Wer ein Smartphone besitzt kann sich vor Blitzern warnen lassen. Dafür gibt es jede Menge Blitzer-Apps, die von den Nutzern selbst mit Informationen zu neuen Geschwindigkeitsüberprüfungen gefüttert werden. Aber dürfen Sie die Blitzer-App überhaupt legal im PKW nutzen oder ist das illegal?
Radarfallen ärgern viele Autofahrer. Kein Wunder, dass sich Apps für das Smartphone zur Anzeige der Radarkontrollen großer Beliebtheit erfreuen. Immer mehr Handy-Nutzer installieren sich eine Radarwarner-App auf ihrem Smartphone. Allerdings ist die Nutzung einer solchen Blitzer-App rechtlich umstritten und nur unter bestimmten Umständen legal möglich.
Viele Nutzer sind der Meinung, dass Radarwarner-Apps nicht verboten sein können. Schließlich wird auch im Radio permanent vor den neuesten Blitzern gewarnt. Doch was im Radio absolut legal passiert, könnte auf dem Handy des Autofahrers schon strafbar sein. Kommt die Polizei dahinter und kann dem Fahrer die Nutzung der Blitzer-App nachweisen, muss dieser mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Dennoch werden die Warn-Apps vor Radarfallen jeden Tag genutzt. Denn es gibt Lücken, nach denen das auch straffrei möglich ist.
In einem weiteren Ratgeber erklären wir, wie Sie das Handy am Steuer generell nutzen dürfen und welche Strafen bei Verstößen zu erwarten sind.
Warum ist die Nutzung von Blitzer-Apps verboten?
Gleich vorweg: Ganz eindeutig ist die Rechtslage nicht. Denn wie bei fast jedem Thema gibt es immer wieder unterschiedliche Rechtsauffassungen unter den Juristen. Während die einen meinen, dass die Straßenverkehrsordnung das ganz klar regelt, sehen andere große Fragen aufgrund einzelner Worte in der Formulierung. Fakt ist, dass das Thema in der Straßenverkehrsordnung geregelt ist. Dort lesen Sie in §23 Absatz 1C:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Eigentlich eindeutig, wenn da nicht die Rechtsauffassung wäre, dass ein Smartphone ja primär nicht dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder gar zu stören. Vielmehr handelt es sich um eine Zusatzfunktion des Handys. Folgt man dieser Rechtsauffassung, dann darf die Polizei das Handy aufgrund der Nutzung der Blitzer-App mindestens nicht beschlagnahmen. Im nachfolgenden Video wird diese Rechtsauffassung noch einmal ausführlich besprochen.
Gibt es bereits Urteile zu Blitzer-Apps?
Die Auslegung des Gesetzestextes ist immer die eine Sache. Viel aussagekräftiger sind Gerichtsurteile zu diesem Thema. Und da gibt es bereits zwei Urteile die eine Strafbarkeit der Nutzung der Blitzer-Apps für den Fahrer bestätigen. Allerdings hat sich der Bundesgerichtshof noch nicht zu dem Thema geäußert. Das Oberlandesgericht Celle (Az. 2 Ss (OWi) 313/15) hat in seinem Urteil im Jahr 2015 entschieden, dass der Verbotstatbestand erfüllt ist, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mitführt, auf dem eine Blitzer-App installiert und diese während der Fahrt aufgerufen ist. Die gleiche Auffassung vertritt das Landgericht Rostock (21 Ss OWi 38/17) im Jahre 2017.
Wenn Sie eine Blitzer-App also gar nicht straffrei nutzen können, dann stellt sich natürlich die Frage, wieso diese Programme überhaupt am Markt sind? Müsste dann nicht die Software bereits verboten sein? Nein, denn Blitzer-Apps kann man auch legal nutzen.
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Diese Apps sind durchaus sinnvoll. Weniger zur Warnung vor einem Blitzer, eher vor den „Panikbremsern“ welche voll in die Bremse steigen. Konnte so schon manche brisante Situation im Vorfeld vermeiden.