahlung übernimmt.

Der Grund sind die umfangreichen Ausschlussklauseln in den Vertragsbedingungen. Es gibt daher Restschuldversicherungen, die nur zahlen, wenn

  • die Wartezeit abgelaufen oder die Karenzzeit zu Ende ist.
  • ein begrenzter Zeitraum eingehalten wird.
  • eine Obergrenze erreicht wird, aber nicht bis zu Genesung oder neuer Anstellung.
  • der Todesfall eintritt, aber nicht bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit.
  • eine Arbeitslosigkeit eintritt, aber nur bei unbefristeten Verträgen.
  • keine vorherigen Erkrankungen vorliegen.

Der Versicherungsfall tritt eher selten ein, denn das haben die Zahlen der Bundesregierung eindeutig gezeigt. Allein im Jahr 2015 wurden z.B. nur etwa 0,3% der bestehenden Verträge durch die Restschuldversicherung übernommen.

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Ausschlussklauseln beachten!

Sie können z.B. mit einem Blick auf das Kleingedruckte schnell herausfinden, wann die Restschuldversicherung wirklich zahlt. Ein Berater der Verbraucherzentrale kann Ihnen auch helfen. Auf jeden Fall lohnt es sich im Vorfeld, die zahlreichen Anbieter miteinander zu vergleichen und auf die Bedingungen zu achten. Sie sollten auf keinen Fall direkt einen Kreditvertrag und dazu nur deshalb eine Restschuldversicherung abschließen, weil es bequem ist.

Restschuldversicherung hat hohe Stornoquoten

Die Untersuchung der Marktwächter hat gezeigt, dass bei der Restschuldversicherung ungewöhnlich hohe Stornoquoten vorhanden sind.

Die Stornoquote gibt Informationen darüber, wie viele Versicherungsverträge innerhalb eines Kalenderjahres abgebrochen werden. Es wurden 23 Restschuldversicherer gefragt und die Stornoquote liegt den meisten Anbietern bei mehr als 50% und zwar aufgrund der Versicherungsrisiken Tod und Arbeitsunfähigkeit. Allerdings handelt es sich um eine nicht repräsentative Befragung.

Aufgrund dieser Informationen fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband die Begrenzung der Provisionshöhen und eindeutige Regelungen, so dass die Prämie der Restschuldversicherung nicht mehr über den Kredit mitfinanziert wird.

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Die Notwendigkeit einer Restschuldversicherung

Werfen Sie einen Blick auf die vorhandenen Versicherungen, bevor Sie sich für eine Restschuldversicherung entscheiden. Sie sind inzwischen meist ausreichend abgesichert, wenn Sie schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung oder eine Risikolebensversicherung haben. Schließen Sie daher eher eine Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung ab, wenn Sie eine solche Versicherung nicht haben. Verzichten Sie dagegen in diesem Fall auf eine Restschuldversicherung.

Kündigen oder widerrufen der Restschuldversicherung

Sie müssen für eine ordentliche Kündigung immer auf die vertraglichen Fristen achten, so dass Sie nicht einfach kündigen können.

Beachten Sie zudem, dass es sich bei dem Darlehens- und Versicherungsvertrag um zwei separate Verträge handelt, so dass dies sich auch auf die Kündigung der Restschuldversicherung auswirkt. Sie können einen Vertrag auflösen, aber das bedeutet nicht, dass Sie gleichzeitig aus dem zweiten Vertrag raus sind. Ein Beispiel ist eine Umschuldung, denn dann nehmen Sie einen neuen Kredit auf und tilgen den alten Kredit mit dem neuen Geld. Allerdings müssen Sie die Restschuldversicherung beim alten Anbieter einzeln kündigen.

Wichtig:

Es kommt z.B. vor, dass die Bank von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht. In diesem Fall kündigt sie dann den Kreditvertrag , wenn Sie die vereinbare Restschuldversicherung kündigen. Für die Bank ist die Versicherung schließlich eine Art Sicherheit.

