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E-Scooter: Welche Regeln und Voraussetzungen muss der Fahrer erfüllen (Video)


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Seit der Einführung der neuen Fahrzeugklasse Elektrokleinstfahrzeuge, gibt es viele Neuerungen und somit viele Unsicherheiten zum Thema E-Scooter. Wir befassen uns mit den grundlegenden Voraussetzungen, die der Nutzer des E-Rollers erfüllen muss. 

Die Elektrokleinstfahrzeuge, wie die Fahrzeugklasse der E-Scooter im Beamtendeutsch heißt, wurde im Juni 2019 für die Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr freigegeben. Mit der Einführung mussten neue Regelungen getroffen werden. Seither wurden viele Tips und Anleitungen zum Thema E-Scooter veröffentlicht.

Wir stellen immer wieder fest, dass einige Ratgeber oder Tipps einfach falsch sind. So haben wir bereits eine falsche Anleitung richtig gestellt und Ihnen erklärt, wie Sie mit dem E-Scooter richtig blinken. Wir haben auch das Thema Promillegrenze bei der Nutzung der E-Scooter beleuchtet. Aber es gibt noch viele Fragen zum Thema Nutzung eines E-Scooter.

Wie alt muss der Fahrer eines E-Scooter sein?

Die meisten Regelungen zum Thema E-Scooter finden wir in der dafür geschaffenen Verordnung, der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Hier sind die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb eines E-Scooter geregelt. Doch leider werden Sie immer wieder Ratgeber finden, die falsch berichten und Ihnen falsche Informationen liefern. Im § 3 eKFV ist das Alter klar und ohne Missverständnisse geregelt:

Berechtigung zum Führen
Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeuges sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Wer also 14 Jahre alt ist, darf mit dem E-Scooter fahren. Ob Sie Ihr Kind schon in diesem Alter im Großstadtjungel alleine fahren lassen, müssen Sie als Eltern entscheiden.

Muss der Fahrer eines E-Scooter einen Helm tragen?

Beim E-Scooter gelten im Bezug auf eine mögliche Helmpflicht die gleichen Vorschriften wie für einen Radfahrer. Sie müssen während der Fahrt mit dem E-Scooter keinen Helm tragen. Allerdings sollten Sie sich klar machen, dass Sie mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h unterwegs sind. Ein Helm reduziert das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei einem Unfall um ein vielfaches.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Braucht der Fahrer eines E-Scooter eine Fahrerlaubnis?

Um einen E-Scooter im Sinne der eKFV im öffentlichen Straßenverkehr zu führen ist keinerlei Erlaubnis erforderlich. Bei der Fahrerlaubnisfreiheit kommt es aber immer darauf an, dass der Roller die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Hat der E-Scooter beispielsweise eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h, wird die Fahrt erlaubnispflichtig. Unter Umständen kann es zu einer Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen.

Brauchen Sie für den E-Scooter eine Versicherung?

Da der E-Scooter ein Kraftfahrzeug ist, schreibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Wollen Sie mit dem E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr fahren, müssen Sie sicherstellen, dass der Roller versichert ist. Auch wenn Sie den E-Scooter nur mieten, müssen Sie sich vor Fahrtantritt davon überzeugen, dass ein augenscheinlich gültiges Versicherungskennzeichen am Roller vorhanden ist. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 01. März und endet am letzten Februartag des kommenden Jahres. Anhand der Farbe und der aufgedruckten Jahreszahl können Sie die Gültigkeit. erkennen.

Polizei fasst Regeln für E-Scooter-Fahrer zusammen

Die Polizei Oberpfalz hat im sozialen Netzwerk Facebook die für Fahrer eines E-Rollers geltenden Regeln und Voraussetzungen in einer übersichtlichen Liste zusammengefasst. Bevor Sie los rollern, sollten Sie sich mit nachfolgenden Punkten beschäftigt haben:

  • Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein und brauchen keinen Führerschein
  • Die Höchstgeschwindigkeit des E-Rollers darf 20 km/h nicht überschreiten
  • Sie dürfen keine anderen Personen auf dem Trittbrett mitnehmen
  • Für den E-Roller besteht Versicherungspflicht und eine Betriebserlaubnis ist erforderlich
  • Eine kleine Versicherungsplakette muss am E-Roller aufgeklebt sein
  • Die verkehrssicherheitsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich Brems- und Lichtsysteme sind einzuhalten
  • Der Gehweg ist tabu! Sie müssen die Radwege benutzen
  • Wenn Radwege oder Radfahrstreifen fehlen, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren
  • Es gilt die 0,5 Promille-Grenze
  • Ab 1,1 Promille begehen Sie sogar eine Straftat (auch ab 0,3 Promille, wenn Sie unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen)
  • Für unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille
  • Das Handy dürfen Sie während der Fahrt nicht benutzen (100 Euro und 1 Punkt)
  • Achten Sie beim Abstellen des E-Rollers immer darauf, dass niemand behindert wird
  • Es besteht keine Helmpflicht, aber die Polizei spricht eine klare Empfehlung für eine Benutzung aus

Haben Sie bereits Erfahrungen mit einem E-Scooter?

Was halten Sie vom E-Scooter? Sind Sie schon einmal mit einem solchen Flitzer gefahren? Haben Sie weitere Fragen, die wir noch nicht beantwortet haben? Schreiben Sie einen Kommentar unter dem Artikel zu Ihren Erfahrungen mit den neuen Kraftfahrzeugen. Diskutieren Sei mit anderen Lesern über dieses Thema.

In unserer Übersicht finden Sie weitere Tipps und Ratgeber zum Thema E-Scooter.

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