E-Scooter werden gerade in Großstädten zu einem sehr beliebten Fortbewegungsmittel. Wer keinen eigenen Roller hat mietet ihn ganz einfach. Doch wissen Sie, was Sie bei der Benutzung dürfen und was nicht? Wir nehmen uns einmal das Thema Alkohol am Lenker eines E-Scooter vor.
Der E-Scooter hat im Straßenverkehr Einzug gehalten. Mit der Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge kommen viele Neuerungen. Neue Verordnungen mussten geschaffen werden und auch neue Geschäftsideen wurden umgesetzt. In vielen Großstädten boomt das Geschäft mit dem Verleih der E-Scooter. Wie Sie ein solches Fahrzeug mieten, ist recht einfach und in der App des Vermieters leicht erklärt.
Viele Menschen machen sich vor der ersten Benutzung der E-Scooter keine großartigen Gedanken. Wie Sie sich im Straßenverkehr richtig verhalten müssen, was sie dürfen und was nicht, wollen wir deshalb ein wenig beleuchten. Hier gibt es einiges zu beachten. Ob sie zu zweit auf dem E-Scooter fahren dürfen, haben wir bereits geklärt. Und dann streiten sich Experten noch über die Frage, wie der Fahrer eines E-Roller eigentlich blinken soll? Ohne angebauten Blinker ist von Beinzeichen oder Handzeichen die Rede. Wir haben geklärt, wie Sie auf dem E-Roller richtig blinken und zeigen wie es falsch ist.
Wer kennt es nicht? Sie haben einem schönen Abend mit Freunden in einer Bar verbracht. Um Nach Hause zu kommen könnten Sie ein Taxi nehmen. Doch das ist teurer als der E-Scooter, den Sie einfach ausleihen, um mit ihm nach Hause zu fahren. Aber wie sieht es aus, wenn Sie unter Einfluss von Alkohol stehen? Kennen Sie die Promillegrenze beim Führen eines E-Scooter?
Welche Promillegrenze gilt beim Fahren mit dem E-Scooter?
In Deutschland wird bei der Frage nach der Promillegrenze zwischen zwei Fahrzeugkategorien und der begangenen Tat unterschieden. Das Gesetz spricht hier von Ordnungswidrigkeiten (die 0,5 Promillegrenze) oder von Straftaten. Die Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) können Sie mit jedem Fahrzeug begehen. Die Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) können Sie hingegen nur mit einem Kraftfahrzeug begehen.
Was ist dann der E-Scooter? Da dieses Fahrzeug mittels Motor betrieben wird, handelt es sich um ein Kraftfahrzeug. Verwechseln dürfen Sie dies nicht mit einem E-Bike. Hier wird der radelnde Fahrer durch einen Motor unterstützt. Aus diesem Grund gilt für das Fahren mit dem E-Scooter die 0,5 Promille Grenze. In unserer Übersicht wird deutlich, was Sie erwarten kann, wenn Sie eine bestimmte Promillegrenze erreichen. Hier spielen auch weitere Umstände eine entscheidende Rolle:
- 0,00 – 0,49 Promille ohne Ausfallerscheinungen – keine Strafe zu erwarten
- 0,50 – 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen – Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 a Abs. 1 StVG mindestens 500 Euro Bußgeld
- ab 1,10 Promille ohne Gefährdung anderer Personen oder bedeutender Sachen – Straftat nach dem § 316 StGB Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Haben Sie bei der Fahrt unter Alkoholeinfluss Ausfallerscheinungen, gilt die 0,30 Promillegrenze. Ausfallerscheinungen werden oft mit den berühmten Schlangenlinien beschrieben. Aber es gibt noch viele andere Verhaltensweisen, die als Ausfallerscheinung gelten können. Hier wird es meist unter Betrachtung aller Umstände eine Einzelfallentscheidung des Gerichtes geben.
Wie ist die Promillegrenze bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen?
Wir haben bereits in einem Artikel beleuchtet, welche Voraussetzungen Sie als Fahrer eines E-Scooter erfüllen müssen. Dabei haben wir festgestellt, dass der Roller bereits ab dem vollendeten 14. Lebensjahr im Straßenverkehr geführt werden darf. In Bezug auf das Fahren unter Einfluss von Alkohol spielt diese Regelung eine wichtige Rolle, denn die jungen Verkehrsteilnehmer sind hier vom Gesetzgeber strickt reglementiert. So spricht der § 24 c StVG vom Kraftfahrzeugführer, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder noch in der Probezeit ist. Hier gilt die 0,00 Promille-Grenze. Der Gesetzgeber geht sogar noch einen Schritt weiter. Werden Sie beim bloßen trinken alkoholischer Getränke während der Benutzung Ihres Kraftfahrzeuges ertappt, können Sie bestraft werden.
Was ist bei einer Fahrt unter Einfluss von Betäubungsmitteln?
Wie wir bereits festgestellt haben, ist der E-Roller ein Kraftfahrzeug. Deshalb gilt auch hier das Verbot, des Führens unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Werden Sie erwischt, begehen Sie zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach dem § 24 a Abs. 2 StVG und haben ein Bußgeld von mindestens 500 Euro zu erwarten. Auch hier gilt – haben Sie Ausfallerscheinungen, kann das Gericht nach der Einzelfallentscheidung Sie wegen der Verkehrsstraftat belangen.
Haben Sie bereits Erfahrungen mit einem E-Scooter?
Was halten Sie vom E-Scooter? Sind Sie schon einmal mit einem solchen Flitzer gefahren oder sogar in eine Alkoholkontrolle geraten? Schreiben Sie einen Kommentar unter dem Artikel zu Ihren Erfahrungen mit den neuen Kraftfahrzeugen. Diskutieren Sei mit anderen Lesern über dieses Thema.
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