Der Widerruf ist eine Alternative zur Kündigung der Restschuldversicherung und hierfür haben Sie 30 Tage nach Abschluss der Versicherung Zeit. Allerdings müssen Sie die Versicherung schriftlich widerrufen und somit treten Sie vom Vertrag zurück. Damit es am Ende nicht zu Problemen kommt, sollten Sie eine Zustellung per Einschreiben durchführen und das gilt auch für eine ordentliche Kündigung.

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Gesetzgeberabsichten durch Welcome-Letter verzerrt

Die Restschuldversicherer sind seit Anfang 2018 in der Pflicht, dass sie Neukunden nach einer Woche nach Vertragsabschluss über ihre Rechte belehren.

Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Belehrung schon direkt beim Vertragsabschluss stattgefunden hat, denn eine weitere Belehrung ist Pflicht. Außerdem müssen die Restschuldversicherer auch das Produktinformationsblatt noch einmal rausgeben, Damit hat der Kunde keine Möglichkeit zur Beanstandung. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten „Welcome-Letter“ und in ihm müssen die Widerrufsmöglichkeiten und -fristen neutral nachzulesen sein, so dass eine Unabhängigkeit zum Kreditvertrag deutlich wird.

Eine Anbieterumfrage von 24 Restschuldversicherern hat gezeigt, dass einige Versicherungsunternehmen die „Welcome-Letter“ als Werbeplattform nutzen. Es hat sich gezeigt, dass viele der „Welcome-Letter“ die gesetzgeberische Ansicht nicht zu 100% erfüllen und neutral über das Widerrufsrecht informieren.

Außerdem hat die Marktwächter-Umfrage gezeigt:

  • 18 von 24 „Welcome-Letter“ sind mit Aussagen bestückt, so dass der eigentliche Zweck des Schreibens nicht mehr eindeutig zu erkennen ist.
  • 6 „Welcome-Letter“ geben Aufschluss darüber, dass die Versicherung eine rechtliche Verpflichtung hat, Ihnen die Widerrufsbelehrung und die Produktinformationen erneut zuzusenden.
  • 5 Versicherer sind in der Lage den Beginn der Widerrufsfrist korrekt zu benennen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Restschuldversicherung

1. Wie sinnvoll ist eine Restschuldversicherung?

Die Restschuldversicherung ist eine Art Sicherheit, denn bei hohen Kreditsummen und einer langen Laufzeit, ist es heute üblich, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Dadurch sichern die Kreditgeber sich ab und in der Regel erhalten Sie die Kreditsumme nur, wenn Sie eine solche Versicherung abschließen.

2. Wonach richtet sich die Restschuldversicherung?

Die Restschuldversicherung richtet sich nach der Höhe der Kreditsumme und sollte 10% dieser Summe auf keinen Fall überschreiten.

3. Was deckt die Restschuldversicherung ab?

Die Police sichert den Kreditnehmer ab, so dass im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Tod die Zahlungen übernommen werden. Z.B. im Todesfall  ist dies sinnvoll, wenn die Angehörigen nicht mit den Schulden belastet werden sollen.

4. Wann wird die Restschuldversicherung ausgezahlt?

Die Auszahlung der Restschuldversicherung kommt auf den Anbieter an. Während einige Anbieter nur im, Todesfall zahlen, gibt es inzwischen auch Anbieter, die im Fall eines plötzlichen Pflegefalles, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit bezahlen. Aufschluss geben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.Wie wird die Restschuldversicherung bezahlt?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Restschuldversicherung zu bezahlen. Während einige Anbieter eine Komplettsumme zu Beginn der Vertragslaufzeit verlangen, können Sie bei anderen Anbietern eine monatliche Beitragssumme zahlen.

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Fazit

Die Restschuldversicherung ist inzwischen eine gängige Zusatzversicherung beim Abschluss eines Kreditvertrages. Banken und andere Anbieter sichern sich mit der Restschuldversicherung gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit ab, so dass die Versicherung die Restschuld übernimmt. Wichtig ist, dass Sie sich die Klauseln genau durchlesen, denn viele Versicherungen zahlen nur in seltenen Fällen.

