Eine niedrige Rente können sich Senioren mit der staatlichen Grundsicherung aufbessern lassen. Doch viele Rentner wissen gar nicht was ihnen zusteht, welches Vermögen sie haben dürfen und was die Voraussetzungen für den staatlichen Zuschuss sind. Die Stiftung Warentest hat wichtige Fragen beantwortet.
Wenn Sie lange, aber nur für einen geringen Lohn gearbeitet haben, dann erwerben Sie nur minimale Rentenansprüche. Diese reichen oft nicht zum Leben. Deshalb gibt es die Grundsicherung im Alter, um das Existenzminimum für jeden zu garantieren. Die Leistungen sind steuerfinanziert, und es gibt ein paar Punkte, die Sie beachten sollten.
Das Statistische Bundesamt gab 2018 bekannt, dass 550.000 Menschen im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sind. Diese staatliche Leistung wird aber nicht automatisch wie die Rente gezahlt, sondern nur auf Antrag gewährt. Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden. Der Antragsteller wird also aufgefordert, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen. Viele Senioren scheuen den Gang zum Amt, auch wegen mangelhafter oder fehlerhafter Informationen, obwohl sie einen Anspruch auf die Leistungen hätten. Die Stiftung Warentest hat Antworten auf häufige Fragen in Zusammenhang mit der Beantragung von Grundsicherung gegeben.
Wie hoch ist der Zuschuss und werden Kinder herangezogen?
Der größte Irrtum gleich vorneweg: Die Kinder werden nicht zur Finanzierung des Lebens ihrer Eltern herangezogen. Auch dann nicht, wenn sie zu den Besserverdienenden gehören. Seit der Reform 2003 zahlt ausschließlich der Staat, wenn die Rente nicht reicht. Und letztlich kann es dem Rentner egal sein, welche Kasse für sein Auskommen zuständig ist, die Renten- oder die Staatskasse. Wenn, ja wenn da nicht doch ein Unterschied wäre, der vielen gar nicht gefallen will: Die Bedürftigkeitsprüfung. Sie ist beim Sozialamt Voraussetzung für die Bewilligung der Grundsicherung, und sie ist vielen zu recht ein Graus.
Der Antrag wird bei der für den Rentner zuständigen Behörde gestellt. Das Amt übernimmt bei entsprechender Bedürftigkeit die Mietkosten und zahlt eine Pauschale für die Lebenshaltungskosten. Als sogenannter Regelsatz sind das 2020 für Alleinstehende 432 Euro. Paare erhalten pro Person 389 Euro. 2020 sollen 432 bzw. 389 Euro für Paare gezahlt werden. Auch die Heizkosten werden übernommen, wenn sie angemessen sind. Bei besonderen Erkrankungen gibt es auch den Mehrbedarf auf Antrag.
Was ist mit Wohneigentum und privaten Renten?
Es müssen allerdings ein paar Bedingungen erfüllt sein, wenn Sie die Leistungen erhalten möchten. Voraussetzung ist, dass Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Außerdem darf das Einkommen, zu dem auch die Rente zählt, nicht ausreichen. Das Sozialamt rechnet jedes Einkommen auf die Grundsicherung an: Die gesetzliche Rente, jede Nebenbeschäftigung, Miet- und Pachteinnahmen, Zinseinkünfte und Unterhaltszahlungen. Für private Renten im Rahmen der Altersvorsorge wie die Rürup-Rente bleiben 100 Euro monatlich anrechnungsfrei. Leben Sie nicht alleine, wird das Einkommen des Partners mit verrechnet.
Ein angemessenes Haus oder eine Eigentumswohnung, das Ihnen gehört, können Sie selbst bewohnen. Angemessen ist in den Augen der Behörden ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche bis zu 130 Quadratmetern. Wohnungen dürfen in der Regel bis 120 Quadratmeter groß sein.
Welche Freigrenzen gibt es für Vermögen?
Vermögen über 5.000 € muss erst verbraucht werden, bevor die Sozialhilfe zuständig wird. Allerdings können auch sogenannte Wertgegenstände zu dem Schonvermögen von 5.000 Euro gehören. Zum Vermögen zählt zunächst das vorhandene Bargeld und das Bankkonto, auch Sparbücher. Vorhandene Wertpapiere, Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge, Erbschaften, Immobilienbesitz, Schmuck, Gemälde und das Auto werden als Besitz ebenfalls angerechnet.
Unter besonderen Umständen gelten Ausnahmen, wertvolle Erbstücke dürfen Sie behalten, um unangemessene Härten zu vermeiden. Auch Musikinstrumente (Befriedigung von geistigen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bedürfnissen) werden nicht angetastet. Das Auto zählt zum Schonvermögen, das 5 000 Euro (Stand 2019) beträgt.
Und wie groß darf die Mietwohnung sein?
In der Wohnung können Sie bleiben, wenn das Amt diese als angemessen einstuft. Die örtlichen Wohnverhältnisse werden berücksichtigt. Allgemein gilt eine Richtschnur von 45 – 50 qm für eine Person. Zwei Personen werden 60 qm gestattet. Bei drei Personen sind 75 qm noch erlaubt. Ist die Wohnung zu groß, fordert der Sachbearbeiter Sie auf, sich eine kleinere zu suchen, wenn der Umzug zumutbar ist. Soziale Bindungen werden aber berücksichtigt. Kurz und weniger gut, es hängt oft vom Wohlwollen Ihres Sachbearbeiters ab. Allerdings können Sie gegen die Entscheidung auch Rechtsmittel einlegen, sodass Sie nicht der Laune des Mitarbeiters ausgeliefert sind.
Wo können Sie sich beraten lassen?
Obwohl es sich bei der Grundsicherung um keine Leistung aus der Rentenversicherung handelt, können Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos zu dem Thema beraten lassen. Die Deutsche Rentenversicherung kann bereits frühzeitig vor Rentenbeginn prüfen, ob Sie möglicherweise einen Anspruch auf Grundsicherung haben. Einen Termin für die kostenlose Beratung vereinbaren Sie unter Telefon 0800/10004800 oder Sie buchen einen Beratungstermin über diese Webseite.
In einem weiteren Artikel erfahren Sie, wie hoch die Grundrente ab 2021 ist und wer sie bekommt.
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