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Im Ehrenamt richtig versichert – Zusatzversicherung können Sicherheit bedeuten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/im-ehrenamt-richtig-versichert-zusatzversicherung-koennen-sicherheit-bedeuten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/im-ehrenamt-richtig-versichert-zusatzversicherung-koennen-sicherheit-bedeuten/#respond Thu, 30 Dec 2021 19:36:08 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67869 Viele Menschen sind in einem Ehrenamt tätig und das bedeutet, dass die gesetzliche Unfallversicherung einfach nicht ausreicht und eine Zusatzversicherung notwendig ist. Dazu gehören nicht nur die private Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern manchmal auch die Haftpflichtversicherung. Ehrenämter

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Viele Menschen sind in einem Ehrenamt tätig und das bedeutet, dass die gesetzliche Unfallversicherung einfach nicht ausreicht und eine Zusatzversicherung notwendig ist. Dazu gehören nicht nur die private Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern manchmal auch die Haftpflichtversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben einen kostenlosen gesetzlichen Versicherungsschutz, wenn Sie sich regelmäßig ehrenamtlich einbringen und für eine Organisation tätig sind, bei der Sie sich aktiv für andere einsetzen.
  • Wichtig ist, dass dieser kostenlose Versicherungsschutz leider nicht bei allen Problemen hilfreich ist, so dass ein Zusatzschutz vorhanden sein muss.
  • Sie sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Haftpflichtversicherung haben, wenn Sie sich ehrenamtlich einbringen wollen.

Ehrenämter gibt es nahezu überall

In allen Lebensbereichen gibt es Ehrenämter und viele Menschen wollen anderen Menschen oder Tieren helfen, so dass Sie sich für ein Ehrenamt entscheiden.

Die Menschen engagieren sich beispielsweise in Sportvereinen, Kirchengemeinden oder in Bürgerinitiativen, aber Sie müssen genau darauf achten, dass es sich juristisch um ein Ehrenamt handelt. Denn nur wenn es juristisch auch ein Ehrenamt ist, dann fallen Sie auch unter den Versicherungsschutz und der ist in der heutigen Zeit immens wichtig. Generell müssen fünf Merkmale erfüllt sein, damit es sich um ein juristisches Ehrenamt handelt.

Das Ehrenamt muss:

  • freiwillig
  • unentgeltlich
  • kontinuierlich
  • organisiert
  • anderen zu Gute kommen.

Auch bei einem Ehrenamt kommt es vor, dass der Helfer sich verletzt und somit selber Hilfe braucht. Dann ist der richtige Versicherungsschutz sehr wichtig.

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Versicherungsschutz im Ehrenamt

Grundsätzlich gehen viele Menschen davon aus, dass bei einem Sturz die gesetzliche Unfallversicherung zum Tragen kommt, aber bei einem Ehrenamt sind einige Faktoren zu beachten.

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nur dann zum Einsatz, wenn der Unfall sich in einem direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit im Ehrenarmt ereignet hat und das bedeutet, dass er entweder auf dem Hin- oder Rückweg erfolgt sein muss. Wenn durch den Unfall im Endeffekt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit das Ergebnis ist, dann können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine monatliche Rente hoffen. Aber dafür muss die Minderung bei mindestens 20% liegen.

Der gesetzliche Unfallschutz gilt aber nicht rund um die Uhr und auch nur eingeschränkt im Ausland, so dass Sie sich selber versichern sollten, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

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Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zählt im Ehrenamt zu den wichtigsten Versicherungen.

Die Versicherung zahlt bei einem dauerhaften gesundheitlichen Schaden durch Unfall oder Krankheit und Sie erhalten eine monatliche Rente, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Ihren Beruf weiterhin voll auszuüben. Mit der Versicherung vereinbaren Sie direkt bei Vertragsabschluss die Höhe der monatlichen Rente, so dass Sie hier auf der sicheren Seite sind.

Die private Unfallversicherung

Es gibt einige Faktoren, die für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig sind und Rentner können eine solche Versicherung nicht mehr abschließen.

In so einem Fall sollten Sie den Abschluss einer privaten Unfallversicherung in Betracht ziehen. Wenn Sie bei Ihrem Ehrenamt einen Unfall haben und im Anschluss eine zurückbleibende Invalidität haben, dann erhalten Sie einen einmaligen Geldbetrag. Der Geldbetrag ist aber abhängig vom Schweregrad.

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Die Haftpflichtversicherung

In der Regel muss eine Person, die im Rahmen eines Ehrenamtes einer anderen Person einen Schaden zufügt, nicht für anfallende Forderungen oder Schadenersatzforderungen aufkommen.

Normalerweise hat die Trägerorganisation eine Haftpflichtversicherung und diese springt dann auch ein. Das gilt, wenn Sie ein Ehrenamt im Dienst von Städten und Kommunen ausüben. Die ehrenamtliche Ausübung eines leitenden Amtes oder eine verantwortungsvolle Tätigkeit bei einer Organisation oder einem Verein mit Hilfe der entsprechenden Haftpflichtversicherung abgesichert sein. In dem Fall brauchen Sie sich keine Sorgen machen.

Anders sieht es aus, wenn es sich um eine andere freiwillige Tätigkeit handelt, denn wenn Sie keine besondere Verantwortung übernehmen, dann besteht auch kein Schutz über die private Haftpflichtversicherung.

Sie sollten sich auf jeden Fall mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um herauszufinden, ob und in welchen Umfang Sie versichert sind, wenn Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben.

Allerdings raten wir Ihnen, dass Sie sich eine Privathaftpflichtversicherung zulegen und das sollte unabhängig von einem Ehrenamt sein.

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Versicherungsschutz der Bundesländer

Einige Bundesländer bieten einen zusätzlichen Versicherungsschutz in den Bereichen Haftpflicht und Unfall an.

Diese Versicherungen gelten für ihre freiwillig ehrenamtlichen Helfer, aber nicht jedes Bundesland ist dabei. Nordrhein-Westfalen bietet diese Möglichkeit aber an. Wenn Sie Interesse haben, dann schauen Sie sich im Internet um, denn dort finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Versicherungsschutz für ehrenamtliche Helfer in den einzelnen Bundesländern.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Versicherung im Ehrenamt

1. Reicht die gesetzliche Unfallversicherung für ein Ehrenamt?

Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn Sie Mitglied eines Vereins oder einer Initiative sind und während der Ausübung einer Tätigkeit eine Verletzung erleiden. Wichtig ist, dass der Schutz der Versicherung sich nicht auf alle Tätigkeiten bezieht. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie in einem Spiel oder beim Training verletzt werden. Sie sollten sich über eine private Unfallversicherung informieren.

2. Wie ist die Tätigkeit als Betriebs- oder Personalrat abgesichert?

Wenn Sie sich ehrenamtlich im Betriebs- oder Personalrat befinden, dann gibt es eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb und darüber laufen Sie in der Regel auch.

3. Wie bin ich versichert, wenn ich mich ehrenamtlich engagiere?

Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit kommt es darauf an, wo Sie tätig sind. Wenn Sie bei einer Person tätig sind, dann gibt es keine gesetzliche Absicherung. Aber wenn Sie über einen Verein oder eine Organisation arbeiten, dann kommt die Haftpflichtversicherung zum Tragen.

4. Bin ich als Wahlhelfer unfallversichert?

Sie sind gesetzlich unfallversichert, wenn Sie für die Kommune NRW ehrenamtlich arbeiten und bei einer Wahl unterstützen.

5. Was genau ist eine ehrenamtliche Tätigkeit?

Der Begriff Ehrenamt hat keine feste Definition, aber juristisch gesehen müssen fünf Merkmale stimmen. Nur dann gilt es als ehrenamtliche Tätigkeit.

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Schutz durch Cyberpolicen oder Cyberversicherungen – Was ist besser?

Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die

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Fazit

Immer mehr Menschen möchten helfen und wollen sich ehrenamtlich einbringen. Sie helfen Menschen, unterstützen Vereine oder arbeiten mit Tieren. Immer wieder kommt die Frage in Bezug auf die Versicherung auf. Hier gibt es Unterschiede, denn nicht jede ehrenamtliche Tätigkeit ist gut versichert. Wenn Sie in einem Verein oder einer Organisation tätig sind, dann brauchen Sie sich keine Gedanken machen. Anders sieht es beim Einsatz für eine Person aus, dann sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung um eine Zusatzversicherung kümmern.

Der Beitrag Im Ehrenamt richtig versichert – Zusatzversicherung können Sicherheit bedeuten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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